Wer bastelt mit: Prost.G.

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
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ETMC
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Beitrag von ETMC »

1.) Geltungsbereich des Gesetzes
liebe Grüsse
ETMC
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Wer Freiheiten aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.
Benjamin Franklin (1706-90),
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*~~~*
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Beitrag von *~~~* »

nette geschichte bisher, aber was schwafelst du ständig von miteinander und zusammenarbeit ????

es gibt für die betroffenen NICHTMAL EINE INTERESSENSVERTRETUNG !!!!

ich finde die bestehenden bundesgesetze passend und ausreichend. meinst du wirklich dass wenn hier in einem forum kleinstrizzis - öhm, sorrx, frühstückspensionsbetreiber - die köpfe zusammenstecken und veränderungswünsche zum eigennutzen, bestehenden gesetzen als grundlage entwerfen, irgendjemand in der politik interessiert ?

jedesmal wenn ich DICH über gesetze, ausstiegshilfe oder ähnliches referieren lese, packt mich das pure gruseln.

WENN du dich WIRKLICH um 180 grad gedreht hast und du WIRKLICH etwas verändern möchtest, wenn gerade DU wirklich ausstiegshilfe leisten möchtest, gerade DU wirklich ein "sauberes" biz forderst, imagebildend und korrekte arbeitsplätze bieten möchtest, DANN FANG BEI DIR SELBST AN !!!! kehr erstmal vor deiner eigenen tür !

schon klar, jetzt folgt wieder eine deiner Mr. B.-ähnlichen demagogischen reden wie toll und klasse du bist, wie froh doch alle mitarbeiterinnen sein müssen bei dir arbeiten zu könnmüssdürfen, was du nicht alles erreicht, durchgesetzt und vor hast.... blablabla...bla..... sorry alter, dafür weiß ich zu viel von dir.....

aber es ist immer wieder witzig mitanzusehen wie und mit welchen mitteln sich manche mitmenschen versuchen reinzuwaschen.......

lg tom

GdotS
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Beitrag von GdotS »

Ich würde vorschlagen, ein Bundesgesetz zu schaffen - also mit bundesweiter Gültigkeit zumal es sich ja grundsätzlich um eine einheitliche Leistung handelt und auch bundesländerübergreifend zu Dienstleistungen erbracht werden könnten - z.B. bei Hausbesuchen

mfG

gdots
Um etwas zu akzeptieren muß man es nicht unbedingt verstehen, um etwas abzulehnen sollte man zumindest wissen worum es geht

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Beitrag von Zwerg »

Ich denke, dass mittlerweile Alle hier einig sind. Der Punkt steht außer Streit und somit würde ich ihn abhaken.

Ein neues Gesetz sollte auf Bundesebene Gültigkeit besitzen!

Was wäre der nächste Punkt?

RZ
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Walker
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Beitrag von Walker »

ich würde abstecken - was genau ist sexarbeit? ich meine damit - ist schon massagetätigkeit sexarbeit? soll es abstufungen geben?

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Beitrag von Zwerg »

Meiner Meinung nach, müsst jede erotische Tätigkeit, also auch der "Massagesalon" und die "Escortdame" unter "Sexarbeit" fallen. Ist meine Privatmeinung! Ich denke, dass sonst automatisch wieder eine Grauzone entsteht. Der Sinn einer neuen (verbesserten) Gesetzgebung kann doch nur sein, dass möglichst viel regulär abläuft.

RZ
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Beitrag von *~~~* »

ich denke dass wir trotz möglicherweise engagierten mitmenschen hier, die sache am falschen ende beginnen. es ist für alle nutzlos über gesetzesänderungen und/oder verbesserungen zu diskutieren, die rein bürokratisch nicht gehört werden können.....

die bildung und anerkennung einer interessensvertretung wäre -meiner meinung- der richtige ansatz und erste schritt für veränderungen...

mfg t.

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Beitrag von Walker »

uind ich denke, dass man es einfach versuchen sollte.. und wenn es nur für verschiedene stellen ein denkanstoß ist...

steter tropfen höhlt den stein

Ellena
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Beitrag von Ellena »

Genau so sehe ich diesen Versuch auch, als Denkanstoss und die Möglichkeit Missstände für Sexarbeiterinnen aufzuzeigen...gut Ding braucht aber Weile.
Früher gab es, wenn sich eine Sexworkerin dazu entschlossen hatte den Schritt zum Ansuchen um eine Kontrollkarte bei der Sittenpolizei ein aufklärendes Gespräch....wie lange diese Tätigkeit amtlich aufliegt, welche Gefahren mit der Registration und der Tätigkeit verbunden sind und daraufhin eine Woche verordnete Bedenkzeit ob man nun wirklich diesen Schritt wagen will..
Diese Beratung fiel zwar sehr unterschiedlich aus, es kam darauf an bei welchem Beamten man landete. Ich hatte das Glück auf einen (alten Hasen) Beamten zu treffen, der mich sehr eindringlich gewarnt hat und mir Nachteile sehr anschaulich schildern konnte.
Aber finde ich daß eine Beratungstelle dieser Art sehr wichtig ist! Nur müsste eine solche Anlaufstelle mehrsprachig und von wirklich qualifiziertem Personal besetzt sein...psychologisch geschult, oft wird diese Entscheidung viel zu unüberlegt oder aus wirklicher Not getroffen, und nicht aus Berufung und geschäftlichen Ambitionen.
L.G.
Ellena

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Beitrag von Zwerg »

Ellena hat geschrieben: Nur müsste eine solche Anlaufstelle mehrsprachig ........ sein
So sehr es wünschenswert ist, dass Beratungen mehrsprachig durchgeführt werden würden, zweifle ich doch an der Finanzierbarkeit. Sicherlich wäre es aber möglich zumindest mehrsprachige Informationsblätter aufzulegen (meines Wissens gibt es die bisher nicht). Hinweise in der jeweiligen Muttersprache auf Rechte und Pflichten bzw. Adressen von Anlaufstellen, mit entsprechender Erklärung.

Ich war vor ungefähr einem Jahr mit einer tschechischen SW bei der Anmeldung mit (nicht falsch verstehen! Ich wurde von ihr gebeten, da ich relativ gut tschechisch spreche - unsere Bekanntschaft war durch meine Tätigkeit als Internet-Onkel gegeben) und obwohl das Mädchen perfekt Deutsch konnte, ergaben sich doch einige Unklarheiten, die ich erst später telefonisch abklären konnte. Eine entsprechende Broschüre würde hier hilfreich sein. Eventuell auch eine Übersetzung des geltenden Gesetzestextes....

Noch etwas: Warum muss eine SexworkerIn, wenn sie einen Termin bei der Untersuchung verschiebt, eine Postkarte schreiben? Es gelten weder E-Mails noch telefonische Nachrichten. Ist meine Information falsch und wenn nicht, wie begründet man dies?

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Peter
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Beitrag von Peter »

Es gelten weder E-Mails noch telefonische Nachrichten
Eine Email, egal mit welcher Akribie gestalten, ist kein Schreiben nach dem Gesetz. Eine E-Mail kann als Beweismittel beim Gericht dienen (insbesondere wenn die Parteien diese außer Streit stellen) und kann offiziell auch als Kommunikationsmittel dienen, wenn das zwischen den Parteien vereinbart wurde (dann genügt die Lese- auch als Empfangsbestätigung).
Ansonsten ist ein rechtliches Schreiben immer noch ein Stück Papier, auf dem Unterschrift mit Feder oder Kulli original versehen ist.
Das kann sich noch ändern, wie schnell ist aber nicht absehbar. Eine Mail kann leicht verfälscht werden. Die Ausforschung (Beim Server, Betreiber) der Echtheit einer Mail ist kostenspielig und oft gar nicht mehr möglich (brau ich dir nicht ...).
Die Elektronik (bezüglich der Rechtsgültigkeit einer Mail betrifft) steht noch gerade in Windeln.
viele Grüße,

Peter
__________________________________________
Am Ende einer Schlacht werden die Toten gezählt!

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Marc of Frankfurt
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Mehrsprachige Prostituierten-Infos

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Mehrsprachige Informationen für Prostituierte bietet das TAMPEP-Netzwerk:




Bild

www.tampep.eu




Die haben jetzt ihre Info-CD-Rom in der 2. Version herausgebracht, mit Infos für migrierte Sexarbeiter in 19 (!) Sprachen. Das Netzwerk existiert seit 1993 und arbeitet in 24 (!) Ländern. Netzwerkknoten im deutschsprachigen Prostitutionsgebiet von www.sexworker.at:

In Deutschland: www.amnestyforwomen.de - Hamburg

In Österreich: www.lefoe.at - Wien

In der Schweiz: www.aspasie.ch - Genf




P.S. Die Homepage von www.sexworkEurope.org hat ein Übersetzungstool eingebaut von babelfish.

Eine Zukunftsidee für www.sexworker.at




Aktuelles 2008:
viewtopic.php?p=37691#37691




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