Menschenhandel - Opferschutz
Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie viele Menschen in Deutschland Opfer von Menschenhandel sind, wissen wir nicht. Die meisten von ihnen sind Frauen, oft sogar minderjährige, die unter Zwang sexuell ausgebeutet werden. Es werden jedoch auch immer mehr Fälle bekannt, in denen Menschen wie Ware verkauft werden, um ihre Arbeitskraft auszubeuten. Menschen, deren Arbeitsbedingungen in einem auffälligen Missverhältnis im Vergleich zu den Bedingungen anderer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen stehen, arbeiten in den unterschiedlichsten Branchen der Wirtschaft. Von der Fleischverarbeitungsindustrie über das Baugewerbe bis hin zum künstlerischen Gewerbe ist alles dabei. Alle Betroffenen stehen unter vielfältigen Formen von Druck, Zwang und körperlicher, sexueller sowie psychischer Gewalt.
Dass etwas unternommen werden muss, um den Menschenhandel in Deutschland zu bekämpfen, sollte allen klar sein. Dafür reicht es nicht aus, die Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels zu ratifizieren. Es gilt, den Fokus auch durch gesetzliche Anpassungen auf die betroffenen Menschen zu legen.
Es sollte nicht erst seit der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 klar sein, dass bei der Bekämpfung von Menschenhandel in Deutschland ein opferzentrierter Ansatz nottut. Die Betroffenen von Menschenhandel sind nicht ausschließlich, aber überwiegend Migrantinnen und Migranten. In Deutschland ist eine Aufenthaltserlaubnis für Betroffene von Menschenhandel immer noch an deren Bereitschaft zur Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden gekoppelt. Dabei gilt es immer, zu bedenken, dass es sich bei den Betroffenen oftmals um psychisch schwer beeinträchtigte Menschen handelt. Sie befinden sich in einem fremden Land, dessen Sprache sie nur mangelhaft oder gar nicht beherrschen. Oft fühlen sie sich von den Täterinnen oder Tätern bedroht oder sind schlicht zu verängstigt im Umgang mit staatlichen Behörden, um auszusagen. Selbst wenn sie sich dazu entschließen, auszusagen, droht ihnen noch die Abschiebung: Sollten die Behörden ihre Aussagen als nicht gerichtsverwertbar betrachten, sind von Menschenhandel betroffene Migrantinnen und Migranten ohne Aufenthaltsgenehmigung nach einer Frist von vier Wochen verpflichtet, auszureisen. Sollte ihre Zeugenaussage verwertbar sein, ist die Aufenthaltsgenehmigung an die Dauer des Strafverfahrens gegen die Täter gebunden. Ist es abgeschlossen, sind Betroffene erneut ausreisepflichtig. Dies stellt in keiner Weise den von Europarat und -parlament geforderten opferzentrierten Umgang mit der Problematik des Menschenhandels dar und ist ein unhaltbarer Zustand.
Zahlreiche Länder in der EU, wie Italien, haben die Richtlinie des Europarats schon heute besser umgesetzt als Deutschland. Ohne sofort gegen ihre Peiniger aussagen zu müssen, haben Betroffene dort die Möglichkeit, sich mit den Informationen über die Tat zunächst an Nichtregierungsorganisationen zu wenden und eine sechsmonatige Aufenthaltsgenehmigung mit Aussicht auf Verlängerung zu erhalten. Parallel durchlaufen sie ein Integrationsprogramm, in dem sie geschützt, begleitet, psychosozial unterstützt und für den Arbeitsmarkt qualifiziert werden. Nach erfolgreichem Abschluss des Programms und Integration in den Arbeitsmarkt erhalten sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Auch in der Bundesrepublik Deutschland haben Opfer von Menschenhandel zahlreiche Rechte. Dazu gehören unter anderem der einklagbare Anspruch auf Schadenersatz, Schmerzensgeld, Entschädigung sowie auf Lohnauszahlung. Das ist gut und richtig, nur leider greifen diese Möglichkeiten nicht. Laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte nehmen die Betroffenen diese Rechte kaum wahr, weil sie sie entweder gar nicht kennen oder Angst um ihre Arbeits- und Aufenthaltsmöglichkeiten haben. Zu Recht: Aufgrund bestehender Meldepflichten droht ihnen die Ausweisung, wenn sie nicht als Betroffene von Menschenhandel anerkannt werden; das passiert derzeit leider nur selten. Auch im Falle einer Anerkennung haben sie oftmals aufgrund ihrer Ausreiseverpflichtung spätestens nach Ablauf des Strafverfahrens gar keine Möglichkeit mehr, zivilrechtlich Schadenersatz oder Arbeitslohn geltend zu machen.
Aus all diesen Gründen fordern wir die Bundesregierung ein weiteres Mal auf, die EU-Richtlinie und die Entschließung des Europaparlaments angemessen umzusetzen und von Menschenhandel betroffenen Migranten endlich die Möglichkeit zu geben, ihre Rechte wahrzunehmen. Meldepflichten der Behörden für Migranten ohne Aufenthaltstitel sind, wo sie Migrantinnen und Migranten daran hindern, zu ihren Rechten zu kommen, zu lockern, vergleiche Gesetzentwurf zur Verbesserung der sozialen Situation von Menschen, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, Bundestagsdrucksache 17/ 6167.
Jedem Opfer von Menschenhandel muss außerdem unabhängig von der Bereitschaft, in einem Strafprozess auszusagen, mindestens eine Aufenthaltsgenehmigung gewährt werden, die es zeitlich zulässt, Entschädigungs-, Schadenersatz- und Lohnansprüche geltend zu machen, Bundestagsdrucksache 17/6167.
Ein menschenzentrierter Ansatz bedeutet auch, dass die Betroffenen die Möglichkeit bekommen, eine neue soziale Perspektive zu entwickeln. Laut Art. 12 EU-Opferschutzrichtlinie haben die Opfer von Menschenhandel einen Anspruch auf Zugang zu Maßnahmen, die ihnen die Rückkehr in ein normales soziales Leben erleichtern. Das schließt Lehrgänge zur Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten ebenso ein wie Sprach- und Orientierungskurse des Aufenthaltslandes. Besonders für Minderjährige ist der Zugang zum öffentlichen Bildungssystem elementar.
Besondere Bedeutung bei der Unterstützung der Opfer von Menschenhandel kommt den nichtstaatlichen Organisationen zu. Damit sie ihre wichtigen Aufgaben ausüben können, muss die Bundesregierung sicherstellen, dass die Organisationen auf eine sichere und verbindliche Finanzierung zurückgreifen können. Diese und weitere Forderungen haben wir bereits in der letzten Wahlperiode in unserem Antrag „Menschenhandel bekämpfen – Opferrechte weiter ausbauen“, Bundestagsdrucksache 16/1125, vorgelegt.
Die Bundesregierung muss sich, was die Menschenrechte betrifft, unter anderem am Umgang mit den Opfern von Menschenhandel messen lassen. Europa hat auf diesem Gebiet viel geleistet. Jetzt ist es an der Bundesregierung, die guten Vorgaben zu erfüllen.
http://www.gruene-bundestag.de/cms/bund ... tz@de.html
1. Lesung
viewtopic.php?p=127416#127416
Gegenentwurf der Regierungskoaliton Schwarz/Gelb wo Bekämpfung von Menschenhandel gepflissentlich mit Überwachung von Prostitutionsstätten verknüpft wird
1. Lesung 6.6.2013
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=132295#132295
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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