was darf SW eigentlich und wo in bayern

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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softeis
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was darf SW eigentlich und wo in bayern

Beitrag von softeis »

hi, ich hab die themen hier überflogen und nichts gefunden. falls meine fragen doch schon beantwortet sind bitte ich um vergebung. ich hab viele fragen und oft nur halbe antworten dazu. meine fragen beschränken sich nur auf bayern.

1) mir würde es in der natur oder im auto gefallen (keine öffentlichkeit). was, wenn ich erwischt werde, wenn mich einer hinhängt? ist das nun erlaubt oder nicht? keine ahnung ... ich kann ja schlecht die kripo fragen sonst lauern die mich danach erst recht auf. derzeit lehne ich jede anfrage diesbzgl. ab weil ich immer glaub das wäre ein kripo-lockvogel der mich zu was bringen will was verboten ist.

2) ich lese immer die einwohnergrenze wäre 30.000. mein abweichender wissensstand: ab 30 darf man nur wenn die stadt es ausdrücklich erlaubt. ab 50 kann es nicht mehr verboten werden, ab 60 kann die stadt sperrbezirke erklären. sind meine infos falsch? verstehe ich das richtig, unter 30 ist es eine straftat, über 30 "nur noch" eine ordungswidrigkeit?

3) ich hab eine wohung in der stadt. diese stadt verlangt 25.000 euro ordungsgeld pro fall falls frau es ohne macht, auch bei oralverkehr. es geht mir nicht drum es ohne machen zu wollen, ich bin nicht doppelt verrückt. sondern darum: wenn mich eine konkurrentin aus der stadt loswerden will, dann schickt sie mir 2-3 vorbei die dann aussagen franz. wäre ohne gewesen, als sie es bemerkt hätten wäre es schon zu spät gewsesen und sie hätten natürlich sofort abgelehnt und seien gegangen. ich hätte keinen beweis gegen diese aussagen (wie auch) und denen würde nix passieren, denn sie hätten ja "abglehnt". also 50.000-75.000 euro strafe und ich kann mir eine kugel in den kopf jagen.

ich habe deshalb auch schon die örtl. kripo befragt, die waren angeblich wegen routinekontrolle mal bei mir und ich nutzte die chance die zu fragen. antwort (zitat!!!): "ja wenn da 2-3 kommen und das so sagen dann sind sie dran. und wir sperren ihre wohnung sofort zu, da kommen sie dann so schnell nimmer rein. wer glaubt ihnen schon was". wie gesagt die wortwörtliche aussage der kripo hier. ich fragte noch: "welchen grund hätte denn ein freier sowas auszusagen? der wär ja blöd, er würde ja selber viel riskieren. allein daran würde man doch sofort erkennen dass so eine aussage nur verläumdungsabsicht sein kann!". die antwort: "ob das stimmt oder nicht, das interessiert doch uns nicht".

dann war da auch noch eine polizistin dabei. die fing plötzlich, ohne erkennbaren zusammenhang an zu reden und sagte: "warten sie erst mal ab bis wir hier unsere großen geschütze auffahren. dann splittern hier die türen, sie liegen gefesselt auf dem boden und rühren sich keinen millimeter mehr". ich sagte: "ja wieso denn das?" ich bekam darauf keine antwort. den sinn dieser aussage hab ich bis heute nicht verstanden. der sinn kann nur bedrohung sein, oder?

ich war danach jedenfalls fix und alle. bin 6 wochen lang nicht mehr in die wohnung gegangen.

zum verständnis kurz noch: ich mache in dieser wohnung ganz alleine und nur ab und zu am nachmittag, wohne selbst ganz wo anders. in dieser stadt hat (lt. aussage der kripo) schon mal eine frau 50.000 bezahlt, sie hätte keine chance gehabt. das ist so eine aussage nach dem motto "verschwinde hier solange du noch zeit hast".

wie soll ich mich verhalten? wie soll ich mich davor schützen? ist das berufsrisiko? ich kann ja schlecht jeden mann, der zu mir kommt unter ausweisvorlage zwingen eine erklärung abzugeben, wir hätten kondome benutzt.

ich hab riesen schiss vor so einer verleumdung weil es bei mir hervorragend läuft (der neid der anderen). was soll ich nur tun?

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RE: was darf SW eigentlich und wo in bayern

Beitrag von certik »

Hallo,

um Deine Fragen richtig beantworten zu können, müsste ich noch wissen, um welchen Regierungsbezirk in Bayern es sich handelt, da jeder nochmals seine eigenen Regelungen aufgestellt hat.
Hier z. B. für Mittelfranken: Verordnung

Der übergeordnete Paragraf, bzw. hier Artikel auf Bundesebene ist Artikel 297 des Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch.
Es kann also jedes Bundesland Städte mit bis zu 50.000 Einwohnern zum Sperrbezirk erklären, nur bei mehr als 50.000 muss Prostitution zumindest in einem Teil der Stadt erlaubt sein.

Ein Verstoss gegen die Sperrbezirksverordnung ist zuerst immer eine Ordnungswidrigkeit nach §120 OWiG.
Nur bei beharrlichen (also widerholten) Verstössen, greift das Strafgesetzbuch nach §184e.

LG certik, der hofft, dass das jetzt nicht zuviel trockene Gesetzestexte sind...
* bleibt gesund und übersteht die Zeit der Einschränkungen *

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Beitrag von ehemaliger_User »

25.000 EUR für die erstmalige Übertretung, wo bleibt da die Verhältnismässigkeit?

Wenn die Kunden genauso abgestraft werden ist wohl die Gefahr de Denunziation gering.

Oder hast Du eine Unterlassungserklärung unterschrieben, die dieses Zwangsgeld vorsieht?
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RE: was darf SW eigentlich und wo in bayern

Beitrag von softeis »

hi ihr beiden!

@ehemaliger_User, nein, ich habe keine unterlassungserklärung abgegeben. die 25.000.- sind in landshut für alle da (offizielles amtsblatt der stadt).

@certig, landshut ist reg.bez niederbayern.

also ich wurde im april 2008 aufgrund beharrlicher zuwiderhandlung nach 184d StGB verurteilt. und ja, ich wurde damals zum ersten und einzigsten mal erwischt. der ort hat 12.500 einwohner. beharrliche zuwiderhandlung, weil ich 7 dates hatte.

warum haben die mich nicht gleich beim ersten date erwischt, die sind doch schuld :005

wie sollte ich dussel auch auf eine so logische schlussfolgerung kommen dass vögeln zwingend von den einwohnern abhängt. lt. richter weiß das doch jeder, nur ich nicht.

:008
Zuletzt geändert von softeis am 04.07.2010, 19:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von ehemaliger_User »

@softeis

Sorry, wenn ich schon wieder frage, ich möchte das Ganze einfach verstehen.

Du meinst vermutlich §184e - "Verbotene Prostitution" - das hat aber doch nichts mit einem Verstoss gegen die "Hygieneverordnung" zu tun.

Gibts für Landshut eine Sperrgebietsverordnung und Du hast dagegen verstossen?

Hat Dich die Polizei in Deiner eigenen Wohnung, in der du lebst, überfallen? Wie kamen sie auf Dich?

Das heisst, der bayrische Staat spielt sich als Zuhälter auf, zwingt Dich zur Prostitution damit Du Deine Geldstrafe bezahlen kanns - obwohl er doch Prostitutionsgegner ist.

Können solche Fälle nicht vor den EugH gebracht werden?
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RE: was darf SW eigentlich und wo in bayern

Beitrag von softeis »

wollte grade auflegen :001

nein, da steht d, nicht e. mit meinem erlebnis ging ich auf deine äusserung ein, dass es zuerst eine owig wäre und dass ich da was anderes erlebt habe.

das mit der HygV ist wieder ein anderes thema.

muss ein andermal weitermachen, winke

:008
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RE: was darf SW eigentlich und wo in bayern

Beitrag von annainga »

in bayern gibts echt scharfe hunde. ich sammle gern neue erfahrungen in anderen städten und auf einer prostitutionstagung in würzburg wollte ich abends hausbesuche anbieten.

so wie ich es immer mache, wenn ich in einer neuen stadt arbeiten will, rufe ich vorher beim ordnungsamt an und erkundige mich nach den regeln. ob die sperrgebietsverordnung auch für hausbesuche gilt, ob sondersteuern zu zahlen sind, auf was ich sonst achten muss .....

egal ob köln oder dortmund oder düsseldorf ich wurde freundlich und hilfsbereit beraten. herr meier vom ordnungsamt in köln, der dort für den bereich prostitution zuständig ist, hat mir köln sogar schön geredet, meinte, ich könnte doch gleich dort hin ziehen, bessere möglichkeiten gäbs gar nicht ;-) - ok, köln verdient ja auch mit der vergnügungssteuer nochmals an der prostitution mit.

aber würzburg - meine güte. erstmal wurde ich an die polizei verwiesen und dort wurde mir sofort gedroht, was alles passiert, wenn ich gegen die sperrgebietsregelung verstoße, die sehr ausgedehnt ist. die waren so unglaublich unfreundlich am telefon ..... das wagnis in bayern unerfahren zu arbeiten war mir zu groß.

sorry @softeis - das nutzt dir natürlich herzlich wenig, ich wollte einfach nur meine erfahrungen dazu schreiben. ich kann auch nur auf punkt 1 antworten:

autosex ist im sperrgebiet verboten und wenn er so ausgeübt wird, dass es das umfeld mitbekommt, also öffentlich passiert. da reicht schon ein spaziergänger ..... aber der kann das nicht als prostitution oder privat unterscheiden, deswegen halte ich das risiko für gering, solange du dich an die sperrgebietsverordnung hältst.

lieben gruß, annainga

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RE: was darf SW eigentlich und wo in bayern

Beitrag von softeis »

also eins nach dem anderen:
Du meinst vermutlich §184e - "Verbotene Prostitution" - das hat aber doch nichts mit einem Verstoss gegen die "Hygieneverordnung" zu tun.
Also bei mir steht 184 d, nicht e. Nein, das hat jetzt nix mit HygV zu tun (siehe mein Eingangspost). Ich wollte dir nur mitteilen, dass man generell eigentlich nicht mir einer owig davonkommen kann, ich wurde ja auch 2007 zu ersten und einzigen mal erwischt. Die "konstruieren" daraus einfach Beharrlichkeit, damit sie dich verurteilen können.
Gibts für Landshut eine Sperrgebietsverordnung und Du hast dagegen verstossen?
Nein, LA hat noch keine. In LA hatte ich bisher auch keinen wirklichen Stress. Ich werde nur ab und zu von der Kripo dort niedergemacht, das ist alles. Die denken sich halt was aus. Ende 2008 bekam ich wegen angeblicher Beleidigung (ich hätte irgendwo was beleidigendes im Internet geschrieben) einen Strafbefehl über 1800.-. Ich zog vor Gericht und hab gewonnen. Dazwischen hat man mich in die Kripo gelockt, ich solle mir was abholen. Da war aber nichts, die wollten mich nur wegen einem Vorwand erkennungsdienstlich behandeln. Ich wollte mich wehren, aber da standend 2 Bullen hinter mir, die haben gesagt wenn ich das ablehne dann werde ich zuhause abgeholt und verhaftet. Das wollte ich natürlich nicht. Hab mich beschwert, hat nichts geholfen. Aufgrund meines Nebenbei-Berufes wäre ich ein besonderes Risiko, so sagte man.

Hab aber seit einem Jahr jetzt mal Ruhe gehabt. Das also nur nebenbei. Allerdings hat jetzt das Finanzamt an die Tür gehämmert, die Kacke ist also schon wieder am dampfen. Hab aber schon einen Anwalt genommen weil 85.000,00 Euro Nachschätzung für 2008 ist wohl nicht wirklich richtig. Gemeldet habe ich 17.000 (ich mache ja auch nur ab und zu nachmittags nebenbei). Das Gesindel hält immer zusammen, man hört sie trapsen.
Hat Dich die Polizei in Deiner eigenen Wohnung, in der du lebst, überfallen? Wie kamen sie auf Dich?


Ja, bei mir zuhause (12.500 einwohner). Angeblich wären es Internet-Recherchen gewesen. Aber mich hat jemand hingehängt, das ist ja klar. Ich bin ne recht hübsche Frau, ich hätte den ganzen Tag Termine bekommen, wenn ich es zugelassen hätte. Das hat wohl "jemand" spitz bekommen und wollte verhindern, dass ich meine Sache "ausweite". Nun, jetzt bin ich in LA und habe etwas "ausgeweitet". Das haben "die" nun davon. Ich kann auch trotzig sein :-)
Das heisst, der bayrische Staat spielt sich als Zuhälter auf, zwingt Dich zur Prostitution damit Du Deine Geldstrafe bezahlen kanns - obwohl er doch Prostitutionsgegner ist.


Also damals hatte ich das Geld nicht parat. Ich musste es mir wirklich verdammt schnell verdienen, sonst wäre es ja noch viel schlimmer geworden. Ich hätte damals aufgehört wenn die Sache mit ein paar Hundertern erledigt gewesen wäre. Ok, sagen wir mal so: Durch dieses Ereignis hab ich eigentlich erst angefangen. Diese 7 Dates damals waren ja wirklich nur ein Spielchen.

Jetzt könnte ich aber aufhören. Nur wenn das Finanzamt mit seiner irren Forderung durchkommt dann leg ich mich 24 Monate lang auf die Matte um die Steuer für 12 Monate zu verdienen. Und so geht das immer weiter bis ich schnell komplett pleite bin. Dann hat der Staat erreicht was er wollte: Eine weniger auf dem Markt.

Ist ja kein Wunder wenn die knapp 200% Steuern von mir wollen.
Können solche Fälle nicht vor den EugH gebracht werden?
Wer soll das machen und wer solls bezahlen?

---

Aber eigentlich habe wir noch nicht über meine 3 Fragen diskutiert.

:008
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RE: was darf SW eigentlich und wo in bayern

Beitrag von softeis »

hi annainga,
autosex ist im sperrgebiet verboten und wenn er so ausgeübt wird, dass es das umfeld mitbekommt, also öffentlich passiert. da reicht schon ein spaziergänger ..... aber der kann das nicht als prostitution oder privat unterscheiden, deswegen halte ich das risiko für gering, solange du dich an die sperrgebietsverordnung hältst.
also dann dürfte ich z.B. im stadtgebiet landshut im auto rummachen. draussen auf der wiese aber (denn das ist nicht mehr stadtgebiet, also sperrgebiet), da wo es wirklich keiner sehen würde, da darf ich dann nicht?

whow, welch irrationale kacke.

generell ist es in bayern anscheindend wirklich so: alle gesetze, dienstanweisungen etc. sind auf vertreibung und existenzvernichtung ausgerichtet. man braucht also einen luftschutzbunker mit selbstschussanlage, frühwarnsystem etc.

ich versteh das nicht, was hat man gegen uns? WIR frauen sind doch wirklich harmloser als harmlos.

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Beitrag von Lycisca »

Die folgenden Fragen stellen sich beim obigen Sachverhalt: Aufgrund welchen begründeten Verdachts (zu erfahren durch Akteneinsicht, Auskunftsbegehren) hat dich die Polizei zu Hause aufgesucht? Was war die Rechtsgrundlage des Einschreitens, gab es eine richterliche Anordnung? Falls gegen dich eine Anzeige vorlag - von wem und wie wurde dann deine Privatadresse ausgeforscht: Hat es sich um eine von der Polizei gelenkte Person gehandelt, die dich dann auch verfolgt hat (Observation, verdeckte Ermittlung)? Hat die Polizei deinen Internetverkehr und deine Telefonverbindungen überwacht - aufgrund welcher rechtlichen Befugnis?

Zur "Beharrlichkeit" bei sieben Dates (genau genommen handelt es sich um eine unzulässige Befragung über dein privates Sexualleben, denn gelegentlicher Sex gegen Geld ist nicht Prostitution - siehe höchstgerichtliche Rsp in A) ... diese Dates hast du zugegeben, nachdem die Polizei bei dir eingedrungen ist. Da stellt sich sofort die Frage nach der Ermittlungsmethodik: Wurdest du unter Druck gesetzt, wurde dir physischer oder psychischer Schmerz (z.B. Entzug der Kinder) angedroht, waren die Kinder Zeugen der entwürdigenden Polizeimaßnahme gegen dich? Wurden dir deine Rechte erklärt, konntest du einen Anwalt zu deiner Hilfe herbeirufen oder sonst eine Vertrauensperson?

Nachdem aus deinem Posting hervorgeht, dass du bereits von einem Anwalt vertreten bist, kann er dies ja einmal überprüfen. Er soll dabei aber auf die EMRK beim Polizeieinsatz achten, und nicht auf "freie Berufsausübung" etc, auf die es natürlich im Sperrbezirk keinen Anspruch gibt. Du kannst dich auch an Professoren für Verfassungsrecht wenden, die dich bei der Vorbereitung einer Beschwerde an den EGMR beraten können ... die Beschwerdeeinreichung kannst du ohne Anwalt machen - du musst nur zuerst innerstaatlich die Menschenrechtsverletzung bekämpft haben. Der einfachste, billigste und rascheste Weg dazu sind Strafanzeigen gegen die Polizisten wegen Verdacht auf Missbrauch und Überschreitung ihrer Befugnisse. Im Hinblick auf die langen Verjährungsfristen sollte dies jetzt noch möglich sein - wenn die Polizei dann mit Repressionen gegen dich agiert, lass deinen Anwalt sofort gerichtliche Schritte setzen (ab deiner Anzeige ist jeder Schritt der Polizei gegen dich unter dem Verdacht des Befugnismissbrauchs).

PS.: Es wird im Hinblick auf das Finanzamt übrigens höchste Zeit, dass du die Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes nachweist: Wenn die Polizei die Information über dich unter Verletzung der EMRK gewonnen hat, dann besteht für das Finanzamt ein Beweisverwertungsverbot - und es dürfen auch keine Folgebeweise verwertet werden (siehe BGH-Urteile zur EMRK). Damit wäre dann die Steuerschätzung vom Tisch . Übrigens: Im Hinblick auf zigtausend Euro Steuernachzahlung plus Strafeaufschlag würde ich mich an deiner Stelle jetzt schon von Rechtsprofessoren beraten lassen, und nicht von Wald- und Wiesen-Anwälten. Sie kosten auch nicht mehr (außerdem: lieber 30.000 Euro an Anwälte, als 1 Cent an die Finanz) - und die Kosten sind ein Schaden, den du dann im Wege der Amtshaftung (Rechtsschutzversicherung) von Bayern einklagst.

PPS.: Konkret sollte ein Anwalt bei der Anzeige gegen die Polizisten, die in deine Wohnung eingedrungen sind, über folgende Straftatbestände (dt Strafgesetzbuch) nachdenken: Hausfriedensbruch (§ 123 StGB: Eindringen ohne begründeten Verdacht und ohne Befugnis), Nötigung (§ 240 StGB: Aussage unter Druck, ohne Anwalt) oder sogar Bedrohung (§ 241 StGB), falsche Verdächtigung (§ 164 StGB: privates Sexualleben wurde möglicherweise bewusst als strafbare Prostitution dargestellt). Rechtsbeugung im Amt (§ 339 StGB) bzw. Beihilfe dazu (§ 27 iVm 339 StGB) wäre ebenfalls anzudenken.

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softeis
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RE: was darf SW eigentlich und wo in bayern

Beitrag von softeis »

@lycisca: ich müsste jetzt einen roman schreiben. nur so viel, ich hab das was du vorschlägst alles schon versucht, ich habe alle register gezogen und mich bis zum innenminister hinauf beschwert. dienstaufsicht etc etc. meine schreiben umfassen eine dicke von 5cm. ich habe den überfall geschildert, wie menschenverachtend der abglaufen ist, dass meine kinder alles mitangesehen haben, alles, alles. dass man mich später durch einen trick gezwungen hat eine ed-behandlung über mich ergehen zu lassen (eine behandlung als wäre ich eine schwerverbrecherin, fotos von allen seiten, fingerabdrücke, speichelprobe. ich wusste gar nicht was eine ed-behandlung ist. ich sollte nur mein handy abholen, dann hat man mich zu dritt in einen anderen raum "geschoben" und ed gemacht, über eine halbe stunde lang, hab kaum erinnerung daran, es wurde nur gesagt entweder das oder verhaftung zu hause, danach wollte ich mir das leben nehmen, ich konnte einfach nicht mehr).

dass ich dann später unberechtigt wegen beamtenbeleidigung angezeigt wurde (was ich vor gericht dann gewonnen habe), alles, alles, alles.

als ich mich (über einen anderen anwalt, siehe unten) wegen der ed-behandlung beschwerte schrieb man nur, ich wäre wegen 2 straftaten angeklagt, verbotene prost. und beamtenbeleidigung, deshalb wäre das rechtens und wegen meinem beruf wäre ich ein erhöhtes risiko. das zweite wegen beleidigung wusste ich noch gar nicht! ich hab je eh kein wort gesagt. ich war immer nur still.

natürlich hat man mich bedroht, unter druck gesetzt und beschimpft. "warten sie erst mal ab wenn wir hier alle register ziehen, da splittern hier die türen, sie liegen gefesselt auf dem boden und bewegen sich keinen millimeter mehr". das sollte heissen, ich kann ja noch froh sein und bräuchte mich erst gar nicht zu beschweren. die beamten haben mich bei der haussuchung ausgelacht (wegen der obszönen nacktfotos die auf meinem pc waren und weil ich mir mal einen sklavenvertrag abgespeichert hatte, alles rein persönliche dinge von früher) und mich nutte genannt. "gegen diese ganzen nebenbeinutten da müssen wir ja wirklich jetzt mal energisch vorgehen". hab ich alles gehört, es ist für ewig in meiner seele eingebrannt. einer sagte "das ist ja richtig lustig heute hier", hab ich alles gehört. ich stand nur starr, gelähnt und unfähig etwas zu sagen. die polizistin hat meinen kleiderschrank ausgeräumt und meine höschen mit den fingerspitzen genommen und auf dem bett verteilt, mit hohn und ekel im gesicht. aber alle waren sauber, ich bin ein sehr reinlicher mesch.

es wurde übrigens auch meine arbeitsstätte vollkommen durchsucht und vieles beschlagnahmt. nur mein büro, keine falschen schlüsse ziehen! die hälfte von den sachen hab ich nicht mehr zurückbekommen, cd´s, programme und so zeug. ich habe anzeige wegen diebstahl gemacht. darauf habe ich bis heute keine antwort erhalten, das schreiben hat man weggeworfen, einfach ignoriert.

wer aber glaubt einer "nutte" schon was.

meine kinder sprechen bis heute nicht darüber. aber ich hab in den ersten monaten nachts was mitgemacht. dauernd albträume, sie haben geschrien in ihren betten. "mama, da will mich dauernd wer erschießen" schrie meine tochter, damals 7 jahre alt. fast jede nacht war das.

glaubt hier jemand, ich hätte da was dagegen machen sollen? ich glaubte, wenn ich das wem erzähle nimmt man "der nutte" die kinder weg. ich habe gar nichts gemacht. ich hab mich zu ihnen gelegt und ihre tränen getrocknet. und meine auch. heute sind sie aufm gymnasium, gott sein dank, es ist so weit gut gegangen. aber mein sohn hat probleme, er ist oft agressiv. der war damals 8 jahre alt.

das sind nur die highlights die ich in erinnerung habe, ihr könnt euch nicht vorstellen wie verachtend und seelentötend das alles ist. die haben kein gefühl, nein, die leben sich im gegenteil so richtig aus an einem. du bekommst diesen wahnsinn im leben nicht mehr los, du kannst nur lernen damit zu leben.

alles habe ich geschildert, wahrheitsgemäss, seitenweise.

das ergebis war nur ein einzeiler nach 8 monaten, es wäre doch alles rechtens gewesen.

welchen mut hat man da noch? man verkriecht sich in eine ecke und hat keine worte mehr, denn alles was gesagt werden konnte ist bereits gesagt.

ach ja, appropos anwälte: "ja mei, das steht halt im strafgestzbuch, was soll man denn da machen. und übrigens, für das gesetzliche honorar kann ich das nicht machen, können wir uns auf 3000.- extra einigen? (plus mwst natürlich und plus sein normales honorar). da müssen wir schon was machen sonst werden sie vielleicht eingesperrt.... dieses schw* ... der hat genau erkannt dass ich damals vollkommen unerfahren war und unter schock stand, der hat die situation schamlos ausgenutzt. "und sagen sie bloss nicht aus, sie hätten nur 7 dates gehabt. das glaubt ihnen keiner und dann bekommen sie von denen nie wieder ruhe. sie haben ihren stempel jetzt, was soll man da machen".

also sagte ich (noch immer unter schock) bei der kripo aus, ich hätte ca. 50 dates gehabt und ca. 10.000 verdient. das habe ich aber ganz schnell widerrufen als mir klar wurde welchen schmarrn mir der anwalt da erzählt hat. ich hatte 7 dates, also wieso sollte ich lügen und mehr sagen. so ein blödsinn.

erst viel später, als das trauma etwas nachliess (da war ich schon lang verurteilt), erst da hab ich angefangen zu recherchieren und so weiter. dass es sogar berufsverbände für diese tätigkeit gibt etc etc. erst da habe ich begriffen was man mit mir gemacht hat. aber da war es schon viel zu spät.

und dann hab ich wieder angefangen, weil ich die beiden dicken rechnungen zu zahlen hatte, den anwalt und die strafe. wegen dem anwalt war mein konto bis x überzogen, die strafe hätte ich so schnell nicht mehr aufgebracht.

bitte seid mir nicht böse dass ich das einfach alles erzähle. ich muss es einfach mal loswerden.

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Zuletzt geändert von softeis am 05.07.2010, 12:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: RE: was darf SW eigentlich und wo in bayern

Beitrag von Lycisca »

@softeis: Wichtig ist für dich jetzt im Hinblick auch auf den Fiskus systematisches Vorgehen. Da es offenbar so viele Rechtsverletzungen gegeben hat, nur eine als Beispiel (ein guter Anwalt sollte die Polizei "auseinandernehmen" können, nach dem, was du geschildert hast ): Wenn die Polizistin deinen Kleiderschrank durchwühlt hat, so liegt eine Hausdurchsuchung vor - dafür ist ein richterlicher Befehl notwendig. Der erste Schritt des Anwalts sollte es nun sein, dies zu überprüfen. Falls kein Befehl vorlag -> Rechtsmittel ergeifen.

Bei den Rechtsmitteln ist es wichtig, dass sie international als wirksam anerkannt sind: Die von dir erwähnte Disziplinarbeschwerde ist kein wirksames Rechtsmittel - da untersuchen sich die Polizisten ja selbst, klar ist da "alles rechtens". Eine vom Anwalt eingebrachte Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft ist hingegen ein wirksames Rechtsmittel. Wenn das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird, kannst du als Opfer dagegen Einspruch erheben. Sobald kein Einspruch mehr möglich ist, hast du die Legitimation zu einer internationalen Beschwerde innerhalb der Frist von 6 Monaten. Es gibt in Deutschland Anwälte, die nur auf diesen Schritt spezialisiert sind.

Vor dem EGMR steht dir voller Kostenersatz zu, ebenfalls Ersatz für die immateriellen Schäden. Wenn du dir von einem anerkannten Spezialisten PTBS nachweisen lässt, bestätigt das deine Schilderungen der Polizeiwillkür - und du kannst durchaus auch Schadenersatz in der Größenordnung von 50.000 Euro einfordern.
softeis hat geschrieben:welchen mut hat man da noch? man verkriecht sich in eine ecke und hat keine worte mehr, denn alles was gesagt werden konnte ist bereits gesagt.
Das Wort sollte nun dein Anwalt haben -> möglichst einer mit Erfahrung auf dem Gebiet der Menschenrechte (vielleicht kann Human Rights Watch jemanden in deiner Nähe empfehlen). Nachdem die Behörden gegen dich ziemlich willkürlich vorgehen, bleibt dir nur die Wahl, dich psychisch völlig vernichten zu lassen, oder dafür zu sorgen, dass nun auch die Beamten persönlich damit konfrontiert werden, dass ihr Verhalten mit Amtsverlust bis hin zu Gefängnisstrafen geahndet werden kann.

Sicher ist es enttäuschend, wenn sich dabei innerstaatlich nichts bewegen lassen sollte - aber das ist auch die große Chance, international zu deinem Recht zu kommen. Auch unser Forum hat es aus dem Nichts geschafft, dass die Vereinten Nationen die Misstände besorgt zur Kenntnis genommen haben, die wir aufgezeigt haben. Hätten nicht wir es versucht, hätte es niemanden sonst gekümmert.
Zuletzt geändert von Lycisca am 05.07.2010, 12:20, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von annainga »

zu deinen drei fragen kann dir vielleicht auch die beratungsstelle "mimikry" was sagen.

http://www.mimikry.org/

lieben gruß, annainga

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RE: was darf SW eigentlich und wo in bayern

Beitrag von softeis »

aber lycisca, wer soll das a) alles bezahlen, b) wo soll ich anwälte hernehmen die wirklich was drauf haben (kein mensch gibt eine empfehlung ab, hab ich doch schon versucht, auch über mimirky und den bvdm?, den verband aus berlin. hab nichtmal antwort bekommen. auch die grünen, diese frau, wie hiess sie hab ich angeschreiben, keine antwort), c) im moment kämpfe ich mit dem finanzamt eh schon über anwalt (der bewegt unter 3000.- auch keinen finger) und d) wenn ich sage ich wäre psychisch am ende (war ich mal, bin ich nicht mehr) was ist mit meinen kinden?

sooo einfach ist das alles nicht. ICH BIN ALLEIN GEGEN DIESEN STAAT!!!

ach ja, und das war doch alles schon in 2008. jetzt bin ich endlich aufgewacht, gut, aber jetzt haben wir juli 2010!
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Re: RE: was darf SW eigentlich und wo in bayern

Beitrag von Lycisca »

softeis hat geschrieben:anwalt (der bewegt unter 3000.- auch keinen finger)
Das sieht schon fast nach standeswidrigem Verhalten aus: Was hast du für eine Honorarvereinbarung? Hat dein Anwalt den Eindruck, da ist eine hilflose Frau, die er ausnehmen kann, wie eine Weihnachtsgans?

Für Strafverfahren gegen die Polizisten wird die Verjährungsfrist für eine im Jahr 2008 begangene Tat noch offen sein -> steht im dt StGB.

Kompetente Spezialisten für solche Verfahren kannst du auch durch Suche im WWW finden, z.B. Strafrechtsexperten mit Interesse an Menschenrechten unter den Autoren der (empfehlenswert zu lesenden!) Internetzeitschrift HRRS. Einer der Mitwirkenden dieser Zeitschrift (Prof. Dr. Hans Kudlich, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtphilosophie) ist übrigens an der Uni Erlangen-Nürnberg - wäre diese Uni nicht von dir aus leicht erreichbar für ein persönliches Gespräch?

Sinnvoll ist natürlich, dass du dich ebenfalls in die Rechtsmaterie einarbeitetst, und so die Sachlage immer in Verbindung mit der Rechtslage darlegen kannst. Viel Erfolg!

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Beitrag von Lycisca »

PS: @softeis, ich habe dir eine PN geschrieben

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RE: was darf SW eigentlich und wo in bayern

Beitrag von Lycisca »

Zur "Beharrlichkeit" laut §184d StGB gibt es auch eine Entscheidung des BVerfG 2 BvR 1101/08:

"Beharrlichkeit wird in Rechtsprechung und Lehre definiert als besondere Hartnäckigkeit und damit gesteigerte Gleichgültigkeit des Täters gegenüber dem bestehenden Verbot, so dass jedenfalls ein nur einmaliger Verstoß nicht zur Strafbarkeit führen kann (vgl. nur Lenckner/Perron/Eisele, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., 2006, § 184d Rn. 5; Fischer, StGB, 55. Aufl., 2008, § 184d Rn. 5). Das ist nachvollziehbar und entspricht einem alltäglichen Sprachgebrauch"

Es wäre also erst nach einer wiederholten Verurteilung davon auszugehen, dass dieses Gesetz angewandt wird. Wenn dein Anwalt unter 3.000 Euro nicht zu arbeiten beginnt, aber ein derartiges Urteil stehen lässt - trotz der von dir geschilderten Umständen der erstmaligen Verurteilung und der strittigen Frage, ob überhaupt Prostitution vorliegt, so entsteht der Eindruck, dass du nicht die optimale Leistung für dein Geld bekommst.

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softeis
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RE: was darf SW eigentlich und wo in bayern

Beitrag von softeis »

@lycisca:

hab wenig zeit, nur soviel:

1) der anwalt damals in 2008 (wegen 184d) war wirklich für die katz, der hat mich (mit 4500.-) nur ausgenommen und gar nichts getan. von dem anwalt, von dem ich oben sprach, der vertritt mich jetzt in der neuesten steuersache (2010). der sagte, es würde maximal 3000.- kosten. und da bin ich auch nicht allein.

2) in dem urteil damals (4.2008, 184d) wurde meine hartnäckigkeit damit begründet, dass ich es billigend in kauf genommen habe das verbot zu übertreten (ich hätte mich also vorher erkundigen können). da ich aber in 3 monaten (okt.2007 bis dez. 2007) 7 mal bezahlten sex mit 5 unterschiedlichen männern hatte wäre das eben als besonders hartnäckig zu beurteilen. hab extra gestern nochmal nachgelesen, genauso steht es drin.

ich wusste einen scheißdreck von einem verbot, für mich war das nur ein gelegentliches spiel. ich hätte ja gar nicht gewusst wo ich mich hätte erkundigen sollen. dass man das bei der kriminalpolizei machen muss, darauf wär ich im leben nicht gekommen, an sex ist doch nichts kriminell. erklär das mal einem richter, der versessen drauf ist "böse frauen" zu verdonnern. zudem wollte man ja auch einen extremst überzogenen polizeieinsatz vertuschen, also musste ich ja zwangsläufig als besonders "böse" hingestellt werden. "die" halten doch alle zusammen.

das waren damals 2 autos voll mit polizei. weiß nicht mehr, zwischen 7 und 10 mann, ist alles etwas verschwommen bei mir.

ich hatte doch damals gar keine kraft, dagegen was zu machen. und ich dachte auch, das wäre dann halt wohl so. ein scheiß schlechtes gewissen hatte ich danach natürlich auch weil ich dachte wer weiß was fürchterliches ich da angestellt habe. das ist halt so wenn man keine blasse ahnung von allem hat.

heute hab ich kein schlechtes gewissen mehr. im gegenteil.

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Beitrag von Lycisca »

So, wie du das Urteil zitierst, klingt dein Fall extrem abenteuerlich - der Stoff, aus dem erfolgreiche Beschwerden beim EGMR sind: Denn zur Straftat gehört zuerst einmal der Vorsatz, sich strafbar zu verhalten: Du bist zu Recht davon ausgegangen, dass die paar Dates privater Sex sind (was sie wegen der fehlenden Öffentlichkeit auch sind). Vorsatz wäre erst nach einer vorigen Verurteilung beweisbar, wenn du über die Rechtslage aufgeklärt wurdest. Offenbar wollte der Richter dich zwingen, in Berufung zu gehen (damit deine Prozesskosten höher sind).

PS.: In A ist es inzwischen eine Volksweisheit, dass man in Berufung gehen muss, um ein halbwegs vernünftig begründetes Urteil zu erhalten. Wenn es dich tröstet, es hat 2007 auch einige andere Skandalurteile gegeben, etwa laut Spiegel vom 20.03.2007 von einer Hamburger Amtsrichterin die Feststellung, dass sich eine moslemische Frau nicht über einen prügelnden Ehemann beschweren dürfe, weil der Koran eheliche Gewalt rechtfertige.

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RE: was darf SW eigentlich und wo in bayern

Beitrag von softeis »

apropos elefantenhorde

ich ziehe gerne bildliche vergleiche.

man müsste diesen "gesetzteshüter-elefanten" eine falle stellen. eine grube ausheben, unten spitze stöcke einbauen, die sache fein säuberleich tarnen, sie anlocken und wenn sie kommen auf der anderen seite das röckerl hochheben.

einem elefanten eine falle zu stellen ist sicher nicht sooo schwer. die frage ist, wer stellt sich hin und hebt den rock.

obiges im übertragenen sinn ...

anders ist denen nicht beizukommen. man müsste mit den selben fiesen mitteln arbeiten wie die auch, man müsste sie mit ihren eigenen waffen schlagen.

:008
Zuletzt geändert von softeis am 09.07.2010, 10:18, insgesamt 1-mal geändert.
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