Eintrag Veruteilung wg. §184e im Führungszeugnis

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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Gerd2
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Eintrag Veruteilung wg. §184e im Führungszeugnis

Beitrag von Gerd2 »

Hallo, liebe Forumsgemeinde !

Ich war mir unschlüssig, wo ich diesen Thread posten soll,
hier oder unter Einstieg, Wiedereinstieg, Ausstieg.

Wie soll eine Person mit dem oben erwähntem Eintrag einen Wiedereinstieg in ein "normales" Leben starten können.
Welcher Arbeitgeber lässt sich auf darauf ein.

Hier sieht man doch wieder deutlich die Diskriminierung von sexworkern und sexworkerinnen

Wie seht ihr die Sache ?

Lieber Gruß
Gerd2

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Beitrag von Zwerg »

Zur Erklärung:

§ 184e
Ausübung der verbotenen Prostitution

Wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, beharrlich zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

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Gerd2
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RE: Eintrag Veruteilung wg. §184e im Führungszeugnis

Beitrag von Gerd2 »

Hallo, Christian, hallo, Forianer!

@ Christian: Danke für die Erklärung

noch eine Erklärung:
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis

Lieber Gruß
Gerd2

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Beitrag von ehemaliger_User »

Einträge unter 90 Tagessätzen werden nicht ausgewiesen.
Auf Wunsch des Users umgenannter Account

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Beitrag von Aoife »

          Bild
ehemaliger_User hat geschrieben:Einträge unter 90 Tagessätzen werden nicht ausgewiesen.
Ja schon klar. Aber prizipiell: Was hat beharrliche verbotene Prostitution mit Jugendgefährdung zu tun?

Es handelt sich IMHO bei dieser Regelung um eine weitere ungerechtfertigte Stigmatisierung: Selbst wenn man argumentieren wollte, dass beharrliche Regelübertretungen einen schlechten Einfluß auf Kinder und Jugendliche vermuten ließen, so wäre mindestens auch ein Ausschluß aus der Jugendarbeit aufgrund wiederholter Geschwindigkeitsübertretungen zu fordern, immerhin wird im Gegensatz zur Prostitution hierbei ja die Möglichkeit einer Fremdschädigung in Kauf genommen.

Liebe Grüße, Aoife
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RE: Eintrag Veruteilung wg. §184e im Führungszeugnis

Beitrag von Gerd2 »

Hallo, Forianer !
Hallo, Aoife !

Es geht ja nicht nur um Kinder-und Jugendarbeit ( siehe hierzu
auch meinen Thread im Thema "Verbrechen kath. Priester" )
Der öffentliche Dienst verlangt auch Führungszeugnisse, ebenso der soziale und pflegerische Bereich.
Und diese Einrichtungen wollen das erweiterte Führungszeugnis.
Wie es in anderen Bereichen aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis

Gruß
Gerd2

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Beitrag von Maya28 »

Bedeutet das, du wurdest in einem Sperrgebiet erwischt? @Gerd2

Zum ersten mal oder schon öfter? Man bekommt doch keinen Eintrag, wenn man zum ersten mal im Sperrgebiet erwischt wird, oder etwa doch? Kann mich da bitte jemand aufklären? Denn das macht mir jetzt sorgen.

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RE: Eintrag Veruteilung wg. §184e im Führungszeugnis

Beitrag von Aoife »

Hallo Maya,

für einen Eintrag im Führungszeugnis ist eine rechtskräftige Verurteilung (und bei dieser auch noch ein Mindestmaß) erforderlich. Wenn du also nur ein Bußgeld bezahlt hast, erscheint das nicht im Führungszeugnis.

Liebe Grüße, Aoife
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RE: Eintrag Veruteilung wg. §184e im Führungszeugnis

Beitrag von Gerd2 »

Hallo, Maya !

Nein, es geht nicht um mich !

Bevor es, bei uns auf dem Strassenstrich, zu einer Verurteilung nach § 184e kommt, muss beim ersten Mal ein
Platzverweis, beim zweiten Mal eine OWiG Anzeige nach § 120
und bis 12 Std. Polzeigewahrsam vorgelegen haben.

Im genannten Fall war die Strafe 2400 € und Sozialstunden !
Ratenzahlung wurde gewährt.

Die Person erhält z.Z. ALG 2 ( Hartz IV ) und zahlt monatlich 50 € ab.

Die Geschichte hat sich vor etwa drei Jahren ereignet.

Lieber Gruß
Gerd2

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Beitrag von Maya28 »

Ahhh ok, danke. Dann bin ich etwas beruhigt. Meine Sorge ist immer, dass ich mal in einem Sperrbezirk lande und erwischt werde. Beruhigt hat mich die Tatsache, dass es beim ersten mal nur zu einer Geldstrafe kommt.

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Beitrag von alana »

Im Süden wirst Du aber erkennungsdienstlich erfasst, wenn Du im Sperrgebiet tätig warst und erwischt wurdest. Zumindest in Bayern ist es so. Dann wird prinzipiell wegen Beharrlichkeit ermittelt, incl. Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung deines Terminkalenders und Computers. Wenn dann 10 Jahre lang nichts mehr vorfällt, dann wird die Akte wieder gelöscht. Also, auch wenn man also z.B. Zeuge einer Straftat im Sperrbezirk ist und was gutes tun will und aussagen will, dann lass es gut sein und stelle dich nie als Zeugin zur Verfügung, denn die Beamten sind von Amts wegen verpflichtet Vergehen nachzugehen und das tun sie im Süden. Immer verneinen, daß man da tätig war und nie Termine aufschreiben!

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Beitrag von fraences »

@ Alana,
du schockst mich sehr mit diese Aussage.
Ich glaube dir, aber ich kann es fast nicht glauben.
Zum Polizeiliches Führungszeugnis war mir bis Datum bekannt, das nur Verurteilungen ab 90 Tagen darin stehen.
Wird denn bei einem einmaligen Verstoß ,ich meine das gelesen zu haben , das bei ersten Mal nur eine Ordnungswidrigkeit ist.Und erst beim mehrmaligen Verstoß es eine Straftat ist?
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RE: Eintrag Veruteilung wg. §184e im Führungszeugnis

Beitrag von Maya28 »

Ich glaube dass Bayern da sowieso etwas strenger ist was Prostitution angeht.

Gibt es eigentlich auch sowas wie das Paradies für sexworker? Ohne behördliche Probleme und nervige Sperrgebiete? Wer kennt so einen Ort? Bitte melden!

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Beitrag von fraences »

Liebe Maya,
in BW und Bayern sind wahrscheinlich bedingt durch ihre schwarze Regierung noch sehr Prostitutionsfeindlich eingestellt.
Ich glaube hier ist auch sehr wenig unsere Interessen und Rechte vertreten worden.
In Düsseldorf , Köln und gesamte Ruhrgebiet ist dies völlig anders. Auch dort gibt es Sperrgebietsverordnungen aber nur begrenzte Flächen.Dort habe ich mit dem Behörden ein gutes Auskommen und überwiegend respektvolle Begegnung
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Beitrag von Aoife »

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fraences hat geschrieben:Und erst beim mehrmaligen Verstoß es eine Straftat ist?
Eigentlich erst bei "beharrlichem" Verstoß. Was bedeutet, dass trotz rechtskräftigen Bußgeldes weiterhin verstoßen wird.

Die Umdeutung "mehrmaliger Verstoß" wird ja in Bayern dazu genutzt den erstmaligen Verstoß zum Anlaß zu nehmen, nach mehrmaligen Verstößen in der Vorgeschichte zu fahnden.

"Beharrlich" hingegen ist die Weigerung deutscher Behörden, die von der UNO wiederholt angemahnten Menschenrechtsverletzungen abzustellen. Was ich für höchst gefährlich für uns alle halte, denn es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Mehrheit der Bevölkerung begreift, dass sie durch dieses System in grundlegenden Rechten beeinträchtigt wird. Und was passiert 'when the lid blows off a police state' (sorry fällt mir gerade keine passende deutsche Formulierung ein), das sehen wir derzeit ja in Ägypten. Muß es wirklich so weit kommen?

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Beitrag von Aoife »

          Bild
fraences hat geschrieben:BW und Bayern sind wahrscheinlich bedingt durch ihre schwarze Regierung noch sehr Prostitutionsfeindlich eingestellt.
Ich frage mich gerade, ob das wirklich mit den traditionell schwarzen Regierungen zusammenhängt?

Oder ob möglicherweise der Grund ist, dass es sich bei diesem Gebiet um die ehemalige amerikanische Besatzungszone handelt. Solche Verflechtungen sind eventuell mit demokratischen Mitteln gar nicht mehr aufzulösen. Noch steht der Versuch aus, ob eine nicht-schwarze Regierung sich gegen Polizeiapparat und Justiz wird durchsetzen können. Oder das überhaupt anstrebt, auch Politiker haben ein Recht darauf, sich das Leben nicht unnötig schwer zu machen. Und was passiert, wenn ein SPD-Abgeordneter in Baden-Württemberg nicht blind auf die Aussagen der Strafverfolgungsbehörden vertraut, sondern sich vor Ort (im internet) selbst über Kinderpornographie informiert, haben wir ja erlebt.

Liebe Grüße, Aoife
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RE: Eintrag Veruteilung wg. §184e im Führungszeugnis

Beitrag von Gerd2 »

Hallo, Miteinander !

In meiner Heimatstadt, werden Frauen, die auf dem (illegalen) Strassenstrich angetroffen und kontrolliert werden, ebenfalls erkennungsdienstlich "behandelt" und in eine Liste eingetragen.
Das hängt mit der Drogenszene zusammen; bis Anfang der Jahrtausendwende, wurde die Drogenpolitik in Bielefeld eher "lasch"
durchgeführt. Darauf hin, musste der ehemalige Polizeipräsident seinen Hut nehmen.
( rot - grüne Regierung im Land NRW, schwarz-gelbe Koalition
im Rathaus Bielefeld)
Der Sturz des Polizeipräsidenten, ging damals durch die Presse.

Hier noch ein Link, um was es damals ging:
http://www.123recht.net/article.asp?a=4575&ccheck=1

Liebe Grüsse
Gerd2

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Beitrag von alana »

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fraences hat geschrieben:@ Alana,
du schockst mich sehr mit diese Aussage.
Ich glaube dir, aber ich kann es fast nicht glauben.
In der Praxis ist das nur halb so schlimm, wie es sich anhört. Du solltest dich nur aus allem heraus halten, was irgendwie, irgendwann zu Problemen führen könnte. Am besten Du machst auch dein eigenes Ding und hälst dich ansonsten von der Szene fern. Übrigens, sobald man in der Zeitung inseriert, wissen die Bullen bescheid. Sie forschen nach, wer das ist und Du bist quasi registriert. Das machen sie, um illegale Wohnungsprostitution im Sperrgebiet zu ermitteln. Kommt immer wieder vor, das in den Freierforen irgend eine Hobbyhure in irgendeinem Dorf gehypt wird und plötzlich ist das Mädel wieder weg und paar Monate später steht in der Lokalzeitung, daß ein Mädel entsprechend vor Gericht stand. Macht man nur Haus- und Hotel, bleibt man in BW relativ unbehelligt außer, daß man ohne es selbst zu wissen, registriert ist.

Naja, wir bleiben immer ein Spielball der Politik. Wenn es den Jungs Politiker mal juckt, dann gibts Druck auf die Bullen und wir sind die leidtragenden. Es kann zwar momentan noch relativ gut gehen, das kann aber irgendwann genauso anderst sein.

Darum suche ich ja eine Arbeitswohnung in FN, notfalls auch mit einer Kollegin zusammen, um einigermaßen sicher zu sein.

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Beitrag von Maya28 »

Ja ich suche auch eine Wohnung. Von mir aus auch weiter weg. Ich möchte jedoch eine Wohnung für mich alleine. Genau das ist das Problem. Immer werden Wohnungen angeboten, wo bereits andere Damen arbeiten und du nur ein Zimmer hast.

Ich suche aber etwas für mich alleine. Es hat zwar vor kurzem jemand auf eine meiner Anzeigen geantwortet und mir eigentlich die perfekte Wohnung angeboten, aber die kommt trotzdem nicht in Frage. Sie liegt im Sperrgebiet und reinem Wohngebiet.

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Erweitertes Führungszeugnis in Vereinen ?

Beitrag von Gerd2 »

Hallo, liebe Forianer und Forianerinnen !

Nach dem bei mehreren Eisenbahnvereinen Pädophile aufgetreten sind, wird in manchen Vereinen(u.a. auch Sportvereine) überlegt, bei Beitritt ein erweitertes Führungszeugnis einzufordern.
Im Falle verurteilter Pädophiler mag dies richtig sein, aber was ist mit ehemaligen SW, die einen Eintrag haben ?

Ich kann mir vorstellen, ehemalige SW machen einen Spiessruten Lauf durch

http://www.nw-news.de/lokale_news/guete ... glich.html

Quelle: Neue Westfälische, Ausgabe Gütersloh, 11.11. 2011

Nachdenkliche Grüße
Gerd