Sie will 2000 Euro Aua! Domina verklagt ihr früheres Bordell
Von BARBARA KIRCHNER
Die 29-Jährige will 2000 Euro, weil der Laden noch mit ihren Fotos warb.
„Ich kommandiere andere gerne herum“, so wirbt Domina Victoria Armada auf ihrer Internet-Seite. Und wer die Furie am Mittwoch im Gerichtssaal miterlebte, glaubt das ungeprüft. Sie kommandierte ihre Anwältin lautstark herum, unterbrach die Richterin ständig. Dabei wollte die nur wissen, was Ziel der Klage der Domina ist.
Die 29-Jährige verklagt ihren ehemaligen Arbeitgeber, die Puff-GmbH von der Rethelstraße auf Schadenersatz. Ohne Erlaubnis habe man ihre Fotos im Internet als Werbung veröffentlicht.
Zwei Wochen vor der Razzia im Juli 2012 hatte sich Victoria Armada selbstständig gemacht. Trotzdem tauchten ihre Fotos im Netz auf. Dagegen wehrt sich die Domina. Nachdem sie Klage eingereicht hatte, unterschrieb der Puff die Unterlassungserklärung. Doch für die Monate, in denen das Foto illegal verwendet wurde, verlangt Victoria Kohle.
„2000 Euro“, meinte ihr Anwalt. Da klopfte die Domina energisch auf den Tisch, rief: „Da bin ich nicht mit einverstanden. Das ist ja gerade mal mein Tagessatz. 15.000 will ich.“
Eine kurze Unterbrechung, laute Diskussion mit der Anwältin auf dem Flur. Dann einigte man sich: 2000 Euro möchte sie für die für die Verwendung des Fotos kassieren.
Das Gericht wird Ende Juni entscheiden, ob es sich den Wünschen der Domina fügt.
http://www.express.de/duesseldorf/sie-w ... 75876.html
Wegen Bildrechte verklagt Domina ihre früheren Bordell
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Wegen Bildrechte verklagt Domina ihre früheren Bordell
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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@LadyTanja
Ich denke, dass wir nicht Gerüchte, die sich gegen eine SexarbeiterIn richten, weiter verbreiten sollten! Du selbst schreibst "in Hamburg geht das Gerücht" - Gerade wir vom Sexworker Forum sollten in dieser Hinsicht äußerst sensibel agieren.
Davon abgesehen: Wenn das Recht auf das eigene Bild verletzt wurde - was die Gerichte nunmehr abzuklären haben - so ist dies völlig eigenständig zu betrachten! Wir haben hier sehr oft mit derartigen Fällen zu tun - und ich persönlich begrüße es, wenn hier unterstrichen wird, dass dies strafbar ist (wenn es denn so sein sollte).
Es kann nicht sein, dass "etwas Unkorrektes" (sollte es dergleichen gegeben haben) mit einem Unrecht abgegolten wird!
Liebe Grüße
christiann
Ich denke, dass wir nicht Gerüchte, die sich gegen eine SexarbeiterIn richten, weiter verbreiten sollten! Du selbst schreibst "in Hamburg geht das Gerücht" - Gerade wir vom Sexworker Forum sollten in dieser Hinsicht äußerst sensibel agieren.
Davon abgesehen: Wenn das Recht auf das eigene Bild verletzt wurde - was die Gerichte nunmehr abzuklären haben - so ist dies völlig eigenständig zu betrachten! Wir haben hier sehr oft mit derartigen Fällen zu tun - und ich persönlich begrüße es, wenn hier unterstrichen wird, dass dies strafbar ist (wenn es denn so sein sollte).
Es kann nicht sein, dass "etwas Unkorrektes" (sollte es dergleichen gegeben haben) mit einem Unrecht abgegolten wird!
Liebe Grüße
christiann
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@Christian
Da hast Du natürlich Recht, daß wir sensibel reagieren sollten. Da hab ich zu schnell in die Tasten gehauen.
Allerdings habe ich gerade eben mit einer mir persönlich bekannten Studiobetreiberin hier in Hamburg gesprochen, die vom Geschäftsgebaren dieser Dame persönlich betroffen war.
Auch dort wurde mit Klage gedroht...
Da stellt sich vielleicht die generelle Frage, ob es nicht in manchen Fällen legitim sein kann, vor schwarzen Schafen zu warnen (egal ob Betreiber, Gast oder SW).
in diesem Sinne,
LadyTanja
Da hast Du natürlich Recht, daß wir sensibel reagieren sollten. Da hab ich zu schnell in die Tasten gehauen.
Allerdings habe ich gerade eben mit einer mir persönlich bekannten Studiobetreiberin hier in Hamburg gesprochen, die vom Geschäftsgebaren dieser Dame persönlich betroffen war.
Auch dort wurde mit Klage gedroht...
Da stellt sich vielleicht die generelle Frage, ob es nicht in manchen Fällen legitim sein kann, vor schwarzen Schafen zu warnen (egal ob Betreiber, Gast oder SW).
in diesem Sinne,
LadyTanja
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Tanja: Recht und Gesetz gelten für alle gleich, auch für eventuelle schwarze Schafe, und müssen dementsprechend angewandt werden. Ob dieser Dame vielleicht ein schlechter Ruf in der Branche vorauseilt ist ein ganz anderes Thema und sollte strikt von ihrem Recht getrennt bleiben.
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RE: Wegen Bildrechte verklagt Domina ihre früheren Bordell
Wieder einmal ein gutes Beispiel... wie es einem ergehen kann, wenn man Bildmaterial nutzt, auf das man nur ein eingeschränktes oder im Grunde gar kein Nutzungsrecht besitzt.
Grundsätzlich sollten Nutzungs,- bzw. Eigentumsrechte in schriftlicher Form erstellt werden. Das gilt auch für SW, die sich Bilder von einem Fotografen erstellen lassen oder Bilder aus ähnlichen Quellen benutzen, denn auch dort ist es wichtig, die Rechte zu benennen. Nicht immer hat die fotografierte Person auch das uneingeschränkte Recht am Bild und so kann es in besonderen Fällen auch mal zum umgedrehten Fall kommen. Im hier gezeigtem Beispiel, zahlt der Betreiber die 2000 Euro sicher aus der Portokasse, aber so mache SW wäre im umgedrehten Fall mit der Zahlung dieser Summe überfordert.
Bildrechte sind ein ganz heikles Thema, über das sich die wenigsten "normalen" Anwender mal nachhaltige Gedanken machen, was im übrigen auch für Texte und übernommene Texte gilt, dass zumindest zeigt die allgemeine und auch meine persönliche Erfahrung.
Darum auch mein "mahnender Finger".
Am Ende fällt man dann aus "allen Wolken".... aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und wer vorsätzlich handelt, der wird sich dann über Strafen nicht wirklich wundern können.
2000 Euro, sind ja noch im unteren Level. Mir sind Lizenz,- bzw. Nutzungsnachzahlungen von mehreren 10.000 Euro bekannt und ein bekannter Fall aus den USA verzeichnete eine Summe von einer knappen halben Million Dollar.
Aber auch in der täglichen Anwendung, vergibt man diese Rechte an seinen Bilder oder auch an Bilder, an denen man überhaupt kein Recht hat... bzw, andere versuchen sie sich zu nehmen u.a. in sozialen Netzwerken oder ähnlichen Communitys. Zumeist durch Unwissenheit, die auch dadurch auftritt, das man die jeweiligen AGB nicht liest. WhatsApp ist das aktuellste Beispiel. Aber das nur am Rande bemerkt.
Kleiner Nachtrag:
Zitat Express.de Anfang* - 2000 Euro, meinte ihr Anwalt. Da klopfte die Domina energisch auf den Tisch, rief: Da bin ich nicht mit einverstanden. Das ist ja gerade mal mein Tagessatz. 15.000 will ich. - * Zitat Express.de Ende
Da bleibt nur zu hoffen, dass die Dame ihren Tagessatz auch immer ordentlich angegeben hat, denn wer solche Aussagen vor Gericht macht, der muss sich nicht wundern wenn andere etwas genauer hinsehen. Also immer vorsichtig sein mit solchen Aussagen.
Gruss Adultus - IT Micha
Grundsätzlich sollten Nutzungs,- bzw. Eigentumsrechte in schriftlicher Form erstellt werden. Das gilt auch für SW, die sich Bilder von einem Fotografen erstellen lassen oder Bilder aus ähnlichen Quellen benutzen, denn auch dort ist es wichtig, die Rechte zu benennen. Nicht immer hat die fotografierte Person auch das uneingeschränkte Recht am Bild und so kann es in besonderen Fällen auch mal zum umgedrehten Fall kommen. Im hier gezeigtem Beispiel, zahlt der Betreiber die 2000 Euro sicher aus der Portokasse, aber so mache SW wäre im umgedrehten Fall mit der Zahlung dieser Summe überfordert.
Bildrechte sind ein ganz heikles Thema, über das sich die wenigsten "normalen" Anwender mal nachhaltige Gedanken machen, was im übrigen auch für Texte und übernommene Texte gilt, dass zumindest zeigt die allgemeine und auch meine persönliche Erfahrung.
Darum auch mein "mahnender Finger".
Am Ende fällt man dann aus "allen Wolken".... aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und wer vorsätzlich handelt, der wird sich dann über Strafen nicht wirklich wundern können.
2000 Euro, sind ja noch im unteren Level. Mir sind Lizenz,- bzw. Nutzungsnachzahlungen von mehreren 10.000 Euro bekannt und ein bekannter Fall aus den USA verzeichnete eine Summe von einer knappen halben Million Dollar.
Aber auch in der täglichen Anwendung, vergibt man diese Rechte an seinen Bilder oder auch an Bilder, an denen man überhaupt kein Recht hat... bzw, andere versuchen sie sich zu nehmen u.a. in sozialen Netzwerken oder ähnlichen Communitys. Zumeist durch Unwissenheit, die auch dadurch auftritt, das man die jeweiligen AGB nicht liest. WhatsApp ist das aktuellste Beispiel. Aber das nur am Rande bemerkt.
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Zitat Express.de Anfang* - 2000 Euro, meinte ihr Anwalt. Da klopfte die Domina energisch auf den Tisch, rief: Da bin ich nicht mit einverstanden. Das ist ja gerade mal mein Tagessatz. 15.000 will ich. - * Zitat Express.de Ende
Da bleibt nur zu hoffen, dass die Dame ihren Tagessatz auch immer ordentlich angegeben hat, denn wer solche Aussagen vor Gericht macht, der muss sich nicht wundern wenn andere etwas genauer hinsehen. Also immer vorsichtig sein mit solchen Aussagen.
Gruss Adultus - IT Micha
Fachmoderator im Spezialgebiet:
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Kontakt: (Freecall DE) 08000 1 40 44 42
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