Hallo ihr Lieben,
ich würde gern bald nicht wie zuvor wochenweise, sondern langfristig eine Gewerbewohnung anmieten, damit ich mir die Wohnung nach meinen eigenen Vorstellungen einrichten kann. Ich bin einfach genervt davon, was einem da oft für Bruchbuden angeboten werden.
Ich habe eine Wohnung in Essen in Aussicht. Die Wohnung ist knapp 35qm groß. Der Vermieter sagt, ich soll ihm einen Preis vorschlagen. Wieviel würdet ihr sagen wäre da angemessen? Ansonsten würde mich auch grundsätzlich interessieren, was eine genehmigte Wohnung ungefähr kostet, wenn man diese auch untervermieten darf?
Falls ich mich mit dem Vermieter in Essen nicht einig werde: Wie/Wo habt ihr eure Gewerbewohnung gefunden? Wie sind zb. Eure Erfahrungen mit Marklern oder lohnt es sich selbst eine Suchanzeige bei Kollegin.de zu schalten?
Würde mich total freuen, wenn ihr mir paar Tips geben könnet!
Liebe Grüße Lunie
Fragen zum langfristigen Anmieten einer Gewerbewohnung
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RE: Fragen zum langfristigen Anmieten einer Gewerbewohnung
Ich hab bislang keine Erfahrungen...
Einen Tipp hab ich aber: ehe du einen langfristigen Mietsvertrag unterschreibst solltest du vielleicht die neue Gesetzgebung diesbezüglich abwarten.
Sicher dir zur Not deswegen ein entsprechendes Kündigungsrecht, falls sich der Vermieter drauf einlässt.
Einen Tipp hab ich aber: ehe du einen langfristigen Mietsvertrag unterschreibst solltest du vielleicht die neue Gesetzgebung diesbezüglich abwarten.
Sicher dir zur Not deswegen ein entsprechendes Kündigungsrecht, falls sich der Vermieter drauf einlässt.
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RE: Fragen zum langfristigen Anmieten einer Gewerbewohnung
Nein, in Bezug auf Prostitution, deren Eindämmung und allen voran "Prostitutionsstätten".
Da gibts hier mehrere Infos dazu zu finden...
Reine Arbeitswohnung geht dann nicht mehr und Untervermieten kannst du nach dem jetzigen Entwurf zb auch nicht mehr, da die Sexarbeiterin selbst in der Wohnung arbeiten UND wohnhaft gemeldet sein muss.
http://www.voice4sexworkers.com/wp-cont ... gesetz.pdf
Da gibts hier mehrere Infos dazu zu finden...
Reine Arbeitswohnung geht dann nicht mehr und Untervermieten kannst du nach dem jetzigen Entwurf zb auch nicht mehr, da die Sexarbeiterin selbst in der Wohnung arbeiten UND wohnhaft gemeldet sein muss.
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