Sexsteuer in Ludwigshafen am Rhein

Geschäfte, Internet-Shops, Dienstleister, Beamte... wo habt ihr Diskriminierung oder unangemessenes Verhalten erfahren? Wo hat es euch besonders gut gefallen, bzw. stimmte das Preis/Leistungs-Verhältnis?
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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Hier eine gemeinsame Aktion der lokalen Sexworker zur Sexsteuer-Einführung in Marburg 2008:


[youtube]http://youtube.com/watch?v=R_KBxdxVyS0[/youtube]


Mehr Info hier ab diesem Posting im Sammelthema "Steuern und Steuerpolitik":
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=41967#41967

Das Video und Infolinks dürft ihr gerne im Joyclub posten. Danke.





Nachtrag Dez 2009
Ludwigshafen: Sexworker sollen besteuert werden
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=71340#71340
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 18.02.2011, 14:26, insgesamt 1-mal geändert.

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Aoife
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RE: Sexsteuer in Ludwigshafen am Rhein

Beitrag von Aoife »

Update:

Nach bisher zweimaligem Widerspruch wurde die Angelegenheit an der Rechtsausschuß der Stadt überwiesen.

Aus dem bisherigen Schriftwechsel wird deutlich, dass man sich seitens der Stadt Ludwigshafen erschreckenderweise völlig unbewußt darüber ist, dass eine Satzung Art. 8 EMRK nicht aufheben kann, wenn sie sich auf Gesetze beruft, die eine Aufhebung dieses Grundrechts nicht begründen können.

Meiner Forderung sämtliche widerrechtlich erhobenen Daten über meine Intimsphäre unverzüglich und nicht wiederherstellbar zu löschen und mir dies schriftlich zu bestätigen, wurde bisher nicht entsprochen.

Da die Erhebung einer Vergnügungssteuer eine indirekte Diskriminierung von Frauen und Ausländerinnen darstellt habe ich parallel zu meiner Auseinandersetzung mit der Stadt Ludwigshafen die Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung eingeschaltet (Text siehe unten).

Auch wenn ich für uns alle argumentiert habe wäre es dennoch schön, wenn auch andere Betroffene diesbezüglich Nachfragen stellen würden. Das Kontaktformular findet sich hier:
http://www.antidiskriminierungsstelle.d ... atung.html

Und hier die Eingangsbestätigung meiner Anfrage:

Ihre Nachricht wurde aufgenommen.

Vielen Dank für Ihre Meldung und Ihr Vertrauen.

Folgender Text wurde übermittelt:

Online-Kontakt: 11.12.2010 17:51:00

Name: Aoife Nic Seáin O'Neill
Email-Adresse: admina_aoife@sexworker.at
Telefonnummer: xxxxxxxxx

Von der Diskriminierung betroffen: Eine andere Person: ich selbst und andere Personen
Alter: ich xx, andere 18+
Staatsangehörigkeit: ich deutsch, andere überwiegend ausländisch

Geschlecht:
- weiblich
- intersexuell


Merkmale:
- Ethnische Herkunft
- Geschlecht
- Sexuelle Identität


Rechtsgebiet:
- Behörden oder Ämter


Diskriminierungszeitpunkt: andauernd

Sachverhaltsschilderung: Ich fühle mich diskriminiert, weil die von verschiedenen Kommunen erhobene Vergnügungssteuer auf private Wohnungsprostitution
1. den Bereich Arbeit mit direktem Bezug auf das Arbeitsentgelt betrifft
2. trotz neutraler Formulierung des Satzungstextes ganz bevorzugt Frauen und Ausländerinnen betrifft
3. auch innerhalb der männlichen Minderheit wiederum ganz bevorzugt Homosexuelle betroffen sind
4. die zur Steuererhebung erforderliche Ausforschung der Privat- und insbesondere der Intimsphäre gegen Art. 8 EMRK verstößt, somit behördlicherseits bewußt (ich habe bereits erfolglos darauf hingewiesen) eine sexuelle Belästigung begangen wird.

PS.: Zum einen bin ich persönlich durch die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein betroffen, möchte aber andererseits als Vorstandsmitglied und press relations officer einer internationalen NGO die Angelegenheit auch in größerem Rahmen geklärt wissen

Kontaktaufnahme: Ich bitte um Beratung


Liebe Grüße, Aoife
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Re: RE: Sexsteuer in Ludwigshafen am Rhein

Beitrag von Aoife »

          Bild
Aoife hat geschrieben:Auch wenn ich für uns alle argumentiert habe wäre es dennoch schön, wenn auch andere Betroffene diesbezüglich Nachfragen stellen würden. Das Kontaktformular findet sich hier:
http://www.antidiskriminierungsstelle.d ... atung.html
Nachtrag: Da das Kontaktformular ausdrücklich auch vorsieht, dass Nichtbetroffene Meldung erstatten können von Vorgängen, die ihnen bekannt geworden sind, gilt meine Bitte die Bedenken bezüglich der diskriminierenden Wirkung der Vergnügungssteuer der Antidiskriminierungsstelle zu melden natürlich für Alle, für engagierte Ausenstehende und Freier genauso wie für SW die (noch) nicht betroffen sind.

Liebe Grüße, Aoife
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Re: RE: Sexsteuer in Ludwigshafen am Rhein

Beitrag von Aoife »

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Aoife hat geschrieben:Da die Erhebung einer Vergnügungssteuer eine indirekte Diskriminierung von Frauen und Ausländerinnen darstellt habe ich parallel zu meiner Auseinandersetzung mit der Stadt Ludwigshafen die Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung eingeschaltet (Text siehe unten).
Von der Antidiskriminierungsstelle habe ich zwar noch keine Antwort, jedoch ist Folgendes passiert:

Heute am 20.12.2010 klingelte ca. 18 Uhr ein Herr an meiner Wohnungstür, als ich öffnete kam ein zweiter hinzu. Sie behaupteten vom Bauamt zu sein, legten mir auch ihre Ausweise vor, haben jedoch gewaltsam verhindert, dass ich mir die Daten notieren konnte.
Den Zugang zu meiner Wohnung haben sie sich gegen meinen Willen erzwungen, meine Aufforderung die Wohnung umgehend zu verlassen haben sie mißachtet.

Der Wortführer behauptete es handele sich hier um ein reines Wohngebiet – den Bebauungsplan kenne ich zwar nicht, die tatsächliche Bebauung entspricht jedoch einem Mischgebiet.
Des weiteren behauptete er private Wohnungsprostitution sei hier verboten.

Auch betonte er, dass es sich um eine Routinekontrolle handelt, als ich ihm jedoch die Schreibweise meines Namens buchstabieren mußte, meinte er, er sei schließlich nicht verpflichtet, sich mit gälischer Rechtschreibung auszukennen – was beweisen dürfte, dass der Besuch keineswegs routinemäßig, sondern durchaus geplant und vorbereitet war, woher hätte er sonst wissen sollen, dass es sich überhaupt um einen gälischen Namen handelt?

Interessanterweise war er auch auf die Argumentation mit Art. 8 EMRK vorbereitet, behauptete jedoch, von der Vergnügungssteuersache nichts zu wissen. Bliebe noch die Möglichkeit, dass es sich bei dieser offensichtlich gezielten Heimsuchung um eine Aktion wegen dem Schattenbericht handelt.

Ich veröffentliche das hier auch zu meinem eigenen Schutz - schließlich kann ich mir nicht sicher sein, welche "Maßnahmen" den Verantwortlichen noch einfallen, um zu verhindern, dass deutsche Menschenrechtsverletzungen bekannt werden. Und ich frage mich, ob es nicht sinnvoll wäre, auch die entsprechenden UNO-Stellen über solche Einschüchterungsversuche in Kenntnis zu setzen?

Liebe Grüße, Aoife
Zuletzt geändert von Aoife am 21.12.2010, 01:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Jupiter
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RE: Sexsteuer in Ludwigshafen am Rhein

Beitrag von Jupiter »

Aoife, das ist ja mal sehr dreist; gegen deinen Willen die Wohnung zu betreten ohne dazu ermächtigt worden sein.

Du solltest sofort einen Anwalt einschalten.

Meines Wissens nach darf gegen dein Hausrecht nur vorgegangen werden, wenn ein entsprechender richterlicher Beschluss vorliegt oder Gefahr in Verzug ist.

In Deutschland die klare Trennung von Executive und Judicative Gewalt.

Gruß Jupiter
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Re: RE: Sexsteuer in Ludwigshafen am Rhein

Beitrag von Aoife »

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Jupiter hat geschrieben:Aoife, das ist ja mal sehr dreist; gegen deinen Willen die Wohnung zu betreten ohne dazu ermächtigt worden sein.
Man behauptet per se dazu ermächtigt zu sein, weil man als Bauamt ja die vorgesehene Nutzung der Wohnung kontrollieren müsse.

Einen Anwalt einzuschalten ist sicher eine gute Idee, für eine Einzelfrau wie mich jedoch auch ein finanzielles Problem. Was wieder einmal zeigt, dass die restriktive Handhabung der Prostitution auf Länder- und Kommunalebene nur finanzkräftige Zuhälterringe fördert. Ein Zusammenhang, der so offensichtlich ist, dass man sich kaum vorstellen kann, dass das nicht genauso gewollt ist.

Liebe Grüße, Aoife

PS.: Die Trennung zwischen Exekutive und Jurisdiktion ist in Deutschland nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben steht - ich glaube nicht daran, dass auf diesem Argumentationsweg irgend etwas zu erreichen ist.
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Re: RE: Sexsteuer in Ludwigshafen am Rhein

Beitrag von ehemaliger_User »

Aoife hat geschrieben:   
PS.: Die Trennung zwischen Exekutive und Jurisdiktion ist in Deutschland nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben steht - ich glaube nicht daran, dass auf diesem Argumentationsweg irgend etwas zu erreichen ist.
Und zwischen Executive und Legislative schon lange nicht mehr wie das Beispiel in Baden-Württemberg mit dem EnBW-Aktienkauf gezeigt hat.
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Jason
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Beitrag von Jason »

Für einen Anwalt sind das zuwenig Fakten, zumal ja hier nicht mal das Verhältniss von Aussage gegen Aussage gewahrt ist. Immerhin waren sie zu zweit. Dagegen könnte man sich evtl. vorbereiten und beim nächsten mal -rein zufällig- eine Videokamera laufen haben.

Ein Einblick in den Bebauungsplan wäre aber sicher nicht von Nachteil, auch das Datum wann er beschlossen wurde und ob die anderen Firmen vorher oder nacher ansässig waren?

Zum Thema "private Prostitution in Wohngebieten" gibt es ja auch verschiedene Urteile.

Bescheid negativ vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz nach Beschluss vom 15. Januar 2004 ( Az 8 B 11983/03.OVG ):
http://www.123recht.net/OVG-Keine-Prost ... a7989.html

Bescheid positiv des Verwaltungsgerichts Berlin vom Mai 2009 (habe kein AZ gefunden)
http://www.123recht.net/Berliner-Verwal ... 42055.html

@Aoife
Alle Achtung vor dem was du hier losgetreten hast und auf dich nimmst. :023
Ich wünsche dir viel Erfolg weiterhin!

LG Jason
> ich lernte Frauen zu lieben und zu hassen, aber nie sie zu verstehen <

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Re: RE: Sexsteuer in Ludwigshafen am Rhein

Beitrag von Zwerg »

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Aoife hat geschrieben:Ich veröffentliche das hier auch zu meinem eigenen Schutz - schließlich kann ich mir nicht sicher sein, welche "Maßnahmen" den Verantwortlichen noch einfallen, um zu verhindern, dass deutsche Menschenrechtsverletzungen bekannt werden. Und ich frage mich, ob es nicht sinnvoll wäre, auch die entsprechenden UNO-Stellen über solche Einschüchterungsversuche in Kenntnis zu setzen
Ich denke, dass wir zumindest an das zuständige Ministerium eine Anfrage hinsichtlich der rechtlichen Deckung der Aktion verfassen sollten - mit dem Hinweis, dass wir uns im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort an die entsprechenden übernationalen Institutionen wenden müssen.

christian

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Beitrag von Aoife »

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Jason hat geschrieben: Zum Thema "private Prostitution in Wohngebieten" gibt es ja auch verschiedene Urteile.

Bescheid negativ vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz nach Beschluss vom 15. Januar 2004 ( Az 8 B 11983/03.OVG ):
http://www.123recht.net/OVG-Keine-Prost ... a7989.html
In diesem Urteil geht es ausdrücklich um gewerbliche Wohnungsprostitution. Und auch die in der Urteilsbegründung angeführten "milieutypischen Störungen" sind auf private Sexualität nicht anwendbar, auch nicht bei häufig wechselnden Partnern.

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Re: RE: Sexsteuer in Ludwigshafen am Rhein

Beitrag von Aoife »

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Zwerg hat geschrieben:Ich denke, dass wir zumindest an das zuständige Ministerium eine Anfrage hinsichtlich der rechtlichen Deckung der Aktion verfassen sollten - mit dem Hinweis, dass wir uns im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort an die entsprechenden übernationalen Institutionen wenden müssen.
Ist erledigt.
Mal sehen was passiert.
Ich verweise auf die erste Zeile meiner Signatur :002

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thelord
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Re: RE: Sexsteuer in Ludwigshafen am Rhein

Beitrag von thelord »

  
Aoife hat geschrieben:Ja klar, Josef.

Allerdings habe ich gleich beim "mündlichen Teil" um einen schriftlichen Steuerbescheid gebeten, da ich einen Widerspruch beabsichtige. Und diesen werde ich wohl auch bekommen, jedenfalls ist er mir jetzt auch schriftlich zugesichert worden.
Nach der AO kann ein Einspruch gegen eine Steueranmeldung innerhalb eines Monats nach Eingang der Anmeldung bei der Finanzbehörde eingelegt werden.

http://dejure.org/gesetze/AO/355.html

Ein Steuerbescheid ergeht bei einer Steueranmeldung ja nicht.

Allerdings gilt die AO im kommunalen Bereich nicht direkt, sondern nur aufgrund Verweisung im Kommunalabgabengesetz, hier § 3 KAG R-P

http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/KAG_RP.htm#KAG_RP_rahmen

Demnach ist § 355 AO nicht analog auf die Erhebung kommunaler Abgaben anwendbar. Liegt hier damit evtl. eine Regelungslücke bzgl. Rechtsbehelfsmöglichkeiten bei Steueranmeldungen vor? Denn auch die VwGO geht in den §§ 68-80 ja davon aus, dass ein Bescheid vorliegt, gegen den erstmal Widerspruch eingelegt werden muss, bevor Klage erhoben werden kann.
Aoife hat geschrieben:Zunächst geht es aber einmal darum, ob ein Einspruch gegen die Vergnügungssteuersatzung an sich (also eben nicht gegen eine spezielle Steuerforderung) vom Vorliegen eines schriftlichen Steuerbescheids abhängig sein kann?

Liebe Grüße, Aoife
Es besteht die Möglichkeit, vor dem Oberverwaltungsgericht R-P in Koblenz einen Normenkontrollantrag gegen die Satzung zu stellen, § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__47.html i.V.m. § 4 AGVwGO R-P http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/VwGOAG_R ... _RP_rahmen

Dies kann nur innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gemacht werden! Es besteht für ein solches Verfahren Anwaltspflicht.

http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__67.html

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Antidiskriminierungsstelle.de

Beitrag von ehemaliger_User »

Ich hatte bei der Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung folghende Eingabe gemacht:
Betreff: Meldung einer Diskriminierung


Online-Kontakt: 20.12.2010 22:14:15

Name:
Email-Adresse:
Telefonnummer:

Von der Diskriminierung betroffen: Eine andere Person: Prostituierte in Sindelfingen
Alter: ab 21
Staatsangehörigkeit: deutsch, rumänisch, bulgarisch

Geschlecht:
- weiblich

Merkmale:
- Weltanschauung

Rechtsgebiet:
- Arbeit

Diskriminierungszeitpunkt: ab 08.2010

Sachverhaltsschilderung: Seit August 2010 erhebt die Stadt Sindelfingen Vergnügungssteuer für Bordellbetten. Diese Kosten werden von den Vermietern an die Prostituierten weiterberechnet. Begründet wird die Steuer damit, Prostitution einschränken zu wollen.

Das ist diskriminierend weil

- Prostitution nicht nur in Bordellbetten stattfindet
- Prostitution für die Prostituirte in der Regel Grundlage des Lebensunterhalt ist
- keine andere Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Grundeinkommens erfährt derartige Beschränkungen.

Kontaktaufnahme: Ich bitte um Beratung
Das war die Antwort:
Sehr geehrter Herr x,

vielen Dank für Ihre Eingabe vom 20. Dezember 2010 an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Die Antidiskriminierungsstelle unterstützt Menschen, die sich wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt fühlen. Hierbei informieren wir über Ansprüche und wie Betroffenen gegen solche Benachteiligungen vorgehen können.

Grundlage ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses Gesetz verbietet Benachteiligungen aus den genannten Gründen vor allem im Erwerbsleben und bei privaten Rechtsgeschäften - also immer dann, wenn es um vertragliche Beziehungen geht, z. B. bei Einkäufen, dem Besuch von Freizeitveranstaltungen, der Anmietung von Wohnungen u. ä. In diesen Fällen können Betroffene insbesondere Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche geltend machen.

Aufgrund Ihrer gemachten Angaben dürfte der von Ihnen beschriebene Sachverhalt aber nicht auf einem der genannten Gründe beruhen und auch nicht in den beschriebenen Anwendungsbereich des AGG fallen. Nach unserer Einschätzung ist daher ein rechtliches Vorgehen nach dem AGG nicht möglich.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kann Ihnen leider nicht weiter behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Susanne Petzel

Referat ADS-3
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Glinkastraße 24, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 555 1865
Fax: 030 18 555 41865
E-Mail: poststelle@ads.bund.de
Internet: www.antidiskriminierungsstelle.de
Die machen es sich ziemlich einfach, oder?
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AGG vs Steuerrecht?

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Toll dass du diese Eingabe gemacht hast. Anhand der Antwort kann man also feststellen:

Diskriminierung zu leugnen ist Indiz und Bestandteil aktiver Diskriminierung.

Das zeigt erneut, wir müssen:
- eine Stufe höher beim übergreifenden System intervenieren (UN Schattenberichte) oder
- das Gesamtsystem bearbeiten (Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit, Petitionen, Prozesse, Demonstrationen...)
- uns selber stärken (Vernetzung, Fortbildung, Fundraising, Versicherung, Rechtsbeistand, Institutionalisierung, Professionalisierung, Altersvorsorge...)

Das AGG schützt gegen vieles aber nicht gegen Diskriminierung aufgrund Berufswahl wie z.B. Sexwork. Und nicht gegen die Folgen von freien Entscheidungen wie zum den "Lifestyle Prostitution".

http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine ... ungsgesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/agg/

Das Prostitutionsstigma scheint insofern als solches nicht als genuine Stigmatisierungsform von der IntersektionalitätsForschung akzeptiert werden zu können.

Sexwork und Pay6konsum werden im Gegensatz zu Homosexualität, Transsexualität und Intersexualität nicht als sexuelle Identitäten und schon gar nicht als schützenswert anerkannt.

Der Geschäftliche-Konsumer-Markt-Geld-Aspekt behindert das. Ebenso wie die unterstellte Sozialschädlichkeit, die Bestandteil der konstruierten Stigmatisierung ist.

Dabei hat "normale" nichtprostitutive Heterosexualität z.B. bei der klassischen Versorgungsehe, aber eben nicht nur dort, auch eine ganz handfeste materiell-monetäre Komponente. :-((

Zum Anwendungsbereich des AGG gehört "6. die sozialen Vergünstigungen", aber nicht ungerecht empfundene/diskriminierende Steuern. Vermutlich wird sich das Gesetzesziel "Verhinderung von Benachteiligungen aufrund ethnischen Herkunft" auch nicht gegen staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung unerwünschter Migration aufrufen lassen.

A long way to go...

Anwendungsbereich des AGG scheint primär das private Arbeitsrecht zu sein (Arbeitsmarkt, Arbeiter gegen Unternehmen). Da ist es interessant zu beobachten, dass es dort jetzt mittlerweile Versuche gibt, Diskriminierung aufgrund Alter, Ethnie, Geschlecht etc. in Großunternehmen durch anonymisierte Bewerbungsverfahren (d.h. ohne Bild etc.) entgegenzuwirken. Anonymisierung also etwas was Sexworker und Paysexkunden für sich schon längst entdeckt haben und nutzen. *lol* Oder anders formuliert auch die normale Arbeitswelt hat inzwischen gemerkt nur durch ein Gesetz kann man Diskriminierung allein gar nicht stoppen, sondern es braucht auch intelligente flankierende Verhaltensänderungen.

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Beitrag von fraences »

Gebühren: Stadtrat beschließt höhere Vergnügungssteuer / Jährliche Mehreinnahmen von 300 000 Euro

Spielhallen müssen mehr bezahlen


Auf eine längere Diskussion verzichteten die Fraktionen gestern im Stadtrat, in der Zielrichtung waren sich alle einig: Um eine Ausbreitung von Spielhallen im Stadtgebiet zu verhindern, sollen die Betriebe eine höhere Abgabe zahlen. Einstimmig beschloss das Kommunalparlament, die Vergnügungssteuer für diese Unternehmen anzuheben.

Prostitution-Steuer präzisiert

Zugleich wurde die im März eingeführte Steuer auf die Prostitution präzisiert. Demnach kommt diese nicht nur bei Frauen in Betracht, die gewerbsmäßig dieser Tätigkeit nachgehen. Vielmehr wurde nun klargestellt, dass auch "jede Art und Form" der Prostitution in der Stadt der Vergnügungssteuer unterliegt. Bekanntlich werden pro Person und Tag fünf Euro verlangt.

Durch beide Maßnahmen erwartet die Kämmerei beachtliche Mehreinnahmen. Nach "ersten überschlägigen Berechnungen" belaufen sich diese auf jährlich bis zu 300 000 Euro. Etwa die Hälfte der Summe wird vermutlich von den Firmen und Lokalen kommen, die Spielgeräte aufstellen.

Für jeden Glücksspielautomaten mit einer bestimmten Gewinnmöglichkeit mussten Spielhallenbetreiber bislang maximal 122,70 Euro pro Monat zahlen. Für das Aufstellen der Geräte in Gaststätten oder an anderen Standorten waren höchstens 30,60 Euro fällig.

Nach einer Änderung des Landesgesetzes fallen diese Obergrenzen nun weg. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom September 2009 entschieden, dass die Festlegung von Maximalbeträgen verfassungswidrig sei, betont die Verwaltung in der Vorlage an den Stadtrat.

Aufgenommen wurde stattdessen eine Mindeststeuer, die ebenfalls höchstrichterlich bestätigt wurde. Diese liegt künftig in Ludwigshafen bei den Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten in den Spielhallen bei monatlich 60 Euro. Beim Aufstellen an einem anderen "der Öffentlichkeit zugänglichen Standort" sind mindestens 20 Euro pro Monat zu zahlen.

Um etwa 50 Prozent erhöht sich die Steuer für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit. Die Obergrenzen beliefen sich bislang auf 40,90 Euro in Spielhallen und 12,70 Euro an anderen Orten. Künftig sind 60 Euro bzw. 20 Euro zu berappen.

Mit monatlich 200 Euro werden zudem Spielgeräte belegt, die "sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten sowie eine Verharmlosung des Krieges darstellen."

Die Höhe der Steuer, die laut Bundesverfassungsgericht zur Bekämpfung und Eindämmung der Spielsucht verwendet wird, orientiert sich an der Satzung des Städtetags.

www.morgenweb.de/region/ludwigshafen/ar ... 05312.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

*****
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Beitrag von Aoife »

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fraences hat geschrieben:Zugleich wurde die im März eingeführte Steuer auf die Prostitution präzisiert. Demnach kommt diese nicht nur bei Frauen in Betracht, die gewerbsmäßig dieser Tätigkeit nachgehen. Vielmehr wurde nun klargestellt, dass auch "jede Art und Form" der Prostitution in der Stadt der Vergnügungssteuer unterliegt. Bekanntlich werden pro Person und Tag fünf Euro verlangt.
Nachdem jetzt im Amtsblatt #41 die geänderte Vergnügungssteuersatzung veröffentlicht und somit rechtsgültig ist müssen in Ludwigshafen wohl auch Ehepaare Vergnügungssteuer bezahlen, da die neue Definition vergnügungssteuerpflichtiger Handlungen auch die Ehegemeinschaft beschreibt:

(2) Die Stadt erhebt außerdem Vergnügungssteuer für die folgenden im Gebiet der Stadt veranstalteten Vergnügungen:

1. die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna- und
Swingerclubs sowie in ähnlichen Einrichtungen.

2. das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt außerhalb der in der Nummer 1 genannten
Einrichtungen, zum Beispiel in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und
Kraftfahrzeugen.


"Entgelt" bedeutet ja nicht, dass Geld überreicht wird (zur Unterscheidung wird der juristische Begriff mit "t" geschrieben), sondern dass ein Zusammenhang mit einem materiellen Vorteil besteht, was im Fall der Ehe durchaus gegeben ist. Und wenn es auch keine "eheliche Pflicht" im Sinn einer einklagbaren Verpflichtung mehr gibt, dass grundsätzlich von einem sexuellen Angebot auszugehen ist steht nach wie vor im BGB.

Da haben die $-Zeichen in den Augen wohl die Denkfähigkeit etwas beeinträchtigt ...

Liebe Grüße, Aoife
Zuletzt geändert von Aoife am 11.06.2011, 03:01, insgesamt 1-mal geändert.
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RE: Sexsteuer in Ludwigshafen am Rhein

Beitrag von Aoife »

PS: Auch wenn die Mitglieder des Ludwigshafener Stadtrats das mit Sicherheit abstreiten würden (weil ein solches Verhalten rechtswidrig wäre):

Ich gehe davon aus, dass diese Änderung der Verordnung deshalb vorgenommen wurde, weil ich in unser aller Interesse (für mich als Einzelfall gibt es noch ganz andere Gründe für die Unanwendbarkeit der Satzung) bei meinem Widerspruch gegen den Vergnügungssteuerbescheid unter Anderem auch mit der fehlenden Gewerblichkeit bei Verweigerung eines Gewerbescheins argumentiert habe.

Ob ein Mitglied des Stadtrats intelligent genug ist hier mitzulesen statt sich darauf zu verlassen, dass die "dummen Huren" sich alles bieten lassen, werden wir daran erkennen können, ob eiligst eine erneute Änderung der Satzung veröffentlicht wird, bei der die Ehe dann unter den Ausnahmeregelungen aufgezählt wird. Ansonsten könnte die willkürliche Ungleichbehandlung ja schwerwiegende juristische Konsequenzen haben ...

Liebe Grüße, Aoife
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RE: Sexsteuer in Ludwigshafen am Rhein

Beitrag von friederike »

Die Definition der Verordnung ist in der Tat bemerkenswert und hat schon fast lyrische Qualität:

Die Vergnügungssteuer wird also nicht schon bei tatsächlich "gehabtem Vergnügen" fällig, steuerbar ist schon die "Einräumung der Gelegenheit" oder das "Angebot". Eigentlich handelt es sich also um eine "Einräumungssteuer".

Lange nachdenken kann man auch über den Unterschied zwischen "sexueller Vergnügung" und "sexueller Handlung". Ist ein Tanztee im Seniorenheim bereits steuerbar? Ab wann ist ein Kinofilm ein "sexuelles Vergnügen"? Grossartig auch der Begriff der "gezielten" Einräumung der Gelegenheit. Was mag das sein? Kann man der Steuer entgehen, indem man die Gelegenheit ungezielt einräumt?

Eigentlich kann einem der arme Teufel (oder Teufelin? kann so etwas von einer Frau angefertigt werden?) leidtun, der so einen Sch.... zu Papier bringen muss. Man muss sich einmal eine Dienstbesprechung oder Stadtratssitzung vorstellen, in der ein solcher Text besprochen wird ...

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Re: RE: Sexsteuer in Ludwigshafen am Rhein

Beitrag von Aoife »

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friederike hat geschrieben:Die Vergnügungssteuer wird also nicht schon bei tatsächlich "gehabtem Vergnügen" fällig, steuerbar ist schon die "Einräumung der Gelegenheit" oder das "Angebot". Eigentlich handelt es sich also um eine "Einräumungssteuer".
Das war schon in der ursprünglichen Satzung so formuliert - ich gehe einmal davon aus, dass dem Stadtrat kein anderer Kunstgriff eingefallen ist, um die Sexsteuer juristisch *nicht* als die Besteuerung von Sex erscheinen zu lassen. Da wohl selbst den Verantwortlichen klar gewesen sein muß, dass die Ausforschung der Sexualität der Bürger rechtswidrig ist musste man so Formulieren, dass stattdessen das in der EMRK nicht als schützenswert aufgeführte "Anbieten von sexuellen Handlungen" Steuergrundlage ist.
friederike hat geschrieben:Lange nachdenken kann man auch über den Unterschied zwischen "sexueller Vergnügung" und "sexueller Handlung". Ist ein Tanztee im Seniorenheim bereits steuerbar?
Prinzipiell ja. Um eine rechtswidrige Besteuerung einer heiminternen Privatveranstaltung zu vermeiden wurde die Voraussetzung "gewerblich" über sämtliche steuerpflichtige Vergnügungen gesetzt - und jetzt für Prostititution kurzerhand gestrichen, da definitiv zumindest ein Widerspruch (nämlich meiner) vorliegt, der u.a. auch darauf abhebt, dass die Vorraussetzung "Gewerblichkeit" nicht erfüllt ist.
friederike hat geschrieben:Eigentlich kann einem der arme Teufel (oder Teufelin? kann so etwas von einer Frau angefertigt werden?) leidtun, der so einen Sch.... zu Papier bringen muss. Man muss sich einmal eine Dienstbesprechung oder Stadtratssitzung vorstellen, in der ein solcher Text besprochen wird ...
Zumindest bei der Stadtratssitzung wurde laut oben von Fraences eingestelltem Pressebericht nichts besprochen ... was zumindest den Verdacht nahelegt, dass es sich auch deshalb nicht um eine rechtmäßige, da eine allgemeine Regelung anstrebende Satzung handelt, sondern um den gezielten Versuch bestimmte Personen (nämlich diejenigen, die wegen fehlender Gewerblichkeit Widerspruch eingelegt haben) zu treffen.

Du verstehst weit mehr von Jura als ich, liebe Friederike, wäre das ein Fall für die Staatsanwaltschaft?

Liebe Grüße, Aoife
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friederike
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RE: Sexsteuer in Ludwigshafen am Rhein

Beitrag von friederike »

Liebe Aoife,

eine sehr interessante Frage.

Ob es wirklich eine strafrechtliche Norm gibt, die hier verletzt sein könnte (Amtsmissbrauch ...), scheint eher zweifelhaft. Mein Gedanke wäre mehr, ob diese Satzung überhaupt wirksam ist (und wirksam zustande gekommen ist). Eine Steuer muss schon so gestaltet sein, dass der Steuerbürger erkennen kann, ob er den Steuertatbestand erfüllt oder nicht. Ausserdem muss gleiches gleich besteuert werden, es geht also nicht, dass der Seniorentanztee auf dem Ausflugsdampfer nicht besteuert wird, der Aufenthalt im Separée der Schummer-Bar aber schon.

Die Frage, was "Entgelt" bedeutet und das Fehlen der Anforderung der "Gewerblichkeit", erscheint mir dagegen schwieriger. Hier kommt das alte Thema der "Freiberuflichkeit" natürlich hoch.

Wenn ich das richtig sehe, wäre die mangelnde Bestimmtheit der wahrscheinlich meistversprechende Angriffspunkt.

Lieben Gruss,
Friederike