Bau(planungs)recht als Mittel der Prostitutionskontrolle

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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nina777
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Beitrag von nina777 »

5.2.2010

Ausschuss verhindert Bordell

Ravensburg:Im früheren Squash-Center an der Angelestraße in Eschach darf kein Bordell eingerichtet werden. Das verhindert die Stadt Ravensburg mit einem neuen Bebauungsplan. Er wurde im Eschacher Ortschaftsrat und im Technischen Ausschuss gebilligt. Klar ist aber auch: Irgendwo muss die Stadt Prostitution zulassen.


Nach SZ-Informationen hat ein Bordellbetreiber das seit einigen Jahren leer stehende Squash-Center zwischen Obereschach und Oberhofen gekauft, um dort ein „Kommunikationszentrum“ einzurichten. Es soll sich dabei eher um non-verbale Kommunikation handeln, die horizontal ausgeübt wird. „Offenbar war er so blöd und hat das Ding gekauft, ohne sich vorher zu informieren“, sagte ein Insider der „Schwäbischen Zeitung“. Hätte er sich informiert, hätte er festgestellt: In unmittelbarer Nachbarschaft ist – schon seit längerem – ein Neubaugebiet geplant, in dem Wohnraum für junge Familien entstehen soll. Zudem liegt das Eschacher Schulzentrum mit seinen Sportanlagen in der Nähe. Und es gibt bereits zahlreiche Einfamilienhäuser.

Das jetzt eingeleitete Bebauungsplanverfahren bedeutet eine Veränderungssperre von mindestens zwei Jahren. Wenn der Plan rechtskräftig ist, werden dort Bordelle und Vergnügungsstätten aller Art (auch Spielhallen) ausgeschlossen sowie Einzelhandel, Tankstellen oder Gartenbaubetriebe.

Im Technischen Ausschuss des Gemeinderates waren alle Fraktionen mit dem Vorgehen der Stadtverwaltung einverstanden, die im Wohngebiet lebenden Menschen vor möglichen schädlichen Auswirkungen der Prostitution zu schützen. Ein grundsätzliches Problem sprach jedoch SPD-Stadtrat Michael Lopez-Diaz an, hauptberuflich Polizist und somit intensiv mit der Materie vertraut. „Wir können solche Etablissements nicht immer nur verbieten. Irgendwann müssen wir auch mal sagen, wo wir sie zulassen.“

Denn: In Baden-Württemberg ist Prostitution nur in Städten mit weniger als 35000 Einwohnern verboten. Da es sich beim ältesten Gewerbe der Welt eigentlich um nicht-störendes Gewerbe handelt (es gehen keine Lärm-, Umwelt- oder Geruchsbelästigungen davon aus, weil sich die Kunden ja still und diskret verhalten), ist es in reinen Gewerbegebieten verwaltungsrechtlich kaum zu verhindern. Sogar in der Ravensburger Innenstadt gibt es laut Polizei sechs sogenannte Terminwohnungen, in denen Prostituierte Kunden empfangen, außerdem eine neue Wohnung im Gewerbegebiet Karrer.

„Das Baurecht kann kein Mittel zur Moralerhaltung sein“, findet Lopez-Diaz. Die SPD kämpft deshalb schon seit Jahren dafür zu schauen, wo Prostitution am wenigsten stört – nämlich in reinen Gewerbegebieten ohne Wohnbebauung in direkter Nachbarschaft. Und dann auch dieses Gewerbe dort zu erlauben. Nur wenn man Toleranzzonen oder Rotlichtbezirke einrichte, könne man auf der anderen Seite Verbotszonen oder Sperrbezirke erlassen, argumentiert Lopez-Diaz. „Es ist nicht so, dass wir von der SPD unbedingt ein Bordell wollen, aber man kann sich gesellschaftlichen Gegebenheiten nicht verschließen.“

http://www.schwaebische.de/lokales/rave ... 48650.html
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nina777
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Urteil: Terminwohung ist nicht Wohnungsprostitution!!!

Beitrag von nina777 »

15.2.2010

Terminwohnungen im Mischgebiet unzulässig

Die Überlassung von Räumen an einen ständig wechselnden Personenkreis gegen Entgelt (sog. Terminwohnungen) stört die benachbarte Wohnnutzung und ist daher in einem Mischgebiet unzulässig. Daher wurde ein Antrag auf Zulassung einer Berufung gegen ein Urteil des VG Düsseldorf vom OVG Nordrhein-Westfalen am 09.02 2010 abgelehnt.

Der Antragsteller vertrat die Auffassung, dass das Urteil des VG Düsseldorf verkannt habe, dass sein Bauantrag zur Nutzungsänderung von Räumen in "gewerbliche Zimmervermietung" zu genehmigen sei, weil das Grundstück in einem Mischgebiet und nicht, wie vom VG unterstellt, in einer Gemengelage liege. Dieser Auffassung folgte das OVG nicht, da auch bei der Annahme eines Mischgebietscharakters kein Anspruch auf die begehrte Nutzungsänderungsgenehmigung bestehe.

Unterscheidung "Terminwohnung - Wohnungsprostitution"

Eine evt. im Mischgebiet zulässige Wohnungsprostitution setze voraus, dass die Prostituierten in der Wohnung, in der sie ihrem Gewerbe nachgehen, auch wohnten, so das Gericht. Von solchen Wohnungen gehen nach neueren Untersuchungen die typischerweise mit Prostitution ausgehenden Belästigungen nicht aus, da die Prostituierten auf eine gewisse Anonymität und Diskretion bedacht sind. Da hier aber ausweislich des Bauantrages eine Zimmervermietung geplant sei, könne die gewünschte Nutzung nicht mit der Wohnungsprostitution gleichgesetzt werden.

Bodenrechtliche Spannungen durch Beeinträchtigungen der Wohnruhe

Bei Terminwohnungen sei eine Beeinträchtigung der Wohnruhe zu erwarten: Belästigungen der Anwohner durch Klingeln von Freiern an falschen Haus- und Wohnungstüren, Ruhestörungen durch die Besucher und Lärmbelästigungen durch An- und Abfahrtsverkehr seien typischerweise zu erwarten, so dass ohne Betrachtung des Einzelfalls von einer Unzulässigkeit der beantragten Nutzung auszugehen sei. Daher sei es auch unerheblich, ob das Vorhaben sich in einer Gemengelage oder in einem Mischgebiet befinde.

Quelle:

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.02.2010 - 10 A 471/09
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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Analog z.B. dieser Fall Villa Royale in WI-Schierstein (Hessen):
viewtopic.php?p=75535#75535

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Ariane
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Berliner Wohnungsbordelle sollen schließen

Beitrag von Ariane »

Berlin. Wie mir gerade eine Betreiberin gezwitschert hat, laufen derzeit mehrere Schliessungsverfügungen. Das Urteil bzgl. des Salon Prestige hat nicht wirklich Signalwirkung, wenn auch die Typisierung zur Begründung der Bordellschliessung herausgenommen wurde.
Viele schliessen klaglos, wenige leisten sich einen Anwalt, um durch Einzelfallprüfung das Verbot auszuhebeln. Im Fall der mir bekannten Betreiberin, die mich über die aktuellen Geschehnisse auf dem laufenden hält, handelt sich um ein etabliertes Wohnungsbordell in einem Mischgebiet in Charlottenburg-Wilmersdorf unweit des Stuttgarter Platzes, gewissermassen eines der vormaligen City-West-Zentren des SW-Gewerbes. Merkwürdigerweise scheinen in Berlin-Neukölln, wo sich ein Wohnungsbordell nach dem anderen reiht, kaum Schliessungsverfügungen anhängig, zumindest, was man mir mitgeteilt hat.
Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt und bislang nicht in der Presse Verbreitung fand, werde ich euch Neuigkeiten zur "Einzelfallprüfung" berichten.
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nina777
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Selbstherrlichkeit war Verfahrensfehler

Beitrag von nina777 »

Bestandsschutz für Bordell?

Das Vorgehen der Stadt Pirmasens gegen ein Wohnungsbordell ist wegen eines Ermessensfehlers rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt mit Urteil vom 18. Januar 2010 entschieden.


.....

http://www.juraforum.de/jura/news/news/ ... 641/f/106/


18.02.10

Neustadt: Bordellverbot in Pirmasens laut Gericht fehlerhaft

Neustadt. Ein Bordell in Pirmasens darf auch nach seinem Umzug weiter betrieben werden, weil die Stadt das Ende der Duldung neuer Häuser für käuflichen Sex nicht eindeutig festgelegt hat. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt mit Urteil vom 18. Januar entschieden (Az.: 3 K 642/09.NW) und heute mitgeteilt.

Die Stadt habe das ihr gesetzlich eingeräumte Ermessen, gegen die illegale Nutzung von Gebäuden zur Prostitution vorzugehen, fehlerhaft ausgeübt. Sie dürfe zwar bei einem Umzug von einem Neubetrieb ausgehen. Ein solches Vorgehen müsse aber im Interesse einer Gleichbehandlung nach einheitlichen Kriterien erfolgen. Für das Ende der Duldung neuer Bordelle hatte nach den Feststellungen des Gerichts ein Termin im Sommer 2008 und einer zum Jahresanfang 2009 im Raum gestanden. "Man hätte sich intern aber auf eine klare Linie festlegen müssen", sagte eine Gerichtssprecherin.

Die Klägerin hatte von 1996 bis 2008 mit Duldung der Stadt ein Bordell in Pirmasens betrieben, obwohl nach der Rechtsverordnung zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstands für den Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz die Prostitution in Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern - also auch in Pirmasens -­ verboten ist. Als der Betrieb im Oktober 2008 in ein anderes Gebäude verlagert wurde, untersagte die Stadt, die Zimmer zur Prostitution zu nutzen. Ein Widerspruch blieb erfolglos und der Fall kam vor Gericht. Gegen das Urteil kann Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.

http://www.morgenweb.de/region/rhein_ne ... rhaft.html


Weiteres zur Vorgeschichte:

http://www.pirmasenser-zeitung.de/cgi-b ... id=5951928
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Betreiber gegen Veränderungssperre Industriegebiet

Beitrag von nina777 »

18.2.2010

Bordell-Streit vor Gericht

Göppingen. Rote Karte fürs Rotlicht? Der Kampf der Stadt Göppingen gegen ein geplantes Bordell in der Heinrich-Landerer-Straße 54 landet jetzt vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht. Die Manus GmbH in Friedrichshafen klagt.


Käuflichen Sex soll es in der Heinrich-Landerer-Straße 54 nicht geben. Seit Jahren macht die Stadt Göppingen Front gegen die ehrgeizigen Pläne der Manus GmbH in Friedrichshafen, die in dem Gebäude des Hotels Primus unweit der Göppinger Hochschule ein Bordell betreiben will. Die Besitzer sind grundsätzlich zum Verkauf bereit, allein es gibt bis heute noch keine Genehmigung für das Vorhaben. Ohne sie fehlt jedoch die wichtigste Gesprächsgrundlage.

Bisher hatte die Stadt Göppingen den Rotlicht-Plänen stets die Rote Karte gezeigt. Eine Bauvoranfrage hatte die Kommune bereits im Juli 2007 negativ beschieden. Der Widerspruch des Unternehmens scheiterte am Stuttgarter Regierungspräsidium, das sich die Auffassung der Stadt zu eigen machte. Daraufhin erhob die Manus GmbH Klage. Auch eine eilends erlassene Veränderungssperre des Gemeinderats konnte den potenziellen Betreiber nicht abschrecken. Er ging auch dagegen gerichtlich vor. Jetzt wird sich das Stuttgarter Verwaltungsgericht mit dem Göppinger Rotlicht-Streit beschäftigen.

Am kommenden Dienstag ist eine mündliche Verhandlung unter Richter Günther Munz angesetzt. Eigentlich hätte es dabei um die Veränderungssperre gehen sollen, doch die ist mittlerweile aufgehoben, wie Rathaussprecherin Jutta Neumann auf Anfrage bestätigte. Seit Mitte Dezember vergangenen Jahres sei der neue Bebauungsplan für das Gebiet "Raabestraße, Heinrich-Landerer-Straße, Jahnstraße und Heininger Straße" rechtskräftig, betont Neumann. In dem neu ausgewiesenen Mischgebiet sei ein Bordell unzulässig, "weil es sich um einen das Wohnen wesentlich störenden Betrieb handelt".

Von dem abgeschlossenen Bebauungsplan-Verfahren weiß man beim Verwaltungsgericht noch nichts. "Ich bin etwas überrascht, dass man uns die Unterlagen noch nicht vorgelegt hat", erklärt Pressesprecherin Ulrike Zeitler, "immerhin haben wir jetzt Mitte Februar".

Für die Anwälte der Friedrichshafener Manus GmbH dürfte die neue Sachlage keinen Unterschied machen. Sie gehen laut Verwaltungsgericht davon aus, dass ein Bordell auf diesem Grundstück in jedem Fall zulässig ist, zumal es bis zum Erlass der Veränderungssperre trotz des benachbarten Wohngebiets als Industriegebiet ausgewiesen war. Hier handle es sich um eine so genannte Verhinderungs- oder Negativplanung, die rechtlich nicht zulässig sei, so die Auffassung des potenziellen Betreibers.

Wie das Stuttgarter Verwaltungsgericht entscheidet, ist offen. Zwar ist das horizontale Gewerbe an verschiedenen Standorten im Göppinger Stadtgebiet zugelassen, eine Strategie für die geordnete Ansiedlung von Bordellen, wie sie VUB-Stadtrat Joachim Hülscher im Juli vergangenen Jahres im Ausschuss für Umwelt und Technik angeregt hatte, gibt es allerdings nicht.

http://www.swp.de/goeppingen/lokales/go ... 583,369656
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Beitrag von nina777 »

2.4.2010

Geplantes Bordell sorgt für Ärger

Weil ein Unternehmer aus Luxemburg die Errichtung einer Kontaktsauna auf dem Flugplatz Bitburg nicht genehmigt bekam, verwirklicht er sein Vorhaben jetzt im Industriegebiet "Auf Merlick". Dort ist es rechtlich auch zulässig, Ärger gibt es aber dennoch.

Bitburg. "Wenn im Gewerbegebiet Flugplatz kein Bordellbetrieb möglich ist, wo dann?" Diese Frage stellte sich der Anwalt eines luxemburgischen Unternehmers, der vor zwei Jahren eine Genehmigung für die Errichtung einer Kontaktsauna auf dem Flugplatzgelände vor Gericht durchsetzen wollte, damit jedoch keinen Erfolg hatte (der TV berichtete). Grund für diesen gescheiterten Versuch ist der Bebauungsplan der ehemaligen Air Base, der vom Zweckverband Flugplatz Bitburg vor einigen Jahren geändert wurde. Seitdem ist die Ansiedlung von Gewerbebetrieben, die der Prostitution dienen, auf dem Flugplatzgelände verboten.

Weil der luxemburgische Investor aber dennoch an seinem Vorhaben festhalten und dabei möglichst nah am Flugplatz bleiben wollte, gibt es den heißen Aufguss jetzt an anderer Stelle. Und zwar im Industriegebiet "Auf Merlick", an der Kreuzung von Otto- und Lilienthalstraße, auf dem Gelände gegenüber dem Autohaus Eifel Mosel.


Vorhaben nicht im Bauausschuss thematisiert

Ebenfalls nicht weit davon entfernt ist die Tierklinik von Peter Wagner, der nicht nur Tierarzt, sondern auch CDU-Fraktionsvorsitzender im Stadtrat ist und sich darüber ärgert, dass das Bordellprojekt weder im Bauausschuss noch im Stadtrat behandelt worden sei. Stattdessen wurde eine entsprechende Bauvoranfrage von der Stadtverwaltung geprüft. Und weil es dagegen keine Bedenken gab und der Bebauungsplan des Gewerbegebiets "Auf Merlick" die Ansiedlung von Bordellen zulässt, hat schließlich auch die zuständige Kreisverwaltung den darauf folgenden Bauantrag genehmigt. Zum Ärger von Wagner, der gemeinsam mit dem Inhaber eines ebenfalls benachbarten Sanitärbetriebs geprüft hat, inwieweit er dagegen rechtlich vorgehen kann. Der Tierarzt befürchtet nämlich, dass es mit der Ansiedlung der Sauna auf Merlick zum sogenannten "Trading-Down-Effekt" kommen könnte (siehe Extra). Dieser Effekt war auch einer der Gründe, warum der Flugplatz-Bebauungsplan seinerzeit geändert wurde. Wie Wagner erklärt, bleibt ihm jedoch jetzt nichts anderes übrig, als sich mit dem Saunabordell abzufinden. Denn um gegen die Genehmigung vorzugehen, müsste eine sogenannte Organklage eingereicht werden, also eine Klage eines öffentlichen Gremiums wie beispielsweise des Stadtrats. Dazu werde es jedoch nicht kommen, sagt Wagner, und selbst wenn, wäre es jetzt ohnehin zu spät. Denn die Bauvorbereitungen laufen bereits.

Dass das Vorhaben nicht im Bauausschuss thematisiert wurde, liegt nach Aussage des städtischen Bauamtleiters Heinz Reckinger daran, dass dies sein damaliger Chef, der ehemalige Bürgermeister und jetzige Landrat, Joachim Streit, so entschieden habe. Warum, kann an dieser Stelle nicht geklärt werden, da Streit nach Auskunft der Kreisverwaltung derzeit krank ist. Doch letztlich hätten auch die städtischen Gremien das Vorhaben nicht ohne weiteres verhindern können. Schließlich wäre dafür zunächst eine Änderung des Bebauungsplans notwendig gewesen, was wiederum teuer und äußerst zeitaufwendig sei, erklärt der Bauamtsleiter. "Man kann sich sicher darüber streiten, wo so etwas am besten hinpasst", sagt Reckinger, doch könne die Ansiedlung von Bordellen auch nicht überall ausgeschlossen werden.Extra Hinter dem Begriff "Trading-Down-Effekt" verbergen sich jene Auswirkungen, zu denen es innerhalb eines Gewerbegebiets kommen kann, wenn sich dort Vergnügungseinrichtungen wie beispielsweise Spielhallen oder eben Prostitutionsbetriebe ansiedeln. Dies kann für das herkömmliche Gewerbe bedeuten, dass Käuferschichten abwandern, und zudem dazu führen, dass sich neue produzierende oder weiterverarbeitende Betriebe dort erst gar nicht mehr ansiedeln. Im Fall des Flugplatzes Bitburg wurde die Änderung des Bebauungsplans und damit der Verbot des prostituierenden Gewerbes mit dieser Sorge begründet, und auch das Verwaltungsgericht Trier hat in seiner Urteilsbegründung im Jahr 2008 diesen Trading-Down-Effekt aufgeführt.

http://www.volksfreund.de/totallokal/bi ... 52,2404858
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Beitrag von nina777 »

21.4.2010

Freudenhaus fällt Zufall zum Opfer

Plieningen. Ein Etablissement an der Fraubronnstraße ist offiziellillegal, aber das ist in Vergessenheit geraten.


Die käufliche Liebe ist dem Zufall zum Opfer gefallen. In einem Haus an der Plieninger Fraubronnstraße verdingen sich Damen seit Jahren an Freier. Völlig legal, wie es bisher den Anschein hatte. Doch nun hat sich herausgestellt, dass die Stadt Stuttgart die Prostitution in jener Immobilie bereits vor Jahren untersagt hatte. Bei der Fraubronnstraße handele es sich stadtplanerisch um ein Mischgebiet, sagt Kirsten Rickes, die Leiterin des Baurechtsamtes. "Und dort ist eine solche Nutzung nicht zulässig." Zumindest, wenn es sich um ein Bordell handelt.

Das Gesetz unterscheidet Wohnungsprostitution von gewerblicher. Gegen erstere hat die Stadt nichts in der Hand. Ist es doch jedem selbst überlassen, was er zuhause tut. Das Etablissement an der Fraubronnstraße ist laut Rickes allerdings "ein bordellartiger Betrieb". Das sei nicht das Urteil der Stadt, sondern der Polizei.

Mitnichten, sagt Wolfgang Hohmann, der bei der Stuttgarter Polizei den Ermittlungsdienst Prostitution leitet. "Wir haben das als Wohnungsprostitution eingeordnet", sagt er. Und genau so hätten es die Beamten an die städtische Behörde weitergegeben. Die Polizei ist regelmäßig an der Fraubronnstraße, sagt Hohmann. Nicht etwa, weil das Etablissement auffällig wäre. "Bisher gab es keinerlei Beanstandungen", sagt er. Das seien Routinebesuche, bei denen die Personalien der Dirnen aufgenommen würden. Die Akten verraten Hohmann, dass die Mieterinnen ständig wechseln. "Vielleicht so alle ein, zwei Wochen." Es könnte sein, dass die Stadt deshalb von einem Bordell spreche.

In dem Gebäude gibt es mehrere Wohnungen. In wie vielen Frauen anschaffen, ist schwer zu sagen. Im Jahr 2003 hat der Besitzer bei der Stadt eine Nutzungsänderung beantragt. Sein Wunsch: Die Verwaltung sollte eine Wohnung im Untergeschoss als Bordell anerkennen. Die Stadt lehnte ab. 2007 legte der Eigentümer Widerspruch gegen die Entscheidung ein. Dass das so lange gedauert hat, liegt vermutlich daran, dass er in der Zwischenzeit versucht hatte, sich mit der Stadt gütlich zu einigen - was misslang. Der Widerspruch liegt bei der dafür zuständigen Behörde: dem Regierungspräsidium (RP).

"Unser Part begann damit, dass man die Sache erstmal ruhen ließ", sagt der RP-Sprecher Clemens Homoth-Kuhs. Anders ausgedrückt: Die Angelegenheit ist versickert. Der Sachbearbeiter hatte den Fall zur Seite gelegt, er ist mit der Zeit immer weiter nach unten gerutscht und irgendwann abgeholt worden - für die Ablage. Offiziell galt das Widerspruchsverfahren zwar als offen, faktisch war es abgehakt. "Bei der Fülle strittiger Baurechtsfälle ist das kein Einzelfall", sagt Homoth-Kuhs. Die Mitarbeiter kümmern sich in der Regel zunächst um Streitigkeiten, die rasch geschlichtet sind. Kompliziertes bleibt gern liegen. Abgesehen davon: Weder die Stadt noch der Wohnungseigner hätten sich jemals nach dem Sachstand erkundigt, sagt Homoth-Kuhs. Damit galt die Sache als erledigt. Die Nachfrage des BLICK VOM FERNSEHTURM ändert das nun. Der Kollege werde sich kümmern.

Klar ist: Solange das RP nicht über den Widerspruch entschieden hat, gilt der Beschluss der Stadt. "Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung", sagt Homoth-Kuhs. Das heißt, die Prostitution an der Fraubronnstraße ist offiziell illegal.

Ins Rollen gebracht hatte das Ganze letztlich eine Anfrage im Plieninger Bezirksbeirat. Der Bündnisgrüne Walter Schnee hatte sich Anfang des Jahres nach einem einschlägigen Etablissement an der Neuhauser Straße erkundigt. Er wollte wissen, mit welcher baurechtlichen Rechtsgrundlage die Stadt das Kleinbordell genehmigt habe. Mit keiner, wie sich herausstellte. Die Stadt hat daraufhin einen Juristen prüfen lassen, wie mit dem Freudenhaus weiter zu verfahren sei. Inzwischen steht fest, "dass wir die gleiche rechtliche Situation haben wie an der Fraubronnstraße", sagt die Amtsleiterin Kirsten Rickes. Bevor die Stadt nun einen weiteren Rechtsstreit anzettelt, "wollen wir die Entscheidung des Regierungspräsidiums abwarten". Ohne die Mithilfe des Zufalls hätte das noch Jahre dauern können.

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... c2f3f.html
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Beitrag von nina777 »

26.4.2010

Bamberg

Sex-Club: Verstieß die Stadt gegen das Gesetz?

Gemeindeordnung Der in nicht öffentlicher Sitzung beratene Bau eines riesigen Sex-Clubs in der Bamberger Jäckstraße sorgt für ein Nachspiel in politischen Kreisen. Die Angelegenheit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten, sei ein klarer Verstoß gegen Bayerische Gemeindeordnung, sagt GAL-Stadtrat Peter Gack.


Laut dem städtischen Baureferenten Hans Zistl-Schlingmann war es Konsens in den Fraktionen des Stadtrats, die Nutzungsänderung eines ehemaligen Fitness-Clubs zu einem Sexclub mit 1500 Quadratmetern Fläche öffentlich nicht zu thematisieren.

Dass es diesen Konsens gegeben hat, wird zumindest von den Grünen bestritten. GAL-Stadtrat Peter Gack weist außerdem darauf hin, dass die Öffentlichkeit durch einen Mehrheitsbeschluss überhaupt nicht ausgeschlossen werden darf, wenn kein besonderer Grund vorliegt.

Sieht man in die Bayerische Gemeindeordnung, die gesetzliche Grundlage für die Arbeit in gewählten Gemeinderäten, dann sind die Beschlüsse und Beratungen grundsätzlich öffentlich. In die nicht öffentliche Sitzung kann ein Tagesordnungspunkt lediglich dann verwiesen werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert oder wenn berechtigte Interessen einzelner berührt sind. Typische Themen für nicht öffentliche Sitzungen sind deshalb Grundstücksgeschäfte und Personalangelegenheiten.
Beide Gründe lagen aber beim Antrag für die Jäckstraße 31 nicht vor. Der Tagesordnungspunkt sah am 6. Mai 2009 wie berichtet die "Nutzungsänderung für eine gewerbliche Zimmervermietung mit Prostitution und mit Clubraum, Kino und Sauna" vor.

Zwar war es stets unumstritten, dass ein Sex-Club in einem Gewerbegebiet rechtlich auf der sicheren Seite ist, solange die Frauen nicht in dem Gebäude wohnen. Dennoch ließ der Antrag unzweifelhaft erkennen, dass durch Öffentlichkeit weder das Wohl der Allgemeinheit berührt, noch die Interessen einzelner tangiert würden.

Im Gegenteil. Wer die Unterlagen genau studiert hat, der konnte klar ersehen, dass ein Bauvorhaben von 52 Metern Länge und 26 Metern Breite sowie die Ankündigung, dass hier zehn Zimmer für Prostitution gebaut werden, in Bamberg von hoher Tragweite für die Öffentlichkeit sein würden, auch wenn das Projekt sich innerhalb der Vorgaben des Baugesetzbuches bewegt.

Gack: Verstoß gegen die Gemeindeordnung

Für Peter Gack, Stadtrat der GAL-Fraktion, ist das Vorgehen der Stadtverwaltung ein klarer Verstoß gegen die Bayerische Gemeindeordnung, die die Arbeit der Gemeinderäte regelt. "Der Tagesordnungspunkt hätte öffentlich beraten werden müssen." Nichts anderes sehe auch die Geschäftsordnung vor, die sich der Stadtrat gegeben hat. Hier heißt es, dass wichtige Bauvorhaben vom Stadtrat beraten werden müssen.

Dabei spielt es aus Sicht der Bamberger Grünen keine Rolle, wie man zu dem Vorhaben steht und dass die Einrichtung eines solchen Sex-Clubs juristisch unstrittig war: "Die Öffentlichkeit ist ein wichtiges Gut in der Kommunalpolitik und kann nicht vom Ermessen des Stadtrats oder der Verwaltung abhängig gemacht werden", meint Peter Gack.

http://www.infranken.de/nc/nachrichten/ ... 53653.html


Bamberg bekommt Frankens größten Sex-Club

http://www.infranken.de/nc/nachrichten/ ... 53356.html
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Beitrag von nina777 »

1.5.2010

Bamberg

Sex-Club: Stadträte fühlen sich getäuscht

Mega-Bordell Wurden die Stadträte im Bamberger Bausenat am 6. Mai 2009 nur halb über das umstrittene Projekt eines Sex-Parks informiert? Stadträte der CSU-Fraktion werfen der Verwaltung Täuschung vor. Der schriftliche Sitzungsvortrag erreichte die Stadträte offenbar nie. Nun droht die CSU, die Geschäftsordnung zu kippen.


Stadträte der CSU-Fraktion kritisieren die Verwaltung, sie über den Bau eines 1500 Quadratmeter großen Sex-Clubs in der Jäckstraße nicht vollständig informiert zu haben. "Dass hier eines der größten Bordelle ganz Bayerns entsteht, das haben wir nicht gewusst. Das hätte öffentlich diskutiert werden müssen, hier ist die Verwaltung ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen", sagte Stadtrat Pankraz Deuber (CSU).

Deuber erinnert sich noch an die fragliche Sitzung am 6. Mai 2009, als es im nicht öffentlichen Teil der Sitzung um eine Nutzungsänderung für die Jäckstraße 31 ging: "Wir erhielten keinen schriftlichen Sitzungsvortrag, wir wurden lediglich kurz informiert über ein Vorhaben, das rechtlich nicht zu verhindern sei, wie es damals hieß. Wir dachten, es handelt sich um einen Swingerclub oder ein kleines Bordell. Wir haben das Vorhaben in der Folge lediglich zur Kenntnis genommen. Einen Beschluss gab es nicht. "

Es sei nicht das erste Mal, dass der Stadtrat aus der Zeitung erfahren musste, was im Rathaus passiert, meint Deuber und nennt als vergleichbaren Fall die Affäre mit den 1600-Euro-Stadtratsstühlen. Für den Ausbau des Sitzungssaals habe die CSU nur 120.000 Euro genehmigt. Gekostet habe das Projekt viel mehr.

Rätselhaft, warum im Fall des Mega-Sex-Clubs der ausführliche schriftliche Sitzungsvortrag, der mittlerweile auch dem FT vorliegt, die Stadträte bis heute nicht erreicht hat. Dies beteuern nicht nur Stadträte der CSU-Fraktion. Auch Stadträte der SPD und der Freien Wähler legen Wert darauf, nicht oder nicht in vollem Umfang über das Projekt informiert gewesen zu sein.

Die Unterlagen über den "Antrag auf Nutzungsänderung", die vom 16. April datieren und von drei Mitarbeitern der Stadtverwaltung gezeichnet sind, nennen klar die Dimensionen des Vorhabens (Umbau eines ehemaligen Sportstudios von 53 mal 27 Metern) und Art der Nutzung ("Zehn Zimmer zur Ausübung der Prostitution"). Als die schriftliche Sitzungsunterlage geschrieben wurde, ging man offenbar noch davon aus, dass der Stadtrat zustimmen sollte. Denn der Sitzungsantrag lautete: "Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu."

Warum es nie zu einer Abstimmung kam, sondern nur zu einer offenbar unvollständigen mündlichen Information mit Kenntnisnahme, darüber streiten sich die Beteiligten. In der Stadtverwaltung heißt es, dass der Stadtrat bei einer Nutzungsänderung im Gewerbegebiet laut Geschäftsordnung gar nicht beteiligt werden muss. Die Genehmigung des Sex-Clubs wurde deshalb auch auf dem Verwaltungswege erteilt.

Weil man aber geahnt habe, welche Wellen der Fall auslösen könnte, sei der Bausenat vorsorglich informiert worden. Dies geschah bekanntlich in nicht öffentlicher Sitzung, allerdings, wie Baureferent Zistl-Schlingmann behauptet, im Konsens mit den Fraktionen.

Auch der Verwaltungsjurist der Stadt, Bernd Bauer-Banzhaf, weist die Vorwürfe zurück, der Stadtrat sei hier in die Rolle des Opfers einer Verwaltungsentscheidung gedrängt worden: "Ungeachtet dessen, was unsere Geschäftsordnung vorschreibt, hätte der Stadtrat zu jedem Zeitpunkt fordern können, das Thema auf die Tagesordnung zu nehmen und in öffentlicher Sitzung zu diskutieren. Dies ist nicht geschehen."

Doch hatten die Stadträte überhaupt genug Informationen, um die Dimensionen des Vorhabens einzuschätzen und gab es Grund, den Angaben der Verwaltung zu misstrauen? Laut Daniela Reinfelder von der CSU-Fraktion sei durch die kurze Information, die Baureferent Zistl-Schlingmann gegeben habe, nicht erkennbar gewesen, dass es hier um ein Großprojekt geht. Es sei "suggeriert" worden, es handele sich um eine Einrichtung, wie es sie in Bamberg schon gebe.

Reinfelder wirft der Verwaltung und OB Starke vor, dem Stadtrat die wahren Dimensionen des Vorhabens verschleiert zu haben. Die Geschäftsordnung schreibe eindeutig vor, dass der Stadtrat über relevante Projekte informiert werden müsse. Von einem Sachvortrag zu reden, wie es das Bauordnungsamt in einem Protokoll am 11. Mai 2009 getan hat, sei eine Lüge. Reinfelder fühlt sich deshalb von der Verwaltung getäuscht. Dafür spreche auch, dass der infranken vorliegende Sitzungsvortrag den Stadträten bis zum heutigen Tag vorenthalten wurde.

Die gereizte Stimmung in der CSU hat mittlerweile auch die Fraktionen von SPD und die Freien Wähler erreicht. Auch hier ist man äußerst unglücklich über die öffentlichen Angriffe, denen man sich durch den Bau des nach eigenen Angaben größten Sex-Clubs ganz Frankens ausgesetzt sieht. Nicht unwahrscheinlich, dass der Fall deshalb weitergehende Konsequenzen hat. Denn Reinfelder und ihre Kollegen in der CSU-Fraktion denken bereits darüber nach, die seit 2008 gültige Geschäftsordnung zu kippen, die der Verwaltung größere Freiheit einräumt: "Wenn das nicht funktioniert, dann müssen eben alle eingereichten Bauanträge wieder in den Stadtrat."

http://www.infranken.de/nc/nachrichten/ ... 54042.html
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VG-Urteil: Bordellschließung B Kaiser-Friedrich-Straße

Beitrag von Ariane »

Aktuelles aus Berlin; sorry andere Medien berichten darüber nicht oder ich habs nicht gelesen.http://www.bz-berlin.de/bezirk/charlott ... 24170.html

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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Danke. Hatten wir unter Lokalnachrichten Berlin abgelegt. Hier weiter oben das "Urteil Salon Prestige" wo pro Bordell-Erlaubnis entschieden wurde von der selben Richterin:
viewtopic.php?p=59592#59592


Noch weiter oben auch die umfangreiche Presseberichterstattung zum sexworkpositiven "Urteil Salon Prestige" und die 2 wichtigen Gutachten zu nichtstörenden Wohnungsbordellen sind verlinkt.

Dort ging es um Mischgebiete wo fallweise eine Entscheidung pro Bordell durchgesetzt werden kann.


Wohngebiet ist also für ein Wohnungsbordell tabu. Dort also nur Wohnungsprostitution möglich aber keine Terminwohnung.

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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Bad Kreuznach

Stadt schließt den „Kreuznacher Poppstall“ - bordellähnlicher Betrieb



15.05.2010 06:00 Uhr - BAD KREUZNACH
Von Robert Neuber

Dieser Tage wird es in Bad Kreuznach um einiges freudloser zugehen. Die Stadtverwaltung sieht im „Kreuznacher Poppstall“ ein „Freudenhaus“, also einen bordellähnlichen Betrieb, und der ist mit dem Baurecht an dieser Stelle der Stadt nicht vereinbar.

Es wurde also eine „Nutzungsuntersagung“ vorgenommen, weil der „Poppstall“ baurechtlich gesehen in der Baumstraße am Rande des Kurviertels ein „störender Gewerbebetrieb“ sei, verlautete am Freitag aus der Stadtverwaltung.


Unterschied zwischen Bordellen und „Wohnungsprostitution“

Die zunächst merkwürdig anmutende Argumentation mit dem Baurecht hängt damit zusammen, dass Prostitution dem Gesetz nach ein Gewerbe wie jedes andere ist, also ist es auch nicht einfach zu verbieten. Das Gesetz unterscheidet auch zwischen Bordellen und der so genannten „Wohnungsprostitution“, bei der die Damen in den von ihnen genutzten Räumen wohnen.

Vor diesem Hintergrund bleibt abzuwarten, ob die Stadt damit Erfolg hat, die zu Prostitution genutzten Wohnungen in der Helenenstraße zu verbieten. Auch hier erging eine Nutzungsuntersagung.


http://www.allgemeine-zeitung.de/region ... 896752.htm

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Marc of Frankfurt
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Prozess um Bordelleröffnung

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Berlin Prostitution

Frau kämpft vor Gericht für Laufhaus



18. Mai 2010 17.06 Uhr, ddp

Kurfürstenstraße: Eine Tabledance-Bar-Betreiberin will das Laufhaus vor Gericht durchsetzen.

Laufhaus Huren Sex Prostitution Kurfürstenstraße
Ufuk D. Ucta Bild 1 von 1
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In dem so genanannten LSD soll neben den Erotik-Videokabinen zusätzlich ein Laufhaus eröffnet werden

Hier Klicken, um diesen Ort in GoogleMaps zu sehen Hier Klicken, um Streetview zu aktivieren Hier klicken, um das Bild anzuzeigen


Das Verwaltungsgericht Berlin wird sich am Mittwoch mit der geplanten Einrichtung eines sogenannten Laufhauses an einem Straßenstrich befassen. Für den Vormittag hat die Kammer einen Ortstermin angesetzt, um das Objekt in Augenschein zu nehmen. Das Etablissement soll in dem Gebäude eines ehemaligen Elektronik-Kaufhauses entstehen. Eine Tabledance-Bar-Betreiberin will dort in der 2. bis 5. Etage 48 Zimmer herrichten, die von Prostituierten angemietet werden können, um bei geöffneter Tür auf Freier zu warten.

Die Klägerin will im Verfahren die Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung erreichen. Der zuständige Stadtbezirk hatte der Geschäftsfrau die Baugenehmigung versagt, obwohl das Grundstück in einem sogenannten Kerngebiet liegt, in dem „Vergnügungsstätten“ grundsätzlich zulässig sind.

Das Bezirksamt verweist auf die besondere Lage des Grundstücks, das sich an einem etablierten Straßenstrich befinde. Zudem befinde sich im Erdgeschoss des Hauses ein Erotik-Kaufhaus mit Sex-Videokabinen und Sex-Kino. Durch die Einrichtung eines sogenannten Laufhauses befürchtet die Behörde eine Verfestigung des Rotlichtmilieus und einen weiteren sozialen Abstieg des Viertels. Nach Auffassung der Klägerin hingegen wird das Vorhaben nicht zu unzumutbaren Belästigungen führen, sondern eher zu einer Verringerung der Straßenprostitution.

http://www.bz-berlin.de/tatorte/gericht ... 47688.html





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Trading-Down-Effekt

Beitrag von nina777 »

1.6.2010

Doch kein neues Bordell auf dem Ku'damm

An Berlins bekanntestem Straßenstrich in der Kurfürstenstraße darf kein weiteres Bordell eingerichtet werden.


Berlin. Das Verwaltungsgericht entschied, dass ein neues Etablissement in der bereits vom Rotlichtmilieu geprägten Gegend in Schöneberg gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen würde und daher unzulässig sei.

Die Klage des Inhabers eines Hauses an der Ecke Potsdamer Straße wurde damit abgewiesen, das Bezirksamt bekam dagegen Recht, wie das Gericht am Dienstag weiter mitteilte. Der abgewiesene Unternehmer kann gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg beantragen (Urteil der 19. Kammer vom 19. Mai 2010 VG 19 A 167.08).

Seit Jahren bieten Prostituierte auf dem Straßenstrich in der Kurfürstenstraße ihre Dienste an, ähnlich wie in der Oranienburger Straße in Mitte. Das neue Großbordell mit 48 Zimmern sollte in einem Gebäude eingerichtet werden, in dem es schon ein Erotik-Kaufhaus und ein Sexkino gibt.

Der Inhaber hatte argumentiert, die Prostituierten würden nicht mehr auf der Straße stehen, sondern bei geöffneten Türen in ihren Zimmern auf Freier warten. Doch das Bezirksamt befürchtete einen weiteren Niedergang der Gegend und verweigerte die Baugenehmigung.

Richter trafen sich zum Ortstermin

Die Richter hatten sich die Entscheidung nicht leicht gemacht und prüften den Fall gründlich. Mitte Mai kamen sie auch zum Ortstermin, um sich selbst ein genaues Bild zu verschaffen. Dabei wurde auch ein Polizist als Beobachter der Szene gefragt. Er berichtete, dass Anwohner Angst hätten und sich überfordert fühlten mit dem Zustrom von Prostituierten aus Osteuropa. Die Gegend sei ein „besonders kriminalitätsbelasteter Ort“.

Im Urteil hieß es nun, zwar sei ein Bordell an der Kurfürstenstraße grundsätzlich zulässig, da es ein nicht störender Gewerbebetrieb sei. Doch im konkreten Fall sei das Projekt unzulässig. Mit dem sogenannten Laufhaus wäre Prostitutionsgewerbe in einem städtebaulich nicht mehr vertretbaren Umfang hinzugekommen. Diese „Niveauabsenkung“ würde wiederum zu einem Attraktivitätsverlust des Gebietes führen, formulierten die Richter korrekt. Das heißt, Betriebe und Einwohner wären verdrängt worden.

Die Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus lobte das Gericht. Das sei eine wegweisende Entscheidung, sagte die frauenpolitische Sprecherin Anja Kofbinger. Nach jahrelangem Streit habe das Gericht den Spuk beendet.

http://www.sz-online.de/nachrichten/art ... id=2476394


VG Berlin: Keine Baugenehmigung für “Laufhaus”

Errichtung eines Bordells im vorgesehenen Baugebiet würde zu „Trading-Down-Effekt“ führen

Der Bau eines so genannten „Laufhaus“ – ein Bordell, in welchem Prostituierte Zimmer anmieten können – verstößt gegen das Gebot der Rücksichtnahme, da es durch den Bau zu einem so genannten „Trading-Down-Effekt“ kommen könnte und ist daher unzulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.


Im zugrunde liegenden Fall hatte sich die Klägerin mit ihrer Klage gegen die Versagung einer Baugenehmigung für ein so genanntes „Laufhaus“ mit 48 Zimmern über dem Erotik-Kaufhaus und -Kino „LSD“ an der Kurfürstenstraße/Ecke Potsdamer Straße in Berlin-Schöneberg gewandt. Hierbei handelt es sich um ein Bordell, in welchem Prostituierte Zimmer anmieten können, um bei geöffneter Tür auf Freier zu warten. Die Gegend um die Kurfürstenstraße ist bereits jetzt durch Rotlicht-Gewerbe in nicht unerheblichem Umfang geprägt. So findet sich dort neben dem „LSD“ auch Berlins bekanntester Straßenstrich, der sich über viele Jahrzehnte etabliert hat.

Kläger: Errichtung eines „Laufhaus“ führt zu Verringerung der Straßenprostitution

Während die Klägerin geltend gemacht hatte, das „Laufhaus“ werde eher zu einer Verringerung der Straßenprostitution führen, hatte das Bezirksamt auf die mit dem Vorhaben verbundenen negativen städtebaulichen Auswirkungen verwiesen.

Vorhaben aufgrund Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot unzulässig

Das Verwaltungsgericht Berlin folgte nun dieser Wertung: Zwar sei das Vorhaben in dem als Kerngebiet ausgewiesenen Gebiet grundsätzlich zulässig, da ein „Laufhaus“ in einem solchen Baugebiet als nicht wesentlich störender Gewerbebetrieb anzusehen sei. Das konkrete Vorhaben sei jedoch im Hinblick auf seine Größe und unter Berücksichtigung des bereits vorhandenen Rotlicht-Gewerbes wegen eines Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot im Einzelfall unzulässig. Mit dem „Laufhaus“ in der beabsichtigten Größe käme Prostitutionsgewerbe in einem städtebaulich nicht mehr vertretbaren Umfang hinzu, wodurch ein sog. „Trading-Down-Effekt“, d.h. ein durch eine Niveauabsenkung bewirkter Attraktivitätsverlust des Gebiets mit der Folge der Verdrängung ansässiger Betriebe und der Wohnbevölkerung, entstehe.

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 19.05.2010
[Aktenzeichen: VG 19 A 167.08]


http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Ber ... ws9724.htm
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Sexworker Kommentar zum Berliner Urteil

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Das Gericht wollte also nicht nachvollziehen, daß in Zukunft der Straßenstich entlastet würde, weil Freier und Huren sich lieber unter Dach im Laufhaus treffen. Das ist teilweise realistisch, weil es zwei unterschiedliche Szenen sind (legal-illegal, dogen-keine, frauen-trans, gewalt-keine, kondom-ohne ...).


Somit ist das Urteil indirekt ein Bestandschutz für den hundertjährigen Straßenstrich?


Höchstwarscheinlich darf man das sooooo aber nicht auslegen. Also liegt das Urteil voll im Trend der zunehmend zu beobachtenden Prostitutionsfeindlichkeit und Versagung von Prostitutionsausübung oder Neuansiedlungen.


Somit haben wir jetzt alle Fälle beisammen:
- Da wo kein Sexgewerbe ist, darf sich keines ansiedeln, weil "trading down".
- Da wo Sexgewerbe ist, darf sich zusätzlich keines ansiedeln, weil trading down".

Oder mit anderen Worten, auch wenn man Prostitution nicht abschaffen kann, so aber keinstenfalls hier bei uns:

"Prostitution unerwünscht!"





Wird langsam mal Zeit, dass wir uns wissenschaftlich mit dem Trading-Down-Effekt beschäftigen, der das Gegenteil von Gentryfizierung darstellt (Gentry - Adel).

Ökonomie des trading up and down:
viewtopic.php?p=78618#78618

Wissenschaftler bekam Konflikt mit BKA wegen Begriff "Gentrifizierung"
§129aStGB-Ermittlungsverfahren gegen den Stadtsoziologen Andrej Holm:
http://www.freitag.de/community/blogs/b ... -neukoelln





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Marc of Frankfurt
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interner Querverweis

Beitrag von Marc of Frankfurt »

BauNutzungsPlan

zeigt wo Prostitutionsbetriebe erlaubt sind



Beispiel:
Friedrichtshafen am Bodensee

Bild


Mehr:
viewtopic.php?p=82986#82986



Fragt bei eurer lokalen Beratungsstelle für Prostituierte nach dem aktuellen Plan Eurer Arbeitsorte.





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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 01.07.2010, 21:08, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von nina777 »

01.07.2010

Verbot der Ausübung der Prostitution im allgemeinen Wohngebiet

Das VG Bremen hat entschieden, dass in einem allgemeinen Wohngebiet die Ausübung der Prostitution unzulässig ist.

Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines ursprünglich als Zweifamilienwohnhaus genehmigten Gebäudes in einer Wohnstrasse in der Bremer Neustadt. Sie ließ – ohne hierfür eine Genehmigung einzuholen – das Haus sanieren und dort fünf Modellwohnungen einbauen, in denen die Antragstellerin und vier Mieterinnen der Prostitution nachgingen.

Eine aus Anwohnern bestehende Bürgerinitiative protestierte ab November 2009 dagegen und wandte sich an den Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa. Mit Verfügung vom 10.03.2010 erteilte der Bausenator der Antragstellerin das Verbot, das Gebäude zu gewerblichen Zwecken (Wohnungsprostitution/Bordell) zu nutzen und ordnete die sofortige Vollziehung des Verbots an. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung bedeutet, dass die Antragstellerin das Verbot sofort befolgen muss und nicht den Ausgang eines Widerspruchsverfahrens oder eventuell nachfolgenden Klageverfahrens abwarten darf.

Die Antragstellerin erhob gegen das Verbot beim Bausenator Widerspruch und hat beim Verwaltungsgericht am 31.03.2010 einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt.Diesen Antrag hat das VG Bremen abgelehnt.

Das Gericht hat das Interesse der Antragstellerin, das Gebäude zur Ausübung der Prostitution vorläufig weiter nutzen zu dürfen, mit den von der Behörde geltend gemachten entgegenstehenden öffentlichen Interessen abgewogen. Es kam zu dem Schluss, dass das öffentliche Interesse an einer sofortigen Einstellung der Nutzung überwiegt.

Die Änderung der Nutzungsweise des Gebäudes bedürfe einer Genehmigung, da mit der Ausübung der Prostitution verglichen mit einer Wohnnutzung für die Nachbarschaft erheblich erhöhte Belastungen verbunden sind. Die Antragstellerin habe jedoch eine Genehmigung bisher nicht eingeholt. Es sei auch nicht offensichtlich, dass ihr für die Nutzungsänderung eine Genehmigung erteilt werden muss. Auch nach In-Kraft-Treten des Prostitutionsgesetzes zum 01.01.2002 stelle die Wohnungsprostitution eine in einem Allgemeinen Wohngebiet unzulässige gewerbliche Nutzung dar. Die Antragstellerin könne sich auch nicht darauf berufen, dass sie freiberuflich tätig ist. Nach den vom BVerwG hierfür aufgestellten Maßstäben stelle die Prostitutionsausübung keine freiberufliche Tätigkeit dar, denn für die Prostitutionsausübung sei keine höhere Bildung oder schöpferische Begabung erforderlich.

Die gleichzeitige Ausübung der Prostitution durch fünf Frauen in einem Gebäude störe typischerweise das Wohnen, indem z.B. Anwohner durch das Klingeln von Freiern an falschen Haus- und Wohnungstüren belästigt oder deren Ruhe durch unzufriedene und/oder alkoholisierte Freier gestört wird. Die Nutzung durch die Antragstellerin stelle keinen atypischen Sonderfall dar.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Antragstellerin kann binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung gegen den Beschluss Beschwerde zum OVG Bremen einlegen.

Verwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 30.06.2010 - 1 V 410/10

http://www.soldan.de/newsdetail/?no_cac ... kPid]=1135

http://diewohnungseigentuemer.de/?p=561
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Beitrag von ehemaliger_User »

Die Antragstellerin könne sich auch nicht darauf berufen, dass sie freiberuflich tätig ist. Nach den vom BVerwG hierfür aufgestellten Maßstäben stelle die Prostitutionsausübung keine freiberufliche Tätigkeit dar, denn für die Prostitutionsausübung sei keine höhere Bildung oder schöpferische Begabung erforderlich.

Die gleichzeitige Ausübung der Prostitution durch fünf Frauen in einem Gebäude störe typischerweise das Wohnen, indem z.B. Anwohner durch das Klingeln von Freiern an falschen Haus- und Wohnungstüren belästigt oder deren Ruhe durch unzufriedene und/oder alkoholisierte Freier gestört wird. Die Nutzung durch die Antragstellerin stelle keinen atypischen Sonderfall dar.
Da wirds höchste Zeit, dass die Verordnungen geändert werden. Die Maßstäbe für für eine freiberufliche Tätigkeit sind doch Hohn. Und die Unterstellung, Freier würden die Ruhe stören isz absolut haltlos.

Wenn es so wäre könnten die Hauseigentümer immer noch tätig werden.
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Mit dem Fremdwort Trading Down werden z.B. in Gutachten und Urteilen die Niederlassungs- und Ansiedlungsverbote für Sexdienstleister per Bau(planungs)recht und Sperrgebietsverordnungen begründet.

Es handelt sich dabei m.E. lediglich um in Vermutungen und subjektive Wahrnehmung verpackte bürgerliche Weltanschauung, weil evidenzbasierte Studien bisher nicht bekannt sind, was die Theoretiker des umgekehrten Phänomens von Strukturwandel, auch zugeben.

Gentrifizierung (Gentry - Landadel) meint den gegenteiligen Effekt.





Hier eine Info aus der Schweiz (Kanton Schwyz und Großstädte Zürich und Genf) wie über Steuerwettbewerb als Standortpolitik negative sozialen Auswirkungen zu beobachten sind:

- Zuzug Gutverdienender (oftmals Singel) und Vermögender (oftmals älter)

- Vermieter und Verkäufer nutzen die Marktchancen zu Preiserhöhungen

- Spekulanten treiben die Immobilienpreise zusätzlich an

- Familien können sich Wohnraum nicht mehr leiten und müssen wegziehen

- Die Bevölkerungsmischung verändert sich

- Das soziale Leben verarmt

- Kaum mehr Freiwillige für Feuerwehr und Gemeindeämter

- Größeres Autoverkehrsaufkommen

- Mehr Pendler

- ...


http://www.blick.ch/news/schweiz/politi ... ngt-151747