Wer bastelt mit: Prost.G.
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Wer bastelt mit: Prost.G.
Als Ergänzung zur Assoziationskette der Vorschlag für ein neues Spiel, mit ernstem Hintergrund von der Community für die Community
Mich würde es interessieren, ob es in diesem Forum möglich ist, den Entwurf für ein neues Gesetz zur Regelung der Prostitution, welches
.) bundesweit anwendbar ist,
.) von jedermann verstanden werden kann
.) und vom Hausverstand getragen ist
zu formulieren wobei jeder Betroffene (Sexworker(in), Barbetreiber(in), Studiobesitzer(in), Bürger(in) ) seine Wunschvorstellungen einbringt und im Endergebnis für alle tragbar ist.
Das Endergebnis sollte ein Werk sein, welches nicht umfangreicher ist als eines der bisherigen, in der Realität nicht praktikablen, „Prostbestimmungen“.
Mit freundlichen Grüßen
gdots
Mich würde es interessieren, ob es in diesem Forum möglich ist, den Entwurf für ein neues Gesetz zur Regelung der Prostitution, welches
.) bundesweit anwendbar ist,
.) von jedermann verstanden werden kann
.) und vom Hausverstand getragen ist
zu formulieren wobei jeder Betroffene (Sexworker(in), Barbetreiber(in), Studiobesitzer(in), Bürger(in) ) seine Wunschvorstellungen einbringt und im Endergebnis für alle tragbar ist.
Das Endergebnis sollte ein Werk sein, welches nicht umfangreicher ist als eines der bisherigen, in der Realität nicht praktikablen, „Prostbestimmungen“.
Mit freundlichen Grüßen
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Um etwas zu akzeptieren muß man es nicht unbedingt verstehen, um etwas abzulehnen sollte man zumindest wissen worum es geht
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::: VÖRSCHLÄGE FÜR EIN NEUES PROSTITUIERTENGESETZ :::
Also zuerst einmal: Vielen Dank, für die Anregung!
Ich hoffe, dass wir es zustande bringen, unsere Wünsche und Vorstellungen zu artikulieren! Hier ist die Mitarbeit von Allen Usern gefragt....
Eine der Punkte, die (für mich) als "wichtig" fest stehen ist das Mindestalter. Ich denke, dass die derzeitige Regelung hier durchaus übernommen werden kann.
RZ
Ich hoffe, dass wir es zustande bringen, unsere Wünsche und Vorstellungen zu artikulieren! Hier ist die Mitarbeit von Allen Usern gefragt....
Eine der Punkte, die (für mich) als "wichtig" fest stehen ist das Mindestalter. Ich denke, dass die derzeitige Regelung hier durchaus übernommen werden kann.
RZ
Zwerg
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Vielleicht sollte auch gleich jeder seine Forderung untermauern; sprich begründen?!Ich finde das Prostitution bundesweit legalisiert werden sollte, und das Prostitutionsgesetz nicht Landes-, sondern Bundessache sein sollte.
viele Grüße,
Peter
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Hm, in dem Fall ist es nur logisch, dass die Gesetzgebung, Prostitution betreffend, Bundessache sein soll. Wenn es weiterhin Landessache wäre, gäbe es wieder die unterschiedlichsten (zum Teil ziemlich willkürlichen und unverständlichen) Regelungen und ich bin überzeugt, dass dies nicht in unserem Sinn sein kann. Ein einfacher, einheitlicher (!) nachvollziehbarer und auch durchführbarer Vorschlag sollte erarbeitet werden.Peter hat geschrieben:Vielleicht sollte auch gleich jeder seine Forderung untermauern; sprich begründen?!Ich finde das Prostitution bundesweit legalisiert werden sollte, und das Prostitutionsgesetz nicht Landes-, sondern Bundessache sein sollte.
RZ
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War auch nur eine allgemeine Forderung, die Vorschläge/Ideen zu begründen!
Dass ein Bundes-Gesetz zur Prostitution die Situation verbessern würde, wollte ich auf gar keinen Fall bestreiten!
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viele Grüße,
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::: VORSCHLÄGE FÜR EIN NEUES PROSTITUIERTEN GESETZ :::
Unabdingbar scheint mir die Ergänzung des "Deckels" um eine Ausweiskarte (Scheckkartenformat), die außer dem Künstlernamen und einem Foto keine weiteren "mit freiem Auge" lesbaren personenbezogenen Daten enthält. Zur Zeit wird die Kontrollkarte (vielmehr das Kontrollplakat) einem Kunden (selbst auf Wunsch) fast nie gezeigt, da die Privatadresse und der reale Name darauf ausgewiesen wird.
Wegfall der Sittenwidrigkeit des Berufsstandes!
Andiskutieren würde ich gerne folgende Punkte: 150 m Grenze? Ich kann nicht nachvollziehen, dass die Straßenprostitution in der Nähe von zum Beispiel Schulen oder Kindergärten verboten ist, wenn die Zeiten an welchen die Prostitution ausgeübt werden darf ohnehin nicht Deckungsgleich mit den Öffnungszeiten der Schulen sind.
Eine Gleichsetzung von Straßenprostitution und von Mädchen die in Clubs bzw. als Escort arbeiten? Dadurch würden die Graubereiche wegfallen. Ein gemeinsamer Standard.
Untersuchungen bei Privatärzten? Abmeldung wegen Urlaubs telefonisch bzw. per Mail nicht möglich - so weit ich weiß nur per Postkarte?
Vorliegen von Informationsmaterial auch in den gängigsten Muttersprachen der Mädchen?
RZ
Wegfall der Sittenwidrigkeit des Berufsstandes!
Andiskutieren würde ich gerne folgende Punkte: 150 m Grenze? Ich kann nicht nachvollziehen, dass die Straßenprostitution in der Nähe von zum Beispiel Schulen oder Kindergärten verboten ist, wenn die Zeiten an welchen die Prostitution ausgeübt werden darf ohnehin nicht Deckungsgleich mit den Öffnungszeiten der Schulen sind.
Eine Gleichsetzung von Straßenprostitution und von Mädchen die in Clubs bzw. als Escort arbeiten? Dadurch würden die Graubereiche wegfallen. Ein gemeinsamer Standard.
Untersuchungen bei Privatärzten? Abmeldung wegen Urlaubs telefonisch bzw. per Mail nicht möglich - so weit ich weiß nur per Postkarte?
Vorliegen von Informationsmaterial auch in den gängigsten Muttersprachen der Mädchen?
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Zwerg
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Ja und auch:
Ja zu den von RZ angeführten Punkten, möchte ich hinzufügen:
Ein dringendes Anliegen wäre, eine Arbeitsbewilligung für Migrantinnen, während des Asylansuchens....
Vielen Mädchen bleibt nur der Schritt in die Prostitution, denn die Karte dürfen sie lösen...um Ihren Unterhalt zu bestreiten.
Danke GdotS für deine Anregung, und ich wünsche mir, daß viele Betroffene hier ihre Meinung oder ihre Einsichten hier einbringen.
L.G.
Ellena
Ja zu den von RZ angeführten Punkten, möchte ich hinzufügen:
Ein dringendes Anliegen wäre, eine Arbeitsbewilligung für Migrantinnen, während des Asylansuchens....
Vielen Mädchen bleibt nur der Schritt in die Prostitution, denn die Karte dürfen sie lösen...um Ihren Unterhalt zu bestreiten.
Danke GdotS für deine Anregung, und ich wünsche mir, daß viele Betroffene hier ihre Meinung oder ihre Einsichten hier einbringen.
L.G.
Ellena
Zuletzt geändert von Ellena am 04.01.2007, 13:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: ::: VORSCHLÄGE FÜR EIN NEUES PROSTITUIERTEN GESETZ :::
schaust du mal um 8 uhr morgens auf den max winter platz....Raubzwerg hat geschrieben: Andiskutieren würde ich gerne folgende Punkte: 150 m Grenze? Ich kann nicht nachvollziehen, dass die Straßenprostitution in der Nähe von zum Beispiel Schulen oder Kindergärten verboten ist, wenn die Zeiten an welchen die Prostitution ausgeübt werden darf ohnehin nicht Deckungsgleich mit den Öffnungszeiten der Schulen sind.
oder generell tagsüber im stuwerviertel.
es geht hier nicht um die huren selbst, vielmehr darum welches gesindel sich dort auch tagsüber herumtreibt. eine bekannte von mir betreibt eine trafik im stuwerviertel.
und was ist mit ganztagsschulen, die tlw bis 18 uhr regen betrieb haben. im winter eine durchaus übliche freier - jagdzeit.....
meiner meinung nach ist diese 150m regelung NICHT ausreichend, sollte auf ganze straßenzüge ausgedehnt, und auch EXEKUTIERT werden, was ja jetzt auch besonders lasch gehandhabt wird ......
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Das Stuwerviertel war immer schon ein Graus, ich hab das Gymnasium dort besucht und schon damals wäre eine Schutzzone sinnlos gewesen => um die Ecke, auf dem direkten Weg zur Straßenbahn, waren 4 Bordelle. Dort war immer ein "reger Schauverkehr" und es kam immer wieder vor, dass Schülerinnnen von Freiern angesprochen wurden!!
viele Grüße,
Peter
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Warum über 150 Meter Zonen diskutieren? Gewisse Plätze / Straßenzüge freigeben und ich brauche nicht mit dem Maßband herumrennen. Und dann stelle ich doch gleich die Frage, was ihr mit den bereits bestehenden Clubs ect. machen wollt, die seit Jahren in genau dieser Zone liegen und auf angestammtes Recht verweisen?
Und Dir lieber Peter sei gesagt:
Nicht nur das Stuwerviertel ist schlimm! Es gibt noch schlimmere Plätze in Wien. Und noch etwas! Das Schülerinnen angesprochen werden wundert mich nicht! Ich selbst wurde (ich wohne ganz in der Nähe) MEHRFACH von Schülerinnen angesprochen: "Hey Oida, hast an Chik". Die Mädels die dort stehen haben übrigens die gleiche Masche zum "anbandeln".Und ich schwöre Dir, würde ich diese Gegend nicht kennen, hätte ich meinen rechten Arm darauf verwettet das die Mädels alle über 18 waren. Unbestritten gibt es leider auch immer noch halbe Kinder die dem Gewerbe nachgehen. Aber auch das ist keine Einzigartigkeit des Stuwerviertels. (siehe Südbahnhof)
Und Dir lieber Peter sei gesagt:
Nicht nur das Stuwerviertel ist schlimm! Es gibt noch schlimmere Plätze in Wien. Und noch etwas! Das Schülerinnen angesprochen werden wundert mich nicht! Ich selbst wurde (ich wohne ganz in der Nähe) MEHRFACH von Schülerinnen angesprochen: "Hey Oida, hast an Chik". Die Mädels die dort stehen haben übrigens die gleiche Masche zum "anbandeln".Und ich schwöre Dir, würde ich diese Gegend nicht kennen, hätte ich meinen rechten Arm darauf verwettet das die Mädels alle über 18 waren. Unbestritten gibt es leider auch immer noch halbe Kinder die dem Gewerbe nachgehen. Aber auch das ist keine Einzigartigkeit des Stuwerviertels. (siehe Südbahnhof)
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Klar, dass es mehr sollcher Plätze gibt, das Stuwerviertel war eben vor 4-5 Jahren ein Extremfall.
Einen ganzen Straßenzug nur zwecks der Prostitution "abzuriegeln" ist schon schwierig => Anrainer; ich will dort nicht Wohnen. Problematisch ist sicher auch die "Ghettobildung" in dieser Gegend anschließend zu verhindern.
Einen ganzen Straßenzug nur zwecks der Prostitution "abzuriegeln" ist schon schwierig => Anrainer; ich will dort nicht Wohnen. Problematisch ist sicher auch die "Ghettobildung" in dieser Gegend anschließend zu verhindern.
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Re: ::: VORSCHLÄGE FÜR EIN NEUES PROSTITUIERTEN GESETZ :::
So weit ich weiß (bin mir jetzt aber nicht ganz sicher) ist die Ausübung der Straßenprostitution zumindest in Wien erst ab 21 oder 22 Uhr gestattet.*~~~* hat geschrieben: schaust du mal um 8 uhr morgens auf den max winter platz....
oder generell tagsüber im stuwerviertel.
es geht hier nicht um die huren selbst, vielmehr darum welches gesindel sich dort auch tagsüber herumtreibt. eine bekannte von mir betreibt eine trafik im stuwerviertel.
und was ist mit ganztagsschulen, die tlw bis 18 uhr regen betrieb haben. im winter eine durchaus übliche freier - jagdzeit.....
meiner meinung nach ist diese 150m regelung NICHT ausreichend, sollte auf ganze straßenzüge ausgedehnt, und auch EXEKUTIERT werden, was ja jetzt auch besonders lasch gehandhabt wird ......
Es geht doch genau darum - einen Vorschlag zu behirnen, der genau definiert, was legal und was illegal ist. Minderjährige Prostituierte, die sich tagsüber in Parks feilbieten sind bedauernswert und hilfebedürftig aber trotzdem in höchstem Maße illegal. Und ebenso der Freier! Das kann mir doch Keiner erzählen, dass hier auch nur ein einziger "Kunde" der Meinung ist, er wisse Nichts! Genau diese Fälle muss ein Gesetzestext entschieden verneinen.
RZ
Zwerg
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ein wesentlicher punkt sollte auch die studios und div. massagesalons usw. betreffen.
jedes lokal in wien und ganz österreich muss gewisse auflagen erfüllen.
so sollte es auch für div. studios, egal ob massage usw., eine einheitliche regelung geben.
bezüglich grösse der einzelnen räume, kunden wc, usw..
jedes lokal in wien und ganz österreich muss gewisse auflagen erfüllen.
so sollte es auch für div. studios, egal ob massage usw., eine einheitliche regelung geben.
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lg LOVARA
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Nur ein Vorschlag,
Wie wärs, wenn wir das Ganze vorerst einmal folgendermassen angehen könnten.
1.) Geltungsbereich des Gesetzes
2.) Definition der Tätigkeit
3.) Namesgebung für den Beruf (die österreichische
Rechtsordnung sieht vor, daß ein Gesetz aus
Deutschen Worten besteht, somit wird der
Begriff „Sexworker“ nicht gut kommen
4.) Beschreibung der Tätigkeit – Berufsbild
5.) gewerberechtliche Voraussetzungen
6.) Beschränkungen der Tätigkeit – zeitlich, örtlich,
fachlich,
7.) Schutzbestimmungen betreffend Ausbeutung,
gesellschaftlicher und behördlicher Diskriminierung
mehr fällt mir im Moment nicht ein, aber ich finde, wenn diese Punkte geschafft sind, ist schon viel passiert.
lg
gdots
Wie wärs, wenn wir das Ganze vorerst einmal folgendermassen angehen könnten.
1.) Geltungsbereich des Gesetzes
2.) Definition der Tätigkeit
3.) Namesgebung für den Beruf (die österreichische
Rechtsordnung sieht vor, daß ein Gesetz aus
Deutschen Worten besteht, somit wird der
Begriff „Sexworker“ nicht gut kommen
4.) Beschreibung der Tätigkeit – Berufsbild
5.) gewerberechtliche Voraussetzungen
6.) Beschränkungen der Tätigkeit – zeitlich, örtlich,
fachlich,
7.) Schutzbestimmungen betreffend Ausbeutung,
gesellschaftlicher und behördlicher Diskriminierung
mehr fällt mir im Moment nicht ein, aber ich finde, wenn diese Punkte geschafft sind, ist schon viel passiert.
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zu 1.
Budesgesetz NICHT änderbar auf Landesebene, zusätzliche Landesgesetzgebung nicht möglich.
Gilt für alle Personen welche mittelbar und unmittelbar einer Tätigkein im selbstständigen oder unselbstständigen Bereich nachgehen welche das Ziel hat durch Prostitution und weiteren sexuellen oder erotischen Dienstleistungen, wie Massage, Tanz, Striptease, Begleitung mit der Absicht sexueller Handlungen, betreiben von Sexkinos, Swingerclubs, Verleih und Verkauf von sexuellen Bild und Ton Material und pornografische Lustmittel, Einnahmen zu erziehlen.
Ebenso gültig für alle selbstständigen und unselbstständigen Personen, welche durch Bereitstellung von Räumlichkeiten, Fahrzeugen, Grundstücken und Liegenschaften zur Ausübung der Prostitution Einnahmen erzielen.
bitte weiterschreiben!
mir fällt im Moment nichts mehr zu diesem Punkt ein
Budesgesetz NICHT änderbar auf Landesebene, zusätzliche Landesgesetzgebung nicht möglich.
Gilt für alle Personen welche mittelbar und unmittelbar einer Tätigkein im selbstständigen oder unselbstständigen Bereich nachgehen welche das Ziel hat durch Prostitution und weiteren sexuellen oder erotischen Dienstleistungen, wie Massage, Tanz, Striptease, Begleitung mit der Absicht sexueller Handlungen, betreiben von Sexkinos, Swingerclubs, Verleih und Verkauf von sexuellen Bild und Ton Material und pornografische Lustmittel, Einnahmen zu erziehlen.
Ebenso gültig für alle selbstständigen und unselbstständigen Personen, welche durch Bereitstellung von Räumlichkeiten, Fahrzeugen, Grundstücken und Liegenschaften zur Ausübung der Prostitution Einnahmen erzielen.
bitte weiterschreiben!
mir fällt im Moment nichts mehr zu diesem Punkt ein
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Na das wird was.....
Ich nehme mal das vorgegebene Konzept und versuche auf alle Punkte mit Anregungen wünschen Beschwerden einzugehen - das wird lang......
1.) Geltungsbereich des Gesetzes
Die Veränderung von Landes zu Bundesgesetz ist durchaus wünschenswert, siehe das Ländle wo es keine Bordelle gibt, obwohl im Gesetz ausdrücklich steht das es die Prostitution nur in genehmigten Bordellen gibt - da die Gemeinde aber keines will - wird kein Bordell genehmigt - sogar die kirche hat angeblich die einzige Lizenz bekommen um ein Bordell auf jeden Fall zu verhindern.
In teilen Wiens die ja auch duch bezirksvertretungen etc beherrscht werden wird das ProsG auch uterschiedlich angelegt - das ist der größte Schwachsinn überhaupt.
Aber ein Bundesgesetz wird ein sehr strenges werden da die Herren und Frauen Abgeordnete sich sicherlich ausführlichst profilieren wollen - rot grün dafür schwarz orange blau dagegen - es könnte sogar die Gefahr eines generellen Prostitutionsverbotes drohen wenn es auf Bundesebene durch den nationalrat beschlossen werden würde -Welcher Abgeordnete wird sich schon öffentlich zur ungeliebten Prostitution bekennen.
2.) Definition der Tätigkeit
Da ist das Gesetz eigentlich sonnenklar:
3.) Namesgebung für den Beruf (die österreichische
Rechtsordnung sieht vor, daß ein Gesetz aus
Deutschen Worten besteht, somit wird der
Begriff „Sexworker“ nicht gut kommen
Na dann halt LiebesdienerINNEN, Barbetreiber, Erotikbetreiber oder ähnliches
4.) Beschreibung der Tätigkeit – Berufsbild
Heute verschleiern wir die sexuelle Dienstleistung als
Escort
Hobbycallgirl
Massagelady
Domina
Privatbesuche
Studentinnen
Aromatherapie
Animierdame
Clubgirl
Saunagirl
offizielle Bezeichnungen
sind Hure, Nutte, Prostituierte, callgirl, Studiomädchen
selbständige Prostituierte etc
der unterschied - erstere haben keinen Deckel zahlen keine Steuern (auch die Herren Betreiber nicht die das trotzdem immer unterstreichen) - - machen keine bzw kaum Gesundheitsuntersuchungen - haben aber auch kaum Kontrollen, weil sie nicht wirklich greifbar sind.... alles andere ist bla bla
zweitere
müssen sich versichern, haben eine Kontrollkarte, machen die gesundheitsuntersuchung, werden oft kontrolliert, (Sitte, Steuer, Gewerbebehörde......)
Das Berufsbild ist (fast) immer das gleiche - Sexuelle Dienstleistung gegen Geld . -
5.) gewerberechtliche Voraussetzungen
Hier fängt es schon an interessant zu werden -
Mann/Frau kann eine escortagentur eröffnen - aber kein Hostessenstudio / keinen ErotikClub - die die also illegal sex verkaufen jaja ich weiß nur die Begleitung...bla bla bla.... können also hochoffiziell einen Gewerbeschein bekommen - Studio und Clubbetreiber können nur die berühmte Frühstückspension, bzw die Zimmervermietung bei der Gewerbebehörde einreichen - das ist Schwachsinn -
Es sollte eine Gewerbeanmeldung ErosCenter, ErosClub, Erotiksauna, etc geben und diese sollten so definiert werden
ErosCenter: Betrieb einer Zimmervermietung und Vermittlung Selbständiger Sexdienstleister gegen Entgelt - sowie Verabreichung von Handelsüblichen Alkoholischen und Nichtalkoholischen Getränken sowie kleinen Speisen, Bereitstellung von - Hygieneartikeln, Dusch bzw Bettwäsche.
ErosClub - eingeschränkt ohne harte Alkoholische Getränke sonst gleich....
ErotikSauna - wie ganz oben zusätzlich:
Zur Verfügungstellung einer Sauna bzw Dampfkammer unter Auflage der Hygienischen Vorschirften
Quintessenz:
Der Barschmäh gehört abgeschafft - Animiermädels und Tänzerinnen sollen alle einen Ausweis zur Prostitution bekommen und auch dieser Tätigkeit nachgehen können - und nicht wie bisher ja nur anwesende Gäste bzw Animierdamen sein.........
das Berufsbild des Escorts und des escort Betreibers sollte ausgeweitet werden auf Vermittlung selbständiger erotikdienstleister bzw Selständige Erotikdienstleistung - dann könnten alle so ein Gewerbe beantragen sich versichern und versteuern - Inserate sollten bzw dürften NUR mehr gegen Vorlage des Gewerbescheines von allen Insertionsmedien angenommen werden - -> Werbeverbot für Anonyme illegale
zur Steuer - hier sollte eine FLAT TAX eingehoben und abgeführt werden ohne Umsatzbeteiligung des FA sondern einfach
Pro Bett und Tag in einem Betrieb ca 10€ - einzuheben vom Vermieter und abzuführen wie die Kurtaxe. - weiters bei escort Agenturen 10€ Pro Tag / Mitarbeiterin - abzuführen vom Betreiber - -> Das wären Steuereinnahmen in Millionenhöhe......
6.) Beschränkungen der Tätigkeit – zeitlich, örtlich,
fachlich,
Beschränkungen snd nur dann sinnvoll wenn sie klar definiert sind.
150 m Zone ausschließlich bei der Straßenprostitution
(Wir haben nun einen UVS Bescheid der dies auch für eines Unserer Lokale bestätigt - ist also ab sofort da Rechtskräftig und auch an Sophie übermitttelt offiziell nach langem Kampf.
Zutritt in Lokale ab 18 - versperrte Türen und Camerazutrittskontrollen - als Bedingung
Eine Art Zulassungsbehörde für Bordellbetriebe die aber aus einer Kommission der Sittenpolizei, der Prostituiertenvereinigung und einer unabhängigen MA nicht auf Bezirksebene sondern auf Landesebene erstellt werden müsste.
Nur objektive Ausschlußgründe dürfen gelten also keine Freunderlwirtschaft - sowie Auflagen - mit Frist für die betriebe.....
Steuerliche Verpflichtung zu einem Steuerberater zu gehen und alle geschäfte durch diesen prüfen zu lassen. Durch die FLAT TAX aber ein einheitliches Abgabenmodell - nach dem Motto wer mehr Betten hat bezahlt eben mehr ....... - da besser Auslastung etc........
Beschränkung der Prostitution auf einzelne freigegebene Stadtteile halte ich für sehr gefährlich da sich dort dann bandenbildung verdrängung und Mafia(un)artige Zustände sofort bilden - wir sind alle keine weisenknaben und jeder wird versuchen aus einem Verdrängungswettbewerb seinen Vorteil zu ziehen - die schwächsten werden aufgeben die Stärkeren werden nach und nach alles kontrollieren - und das noch dazu mit wenig aufwand da ja alles an einem Ort - BANDGEFÄHRLICH für wirklich FREIE Prostituierte - siehe die vergangenheit - alles war abgesprochen niemand hatte zugang der nicht im Milieu schon drinnen war - NEUE BAR bzw NEUES Lokal hieß es kommt mal Besuch von der "Mannschaft" dann war mal alles kaputt und dann hatte der Neue schon mal einen Partner -.... das ist nicht wünschenswert kurzsichtig und DUMM......
7.) Schutzbestimmungen betreffend Ausbeutung,
gesellschaftlicher und behördlicher Diskriminierung
Schutzbestimmungen:
Wir haben zumindest in Österreich sicherlich kaum Zwangsprostituiert, sieht man mal vom wirtschaftlichen Zwang ab - sicherlihc gibt es Mädchen aus dem ehemaligen Osten die zuhause von einem Zuhälter ausgeommen werden - aber bei uns ist das schn sehr sehr selten geworden.
Gesellschaftliche Diskriminierung - dem Einhalt zu gebieten - wird unmöglich sein - wir leben nun mal in einer Spießbürgergesellschaft und Sexworker sind eben Menschen die man mit Argwohn betrachtet - gewöhnen wir uns an die rosarote Wunschbrille diesbezüglich abzunhmen - wir selbst sind doch auch so , oder? wer gibt offen auf einer Party mit 300 Gästen zu auf die Frage na was machen sie beruflich - ich bin Prostituiert - ich habe Clubs Saunas, escorts - bitte bleiben wir Realisten - sie meiden uns öffentlich aber sie besuichen und lieben uns heimlich und unheimlich - besonders unsere ärgsten Gegner parteipolitisch gesehen sind doch unsere besten Kunden, oder etwa nicht....??????
Behördliche Diskriminierung:
Ganz einfach NUR mehr Kontrollen eines Sondertruppe der sitte - keine Uniformierten - keine Magistrate nur die Sittenpolizei und das Sittenmagistrat alle anderen dürfen weder kontrollieren, noch betreten bzw prüfen BASTA ......
to be continued
1.) Geltungsbereich des Gesetzes
Die Veränderung von Landes zu Bundesgesetz ist durchaus wünschenswert, siehe das Ländle wo es keine Bordelle gibt, obwohl im Gesetz ausdrücklich steht das es die Prostitution nur in genehmigten Bordellen gibt - da die Gemeinde aber keines will - wird kein Bordell genehmigt - sogar die kirche hat angeblich die einzige Lizenz bekommen um ein Bordell auf jeden Fall zu verhindern.
In teilen Wiens die ja auch duch bezirksvertretungen etc beherrscht werden wird das ProsG auch uterschiedlich angelegt - das ist der größte Schwachsinn überhaupt.
Aber ein Bundesgesetz wird ein sehr strenges werden da die Herren und Frauen Abgeordnete sich sicherlich ausführlichst profilieren wollen - rot grün dafür schwarz orange blau dagegen - es könnte sogar die Gefahr eines generellen Prostitutionsverbotes drohen wenn es auf Bundesebene durch den nationalrat beschlossen werden würde -Welcher Abgeordnete wird sich schon öffentlich zur ungeliebten Prostitution bekennen.
2.) Definition der Tätigkeit
Da ist das Gesetz eigentlich sonnenklar:
Unter Prostitution ist die gewerbsmäßige Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper oder gewerbsmäßige Vornahme sexueller Handlungen zu verstehen. Unter Gewerbsmäßigkeit ist die wiederkehrende Anbahnung und/oder Ausübung der Prostitution zu dem Zwecke, sich eine, wenn auch nicht regelmäßige Einnahme zu verschaffen, zu verstehen
3.) Namesgebung für den Beruf (die österreichische
Rechtsordnung sieht vor, daß ein Gesetz aus
Deutschen Worten besteht, somit wird der
Begriff „Sexworker“ nicht gut kommen
Na dann halt LiebesdienerINNEN, Barbetreiber, Erotikbetreiber oder ähnliches
4.) Beschreibung der Tätigkeit – Berufsbild
Heute verschleiern wir die sexuelle Dienstleistung als
Escort
Hobbycallgirl
Massagelady
Domina
Privatbesuche
Studentinnen
Aromatherapie
Animierdame
Clubgirl
Saunagirl
offizielle Bezeichnungen
sind Hure, Nutte, Prostituierte, callgirl, Studiomädchen
selbständige Prostituierte etc
der unterschied - erstere haben keinen Deckel zahlen keine Steuern (auch die Herren Betreiber nicht die das trotzdem immer unterstreichen) - - machen keine bzw kaum Gesundheitsuntersuchungen - haben aber auch kaum Kontrollen, weil sie nicht wirklich greifbar sind.... alles andere ist bla bla
zweitere
müssen sich versichern, haben eine Kontrollkarte, machen die gesundheitsuntersuchung, werden oft kontrolliert, (Sitte, Steuer, Gewerbebehörde......)
Das Berufsbild ist (fast) immer das gleiche - Sexuelle Dienstleistung gegen Geld . -
5.) gewerberechtliche Voraussetzungen
Hier fängt es schon an interessant zu werden -
Mann/Frau kann eine escortagentur eröffnen - aber kein Hostessenstudio / keinen ErotikClub - die die also illegal sex verkaufen jaja ich weiß nur die Begleitung...bla bla bla.... können also hochoffiziell einen Gewerbeschein bekommen - Studio und Clubbetreiber können nur die berühmte Frühstückspension, bzw die Zimmervermietung bei der Gewerbebehörde einreichen - das ist Schwachsinn -
Es sollte eine Gewerbeanmeldung ErosCenter, ErosClub, Erotiksauna, etc geben und diese sollten so definiert werden
ErosCenter: Betrieb einer Zimmervermietung und Vermittlung Selbständiger Sexdienstleister gegen Entgelt - sowie Verabreichung von Handelsüblichen Alkoholischen und Nichtalkoholischen Getränken sowie kleinen Speisen, Bereitstellung von - Hygieneartikeln, Dusch bzw Bettwäsche.
ErosClub - eingeschränkt ohne harte Alkoholische Getränke sonst gleich....
ErotikSauna - wie ganz oben zusätzlich:
Zur Verfügungstellung einer Sauna bzw Dampfkammer unter Auflage der Hygienischen Vorschirften
Quintessenz:
Der Barschmäh gehört abgeschafft - Animiermädels und Tänzerinnen sollen alle einen Ausweis zur Prostitution bekommen und auch dieser Tätigkeit nachgehen können - und nicht wie bisher ja nur anwesende Gäste bzw Animierdamen sein.........
das Berufsbild des Escorts und des escort Betreibers sollte ausgeweitet werden auf Vermittlung selbständiger erotikdienstleister bzw Selständige Erotikdienstleistung - dann könnten alle so ein Gewerbe beantragen sich versichern und versteuern - Inserate sollten bzw dürften NUR mehr gegen Vorlage des Gewerbescheines von allen Insertionsmedien angenommen werden - -> Werbeverbot für Anonyme illegale
zur Steuer - hier sollte eine FLAT TAX eingehoben und abgeführt werden ohne Umsatzbeteiligung des FA sondern einfach
Pro Bett und Tag in einem Betrieb ca 10€ - einzuheben vom Vermieter und abzuführen wie die Kurtaxe. - weiters bei escort Agenturen 10€ Pro Tag / Mitarbeiterin - abzuführen vom Betreiber - -> Das wären Steuereinnahmen in Millionenhöhe......
6.) Beschränkungen der Tätigkeit – zeitlich, örtlich,
fachlich,
Beschränkungen snd nur dann sinnvoll wenn sie klar definiert sind.
150 m Zone ausschließlich bei der Straßenprostitution
(Wir haben nun einen UVS Bescheid der dies auch für eines Unserer Lokale bestätigt - ist also ab sofort da Rechtskräftig und auch an Sophie übermitttelt offiziell nach langem Kampf.
Zutritt in Lokale ab 18 - versperrte Türen und Camerazutrittskontrollen - als Bedingung
Eine Art Zulassungsbehörde für Bordellbetriebe die aber aus einer Kommission der Sittenpolizei, der Prostituiertenvereinigung und einer unabhängigen MA nicht auf Bezirksebene sondern auf Landesebene erstellt werden müsste.
Nur objektive Ausschlußgründe dürfen gelten also keine Freunderlwirtschaft - sowie Auflagen - mit Frist für die betriebe.....
Steuerliche Verpflichtung zu einem Steuerberater zu gehen und alle geschäfte durch diesen prüfen zu lassen. Durch die FLAT TAX aber ein einheitliches Abgabenmodell - nach dem Motto wer mehr Betten hat bezahlt eben mehr ....... - da besser Auslastung etc........
Beschränkung der Prostitution auf einzelne freigegebene Stadtteile halte ich für sehr gefährlich da sich dort dann bandenbildung verdrängung und Mafia(un)artige Zustände sofort bilden - wir sind alle keine weisenknaben und jeder wird versuchen aus einem Verdrängungswettbewerb seinen Vorteil zu ziehen - die schwächsten werden aufgeben die Stärkeren werden nach und nach alles kontrollieren - und das noch dazu mit wenig aufwand da ja alles an einem Ort - BANDGEFÄHRLICH für wirklich FREIE Prostituierte - siehe die vergangenheit - alles war abgesprochen niemand hatte zugang der nicht im Milieu schon drinnen war - NEUE BAR bzw NEUES Lokal hieß es kommt mal Besuch von der "Mannschaft" dann war mal alles kaputt und dann hatte der Neue schon mal einen Partner -.... das ist nicht wünschenswert kurzsichtig und DUMM......
7.) Schutzbestimmungen betreffend Ausbeutung,
gesellschaftlicher und behördlicher Diskriminierung
Schutzbestimmungen:
Wir haben zumindest in Österreich sicherlich kaum Zwangsprostituiert, sieht man mal vom wirtschaftlichen Zwang ab - sicherlihc gibt es Mädchen aus dem ehemaligen Osten die zuhause von einem Zuhälter ausgeommen werden - aber bei uns ist das schn sehr sehr selten geworden.
Gesellschaftliche Diskriminierung - dem Einhalt zu gebieten - wird unmöglich sein - wir leben nun mal in einer Spießbürgergesellschaft und Sexworker sind eben Menschen die man mit Argwohn betrachtet - gewöhnen wir uns an die rosarote Wunschbrille diesbezüglich abzunhmen - wir selbst sind doch auch so , oder? wer gibt offen auf einer Party mit 300 Gästen zu auf die Frage na was machen sie beruflich - ich bin Prostituiert - ich habe Clubs Saunas, escorts - bitte bleiben wir Realisten - sie meiden uns öffentlich aber sie besuichen und lieben uns heimlich und unheimlich - besonders unsere ärgsten Gegner parteipolitisch gesehen sind doch unsere besten Kunden, oder etwa nicht....??????
Behördliche Diskriminierung:
Ganz einfach NUR mehr Kontrollen eines Sondertruppe der sitte - keine Uniformierten - keine Magistrate nur die Sittenpolizei und das Sittenmagistrat alle anderen dürfen weder kontrollieren, noch betreten bzw prüfen BASTA ......
to be continued
liebe Grüsse
ETMC
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Wer Freiheiten aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.
Benjamin Franklin (1706-90),
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ETMC
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Re: Na das wird was.....
*KOPFSCHÜTTEL*ETMC hat geschrieben: Wir haben zumindest in Österreich sicherlich kaum Zwangsprostituiert, sieht man mal vom wirtschaftlichen Zwang ab - sicherlihc gibt es Mädchen aus dem ehemaligen Osten die zuhause von einem Zuhälter ausgeommen werden - aber bei uns ist das schn sehr sehr selten geworden.
Vieleicht in Ihren Clubs, aber wenn Sie das wirklich glauben, das dies in ganz Österreich so ist, dann leben Sie auf Wolke 7!
mfg
KonTom
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- Registriert: 19.03.2006, 01:38
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nicht kopfschütteln - beispiele -
rumreden kann jeder konkrete beispiele - ....... also bitte auf den Tisch
das geschwafel um zwangsprostitution in österreich geht mir schon auf die nerven
aufzeigen - anzeigen - ändern - nicht kopfschütteln.........
also konkret - denn soweit ich den standpunkt von sophie richtig interpretiere sind 95% aller Prostituierten Wirtschaftsprostituierte .......
rumreden kann jeder konkrete beispiele - ....... also bitte auf den Tisch
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liebe Grüsse
ETMC
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