LokalNachrichten: WIEN

Hier findet Ihr "lokale" Links, Beiträge und Infos - Sexarbeit betreffend. Die Themen sind weitgehend nach Städten aufgeteilt.
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fraences
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Beitrag von fraences »

Danke Christian für die richtige Information zu diesem Pressebericht. Bei der Zahl 16000 Kunden , hatte ich schon überlegt ob man der Wiener Kollegeginnen mal aushelfen kommen soll :003 Mir kam (rein gefühlsmaessig) schon sehr hoch gegriffen. Solche Zahlen vermittelt illusionaere Dollarzeichen in den Augen jeder SW.Kann man gegen solche falsche jounalistische Darstellungen was machen? So willkuerlich, wie da mit Zahlen opperiert wird. Liebe Gruesse, Fraences
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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Fakten und Infos über Prostitution

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Zwerg
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Beitrag von Zwerg »

@Fraences

Ich bin überzeugt, dass diese Zahlen tatsächlich von der Kriminalpolizei stammen. Schätzungen bei welchen ich nur mit dem Kopf schütteln kann. Die Zeiten in welchen eine SexarbeiterIn im Schnitt (!) 3 oder mehr Jobs hatte, ist vorbei.

Man muss dabei beachten, dass es um Sexarbeit geht - nicht um den Straßenstrich alleine. Der große Bereich der Sexarbeit findet unsichtbar statt - und deshalb ist jede Schätzung als unseriös anzusehen. Genauso wie Anzahl der SexarbeiterInnen ist es unmöglich die Zahl der Kunden hochzurechnen...


christian

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Marc of Frankfurt
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Sexwork Fachleute

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Dachte ich mir fast schon, da im Artikel nur eine Person namentlich zitiert wird.


Bild
Hofrat Dr. Georg Samuely
Bundespolizei Direktion Wien
www.bmi.gv.at/cms/BPD_Wien


Das ist eine unheilige Allianz der Presse, die sich der Polizei andient, weil sie langfristig abhängig ist spannende Infos für ihr Geschäft zu benötigen.

Solange SW-Netzwerke und -Interessenvertretung, keine eigene starken Pressekontakte aufbauen können wie ein Zentralverband/Branchenlobby (Personalressourcen, -kosten, Unorganisiertheit/Konkurrenz, Stigmatisierung und Kriminalisierung) bleiben wir strukturell im Hintertreffen. Bleibt uns nur auf Forum/Internet/Google, erfolgreiche Einzelaktionen und -personen und insgesamt eine kritische Bürger-Öffentlichkeit zu hoffen...





Einige Karten:
Dateianhänge
Verbotszonen nach Prostitutionsgesetz Wien, 15. Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus
Verbotszonen nach Prostitutionsgesetz Wien, 15. Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus
Indoor Sexwork in Wien 2009
Indoor Sexwork in Wien 2009
Zonen die mit dem neuen Prostitutionsgesetz ab 1. Nov. 2011 verboten werden sollen
Zonen die mit dem neuen Prostitutionsgesetz ab 1. Nov. 2011 verboten werden sollen
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Aoife
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RE: LokalNachrichten: WIEN

Beitrag von Aoife »

Hier der Pressespiegel zur gestrigen Entscheidung über das geplante Wiener Prostitutionsgesetz:

Die Krone schreibt:

Wien verbietet Straßenstrich in Wohngebieten

Der Entwurf für das neue Prostitutionsgesetz in Wien liegt vor. Kernstück der Novelle ist, dass Straßenprostitution künftig im Wohngebiet nicht mehr erlaubt sein wird. Darüber informierte die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) in einer Pressekonferenz am Montagabend.

Das heißt, künftig wird die - zumindest legale - Straßenprostitution in der Felberstraße, der Linzer Straße sowie in der äußeren Mariahilfer Straße der Vergangenheit angehören. Das Gesetz soll am 30. Juni im Landtag beschlossen werden und mit 1. November in Kraft treten.

"Die Straßenprostitution bleibt weiterhin erlaubt, aber nicht in Wohngebieten", betonte Frauenberger. Als Wohngebiet gelten laut der Stadträtin jene Flächen, die mehrheitlich mit Wohngebäuden bebaut sind. Zudem dürfe es keinen Straßenstrich im Kleingartengebiet, auf Friedhöfen, in Parks im Wohngebiet, in Bahnhöfen sowie Stationsgebäuden und Haltestellenbereichen öffentlicher Verkehrsmittel geben, präzisierte Frauenberger.

Prater und Ausfallstraßen als "Grüne Zonen"

Als Beispiele für künftig erlaubte Zonen für die Straßenprostitution nannte die Stadträtin das Erholungsgebiet Prater, Gewerbegebiete oder Ausfallstraßen. Auch der Auhof sei denkbar. In den erlaubten Zonen werden die Sex- Arbeiterinnen keiner zeitlichen Beschränkungen bei der Ausübung ihres Geschäfts unterliegen.

Unter bestimmten Voraussetzungen könnten noch zusätzliche Erlaubniszonen geschaffen werden. Zu den Voraussetzungen zählen laut Frauenberger zum Beispiel die Sicherheit der Sex- Arbeiterinnen, das öffentliche Interesse sowie eine Anhörung der Bezirksvertretung. "Theoretisch" könnten sich die Erlaubniszonen auch im Wohngebiet befinden, sagte Frauenberger, "praktisch muss man sich die Voraussetzungen ansehen".

Schutzzonen- Regelung wird hinfällig

Durch das neue Gesetz werde überdies die bisherige Schutzzonen- Regelung hinfällig, betonte Frauenberger. Die Schutzzonenregelung besagt, dass im Umkreis von 150 Metern von Schulen, Kindergärten und Kirchen die Straßenprostitution verboten ist.

Die am Montagabend präsentierte Novelle wurde von der rot- grünen Stadtregierung auf der Basis von Gesprächen mit zahlreichen Interessengruppen - etwa Anrainern, Prostituierten, Polizei und Bürgerinitiativen - sowie mit den im Gemeinderat vertretenen Oppositionsparteien ÖVP und FPÖ erarbeitet. Man habe versucht, die verschiedenen Wünsche unter einen "legistischen Hut" zu bringen, erklärte Frauenberger. Birgit Hebein, Sozialsprecherin der Grünen, unterstrich, dass es sich bei dem Gesetz um das "erste rot- grüne Gesetz" handle.

Bordellbetreiber kommen an kürzere Leine

Die Novelle sieht außerdem ein strengeres Bewilligungsverfahren für Bordelle und Laufhäuser vor. Wer ein solches Etablissement eröffnen will, unterliegt künftig der Meldepflicht und braucht eine behördliche Genehmigung. "Das wird sowohl für neue als auch für alte Lokale gelten", betonte Frauenberger. Um die Betriebserlaubnis zu erlangen, müssen Betreiber etwa einen Strafregisterauszug vorlegen und eine Zuverlässigkeitsprüfung bestehen.

Für eine Genehmigung hinderlich seien zum Beispiel ungetilgte Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr oder schwerwiegende Verstöße gegen gewerbe- , sozialversicherungs- oder prostitutionsrechtliche Vorschriften. Die Regelung gilt ab Inkrafttreten des Gesetzes und betrifft zunächst Lokale, die neu eröffnen. Bestehende Betriebe müssen der Meldepflicht binnen einem Jahr nachkommen.

Strafen auch für Freier

Mit 500 Euro Geldstrafe sanktioniert werden künftig Freier, die außerhalb der erlaubten Zonen mit Prostituierten Kontakt aufnehmen oder ein Geschäft anbahnen, kündigte Frauenberger an. Bisher sah das Gesetz nur für Prostituierte Strafen vor.

Gleichzeitig wurden für die Prostituierten die Strafen herabgesetzt. Für das Anbahnen eines Geschäfts in einer verbotenen Zone (zum Beispiel im Wohngebiet) sind künftig 500 statt 700 Euro zu berappen. Bis 800 statt 1.000 Euro kostet es, wenn die Sex- Arbeiterin ohne "Deckel" unterwegs ist. Beim "Deckel" handelt es sich um den Nachweis der Gesundenuntersuchungen. Darüber hinaus kündigte die grüne Sozialsprecherin Birgit Hebein eine "Generalamnestie" an: Strafverfahren gegen Prostituierte, die aufgrund der alten Schutzzonenregelung eingeleitet wurden, würden eingestellt werden.

Source: http://www.krone.at/Wien/Wien_verbietet ... ory-265642


Der Standard schreibt:

Kein Straßenstrich vor der Haustür mehr

Bettina Fernsebner-Kokert | 30. Mai 2011, 21:39

In Wien wird die Straßenprostitution künftig aus den Wohngebieten verbannt, bei Verstößen werden auch die Freier zur Kasse gebeten - In den erlaubten Zonen gibt es keine zeitliche Beschränkung mehr

Wien - Der Wiener Gürtel wird des nächtens künftig nicht mehr wieder zu erkennen sein: Die Prostituierten dürfen nach dem neuen Wiener Prostitutionsgesetz dann nämlich nicht mehr auf der Straße stehen. "Das Kernstück der Novelle ist die Trennung der Straßenprostitution von Wohngebieten", erklärte die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger (SP) am Montagabend in einem gemeinsamen Pressegespräch mit der grünen Sozialsprecherin Birgit Hebein.

Erlaubt sein wird die Straßenprostitution etwa in Gewerbe- oder in Erholungsgebieten wie dem Prater - das dafür den ganzen Tag, denn die zeitliche Begrenzung auf die Zeit von 20 Uhr beziehungsweise 21 Uhr bis 4 Uhr früh fällt weg.

Beschlossen werden soll die Novelle Ende Juni im Wiener Gemeinderat, inkraft treten könnte das neue Gesetz Anfang November.

Als Wohngebiet gelten jene Flächen, auf denen mehrheitlich Wohngebäude stehen. Ein Prostitutionsverbot wird es außerdem in Kleingartensiedlungen, auf Friedhöfen, in Parks innerhalb von Wohngebieten, in Bahnhöfen und Stationsgebäuden beziehungsweise bei Haltestellen von Öffis geben.

Unter bestimmten Voraussetzungen können aber auch zusätzliche Erlaubniszonen errichtet werden. Etwa in unbewohnten, aber als Wohngebiet gewidmeten Gegenden.

Müssen derzeit nur die Prostituierten mit Strafen rechnen, wenn sie außerhalb der erlaubten Zonen ein Geschäft anbahnen, werden künftig auch die Freier mit bis zu 700 Euro zur Kasse gebeten, wenn sie dort Kontakt aufnehmen. Im Moment ist es nur durch komplizierte Konstruktionen nach den Verwaltungsstrafgesetz möglich, die Freier zu belangen.

Bordelle müssen künftig bei der Behörde gemeldet werden, der Betreiber braucht einen Genehmigungsbescheid von der Polizei und muss einen Strafregisterauszug vorweisen sowie ein Gutachten, dass das Lokal der Bauordnung entspricht. Bestehende Bordelle müssen binnen einen Jahres gemeldet werden. Weiters können - im Gegensatz zu früher - Lokale künftig an Ort und Stelle von den Behörden geschlossen werden.

Prostituierte müssen sich weiterhin bei der Polizei registrieren lassen, aber es entfällt auf Wunsch der Frauen die Meldepflicht, wenn sie ihre Tätigkeit unterbrechen oder auf Urlaub fahren. Bei der Erstregistrierung werden Vertreter von NGOs dabei sein, damit soll die besserer Beratung der Frauen ermöglicht werden.

Außerdem sollen Minderjährige, die von erwachsenen Freiern sexuell ausgebeutet werden, besseren Schutz erhalten. Wird eine Unter-18-Jährige zum ersten Mal erwischt, muss sie künftig keine Strafe zahlen, sondern muss zu einer Beratung der Jugendwohlfahrt. Bis das neue Gesetz inkraft tritt, gibt es für alle Prostituierten, gegen die ein Strafverfahren wegen der alten Schutzzonenregelung läuft, eine Generalamnestie.

(Bettina Fernsebner-Kokert, STANDARD-Printausgabe, 31.5.2011)


Source: http://derstandard.at/1304553295645/Wie ... stuer-mehr


Die Presse schreibt:

Wien verbietet Straßenprostitution in Wohngebieten

30.05.2011 | 20:31 | MANFRED SEEH (Die Presse)

Neues Gesetz: Freier können künftig bestraft werden, wenn sie außerhalb erlaubter Zonen mit Prostituierten in Kontakt treten. Rotlichtlokale müssen per Bescheid genehmigt sein.

[WIEN] Nach monatelangem Tauziehen um die Reform des Wiener Prostitutionsgesetzes - Zankapfel: Straßenstrich - legten SP-Frauenstadträtin Sandra Frauenberger und Grün-Gemeinderätin Birgit Hebein Montagabend die heiß ersehnte Neuregelung im Rahmen einer Pressekonferenz vor.

Künftig wird die Straßenprostitution aus den Wohngebieten verbannt. Rotlichtlokale müssen per Bescheid genehmigt sein. Freier können bestraft werden, wenn sie in einem Wohngebiet Prostituierte ansprechen. Die entsprechende Novellierung des Gesetzes wird am 30. Juni im Landtag beschlossen.

Verbot der Straßenprostitution in Wohngebieten

In Zukunft wird Straßenprostitution nur noch außerhalb des Wohngebiets erlaubt sein. Als solches gilt jede Fläche, die mehrheitlich mit Wohnhäusern bebaut ist. Dass diese Festlegung im Einzelfall schwierig werden dürfte, liegt auf der Hand. Auch in Kleingartensiedlungen, auf Friedhöfen, in Parks, die in Wohngebieten liegen, in Bahnhöfen und in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel wird die Prostitution (wie zum Teil schon bisher) verboten sein. Die Schutzzonen-Regel wird abgeschafft. Diese sorgte zuletzt für Wirbel. Derzeit gilt, dass in einem Radius von 150 Metern Luftlinie rund um „Schutzobjekte", Beispiel: Schulen, Jugendheime, Kirchen, Pflegeanstalten, der Straßenstrich untersagt ist.

Doch war und ist es für Frauen, die ihre Dienste anbieten, praktisch unmöglich den Verlauf der unsichtbaren Grenzen exakt zu kennen. Dies hatte zur Folge, dass ständig - mitunter saftige - Verwaltungsstrafen eingehoben wurden, was wiederum einige Frauen dazu zwang, die Strafen durch noch mehr Sexarbeit zu verdienen.

Derzeit gibt es ungefähr 150 Frauen, die auf der Straße stehen. 2200 sind offiziell als Prostituierte registriert. Dazu kommen noch zwei- bis dreimal so viele Frauen, die unangemeldet, also illegal, der Prostitution nachgehen.

Noch einmal zurück zu den Schutzzonen: Voriges Jahr war ein Versuch der Stadt Wien gescheitert, den Straßenstrich in zwei Zonen (ein Abschnitt der Linken Wienzeile, ein Abschnitt hinter dem technischen Museum) zu verlagern. Die Frauen blieben an ihren gewohnten Standplätzen, da sie etwa auf die Nähe von Zehn-Euro-Hotels angewiesen sind.

Amnestie für Prostituierte, die gegen die Schutzzonen-Regel verstießen

Dieser Punkt stellt gewiss eine Erleichterung für die Betroffenen dar: Frauen, gegen die ein Verwaltungsstrafverfahren läuft - Stichwort: illegaler Standplatz innerhalb einer Schutzzone - dürfen damit rechnen, dass das Verfahren eingestellt wird. Und: Bei der Erstregistrierung der Frauen soll künftig eine NGO als Beratungsorgan herangezogen werden.

Meldepflicht für Rotlichtlokale, Zuverlässigkeits-Check für Betreiber

Lokale, in denen Prostitution ausgeübt wird, müssen künftig als solche behördlich gemeldet und per Bescheid genehmigt sein. Potenzielle Betreiber müssen einen Strafregisterauszug vorlegen. Alle bestehenden Lokale müssen der Meldepflicht binnen eines Jahres nachkommen. Wer ein Bordell ohne Genehmigung öffnet, riskiert bis zu 7000 Euro Strafe.

Geringere Strafen für minderjährige Prostituierte

Mädchen, die bisher erstmals als Minderjährige (unter 18 Jahre) bei der Prostitution erwischt wurden, zahlten Strafe. Dies bleibt ihnen künftig erspart, stattdessen ist eine Beratung obligat. Wer nicht hingeht, zahlt 200 Euro, bisher kostete dies 1000 Euro.

Bestrafung für Freier, die im Wohngebiet Kontakt anbahnen

Das neue Gesetz nimmt nun erstmals auch Freier in die Pflicht: Wenn ein Mann außerhalb der erlaubten Zonen mit Prostituierten Kontakt aufnimmt, macht er sich künftig strafbar. Bisher wurden nur über die „Anbieterinnen" Sanktionen verhängt. Die neue Regel soll nach einem Jahr evaluiert werden.



("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.05.2011)

Source: http://diepresse.com/home/panorama/wien ... n/index.do


Die Wiener Zeitung schreibt:

Frauenberger und Hebein präsentierten Gesetzesnovelle
Verbot für Straßenstrich im Wohngebiet


Von WZ Online

Aufzählung Wird am 30. Juni im Landtag beschlossen.

Wien. Der Entwurf für das neue Prostitutionsgesetz in Wien liegt vor: Kernstück der Novelle ist, dass Straßenprostitution künftig im Wohngebiet nicht mehr erlaubt sein wird.

Das heißt, künftig wird die - zumindest legale - Straßenprostitution in der Felberstraße, der Linzer Straße sowie in der äußeren Mariahilfer Straße der Vergangenheit angehören. Das Gesetz soll am 30. Juni im Landtag beschlossen werden und mit 1. November in Kraft treten.

"Die Straßenprostitution bleibt weiterhin erlaubt, aber nicht in Wohngebieten", betonte Frauenberger. Als Wohngebiet gelten laut der Stadträtin jene Flächen, die mehrheitlich mit Wohngebäuden bebaut sind. Zudem dürfe es keinen Straßenstrich im Kleingartengebiet, auf Friedhöfen, in Parks im Wohngebiet, in Bahnhöfen sowie Stationsgebäuden und Haltestellenbereichen öffentlicher Verkehrsmittel geben, präzisierte Frauenberger.

Erlaubte Zonen ohne zeitliche Beschränkungen

Als Beispiele für künftig erlaubte Zonen für die Straßenprostitution nannte die Stadträtin das Erholungsgebiet Prater, Gewerbegebiete oder Ausfallstraßen. Auch der Auhof sei denkbar. In den erlaubten Zonen werden die Sex-Arbeiterinnen keiner zeitlichen Beschränkungen bei der Ausübung ihres Geschäfts unterliegen.

Unter bestimmten Voraussetzungen könnten noch zusätzliche Erlaubniszonen geschaffen werden. Zu den Voraussetzungen zählen laut Frauenberger zum Beispiel die Sicherheit der Sex-Arbeiterinnen, das öffentliche Interesse sowie eine Anhörung der Bezirksvertretung. "Theoretisch" könnten sich die Erlaubniszonen auch im Wohngebiet befinden, sagte Frauenberger, "praktisch muss man sich die Voraussetzungen ansehen".

Feldversuch zur Verlagerung gescheitert

Ob ein Bedarf für diese Zonen bestehe, komme auf die Dynamik der Straßenprostitutionsszene an, denn "eine kommunalpolitische Verlagerung" der Straßenprostitution sei nicht möglich, so die Stadträtin. Im Vorjahr scheiterte ein Feldversuch, wo probiert wurde, den Straßenstrich von Wohngebieten zu speziell definierten Straßenzügen zu verlagern.

Durch das neue Gesetz werde überdies die bisherige Schutzzonenregelung obsolet, betonte Frauenberger. Die Schutzzonenregelung besagt, dass im Umkreis von 150 Metern von Schulen, Kindergärten und Kirchen die Straßenprostitution verboten ist.

Erstes rot-grünes Gesetz

Eine Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertretern von Polizei, NGO, Magistrat, der Bezirke und der Regierungsparteien, werde die neue Regelung betreuen. Ihre Aufgabe werde sein, die Auswirkungen zu beobachten und auf Entwicklungen zu reagieren.

Die heute Abend präsentierte Novelle wurde von der rot-grünen Stadtregierung auf der Basis von Gesprächen mit zahlreichen Interessengruppen - etwa Anrainern, Prostituierten, Polizei und Bürgerinitiativen - sowie mit den im Gemeinderat vertretenen Oppositionsparteien ÖVP und FPÖ erarbeitet. Man habe versucht, die verschiedenen Wünsche unter einen "legistischen Hut" zu bringen, erklärte Frauenberger. Birgit Hebein, Sozialsprecherin der Grünen, unterstrich, dass es sich bei dem Gesetz um das "erste rot-grüne Gesetz" handle. (APA)

Source: http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefa ... cob=563366


oe24.at schreibt:

30. Mai 2011 21:35
Prostitution in Wien
Verbot für Straßenstrich in Wohngebiet
Die Anrainer der Felber- und der Linzer Straße können aufatmen.


Ab November werden in Wohngegenden keine unbescholtenen Frauen mehr von Freiern aus Autos bedrängt. Denn die Stadt ringt sich endlich durch, dass die Straßenprostitution aus Wohngebieten verbannt wird. Ausfallstraßen, etwa die Triester Straße, oder auch der Prater könnten als Alternative dienen.

Proteste

Seit Jahren beschweren sich Anrainer der äußeren Mariahilfer Straße, der Felberstraße, der Linzer Straße und aus dem Stuwerviertel über die frivolen Dirnen sowie deren dreiste Freier, die mit ihren Autos die Mädels abholen. Nach einer einjährigen Dialogphase mit allen Betroffenen wird ein neues Wiener Prostitutionsgesetz beschlossen (Ende Juni). Und das verbietet den Liebesdamen künftig ihre Dienste in Wohngegenden anzubieten – das kündigten Montagabend Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) und Grünen-Mandatarin Birgit Hebein an.

Strafen für Freier

Und: Wird künftig ein Freier in Wohngegenden erwischt, wie er mit einer Prostituierten in Kontakt tritt, muss auch er 500 Euro Strafe zahlen. Auch neu: Für alle Prostitutionslokale gilt künftig eine behördliche Meldepflicht (zum Schutz der Frauen).


Autor: C. Mierau

Source: http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/ ... t/29596830
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Svea
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Beitrag von Svea »

die frivolen Dirnen sowie deren dreiste Freier
-------------
was soll man dazu sagen?

Eine Sittenwidrigkeit ist es nach wie vor oder?

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Beitrag von ETMC »

... verpackte Worthülsen...

Wenn man nicht aufpasst wird aus Strassen-Prostitution wieder... Prostitution, ich habe das ungute Gefühl, dass hier Worthülsen verwendet werden um die gesamte Prostitution zu beschränken, bzw dann wieder alles als Auslegungssache darzustellen... Beim Betrachten und Beeinstpruchen des Entwurfes sollten NGOs auf die Festlegung von STRASSEN-Prostitution im Gesetzestext bestehen und nicht wieder den allgemeinen Begriff Prostitution zulassen um der Willkür Tür und Tor zu öffnen....
liebe Grüsse
ETMC
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Wer Freiheiten aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.
Benjamin Franklin (1706-90),
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KonTom
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Beitrag von KonTom »

Hat sich jemand etwas anderes in Wien erwartet??
Interessant finde ich das gerade die Partei welche vor der Wahl "sooo" hinter den Prostituierten stand, jetzt plötzlich solche Gesetze befürwortet!

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Beitrag von Zwerg »

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KonTom hat geschrieben:Hat sich jemand etwas anderes in Wien erwartet??
Interessant finde ich das gerade die Partei welche vor der Wahl "sooo" hinter den Prostituierten stand, jetzt plötzlich solche Gesetze befürwortet!
Die Vorstellung, dass andere Parteien ihre Forderungen durchgesetzt hätten, ist noch schlimmer... Nur als Beispiel von Seiten FPÖ "Man möge das Prostgesetz im Strafrecht verankern" - oder etwa ÖVP "man soll eine Bedarfsprüfung" durchführen.

Das Gesetz ist abzulehnen - dies werden wir (beginnend ab sofort - Pro7/Sat und auch ORF ZIB2) entsprechend zu dokumentieren versuchen

Und "ja" wir haben etwas Anderes erwartet - und werden weiter versuchen unsere Forderungen durchzusetzen.

christian

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Beitrag von Zwerg »

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ETMC hat geschrieben:Beim Betrachten und Beeinstpruchen des Entwurfes sollten NGOs auf die Festlegung von STRASSEN-Prostitution im Gesetzestext bestehen und nicht wieder den allgemeinen Begriff Prostitution zulassen um der Willkür Tür und Tor zu öffnen....
Danke für den Hinweis - Wir werden selbstverständlich darauf achten und auch die anderen NGO`s (Morgen ist zum Beispiel ein Treffen zum internationalen Hurentag von 14 - 17 Uhr am Urban Loritzplatz zwischen LEFÖ den GRÜNEN und sexworker.at vorgesehen.) darauf aufmerksam machen Während der Veranstaltung findet sich sicher Zeit das Problem anzusprechen.

liebe Grüße

christian

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RE: LokalNachrichten: WIEN

Beitrag von Zwerg »

Neue Regeln für den Straßenstrich
Die rot-grüne Stadtregierung will die Liebesmeilen aus dem Wohngebiet verbannen und Bordellbetreiber prüfen.


Liebesdienste anzubieten wird in Wohngebieten verboten – damit gehört der Strich entlang der Felberstraße, Linzer Straße und der Äußeren Mariahilfer Straße bald der Vergangenheit an.

Die Weichen für ein neues Wiener Prostitutionsgesetz sind gestellt. Montagabend ließen SPÖ-Frauenstadträtin Sandra Frauenberger und die Grüne-Sozialsprecherin Birgit Hebein die Katze aus dem Sack: Mit ihrem ersten gemeinsamen Gesetz verpasst Rot-Grün dem ältesten Gewerbe der Welt neue Regeln.

Kernstück der Pläne ist das Verbot von Straßenprostitution in Wohngebieten. Im Klartext heißt dies: Die Liebesmeilen entlang der Felberstraße, Linzer Straße und der äußeren Mariahilfer Straße müssen absiedeln. "Straßenprostitution", sagte Frauenberger, "bleibt erlaubt, aber nicht in Wohngebieten."

"Kompromisse"

Die Stadträtin sprach von "nötigen Kompromissen", um alle Interessen unter einen "legistischen Hut" zu bringen; Grüne-Verhandlerin Hebein von einer "sachlichen Diskussion". Bis zuletzt herrschte koalitionsintern in diesem zentralen Punkt Dissens. Wohin die mehr als 150 Straßenprostituierten in Wien nun ausweichen, lässt sich noch nicht vorhersagen. "Ich kann Ihnen noch keine Landkarte zeigen", sagte Frauenberger. Alternativen sind der Prater, Ausfallstraßen und Gewerbezonen.

Die Schutzzonen-Regelung (150 Meter um sensible Objekte wie Kindergärten) wird mit der Strich-Verlagerung obsolet und ersatzlos gestrichen. Überdies gelten zukünftig keine zeitlichen Beschränkungen mehr. An die Kandare will die Stadtpolitik die Bordellbetreiber nehmen. Mit einer Meldepflicht sollen unseriöse "Geschäftsmänner" ausgesiebt werden. Wer ein neues Etablissement eröffnen will, wird auf seine Zuverlässigkeit (offene Freiheitsstrafen, etc.) geprüft. Dasselbe gilt für bestehende Lokale, die für einen Nachweis ein Jahr Zeit haben.

Der Arbeitsalltag von Sexarbeiterinnen soll erleichtert werden: Erstens gibt es eine Amnestie für bereits laufende Strafverfahren und einen Bürokratie-Abbau. Die Registrierung von Prostituierten wird künftig von Sozialarbeitern begleitet. Minderjährige, die bei Prostitution erwischt werden, müssen Hilfe in Anspruch nehmen. Überdies werden Freier bestraft, wenn sie in Wohngebieten Kontakt aufnehmen.

"Gummi-Paragraph"

ÖVP und FPÖ lassen an dem Entwurf kein gutes Haar. Wolfgang Ulm, ÖVP-Sicherheitssprecher: "Sie haben damit keine klare Entflechtung von Strich und Wohngebiet zusammengebracht." Als "Gummi-Paragraph" bezeichnet FPÖ-Verhandler Dietbert Kowarik den Entwurf. Von einer "hatscherten Lösung" spricht Gabriele Schön von der Bürgerinitiative gegen den Felberstrich. Und für Christian Knappik, Betreiber eines Forums für Sexarbeiterin, stellt sich nunmehr eine Frage: "Wo ist Prostitution noch erlaubt?" Das Gesetz soll am 30. Juni im Landtag beschlossen werden. Läuft alles planmäßig, tritt es mit 1. November 2011 in Kraft

http://kurier.at/nachrichten/wien/3909253.php

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RE: LokalNachrichten: WIEN

Beitrag von Zwerg »

Um Irrtümer zu vermeiden, welche Partei was fordert:

GRÜNE http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_ ... -noch-lang

ÖVP: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_ ... ergestellt (Bedarfsprüfung!!)

und natürlich die FPÖ: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_ ... st-zahnlos (Freierbestrafung - die Forderung nach Strafrecht war an anderer Stelle zu vernehmen)

Und die Presseerklärung der Stadt Wien - welche unter dem Titel:
Erleichterungen für Prostituierte, Meldepflicht für Bordelle, Zuverlässigkeitsprüfung für BetreiberInnen

veröffentlicht wurde: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_ ... wohngebiet

Wir sind mit dem, was da beschlossen wurde, nicht einverstanden! Dies werden wir auch zum Ausdruck bringen.

christian

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RE: LokalNachrichten: WIEN

Beitrag von Zwerg »

Der Zug der Prostituierten

MANFRED SEEH (Die Presse)

Das erste gemeinsame Gesetz der rot-grünen Koalition in Wien sorgt für maximale Unsicherheit.


Meinung

Wie geht Wien mit Straßenprostitution um? Wo dürfen die Frauen stehen (etwa 150 bieten ihre Dienste auf der Straße an, 6000 bis 8000 tun dies indoor)? Dort, wo sie seit Jahrzehnten stehen, etwa „hinter“ dem Westbahnhof, jedenfalls bald nicht mehr. Das Montagabend von Rot-Grün vorgestellte neue Wiener Prostitutionsgesetz (Inkrafttreten 1. November) verbannt den Strich aus Wohngebieten („Die Presse“ berichtete im Großteil ihrer Dienstagausgabe).

Damit erklärt die Stadt das Rätselraten offiziell für eröffnet. Denn: Was ist Wohngebiet? Und was nicht? Wohngebiet ist, wo mehrheitlich Wohnhäuser stehen, ist bis auf Weiteres der schlichte Erklärungsansatz der Stadt. Erlaubt ist Straßenprostitution künftig in Gewerbegebieten oder an Ausfahrtstraßen, Hauptsache möglichst wenige Menschen wohnen in der Nähe. Wie nah sich der Strich an Wohngebiete pirschen darf, weiß derzeit niemand. Die Einschätzung einer Gegend als Wohngebiet obliegt künftig den Frauen – und auch den „Freiern“, die sich dann strafbar machen, wenn sie Prostituierte in Wohngebieten ansprechen.

Konkret wird der Prater als künftige Strichzone genannt. Andere Zonen werden die Frauen neu erobern. Niemand weiß, wohin der Zug der Prostituierten zieht. Klar ist nur: So viel Verunsicherung wie durch das erste rot-grüne Landesgesetz gab es in Sachen Rotlicht noch nie.

http://diepresse.com/home/meinung/komme ... =simarchiv

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RE: LokalNachrichten: WIEN

Beitrag von Zwerg »


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RE: LokalNachrichten: WIEN

Beitrag von Zwerg »

Prostituierte niedergestochen: 16-Jähriger verurteilt

Der Jugendliche bestellte eine Prostituierte in die Wohnung seiner Mutter und hat dort 22 Mal auf sie eingestochen. Er zeigte sich vor Gericht geständig und wurde nicht rechtskräftig zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Ein 16-Jähriger ist am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht wegen versuchten Mord an einer Prostituierten zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wies ihn das Schwurgericht (Vorsitz: Beate Matschnig) in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig

Bei der Strafbemessung waren das Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit, die psychische Krankheit und die "ungünstige Erziehungssituation" mildernd. Erschwerend wertete das Gericht demgegenüber "die für das Opfer qualvolle Begehung". Die 25 Jahre alte Frau bekam 4000 Euro zugesprochen, außerdem haftet der Jugendliche für allfällige zukünftige gesundheitliche Folgen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Während der 16-Jährige die Strafe akzeptierte, gab die Staatsanwältin vorerst keine Erklärung ab.
Callgirl in Wohnung der Mutter bestellt

Der Jugendliche hatte am 18. September 2010 über eine Zeitungsannonce ein Callgirl in die Wohnung seiner Mutter in Wien-Favoriten bestellt, als er alleine zu Hause war. Er soll die Frau im Keller mit einer Schneeschaufel zu Boden geschlagen, sie danach durchs Stiegenhaus zurück in die Wohnung gezerrt und dort 22 Mal auf sie eingestochen haben. Erst als sich die 25-Jährige tot stellte, ließ er von ihr ab.

Eine Nachbarin kontaktierte per Handy die Mutter des damals 15-Jährigen, weil aus der Wohnung Hilfeschreie zu vernehmen waren. Er sei in der Wohnung von zwei Männern und einer Frau überfallen worden, erzählte der Schüler seiner Mutter, als diese daheim anrief. Diese Geschichte tischte er dann auch der Nachbarin auf, die schließlich an der Wohnungstür läutete. Auch der Polizei gegenüber blieb der Bursch zunächst bei der Überfall-Version und bezichtigte die lebensgefährlich Verletzte als Räuberin, deren Komplizen er in die Flucht geschlagen habe.
"Rachegefühle" gegenüber Prostituierten

Laut Anklage soll der Jugendliche seit längerem Prostituierten gegenüber "Rachegefühle" gehegt haben. Er gab ihnen die Schuld am Zerbrechen der Ehe seiner Eltern. Der Vater hatte immer wieder Sex-Hotlines in Anspruch genommen und damit enorm hohe Kosten verursacht. Der Vater hatte die Telefonate zunächst seinem Sohn in die Schuhe schieben wollen.

Als die Prostituierte eintraf, die er ursprünglich "nur beschimpfen und wegschicken" habe wollen, "hab' ich auf einmal meinen Vater vor mir gesehen. Dann hab' ich das Messer genommen und zugestochen. Warum, das weiß ich jetzt nicht", so der 16-Jährige vor Gericht.
Opfer leidet an Angstzuständen

Das Opfer schilderte im Zeugenstand, wie der Bursch beim Einstechen "Gefällt dir das? Ist gut? Ist gut?" geschrien habe. "Irgendwie hab' ich gedacht, dass er unter Einfluss von Getränken oder verrückt ist", gab die Frau zu Protokoll. Der Angeklagte sei "sehr aufgebracht" gewesen, habe auch mit Füßen gegen ihren Kopf getreten, so dass sie zwischendurch das Bewusstsein verlor. Als er ihr den Müllsack über den Kopf zog, "hab' ich keine Luft mehr bekommen. Ich hab' versucht, so zu tun, als wär' ich tot."

Nachdem die von einer Nachbarin verständigten Polizei- und Rettungskräfte am Tatort eingelangt waren, wurde das Opfer mit einem Notarzthubschrauber ins Wiener AKH geflogen. Dort wurde die Frau einen Monat lang stationär behandelt und mehrfach operiert. Danach kehrte sie in ihre rumänische Heimat zurück, wo sie weitere zwei Monate in einem Spital verbrachte. An den Folgen der Attacke leidet die junge Frau, die sich ausschließlich zwecks ihrer Zeugenaussage noch einmal auf den Weg nach Wien gemacht hatte, bis heute: Ihre linke Gesichtshälfte ist gelähmt, schwere und traumatische Angstzustände machen ihr zu schaffen.
"Tiefgreifende Bewusstseinsstörung"

Gerichtspsychiaterin Gabriele Wörgötter ortete eine "schwerwiegende und tiefgreifende Bewusstseinsstörung" und empfahl, den Burschen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, da laut Sachverständiger ohne entsprechende Therapie die neuerliche Begehung von Straftaten zu erwarten ist.

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Beitrag von fraences »

Prostitution: Neues Gesetz korrigiert

Die Kritik der Opposition am neuen Prostitutionsgesetz verstummt nicht. Nun hat die SPÖ reagiert und Nachbesserungen angekündigt. Es sei zu befürchten, dass sich die Prostitution in Wien vermehren werde.

Von „faulen Kompromissen“ ist die Rede, auch davon, dass das Gesetz löchrig sei „wie Schweizer Käse“. Die Wiener ÖVP kann dem neuen Prostitutionsgesetz, das am 30.Juni im Landtag beschlossen und ab Herbst gelten soll, nichts abgewinnen. Es sei zu befürchten, dass sich die Prostitution in Wien vermehren werde, sagt VP-Sicherheitssprecher und Landtagsabgeordneter Wolfgang Ulm. Grund für diese Annahme: Mit dem neuen Gesetz fällt die zeitliche Begrenzung (ab 21Uhr im Sommer, ab 20Uhr im Winter, bis 4Uhr früh) weg, also können Prostituierte auch tagsüber arbeiten.


Zudem würde sich die Fläche, wo die Sexarbeiter ihre Dienste anbieten, erweitern. Genau das ist der Hauptkritikpunkt der Opposition am neuen Gesetz: Verboten wird zwar die Straßenprostitution in Wohngebieten – aber wie genau wird Wohngebiet definiert und wie nah darf man diesen Gebieten sein? Auf diese offenen Fragen hat die SPÖ nun reagiert: Der Begriff „Wohngebiet“ werde noch exakter präzisiert werden, heißt es in einer Aussendung der ressortzuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger. Dafür werde es einen eigenen Abänderungsantrag geben, der gleichzeitig mit dem neuen Prostitutionsgesetz eingebracht werden soll. Die Juristen würden zurzeit an den Details arbeiten.

Schutzzonenregelung fällt

Die konkrete Definition von Wohnzonen würden auch Beratungsorganisationen für Sexarbeiter wie „Sophie“ in Rudolfsheim-Fünfhaus begrüßen: „Wir merken, dass wir selbst den Frauen nicht genau sagen können, wo diese sind“, sagt Eva van Rahden, Leiterin der Beratungsstelle. Insgesamt seien für die Sexarbeiter mehrere Punkte im neuen Gesetz von Vorteil; etwa, dass die Strafhöhe herabgesetzt wird und dass die Schutzzonenregelung fallen wird. Bisher durften Sexarbeiter 150Meter vor sensiblen Orten wie Kindergärten nicht arbeiten. In der Praxis sei das sehr schwer nachmessbar gewesen, so van Rahden, „ob das jetzt 50 oder 60Meter sind“.

Auch wenn die ÖVP, so Ulm, mit einem allgemeinen Verbot von Straßenprostitution am zufriedensten wäre – ein Punkt im neuen Gesetz wird auch von ihnen unterstützt: Für Betreiber von Prostitutionslokalen wird es künftig Genehmigungsverfahren geben. Laut ÖVP soll sich die Prostitution ganz in Bordelle verlagern; dort könne man auch die Situation der Sexarbeiter besser kontrollieren, so Ulm.

Bleibt Straßenstrich am Gürtel?

Ein anderer offener Punkt im Gesetz ist offenbar der Gürtel. Eigentlich würde er unter Wohnbereich fallen, Sexarbeit wäre hier künftig verboten. Laut Rathaus-Informationen soll das neue Gesetz gerade für diese Gegend nicht gelten. Aus dem Büro von Frauenberger heißt es lediglich, dass „Steuerungsgruppen“ zusätzliche Gebiete definieren können, wo Straßenprostitution erlaubt sein könne.

Überhaupt setzen SPÖ, Grüne und Sexarbeiter-Organisationen auf die „Steuerungsgruppen“: Vertreter von Magistrat, Polizei, NGOs und Politiker sollen die Situation beobachten und Verbesserungsvorschläge erarbeiten. In Wien stehen rund 150Frauen auf der Straße, insgesamt sind 2200 offiziell als Prostituierte tätig. Die Dunkelziffer ist dreimal so hoch.

AUF EINEN BLICK
Neues Gesetz. Am 30.Juni wird das Prostitutionsgesetz novelliert – es soll ab Herbst gelten. Demnach wird der Straßenstrich in Wohngegenden, Friedhöfen, Kleingärten und Haltestellen verboten werden. Die Opposition hat kritisiert, dass gerade die Wohnzonen nicht genau definiert werden. Nun kündigt die SPÖ an, den Begriff zu präzisieren. Von den Sexarbeitern selbst werden die Neuerungen wie der Fall der Schutzzonenregelung begrüßt.

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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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Beitrag von Zwerg »

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fraences hat geschrieben: Von den Sexarbeitern selbst werden die Neuerungen wie der Fall der Schutzzonenregelung begrüßt.
Hier irrt die Presse! Eine Stellungnahme (die Kritik der von uns vertretenen SexarbeiterInnen) des Sexworker Forums wird es in Bälde hier geben.

christian

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RE: LokalNachrichten: WIEN

Beitrag von Zwerg »

Rot-grünes Wien:

Schwule Prostitution wird umfassend strafbar

Bereits bisher war die schwule Prostitution in Wien weitgehend illegal. Strafbar waren aber nur die Stricher. Die rot-grüne Koalition macht sie künftig nicht nur faktisch fast ganz illegal sondern bestraft künftig auch die Freier.

Prostitution ist in Wien nur als Strassenprostitution und in Räumen erlaubt, die einen unmittelbaren und gesonderten Zugang von der Strasse haben. Aber auch dann darf die Prostitution in Bahnhöfen, Stationsgebäuden und Haltestellenbereichen öffentlicher Verkehrsmittel sowie im Umkreis von 150 Metern von Gebäuden und Gebäudeteilen, die religiösen Zwecken gewidmet sind, von Kindertagesheimen, Schulen und Schülerheimen, von Jugendheimen und Jugendzentren, von Kinder- und Jugendspielplätzen, von Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie von Friedhöfen weder angebahnt noch ausgeübt werden.

Die allermeisten der gängigen Örtlichkeiten schwuler Prostitution in Wien fallen wohl unter zumindest eines dieser Verbote. Schwule Prostitution ist in Wien daher (mit Ausnahme von ausserhalb der Verbotszonen angebahnten Hausbesuchen) weitgehend illegal. Strichern drohen Strafen von bis zu EUR 2.000,-- (wenn sie die nicht haben: bis zu 12 Tagen Arrest) (pro Übertretung).

Verbot nun auch in Parks

Die rot-grüne Stadtregierung hat nun ein neues Prostitutionsgesetz angekündigt, mit dem die Verbote ausgeweitet werden. Prostitution wird künftig nur mehr in bewilligten Bordellen erlaubt sein. Ausserhalb von Bordellen wird sie in Wohngebieten total verboten, das sind Flächen, die mehrheitlich mit Wohngebäuden bebaut sind (also der allergrößte Teil der Stadt). Keine Prostitution (inklusive der Anbahnung derselben) darf es außerdem im Kleingartengebiet, auf Friedhöfen, in Parks im Wohngebiet, in Bahnhöfen sowie Stationsgebäuden und Haltestellenbereichen öffentlicher Verkehrsmittel geben.

Noch mehr als bisher werden damit wohl die meisten gängigen Plätze schwuler Prostitution in Wien verboten, sofern sich die schwule Prostitution nicht (was nicht sehr wahrscheinlich erscheint) in die Gewerbegebiete am Stadtrand bzw. in bewilligte Bordelle verlagert, zumal sich letztere (ebensowenig wie ein schwuler Strassenstrich) in Wien schon bisher nicht etablieren konnten und künftig strengen Auflagen unterliegen werden.

„Kontakt aufnehmen beziehungsweise ein Geschäft anbahnen“?

Anders als bisher werden aber nicht nur die Stricher bestraft sondern auch alle, die außerhalb der erlaubten Bereiche mit Prostituierten „Kontakt aufnehmen beziehungsweise ein Geschäft anbahnen“ (sic). Damit wird künftig nicht nur ein Freier bestraft, der ein Geschäft mit einem Stricher an den verbotenen Orten anbahnt sondern jeder, der dort einen Stricher zu anderen Zwecken kontaktiert, was das auch immer heissen mag. Die Kontaktaufnahme mit dem Stricher muss übrigens nicht vorsätzlich sein. Es genügt Fahrlässigkeit.

Straffrei bleiben (für Freier und Stricher) auch künftig Hausbesuche. Aber nur dann, wenn die Anbahnung (also das Kennenlernen) nicht an einem der oben angeführten verbotenen Orte stattfindet. Wird der Hausbesuch also etwa im Rathauspark oder in einem der Schwulenlokale vereinbart, so drohen künftig beiden Geschäftspartnern saftige Strafen.

In welcher anderen Branche werden Kunden dafür (mit)bestraft, dass der Gewerbetreibende gewerberechtliche Vorschriften (wie bspw. örtliche Beschränkungen der Anpreisung oder der Erbringung der Dienstleistung) nicht einhält?

Dieser Beitrag von Helmut Graupner erschien in XTRA! 6/2011 (

http://www.xtra-news.at/xtra---aktuelle ... index.html

).

Dr. Helmut Graupner ist Rechtsanwalt in Wien, Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) sowie Vice-President for Europe der International Lesbian and Gay Law Association (ILGLaw) und Co-Coordinator der European Commission on Sexual Orientation Law (ECSOL).

Rückfragehinweis: 0676/3094737; 01/8763061,

office@RKLambda.at mailto:office@RKLambda.at

,

www.RKLambda.at http://www.rklambda.at/

16.06.2011

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Beitrag von Robby »

@Rot-Grünes Wien
eine verbots-und bestrafungsorgie für eine harmlose tätigkeit(sex)
das linke Idol "Genosse Iwanow" läßt grüssen

robby

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Beitrag von Aoife »

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Robby hat geschrieben:das linke Idol "Genosse Iwanow" läßt grüssen
Wahrscheinlicher erscheint mir, dass hier wie in den nordischen Ländern die religiöse Rechte unter dem Deckmantel des "Feminismus" und möglicherweise großszügigem funding ( zuminds in Skandinavien und in der europäischen Frauenlobby ist das ja so - zu Österreich fehlen mir die Kenntnisse) die sogenannte Linke unbemerkt unterwandert hat.

Die bedarfsunabhängige Zwangsberatung durch Sozialarbeiter, die nicht einmal eigene Berufserfahrung mitbringen müssen, spricht eher für "anständige" Frauen, die sich unanständigerweise auf unsere Kosten als "Helfer" profilieren wollen, also für religiös-rechte Gleichmacher- und Unfreiheitsideologie, denn für "Genosse Iwanow".

Die aus Zeiten des Kalten Kriegs überkommene rechts-links-Einteilung versagt hier nicht nur, sie ist auch höchst gefährlich, weil sie vom eigentlichen Feind ablenkt: Den einen Gottesstaat anstrebenden Gutmenschen, die Menschenrechte für Alle ablehnen und sie auf ihre religiösen Freunde beschränken wollen.

Liebe Grüße, Aoife
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
Misspellings are *very special effects* of me keyboard

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Beitrag von Robby »

@Aoife
ich hab mich vom offen sichtbaren beeindrucken lassen und bei der derzeit allgemeinen radikalisierung eine zunehmende intoleranz der ex-sozialliberalen gesehen
deine theorie zur unterwanderung hat bei näherer betrachtung sehr viel für sich:monotheistische religionen (und auch die nahestehenden politischen parteien)sind seit jeher sex und frauenfeindlich
vielleicht will Rot-Grün auch nur ein bischen im rechten lager auf stimmenfang gehen?
liebe grüße
Robby