Urteil Massagestudio Vermietung an Rotlicht-Betriebe nicht zulässig
Leipzig/Frankfurt –
Auch wenn Prostitution legal ist, dürfen Hausbesitzer nicht in jedem Fall an Rotlicht-Betriebe vermieten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Nicht alles, was an Gewerbe zulässig ist, darf auch überall ausgeübt werden. Vielmehr sind die Städte nach diesem Urteil berechtigt, auf der Grundlage sogenannter Sperrgebietsverordnungen etwa die Prostitution in erotischen Massagestudios zu untersagen.
Damit setzte sich die Stadt Frankfurt am Main in dritter und letzter Instanz durch. Sie war gegen einen Hausbesitzer vorgegangen, der Räume in seinem Hinterhaus an ein «Chantal-Massagestudio» vermietet hatte. Die Sperrgebietsverordnung für Frankfurt verbot diese Form des Wohnungsbordells an diesem Ort. (dpa)