PM-Doña Carmen:Rechtliche Schritte gegen Alice Schwarzer
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- Admina
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PM-Doña Carmen:Rechtliche Schritte gegen Alice Schwarzer
Pressemitteilung – Doña Carmen: Rechtliche Schritte gegen Alice Schwarzer
Doña Carmen e.V., Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten, hat im Zusammenhang mit dem jüngst veröffentlichten EMMA-Buch „Prostitution – ein deutscher Skandal“ rechtliche Schritte gegen dessen Herausgeberin Alice Schwarzer sowie gegen den Verlag Kiepenheuer & Witsch eingeleitet.
In Schwarzers „Prostitutions“ – Buch finden sich im Abschnitt „Von Hydra bis Doña Carmen: Die Pro-Prostitutionsfront“ mehrfach Unwahrheiten über die Arbeit von Doña Carmen sowie ehrverletzende Äußerungen über die Sprecherin des Vereins, die einem Rufmord gleichkommen. Das werden wir nicht auf sich beruhen lassen.
Wir haben kein Problem mit Andersdenkenden und abweichenden Meinungen zu Prostitution und Prostitutionspolitik. Wir haben auch kein Problem damit, Meinungsunterschiede klar und deutlich zu benennen. Das gehört zur politischen Streitkultur in diesem Land. Wir werden es allerdings nicht hinnehmen, wenn Leute wie Frau Schwarzer versuchen, durch Verbreiten von Unwahrheiten und unter Ausnutzung ihres Renommees und ihrer medialen Macht jene, die nicht ihrer Meinung sind, zu diskreditieren
http://www.donacarmen.de/?p=433
Doña Carmen e.V., Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten, hat im Zusammenhang mit dem jüngst veröffentlichten EMMA-Buch „Prostitution – ein deutscher Skandal“ rechtliche Schritte gegen dessen Herausgeberin Alice Schwarzer sowie gegen den Verlag Kiepenheuer & Witsch eingeleitet.
In Schwarzers „Prostitutions“ – Buch finden sich im Abschnitt „Von Hydra bis Doña Carmen: Die Pro-Prostitutionsfront“ mehrfach Unwahrheiten über die Arbeit von Doña Carmen sowie ehrverletzende Äußerungen über die Sprecherin des Vereins, die einem Rufmord gleichkommen. Das werden wir nicht auf sich beruhen lassen.
Wir haben kein Problem mit Andersdenkenden und abweichenden Meinungen zu Prostitution und Prostitutionspolitik. Wir haben auch kein Problem damit, Meinungsunterschiede klar und deutlich zu benennen. Das gehört zur politischen Streitkultur in diesem Land. Wir werden es allerdings nicht hinnehmen, wenn Leute wie Frau Schwarzer versuchen, durch Verbreiten von Unwahrheiten und unter Ausnutzung ihres Renommees und ihrer medialen Macht jene, die nicht ihrer Meinung sind, zu diskreditieren
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Das ist wirklich grossartig!!! Da geschieht ja wirklich was. Ich fand's eh kaum nachvollziehbar, wie denn diese Schwarzer-Person, die sich vor einiger Zeit schon als Rufmordspezialistin hat erkennen lassen, da wo es ging um Jörg Kachelmann, umso mehr seit dem für Kachelmann so günstigen Gerichtsurteil, gewissen Deutschen immer noch als Wahrheitsorakel gelten kann.
Guten Abend, schöne Unbekannte!
Joachim Ringelnatz
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RE: PM-Doña Carmen:Rechtliche Schritte gegen Alice Schwarzer
Persilschein für Schwarzer: Frankfurter Landgericht erlaubt Alice Schwarzer die Verbreitung von Unwahrheiten
Publiziert am November 26, 2013
- Erklärung von Doña Carmen e.V.
zu einem unrühmlichen Urteil des Frankfurter Landgerichts -
Mit Urteil vom 25. November 2013 befand das Frankfurter Landgericht über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Alice Schwarzer und den Verlag Kiepenheuer & Witsch.
Das Gerichtsurteil wies den am 19.11.2013 von Doña Carmen gestellten Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die von Schwarzer herausgegebene Publikation „Prostitution – ein deutscher Skandal“ ab. Das Urteil erlaubt Frau Schwarzer damit die Weiterverbreitung nachweislich unwahrer Behauptungen über die in Frankfurt ansässige Organisation für soziale und politische Rechte von Prostituierten.
Alice Schwarzer – so das Gericht – verletze mit nachweislich unwahren Behauptungen zwar in einem „die Grenze der Unerheblichkeit übersteigenden Maß“ das Persönlichkeitsrecht der Antragsteller (Doña Carmen e.V.). Doch könne das Gericht in „Abwägung der hier maßgeblichen Umstände“ keine „besonders schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung“ erkennen. Denn Schwarzers „Unzulässigkeiten“ beschränken sich „nur auf einen kleinen Teil des Druckwerks“. Letzteres stimmt in der Tat: Schwarzer ist nur auf drei Seiten ihres Skandal-Buchs über Doña Carmen hergezogen. Das war offensichtlich zu wenig. Doña Carmen muss daher die Veröffentlichung und Verbreitung der dort behaupteten Unwahrheiten ertragen!
Damit schloss sich das Gericht der Argumentation von Schwarzers Anwälten (Schwenn & Krüger, Hamburg) an, die in einem Schreiben an den Anwalt von Doña Carmen wortwörtlich erklärten, es handele sich bei den unwahren Behauptungen über Doña Carmen um eine „Petitesse“ ohne „persönlichkeitsrechtliche Relevanz“.
Schwarzers Anwälte räumten zwar die Unwahrheit von Äußerungen Schwarzers ein und boten im Vorfeld an, „es künftig zu unterlassen, zu behaupten und/oder zu verbreiten, das Vorstandsmitglied des Vereins Doña Carmen e.V., Frau Juanita Henning, habe gegenüber der Süddeutschen Zeitung für eine Anzeige vom 21.07.2009 unter der Überschrift „Schluss mit dem Kesseltreiben“ einen Betrag in Höhe von 25.000,00 € entrichtet… und/oder der Verein Doña Carmen e.V. aus Frankfurt a. M. sei Mitglied der bufas.“ Doch die von Schwarzers Anwälten angebotene Unterlassungsverpflichtung solle erst ab der zweiten (!) Auflage greifen. Mit anderen Worten: Die Leserschaft soll durch den Verkauf der gesamten ersten Auflage weiterhin mit nachweislich falschen Behauptungen hinters Licht geführt werden dürfen.
Dieser Sichtweise schloss sich das Frankfurter Landgericht in seinem unrühmlichen Urteil an. Die Entscheidung des Landgerichts kann nur als Schandurteil gewertet werden, als schmählicher Kotau zweier Richterinnen und eines Richters vor einem von aggressiver Prostitutionsgegnerschaft geprägten Zeitgeist.
Wir möchten nachfolgend den an den tatsächlichen Sachverhalten interessierten Menschen darlegen, was es mit den in Rede stehenden „Petitessen“ auf sich hat
HIER WEITERLESEN:
http://www.donacarmen.de/?p=440
Publiziert am November 26, 2013
- Erklärung von Doña Carmen e.V.
zu einem unrühmlichen Urteil des Frankfurter Landgerichts -
Mit Urteil vom 25. November 2013 befand das Frankfurter Landgericht über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Alice Schwarzer und den Verlag Kiepenheuer & Witsch.
Das Gerichtsurteil wies den am 19.11.2013 von Doña Carmen gestellten Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die von Schwarzer herausgegebene Publikation „Prostitution – ein deutscher Skandal“ ab. Das Urteil erlaubt Frau Schwarzer damit die Weiterverbreitung nachweislich unwahrer Behauptungen über die in Frankfurt ansässige Organisation für soziale und politische Rechte von Prostituierten.
Alice Schwarzer – so das Gericht – verletze mit nachweislich unwahren Behauptungen zwar in einem „die Grenze der Unerheblichkeit übersteigenden Maß“ das Persönlichkeitsrecht der Antragsteller (Doña Carmen e.V.). Doch könne das Gericht in „Abwägung der hier maßgeblichen Umstände“ keine „besonders schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung“ erkennen. Denn Schwarzers „Unzulässigkeiten“ beschränken sich „nur auf einen kleinen Teil des Druckwerks“. Letzteres stimmt in der Tat: Schwarzer ist nur auf drei Seiten ihres Skandal-Buchs über Doña Carmen hergezogen. Das war offensichtlich zu wenig. Doña Carmen muss daher die Veröffentlichung und Verbreitung der dort behaupteten Unwahrheiten ertragen!
Damit schloss sich das Gericht der Argumentation von Schwarzers Anwälten (Schwenn & Krüger, Hamburg) an, die in einem Schreiben an den Anwalt von Doña Carmen wortwörtlich erklärten, es handele sich bei den unwahren Behauptungen über Doña Carmen um eine „Petitesse“ ohne „persönlichkeitsrechtliche Relevanz“.
Schwarzers Anwälte räumten zwar die Unwahrheit von Äußerungen Schwarzers ein und boten im Vorfeld an, „es künftig zu unterlassen, zu behaupten und/oder zu verbreiten, das Vorstandsmitglied des Vereins Doña Carmen e.V., Frau Juanita Henning, habe gegenüber der Süddeutschen Zeitung für eine Anzeige vom 21.07.2009 unter der Überschrift „Schluss mit dem Kesseltreiben“ einen Betrag in Höhe von 25.000,00 € entrichtet… und/oder der Verein Doña Carmen e.V. aus Frankfurt a. M. sei Mitglied der bufas.“ Doch die von Schwarzers Anwälten angebotene Unterlassungsverpflichtung solle erst ab der zweiten (!) Auflage greifen. Mit anderen Worten: Die Leserschaft soll durch den Verkauf der gesamten ersten Auflage weiterhin mit nachweislich falschen Behauptungen hinters Licht geführt werden dürfen.
Dieser Sichtweise schloss sich das Frankfurter Landgericht in seinem unrühmlichen Urteil an. Die Entscheidung des Landgerichts kann nur als Schandurteil gewertet werden, als schmählicher Kotau zweier Richterinnen und eines Richters vor einem von aggressiver Prostitutionsgegnerschaft geprägten Zeitgeist.
Wir möchten nachfolgend den an den tatsächlichen Sachverhalten interessierten Menschen darlegen, was es mit den in Rede stehenden „Petitessen“ auf sich hat
HIER WEITERLESEN:
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Das ist ja interessant: Frau Schwarzer wurde von derselben Anwaltskanzlei vertreten wie Jörg Kachelmann in dem Vergewaltigungsstrafprozess gegen ihn.
Betrüblich finde ich, was in der PDF-Datei von Dona Carmen nachzulesen ist, nämlich wie solche Falschinformationen, wie Schwarzer und Emma sie verbreiten, Anklang unter LeserInnen finden und weiter verbreitet werden, um Dona Carmen als wohlhabende Bordellbetreiberorganisation darzustellen und Frau Constabel, die Geld und Lobby der Kirche hinter sich hat, als arme Sozialarbeiterin zu überhöhen, die "es schließlich wissen muss".
Betrüblich finde ich, was in der PDF-Datei von Dona Carmen nachzulesen ist, nämlich wie solche Falschinformationen, wie Schwarzer und Emma sie verbreiten, Anklang unter LeserInnen finden und weiter verbreitet werden, um Dona Carmen als wohlhabende Bordellbetreiberorganisation darzustellen und Frau Constabel, die Geld und Lobby der Kirche hinter sich hat, als arme Sozialarbeiterin zu überhöhen, die "es schließlich wissen muss".
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Frankfurter Neue Presse FNP
Bisher nur diese eine Zeitung die berichtet hat?
http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Hur ... 675,689563
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Es ist in der FAZ noch ein Artikel, den habe ich aber noch nicht gefunden.
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RE: PM-Doña Carmen:Rechtliche Schritte gegen Alice Schwarzer
Pressemitteilung – “Lügen haben kurze Beine” – Doña Carmen stellt Strafanzeige gegen Alice Schwarzer
Publiziert am Februar 14, 2014
Doña Carmen hat gegen Alice Schwarzer Strafanzeige wegen des Verdachts der Beleidigung und der üblen Nachrede gestellt und die Staatsanwaltschaft Frankfurt gebeten, in dieser Angelegenheit Ermittlungen aufzunehmen.
Anlass der Strafanzeige ist ein am 2. Februar 2014 im Schweizer Sender “SRF Kultur” ausgestrahltes Interview mit Frau Schwarzer, in der sie erneut über die Hurenprojekte in Deutschland und insbesondere über Doña Carmen herzog und dabei wahrheitswidrig behauptet, diese Projekte seien “völlig unterwandert von Zuhältern und Menschenhändlern”.
Doña Carmen wird von ihr als “Interessenvertreterin der Bordellindustrie” bezeichnet. Diese schicke Frauen nach vorne, um ihre Interessen durchzusetzen. So hätte Doña Carmen in einem Brief an die Kanzlerin geschrieben “Flatrate ist ganz toll”, da die Frauen dort 5 Euro in der Stunde verdienen würden. Doña Carmen sei “mit das Schlimmste”, aber die Hurenprojekte seien “alle übel”.
Seit geraumer Zeit ist Doña Carmen Zielscheibe der Angriffe von Frau Schwarzer. Das war in ihrem Buch “Prostitution – ein deutscher Skandal” der Fall, das ist in der jüngsten Ausgabe der von Schwarzer herausgegebenen “EMMA” (Januar/Februar 2014) der Fall. Und das setzt sich nun im Schweizer Fernseh-Interview fort.
Dagegen wehren wir uns. Wir setzen uns seit vielen Jahren für die Interessen der rechtlich diskriminierten Sexarbeiter/innen in der Prostitution ein. Das muss nicht jedem gefallen und wir erwarten von unseren Gegnern keinen Beifall. Aber wir sind es leid, wenn ständig unwahre Behauptungen über uns und unsere Arbeit in die Welt gesetzt werden. Schon gar nicht lassen wir uns von Leuten wie Schwarzer in die kriminelle Ecke stellen und uns durch den Dreck ziehen. Wir sind nicht der Fußabtreter für Leute, die nachweislich Probleme mit der Wahrheit haben.
Die ständige Stimmungsmache gegen Organisationen, die für die Rechte von Sexarbeiter/innen eintreten, soll den Weg ebnen für eine Verschärfung der Prostitutionsgesetzgebung, für eine erneute Entrechtung von Frauen in der Prostitution. Dem werden wir uns nach Maßgabe unserer Möglichkeiten widersetzen.
http://www.donacarmen.de/?p=462
Hier der link zur der Sendung vom 2.2.2014:
http://www.srf.ch/sendungen/sternstunde ... eiheitsakt
Publiziert am Februar 14, 2014
Doña Carmen hat gegen Alice Schwarzer Strafanzeige wegen des Verdachts der Beleidigung und der üblen Nachrede gestellt und die Staatsanwaltschaft Frankfurt gebeten, in dieser Angelegenheit Ermittlungen aufzunehmen.
Anlass der Strafanzeige ist ein am 2. Februar 2014 im Schweizer Sender “SRF Kultur” ausgestrahltes Interview mit Frau Schwarzer, in der sie erneut über die Hurenprojekte in Deutschland und insbesondere über Doña Carmen herzog und dabei wahrheitswidrig behauptet, diese Projekte seien “völlig unterwandert von Zuhältern und Menschenhändlern”.
Doña Carmen wird von ihr als “Interessenvertreterin der Bordellindustrie” bezeichnet. Diese schicke Frauen nach vorne, um ihre Interessen durchzusetzen. So hätte Doña Carmen in einem Brief an die Kanzlerin geschrieben “Flatrate ist ganz toll”, da die Frauen dort 5 Euro in der Stunde verdienen würden. Doña Carmen sei “mit das Schlimmste”, aber die Hurenprojekte seien “alle übel”.
Seit geraumer Zeit ist Doña Carmen Zielscheibe der Angriffe von Frau Schwarzer. Das war in ihrem Buch “Prostitution – ein deutscher Skandal” der Fall, das ist in der jüngsten Ausgabe der von Schwarzer herausgegebenen “EMMA” (Januar/Februar 2014) der Fall. Und das setzt sich nun im Schweizer Fernseh-Interview fort.
Dagegen wehren wir uns. Wir setzen uns seit vielen Jahren für die Interessen der rechtlich diskriminierten Sexarbeiter/innen in der Prostitution ein. Das muss nicht jedem gefallen und wir erwarten von unseren Gegnern keinen Beifall. Aber wir sind es leid, wenn ständig unwahre Behauptungen über uns und unsere Arbeit in die Welt gesetzt werden. Schon gar nicht lassen wir uns von Leuten wie Schwarzer in die kriminelle Ecke stellen und uns durch den Dreck ziehen. Wir sind nicht der Fußabtreter für Leute, die nachweislich Probleme mit der Wahrheit haben.
Die ständige Stimmungsmache gegen Organisationen, die für die Rechte von Sexarbeiter/innen eintreten, soll den Weg ebnen für eine Verschärfung der Prostitutionsgesetzgebung, für eine erneute Entrechtung von Frauen in der Prostitution. Dem werden wir uns nach Maßgabe unserer Möglichkeiten widersetzen.
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Hier der link zur der Sendung vom 2.2.2014:
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