Geschlecht, Gesellschaft, Gesetz
Wie definiert das Recht die Geschlechter? Sind Männer und Frauen vor dem Gesetz gleich? Was ist mit Personen, die nicht in die binären Kategorien passen? Welchen Einfluss haben die Geschlechterkategorien auf Gesetzgebung und -auslegung?
Diese und weitere Fragen untersuchen Referentinnen und Referenten aus ganz Deutschland im Sommersemester 2012 an der Universität zu Köln.
Erstmalig findet dann die Vorlesungsreihe „Legal Gender Studies: Eine Einführung in die feministische Rechtswissenschaft“ statt.
Die Dozierenden präsentieren vielfältige Positionen, die zur kritischen Reflexion von Geschlecht, Recht und Machtstrukturen anregen. „Die Beiträge bearbeiten komplexe, interdisziplinäre und zugleich öffentlichkeitsrelevante Themen, die jede und jeden auf irgendeine Weise betreffen,“ erzählt Monika Schoop aus dem Gleichstellungsbüro der Universität zu Köln, die das Legal Gender Studies - Programm organisiert und koordiniert. Weiterhin erklärt sie: „Die feministische Rechtswissenschaft stellt die Frage nach der Funktion von Rechtsnormen in der Gesellschaft und ist somit für uns alle relevant. Wir freuen uns mit der Vorlesungsreihe dieses Thema auch an der Universität Köln einem breiten Publikum zugänglich zu machen.“
Bei der Vorlesungsreihe wirken sowohl Professorinnen und Professoren als auch Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler mit. Neben externen ReferentInnen stellen auch WissenschafterInnen der Universität zu Köln ihre Forschungsarbeiten vor.
Die Hörerinnen und Hörer können Vorträge erwarten zu: historischen Entwicklungen des Antidiskriminierungsrechts, Geschlecht und Asyl- bzw. Einwanderungsrecht, Prostitution, Sterilisation von Frauen mit Behinderungen, Sexismus in der Werbung, interkulturellen Vergleichen und Kriminalität und Geschlecht. Die Veranstaltung steht Studierenden aller Fachrichtungen sowie interessierten Gasthörerinnen und Gasthörern offen.
Die Vorlesungsreihe findet ab dem 05. April
2012 immer wöchentlich donnerstags von 14.00-15.30 Uhr statt
Weitere Informationen:
www.gb.uni-koeln.de/gleichstellung_an_d ... x_ger.html
www.juraforum.de/wissenschaft/geschlech ... etz-393136
Uni Köln „Legal Gender Studies
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Uni Köln „Legal Gender Studies
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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Feministische Rechtswissenschaft im Kontext des Rechtsstaalichkeitsprinzips
Wegen bestehender hegemonialer Normen (Gender- und Geschlechterstereotypen, (Hetronormativität, Putophobie) und Verharmlosungen...) werden bei Prozessen trotzt relative eindeutiger Beweislage die beschuldigten (Männer) oft freigelassen oder nur zu geringen Strafen verurteilt (auf Bewährung).
(Kachelmann-Prozess (Litigation PR), Vergewaltigungen, Menschenhandelsprozesse wie zuletzt in Wien Prozess Operation "Montana")
"Begründet wird das dann gern mit dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip, der Aufklärung und all dem Rotz, der von weißen europäischen Männern in mächtigen Positionen erfunden wurde, um ihren Besitzstand zu wahren und universale Menschenrechte für ihren eigenen Vorteil zu instrumentalisieren."
- Nadine Lantzsch
www.nadine-lantzsch.de
http://wikimannia.org/Nadine_Lantzsch
"Prinzip der Rechtsstaatlichkeit" sei vor allem dazu erfunden wurde, um "Konflikte unter Männern" zu regeln.
- Antje Schrupp
www.antjeSchrupp.de .com
http://de.wikipedia.org/wiki/Antje_Schrupp
Siehe Menschenrechte und Staatsableitung (Nationalstaatsentstehung)
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=85737#85737
Deshalb gäbe es eine "Unvereinbarkeit zwischen Frauen und dem Prinzip des Rechtsstaats". Wörtlich: "Würde es nur Frauen geben, bräuchten wir keine Justiz." Weiter behauptet Antje Schrupp, es bestünde "eine sehr enge Verbindung zwischen der Verteidigung des Rechtsstaats und offener Frauenfeindlichkeit".
Diese These kann man sicher auch erweitern indem man das Wort Frauen durch das Wort Sexarbeiter_innen ersetzt.
Beschreibung des Verhältnisses von Feministinnen zum Rechtsstaat
"Im postulierten Geschlechterkampf gibt es keine Hemmungen (mehr), denn es ist Krieg und das andere Geschlecht ist der Feind, ein diabolischer Kontrahent, gegen den man sich auflehnen muß. In so einem Krieg darf auch mal die rechtsstaatliche Praxis als unmenschlicher Akt tituliert werden - und demgegenüber, die Entrechtsstaatlichung als Fortschritt gefeiert werden. Rechtsstaat ist, was den Damen recht ist."
- Roberto J. De Lapuente
http://wikimannia.org/Feministische_Rechtswissenschaft
Wegen bestehender hegemonialer Normen (Gender- und Geschlechterstereotypen, (Hetronormativität, Putophobie) und Verharmlosungen...) werden bei Prozessen trotzt relative eindeutiger Beweislage die beschuldigten (Männer) oft freigelassen oder nur zu geringen Strafen verurteilt (auf Bewährung).
(Kachelmann-Prozess (Litigation PR), Vergewaltigungen, Menschenhandelsprozesse wie zuletzt in Wien Prozess Operation "Montana")
"Begründet wird das dann gern mit dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip, der Aufklärung und all dem Rotz, der von weißen europäischen Männern in mächtigen Positionen erfunden wurde, um ihren Besitzstand zu wahren und universale Menschenrechte für ihren eigenen Vorteil zu instrumentalisieren."
- Nadine Lantzsch
www.nadine-lantzsch.de
http://wikimannia.org/Nadine_Lantzsch
"Prinzip der Rechtsstaatlichkeit" sei vor allem dazu erfunden wurde, um "Konflikte unter Männern" zu regeln.
- Antje Schrupp
www.antjeSchrupp.de .com
http://de.wikipedia.org/wiki/Antje_Schrupp
Siehe Menschenrechte und Staatsableitung (Nationalstaatsentstehung)
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=85737#85737
Deshalb gäbe es eine "Unvereinbarkeit zwischen Frauen und dem Prinzip des Rechtsstaats". Wörtlich: "Würde es nur Frauen geben, bräuchten wir keine Justiz." Weiter behauptet Antje Schrupp, es bestünde "eine sehr enge Verbindung zwischen der Verteidigung des Rechtsstaats und offener Frauenfeindlichkeit".
Diese These kann man sicher auch erweitern indem man das Wort Frauen durch das Wort Sexarbeiter_innen ersetzt.
Beschreibung des Verhältnisses von Feministinnen zum Rechtsstaat
"Im postulierten Geschlechterkampf gibt es keine Hemmungen (mehr), denn es ist Krieg und das andere Geschlecht ist der Feind, ein diabolischer Kontrahent, gegen den man sich auflehnen muß. In so einem Krieg darf auch mal die rechtsstaatliche Praxis als unmenschlicher Akt tituliert werden - und demgegenüber, die Entrechtsstaatlichung als Fortschritt gefeiert werden. Rechtsstaat ist, was den Damen recht ist."
- Roberto J. De Lapuente
http://wikimannia.org/Feministische_Rechtswissenschaft