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Nachricht |
flabbergaster
interessiert


Ich bin...: ohne Angabe

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Hi, ich habe eine delikate frage.
darf ich vom rechtlichen standpunkt aus in meiner wohnung eine gangbang- sexparty oragnisieren, bei der die teilnehmer "eintritt" zahlen. und eine bzw mehrere frauen TG aus dem Einnahmentopf beziehen.
mach ich hier alles richtig, oder ist das aus diversen gründen nicht erlaubt. muss ich die party melden?
vielen dank für Hinweise zum Thema Privatsexparties....
lg
jan
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Femina
PlatinStern


Ich bin...: ohne Angabe

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Hallo Jan,
mal abgesehen davon, daß ich sowas ganz doof finde, finde ich aber auch, daß du deine Partys gestalten kannst, wie du magst.
Wenn du natürlich persönlich die Gäste anrufst und sie informierst, einen kleinen Brückenzoll zu berappen.
Wenn die genauso drauf sind, werden sie nichts dagegen haben.
Wenn dann die Frauen, die zu Eurer Belustigung ansprengen, auch mit allem einverstanden sind, dann steht diesem Vergnügen doch nichts im Wege.
Es ist eine private Party.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
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Lycisca 
ModeratorIn


Ich bin...: SexarbeiterIn

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| ... und falls doch Polizei auftaucht, bitte an dieser Stelle einen Bericht: Eine solcherart geplatzte private Sexparty wäre sicher ein relevantes Fallbeispiel zum Thema "Missachtung des Privatlebens durch die Polizei" bei einem der internationalen Schattenberichte dieses Forums (vgl die bisherigen UN'CESCR und UN'CAT Berichte).
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annainga 
PlatinStern


Ich bin...: SexarbeiterIn

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interessante frage.
sind solche zusammenkünfte, in denen umsatz-machen eine rolle spielt erlaubt?
sobald geld ins spiel kommt, sind es keine privatparties mehr. erinnert mich ein wenig an tupperware-parties.
und die müssten erlaubt sein, obwohl ziel ist, umsatz zu machen. selbst im reinen wohngebiet finden die häufig statt.
durch die verknüpfung von geld mit sexuellen handlungen werden viele dinge anders bewertet.
siehst du es als geschäftsidee, um regelmäßig geld zu verdienen oder um das "taschengeld" mal aufzubessern?
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Femina
PlatinStern


Ich bin...: ohne Angabe

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Annainga, das ist auch irgendwie Auslegungssache.
Wenn ich steif und fest behaupte, daß das eine Privatparty ist, wo die Gäste statt Nudelsalat und Grillgut
eine kleine Geldsumme mitbringen, spricht doch nichts dagegen.
Ich habe das so verstanden, daß das Bezahlen als Aufwandsentschädigung für Essen, Trinken und "Geschenke" für die Frauen zu sehen ist.
Wenn alle Gäste bei einer evtl. Anzeige kollegial zusammenhalten, kann nichts passieren.
Ist wie beim geheimen Zocken im Keller. Tür zu und a Ruah is.
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annainga 
PlatinStern


Ich bin...: SexarbeiterIn

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ja, so könnte das funktionieren @Femina.
klein und fein, als geheimtipp.
mit werbung und alkohol, ausgelassen und laut,
könnts ärger geben.
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Femina
PlatinStern


Ich bin...: ohne Angabe

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Ja, ich vergleiche das so mit meinen Sommerpartys, die ich immer im Garten gab. Ich hatte oft 40 Leute, die sich in Haus und Garten mit Glas in der Hand verteilten.
Da brachte jeder was mit. Es war eine geschlossene Gesellschaft. Das sagte ich auch Vorbeigehenden, die ans Gartentor kamen und mitfeiern wollten, weil sie die Beleuchtung und Musik hörten.
Ich mein, es war ja auch schön und einladend.
Aber wenn ich sowas in meinem Bauernhaus machen wollte, dann ginge ich genauso vor. Nur die dicke Eichenhaustür würde verriegelt und fertig. Da könnten sich die Liebespaare rudelbumsend in allen Zimmern vergnügen, da sollte mal einer was sagen! Da wär aber was los!
Von daher, wenn man das klug und vernünftig angeht, kann da nix passieren. Es müssen natürlich alle zusammenhalten.
Und das ist ja wohl unausgesprochen eine Ehrensache!
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Sexparty in WOhnung
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