Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
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Landgericht Würzburg 29-Jähriger wegen Menschenhandels angeklagt
Wegen Menschenhandels und anderer Straftaten muss sich vor dem Landgericht Würzburg ein 29-jähriger Mann verantworten. Ihm wird vorgeworfen, fünf Frauen in die Prostitution gezwungen zu haben.
Die Frauen waren zum Teil nicht einmal 21 Jahre alt. Laut Anklage mussten sie für den 29-Jährigen in FFK-Clubs verschiedener deutscher Städte anschaffen gehen. Die Straftaten, die damit in Zusammenhang stehen, sind Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung und versuchte Freiheitsberaubung.
Lange Straftatenliste
Die Liste der Vorwürfe war so lang, dass der Prozess bereits nach der Verlesung der Anklage unterbrochen wurde. Die eigentliche Verhandlung soll am 12. Oktober stattfinden. Der 29-Jährige sitzt bereits seit Ende Juli 2010 in Untersuchungshaft
http://www.br-online.de/studio-franken/ ... 530603.xml
Wegen Menschenhandels und anderer Straftaten muss sich vor dem Landgericht Würzburg ein 29-jähriger Mann verantworten. Ihm wird vorgeworfen, fünf Frauen in die Prostitution gezwungen zu haben.
Die Frauen waren zum Teil nicht einmal 21 Jahre alt. Laut Anklage mussten sie für den 29-Jährigen in FFK-Clubs verschiedener deutscher Städte anschaffen gehen. Die Straftaten, die damit in Zusammenhang stehen, sind Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung und versuchte Freiheitsberaubung.
Lange Straftatenliste
Die Liste der Vorwürfe war so lang, dass der Prozess bereits nach der Verlesung der Anklage unterbrochen wurde. Die eigentliche Verhandlung soll am 12. Oktober stattfinden. Der 29-Jährige sitzt bereits seit Ende Juli 2010 in Untersuchungshaft
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Zuhälter sieht sich mehr als Manager
Ort: Würzburg/Kitzingen
Gericht Wegen gewerbsmäßigen Menschenhandels, Zuhälterei, gefährlicher Körperverletzung und massiver Bedrohung wurde jetzt ein 29 Jahre alter türkischer Staatsangehöriger vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts Würzburg angeklagt.
Vor dem Würzburger Gericht muss sich ein 29-Jähriger unter anderem wegen Menschenhandel verantworten.
Der Mann, der beim Anwerben von Nachschub für FKK- und andere Clubs von Kitzingen bis Berlin sehr "soft" vorgegangen sein soll, wurde mit Hand- und Fußfesseln in den Sitzungssaal gebracht. Er sei mehr Manager und weniger Zuhälter, soll er fünf jungen Frauen versichert haben, die Mietrückstände oder Schulden aus Autokäufen mit "ein bisschen Prostitution" abstottern wollten. Drei von ihnen waren unter 21.
Sie müssten sich in den Clubs nicht anfassen lassen, wenn sie das nicht wollten und schon gar nicht mit jedem Gast schlafen, soll bei den Einstellungsgesprächen, unter anderem in einer Dettelbacher Diskothek, versprochen worden sein.
Verschuldung durch "Abenteuer Prostitution"
An den Einnahmen sollten die fünf Frauen mit 50 bis zu 70 Prozent beteiligt sein. Tatsächlich, so die Staatsanwaltschaft, haben die jungen Frauen sich durch das Abenteuer Prostitution nicht finanziell saniert, sondern nur noch mehr verschuldet. Die gesamten Einnahmen seien ihnen abgenommen worden, nur Geld für Zigaretten wurde ausgehändigt, fällige Einkäufe von Dessous bis zu Kondomen habe der Angeklagte bezahlt und die Fahrten zu häufig wechselnden Arbeitsplätzen, unter anderem in Nürnberg, Ingolstadt, Berlin, Leinfelden bei Stuttgart und Würzburg organisiert. Telefonisch seien die Frauen in den Amüsierbetrieben "engmaschig" überwacht worden. Die Zahl der Männer-Kontakte wurde abgefragt und die Frauen wurden zu erhöhten Umsätzen aufgefordert.
Wer aussteigen wollte, sei, so die Anklage, mit hohen Abstandszahlungen bis zu 10 000 Euro eingeschüchtert worden. Männer, die den jungen Frauen auf deren Bitten hin helfen wollten, das Milieu zu verlassen, seien in Wirklichkeit Komplizen des Angeklagten gewesen. Von Schlägen abgesehen sollen die Frauen immer wieder mit der Drohung unter Druck gesetzt worden sein, dass man ihre Familien über ihre Nebentätigkeit im Rotlicht-Milieu informieren werde. Bei Aussprachen sei geschlagen, an den Haaren gezogen und gedroht worden, das Gesicht der Frauen mit brennenden Zigaretten zu "bearbeiten". In einem Fall habe eine junge Frau während ihrer Einsätze in Clubs ihren privaten Pkw dem Angeklagten überlassen müssen.
Angeklagter mit zwei Anwälten
Der Angeklagte, der zwar türkischer Staatsangehöriger ist, aber, so das Gericht, viel besser Deutsch als Türkisch spricht, wird durch zwei Anwälte verteidigt. Der eine war am ersten Tag verhindert, der andere kann beim nächsten Termin nicht kommen. Daher wird sich der Angeklagte erst in der Verhandlung am 12. Oktober, wenn beide Anwälte dabei sind, zu den Vorwürfen äußern.
Für einen weiteren Anwalt war der Prozess bereits vor dem ersten Verhandlungstag zu Ende. Das Gericht hatte festgestellt, dass der auf beiden Seiten mitmischen wollte, sowohl als Verteidiger für den wegen Menschenhandel und Zuhälterei Angeklagten wie auch als Nebenkläger für eine der fünf Frauen.
http://www.infranken.de/nachrichten/lok ... 218,203953
Ort: Würzburg/Kitzingen
Gericht Wegen gewerbsmäßigen Menschenhandels, Zuhälterei, gefährlicher Körperverletzung und massiver Bedrohung wurde jetzt ein 29 Jahre alter türkischer Staatsangehöriger vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts Würzburg angeklagt.
Vor dem Würzburger Gericht muss sich ein 29-Jähriger unter anderem wegen Menschenhandel verantworten.
Der Mann, der beim Anwerben von Nachschub für FKK- und andere Clubs von Kitzingen bis Berlin sehr "soft" vorgegangen sein soll, wurde mit Hand- und Fußfesseln in den Sitzungssaal gebracht. Er sei mehr Manager und weniger Zuhälter, soll er fünf jungen Frauen versichert haben, die Mietrückstände oder Schulden aus Autokäufen mit "ein bisschen Prostitution" abstottern wollten. Drei von ihnen waren unter 21.
Sie müssten sich in den Clubs nicht anfassen lassen, wenn sie das nicht wollten und schon gar nicht mit jedem Gast schlafen, soll bei den Einstellungsgesprächen, unter anderem in einer Dettelbacher Diskothek, versprochen worden sein.
Verschuldung durch "Abenteuer Prostitution"
An den Einnahmen sollten die fünf Frauen mit 50 bis zu 70 Prozent beteiligt sein. Tatsächlich, so die Staatsanwaltschaft, haben die jungen Frauen sich durch das Abenteuer Prostitution nicht finanziell saniert, sondern nur noch mehr verschuldet. Die gesamten Einnahmen seien ihnen abgenommen worden, nur Geld für Zigaretten wurde ausgehändigt, fällige Einkäufe von Dessous bis zu Kondomen habe der Angeklagte bezahlt und die Fahrten zu häufig wechselnden Arbeitsplätzen, unter anderem in Nürnberg, Ingolstadt, Berlin, Leinfelden bei Stuttgart und Würzburg organisiert. Telefonisch seien die Frauen in den Amüsierbetrieben "engmaschig" überwacht worden. Die Zahl der Männer-Kontakte wurde abgefragt und die Frauen wurden zu erhöhten Umsätzen aufgefordert.
Wer aussteigen wollte, sei, so die Anklage, mit hohen Abstandszahlungen bis zu 10 000 Euro eingeschüchtert worden. Männer, die den jungen Frauen auf deren Bitten hin helfen wollten, das Milieu zu verlassen, seien in Wirklichkeit Komplizen des Angeklagten gewesen. Von Schlägen abgesehen sollen die Frauen immer wieder mit der Drohung unter Druck gesetzt worden sein, dass man ihre Familien über ihre Nebentätigkeit im Rotlicht-Milieu informieren werde. Bei Aussprachen sei geschlagen, an den Haaren gezogen und gedroht worden, das Gesicht der Frauen mit brennenden Zigaretten zu "bearbeiten". In einem Fall habe eine junge Frau während ihrer Einsätze in Clubs ihren privaten Pkw dem Angeklagten überlassen müssen.
Angeklagter mit zwei Anwälten
Der Angeklagte, der zwar türkischer Staatsangehöriger ist, aber, so das Gericht, viel besser Deutsch als Türkisch spricht, wird durch zwei Anwälte verteidigt. Der eine war am ersten Tag verhindert, der andere kann beim nächsten Termin nicht kommen. Daher wird sich der Angeklagte erst in der Verhandlung am 12. Oktober, wenn beide Anwälte dabei sind, zu den Vorwürfen äußern.
Für einen weiteren Anwalt war der Prozess bereits vor dem ersten Verhandlungstag zu Ende. Das Gericht hatte festgestellt, dass der auf beiden Seiten mitmischen wollte, sowohl als Verteidiger für den wegen Menschenhandel und Zuhälterei Angeklagten wie auch als Nebenkläger für eine der fünf Frauen.
http://www.infranken.de/nachrichten/lok ... 218,203953
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- nina777
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22.9.2011
Zwei Hells Angels wegen Folter einer 24-Jährigen angeklagt
Bonn. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat zwei Mitglieder der Motorradgang Hells Angels angeklagt, die einer 24-jährigen Frau einen Monat lang ein fortwährendes Martyrium bereitet haben sollen.
Die beiden 40 und 35 Jahre alten Männer hätten sich an der Frau rächen wollen, weil sie einen neuen Freund hatte, teilte die Anklagebehörde am Donnerstag mit. So hätten sie die Frau unter Todesdrohungen und mit zahlreichen Schlägen zur Prostitution gezwungen, in verschiedene Bordelle verschleppt und auch den dort erhaltenen Lohn abkassiert. Als das Opfer sich nach vier Wochen weigerte, weiterhin anzuschaffen, wurde es über Stunden gefoltert.
Laut Anklage wurde die Frau dabei geschlagen, mit Benzin übergossen und angezündet. Sie erlitt dabei Verbrennungen ersten und zweiten Grades. Es sei gedroht worden, ihr die Brüste oder Brustwarzen mit einem Skalpell abzuschneiden. Schließlich wurde die Frau zu sexuellen Handlungen mit einem Hund gezwungen. Der Vorgang wurde von der Freundin des älteren Mannes gefilmt, die die Misshandlungen an dem Opfer lachend kommentiert haben soll.
Gegen die 31-Jährige wurde ebenfalls Klage erhoben. Den beiden Männern wirft die Staatsanwaltschaft Menschenhandel, Freiheitsberaubung, Zuhälterei, Raub, schwere Misshandlungen sowie Nötigung zu sexuellen Handlungen vor. Prozessauftakt soll im November sein.
http://www.az-web.de/lokales/euregio-de ... klagt.html
http://www.berliner-kurier.de/panorama/ ... 88356.html
Zwei Hells Angels wegen Folter einer 24-Jährigen angeklagt
Bonn. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat zwei Mitglieder der Motorradgang Hells Angels angeklagt, die einer 24-jährigen Frau einen Monat lang ein fortwährendes Martyrium bereitet haben sollen.
Die beiden 40 und 35 Jahre alten Männer hätten sich an der Frau rächen wollen, weil sie einen neuen Freund hatte, teilte die Anklagebehörde am Donnerstag mit. So hätten sie die Frau unter Todesdrohungen und mit zahlreichen Schlägen zur Prostitution gezwungen, in verschiedene Bordelle verschleppt und auch den dort erhaltenen Lohn abkassiert. Als das Opfer sich nach vier Wochen weigerte, weiterhin anzuschaffen, wurde es über Stunden gefoltert.
Laut Anklage wurde die Frau dabei geschlagen, mit Benzin übergossen und angezündet. Sie erlitt dabei Verbrennungen ersten und zweiten Grades. Es sei gedroht worden, ihr die Brüste oder Brustwarzen mit einem Skalpell abzuschneiden. Schließlich wurde die Frau zu sexuellen Handlungen mit einem Hund gezwungen. Der Vorgang wurde von der Freundin des älteren Mannes gefilmt, die die Misshandlungen an dem Opfer lachend kommentiert haben soll.
Gegen die 31-Jährige wurde ebenfalls Klage erhoben. Den beiden Männern wirft die Staatsanwaltschaft Menschenhandel, Freiheitsberaubung, Zuhälterei, Raub, schwere Misshandlungen sowie Nötigung zu sexuellen Handlungen vor. Prozessauftakt soll im November sein.
http://www.az-web.de/lokales/euregio-de ... klagt.html
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23.9.2011
Peru: Konservativer Abgeordneter der Zuhälterei bezichtigt
Lima. Peruanischen Medienberichten zufolge soll der konservative Kongressabgeordnete Néstor Valqui Besitzer eines Bordells sein, in dem auch minderjährige Prostituierte arbeiten. In dem Haus, das ihm und seiner Frau gehören soll, ist offiziell eine Diskothek in Betrieb. Zudem fungiert die Adresse als Anschrift für mehrere Briefkastenfirmen
Der Parlamentarier, der Keiko Fujimoris Partei Fuerza 2011 angehört und erst bei den Wahlen im Juli das Abgeordnetenmandat errang, bestreitet die Vorwürfe. Er habe das Haus bereits vor zwei Jahren verkauft und habe nichts von den Vorgängen gewusst. Wie die Medienberichte offenbaren, ist das Haus jedoch auf seinen Namen registriert. Auch die Strom- und Wasserabrechnungen richten sich an Valqui.
Zugleich gestand er jedoch ein, 2008 wegen Zuhälterei zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 500 Soles (rund 130 Euro) verurteilt worden sein. Auch in diesem Fall bedauerte er seine Unschuld. Ein Widerspruch habe er lediglich aufgrund bürokratischer Hürden nicht eingelegt. Er bedauerte die Sache nicht bei der Aufstellung zum Kongresskandidaten bekannt gemacht zu haben.
Da Valqui als Abgeordneter Immunität genießt, können die aktuellen Vorwürfe vorerst nicht juristisch überprüft werden. Lediglich die Ethikkommission des Kongresses kann gegen ihn ermitteln und ihn bis zu 120 Tage seines Abgordnetenmandats suspendieren. Die Kommission kündigte bereits an, Untersuchungen gegen den 41-Jährigen aufzunehmen.
Valquis ist nur einer von vier Fällen, die der Kommission vorliegen. Ebenfalls ermittelt wird gegen die Regierungsabgeordneten José Guitierrez und Amado Romero. Guiterrez wird vorgeworfen sich in Russland ohne Autorisierung als Gesandter des frisch gewählten Präsidenten Ollanta Humala ausgegeben zu haben. Sein Parteifreund Romero soll illegale Minenkonzessionen ausgestellt haben. Umweltverschmutzung durch eine in seinem Besitz befindliche Mine wird dem oppositionellen Francisco Ccama nachgesagt.
http://amerika21.de/meldung/2011/09/403 ... prostibulo
Peru: Konservativer Abgeordneter der Zuhälterei bezichtigt
Lima. Peruanischen Medienberichten zufolge soll der konservative Kongressabgeordnete Néstor Valqui Besitzer eines Bordells sein, in dem auch minderjährige Prostituierte arbeiten. In dem Haus, das ihm und seiner Frau gehören soll, ist offiziell eine Diskothek in Betrieb. Zudem fungiert die Adresse als Anschrift für mehrere Briefkastenfirmen
Der Parlamentarier, der Keiko Fujimoris Partei Fuerza 2011 angehört und erst bei den Wahlen im Juli das Abgeordnetenmandat errang, bestreitet die Vorwürfe. Er habe das Haus bereits vor zwei Jahren verkauft und habe nichts von den Vorgängen gewusst. Wie die Medienberichte offenbaren, ist das Haus jedoch auf seinen Namen registriert. Auch die Strom- und Wasserabrechnungen richten sich an Valqui.
Zugleich gestand er jedoch ein, 2008 wegen Zuhälterei zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 500 Soles (rund 130 Euro) verurteilt worden sein. Auch in diesem Fall bedauerte er seine Unschuld. Ein Widerspruch habe er lediglich aufgrund bürokratischer Hürden nicht eingelegt. Er bedauerte die Sache nicht bei der Aufstellung zum Kongresskandidaten bekannt gemacht zu haben.
Da Valqui als Abgeordneter Immunität genießt, können die aktuellen Vorwürfe vorerst nicht juristisch überprüft werden. Lediglich die Ethikkommission des Kongresses kann gegen ihn ermitteln und ihn bis zu 120 Tage seines Abgordnetenmandats suspendieren. Die Kommission kündigte bereits an, Untersuchungen gegen den 41-Jährigen aufzunehmen.
Valquis ist nur einer von vier Fällen, die der Kommission vorliegen. Ebenfalls ermittelt wird gegen die Regierungsabgeordneten José Guitierrez und Amado Romero. Guiterrez wird vorgeworfen sich in Russland ohne Autorisierung als Gesandter des frisch gewählten Präsidenten Ollanta Humala ausgegeben zu haben. Sein Parteifreund Romero soll illegale Minenkonzessionen ausgestellt haben. Umweltverschmutzung durch eine in seinem Besitz befindliche Mine wird dem oppositionellen Francisco Ccama nachgesagt.
http://amerika21.de/meldung/2011/09/403 ... prostibulo
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Sihlquai-Zuhälter kommt glimpflich davon
- Ein ungarischer Roma-Zuhälter sollte wegen Menschenhandels für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Gericht setzte wegen Förderung der Prostitution lediglich 17 Monate Freiheitsentzug fest.
Die Vorwürfe der Staatsanwältin Silvia Steiner gegen den heute 32-jährigen Ungarn wogen schwer. So soll er sich im Frühling 2010 in Zürich als Menschenhändler betätigt haben. Laut Anklage zwang er zwei junge Landsfrauen in die Prostitution, indem er sie am Sihlquai zwei Wochen lang auf den Strich schickte, bedrohte und finanziell ausbeutete.
VideoWie ein Strassenstrich gezügelt wirdStadtrat Leupi zum neuen Strassenstrich
Sex für 30 Franken
Die Anklage berichtete dabei über recht krasse Verhältnisse. So befahl der Zuhälter den beiden Frauen jedes Geschäft anzunehmen. So auch Geschlechtsverkehr für 30 Franke anzubieten. Ebenso orale Dienstleistungen ohne Gummi. Der Angeklagte arbeitete dabei mit mehreren Brüdern zusammen. Täter und Opfer stammten aus dem Roma-Milieu.
Wenn die Frauen nicht spurten, wurden sie vom Beschuldigten beschimpft, eingeschüchtert oder bespuckt. So die Anklage, deren Version der Mann vor Gericht in Abrede stellte. Er sprach von einem freiwilligen Handeln der Prostituierten, welche in der Schweiz schlicht mehr Geld verdienen wollten.
Viereinhalb Jahre verlangt
Für Staatsanwältin Steiner lag dagegen beim Hauptvorwurf gewerbsmässiger Menschenhandel vor. Beide Frauen seien nicht nur massiv unter Druck gesetzt, sondern auch in Ungarn verprügelt worden. Für den Angeschuldigten sei eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahre angemessen.
Verteidiger Lucius Blatter forderte dagegen einen vollen Freispruch und führte aus, dass der Sachverhalt infolge widersprüchlicher Darstellungen schlicht weg nicht erstellt sei.
Förderung der Prostitution
Das Gericht folgte weder der Anklage noch der Verteidigung. Es verurteilte den bereits vorbestraften Angeklagten wegen Förderung der Prostitution zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten. Da der Mann bereits 461 Tage im Gefängnis verbüsst hat, wurde er aus der Haft entlassen. Die Richter verneinten den eingeklagten Menschenhandel, da beide Frauen aus eigenem Willen in die Prostitution eingestiegen seien. „Sie wollen in der Schweiz schnell und mehr Geld verdienen“, erklärte der Vorsitzende Pierre Dienst. Hingegen sah das Gericht eine Förderung der Prostitution aufgrund der Überwachungsmassnahmen des Täters als erwiesen an.
Der Angeklagte wurde deshalb verpflichtet, den zwei Geschädigten Schmerzensgelder von je 2000 Franken zu entrichten. Zudem grundsätzlich einen Schadenersatz in noch zu bestimmender Höhe.
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/ ... n-13924788
- Ein ungarischer Roma-Zuhälter sollte wegen Menschenhandels für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Gericht setzte wegen Förderung der Prostitution lediglich 17 Monate Freiheitsentzug fest.
Die Vorwürfe der Staatsanwältin Silvia Steiner gegen den heute 32-jährigen Ungarn wogen schwer. So soll er sich im Frühling 2010 in Zürich als Menschenhändler betätigt haben. Laut Anklage zwang er zwei junge Landsfrauen in die Prostitution, indem er sie am Sihlquai zwei Wochen lang auf den Strich schickte, bedrohte und finanziell ausbeutete.
VideoWie ein Strassenstrich gezügelt wirdStadtrat Leupi zum neuen Strassenstrich
Sex für 30 Franken
Die Anklage berichtete dabei über recht krasse Verhältnisse. So befahl der Zuhälter den beiden Frauen jedes Geschäft anzunehmen. So auch Geschlechtsverkehr für 30 Franke anzubieten. Ebenso orale Dienstleistungen ohne Gummi. Der Angeklagte arbeitete dabei mit mehreren Brüdern zusammen. Täter und Opfer stammten aus dem Roma-Milieu.
Wenn die Frauen nicht spurten, wurden sie vom Beschuldigten beschimpft, eingeschüchtert oder bespuckt. So die Anklage, deren Version der Mann vor Gericht in Abrede stellte. Er sprach von einem freiwilligen Handeln der Prostituierten, welche in der Schweiz schlicht mehr Geld verdienen wollten.
Viereinhalb Jahre verlangt
Für Staatsanwältin Steiner lag dagegen beim Hauptvorwurf gewerbsmässiger Menschenhandel vor. Beide Frauen seien nicht nur massiv unter Druck gesetzt, sondern auch in Ungarn verprügelt worden. Für den Angeschuldigten sei eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahre angemessen.
Verteidiger Lucius Blatter forderte dagegen einen vollen Freispruch und führte aus, dass der Sachverhalt infolge widersprüchlicher Darstellungen schlicht weg nicht erstellt sei.
Förderung der Prostitution
Das Gericht folgte weder der Anklage noch der Verteidigung. Es verurteilte den bereits vorbestraften Angeklagten wegen Förderung der Prostitution zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten. Da der Mann bereits 461 Tage im Gefängnis verbüsst hat, wurde er aus der Haft entlassen. Die Richter verneinten den eingeklagten Menschenhandel, da beide Frauen aus eigenem Willen in die Prostitution eingestiegen seien. „Sie wollen in der Schweiz schnell und mehr Geld verdienen“, erklärte der Vorsitzende Pierre Dienst. Hingegen sah das Gericht eine Förderung der Prostitution aufgrund der Überwachungsmassnahmen des Täters als erwiesen an.
Der Angeklagte wurde deshalb verpflichtet, den zwei Geschädigten Schmerzensgelder von je 2000 Franken zu entrichten. Zudem grundsätzlich einen Schadenersatz in noch zu bestimmender Höhe.
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/ ... n-13924788
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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6.10.2011
Prozess wegen Steuerhinterziehung in Bordell
In Salzburg stand am Donnerstag ein Bordellbetreiber-Paar wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung vor Gericht. Sie sollen in dem Etablissement in der rechten Altstadt fast 1,2 Millionen Euro an der Finanz vorbeigeschleust haben. Der Prozess wurde vertagt.
Die 54-Jährige war laut Anklage zwar auf dem Papier die Geschäftsführerin des Bordell - doch in Wahrheit führte ihr 49-jähriger Ex-Mann die Geschäfte. Die Kunden waren zufrieden - zumindest laut Bewertungen im Internet: 300 Euro für eine Stunde seien bei diesen Damen und diesem Ambiente angemessen, so ein offenbar sehr Zufriedener, der vom Whirlpool-Zimmer schwärmte.
Mit den Einkünften aus dem offenbar gut gehenden Betrieb sollen die Angeklagten aber massiv getrickst haben - bei Umsatz-, Kapital-, Köperschafts- und Einkommenssteuererklärungen. Zwischen 2001 und 2004 kamen so laut Anklage rund 800.000 Euro an hinterzogener Steuer zusammen. Dem wegen Abgabenhinterziehung schon vorbestraften Mann allein wird noch ein zweites Mal Hinterziehung vorgeworfen, weil er sein Gehalt nicht ordnungsgemäß versteuert haben soll. 370.000 Euro Einkommenssteuer seien so der Finanz entgangen, hieß es in der Anklage.
Angeklagte beteuern Unschuld
Bei dem Prozess beteuerten die beiden Angeklagten ihre Unschuld: „Dahinter steckt ein riesiges Problem. Wir wissen in Österreich nicht, wie die Einkommen der Prostituierten steuerlich zu behandeln sind. Sozialversicherungsrechtlich werden sie als Selbstständige behandelt“, konterte Verteidiger Klaus Plätzer laut APA dem Staatsanwalt.
Dieser hatte zuvor in seinem Anklagevortrag gemeint, der „faktische Geschäftsführer“ - er ist der Ex-Mann der derzeit als „Servierkraft“ tätigen Angeklagten - habe das Entgelt der Prosituierten nicht hinreichend gemeldet und auch seinen Geschäftsführerbezug nicht angegeben. Die Behauptung des „faktischen Geschäftsführers“, dass die Prostituierten des Nachtclubs selbstständig tätig seien, „ist als Schutzbehauptung zu widerlegen“, betonte Staatsanwalt Georg Kasinger. Der vorsitzende Richter vertagte das Verfahren am Donnerstag.
http://salzburg.orf.at/news/stories/2504425/
Prozess wegen Steuerhinterziehung in Bordell
In Salzburg stand am Donnerstag ein Bordellbetreiber-Paar wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung vor Gericht. Sie sollen in dem Etablissement in der rechten Altstadt fast 1,2 Millionen Euro an der Finanz vorbeigeschleust haben. Der Prozess wurde vertagt.
Die 54-Jährige war laut Anklage zwar auf dem Papier die Geschäftsführerin des Bordell - doch in Wahrheit führte ihr 49-jähriger Ex-Mann die Geschäfte. Die Kunden waren zufrieden - zumindest laut Bewertungen im Internet: 300 Euro für eine Stunde seien bei diesen Damen und diesem Ambiente angemessen, so ein offenbar sehr Zufriedener, der vom Whirlpool-Zimmer schwärmte.
Mit den Einkünften aus dem offenbar gut gehenden Betrieb sollen die Angeklagten aber massiv getrickst haben - bei Umsatz-, Kapital-, Köperschafts- und Einkommenssteuererklärungen. Zwischen 2001 und 2004 kamen so laut Anklage rund 800.000 Euro an hinterzogener Steuer zusammen. Dem wegen Abgabenhinterziehung schon vorbestraften Mann allein wird noch ein zweites Mal Hinterziehung vorgeworfen, weil er sein Gehalt nicht ordnungsgemäß versteuert haben soll. 370.000 Euro Einkommenssteuer seien so der Finanz entgangen, hieß es in der Anklage.
Angeklagte beteuern Unschuld
Bei dem Prozess beteuerten die beiden Angeklagten ihre Unschuld: „Dahinter steckt ein riesiges Problem. Wir wissen in Österreich nicht, wie die Einkommen der Prostituierten steuerlich zu behandeln sind. Sozialversicherungsrechtlich werden sie als Selbstständige behandelt“, konterte Verteidiger Klaus Plätzer laut APA dem Staatsanwalt.
Dieser hatte zuvor in seinem Anklagevortrag gemeint, der „faktische Geschäftsführer“ - er ist der Ex-Mann der derzeit als „Servierkraft“ tätigen Angeklagten - habe das Entgelt der Prosituierten nicht hinreichend gemeldet und auch seinen Geschäftsführerbezug nicht angegeben. Die Behauptung des „faktischen Geschäftsführers“, dass die Prostituierten des Nachtclubs selbstständig tätig seien, „ist als Schutzbehauptung zu widerlegen“, betonte Staatsanwalt Georg Kasinger. Der vorsitzende Richter vertagte das Verfahren am Donnerstag.
http://salzburg.orf.at/news/stories/2504425/
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Augsburg, Landsberg und Memmingen
Wohnungsbordelle als Schulungsräume getarnt
Offiziell waren die Räume in Augsburg, Landsberg und Memmingen als Schulungsräume für Computerkurse angemietet worden. Doch hinter den Türen spielte sich anderes ab.Von Peter Richter
Es sind junge Rumäninnen, die in ihrer Heimat in ärmlichen Verhältnissen leben. Arbeitslos, einige sind noch keine 20, als sie ihr erstes Kind bekommen. Deutschland, so hatte ihnen ihr Landsmann erzählt, könnte für sie der Goldene Westen werden. Der freundliche 53-Jährige war sogar bereit, ihnen die Fahrtkosten für die Anreise auszulegen. Selbst in Siebenbürgen geboren, schien er es in der Bundesrepublik weit gebracht zu haben. Er hatte in Rumänien für einen deutschen Hersteller Hörgeräte verkauft. Dass er noch einen lukrativen Nebenjob hatte, ahnten die jungen Frauen da noch nicht.
Wegen schweren Menschenhandels und Zuhälterei hat das Landgericht den 53-Jährigen zu fast sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Zwei mitangeklagte Frauen und ein Mann kamen mit Haftstrafen zwischen zwei und dreieinhalb Jahren davon.
Seit 2007 hatten die Angeklagten in Augsburg, Landsberg, Memmingen und in den Städten Gotha, Erfurt und Weimar in Wohnhäusern Bordelle betrieben. Offiziell waren sie zur Tarnung als Räume für Computer-Schulungen angemietet worden. Doch in Anzeigen im Internet und in Zeitungen warben sie als „Oase für Body-Massagen“ oder als „Viktorias Massage-Lounge“ um gänzlich andere Kunden.
Im März dieses Jahres verhafteten Polizisten das Quartett nach einer Strafanzeige. Eine Augsburgerin hatte sich geärgert, dass Freier öfter an ihrer, der falschen Wohnungstür klingelten. Aufgrund überwachter Telefongespräche kam die Kripo dahinter, dass die Gruppe in Bayern und Thüringen zehn Wohnungsbordelle betrieb. Die jungen Frauen mussten von neun Uhr bis 22 Uhr als Prostituierte arbeiten. Über die Hälfte ihrer Einnahmen hatten sie abzuliefern. Da keine der Frauen Deutsch sprach, diente eine in Mannheim lebende Deutsche als Telefonzentrale. Die früher mit dem Bordellchef verheiratete 44-Jährige nahm die Anrufe interessierter Männer entgegen. Den Prostituierten wurden sie dann als SMS-Nachricht auf dem Handy angekündigt.
Im Urteil warf Richter Karl-Heinz Haeusler dem Hauptangeklagten vor, er habe Taten verübt, die unter die „Schwerstkriminalität“ fallen. Die Angeklagten legten freimütige Geständnisse ab. Auch Staatsanwältin Tanja Horvath zeigte sich davon „sehr überrascht“. Die Angeklagten ersparten den Rumäninnen, von denen viele bereits wieder in ihrer Heimat leben, im Prozess aussagen zu müssen. 20 Frauen wären als Zeuginnen geladen gewesen.
Im Rahmen eines in der Verhandlung vereinbarten „Täter-Opfer-Ausgleichs“ werden sie von den Angeklagten jetzt Geld erhalten. Die vom Augsburger Rechtsanwalt Hermann Kühn verteidigte Mannhei-merin muss als Einzige nicht ins Gefängnis. Nach mehreren Monaten in U-Haft ist ihre zweijährige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Allerdings muss sie 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
http://www.augsburger-allgemeine.de/aug ... 37206.html
Wohnungsbordelle als Schulungsräume getarnt
Offiziell waren die Räume in Augsburg, Landsberg und Memmingen als Schulungsräume für Computerkurse angemietet worden. Doch hinter den Türen spielte sich anderes ab.Von Peter Richter
Es sind junge Rumäninnen, die in ihrer Heimat in ärmlichen Verhältnissen leben. Arbeitslos, einige sind noch keine 20, als sie ihr erstes Kind bekommen. Deutschland, so hatte ihnen ihr Landsmann erzählt, könnte für sie der Goldene Westen werden. Der freundliche 53-Jährige war sogar bereit, ihnen die Fahrtkosten für die Anreise auszulegen. Selbst in Siebenbürgen geboren, schien er es in der Bundesrepublik weit gebracht zu haben. Er hatte in Rumänien für einen deutschen Hersteller Hörgeräte verkauft. Dass er noch einen lukrativen Nebenjob hatte, ahnten die jungen Frauen da noch nicht.
Wegen schweren Menschenhandels und Zuhälterei hat das Landgericht den 53-Jährigen zu fast sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Zwei mitangeklagte Frauen und ein Mann kamen mit Haftstrafen zwischen zwei und dreieinhalb Jahren davon.
Seit 2007 hatten die Angeklagten in Augsburg, Landsberg, Memmingen und in den Städten Gotha, Erfurt und Weimar in Wohnhäusern Bordelle betrieben. Offiziell waren sie zur Tarnung als Räume für Computer-Schulungen angemietet worden. Doch in Anzeigen im Internet und in Zeitungen warben sie als „Oase für Body-Massagen“ oder als „Viktorias Massage-Lounge“ um gänzlich andere Kunden.
Im März dieses Jahres verhafteten Polizisten das Quartett nach einer Strafanzeige. Eine Augsburgerin hatte sich geärgert, dass Freier öfter an ihrer, der falschen Wohnungstür klingelten. Aufgrund überwachter Telefongespräche kam die Kripo dahinter, dass die Gruppe in Bayern und Thüringen zehn Wohnungsbordelle betrieb. Die jungen Frauen mussten von neun Uhr bis 22 Uhr als Prostituierte arbeiten. Über die Hälfte ihrer Einnahmen hatten sie abzuliefern. Da keine der Frauen Deutsch sprach, diente eine in Mannheim lebende Deutsche als Telefonzentrale. Die früher mit dem Bordellchef verheiratete 44-Jährige nahm die Anrufe interessierter Männer entgegen. Den Prostituierten wurden sie dann als SMS-Nachricht auf dem Handy angekündigt.
Im Urteil warf Richter Karl-Heinz Haeusler dem Hauptangeklagten vor, er habe Taten verübt, die unter die „Schwerstkriminalität“ fallen. Die Angeklagten legten freimütige Geständnisse ab. Auch Staatsanwältin Tanja Horvath zeigte sich davon „sehr überrascht“. Die Angeklagten ersparten den Rumäninnen, von denen viele bereits wieder in ihrer Heimat leben, im Prozess aussagen zu müssen. 20 Frauen wären als Zeuginnen geladen gewesen.
Im Rahmen eines in der Verhandlung vereinbarten „Täter-Opfer-Ausgleichs“ werden sie von den Angeklagten jetzt Geld erhalten. Die vom Augsburger Rechtsanwalt Hermann Kühn verteidigte Mannhei-merin muss als Einzige nicht ins Gefängnis. Nach mehreren Monaten in U-Haft ist ihre zweijährige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Allerdings muss sie 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
http://www.augsburger-allgemeine.de/aug ... 37206.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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"Schwerstkriminalität"?
Ich habe mei ne Informationen nur aus allgemein zugänglichen Quellen. Ich kann nichts von Zwang erkennen. Ich zweifle, dass die Frauen aus Rumänien wirklich nichts ahnten. Und 50:50 ist in Wohnungen üblich - auch festgelegte Anwesenheitszeiten.
Und eine Staatswanwältin, die sich überrascht von freimütigen Geständnissen zeigt: Die Angeklagten wussten genau, wie sie am glimpflichsten davonkommen. Das ist unser Rechtssystem - nicht Recht wird gesprochen, sondern Moralvorstellungen durchgesetzt.
Wenn es um Recht gegangen wäre hätte im geschilderten Fall höchsten ein Verstoss gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgelegen.
Ich habe mei ne Informationen nur aus allgemein zugänglichen Quellen. Ich kann nichts von Zwang erkennen. Ich zweifle, dass die Frauen aus Rumänien wirklich nichts ahnten. Und 50:50 ist in Wohnungen üblich - auch festgelegte Anwesenheitszeiten.
Und eine Staatswanwältin, die sich überrascht von freimütigen Geständnissen zeigt: Die Angeklagten wussten genau, wie sie am glimpflichsten davonkommen. Das ist unser Rechtssystem - nicht Recht wird gesprochen, sondern Moralvorstellungen durchgesetzt.
Wenn es um Recht gegangen wäre hätte im geschilderten Fall höchsten ein Verstoss gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgelegen.
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Re: Urteil Bonn: Bewährungsstrafe Nigeria-Connection

Nachdem ich mir einige Teile des Forums angeschaut habe mal ein paar Kommentare:Marc of Frankfurt hat geschrieben: [ Seit November 2008 war sie in Deutschland und bis zur Festnahme am 11. Februar 2010 sind das ca. 14 Monate, entspricht also 1.400 Euro/Monat an Abgaben oder 70 Euro/Tag bei 20 Arbeitstagen/Monat. 50.000 waren wohl ausgemacht. Das würde nach dieser Rechnung eine Schuldknechtschafts-Dauer von 35 Monaten oder 3 Jahren bedeuten.
(Wenn man bedenkt und vergleicht wie lange ein Studium dauert und was das kostet, um sich in bessere Verhältnisse voran bzw. hochzuarbeiten.) Anm. ]
Die Komplizin hat anscheinend zusätzlich abkassiert. Dass die "Madame" den Namen ihrer Komplizin erst am Donnerstag preisgab, ärgerte vor allem den Staatsanwalt. Offenbar hat sich die Frau inzwischen ins Ausland absetzen können. "Wenn wir das alles mal vorher gewusst hätten, wäre sie jetzt nicht in Spanien", so der Ankläger
Wenn das mit Voodoo-Zauber, Zuhälterei/Menschenhandel und Prostitution ein angeblich so schweres Verbrechen ist bzw. hier angeblich auch alles zutraf, wie kann dann nur eine Bewährungsstrafe dabei herauskommen, wo doch alles auch zugegeben wurde?
Die nachgetragenen Daten der Zahlungsströme verdeutlichen ansatzweise mögliche Kalkulationen der überwiegend weiblichen Migratinnen aus Nigeria vermittels Sexarbeit in eine neue Existenz im wohlhabenden Westen, von wo aus dann z.B. per Auslandsüberweisungen (remittance) die zurückgelassene Familie in der Heimat finanziell versorgt werden kann:
Täglicher Schuldendienst an die Madam von 70 Euro/Tag was ca. einem Kundenservice (Stunde) entspricht. Dieser Schuldendienst über 3 Jahre um 50.000 Euro abzubezahlen, für eine Investition der Madam von ca. 5.000 Euro für möglicherweise gefälschte Papiere und Flug, die mit einem Voodoo-Schwur besichert wird aus Mangel an legalen Alternativen für die informellen undokumentierten Migrantinnen (Instrumente wie Mahnbescheid, Pfandrecht, Pfändung können Migranten oder Schwarzarbeiter genausowenig nutzen genausowenig wie es Versicherungen für sie gibt).
Voodoo Gutachter
Frankfurter Ethnologe Professor Karl-Heinz Kohl
(Ein Gefälligkeitsgutachter, was den Glauben von BKA, Behörden und des Westens an die Wirkung ferner Religionen betrifft?)
.
Ich beschäftige mich noch nicht allzu lange mit dem Thema Sexworker/Prostitution – bin über die Bericht der nigerianischen Frauen darauf gestoßen, daher habe ich die Berichte dazu besonders genau gelesen.
Warum werden denn die Berichte der Frauen angezweifelt? Warum sollte es nicht stimmen, dass sie zur Prostitution gezwungen worden sind? (man kann es bei einigen Kommentaren zwischen den Zeilen lesen). Man bekommt hier den Eindruck, als ob vieles was über Ausbeutung, Zwang usw. heruntergespielt wird. Welche Anhaltspunkte gibt es dafür, dass gerade die Frauen aus Nigeria freiwillig kommen?
Den Vergleich zum Hochschulstudium finde ich interessant. Nur: nach dem Studium, der Investition, hat man tatsächlich zumeist bessere Chancen. Nach drei Jahren „Schuldknechtschaft“ hat die betroffene Frau dann nichts. Nach den Berichten bleibt ihnen ja während des Abbezahlens nichts weiter. Wenn sie sich illegal in DE aufhält, wird sie doch vermutlich nach kurzer Zeit abgeschoben. Gelernt hat sie dann das Business als Sexworker und kann dann in ihrer Heimat in diesem weiterarbeiten. Oder kann eine Illegale, die 3 Jahre in Deutschland war und ihr eigenes Einkommen hat ein Visum beantragen?? Das ganze hätte sie also auch ohne 3 Jahre Schuldendienst haben können.
Was soll es also für eine Investition in ein besseres Leben sein, solange man in dem anderen Land illegal ist und ständig Angst vor der Ausweisung haben muss? Zumal die meisten offensichtlich nicht wussten, dass sie als Prostituierte arbeiten sollen.
Warum soll der Ethnologe ein Gefälligkeitsgutachter sein? Dass der Glaube an Magie in Westafrika weit verbreitet ist, ist wohl eher ein Fakt. Ob man es Voodoo nennen sollte und wie man es darstellen sollte ist eine andere Frage.
Das man folglich Leute damit zu Dingen zwingen kann, die sie sonst nicht tun würden leuchtet auch ein.
Wenn einige Frauen berichten sie seinen über den Landweg nach Europa gekommen, und dies dauere manchmal mehrere Jahre, warum soll das nicht stimmen?
Den Schwur als eine Art Versicherung anzusehen – in der Funktion mag das wohl stimmen – macht die Sache aber nicht besser. Sie schwören jemandem zu gehorchen ohne zu wissen, was sie dann in Europa oder auf dem Weg dorthin eigentlich tun sollen. Von einer fairen beiderseitigen Absicherung kann man dort wohl kaum sprechen. Eine Versicherung ersetzt einen Ausfall - der Schwur sorgt dafür, dass der Ausfall gar nicht zustande kommt.
Was kann getan werden um die Situation von illegalen Sexworkern zu verbessern? Gesetze gehen an dieser Gruppe, um die es sich doch so häufig in Berichten dreht, ohnehin vorüber. Da sie illegal sind, gibt es sie ja offiziell gar nicht. Das man den Status der Illegalität allgemein abschafft, ist für die nächste Jahre wohl eher illusorisch.
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Hallo hololo,
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Marc
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Zum Voodoo-Feindbild im christlichen Abendland bzw. der einseitigen-ausländerfeindlichen-kulturimperialistischen Presseberichterstattung über afrikanische Sexworker-MigrantInnen:
Mafia-Mitglieder in Italien und manche Mitglieder des deutschen Bundestages sprechen ein christliches (magisches) Gelöbnis. Afrikanische Landsleute dagegen eines in ihrer Tradition d.h. des Animismus und der Naturreligion (Voodoo). Strukturell oder kultur-komparatistisch ist da m.E. nichts sonderlich perfides oder fundermental unterschiedliches auszumachen.
Studie: Human Trafficking from Nigeria and Voodoo. Any Connections?
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=40631#40631
http://en.wikipedia.org/wiki/Haitian_Vo ... onceptions
www.google.de/search?q=voodoo+site%3Ase ... wtopic.php
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=82091#82091 (Voodoo & Football)
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@Hololo
Ich weiss aus Erfahrung, dass speziell Frauen, die sich illegal in Deutschland aufhalten, immer von Zwang sprechen - weil sie sonst ihre sofortige Ausweisung riskieren. Oder im Gefängnis landen.
Es gibt Frauen, die dazu gezwungen werden, sich zu prostituieren, keine Frage. Das ist ein abscheuliches Verbrechen, die niemand hier beschönigen will. Deshalb werden diese Fälle auch hier dokumentiert.
Die Ursache liegt doch nicht in der Sexarbeit, sondern an der Armut und der Hoffnung auf ein besseres Leben. Die selbe Problematik gibt es doch auch bei thailändischen ZigarettenverkäuferInnen, chinesischen Köchen und nigerianischen Kleindealern.
Ich weiss aus Erfahrung, dass speziell Frauen, die sich illegal in Deutschland aufhalten, immer von Zwang sprechen - weil sie sonst ihre sofortige Ausweisung riskieren. Oder im Gefängnis landen.
Es gibt Frauen, die dazu gezwungen werden, sich zu prostituieren, keine Frage. Das ist ein abscheuliches Verbrechen, die niemand hier beschönigen will. Deshalb werden diese Fälle auch hier dokumentiert.
Die Ursache liegt doch nicht in der Sexarbeit, sondern an der Armut und der Hoffnung auf ein besseres Leben. Die selbe Problematik gibt es doch auch bei thailändischen ZigarettenverkäuferInnen, chinesischen Köchen und nigerianischen Kleindealern.
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Hilfe für Voodoo-Zuhälter: Bewährungsstrafe
DORTMUND
Weil sie einer Bande von nigerianischen Voodoo-Zuhältern bei ihrer Menschen verachtenden Tätigkeit geholfen hat, ist eine 25-jährige Mutter am Dienstag vom Amtsgericht zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die aus Schwarzafrika stammende, aber schon lange in Deutschland lebende Angeklagte hatte der Bande Anfang 2006 ihren deutschen Personalausweis zur Verfügung gestellt. Mithilfe dieses Dokuments konnten die Zuhälter schließlich eine junge Nigerianerin mit Voodoo-Zauber nach Deutschland zwingen und hier in verschiedenen Bordellen im Ruhrgebiet „offiziell“ als Prostituierte arbeiten lassen.
Im Gegenzug kassierte die Angeklagte eine monatliche Ausweismiete. Erst 2009 bei einer Routinekontrolle in einem Dortmunder Sauna-Club wurde der Schwindel bemerkt. Den Polizisten fiel auf, dass die Prostituierte und die Person auf dem Personalausweis nicht identisch waren.
400 Euro Ausweismiete
Im Prozess gab die 25-Jährige lediglich einen Bruchteil der Vorwürfe zu. Sie habe ihren Ausweis einer Freundin gegeben, die sich illegal in Deutschland aufhielt, sagte sie den Richtern. „Ich wollte ihr helfen. Mit meinen Papieren sollte sie sich wenigstens einen 400-Euro-Job verschaffen können“, sagte die Angeklagte.
Dass ihr Ausweis in die Hände von Zuhältern gefallen sei, habe sie nicht gewusst. „Ich habe auch kein Geld dafür gekriegt“, behauptete die Frau. Das Gericht glaubte ihr jedoch kein Wort. Unter anderem hatte die Chefin der Zuhälter-Bande sie nämlich eindeutig identifiziert und dabei schwer belastet. „Ich habe ihr monatlich 400 Euro als Ausweismiete gegeben“, sagte die Zeugin.
http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/d ... 30,1433944
DORTMUND
Weil sie einer Bande von nigerianischen Voodoo-Zuhältern bei ihrer Menschen verachtenden Tätigkeit geholfen hat, ist eine 25-jährige Mutter am Dienstag vom Amtsgericht zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die aus Schwarzafrika stammende, aber schon lange in Deutschland lebende Angeklagte hatte der Bande Anfang 2006 ihren deutschen Personalausweis zur Verfügung gestellt. Mithilfe dieses Dokuments konnten die Zuhälter schließlich eine junge Nigerianerin mit Voodoo-Zauber nach Deutschland zwingen und hier in verschiedenen Bordellen im Ruhrgebiet „offiziell“ als Prostituierte arbeiten lassen.
Im Gegenzug kassierte die Angeklagte eine monatliche Ausweismiete. Erst 2009 bei einer Routinekontrolle in einem Dortmunder Sauna-Club wurde der Schwindel bemerkt. Den Polizisten fiel auf, dass die Prostituierte und die Person auf dem Personalausweis nicht identisch waren.
400 Euro Ausweismiete
Im Prozess gab die 25-Jährige lediglich einen Bruchteil der Vorwürfe zu. Sie habe ihren Ausweis einer Freundin gegeben, die sich illegal in Deutschland aufhielt, sagte sie den Richtern. „Ich wollte ihr helfen. Mit meinen Papieren sollte sie sich wenigstens einen 400-Euro-Job verschaffen können“, sagte die Angeklagte.
Dass ihr Ausweis in die Hände von Zuhältern gefallen sei, habe sie nicht gewusst. „Ich habe auch kein Geld dafür gekriegt“, behauptete die Frau. Das Gericht glaubte ihr jedoch kein Wort. Unter anderem hatte die Chefin der Zuhälter-Bande sie nämlich eindeutig identifiziert und dabei schwer belastet. „Ich habe ihr monatlich 400 Euro als Ausweismiete gegeben“, sagte die Zeugin.
http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/d ... 30,1433944
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Maria-Zuhälter
Wenn die Nigerianer ausländerfeindlich Voodoo-Zuhälter genannt werden, müßte man konsequenterweise z.B. solche aus dem christlichen Italien Maria-Zuhälter nennen.
(Weil wohl unter Mafiosi meist auf die heilige Mutter Gottes geschworen werden muß.)
Ausweismiete 400 Euro/Monat höre ich jetzt auch das erste mal. Hintergund ist ein inter-kulturelles Mustererkennungsproblem unseres evolutionären Gehirns für Menschen fremder Kulturen. Deswegen leihen sich Asiaten oder Afrikaner wg. Visa oder Altersbeschränkungen immer schonmal untereinander Ausweise, wenn sie im Westen sind... Und Zollbeamte trainieren Gesichtererkennung per PC-Software...
Dass die "Chefin der Zuhälter-Bande" solche Dienstleistung teuer einkaufen muß zeigt, wie bei der informellen Migration in die Sexarbeit kulturelle Bekanntschafts- und Verwandtschafts-Netzwerke gemeinsam Geschäfte machen (sonst hätten die ihr doch den Pass wegnehmen können, was ja standartmäßig im Zusammenhang mit sog. Zwangsprostititon behauptet wird). Andererseits verhalten sich unsere westlichen Firmen-Netzwerke im Ausland auf der ganzen Welt nicht prinzipiell anders was das Geschäftemachen angeht...
Extremfall: John Perkin der "Economic Hit Man / Auftragsmörder der USA" (Staatsterrorismus):
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=83174#83174
(Weil wohl unter Mafiosi meist auf die heilige Mutter Gottes geschworen werden muß.)
Ausweismiete 400 Euro/Monat höre ich jetzt auch das erste mal. Hintergund ist ein inter-kulturelles Mustererkennungsproblem unseres evolutionären Gehirns für Menschen fremder Kulturen. Deswegen leihen sich Asiaten oder Afrikaner wg. Visa oder Altersbeschränkungen immer schonmal untereinander Ausweise, wenn sie im Westen sind... Und Zollbeamte trainieren Gesichtererkennung per PC-Software...
Dass die "Chefin der Zuhälter-Bande" solche Dienstleistung teuer einkaufen muß zeigt, wie bei der informellen Migration in die Sexarbeit kulturelle Bekanntschafts- und Verwandtschafts-Netzwerke gemeinsam Geschäfte machen (sonst hätten die ihr doch den Pass wegnehmen können, was ja standartmäßig im Zusammenhang mit sog. Zwangsprostititon behauptet wird). Andererseits verhalten sich unsere westlichen Firmen-Netzwerke im Ausland auf der ganzen Welt nicht prinzipiell anders was das Geschäftemachen angeht...
Extremfall: John Perkin der "Economic Hit Man / Auftragsmörder der USA" (Staatsterrorismus):
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Grosser Prozess gegen Zuhälter in Barcelona
BARCELONA / KATALONIEN / SPANIEN: In Barcelona wird in dieser Woche der Prozess gegen 45 mutmassliche Zuhälter aus Rumänien eröffnet, denen vorgeworfen wird, Mädchen und Frauen aus ihrem Land mit falschen Versprechungen nach Spanien gelockt zu haben, wo man sie dann zur Prostitution zwang. Die Ronda Sant Antoni und viele kleine Strassen im Raval, dem alten Zentrum von Barcelona, sind seit Jahren gesteckt voll dieser Frauen, denen die Zuhälter fast die gesamten Einnahmen abnehmen. Bei Widerstand werden diese Frauen und Mädchen ausserdem noch misshandelt. Obwohl die Staatsanwaltschaft nicht davon ausgeht, dass es sich um eine mafiöse Verbindung dieser Zuhälter handelt, wurden doch vereinzelte Absprachen zwischen Familienmitgliedern nachgewiesen. Der Prozess dürfte sich über Wochen hinziehen. Ob die ausgebeuteten Frauen sich bereit finden, als Zeuginnen auszusagen, muss sich erst noch zeigen. In den meisten Fällen verschliesst die Angst vor der Rache dieser Männer den Opfern den Mund.
http://www.arena-info.com/arena/newsdet ... barcelona/
BARCELONA / KATALONIEN / SPANIEN: In Barcelona wird in dieser Woche der Prozess gegen 45 mutmassliche Zuhälter aus Rumänien eröffnet, denen vorgeworfen wird, Mädchen und Frauen aus ihrem Land mit falschen Versprechungen nach Spanien gelockt zu haben, wo man sie dann zur Prostitution zwang. Die Ronda Sant Antoni und viele kleine Strassen im Raval, dem alten Zentrum von Barcelona, sind seit Jahren gesteckt voll dieser Frauen, denen die Zuhälter fast die gesamten Einnahmen abnehmen. Bei Widerstand werden diese Frauen und Mädchen ausserdem noch misshandelt. Obwohl die Staatsanwaltschaft nicht davon ausgeht, dass es sich um eine mafiöse Verbindung dieser Zuhälter handelt, wurden doch vereinzelte Absprachen zwischen Familienmitgliedern nachgewiesen. Der Prozess dürfte sich über Wochen hinziehen. Ob die ausgebeuteten Frauen sich bereit finden, als Zeuginnen auszusagen, muss sich erst noch zeigen. In den meisten Fällen verschliesst die Angst vor der Rache dieser Männer den Opfern den Mund.
http://www.arena-info.com/arena/newsdet ... barcelona/
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Re: Welcome
Hi,
Vorstellung mache ich die Tage mal.
Die Vergleiche zu Mafia- und Bundestagsgelöbnis - der zur Mafia ist gar nicht mal unpassend. Der zum Bundestag, naja, irgendwo ja, irgendwo nein. Würde diese drei Sachen aber dennoch nicht so platt in eine Reihe stellen. Unterschiede sind da schon vorhanden. Um das abschließend zu beurteilen fehlt mir aber das Detailkenntnis.
Die Berichte in den Zeitungen sind natürlich immer auf die Sensation aus. Offensichtlich macht es was her von "Voodoo Leuten" aus Afrika zu schreiben. Verhindert eine wirkliche Diskussion. Dennoch so ganz ganz verkehrt scheint es dann doch nicht zu sein was in den Berichten steht. Voodoo Zauber etc. ist aber natürlich quatsch.
@ehemaliger_User
im Endeffekt sind es wohl die globalen Wohlstandsgefälle die dazu führen.
"Illegale" Frauen, die aus Übersee kommen und hier freiwillig oder unter mehr oder minder unter Zwang als Sexworker tätig sind, erfahren meiner Meinung eine schäbige Behandlung. Sie machen hier einen nicht einfachen und nicht ungefährlichen Job, sind von vornherein benachteiligt. Jeder geht im Endeffekt hin. Fliegen sie auf, Abschiebung oder Gefängnis und dann Abschiebung. Sie hätten mehr Respekt für das was sie tun verdient.
Die Vergleiche zu "ZigarettenverkäuferInnen, chinesischen Köchen und nigerianischen Kleindealern" finde ich irgendwie immer nicht so ganz passend. aber kann man so und so sehen.
@marc
Sie haben ja nicht Frau, die den Pass zur Verfügung stellte, zur Prostitution gezwungen, sondern eine andere, die offensichtlich gar nicht mir ihrem eigenen Pass eingereist ist - also auch kein Visum drin hatte. Wenn sie sich nun den Pass mietet, kann sie ja ganz gefahrlos arbeiten, da sie bei Kontrollen vermutlich nicht auffliegt. Vlt. reduziert man so die Ausfallquote.
Schade, dass es zu diesen ganzen Voodoo Berichten keine weiteren Zahlen und Erkenntnisse außer diesen polemischen Berichten gibt. Auch dieser Film "Meine Hölle Europa" gibt ja nur ein paar Einzelfallgeschichten wieder.
Wie viele schaffen es wirklich hier ein Europa zu bleiben? oder Geld für die Rückkehr zu sparen? Ist die Todesrate tatsächlich extrem hoch wie behauptet?
Wahrscheinlich wird es jedoch genauere Beschreibungen nie geben - es läuft ja alles zu verdeckt ab. So bleiben nur diese Voodoo Berichte in den Zeitungen.
Vorstellung mache ich die Tage mal.
Die Vergleiche zu Mafia- und Bundestagsgelöbnis - der zur Mafia ist gar nicht mal unpassend. Der zum Bundestag, naja, irgendwo ja, irgendwo nein. Würde diese drei Sachen aber dennoch nicht so platt in eine Reihe stellen. Unterschiede sind da schon vorhanden. Um das abschließend zu beurteilen fehlt mir aber das Detailkenntnis.
Die Berichte in den Zeitungen sind natürlich immer auf die Sensation aus. Offensichtlich macht es was her von "Voodoo Leuten" aus Afrika zu schreiben. Verhindert eine wirkliche Diskussion. Dennoch so ganz ganz verkehrt scheint es dann doch nicht zu sein was in den Berichten steht. Voodoo Zauber etc. ist aber natürlich quatsch.
@ehemaliger_User
im Endeffekt sind es wohl die globalen Wohlstandsgefälle die dazu führen.
"Illegale" Frauen, die aus Übersee kommen und hier freiwillig oder unter mehr oder minder unter Zwang als Sexworker tätig sind, erfahren meiner Meinung eine schäbige Behandlung. Sie machen hier einen nicht einfachen und nicht ungefährlichen Job, sind von vornherein benachteiligt. Jeder geht im Endeffekt hin. Fliegen sie auf, Abschiebung oder Gefängnis und dann Abschiebung. Sie hätten mehr Respekt für das was sie tun verdient.
Die Vergleiche zu "ZigarettenverkäuferInnen, chinesischen Köchen und nigerianischen Kleindealern" finde ich irgendwie immer nicht so ganz passend. aber kann man so und so sehen.
@marc
Sie haben ja nicht Frau, die den Pass zur Verfügung stellte, zur Prostitution gezwungen, sondern eine andere, die offensichtlich gar nicht mir ihrem eigenen Pass eingereist ist - also auch kein Visum drin hatte. Wenn sie sich nun den Pass mietet, kann sie ja ganz gefahrlos arbeiten, da sie bei Kontrollen vermutlich nicht auffliegt. Vlt. reduziert man so die Ausfallquote.
Schade, dass es zu diesen ganzen Voodoo Berichten keine weiteren Zahlen und Erkenntnisse außer diesen polemischen Berichten gibt. Auch dieser Film "Meine Hölle Europa" gibt ja nur ein paar Einzelfallgeschichten wieder.
Wie viele schaffen es wirklich hier ein Europa zu bleiben? oder Geld für die Rückkehr zu sparen? Ist die Todesrate tatsächlich extrem hoch wie behauptet?
Wahrscheinlich wird es jedoch genauere Beschreibungen nie geben - es läuft ja alles zu verdeckt ab. So bleiben nur diese Voodoo Berichte in den Zeitungen.
- nina777
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26.10.2011
16-Jährige prostituiert sich
GERICHT Paar soll minderjährige Polin beschäftigt haben
Die Schöffenrichterin sprach gleich zum Prozessbeginn klare Worte: „Dieses Verfahren hat gewisse Besonderheiten.“ Würde man also Einsicht in ein mögliches Fehlverhalten zeigen, wäre das in jedem Fall besser als eine große Beweisaufnahme, zu der dann auch eine Zeugin aus Polen geladen werden müsste. Trotz des Hinweises blieb das Paar, das im April 2010 eine 16-Jährige in einer ihrer zwei Terminwohnungen zur Prostitution angehalten haben soll, stumm.
Statt der angeklagten 34-Jährigen und ihres zwei Jahre älteren Freundes ergriffen deren Anwälte das Wort. Während einer der beiden für den 36-jährigen gelernten Schneider direkt erklärte, dass er angeblich nicht gewusst habe, wie alt das mutmaßliche Opfer ist, dachte sein Kollege für beide Angeklagten an eine milde Geldstrafe. Ihre Bitte, diesbezüglich mit Richterin und Staatsanwältin ein Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen zu führen, wurde allerdings abgelehnt.
Die Vowürfe wiegen schwer. Das ist auch der Grund, weshalb das Verfahren, das ursprünglich vor dem Amtsrichter begonnen hatte, an das Schöffengericht abgegeben wurde, das eine höhere Strafgewalt hat.
Jobanzeige per Internet aufgegeben
Laut Anklage soll das Paar, das eine Terminwohnung in der Rheinstraße und eine zweite in Kastel betreibt, im März 2010 im Internet nach einer Frau für die Prostitution gesucht haben. Eine 16-Jährige aus Polen meldete sich und wurde engagiert. Und das, obwohl die Angeklagten gewusst haben sollen, dass sie für diese Arbeit noch viel zu jung war. Im April 2010 flog das Paar auf, die junge Frau wurde in ihre Heimat zurück geschickt.
Nach Aussage eines der Verteidiger soll die 16-Jährige ihren Arbeitgebern gegenüber ein falsches Alter angegeben haben, um den Job zu bekommen. „Unsere Mandanten sind also unschuldig“, sagte er. Der Akteninhalt spricht offenbar aber eine andere Sprache. Richterin und Staatsanwältin wollten sich auf diese Aussage allein nicht einlassen. Auch ein Rechtsgespräch zu einem so frühen Zeitpunkt im Prozess kam für das Gericht nicht in Frage. Zunächst einmal soll die Zeugin aus Polen geladen und gehört werden. Der Prozess wurde deshalb noch einmal abgesetzt und soll im Februar neu starten
http://www.allgemeine-zeitung.de/region ... 294410.htm
16-Jährige prostituiert sich
GERICHT Paar soll minderjährige Polin beschäftigt haben
Die Schöffenrichterin sprach gleich zum Prozessbeginn klare Worte: „Dieses Verfahren hat gewisse Besonderheiten.“ Würde man also Einsicht in ein mögliches Fehlverhalten zeigen, wäre das in jedem Fall besser als eine große Beweisaufnahme, zu der dann auch eine Zeugin aus Polen geladen werden müsste. Trotz des Hinweises blieb das Paar, das im April 2010 eine 16-Jährige in einer ihrer zwei Terminwohnungen zur Prostitution angehalten haben soll, stumm.
Statt der angeklagten 34-Jährigen und ihres zwei Jahre älteren Freundes ergriffen deren Anwälte das Wort. Während einer der beiden für den 36-jährigen gelernten Schneider direkt erklärte, dass er angeblich nicht gewusst habe, wie alt das mutmaßliche Opfer ist, dachte sein Kollege für beide Angeklagten an eine milde Geldstrafe. Ihre Bitte, diesbezüglich mit Richterin und Staatsanwältin ein Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen zu führen, wurde allerdings abgelehnt.
Die Vowürfe wiegen schwer. Das ist auch der Grund, weshalb das Verfahren, das ursprünglich vor dem Amtsrichter begonnen hatte, an das Schöffengericht abgegeben wurde, das eine höhere Strafgewalt hat.
Jobanzeige per Internet aufgegeben
Laut Anklage soll das Paar, das eine Terminwohnung in der Rheinstraße und eine zweite in Kastel betreibt, im März 2010 im Internet nach einer Frau für die Prostitution gesucht haben. Eine 16-Jährige aus Polen meldete sich und wurde engagiert. Und das, obwohl die Angeklagten gewusst haben sollen, dass sie für diese Arbeit noch viel zu jung war. Im April 2010 flog das Paar auf, die junge Frau wurde in ihre Heimat zurück geschickt.
Nach Aussage eines der Verteidiger soll die 16-Jährige ihren Arbeitgebern gegenüber ein falsches Alter angegeben haben, um den Job zu bekommen. „Unsere Mandanten sind also unschuldig“, sagte er. Der Akteninhalt spricht offenbar aber eine andere Sprache. Richterin und Staatsanwältin wollten sich auf diese Aussage allein nicht einlassen. Auch ein Rechtsgespräch zu einem so frühen Zeitpunkt im Prozess kam für das Gericht nicht in Frage. Zunächst einmal soll die Zeugin aus Polen geladen und gehört werden. Der Prozess wurde deshalb noch einmal abgesetzt und soll im Februar neu starten
http://www.allgemeine-zeitung.de/region ... 294410.htm
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
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Der Bericht spricht aber von "Über die Hälfte ihrer Einnahmen hatten sie abzuliefern". Wieviel genau wird nicht erläutert, aber das ist doch immerhin mehr als die Hälfte... Das scheint mir ohnehin nicht in Ordnung.ehemaliger_User hat geschrieben: Und 50:50 ist in Wohnungen üblich
Guten Abend, schöne Unbekannte!
Joachim Ringelnatz
Joachim Ringelnatz
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Re: Maria-Zuhälter
Es hängt alles ganz davon ab, wie derartige Rituale angewendet werden.Marc of Frankfurt hat geschrieben:Wenn die Nigerianer ausländerfeindlich Voodoo-Zuhälter genannt werden, müßte man konsequenterweise z.B. solche aus dem christlichen Italien Maria-Zuhälter nennen.
(Weil wohl unter Mafiosi meist auf die heilige Mutter Gottes geschworen werden muß.)
Erstens dürfte es sich bei Nigerianerinnen um Mitglieder des Yoruba-Stammes handeln. Die ist, wenn man Wikipedia glauben darf, diejenige, die in Nigeria noch am ehesten so etwas wie eine Voodoo-Religion betreibt.
Wie ich http://en.wikipedia.org/wiki/Yoruba_rel ... with_Vodou entnehme, gibt es in jener Religion, nebst vielen andern, so etwas wie eine Gottheit namens Èsù oder Elegua. Dafür gilt:
"Best referred to as "The Trickster", he deals a hand of misfortune to those that do not offer tribute or are deemed to be spiritual novices."
Solche Rituale könnte man also im bösen Sinne benutzen. Muss aber nicht unbedingt sein: Sogar solches ritualisch herbeigeführtes Missgeschick hegt anscheinend auch seinen ganz eigenen positiven Sinn:
"Èṣù is a spirit of Chaos and Trickery, and plays frequently by leading mortals to temptation and possible tribulation in the hopes that the experience will lead ultimately to their maturation. In this way he is certainly a difficult teacher, but in the end is usually found to be a good one."
http://en.wikipedia.org/wiki/Eshu
Andererseits gibt es aber noch die Gottheit Yemaya: "She is considered the protective energy of the feminine force." Ein Ritual zu ihren Ehren wäre also genauso gut dankbar, jetzt aber in positivem Sinne, zum Schutz der Frau im Ausland. Das wäre dann ungefähr gleichzusetzen mit einem Schwur auf die Heilige Magd.
Wo aber von polizeilicher Seite her genauere Angaben ständig fehlen, lässt sich vorerst nicht entscheiden, was hier nun wirklich der Fall ist, wenn überhaupt.
Guten Abend, schöne Unbekannte!
Joachim Ringelnatz
Joachim Ringelnatz
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27.10.2011
Zur Prostitution gezwungen
19-jährige aus Fängen eines Zuhälters befreit
WERL –
Das Martyrium ist beendet. Acht Wochen lang hatte eine 19-jährige Frau in den Fängen eines Zuhälters (23) verbracht. Jetzt gelang es der Polizei, sie zu retten. Der 23-Jährige hatte die junge Frau vor acht Wochen von einem anderen Zuhälter gekauft und zur Prostitution gezwungen. Gegen ihn wurde Haftbefehl wegen Menschenhandel, Vergewaltigung und Körperverletzung erlassen.
Bereits vor Monaten war die 19-Jährige mit einem vermeintlichen Job als Kellnerin aus Rumänien nach Deutschland gelockt worden. Hier angekommen, wurde sie in verschiedenen Städten zur Prostitution gezwungen. Erst in Werl (Nordrhein-Westfalen) konnte sie heimlich ihre Mutter über ihren Aufenthaltsort informieren. Tage später fanden die Ermittler die Frau. Möglicherweise hatte sich das Opfer nicht getraut, sich direkt an die Polizei zu wenden. „In Rumänien ist die Ausübung der Prostitution strafbar“, sagte der Staatsanwalt.
Nach bisherigen Erkenntnissen musste die 19-Jährige unter anderem auch in Oldenburg und Dortmund als Prostituierte arbeiten, bevor sie im August nach Werl kam. Mindestens zwei Mal sei die Frau verkauft worden, sagte der ermittelnde Staatsanwalt.
„Da sollen Summen zwischen 6000 und 10.000 Euro geflossen sein.“ Der vorbestrafte, aber bisher nicht aus dem Rotlicht-Milieu bekannte 23-Jährige habe die junge Frau in verschiedene Bordell-artige Betriebe in Werl und Umgebung geschickt.
Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland nach Angaben des Bundeskriminalamtes 470 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Menschenhandel abgeschlossen. Einen Schwerpunkt dabei hat Nordrhein-Westfalen mit 130 Ermittlungsverfahren.
http://www.berliner-kurier.de/panorama/ ... 68920.html
Zur Prostitution gezwungen
19-jährige aus Fängen eines Zuhälters befreit
WERL –
Das Martyrium ist beendet. Acht Wochen lang hatte eine 19-jährige Frau in den Fängen eines Zuhälters (23) verbracht. Jetzt gelang es der Polizei, sie zu retten. Der 23-Jährige hatte die junge Frau vor acht Wochen von einem anderen Zuhälter gekauft und zur Prostitution gezwungen. Gegen ihn wurde Haftbefehl wegen Menschenhandel, Vergewaltigung und Körperverletzung erlassen.
Bereits vor Monaten war die 19-Jährige mit einem vermeintlichen Job als Kellnerin aus Rumänien nach Deutschland gelockt worden. Hier angekommen, wurde sie in verschiedenen Städten zur Prostitution gezwungen. Erst in Werl (Nordrhein-Westfalen) konnte sie heimlich ihre Mutter über ihren Aufenthaltsort informieren. Tage später fanden die Ermittler die Frau. Möglicherweise hatte sich das Opfer nicht getraut, sich direkt an die Polizei zu wenden. „In Rumänien ist die Ausübung der Prostitution strafbar“, sagte der Staatsanwalt.
Nach bisherigen Erkenntnissen musste die 19-Jährige unter anderem auch in Oldenburg und Dortmund als Prostituierte arbeiten, bevor sie im August nach Werl kam. Mindestens zwei Mal sei die Frau verkauft worden, sagte der ermittelnde Staatsanwalt.
„Da sollen Summen zwischen 6000 und 10.000 Euro geflossen sein.“ Der vorbestrafte, aber bisher nicht aus dem Rotlicht-Milieu bekannte 23-Jährige habe die junge Frau in verschiedene Bordell-artige Betriebe in Werl und Umgebung geschickt.
Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland nach Angaben des Bundeskriminalamtes 470 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Menschenhandel abgeschlossen. Einen Schwerpunkt dabei hat Nordrhein-Westfalen mit 130 Ermittlungsverfahren.
http://www.berliner-kurier.de/panorama/ ... 68920.html
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26.10.2011
Betrug: Ohne Cent ins Bordell
Eine Viertelstunde lang ließ der angeklagte Rentner die Prozessbeteiligten warten. Dann wurde der 67-Jährige vom Bonner Amtsrichter in Abwesenheit verurteilt: Wegen zweifachen Betrugs zu neun Monaten Haft, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurden.
BONN - Die Anklagebank blieb gestern leer: Eine Viertelstunde lang ließ der angeklagte Rentner die Prozessbeteiligten warten; auch die Zeugin, Inhaberin eines Bonner Bordells, stand bereits vor der Tür. Dann wurde der 67-Jährige vom Bonner Amtsrichter in Abwesenheit verurteilt: Wegen zweifachen Betrugs zulasten des Clubs und eines Taxiunternehmens zu neun Monaten Haft, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Im Mai 2011 hatte sich der Rentner mit einem Taxi, so das Gericht, in das Bordell fahren lassen und hatte sich hier mit Getränken und mancherlei Dienstleistungen vergnügt, während draußen das Taxameter weiter lief. Der scheinbar so solvente Kunde, der sehr großzügig auftrat, hatte keinen Cent in der Tasche: Weder die Taxikosten in Höhe von 84 Euro noch die Clubleistungen, die sich am Ende auf 1163 Euro summiert hatten, konnte er bezahlen. Wie der mittellose Freier jedoch das Haus ohne großes Aufsehen verlassen konnte, ist nicht überliefert. Angezeigt worden war der 67-Jährige von dem Taxi-Unternehmen und dem betrogenen Bordell.
Der dreiste Freier ist justizbekannt: 2003 war er bereits einschlägig wegen gewerbsmäßigen Betrugs vom Landgericht Koblenz zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, die er zum großen Teil auch abgesessen hatte. Da der Mann sich in den letzten fünf Jahren, bis zum Vorfall im Bonner Club, straffrei geführt hat (zumindest wurde nichts mehr bekannt), hat das Amtsgericht ihm die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, allerdings die Bewährungszeit auf vier Jahre festgesetzt.
Der Rentner kann sich gegen das Urteil noch wehren und Einspruch einlegen, aber dann müsste er zum Gericht kommen und sich in einem Prozess den Vorwürfen stellen.
http://www.rundschau-online.de/html/art ... 2626.shtml
Betrug: Ohne Cent ins Bordell
Eine Viertelstunde lang ließ der angeklagte Rentner die Prozessbeteiligten warten. Dann wurde der 67-Jährige vom Bonner Amtsrichter in Abwesenheit verurteilt: Wegen zweifachen Betrugs zu neun Monaten Haft, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurden.
BONN - Die Anklagebank blieb gestern leer: Eine Viertelstunde lang ließ der angeklagte Rentner die Prozessbeteiligten warten; auch die Zeugin, Inhaberin eines Bonner Bordells, stand bereits vor der Tür. Dann wurde der 67-Jährige vom Bonner Amtsrichter in Abwesenheit verurteilt: Wegen zweifachen Betrugs zulasten des Clubs und eines Taxiunternehmens zu neun Monaten Haft, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Im Mai 2011 hatte sich der Rentner mit einem Taxi, so das Gericht, in das Bordell fahren lassen und hatte sich hier mit Getränken und mancherlei Dienstleistungen vergnügt, während draußen das Taxameter weiter lief. Der scheinbar so solvente Kunde, der sehr großzügig auftrat, hatte keinen Cent in der Tasche: Weder die Taxikosten in Höhe von 84 Euro noch die Clubleistungen, die sich am Ende auf 1163 Euro summiert hatten, konnte er bezahlen. Wie der mittellose Freier jedoch das Haus ohne großes Aufsehen verlassen konnte, ist nicht überliefert. Angezeigt worden war der 67-Jährige von dem Taxi-Unternehmen und dem betrogenen Bordell.
Der dreiste Freier ist justizbekannt: 2003 war er bereits einschlägig wegen gewerbsmäßigen Betrugs vom Landgericht Koblenz zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, die er zum großen Teil auch abgesessen hatte. Da der Mann sich in den letzten fünf Jahren, bis zum Vorfall im Bonner Club, straffrei geführt hat (zumindest wurde nichts mehr bekannt), hat das Amtsgericht ihm die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, allerdings die Bewährungszeit auf vier Jahre festgesetzt.
Der Rentner kann sich gegen das Urteil noch wehren und Einspruch einlegen, aber dann müsste er zum Gericht kommen und sich in einem Prozess den Vorwürfen stellen.
http://www.rundschau-online.de/html/art ... 2626.shtml
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.