
Josef_K. hat geschrieben:Wer aber
ernsthaft die
Gleichberechtigung von Prostituierten mit anderen Unternehmern fordert, wird ihnen wohl oder übel auch das Recht zugestehen müssen, sich übers Ohr hauen zu lassen.
Hmm - dies finde ich doppelt schwierig:
Zum einen das "wenn" - wieviel Gleichstellung wollen wir überhaupt? Kürzung von ALG II um 30% wegen Arbeitsunwilligkeit, wenn eine Frau sich nicht als Prostituierte vermitteln lassen will, lehne ich persönlich ab. Das ist ein Punkt, wo ich die Forderung nach Gleichstellung nicht mittrage.
Zum anderen, selbst wenn es eine Gleichstellung gäbe (unabhängig davon ob ich das in jeder Hinsicht gut finde), dann würde logischerweise folgen:
Eine Ware mitnehmen, für die man bezahlt hat, ist ein Kauf.
Eine Ware mitnehmen, ohne dafür zu bezahlen, kann ein Geschenk sein.
Wenn der Eigentümer aber die Ware nur unter der Bedingung herausgibt, dass er Geld dafür bekommt, und dann keines bekommt, so ist das, weil für diese Form der Transaktion keine Einwilligung vorliegt, Diebstahl. Wie jedes andere Nehmen ohne Einwilligung auch. Also dass zuvor über Geld gesprochen wurde und dieses nur nicht bezahlt wird, macht daraus nicht weniger einen Diebstahl, als wenn die Ware ohne vorheriges Verkaufsgespräch entwendet wird. Es geht einzig darum, dass der Eigentümer sein Einverständnis nicht gegeben hat, ob grundsätzlich nicht, oder zu Bedingungen, die dann nicht erfüllt werden, macht keinen Unterschied am fehlenden Einverständnis.
Und wenn wir das gleichgestellt auf Sex anwenden, so gibt es IMHO keinen Grund anzunehmen, warum Sex, in den unter der Bedingung der Bezahlung eingewilligt wurde, nicht bei ausbleibender Bezahlung als Sex ohne Einwilligung gesehen werden sollte. Und Sex ohne Einwilligung ist nun einmal Vergewaltigung.
Natürlich kann man in jedem Beruf über's Ohr gehauen werden, aber welchen Straftatbestand der übers Ohr Hauende dabei erfüllt hängt eben noch von anderen Umständen ab, als davon, dass er sich bei Bezahlung nicht strafbar gemacht hätte. Und ist daher auch nicht an der Höhe des Geldwertes festzumachen.
Ein anderes Beispiel bei dem es nicht nur auf den Geldwert ankommt wäre, wenn jemand für ein paar Cent Morphin stiehlt. Dass das nur ein wirtschaftlich nahezu unbedeutender Diebstahl ist ändert nichts daran, dass der Dieb sich nicht nur eines Eigentumdelikts schuldig gemacht, sondern auch gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat.
Liebe Grüße, Aoife
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
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