Kann man Frauen zwingen im Laufhaus zu arbeiten wenn Wohnung

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Lady-Dominique
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Kann man Frauen zwingen im Laufhaus zu arbeiten wenn Wohnung

Beitrag von Lady-Dominique »


Kann man anhand der Sperrbezirkverordnung einer Stadt gezwungen werden dass man künftig im Laufhaus arbeiten muss wenn zu wenig Fläche auf dem Stadtplan für Wohnungs-prostitution laut Sperrbezirkverordnung ausgewiesen ist??

Ein Anruf beim Ordnungsmat in Passau ergab dass die Bereiche wo Prostitution erlaubt ist nur Laufhäuser und bereits
bestehende grosse Etablissements betrifft, keine Chance also dass man überhaupt eine Privatwohnung in Passau finden kann. Da ich 46 Jahre alt bin und mich nicht mit Frauen die wesentlich jünger sind in einem Laufhaus verkaufen will und mein Bizarrstudio auch dort nicht realisierbar wäre aufgrund der fehlenden Einrichtung möchte ich mich an Euch wenden.

Wer kann mir Tips im Umgang mit den Behörden machen damit
man zu einer Lösung kommt ohne dass ich mein Vorhaben nach einer Wohnung für mich allein zu schaun an den Nagel hängen muss. Ist es nicht ein Grundrecht dass jeder das rRecht hat auf
freie Berufsausübung und Verwirklichung. Ich liebe meinen Job!

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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

@Lady-Dominique

es gibt hier im Forum ungleich Berufenere als mich daher nur soviel:

Die Grundrechte, gerade auch die Berufsfreiheit kann durch einfache Gesetze die der Regelung der Berufsausübung dienen eingeschränkt werden. Die Ermächtigung zum Erlass solcher Sperrgebietsverordnungen gehören dazu. Das Bundesverfassungsgericht hat sich hierzu klar geäussert und alles insoweit für verfassungsgemäß erachtet. Man argumentiert folgendermaßen - vereinfacht gesagt: Du darfst ja als SW arbeiten, überall - nur nicht da wo es verboten ist...!

Genauere Infos in Bezug auf die "Verhandlungsbereitschaft" der Passauer Behörden erhälst Du hier von den erwähnten Berufeneren. Viel Erfolg und Durchhaltewillen wünscht

Kasharius

P.S. Wenn einem der Nachweis gelingt, daß durch diese Verwaltungspraxis Wohnungsprostitution bzw. Artverwandte Betätigungen benachteiligt werden, k ö n n t e man vielleicht mi t dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG argumentieren. Am besten auch mal mit SW-Beratungsstellen und deren Anwälten kontakt aufnehmen.

Lady-Dominique
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Beitrag von Lady-Dominique »

Hallo Kasharius,

vielen Dank für Deine Mail.
Wie komme ich an die von Dir vorgeschlagenen Adressen von Anwälten die sich mit sowas auskennen? Die Stadt Passau unterstütz und fördert ja in diesem Falle genau diejenigen die Frauen in Laufhäusern ausbeuten, nämlich die Betreiber dieser Clubs wenn sie einer einzelnen Frau verbietet Massagen oder ähnliches im privaten Rahmen anzubieten. Bleibt anzunehmen dass Sie mit den Betreibern unter einer Decke stecken oder wie soll man das verstehen? Das wäre ja ein Skandal was man eigentlich in den Medien breittreten müsste. Für die Betreiber solcher Laufhäuser ist das eine Lizenz zum Geldverdienen auf Kosten der Frauen die dort ausgebeutet werden.

Ich denke am besten was suchen, darin wohnen, rein privat, fertig. Was kann passieren wenn die ganze Sache auffliegt?