La Marfa hat geschrieben:Ich glaube nicht, dass in der Wertung der Öffentlichkeit ein Dienst(vertrags)verhältnis besser aussieht als ein Kauf(vertrags)verhältnis, weil das sprachlich sogar Richtung Dienstbarkeit besetzt werden könnte / würde.
La Marfa
Ich fürchte, über einen solchen Gedankengang wird sich der Jurist ein Schmunzeln nicht verkneifen können.
@Kasharius, könnte man sexuelle Dienstleistungen nicht auch als Werkvertrag ausgestalten? Gerade im digitalen Zeitalter, in dem sowieso immer mehr Werkstücke "immaterielle Sachen" sind, könnte man doch vielleicht auch den Orgasmus als eine solche rechtsverdrehen?
@Marfa, meinst du ernsthaft, die Sklaverei (Kaufvertrag) sei in der Öffentlichkeit besser konnotiert als das Dienstverhältnis (Dienstvertrag)? Mein eigener Arbeitsvertrag ist mit z.B. mit "Dienstvertrag" überschrieben, und das dürfte auf sehr, sehr viele Menschen in regulären Arbeitsverhältnissen so zutreffen. Ist schon noch ein bisschen besser als Sklaverei, würde ich sagen.
Tilopa hat geschrieben:könnte man sexuelle Dienstleistungen nicht auch als Werkvertrag ausgestalten? Gerade im digitalen Zeitalter, in dem sowieso immer mehr Werkstücke "immaterielle Sachen" sind, könnte man doch vielleicht auch den Orgasmus als eine solche rechtsverdrehen?
Ich denke kaum dass das möglich ist, und es würde aufgrund der Gewährleistungspflicht unseren berechtigten Interessen massiv schaden - während beim Dienstvertrag der Kunde "nur" Anspruch auf das korrekte Erbringen der Leistung hat kann er beim Werkvertrag das Ergebnis einklagen, also beispielsweise mit der bloßen Behauptung dass es ihm nicht gefallen hat sein Geld zurückverlangen.
Liebe Grüße, Aoife
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
Misspellings are *very special effects* of me keyboard
Sehe ich auch so, liebe Aoife - Werkverträge kann gerade bei sexuellen Dienstleistungen niemand ernsthaft befürworten. Die Frage war auch eher als augenzwinkernder Gedankenanstoß gemeint, da Marfa ja (linguistische) Probleme beim Dienstvertrag anmeldete.
Tilopa hat geschrieben:Die Frage war auch eher als augenzwinkernder Gedankenanstoß gemeint, da Marfa ja (linguistische) Probleme beim Dienstvertrag anmeldete.
Dann sollten wir über eine Gleichstellung mit dem Maklervertrag nachdenken - der ja im eigentlichen Wortsinn gar kein Vertrag ist, da er nur den Kunden, nicht aber den Makler bindet.
Aber im Ernst, unter diesem Aspekt ist die im ProstG festgeschriebene Assymetrie keineswegs eine solche Ausnahme von in der sonstigen Wirtschaft üblichen Regelungen.
Liebe Grüße, Aoife
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da der Makler ja nur makelt, also vermittelt, ließe sich eine Parallele dann eher noch zum Betreiber ziehen. Generell denke ich, ist die vertragliche Beziehung zwischen SW und Kunden, wie dargelegt, innerhalb des Dienstvertragsrecht am Besten aufgehoben.
@La Marfa
ich denke das kommt dem gerade von Dir auch in Bezug auf die Kunden und völlig zu Recht vertretenen autom/selbstbestimmten Ansatz entgegen. Auf die gesellschaftliche ZUschreibung von SExarbeit kommt es bezüglich der Charakterisierung, um was für einen Vertragstyp es sich handelt, nicht an. Die Antwort liefert uns immer die jeweils getroffene individuelle Abrede, das ProstG und das gute alte BGB.
@Tilopa
natürlich wäre die Qualifizierung als Werkvertrag möglich aber: Worin liegt das vom SW herzustellende Werk...
Ich für mich und die Kolleginnen verfahren sowieso dementsprechend:
Vorweg werden die Regeln besprochen ohne Bindung an einen Erfolg und erst wenn für uns alles passt nehmen wir das Angebot an.
Die rechtliche Wirkung eines Dienstvertrags ist sicher das passendeste Konstrukt.
Mir ging es rein um die mögliche sprachliche Wirkung von "Dienstvertrag" a la Dienstbarkeit. Das hat aber mit den rechtlichen Belangen der Arbeit an sich nichts zu tun, sondern nur mit einem noch gößeren Verlust von Ansehen in der Gesellschaft, sofern das überhaupt möglich ist.
Ab 22 Uhr gibt es den Film "7 Tage ... im Bordell" hier noch mal in voller Länge.
Aus Gründen des Jugendschutzes darf der Film allerdings nur zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr online abrufbar sein und ist auch nur dann auf dieser Seite sichtbar.