Schnelles Inkasso im Rotlicht-Milieu
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fraences
- Admina

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Schnelles Inkasso im Rotlicht-Milieu
Schnelles Inkasso im Rotlicht-Milieu
Essen. Relativ milde kamen vier Angeklagte aus Essen und Gelsenkirchen vor der VII. Essener Strafkammer davon, die in der Art eines Rollkommandos versuchten, den Lohn für eine Prostituierte einzutreiben.
Anfangs hatten sie sich wegen schwerer räuberischer Erpressung verantworten müssen, Mindeststrafe fünf Jahre Haft.
Es ging vor allem um die Frage, ob die Prostituierte Anspruch auf 120 Euro Lohn hatte. Ihr Freier, ein 27 Jahre alter Maler aus Essen, hatte das verneint. Denn er habe gar nicht die Leistung erhalten, für die er bezahlen sollte. Doch mit der Wahrheit nahm der junge Mann es nicht so genau. Unbestritten hatte er bei einer Escort-Agentur in Essen angerufen und um den Besuch einer „Dame“ gebeten. Sie kam und traf auf eine intime Atmosphäre. Denn ihr Freier renovierte gerade die Wohnung seiner Schwester und nutzte deren Abwesenheit, um nicht nur auf nackte Wände starren zu müssen.
„Willst du sterben?“
Die Dame kam und forderte nach der „Arbeit“ ihren Lohn. Er weigerte sich, lockte sie trickreich aus der Wohnung. Womit er nicht rechnete, war die schnelle Reaktion der Escort-Agentur. Vor seiner Tür tauchten in wenigen Minuten die 26-jährige Chefin mit ihrem Ehemann (36) auf. Die beiden hatten sich in Gelsenkirchen Verstärkung in einem 35 und einem 37 Jahre alten Mann geholt. Sie klingelten, klopften – und traten die Tür ein. Unter der Tür lag der Freier. Als er darunter hervor krabbelte, schlugen zwei Leute auf ihn ein, der 35-jährige Gelsenkirchener hielt ihm sogar eine Gaspistole vor den Kopf und schrie: „Willst du sterben?“ Doch bevor die Frage endgültig beantwortet wurde, kam die Polizei.
Im Prozess blieb der 27 Jahre alte Freier dabei, die Dienste der Frau nicht in Anspruch genommen zu haben. Erst nach eindringlicher Belehrung von Richter Fink, wie eine Falschaussage bestraft wird, räumte er ein: „Ja, es gab Geschlechtsverkehr.“
Vierter Angeklagter wurde freigesprochen
Für die Angeklagten bedeutete das Eingeständnis viel. Denn das aggressive Eintreiben einer berechtigten Forderung bedeutet strafrechtlich nur Nötigung und Körperverletzung. Bei der Agenturchefin sah das Gericht keine Beweise, dass sie den Überfall organisiert hatte und stellte das Verfahren gegen 1500 Euro ein. Die beiden Schläger bekamen acht Monate beziehungsweise ein Jahr und vier Monate Haft mit Bewährung. Der vierte Angeklagte, er stand abseits, wurde freigesprochen. Und gegen den Freier leitet Staatsanwalt Koschnick ein Verfahren wegen Betruges ein
http://www.derwesten.de/staedte/gelsenk ... 01437.html
Essen. Relativ milde kamen vier Angeklagte aus Essen und Gelsenkirchen vor der VII. Essener Strafkammer davon, die in der Art eines Rollkommandos versuchten, den Lohn für eine Prostituierte einzutreiben.
Anfangs hatten sie sich wegen schwerer räuberischer Erpressung verantworten müssen, Mindeststrafe fünf Jahre Haft.
Es ging vor allem um die Frage, ob die Prostituierte Anspruch auf 120 Euro Lohn hatte. Ihr Freier, ein 27 Jahre alter Maler aus Essen, hatte das verneint. Denn er habe gar nicht die Leistung erhalten, für die er bezahlen sollte. Doch mit der Wahrheit nahm der junge Mann es nicht so genau. Unbestritten hatte er bei einer Escort-Agentur in Essen angerufen und um den Besuch einer „Dame“ gebeten. Sie kam und traf auf eine intime Atmosphäre. Denn ihr Freier renovierte gerade die Wohnung seiner Schwester und nutzte deren Abwesenheit, um nicht nur auf nackte Wände starren zu müssen.
„Willst du sterben?“
Die Dame kam und forderte nach der „Arbeit“ ihren Lohn. Er weigerte sich, lockte sie trickreich aus der Wohnung. Womit er nicht rechnete, war die schnelle Reaktion der Escort-Agentur. Vor seiner Tür tauchten in wenigen Minuten die 26-jährige Chefin mit ihrem Ehemann (36) auf. Die beiden hatten sich in Gelsenkirchen Verstärkung in einem 35 und einem 37 Jahre alten Mann geholt. Sie klingelten, klopften – und traten die Tür ein. Unter der Tür lag der Freier. Als er darunter hervor krabbelte, schlugen zwei Leute auf ihn ein, der 35-jährige Gelsenkirchener hielt ihm sogar eine Gaspistole vor den Kopf und schrie: „Willst du sterben?“ Doch bevor die Frage endgültig beantwortet wurde, kam die Polizei.
Im Prozess blieb der 27 Jahre alte Freier dabei, die Dienste der Frau nicht in Anspruch genommen zu haben. Erst nach eindringlicher Belehrung von Richter Fink, wie eine Falschaussage bestraft wird, räumte er ein: „Ja, es gab Geschlechtsverkehr.“
Vierter Angeklagter wurde freigesprochen
Für die Angeklagten bedeutete das Eingeständnis viel. Denn das aggressive Eintreiben einer berechtigten Forderung bedeutet strafrechtlich nur Nötigung und Körperverletzung. Bei der Agenturchefin sah das Gericht keine Beweise, dass sie den Überfall organisiert hatte und stellte das Verfahren gegen 1500 Euro ein. Die beiden Schläger bekamen acht Monate beziehungsweise ein Jahr und vier Monate Haft mit Bewährung. Der vierte Angeklagte, er stand abseits, wurde freigesprochen. Und gegen den Freier leitet Staatsanwalt Koschnick ein Verfahren wegen Betruges ein
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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ehemaliger_User
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Super. In diesem Falle wäre ich dafür, dass die Betreiberin ihre (nicht vorhandene) Lizenz verliert.
Keine Vorkasse oder Polizei um Personalien feststellen zu lassen?
Solche Vorgehensweise schadet den Bemühungen, Sexarbeit als normales Rechtsgeschäft zu behandeln.
Keine Vorkasse oder Polizei um Personalien feststellen zu lassen?
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Auf Wunsch des Users umgenannter Account
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Sinamore
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Ganz klar auch dafür..solches kriminelles Verhalten hat bei seriösen Dienstleistungen nichts verloren.
Immerhin wurde ein Verfahren wegen Betruges gegen den Freier eingeleitet. Leider überhaupt keine selbstverständliche Sache, weshalb die Agenturleiter vielleicht erst auf die Idee kam es brauche solche Aktionen. Denke nicht dass es in der Schweiz überhaupt möglich wäre ein solches Verfahren einzuleiten, da aufgrund der leidigen Sittenwidrigkeit kein Anspruch auf Bezahlung gibt.
Immerhin wurde ein Verfahren wegen Betruges gegen den Freier eingeleitet. Leider überhaupt keine selbstverständliche Sache, weshalb die Agenturleiter vielleicht erst auf die Idee kam es brauche solche Aktionen. Denke nicht dass es in der Schweiz überhaupt möglich wäre ein solches Verfahren einzuleiten, da aufgrund der leidigen Sittenwidrigkeit kein Anspruch auf Bezahlung gibt.
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fraences
- Admina

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@ehemaliger_User @Sinamore
Ihr habt beide Recht, das solche "alte Rotlichtmilieu-Aktionen" sehr unseren Image in Bezug auf Seriösität stark schädigt.
Zumal bei Nichtzahlung der Klageweg offen ist und erfolgsversprechend ist,bedingt durch das ProstG Aufhebung der Sittenwidrigkeit.
Da ich lange im Ruhrgebiet gelebt und gearbeitet habe, muss man wissen, das sich in Essen, viele "Alt-Luden" dort das Sagen haben und hier weht noch teilweise die "Alte Milieu Gesetze":
Man ruft keine Polizei,sondern regelt nach dem "Darwinischen Gesetz" die Streitigkeiten, der Stärkere gewinnt.
Bei der Betreiberin der Begleitagentur könnte ich mir vorstellen, das sie nur diesen Weg kennt mit solchen Problemen umzugehen.
In den Artikel über der Reeperbahn in Hamburg herrschen diese alten Milieugesetze scheinbar auch noch.Es ist halt noch ein Überbleibsel aus früherer Zeiten, wo man sich damals nicht anders zu helfen wusste.
Liebe Grüße, Fraences
.
Ihr habt beide Recht, das solche "alte Rotlichtmilieu-Aktionen" sehr unseren Image in Bezug auf Seriösität stark schädigt.
Zumal bei Nichtzahlung der Klageweg offen ist und erfolgsversprechend ist,bedingt durch das ProstG Aufhebung der Sittenwidrigkeit.
Da ich lange im Ruhrgebiet gelebt und gearbeitet habe, muss man wissen, das sich in Essen, viele "Alt-Luden" dort das Sagen haben und hier weht noch teilweise die "Alte Milieu Gesetze":
Man ruft keine Polizei,sondern regelt nach dem "Darwinischen Gesetz" die Streitigkeiten, der Stärkere gewinnt.
Bei der Betreiberin der Begleitagentur könnte ich mir vorstellen, das sie nur diesen Weg kennt mit solchen Problemen umzugehen.
In den Artikel über der Reeperbahn in Hamburg herrschen diese alten Milieugesetze scheinbar auch noch.Es ist halt noch ein Überbleibsel aus früherer Zeiten, wo man sich damals nicht anders zu helfen wusste.
Liebe Grüße, Fraences
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Mitch
- hat was zu sagen

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Das Verhalten von Gericht und StA beeindruckt mich schon ein bischen.
Dass so ein Freierverhalten übelster Betrug ist, sollte man wirklich nicht vergessen. Aber wenn man die Person schon aus ...prinzipiellen Gründen selbst angehen möchte muss man ihn freilich nicht gleich die Visage umpflügen.
Ich kanns ein bischen nachvollziehen - weil Kunden auch sehr überheblich daher kommen können und es einfach abgrundtief unethisch ist, jemanden abzuzocken mit dem man eben noch intime Momente geteilt hat.
Auch wenn der Sex in dem Fall wie eine ganz normale Dienstleistung betrachtet werden sollte, erfahre ich ,dass die Enttäuschung und das Gefühl des Ausgenutzt werdens viel intensiver ist, nachdem man -auch wenns berufsbedingt war- sich auf die Person einige Stunden richtig eingelassen hat.
Als meiner Verlobten das einmal passiert ist, musste ich schon sehr an mich halten um nicht meinen Gewaltphantasien zu erliegen.
Trotzdem alles kein Grund das alte Ludentum wieder aufflackern zu lassen. Man kann sich allenfalls vor die tür des Betrügers stellen und mit etwas gehobener Stimme fordern, er möge seine Schulden bezahlen.
Liebe Grüße
Michel
Dass so ein Freierverhalten übelster Betrug ist, sollte man wirklich nicht vergessen. Aber wenn man die Person schon aus ...prinzipiellen Gründen selbst angehen möchte muss man ihn freilich nicht gleich die Visage umpflügen.
Ich kanns ein bischen nachvollziehen - weil Kunden auch sehr überheblich daher kommen können und es einfach abgrundtief unethisch ist, jemanden abzuzocken mit dem man eben noch intime Momente geteilt hat.
Auch wenn der Sex in dem Fall wie eine ganz normale Dienstleistung betrachtet werden sollte, erfahre ich ,dass die Enttäuschung und das Gefühl des Ausgenutzt werdens viel intensiver ist, nachdem man -auch wenns berufsbedingt war- sich auf die Person einige Stunden richtig eingelassen hat.
Als meiner Verlobten das einmal passiert ist, musste ich schon sehr an mich halten um nicht meinen Gewaltphantasien zu erliegen.
Trotzdem alles kein Grund das alte Ludentum wieder aufflackern zu lassen. Man kann sich allenfalls vor die tür des Betrügers stellen und mit etwas gehobener Stimme fordern, er möge seine Schulden bezahlen.
Liebe Grüße
Michel
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Lucy
- PlatinStern

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Mitch
- hat was zu sagen

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fraences
- Admina

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In einem solchen Fall, wo die Agentur die Bürgschaft für die Bezahlung des Gastes übernimmt, so müsste die Agentur bei Nichtzahlung dem Escort das Honorar zahlen.
lg, fraences
lg, fraences
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Robby
- wissend

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hallo zusammen
beim lesen der berichte stellen sich für mich folgende fragen :
warum wurde das honorar nicht im vorhinein bezahlt ?(in den mehr als 25 jahren als kunde mußte ich immer vorher zahlen-das ist selbstverständlich)
hat die agentur vielleicht schon öfter schlechte erfahrungen mit zahlungsunwilligen kunden gemacht ?
wie lange dauert der rechtsweg um das ausständige honorar zu bekommen?
wie funktioniert das in ländern in denen prostitution vom gesetz her sittenwidrig ist und daher eine klage nicht möglich ist?
ich kann die reaktion der agentur verstehen aber nicht billigen-ist zu übertrieben
andererseits wäre ich auch sehr zornig wenn ich für meine arbeit kein geld bekäme
das strafmaß für betrug wäre interessant
liebe grüße
robby
beim lesen der berichte stellen sich für mich folgende fragen :
warum wurde das honorar nicht im vorhinein bezahlt ?(in den mehr als 25 jahren als kunde mußte ich immer vorher zahlen-das ist selbstverständlich)
hat die agentur vielleicht schon öfter schlechte erfahrungen mit zahlungsunwilligen kunden gemacht ?
wie lange dauert der rechtsweg um das ausständige honorar zu bekommen?
wie funktioniert das in ländern in denen prostitution vom gesetz her sittenwidrig ist und daher eine klage nicht möglich ist?
ich kann die reaktion der agentur verstehen aber nicht billigen-ist zu übertrieben
andererseits wäre ich auch sehr zornig wenn ich für meine arbeit kein geld bekäme
das strafmaß für betrug wäre interessant
liebe grüße
robby
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Mitch
- hat was zu sagen

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Guten Morgen !
@fraencess... ja genau ! Müsste... Leider schreibt quasi jede Agentur offiziell auf ihre Seite, dass das Geld immer zu Anfang übergeben wird.
@Robby
So unterschiedlich sind die Geflogenheiten. Nachdem was mir die Escorts erzählen würde ich schätzen, dass etwa ein viertel das Honorar nicht im Voraus kassieren.
Junge Escorts, weil sie sich nicht trauen zu fragen oder eben weil die Agentur sagt, "das ist so ein guter Kunde...blabla".
Deutsche Gerichte brauchen für derlei geringe Strafsachen optimistisch gesehen 8 Monate. Aber das schwankt sehr nach Bundesland. - Keine Ahnung wie es bei dir in Ö ist, aber da wir eh alles voneinander abgucken, vermutlich nicht viel besser.
Das Strafmaß für Betrug beträgt in Österreich bis zu 6 Monaten, in Deutschland und der Schweiz bis zu 5 Jahren - alternativ jeweils Geldstrafe, die auch jeder Ersttäter bekommt. (Außer vielleicht bei den Schweizern - die sind was Geld angeht furchtbar humorlos)
Die Vorabzahlung des Honorars soll gerade verhindern ,dass ein Kunde einfach von dannen zieht und die SexarbeiterIn ohne Lohn und ohne Rechtsanspruch dasteht. In Ländern in denen P sittenwidrig ist, gibt es eben keinen rechtlichen Anspruch auf den Hurenlohn.
Jedoch: Da die Dame über eine Agentur vermittelt wurde, wurden vermutlich auch keine sexuellen Dienstleistungen vereinbart - es geht nur um die miteinander verbrachte Zeit. Da sowas nicht sittenwidrig ist, könnte man immerhin versuchen zu klagen. Theoretisch müsste es funktionieren. Praktisch würde man sich zumindest für die lokale Staatsmacht als Hure brandmarken.
Es stellt sich in Ländern, welche die P legalisiert haben, das Problem, dass Freier jetzt argumentieren können, es handle sich ja um eine ganz normale Dienstleistung und die Leistende hätte auch jede Rechtssicherheit.
Den Klempner bezahlt man ja auch nicht vor getaner Arbeit. Das Argument ist nicht ganz von der Hand zu weisen.
Liebe Grüße
Michel
@fraencess... ja genau ! Müsste... Leider schreibt quasi jede Agentur offiziell auf ihre Seite, dass das Geld immer zu Anfang übergeben wird.
@Robby
So unterschiedlich sind die Geflogenheiten. Nachdem was mir die Escorts erzählen würde ich schätzen, dass etwa ein viertel das Honorar nicht im Voraus kassieren.
Junge Escorts, weil sie sich nicht trauen zu fragen oder eben weil die Agentur sagt, "das ist so ein guter Kunde...blabla".
Deutsche Gerichte brauchen für derlei geringe Strafsachen optimistisch gesehen 8 Monate. Aber das schwankt sehr nach Bundesland. - Keine Ahnung wie es bei dir in Ö ist, aber da wir eh alles voneinander abgucken, vermutlich nicht viel besser.
Das Strafmaß für Betrug beträgt in Österreich bis zu 6 Monaten, in Deutschland und der Schweiz bis zu 5 Jahren - alternativ jeweils Geldstrafe, die auch jeder Ersttäter bekommt. (Außer vielleicht bei den Schweizern - die sind was Geld angeht furchtbar humorlos)
Die Vorabzahlung des Honorars soll gerade verhindern ,dass ein Kunde einfach von dannen zieht und die SexarbeiterIn ohne Lohn und ohne Rechtsanspruch dasteht. In Ländern in denen P sittenwidrig ist, gibt es eben keinen rechtlichen Anspruch auf den Hurenlohn.
Jedoch: Da die Dame über eine Agentur vermittelt wurde, wurden vermutlich auch keine sexuellen Dienstleistungen vereinbart - es geht nur um die miteinander verbrachte Zeit. Da sowas nicht sittenwidrig ist, könnte man immerhin versuchen zu klagen. Theoretisch müsste es funktionieren. Praktisch würde man sich zumindest für die lokale Staatsmacht als Hure brandmarken.
Es stellt sich in Ländern, welche die P legalisiert haben, das Problem, dass Freier jetzt argumentieren können, es handle sich ja um eine ganz normale Dienstleistung und die Leistende hätte auch jede Rechtssicherheit.
Den Klempner bezahlt man ja auch nicht vor getaner Arbeit. Das Argument ist nicht ganz von der Hand zu weisen.
Liebe Grüße
Michel
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annainga
- PlatinStern

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nicht nur den nicht, die meisten dienstleistungen werden nach der erbrachten leistung gezahlt. ich mache es unterschiedlich. erstkunden zahlen vorher, manche stammkunden dürfen es sich aussuchen. einige meiner kunden empfinden es als ehre, als vertrauensbeweis, dass sie hinterher bezahlen, andere wollen die "sache mit dem bezahlen" vorher hinter sich bringen.Mitch hat geschrieben: Den Klempner bezahlt man ja auch nicht vor getaner Arbeit
und dass bei dieser dienstleistung ein betrug psychisch wesentlich schädigender wirkt, damit hast du recht @mitch. irgendwo hat @Aoife geschrieben, dass es in einigen ländern rechtlich als vergewaltigung zählt und verurteilt wird, wenn der liebeslohn nicht gezahlt wird. wo das so ist, weiß ich nicht mehr ....
lieben gruß, annainga
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ehemaliger_User
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Ist aber auch in anderen Branchen üblich. Schuhreparatur über 40 EUR muss ich bei unserem Schuster auch im Voraus bezahlen.Mitch hat geschrieben:Den Klempner bezahlt man ja auch nicht vor getaner Arbeit. Das Argument ist nicht ganz von der Hand zu weisen.
Software, dich ich im Internethandel beziehe kann ich meist auch erst nach Vorauskasse runterladen.
Ist bei vielen solcher Geschäfte üblich, wenn es ein grosser Aufwand wäre, an das vereinbarte Geld zu kommen.
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Jupiter
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Ja, und zu dieser "Sorte" zähle ich mich auch.annainga hat geschrieben: andere wollen die "sache mit dem bezahlen" vorher hinter sich bringen.
Grundsätzlich ob Erst-Treffen oder Wiederholung, das Finanzielle bei der ersten Gelegenheit erledigen.
Gruß Jupiter
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)
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Robby
- wissend

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@mitch
entschuldige bitte die verspätete antwort aber mein sch....computer ist wieder mal abgestürzt
zur nachher bezahlung ein gegenbeispiel-die sw mögen mir bitte den vergleich entschuldigen und gegebenenfalls als beispiel verwenden: im supermarkt bezahlt man die lebensmittel auch beim erwerb und nicht nach dem essen zu hause lg robert
entschuldige bitte die verspätete antwort aber mein sch....computer ist wieder mal abgestürzt
zur nachher bezahlung ein gegenbeispiel-die sw mögen mir bitte den vergleich entschuldigen und gegebenenfalls als beispiel verwenden: im supermarkt bezahlt man die lebensmittel auch beim erwerb und nicht nach dem essen zu hause lg robert
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Mitch
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:D Kein Problem Robby - ich sehe meinem Rechner auch gerade beim langsamen sterben zu.
Der Vergleich hinkt aber, weil es sich ja um Dienstleistungsgewerbe handelt. Klempner, Monteure, Taxis, Anwälte, etc. - die Regel ist immernoch: Erst die Leistung, dann das Geld. - Ausgenommen sind Bereiche, in denen es Sachzwänge gibt. Aber die gibt es ja bei SW eigentlich nicht.
lg
Der Vergleich hinkt aber, weil es sich ja um Dienstleistungsgewerbe handelt. Klempner, Monteure, Taxis, Anwälte, etc. - die Regel ist immernoch: Erst die Leistung, dann das Geld. - Ausgenommen sind Bereiche, in denen es Sachzwänge gibt. Aber die gibt es ja bei SW eigentlich nicht.
lg
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Robby
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hallo mitch
nochmal kurz zum vergleich mit handwerkern,taxi,anwälten,etc
da weiss man vorher nicht wielange der dienst dauert-es können sich ja komplikationen ergeben
bei sw-diensten wird nach meiner erfahrung vorher schon die zeit/dienstleistung vereinbart deswegen kann man auch vorher bezahlen es gibt aber sicher verschiedene sichtweisen und das ist auch nicht weiter tragisch jedenfalls ist der hier gezeigte fall objektiv gesehen betrug-unabhängig von irgendwelchen kuriosen gesetzen in manchen staaten
liebe grüße
robby
nochmal kurz zum vergleich mit handwerkern,taxi,anwälten,etc
da weiss man vorher nicht wielange der dienst dauert-es können sich ja komplikationen ergeben
bei sw-diensten wird nach meiner erfahrung vorher schon die zeit/dienstleistung vereinbart deswegen kann man auch vorher bezahlen es gibt aber sicher verschiedene sichtweisen und das ist auch nicht weiter tragisch jedenfalls ist der hier gezeigte fall objektiv gesehen betrug-unabhängig von irgendwelchen kuriosen gesetzen in manchen staaten
liebe grüße
robby