]Urteil Besserer Schutz vor Beleidigungen im Internet

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fraences
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]Urteil Besserer Schutz vor Beleidigungen im Internet

Beitrag von fraences »

Dieses Urteil könnte für uns von Bedeutung sein in Freierforen

Urteil Besserer Schutz vor Beleidigungen im Internet

Der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof haben die Persönlichkeitsrechte im Internet gestärkt. Provider werden verpflichtet, bei Rechtsverstößen Blog-Einträge zu löschen.

Opfer von rechtsverletzenden Einträgen im Internet dürfen sowohl im Land des Opfers als auch in dem Land klagen, in dem die Internetseite vom Betreiber angemeldet wurde.


Der Bundesgerichtshof (BGH) und der Europäische Gerichtshof haben den Schutz derjenigen gestärkt, die sich gegen Rechtsverletzungen im Internet wehren wollen. Sowohl die Karlsruher als auch die Luxemburger Richter stellten klar, dass sich Opfer an die Gerichte ihres Heimatlandes wenden können.

Der BGH entschied, dass ein Betroffener dem Provider – hier ging es um Google – darlegen muss, dass in einem seiner Blogs gegen Recht verstoßen wurde. Dieser Hinweis müsse „so konkret gefasst“ sein, das er „ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung bejaht werden kann“. Diese Beanstandung muss der Provider dann an den Blog-Verantwortlichen weiterleiten. Äußert sich dieser nicht, muss der Eintrag nach der Karlsruher Entscheidung gelöscht werden. Beharrt der Blogger jedoch auf seinen Aussagen, muss der Betroffene sich bemühen, die Rechtsverletzung zu belegen. Kann er das nicht, bleibt der beanstandete Eintrag im Netz, gelingt der Nachweis, muss er gelöscht werden. Für solche Fälle sind demnach deutsche Gerichte zuständig, auch wenn der Provider seinen Sitz im Ausland hat.

Erleichterung bei Google

Google zeigte sich erleichtert darüber, dass das Unternehmen nicht alle Inhalte vorab auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen müsse oder Behauptungen schon „auf Zuruf“ löschen müsse. In diesem Fall war in einem Mallorca-Blog ein Mann mit voller Namensnennung beschuldigt worden, er habe mit Firmen-Kreditkarte Rechnungen eines Sexclubs bezahlt.

Da der Autor nicht bekannt war, verklagte der Betroffene Google als Provider

und bekam vom Oberlandesgericht Hamburg Recht. Der BGH hob diese Entscheidung nun auf und verwies sie zur weiteren Prüfung zurück. Ausdrücklich billigten die Karlsruher Richter die Ansicht der Vorinstanzen, dass hier deutsches Recht Anwendung finde. (Aktenzeichen VI ZR 93/10)

Auch der Europäische Gerichtshof entschied am Dienstag, dass ein Gericht am Wohnort des Geschädigten am besten die Auswirkungen einer Persönlichkeitsverletzung beurteilen könne. Das Opfer könne jedoch auch in dem Land klagen, in dem sich der Urheber niedergelassen habe (Aktenzeichen C-161/10).
http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 04691.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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