LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD
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02.11.2010
«Haus Venus» Ja,«Zum geilen Bock» Nein
Der Stadtrat will Bordelle in Wohnhäusern verbieten. Zudem soll die Werbung für Sexdienstleistungen an Häuserfassaden praktisch verschwinden, schreibt der «Landbote».
Am Rotlichtgewerbe in Winterthur stören sich zahlreiche Quartierbewohner. Sie befürchten ein schlechtes Image ihres Wohngebietes und haben sich deswegen mit einer Petition an den Stadtrat gewandt. Darin verlangen sie massive Einschränkungen für die Bordelle, schreibt der «Landbote» heute.
Die Stadtregierung ist dem Anliegen gefolgt und verlangt nun von den Betreibern der Etablissements, ihre Werbung praktisch verschwinden zu lassen. Dazu gehört auch die Beleuchtung der Fenster. Ob das rechtlich haltbar ist, steht nicht fest, da zum Beispiel Weihnachtsbeleuchtung theoretisch den gleichen Vorschriften unterworfen ist.
Als «negative ideelle Immissionen» bezeichnet der Stadtrat das unerwünschte Rotlicht. Und hat sich entschieden, allfällige Rekurse von Bordellbetreibern weiterzuziehen, um einen Präzedenzfall zu schaffen. Er will einzig« nicht blinkende Lampen mit bescheidener Leuchtkraft» tolerieren. Zudem sollen künftig Bordelle in reinen Wohnzonen verboten werden. Ebenfalls nicht erlaubt sind allzu eindeutige Namen wie «Zum geilen Bock» oder ähnliches.
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/win ... y/11797039
«Haus Venus» Ja,«Zum geilen Bock» Nein
Der Stadtrat will Bordelle in Wohnhäusern verbieten. Zudem soll die Werbung für Sexdienstleistungen an Häuserfassaden praktisch verschwinden, schreibt der «Landbote».
Am Rotlichtgewerbe in Winterthur stören sich zahlreiche Quartierbewohner. Sie befürchten ein schlechtes Image ihres Wohngebietes und haben sich deswegen mit einer Petition an den Stadtrat gewandt. Darin verlangen sie massive Einschränkungen für die Bordelle, schreibt der «Landbote» heute.
Die Stadtregierung ist dem Anliegen gefolgt und verlangt nun von den Betreibern der Etablissements, ihre Werbung praktisch verschwinden zu lassen. Dazu gehört auch die Beleuchtung der Fenster. Ob das rechtlich haltbar ist, steht nicht fest, da zum Beispiel Weihnachtsbeleuchtung theoretisch den gleichen Vorschriften unterworfen ist.
Als «negative ideelle Immissionen» bezeichnet der Stadtrat das unerwünschte Rotlicht. Und hat sich entschieden, allfällige Rekurse von Bordellbetreibern weiterzuziehen, um einen Präzedenzfall zu schaffen. Er will einzig« nicht blinkende Lampen mit bescheidener Leuchtkraft» tolerieren. Zudem sollen künftig Bordelle in reinen Wohnzonen verboten werden. Ebenfalls nicht erlaubt sind allzu eindeutige Namen wie «Zum geilen Bock» oder ähnliches.
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/win ... y/11797039
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
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08.11.10
Anwohner atmen auf
Die «Mustang»-Bar an der Bieler Neumarktstrasse wurde durch die Behörden geschlossen. Das hat exemplarischen Charakter. Die Lage im Neumarktquartier verbessert sich.
Wochenende für Wochenende herrschte Hochbetrieb in der «Mustang»-Bar an der Bieler Neumarktstrasse. Und dies bis in die frühen Morgenstunden. Viele der Gäste tummelten sich draussen. Machten Lärm. Vermüllten das Trottoir. Tische und Stühle wurden bis an den Strassenrand gestellt, Passanten mussten über die Strasse ausweichen. Immer wieder gingen bei der Stadt deswegen Reklamationen ein. Vor drei Wochen nun hat Regierungsstatthalter Werner Könitzer das Lokal geschlossen. Dies auf Antrag der Bieler Gewerbepolizei.
Welcher Grund zur Schliessung der Bar geführt hat, sagen weder Könitzer noch die Gewerbepolizei. Den Anwohnern ist das einerlei. Sie sind froh, nun mehr Ruhe zu haben. «Seit der Schliessung hat sich die Situation massiv verbessert», sagt Quartierleistpräsident Martin Siegenthaler. Ganz allgemein sieht er «sein» Quartier im Aufwärtstrend, trotz den Schlagzeilen der letzten Wochen.
Kampf den illegalen Lokalen
Biels Sicherheitsdirektorin Barbara Schwickert erklärt, dass die Gewerbepolizei im Neumarktquartier etliche Kontrollen gemacht und Massnahmen verfügt habe. Die Schliessung der «Mustang»-Bar ist eine davon. Im Fokus der Interventionen der Gewerbepolizei standen aber vor allem illegale Betriebe. Wohnungen, die zu einer Bar umfunktioniert wurden und in vielen Fällen mit dem Drogen- und Rotlichtmilieu verknüpft sind. Schwickert sagt, dass der Kampf gegen solche Betriebe einen Schwerpunkt der städtischen Interventionen bilde. Dabei handle es sich aber um eine Sisyphusarbeit. «Wenn wir sie an einem Ort schliessen, gehen sie woanders wieder auf. Da müssen wir permanent dahinter sein.»
http://www.bielertagblatt.ch/News/Regio ... ancContent
Anwohner atmen auf
Die «Mustang»-Bar an der Bieler Neumarktstrasse wurde durch die Behörden geschlossen. Das hat exemplarischen Charakter. Die Lage im Neumarktquartier verbessert sich.
Wochenende für Wochenende herrschte Hochbetrieb in der «Mustang»-Bar an der Bieler Neumarktstrasse. Und dies bis in die frühen Morgenstunden. Viele der Gäste tummelten sich draussen. Machten Lärm. Vermüllten das Trottoir. Tische und Stühle wurden bis an den Strassenrand gestellt, Passanten mussten über die Strasse ausweichen. Immer wieder gingen bei der Stadt deswegen Reklamationen ein. Vor drei Wochen nun hat Regierungsstatthalter Werner Könitzer das Lokal geschlossen. Dies auf Antrag der Bieler Gewerbepolizei.
Welcher Grund zur Schliessung der Bar geführt hat, sagen weder Könitzer noch die Gewerbepolizei. Den Anwohnern ist das einerlei. Sie sind froh, nun mehr Ruhe zu haben. «Seit der Schliessung hat sich die Situation massiv verbessert», sagt Quartierleistpräsident Martin Siegenthaler. Ganz allgemein sieht er «sein» Quartier im Aufwärtstrend, trotz den Schlagzeilen der letzten Wochen.
Kampf den illegalen Lokalen
Biels Sicherheitsdirektorin Barbara Schwickert erklärt, dass die Gewerbepolizei im Neumarktquartier etliche Kontrollen gemacht und Massnahmen verfügt habe. Die Schliessung der «Mustang»-Bar ist eine davon. Im Fokus der Interventionen der Gewerbepolizei standen aber vor allem illegale Betriebe. Wohnungen, die zu einer Bar umfunktioniert wurden und in vielen Fällen mit dem Drogen- und Rotlichtmilieu verknüpft sind. Schwickert sagt, dass der Kampf gegen solche Betriebe einen Schwerpunkt der städtischen Interventionen bilde. Dabei handle es sich aber um eine Sisyphusarbeit. «Wenn wir sie an einem Ort schliessen, gehen sie woanders wieder auf. Da müssen wir permanent dahinter sein.»
http://www.bielertagblatt.ch/News/Regio ... ancContent
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Bewilligungspflicht für Betreiber
12.11.2010
Bern geht gegen missbräuchliche Bordellbetreiber vor
Mit einem umfassenden Gesetz will der Kanton Bern die Prostitution in den Griff kriegen. Betreiber von Salons müssen künftig mit schweren Sanktionen rechnen, wenn sie gegen die Regeln verstossen.
Der Kanton Bern will die Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern verbessern. Mit diesem Ziel legt er erstmals ein Gesetz über die Prostitution vor. Kernstück ist eine Bewilligungspflicht für Leute, in deren Verantwortung Prostitution ausgeübt wird.
Mit der geplanten Bewilligungspflicht hätten diese Personen - etwa Betreiber von Salons oder Escort-Services - strenge Voraussetzungen zu erfüllen, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung. Haben sie schwere Straftaten begangen oder bieten sie aus anderen Gründen keine Gewähr für eine rechtskonforme Ausübung der Tätigkeit, wird ihnen die Bewilligung verweigert.
Schutz für Minderjährige
Unter anderem haben sie sicherzustellen, dass sich keine minderjährigen Personen in ihrem Verantwortungsbereich prostituieren. Bei Pflichtverletzungen drohen Bussen, der Entzug der Bewilligung und Berufsausübungsverbote. Bewilligungsbehörden sind die Regierungsstatthalter.
Das neue Gesetz stärkt zudem die Präventions- und Informationstätigkeit durch Behörden und private Fachstellen. Der Kanton finanziert bereits heute über Leistungsvereinbarungen private Fachstellen, die sich für Sexarbeiterinnen und -arbeiter einsetzen.
Neue Regeln für Strassenprostitution - keine Meldepflicht
Das Gesetz führt neue Regeln im Bereich der Strassenprostitution ein. Es bezeichnet einzelne, genau umschriebene Orte, an denen die Strassenprostitution kantonsweit verboten sein wird. Das sind etwa Wohnzonen oder die Umgebung von religiösen Stätten, von Schulen und Heimen.
Von der Strassenprostitution betroffen ist laut der Mitteilung heute vor allem die Stadt Bern. Sie wird laut dem Regierungsrat ihre bisherige Praxis fortsetzen können.
Auf eine allgemeine Meldepflicht für Sexarbeitende hat die Kantonsregierung verzichtet. Der direkte Kontakt zwischen den Behörden und ihnen hätte im Bereich der Prävention und Information Vorteile, schreibt der Regierungsrat. Doch würde damit den Sexarbeitenden eine zusätzliche Stigmatisierung drohen und dem Kanton mehr Bürokratie.
Nicht vor Mitte 2012 in Kraft
Bis Mitte Februar geht das Gesetz nun für Stellungnahmen interessierter Kreise in die Vernehmlassung. Voraussichtlich in der Novembersession 2011 wird der Grosse Rat die erste Lesung durchführen. Frühestens auf Mitte 2012 kann der Erlass in Kraft gesetzt werden.
Das Gesetz geht auf eine im bernischen Kantonsparlament sehr deutlich überwiesene Motion von Christine Häsler (Grüne/Burglauenen) zurück. Es lehnt sich an Prostitutionsgesetze aus der Westschweiz an, wie aus der Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat hervorgeht.
Die Kantonspolizei schätzt die Zahl der Prostitution betreibenden Personen im Kanton Bern auf 1150 Menschen; in einer Studie zu diesem Thema ist die Rede von mindestens 1800. Etwa 210 Sexsalons gibt es laut der regierungsrätlichen Botschaft im Kanton Bern.
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta ... y/25834383
[Hervorhebung Marc]
Bern geht gegen missbräuchliche Bordellbetreiber vor
Mit einem umfassenden Gesetz will der Kanton Bern die Prostitution in den Griff kriegen. Betreiber von Salons müssen künftig mit schweren Sanktionen rechnen, wenn sie gegen die Regeln verstossen.
Der Kanton Bern will die Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern verbessern. Mit diesem Ziel legt er erstmals ein Gesetz über die Prostitution vor. Kernstück ist eine Bewilligungspflicht für Leute, in deren Verantwortung Prostitution ausgeübt wird.
Mit der geplanten Bewilligungspflicht hätten diese Personen - etwa Betreiber von Salons oder Escort-Services - strenge Voraussetzungen zu erfüllen, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung. Haben sie schwere Straftaten begangen oder bieten sie aus anderen Gründen keine Gewähr für eine rechtskonforme Ausübung der Tätigkeit, wird ihnen die Bewilligung verweigert.
Schutz für Minderjährige
Unter anderem haben sie sicherzustellen, dass sich keine minderjährigen Personen in ihrem Verantwortungsbereich prostituieren. Bei Pflichtverletzungen drohen Bussen, der Entzug der Bewilligung und Berufsausübungsverbote. Bewilligungsbehörden sind die Regierungsstatthalter.
Das neue Gesetz stärkt zudem die Präventions- und Informationstätigkeit durch Behörden und private Fachstellen. Der Kanton finanziert bereits heute über Leistungsvereinbarungen private Fachstellen, die sich für Sexarbeiterinnen und -arbeiter einsetzen.
Neue Regeln für Strassenprostitution - keine Meldepflicht
Das Gesetz führt neue Regeln im Bereich der Strassenprostitution ein. Es bezeichnet einzelne, genau umschriebene Orte, an denen die Strassenprostitution kantonsweit verboten sein wird. Das sind etwa Wohnzonen oder die Umgebung von religiösen Stätten, von Schulen und Heimen.
Von der Strassenprostitution betroffen ist laut der Mitteilung heute vor allem die Stadt Bern. Sie wird laut dem Regierungsrat ihre bisherige Praxis fortsetzen können.
Auf eine allgemeine Meldepflicht für Sexarbeitende hat die Kantonsregierung verzichtet. Der direkte Kontakt zwischen den Behörden und ihnen hätte im Bereich der Prävention und Information Vorteile, schreibt der Regierungsrat. Doch würde damit den Sexarbeitenden eine zusätzliche Stigmatisierung drohen und dem Kanton mehr Bürokratie.
Nicht vor Mitte 2012 in Kraft
Bis Mitte Februar geht das Gesetz nun für Stellungnahmen interessierter Kreise in die Vernehmlassung. Voraussichtlich in der Novembersession 2011 wird der Grosse Rat die erste Lesung durchführen. Frühestens auf Mitte 2012 kann der Erlass in Kraft gesetzt werden.
Das Gesetz geht auf eine im bernischen Kantonsparlament sehr deutlich überwiesene Motion von Christine Häsler (Grüne/Burglauenen) zurück. Es lehnt sich an Prostitutionsgesetze aus der Westschweiz an, wie aus der Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat hervorgeht.
Die Kantonspolizei schätzt die Zahl der Prostitution betreibenden Personen im Kanton Bern auf 1150 Menschen; in einer Studie zu diesem Thema ist die Rede von mindestens 1800. Etwa 210 Sexsalons gibt es laut der regierungsrätlichen Botschaft im Kanton Bern.
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta ... y/25834383
[Hervorhebung Marc]
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Beratung Prostitutionsgesetz: ProsG
Gesetzgebungsverfahren Prostitution Kanton Bern
Hier stehen der Gesetzesentwurf und zugehöriges Gutachten:
Es beginnt ein schriftliches Anhörungsverfahren (Motion) für die Verbände mit einer Frist bis Februar 2011 ...
Beteiligt sind Behörden, Parteien, Kirchen, Polizei, Verbände ...
Kirchliche Gassenarbeit www.gassenarbeit-bern.ch
Gewerkschaft www.gkb-gsb.ch
Hilfsvereine und Sexworker Vertretungen:
www.ahbe.ch
www.fiz-info.ch
LaStrada Bern
www.xeniaBern.ch = www.verein-xenia.ch
ProCoRé www.proKoRe.ch
Wenn jemand an dem Gesetzesentwurf etwas auffällt, sollten wir überlegen diese den Sexworkern bei ProCoRé für ihre Stellungnahme und Eingabe zum Gesetzesentwurf rechtzeitig zukommen zu lassen...
Hier stehen der Gesetzesentwurf und zugehöriges Gutachten:
- Gesetz über die Ausübung der Prostitution (ProsG)
http://www.be.ch/web/index/veroeff-gesc ... tm?id=9541
Es beginnt ein schriftliches Anhörungsverfahren (Motion) für die Verbände mit einer Frist bis Februar 2011 ...
Beteiligt sind Behörden, Parteien, Kirchen, Polizei, Verbände ...
Kirchliche Gassenarbeit www.gassenarbeit-bern.ch
Gewerkschaft www.gkb-gsb.ch
Hilfsvereine und Sexworker Vertretungen:
www.ahbe.ch
www.fiz-info.ch
LaStrada Bern
www.xeniaBern.ch = www.verein-xenia.ch
ProCoRé www.proKoRe.ch
Wenn jemand an dem Gesetzesentwurf etwas auffällt, sollten wir überlegen diese den Sexworkern bei ProCoRé für ihre Stellungnahme und Eingabe zum Gesetzesentwurf rechtzeitig zukommen zu lassen...
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Prostitutionsgesetz Tessin
24.11.2010
Bewilligungschaos im Rotlicht-Milieu
Jeder Kanton regelt den Aufenthalt von Prostituierten aus dem EU-Raum anders. Daneben gibt es immer mehr Prostituierte, die illegal von ausserhalb Europas in die Schweiz kommen. Das Bewilligungschaos begünstigt die Ausbeutung der Frauen. Der Kanton Tessin fordert jetzt, dass Prostituierte aus allen Ländern legal in der Schweiz arbeiten dürfen.
Das Sexgewerbe als Justizdschungel: Ja nach Kanton brauchen ausländische Prostituierte eine B-Bewilligung, eine L-Bewilligung oder sie werden in einem Prostitutionsregister erfasst. In der «Rundschau» ärgert sich der Tessiner Bordellbetreiber Ulisse Albertalli: «Die Situation im Milieu muss einfacher werden. Die Frauen sollten die Möglichkeit haben, legal und ohne Probleme zu arbeiten.»
Der Strassenstrich am Zürcher Sihlquai hat wegen der Ausbeutung der ungarischen Prostituierten traurige Berühmtheit erlangt. Die Zahl der legalen Prostituierten aus dem EU-Raum nimmt im Kanton Zürich ständig zu: 2009 waren 1725 Prostituierte angemeldet, 2010 waren es bereits 2094. «Die Polizei hat keine Möglichkeit, den Riegel zu schieben», sagt Stadtpolizei-Sprecher Marco Cortesi.
Christliche Tessiner für Lockerungen
Das Zürcher Volkswirtschaftsdepartement hätte die Möglichkeit, nur eine beschränkte Zahl an Frauen aus den neuen EU-Staaten zuzulassen. Die Beamten stellen sich aber auf den Standpunkt, dass einfache Verfahren und Regulierung der beste Weg sei, um die Frauen vor Ausbeutung zu schützen: «Wir gehen davon aus, dass sie sich sonst bei uns nicht mehr melden und illegal arbeiten würden», sagt Pressesprecher Gregor F. Lüthy.
Noch einen Schritt weiter will jetzt der Kanton Tessin gehen. Ausgerechnet der christlich-demokratische Justizminister Luigi Pedrazzini verlangt, dass sich Frauen aus allen Ländern in der Schweiz prostituieren dürfen. In der «Rundschau» sagt der Familienpolitiker: «Wir brauchen ein Kontingent für Prostituierte aus Drittstaaten, um zu verhindern, dass Frauen in die Illegalität abgedrängt werden.» Dies jedoch widerspricht dem geltenden Ausländergesetz.
Das Tessin will aber nicht nur Milde gegenüber den Prostituierten walten lassen. Das neue Prostitutionsgesetz nimmt Freier und Bordellbesitzer in die Pflicht: Männer, die mit illegalen Prostituierten erwischt werden, sollen künftig mit mindestens 200 Franken gebüsst werden, und Bordelle sollen neu einer Bewilligungspflicht unterliegen.
http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten ... cht-Milieu
Bewilligungschaos im Rotlicht-Milieu
Jeder Kanton regelt den Aufenthalt von Prostituierten aus dem EU-Raum anders. Daneben gibt es immer mehr Prostituierte, die illegal von ausserhalb Europas in die Schweiz kommen. Das Bewilligungschaos begünstigt die Ausbeutung der Frauen. Der Kanton Tessin fordert jetzt, dass Prostituierte aus allen Ländern legal in der Schweiz arbeiten dürfen.
Das Sexgewerbe als Justizdschungel: Ja nach Kanton brauchen ausländische Prostituierte eine B-Bewilligung, eine L-Bewilligung oder sie werden in einem Prostitutionsregister erfasst. In der «Rundschau» ärgert sich der Tessiner Bordellbetreiber Ulisse Albertalli: «Die Situation im Milieu muss einfacher werden. Die Frauen sollten die Möglichkeit haben, legal und ohne Probleme zu arbeiten.»
Der Strassenstrich am Zürcher Sihlquai hat wegen der Ausbeutung der ungarischen Prostituierten traurige Berühmtheit erlangt. Die Zahl der legalen Prostituierten aus dem EU-Raum nimmt im Kanton Zürich ständig zu: 2009 waren 1725 Prostituierte angemeldet, 2010 waren es bereits 2094. «Die Polizei hat keine Möglichkeit, den Riegel zu schieben», sagt Stadtpolizei-Sprecher Marco Cortesi.
Christliche Tessiner für Lockerungen
Das Zürcher Volkswirtschaftsdepartement hätte die Möglichkeit, nur eine beschränkte Zahl an Frauen aus den neuen EU-Staaten zuzulassen. Die Beamten stellen sich aber auf den Standpunkt, dass einfache Verfahren und Regulierung der beste Weg sei, um die Frauen vor Ausbeutung zu schützen: «Wir gehen davon aus, dass sie sich sonst bei uns nicht mehr melden und illegal arbeiten würden», sagt Pressesprecher Gregor F. Lüthy.
Noch einen Schritt weiter will jetzt der Kanton Tessin gehen. Ausgerechnet der christlich-demokratische Justizminister Luigi Pedrazzini verlangt, dass sich Frauen aus allen Ländern in der Schweiz prostituieren dürfen. In der «Rundschau» sagt der Familienpolitiker: «Wir brauchen ein Kontingent für Prostituierte aus Drittstaaten, um zu verhindern, dass Frauen in die Illegalität abgedrängt werden.» Dies jedoch widerspricht dem geltenden Ausländergesetz.
Das Tessin will aber nicht nur Milde gegenüber den Prostituierten walten lassen. Das neue Prostitutionsgesetz nimmt Freier und Bordellbesitzer in die Pflicht: Männer, die mit illegalen Prostituierten erwischt werden, sollen künftig mit mindestens 200 Franken gebüsst werden, und Bordelle sollen neu einer Bewilligungspflicht unterliegen.
http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten ... cht-Milieu
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24.11.2010
Wer illegale Prostituierte freit, soll mindestens 200 Franken Busse zahlen
Als erster Kanton will das Tessin Freier büssen. Das soll sie vor dem Verkehr mit illegalen Sexarbeiterinnen abschrecken.
Die Tessiner Behörden ziehen die Schrauben im Rotlichtmilieu weiter an. Seit dem 1. Oktober erteilen sie keine Kurzaufenthaltsbewilligungen mehr für Kabaretttänzerinnen von ausserhalb der EU (TA vom 13. Oktober). Nun planen sie gar eine schweizerische Premiere: Sie haben ein Gesetz in die Vernehmlassung geschickt, das Freier verpflichtet, die Legalität von Prostituierten zu überprüfen. Wer bei einer Sexarbeiterin oder einem Sexarbeiter ohne gültige Papiere erwischt wird, soll künftig eine Busse von mindestens 200 Franken bezahlen müssen. Diese Bestimmung ist Teil eines ganzen Katalogs, mit dem das Tessin das bald zehnjährige Gesetz über Erotiklokale und Prostitution erheblich zu verschärfen gedenkt.
Bereits heute gibt es im Tessin eine Meldepflicht für Prostituierte. Gut 800 Frauen aus dem horizontalen Gewerbe sind derzeit registriert. Fast ebenso hoch dürfte jedoch die Zahl jener Prostituierten sein, die sich nicht melden wollen – oder nicht melden können, weil sie sich illegal in der Schweiz aufhalten. Bei ihnen wollen die Behörden durchgreifen, weil sie hier besonders oft schmutzige Geschäfte wie Menschenhandel und Ausbeutung orten. Die Bussen gegen die Kunden illegaler Prostituierter zielt weniger auf das Portemonnaie als auf die Abschreckung. Die Angst vor peinlichen Kontakten mit der Polizei oder gar vor Bussenzetteln im Briefkasten soll die Freier davon abhalten, die Dienste von Illegalen in Anspruch zu nehmen.
Italiener schätzen Diskretion
Neu will der Kanton auch eine Bewilligungspflicht für Striplokale und Bordelle einführen. Zudem soll die Polizei künftig Kontrollen und Hausdurchsuchungen in diesen Etablissements auch ohne richterliche Bewilligung vornehmen dürfen. Schliesslich legt der Kanton Zonen fest, in denen keine solchen Betriebe zugelassen sind: Darunter fallen Wohnquartiere, Pärke sowie Gebiete in der Nähe von öffentlichen Gebäuden, Schulen, Kirchen und Friedhöfen.
Die Prostitution ist im Tessin besonders verbreitet, weil viele Norditaliener die diskreteren Bordelle und Saunaklubs dem verbotenen Strassenstrich in ihrem Land vorziehen. Allerdings beginnen sich immer mehr Tessiner Gemeinden gegen die Umwandlung von Hotels und Bars in Bordelle zu wehren. Bisher mussten sie dazu auf die Bau- und Zonenordnung mit den entsprechend langwierigen Verfahren zurückgreifen. Neu soll ihnen die Bewilligungspflicht helfen.
Das Milieu nimmt solche Restriktionen aber nicht einfach hin. Gegen die Schliessung von Bordellen gibt es immer wieder Rekurse. Verschiedene Nachtklubbetreiber sind entschlossen, die neue Praxis bei den Kurzaufenthaltsbewilligungen bis vor Bundesgericht anzufechten. Ob es Widerstand gegen die vorgeschlagenen Bussen für Freier gibt, wird sich in der Vernehmlassung und in der politischen Debatte zeigen.
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta ... y/26984278
ZwangsFreier Kriminalisierung
viewtopic.php?t=985&postdays=0&postorder=asc&start=0
Wer illegale Prostituierte freit, soll mindestens 200 Franken Busse zahlen
Als erster Kanton will das Tessin Freier büssen. Das soll sie vor dem Verkehr mit illegalen Sexarbeiterinnen abschrecken.
Die Tessiner Behörden ziehen die Schrauben im Rotlichtmilieu weiter an. Seit dem 1. Oktober erteilen sie keine Kurzaufenthaltsbewilligungen mehr für Kabaretttänzerinnen von ausserhalb der EU (TA vom 13. Oktober). Nun planen sie gar eine schweizerische Premiere: Sie haben ein Gesetz in die Vernehmlassung geschickt, das Freier verpflichtet, die Legalität von Prostituierten zu überprüfen. Wer bei einer Sexarbeiterin oder einem Sexarbeiter ohne gültige Papiere erwischt wird, soll künftig eine Busse von mindestens 200 Franken bezahlen müssen. Diese Bestimmung ist Teil eines ganzen Katalogs, mit dem das Tessin das bald zehnjährige Gesetz über Erotiklokale und Prostitution erheblich zu verschärfen gedenkt.
Bereits heute gibt es im Tessin eine Meldepflicht für Prostituierte. Gut 800 Frauen aus dem horizontalen Gewerbe sind derzeit registriert. Fast ebenso hoch dürfte jedoch die Zahl jener Prostituierten sein, die sich nicht melden wollen – oder nicht melden können, weil sie sich illegal in der Schweiz aufhalten. Bei ihnen wollen die Behörden durchgreifen, weil sie hier besonders oft schmutzige Geschäfte wie Menschenhandel und Ausbeutung orten. Die Bussen gegen die Kunden illegaler Prostituierter zielt weniger auf das Portemonnaie als auf die Abschreckung. Die Angst vor peinlichen Kontakten mit der Polizei oder gar vor Bussenzetteln im Briefkasten soll die Freier davon abhalten, die Dienste von Illegalen in Anspruch zu nehmen.
Italiener schätzen Diskretion
Neu will der Kanton auch eine Bewilligungspflicht für Striplokale und Bordelle einführen. Zudem soll die Polizei künftig Kontrollen und Hausdurchsuchungen in diesen Etablissements auch ohne richterliche Bewilligung vornehmen dürfen. Schliesslich legt der Kanton Zonen fest, in denen keine solchen Betriebe zugelassen sind: Darunter fallen Wohnquartiere, Pärke sowie Gebiete in der Nähe von öffentlichen Gebäuden, Schulen, Kirchen und Friedhöfen.
Die Prostitution ist im Tessin besonders verbreitet, weil viele Norditaliener die diskreteren Bordelle und Saunaklubs dem verbotenen Strassenstrich in ihrem Land vorziehen. Allerdings beginnen sich immer mehr Tessiner Gemeinden gegen die Umwandlung von Hotels und Bars in Bordelle zu wehren. Bisher mussten sie dazu auf die Bau- und Zonenordnung mit den entsprechend langwierigen Verfahren zurückgreifen. Neu soll ihnen die Bewilligungspflicht helfen.
Das Milieu nimmt solche Restriktionen aber nicht einfach hin. Gegen die Schliessung von Bordellen gibt es immer wieder Rekurse. Verschiedene Nachtklubbetreiber sind entschlossen, die neue Praxis bei den Kurzaufenthaltsbewilligungen bis vor Bundesgericht anzufechten. Ob es Widerstand gegen die vorgeschlagenen Bussen für Freier gibt, wird sich in der Vernehmlassung und in der politischen Debatte zeigen.
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta ... y/26984278
ZwangsFreier Kriminalisierung
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09.12.2010
Protest gegen Bordelle auf Rädern
Freiburg. Kaum ist der eine Parkplatz geschlossen, eröffnen sich Probleme auf dem nächsten. Weil die Stadtverwaltung den Prostituierten-Parkplatz beim Eugen-Keidel-Bad gesperrt hatte, zogen einige Liebeswohnmobile auf den Park- und Mitfahr-Platz am Autobahnzubringer Süd. Jetzt klagt eine Fahrgemeinschaft mit bis zu 16 Leuten, kaum mehr einen Stellplatz zu bekommen – dafür öfter Knöllchen.
Sie parken nun häufiger auf dem angrenzenden Waldweg oder der Wiese, sagt Karin Ackermann. Das ist verboten, das ist ihr klar. Was sie fuchst: "Die Wohnmobile blockieren die Parkplätze." Und seither kontrolliere der Gemeindevollzugsdienst verstärkt. Ihr Eindruck sei, dass die Stadt eine neue Einnahmequelle gefunden habe.
Das Rathaus widerspricht. "Der Gemeindevollzugsdienst kontrolliert nicht öfter", sagt Stadtsprecherin Petra Zinthäfner. Er sei ein-, zweimal die Woche auf dem Platz. Im absoluten Halteverbot gebe es Strafzettel. Allerdings werde seit Sommer Wildparken auf Grünflächen geahndet, die immer mehr in Mitleidenschaft gezogen würden. "Ein Zusammenhang zu den Wohnmobilen besteht nicht." Für den Waldweg verfügt der Förster des Reviers St. Georgen über die Knöllchengewalt. Er registriert nicht mehr Probleme, sagt Berno Menzinger.
Das in diesem Fall zuständige Garten- und Tiefbauamt hat die Lage auf dem Parkplatz überprüft. Die zwei bis vier Wohnmobile seien nicht ausschlaggebend, dass er voll ist, sagt Zinthäfner. "Die 45 Stellplätze waren schon immer stark ausgelastet."
Der Platz am Keidel-Bad bleibt mindestens bis zum Frühjahr tabu. Er wurde Ende September gesperrt, als dort 17 Liebes-Camper standen. Das war zu viel – für den Platz, für die B31 wegen der ein- und abfahrender Kunden und für den Frieden untereinander. Die Bordelle auf Rädern verteilten sich. Einige zogen an den Kleinen Opfinger See – direkt an der Schüler-Radelstrecke ins Rieselfeld. Auch da gab’s Protest. Insgesamt, heißt es im Rathaus, ist die Zahl der Liebesmobile um die Hälfte geschrumpft.
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhal ... a37f7.html
Protest gegen Bordelle auf Rädern
Freiburg. Kaum ist der eine Parkplatz geschlossen, eröffnen sich Probleme auf dem nächsten. Weil die Stadtverwaltung den Prostituierten-Parkplatz beim Eugen-Keidel-Bad gesperrt hatte, zogen einige Liebeswohnmobile auf den Park- und Mitfahr-Platz am Autobahnzubringer Süd. Jetzt klagt eine Fahrgemeinschaft mit bis zu 16 Leuten, kaum mehr einen Stellplatz zu bekommen – dafür öfter Knöllchen.
Sie parken nun häufiger auf dem angrenzenden Waldweg oder der Wiese, sagt Karin Ackermann. Das ist verboten, das ist ihr klar. Was sie fuchst: "Die Wohnmobile blockieren die Parkplätze." Und seither kontrolliere der Gemeindevollzugsdienst verstärkt. Ihr Eindruck sei, dass die Stadt eine neue Einnahmequelle gefunden habe.
Das Rathaus widerspricht. "Der Gemeindevollzugsdienst kontrolliert nicht öfter", sagt Stadtsprecherin Petra Zinthäfner. Er sei ein-, zweimal die Woche auf dem Platz. Im absoluten Halteverbot gebe es Strafzettel. Allerdings werde seit Sommer Wildparken auf Grünflächen geahndet, die immer mehr in Mitleidenschaft gezogen würden. "Ein Zusammenhang zu den Wohnmobilen besteht nicht." Für den Waldweg verfügt der Förster des Reviers St. Georgen über die Knöllchengewalt. Er registriert nicht mehr Probleme, sagt Berno Menzinger.
Das in diesem Fall zuständige Garten- und Tiefbauamt hat die Lage auf dem Parkplatz überprüft. Die zwei bis vier Wohnmobile seien nicht ausschlaggebend, dass er voll ist, sagt Zinthäfner. "Die 45 Stellplätze waren schon immer stark ausgelastet."
Der Platz am Keidel-Bad bleibt mindestens bis zum Frühjahr tabu. Er wurde Ende September gesperrt, als dort 17 Liebes-Camper standen. Das war zu viel – für den Platz, für die B31 wegen der ein- und abfahrender Kunden und für den Frieden untereinander. Die Bordelle auf Rädern verteilten sich. Einige zogen an den Kleinen Opfinger See – direkt an der Schüler-Radelstrecke ins Rieselfeld. Auch da gab’s Protest. Insgesamt, heißt es im Rathaus, ist die Zahl der Liebesmobile um die Hälfte geschrumpft.
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhal ... a37f7.html
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6.1.2011
HUREN, HELLS ANGELS UND DR. LANDMANN
Rotlichtmilieu-Einblicke offeriert uns Dr. Valentin Landmann, seines Zeichens einer der profiliertesten und aussergewöhnlichsten Rechtsvertreter der Schweiz. Landmann, dessen Vater Philosophie-Professor und dessen Mutter Schriftstellerin war, redet ausserdem über die Chaos-Theorie sowie über Stigmatisierungen.
Persönlichkeiten mit starkem Charakter gibt es schweizweit nicht sonderlich viele. So rar sie auch gesät sind, ihnen zuzuhören ist höchst spannend, ja, gewissermassen pures Vergnügen. Dr. Valentin Landmann, auch bekannt als «Milieu-Anwalt», ist nicht nur ein besonnener und willkommener Farbtupfer in unserer Gesellschaft, sondern auch ein brillianter Geist. Ein brillianter Geist, der sich von Berufes (und Berufung) wegen vor allem in der Halb-/Unterwelt aufhält. Huren, Zuhälter und Hells Angels pflastern seinen inzwischen über 30-jährigen Anwaltsweg.
Im PUNKTgespräch offeriert der kompetente Kanzlei-Inhaber, er wirkt nebenher auch als Autor und Referent, eine Retrospektive über die letzten drei Dezennien. Dem ist aber nicht genug, Dr. Landmann legt den Fokus auf Mutter Helvetia und richtet die Scheinwerfer überdies auf die Chaos-Theorie. Dies und – weit – mehr im nachfolgenden Interview.
Interview als Video http://www.punktmagazin.ch/wirtschaftli ... -landmann/
HUREN, HELLS ANGELS UND DR. LANDMANN
Rotlichtmilieu-Einblicke offeriert uns Dr. Valentin Landmann, seines Zeichens einer der profiliertesten und aussergewöhnlichsten Rechtsvertreter der Schweiz. Landmann, dessen Vater Philosophie-Professor und dessen Mutter Schriftstellerin war, redet ausserdem über die Chaos-Theorie sowie über Stigmatisierungen.
Persönlichkeiten mit starkem Charakter gibt es schweizweit nicht sonderlich viele. So rar sie auch gesät sind, ihnen zuzuhören ist höchst spannend, ja, gewissermassen pures Vergnügen. Dr. Valentin Landmann, auch bekannt als «Milieu-Anwalt», ist nicht nur ein besonnener und willkommener Farbtupfer in unserer Gesellschaft, sondern auch ein brillianter Geist. Ein brillianter Geist, der sich von Berufes (und Berufung) wegen vor allem in der Halb-/Unterwelt aufhält. Huren, Zuhälter und Hells Angels pflastern seinen inzwischen über 30-jährigen Anwaltsweg.
Im PUNKTgespräch offeriert der kompetente Kanzlei-Inhaber, er wirkt nebenher auch als Autor und Referent, eine Retrospektive über die letzten drei Dezennien. Dem ist aber nicht genug, Dr. Landmann legt den Fokus auf Mutter Helvetia und richtet die Scheinwerfer überdies auf die Chaos-Theorie. Dies und – weit – mehr im nachfolgenden Interview.
Interview als Video http://www.punktmagazin.ch/wirtschaftli ... -landmann/
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13.1.2011
Freiburg und Glarus verweigern Nachtclub-Tänzerinnen Bewilligungen
Seit Anfang Jahr erteilen die Kantone Freiburg und Glarus keine Arbeitsbewilligungen mehr für Tänzerinnen aus Nicht-EU-Staaten. Die Frauen würden in die Prostitution gedrängt und ausgebeutet. Gegen das reglementarische Flickwerk regt sich nun Widerstand.
Es sind vor allem Frauen aus der Ukraine und der Dominikanischen Republik, die in den Cabarets tanzen. Für maximal acht Monate am Stück dürfen die Tänzerinnen aus so genannten Drittstaaten in der Schweiz legal arbeiten. Prostitution und Animation zum Alkohol-Konsum sind ausdrücklich nicht erlaubt.
Polizei kann nicht verdeckt ermitteln
Doch die Realität sei eine ganz andere, sagt der Freiburger Justizdirektor Erwin Jutzet (SP) gegenüber «10vor10»: «Das ist ein heuchlerischer Status. Da wird gesagt, das seien Artistinnen, Tänzerinnen. In Tat und Wahrheit ist das eine Ausbeutung. Sie werden ganz klar für Prostitution missbraucht. Sie müssen zu möglichst viel Alkohol-Konsum animieren und selber trinken. Der Status gibt ihnen vordergründing das Recht, dass sie legal hier sind und sich wehren können. Aber das ist ein Schein».
Freiburg gibt Tänzerinnen aus Nicht-EU-Staaten daher keine Arbeitsbewilligung mehr. Das bedeutet faktisch das Aus für die Nachtclubs. Denn Frauen aus dem EU-Raum arbeiten kaum in diesen Etablissements.
Die Polizei überprüft regelmässig die Arbeitsbedingungen in den Cabarets. Die Nachtclub-Betreiber müssen den Tänzerinnen einen Mindestlohn von 2300 Franken zahlen. Doch die Fahnder vermuten, dass vielen Frauen weniger bezahlt wird, um sie so in die Prostitution zu drängen. Die Polizei sehe allerdings kaum hinter die Kulissen, sagt Marco Cortesi von der Stadtpolizei Zürich: «Grundsätzlich sind unsere Detektive darauf angewiesen, dass das, was die Frauen ihnen erzählen, auch stimmt. Da haben wir manchmal ein Fragezeichen. Um richtig zu ermitteln, müsste ein Polizist verdeckt arbeiten können. Das ist nicht möglich.»
Bund muss handeln
Mit Freiburg und Glarus sind es nun schon zwölf Kantone, die keine Cabaret-Tänzerinnen mehr aus so genannten Drittstaaten zulassen. Jetzt müsse der Bund handeln, sagt der Freiburger Justizdirektor Erwin Jutzet im «10vor10»-Interview: «Wir fordern konkret eine saubere Lösung auf Bundesebene. Dieses Flickwerk, das wir in 26 Kantonen haben, kann es ja nicht sein. Dass es in einem Kanton erlaubt ist und im anderen nicht.»
Der Bund will die Bewilligungspraxis nun überprüfen. Gegenüber «10vor10» bestätigte das Bundesamt für Migration, in den nächsten Monaten zu entscheiden, ob Cabaret-Tänzerinnen schweizweit nicht mehr erlaubt werden sollen.
http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten ... illigungen
Freiburg und Glarus verweigern Nachtclub-Tänzerinnen Bewilligungen
Seit Anfang Jahr erteilen die Kantone Freiburg und Glarus keine Arbeitsbewilligungen mehr für Tänzerinnen aus Nicht-EU-Staaten. Die Frauen würden in die Prostitution gedrängt und ausgebeutet. Gegen das reglementarische Flickwerk regt sich nun Widerstand.
Es sind vor allem Frauen aus der Ukraine und der Dominikanischen Republik, die in den Cabarets tanzen. Für maximal acht Monate am Stück dürfen die Tänzerinnen aus so genannten Drittstaaten in der Schweiz legal arbeiten. Prostitution und Animation zum Alkohol-Konsum sind ausdrücklich nicht erlaubt.
Polizei kann nicht verdeckt ermitteln
Doch die Realität sei eine ganz andere, sagt der Freiburger Justizdirektor Erwin Jutzet (SP) gegenüber «10vor10»: «Das ist ein heuchlerischer Status. Da wird gesagt, das seien Artistinnen, Tänzerinnen. In Tat und Wahrheit ist das eine Ausbeutung. Sie werden ganz klar für Prostitution missbraucht. Sie müssen zu möglichst viel Alkohol-Konsum animieren und selber trinken. Der Status gibt ihnen vordergründing das Recht, dass sie legal hier sind und sich wehren können. Aber das ist ein Schein».
Freiburg gibt Tänzerinnen aus Nicht-EU-Staaten daher keine Arbeitsbewilligung mehr. Das bedeutet faktisch das Aus für die Nachtclubs. Denn Frauen aus dem EU-Raum arbeiten kaum in diesen Etablissements.
Die Polizei überprüft regelmässig die Arbeitsbedingungen in den Cabarets. Die Nachtclub-Betreiber müssen den Tänzerinnen einen Mindestlohn von 2300 Franken zahlen. Doch die Fahnder vermuten, dass vielen Frauen weniger bezahlt wird, um sie so in die Prostitution zu drängen. Die Polizei sehe allerdings kaum hinter die Kulissen, sagt Marco Cortesi von der Stadtpolizei Zürich: «Grundsätzlich sind unsere Detektive darauf angewiesen, dass das, was die Frauen ihnen erzählen, auch stimmt. Da haben wir manchmal ein Fragezeichen. Um richtig zu ermitteln, müsste ein Polizist verdeckt arbeiten können. Das ist nicht möglich.»
Bund muss handeln
Mit Freiburg und Glarus sind es nun schon zwölf Kantone, die keine Cabaret-Tänzerinnen mehr aus so genannten Drittstaaten zulassen. Jetzt müsse der Bund handeln, sagt der Freiburger Justizdirektor Erwin Jutzet im «10vor10»-Interview: «Wir fordern konkret eine saubere Lösung auf Bundesebene. Dieses Flickwerk, das wir in 26 Kantonen haben, kann es ja nicht sein. Dass es in einem Kanton erlaubt ist und im anderen nicht.»
Der Bund will die Bewilligungspraxis nun überprüfen. Gegenüber «10vor10» bestätigte das Bundesamt für Migration, in den nächsten Monaten zu entscheiden, ob Cabaret-Tänzerinnen schweizweit nicht mehr erlaubt werden sollen.
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1.2.2011
Basler Regierung verbietet Puff-Plakate
Werbung für sexuelle Dienstleistungen wird in Basel-Stadt auf öffentlichem Grund nicht mehr zugelassen.
Die Regierung hat am Dienstag eine entsprechende Änderung der Plakatverordnung beschlossen. Anstoss war ein im Grossen Rat überwiesener SP-Vorstoss.
Mit der Änderung könne «zumindest teilweise vermieden werden, dass die Bevölkerung mit Plakatwerbung konfrontiert wird, die überwiegend Frauen als käufliche Sexobjekte darstellt und dadurch zu diskriminierenden Geschlechter- und Rollenstereotypen beiträgt», begründet die Regierung ihren Beschluss.
Landesweit ist das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen wie Prostitution oder «Escort-Dienste» erlaubt. Der Grossrats-Anzug erregte sich über das Aufhängen grosser Plakate einschlägiger Etablissements im Kanton, die sich so «an ein grosses Publikum wenden». Kinder würden so ungefragt mit dem Thema konfrontiert.
http://bazonline.ch/basel/stadt/Basler- ... y/18475348
Basler Regierung verbietet Puff-Plakate
Werbung für sexuelle Dienstleistungen wird in Basel-Stadt auf öffentlichem Grund nicht mehr zugelassen.
Die Regierung hat am Dienstag eine entsprechende Änderung der Plakatverordnung beschlossen. Anstoss war ein im Grossen Rat überwiesener SP-Vorstoss.
Mit der Änderung könne «zumindest teilweise vermieden werden, dass die Bevölkerung mit Plakatwerbung konfrontiert wird, die überwiegend Frauen als käufliche Sexobjekte darstellt und dadurch zu diskriminierenden Geschlechter- und Rollenstereotypen beiträgt», begründet die Regierung ihren Beschluss.
Landesweit ist das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen wie Prostitution oder «Escort-Dienste» erlaubt. Der Grossrats-Anzug erregte sich über das Aufhängen grosser Plakate einschlägiger Etablissements im Kanton, die sich so «an ein grosses Publikum wenden». Kinder würden so ungefragt mit dem Thema konfrontiert.
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7.2.2011
FDP-FORDERUNG
Dirnen sollen Lohn einklagen können
Die Berner FDP setzt sich für die Rechte von Sexarbeiterinnen ein. Dafür nimmt die Partei sogar in Kauf, sich gegen das Bundesgericht zu stellen.
Der Dirnenlohn ist nicht einklagbar: Dies urteilte das Bundesgericht und erteilte Prostituierten, die säumige Freier vor den Richter zerren, eine Abfuhr. Denn obwohl Prostitution in der Schweiz legal ist, gelten Verträge zwischen Prostituierten und ihren Kunden als sittenwidrig und somit als nichtig. «Das macht keinen Sinn», so FDP-Grossrätin und Fürsprecherin Katrin Zumstein. Im Kanton Bern verlange man ja sogar einen Businessplan von den Frauen – würden sie aber um ihren Lohn geprellt, weise man sie ab.
Darum will die FDP die Sittenwidrigkeit jetzt per Gesetz abschaffen. Dann wären von beiden Parteien vertragliche Leistungen einklagbar – jedoch nur finanzielle. Ein Recht des Freiers auf Sex schliesst Zumstein aus.
Landet diese FDP-Idee tatsächlich im Berner Prostitutionsgesetz, käme das einem Rüffel ans Bundesgericht gleich. «Es ist gewagt», räumt Zumstein ein. «Aber ich hoffe, das Gericht nimmt es zum Anlass, die Rechtsprechung anzupassen.»
Lob gibt es für diese Haltung von der Aids-Hilfe Schweiz: «Wir begrüssen jede Möglichkeit, die Situation der Sexarbeiterinnen zu verbessern», so Geschäftsführer Daniel Bruttin.
http://www.20min.ch/news/bern/story/Dir ... n-21956714
FDP-FORDERUNG
Dirnen sollen Lohn einklagen können
Die Berner FDP setzt sich für die Rechte von Sexarbeiterinnen ein. Dafür nimmt die Partei sogar in Kauf, sich gegen das Bundesgericht zu stellen.
Der Dirnenlohn ist nicht einklagbar: Dies urteilte das Bundesgericht und erteilte Prostituierten, die säumige Freier vor den Richter zerren, eine Abfuhr. Denn obwohl Prostitution in der Schweiz legal ist, gelten Verträge zwischen Prostituierten und ihren Kunden als sittenwidrig und somit als nichtig. «Das macht keinen Sinn», so FDP-Grossrätin und Fürsprecherin Katrin Zumstein. Im Kanton Bern verlange man ja sogar einen Businessplan von den Frauen – würden sie aber um ihren Lohn geprellt, weise man sie ab.
Darum will die FDP die Sittenwidrigkeit jetzt per Gesetz abschaffen. Dann wären von beiden Parteien vertragliche Leistungen einklagbar – jedoch nur finanzielle. Ein Recht des Freiers auf Sex schliesst Zumstein aus.
Landet diese FDP-Idee tatsächlich im Berner Prostitutionsgesetz, käme das einem Rüffel ans Bundesgericht gleich. «Es ist gewagt», räumt Zumstein ein. «Aber ich hoffe, das Gericht nimmt es zum Anlass, die Rechtsprechung anzupassen.»
Lob gibt es für diese Haltung von der Aids-Hilfe Schweiz: «Wir begrüssen jede Möglichkeit, die Situation der Sexarbeiterinnen zu verbessern», so Geschäftsführer Daniel Bruttin.
http://www.20min.ch/news/bern/story/Dir ... n-21956714
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21.3.2011
Luzern will Prostituierte besser schützen
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat ein Projekt für die Regelung der Prostitution im Kanton Luzern erarbeitet. Mit den neuen Leitlinien sollen bessere Rahmenbedingungen für die Betroffenen geschaffen werden und damit auch deren Sicherheit gewährleistet werden.
Einige Kantone kennen bereits seit längerem Regelungen der Prostitution. In einzelnen Kantonen sind die Sexarbeiterinnen selbst bewilligungs- oder meldepflichtig sowie auch die Betriebe. Das Justiz- und Sicherheitsdepartemen (JSD) hat einige dieser Erfahrungen sowie die Situation im Kanton Luzern evaluiert und die Ergebnisse in ein Projektpapier einfliessen lassen.
Innerhalb des Kantons soll das Projekt departementsübergreifend und unter Einbezug von externen Fachleuten lanciert werden, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei Luzern vom Montag. Die Regelung der Prostitution hat zum Ziel, für die Beteiligten und Betroffenen möglichst gute Rahmenbedingungen zu schaffen und die Sicherheit zu gewährleisten. Im Vordergrund stehen Aspekte der Schwarzarbeit und damit der Schutz der Arbeitnehmerinnen und -nehmer. Überdies würden Bedingungen definiert, die die Ausübung der Prostitution in geordneten Bahnen und mit dem höchstmöglichen Schutz der Anbieterinnen ermöglicht. Im Weiteren könnte die Polizei mit einem Gesetz ein Instrument erhalten, um besser gegen Frauenhandel vorgehen zu können.
Arbeitsbedingungen klar festlegen
Ein zentraler Punkt, der in den verbindlichen Leitlinien geregelt werden soll, ist die Festlegung der Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen. Dazu könnte die Einführung einer Bewilligungspflicht mit Auflagen für den Betrieb von Salons, Studios, Sauna-Clubs oder auf Prostitution spezialisierte Hotels zählen. Falls im Gesetzesentwurf eine Bewilligungspflicht oder eine Registrierung von Sexarbeiterinnen vorgesehen ist, so muss dies eine pragmatische und praktikable Lösung sein, die nicht unnötige, administrative Hürden aufbaut.
Das Geschäft soll im April im Regierungsrat besprochen werden. Ist er mit dem skizzierten Vorgehen einverstanden, soll die Schaffung von rechtlichen Bestimmungen im Bereich der Prostitution unter der Federführung des JSD zügig angegangen werden. Die gesetzlichen Leitplanken und flankierenden Massnahmen sollen von einer Projektgruppe ausgearbeitet werden.
http://www.obwaldnerzeitung.ch/zentrals ... rt92,83201
Luzern will Prostituierte besser schützen
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat ein Projekt für die Regelung der Prostitution im Kanton Luzern erarbeitet. Mit den neuen Leitlinien sollen bessere Rahmenbedingungen für die Betroffenen geschaffen werden und damit auch deren Sicherheit gewährleistet werden.
Einige Kantone kennen bereits seit längerem Regelungen der Prostitution. In einzelnen Kantonen sind die Sexarbeiterinnen selbst bewilligungs- oder meldepflichtig sowie auch die Betriebe. Das Justiz- und Sicherheitsdepartemen (JSD) hat einige dieser Erfahrungen sowie die Situation im Kanton Luzern evaluiert und die Ergebnisse in ein Projektpapier einfliessen lassen.
Innerhalb des Kantons soll das Projekt departementsübergreifend und unter Einbezug von externen Fachleuten lanciert werden, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei Luzern vom Montag. Die Regelung der Prostitution hat zum Ziel, für die Beteiligten und Betroffenen möglichst gute Rahmenbedingungen zu schaffen und die Sicherheit zu gewährleisten. Im Vordergrund stehen Aspekte der Schwarzarbeit und damit der Schutz der Arbeitnehmerinnen und -nehmer. Überdies würden Bedingungen definiert, die die Ausübung der Prostitution in geordneten Bahnen und mit dem höchstmöglichen Schutz der Anbieterinnen ermöglicht. Im Weiteren könnte die Polizei mit einem Gesetz ein Instrument erhalten, um besser gegen Frauenhandel vorgehen zu können.
Arbeitsbedingungen klar festlegen
Ein zentraler Punkt, der in den verbindlichen Leitlinien geregelt werden soll, ist die Festlegung der Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen. Dazu könnte die Einführung einer Bewilligungspflicht mit Auflagen für den Betrieb von Salons, Studios, Sauna-Clubs oder auf Prostitution spezialisierte Hotels zählen. Falls im Gesetzesentwurf eine Bewilligungspflicht oder eine Registrierung von Sexarbeiterinnen vorgesehen ist, so muss dies eine pragmatische und praktikable Lösung sein, die nicht unnötige, administrative Hürden aufbaut.
Das Geschäft soll im April im Regierungsrat besprochen werden. Ist er mit dem skizzierten Vorgehen einverstanden, soll die Schaffung von rechtlichen Bestimmungen im Bereich der Prostitution unter der Federführung des JSD zügig angegangen werden. Die gesetzlichen Leitplanken und flankierenden Massnahmen sollen von einer Projektgruppe ausgearbeitet werden.
http://www.obwaldnerzeitung.ch/zentrals ... rt92,83201
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Alles muß seine Ordnung haben
Logisch, Ehefrauen und Ehemänner sind ja auch registriert.Registrierung von Sexarbeiterinnen
Aber warum werden Prostitutionskunden eigentlich nicht registriert?
;-)
Oder wie Karl Kraus sinngemäß schreibt:
"Das Chaos beginnt da, wo versucht wird die Verhältnisse durch Registrierung zu ordnen."
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26.3.2011
FREIBURG
Rote Karte für Rotlicht-Camper in der Stadt
Parkverbot für die mobilen Puffs in der Stadt: Das Rathaus duldet die Prostituierten-Wohnmobile auf öffentlichem Gelände nicht mehr. Ein entsprechendes Schreiben des Ordnungsamts ging an die Fahrzeughalter. Räumen sie die Parkplätze nicht, droht die Beschlagnahme.
Parkverbot für die mobilen Puffs in der Stadt: Das Rathaus duldet die Prostituierten-Wohnmobile auf öffentlichem Gelände nicht mehr. Ein entsprechendes Schreiben des Ordnungsamts ging an die Fahrzeughalter. Räumen sie die Parkplätze nicht, droht die Beschlagnahme.
Damit kehrt die Stadtverwaltung ein halbes Jahr, nachdem sie den Prostituierten-Parkplatz am Zubringer Süd gesperrt hat, nun ganz von ihrer liberalen Haltung ab. Wenn öffentlicher Parkraum zweckentfremdet wird, kann die Stadt das tolerieren – oder untersagen, sagte Stadtsprecherin Edith Lamersdorf auf BZ-Anfrage zur rechtlichen Grundlage. Jetzt ist Freiburg flächendeckend tabu, einen Ersatzplatz gibt’s nicht. Bis nächsten Donnerstag dauert die Anhörungsfrist. "Dann wird die Polizei kontrollieren", kündigte Lamersdorf an. Parken die Liebes-Camper weiter, können sie einen Strafzettel bekommen oder beschlagnahmt werden. "Das kann relativ schnell gehen."
Die gewerbliche Nutzung des Parkplatzes an der B 31 hatte die Stadtverwaltung toleriert, solange es keine Probleme gab. Lange standen am Blumenfeld drei oder vier Wohnmobile, das war auch aus Sicht der Polizei unproblematisch. Dann stieg die Zahl der Wagen, im Februar 2010 ging einer in Flammen auf, verletzt wurde niemand.
Im Herbst waren es schließlich 17 – zu viel, beschied die städtische Verkehrsbehörde mit Blick auf die an- und abfahrende Kundschaft und die Sicherheit auf der Bundesstraße. Sie blockierte den Platz Ende September mit Pollern. Die Caravans verteilten sich. Es sah zunächst so aus, als seien es weniger geworden. Doch unterm Strich, ergab eine Zählung der BZ, sind es jetzt wieder genauso viele. Lamersdorf zufolge liegen im Rathaus mehrere Beschwerden vor.
Kaum hatten die Liebes-Wagen neue Standorte bezogen, gab es Klagen – zum Beispiel dass sie am Park-und-Ride-Platz an der Autobahnauffahrt Süd knappe Pendlerplätze blockierten, dass am Kleinen Opfinger See vorbeiradelnde Schüler mit Prostitution konfrontiert würden. Dort erließ die Verwaltung ein Parkverbot für Wohnmobile, die daraufhin an die Opfinger Hütte zogen, wo das gleiche Schild aufgestellt wurde. Andere standen an der Matsuyama Allee, einige direkt an der B 31 vor den Pollern und allein acht zuletzt schräg gegenüber auf einem Parkplatz an der Einfahrt zum Eugen-Keidel-Bad.
Mit all dem soll nach dem Willen der Stadtverwaltung Schluss sein, erklärte Lamersdorf: "Man will das nicht im öffentlichen Straßenraum – nicht in der Form und nicht in dem Umfang." Ob und wann der Sperrbezirk am Blumenacker wieder geöffnet wird, ist noch unklar. Im Rathaus will man das Verfahren erst abwarten.
http://www.badische-zeitung.de/freiburg ... 21762.html
FREIBURG
Rote Karte für Rotlicht-Camper in der Stadt
Parkverbot für die mobilen Puffs in der Stadt: Das Rathaus duldet die Prostituierten-Wohnmobile auf öffentlichem Gelände nicht mehr. Ein entsprechendes Schreiben des Ordnungsamts ging an die Fahrzeughalter. Räumen sie die Parkplätze nicht, droht die Beschlagnahme.
Parkverbot für die mobilen Puffs in der Stadt: Das Rathaus duldet die Prostituierten-Wohnmobile auf öffentlichem Gelände nicht mehr. Ein entsprechendes Schreiben des Ordnungsamts ging an die Fahrzeughalter. Räumen sie die Parkplätze nicht, droht die Beschlagnahme.
Damit kehrt die Stadtverwaltung ein halbes Jahr, nachdem sie den Prostituierten-Parkplatz am Zubringer Süd gesperrt hat, nun ganz von ihrer liberalen Haltung ab. Wenn öffentlicher Parkraum zweckentfremdet wird, kann die Stadt das tolerieren – oder untersagen, sagte Stadtsprecherin Edith Lamersdorf auf BZ-Anfrage zur rechtlichen Grundlage. Jetzt ist Freiburg flächendeckend tabu, einen Ersatzplatz gibt’s nicht. Bis nächsten Donnerstag dauert die Anhörungsfrist. "Dann wird die Polizei kontrollieren", kündigte Lamersdorf an. Parken die Liebes-Camper weiter, können sie einen Strafzettel bekommen oder beschlagnahmt werden. "Das kann relativ schnell gehen."
Die gewerbliche Nutzung des Parkplatzes an der B 31 hatte die Stadtverwaltung toleriert, solange es keine Probleme gab. Lange standen am Blumenfeld drei oder vier Wohnmobile, das war auch aus Sicht der Polizei unproblematisch. Dann stieg die Zahl der Wagen, im Februar 2010 ging einer in Flammen auf, verletzt wurde niemand.
Im Herbst waren es schließlich 17 – zu viel, beschied die städtische Verkehrsbehörde mit Blick auf die an- und abfahrende Kundschaft und die Sicherheit auf der Bundesstraße. Sie blockierte den Platz Ende September mit Pollern. Die Caravans verteilten sich. Es sah zunächst so aus, als seien es weniger geworden. Doch unterm Strich, ergab eine Zählung der BZ, sind es jetzt wieder genauso viele. Lamersdorf zufolge liegen im Rathaus mehrere Beschwerden vor.
Kaum hatten die Liebes-Wagen neue Standorte bezogen, gab es Klagen – zum Beispiel dass sie am Park-und-Ride-Platz an der Autobahnauffahrt Süd knappe Pendlerplätze blockierten, dass am Kleinen Opfinger See vorbeiradelnde Schüler mit Prostitution konfrontiert würden. Dort erließ die Verwaltung ein Parkverbot für Wohnmobile, die daraufhin an die Opfinger Hütte zogen, wo das gleiche Schild aufgestellt wurde. Andere standen an der Matsuyama Allee, einige direkt an der B 31 vor den Pollern und allein acht zuletzt schräg gegenüber auf einem Parkplatz an der Einfahrt zum Eugen-Keidel-Bad.
Mit all dem soll nach dem Willen der Stadtverwaltung Schluss sein, erklärte Lamersdorf: "Man will das nicht im öffentlichen Straßenraum – nicht in der Form und nicht in dem Umfang." Ob und wann der Sperrbezirk am Blumenacker wieder geöffnet wird, ist noch unklar. Im Rathaus will man das Verfahren erst abwarten.
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29.3.2011
Sexarbeit ist immer noch sittenwidrig
Die FDP und Juristen möchten im neuen Prostitutionsgesetz verankern, dass Sexarbeit normale Arbeit ist. Wären Verträge mit Prostituierten nicht mehr sittenwidrig, könnten sie ihre Rechte besser durchsetzen.
Der Grosse Rat entschied 2009, dass der Kanton Bern ein Prostitutionsgesetz braucht. Dieses soll dazu beitragen, die Situation für die Sexarbeiterinnen zu verbessern und sie vor Ausbeutung zu schützen. Nicht zuletzt soll ein Regelwerk auch verhindern, dass grosse Teile der Gewinne aus dem Sexgewerbe am Fiskus vorbeigeschleust werden. Bereits zum Start der Vernehmlassung des neuen Gesetzes äusserte sich Xenia, die Beratungsstelle für Frauen im Sexgewerbe, kritisch – obwohl die Beratungsstelle in die Gesetzesausarbeitung miteinbezogen worden war. Substanzielle Mängel sehen nun auch die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (DJB) und die FDP Kanton Bern.
Das Gesetz sei einseitig, diskriminierend, unsystematisch, widerspreche rechtsstaatlichen Grundsätzen und bewirke wenig Schutz für Sexarbeiterinnen, teilweise sogar das Gegenteil, fassen DJB zusammen. «Das Gesetz ist eine Mogelpackung», sagt Simone Rebmann, Geschäftsführerin DJB. Die FDP fordert, dass sich Sexarbeit von einer sogenannten normalen Arbeit nicht mehr unterscheiden soll. Sowohl FDP als auch DJB weisen darauf hin, dass ein Vertrag zwischen einem Freier und einer Prostituierten nichtig ist, weil die Vereinbarung als sittenwidrig gilt. «Das geht auf einen uralten Bundesgerichtsentscheid zurück», sagt Rebmann. Wären die Verträge gültig, könnten Sexarbeitende ihr längst verdientes Recht erhalten, ihren Lohn nach getaner Arbeit auch rechtlich durchzusetzen, schreibt die FDP. Deshalb müsse im Prostitutionsgesetz aufgenommen werden, dass Verträge mit Sexarbeitenden rechtsgültig seien.
Wertewandel in der Gesellschaft
Die DJB stellen in diesem Punkt eine «rechtsdogmatische Überlegung» an: Die Schaffung eines Musterarbeitsvertrags oder eines Normalarbeitsvertrags durch den Kanton hätte gute Aussichten, eine Änderung der Rechtsprechung bewirken zu können. In jüngeren Bundesgerichtsentscheiden werde eine solche Richtungsänderung angedeutet. Auch der Regierungsrat weise auf einen Wertewandel in unserer Gesellschaft hin, heisst es bei der FDP, sodass ein Vertrag mit einer Prostituierten dereinst nicht mehr als sittenwidrig gelten würde. Die rechtliche Behandlung der Prostitution in der Schweiz sei paradox, schreibt die «Neue Zürcher Zeitung» in einer Besprechung über die veröffentlichte Dissertation «Prostitution und Sittenwidrigkeit» der NZZ-Journalistin Brigitte Hürlimann. Prostitution sei ein legales Gewerbe, im Vertragsrecht gelte dagegen weiterhin die Meinung, Prostitution sei sittenwidrig. Die Autorin komme in ihrer Rechtspublikation eindeutig zum Schluss, dass diese Schweizer Praxis nicht mehr haltbar sei, denn die Einstellung zur Sexualität habe sich gewandelt. In Deutschland sind Verträge mit Prostituierten seit einem Jahrzehnt ausdrücklich zugelassen.
Auch die Beratungsstelle Xenia wies gegenüber dem «Bund» bereits auf diesen unbefriedigenden Zustand hin: Schon zu Zeiten von Regierungsrätin Elisabeth Zölch (SVP) habe es geheissen, Prostitution sei nicht sittenwidrig und ein Arbeitsvertrag sei machbar. Bis heute sei dies in Bern im Gegensatz zu einigen anderen Kantonen nicht möglich.
Kanton St. Gallen als Vorbild
Würde die Sittenwidrigkeit über einen kantonalen Musterarbeitsvertrag oder einen Normalarbeitsvertrag umgestossen, wie es die DJB vorschlägt, würde auch die Rechtslage der Prostituierten gestärkt, sagt Rebmann. In einem Arbeitsvertrag würden Arbeitsstandards definiert und deren Einhaltung sichergestellt. Im Kanton Bern gibt es Normalarbeitsverträge für den Detailhandel, den Hausdienst und die Landwirtschaft. Darin sind etwa Probezeit, Kündigung, Arbeits- und Ruhezeit, Arbeitssicherheit und -hygiene oder die Krankenversicherung und Sozialversicherungsprämien geregelt. Für einen Musterarbeitsvertrag für Sexarbeiterinnen gibt es ein Beispiel aus dem Kanton St. Gallen, das Bern laut DJB als Vorbild dienen könnte. Darin sind etwa die Dienstleistungsangebote des Arbeitgebers wie Werbung, Getränke oder Hygieneartikel, die Entlöhnung beziehungsweise die Umsatzbeteiligung des Arbeitgebers sowie Sozialversicherungsbeiträge und Krankenversicherung geregelt.
Strassenprostitution verbieten
Ein weiterer Kritikpunkt am neuen Gesetz ist die Regelung der Strassenprostitution. In Wohnzonen, an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel und in der Nähe von religiösen Stätten, Friedhöfen, Schulen, Spitälern und Heimen soll die Strassenprostitution verboten sein. Zudem könnten Gemeinden die Strassenprostitution an weiteren Orten und zu bestimmten Zeiten verbieten. «Mit der vorgeschlagenen Regelung kann die Strassensexarbeit im Extremfall auf Gemeindeebene gänzlich verboten werden», heisst es bei den DJB. Und die FDP bemerkt: «Besser wäre es, im Gesetz zu erwähnen, wo Strassenprostitution überhaupt erlaubt ist.» Wolle man die Sexarbeiterinnen schützen, sei es zudem nicht ratsam, sie aus den belebten Zonen zu verbannen.
Die FDP begrüsst es, dass der Regierungsrat bei der Gesetzesausarbeitung auf eine behördliche Registrierung verzichtet hat. Bereits liegt aber die Forderung nach einer generellen Meldepflicht in Form eines parlamentarischen Vorstosses vor. Für die DJB gehen aber bereits die Register zu weit, welche die Bewilligungsinhaber über ihre Sexarbeiterinnen führen sollen. Die Register lehnten sich an die Tradition der Homosexuellenregister in den 1930er-Jahren an.
Die FDP Frauen Kanton Bern laden am Mittwoch, 30. März um 19 Uhr, zum Themenanlass «Prostitution – ein Beruf?» im Hotel Kreuz in Bern ein. Es diskutieren: NZZ-Journalistin Brigitte Hürlimann; Martha Wigger, Geschäftsleiterin der Beratungsstelle Xenia, und die Geschäftsführerinnen des Saunaclubs Kleopatra und des Etablissement Chez Milou.
http://www.derbund.ch/bern/Sexarbeit-is ... y/12321352
Sexarbeit ist immer noch sittenwidrig
Die FDP und Juristen möchten im neuen Prostitutionsgesetz verankern, dass Sexarbeit normale Arbeit ist. Wären Verträge mit Prostituierten nicht mehr sittenwidrig, könnten sie ihre Rechte besser durchsetzen.
Der Grosse Rat entschied 2009, dass der Kanton Bern ein Prostitutionsgesetz braucht. Dieses soll dazu beitragen, die Situation für die Sexarbeiterinnen zu verbessern und sie vor Ausbeutung zu schützen. Nicht zuletzt soll ein Regelwerk auch verhindern, dass grosse Teile der Gewinne aus dem Sexgewerbe am Fiskus vorbeigeschleust werden. Bereits zum Start der Vernehmlassung des neuen Gesetzes äusserte sich Xenia, die Beratungsstelle für Frauen im Sexgewerbe, kritisch – obwohl die Beratungsstelle in die Gesetzesausarbeitung miteinbezogen worden war. Substanzielle Mängel sehen nun auch die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (DJB) und die FDP Kanton Bern.
Das Gesetz sei einseitig, diskriminierend, unsystematisch, widerspreche rechtsstaatlichen Grundsätzen und bewirke wenig Schutz für Sexarbeiterinnen, teilweise sogar das Gegenteil, fassen DJB zusammen. «Das Gesetz ist eine Mogelpackung», sagt Simone Rebmann, Geschäftsführerin DJB. Die FDP fordert, dass sich Sexarbeit von einer sogenannten normalen Arbeit nicht mehr unterscheiden soll. Sowohl FDP als auch DJB weisen darauf hin, dass ein Vertrag zwischen einem Freier und einer Prostituierten nichtig ist, weil die Vereinbarung als sittenwidrig gilt. «Das geht auf einen uralten Bundesgerichtsentscheid zurück», sagt Rebmann. Wären die Verträge gültig, könnten Sexarbeitende ihr längst verdientes Recht erhalten, ihren Lohn nach getaner Arbeit auch rechtlich durchzusetzen, schreibt die FDP. Deshalb müsse im Prostitutionsgesetz aufgenommen werden, dass Verträge mit Sexarbeitenden rechtsgültig seien.
Wertewandel in der Gesellschaft
Die DJB stellen in diesem Punkt eine «rechtsdogmatische Überlegung» an: Die Schaffung eines Musterarbeitsvertrags oder eines Normalarbeitsvertrags durch den Kanton hätte gute Aussichten, eine Änderung der Rechtsprechung bewirken zu können. In jüngeren Bundesgerichtsentscheiden werde eine solche Richtungsänderung angedeutet. Auch der Regierungsrat weise auf einen Wertewandel in unserer Gesellschaft hin, heisst es bei der FDP, sodass ein Vertrag mit einer Prostituierten dereinst nicht mehr als sittenwidrig gelten würde. Die rechtliche Behandlung der Prostitution in der Schweiz sei paradox, schreibt die «Neue Zürcher Zeitung» in einer Besprechung über die veröffentlichte Dissertation «Prostitution und Sittenwidrigkeit» der NZZ-Journalistin Brigitte Hürlimann. Prostitution sei ein legales Gewerbe, im Vertragsrecht gelte dagegen weiterhin die Meinung, Prostitution sei sittenwidrig. Die Autorin komme in ihrer Rechtspublikation eindeutig zum Schluss, dass diese Schweizer Praxis nicht mehr haltbar sei, denn die Einstellung zur Sexualität habe sich gewandelt. In Deutschland sind Verträge mit Prostituierten seit einem Jahrzehnt ausdrücklich zugelassen.
Auch die Beratungsstelle Xenia wies gegenüber dem «Bund» bereits auf diesen unbefriedigenden Zustand hin: Schon zu Zeiten von Regierungsrätin Elisabeth Zölch (SVP) habe es geheissen, Prostitution sei nicht sittenwidrig und ein Arbeitsvertrag sei machbar. Bis heute sei dies in Bern im Gegensatz zu einigen anderen Kantonen nicht möglich.
Kanton St. Gallen als Vorbild
Würde die Sittenwidrigkeit über einen kantonalen Musterarbeitsvertrag oder einen Normalarbeitsvertrag umgestossen, wie es die DJB vorschlägt, würde auch die Rechtslage der Prostituierten gestärkt, sagt Rebmann. In einem Arbeitsvertrag würden Arbeitsstandards definiert und deren Einhaltung sichergestellt. Im Kanton Bern gibt es Normalarbeitsverträge für den Detailhandel, den Hausdienst und die Landwirtschaft. Darin sind etwa Probezeit, Kündigung, Arbeits- und Ruhezeit, Arbeitssicherheit und -hygiene oder die Krankenversicherung und Sozialversicherungsprämien geregelt. Für einen Musterarbeitsvertrag für Sexarbeiterinnen gibt es ein Beispiel aus dem Kanton St. Gallen, das Bern laut DJB als Vorbild dienen könnte. Darin sind etwa die Dienstleistungsangebote des Arbeitgebers wie Werbung, Getränke oder Hygieneartikel, die Entlöhnung beziehungsweise die Umsatzbeteiligung des Arbeitgebers sowie Sozialversicherungsbeiträge und Krankenversicherung geregelt.
Strassenprostitution verbieten
Ein weiterer Kritikpunkt am neuen Gesetz ist die Regelung der Strassenprostitution. In Wohnzonen, an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel und in der Nähe von religiösen Stätten, Friedhöfen, Schulen, Spitälern und Heimen soll die Strassenprostitution verboten sein. Zudem könnten Gemeinden die Strassenprostitution an weiteren Orten und zu bestimmten Zeiten verbieten. «Mit der vorgeschlagenen Regelung kann die Strassensexarbeit im Extremfall auf Gemeindeebene gänzlich verboten werden», heisst es bei den DJB. Und die FDP bemerkt: «Besser wäre es, im Gesetz zu erwähnen, wo Strassenprostitution überhaupt erlaubt ist.» Wolle man die Sexarbeiterinnen schützen, sei es zudem nicht ratsam, sie aus den belebten Zonen zu verbannen.
Die FDP begrüsst es, dass der Regierungsrat bei der Gesetzesausarbeitung auf eine behördliche Registrierung verzichtet hat. Bereits liegt aber die Forderung nach einer generellen Meldepflicht in Form eines parlamentarischen Vorstosses vor. Für die DJB gehen aber bereits die Register zu weit, welche die Bewilligungsinhaber über ihre Sexarbeiterinnen führen sollen. Die Register lehnten sich an die Tradition der Homosexuellenregister in den 1930er-Jahren an.
Die FDP Frauen Kanton Bern laden am Mittwoch, 30. März um 19 Uhr, zum Themenanlass «Prostitution – ein Beruf?» im Hotel Kreuz in Bern ein. Es diskutieren: NZZ-Journalistin Brigitte Hürlimann; Martha Wigger, Geschäftsleiterin der Beratungsstelle Xenia, und die Geschäftsführerinnen des Saunaclubs Kleopatra und des Etablissement Chez Milou.
http://www.derbund.ch/bern/Sexarbeit-is ... y/12321352
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5.4.2011
Erotiktempel öffnet im Sommer
ST.GALLEN. Lange war es ruhig um die künftige Kontaktbar am Blumenbergplatz. Jetzt erklärt Betreiber Alfonso Coretti, warum es zu Verzögerungen beim Umbau kam. Er wünscht sich, dass die Stadt dereinst stolz auf das Etablissement ist.
Betonstücke, Bretter, Bauschutt. Kabel, die sich über den kahlen Boden schlängeln. Plastikplanen, die das Parkett bedecken. Und ein Lift ohne Licht: Das ehemalige Bürohaus am Blumenbergplatz ist derzeit noch mehr Baustelle als Kontaktbar. Eigentlich sollten hier aber schon längst Sexarbeiterinnen, Partygänger und Pärchen ein und aus gehen. Nachdem das Baugesuch für die Kontaktbar im Juni 2009 rechtskräftig wurde, sprach der Betreiber davon, Mitte des Jahres 2010 zu eröffnen.
18 statt 24 Zimmer
«Wir mussten einige bauliche Änderungen vornehmen, die wir so nicht eingeplant hatten», sagt Alfonso Coretti, der den Club Studio 15 an der Bahnhofstrasse führt und die Kontaktbar künftig betreiben wird. Aufgrund dieser Änderungen könne man jetzt erst im Sommer dieses Jahres eröffnen. Eine der baulichen Änderungen sei die Reduktion der Anzahl Zimmer gewesen. Ursprünglich sind deren 24 geplant gewesen. Jetzt sind es noch 18 Zimmer, dafür grössere. Zwei davon werden als Büro- und Aufenthaltsraum genutzt, die anderen 16 werden vermietet.
Die Zimmer liegen in den oberen Etagen des Hauses. Ein Teil des Treppenhauses ist schon in verschiedenen Gelbtönen gestrichen. Rote Teppiche sollen einst den Betonboden bedecken. Einige Zimmer sind bereits tapeziert. In blassen Grün-, Orange-, Rosatönen. Gemalte nackte Frauenkörper, Früchte, Pflanzen. «Die Zimmer werden alle verschieden ausgestattet», sagt Coretti. Duschen habe es aber in jedem Zimmer, in den meisten auch WCs. In jenen im obersten Stock sind Whirlpools eingebaut. «Partyzimmer» nennt der künftige Kontaktbarbetreiber diese Räume.
Grundsätzlich könne jeder ein solches Zimmer mieten, sagt Coretti. «Eine Männergruppe, die Junggesellenabschied feiert, genauso wie ein Pärchen, das sich einmal in einer anderen Atmosphäre vergnügen will.» Und auch Sexarbeiterinnen, die in den Zimmern ihre Dienste anbieten wollen. In dieser Kontaktbar, deren Name Coretti noch nicht verraten möchte, sollen sie einst ihre eigene Chefin sein.
Zwischen antik und modern
Im Erdgeschoss sind die Räume noch völlig leer. Hier wird eine Bar und eine Lounge entstehen. «Der Stil soll irgendwo zwischen modern und antik liegen», sagt Coretti. «Wir wollen ein bisschen Moulin Rouge nach St. Gallen bringen.» Im ersten Untergeschoss des achtstöckigen Hauses wird ebenfalls eine Bar eingebaut. Zudem die Rezeption.
Kein Geglitzer, kein Geblinke
Der Aussenbereich soll laut Coretti diskret gestaltet werden. Ohne rote Lämpli, die für rote Köpfe sorgen könnten. Kein Geglitzer, kein Geblinke. Zurückhaltung ist denn auch Corettis Credo. Erotisch, elegant, einzigartig soll die künftig grösste Kontaktbar in der St. Galler Innenstadt sein. «Etwas, das es so in St. Gallen noch nicht gibt.»
Ein Etablissement ohne Table-Dance, ohne Striptease. Hier solle jeder ganz ungezwungen hereinkommen können – «auch einfach einmal, um nur ein Bierchen zu trinken», sagt Coretti. «Niemand ist zu irgendetwas verpflichtet, wenn er hierherkommt.» Klar hielten sich dann auch Frauen im Barbereich auf. Frauen für gewisse Stunden. «Die laufen aber nicht nackt oder halbnackt herum und sind nicht aufdringlich.»
Etwas Neues ausprobieren
Coretti hat sich entschlossen, die Kontaktbar zu betreiben, weil er etwas Neues ausprobieren wollte. «Es ist eine interessante Herausforderung für mich. In der Regel sind solche Betriebe ja etwas ausserhalb des Stadtkerns angesiedelt.» Coretti erwartet trotzdem, dass genug Leute kommen werden. Auch aus anderen Städten der Schweiz. «Ich wünsche mir, dass St. Gallen dereinst auf diese Kontaktbar stolz sein kann.»
http://www.wilerzeitung.ch/ostschweiz/s ... 97,2327652
Erotiktempel öffnet im Sommer
ST.GALLEN. Lange war es ruhig um die künftige Kontaktbar am Blumenbergplatz. Jetzt erklärt Betreiber Alfonso Coretti, warum es zu Verzögerungen beim Umbau kam. Er wünscht sich, dass die Stadt dereinst stolz auf das Etablissement ist.
Betonstücke, Bretter, Bauschutt. Kabel, die sich über den kahlen Boden schlängeln. Plastikplanen, die das Parkett bedecken. Und ein Lift ohne Licht: Das ehemalige Bürohaus am Blumenbergplatz ist derzeit noch mehr Baustelle als Kontaktbar. Eigentlich sollten hier aber schon längst Sexarbeiterinnen, Partygänger und Pärchen ein und aus gehen. Nachdem das Baugesuch für die Kontaktbar im Juni 2009 rechtskräftig wurde, sprach der Betreiber davon, Mitte des Jahres 2010 zu eröffnen.
18 statt 24 Zimmer
«Wir mussten einige bauliche Änderungen vornehmen, die wir so nicht eingeplant hatten», sagt Alfonso Coretti, der den Club Studio 15 an der Bahnhofstrasse führt und die Kontaktbar künftig betreiben wird. Aufgrund dieser Änderungen könne man jetzt erst im Sommer dieses Jahres eröffnen. Eine der baulichen Änderungen sei die Reduktion der Anzahl Zimmer gewesen. Ursprünglich sind deren 24 geplant gewesen. Jetzt sind es noch 18 Zimmer, dafür grössere. Zwei davon werden als Büro- und Aufenthaltsraum genutzt, die anderen 16 werden vermietet.
Die Zimmer liegen in den oberen Etagen des Hauses. Ein Teil des Treppenhauses ist schon in verschiedenen Gelbtönen gestrichen. Rote Teppiche sollen einst den Betonboden bedecken. Einige Zimmer sind bereits tapeziert. In blassen Grün-, Orange-, Rosatönen. Gemalte nackte Frauenkörper, Früchte, Pflanzen. «Die Zimmer werden alle verschieden ausgestattet», sagt Coretti. Duschen habe es aber in jedem Zimmer, in den meisten auch WCs. In jenen im obersten Stock sind Whirlpools eingebaut. «Partyzimmer» nennt der künftige Kontaktbarbetreiber diese Räume.
Grundsätzlich könne jeder ein solches Zimmer mieten, sagt Coretti. «Eine Männergruppe, die Junggesellenabschied feiert, genauso wie ein Pärchen, das sich einmal in einer anderen Atmosphäre vergnügen will.» Und auch Sexarbeiterinnen, die in den Zimmern ihre Dienste anbieten wollen. In dieser Kontaktbar, deren Name Coretti noch nicht verraten möchte, sollen sie einst ihre eigene Chefin sein.
Zwischen antik und modern
Im Erdgeschoss sind die Räume noch völlig leer. Hier wird eine Bar und eine Lounge entstehen. «Der Stil soll irgendwo zwischen modern und antik liegen», sagt Coretti. «Wir wollen ein bisschen Moulin Rouge nach St. Gallen bringen.» Im ersten Untergeschoss des achtstöckigen Hauses wird ebenfalls eine Bar eingebaut. Zudem die Rezeption.
Kein Geglitzer, kein Geblinke
Der Aussenbereich soll laut Coretti diskret gestaltet werden. Ohne rote Lämpli, die für rote Köpfe sorgen könnten. Kein Geglitzer, kein Geblinke. Zurückhaltung ist denn auch Corettis Credo. Erotisch, elegant, einzigartig soll die künftig grösste Kontaktbar in der St. Galler Innenstadt sein. «Etwas, das es so in St. Gallen noch nicht gibt.»
Ein Etablissement ohne Table-Dance, ohne Striptease. Hier solle jeder ganz ungezwungen hereinkommen können – «auch einfach einmal, um nur ein Bierchen zu trinken», sagt Coretti. «Niemand ist zu irgendetwas verpflichtet, wenn er hierherkommt.» Klar hielten sich dann auch Frauen im Barbereich auf. Frauen für gewisse Stunden. «Die laufen aber nicht nackt oder halbnackt herum und sind nicht aufdringlich.»
Etwas Neues ausprobieren
Coretti hat sich entschlossen, die Kontaktbar zu betreiben, weil er etwas Neues ausprobieren wollte. «Es ist eine interessante Herausforderung für mich. In der Regel sind solche Betriebe ja etwas ausserhalb des Stadtkerns angesiedelt.» Coretti erwartet trotzdem, dass genug Leute kommen werden. Auch aus anderen Städten der Schweiz. «Ich wünsche mir, dass St. Gallen dereinst auf diese Kontaktbar stolz sein kann.»
http://www.wilerzeitung.ch/ostschweiz/s ... 97,2327652
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05.04.11
Strich-Puff in Olten: Hier patrouilliert der Stadtpolizist alleine bei den Prostituierten
In Olten soll ein Stadtpolizist die Prostituierten stundenlang auf dem Strassenstrich über Tage hinweg schikanieren und ihnen so das Geschäft vermiesen. Nun der Beweis: Der neue Stadtpolizist raste am Montagabend tatsächlich hin und her.
Sechs Dirnen beklagten sich bei TeleM1 darüber, dass ein Stadtpolizist ihr Geschäft vermiesen würde, weil er ständig patrouilliere und die Freier so vertreibe (siehe diese Geschichte). Die Stadtpolizei Olten wehrte sich daraufhin vehement gegen diese Vorwürfe.
Nur einen Tag später dann der Beweis in Olten auf dem Strich: Der neue Stadtpolizist rast am Montagabend tatsächlich nervös hin und her auf der Haslistrasse, mehrere Dutzend Mal, wie TeleM1 vor Ort gefilmt hat.
Das würde schon Nächte lang so gehen, sagen die Prostituierten. Und: Der Stadtpolizist sei jeweils alleine auf der Pirsch, was nicht üblich sei. Das geht den Prostituierten auf die Nerven: «Er spielt hier den Macker und schikaniert uns», sagt Dirne Larissa gegenüber TeleM1.
«Aus polizei-taktischen Gründen kann ich nichts sagen»
Sie zeigt sich ausserdem empört über die Reaktion der Behörden. Oltens Stadträtin Iris Schelbert hielt es am Montag noch für «unmöglich», dass ein Stadtpolizist alleine vor Ort patrouilliere. «Das gibt es nie», sagte sie. Doch am Dienstag mit dem neusten Beweismaterial konfrontiert, riegelt sie ab: «Wie die Polizei ihren Auftrag erfüllt, das bestimmt der Polizeikommandant».
Dieser mit den neusten Bildern konfrontiert, will noch immer nichts davon wissen, dass sein Stadtpolizist etwas falsch gemacht hätte. «Es ist nicht nur der Polizist. Aus polizeitaktischen Gründen kann ich nicht sagen, wie das vor sich geht in der Haslistrasse. Wir haben nicht nur ein Polizist dort im Dienst, es sind mehrere», sagt Mark Mark Haggenmüller, Kommandant der Stadtpolizei Olten.
«Das ist kein Arbeiten mehr!»
Laut TeleM1 ist jedoch kein anderer ausser dem schikanierenden Stadtpolizist jeweils vor Ort im Dienst. Er rase immer wieder im Jagdfieber durch die Haslistrasse und vertreibe so potenzielle Kunden. «Jedes Mal wenn ein Kunde bei mir anhält, fragt er, ob das die Polizei sei, und ob er gebüsst werde wenn er hier anhalte», sagt die Prostituierte Larissa weiter. «Dann sage ich einfach, dass er weiterfahren soll, dann gibt es bestimmt keine Probleme. Doch so ist es einfach kein Arbeiten mehr!», sagt die Prostituierte Larissa wutentbrannt weiter.
Die Polizei bestätigt immerhin: In den letzten drei Tagen hat sie 63 Freier zu 80 Franken gebüsst, weil diese sich nicht an das Halteverbot hielten. Und es geht laut Polizei so weiter: In den Sommermonaten würde sie die Kontrollen intensivieren – und damit den Dirnen das Leben schwer machen.
http://www.aargauerzeitung.ch/solothurn ... -106802194
Strich-Puff in Olten: Hier patrouilliert der Stadtpolizist alleine bei den Prostituierten
In Olten soll ein Stadtpolizist die Prostituierten stundenlang auf dem Strassenstrich über Tage hinweg schikanieren und ihnen so das Geschäft vermiesen. Nun der Beweis: Der neue Stadtpolizist raste am Montagabend tatsächlich hin und her.
Sechs Dirnen beklagten sich bei TeleM1 darüber, dass ein Stadtpolizist ihr Geschäft vermiesen würde, weil er ständig patrouilliere und die Freier so vertreibe (siehe diese Geschichte). Die Stadtpolizei Olten wehrte sich daraufhin vehement gegen diese Vorwürfe.
Nur einen Tag später dann der Beweis in Olten auf dem Strich: Der neue Stadtpolizist rast am Montagabend tatsächlich nervös hin und her auf der Haslistrasse, mehrere Dutzend Mal, wie TeleM1 vor Ort gefilmt hat.
Das würde schon Nächte lang so gehen, sagen die Prostituierten. Und: Der Stadtpolizist sei jeweils alleine auf der Pirsch, was nicht üblich sei. Das geht den Prostituierten auf die Nerven: «Er spielt hier den Macker und schikaniert uns», sagt Dirne Larissa gegenüber TeleM1.
«Aus polizei-taktischen Gründen kann ich nichts sagen»
Sie zeigt sich ausserdem empört über die Reaktion der Behörden. Oltens Stadträtin Iris Schelbert hielt es am Montag noch für «unmöglich», dass ein Stadtpolizist alleine vor Ort patrouilliere. «Das gibt es nie», sagte sie. Doch am Dienstag mit dem neusten Beweismaterial konfrontiert, riegelt sie ab: «Wie die Polizei ihren Auftrag erfüllt, das bestimmt der Polizeikommandant».
Dieser mit den neusten Bildern konfrontiert, will noch immer nichts davon wissen, dass sein Stadtpolizist etwas falsch gemacht hätte. «Es ist nicht nur der Polizist. Aus polizeitaktischen Gründen kann ich nicht sagen, wie das vor sich geht in der Haslistrasse. Wir haben nicht nur ein Polizist dort im Dienst, es sind mehrere», sagt Mark Mark Haggenmüller, Kommandant der Stadtpolizei Olten.
«Das ist kein Arbeiten mehr!»
Laut TeleM1 ist jedoch kein anderer ausser dem schikanierenden Stadtpolizist jeweils vor Ort im Dienst. Er rase immer wieder im Jagdfieber durch die Haslistrasse und vertreibe so potenzielle Kunden. «Jedes Mal wenn ein Kunde bei mir anhält, fragt er, ob das die Polizei sei, und ob er gebüsst werde wenn er hier anhalte», sagt die Prostituierte Larissa weiter. «Dann sage ich einfach, dass er weiterfahren soll, dann gibt es bestimmt keine Probleme. Doch so ist es einfach kein Arbeiten mehr!», sagt die Prostituierte Larissa wutentbrannt weiter.
Die Polizei bestätigt immerhin: In den letzten drei Tagen hat sie 63 Freier zu 80 Franken gebüsst, weil diese sich nicht an das Halteverbot hielten. Und es geht laut Polizei so weiter: In den Sommermonaten würde sie die Kontrollen intensivieren – und damit den Dirnen das Leben schwer machen.
http://www.aargauerzeitung.ch/solothurn ... -106802194
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Medienmacht
Straßenstrich neben der Schokoladenfabrik Lindt&Sprüngli:
http://maps.google.com/maps?q=Haslistra ... n,+Schweiz
In Olten an der Are am Südjura mit 16.700 Einwohnern:
http://de.wikipedia.org/wiki/Olten
Das find ich einzigartig, wenn jetzt mit Videoclips die übereifrigen Polizisten von den Sexworkern in Allianz mit den Medien gejagd werden.

Da schafft der losgelassene Streifenpolizist mit umgerechnet 1.275 Euro pro Tag mehr an als die meisten Sexworker ;-(
Können wir diese Videos im Forum archivieren? Es dokumentiert auch den Umgang mit Sexworker-Beschwerden (Mauern).
Medienkompetenz Sexwork:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=943
Eigentlich verwunderlich, dass es noch nicht mehr selbstgemachte Sexworker Videoclips gibt, wo doch jedeR heute eine Handycamera hat und einen Sendekanal bei youtube nutzen kann.
www.witness.org zeigt Sexworkern und Minderheiten wie man mit Videoclips Öffentlichkeit gegen Behördeübergriffe oder Menschenrechtsverletzungen schafft.
http://maps.google.com/maps?q=Haslistra ... n,+Schweiz
In Olten an der Are am Südjura mit 16.700 Einwohnern:
http://de.wikipedia.org/wiki/Olten
Das find ich einzigartig, wenn jetzt mit Videoclips die übereifrigen Polizisten von den Sexworkern in Allianz mit den Medien gejagd werden.


nina777 hat geschrieben:In den letzten 3 Tagen hat die Polizei 63 Freier zu 80 Franken gebüsst, weil diese sich nicht an das Halteverbot hielten.
Und es geht laut Polizei so weiter: In den Sommermonaten würde sie die Kontrollen intensivieren – und damit den Dirnen das Leben schwer machen.
Da schafft der losgelassene Streifenpolizist mit umgerechnet 1.275 Euro pro Tag mehr an als die meisten Sexworker ;-(
Können wir diese Videos im Forum archivieren? Es dokumentiert auch den Umgang mit Sexworker-Beschwerden (Mauern).
Medienkompetenz Sexwork:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=943
Eigentlich verwunderlich, dass es noch nicht mehr selbstgemachte Sexworker Videoclips gibt, wo doch jedeR heute eine Handycamera hat und einen Sendekanal bei youtube nutzen kann.
www.witness.org zeigt Sexworkern und Minderheiten wie man mit Videoclips Öffentlichkeit gegen Behördeübergriffe oder Menschenrechtsverletzungen schafft.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 07.04.2011, 02:31, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Medienmacht

Hier die beiden Videos von unserem Archiv:Marc of Frankfurt hat geschrieben:Können wir diese Videos im Forum archivieren? Es dokumentiert auch den Umgang mit Sexworker-Beschwerden (Mauern).
[movie]http://sexworker.no-ip.biz/sw/Olten1.flv[/movie]
[movie]http://sexworker.no-ip.biz/sw/Olten2.flv[/movie]
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7.4.2011
Olten geht die Sündenmeile gegen den Strich
Der Strassenstrich in Olten sorgt für rote Köpfe: Die Prostitutierten, die an der Haslistrasse arbeiten, fühlen sich von der Polizei schikaniert. Diese will den Freiern Fahr-Manieren beibringen. Stadträtin Iris Schelbert erklärt warum.
Die Prostituierten in Olten sind wütend: Die Stadtpolizei patrouilliert mit ihrem Auto am Strassenstrich und vermiest ihnen das Geschäft. Doch damit nicht genug: Wie «TeleM1» berichtete, soll es ein einzelner Polizist gewesen sein, der seine Runden auf der Haslistrasse dreht. Stadträtin Iris Schelbert, zuständig für die Öffentliche Sicherheit, ist nach wie vor überzeugt: «Die Vorwürfe sind nicht gerechtfertig.»
In der Tat führte die Stadtpolizei in den Nächten von Samstag bis Montag Kontrollen beim Freier-Verkehr durch. Dies, weil nach diesem Winter viele Reklamationen von Liegenschaftsbesitzern und Mietern eingegangen waren. Parkplätze und Vorplätze seien verdreckt gewesen, sagt Schelbert. «Sie waren gepflastert mit gebrauchten Präservativen, leeren Getränkedosen und sonstigen Dingen, die die Frauen in der Nacht so benötigen.»
Klare Vorschriften für den Verkehr
Diese Unordnung will der Stadtrat nicht länger dulden. Ein weiteres Problem: Die Freier respektieren nicht das strikte Halteverbot in den Bereichen der Kreisel, die die 300 Meter lange Haslistrasse einfassen.
Auch am Strich gäbe es klare Verkehrsvorschriften, sagt die Grüne Stadträtin. Am Strassenrand hingegen, dürften die Herren nach wie vor anhalten. Das sei kein Problem. Die Stadtpolizei führt deshalb auch weiterhin stärkere Kontrollen durch. Präventiv auf den Sommer hin.
Kein Wildwuchs
«Die Kontrollen haben die Frauen sehr aufgeschreckt», so Schelbert. Die Gemeinde wolle die Frauen auf keinen Fall schikanieren. Sie persönlich habe grosses Verständnis für deren Sorgen. Auch gäbe es durchaus Frauen, die ihren Abfall einsammeln würden. «Diese Prostituierten leiden unter den anderen, die nicht Ordnung halten können.»
Wildwuchs will Olten nicht dulden: «Strassenstrich ja - aber nur auf 300 Meter», sagt Schelbert. Eine Vergrösserung des Strassenstrichs könne Olten jedoch nicht zulassen. «Der Strassenstrich muss da bleiben, wo er ist», resümiert die Stadträtin.
http://www.aargauerzeitung.ch/solothurn ... -106839936
Olten geht die Sündenmeile gegen den Strich
Der Strassenstrich in Olten sorgt für rote Köpfe: Die Prostitutierten, die an der Haslistrasse arbeiten, fühlen sich von der Polizei schikaniert. Diese will den Freiern Fahr-Manieren beibringen. Stadträtin Iris Schelbert erklärt warum.
Die Prostituierten in Olten sind wütend: Die Stadtpolizei patrouilliert mit ihrem Auto am Strassenstrich und vermiest ihnen das Geschäft. Doch damit nicht genug: Wie «TeleM1» berichtete, soll es ein einzelner Polizist gewesen sein, der seine Runden auf der Haslistrasse dreht. Stadträtin Iris Schelbert, zuständig für die Öffentliche Sicherheit, ist nach wie vor überzeugt: «Die Vorwürfe sind nicht gerechtfertig.»
In der Tat führte die Stadtpolizei in den Nächten von Samstag bis Montag Kontrollen beim Freier-Verkehr durch. Dies, weil nach diesem Winter viele Reklamationen von Liegenschaftsbesitzern und Mietern eingegangen waren. Parkplätze und Vorplätze seien verdreckt gewesen, sagt Schelbert. «Sie waren gepflastert mit gebrauchten Präservativen, leeren Getränkedosen und sonstigen Dingen, die die Frauen in der Nacht so benötigen.»
Klare Vorschriften für den Verkehr
Diese Unordnung will der Stadtrat nicht länger dulden. Ein weiteres Problem: Die Freier respektieren nicht das strikte Halteverbot in den Bereichen der Kreisel, die die 300 Meter lange Haslistrasse einfassen.
Auch am Strich gäbe es klare Verkehrsvorschriften, sagt die Grüne Stadträtin. Am Strassenrand hingegen, dürften die Herren nach wie vor anhalten. Das sei kein Problem. Die Stadtpolizei führt deshalb auch weiterhin stärkere Kontrollen durch. Präventiv auf den Sommer hin.
Kein Wildwuchs
«Die Kontrollen haben die Frauen sehr aufgeschreckt», so Schelbert. Die Gemeinde wolle die Frauen auf keinen Fall schikanieren. Sie persönlich habe grosses Verständnis für deren Sorgen. Auch gäbe es durchaus Frauen, die ihren Abfall einsammeln würden. «Diese Prostituierten leiden unter den anderen, die nicht Ordnung halten können.»
Wildwuchs will Olten nicht dulden: «Strassenstrich ja - aber nur auf 300 Meter», sagt Schelbert. Eine Vergrösserung des Strassenstrichs könne Olten jedoch nicht zulassen. «Der Strassenstrich muss da bleiben, wo er ist», resümiert die Stadträtin.
http://www.aargauerzeitung.ch/solothurn ... -106839936
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.