was darf SW eigentlich und wo in bayern

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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Lycisca
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RE: was darf SW eigentlich und wo in bayern

Beitrag von Lycisca »

Ich kenne deine inzwischen wohl umfangreichen Akten nicht. Ich kann mir aber vorstellen, dass eine Durchsicht des Materials Schwachstellen des Polizeivorgehens gegen dich aufdecken wird können (schon die Frage, wie sie auf dich gekommen sind, müsste in den Akten vollständig beschrieben sein). Auch wenn es sich dann "nur" um einen rechtlichen Formfehler handelt, den du entdeckst: Es ist dies dann eine Verletzung in deinen Rechten, und somit ein dir zugefügter Schaden. Wenn dieser Schaden von den Beamten in voller Absicht herbeigeführt wurde, dann haben sie sich strafbar gemacht und du kannst gegen sie vorgehen.

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softeis
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RE: was darf SW eigentlich und wo in bayern

Beitrag von softeis »

ne, die akten in der sache 184d sind eigentlich gar nicht umfangreich.

ein vom datum abgelaufener durchsuchungsbeschluss
eine verlängerung dieses beschlusses
ein durchsuchungsprotokoll
ein zettel "a..b..c.. beschlagnahmt" (von mir unterschrieben)
drei schreiben vom rechtsanwalt
ein strafbefehl nach 184d
und die rechnung darüber

das wars. gegen diesen strafbefehl habe ich keinen widerspruch eingelegt weil die verhandlung an meinem wohnort gewesen wäre.

in diesem durchsuchungsbeschluss steht übrigens nichts von handys, sondern nur die suche nach akten, kontoauszügen und computern sowie weiterer datenträger. hätten die das handy dann überhaupt mitnehmen dürfen?

als beweis wurde folgendes aufgeführt:
7 x sex mit 5 männern, erlös 1050 euro.
1 x sex mit 1 mann ohne bezahlung
22 anbahnungsgespräche

alles ermittelt üer die handy-daten.

dass ich es gemacht hab das hab ich zugegeben. das war alles.

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Lycisca
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Re: RE: was darf SW eigentlich und wo in bayern

Beitrag von Lycisca »

softeis hat geschrieben:ne, die akten in der sache 184d sind eigentlich gar nicht umfangreich. ein vom datum abgelaufener durchsuchungsbeschluss eine verlängerung dieses beschlusses
Der Durchsuchungsbeschluss kann nur aufgrund eines begründeten Verdachts erfolgen, der Teil der Akten sein muss und auch jetzt noch bei den Behörden aufliegt: Warum wurde eine Ermittlung begonnen, in welcher Weise hat die Polizei deine Identität ermittelt?

Selbstverständlich darf die Polizie nur sicherstellen, wozu sie vom Richter ermächtigt wurde. Jede eigenmächtige Abweichung kann zu Strafverfahren gegen die Polizisten führen. Gegen die Verwendung eines rechtswidrig erlangten Beweismittels gibt es natürlich Rechtsmittel - auch ein aufgrund dieser Beweismittel abgelegtes Geständnis kann obsolet sein und zur Wiederaufnahme des Verfahrens (Oberamtsgericht) führen.

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softeis
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RE: was darf SW eigentlich und wo in bayern

Beitrag von softeis »

Warum wurde eine Ermittlung begonnen, in welcher Weise hat die Polizei deine Identität ermittelt?
Darüber habe ich nichts schriftliches. Der Beamte sagte es wären "Internetrecherchen" gewesen. Der Anwalt sagte auch, das steht so in der Akte. Gesehen habe ich das aber nie.

Und da gibt es keine Verjährungsfristen oder so?

Ich hab mich seit damals auch immer gewundert, wieso der Richter mit diese "besondere Hartnäckigkeit" unterstellt hat. Irgendwas stimmt doch da nicht.

Ich hab mir diese ganzen Papiere nicht mehr angeschaut seit ich mit meiner Dienstaufsichtsbeschwerde erfolglos war. Da war nur Schmerz und Mutlosigkeit. Wenn ich mir das aber heute alles so druchlese (mit etwas Abstand), dann kommt mir das alles so enorm absurd vor, so maßlos übertrieben, so irreal.

danach hab ich (anfangs war das einfach nur verletzte sturheit) erst richtig angefangen. ich dachte mir, gut, dann verdiene ich mir die strafe genau auf diese weise und das geld hätte ich eh nicht gehabt. also was solls, bevor die mich einsperren weil ich nicht bezahlen kann dann ervögel ich es mir. mein bisheriges leben war nach so einer sache eh geschichte.

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Re: RE: was darf SW eigentlich und wo in bayern

Beitrag von Lycisca »

Der Beamte sagte es wären "Internetrecherchen" gewesen. Der Anwalt sagte auch, das steht so in der Akte. Gesehen habe ich das aber nie.
Der Anwalt wird doch wohl eine Kopie des Akts gemacht haben? Wie auch immer: Aus "Internetrecherchen" kann die Polizei nur auf zwei Arten auf deinen Namen kommen: 1.) Abfrage der Verbindungsdaten oder 2.) du schreibst es ihnen in der E-Mail. Das muss aus dem Akt eindeutig hervorgehen - und es muss auch hervorgehen, dass die grundrechtlich gebotenen Rechtsschutzmechanismen eingehalten wurden. Wenn nicht, liegt wieder (-> mitgenommenes Telefon ohne Ermächtigung) ein gravierender Fehler der Polizei vor. Ein Anwalt könnte dir die genauen Vorschriften und Fristen (administrative Beschwerde, Strafverfahren gegen die Polizei, usw) erklären - das Verfahrensrecht ist nicht so leicht über einen Internetthread zu lernen.
Irgendwas stimmt doch da nicht.
Diesen Eindruck kann ich nach deinen Schilderungen bestätigen. Es liegt natürlich an dir, ob du nun etwas unternehmen willst.

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Snickerman
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RE: was darf SW eigentlich und wo in bayern

Beitrag von Snickerman »

Ich habe noch gar nicht alles gelesen, aber dieses himmelschreiende Unrecht ko*** mich sowas von an.
Dieses asoziale Verhalten der Staatsmacht und ihrere Helfershelfer hätte ich bestenfalls in Russland erwartet!

Versuche doch mal, Dich an den berühmten Strafverteidiger Udo Vetter zu wenden, dessen "lawblog" ich immer wieder gerne lese.
Keine Angst vor großen Namen, wenn er DIESE Geschichte liest, wird er sich garantiert bei Dir melden,
Dir entweder selber helfen oder Dir einen ausgewiesenen Experten in Deiner Gegend empfehlen können.

Er hatte schon häufiger mit ähnlichen Fällen zu tun, hat ein ausgeprägtes Rechtsempfinden und ist schon öfter
arroganten Staatsanwälten, Richter und Behörden ordentlich an den Karren gefahren!

Und diese Missstände werden endlich öffentlich!
(natürlich anonym- und nur wenn Du willst)
Damit die damit nicht einfach so weitermachen können!

Gleich noch den Link:
http://www.lawblog.de/
Ich höre das Gras schon wachsen,
in das wir beißen werden!

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Beitrag von ehemaliger_User »

Gibts überhaupt ein Rechtsmittel, wenn ein Strafbefehl akzeptiert wurde? Wiederaufnahme des Verfahrens?
Auf Wunsch des Users umgenannter Account

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softeis
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RE: was darf SW eigentlich und wo in bayern

Beitrag von softeis »

Gibts überhaupt ein Rechtsmittel, wenn ein Strafbefehl akzeptiert wurde? Wiederaufnahme des Verfahrens?
Und wenn ich eine Wiederaufnahme schaffen würde ... dann wäre die Verhandlung wohl öffentlich an meinem Heimatort? Das könnte ich mir nie und nimmer erlauben.

Ich finde das eine richtig fiese Masche. Wenn man sich wehren will muss man sich am Heimatort öffentlich bloßstellen. Dann steht mein Name sowie "wegen verb. Prost" draussen am Schildchen und wenn ein örtlicher Pressefritz davon erfährt kann er eine Story drüber schreiben. Ein Örtchen von 12.000 ew., da funktioniert die Zeitung mündlich.

Es wäre das entgültige aus für mein normales bürgerliches Leben incl. meines "bürgerlichen" Jobs, und das wissen die Behörden ebenso wie ich. Darauf setzen die doch. Ich hatte damals schon den Gedanken mich zu wehren, aber öffentlich konnte ich das nicht riskieren.

Das ist alles nur zum kotzen.

:008

Udo Vetter - das liest sich sehr gut muss ich sagen.
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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Hallo Softeis und Mitdiskutierende, Beratende.


Das ist wirklich sehr schlimm was dir passiert ist. Evt. wollt ihr nicht alle Aspekte hier öffentlich besprechen. Du kannst dich für den SW-only Bereich bewerben und dafür in einen geschützten members-only Bereich freischalten lassen (siehe Portalseite oben in der mittleren Spalte) oder hier klicken:
groupcp.php?g=704

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Lycisca
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RE: was darf SW eigentlich und wo in bayern

Beitrag von Lycisca »

@softeis: Selbstverständlich - hier wird dich dein Anwalt besser beraten - kannst du beantragen, ein Verfahren a) unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu führen, weil berechtigte private Interessen betroffen sind, und b) es an einen anderen Gerichtsstandort zu verlegen, wenn du z.B. gegen einen Richter Vorwürfe wegen eines strafbaren Verhaltens in deinem Fall erhebst (Rechtsbeugung durch vorsätzlich unrichtige Anwendung eines Gesetzes). Das Verfahren gegen den Richter (und die Polizisten) wäre dann auch woanders - ein Amtsgericht wäre dafür nicht kompetent - und es könnte ebenfalls die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, zumindest soweit es dich betrifft.

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softeis
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RE: was darf SW eigentlich und wo in bayern

Beitrag von softeis »

@lycisca: lass uns, wie von marc vorgeschlagen im geschützten bereich weiter in medias res gehen, ich glaube ich erhalte bald die ehre in den erlauchten internen kreis der sw aufgenommen zu werden. nur ein telefonat steht noch aus.

bis dahin :008
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