LokalNachrichten: ZÜRICH
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- Goldstück
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RE: LokalNachrichten: ZÜRICH
Immer wieder schön zu sehen ist diese Argumentationsweise:
"Es ist doch nicht einzusehen, dass …."
Mit anderen Worten: die Bürgerinnen und Bürger müssen Argumente dafür vortragen, dass ihnen etwas erlaubt sein soll. Noch einmal anders formuliert: was nicht erlaubt ist, ist verboten.
"Es ist doch nicht einzusehen, dass …."
Mit anderen Worten: die Bürgerinnen und Bürger müssen Argumente dafür vortragen, dass ihnen etwas erlaubt sein soll. Noch einmal anders formuliert: was nicht erlaubt ist, ist verboten.
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07.12.2014
Allein in Zürich schaffen 1500 Zwangs-Prostituierte an - Hausangestellte schuften ohne Lohn und Ferien
Versklavt in der Schweiz
Moderne Sklaverei existiert - auch in der Schweiz. 1100 Sklaven sollen hierzulande ausgebeutet werden. Die Zahl wird sogar noch höher geschätzt. Sie arbeiten vor allem im Sexmilieu und als Hausangestellte.
Kaum war die damals 20-jährige Elena* aus Bulgarien in Zürich angekommen, nahm ihr Peiniger ihr den Pass weg. Bezeichnete sie als Hure. Kaufte ihr ein aufreizendes Outfit, schickte sie zum Anschaffen in einen FKK-Club in Root LU. Monatelang durfte sie nicht nach Hause telefonieren, wurde gezwungen, den Arbeitsort zu wechseln. Sie musste gegen ihren Willen in Küssnacht am Rigi SZ anschaffen, in Frauenfeld, in Dietikon ZH. Begehrte sie auf, wurde sie beschimpft. Ihr Zuhälter drohte, sie in einen Kofferraum zu sperren.
Was Elena erlebte, ist ein Fall moderner Sklaverei. Sie findet sich in praktisch jedem Land. Weltweit leben gemäss der australischen Stiftung Walk Free 36 Millionen Sklaven. Gegen ihren Willen werden sie zu Zwangsarbeit oder Zwangsprostitution genötigt. In Westeuropa beuten Menschenhändler laut einer neuen Uno-Studie zwei Drittel ihrer Opfer sexuell aus.
Sklaverei: Das Wort erinnert an düstere, längst vergangene Zeiten. Doch Sklaverei ist noch immer Realität. Sogar in der Schweiz. 1100 Sklaven sollen laut Walk Free hierzulande ausgebeutet werden. Häufig geschieht dies bei Hausangestellten von Diplomaten in Bern und Genf (siehe Kasten). Am häufigsten aber im Sexmilieu.
Zwangsprostituierte in Zürich
1100 Sklaven in der Schweiz? Für die Zürcher CVP-Staatsanwältin Silvia Steiner (56) ist das eine zu tief geschätzte Zahl. «Alleine im Zürcher Milieu wurden in den letzten drei Jahren mindestens 1500 Frauen zur Prostitution gezwungen», sagt sie. Seit zehn Jahren ermittelt sie gegen Menschenhandel, Zuhälterei, Zwangsprostitution. Sexsklavinnen seien vor allem auf dem Strassenstrich anzutreffen, sagt sie. Aber auch in Kontaktbars, Sauna-Clubs, Cabarets.
Das Sexmilieu ist eine riesige Branche. Allein in der Stadt Zürich haben sich von 2011 bis 2013 über 1500 Frauen für den Strassenstrich angemeldet. Weitere 2200 liessen sich im selben Zeitraum als Sexarbeiterinnen in Zürcher Salons registrieren. Laut Stadtpolizei stammen über 70 Prozent dieser Prostituierten aus Osteuropa. Ein Grossteil von ihnen wird geknechtet, versklavt und dazu gezwungen, anzuschaffen.
Vor allem auf dem Strassenstrich herrscht Gewalt und Unterdrückung. Es ist die unterste Liga im Sexgewerbe. «Dort sind mindestens 80 Prozent der Frauen fremdbestimmt», sagt Staatsanwältin Steiner. In Salons dürfte mindestens die Hälfte der Frauen unfreiwillig anschaffen. Ihre Schätzungen der Dunkelziffern stützt sie auf Erfahrung in der Praxis. Genaue Zahlen gibt es nicht.
Anklageschriften zeigen Ausbeutung
Wie die Frauen unterdrückt werden, zeigen Anklageschriften und Gerichtsurteile. Zum Beispiel der Fall Elena. Der Zuhälter isolierte sie völlig. Regelmässig stahl er ihr das ganze Einkommen. Einmal durfte sie zehn von 4000 Franken behalten -um sich ein Sandwich zu kaufen. Mit dem Geld ging er nach Bulgarien.
Das Muster der Sklaventreiber ist immer gleich:
- Sie locken die Frauen mit falschen Versprechen in die Schweiz.
- Hier knöpfen sie ihnen Geld und Ausweise ab.
- Sie zwingen die Frauen auf den Strich zu gehen und schreiben Arbeitszeiten, Kleidung, Umsatzziele vor.
- Sie überwachen sie, teilweise sogar mit Kameras in den Zimmern.
Zum Beispiel in einem Cabaret in Wetzikon ZH. Ein früherer Geschäftsführer heuerte Frauen aus der Dominikanischen Republik, der Ukraine und anderen Ex-Sowjetrepubliken an. Er köderte sie mit einem Bruttolohn von 4700 Franken und einer Klausel, die Sex ausdrücklich von der Arbeit ausnimmt. Laut Vertrag war es den Frauen verboten, Kunden zu Alkohol zu animieren. Arbeitsinhalt sollte nur «Striptease Integral» sein.
Kaum in der Schweiz waren diese Klauseln wertlos. Die Frauen, die sich für die Anreise häufig verschuldet hatten, erhielten keinen Fixlohn, sondern nur Provisionen. Ohne Sex und Champagnerumsatz gab es null Einkommen. Der Zuhälter kontrollierte bis ins Séparée. Er kassierte das Geld von den Freiern und gab den Frauen je nach Lust und Laune einen Anteil ab. Oder nicht.
Weigerten sich die Frauen, drohte der Zuhälter mit Polizei. Da die Sexsklavinnen mit Tänzerinnenbewilligungen einreisten, hätten sie sich gar nicht prostituieren dürfen. Sie hatten Angst, Arbeitsbewilligung und Existenz zu verlieren. Und mit leeren Händen zurück in ihre Heimat zu reisen.
Staatsanwältin Steiner hat Dutzende solcher Fälle vor Gericht gebracht, mit 80 bis 100 betroffenen Zwangs-prostituierten. Opfer gibt es viel mehr. «Die Dunkelziffer ist hoch», sagt Silvia Steiner.
Ende November hat das Berner Obergericht vier Türken aus der Region Biel zu hohen Haftstrafen verurteilt. Sie hatten 57 Frauen zur Prostitution gezwungen und einen florierenden Menschenhandel mit ihnen betrieben – einer der grössten Fälle der Schweizer Kriminalgeschichte.
Doch nur selten werden die Täter gefasst. Der Zuhälter von Elena ist nicht mehr in der Schweiz. Er ist international ausgeschrieben. Ob er sich für seine Taten jemals verantworten muss, weiss derzeit niemand. Bis dahin lebt Elena in Angst.
Allein in Zürich schaffen 1500 Zwangs-Prostituierte an - Hausangestellte schuften ohne Lohn und Ferien
Versklavt in der Schweiz
Moderne Sklaverei existiert - auch in der Schweiz. 1100 Sklaven sollen hierzulande ausgebeutet werden. Die Zahl wird sogar noch höher geschätzt. Sie arbeiten vor allem im Sexmilieu und als Hausangestellte.
Kaum war die damals 20-jährige Elena* aus Bulgarien in Zürich angekommen, nahm ihr Peiniger ihr den Pass weg. Bezeichnete sie als Hure. Kaufte ihr ein aufreizendes Outfit, schickte sie zum Anschaffen in einen FKK-Club in Root LU. Monatelang durfte sie nicht nach Hause telefonieren, wurde gezwungen, den Arbeitsort zu wechseln. Sie musste gegen ihren Willen in Küssnacht am Rigi SZ anschaffen, in Frauenfeld, in Dietikon ZH. Begehrte sie auf, wurde sie beschimpft. Ihr Zuhälter drohte, sie in einen Kofferraum zu sperren.
Was Elena erlebte, ist ein Fall moderner Sklaverei. Sie findet sich in praktisch jedem Land. Weltweit leben gemäss der australischen Stiftung Walk Free 36 Millionen Sklaven. Gegen ihren Willen werden sie zu Zwangsarbeit oder Zwangsprostitution genötigt. In Westeuropa beuten Menschenhändler laut einer neuen Uno-Studie zwei Drittel ihrer Opfer sexuell aus.
Sklaverei: Das Wort erinnert an düstere, längst vergangene Zeiten. Doch Sklaverei ist noch immer Realität. Sogar in der Schweiz. 1100 Sklaven sollen laut Walk Free hierzulande ausgebeutet werden. Häufig geschieht dies bei Hausangestellten von Diplomaten in Bern und Genf (siehe Kasten). Am häufigsten aber im Sexmilieu.
Zwangsprostituierte in Zürich
1100 Sklaven in der Schweiz? Für die Zürcher CVP-Staatsanwältin Silvia Steiner (56) ist das eine zu tief geschätzte Zahl. «Alleine im Zürcher Milieu wurden in den letzten drei Jahren mindestens 1500 Frauen zur Prostitution gezwungen», sagt sie. Seit zehn Jahren ermittelt sie gegen Menschenhandel, Zuhälterei, Zwangsprostitution. Sexsklavinnen seien vor allem auf dem Strassenstrich anzutreffen, sagt sie. Aber auch in Kontaktbars, Sauna-Clubs, Cabarets.
Das Sexmilieu ist eine riesige Branche. Allein in der Stadt Zürich haben sich von 2011 bis 2013 über 1500 Frauen für den Strassenstrich angemeldet. Weitere 2200 liessen sich im selben Zeitraum als Sexarbeiterinnen in Zürcher Salons registrieren. Laut Stadtpolizei stammen über 70 Prozent dieser Prostituierten aus Osteuropa. Ein Grossteil von ihnen wird geknechtet, versklavt und dazu gezwungen, anzuschaffen.
Vor allem auf dem Strassenstrich herrscht Gewalt und Unterdrückung. Es ist die unterste Liga im Sexgewerbe. «Dort sind mindestens 80 Prozent der Frauen fremdbestimmt», sagt Staatsanwältin Steiner. In Salons dürfte mindestens die Hälfte der Frauen unfreiwillig anschaffen. Ihre Schätzungen der Dunkelziffern stützt sie auf Erfahrung in der Praxis. Genaue Zahlen gibt es nicht.
Anklageschriften zeigen Ausbeutung
Wie die Frauen unterdrückt werden, zeigen Anklageschriften und Gerichtsurteile. Zum Beispiel der Fall Elena. Der Zuhälter isolierte sie völlig. Regelmässig stahl er ihr das ganze Einkommen. Einmal durfte sie zehn von 4000 Franken behalten -um sich ein Sandwich zu kaufen. Mit dem Geld ging er nach Bulgarien.
Das Muster der Sklaventreiber ist immer gleich:
- Sie locken die Frauen mit falschen Versprechen in die Schweiz.
- Hier knöpfen sie ihnen Geld und Ausweise ab.
- Sie zwingen die Frauen auf den Strich zu gehen und schreiben Arbeitszeiten, Kleidung, Umsatzziele vor.
- Sie überwachen sie, teilweise sogar mit Kameras in den Zimmern.
Zum Beispiel in einem Cabaret in Wetzikon ZH. Ein früherer Geschäftsführer heuerte Frauen aus der Dominikanischen Republik, der Ukraine und anderen Ex-Sowjetrepubliken an. Er köderte sie mit einem Bruttolohn von 4700 Franken und einer Klausel, die Sex ausdrücklich von der Arbeit ausnimmt. Laut Vertrag war es den Frauen verboten, Kunden zu Alkohol zu animieren. Arbeitsinhalt sollte nur «Striptease Integral» sein.
Kaum in der Schweiz waren diese Klauseln wertlos. Die Frauen, die sich für die Anreise häufig verschuldet hatten, erhielten keinen Fixlohn, sondern nur Provisionen. Ohne Sex und Champagnerumsatz gab es null Einkommen. Der Zuhälter kontrollierte bis ins Séparée. Er kassierte das Geld von den Freiern und gab den Frauen je nach Lust und Laune einen Anteil ab. Oder nicht.
Weigerten sich die Frauen, drohte der Zuhälter mit Polizei. Da die Sexsklavinnen mit Tänzerinnenbewilligungen einreisten, hätten sie sich gar nicht prostituieren dürfen. Sie hatten Angst, Arbeitsbewilligung und Existenz zu verlieren. Und mit leeren Händen zurück in ihre Heimat zu reisen.
Staatsanwältin Steiner hat Dutzende solcher Fälle vor Gericht gebracht, mit 80 bis 100 betroffenen Zwangs-prostituierten. Opfer gibt es viel mehr. «Die Dunkelziffer ist hoch», sagt Silvia Steiner.
Ende November hat das Berner Obergericht vier Türken aus der Region Biel zu hohen Haftstrafen verurteilt. Sie hatten 57 Frauen zur Prostitution gezwungen und einen florierenden Menschenhandel mit ihnen betrieben – einer der grössten Fälle der Schweizer Kriminalgeschichte.
Doch nur selten werden die Täter gefasst. Der Zuhälter von Elena ist nicht mehr in der Schweiz. Er ist international ausgeschrieben. Ob er sich für seine Taten jemals verantworten muss, weiss derzeit niemand. Bis dahin lebt Elena in Angst.
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
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- PlatinStern
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Die übliche Meinungsmanipulation: Elf Absätze über Sexarbeit, aber nur ein Satz über die im Titel des Artikels angekündigten Hausangestellten. Dabei wäre es hochinteressant, gerade über die mehr zu erfahren. Aber Diplomaten zu kritisieren ist wohl tabu, sind Einwanderer/-innen sind leichter propagandistisch auszuschlachten.
Mitglied der Confédération Nationale du Travail
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20.01.2015
Puffpläne in Lindauer Wohnhaus
Im Gewerbegebiet in Tagelswangen ist eine Kontaktbar geplant - seit Jahren die erste auf Lindauer Gemeindeboden. Das genaue Betriebskonzept liegt aber bisher noch nicht vor.
Das rotbraune Haus Nummer 23 an der Lindauerstrasse in Tagelswangen sieht aus wie eine Mischung aus altem Wohnblock und Industriegebäude mit Laderampe. Die Briefkästen und Klingelschilder sind teilweise mit Familiennamen beschriftet, teilweise auch unbeschriftet. Ob hier jemand wohnt oder ein Geschäft untergebracht ist, lässt sich nicht erkennen. «Beauty» nennt sich zum Beispiel eine der Parteien.
In diesem Haus am Ortsausgang Richtung Lindau ist eine Kontaktbar geplant, also ein Bordell mit Bar. Dahinter steckt die Firma Exquisite GmbH aus Dübendorf, die erst gerade in Entstehung ist: sie hat ein Baugesuch eingereicht. «In der Gemeinde Lindau wäre dies die einzige offizielle Kontaktbar», sagt Tanja Ferrari, Abteilungsleiterin des Lindauer Bauamts. Es habe schon länger kein Bordell mehr auf Gemeindeboden gegeben.
Bauplan ist unvollständig
Die Kontaktbar soll im Erdgeschoss des dreistöckigen Hauses errichtet werden. Den Plänen zufolge umfasst sie eine kleine Bar ohne Theke und zusätzliche sechs bis acht Zimmer, von denen zwei eine Dusche enthalten. Ausserdem ist eine Küche vorgesehen. Wie die Zimmer im Einzelnen genutzt werden, kann Ferrari noch nicht sagen. «Der Betriebsbeschrieb ist noch ausstehend und muss von der Bauherrschaft nachgereicht werden», sagt sie. Auch die Frage nach den Parkierungsmöglichkeiten auf dem Grundstück sei noch nicht geklärt. Zum Konzept gehören 17 Aussenparkplätze und eine Zweiergarage. Diese sind aber auf den aktuellen Plänen nicht verortet.
Das Geschäft wird von der Baubehörde erst behandelt, wenn die Pläne vollständig, das heisst durch das genaue Betriebskonzept und die Einzeichnung der Parkplätze ergänzt sind.
Wann dies der Fall ist, kann Ferrari nicht beantworten. «Das liegt an der Bauherrschaft.» Die Firma Exquisite konnte trotz mehrmaligem Versuchen für eine Stellungnahme nicht erreicht werden. Eine Kontaktbar sei aber in einer Gewerbezone zonenkonform und könnte grundsätzlich auf dem Gewerbegelände bewilligt werden, sagt Ferrari. Eine genauere Beurteilung werde später vorgenommen. «Auch die politischen und gesellschaftlichen Stellungnahmen können erst später vorgenommen werden.» Diese seien für das Baurecht aber nicht relevant.
http://www.zol.ch/bezirk-pfaeffikon/lin ... y/23785359
Puffpläne in Lindauer Wohnhaus
Im Gewerbegebiet in Tagelswangen ist eine Kontaktbar geplant - seit Jahren die erste auf Lindauer Gemeindeboden. Das genaue Betriebskonzept liegt aber bisher noch nicht vor.
Das rotbraune Haus Nummer 23 an der Lindauerstrasse in Tagelswangen sieht aus wie eine Mischung aus altem Wohnblock und Industriegebäude mit Laderampe. Die Briefkästen und Klingelschilder sind teilweise mit Familiennamen beschriftet, teilweise auch unbeschriftet. Ob hier jemand wohnt oder ein Geschäft untergebracht ist, lässt sich nicht erkennen. «Beauty» nennt sich zum Beispiel eine der Parteien.
In diesem Haus am Ortsausgang Richtung Lindau ist eine Kontaktbar geplant, also ein Bordell mit Bar. Dahinter steckt die Firma Exquisite GmbH aus Dübendorf, die erst gerade in Entstehung ist: sie hat ein Baugesuch eingereicht. «In der Gemeinde Lindau wäre dies die einzige offizielle Kontaktbar», sagt Tanja Ferrari, Abteilungsleiterin des Lindauer Bauamts. Es habe schon länger kein Bordell mehr auf Gemeindeboden gegeben.
Bauplan ist unvollständig
Die Kontaktbar soll im Erdgeschoss des dreistöckigen Hauses errichtet werden. Den Plänen zufolge umfasst sie eine kleine Bar ohne Theke und zusätzliche sechs bis acht Zimmer, von denen zwei eine Dusche enthalten. Ausserdem ist eine Küche vorgesehen. Wie die Zimmer im Einzelnen genutzt werden, kann Ferrari noch nicht sagen. «Der Betriebsbeschrieb ist noch ausstehend und muss von der Bauherrschaft nachgereicht werden», sagt sie. Auch die Frage nach den Parkierungsmöglichkeiten auf dem Grundstück sei noch nicht geklärt. Zum Konzept gehören 17 Aussenparkplätze und eine Zweiergarage. Diese sind aber auf den aktuellen Plänen nicht verortet.
Das Geschäft wird von der Baubehörde erst behandelt, wenn die Pläne vollständig, das heisst durch das genaue Betriebskonzept und die Einzeichnung der Parkplätze ergänzt sind.
Wann dies der Fall ist, kann Ferrari nicht beantworten. «Das liegt an der Bauherrschaft.» Die Firma Exquisite konnte trotz mehrmaligem Versuchen für eine Stellungnahme nicht erreicht werden. Eine Kontaktbar sei aber in einer Gewerbezone zonenkonform und könnte grundsätzlich auf dem Gewerbegelände bewilligt werden, sagt Ferrari. Eine genauere Beurteilung werde später vorgenommen. «Auch die politischen und gesellschaftlichen Stellungnahmen können erst später vorgenommen werden.» Diese seien für das Baurecht aber nicht relevant.
http://www.zol.ch/bezirk-pfaeffikon/lin ... y/23785359
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20.1.2015
Kein Verbot des Strassenstrichs im Kanton Zürich
Die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) verlangte am Montag im Kantonsrat via Motion ein Verbot der Strassenprostitution im Kanton Zürich. Die anderen Parteien lehnten den Vorstoss deutlich ab.
Es sei nicht einzusehen, warum Prostituierte den öffentlichen Grund für das persönliche Anwerben zur Prostitution in Anspruch nehmen müssten, erklärten die Initianten.
Ein Verbot schütze die Frauen zudem vor menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen. Alle anderen Parteien sahen dies aber diametral anders und lehnten den Vorstoss ab. Ein Verbot helfe niemandem, hiess es unisono. Im Gegenteil: Das Problem verlagere sich so nur in irgendwelche nicht überwachten Hinterzimmer. Mit einem Verbot treibe man die Prostituierten gänzlich in die Illegalität.
http://www.limmattalerzeitung.ch/limmat ... -128752726
Kein Verbot des Strassenstrichs im Kanton Zürich
Die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) verlangte am Montag im Kantonsrat via Motion ein Verbot der Strassenprostitution im Kanton Zürich. Die anderen Parteien lehnten den Vorstoss deutlich ab.
Es sei nicht einzusehen, warum Prostituierte den öffentlichen Grund für das persönliche Anwerben zur Prostitution in Anspruch nehmen müssten, erklärten die Initianten.
Ein Verbot schütze die Frauen zudem vor menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen. Alle anderen Parteien sahen dies aber diametral anders und lehnten den Vorstoss ab. Ein Verbot helfe niemandem, hiess es unisono. Im Gegenteil: Das Problem verlagere sich so nur in irgendwelche nicht überwachten Hinterzimmer. Mit einem Verbot treibe man die Prostituierten gänzlich in die Illegalität.
http://www.limmattalerzeitung.ch/limmat ... -128752726
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RE: LokalNachrichten: ZÜRICH
5515 Frauen und 328 Männer sind in der «Mida», weil sie als Prostituierte arbeiteten.
Obwohl sie nichts Illegales tun Zürich führt Datenbank mit 5843 Prostituierten
ZÜRICH - Seit 2013 landen Zürcher wegen «Ausübung der Prostitution» in der Milieu-Datenbank. Die Stadt will so Sicherheit und Ordnung gewährleisten.
Die Zürcher AL-Gemeinderätinnen Christina Schiller und Corinne Schäfli hatten dem Stadtrat im Oktober zehn Fragen zur Milieu-Datenbank «Mida» gestellt. «Wie viele Personen sind mit Eintrag ‹Ausübung der Prostitution› erfasst», wollten sie beispielsweise wissen.
Jetzt hat der Stadtrat laut «NZZ» geantwortet. Am Stichtag im November hatten 5515 Frauen einen Eintrag. Dazu kommen 328 Männer, die sich prostituiert haben.
Erst 2013 eingeführt
Das sind extrem viele Einträge. Zumal das Register erst seit 2013 geführt wird. Fragwürdig scheint, dass man auch im Register landet, wenn man nichts verbrochen hat. Schliesslich ist das Sexgewerbe legal.
Holt eine Prostituierte eine Bewilligung ein, landet sie automatisch im Register. Wer sich keine Erlaubnis hat, wird spätestens nach der ersten Polizeikontrolle aufgenommen. Die Einträge werden fünf Jahre lang gespeichert.
«Sicherheit und Ordnung»
Auf welcher rechtlichen Grundlage die Daten erfasst werden, wollten denn auch die beiden Gemeinderätinnen wissen. Laut Stadtrat stütze sich die Mida «auf den allgemeinen polizeilichen Auftrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung».
Die vielen Einträge würden einen Zweck erfüllen: «Dabei geht es namentlich um die Administration von Bewilligungen, die Identifikation von Opfern von Zwangsprostitution und den Nachweis von Urkundenfälschungen und Falschlegitimationen.»
Der Stadtrat betont, dass nicht jeder Beamte an die Daten kommt: «In der Praxis erhalten polizeiliche Ermittler aus dem Bereich Prostitution und Menschenhandel – insbesondere Angehörige der Kantonspolizei – auf Nachfrage Informationen. Zudem erhalten die Sozialen Dienste bei Verdacht des ungerechtfertigten Bezugs von Sozialleistungen Informationen.»
http://www.blick.ch/news/schweiz/zueric ... 46598.html
Obwohl sie nichts Illegales tun Zürich führt Datenbank mit 5843 Prostituierten
ZÜRICH - Seit 2013 landen Zürcher wegen «Ausübung der Prostitution» in der Milieu-Datenbank. Die Stadt will so Sicherheit und Ordnung gewährleisten.
Die Zürcher AL-Gemeinderätinnen Christina Schiller und Corinne Schäfli hatten dem Stadtrat im Oktober zehn Fragen zur Milieu-Datenbank «Mida» gestellt. «Wie viele Personen sind mit Eintrag ‹Ausübung der Prostitution› erfasst», wollten sie beispielsweise wissen.
Jetzt hat der Stadtrat laut «NZZ» geantwortet. Am Stichtag im November hatten 5515 Frauen einen Eintrag. Dazu kommen 328 Männer, die sich prostituiert haben.
Erst 2013 eingeführt
Das sind extrem viele Einträge. Zumal das Register erst seit 2013 geführt wird. Fragwürdig scheint, dass man auch im Register landet, wenn man nichts verbrochen hat. Schliesslich ist das Sexgewerbe legal.
Holt eine Prostituierte eine Bewilligung ein, landet sie automatisch im Register. Wer sich keine Erlaubnis hat, wird spätestens nach der ersten Polizeikontrolle aufgenommen. Die Einträge werden fünf Jahre lang gespeichert.
«Sicherheit und Ordnung»
Auf welcher rechtlichen Grundlage die Daten erfasst werden, wollten denn auch die beiden Gemeinderätinnen wissen. Laut Stadtrat stütze sich die Mida «auf den allgemeinen polizeilichen Auftrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung».
Die vielen Einträge würden einen Zweck erfüllen: «Dabei geht es namentlich um die Administration von Bewilligungen, die Identifikation von Opfern von Zwangsprostitution und den Nachweis von Urkundenfälschungen und Falschlegitimationen.»
Der Stadtrat betont, dass nicht jeder Beamte an die Daten kommt: «In der Praxis erhalten polizeiliche Ermittler aus dem Bereich Prostitution und Menschenhandel – insbesondere Angehörige der Kantonspolizei – auf Nachfrage Informationen. Zudem erhalten die Sozialen Dienste bei Verdacht des ungerechtfertigten Bezugs von Sozialleistungen Informationen.»
http://www.blick.ch/news/schweiz/zueric ... 46598.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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Fakten und Infos über Prostitution
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31.1.2015
Valentin Landmann: «Frauen respektieren, die anschaffen wollen»
Das Thema des Podiums im Hotel Swiss Star hätte für Empörung sorgen können: «Menschenhandel im Zürcher Oberland.» Doch dann hätte die CVP Wetzikon keine Juristen einladen dürfen.
Vor Gericht kreuzen Staatsanwältin Silvia Steiner und Rechtsanwalt Valentin Landmann häufig als Gegenspieler die Klingen. Am Donnerstagabend, 29. Januar 2015, im Hotel Swiss Star in Wetzikon waren sie aber in vielen Punkten einer Meinung. Die CVP Wetzikon hatte die beiden Juristen zu einem brisanten Podiumsgespräch eingeladen: «Menschenhandel im Zürcher Oberland». Die Harmonie gefährdete aber auch der dritte Gast aus der Runde nicht. Wetzikons Sicherheitsvorstand Marco Martino (SVP) wirkte neben den beiden Fachexperten eher auf etwas verlorenem Posten.
Moderator in Yvonne Bürgin (CVP-Kantonsrätin) versuchte das Thema steil zu lancieren, indem sie Landmann in die Ecke des Verteidigers von Menschenhändlern drängte. Der Anwalt liess dies nicht so stehen. Die entscheidende Frage sei, ob die Frau selbstbestimmt handle. «Wenn eine Frau anschaffen will, muss man das respektieren.» Viele Massnahmen würden dazu führen, dass sich das Geschäft oder auch der Schutz der Frauen verschlechtert.
Auch Steiner gab sich sehr liberal und lehnte ein Verbot der Prostitution ab. Sie wies aber darauf hin, dass es in der Praxis sehr schwer zu unterscheiden sei, ob die Prostitution freiwillig oder unter Zwang erfolge, weil die Frauen in ihrer Abhängigkeit selten gegen ihre Peiniger aussagen.
«Die Dunkelziffer ist sehr gross»
Zur Realität gehören die Frauen auf dem Strassenstrich, denen 2000 Franken zum Leben bleibt und die damit auch die rund 10'000 Franken abzahlen müssen, die sie für die Reise aus Osteuropa in die Schweiz bezahlen mussten. Steiner führte die organisierte Kriminalität aus, die dahinter steckt. Erst werden die Frauen in die Schweiz geschleppt, dann zur Prostitution gezwungen und schliesslich finanziell ausgenommen. Dabei werden sie massiv bedroht und unter Druck gesetzt.
Wetzikons Sicherheitsvorstand Martino befand, dass Menschenhandel im Zürcher Oberland gemäss der Kantonspolizei eine eher «kleine Rolle» spiele. «Wobei sich bei Kontrollen die meisten Frauen als Tänzerinnen bezeichnen.» Steiner nahm diesen Punkt auf: «Die Dunkelziffer ist sehr gross. Wie viele Frauen wirklich anschaffen, weiss niemand.»
http://www.zol.ch/bezirk-hinwil/wetziko ... y/29887581
Valentin Landmann: «Frauen respektieren, die anschaffen wollen»
Das Thema des Podiums im Hotel Swiss Star hätte für Empörung sorgen können: «Menschenhandel im Zürcher Oberland.» Doch dann hätte die CVP Wetzikon keine Juristen einladen dürfen.
Vor Gericht kreuzen Staatsanwältin Silvia Steiner und Rechtsanwalt Valentin Landmann häufig als Gegenspieler die Klingen. Am Donnerstagabend, 29. Januar 2015, im Hotel Swiss Star in Wetzikon waren sie aber in vielen Punkten einer Meinung. Die CVP Wetzikon hatte die beiden Juristen zu einem brisanten Podiumsgespräch eingeladen: «Menschenhandel im Zürcher Oberland». Die Harmonie gefährdete aber auch der dritte Gast aus der Runde nicht. Wetzikons Sicherheitsvorstand Marco Martino (SVP) wirkte neben den beiden Fachexperten eher auf etwas verlorenem Posten.
Moderator in Yvonne Bürgin (CVP-Kantonsrätin) versuchte das Thema steil zu lancieren, indem sie Landmann in die Ecke des Verteidigers von Menschenhändlern drängte. Der Anwalt liess dies nicht so stehen. Die entscheidende Frage sei, ob die Frau selbstbestimmt handle. «Wenn eine Frau anschaffen will, muss man das respektieren.» Viele Massnahmen würden dazu führen, dass sich das Geschäft oder auch der Schutz der Frauen verschlechtert.
Auch Steiner gab sich sehr liberal und lehnte ein Verbot der Prostitution ab. Sie wies aber darauf hin, dass es in der Praxis sehr schwer zu unterscheiden sei, ob die Prostitution freiwillig oder unter Zwang erfolge, weil die Frauen in ihrer Abhängigkeit selten gegen ihre Peiniger aussagen.
«Die Dunkelziffer ist sehr gross»
Zur Realität gehören die Frauen auf dem Strassenstrich, denen 2000 Franken zum Leben bleibt und die damit auch die rund 10'000 Franken abzahlen müssen, die sie für die Reise aus Osteuropa in die Schweiz bezahlen mussten. Steiner führte die organisierte Kriminalität aus, die dahinter steckt. Erst werden die Frauen in die Schweiz geschleppt, dann zur Prostitution gezwungen und schliesslich finanziell ausgenommen. Dabei werden sie massiv bedroht und unter Druck gesetzt.
Wetzikons Sicherheitsvorstand Martino befand, dass Menschenhandel im Zürcher Oberland gemäss der Kantonspolizei eine eher «kleine Rolle» spiele. «Wobei sich bei Kontrollen die meisten Frauen als Tänzerinnen bezeichnen.» Steiner nahm diesen Punkt auf: «Die Dunkelziffer ist sehr gross. Wie viele Frauen wirklich anschaffen, weiss niemand.»
http://www.zol.ch/bezirk-hinwil/wetziko ... y/29887581
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
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20.3.2015
Prostitution im Niederdorf darf eingeschränkt werden
Das Verwaltungsgericht stützt den Entscheid des Stadtrats, den Strassenstrich in der Zürcher Altstadt auf vier Stunden zu beschränken. Die Gewerbefreiheit sei dadurch nicht tangiert.
Im Niederdorf sollen die Prostituierten nachts deutlich weniger lang auf Freier warten dürfen. Der Stadtrat möchte die Strichzeiten einschränken. Statt von 19 bis 5 Uhr soll die Strassenprostitution nur noch von 22 bis 2 Uhr erlaubt sein. Diesen Entscheid fällte der Stadtrat bereits im März 2013. Im September gleichen Jahres wollte er das neue Regime einführen – gleichzeitig mit der Eröffnung der Strichboxen am Depotweg in Altstetten.
Ziel der Stadtregierung ist es, die Anwohner und die Restaurants und Hotels rund um die Häring- und die Zähringerstrasse besser vor Lärm und Belästigung durch Prostituierte und Freier zu schützen. Dazu hatte sie im November 2012 in der Häringstrasse bereits eine Barriere installiert, die nachts den Autoverkehr der Freier und Gaffer abhält.
Doch der Entscheid liess sich bisher nicht umsetzen, weil eine Gruppe Prostituierter und Wohnungsvermieter mit Unterstützung von Milieuanwalt Valentin Landmann dagegen rekurrierte. Die Frauen klagten über den zunehmenden «ökonomischen Druck». Zudem stellten sie in Abrede, dass sich ihr Gewerbe negativ auf das Quartierleben auswirke.
Sehr wohl negative Auswirkungen
Jetzt stützt das Verwaltungsgericht die Massnahme des Stadtrats, nachdem ihm bereits der Statthalter Hartmuth Attenhofer recht gegeben hatte. Dass die Strassenprostitution sehr wohl negative Auswirkungen mit sich bringe, dürfe als «allgemein bekannte Tatsache gelten», schreibt es in seinem Urteil. Das Gericht bezeichnet die zeitliche Einschränkung als «grundsätzlich geeignet», um die «Anwohner und Gewerbetreibenden samt deren Kundschaft vor den negativen Auswirkungen der Strassenprostitution zu schützen». Die Gewerbefreiheit sieht das Verwaltungsgericht dadurch nicht eingeschränkt. Der Stadtrat bewege sich mit den zeitlichen Einschränkungen im «Rahmen der Verhältnismässigkeit».
Das Verwaltungsgericht hält aber auch fest, dass die kürzeren Betriebszeiten bei den Prostituierten zu «Belastungen» und einem «vermehrten Erwerbsdruck» führen könnten. In seinem Entscheid schreibt es, dass der Statthalter mangels Legitimation gar nicht auf den Rekurs hätte eintreten dürfen.
Bei Weiterzug ändert sich nichts
Neben drei Strassenprostituierten hatten auch zwei Wohnungsvermieter rekurriert. Das Gericht ging aber nicht darauf ein. Die vom Stadtrat beschlossenen Massnahmen würden die Vermieter in keiner Weise bei der Vermietung der Zimmer beschränken, ein «schutzwürdiges Anfechtungsinteresse» sei deshalb nicht gegeben.
Sollte Valentin Landmann das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen, bliebe vorderhand alles beim Alten: Die Prostituierten dürften im Gebiet Seilergraben, Neumarkt, Rindermarkt, Marktgasse und Limmatquai weiterhin von 19 Uhr abends bis 5 Uhr morgens auf der Strasse anschaffen.
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/reg ... y/11003674
Prostitution im Niederdorf darf eingeschränkt werden
Das Verwaltungsgericht stützt den Entscheid des Stadtrats, den Strassenstrich in der Zürcher Altstadt auf vier Stunden zu beschränken. Die Gewerbefreiheit sei dadurch nicht tangiert.
Im Niederdorf sollen die Prostituierten nachts deutlich weniger lang auf Freier warten dürfen. Der Stadtrat möchte die Strichzeiten einschränken. Statt von 19 bis 5 Uhr soll die Strassenprostitution nur noch von 22 bis 2 Uhr erlaubt sein. Diesen Entscheid fällte der Stadtrat bereits im März 2013. Im September gleichen Jahres wollte er das neue Regime einführen – gleichzeitig mit der Eröffnung der Strichboxen am Depotweg in Altstetten.
Ziel der Stadtregierung ist es, die Anwohner und die Restaurants und Hotels rund um die Häring- und die Zähringerstrasse besser vor Lärm und Belästigung durch Prostituierte und Freier zu schützen. Dazu hatte sie im November 2012 in der Häringstrasse bereits eine Barriere installiert, die nachts den Autoverkehr der Freier und Gaffer abhält.
Doch der Entscheid liess sich bisher nicht umsetzen, weil eine Gruppe Prostituierter und Wohnungsvermieter mit Unterstützung von Milieuanwalt Valentin Landmann dagegen rekurrierte. Die Frauen klagten über den zunehmenden «ökonomischen Druck». Zudem stellten sie in Abrede, dass sich ihr Gewerbe negativ auf das Quartierleben auswirke.
Sehr wohl negative Auswirkungen
Jetzt stützt das Verwaltungsgericht die Massnahme des Stadtrats, nachdem ihm bereits der Statthalter Hartmuth Attenhofer recht gegeben hatte. Dass die Strassenprostitution sehr wohl negative Auswirkungen mit sich bringe, dürfe als «allgemein bekannte Tatsache gelten», schreibt es in seinem Urteil. Das Gericht bezeichnet die zeitliche Einschränkung als «grundsätzlich geeignet», um die «Anwohner und Gewerbetreibenden samt deren Kundschaft vor den negativen Auswirkungen der Strassenprostitution zu schützen». Die Gewerbefreiheit sieht das Verwaltungsgericht dadurch nicht eingeschränkt. Der Stadtrat bewege sich mit den zeitlichen Einschränkungen im «Rahmen der Verhältnismässigkeit».
Das Verwaltungsgericht hält aber auch fest, dass die kürzeren Betriebszeiten bei den Prostituierten zu «Belastungen» und einem «vermehrten Erwerbsdruck» führen könnten. In seinem Entscheid schreibt es, dass der Statthalter mangels Legitimation gar nicht auf den Rekurs hätte eintreten dürfen.
Bei Weiterzug ändert sich nichts
Neben drei Strassenprostituierten hatten auch zwei Wohnungsvermieter rekurriert. Das Gericht ging aber nicht darauf ein. Die vom Stadtrat beschlossenen Massnahmen würden die Vermieter in keiner Weise bei der Vermietung der Zimmer beschränken, ein «schutzwürdiges Anfechtungsinteresse» sei deshalb nicht gegeben.
Sollte Valentin Landmann das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen, bliebe vorderhand alles beim Alten: Die Prostituierten dürften im Gebiet Seilergraben, Neumarkt, Rindermarkt, Marktgasse und Limmatquai weiterhin von 19 Uhr abends bis 5 Uhr morgens auf der Strasse anschaffen.
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/reg ... y/11003674
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RE: LokalNachrichten: ZÜRICH
Bundesgericht muss sich mit Zürcher Strassenstrich befassen
Der Strassenstrich im Zürcher Niederdorf wird ein Fall für das Bundesgericht: Prostituierte und Wohnungsvermieter ziehen einen Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichtes weiter.
Tweet
Sie wehren sich dagegen, dass in der Altstadt nur noch während vier Stunden angeschafft werden darf.
Die Beschränkung auf vier Stunden sei ein wesentlicher Einschnitt in die Wirtschaftsfreiheit der Prostituierten, sagte der Zürcher Anwalt Valentin Landmann am Freitag in einem Gespräch mit Radio «Energy Zürich». Die Frauen übten im Niederdorf ein völlig legales Gewerbe aus. «Man stelle sich vor, der Betrieb einer Bäckerei oder eines Schuhladens würde einfach so verkürzt.»
Diese Sicht teilt das Zürcher Verwaltungsgericht nicht. In einem diese Woche publizierten Entscheid hielt es fest, eine Einschränkung der Prostitution auf ein Zeitfenster sei zum Schutze der Bevölkerung «grundsätzlich geeignet» und für die Prostituierten zumutbar.
Dass die Strassenprostitution sehr wohl negative Auswirkungen mit sich bringe, dürfe als allgemein bekannte Tatsache gelten, schreibt das Verwaltungsgericht. Eine Einschränkung von 19 bis 22 Uhr und von 2 bis 5 Uhr sei in jeder Hinsicht geeignet, die Anwohner und Gewerbetreibenden samt deren Kundschaft während diesen Zeiten vor den negativen Auswirkungen des Strassenstrichs zu schützen.
Mit der Prostitutionsgewerbeverordnung (PBVO) hatte der Stadtrat im März 2013 beschlossen, dass im Gebiet Seilergraben, Neumarkt, Rindermarkt, Marktgasse und Limmatquai nur noch zwischen 22 und 2 Uhr angeschafft werden darf. Die neue Regel sollte im September des gleichen Jahres, zeitgleich mit der Inbetriebnahme der Sexboxen in Zürich-Altstetten, eingeführt werden.
Eine Gruppe von Prostituierten legten gegen den Beschluss des Stadtrates jedoch Rekurs ein. Die Frauen machten vor allem einen «zunehmenden ökonomischen Druck» geltend. Zudem stellten sie in Abrede, dass sich ihr Gewerbe negativ auf das Quartierleben auswirke.
Rekurriert hatten auch zwei Wohnungsvermieter im Niederdorf. Das Verwaltungsgericht ging aber nicht darauf ein. Die vom Stadtrat beschlossenen Massnahmen beschränkten die Vermieter in keiner Weise bei der Vermietung der Zimmer, heisst es im Entscheid. Ein «schutzwürdiges Anfechtungsinteresse» sei deshalb nicht gegeben
http://www.blick.ch/news/schweiz/prosti ... 85415.html
Der Strassenstrich im Zürcher Niederdorf wird ein Fall für das Bundesgericht: Prostituierte und Wohnungsvermieter ziehen einen Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichtes weiter.
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Sie wehren sich dagegen, dass in der Altstadt nur noch während vier Stunden angeschafft werden darf.
Die Beschränkung auf vier Stunden sei ein wesentlicher Einschnitt in die Wirtschaftsfreiheit der Prostituierten, sagte der Zürcher Anwalt Valentin Landmann am Freitag in einem Gespräch mit Radio «Energy Zürich». Die Frauen übten im Niederdorf ein völlig legales Gewerbe aus. «Man stelle sich vor, der Betrieb einer Bäckerei oder eines Schuhladens würde einfach so verkürzt.»
Diese Sicht teilt das Zürcher Verwaltungsgericht nicht. In einem diese Woche publizierten Entscheid hielt es fest, eine Einschränkung der Prostitution auf ein Zeitfenster sei zum Schutze der Bevölkerung «grundsätzlich geeignet» und für die Prostituierten zumutbar.
Dass die Strassenprostitution sehr wohl negative Auswirkungen mit sich bringe, dürfe als allgemein bekannte Tatsache gelten, schreibt das Verwaltungsgericht. Eine Einschränkung von 19 bis 22 Uhr und von 2 bis 5 Uhr sei in jeder Hinsicht geeignet, die Anwohner und Gewerbetreibenden samt deren Kundschaft während diesen Zeiten vor den negativen Auswirkungen des Strassenstrichs zu schützen.
Mit der Prostitutionsgewerbeverordnung (PBVO) hatte der Stadtrat im März 2013 beschlossen, dass im Gebiet Seilergraben, Neumarkt, Rindermarkt, Marktgasse und Limmatquai nur noch zwischen 22 und 2 Uhr angeschafft werden darf. Die neue Regel sollte im September des gleichen Jahres, zeitgleich mit der Inbetriebnahme der Sexboxen in Zürich-Altstetten, eingeführt werden.
Eine Gruppe von Prostituierten legten gegen den Beschluss des Stadtrates jedoch Rekurs ein. Die Frauen machten vor allem einen «zunehmenden ökonomischen Druck» geltend. Zudem stellten sie in Abrede, dass sich ihr Gewerbe negativ auf das Quartierleben auswirke.
Rekurriert hatten auch zwei Wohnungsvermieter im Niederdorf. Das Verwaltungsgericht ging aber nicht darauf ein. Die vom Stadtrat beschlossenen Massnahmen beschränkten die Vermieter in keiner Weise bei der Vermietung der Zimmer, heisst es im Entscheid. Ein «schutzwürdiges Anfechtungsinteresse» sei deshalb nicht gegeben
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RE: LokalNachrichten: ZÜRICH
Busse für Bordellchefin Stress im Puff
Brigitte Hürlimann
Zwei EU-Frauen einen Tag zu spät angemeldet führt zu einer Busse für die Bordellchefin.
Zwei EU-Frauen einen Tag zu spät angemeldet führt zu einer Busse für die Bordellchefin. (Bild: Karin Hofer / NZZ)
Eine bisher unbescholtene chinesische Bordellbetreiberin ist zu einer Busse verurteilt worden, weil sie zwei Prostituierte aus der EU einen Tag zu spät beim Amt für Wirtschaft und Arbeit angemeldet hat: ein strenges Verdikt mit Kostenfolgen.
Für Frauen aus Deutschland und Ungarn, die in die Schweiz einreisen und hier für höchstens drei Monate pro Jahr im Sexgewerbe arbeiten möchten, gilt die volle Freizügigkeit. Sie dürfen dies tun, müssen sich aber – im Kanton Zürich – beim Amt für Wirtschaft und Arbeit melden, und zwar spätestens einen Tag bevor sie ihre Arbeitstätigkeit aufnehmen. Dabei handelt es sich um ein Meldeverfahren, das eine rein deklaratorische Wirkung hat und nicht mit einem Bewilligungsverfahren zu verwechseln ist. Doch diesem Umstand zum Trotz hat die Chefin eines Stadtzürcher Bordells hinnehmen müssen, dass die Sittenpolizei ständig in ihrem Etablissement aufkreuzt und die dort anwesenden Frauen kontrolliert – mit dem Resultat, dass es zum Strafverfahren kommt, weil die Betreiberin je eine Prostituierte aus Deutschland und Ungarn einen Tag zu spät per E-Mail beim Amt gemeldet hat. Für diesen Lapsus oder anders gesagt: für den Verstoss gegen die Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs wird sie am Freitag vom Einzelrichter in Strafsachen zu einer Busse von dreihundert Franken verurteilt. Der Richter bestätigt damit einen Strafbefehl des Stadtrichteramts. Die Busse wird die chinesische Bordellchefin verkraften können, ins Gewicht fallen die Gerichtskosten, die deutlich höher sind.
Schmerzlich wird es für die Fünfzigjährige auch sein, die Verurteilung akzeptieren zu müssen. Sie hat das Etablissement offensichtlich stets tadellos geführt, einen sicheren Arbeitsort geboten, den Frauen nicht dreingeredet, ihnen nicht unverschämt viel Geld abgeknöpft und zu keinen Beanstandungen in der Nachbarschaft Anlass gegeben. Sie hat sich eine kleine Unsorgfältigkeit im Meldewesen zuschulden kommen lassen; dass die Sittenpolizei derart viel Energie aufwendet, solcherlei zu beanstanden, ist eher erstaunlich. Der Richter andererseits wendet das Gesetz an, und er stellt aufgrund der vorliegenden Dokumente und Zeugenaussagen fest, dass die Meldungen zweimal einen Tag zu spät erfolgten, die beiden Frauen also einen Tag zu früh im Salon aufgestöbert wurden und sich dort – so die Meinung des Gerichts – zwecks Arbeitstätigkeit aufhielten, nicht etwa nur zum Plaudern oder um dort zu übernachten.
Die chinesische Bordellchefin hat vergebens versucht, das Unheil einer Verurteilung abzuwenden, und auch ihr Verteidiger hat den Strafrichter nicht umstimmen können. In einem sehr engagierten Plädoyer prangert dieser das Vorgehen der Sittenpolizei an, spricht von den überflüssigen Kontrollen, von einem «Trommelfeuer ständiger Schikanebesuche». Es mache den Anschein, so der Anwalt, als ob man diese «unehrenhafte Bordellbetreiberin» unbedingt habe büssen wollen, und sei es nur für eine Lappalie. Mehr als die kleine Meldeverspätung kann man der Frau ja tatsächlich nicht vorwerfen.
Urteil GC140370 vom 17. 4. 15, noch nicht rechtskräftig.
http://www.nzz.ch/zuerich/stress-im-puff-1.18524787
Brigitte Hürlimann
Zwei EU-Frauen einen Tag zu spät angemeldet führt zu einer Busse für die Bordellchefin.
Zwei EU-Frauen einen Tag zu spät angemeldet führt zu einer Busse für die Bordellchefin. (Bild: Karin Hofer / NZZ)
Eine bisher unbescholtene chinesische Bordellbetreiberin ist zu einer Busse verurteilt worden, weil sie zwei Prostituierte aus der EU einen Tag zu spät beim Amt für Wirtschaft und Arbeit angemeldet hat: ein strenges Verdikt mit Kostenfolgen.
Für Frauen aus Deutschland und Ungarn, die in die Schweiz einreisen und hier für höchstens drei Monate pro Jahr im Sexgewerbe arbeiten möchten, gilt die volle Freizügigkeit. Sie dürfen dies tun, müssen sich aber – im Kanton Zürich – beim Amt für Wirtschaft und Arbeit melden, und zwar spätestens einen Tag bevor sie ihre Arbeitstätigkeit aufnehmen. Dabei handelt es sich um ein Meldeverfahren, das eine rein deklaratorische Wirkung hat und nicht mit einem Bewilligungsverfahren zu verwechseln ist. Doch diesem Umstand zum Trotz hat die Chefin eines Stadtzürcher Bordells hinnehmen müssen, dass die Sittenpolizei ständig in ihrem Etablissement aufkreuzt und die dort anwesenden Frauen kontrolliert – mit dem Resultat, dass es zum Strafverfahren kommt, weil die Betreiberin je eine Prostituierte aus Deutschland und Ungarn einen Tag zu spät per E-Mail beim Amt gemeldet hat. Für diesen Lapsus oder anders gesagt: für den Verstoss gegen die Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs wird sie am Freitag vom Einzelrichter in Strafsachen zu einer Busse von dreihundert Franken verurteilt. Der Richter bestätigt damit einen Strafbefehl des Stadtrichteramts. Die Busse wird die chinesische Bordellchefin verkraften können, ins Gewicht fallen die Gerichtskosten, die deutlich höher sind.
Schmerzlich wird es für die Fünfzigjährige auch sein, die Verurteilung akzeptieren zu müssen. Sie hat das Etablissement offensichtlich stets tadellos geführt, einen sicheren Arbeitsort geboten, den Frauen nicht dreingeredet, ihnen nicht unverschämt viel Geld abgeknöpft und zu keinen Beanstandungen in der Nachbarschaft Anlass gegeben. Sie hat sich eine kleine Unsorgfältigkeit im Meldewesen zuschulden kommen lassen; dass die Sittenpolizei derart viel Energie aufwendet, solcherlei zu beanstanden, ist eher erstaunlich. Der Richter andererseits wendet das Gesetz an, und er stellt aufgrund der vorliegenden Dokumente und Zeugenaussagen fest, dass die Meldungen zweimal einen Tag zu spät erfolgten, die beiden Frauen also einen Tag zu früh im Salon aufgestöbert wurden und sich dort – so die Meinung des Gerichts – zwecks Arbeitstätigkeit aufhielten, nicht etwa nur zum Plaudern oder um dort zu übernachten.
Die chinesische Bordellchefin hat vergebens versucht, das Unheil einer Verurteilung abzuwenden, und auch ihr Verteidiger hat den Strafrichter nicht umstimmen können. In einem sehr engagierten Plädoyer prangert dieser das Vorgehen der Sittenpolizei an, spricht von den überflüssigen Kontrollen, von einem «Trommelfeuer ständiger Schikanebesuche». Es mache den Anschein, so der Anwalt, als ob man diese «unehrenhafte Bordellbetreiberin» unbedingt habe büssen wollen, und sei es nur für eine Lappalie. Mehr als die kleine Meldeverspätung kann man der Frau ja tatsächlich nicht vorwerfen.
Urteil GC140370 vom 17. 4. 15, noch nicht rechtskräftig.
http://www.nzz.ch/zuerich/stress-im-puff-1.18524787
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RE: LokalNachrichten: ZÜRICH
Bundesgericht zur Prostitution in Zürich
Nur noch vier Stunden Strassenstrich im Niederdorf
Der Strassenprostitution im Zürcher Niederdorf darf von zehn auf vier Stunden pro Nacht begrenzt werden. Das Bundesgericht hält die Wirtschaftsfreiheit der Prostituierten nicht für verletzt.
von Katharina Fontana
Weil die Prostituierten im Zürcher Niederdorf für ihr Geschäft nicht auf den öffentlichen Raum angewiesen sind, erachtet das Bundesgericht die Einschränkung der Arbeitszeit auf dem Dach für zulässig.
Weil die Prostituierten im Zürcher Niederdorf für ihr Geschäft nicht auf den öffentlichen Raum angewiesen sind, erachtet das Bundesgericht die Einschränkung der Arbeitszeit auf dem Dach für zulässig. (Bild: Alessandro Della Bella / Keystone)
Der Streit um die zeitliche Beschränkung des Strassenstrichs im Niederdorf hat ein Ende. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von mehreren Prostituierten abgewiesen, die sich gegen eine vom Zürcher Stadtrat beschlossene und vom Zürcher Verwaltungsgericht gestützte Anpassung der Strichzone zur Wehr gesetzt hatten. Die Strassenprostitution im Niederdorf – zwischen Seilergraben, Neumarkt, Rindermarkt, Marktgasse und Limmatquai – darf nun also wie geplant auf die Zeit zwischen 22 Uhr und 2 Uhr beschränkt werden. Bis anhin konnten die Prostituierten den Strassenstrich von 19 Uhr bis 5 Uhr benutzen.
Einschränkung ist kein Verbot
Die Frauen hatten vor Gericht geltend gemacht, dass sie durch eine Reduktion von zehn auf vier Stunden ihre Tätigkeit nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll ausüben könnten und deshalb in ihrer Wirtschaftsfreiheit verletzt würden. Ihre Arbeit an einem anderen Ort zu verrichten, sei nicht möglich; das Niederdorf sei der einzige Fussgängerstrich in der Stadt Zürich. Die Sexboxen am Depotweg könnten nur mit dem Auto besucht werden, und die Strichzone in der Allmend Brunau sei für Fussgänger ungeeignet. Die vom Stadtrat vorgesehene Einschränkung komme damit einem völligen Verbot der Strassenprostitution gleich.
Das Bundesgericht sieht die Sache anders. In der Tat wäre ein generelles Verbot der Prostitution im Lichte der Wirtschaftsfreiheit unzulässig, wird im Urteil ausgeführt, und es wird auf einen früheren Entscheid verwiesen, der ein ganztägiges Verbot der Strassenprostitution in Genf als zu einschneidend angesehen hatte. Auch stimmen die Richter mit den Frauen überein, dass eine wirtschaftliche Tätigkeit kaum sinnvoll betrieben werden kann, wenn ihre Ausübung auf vier Stunden pro Tag beschränkt ist; dies komme einem faktischen Verbot nahe. Dennoch hält das höchste Gericht die Neuregelung des Strassenstrichs für zulässig. Denn vorliegend gehe es nicht um die Ausübung der Prostitution an sich, sondern lediglich um diejenige auf öffentlichem Grund. Die Wirtschaftsfreiheit verschaffe keinen Anspruch darauf, den öffentlichen Grund beliebig für private Aktivitäten zu nutzen, sagt das Bundesgericht und verweist dazu auf die Marktfahrer, die ebenfalls nur für eine beschränkte Zeit und an bestimmten Tagen ihre Stände auf öffentlichen Plätzen und Strassen aufstellen dürften.
Es geht auch ohne Anwerbung auf der Strasse
Für die Lausanner Richter ist zudem von Bedeutung, dass die Prostituierten ihre Arbeit in Salons ausüben können und nicht, wie etwa Taxifahrer, zwingend auf öffentlichen Grund angewiesen sind. Wie anderen Gewerbetreibenden, so sei auch ihnen zuzumuten, in erster Linie in privaten Räumlichkeiten tätig zu sein. Dass die Frauen die Strasse benutzen müssten, um Freier anzuwerben, sei nicht einsichtig: «Notorisch gibt es dafür auch andere Möglichkeiten (Inserate, Internet usw.).» Zusammenfassend kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass der Stadtrat das Interesse von Anwohnern, Passanten und dem Gewerbe, vor Belästigungen durch den Strassenstrich besser geschützt zu werden, höher gewichten durfte als das Interesse der Frauen, für ihre Dienstleistungen den öffentlichen Raum zu benutzen.
Urteil 2C-106/2015 vom 26. 6. 15.
http://www.nzz.ch/zuerich/stadt-zuerich ... 1.18575893
Nur noch vier Stunden Strassenstrich im Niederdorf
Der Strassenprostitution im Zürcher Niederdorf darf von zehn auf vier Stunden pro Nacht begrenzt werden. Das Bundesgericht hält die Wirtschaftsfreiheit der Prostituierten nicht für verletzt.
von Katharina Fontana
Weil die Prostituierten im Zürcher Niederdorf für ihr Geschäft nicht auf den öffentlichen Raum angewiesen sind, erachtet das Bundesgericht die Einschränkung der Arbeitszeit auf dem Dach für zulässig.
Weil die Prostituierten im Zürcher Niederdorf für ihr Geschäft nicht auf den öffentlichen Raum angewiesen sind, erachtet das Bundesgericht die Einschränkung der Arbeitszeit auf dem Dach für zulässig. (Bild: Alessandro Della Bella / Keystone)
Der Streit um die zeitliche Beschränkung des Strassenstrichs im Niederdorf hat ein Ende. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von mehreren Prostituierten abgewiesen, die sich gegen eine vom Zürcher Stadtrat beschlossene und vom Zürcher Verwaltungsgericht gestützte Anpassung der Strichzone zur Wehr gesetzt hatten. Die Strassenprostitution im Niederdorf – zwischen Seilergraben, Neumarkt, Rindermarkt, Marktgasse und Limmatquai – darf nun also wie geplant auf die Zeit zwischen 22 Uhr und 2 Uhr beschränkt werden. Bis anhin konnten die Prostituierten den Strassenstrich von 19 Uhr bis 5 Uhr benutzen.
Einschränkung ist kein Verbot
Die Frauen hatten vor Gericht geltend gemacht, dass sie durch eine Reduktion von zehn auf vier Stunden ihre Tätigkeit nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll ausüben könnten und deshalb in ihrer Wirtschaftsfreiheit verletzt würden. Ihre Arbeit an einem anderen Ort zu verrichten, sei nicht möglich; das Niederdorf sei der einzige Fussgängerstrich in der Stadt Zürich. Die Sexboxen am Depotweg könnten nur mit dem Auto besucht werden, und die Strichzone in der Allmend Brunau sei für Fussgänger ungeeignet. Die vom Stadtrat vorgesehene Einschränkung komme damit einem völligen Verbot der Strassenprostitution gleich.
Das Bundesgericht sieht die Sache anders. In der Tat wäre ein generelles Verbot der Prostitution im Lichte der Wirtschaftsfreiheit unzulässig, wird im Urteil ausgeführt, und es wird auf einen früheren Entscheid verwiesen, der ein ganztägiges Verbot der Strassenprostitution in Genf als zu einschneidend angesehen hatte. Auch stimmen die Richter mit den Frauen überein, dass eine wirtschaftliche Tätigkeit kaum sinnvoll betrieben werden kann, wenn ihre Ausübung auf vier Stunden pro Tag beschränkt ist; dies komme einem faktischen Verbot nahe. Dennoch hält das höchste Gericht die Neuregelung des Strassenstrichs für zulässig. Denn vorliegend gehe es nicht um die Ausübung der Prostitution an sich, sondern lediglich um diejenige auf öffentlichem Grund. Die Wirtschaftsfreiheit verschaffe keinen Anspruch darauf, den öffentlichen Grund beliebig für private Aktivitäten zu nutzen, sagt das Bundesgericht und verweist dazu auf die Marktfahrer, die ebenfalls nur für eine beschränkte Zeit und an bestimmten Tagen ihre Stände auf öffentlichen Plätzen und Strassen aufstellen dürften.
Es geht auch ohne Anwerbung auf der Strasse
Für die Lausanner Richter ist zudem von Bedeutung, dass die Prostituierten ihre Arbeit in Salons ausüben können und nicht, wie etwa Taxifahrer, zwingend auf öffentlichen Grund angewiesen sind. Wie anderen Gewerbetreibenden, so sei auch ihnen zuzumuten, in erster Linie in privaten Räumlichkeiten tätig zu sein. Dass die Frauen die Strasse benutzen müssten, um Freier anzuwerben, sei nicht einsichtig: «Notorisch gibt es dafür auch andere Möglichkeiten (Inserate, Internet usw.).» Zusammenfassend kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass der Stadtrat das Interesse von Anwohnern, Passanten und dem Gewerbe, vor Belästigungen durch den Strassenstrich besser geschützt zu werden, höher gewichten durfte als das Interesse der Frauen, für ihre Dienstleistungen den öffentlichen Raum zu benutzen.
Urteil 2C-106/2015 vom 26. 6. 15.
http://www.nzz.ch/zuerich/stadt-zuerich ... 1.18575893
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: LokalNachrichten: ZÜRICH
Polizei rüstet auf
Verstärkt gegen Menschenhandel
Kanton und Stadt Zürich machen Ernst im Kampf gegen Menschenhandel. Die spezialisierten polizeilichen Dienste werden aufgerüstet, die Kooperationen verstärkt. Das ist auch völkerrechtlich gefordert.
von Brigitte Hürlimann
Austausch unter Arbeitskolleginnen: Beim Bus der Frauenberatungsstelle «Flora Dora» können Prostituierte Pausen einlegen und miteinander ins Gespräch kommen.
Sie sind unsichtbar, für die meisten von uns, und darum könnte man meinen, dass es sie hierzulande gar nicht gebe: die Menschenhändler. Mit ihrem ruch- und skrupellosen Tun streichen sie satte Profite ein, schieben ihre Opfer wie eine Ware hin und her, berauben sie aller Rechte. Doch sie sind da, Opfer wie Täter, sie sind mitten unter uns – nicht nur im Sexgewerbe.
Das Thema Menschenhandel geniesst im öffentlichen Diskurs nicht mehr allzu grosse Aufmerksamkeit; das war vor ein paar Jahren noch anders, als die spektakulären Razzien am Sihlquai-Strassenstrich stattgefunden hatten und sich später Dutzende von Zuhältern und Menschenhändlern vor Gericht verantworten mussten. Viele von ihnen wurden verurteilt und bestraft – doch die Anzahl der Verurteilungen wegen Menschenhandels bewegt sich in der Schweiz konstant auf tiefem Niveau.
Was ist der Grund dafür? Menschenhandel gehört zur sogenannten Hol-Kriminalität, das heisst: Täter werden erwischt und Opfer gefunden, wenn die Strafverfolger mit vereinten und vor allem spezialisierten Kräften aktiv werden, nicht warten, bis jemand Anzeige erstattet, was in diesem Deliktsbereich eher selten geschieht. Das hat man im Kanton und in der Stadt Zürich erkannt – und handelt dementsprechend.
Stadtpolizei als Pionierin
Die Pionierrolle in Sachen Kampf gegen den Menschenhandel darf hierzulande die Stadtpolizei Zürich für sich in Anspruch nehmen. Sie hat als erstes Korps einen spezialisierten Ermittlungsdienst geschaffen und dort aufgrund der Erfahrungen in Hamburg auch ein kleines Fahndungsteam integriert. Diese sogenannten «Milieu-Aufklärer» haben den Auftrag, im Milieu präsent zu sein und ihr Augenmerk auf mögliche Opfer zu richten. Hamburg wie auch Zürich werden international für ihr Vorgehen gelobt und gerne als Vorbild bezeichnet. Die «Milieu-Aufklärer» schaffen eine Vertrauensbasis und knüpfen Kontakte, was ihnen deshalb besser gelingt als anderen Polizeikollegen, weil sie nicht gleichzeitig noch repressiv vorgehen. Die Menschenhandel-Fahnder fragen also nicht danach, ob Prostituierte (oder andere Arbeitnehmer) über sämtliche notwendigen Bewilligungen verfügen und sich im zugewiesenen Quartier aufhalten, sondern sie konzentrieren sich auf eine mögliche Ausbeutungssituation. Sie sammeln vor Ort möglichst viele Informationen, meist in enger Zusammenarbeit mit Sozialarbeiterinnen und nichtstaatlichen Fachorganisationen.
Diese Informationen werden anschliessend vom spezialisierten Ermittler-Team im Backoffice verarbeitet, verknüpft und ergänzt. Gibt es einen konkreten Verdacht, muss dieser in einer zweiten Phase erhärtet werden: Es gilt nun, zusätzliche Beweise zu beschaffen, um allfällige Aussagen von Opfern zu untermauern. Solche Beweise werden unter anderem auch durch die verdeckte Kommunikationsüberwachung erhoben; ein derzeit heiss umstrittenes Feld. Aber, so betonen es die Fachleute von Stadt- und Kantonspolizei: unentbehrlich im Kampf gegen Menschenhandel.
Die Stadtpolizei Zürich fügt bis Ende Jahr ihr erfolgreiches System in eine neue Struktur ein – und erhofft sich dadurch Synergien, wie Beat Rhyner, Chef des Kommissariats Ermittlungen, erläutert. Unter dem Dach der 26-köpfigen Fachgruppe Milieu- und Sexualdelikte wird die Menschenhandels-Gruppe neu einen von insgesamt drei Fachdiensten darstellen. Die beiden anderen Dienste befassen sich mit Sexualdelikten (beispielsweise Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung) sowie mit der Prostitution, sprich: mit der Erteilung von Bewilligungen für die Prostitution und der Ahndung illegaler Gewerbsausübung. Die Prostitutions-Fahnder gehen also vornehmlich, aber nicht nur repressiv vor. Die aufklärerisch tätige Menschenhandels-Gruppe umfasst elf Stellen, die Prostitutions-Gruppe (vormals Sittenpolizei) acht Stellen, und die beiden Gruppen sollen ihre Informationen austauschen und überhaupt künftig enger zusammenarbeiten.
Diskrete Ausbeuter
Mit der Schliessung des Strassenstrichs am Sihlquai vor zwei Jahren hat sich der Kampf gegen Zuhälter und Menschenhändler in der Stadt Zürich verändert. «Am Sihlquai haben sich die Ausbeuter noch offen gezeigt», sagt Cyrill Albisser, Verantwortlicher für die Menschenhandels-Gruppe bei der Stadtpolizei. Seit der Schliessung hielten sie sich im Hintergrund, seien diskreter geworden. Womöglich hätten auch die diversen Verurteilungen ihre Wirkung gezeigt. «Aber die Ausbeuter sind immer noch da», betont Albisser, «die Ermittlungsarbeit ist mit der neuen Strassenstrich-Situation anspruchsvoller geworden.»
Während sich die Stadtpolizei Zürich auf den Menschenhandel innerhalb des Erotikgewerbes konzentriert, bearbeitet die Kantonspolizei ein weiteres Feld. Sie richtet ihr Augenmerk auch auf den Menschenschmuggel sowie auf die Ausbeutung in anderen Bereichen, beispielsweise im Bau- und Gastronomiegewerbe, im Haushalts- und Pflegebereich oder bezüglich des Organhandels. Seit dem November letzten Jahres hat die Kantonspolizei ihren Dienst gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel mehr als verdoppelt. Waren es bis anhin vier Personen, so sind es neu zehn spezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter plus drei dem Team zugewiesene Polizisten vom Flughafen. Geleitet wird der Dienst von Peter Bächer, der auch am Schweizerischen Polizeiinstitut die Ausbildung in Sachen Menschenhandel betreut.
Der Kampf gegen Menschenhändler und Menschenschmuggler ist letztes Jahr von Kommandant Thomas Würgler zur Priorität erklärt worden. Für die Kantonspolizei stellen sich dabei andere Herausforderungen als für die Kolleginnen und Kollegen der Stadtpolizei: Sie hat mit dem Flughafen Zürich eine wichtige Schengen-Aussengrenze zu überwachen – und will verhindern, dass der Flughafen zum Einfallstor für Menschenhändler und -schmuggler wird. Diese Befürchtung hat Hand und Fuss: Auch das Bundesamt für Polizei stellt immer wieder fest, die Schweiz sei zum wichtigen Ziel- und Transitland von Menschenhändlern geworden.
Neben dem Flughafen behält die Kantonspolizei die zahlreichen, im ganzen Gebiet zerstreuten Bordelle und Kontakt-Bars im Auge; einen Strassenstrich hingegen gibt es nur in der Stadt Zürich, und dieses Feld wird der Stadtpolizei überlassen. In allen Bereichen des Menschenhandels und -schmuggels, so Peter Bächer, seien «diverse Verfahren am Laufen»: «Diese Kriminalitätsform zu bekämpfen, ist äusserst anspruchsvoll, kostet viel Geld, braucht Ressourcen und viel Geduld. Erfolge werden nicht rasch sichtbar, und es ist schwierig, die Vorwürfe hieb- und stichfest zu beweisen, so dass es vor Gericht zu Verurteilungen kommt.» Beide Korps, das kantonale wie das städtische, arbeiten eng mit der spezialisierten Staatsanwaltschaft II zusammen. Bis zu ihrer Wahl in den Regierungsrat unterstand die Leitung der Menschenhandelsfälle Staatsanwältin Silvia Steiner – neu hat deren Stellvertreterin, Priska Landolt, die Federführung übernommen. Dank einem umfangreichen Ausnahmekatalog im Polizeiorganisationsgesetz und der dazugehörenden Verordnung darf die Stadtpolizei auch die grossen Menschenhandelsfälle mit interkantonalen oder gar internationalen Bezügen durchermitteln, ohne sie an die Kantonspolizei abgeben zu müssen. Beginnt ein Fall in der Stadt und ermittelt die Stadtpolizei als erste Behörde, bleibt das Verfahren bei ihr. Die Fachleute beider Korps tauschen sich regelmässig aus und betonen, die Zusammenarbeit funktioniere gut.
Befund des Europarats
Ob diese Aufgabenteilung auch die einschlägigen internationalen Gremien überzeugt, wird sich weisen. Die Schweiz hat 2012 die Konvention des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels ratifiziert, im April 2013 ist das Übereinkommen in Kraft getreten. Letzten Herbst hat die Expertengruppe des Europarats dem Bund und diversen Kantonen – darunter auch Zürich – einen Besuch abgestattet, hat ausführlich mit Behördenvertretern und mit Nichtregierungsorganisationen gesprochen. Die Expertengruppe, kurz GRETA genannt, wollte vor Ort erfahren, ob die Anforderungen der Konvention in der Schweiz erfüllt würden.
Ihre Schlussfolgerungen sind in einem Rapport festgehalten, der noch diesen Herbst veröffentlicht werden soll. Wer mit GRETA in Kontakt kam, der weiss, dass die hiesige föderale Struktur für die Experten ein wichtiges Thema war. Lässt sich Menschenhandel mit kleinräumig und parallel agierenden polizeilichen Fachdiensten erfolgreich bekämpfen? Tatsache ist, dass die regionalen Unterschiede in der Schweiz gross sind. Das Bundesamt für Polizei, aber auch die in Zürich ansässige Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) stellen seit längerem fest, dass nur in jenen Kantonen und Städten Menschenhändler und ihre Opfer aufgespürt werden, in denen spezialisierte Kräfte zum Einsatz kommen und genügend Ressourcen für die Ermittlung und den Opferschutz vorhanden sind. Dies ist nicht überall der Fall. Solche regionale Unterschiede dürften auch der Expertengruppe des Europarats aufgefallen sein und zu «Empfehlungen» im Schlussrapport führen.
http://www.nzz.ch/zuerich/verstaerkt-ge ... 1.18585093
Verstärkt gegen Menschenhandel
Kanton und Stadt Zürich machen Ernst im Kampf gegen Menschenhandel. Die spezialisierten polizeilichen Dienste werden aufgerüstet, die Kooperationen verstärkt. Das ist auch völkerrechtlich gefordert.
von Brigitte Hürlimann
Austausch unter Arbeitskolleginnen: Beim Bus der Frauenberatungsstelle «Flora Dora» können Prostituierte Pausen einlegen und miteinander ins Gespräch kommen.
Sie sind unsichtbar, für die meisten von uns, und darum könnte man meinen, dass es sie hierzulande gar nicht gebe: die Menschenhändler. Mit ihrem ruch- und skrupellosen Tun streichen sie satte Profite ein, schieben ihre Opfer wie eine Ware hin und her, berauben sie aller Rechte. Doch sie sind da, Opfer wie Täter, sie sind mitten unter uns – nicht nur im Sexgewerbe.
Das Thema Menschenhandel geniesst im öffentlichen Diskurs nicht mehr allzu grosse Aufmerksamkeit; das war vor ein paar Jahren noch anders, als die spektakulären Razzien am Sihlquai-Strassenstrich stattgefunden hatten und sich später Dutzende von Zuhältern und Menschenhändlern vor Gericht verantworten mussten. Viele von ihnen wurden verurteilt und bestraft – doch die Anzahl der Verurteilungen wegen Menschenhandels bewegt sich in der Schweiz konstant auf tiefem Niveau.
Was ist der Grund dafür? Menschenhandel gehört zur sogenannten Hol-Kriminalität, das heisst: Täter werden erwischt und Opfer gefunden, wenn die Strafverfolger mit vereinten und vor allem spezialisierten Kräften aktiv werden, nicht warten, bis jemand Anzeige erstattet, was in diesem Deliktsbereich eher selten geschieht. Das hat man im Kanton und in der Stadt Zürich erkannt – und handelt dementsprechend.
Stadtpolizei als Pionierin
Die Pionierrolle in Sachen Kampf gegen den Menschenhandel darf hierzulande die Stadtpolizei Zürich für sich in Anspruch nehmen. Sie hat als erstes Korps einen spezialisierten Ermittlungsdienst geschaffen und dort aufgrund der Erfahrungen in Hamburg auch ein kleines Fahndungsteam integriert. Diese sogenannten «Milieu-Aufklärer» haben den Auftrag, im Milieu präsent zu sein und ihr Augenmerk auf mögliche Opfer zu richten. Hamburg wie auch Zürich werden international für ihr Vorgehen gelobt und gerne als Vorbild bezeichnet. Die «Milieu-Aufklärer» schaffen eine Vertrauensbasis und knüpfen Kontakte, was ihnen deshalb besser gelingt als anderen Polizeikollegen, weil sie nicht gleichzeitig noch repressiv vorgehen. Die Menschenhandel-Fahnder fragen also nicht danach, ob Prostituierte (oder andere Arbeitnehmer) über sämtliche notwendigen Bewilligungen verfügen und sich im zugewiesenen Quartier aufhalten, sondern sie konzentrieren sich auf eine mögliche Ausbeutungssituation. Sie sammeln vor Ort möglichst viele Informationen, meist in enger Zusammenarbeit mit Sozialarbeiterinnen und nichtstaatlichen Fachorganisationen.
Diese Informationen werden anschliessend vom spezialisierten Ermittler-Team im Backoffice verarbeitet, verknüpft und ergänzt. Gibt es einen konkreten Verdacht, muss dieser in einer zweiten Phase erhärtet werden: Es gilt nun, zusätzliche Beweise zu beschaffen, um allfällige Aussagen von Opfern zu untermauern. Solche Beweise werden unter anderem auch durch die verdeckte Kommunikationsüberwachung erhoben; ein derzeit heiss umstrittenes Feld. Aber, so betonen es die Fachleute von Stadt- und Kantonspolizei: unentbehrlich im Kampf gegen Menschenhandel.
Die Stadtpolizei Zürich fügt bis Ende Jahr ihr erfolgreiches System in eine neue Struktur ein – und erhofft sich dadurch Synergien, wie Beat Rhyner, Chef des Kommissariats Ermittlungen, erläutert. Unter dem Dach der 26-köpfigen Fachgruppe Milieu- und Sexualdelikte wird die Menschenhandels-Gruppe neu einen von insgesamt drei Fachdiensten darstellen. Die beiden anderen Dienste befassen sich mit Sexualdelikten (beispielsweise Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung) sowie mit der Prostitution, sprich: mit der Erteilung von Bewilligungen für die Prostitution und der Ahndung illegaler Gewerbsausübung. Die Prostitutions-Fahnder gehen also vornehmlich, aber nicht nur repressiv vor. Die aufklärerisch tätige Menschenhandels-Gruppe umfasst elf Stellen, die Prostitutions-Gruppe (vormals Sittenpolizei) acht Stellen, und die beiden Gruppen sollen ihre Informationen austauschen und überhaupt künftig enger zusammenarbeiten.
Diskrete Ausbeuter
Mit der Schliessung des Strassenstrichs am Sihlquai vor zwei Jahren hat sich der Kampf gegen Zuhälter und Menschenhändler in der Stadt Zürich verändert. «Am Sihlquai haben sich die Ausbeuter noch offen gezeigt», sagt Cyrill Albisser, Verantwortlicher für die Menschenhandels-Gruppe bei der Stadtpolizei. Seit der Schliessung hielten sie sich im Hintergrund, seien diskreter geworden. Womöglich hätten auch die diversen Verurteilungen ihre Wirkung gezeigt. «Aber die Ausbeuter sind immer noch da», betont Albisser, «die Ermittlungsarbeit ist mit der neuen Strassenstrich-Situation anspruchsvoller geworden.»
Während sich die Stadtpolizei Zürich auf den Menschenhandel innerhalb des Erotikgewerbes konzentriert, bearbeitet die Kantonspolizei ein weiteres Feld. Sie richtet ihr Augenmerk auch auf den Menschenschmuggel sowie auf die Ausbeutung in anderen Bereichen, beispielsweise im Bau- und Gastronomiegewerbe, im Haushalts- und Pflegebereich oder bezüglich des Organhandels. Seit dem November letzten Jahres hat die Kantonspolizei ihren Dienst gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel mehr als verdoppelt. Waren es bis anhin vier Personen, so sind es neu zehn spezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter plus drei dem Team zugewiesene Polizisten vom Flughafen. Geleitet wird der Dienst von Peter Bächer, der auch am Schweizerischen Polizeiinstitut die Ausbildung in Sachen Menschenhandel betreut.
Der Kampf gegen Menschenhändler und Menschenschmuggler ist letztes Jahr von Kommandant Thomas Würgler zur Priorität erklärt worden. Für die Kantonspolizei stellen sich dabei andere Herausforderungen als für die Kolleginnen und Kollegen der Stadtpolizei: Sie hat mit dem Flughafen Zürich eine wichtige Schengen-Aussengrenze zu überwachen – und will verhindern, dass der Flughafen zum Einfallstor für Menschenhändler und -schmuggler wird. Diese Befürchtung hat Hand und Fuss: Auch das Bundesamt für Polizei stellt immer wieder fest, die Schweiz sei zum wichtigen Ziel- und Transitland von Menschenhändlern geworden.
Neben dem Flughafen behält die Kantonspolizei die zahlreichen, im ganzen Gebiet zerstreuten Bordelle und Kontakt-Bars im Auge; einen Strassenstrich hingegen gibt es nur in der Stadt Zürich, und dieses Feld wird der Stadtpolizei überlassen. In allen Bereichen des Menschenhandels und -schmuggels, so Peter Bächer, seien «diverse Verfahren am Laufen»: «Diese Kriminalitätsform zu bekämpfen, ist äusserst anspruchsvoll, kostet viel Geld, braucht Ressourcen und viel Geduld. Erfolge werden nicht rasch sichtbar, und es ist schwierig, die Vorwürfe hieb- und stichfest zu beweisen, so dass es vor Gericht zu Verurteilungen kommt.» Beide Korps, das kantonale wie das städtische, arbeiten eng mit der spezialisierten Staatsanwaltschaft II zusammen. Bis zu ihrer Wahl in den Regierungsrat unterstand die Leitung der Menschenhandelsfälle Staatsanwältin Silvia Steiner – neu hat deren Stellvertreterin, Priska Landolt, die Federführung übernommen. Dank einem umfangreichen Ausnahmekatalog im Polizeiorganisationsgesetz und der dazugehörenden Verordnung darf die Stadtpolizei auch die grossen Menschenhandelsfälle mit interkantonalen oder gar internationalen Bezügen durchermitteln, ohne sie an die Kantonspolizei abgeben zu müssen. Beginnt ein Fall in der Stadt und ermittelt die Stadtpolizei als erste Behörde, bleibt das Verfahren bei ihr. Die Fachleute beider Korps tauschen sich regelmässig aus und betonen, die Zusammenarbeit funktioniere gut.
Befund des Europarats
Ob diese Aufgabenteilung auch die einschlägigen internationalen Gremien überzeugt, wird sich weisen. Die Schweiz hat 2012 die Konvention des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels ratifiziert, im April 2013 ist das Übereinkommen in Kraft getreten. Letzten Herbst hat die Expertengruppe des Europarats dem Bund und diversen Kantonen – darunter auch Zürich – einen Besuch abgestattet, hat ausführlich mit Behördenvertretern und mit Nichtregierungsorganisationen gesprochen. Die Expertengruppe, kurz GRETA genannt, wollte vor Ort erfahren, ob die Anforderungen der Konvention in der Schweiz erfüllt würden.
Ihre Schlussfolgerungen sind in einem Rapport festgehalten, der noch diesen Herbst veröffentlicht werden soll. Wer mit GRETA in Kontakt kam, der weiss, dass die hiesige föderale Struktur für die Experten ein wichtiges Thema war. Lässt sich Menschenhandel mit kleinräumig und parallel agierenden polizeilichen Fachdiensten erfolgreich bekämpfen? Tatsache ist, dass die regionalen Unterschiede in der Schweiz gross sind. Das Bundesamt für Polizei, aber auch die in Zürich ansässige Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) stellen seit längerem fest, dass nur in jenen Kantonen und Städten Menschenhändler und ihre Opfer aufgespürt werden, in denen spezialisierte Kräfte zum Einsatz kommen und genügend Ressourcen für die Ermittlung und den Opferschutz vorhanden sind. Dies ist nicht überall der Fall. Solche regionale Unterschiede dürften auch der Expertengruppe des Europarats aufgefallen sein und zu «Empfehlungen» im Schlussrapport führen.
http://www.nzz.ch/zuerich/verstaerkt-ge ... 1.18585093
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: LokalNachrichten: ZÜRICH
Viele Gaffer auf dem Strichplatz
Die Stadt Zürich präsentierte erst im August eine positive Bilanz des Strichplatzes. Insider berichten aber, dass die Regeln des Platzes oft gebrochen werden.
Am 26. August 2013 nahm der Strichplatz mit seinen Sexboxen in Zürich-Altstetten offiziell seinen Betrieb auf.
In solchen Boxen können Freier die Dienste der Arbeiterinnen beanspruchen.
Der Strichplatz am Depotweg in Zürich-Altstetten ist täglich von 19 bis 5 Uhr geöffnet. Er ist lediglich mit dem Auto erreichbar. Andere Fahrzeuge sowie Fussgänger sollten keinen Zutritt haben.
Die Zufahrt zum Areal führt auf eine Rundstrecke, auf der Kunden und Sexarbeiterinnen die Dienstleistung und den Preis vereinbaren. Die Dienstleistung darf nur auf dem Platz in den dafür bezeichneten Zonen erbracht werden.
Dabei handelt es sich um vier Standplätze für Wohnmobile der Sexarbeiterinnen, neun Sexboxen, die mit dem Auto befahren werden, und zwei Sexboxen, die zu Fuss betreten werden, nachdem das Auto davor parkiert wurde.
Betrieben wird der Strichplatz Depotweg vom Sozialdepartement. Die Polizei ist punktuell präsent. Das Areal wird nicht videoüberwacht, Autonummern werden nur bei Verstössen gegen die Platzordnung oder gegen das Gesetz registriert.
Die Bilanz der Stadt nach zwei Jahren: weniger Gewalt und mehr Sicherheit für die Prostituierten.
Eine grosse Entlastung bedeute die Eröffnung des Strichplatzes auch für die Umgebung des Sihlquais, heisst es weiter. Am 26. August 2013 trat auch der neue Strichplan in Kraft, womit unter anderem die Strassenstrichzone am Sihlquai aufgehoben wird.
Die Frauenberatung Flora Dora ist am Strichplatz direkt vor Ort. Zum Beratungspavillon haben nur Sexarbeiterinnen Zutritt.
Die Dienste der Arbeiterinnen können entweder in den Sexboxen oder einem Wohnwagen in Anspruch genommen werden.
Noch finden immer wieder Gaffer den Weg auf den Platz. Ausserdem sitzen in jedem zweiten Auto mehr als die erlaubte eine Person.
Die Regeln auf dem Strichplatz in Zürich sind eigentlich klar: Fahrradfahrer und Spaziergänger sind nicht erlaubt, in den Autos, die auf den Platz fahren, darf sich nur eine Person befinden und die Frauen, die dort ihrem Geschäft nachgehen, müssen eine Bewilligung haben. Ganz so reibungslos funktioniert der Betrieb laut der «Neuen Zürcher Zeitung» aber nicht. Und das, trotz der durchgehenden Betreuung der SIP (Sicherheit, Intervention, Prävention) und der Frauenberatung Flora Dora.
Strichzone auf der Langstrasse gefordert
Der Strichplatz öffnete im August 2013, nachdem der Sihlquai-Strich geschlossen worden war. Seither ist die Strassenprostitution nur noch im Niederdorf und in der Allmend Brunau erlaubt. Nun fordern aber SP-Gemeinderätinnen Marianne Aubert und Simone Brander in einem Postulat an den Stadtrat, dass auf einzelnen Abschnitten der Langstrasse und allenfalls in einigen Seitenstrassen eine zusätzliche Strassenstrich-Zone eingeführt werden solle. Das Prostitutionsverbot habe dort zu mehr Kontrollen und häufigeren Bussen geführt. Es sei den Frauen, die ihre Kundschaft in Kontaktbars finden, nicht erlaubt, mit den Freiern zu ihren Zimmern zu laufen, da sie dabei verwarnt oder gebüsst werden könnten. Daher fordern die beiden Gemeinderätinnen nun, dass die Prostitution mit der Einrichtung einer Strichzone dort aus der Illergalität geholt werde.
Als die NZZ vor Ort war, sassen in der Hälfte der Autos mehr als eine Person. Viele von ihnen waren zudem Gaffer. Dies scheint die Sozialen Dienste der Stadt Zürich allerdings nicht zu beunruhigen. «Befinden sich mehrere Freier in einem Auto, die sich aber angemessen und nicht störend verhalten, so wird dies toleriert», sagt Bettina Hamilton-Irvine, Sprecherin der Sozialen Dienste, zur NZZ. Dass der Platz wirtschaftlich funktioniere, sei auch im Interesse der Stadt. Allerdings würden weder Drogen noch Gewalt toleriert, egal ob eine oder mehrere Autoinsassen involviert sind.
Viele arbeiten ohne Bewilligungen
Wie die Stadt in einer Medienkonferenz im August mitteilte, zieht sie eine positive Bilanz der ersten zwei Jahre. Dabei lobte sie das hohe Niveau und die Sicherheit auf dem Platz. Ausserdem berichtet die Stadt, dass mittlerweile 25 bis 30 Frauen pro Abend im Einsatz seien.
Laut einem Informant der NZZ ist die tatsächliche Zahl aber massiv tiefer. Kürzlich seien an einem milden Abend nur 18 Frauen auf dem Platz gestanden, mehrere hätten von ihnen ohne Bewilligung gearbeitet. «Es ist ein Politikum, die Stadt will nicht eingestehen, dass der Platz nicht funktioniert», sagt er. Auch die Preise lägen im Keller. Dass auch Gaffer auf den Platz gelassen werden, bezeichnet die Auskunftsperson als Sicherheitsrisiko für die Frauen. Zudem sei damit nicht mehr gewährleistet, dass nur über 18-Jährige aufs Areal kämen.
Viele Frauen ohne Bewilligung
Probleme bereiteten gemäss der Auskunfsperson auch die Prostituierten. Bei Polizeikontrollen komme es regelmässig zu Verzeigungen. So hätten viele von ihnen gar keine Bewilligung oder kein Ticket beim Automaten des Platzes gelöst. Für die vielen Arbeiterinnen ohne Bewilligung hat Hamilton-Irvine von den Sozialen Dienste eine Erklärung: Die Frauen auf dem Platz hielten sich meist nur kurze Zeit in der Schweiz auf und seien mit den Regeln deshalb nicht vertraut. Daher würden auch viele Verzeigungen ausgesprochen.
Ausserdem kommt es laut Stadtpolizei-Sprecher Marco Bisa auf dem Strichplatz zu weniger Gewalt gegenüber den Frauen als früher. Dies sei vor allem den Stichproben der Polizei zu verdanken.
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/sto ... z-23621934
Die Stadt Zürich präsentierte erst im August eine positive Bilanz des Strichplatzes. Insider berichten aber, dass die Regeln des Platzes oft gebrochen werden.
Am 26. August 2013 nahm der Strichplatz mit seinen Sexboxen in Zürich-Altstetten offiziell seinen Betrieb auf.
In solchen Boxen können Freier die Dienste der Arbeiterinnen beanspruchen.
Der Strichplatz am Depotweg in Zürich-Altstetten ist täglich von 19 bis 5 Uhr geöffnet. Er ist lediglich mit dem Auto erreichbar. Andere Fahrzeuge sowie Fussgänger sollten keinen Zutritt haben.
Die Zufahrt zum Areal führt auf eine Rundstrecke, auf der Kunden und Sexarbeiterinnen die Dienstleistung und den Preis vereinbaren. Die Dienstleistung darf nur auf dem Platz in den dafür bezeichneten Zonen erbracht werden.
Dabei handelt es sich um vier Standplätze für Wohnmobile der Sexarbeiterinnen, neun Sexboxen, die mit dem Auto befahren werden, und zwei Sexboxen, die zu Fuss betreten werden, nachdem das Auto davor parkiert wurde.
Betrieben wird der Strichplatz Depotweg vom Sozialdepartement. Die Polizei ist punktuell präsent. Das Areal wird nicht videoüberwacht, Autonummern werden nur bei Verstössen gegen die Platzordnung oder gegen das Gesetz registriert.
Die Bilanz der Stadt nach zwei Jahren: weniger Gewalt und mehr Sicherheit für die Prostituierten.
Eine grosse Entlastung bedeute die Eröffnung des Strichplatzes auch für die Umgebung des Sihlquais, heisst es weiter. Am 26. August 2013 trat auch der neue Strichplan in Kraft, womit unter anderem die Strassenstrichzone am Sihlquai aufgehoben wird.
Die Frauenberatung Flora Dora ist am Strichplatz direkt vor Ort. Zum Beratungspavillon haben nur Sexarbeiterinnen Zutritt.
Die Dienste der Arbeiterinnen können entweder in den Sexboxen oder einem Wohnwagen in Anspruch genommen werden.
Noch finden immer wieder Gaffer den Weg auf den Platz. Ausserdem sitzen in jedem zweiten Auto mehr als die erlaubte eine Person.
Die Regeln auf dem Strichplatz in Zürich sind eigentlich klar: Fahrradfahrer und Spaziergänger sind nicht erlaubt, in den Autos, die auf den Platz fahren, darf sich nur eine Person befinden und die Frauen, die dort ihrem Geschäft nachgehen, müssen eine Bewilligung haben. Ganz so reibungslos funktioniert der Betrieb laut der «Neuen Zürcher Zeitung» aber nicht. Und das, trotz der durchgehenden Betreuung der SIP (Sicherheit, Intervention, Prävention) und der Frauenberatung Flora Dora.
Strichzone auf der Langstrasse gefordert
Der Strichplatz öffnete im August 2013, nachdem der Sihlquai-Strich geschlossen worden war. Seither ist die Strassenprostitution nur noch im Niederdorf und in der Allmend Brunau erlaubt. Nun fordern aber SP-Gemeinderätinnen Marianne Aubert und Simone Brander in einem Postulat an den Stadtrat, dass auf einzelnen Abschnitten der Langstrasse und allenfalls in einigen Seitenstrassen eine zusätzliche Strassenstrich-Zone eingeführt werden solle. Das Prostitutionsverbot habe dort zu mehr Kontrollen und häufigeren Bussen geführt. Es sei den Frauen, die ihre Kundschaft in Kontaktbars finden, nicht erlaubt, mit den Freiern zu ihren Zimmern zu laufen, da sie dabei verwarnt oder gebüsst werden könnten. Daher fordern die beiden Gemeinderätinnen nun, dass die Prostitution mit der Einrichtung einer Strichzone dort aus der Illergalität geholt werde.
Als die NZZ vor Ort war, sassen in der Hälfte der Autos mehr als eine Person. Viele von ihnen waren zudem Gaffer. Dies scheint die Sozialen Dienste der Stadt Zürich allerdings nicht zu beunruhigen. «Befinden sich mehrere Freier in einem Auto, die sich aber angemessen und nicht störend verhalten, so wird dies toleriert», sagt Bettina Hamilton-Irvine, Sprecherin der Sozialen Dienste, zur NZZ. Dass der Platz wirtschaftlich funktioniere, sei auch im Interesse der Stadt. Allerdings würden weder Drogen noch Gewalt toleriert, egal ob eine oder mehrere Autoinsassen involviert sind.
Viele arbeiten ohne Bewilligungen
Wie die Stadt in einer Medienkonferenz im August mitteilte, zieht sie eine positive Bilanz der ersten zwei Jahre. Dabei lobte sie das hohe Niveau und die Sicherheit auf dem Platz. Ausserdem berichtet die Stadt, dass mittlerweile 25 bis 30 Frauen pro Abend im Einsatz seien.
Laut einem Informant der NZZ ist die tatsächliche Zahl aber massiv tiefer. Kürzlich seien an einem milden Abend nur 18 Frauen auf dem Platz gestanden, mehrere hätten von ihnen ohne Bewilligung gearbeitet. «Es ist ein Politikum, die Stadt will nicht eingestehen, dass der Platz nicht funktioniert», sagt er. Auch die Preise lägen im Keller. Dass auch Gaffer auf den Platz gelassen werden, bezeichnet die Auskunftsperson als Sicherheitsrisiko für die Frauen. Zudem sei damit nicht mehr gewährleistet, dass nur über 18-Jährige aufs Areal kämen.
Viele Frauen ohne Bewilligung
Probleme bereiteten gemäss der Auskunfsperson auch die Prostituierten. Bei Polizeikontrollen komme es regelmässig zu Verzeigungen. So hätten viele von ihnen gar keine Bewilligung oder kein Ticket beim Automaten des Platzes gelöst. Für die vielen Arbeiterinnen ohne Bewilligung hat Hamilton-Irvine von den Sozialen Dienste eine Erklärung: Die Frauen auf dem Platz hielten sich meist nur kurze Zeit in der Schweiz auf und seien mit den Regeln deshalb nicht vertraut. Daher würden auch viele Verzeigungen ausgesprochen.
Ausserdem kommt es laut Stadtpolizei-Sprecher Marco Bisa auf dem Strichplatz zu weniger Gewalt gegenüber den Frauen als früher. Dies sei vor allem den Stichproben der Polizei zu verdanken.
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/sto ... z-23621934
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: LokalNachrichten: ZÜRICH
Nach Sihlquai-Schliessung wandert Prostituion in Sexsalons und nach Olten
Seit der Schliessung des Sihlquais in Zürich hat sich das horizontale Gewerbe in Innenräume verlagert. Aber auch der Kampf gegen Zuhälter hat sich verändert. von Thomas Schraner
Die Zürcher Stadt- und Kantonspolizei stossen Monat für Monat auf Opfer von Menschenhändlern: «Es sind zwei bis drei Frauen pro Monat, häufig aus osteuropäischen Staaten», sagt Beat Rhyner, Chefermittler bei der Stadtpolizei Zürich, auf Anfrage. Die Zahl der Opfer ist gemäss seinen Angaben seit Jahren mehr oder weniger konstant. Sie änderte sich auch kaum, als vor zwei Jahren der Strassenstrich am Sihlquai geschlossen wurde – und die Sexboxen in Altstetten eröffnet worden sind. Die Menschenhändler, oft im Rotlichtmilieu unterwegs, sind also nach wie vor aktiv, wenn auch versteckter.
Von Zürich nach Olten
«Gemäss unseren Erkenntnissen hat seit der Sihlquai-Schliessung eine Verlagerung der Prostitution in Innenräume stattgefunden, insbesondere in grosse Etablissements und grosse Salons», sagt Rhyner. Unter Grossbetrieben versteht er Orte, wo mehr als zehn Frauen tätig sind. Beobachtet habe man auch eine Verlagerung in die Zürcher Agglomeration sowie in Kontaktbars und Zimmer, in denen die Prostituierten ihre Kunden bedienen. Zudem habe man eine Abwanderung an andere Orte der Schweiz feststellen können, zum Beispiel auf den Strassenstrich nach Olten oder ins Ausland. Das weiss die Polizei aufgrund von Gesprächen mit Leuten aus dem Milieu.
Frauenhandel in Olten: Eine Puff-Mutter erzählt
Monika B. arbeitet seit 10 Jahren am Oltener Strassenstrich. Sie betreut die Prostituierten und weiss, dass nicht alle den Job freiwillig machen. (5.6.2015)
Quelle: Tele M1
Parallel zur räumlichen Verlagerung hat sich auch der Kampf gegen Zuhälter und Menschenhändler in Zürich verändert. Am Sihlquai zeigten sich die Ausbeuter laut Chefermittler Rhyner noch relativ offen. Opfer und Täter hätten schneller entdeckt und identifiziert werden können. «Seit der Schliessung halten sich die Täter aber mehr im Hintergrund. Sie sind diskreter und unauffälliger geworden.»
Dazu beigetragen hat laut Rhyner auch die intensivierte Arbeit von Stadt- und Kantonspolizei im Verbund mit der Staatsanwaltschaft. Aber eben: «Die Menschenhändler sind weniger sichtbar, aber immer noch genau so da wie die Opfer.» Das Aufspüren der Opfer und die Ermittlungsarbeit gegen die Täter sei deutlich anspruchsvoller geworden, weil die Frauen sich vermehrt in Etablissements und Kontaktbars aufhielten. «Es ist für die Polizei schwieriger, dort Kontakte mit den Opfern zu knüpfen und ein Vertrauensverhältnis zu erarbeiten», sagt Rhyner.
Am Sihlquai konnte die Polizei die Aktivitäten der Menschenhändler vor Ort beobachten und auf relativ einfache Art Beweise sammeln. Im Innern von Gebäuden sei das schwieriger. «Den Aussagen der Opfer in Strafverfahren kommt deshalb eine noch grössere Bedeutung als früher zu», so Rhyner. Oftmals seien diese Aussagen die einzigen Beweismittel.
Das bestätigt auch Priska Landolt, derzeit federführende Staatsanwältin im Kanton Zürich im Bereich Menschenhandel. Dass die Aussagen der Opfer oft entscheidend sind, wissen natürlich auch die Zuhälter und Menschenhändler. Das könne dazu führen, dass mit der Polizei kooperierende Opfer und deren Angehörige noch stärker als bisher von den Zuhältern unter Druck gesetzt und bedroht würden, um sie von Aussagen abzuhalten oder diese zurückzuziehen, sagen Landolt und Rhyner übereinstimmend.
Ausbeutung erkennen
Beide Polizeikorps setzen deshalb Mitarbeiterinnen ein, die auf Opferbefragung und -betreuung spezialisiert sind. Diese arbeiten mit der Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration zusammen. Die Stadtpolizei Zürich verfügt zudem seit Anfang 2012 über eine spezialisierte Fahndungseinheit für die Milieu-Aufklärung. Ihre Tätigkeit umschreibt der Chefermittler so: «Diese Spezialisten schaffen eine Vertrauensbasis und knüpften Kontakte. Das gelingt ihnen deshalb besser als anderen, weil sie gleichzeitig präventiv vorgehen.»
Die Fahnder fragten also nicht danach, ob Prostituierte über sämtliche notwendigen Bewilligungen verfügen und sich im zugewiesenen Quartier aufhalten, sondern sie konzentrierten sich darauf, mögliche Ausbeutungssituationen zu erkennen.
http://www.limmattalerzeitung.ch/limmat ... -129620237
Seit der Schliessung des Sihlquais in Zürich hat sich das horizontale Gewerbe in Innenräume verlagert. Aber auch der Kampf gegen Zuhälter hat sich verändert. von Thomas Schraner
Die Zürcher Stadt- und Kantonspolizei stossen Monat für Monat auf Opfer von Menschenhändlern: «Es sind zwei bis drei Frauen pro Monat, häufig aus osteuropäischen Staaten», sagt Beat Rhyner, Chefermittler bei der Stadtpolizei Zürich, auf Anfrage. Die Zahl der Opfer ist gemäss seinen Angaben seit Jahren mehr oder weniger konstant. Sie änderte sich auch kaum, als vor zwei Jahren der Strassenstrich am Sihlquai geschlossen wurde – und die Sexboxen in Altstetten eröffnet worden sind. Die Menschenhändler, oft im Rotlichtmilieu unterwegs, sind also nach wie vor aktiv, wenn auch versteckter.
Von Zürich nach Olten
«Gemäss unseren Erkenntnissen hat seit der Sihlquai-Schliessung eine Verlagerung der Prostitution in Innenräume stattgefunden, insbesondere in grosse Etablissements und grosse Salons», sagt Rhyner. Unter Grossbetrieben versteht er Orte, wo mehr als zehn Frauen tätig sind. Beobachtet habe man auch eine Verlagerung in die Zürcher Agglomeration sowie in Kontaktbars und Zimmer, in denen die Prostituierten ihre Kunden bedienen. Zudem habe man eine Abwanderung an andere Orte der Schweiz feststellen können, zum Beispiel auf den Strassenstrich nach Olten oder ins Ausland. Das weiss die Polizei aufgrund von Gesprächen mit Leuten aus dem Milieu.
Frauenhandel in Olten: Eine Puff-Mutter erzählt
Monika B. arbeitet seit 10 Jahren am Oltener Strassenstrich. Sie betreut die Prostituierten und weiss, dass nicht alle den Job freiwillig machen. (5.6.2015)
Quelle: Tele M1
Parallel zur räumlichen Verlagerung hat sich auch der Kampf gegen Zuhälter und Menschenhändler in Zürich verändert. Am Sihlquai zeigten sich die Ausbeuter laut Chefermittler Rhyner noch relativ offen. Opfer und Täter hätten schneller entdeckt und identifiziert werden können. «Seit der Schliessung halten sich die Täter aber mehr im Hintergrund. Sie sind diskreter und unauffälliger geworden.»
Dazu beigetragen hat laut Rhyner auch die intensivierte Arbeit von Stadt- und Kantonspolizei im Verbund mit der Staatsanwaltschaft. Aber eben: «Die Menschenhändler sind weniger sichtbar, aber immer noch genau so da wie die Opfer.» Das Aufspüren der Opfer und die Ermittlungsarbeit gegen die Täter sei deutlich anspruchsvoller geworden, weil die Frauen sich vermehrt in Etablissements und Kontaktbars aufhielten. «Es ist für die Polizei schwieriger, dort Kontakte mit den Opfern zu knüpfen und ein Vertrauensverhältnis zu erarbeiten», sagt Rhyner.
Am Sihlquai konnte die Polizei die Aktivitäten der Menschenhändler vor Ort beobachten und auf relativ einfache Art Beweise sammeln. Im Innern von Gebäuden sei das schwieriger. «Den Aussagen der Opfer in Strafverfahren kommt deshalb eine noch grössere Bedeutung als früher zu», so Rhyner. Oftmals seien diese Aussagen die einzigen Beweismittel.
Das bestätigt auch Priska Landolt, derzeit federführende Staatsanwältin im Kanton Zürich im Bereich Menschenhandel. Dass die Aussagen der Opfer oft entscheidend sind, wissen natürlich auch die Zuhälter und Menschenhändler. Das könne dazu führen, dass mit der Polizei kooperierende Opfer und deren Angehörige noch stärker als bisher von den Zuhältern unter Druck gesetzt und bedroht würden, um sie von Aussagen abzuhalten oder diese zurückzuziehen, sagen Landolt und Rhyner übereinstimmend.
Ausbeutung erkennen
Beide Polizeikorps setzen deshalb Mitarbeiterinnen ein, die auf Opferbefragung und -betreuung spezialisiert sind. Diese arbeiten mit der Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration zusammen. Die Stadtpolizei Zürich verfügt zudem seit Anfang 2012 über eine spezialisierte Fahndungseinheit für die Milieu-Aufklärung. Ihre Tätigkeit umschreibt der Chefermittler so: «Diese Spezialisten schaffen eine Vertrauensbasis und knüpften Kontakte. Das gelingt ihnen deshalb besser als anderen, weil sie gleichzeitig präventiv vorgehen.»
Die Fahnder fragten also nicht danach, ob Prostituierte über sämtliche notwendigen Bewilligungen verfügen und sich im zugewiesenen Quartier aufhalten, sondern sie konzentrierten sich darauf, mögliche Ausbeutungssituationen zu erkennen.
http://www.limmattalerzeitung.ch/limmat ... -129620237
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: LokalNachrichten: ZÜRICH
Strichzone Langstrasse: Zwei linke Lager
Auf der Ausgehmeile schaffen Prostituierte an – trotz Verbot. Während sogar bürgerliche Politiker eine Lockerung der Regeln befürworten, ist das linke Lager gespalten.
Wenn es um die Langstrasse als Strassenstrich geht, verhalten sich Zürcher Parteien untypisch. Die SP fordert in einem Postulat, Teile der Langstrasse als Strichzone zu bewilligen – und entzweit damit die Linke, die bei sozialen Themen in der Regel geeint auftritt. Auf der anderen Seite hält sich die SVP sehr bedeckt, obwohl sie bei SP-Vorstössen üblicherweise meinungsstark dagegenhält.
Die SP will, dass die Regeln für das Sexgewerbe im Kreis 4 an der Langstrasse und in Nebenstrassen den Umständen angepasst werden. Seit Jahren stehen Prostituierte auf der Strasse, um dort Freier anzuwerben. Oder sie gehen mit ihren Kunden von einer Kontaktbar über die Strasse zu ihren Zimmern. Situationen, in denen sie kontrolliert und verzeigt werden. Das soll sich mit der Einführung offizieller Zonen für den Strassenstrich ändern.
Wohlwollende CVP
Das Postulat wird dabei nicht nur von der Alternativen Liste, sondern bis weit ins bürgerliche Lage hinein unterstützt. Die GLP hat das Geschäft zwar noch nicht im Detail diskutiert, wie Fraktionspräsidentin Isabel Garcia sagt. Aber man halte den Vorschlag für «nachvollziehbar». Und Markus Hungerbühler von der CVP sieht «grosse Chancen, dass die Partei nicht dagegen ist». Man werde den Vorstoss jedenfalls wohlwollend prüfen.
Eine Unterstützung durch die AL, SP, CVP und allenfalls die GLP würde bereits reichen, um das Begehren weiterzubringen. Wie sich die FDP dabei verhält, ist offen. Fraktionspräsident Roger Tognella war nicht erreichbar.
Unentschiedene SVP
Dafür äusserte sich der künftige SVP-Fraktionspräsident Martin Götzl. Seine Partei hat das Postulat diskutiert und entschieden, den Bericht zur Prostitution in der Stadt Zürich abzuwarten. Dieser soll im Frühling erscheinen. Wie die Stimmung innerhalb der Partei ist, will Götzl nicht sagen, da man sich noch nicht entschieden habe. «Es spricht einiges dafür, aber auch viel dagegen, an der Langstrasse einen Strassenstrich zu bewilligen», sagt er.
Im Gegensatz zu den zurückhaltenden Rechtsbürgerlichen im Gemeinderat nehmen die Grünen klar Stellung. Sie sprechen sich gegen einen Strassenstrich im Chreis Cheib aus. «Das hat aber weniger mit den Prostituierten zu tun», sagt Gemeinderat Markus Knauss. Die Fraktion begründet das Nein mit der Entwicklung des Nachtlebens.
Grüne sehen schwarz
«Der Kreis 4 hat in den vergangenen Jahren eine derart grosse Belastung durch Nachtclubs auf sich nehmen müssen, dass es nicht zulässig ist, mit einem Strassenstrich die Anwohner noch mehr zu belasten», sagt Knauss. Die Auswüchse der Clublandschaft hätten das erträgliche Mass überschritten.
Zudem sehen die Grünen die Entwicklung des Quartiers hinsichtlich der Prostitution ebenfalls kritisch, wenn es um die Arbeitsbedingungen der Frauen gehe. Kontaktbars verschwinden, die Sonne ist zu, und das Regina wird ebenfalls schliessen. «Möglicherweise werden Prostituierte auch aus Sander-Liegenschaften ausziehen müssen», sagt Knauss. «Wenn die Frauen nun ihre Zimmer verlieren werden, fehlt ihnen der Arbeitsplatz – und die Voraussetzungen für einen Strassenstrich wären gar nicht mehr gegeben.»
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/reg ... y/27534615
Auf der Ausgehmeile schaffen Prostituierte an – trotz Verbot. Während sogar bürgerliche Politiker eine Lockerung der Regeln befürworten, ist das linke Lager gespalten.
Wenn es um die Langstrasse als Strassenstrich geht, verhalten sich Zürcher Parteien untypisch. Die SP fordert in einem Postulat, Teile der Langstrasse als Strichzone zu bewilligen – und entzweit damit die Linke, die bei sozialen Themen in der Regel geeint auftritt. Auf der anderen Seite hält sich die SVP sehr bedeckt, obwohl sie bei SP-Vorstössen üblicherweise meinungsstark dagegenhält.
Die SP will, dass die Regeln für das Sexgewerbe im Kreis 4 an der Langstrasse und in Nebenstrassen den Umständen angepasst werden. Seit Jahren stehen Prostituierte auf der Strasse, um dort Freier anzuwerben. Oder sie gehen mit ihren Kunden von einer Kontaktbar über die Strasse zu ihren Zimmern. Situationen, in denen sie kontrolliert und verzeigt werden. Das soll sich mit der Einführung offizieller Zonen für den Strassenstrich ändern.
Wohlwollende CVP
Das Postulat wird dabei nicht nur von der Alternativen Liste, sondern bis weit ins bürgerliche Lage hinein unterstützt. Die GLP hat das Geschäft zwar noch nicht im Detail diskutiert, wie Fraktionspräsidentin Isabel Garcia sagt. Aber man halte den Vorschlag für «nachvollziehbar». Und Markus Hungerbühler von der CVP sieht «grosse Chancen, dass die Partei nicht dagegen ist». Man werde den Vorstoss jedenfalls wohlwollend prüfen.
Eine Unterstützung durch die AL, SP, CVP und allenfalls die GLP würde bereits reichen, um das Begehren weiterzubringen. Wie sich die FDP dabei verhält, ist offen. Fraktionspräsident Roger Tognella war nicht erreichbar.
Unentschiedene SVP
Dafür äusserte sich der künftige SVP-Fraktionspräsident Martin Götzl. Seine Partei hat das Postulat diskutiert und entschieden, den Bericht zur Prostitution in der Stadt Zürich abzuwarten. Dieser soll im Frühling erscheinen. Wie die Stimmung innerhalb der Partei ist, will Götzl nicht sagen, da man sich noch nicht entschieden habe. «Es spricht einiges dafür, aber auch viel dagegen, an der Langstrasse einen Strassenstrich zu bewilligen», sagt er.
Im Gegensatz zu den zurückhaltenden Rechtsbürgerlichen im Gemeinderat nehmen die Grünen klar Stellung. Sie sprechen sich gegen einen Strassenstrich im Chreis Cheib aus. «Das hat aber weniger mit den Prostituierten zu tun», sagt Gemeinderat Markus Knauss. Die Fraktion begründet das Nein mit der Entwicklung des Nachtlebens.
Grüne sehen schwarz
«Der Kreis 4 hat in den vergangenen Jahren eine derart grosse Belastung durch Nachtclubs auf sich nehmen müssen, dass es nicht zulässig ist, mit einem Strassenstrich die Anwohner noch mehr zu belasten», sagt Knauss. Die Auswüchse der Clublandschaft hätten das erträgliche Mass überschritten.
Zudem sehen die Grünen die Entwicklung des Quartiers hinsichtlich der Prostitution ebenfalls kritisch, wenn es um die Arbeitsbedingungen der Frauen gehe. Kontaktbars verschwinden, die Sonne ist zu, und das Regina wird ebenfalls schliessen. «Möglicherweise werden Prostituierte auch aus Sander-Liegenschaften ausziehen müssen», sagt Knauss. «Wenn die Frauen nun ihre Zimmer verlieren werden, fehlt ihnen der Arbeitsplatz – und die Voraussetzungen für einen Strassenstrich wären gar nicht mehr gegeben.»
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/reg ... y/27534615
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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RE: LokalNachrichten: ZÜRICH
Drängt Zürich Tänzerinnen in die Prostitution?
Eine Gesetzesänderung soll Stripperinnen vor Ausbeutung schützen. Die strikte Umsetzung im Kanton Zürich droht nun aber das Gegenteil zu bewirken.
Für ihre Berufskolleginnen gelten ab Januar neue Regeln: Stripperin an einer Fachmesse.
Auf dem Tisch von Regierungsrätin Carmen Walker-Späh liegt derzeit ein Brief, der es in sich hat. Kann es wirklich sein, dass der Kanton Zürich Striptänzerinnen in die Prostitution drängt? Das ist die Frage, die er aufwirft. Sie ist rhetorischer Art. «Wir haben es hier mit einer absolut stossenden Geschichte zu tun», sagt Regula Rother, Leiterin der Zürcher Stadtmission, die sich für sozial benachteiligte Menschen einsetzt. Sie hat den Brief abgeschickt, zusammen mit der Fachstelle FIZ, die gegen die Ausbeutung von Frauen kämpft.
Die «stossende Geschichte» hat ursprünglich mit guten Absichten begonnen: Bundesrätin Simonetta Sommaruga wollte jene Ausländerinnen vor Ausbeutung schützen, die in hiesigen Erotikshows für Geld die Hüllen fallen lassen. Deshalb kündete sie vor einem Jahr an, dass das sogenannte Cabaret-Tänzerinnen-Statut abgeschafft werde.
Das Statut ist eine Sonderregelung, die es Striplokalen erlaubte, Frauen von ausserhalb der EU zu rekrutieren. Eingeführt wurde es 1995 paradoxerweise aus dem gleichen Grund, aus dem es nun wieder gestrichen wird: zum Schutz der Tänzerinnen. Das Statut knüpfte ihre Arbeitsbewilligungen nämlich an strenge Vorschriften. Bloss haben viele Nachtclubbesitzer diese Vorschriften in der Praxis ignoriert. Sie zwangen ihre Tänzerinnen, sich zu prostituieren und Alkohol zu trinken, um so die Kunden auch zum Trinken zu animieren. Deshalb ist das Statut ab dem 1. Januar reif fürs Altpapier.
Ein Brief vom Amt birgt Zündstoff
Die Striplokale verlieren damit nicht nur ihr Personal aus exotischen Weltgegenden wie Thailand, Russland oder der Karibik, sondern auch einen bedeutenden Teil von innerhalb der EU: Frauen aus Rumänien und Bulgarien. Diese beiden Länder sind zwar seit bald neun Jahren Mitglied der Union, aber wer von dort kommt, profitiert in der Schweiz erst ab Juni 2016 von der Personenfreizügigkeit.
Anders gesagt: Wegen zweier zeitlich schlecht aufeinander abgestimmter Regeländerungen tut sich eine arbeitsrechtliche Lücke auf, die rumänischen und bulgarischen Stripperinnen während fünf Monaten die Arbeit verbietet. Zündstoff birgt das vor allem wegen dem, was das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit in einem Brief an einen Nachtclubbesitzer aus dem Zürcher Niederdorf schrieb.
«Uns werfen sie es vor, jetzt machen sie es selber…»
Pierluigi Lionzo, der dort das Calypso betreibt, hat mehrere Tänzerinnen aus Rumänien angestellt und bat deshalb um Hilfe. Die Absage, die er erhielt, bezeichnet er als «frauenverachtend». Sie endete nämlich mit dem Hinweis: «Obwohl es sich bei Cabaret-Tänzerinnen nicht um Prostituierte handelt, machen wir Sie gerne auf die langjährige Praxis im Kanton Zürich für Prostitution aufmerksam.» Frauen aus Bulgarien und Rumänien hätten bis und mit Mai 2016 die Möglichkeit, sich als selbstständig Prostituierte anzumelden.
In Lionzos Augen ist die Botschaft unmissverständlich: Der Kanton Zürich legt seinen Tänzerinnen nahe, in die Prostitution zu wechseln. Dies, obwohl sie mit diesem Metier erklärtermassen nichts zu tun haben wollten, wie er sagt. Und obwohl es Bundesrätin Sommaruga ursprünglich um das Gegenteil ging: zu verhindern, dass Striptänzerinnen ins Geschäft mit käuflichem Sex gedrängt werden. Lionzo spricht von Heuchelei: «Uns werfen sie vor, wir würden so was tun – und jetzt machen sie es selber…» Eine Sprecherin des Amts für Wirtschaft und Arbeit entgegnet auf Anfrage, dieser Vorwurf sei «haltlos». Der betreffende Hinweis sei allgemeiner Art gewesen, eine Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
In Bern geht, was in Zürich unmöglich ist
Für Regula Rother von der Stadtmission ist die Sache damit aber nicht erledigt: «Ob das jetzt so gemeint ist oder nicht: Man kann das nicht machen.» Sie ist überzeugt, dass sich in Zürich eine pragmatische Lösung finden liesse, wenn man nur wollte. Andere Kantone wie Bern oder Basel haben für die betroffenen Frauen Übergangsregelungen gefunden, entgegen den Anweisungen des Bundes. Alles andere hätte den Geruch des Amtsschimmels gehabt, ist dort zu hören.
Ganz anders tönt es in Zürich: Man sehe «keine Möglichkeit und keine Notwendigkeit» für eine Übergangslösung, teilt das Amt für Wirtschaft und Arbeit mit. Noch blieben zwei Wochen Zeit, um daran etwas zu ändern – und der Brief auf dem Tisch von Regierungsrätin Carmen Walker-Späh. Bei deren Direktion heisst es auf Anfrage allerdings nur, dass man diesen bald beantworten werde.
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/reg ... y/28591145
Eine Gesetzesänderung soll Stripperinnen vor Ausbeutung schützen. Die strikte Umsetzung im Kanton Zürich droht nun aber das Gegenteil zu bewirken.
Für ihre Berufskolleginnen gelten ab Januar neue Regeln: Stripperin an einer Fachmesse.
Auf dem Tisch von Regierungsrätin Carmen Walker-Späh liegt derzeit ein Brief, der es in sich hat. Kann es wirklich sein, dass der Kanton Zürich Striptänzerinnen in die Prostitution drängt? Das ist die Frage, die er aufwirft. Sie ist rhetorischer Art. «Wir haben es hier mit einer absolut stossenden Geschichte zu tun», sagt Regula Rother, Leiterin der Zürcher Stadtmission, die sich für sozial benachteiligte Menschen einsetzt. Sie hat den Brief abgeschickt, zusammen mit der Fachstelle FIZ, die gegen die Ausbeutung von Frauen kämpft.
Die «stossende Geschichte» hat ursprünglich mit guten Absichten begonnen: Bundesrätin Simonetta Sommaruga wollte jene Ausländerinnen vor Ausbeutung schützen, die in hiesigen Erotikshows für Geld die Hüllen fallen lassen. Deshalb kündete sie vor einem Jahr an, dass das sogenannte Cabaret-Tänzerinnen-Statut abgeschafft werde.
Das Statut ist eine Sonderregelung, die es Striplokalen erlaubte, Frauen von ausserhalb der EU zu rekrutieren. Eingeführt wurde es 1995 paradoxerweise aus dem gleichen Grund, aus dem es nun wieder gestrichen wird: zum Schutz der Tänzerinnen. Das Statut knüpfte ihre Arbeitsbewilligungen nämlich an strenge Vorschriften. Bloss haben viele Nachtclubbesitzer diese Vorschriften in der Praxis ignoriert. Sie zwangen ihre Tänzerinnen, sich zu prostituieren und Alkohol zu trinken, um so die Kunden auch zum Trinken zu animieren. Deshalb ist das Statut ab dem 1. Januar reif fürs Altpapier.
Ein Brief vom Amt birgt Zündstoff
Die Striplokale verlieren damit nicht nur ihr Personal aus exotischen Weltgegenden wie Thailand, Russland oder der Karibik, sondern auch einen bedeutenden Teil von innerhalb der EU: Frauen aus Rumänien und Bulgarien. Diese beiden Länder sind zwar seit bald neun Jahren Mitglied der Union, aber wer von dort kommt, profitiert in der Schweiz erst ab Juni 2016 von der Personenfreizügigkeit.
Anders gesagt: Wegen zweier zeitlich schlecht aufeinander abgestimmter Regeländerungen tut sich eine arbeitsrechtliche Lücke auf, die rumänischen und bulgarischen Stripperinnen während fünf Monaten die Arbeit verbietet. Zündstoff birgt das vor allem wegen dem, was das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit in einem Brief an einen Nachtclubbesitzer aus dem Zürcher Niederdorf schrieb.
«Uns werfen sie es vor, jetzt machen sie es selber…»
Pierluigi Lionzo, der dort das Calypso betreibt, hat mehrere Tänzerinnen aus Rumänien angestellt und bat deshalb um Hilfe. Die Absage, die er erhielt, bezeichnet er als «frauenverachtend». Sie endete nämlich mit dem Hinweis: «Obwohl es sich bei Cabaret-Tänzerinnen nicht um Prostituierte handelt, machen wir Sie gerne auf die langjährige Praxis im Kanton Zürich für Prostitution aufmerksam.» Frauen aus Bulgarien und Rumänien hätten bis und mit Mai 2016 die Möglichkeit, sich als selbstständig Prostituierte anzumelden.
In Lionzos Augen ist die Botschaft unmissverständlich: Der Kanton Zürich legt seinen Tänzerinnen nahe, in die Prostitution zu wechseln. Dies, obwohl sie mit diesem Metier erklärtermassen nichts zu tun haben wollten, wie er sagt. Und obwohl es Bundesrätin Sommaruga ursprünglich um das Gegenteil ging: zu verhindern, dass Striptänzerinnen ins Geschäft mit käuflichem Sex gedrängt werden. Lionzo spricht von Heuchelei: «Uns werfen sie vor, wir würden so was tun – und jetzt machen sie es selber…» Eine Sprecherin des Amts für Wirtschaft und Arbeit entgegnet auf Anfrage, dieser Vorwurf sei «haltlos». Der betreffende Hinweis sei allgemeiner Art gewesen, eine Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
In Bern geht, was in Zürich unmöglich ist
Für Regula Rother von der Stadtmission ist die Sache damit aber nicht erledigt: «Ob das jetzt so gemeint ist oder nicht: Man kann das nicht machen.» Sie ist überzeugt, dass sich in Zürich eine pragmatische Lösung finden liesse, wenn man nur wollte. Andere Kantone wie Bern oder Basel haben für die betroffenen Frauen Übergangsregelungen gefunden, entgegen den Anweisungen des Bundes. Alles andere hätte den Geruch des Amtsschimmels gehabt, ist dort zu hören.
Ganz anders tönt es in Zürich: Man sehe «keine Möglichkeit und keine Notwendigkeit» für eine Übergangslösung, teilt das Amt für Wirtschaft und Arbeit mit. Noch blieben zwei Wochen Zeit, um daran etwas zu ändern – und der Brief auf dem Tisch von Regierungsrätin Carmen Walker-Späh. Bei deren Direktion heisst es auf Anfrage allerdings nur, dass man diesen bald beantworten werde.
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/reg ... y/28591145
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Lokalnachrichten: ZUERICH (CH)
SADO-MASO-PROSTITUIERTE VERPRUEGELT BERUFSKOLLEGIN
Von A. Szenogrady -
Eine Prostituierte kassierte eine Geldstrafe, weil sie eine Berufskollegin brutal verpruegelt hat. Das Opfer hatte zuvor die Beschuldigte namentlich geoutet.
Weiter und kompletter Text unter:
www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/Sado ... n-26531849
Von A. Szenogrady -
Eine Prostituierte kassierte eine Geldstrafe, weil sie eine Berufskollegin brutal verpruegelt hat. Das Opfer hatte zuvor die Beschuldigte namentlich geoutet.
Weiter und kompletter Text unter:
www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/Sado ... n-26531849
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RE: LokalNachrichten: ZÜRICH
Langstrassen-Quartier
Hotel über Sonne geplant – «aber kein Bordell»
Die 27 Wohnungen über dem Milieulokal Sonne im Zürcher Kreis 4 sollen zu einem Hotel umfunktioniert werden. Und zwar zu einem ganz gewöhnlichen, beteuert der Hauseigentümer.
Bildstrecke im Grossformat »
1|9
In den fünf Etagen über dem Restaurant Sonne befinden sich aktuell 27 Wohnungen. Gemäss einem Baugesuch soll daraus ein Hotelbetrieb werden.
Bild: som
In den fünf Etagen über dem Restaurant Sonne befinden sich aktuell 27 Wohnungen. Gemäss einem Baugesuch soll daraus ein Hotelbetrieb werden.
Den Plänen zufolge ist eher eine Umnutzung als eine Renovation vorgesehen. Anders als beim Nachbargebäude Hohlstrasse 30 (graue Fassade): Dieses gehört auch zum Sonne-Komplex, hat aber einen anderen Eigentümer. Diese Wohnungen wurden kürzlich saniert.
Blick in die Kontaktbar Sonne im Parterre. Das Milieulokal ist seit 8. Januar 2016 wieder offen.
Das Lokal präsentiert sich gleich wie eh und je. Hier die eine der zwei Bars.
Auch der Buddha sitzt noch an seinem angestammten Platz.
Selbst die Verbotshinweise sind noch da.
Ob es weiterhin Spaghetti Bolognese oder Napoli gibt, ist noch nicht geklärt.
Der Eingang der Sonne: Die wohl berühmteste Kontakt-Bar der Schweiz war seit dem 10. Juli 2015 geschlossen. Der langjährige Pächter war Konkurs gegangen.
So warb die Luzerner Brauerei Eichhof als damalige Bauherrin und Eigentümerin der Sonne für die Eröffnung des Neubaus im Sommer 1976.
Nur wenige Wochen nach der Wiedereröffnung der Kontaktbar Sonne im Langstrassen-Quartier wartet die Hauseigentümerin Rofox bereits mit dem nächsten Paukenschlag auf: Die Wohnungen in den fünf Etagen über dem Restaurant sollen zu einem Hotel umfunktioniert werden, wie einem Baugesuch im «Tagblatt der Stadt Zürich» zu entnehmen ist.
«Wir haben einen Pächter an der Angel, der bereits mehrere Hotels in der Schweiz führt», sagt Rofox-Sprecher Roland Feuz. Dieser benötige regelmässig Hotelzimmer für einen internationalen Grosskonzern, der in Zürich Seminare abhalte. Namen will er keine nennen, nur so viel: «Das Langstrassenquartier erachtet der Pächter als idealen Standort, weil die Seminarteilnehmer für teambildende Events das Ausgangsviertel quasi vor der Tür haben», sagt Feuz.
58 Hotelzimmer, kein Frühstücksraum
Gemäss den öffentlich aufliegenden Bauplänen handelt es sich um eine Umnutzung, weniger um einen Umbau. Betreten würde man das Hotel über den Innenhof, die Reception befände sich im ersten Stock. Dort sind bereits 1-Zimmer-Apartments. In den Etagen zwei bis fünf würden die 3,5-Zimmer-Wohnungen umfunktioniert. Will heissen: Man baut ein paar zusätzliche Duschen und WCs ein. Insgesamt sind 58 Hotelzimmer geplant. Ein Frühstücksraum ist explizit nicht vorgesehen.
Obwohl sich im Parterre eine stadtbekannte Kontaktbar befindet, soll das Hotel «kein Bordell» werden, wie Feuz betont. Es handle sich ja auch um zwei unterschiedliche Pächter. «Trotzdem haben wir letztlich nur beschränkt Einfluss», sagt er weiter. Es sei aber im Sinne der Aktionäre, dass die Rofox AG Prostitution im Haus nicht aktiv unterstütze.
«Das gilt bereits heute», sagt Feuz. In den 27 Wohnungen sei gemäss den Mietverträgen Prostitution und Drogenhandel verboten. «Trotzdem kommt es vor, dass jemand die Wohnung mietet und sie über andere Personen zweckentfremdet», sagt Feuz. «Wenn wir Kenntnis davon haben, dann greifen wir ein.»
Weitere Bauprojekte im Bermuda-Dreieck
Die Sonne ist nicht das einzige Bauprojekt im berüchtigten Bermuda-Dreieck: Aus dem gegenüber der Sonne liegenden Milieu-Hotel Regina soll ein Business-Hotel werden, wie im letzten Herbst bekannt wurde. Die Investoren stammen aus Nepal und betreiben bereits mehrere ähnliche Häuser.
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/27479261
Hotel über Sonne geplant – «aber kein Bordell»
Die 27 Wohnungen über dem Milieulokal Sonne im Zürcher Kreis 4 sollen zu einem Hotel umfunktioniert werden. Und zwar zu einem ganz gewöhnlichen, beteuert der Hauseigentümer.
Bildstrecke im Grossformat »
1|9
In den fünf Etagen über dem Restaurant Sonne befinden sich aktuell 27 Wohnungen. Gemäss einem Baugesuch soll daraus ein Hotelbetrieb werden.
Bild: som
In den fünf Etagen über dem Restaurant Sonne befinden sich aktuell 27 Wohnungen. Gemäss einem Baugesuch soll daraus ein Hotelbetrieb werden.
Den Plänen zufolge ist eher eine Umnutzung als eine Renovation vorgesehen. Anders als beim Nachbargebäude Hohlstrasse 30 (graue Fassade): Dieses gehört auch zum Sonne-Komplex, hat aber einen anderen Eigentümer. Diese Wohnungen wurden kürzlich saniert.
Blick in die Kontaktbar Sonne im Parterre. Das Milieulokal ist seit 8. Januar 2016 wieder offen.
Das Lokal präsentiert sich gleich wie eh und je. Hier die eine der zwei Bars.
Auch der Buddha sitzt noch an seinem angestammten Platz.
Selbst die Verbotshinweise sind noch da.
Ob es weiterhin Spaghetti Bolognese oder Napoli gibt, ist noch nicht geklärt.
Der Eingang der Sonne: Die wohl berühmteste Kontakt-Bar der Schweiz war seit dem 10. Juli 2015 geschlossen. Der langjährige Pächter war Konkurs gegangen.
So warb die Luzerner Brauerei Eichhof als damalige Bauherrin und Eigentümerin der Sonne für die Eröffnung des Neubaus im Sommer 1976.
Nur wenige Wochen nach der Wiedereröffnung der Kontaktbar Sonne im Langstrassen-Quartier wartet die Hauseigentümerin Rofox bereits mit dem nächsten Paukenschlag auf: Die Wohnungen in den fünf Etagen über dem Restaurant sollen zu einem Hotel umfunktioniert werden, wie einem Baugesuch im «Tagblatt der Stadt Zürich» zu entnehmen ist.
«Wir haben einen Pächter an der Angel, der bereits mehrere Hotels in der Schweiz führt», sagt Rofox-Sprecher Roland Feuz. Dieser benötige regelmässig Hotelzimmer für einen internationalen Grosskonzern, der in Zürich Seminare abhalte. Namen will er keine nennen, nur so viel: «Das Langstrassenquartier erachtet der Pächter als idealen Standort, weil die Seminarteilnehmer für teambildende Events das Ausgangsviertel quasi vor der Tür haben», sagt Feuz.
58 Hotelzimmer, kein Frühstücksraum
Gemäss den öffentlich aufliegenden Bauplänen handelt es sich um eine Umnutzung, weniger um einen Umbau. Betreten würde man das Hotel über den Innenhof, die Reception befände sich im ersten Stock. Dort sind bereits 1-Zimmer-Apartments. In den Etagen zwei bis fünf würden die 3,5-Zimmer-Wohnungen umfunktioniert. Will heissen: Man baut ein paar zusätzliche Duschen und WCs ein. Insgesamt sind 58 Hotelzimmer geplant. Ein Frühstücksraum ist explizit nicht vorgesehen.
Obwohl sich im Parterre eine stadtbekannte Kontaktbar befindet, soll das Hotel «kein Bordell» werden, wie Feuz betont. Es handle sich ja auch um zwei unterschiedliche Pächter. «Trotzdem haben wir letztlich nur beschränkt Einfluss», sagt er weiter. Es sei aber im Sinne der Aktionäre, dass die Rofox AG Prostitution im Haus nicht aktiv unterstütze.
«Das gilt bereits heute», sagt Feuz. In den 27 Wohnungen sei gemäss den Mietverträgen Prostitution und Drogenhandel verboten. «Trotzdem kommt es vor, dass jemand die Wohnung mietet und sie über andere Personen zweckentfremdet», sagt Feuz. «Wenn wir Kenntnis davon haben, dann greifen wir ein.»
Weitere Bauprojekte im Bermuda-Dreieck
Die Sonne ist nicht das einzige Bauprojekt im berüchtigten Bermuda-Dreieck: Aus dem gegenüber der Sonne liegenden Milieu-Hotel Regina soll ein Business-Hotel werden, wie im letzten Herbst bekannt wurde. Die Investoren stammen aus Nepal und betreiben bereits mehrere ähnliche Häuser.
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/27479261
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: LokalNachrichten: ZÜRICH
«Erpresste Freier sollten auf keinen Fall zahlen»
Wer nicht 1999 Franken zahlt, wird angeprangert. So erpressen Unbekannte die Freier des Bordells The Globe in Schwerzenbach. Fachleute raten, nicht zu zahlen.
Mit diesem Schreiben werden Besucher des Bordells The Globe erpresst.
Bild: Sreenshot Tele Züri
Mit diesem Schreiben werden Besucher des Bordells The Globe erpresst. Die Unbekannten geben den Adressaten nach Erhalt der Sendung fünf Tage Zeit, um per Bitcoins 1999 Franken an sie zu zahlen. Etwa 50 Betroffene haben sich beim Bordell gemeldet. The-Globe-Besitzer Ingo Heidbrink bedauert das Ganze sehr, wie er zum «Blick» sagt: «Es tut mir vor allem für jene leid, die auf Diskretion angewiesen sind.»
So bedrohten Unbekannte die Besucher eines Bordells.
«Wir sind Moralisten und du bist unser Ziel.» – Das steht in einem Schreiben, das an die Besucher des Bordells The Globe in Schwerzenbach ZH verschickt wurde. Die unbekannten Absender nennen sich Moralisten, wie der «Blick» schreibt.
«Sex für Geld, um deine Perversionen zu befriedigen! Wir wissen, mit wem du wie lange für wie viel was gemacht hast. Aber dies weisst du ja auch! Wir hoffen, du leidest nicht an Gedächtnisschwund, sonst können wir deinem Gedächtnis mit ein paar Fotos nachhelfen.» Die Unbekannten geben den Adressaten nach Erhalt der Sendung fünf Tage Zeit, um per Bitcoins 1999 Franken an sie zu zahlen.
50 Kunden gemeldet
Wer die digitale Internet-Währung nicht überweist, soll angeprangert werden: «Deine Familie, Freunde, Kollegen und Nachbarn werden einen Brief mit Anlage bekommen. Ja, sie sollen wissen, was du machst.»
Wie der Geschäftsführer von The Globe zu Tele Züri sagt, haben sich bei ihm 50 betroffene Kunden gemeldet. Die Betreiber hätten am Freitag Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, bestätigt Anwalt Valentin Landmann: «Es gibt Hinweise zu den Tätern.» Genaueres wollte er aber nicht sagen.
Weiteres Bordell betroffen
Landmann rät den Betroffenen, den geforderten Betrag auf keinen Fall zu zahlen: «Stattdessen sollten sie mit der Kopie des Schreibens zur Polizei gehen oder sich beim Clubbetreiber melden – Hinweise helfen, dieses Verbrechen möglichst schnell aufzuklären.»
Dies sieht auch Stefan Oberlin, Sprecher bei der Kantonspolizei Zürich so: «Wir haben bereits mehrere Anzeigen von Einzelpersonen erhalten.» Dabei seien noch Besucher eines weiteren Bordells in der Region auf diese Art erpresst worden. Oberlin: «Solche Erpressungen hat es bisher noch nie gegeben.»
Sicherheitspersonal eingestellt
The-Globe-Besitzer Ingo Heidbrink bedauert das Ganze sehr, wie er zum «Blick» sagt: «Es tut mir vor allem für jene leid, die auf Diskretion angewiesen sind.» Auch er hat ein Schreiben von den Moralisten bekommen. «Wir sind im Besitz der persönlichen Daten von euren Kunden. Wir werden sie im Internet veröffentlichen», stand darin. Der Bordell-Chef soll 75'000 Franken zahlen.
Heidbrink hat nicht nur Anzeige erstattet, sondern auch Sicherheitspersonal eingestellt. Niemand könne mehr unbemerkt Kennzeichen notieren. Denn so fanden die Erpresser vermutlich die Adressen ihrer Opfer heraus.
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/sto ... --30888473
Wer nicht 1999 Franken zahlt, wird angeprangert. So erpressen Unbekannte die Freier des Bordells The Globe in Schwerzenbach. Fachleute raten, nicht zu zahlen.
Mit diesem Schreiben werden Besucher des Bordells The Globe erpresst.
Bild: Sreenshot Tele Züri
Mit diesem Schreiben werden Besucher des Bordells The Globe erpresst. Die Unbekannten geben den Adressaten nach Erhalt der Sendung fünf Tage Zeit, um per Bitcoins 1999 Franken an sie zu zahlen. Etwa 50 Betroffene haben sich beim Bordell gemeldet. The-Globe-Besitzer Ingo Heidbrink bedauert das Ganze sehr, wie er zum «Blick» sagt: «Es tut mir vor allem für jene leid, die auf Diskretion angewiesen sind.»
So bedrohten Unbekannte die Besucher eines Bordells.
«Wir sind Moralisten und du bist unser Ziel.» – Das steht in einem Schreiben, das an die Besucher des Bordells The Globe in Schwerzenbach ZH verschickt wurde. Die unbekannten Absender nennen sich Moralisten, wie der «Blick» schreibt.
«Sex für Geld, um deine Perversionen zu befriedigen! Wir wissen, mit wem du wie lange für wie viel was gemacht hast. Aber dies weisst du ja auch! Wir hoffen, du leidest nicht an Gedächtnisschwund, sonst können wir deinem Gedächtnis mit ein paar Fotos nachhelfen.» Die Unbekannten geben den Adressaten nach Erhalt der Sendung fünf Tage Zeit, um per Bitcoins 1999 Franken an sie zu zahlen.
50 Kunden gemeldet
Wer die digitale Internet-Währung nicht überweist, soll angeprangert werden: «Deine Familie, Freunde, Kollegen und Nachbarn werden einen Brief mit Anlage bekommen. Ja, sie sollen wissen, was du machst.»
Wie der Geschäftsführer von The Globe zu Tele Züri sagt, haben sich bei ihm 50 betroffene Kunden gemeldet. Die Betreiber hätten am Freitag Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, bestätigt Anwalt Valentin Landmann: «Es gibt Hinweise zu den Tätern.» Genaueres wollte er aber nicht sagen.
Weiteres Bordell betroffen
Landmann rät den Betroffenen, den geforderten Betrag auf keinen Fall zu zahlen: «Stattdessen sollten sie mit der Kopie des Schreibens zur Polizei gehen oder sich beim Clubbetreiber melden – Hinweise helfen, dieses Verbrechen möglichst schnell aufzuklären.»
Dies sieht auch Stefan Oberlin, Sprecher bei der Kantonspolizei Zürich so: «Wir haben bereits mehrere Anzeigen von Einzelpersonen erhalten.» Dabei seien noch Besucher eines weiteren Bordells in der Region auf diese Art erpresst worden. Oberlin: «Solche Erpressungen hat es bisher noch nie gegeben.»
Sicherheitspersonal eingestellt
The-Globe-Besitzer Ingo Heidbrink bedauert das Ganze sehr, wie er zum «Blick» sagt: «Es tut mir vor allem für jene leid, die auf Diskretion angewiesen sind.» Auch er hat ein Schreiben von den Moralisten bekommen. «Wir sind im Besitz der persönlichen Daten von euren Kunden. Wir werden sie im Internet veröffentlichen», stand darin. Der Bordell-Chef soll 75'000 Franken zahlen.
Heidbrink hat nicht nur Anzeige erstattet, sondern auch Sicherheitspersonal eingestellt. Niemand könne mehr unbemerkt Kennzeichen notieren. Denn so fanden die Erpresser vermutlich die Adressen ihrer Opfer heraus.
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/sto ... --30888473
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: LokalNachrichten: ZÜRICH
Gefährdetes Minibordell
Maria kämpft um ihre Existenz
Seit Jahr und Tag betreibt eine Schweizer Ehefrau und Mutter von vier Kindern einen erotischen Minisalon im Stadtzürcher Quartier Wiedikon. Sie ernährt damit ihre Familie. Nun droht die Schliessung
.
von Brigitte Hürlimann
Eine bieder-bürgerliche Umgebung, nichts Anrüchiges: Das kleine Wiediker Bordell in der falschen Zone.
Maria hätte einen Orden verdient, und zwar einen ganz grossen. Oder nein, eigentlich müssten es gleich fünf Orden sein: eine Auszeichnung als vorbildliche, fürsorgliche Mutter, als aufopfernde, liebende Ehefrau, als rücksichtsvolle, diskrete Nachbarin, als hilfsbereite Arbeitskollegin – und neben alldem gebührt ihr auch noch ein Orden als erfolgreiche Businessfrau, die seit Jahren mit Geschick und Umsicht ihr Kleingewerbe führt: Sie, die Frau, die aus dem fernen Ausland stammt, nie eine Schule besuchen durfte, weder lesen noch schreiben kann, der Liebe wegen in der Schweiz geblieben ist und mit richtigem Name nicht Maria heisst.
Sie will kein Sozialfall werden
Die Mittfünfzigerin wird wohl keinen einzigen Orden erhalten, sie kämpft im Gegenteil um ihre Existenz und dafür, dass sie weiterhin die Familie im Ausland und in der Schweiz finanzieren und über die Runden bringen kann. Die vier Kinder sollen, anders als sie, eine gute Ausbildung erhalten, ihr Ehemann benötigt medizinische Hilfe. Seit er schwer krank und arbeitsunfähig geworden ist, bringt sie das Geld nach Hause. Irgendwann wird der Mann mit einer IV-Rente rechnen dürfen, doch bis dahin sorgt die Frau allein für den Lebensunterhalt. «Ich will und muss unbedingt weiterarbeiten», sagt Maria, «meine Familie soll nicht zum Sozialfall werden.»
Maria führt seit siebzehn Jahren ein Mini-Etablissement im Stadtzürcher Quartier Wiedikon. Es handelt sich um das Ladenlokal im Erdgeschoss eines unauffälligen, dreistöckigen Fünfzigerjahre-Hauses, in dem sich noch sieben Wohnungen mit einer bunt gemischten Mieterschaft befinden. Neben Marias Salon gibt es zwei weitere Geschäfte, die nichts mit Erotik zu tun haben. Man kennt und respektiert sich im Haus – und niemand hat Mühe mit dem stillen, diskreten Gewerbe Marias. Es sei in all den Jahren noch nie zu Reklamationen gekommen, beteuert die Hauseigentümerin, die lieber anonym bleiben will.
Ihre betagte Mutter wohnt in diesem Haus, sie selbst im Quartier, nur wenige Gehminuten entfernt – und über Maria ist die Vermieterin vollen Lobes: Sie sei freundlich, korrekt, zuverlässig und verantwortungsvoll, ihr Salon sauber, gepflegt und einladend. Sie habe die Räumlichkeiten besucht und sei beeindruckt von der gastlichen, warmen Atmosphäre. Man fühle sich einfach wohl dort. Maria sei ein guter, wertvoller Mensch mit einem schönen Charakter; das gebe es selten, und darum wolle sie der Mieterin auch helfen: damit sie ihren Betrieb im Erdgeschoss des Wohnhauses weiterhin führen dürfe.
Die Probleme haben vor drei Jahren mit dem Erlass der Stadtzürcher Prostitutionsgewerbeverordnung begonnen, die ja eigentlich auch den Schutz der Sexarbeiterinnen bezweckt. Seit es diese Verordnung gibt, kontrolliert die Stadtpolizei vermehrt, ob im Rotlichtmilieu die alten wie die neuen Auflagen von jedermann eingehalten werden.
In der falschen Zone
Wurden störungsfreie Kleinstbetriebe wie jener von Maria bisher jahrelang geduldet, so stehen diese nun plötzlich im Fokus der Behörden. Das Minibordell in Wiedikon braucht zwar keine der neu eingeführten Salon-Bewilligungen, weil dort höchstens zwei Frauen arbeiten und sich ein Zimmer teilen. Der Betrieb benötigt aber eine baurechtliche Bewilligung, die nicht erteilt werden kann, weil sich der Salon in der falschen Zone befindet. Die Stadtzürcher Bau- und Zonenordnung, die derzeit revidiert wird, sieht nämlich vor, dass sexgewerbliche Betriebe, und seien sie auch winzig klein, in Zonen mit einem Wohnanteil von mindestens fünfzig Prozent verboten sind. Die starre Regelung stösst zunehmend auf Widerspruch – und führt vor allem zu ungewollten Kollateralschäden. In einem Postulat fordern etwa Niklaus Scherr und Christina Schiller von der AL den Stadtrat auf, die Regelung, die diskriminierend und unverhältnismässig sei, aufzuheben. Prostituierte, so das Argument der beiden Postulanten, würden gegenüber den anderen Gewerbetreibenden diskriminiert. Und genau das habe man mit dem Erlass der Prostitutionsgewerbeverordnung ja verhindern wollen.
Rebecca Angelini von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) geht noch einen Schritt weiter: Ihrer Auffassung nach stellt die Fünfzig-Prozent-Sonderregel eine Frauendiskriminierung dar, weil die Prostitution vor allem von Frauen ausgeübt werde und diese von der Norm besonders betroffen seien. Die FIZ fordert die Aufhebung des Grundsatzverbots für sexgewerbliche Nutzungen in Wohnzonen – und eine Lockerung, was die enge Definition der Kleinsalons betrifft, die zwar eine Baubewilligung, aber keine Betriebsbewilligung benötigen. Auch dieses Anliegen findet Unterstützung: Die SP, die AL und die Grünen haben im Januar ein entsprechendes Postulat eingereicht.
Breite Unterstützung
Tatsächlich ist Maria schon gebüsst worden, weil sie in ihrem Wiediker Salon zusammen mit einer Kollegin gearbeitet und dafür zwei Räume (anstatt nur einen) in Anspruch genommen hat. Das tue sie nicht mehr, beteuert sie, und der zweite Raum im Untergeschoss ist heute als Aufenthaltsraum eingerichtet – nicht mehr als Arbeitszimmer. Die Ein-Zimmer-Regelung macht ihr das Geschäften nicht gerade einfacher, doch sie ist bemüht, sich korrekt zu verhalten. Zum Glück könne sie auf eine treue Stammkundschaft zählen, sagt Maria. Doch hat ihr Salon überhaupt noch eine Chance?
Mithilfe der Fachstelle FIZ und, falls nötig, mit anwaltlicher Hilfe will Maria für den Betrieb – und damit für ihre Existenz und wirtschaftliche Unabhängigkeit – kämpfen. Unterstützung erhält sie weiterhin von der Familie ihres kranken Ehemannes und von der Hauseigentümerin; einer energischen siebzigjährigen Dame, die für ihre Mieterin auch schon bei der Baubehörde vorgesprochen hat: ohne Erfolg. «Maria ernährt ihre Familie», sagt die Eigentümerin, «und wenn die Männer schon in ein Etablissement gehen, dann sollte es sein wie jenes bei uns im Erdgeschoss: ein sauberes, geordnetes, freundliches Lokal mit einer vertrauensvollen Chefin».
Rebecca Angelini von der FIZ betont, der Fall zeige die Absurdität der städtischen Regulierung der Salon-Prostitution exemplarisch auf: «Unsere Klientin hat sich als Kleinunternehmerin in jahrelanger Arbeit eine eigenständige Existenz aufgebaut, weder die Nachbarschaft noch die Hauseigentümerin stören sich am Salon. Nun soll der Betrieb an bürokratischen Hürden scheitern. Die Frau verliert ihre Existenz und wird von staatlicher Unterstützung abhängig, was sie bisher stets vermeiden wollte.»
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Maria kämpft um ihre Existenz
Seit Jahr und Tag betreibt eine Schweizer Ehefrau und Mutter von vier Kindern einen erotischen Minisalon im Stadtzürcher Quartier Wiedikon. Sie ernährt damit ihre Familie. Nun droht die Schliessung
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von Brigitte Hürlimann
Eine bieder-bürgerliche Umgebung, nichts Anrüchiges: Das kleine Wiediker Bordell in der falschen Zone.
Maria hätte einen Orden verdient, und zwar einen ganz grossen. Oder nein, eigentlich müssten es gleich fünf Orden sein: eine Auszeichnung als vorbildliche, fürsorgliche Mutter, als aufopfernde, liebende Ehefrau, als rücksichtsvolle, diskrete Nachbarin, als hilfsbereite Arbeitskollegin – und neben alldem gebührt ihr auch noch ein Orden als erfolgreiche Businessfrau, die seit Jahren mit Geschick und Umsicht ihr Kleingewerbe führt: Sie, die Frau, die aus dem fernen Ausland stammt, nie eine Schule besuchen durfte, weder lesen noch schreiben kann, der Liebe wegen in der Schweiz geblieben ist und mit richtigem Name nicht Maria heisst.
Sie will kein Sozialfall werden
Die Mittfünfzigerin wird wohl keinen einzigen Orden erhalten, sie kämpft im Gegenteil um ihre Existenz und dafür, dass sie weiterhin die Familie im Ausland und in der Schweiz finanzieren und über die Runden bringen kann. Die vier Kinder sollen, anders als sie, eine gute Ausbildung erhalten, ihr Ehemann benötigt medizinische Hilfe. Seit er schwer krank und arbeitsunfähig geworden ist, bringt sie das Geld nach Hause. Irgendwann wird der Mann mit einer IV-Rente rechnen dürfen, doch bis dahin sorgt die Frau allein für den Lebensunterhalt. «Ich will und muss unbedingt weiterarbeiten», sagt Maria, «meine Familie soll nicht zum Sozialfall werden.»
Maria führt seit siebzehn Jahren ein Mini-Etablissement im Stadtzürcher Quartier Wiedikon. Es handelt sich um das Ladenlokal im Erdgeschoss eines unauffälligen, dreistöckigen Fünfzigerjahre-Hauses, in dem sich noch sieben Wohnungen mit einer bunt gemischten Mieterschaft befinden. Neben Marias Salon gibt es zwei weitere Geschäfte, die nichts mit Erotik zu tun haben. Man kennt und respektiert sich im Haus – und niemand hat Mühe mit dem stillen, diskreten Gewerbe Marias. Es sei in all den Jahren noch nie zu Reklamationen gekommen, beteuert die Hauseigentümerin, die lieber anonym bleiben will.
Ihre betagte Mutter wohnt in diesem Haus, sie selbst im Quartier, nur wenige Gehminuten entfernt – und über Maria ist die Vermieterin vollen Lobes: Sie sei freundlich, korrekt, zuverlässig und verantwortungsvoll, ihr Salon sauber, gepflegt und einladend. Sie habe die Räumlichkeiten besucht und sei beeindruckt von der gastlichen, warmen Atmosphäre. Man fühle sich einfach wohl dort. Maria sei ein guter, wertvoller Mensch mit einem schönen Charakter; das gebe es selten, und darum wolle sie der Mieterin auch helfen: damit sie ihren Betrieb im Erdgeschoss des Wohnhauses weiterhin führen dürfe.
Die Probleme haben vor drei Jahren mit dem Erlass der Stadtzürcher Prostitutionsgewerbeverordnung begonnen, die ja eigentlich auch den Schutz der Sexarbeiterinnen bezweckt. Seit es diese Verordnung gibt, kontrolliert die Stadtpolizei vermehrt, ob im Rotlichtmilieu die alten wie die neuen Auflagen von jedermann eingehalten werden.
In der falschen Zone
Wurden störungsfreie Kleinstbetriebe wie jener von Maria bisher jahrelang geduldet, so stehen diese nun plötzlich im Fokus der Behörden. Das Minibordell in Wiedikon braucht zwar keine der neu eingeführten Salon-Bewilligungen, weil dort höchstens zwei Frauen arbeiten und sich ein Zimmer teilen. Der Betrieb benötigt aber eine baurechtliche Bewilligung, die nicht erteilt werden kann, weil sich der Salon in der falschen Zone befindet. Die Stadtzürcher Bau- und Zonenordnung, die derzeit revidiert wird, sieht nämlich vor, dass sexgewerbliche Betriebe, und seien sie auch winzig klein, in Zonen mit einem Wohnanteil von mindestens fünfzig Prozent verboten sind. Die starre Regelung stösst zunehmend auf Widerspruch – und führt vor allem zu ungewollten Kollateralschäden. In einem Postulat fordern etwa Niklaus Scherr und Christina Schiller von der AL den Stadtrat auf, die Regelung, die diskriminierend und unverhältnismässig sei, aufzuheben. Prostituierte, so das Argument der beiden Postulanten, würden gegenüber den anderen Gewerbetreibenden diskriminiert. Und genau das habe man mit dem Erlass der Prostitutionsgewerbeverordnung ja verhindern wollen.
Rebecca Angelini von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) geht noch einen Schritt weiter: Ihrer Auffassung nach stellt die Fünfzig-Prozent-Sonderregel eine Frauendiskriminierung dar, weil die Prostitution vor allem von Frauen ausgeübt werde und diese von der Norm besonders betroffen seien. Die FIZ fordert die Aufhebung des Grundsatzverbots für sexgewerbliche Nutzungen in Wohnzonen – und eine Lockerung, was die enge Definition der Kleinsalons betrifft, die zwar eine Baubewilligung, aber keine Betriebsbewilligung benötigen. Auch dieses Anliegen findet Unterstützung: Die SP, die AL und die Grünen haben im Januar ein entsprechendes Postulat eingereicht.
Breite Unterstützung
Tatsächlich ist Maria schon gebüsst worden, weil sie in ihrem Wiediker Salon zusammen mit einer Kollegin gearbeitet und dafür zwei Räume (anstatt nur einen) in Anspruch genommen hat. Das tue sie nicht mehr, beteuert sie, und der zweite Raum im Untergeschoss ist heute als Aufenthaltsraum eingerichtet – nicht mehr als Arbeitszimmer. Die Ein-Zimmer-Regelung macht ihr das Geschäften nicht gerade einfacher, doch sie ist bemüht, sich korrekt zu verhalten. Zum Glück könne sie auf eine treue Stammkundschaft zählen, sagt Maria. Doch hat ihr Salon überhaupt noch eine Chance?
Mithilfe der Fachstelle FIZ und, falls nötig, mit anwaltlicher Hilfe will Maria für den Betrieb – und damit für ihre Existenz und wirtschaftliche Unabhängigkeit – kämpfen. Unterstützung erhält sie weiterhin von der Familie ihres kranken Ehemannes und von der Hauseigentümerin; einer energischen siebzigjährigen Dame, die für ihre Mieterin auch schon bei der Baubehörde vorgesprochen hat: ohne Erfolg. «Maria ernährt ihre Familie», sagt die Eigentümerin, «und wenn die Männer schon in ein Etablissement gehen, dann sollte es sein wie jenes bei uns im Erdgeschoss: ein sauberes, geordnetes, freundliches Lokal mit einer vertrauensvollen Chefin».
Rebecca Angelini von der FIZ betont, der Fall zeige die Absurdität der städtischen Regulierung der Salon-Prostitution exemplarisch auf: «Unsere Klientin hat sich als Kleinunternehmerin in jahrelanger Arbeit eine eigenständige Existenz aufgebaut, weder die Nachbarschaft noch die Hauseigentümerin stören sich am Salon. Nun soll der Betrieb an bürokratischen Hürden scheitern. Die Frau verliert ihre Existenz und wird von staatlicher Unterstützung abhängig, was sie bisher stets vermeiden wollte.»
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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