Steuern und Steuerpolitik

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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Marc of Frankfurt
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So geht Steuergestaltung der Superreichen

#361

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Offshore Leaks:

Jetzt geht die Suche nach demokratie-aushöhlendem Schwarzgeld und Steuerhinterziehung von Unternehmen und Superreichen in eine neue Dimension - Offshore Leaks



Nach dem Vorbild von Wikileaks (Julian Assagne ist immer noch in London in einer Botschaft eingesperrt, seit Juni 2012) und den diversen Schweizer Steuer-CDs wurden jetzt Festplatten mit 260 GB an Daten über Firmen in Steueroasen (British Virgin Island) geleaked.

Ausgewertet werden die Daten mit spezieller Data-Mining-Software wie schon zur Finanzkrise 2007/8 mit palantir www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=58120#58120 jetzt mit dtSearch und Nuix www.youtube.com/watch?v=KBgUmXccn3I&lis ... 53A2B1803F

Es wurde gefunden
122 000 Briefkastenfirmen, Trusts
_12 000 Vermittler
130 000 Personendaten in
____170 Ländern




Medienpartner Deutschland
www.sueddeutsche.de/thema/OffshoreLeaks
und NDR

International Consortium of Investigative Journalists
www.icij.org
des Center for Public integrity, Washington

Erst dadurch werden Steuerbehörden in einigen Ländern gezwungen genauer hinzuschauen. Bsp. der Fall von Playboy Günther Sachs = Erbe von Fichtel&Sachs Getriebewerke, der Montag in der ARD gesendet wird ...
Dateianhänge
Steuergestaltung mit Offshore-Investments:<br />Der Fall der Fichtel&amp;amp;Sachs-Erben
Steuergestaltung mit Offshore-Investments:
Der Fall der Fichtel&amp;Sachs-Erben

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fraences
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Escort-Agentur muß auch Umsatzsteuer für SW zahlen

#362

Beitrag von fraences »

Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für erbrachte Leistungen einer Escort-Agentur

Urteil Finanzgericht Bayern: Die Agentur muß den vollen Zahlbetrag des Kunden versteuern, und nicht nur ihren eigenen Agentur-Anteil




1. Der Inhalt der Leistung eines Escort-Services, der über eine Internetseite die Auswahl und Buchung bestimmter Damen ermöglicht, ohne dass schon dadurch ein direkter Kontakt zu den Damen entsteht, besteht gegenüber den Kunden darin, gegen Entgelt die Begleitung und die Erbringung sexueller Dienstleistungen durch solche Damen zu ermöglichen, die sich wiederum ihr gegenüber zur Erbringung dieser Leistungen verpflichtet haben.

2. Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die von der Antragstellerin erbrachten Leistungen der Escort Agentur ist das gesamte von den Kunden aufgewendete Entgelt.



  • [Finanzgericht Bayern] FG München 3. Senat, Beschluss vom 18.01.2013, 3 V 3225/12

    § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 2005 [Umsatzsteuergesetz], § 10 Abs 1 UStG 2005, § 69 Abs 2 FGO [Finanzgerichtsordnung], § 69 Abs 3 FGO, § 347 AO [Abgabenordnung]


    Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt.

    2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.





    Tatbestand

    1
    I. Die Antragstellerin begehrt mit dem vorliegenden Antrag die Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für das 1. Quartal 20xx sowie der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen für April, Mai und Juni 20xx, welche der Antragsgegner (das Finanzamt …; im Folgenden: FA) auf Grund von Feststellungen und Kontrollmaterial der Steuerfahndung geändert hatte.

    2
    Die Antragstellerin betreibt nach ihrem eigenen Vorbringen in A eine Agentur zur Vermittlung von Begleitdamen (Escort Agentur), die es zahlenden Kunden ermöglicht, die Begleitung von Frauen einschließlich sexueller Leistungen in Anspruch zu nehmen.

    3
    Zur Verwirklichung dieses Geschäftszwecks betreibt die Antragstellerin unter ihrem Firmennamen die Internetseite „http://www.xxxx-escorts.de/“, unter der die sogenannten Escort Ladies „gebucht“ werden können, darüber hinaus können hier ausführliche Informationen über die einzelnen Damen und die Geschäftsbedingungen sowie die Preise der Leistungen abgerufen werden.

    [ Was ich nicht verstehe, ist wie man im Internet-Zeitalter glauben kann, das AusXen oder Abkürzen von Namen auf einen Anfangsbuchstaben wäre eine wirksame Anonymisierung, wenn aber gleichzeitig ganze Internet-Dokumente Passagenweise im Wortlaut zitiert werden. Per Suchmaschine kann jeder so die Agentur per Mausklick finden... Anm. Marc ]


    4
    Streitig ist zwischen dem FA und der Antragstellerin, ob die Bemessungsgrundlage der steuerpflichtigen Umsätze den gesamten von den Kunden zu zahlenden Betrag für die Inanspruchnahme der Frauen umfasst, oder ob die Bemessungsgrundlage nur die von der Antragstellerin einbehaltenen Beträge von circa 30% der Gesamteinnahmen zum Inhalt hat.

    [ "Inanspruchnahme der Frauen" ist diskriminierende Sprache. Besser: "vereinbarten Dienstleistung der Sexarbeiterinnen".

    Nach diesem Urteil muß die Agenturchef_in und möglicherweise Sexarbeiterin/Ex-Sexarbeiterin, die es geschfft hat sich von einer Alleinselbständigen SW hin zur Unternehmerin fortzuentwickeln, ca. 3,3 x soviel Umsatzsteuer zahlen (333%). Das kann existenzgefährdend sein und ist damit ein schwerer Schlag gegen die arbeitsteilig organisisierte und damit sicherere Sexarbeit über vermittelnde und covernde Escort-Agenturen. Aber es entspricht bekanntlich der politischen Leitlinie in Bayern die Prostitution eindzuämmen. Anm. Marc ]


    5
    Zu den weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Akten und zum Vorbringen der Beteiligten auf die Schriftsätze der Antragstellerin vom …………. verwiesen.

    6
    Die Antragstellerin beantragt (sinngemäß), die Bescheide über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für das 1. Quartal 20xx vom 6. September 2012 und die Bescheide über Umsatzsteuer-Vorauszahlungen für April, Mai und Juni 20xx jeweils vom 5. Dezember 2012 von der Vollziehung auszusetzen.

    7
    Das FA beantragt, den Antrag abzulehnen.

    8
    Mit Beschluss vom 7. Januar 2013 sind die Verfahren 3 V 3225/12 (Umsatzsteuer-Vorauszahlung 1. Quartal 20xx) und 3 V 3563/12 (Umsatzsteuer-Voranmeldungen April, Mai, Juni 20xx) miteinander verbunden und unter dem Aktenzeichen 3 V 3225/12 fortgeführt worden.

    9
    Mit Beschluss vom 17. Januar 2013 wurde der Rechtsstreit dem Einzelrichter zur Entscheidung übertragen.





    Entscheidungsgründe

    10
    II. Der Antrag ist unbegründet.

    11
    1. Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne von § 69 Abs. 3 und Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) an der Rechtmäßigkeit der Bescheide über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen vom 6. September 2012 und vom 5. Dezember 2012 (vgl. Bundesfinanzhof (BFH)-Beschluss vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298), und zwar aus folgenden Erwägungen:

    12
    a) Zulässigkeit des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich der Umsatzsteuer-Voranmeldungen April, Mai und Juni 20xx

    13
    Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist bei summarischer Würdigung des Sachverhalts hinsichtlich der Bescheide über die Umsatzsteuer-Voranmeldungen für April, Mai und Juni 20xx (jeweils vom 5. Dezember 2012) als zulässig zu erachten.

    14
    Im Streitfall teilte der steuerliche Vertreter der Antragstellerin dem FA mit Schreiben vom 27. November 2012 mit, dass er die Bescheide über die Umsatzsteuer-Voranmeldungen für April, Mai und Juni 20xx - jeweils vom 2. Oktober 2012 - nicht erhalten habe; er [der Steuerberater der Agentur] habe von den bestehenden Steuerforderungen nur durch eine Vollstreckungsankündigung Kenntnis erlangt; er legte zugleich „vorsorglich gegen diese Bescheide Einspruch ein“. Mit Schreiben vom gleichen Tag teilte er diesen Sachverhalt auch dem Gericht mit und beantragte, „diese Voranmeldungen in das laufende Verfahren (3 V 3225/12) mit einzubeziehen“.

    15
    Grundsätzlich besteht eine Einspruchsmöglichkeit auch dann, wenn zweifelhaft ist, ob ein Verwaltungsakt wirksam bekannt gegeben worden ist oder ob mangels einer Bekanntgabe ein Nicht-Verwaltungsakt vorliegt (Seer in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO und FGO, § 347 AO Rz. 16); davon ist hier bei summarischer Würdigung auszugehen. Die im Streitfall nachfolgend mit Datum vom 5. Dezember 2012 erlassenen Bescheide über die Umsatzsteuer-Voranmeldungen für April, Mai und Juni 20xx sind dann gemäß § 365 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) zum Gegenstand des Verfahrens geworden.

    16
    b) Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Bescheide ist aber bei summarischer Würdigung unbegründet.

    17
    aa) Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes in der im Streitjahr geltenden Fassung (UStG) unterliegen die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer. Wer Leistender im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist, ergibt sich im Allgemeinen aus den dem Leistungsaustausch zugrunde liegenden schuldrechtlichen Beziehungen (BFH-Urteil vom 28. Januar 1999 V R 4/98, BStBl II 1999, 628). Leistender ist demnach regelmäßig der zivilrechtlich zur Leistung Verpflichtete (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 2000 V R 44/99, BStBl II 2000, 361).

    18
    Fehlen allerdings zivilrechtliche Verpflichtungen, ist für die Bestimmung des leistenden Unternehmers auf das Außenverhältnis, also darauf abzustellen, wer für den Leistungsempfänger – vorliegend den Kunden des Escort Service - erkennbar als Unternehmer aufgetreten ist. Deshalb sind zum Beispiel die Umsätze eines Bordellbetriebes demjenigen zuzurechnen, der sie im eigenen Namen an die Leistungsempfänger erbringt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 21. Februar 1991 V R 11/91, BFH/NV 1991, 844; BFH-Beschlüsse vom 27. Januar 1997 V B 83/96, BFH/NV 1997, 766, vom 31. März 2006 V B 181/05, BFH/NV 2006, 2138 und vom 29. Januar 2008 V B 201/06, BFH/NV 2008, 827).

    19
    bb) Bei summarischer Würdigung des Sachverhalts und der präsenten Beweismittel bleibt der Antrag schon deshalb ohne Erfolg, weil die schuldrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Kunden nur mit der Antragstellerin begründet worden sind; ausschließlich sie ist zivilrechtlich zur Erbringung der versprochenen Leistungen verpflichtet.


    20
    aaa) Da das Umsatzsteuerrecht bei der Bestimmung der Leistungen und der Leistungsbeziehungen grundsätzlich dem Zivilrecht folgt (BFH-Urteile vom 16. März 2000 V R 44/99, BStBl II 2000, 361 und vom 15. Mai 2012 XI R 16/10, BFH/NV 2012, 2094), sind auch im Streitfall die entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen für die Feststellung von Art und Umfang der erbrachten Leistungen maßgeblich. Vorliegend bestehen aber nur zwischen den Kunden und der Antragstellerin derartige Verpflichtungen, dies ist bereits aus der Ausgestaltung ihrer Geschäftstätigkeit erkennbar, die im Wesentlichen über eine Internetseite betrieben wird. So findet sich auf der Homepage der Antragstellerin (http://www.xxxx-escorts.de/) wörtlich folgende einleitende Beschreibung ihrer Tätigkeit:

    21 [ Internet/Web-Seiten-Text der Agentur: ]
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    …….
    Um Ihnen die Entscheidung bei der Wahl der für Sie optimalen Begleitung zu erleichtern, besitzt jede Escort Dame unserer Begleitagentur ein persönliches Portfolio mit ausführlichen Informationen. Stöbern Sie herum und holen Sie sich zahlreiche Anregungen für die Gestaltung Ihres perfekten Dates! Sie können dabei Ihre persönliche Wahl ganz nach Ihren Präferenzen und Vorlieben treffen. In den Portfolios finden Sie zudem die Honorar- und Buchungsinformationen und gelangen von dort zur leicht zu bedienenden Buchungsmöglichkeit unserer Begleitagentur. Lassen Sie sich bei Ihrer Wahl von den vielfältigen Eigenschaften unserer Escort Damen inspirieren!
    ………….

    (Unterstreichungen durch Berichterstatter)

    22
    Aus diesem Angebot der Antragstellerin ergibt sich eindeutig, dass der Kunde nur vertragliche Verpflichtungen mit der Antragstellerin eingehen kann.

    [ Das Urteil unterschlägt hier, dass Sonderwünsche und Extras i.A. erst zwischen Sexworker und Kunden vereinbart werden KÖNNEN und DÜRFEN, weil es dem menschenrechtlich-garantierten unveräußerlichen Selbstbestimmungsrecht des Sexworkers obliegt, aus der konkreten Sexdienstleistungs-Situation und der tatsächlichen stattfindenden sexuellen Mikrokommunikation, zu entscheiden, welches Extra angeboten, vermarket bzw. gewährt wird. Alles andere wäre eine Gefahr für Leib und Leben oder für die seelische Gesundheit der Sexarbeiter (vgl. SWBO), die das Gericht hier anscheinend billigend in Kauf nimmt, nur um der Betreiberin ein Urteil aufzubrummen. Dieses Urteil ist ein Beleg und Beispiel, wie Sexworker auch mithilfe von Urteilen regelrecht im Sexmarkt aufgerieben werden zwischen den Fronten... Anm. Marc ]

    23
    Auch die weiteren Geschäftsbeziehungen werden dann im Einzelnen entsprechend dieser Vertragsbeziehungen abgewickelt:

    24 [ Beschreibung der Internetseite ]
    Zunächst können die Kunden unter der Internetseite „http://www.xxxx-escorts.de/“ die Escort Ladies „buchen“, darüber hinaus können hier ausführliche Informationen über die einzelnen Damen und die Geschäftsbedingungen sowie die Preise der Leistungen abgerufen werden; dabei ist der Zugang zu diesen Seiten frei, nur für die so bezeichnete „Lounge“ bedarf es einer Zugangsberechtigung. Bereits auf den frei zugänglichen Internetseiten erteilt die Antragstellerin detaillierte (und intime) Informationen über die einzelnen Damen (u.a. Alter, Körpermaße, Hobbies, Beruf und sexuelle Vorlieben) nebst Bildern in verschiedenen Posen und Bekleidungen. Hier existiert auch ein Suchfenster, in welches der Kunde die Attribute seiner eigenen Vorlieben einer „Begleiterin“ eingeben kann, wie Alter, Größe, Haarfarbe etc. Darüber hinaus können die Kunden auch weitere individuelle (sexuelle) Wünsche an die Antragstellerin herantragen, dazu findet sich unter der Rubrik „Erotik erotische Phantasien“ Folgendes:

    25
    Lassen Sie also Ihre Fantasien und Träume Wirklichkeit werden!

    Wie immer diese auch aussehen mögen – vertrauen Sie mir diese an und die reizenden Escort Damen unserer Begleitagentur werden Ihre Wünsche begeistert erfüllen und Ihnen hingebungsvolle Gespielinnen sein!

    Ich freue mich auf Sie!
    Ihre B


    26
    Aus dieser Tätigkeitsbeschreibung der Antragstellerin ist bei summarischer Würdigung zu schließen, dass ihre Leistungen gegenüber den Kunden darin bestehen, gegen Entgelt die Begleitung und die Erbringung sexueller Dienstleistungen durch solche attraktiven und kultivierten Damen zu erbringen, die sich wiederum ihr gegenüber zur Erbringung dieser Leistungen verpflichtet haben.


    [ Organisatinsformen von Sexarbeit über Drittanbieter ("3rd parties") d.h. Agenturen und Betreiber als Servicedienstleister für Sexworker!

    Bild
    Studie der Uni Queebec
    ]



    27
    bbb) Das Fehlen von (selbständigen) zivilrechtlichen Beziehungen zwischen den Escort Damen und den Kunden und die vollständige vertragliche Abwicklung des Services durch die Antragstellerin ergibt sich auch aus der tatsächlichen Durchführung der Geschäfte.

    28
    So stellen nach Nr. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Antragstellerin die konkreten „Anfragen“ nach einzelnen Damen noch keine verbindlichen Buchungen dar. Erst wenn sich die Antragstellerin und der Kunde über die wesentlichen Vertragsbestandteile – wie Dauer, Art und Weise der Dienstleistung – geeinigt haben, kommt eine verbindliche Buchung bei der Antragstellerin zustande. Zuvor prüft die Antragstellerin, ob die vom Kunden ausgewählte Dame den Auftrag annehmen kann und will. Ein unmittelbarer Kontakt zwischen dem Kunden und dieser Escort-Lady besteht nicht.

    [ In den meisten Klausuren lernen Juristen die AGBs von Firmen dahingehend zu prüfen, ob sie nicht sittenwidrig sind d.h. ob sie überhaupt Vertragsbestandteil geworden sind. Hier im Bereich Prostitution benutzt das Gericht die AGB gegen die Agentur, um ihr die vollen Steuern aufzubrummen. Man sieht mal wieder den Unterschied zwischen nicht-diskriminierter Branche und Sexwork gemäß der Lebensweisheit: Normal gilt: "alles ist erlaubt was nicht verboten ist", aber bei Prostitution gilt das ungeschriebene Gesetz und die moralische Wertung: "alles ist verboten, was nicht erlaubt ist". Anm. Marc ]


    29
    Über die Kontaktaufnahme über das Internet hinaus bietet die Antragstellerin unter der Rubrik „Kontakt“ auch die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme mit ihrem Unternehmen, die wie folgt besteht:

    30
    Sie erreichen mich oder meine Assistentin telefonisch innerhalb folgender Bürozeiten:
    Montag-Freitag 10-21 Uhr
    Samstag 12-18 Uhr
    Sonntag 12-18 Uhr
    an Feiertagen 12-18 Uhr
    TELEFON
    INTERNATIONAL
    E-MAIL "info@xxxx-escorts.de"





    31
    ccc) Die unmittelbare und ausschließliche Leistungsbeziehung zwischen der Antragstellerin und ihren Kunden ist auch daraus zu ersehen, dass diese die Preise für die Dienstleistungen der Escort Ladies detailliert vorgibt:

    32
    HONORAR*
    2 Std. Dinner Date 210,-
    2 Std. Private Time 390,-
    3 Std. Private Time 490,-
    4 Std. 590,-
    5 Std. 710,-
    6 Std. 770,-
    8 Std. 830,-
    12 Std. 930,-
    24 Std. 1400,-
    48 Std. 2300,-
    48 Std. Weekend 2000,-
    72 Std. 2850,-
    jeder weitere Tag 770,-
    1 Woche 5350,-

    [ der Übereifer oder die Naivität alle Geschäftsfälle in der Preisliste und alle bzw. zuviele Details auf der Webseite im öffentlich einsehbaren Bereich abzubilden, kommt dieser Agentur offentsichtlich durch das verlorene Urteil teuer zu stehen.

    Die sorgfältige Auflistung der hohen Preise läßt auch einen gewissen Neidfaktor seitens des Gerichts vermuten. Die Urteilsverfasser gefallen sich offenbar darin die finanziellen und auch erotischen Details der Escortbuchung genau zu verschriftlichen *lol*. Was aber dabei auffällt ist, dass sie verwechseln zwischen der Sexbiz-Werbung und der tatsächlichen Sexarbeitsrealität sorgfältig zu unterscheiden. Das was im Sexbiz gesprochen bzw. geworben wird (genauso ambivalent verhält es sich bei "Dirty Talk") ist nicht genau das was geschäftlich oder sexuell tatsächlich stattfindet!!! Anm. ]



    33
    Einige Damen haben sogenannte „Premiumpreise“, diese liegen zwar deutlich über den vorgenannten Preisen, sie sind aber gleichfalls von der Antragstellerin vorgegeben und finden sich in den persönlichen Angaben zu diesen Damen. Darüber hinaus schreibt die Antragstellerin die Übernahme der Fahrtkosten durch die Kunden vor und sie gewährt bestimmte Preisnachlässe:

    [ Woher weis das Gericht, dass die Webseiteninformationen nicht im Detail mit der jeweiligen Sexarbeiterin ausgehandelt, verabredet und auf ihren ausdrücklichen Wunsch und Einwilligung dort veröffentlicht wurden? Dazu finde ich keine Belege im Urteil. Das Gericht erklärt einfach die Werbeaussagen Sexbiz als Sexbiz-Realität. Das ist naiv oder heuchlerisch bis tatsachenverdrehend!!! ]

    34
    Verehrter Gast,
    nachfolgend finden Sie die allgemeinen Angaben für die Aufwendungsvergütungen für die Buchung Ihrer Escort Lady aufgeführt.
    ………………….

    Die Honorare sind bis auf wenige Ausnahmen für alle Escort Damen von xxxx Escorts gleich.

    Sie können sicher mindestens 30 Tage vorher einen Termin mit einer unserer bezaubernden Damen fest vereinbaren? Dann sparen Sie 5% des Honorars auf diese Buchung!
    Voraussetzung für die Reservierung der gewünschten Dame ist eine Vorauszahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Gesamtbetrags, die Sie per Überweisung oder Kreditkartenzahlung vornehmen können.

    Der Anzahlungsbetrag muss binnen 5 Tage nach Buchungsbestätigung überwiesen werden.

    Bei Stornierung oder Verschiebung des Termins auf ein anderes Datum entfällt der 5% Bonus. Der angezahlte Betrag wird Ihnen mit der nächsten Buchung gutgeschrieben.

    Bei Buchungen am Samstag/Sonntag zwischen 12 und 18 Uhr für den selbigen Tag, gewähren wir Ihnen einen Preisnachlass von 10 % auf das Honorar verfügbarer Damen.

    Um eine rechtzeitige Anfrage wird gebeten.




    35
    ddd) Auch aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Antragstellerin ergibt sich, dass die Kunden nach dem Eingehen einer verbindlichen Buchung ausschließlich zur Antragstellerin vertragliche Beziehungen unterhalten. So bestätigt die Antragstellerin die Buchung; Umbuchungen sind nur ihr gegenüber möglich; Anzahlungen sind auf ihr Geschäftskonto zu leisten und Kreditkartenabbuchungen erfolgen in ihrem Namen.

    [ Hier leigt also das eigentliche Eigentor der Webseite dieser Agentur. Man fragt sich, warum das Bayerische Gericht die Agentur nicht gleich wegen dirigistischer Zuhälterei verurteilt. Es liegt wohl daran, dass es ein Finanzgericht ist. *lol* Aber das erwies sich ja auch schon bei Al Capone als die stärkere Waffe des Staates. Anm. ]

    36
    Dass die jeweils tätige Escort Lady nicht Vertragspartner des Kunden geworden ist, ergibt sich daraus, dass zwischen diesen Parteien keine Vereinbarungen geschlossen wurden,

    der Kunde kannte nicht einmal deren (wirklichen) Namen und Identität, weil die Damen nur unter ihrem „Künstlernamen“ auftraten; umgekehrt erfährt die Escort Lady (ausschließlich) den Namen des Kunden erst bei erfolgreicher Buchung, über alle weiteren Identifikationsmerkmale verfügt nur die Antragstellerin.

    [ hier wird die Selbst-Schutzstrategie der Sexworker gegen Diskriminierung und Misoharlotry (Prostitutionsfeindlichkeit), d.h. ihr Diskretionsbemühen gegen Sexwork d.h. gegen ihre Agentur juristisch ausgebeutet !!! Anm. ]

    37
    Die Escort Lady erfüllte demnach vorliegend ausschließlich ihre vertragliche Verpflichtung gegenüber der Antragstellerin laut den jeweiligen Agentur Verträgen [ lagen diese Verträge dem Gericht vor? Anm. ]. Daran ändert sich nichts dadurch, dass diese Damen bei der vereinbarten Barzahlung diese Zahlungen entgegennahmen; dies stellt nur einen besonderen Zahlungsweg dar (vgl. in Tz. 1 b.ee), der im Übrigen durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil wurde (….Die Zahlung erfolgt, soweit nicht anderweitig vertraglich vereinbart, in bar durch Übergabe eines unverschlossenen Briefumschlags durch den Kunden an die Escort Dame zu Beginn der Verabredung…..).



    38
    cc) Der Antrag bleibt darüber hinausgehend auch deshalb ohne Erfolg, weil die Antragstellerin bei summarischer Würdigung erkennbar als Unternehmerin nach außen hin aufgetreten ist, so dass sie auch aus diesem Gesichtspunkt heraus als leistende Unternehmerin anzusehen ist (BFH-Beschluss vom 29. Januar 2008 V B 201/06, BFH/NV 2008, 827).

    [ "Die Umsätze in einem Saunaclub-Bordell sind in vollem Umfang demjenigen zuzurechnen, der nach außen als Erbringer sämtlicher vom Kunden in einem solchen Betrieb erwarteten Dienstleistungen auftritt.

    Die Zurechnung erfolgt unabhängig davon, ob die Prostituierten lohnsteuerrechtlich als Arbeitnehmer oder als selbständig tätige Subunternehmer einzuordnen sind." Urteil BFH und FG München 2006
    http://treffer.nwb.de/completecontent/d ... 291097.htm
    http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... B%20201/06 ]


    39
    aaa) Obwohl die Antragstellerin hier keinen (klassischen) Bordellbetrieb betreibt, so sind ihre Leistungen nach Überzeugung des Gerichts damit jedenfalls insoweit vergleichbar, als dass es den Kunden im Ergebnis ermöglicht wird, mit den Escort Ladies gegen Entgelt Geschlechtsverkehr zu betreiben. [ was für eine leckere Amtssprache ;-) Nichtdiskriminierende Sprache wäre: "gegen Entgelt Sexdienstleistungen zu erbringen". Mal schauen in welchem Jahr wir das das erste mal in einem Urteil lesen werden. Anm. Marc ]

    40
    Die dahingehende Vergleichbarkeit mit einem Bordell ist bereits aus den vorgenannten Beschreibungen und aus dem Inhalt der Internetseite der Antragstellerin zu ersehen, denn letztlich wird den Kunden die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen ermöglicht. Selbst wenn es im Einzelfall nicht immer tatsächlich zu sexuellen Handlungen kommt, so ist dies auch in einem klassischen Bordell nicht zwingend notwendig, solange nur das vereinbarte Entgelt entrichtet wird. Die Tätigkeit der Antragstellerin unterscheidet sich vor allem darin von den klassischen Bordellen, dass sie eine gehobene (teure) und diskrete Form der Prostitution ermöglicht, deren Ausführung nicht an die Räumlichkeiten eines Bordells gebunden ist.

    [ Und dass scheint es zu sein, was man nicht will und daher zu unterbinden versucht, indem man den Geschäftsablauf und das Steuergesetz so wie hier gegen Sexwork auslegt. Anm. ]


    41
    bbb) Ausgehend von denen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Zurechnung der Umsätze bei Bordellbetrieben (BFH-Beschluss vom 29. Januar 2008 V B 201/06, BFH/NV 2008, 827 m.w.N. http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... B%20201/06 ) entwickelten Grundsätzen

    sind bei summarischer Würdigung auch die von den Begleitdamen (Escort Ladies) erbrachten Dienstleistungen der Antragstellerin zuzurechnen.

    Denn aus der Sicht der Leistungsempfänger (der Kunden oder Freier) hat die Antragstellerin unter dem Namen „xxxx Escorts“ die Verschaffung von Geschlechtsverkehr mit Hilfe von Escorts Ladies ausgeführt;

    dabei haben diese Damen vor allem auch Prostitutionsleistungen erbracht.

    [ Diese juristische Falle entsteht auch deshalb, wenn und weil die Agenturchefin vmtl. selbst eine Sexarbeiterin ist oder war. Das wird hier gegen sie ins Felde geführt und damit werden Betreiber, die nicht Sexworker sind oder waren juristisch gestärkt, gegenüber Sexworkern, die diesen Karriereschritt gehen. Das ist eine höchstbedenkliche Entwicklung, die einer vollen Anerkennung von Sexarbeit als Beruf auch mit Karriere und Aufstiegsmöglichkeiten große Hindernisse in den Weg legt, die auf der Sexworker Akademie gelehrt werden müssten. Was aber tatsächlich geschieht ist, dass man das nicht tut und es nutzt um die Branche klein zu halten... Anm. ]


    42
    Für eine Erbringung dieser Leistungen im Namen des Betriebes der Antragstellerin spricht zunächst, dass der Kunde (Leistungsempfänger) aus seiner Sicht das Angebot der xxxx Escorts einschließlich des Angebots sexueller Dienstleistungen als eine Gesamtleistung der Antragstellerin wahrnehmen musste, auch wenn einzelne Leistungen durch den persönlichen Einsatz der Damen erbracht worden sind. Diese „Aufgabenteilung“ ist aber Inhalt vieler unternehmerischer Tätigkeiten, wie zum Beispiel bei einem Friseur; dies führt aber grundsätzlich nicht zur Annahme eigener Leistungsbeziehungen.

    [ Hier wird unterschlagen, dass angestellte Friseure einen Arbeitsvertrag besitzen, der durch jahrelange Prozesse, Gewerkschaftsinterventionen und Schutzrechte im Sinne der Arbeitnehmer_innen abgesichert ist. All das gibt es für Sexarbeiter_innen und Agenturbetreiber_innen nicht. Hier also einen Vergleich oder Gleichbehandlung herzustellen ist tatsächlich eine Ungleichbehandlung und stellt eine Diskriminierung dar. Anm. Marc ]



    43
    Der zentrale Inhalt der Leistungen der Antragstellerin besteht darin, dass sie ein den gehobenen Ansprüchen der potentiellen Kunden gerecht werdendes Angebot an Escort Ladies zur Verfügung stellt, die neben einem ansprechenden äußeren Erscheinungsbild auch über gesellschaftliche Erfahrungen verfügen müssen. Die Antragstellerin selber beschreibt das Anforderungsprofil der Escort Damen (unter der Rubrik Mitarbeit) wie Folgt:

    44
    xxxx Escorts – Escort Service mit Sitz in A steht einem anspruchsvollen und exklusiven Kundenkreis vor allem in West-Europa mit seinem umfangreichen Service zur Seite.

    Unsere Begleitagentur bietet eleganten, attraktiven und aufgeschlossenen Damen mit Charisma die Möglichkeit – bei flexibler Zeiteinteilung – für Begleitungen aller Art wie z.B. Abendbegleitungen und auch Reisebegleitungen tätig zu sein.

    Dabei legt unser Begleitservice sehr viel Wert auf eine vertrauensvolle, seriöse und professionelle Arbeitsweise. Dies – wie unser Ziel und Anspruch in jedem Bereich beste Performance zu bieten – können wir nur mit einer außergewöhnlichen Crew schaffen, deren gemeinsames Ziel die beste Leistung für die Gäste unserer Begleitagentur aus Spaß an der Aufgabe sein soll und muss.

    Der gemeinsame Gedanke bringt es mit sich, dass wir in einem Team mit hervorragendem Arbeitsklima arbeiten, in dem auch jederzeit die persönlichen Bedürfnisse und Lebensumstände Berücksichtigung finden.

    Unsere Escort Agentur verlangt keine Aufnahmegebühren von Ihnen! Falls Sie sich entschlossen haben, für unseren Escort Service tätig zu werden, wird jede seriöse Anfrage an Sie weitergeleitet. Diese können Sie selbstverständlich ablehnen. Sie unterliegen in keiner Form einer Weisung durch uns.

    [ Indirekte Message dieses Urteils: Wer zu viel prosaischen Text auf seiner Webseite hat, riskiert nur dass er den Text später in einem Urteil gegen sich wiederfinden kann. Auch das ist eine fatal gefährliche Tendenz mit negativen Folgen gegen Sexwork und die Entwicklung von Qualität für Sexdienstleistungsangeboten insgesamt, dass durch solche Urteile wie dieses ausgelöst werden kann. Es führt dazu, dass es wieder nur eher zu kurze, zu schlecht informierende, die angebotenen Dienstleistungen nicht angemessen erklärende Webseiten geben wird. Vergleiche auch beispielsweise beim komplexen Gesundheitsthema Safer-Sex wo auch regelmäßig die sinnvolle Präventionsbotschaft "Safer-Sex" juristisch zensiert wird, weil das Wort "Sex" wohl nicht in einer Zeitungsanzeige der Boulevardpresse stehen darf... Anm. ]


    45
    Im Streitfall bedurfte die Antragstellerin zur Kontaktanbahnung zwischen Freier und Escort Lady keiner speziellen Räume (Kontaktraum, Bar), sie hat dies vielmehr durch die Einrichtung und Betreuung ihrer Internetseite sowie zusätzlich durch die telefonische Erreichbarkeit einer Mitarbeiterin bewerkstelligt. Das Zusammentreffen selber wurde von ihr telefonisch (oder per SMS) zwischen dem Kunden und der Escort Lady in der Weise vorbereitet, dass sie einen Treffpunkt zu einem konkreten Zeitpunkt vereinbarte; eventuelle Änderungen konnten nur über sie vorgenommen werden. Auch mussten sich die Escort Ladies jeweils am Beginn und am Ende ihres „Treffens“ bei der Antragstellerin melden, eventuelle Verlängerungen waren der Antragstellerin umgehend durch die Escort Lady mitzuteilen.

    [ Auch hier wird ein etablierter Sicherungsmechanismus, das Covern durch Telefonanrufe, einseitig negativ gegen das Geschäftsmodell Sexarbeit ausgelegt. ]




    46
    dd) Eine Aufteilung etwa dergestalt, dass sich die Leistung der Antragstellerin auf die Ermöglichung der Kontaktanbahnung beschränkt hätte, während die Escort Ladys die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr als eigene Leistung angeboten hätten, lag aus Sicht der Freier ebenfalls nicht vor [ Wurden hier Kunden befragt oder als Zeugen geladen? ]. Denn die Kunden haben die (vorgegebenen) Preise für sexuelle Dienstleistungen als Gesamtpreise der Antragstellerin verstehen müssen. Dies ergibt sich daraus, dass diese Preise je nach Zeitdauer und Art der erbrachten Dienstleistung unabhängig von der ausführenden Escort Lady (mit Ausnahme der Premium Ladies) einheitlich gewesen sind, so dass der Kunde von einer Preisgestaltung der Antragstellerin, nicht aber einzelner Escort Ladies ausgehen musste. Insbesondere haben die Kunden auch deswegen keinen Leistungsbezug von verschiedenen Anbietern erkennen können, weil sie nicht wussten, wie sich die verlangten Preise zusammensetzten.

    [ Neben den offensichtlichen Defiziten dieses Geschäftsmodells wird hier die alte juristische Argumentation gegen verbotene "dirigistische Zuhälterei" wieder aufgewärmt, wonach das Festlegen von allgemeinen Preisvorgaben schon im kriminellen Bereich liegt. ]



    47
    ee) Allein aus der Tatsache, dass bei Barzahlung das Entgelt direkt an die Escort Ladies geflossen ist, haben die Kunden in Anbetracht der oben geschilderten Gesamtumstände nicht den Schluss ziehen können, dass die Leistungsbeziehung nicht zu dem Unternehmen der Antragstellerin, sondern zu den einzelnen Damen bestand.



    48
    ff) Die Einwendungen der Antragstellerin führen bei summerischer Beurteilung zu keiner anderen Beurteilung.

    49
    Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die von der Antragstellerin erbrachten Leistungen der Escort Agentur ist das Entgelt, das die Kunden aufgewendet haben (§ 10 Abs. 1 Satz 2 UStG). Dazu zählt auch der für die Escort Lady vorgesehene Teil des Entgelts, weil, wie oben ausgeführt, auch diese Leistungen im Namen des Unternehmens der Antragstellerin den Kunden gegenüber erbracht worden sind, unabhängig davon, ob dieser unmittelbar von den Escort Ladies oder von einer (anderen) Zahlstelle des Unternehmens kassiert wurde.

    50
    Daher können die den Escort Ladies zustehenden Anteile der Zahlungen der Kunden auch NICHT als durchlaufender Posten im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 5 UStG ["Die Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt (durchlaufende Posten), gehören nicht zum Entgelt."] beurteilt werden.

    Nach dieser Vorschrift gehören (nur) die Beträge nicht zum Entgelt, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt.

    [ Das Gericht verweigert sich der Rechtsauffassung und Tatsache [siehe Studie der Universität Queebec], dass die Agentur für die Sexarbeiterinnen eine Dienstleistung erbringt und für deren Sicherheit und Geschäftserfolg sorgt, indem es sinnvolle strenge Regeln gegenüber der Kundschaft durchsetzt. Die wichtigste Rechtsnorm und das normalste im allgemeinen Geschäftsleben steht hier als das Hinterletzte!!! Anm. Marc ]





    51
    2. Die Kostenentscheidung [wie hoch ???] beruht auf § 135 Abs. 1 FGO.


Unkommentierte Quelle: www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/pa ... romHL=true
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#363

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Das ist auch ein gegen Sexwork gerichtetes Urteil. Stammt ja aus Bayern *lol*.

Die Agentur muß jetzt 3 x soviel Umsatzsteuer zahlen als sie selbst dachte.

Das kann den Konkurs bedeuten.

Der nächste Schritt wäre dass die Gerichte prüfen und Verlangen, dass auch Sozialabgaben bezahlt werden müssen (vgl. Pussy Club Urteile und jetzt ganz frisch: Urteil LG Kleve (Schaden oder nicht abgeführte Sozialabgaben: 700.000 EUR/Jahr)).





Das Urteil des FG München mißachtet / leugnet:

- Die speziellen Sicherheits-Mechanismen werden hier gegen Sexwork juristisch ins Felde geführt.

- Es wird nicht gewürdigt, dass hier evt. eine Sexarbeiterin einen Karriere-Schritt versucht und geschafft hat, ihr eigens Unternehmen mit Mitarbeiter_innen auf dem Markt zu etablieren (als Altersvorsorge).

- Es wird nicht gewürdigt, dass die Erfahrungen einer Sexarbeiterin nicht nur ausbeuterisch/dirigistisch sein können, sondern auch einen besonderen Schutz und damit eine gute und sichere Arbeitsqualität und Arbeitsumfeld gewährleisten können.

- ...



Ich habe dieses Urteil mal editiert und auch im Text schon heftig kommentiert, nachdem es fraences auch schon gut auf- und vorbereitet hatte.

Schaut mal wie ihr die Lesbarkeit in diesem Fall findet?

[ font=Arial ][ size=14 ] Urteil [ /size ][ /font ] habe ich verwendet.

Was man noch verbesssern kann wäre, man könnte Kommentare und auch die Zitate von der Webseite oder Agenturverträgen (AGB) farblich absetzen...

Ich weis, wir sind gemeinsam auf der Suche, wie wir idealerweise solche schweren Fachtexte (dieser war nicht sooo schwer) für Sexworker im Sexworker Forum angemessen aufbereiten können. Ich denke es ist auch nicht sooo viel Mehrarbeit. Denn man kann es im Prinzip beim Lesen erledigen:

- erst den Text ohne ihn Satzgenau lesen zu müssen aus dem Internet in einen simplen ASCI-Texteditor auf dem eigenen PC kopieren (Editor oder Notepad++...), wo man ein großes Fenster aufziehen kann.

- dann durchlesen und dabei:
Layout korrigieren (Überflüssiges löschen, Sonderzeichen... berichtigen...)
Formate einfügen (extra Leerzeilen, Hervorhebungen, Font)
Links/Forum-Querverweise einfügen (mit Leerzeichen vor und dahinter)
[ color=green ][ Kommentare einfügen ][ /color ]

- dann ins Forum kopiern, absenden, überprüfen.
fertig.

LG,
Euer Marc
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 09.05.2013, 12:20, insgesamt 3-mal geändert.

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#364

Beitrag von ehemaliger_User »

Da sich viele Agenturen gegenüber Ihren SexarbeiterInnen als "Chefs" aufspielen wundert mich das Urteil nicht.

Auch die meisten Freier sehen die Agentur als die Einrichtung an, die für Qualität der Dienstleistung zu sorgen hat.

Eigentlich müssten bei solchen Agenturen die Frauen SV-pflichtig beschäftigt werden...

Bei einer Künstler- oder Modelagentur käme kein Kunde oder Aussenstehender auf die Idee, dass die Agentur nicht nur der Vermittler ist.
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#365

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Bild

Mit dem ProstG www.sexworker.at/prostg 2002 entstand auch eine neue innerdeutsche Rechtsprechungsgrenze.
Insbesondere Sachsen und Bayern behindern die Umsetzung des ProstG.
Vgl. Interview mit RA von Galen.





Hier Beispielrechnungen zur Sozialversicherung
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=94746#94746
Ges. Rente www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=109836#109836

Sozialabgaben betragen in Summe 34% also 1/3 vom Arbeitgeberbrutto = 50% also 1/2 vom Netto.
Der Kunden muß für den Umsatz mindestens das AG-Brutto zahlen !!!


Wer ein Rechenbeispiel oder Links aus Arbeitgeber-Perspektive hat, bitte her damit.





Diese Clubs wurden Steuer- und Abgabenrechtlich in den finanziellen Ruin getrieben, weil die Anklagebehörden hier Organisierte Kriminalität (Rotlicht Milieu) vermutete, aber bis auf Einzelfälle nicht nachweisen konnte:
  • Unbekannte Anzahl früherer Urteile ...
    Z.B. Ex-Sexworker-/frauengeführte Wohnungsbordelle in Bayern wurden wirtschaftlich plattgemacht
    www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=137670#137670
  • Colosseum Augsburg
    Angeblich betrieben von Köln-Türkischer Rotlichtgröße Necati_Arabaci aka NECO mit Strohmann Olaf R.
    Angeblicher Jahresumsatz 1.200.000 Euro (BayRundf 2006)
    www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=137175#137175
  • Pussy-Club 1. Urteil LG Stuttgart 07.2010
    gegen die weibliche Betreiberin und 2 Helfer (26 Jahre, Strohfrau?):
    2,7 Millionen Sozialversicherungshinterziehung (habe die Staatsanwaltschaft aus der Anklage nachträglich fallen gelassen?)
    www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=84213#84213

    Pussy-Club 2. Urteil LG Stuttgart 04. 2012
    gegen 2 Männer (35 und 38 Jahre alt, Strippenzieher? der Bande aus 7 Leuten)
    sie haben massiv gedroht aber keine Gewalt angewendet.
    Sie wurden letztlich bestraft wegen des profitorientierten Systems auf Kosten der vom Gericht definierten Würde der Sexworker !!!
    8 Jahre und 6 Monate, bzw. 5 Jahre und 3 Monate Gefängnis.
    2,8 Millionen (1,8 Milllionen plus mehr als 1 Millionen) bei den 2 Angeklagten
    bezüglich 16 Frauen
    und 4 Flatrate Clubs
    über 4 Jahre (2005 Club Schifferstand - 2009 Razzia Fellbach)
    Sie erhielten 300 bis 700 Euro/Woche oder 100 Euro/Tag.
    Bis zu 40 Männer/Tag je Sexarbeiterin zu bedienen.
    4 Euro/Freier hätten die Frauen umgerechnet bekommen (entsprich 25 Freier/Tag).
    Verdienst-Versprechung 180 Euro/Tag und Break-Even-Analyse :
    www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=61119#61119 (SW only)

    oder grob gemittelt
    175.000 EUR Sozialabgabenbetrug je Betrieb und Jahr
    40.000 EUR Sozialabgabenbetrug je Sexarbeiterin und Jahr
    (entspräche 117.000 EUR Jahresumsatz/Sexarbeiterin)
    www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=113833#113833
  • Fun-Garden/Villa Auberge Urteil LG Emmerich 05. 2013
    (Saunaclub als gewerbliche Zimmervermietung mit Getränkeaussschank; Reeser Straße in Emmerich)
    900 000 Euro Umsatzsteuer hinterzogen
    825 000 Euro Lohnsteuer sowie
    1,9 Millionen Euro Sozialabgaben, insgesamt:
    4 Millionen Euro (Steuern und Sozialabgaben)
    über 6 Jahre
    für 2 Betriebe
    700-1000 Sexworker
    60.000 Kunden
    10 Millionen EUR Umsatz
    oder
    350.000 EUR/Jahr und Betrieb
    www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=131495#131495
    Haftstrafe 5 Jahre 9 Monate für Betreiber Esed D. und 2 Jahre und 6 Monate für Lebensgefährtin
    weil 2 Prostituierte gezwungen und davon gegen 1 Gewalt angewendet worden
    www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=133509#133509 Konkurs und Betriebskalkulation
    www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=136785#136785 Urteil LG Kleve 7.5.2013
  • Laufender Prozess am Landgericht Düsseldorf:
    3 Rethelstraßen-Bordelle von Bernd Wollersheim und Thomas M.

    3. Juli 2012 Razzien wg. Vorwurf Freier werden betäubt ausgenommen mit K.O.-Tropfen.
    4. Oktober 2012 ergebnislose Drogen-Razzia in Wollersheims Ranch.
    7. Dezember 2012 Steuer-Razzia Rethelstraße,
    13. Juni 2013 2.Steuer-Razzia.
    18. November 2013 Insolvenzantrag gestellt. Beide Gesellschafter haften nur je bis 13.000 Eur.
    Nachforderung vom Finanzamt auf 7,5 Millionen Euro Sozialabgabennachzahlung
    www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=137657#137657



Bisher stand einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung regelmäßig das Zuhälterei-Verdikt im Wege [Zuhälterei- und Menschenhandelsparagraphen], dass Sexarbeiter aufgrund der unveräußerlichen sexuellen Selbstbestimmungsrechte eben nicht abhängig beschäftigt werden können und damit einem weisungsbefugten Chef untegeordnet wären.

Gerade über das Steuerrecht wurde das von Bayerischen Gerichten und Staatsanwaltschaft ausgefochten gegen Betreiberinnen...

Die Prostitutionsgegner / Abolitionisten (z.B. Solwodi) sind gegen Arbeitsverträge in der Prostitution.

EÜR für Sexworker
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=98575#98575

Fachbegriff: Statusfeststellungsverfahren durch die gesetzliche Sozialversicherung (Überprüfung auf Scheinselbständikeit).

Anlage EKS Einkommensteuer
www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content ... ndiger.pdf

Verurteilte Sexworker oder Madams wegen Sozialabgabenbetrug:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=101687#101687
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=101824#101824

Sammlung Sozialgerichts-Urteile:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=125503#125503
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 14.12.2013, 04:35, insgesamt 24-mal geändert.

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RE: Steuern und Steuerpolitik

#366

Beitrag von Jupiter »

Nach meinem laienhaften Verständnis fehlen folgende Punkte:

Die Agentur hat nicht deutlich genug herausgestellt, dass es sich um eine Vermittlungstätigkeit handelt. Es ist auch unklar, ob sie über ihre Vermittlungstätigkeit entsprechende Rechnungen an die Damen ausgestellt hat. Auch ist nicht zu ersehen, ob sich die Damen entsprechend beim FA angemeldet haben und die Rechnungen der Agentur als Einkommensnachweis vorlegen.

Gruß Jupiter
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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#367

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Sex-Steuer in Köln bringt 800.000 Euro pro Jahr.

2.500 Prostituierte arbeiten an jedem Tag in Köln.

Finanzbeamten im Außendienst nehmen mindestens 6 Euro „Vergnügungssteuer“ am Tag. Aber auch das ganze Bargeld – wenn es sein muss – ihr ganzes Geld auf einen Schlag! Bei Prostituierten etwa, die bei Kontrollen keinen Wohnsitz nachweisen können, wird alles einkassiert: „In Hinblick auf eine zu erwartende Steuer“.

15 Euro pro Tag Vorsteuer für das „Düsseldorfer Verfahren" im Bordell.

Ex-Steuerfahnder im Kölner Rotlicht bringt es auf den Punkt: „Geld stinkt nicht.“ Und: „Ethik ist nicht großer Gegenstand des Steuerrechts.“ Urteil des Reichsgerichts.

1964: Steuerpflicht für Prostitutierte wurde eingeführt. BFH-Entscheidung: Einkünfte aus "gewerbsmäßiger Unzucht" sind "sonstige Einkünfte" und daher nicht gewerbesteuerpflichtig www.handelsblatt.com/finanzen/recht-ste ... 83396.html

2013: Gewerbesteuerpflicht.



Mehr als 2.000.000 Euro (2 Millionen) Gesamtsteuerschuld, so bestätigt Bordellbetreiber Armin Lobscheid, überweist er ans Kölner Finanzamt (er ist Wirtschafter bzw. Geschäftsführer im Pascha, Eigentümer ist Hermann Müller): „Das Finanzamt ist doch der größte Zuhälter und in höchstem Maße unmoralisch.“

Zimmermiete im Pasche 175 Euro pro Tag.

Am Wochenende arbeiten bis zu 100 Sexworker im Pascha.
Ergibt 2.000 Euro Steuerabgaben am Tag.

30.000 Kunden pro Monat = 360.000 Kunden pro Jahr (das wäre 7x soviel wie das Paradise).


"frauenverachtenden „Flatrate“-Tarife" heißt es.
Das sollen doch bitte die Frauen und Sexworker selbst entscheiden dürfen, ob es frauenverachtend ist !!!

"Wie viele Millionen verdient werden – keiner weiß es."

„Wir hatten immer das Gefühl, dass das eine Welt ist – da steigt der Normalbürger nicht mehr hinter“, resümiert der Kölner Ex-Steuerfahnder. „Das sind Zahlen, die man nur vermuten kann, die gigantisch sind.“

www.express.de/koeln/sex-steuer-bringt- ... 22286.html


"Der erste Freier ist für die Mietkosten."

"Der zweite für die Steuern."


Gezeigt werden in der Doku Wilfried Hombach und Norbert Damen, Finanzbeamte in Köln. Eine Kollegin durchforstet das Internet.


Baden Württemberg 7.5 Millionen Euro (?)
300 Wohnungen in Stuttgart

Volker Schaible, Leiter Stadtkämmerei, Stuttgart
"Freier meldet sich nicht beim Finanzamt"
1 Millionen pro Jahr

10 Euro je Quadartmeter Sexsteuer/Vergnügungssteuer.

Rudloff, Eigentümer vom Paradise: "Vergnügungssteuer mußte rückwirkend errichtet werden".
Beretin, Wirtschafter im Paradise: "seit 2002 verdient der Staat gut".

55.000 Kunden im Jahr.
79 Euro Tagesticket, 4,3 Mio Umsatz aus Eintritt.

6 Millionen investiert in FKK Paradise Ableger in Graz.
5 Millionen investiert in Kooperation/Übernahme(?) in Club in Saarbrücken vom bisherigen Platzhirsch Bruno Piovesan.
Börsengang in 3 Jahren 2016 geplant.


Gesext.de macht 7 Millionen Euro Jahresumsatz indem es 15 oder 25% von den Versteigerungen nimmt.


Messe Venus Berlin hat 30.000 Besucher.


400.000 Sexworker
14.000.000.000 Euro (14 Mrd.) Umsatz der ganzen Sexbranche im Jahr wird geschätzt.

Aus der ARD-Doku „Sex - made in Germany“
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=132339#132339

Steuer berechnen und EÜR für Sexworker www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=98575#98575

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RE: Steuern und Steuerpolitik

#368

Beitrag von Klaus Fricke »

Hallo,

keine Antwort, sonder eher eine Frage.

Durch Urteil des BFH ist Sexarbeit gewerbesteuerpflichtig. Welche Auswirkungen hat das auf die / kann das auf die gewerberechtliche Einodnung von Sexarbeit haben.

Greift da die "Einheit der Rechtsordnung"?

Die Frage schliesst sich an dieses Posting an
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 038#133038

Oder wird nur ein weiterer Baustein im Sinne der rechtlichen Anerkennung von Sexarbeit als selbständige (frei-) brufliche Tätigkeit aufgeschichtet?

Grüße
Klaus alias ...

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RE: Steuern und Steuerpolitik

#369

Beitrag von fraences »

VERGNÜGUNGSABGABE - Region Köln NRW:

Sex-Steuer beschäftigt viele Kommunen



Die Einführung einer Sex-Steuer landet immer wieder auf den Tagesordnungen der Stadträte der Region. Wir zeigen, welche Städte sich mit der Vergnügungssteuer beschäftigen und welche sie schon eingeführt haben - oder auch nicht.

Siegburg - keine Sexsteuer

In Siegburg bleibt der Sex steuerfrei. Nach Angaben der Stadt lohnt sich die Steuer nicht, weil es zu wenige Gewerbebetriebe gebe, bei denen sich eine „Steuer auf sexuelle Vergnügungen“ geltend machen ließe.

Lohmar - 60.000 Euro Sexsteuer erhofft

Ab 2014 erhebt die Stadt Lohmar eine Steuer auf „besondere Vergnügungen“. Zwar ist in der Aggerstadt gerade mal ein einschlägiges Etablissement registriert. Aber allein jenes, so die Berechnung des Kämmerers, würde im Fall der Steuererhöhung Mehreinnahmen von rund 60.000 Euro einbringen. Die Einnahmen könnten der Damenmannschaft des SV Wahlscheid zugute kommen. Auf gut Deutsch: Wer in Lohmar in den Puff geht, unterstützt künftig wenigstens indirekt auch eine rundum freiwillige und gesundheitsförderliche Form der körperlichen Betätigung von Frauen.

Bonn - 500.000 Euro Sexsteuer

Der Stadt Bonn spült die Prostitution bereits jetzt Steuergelder in die Kassen: 5870 Bons haben die Bonner Prostituierten im ersten Jahr aus dem Sexsteuerautomaten gezogen und damit 35.000 Euro in die Stadtkasse gespült. Insgesamt brachte die neue Sexsteuer der Stadt sogar fast eine halbe Million = 500.000 Euro.

Euskirchen - 50.000 Euro

Der Rat der Stadt Euskirchen hat sich gegen die Einführung einer Sexsteuer ausgesprochen. Neben CDU und Grünen votierten auch einige FDP-Leute gegen den Vorschlag von Bürgermeister Uwe Friedl. Die Steuer hätte der Stadt rund 50.000 Euro jährlich eingebracht.

Eitorf - Sexsteuer

Der Eitorfer Rat hat sich für eine Sexsteuer ausgesprochen. Nur die SPD stimmte gegen die Erhebung einer Steuer für die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt.

Blankenheim

Auf der Suche nach neuen Einnahmequellen für das Gemeindesäckel hat Bürgermeister Rolf Hartmann die Sex-Steuer ins Gespräch gebracht. Die Fraktionen seien der Meinung gewesen, dass es sich um einen interessanten Ansatz handele, den man weiterverfolgen solle.

Frechen - 23.000 Euro erhofft

7 Einrichtungen in Frechen widmen sich Vergnügungen sexueller Art: 2 bordellähnliche Etablissements, 2 Swinger- beziehungsweise SM- (Sado-Maso)-Clubs und 3 bordellähnliche Einrichtungen in Wohnräumen. Die Bordelle will Frechen nun verstärkt zur Kasse bitten mit einer Vergnügungssteuer, die sich an der Quadratmeterzahl der Einrichtungen orientiert. An einem Bordell haben die Verwaltungsangestellten des Fachdienstes 8, Bürgerservice und Ordnung, das einmal durchgerechnet und sind auf 23.000 Euro Steuern gekommen – ein Einsatz, der sich also lohnt.

Elsdorf

Auch in Elsdorf ist derzeit eine Sexsteuer im Gespräch. Der Rat soll bald ebenfalls darüber entscheiden. Doch die Mehrheit für die Sexsteuer scheint bereits sicher, denn im Hauptausschuss gab es einhellig grünes Licht für das Projekt, das der FDP-Mann Volker Juhrich als Ergänzung der Vergnügungssteuer schon seit Langem vorantreibt.

Bedburg

Die zunehmende Straßenprostitution in Bedburg ist der Kommunalpolitik ein Dorn im Auge. Derzeit bieten die überwiegend aus Bulgarien stammenden Frauen ihre Dienste hauptsächlich an der Landstraße 361 bei Broich und rund um die Autobahnbrücke bei Millendorf an. Einstimmig wurde nun in der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses beschlossen, das nicht länger hinnehmen zu wollen. So könnte eine Vergnügungssteuer auf das „Anbieten von sexuellen Handlungen“ eingeführt werden. Diese Steuer solle weniger dazu dienen, die städtischen Kassen zu füllen. Vielmehr solle durch sie dazu führen, dass die Prostitution eingedämmt wird. Praktisch könnte dies derart organisiert werden, dass sich die Prostituierten ein Tagesticket im Rathaus abholen, bevor sie ihren Dienst antreten.

Köln - hatte die Sexsteuer zuerst

...


www.ksta.de/region/vergnuegungsabgabe-s ... 86630.html
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#370

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Durch Urteil des BFH ist Sexarbeit gewerbesteuerpflichtig. Welche Auswirkungen hat/kann das auf die gewerberechtliche Einodnung von Sexarbeit haben.
Die Einheit der Rechtsordnung werden wir uns wohl erst noch in Prozessen erkämpfen müssen.

In einem Streit in Frankfurt, den Dona Carmen für die Sexworker gewonnen hat erklärt die Stadt dass es rechtens ist zwar Gewerbesteuer zu verlangen (Steuerrecht) aber keinen Gewerbeschein zu gewähren (Gewerberecht)
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 3152#23152 und dort auch 1. Seite.



Gibt es einen (mobilen) Sexworker, der Zeit und Lust hat die Städte und ihre Sexsteuer-Regel (Einführungsjahr, Höhe) in einer Tabelle zu sammeln und upzudaten?
www.bit.ly/sexworkatlas >> 230 Sexwork-Städte
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 07.09.2013, 15:48, insgesamt 2-mal geändert.

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RE: Steuern und Steuerpolitik

#371

Beitrag von fraences »

Nur wenige Prostituierte führen Lohnsteuer ab


Nur wenige Prostituierte haben ihr Gewerbe offenbar bei der Steuer angemeldet. Laut Bundesregierung führten nur rund 2000 Prostituierte im Jahr 2009 Lohnsteuern ab. Deren Zahl dürfte aber in Wirklichkeit weitaus höher liegen.
Das seit 2002 geltende Prostitutionsgesetz hat offenbar nur in wenigen Fällen sexuelle Dienstleister dazu bewegt, ihr Gewerbe anzumelden. Im Jahr 2009 führten rund 2000 Prostituierte Lohnsteuern ans Finanzamt ab, wie nach Angaben des Bundestagspressedienstes aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. Dabei kamen demnach 1,8 Millionen Euro zusammen, wobei darin auch Steuern auf mögliche weitere Einkünfte neben der Prostitution enthalten sein können.
2008 zahlten 1100 selbständige Sexdienstleister rund 1,4 Millionen Lohnsteuer, heißt es in der Ende Juli erteilten Antwort auf die Linken-Anfrage. Aktuellere Zahlen legte die Bundesregierung nicht vor.
Die Zahl der Prostituierten in Deutschland, selbständige wie angestelllte, dürfte aber erheblich höher liegen. So verweist die Linke in ihrer Anfrage auf Schätzungen, wonach hierzulande bis zu 400.000 Menschen sexuelle Dienstleistungen für Geld anbieten. Die Bundesregierung distanzierte sich in ihrer Antwort von dieser Zahl, alle Schätzungen zu dem Thema seien mit "erheblichen Unsicherheiten behaftet". Über eigene Zahlen verfügt sie demnach nicht.
Mit dem von der rot-grünen Bundesregierung beschlossenen Prostitutionsgesetz war die Sittenwidrigkeit des Gewerbes abgeschafft worden. Prostituierte können seitdem nicht gezahlte Entgelte gerichtlich einklagen, der Zugang zur Sozialversicherung wurde erleichtert. Das Gesetz ist auch umstritten, Kritikern zufolge erschwert es die Bekämpfung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung.


www.donaukurier.de/nachrichten/panorama ... 70,2801924


Da die überwiegenden Sexworker selbständig sind, zahlen sie auch kein Lohnsteuer, sondern Einkommen- und Umsatzsteuer!
Desweiteren sind viele nicht unter der Bezeichnung Prostituierte beim Finanzamt gemeldet.

Ob da die Steuereinnahmen über das Düsseldorfer Verfahren mitberücksichtigt wurde?
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Finanzkrise - Globalisierung - Überwachung

#372

Beitrag von Marc of Frankfurt »

G 20-Gipfel in Sankt Petersburg:

Internationaler Abgleich von Steuerinformationen - Gläserner Steuerzahler

"Der Gipfel wird in die Weltgeschichte eingehen. Er hat die Weichen für die globale Belastung der Bürger gestellt, die gezwungen werden sollen, die Staatsschulden aller Welt zu schultern und zu bezahlen."

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten ... r-buerger/

(Blogform Social Media von Wirtschaftsjournalist Michael Maier, Berlin http://de.wikipedia.org/wiki/Michael_Ma ... rnalist%29 )

Sankt Petersburg Erklärung
Steuern ab Seite 12 Absatz 50-52
"we expect to begin to exchange information automatically on tax matters among G20 members by the end of 2015 (Multilateral Convention on Mutual Administrative Assistance in Tax Matters)"
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten ... on_ENG.pdf

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Marc of Frankfurt
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Steuerrechner

#373

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Steuer-Rechner zur Bundestagswahl in Deutschland


www.gruene.de/themen/wirtschaft-arbeit/ ... chner.html

www.steuer-o-mat.de

www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtscha ... 66229.html


Chronik der Steuererleichterungen und Steuerausfälle
www.nachdenkseiten.de/?p=18433




4 Säulen der Verdienste
  1. Löhne und Gehälter (Produktionsfaktor Arbeit)
    0% bis 45% Reichensteuer (Progression)
  2. Zinsen und Renditen (Produktionsfaktor Kapital)
    25% Kapitalertragssteuer
  3. Mieten und Pachten (Produktionsfaktor Boden)
    dito
  4. Gewinne (Unternehmer)
    15% Ertragssteuern
    0% Unternehmensverkäufe d.h. steuerfrei seit Schröder (SPD)
Gewinne als Residualgröße (Restgröße) d.h. wenn alle anderen Verdienste zuvor ausbezahlt wurden. Im entgrenzten Neoliberalismus wurde das umgedreht d.h. zuerst wurde die Gewinnerwartung definiert z.B. 25% bei Deutscher Bank durch Ackermann und danach richten sich dann die anderen Teile vom Kuchen.

Das Versagen der Mainstream-Ökonomie
Prof. Bontrup (Marxistischer Ökonom, Uni Gelsenkirchen)







___
Für Sexworker
www.bit.ly/sexworkerccc
Dateianhänge
Historie der geänderten Steuersätze für Einkommen (trifft die Reichen) und Verbrauch (MWSt, trifft die Armen).
Historie der geänderten Steuersätze für Einkommen (trifft die Reichen) und Verbrauch (MWSt, trifft die Armen).
Simulationsrechnung: Staatseinnahmen sichern. Reiche höher besteuern. Arme entlasten.
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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 10.12.2013, 18:55, insgesamt 4-mal geändert.

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RE: Steuern und Steuerpolitik

#374

Beitrag von fraences »

Im Bundestag notiert: Steuereinnahmen von Prostituierten


Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort - 08.08.2013

Berlin: (hib/BOB)

Die Steuereinnahmen von Prostituierten betrugen

2008 rund 1,4 Millionen Euro und
2009 rund 1,8 Millionen Euro [Anstieg knapp 30% !!!]


Der Bundesregierung liegen zur Gesamtzahl der Personen, die in Deutschland diesem Gewerbe nachgehen, und zu den dadurch erzielten Steuereinnahmen keine verlässlichen Daten vor, teilt sie in ihrer Antwort (17/14467 http://dip.bundestag.de/btd/17/144/1714467.pdf ) auf eine Kleine Anfrage von der Fraktion Die Linke (17/14392 http://dip.bundestag.de/btd/17/143/1714392.pdf ) mit.

Nach der Aufhebung des Werbeverbots für Prostitution im Ordnungswidrigkeitenrecht befragt, ist die Bundesregierung der Meinung, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf nicht bestehe.

http://www.bundestag.de/presse/hib/2013 ... 16/09.html
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Bundesregierung verhöhnt Sexworker-Aufklärung

#375

Beitrag von Marc of Frankfurt »

In dem PDF, der Antwort der Bundesregierung auf die Frage, was sie getan hat, damit das ProstG von 2002 www.sexworker.at/prostg bekannt wird (Und wir wissen ja, dass selbst viele Sexworker es nicht kennen):
  • Bundesregierung: "Die in Zeitabständen immer wieder zu beobachtende hohe Medienresonanz hat außerdem dazu beigetragen das Gesetz bekannt zu machen." Bild
Das ist die Ironie der Macht. Wenn man bedenkt, was die Medienkampagnen wie der im Bundestag herumgereichte Spiegelartikel bei uns Sexworkern auslösen kann. Aber die Machtstrategie funktioniert, gerade in wirtschaftlich schwierigen oder unsicheren Zeiten wie die Wahlergebnisse gezeigt haben.

Bild

Die ausführliche 1. Lesung vom Gesetz "Menschenhandelbekämpfung und Prostitutionsstättenregulierung" vom 6.6.2013 mit allen Videos und Textprotokollen:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=132295#132295

Das Gesetz
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=133004#133004

Der unsägliche Spiegel-Artikel:
www.bit.ly/spiegel-prostitution





Wir sollten an einer Broschüre "Schöner Schreiben über Sexarbeit" gemeinsam weiterarbeiten um Medien und Öffentlichkeit aufzuklären...
https://docs.google.com/document/d/1lq4 ... l_tJk/edit#
viewtopic.php?p=132573#132573

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RE: Steuern und Steuerpolitik

#376

Beitrag von fraences »

ANTRAG GESCHEITERT
Warum Sex in Düsseldorf steuerfrei bleibt

Eine Dame im Bordell: der Besuch bleibt steuerfrei.

DÜSSELDORF –
Sex - die schönste Nebensache der Welt. Und in Düsseldorf ist sie sogar steuerfrei!
Donnerstag im Rat scheiterte ein Antrag der „Freien Wähler“, nach dem Vorbild anderer Städte wie Bonn oder Köln eine Sexsteuer einzuführen.
Stadtdirektor Manfred Abrahams: „Da steht Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis.“ In den Städten, die diese Vergnügungssteuer eingeführt hätten, seien die Einnahmen immer hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Man habe viele Forderungen nicht einbringen können und müsse mit erheblichem Personalaufwand arbeiten. Zudem sei in der Branche vermutlich „kein geregeltes und geordnetes Zahlungsverhalten festzustellen“.
Die 43 Düsseldorfer Betriebe, in denen „entgeltlich sexuelle Dienstleistungen“, bleiben also unbehelligt.
Bonn übrigens kassierte 2012 durch die Steuer immerhin 317.000 Euro.
Und OB Elbers blieb’s vorbehalten, zum Thema eine Lebensweisheit anzubringen: „Wenn man das im Privatleben einführen würde, könnte das für den einen oder anderen auch ganz schön teuer werden.“

www.express.de/duesseldorf/antrag-gesch ... 54798.html
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Keine kommunale Gewerbesteuer (Sexsteuer)

#377

Beitrag von fraences »

ANTRAG GESCHEITERT
Warum Sex in Düsseldorf steuerfrei bleibt



DÜSSELDORF
Sex - die schönste Nebensache der Welt. Und in Düsseldorf ist sie sogar steuerfrei!

Donnerstag im Rat scheiterte ein Antrag der „Freien Wähler“, nach dem Vorbild anderer Städte wie Bonn oder Köln eine Sexsteuer einzuführen.

Stadtdirektor Manfred Abrahams: „Da steht Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis.“

In den Städten, die diese Vergnügungssteuer eingeführt hätten, seien die Einnahmen immer hinter den Erwartungen zurückgeblieben.

Man habe viele Forderungen nicht einbringen können und müsse mit erheblichem Personalaufwand arbeiten.

Zudem sei in der Branche vermutlich „kein geregeltes und geordnetes Zahlungsverhalten festzustellen“.


Die 43 Düsseldorfer Betriebe, in denen „entgeltlich sexuelle Dienstleistungen“, bleiben also unbehelligt.

Bonn übrigens kassierte 2012 durch die Steuer immerhin 317.000 Euro.

Und OB Elbers blieb’s vorbehalten, zum Thema eine Lebensweisheit anzubringen: „Wenn man das im Privatleben einführen würde, könnte das für den einen oder anderen auch ganz schön teuer werden.“

www.express.de/duesseldorf/antrag-gesch ... 54798.html
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Re: Keine Sexsteuer in Düsseldorf

#378

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Dass ist ja ein recht knapper Express-Artikel, aber mit sehr tiefer menschlicher Erkenntnis wie ich finde:


> Stadtdirektor Manfred Abrahams: „Da steht Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis.“

Er zieht dann eine erste logische Folgerung indem er eine universelle Schuldzuweisung trifft:

> Zudem sei in der Branche vermutlich „kein geregeltes und geordnetes Zahlungsverhalten festzustellen“.

"vermutlich". Er ist sich also nicht entgültig sicher !!!

Sein gewählter Amtskollege hilft aus:

> OB Elbers Lebensweisheit: „Wenn man das im Privatleben einführen würde, könnte das für den einen oder anderen auch ganz schön teuer werden.“

(Gestern kaum auf 3sat ein Schwerpunkt zur Sexualität. 90% aller Sexualakte finden in privaten Kontakten/Beziehungen statt [Prof. Ilka Quindeau Jg.62 (klinische Psychoanalytikerin, Soziologin, FH Frankfurt/M.], 58% der Männer gehen fremd. Das ist m.E. auch mehrheitlich privat einzuordnen. Sendung Skobel zum Thema Sexualisierung www.3sat.de/page/?source=/scobel/171920/index.html und www.3sat.de/page/?source=/wad/uebersich ... index.html ])

In den 2 Aussagen von oberstem Verwaltungschef und oberstem Politiker einer deutschen Großstadt zeigt sich die Kern-Konfliktursache von Prostitution, weil sie auf der Schwelle von Privat/Geschäftlich liegt.

Kunde und Sexworker empfinden ihr Tun
1. als höchst intim und privat
2. als gesellschaftlich nicht anerkannt, tabu, stigmatisiert

daraus folgt für viele eine geringe Neigung Quittungen, Dokumentationen und Steuerbelege zu ihren Treffen erstellen zu wollen oder zu verlangen.

Privat = geldloser Tausch, hohe Sozialkontrolle im persönlichen Umfeld, d.h. Buchführung oder Abgeltung durch gemeinsames Gedächtnis, Prinzip der Leistungsversorgung nach Bedürftigkeit und gemeinsame partnerschaftliche Absprachen über Ressourcenverteilung.
Geschäftlich = Kapitalismus mit Geld als verteiltem Buchungssystem (statt Tauschwert), geringe Sozialkontrolle im gesellschaftlichen Großverbund und Befreiung von sozialer Verantwortung, nachdem ein Kauf getätigt und daher abgeschlossen ist. Ressourcenverteilung nach Geld-, Leistungsprinzip und Marktgesetzen. (Neben der Gegenüberstellung Privat-Geschäftlich gibt es noch die Gegenüberstellung Privat-Öffentlich. Öffentlich kann man dann als Oberbegriff für den geschäftlichen und politischen Bereich verstehen. Im Politischen gilt die Währung Wahlstimmen aber es gibt, solange es "die Märkte" zulassen ;-) auch ein familienähnliches Sozialprinzip.)

Weil Prostitution also ein Grenzflächenphänomen ansonsten streng kulturell getrennter gesellschaftlicher Bereiche ist, entstehen die ganzen Probleme wenn Sex & Geld sich in der Prostitution treffen.

Die Systemkonflikte kann man dann einseitig der Prostitution zuweisen. Schuldzuweisung, Stigmatisierung bis hin zu Kriminalisierung ("Sündenbockmechanismus" als Schuldbefreiungs-, Projektions- und Herrschaftsmechanismus der Bevölkerungsmehrheit oder durch deren Funktionselite).

Oder man kann eine Grauzone schaffen und zulassen: Tabu, Doppelmoral, mit zwei Maßstäben messen, Auge zudrücken, Toleranzzone, Fall Management, Risk Management, Harm Reduction, Einzelfallentscheidung, Case Law/Common Law...

Das kann/darf dann aber nicht so weit gehen, um eine Sonderregelung von Steuerfreiheit zu erlauben (Legalisierung/Entkriminalisierung; "Es kann nicht sein, was nicht sein darf";-), weil dann alle anderen Gewerbetreibenden in der Freizeitindustrie auch Steuerbefreuung haben wollten und dann das Grundprinzip der Steuergerechtigkeit und gleichmäßigen Erhebung (§85 AO) ausgehöhlt wird und überhaupt das Staatsmonopol sich über Steuereintreibung zu finanzieren gefährdet scheint, und manche dann Anarchie und Staatsversagen als potentiale Horrorvisionen wittern...

Hier müßte der empirische Nachweis gelingen, dass ein Staat weder finanziell untergeht noch von seinen Werten und Sitten verfällt, wenn eine sozio-sexuelle Minderheit(!) erleichterten oder anderen Verhaltens-Regimenten unterworfen wird bzw. nicht unterworfen wird.

Es handelt sich also bei grundsätzlicher Betrachtung also um einen systemisch scheinbar unlösbaren Konflikt, der dazu führt dass die Lage in der Prostitution so verhext ist wie ein gordischer Knoten, dass es so ist wie es nunmal ist... und wir uns scheinbar immer im Kreis drehen...

Es braucht also noch viel Kraft, Lebenserfahrung/gelebte Experimente/Leidenserfahrung und auch Theoriebildung wie ich meine, um das zu überwinden: Kategorien, Wertmaßstäbe und Gesellschaftsformen zu finden, wo das jetzt Gegensätzliche integriert werden kann.

Möglicherweise ist deshalb die bisher zu beobachtende zyklische Geschichte von Liberalisierung und Kriminalisierung von Prostitution oder Sexualverhalten deshalb notwendig (vgl. Konjunkturzyklen). Es wechseln sich Phasen von Extremen ab in Ermangelung eines bisher nicht gefundenen Mittelweges. Unentschiedenheit oder regelmäßiger Verhaltenswechsel als unbewußte oder einzig verbleibend mögliche Adaptions-Strategie (vgl. Räuber-Beute Systemdynamik mit Oszillation http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%A4ube ... -Beziehung ).

Dabei wäre die Steuerproblematik, das Sexsteueraufkommen eine hervorragende Meßgröße, um die Konfliktsituation im moralischen und im steuertheoretischen Bereich empirisch zu messen. Wenn es also ein echtes gesellschaftliches Interesse gäbe, dann gäbe es auch Geld für Doktoranden, die das mal bundesweit erforschen und die Daten sammeln, falls das die vernetzten Finanzbehörden nicht eh längst machen (nur uns halt nicht mitteilen;-)...





Hier eine wissenschaftliche Arbeit, die ausgerechnet hat, dass die Dekriminalisierung in Rhode Island USA 2003-2009 einen gesellschaftlichen Wert von 200 Millionen $ entspricht
(= Combined benefits of decriminalisation: $30 Millionen $ pro Jahr, bei 1 Millionen Einwohnern, also 25 Euro pro Einwohner und Jahr):
www.google.de/search?q=200/6+USD+in+EUR

Decriminalizing Prostitution: Surprising Implications for Sexual Violence and Public Health,
Cunningham, Scott and Manisha Shah, 2013
www.bit.ly/sexworkfacts

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RE: Steuern und Steuerpolitik

#379

Beitrag von fraences »

OWL: Kommunen verlangen Sexsteuer - auch Minden beteiligt sich
Herforder Beratungsstelle Theadora übt Kritik / 2.000 Prostituierte bieten in der Region ihre Dienste an

VON HUBERTUS GÄRTNER


Etliche Städte der Region erheben von Bordellbetrieben – wie hier in Löhne – eine Sondersteuer.
Geld für die Stadtkasse |

Minden/Bielefeld . Weil sie finanziell klamm sind, suchen Kommunen nach Einnahmequellen - sogar im Rotlichtmilieu. Vor zehn Jahren hat die Millionenmetropole Köln den Anfang gemacht und eine Prostitutionssteuer eingeführt. Auch in OWL sind nun mehrere Städte auf diese Idee gekommen. Minden, Löhne und Gütersloh erheben die Steuer. Auch der Rat der Stadt Herford hatte einen Beschluss dazu gestern auf der Tagesordnung, vertagte ihn aber. Grund: Die Sexsteuer ist umstritten.

"Sie ist Teil der Vergnügungssteuersatzung und bezieht sich im Wesentlichen auf die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen", sagt Susanne Zimmermann, Sprecherin der Stadt Gütersloh. Die Betreiber solcher Einrichtungen müssen Sexsteuer bezogen auf ihre Flächen zahlen - in der Regel werden 1,50 Euro für zehn Quadratmeter und pro Öffnungstag verlangt. Auch wenn sexuelle Handlungen in Hotels, Privatwohnungen, Wohnwagen oder Kraftfahrzeugen angeboten werden, fällt eigentlich Sexsteuer an - pro Prostituierte und "Veranstaltungstag" sind es nach den Satzungen sechs Euro. Vor allem bei der unübersichtlichen Wohnungsprostitution werde sich die Sexsteuer aber kaum realisieren lassen, sagt der Herforder Kämmerer Jörg Hartmann.


In Minden, wo die Sexsteuer bereits zum 1. Januar 2011 eingeführt wurde, würden derzeit sieben Betriebe veranlagt, berichtet Sprecherin Leonie Bartsch. In Löhne müssen drei Bars und sieben Zimmervermittler zahlen. In Gütersloh fallen nach Auskunft der Stadt 15 Betriebe unter die seit Januar geltende Satzung. In Herford wären fünf bis acht Betriebe betroffen, schätzt die Verwaltung. Auch die Einnahmen halten sich in Grenzen: In Minden sind es 40.000 Euro pro Jahr, in Gütersloh erwartet man 60.000 Euro aus der Sexsteuer.
Während die Kommunen auf die nackten Zahlen schauen, übt Katharina Hontscha-Stavropoulos heftige Kritik. Durch eine Sexsteuer werde "noch mehr Druck auf die Prostituierten ausgeübt", kritisiert die Mitarbeiterin der Herforder Beratungsstelle Theodora, die Prostituierte beim Ausstieg berät. Barbetreiber und Zimmervermittler "reichen die Sexsteuer einfach an die Frauen weiter", hat Hontscha-Stavropoulos beobachtet.

Ohnehin müssten die Prostituierten bereits "Wuchermieten" von bis zu 150 Euro pro Tag zahlen, hinzu kämen Einkommens- und Gewerbesteuern. "Viele haben kein Geld, um sich gegen Krankheit zu versichern", sagt Hontscha-Stavropoulos. Unter dem finanziellen Druck ließen sie sich "auf gefährliche Praktiken wie ungeschützten Geschlechtsverkehr ein".

In Herford haben diese Argumente den Rat veranlasst, noch einmal innezuhalten. Man will sich vor einer Entscheidung intensiver über die Situation der Betroffenen informieren.

In OWL bieten etwa 2.000 Prostituierte regelmäßig ihre Dienste an. "Es gibt rund hundert Bordelle, Prostitution in 150 bis 180 Wohnungen sowie 15 Orte mit Wohnwagen-Prostitution oder Straßenstrich", sagt der Bielefelder Kripomann Erhard Epmeier. Die meisten Etablissements seien in Autobahnnähe zu finden.

Prostitution sei erlaubt. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei Verdacht von Menschenhandel oder Zuhälterei, dürfe die Polizei einschreiten.
Mittlerweile seien vier von fünf Prostituierten in OWL Migrantinnen, sagt Ebmeier, die meisten aus Rumänien und Bulgarien. Personen aus diesen EU-Ländern haben noch keinen freien Zugang zum Arbeitsmarkt und dürfen in Deutschland nur als Selbstständige arbeiten, sagt Hontscha-Stavropoulos. Vor allem viele junge Roma-Frauen gingen auf den Strich.

Manchmal würden sie dazu von Verwandten gedrängt, bisweilen träten sogar "weibliche Zuhälter" auf, sagt Ebmeier. Das deutsche Prostitutionsgesetz sei für diese Prostituierten kaum eine Hilfe. Weil sie die Sprache nicht beherrschen, "können sie es gar nicht verstehen".

www.mt-online.de/start/top_news_rotatio ... _sich.html
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RE: Steuern und Steuerpolitik

#380

Beitrag von fraences »

Gronau – neue Abgabe in der Kritik
Trifft Sex-Steuer die Falschen?


Im Rat wurde am Mittwochabend darüber diskutiert, ob die neue Sex-Steuer am Ende nicht zu Lasten der Frauen im Milieu gehe.
-
Belastet die neue Sex-Steuer die ohnehin schwächsten Glieder der Rotlicht-Kette, nämlich die Prostituierten, künftig zusätzlich? Diese Frage sorgte am Mittwochabend für Diskussionsstoff im Rat

Von Klaus Wiedau


Belastet die neue Sex-Steuer die ohnehin schwächsten Glieder der Rotlicht-Kette, nämlich die Prostituierten, künftig zusätzlich? Diese Frage sorgte am Mittwochabend für Diskussionsstoff im Rat.

Nachdem der Haupt- und Finanzausschuss eine Woche zuvor einstimmig die Einführung einer Steuer „für sexuelle Vergnügungen“ beschlossen hatte (WN berichteten), waren im Rat jetzt auch kritische Töne zu hören. Gerhard Alfers (FDP) sah die Gefahr, dass die neue Abgabe ausgerechnet auf die Frauen in der Branche abgewälzt werden könnte, die ohnehin bereits im Mindestlohnsektor arbeiteten, teilweise drogenabhängig und/oder mit Gewalt zur Prostitution gezwungen worden seien. Alfers sah es als falsch an, den Prostituierten die neue Steuer aufzubürden – mit der Konsequenz, dass „die es über die Masse hereinbringen müssen“.

Es gehe darum, den „Sumpf trockenzulegen“, hielt Jörg von Borczyskowski (UWG) dagegen. Er glaube nicht, dass die Steuer zu einer Verschlechterung der zugegebenermaßen schweren Situation der Frauen beitrage. Gescheitert sei indes der Ansatz des Gesetzgebers, mit einer Liberalisierung der Prostitution für eine Verbesserung der Verhältnisse im Milieu zu sorgen. Das zeige die Tatsache, dass in Gronau rumänische Prostituierte ihre Dienste für 15 Euro anböten. „All in“, wie 1. Beigeordnete Sandra Cichon präzisierte.

„Wir wollen nicht die treffen, denen es ohnehin dreckig geht“, äußerte Erich Schwartze (FDP) durchaus Verständnis für die Haltung seines Fraktionskollegen Alfert. Er werde die Einführung der Steuer zwar mittragen, sei über den Beschluss aber nicht glücklich, zumal die Wirkung der Steuer „noch lange nicht feststeht“. „Wir erweisen den Damen, die da arbeiten, einen Bärendienst“, zeigte sich auch Petra Raad (FDP) kritisch. Die Antwort auf die Frage, ob die Stadt mit der neuen Steuer regulierend eingreifen könne, sei offen. Raad: „Oder führt das am Ende zu einer Ausweitung der privaten Prostitution?“

Bürgermeisterin Sonja Jürgens erinnerte daran, dass die Einführung der neuen Sex-Steuer nur eine Maßnahme von vielen sei, um für mehr Sicherheit und Ordnung in der Stadt zu sorgen. Sie warnte vor einem Rückzieher: „Wir sollten nicht gleich bei den ersten Schritten auf diesem Weg kalte Füße bekommen.“

Dass es nicht um die Einnahmen aus der Steuer, sondern um einen erhofften Verdrängungseffekt gehe, betonte Herbert Krause (Pro Bürgerschaft). Er regte an, dass die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt die Situation der Prostituierten vor Ort aufarbeiten und die Ergebnisse im Fachausschuss darlegen solle. Ein Auftrag, der kurzzeitig nicht nur bei der Verwaltung, sondern auch bei CDU-Ratsmitglied Ludger Hönerlage für Irritationen sorgte: „Wollen Sie Frau Brefeld jetzt beauftragen, in die Puffs zu gehen und mit den Zuhältern darüber zu reden, wie sie mit ihren Damen umgehen? Das geht doch so nicht!“

Am Ende sagte Gleichstellungsbeauftrage Edith Brefeld zu, den Ausschuss über die Situation der betroffenen Frauen, zu denen sie teilweise Kontakt habe, in geeigneter Weise zu informieren.

Die Einführung der neuen Steuer wurde im Rat nach der Debatte bei einer Gegenstimme (Gerhard Alfers) beschlossen. In der Diskussion wurde deutlich, dass für die Entrichtung der neuen Abgabe in der Stadt rund zehn Betriebe in Frage kommen. In der Hauptausschuss-Sitzung war aus den Reihen der Politiker noch die Zahl 30 genannt und dagegen von der Verwaltung kein Widerspruch erhoben worden, wie Rüdiger Bartels (GAL) feststellte.

Die zehn Betriebe sollen künftig nach einer komplexen Formel (vier Euro Steuer je angefangene zehn Quadratmeter Fläche der Vergnügungsräume je Veranstaltungstag) besteuert werden. Errechnet hat die Verwaltung auf dieser Basis mögliche Einnahmen von mehr als 140&#8201;000 Euro. Insider sind aber skeptisch, dass diese Summe eingenommen wird, weil mit einer massiven Klagewelle der Etablissement-Betreiber gerechnet werden müsse.

www.wn.de/Muensterland/Kreis-Borken/Gro ... e-Falschen
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