Stalking

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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Zwerg
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Stalking

Beitrag von Zwerg »

Liebe Gemeinde!

Aus gegebenen Anlass habe ich mich ein wenig über den Begriff STALKING ein wenig schlau gemacht.

Die Gesetzeslage in Österreich sieht folgender Maßen aus:

Das Anti-Stalking Gesetz


Seit 1. Juli 2006 ist das Anti-Stalking Gesetz in Kraft. Durch dieses Gesetz ist die Verfolgung von Stalking in einem umfassenderen Ausmaß möglich als bisher und kann bereits zu einem früheren Zeitpunkt ansetzen. Im Gegensatz zu früher muss nunmehr keine Verletzung, keine gefährliche Drohung oder ein ähnlicher Straftatbestand mehr vorliegen, um eine strafgerichtliche Verfolgung möglich zu machen.

Beharrliche Verfolgung

§ 107a. (1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt

1. ihre räumliche Nähe aufsucht,

2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,

3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder

4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen.

(3) In den Fällen des Abs. 2 Z 2 ist der Täter nur auf Antrag der beharrlich verfolgten Person zu verfolgen.

http://www.internet4jurists.at/gesetze/ ... tm#%A7_105.


Es besteht aber auch noch eine 2. Möglichkeit:

Der zivilrechtlicher Schutz durch eine einstweilige Verfügung, mit der dem Stalker die
Kontaktaufnahme jeglicher Art, der Aufenthalt an bestimmten Orten und andere häufig
gesetzte Stalking-Handlungen untersagt werden können.

Die einstweilige Verfügung muss bei Gericht beantragt werden.
Bei einer polizeilichen Anzeige gegen einen Stalker ist die Exekutive verpflichtet, die Daten
des Opfers an die zuständige Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie weiterzuleiten.
Die Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle setzen sich mit dem Opfer in Verbindung und
bieten Beratung und Unterstützung an. Für die Beantragung einer einstweiligen Verfügung
gegen den Stalker bei Gericht, ist es ratsam, sich an eine Interventionsstelle oder
Frauenberatungsstelle zu wenden.

Informationen und Beratung:
Kriminalpolizeilicher Beratungsdienst Tel. 0800/216 346 (österreichweit zum Ortstarif)
Frauenhelpline 0800/222 555
Interventionsstellen in Österreich – alle Adressen unter: www.aoef.at/start.htm >Hilfe bei
Gewalt

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Zwerg
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Ein Jahr Anti-Stalking-Gesetz: Mehr Anzeigen als erwartet

Beitrag von Zwerg »

Ein Jahr Anti-Stalking-Gesetz: Mehr Anzeigen als erwartet

Knapp 2.000 Fälle von unerwünschtem Nachstellen: 90 Prozent der Opfer sind Frauen, 80 Prozent der Täter Männer
Wien - Das Anti-Stalking-Gesetz wird am 1. Juli ein Jahr alt, und angesichts des Umstandes, dass Juristinnen und Juristen einst von 300 Fällen im Jahr ausgingen, hat es alle Erwartungen übertroffen: Die Polizei verzeichnete für die ersten elf Monate knapp 2.000 Fälle, in denen wegen andauernder unerwünschter Belästigung bzw. hartnäckigem Nachstellen - durch Anrufe, SMS, Auflauern oder Verfolgung - Anzeige erstattet wurde.

63 Anzeigen waren es im Juli 2006, bis Dezember stieg diese Zahl jeden Monat an. Seither hat sie sich bei ungefähr 200 pro Monat eingependelt. Die Opfer sind zumeist Frauen nach der Trennung oder Scheidung, die unerreichbare Angebete oder in Einzelfällen die halbwüchsige Nachbarstochter und der einflussreiche Chefarzt.

Zu 90 Prozent Frauen betroffen

Nach Angaben des Vereins Autonome Frauenhäuser sind 90 Prozent der Stalking-Opfer Frauen und 80 Prozent der Täter Männer. Ausnahmen bestätigen die sprichwörtliche Regel: zum Beispiel eine Kärntnerin, der 11.000 Anrufe binnen eines halben Jahres vorgeworfen werden. Die 37 Jahre alte Frau soll ihre Opfer, darunter Kinder, beschimpft, bedroht und sexuell belästigt haben.

Die Folgen von Stalking (englisch, "anpirschen") bedeuten für die Opfer Schlafstörungen, Angstzustände, Panikattacken und Depressionen durch die Beeinträchtigung des persönlichen Lebensbereichs. Täterinnen und Tätern droht bis zu einem Jahr Haft. Bis jetzt gab es ungefähr 150 Verurteilungen.

Erster Prozess

Der allererste Stalking-Prozess Österreichs begann bereits am 23. August vergangenen Jahres in Innsbruck, angeklagt war ein 42- Jähriger, der seiner Ex-Lebensgefährtin immer wieder nachstellte und drohte. Der Mann wurde zu neun Monate teilbedingt verurteilt. (APA)

http://diestandard.at/?url=/?id=2939752

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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Selbst eine weibliche Stalkering benutzt das Frauenstigma-Schimpfwort "Hure"

Wenn das mal ein hinweis auf fehlende Frauensolidarität im Wettkampf um die besten Männchen ist. Und der war auch noch ein Pfarrer ;-)

Sie rülpste im jahrelang ins Telefon: „Du Sau. Deine Mutter war eine Hure.“

http://www.kurier.at/nachrichten/nieder ... 110471.php
(Anwendungsfall Stalkingesetzgebung)





Schimpfwort Hure bei der Fußball-WM:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=21316#21316





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kaktus
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Beitrag von kaktus »

Selbst eine weibliche Stalkering benutzt das Frauenstigma-Schimpfwort "Hure"
Ich habe mir Gedanken gemacht wie ein männlicher Stalker einen männlichen SW nennen würde und bin da auf ein seriöses medizinisches Forum gestossen das ich da als Quelle nicht nennen möchte, aber deren Beiträge ich unter Humor schreibe.
LG Kaktus

Lina
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Gesetzliche Regelung zu Stalking in Deutschland (§ 238 StGB)

Beitrag von Lina »

In Deutschland gab es jahrelang die Forderung nach einer verbesserten gesetzlichen Regelung gegen Stalking.

Der Deutsche Bundestag hat 30.11.2006 den verbesserten strafrechtlichen Schutz von Stalking-Opfern beschlossen und damit Strafbarkeitslücken in diesem Bereich geschlossen.

Der neue § 238 StGB (Strafgesetzbuch) wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl) 2007, Teil I Nr. 11, S. 354 ff am 30.03.2007 verkündet und somit ist das Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Stalking-Opfern am 31.03.2007 in Kraft getreten.

Der Straftatbestand in § 238 des Strafgesetzbuches (StGB) hat folgenden Wortlaut:

§ 238 Nachstellung

(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht, oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahestehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.


Das vorstehende Gesetz sieht neben dieser Ergänzung des StGB auch eine Änderung der Strafprozessordnung (StPO) vor. Dort wird u.a. der Haftgrund der Wiederholungsgefahr des § 112a StPO insoweit ergänzt, als in schwerwiegenden Fällen auch gegen gefährliche Stalking-Täter die Untersuchungshaft angeordnet werden kann, wenn schwere Straftaten gegen Leib und Leben zu befürchten sind.

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Zwerg
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Was tun gegen Stalker?

Beitrag von Zwerg »

Da uns zur Zeit mehrere Fälle von Stalking (Kunden verfolgen SexarbeiterInnen) berichtet werden, möchte ich hier unsere Vorgehensweise kurz schildern:

Zuerst unser Rat: Einmal "klipp und klar - NEIN" sagen! Alle Kontakte dokumentieren! SMS nicht löschen! Begegnungen auf der Straße usw. unbedingt aufschreiben (Ort, Zeit) um sie im Falle einer Anzeige auch nennen zu können (hilft auch bei Gesprächen mit Stalkern ungemein, wenn ich sagen kann "am soundsovielten um die Uhrzeit haben Sie das und das gemacht" - Und BITTE: Nehmt mir uns (mir) Kontakt auf! Oder schaltet selbst die Behörden - wendet Euch an Beratungsstellen (Sophie, Lefö, Frauenschutzzentrum, Madonna...... Frauennotruf) - Die Beratungsstellen wissen was zu tun ist.

Wenn mir ein Fall zu Ohren kommt, setze ich mich telefonisch (falls die Nummer bekannt ist) mit dem Stalker in Verbindung - und verlange eine Stellungnahme - und erkläre die rechtliche Lage! Bisher hat es (mit einer Ausnahme) geholfen - bei dieser Ausnahme mussten wir (mit Einverständnis der SexarbeiterIn) Anzeige erstatten und es kam zu einer Verurteilung!

Nehmt bitte Stalker nicht auf die leichte Schulter - redet mit uns!

Christian

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Zwerg
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Was gegen Stalker tun - PDF download

Beitrag von Zwerg »

In unserem Downloadbereich findet Ihr ein neues PDF zum Thema Stalker bzw. was ist gegen Stalker zu tun?

Das Dokument könnt Ihr auch direkt unter folgendem Link aufrufen:

dload.php?action=download&file_id=47

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Marc of Frankfurt
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Internet

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Cyber-Mobbing

Wie im Internet Menschen zerstört werden


Tricia Walsh Smith diffamierte ihren Ex-Mann im Internet. Sie ist die Erfinderin des Cyber-Rosenkriegs. Als sich ihr Ehemann Phil von ihr trennen will, startet sie einen gnadenlosen Rachefeldzug: Hemmungslos und aggressiv diffamiert sie den 79-jährigen Broadway-Produzenten in einem Videoblog. Tricia lästert über ihr trostloses Sexleben, stellt ihren Mann Phil als impotenten Versager bloß: "Ich möchte nur wissen, was ich mit seinen Kondomen, seinen Pornos und seinem Viagra machen soll", sagt sie in ihrem "YouTube"-Video.

Sechs Millionen Klicks machen Tricia Walsh zur Kultfigur bei "YouTube". Exhibitionismus gepaart mit Voyeurismus - damit schafft sie es sogar bis in die klassischen US-Nachrichten. Von Tricia Walshs Scham-Offensive gedemütigt, zieht ihr Ehemann vor Gericht. Sie fordert 500.000 Dollar Unterhalt im Jahr, geht aber leer aus - wegen ihrer Verleumdungskampagne im Netz, so die Richter.



"Don’t Date Him Girl"

Das Internetportal "Don’t Date Him Girl" ist ein Netzventil für alle Verlassenen und Betrogenen, die hier, im Gegensatz zu Tricia Walsh, anonym ihre Rachelust befriedigen. Ein Anwalt aus Pittsburgh entdeckt sein Foto dort zufällig, muss lesen, dass er uneheliche Kinder habe, bisexuell sei und an Herpes leide. Er zieht in Pittsburgh vor Gericht und scheitert. Die Richter fühlen sich nicht zuständig, da die Betreiber des Portals ihren Sitz in Florida haben.

Bislang noch unbehelligt von Opferklagen ist das Portal www.rottenneighbor.com , also "mieser Nachbar". Per Satelliten-Landkarte kann dort jeder einfach überprüfen, ob in seiner Nachbarschaft vermeintliche Alkoholiker, Kinderschänder oder Betrüger leben, wie ein Beispiel aus Mannheim zeigt. In dem heißt es: "Vorsicht an alle Frauen! Hier wohnt ein Betrüger! Ein erfolgloser Althippie und Drogendealer, stinkend, ungewaschen und ständig mit fleckiger und zerrissener Kleidung. Trotzdem gibt es genug verzweifelte Frauen, oft fett und alt, denen er schöne Worte ins Ohr säuselt und sie dann um ihr Geld bringt. Er sucht ständig neue Opfer im Internet. Aufpassen!" Während die Opfer meist mit Telefon- und Hausnummer genannt werden, bleiben die Schmähkritiker anonym. Nachbarschaftsterror im globalen Netz - jedes Opfer kann bequem von zu Hause aus sofort zum Täter werden.



Rachefeldzüge auf einschlägigen Pornoseiten

Nachbarn und Ex-Partner auf Profiplattformen zu denunzieren, sei noch harmlos, meint Thorsten Gems von der Firma "Procomb", vergleicht man es mit Rachefeldzügen auf einschlägigen Pornoseiten. Gems durchkämmt das Internet im Auftrag von Mobbing-Opfern. Er schätzt, dass sich 2000 Menschen weltweit täglich beim Sex filmen lassen. Jedes vierte Video lande aber unfreiwillig im Netz - meist ohne das Wissen eines der Beteiligten. Mit einer biometrischen Scanner-Software macht er die Opfer ausfindig. Gems braucht dazu nur ein Foto, gerader Blick in die Kamera, keine Haare im Gesicht. Für 150 Euro prüft er rund 25 Millionen Videos und Fotos. Eine erfolgreiche Suche dauert oft mehrere Monate. Thorsten Gems sagt: "Wir wissen aus Erfahrung, dass es bekannte Konzerne und Unternehmen gibt, die Portale zur Verfügung stellen mit einer unglaublich großen Datenmenge. Und wenn Sie da Daten entfernen möchten, kann es bis zu einem halben oder dreiviertel Jahr dauern, bis man überhaupt reagiert. Manchmal wird unterhalb einer Einstweiligen Verfügung auf Schreiben überhaupt nicht mehr reagiert."

Seine Kunden sind hauptsächlich Frauen zwischen 16 und 40 Jahren, die besonders perfiden Cyber-Mobbing-Attacken ausgeliefert sind. Ein Hacker beispielsweise verschaffte sich Zugang zur privaten Festplatte einer jungen Frau, erbeutet Hochzeitsfotos und kombiniert sie mit intimen Fotos der Hochzeitsnacht, stellt sie ins Netz, macht sie einem Millionenpublikum zugänglich. Besonders brisant sind die Fotos einer jungen Türkin, deren Veröffentlichung mit Name und Adresse zu Morddrohungen führten. Doch nicht nur die Opfer von Mobbing-Attacken nehmen Thorsten Gems Dienste in Anspruch. Auch Firmen beauftragen ihn, Mitarbeiter oder Bewerber auszuspionieren. Ein großes deutsches Unternehmen beispielsweise schickt ihm das Passfoto einer 60-jährigen Bewerberin für die Stelle als Pressesprecherin. Gems findet ein Video der Frau auf der Seite “youporn“: Beförderung? Abgelehnt!

"Es gibt Unternehmen, die Personen über eine Suche qualifizieren", sagt Gems. Das heißt, wenn man sich für einen qualifizierteren Job bewirbt, wissen wir, dass auch Unternehmen mit vorhandenem Bildmaterial, das sie vom Bewerber erhalten, eine Suche starten. Um auszuloten, was mit dem Bewerber im Internet ist, ob es da irgendwelche Spuren gibt." Cyber-Mobbing: Beherrscht eine virtuelle Bilderflut im Netz unsere Wirklichkeit? Sind wir plötzlich Opfer einer grenzenlosen Meinungsfreiheit, der wir machtlos ausgeliefert sind? Wir sprechen mit dem Internet-Experten Christian Stöcker von "Spiegel"-Online darüber.


Quelle:
http://www.3sat.de/kulturzeit/themen/125203/index.html





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certik
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Stalking

Beitrag von certik »

Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 31,00.html

Mann plakatiert Innenstadt mit obszönem Foto seiner Ex

Rache mit schweren Folgen: Ein Mann aus Hann. Münden hat das Gesicht seiner Ex-Freundin auf ein Pornobild montiert und damit die Stadt plakatiert - versehen mit ihrer Adresse und dem Hinweis, sie biete sexuelle Dienstleistungen an.

Hann. Münden - Vielleicht war es verletzter Stolz, gekränkte Ehre, Liebeskummer oder einfach nur Rache an seiner Ex-Partnerin. In jedem Fall muss ein 47-Jähriger nun ins Gefängnis: Das Amtsgericht Hann. Münden verurteilte den Mann wegen Verleumdung und Körperverletzung zu acht Monaten Haft ohne Bewährung.

Der Mann habe ein obszönes Foto auf dem Internet heruntergeladen, das Gesicht seiner Ex-Freundin hineinmontiert und dazu unter ihrer Adresse sexuelle Dienstleistungen angeboten, sagte Richter Wilfried Kraft am Donnerstag und bestätigte damit einen Bericht der "Mündener Allgemeinen".

Die verleumderischen Werbezettel mit dem obszönen Foto habe der Arbeitslosengeld-II-Empfänger an Litfaßsäulen und Stromverteilerkästen angeschlagen, sagte der Amtsrichter weiter. Die 47-jährige Frau habe erst davon erfahren, als ein Mann mit eindeutigen Absichten an ihrer Wohnungstür geklingelt habe. Zusammen mit Freundinnen habe sie dann die Zettel in der ganzen Stadt wieder entfernen müssen.

So etwas Widerwärtiges sei ihm in seiner gesamten Laufbahn noch nicht untergekommen, sagte Kraft. Der Amtrichter bezeichnete den Mann als "typischen Stalker". Vor dem Strafverfahren sei ihm bereits mit zwei Gerichtsbeschlüssen untersagt worden, sich seiner Ex-Freundin zu nähern.

Der 47-Jährige wurde zudem wegen Körperverletzung verurteilt, weil er der Ex-Partnerin bei einer Begegnung auf der Straße mehrere Ohrfeigen versetzt hatte. Für die Körperverletzung verhängte der Amtsrichter drei Monate, für die Verleumdung sieben Monate Haft.

Die Gesamtstrafe von acht Monaten habe man nicht zur Bewährung aussetzen können, weil der Angeklagte seine Ex-Freundin noch am Prozesstag am Telefon mit dem Tode bedroht habe, sagte Kraft. Da er diese während der Verhandlung wiederholte, wurde der 47-Jährige noch im Gerichtssaal festgenommen.

Der Mann und die Frau haben zusammen ein drei Jahre altes Kind.
* bleibt gesund und übersteht die Zeit der Einschränkungen *

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fraences
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Beitrag von fraences »

Sind Stalker psychisch Kranke oder Krimininelle?


Vom Liebeswahn verfolgt: Wenn sich die Zuneigung zum Partner, Ex-Freund oder prominenten Idol in eine zwanghafte Einbildung verwandelt, werden Menschen zu Stalkern, die ihre Opfer überwachen, belästigen und manchmal sogar umbringen wollen….

Stalker haben den inneren Zwang, ihre Opfer zu bedrängen.

Der Begriff “Stalking” kommt aus der englischen Jägersprache und bedeutet “sich anschleichen”, “auf die Pirsche gehen”, ins Deutsche übertragen etwa “nachstellen”, “verfolgen”, “Psychoterror”.

Damit wird ein Verhaltensmuster beschrieben, bei dem ein Täter einen anderen Menschen ausspioniert, verfolgt, belästigt, bedroht, unter Umständen auch körperlich attackiert und in seltenen Fällen sogar tötet.

Immerhin werden rund zwölf Prozent der deutschen Bevölkerung einmal im Leben Opfer von Stalking, so eine Untersuchung des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim. In Deutschland galt Stalking lange Zeit als Kavaliersdelikt. Seit dem 31. März 2007 jedoch ist”Nachstellung” eine Straftat. Wer einen anderen hartnäckig verfolgt und belästigt, dem drohen seitdem bis zu drei Jahre Haft, in schweren Fällen sogar zehn Jahre.

Allein in den ersten neun Monaten nach Inkrafttreten dieses “Nachstellungsparagrafen” 238 des Strafgesetzbuches (StGB) wurden bundesweit 11401 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Jahre 2010 verzeichnet die Kriminalstatistik der Bundesrepublik für das Delikt “Nachstellung” 26848 Fälle. 85 Prozent der Täter waren Männer, 90 Prozent ihrer Opfer Frauen. Anderen Studien zufolge ist etwa jeder vierte Stalker eine Frau.

Viele “Nachsteller” blicken auf eine verstörende Kindheit zurück, geprägt von Ablehnung und Verlassenheitsgefühlen.
Fachleute haben mannigfaltige Ursachen für das Phänomen ausgemacht.
Nach Meinung des Heidelberger Psychologen Peter Fiedler beginnt das Stalking “sich aus einer drohenden oder bestehenden Vereinsamung heraus zu entwickeln. Die meisten Täter befinden sich zu dieser Zeit in einer psychischen Vwerfassung, die durch Niedergeschlagenheit und Verzweiflung charakterisiert.”
“Das Drama bahnt sich an,” meint US-Sicherheitsexperte Gavin de Becker, “wenn Männer, die nicht loslassen können, Frauen wählen, die nicht Nein sagen können.”
“Auch wir erleben viele Fälle, wo Männer aus Angst, verlassen zu werden, mit Klammern reagieren”, berichtet Wolf Ortiz-Müller, Diplom-Psychologe und Leiter der Berliner Beratungsstelle “Stop Stalking”, die sich ausschließlich an Täter wendet.
“Diese Stalker erleben ihr Handeln als eine Art Zwang, ein suchtähnliches Verhalten .Sie haben den inneren Druck, die angebetene Person immer weiter zu bedrängen. Sie wollen das häufig gar nicht, können aber nicht anders. Oft können sie Leid und die Ohnmacht nicht aushalten, zurückgewiesen zu werden. Sie sind buchstäblich “un-erhörte Menschen.”
Dennoch, so Ortiz-Müller, bleibe festzustellen. “das Stalking-Täter kriminell und nicht krank sind”. Fatal sei, dass Stalker sich selbst als Opfer sehen. “Sie fühlen sich verletzt, viele sind gekränkt”. sagt Ortiz-Müller. “Denn Stalker nehmen die Realität völlig verzerrt wahr”, weiß Jens Hoffman von der Forschungsgruppe Stalking der TU Darmstadt.
Klärende Gespräche, eine “letzte Aussprache” führen deswegen so gut wie nie zu einem Ende der Belästigung.”Dem Täter genügt es nie, was sein Opfer sagt”, erklärt Psychologe Ortiz-Müller, “mit jeder Antwort, die er bekommt, entstehen neue Fragen, fordert er ein neues Treffen ein.”
Manche Stalker sind bei ihrer Verfolgung so hartnäckig, dass selbst die Justiz verzweifelt.”Bei der Ahndung solcher Delikte ist der Rechststaat oft schwerfällig”, räumt Jörg Immmerschmitt ein, Vorsitzender Richter am Frankfurter Landgericht.

Opfer leiden oft unter einer Persönlichkeitsstörung. Monate-, oft jahrelanges Stalking hinterlässt bei den meisten Betroffenen erhebliche Spuren. Sie klagen zum Beispiel über erhöhte Unruhe, über Schlafstörungen und Magenbeschwerden. Fast jeder fünfte Befragte musste sich wegen der Auswirkungen des Psychoterrors schon krankschreiben lassen. Bei vielen hat sich Angst, Schreckhaftigkeit und ein erhöhtes Misstrauen gegenüber anderen Menschen entwickelt. Häufig neigen sie zur Depressionen und Panikattacken, ziehen sich von Freunden, Verwandten und Bekannten zurück und vereinsamen.

Mehr als die Hälfte aller Stalker gehört zu den “Zurückgewiesenen”.Es sind meist Expartner, die eine Trennung nicht verwunden haben und ihre ehemalige Lebensgefährten oder Ehefraau nicht loslassen können.
Die Abgewiesenen sehen sich meist als Opfer und halten ihre anschließenden Aktionen durchaus für gerechtfertigt.

Die zweithäufigste Gruppe von Stalker rekrutiert sich aus den “flüchtigen Bbekannten”. Die Bekanntschaft ist sporadisch. Doch plötzlich verliebt sich der Mann in die Frau und glaubt nun, mit Beharrlichkeit sein Ziel erreichen zu können. Diese Verliebheits-Stalker leben häufig allein oder selbst als Erwachsener noch bei den Eltern. “Ihre Hauptproblem ist in einem nicht hinreichend entwickelten Werbeverhalten zu sehen”, diagnostiziert der Heidelberger Psychologe Peter Fieddler. Manche leiden unter einer Erotomanie (Liebeswahn).Fiedler;”Dabei handelt es sich um eine wahnhafte Störung, bei der der Stalker fern jeder Realität unverrückbar davon überzeugt ist, vom Opfer geliebt zu werden, und dass deshalb eine innige, tiefe Verbundenheit bestehe.” -”Du liebst mich, aber Du weißt es nicht”-

Längst haben Stalker auch das Internet für sich entdeckt.Diese moderne Form der Jagd auf begehrte Opfer ist unter dem Begriff “Cyber-Stalking” bekannt geworden und “erfreut” sich zunehmender Beleibtheit. Weil sich im Netz auch Menschen austauschen, die sich noch nie gesehen haben, findet Stalking dort sogar gegenüber Fremden statt,

“Es gibt Opfer, die Hunderte, ja Tausende E-Mails von ihren Peiniger erhielten”, weiß Professor Dreßing. Manche Täter verbreiten Lügen, Gerüchte oder Verleumdungen, veröffentlichen auf Internetseiten gefälschte Fotos (Nacktbilder) der Opfer oder geben in deren Namen Anzeigen und Bestellungen auf. Sie installieren “trojanische Pferde”; also Ausspäh-Software auf den Rechnern ihrer Opfer, manipulieren Daten, lesen private E-Mails und Geschäftspost. Oder sie nehmen eine fremde Identität im Internet an, um Vertrauen zu gewinnen und so Zugang zu persönlichen Daten zu erlangen.-
Jeder, der im Internet unterwegs ist, hinterlässt dort ziemlich viele Spuren. Deshalb ist es heute- wenn auch unter größeren Schwierigkeiten-durch aus möglich, einen Cyber-Stalker zu enttarnen, selbst wenn er sich unerkannt und in Sicherheit wähnt.
Wichtig ist es, die Polizei bei der Suche einzuschalten. Auch in “normalen” Stalking -Fällen erweist sie sich als Freund und Helfer. Oft ist das nächste Polizeirevier die erste Anlaufstelle für ein Opfer. Viele Polizeibehörden haben heute Opferschutz-Beauftragte in ihre Reihen, die besonders geschult sind. Gewisse Erfolgsaussichten verspricht die so genannte Gefährderansprache: Ein Polizist sucht den Stalker auf und verdeutlicht ihm in einem intensiven Gespräch die strafrechtlichen Folgen, um die Situation zu entschärfen.. “Er redet mit ihm Tacheles”, meint dazu schmunzelnd Barbara Semmler vom Kommissariat 105 (Prävention und Opferschutz) der Münchener Kripo.

Manchmal enden Stalker-Attacken sogar ganz ohne Mitwirkung der Polizei. Der Berliner Psychologe Ortiz-Müller erinnert sich an einen seiner Klienten, der freiwillig davon abließ, seiner Ex-Freundin nachzustellen: “Er wurde nicht über Nacht vom Saulus zum Paulus. Aber dann hörte er plötzlich auf. Warum? Er hatte eine andere Frau kennengelernt.

(Zitiert aus Zeitung P.M. Ausgabe 3/2011 Autor Ulrich Doenike)
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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RE: Stalking

Beitrag von mayats »

Some years ago I had a female stalker. She was able to discover me in everywhere. She was able to block me by my hair. I had to report them to Carabinieri (Police). One day she has been able to restrain me by my hair in front of Carabinieri. They spended more than half hour to convince her to let me. At the end they had to use a bad manner. Fortunately after a while all this finished. After all we were just more than kids but the stalking is a dramatic situation. Often man are very violent. Often police can not do much. Here in my country some stalkers go in jail but then they restart their foolish activity. There are also groups of stalkers and this can drive us nuts.
There are also some site on internet for defending ourself by stalking activity.
Kiss and love.
Stella.

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fraences
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RE: Stalking

Beitrag von fraences »

Arbeitsgruppe "Stalking"
der Technischen Universität Darmstadt

Hier finden Sie eine Sammlung von Links zu Hilfsorganisationen, Informationsseiten und Online-Artikeln sowie Literaturquellen zum Thema Stalking. Wenn Sie Fragen oder Anregungen für neue Einträge haben, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf!




Deutsche Hilfsorganisationen und Unterstützungsgruppen

www.weisser-ring.de
www.stalkingforum.de
www.frauennotrufe.de
www.frauennotruf-bielefeld.de
www.sefraev.de
www.frauennotruf-luebeck.de
www.tacheles-berlin.de

Informationsseiten

Deutschsprachige Informationsseiten

www.stalking-info.net
Bundesjustizministerium
www.bsgp.ch
Beratung und Schulung zum Thema Stalking

www.institut-psychologie-sicherheit.de
Englischsprachige Informationsseiten

www.stalkingbehavior.com
www.antistalking.com
www.lovemenot.org
www.soshelp.org
https://secure.nss.org.uk
Management von Prominenten-Stalking

www.anti-stalking-netzwerk.de
www.gdbinc.com

Deutschsprachige Online-Artikel

www.kriminalpsychologie.de/Bibliothek/A ... tikel.html
www.aerztezeitung.de/docs/2001/07/05/123a0203.asp
www.psychotherapie.de/report/2000/11/00110601.htm
www.aerztezeitung.de/docs/2003/02/13/028a0301.asp
www.rp-online.de/news/journal/2002-1223/stalker.html
Präsentation Stalking Polizeischule Neuss (Autoren: H.-G.Voß & J.Hoffmann)
Thema Download als...
Phänomenologie rtf-Datei (Word) pdf-Datei (Acrobatr)
Persönlichkeit und Psychopathologie rtf-Datei (Word) pdf-Datei (Acrobat)
Stalking-Management und Therapie rtf-Datei (Word) pdf-Datei (Acrobat)

Literatur

Veröffentlichungen der Arbeitsgruppe Stalking:

Voß, H.-G. W., Hoffmann, J. & Wondrak, I. (2006) Stalking in Deutschland. Aus Sicht der Betroffenen und Verfolger. Baden-Baden: Nomos.
Voß, H.-G. W. & Küken, H. (2006) Gibt es ein spezifisches Persönlichkeitsprofil des Stalkers? Familie Partnerschaft Recht, S. 180-186.
Hoffmann, J. (2005). Stalking. Heidelberg: Springer.
Hoffmann, J. & Sheridan, L. (2005). The Stalking of Public Figures. Managment and Intervention. Journal of Forensic Scienes, 50, 6.
Hoffmann, J. & Wondrak, I. (2005). Stalking und häusliche Gewalt. Grundlagen und Fallmanagement. In: Weiß, A. & Winterer, H. (Hrsg.) (2005). Stalking und häusliche Gewalt. Freiburg: Lambertus.
Hoffmann, J. & Wondrak, I. (2005). Zur Lage von Stalking-Opfern in Deutschland. Forum Kriminalprävention, 1.
Wondrak, I. & Hoffmann, J. (2005). Psychologische Belastung von Stalking-Opfern: Therapie und Beratung. In: Weiß, A. & Winterer, H. (Hrsg.) (2005). Stalking und häusliche Gewalt. Freiburg: Lambertus.
Hoffmann, J., Özsöz, F. & Voß, H.-G. (2004). Erfahrungen von Stalking-Opfern mit der deutschen Polizei. Polizei & Wissenschaft, 4, 41 – 53.
Hoffmann, J., Voß, H.-G. & Wondrak, I. (2005). Ein Blick auf den normalen Stalker. In H. Dressing & P. Gass (Hg.), Stalking! Verfolgung, Bedrohung, Belästigung. Bern: Huber.
Hoffmann, J.: Star Stalker - Prominente als Objekt der Obsession. In: W. Ullrich und S. Schirdewahn (Hrsg.), Stars: Annäherungen an ein Phänomen. Frankfurt/Main: Fischer 2002.
Hoffmann, J.: Stalking-Forschung und Krisenmanagement. Kriminalistik 1/2001. S. 34 – 37.
(Volltext unter www.kriminalpsychologie.de/Bibliothek/A ... tikel.html)
Hoffmann, Jens: Begegnungen der unheimlichen Art. Psychologie heute. 8/2000. S. 30 – 34.
(Volltext unter www.kriminalpsychologie.de/Bibliothek/A ... tikel.html)
Hoffmann, J.: Star Stalker: Prominente als Objekt der Obsession. (überarbeitete Fassung) In: J. Bettermann. & M. Feenders (Hrsg.): Stalking - Möglichkeiten und Grenzen der Intervention. Frankfurt/Main: Verlag für Polizeiwissenschaft 2004.
Hoffmann, J.: Polizeiliche Prävention und Krisenmanagement in Fällen von Stalking. Kriminalistik 12/2003, S. 726 - 731.
Voß, H.-G.: Zur Psychologie des Stalkings. In: J. Bettermann. & M. Feenders (Hrsg.): Stalking - Möglichkeiten und Grenzen der Intervention. Frankfurt/Main: Verlag für Polizeiwissenschaft 2004.
Voß, H. W. & Hoffmann, J. (Hrsg.): Themenheft Stalking. Polizei & Wissenschaft 4/2002. Darin:
Voß, H. W. & Hoffmann, J.: Zur Phänomenologie und Psychologie von Stalkern: eine Einführung.
S. 4 – 14.
Hoffmann, J.: Risiko-Analyse und das Management von Stalking-Fällen. S. 35 – 44
Voß, H. W.: Stalking in einer Normalpopulation. S. 60 – 72.
Wondrak, I.: Auswirkungen von Stalking aus Sicht der Betroffenen. In: J. Bettermann. & M. Feenders (Hrsg.): Stalking - Möglichkeiten und Grenzen der Intervention. Frankfurt/Main: Verlag für Polizeiwissenschaft 2004.
Fachbücher:

Bettermann, J. & M. Feenders (Hrsg.): Stalking - Möglichkeiten und Grenzen der Intervention. Frankfurt/Main: Verlag für Polizeiwissenschaft 2004.
Bettermann, J. (2005). Falsche Stalkig-Opfer? Frankfurt/Main: Verlag für Polizeiwissenschaft.
Boon, J. & Sheridan, L. (Hrsg.): Stalking and Psychosexual Obsession. Chichester: Wiley 2002.
Davies, K., Frieze I. H. & Maiuro, R. D. : Stalking : Perpsectives on Victims and Perpetrators. New York: Springer 2002.
Dressing, H. & Gass, P. (Hg.): Stalking! Verfolgung, Bedrohung, Belästigung. Bern: Huber.
Hoffmann, J. (2005). Stalking. Heidelberg: Springer.
Meloy, J.R. (Hg.): The Psychology of Stalking: Clinical and Forensic Perspectives. San Diego: Academic Press 1998.
Mullen, P., Pathe, M. & Purcell, R.: Stalkers and their victims. Cambridge: University Press 2000.
Weiß, A. & Winterer, H. (Hrsg.) (2005). Stalking und häusliche Gewalt. Freiburg: Lambertus.
Autobiographische Berichte von Opfern:

Orion, D.: I know you really love me. New York: Macmillan 1997.
Singer, E.: Geliebt, gequält, gehetzt. Stalking - Eine Frau flieht vor ihrem gewalttätigen Mann. Hugendubel, Heinrich, Verlag 2002.
Populärwissenschaftliche Bücher:

Douglas, J. & Olshaker, M.: Mörder aus Besessenheit. Goldmann 2000.
Gross, L.: Surviving a Stalker: Everything You Need to Keep Yourself Safe. Marlow & Company 2000.
Schumacher, S.: Stalking. Hainholz 2004.
Wissenschaftlich fundierte Ratgeber:

Pathé, M.: Surviving Stalking. Cambridge: University Press 2002.
Spence-Diel, E.: Stalking : A Handbook for Victims. Learning Pub. 1998.
Zeitschriftenbeiträge

Zeitschrift "Praxis der Rechtspsychologie", Themenheft Stalking. Darin:

H.-G. W. Voß: "Stalking im Kontext von Beziehungen"
J. Hoffmann & I. Wondrak: "Stalking als Aufgabenfeld der Psychologie"
J. Hoffmann & F. Özsöz: "Die Effektivität juristischer Maßnahmen im Umgang mit Stalking"
L. Sheridan & J. Hoffmann: "Eine britische Online-Befragung von Opfern von Stalking"
I. Wondrak, J. Hoffmann & H.-G. W. Voß: "Traumatische Belastung bei Opfern von Stalking"
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RE: Stalking

Beitrag von fraences »

Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 08.07.2013
- 10 K 3093/12 -

Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund Stalkings gerechtfertigt

Schizophrene Erkrankung begründet mangelnde Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs

Leidet ein Autofahrer an einer schizophrenen Erkrankung und führt dies zu Nachstellungen (Stalking), so begründet dies eine mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Ihm kann daher die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster hervor.


Im zugrunde liegenden Fall wurde einem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen. Denn nach dem Ergebnis eines medizinischen Gutachtens war er nicht in der Lage den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen gerecht zu werden. So wurde ihm eine paranoide oder schizoide Persönlichkeitsstörung attestiert. Der Autofahrer war mehrere Jahre als psychisch Auffällig in Erscheinung getreten und war als Stalker von mehreren Personen aufgetreten. Da dieser jedoch mit der Fahrerlaubnisentziehung nicht einverstanden war, erhob er Klage.

Fahrerlaubnisentziehung war rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Münster entschied gegen den Autofahrer. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei rechtmäßig gewesen. Unter Zugrundelegung der Ziffer 3.10.5 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung, Stand 2. November 2009, hat das Verwaltungsgericht dem Autofahrer die Voraussetzungen zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges aufgrund seiner schizophrenen Erkrankung ausgeschlossen. Denn eine schwere psychotische Krankheitserscheinung könne das Realitätsurteil eines Menschen so stark beeinträchtigen, dass selbst die Einschätzung normaler Verkehrssituationen gestört wird.
Stalking-Verhalten begründete Gefährdung des Straßenverkehrs
Das Verwaltungsgericht gab zu bedenken, dass es nur eine Frage des Zufalls und der Zeit gewesen sei, ob oder bis das Stalking-Verhalten des Autofahrers unter Zuhilfenahme eines PKW ausgeübt wird und es dabei zu einer Störung des Straßenverkehrs kommt. Die dadurch entstehende besondere Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer, rechtfertige die Entziehung der Befugnis Kraftfahrzeuge zu führen.

www.kostenlose-urteile.de/VG-Muenster_1 ... s16803.htm
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RE: Stalking

Beitrag von fraences »

Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 08.07.2013
- 10 K 3093/12 -

Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund Stalkings gerechtfertigt

Schizophrene Erkrankung begründet mangelnde Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs

Leidet ein Autofahrer an einer schizophrenen Erkrankung und führt dies zu Nachstellungen (Stalking), so begründet dies eine mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Ihm kann daher die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster hervor.


Im zugrunde liegenden Fall wurde einem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen. Denn nach dem Ergebnis eines medizinischen Gutachtens war er nicht in der Lage den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen gerecht zu werden. So wurde ihm eine paranoide oder schizoide Persönlichkeitsstörung attestiert. Der Autofahrer war mehrere Jahre als psychisch Auffällig in Erscheinung getreten und war als Stalker von mehreren Personen aufgetreten. Da dieser jedoch mit der Fahrerlaubnisentziehung nicht einverstanden war, erhob er Klage.

Fahrerlaubnisentziehung war rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Münster entschied gegen den Autofahrer. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei rechtmäßig gewesen. Unter Zugrundelegung der Ziffer 3.10.5 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung, Stand 2. November 2009, hat das Verwaltungsgericht dem Autofahrer die Voraussetzungen zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges aufgrund seiner schizophrenen Erkrankung ausgeschlossen. Denn eine schwere psychotische Krankheitserscheinung könne das Realitätsurteil eines Menschen so stark beeinträchtigen, dass selbst die Einschätzung normaler Verkehrssituationen gestört wird.
Stalking-Verhalten begründete Gefährdung des Straßenverkehrs
Das Verwaltungsgericht gab zu bedenken, dass es nur eine Frage des Zufalls und der Zeit gewesen sei, ob oder bis das Stalking-Verhalten des Autofahrers unter Zuhilfenahme eines PKW ausgeübt wird und es dabei zu einer Störung des Straßenverkehrs kommt. Die dadurch entstehende besondere Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer, rechtfertige die Entziehung der Befugnis Kraftfahrzeuge zu führen.

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RE: Stalking

Beitrag von fraences »

Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 08.07.2013
- 10 K 3093/12 -

Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund Stalkings gerechtfertigt

Schizophrene Erkrankung begründet mangelnde Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs

Leidet ein Autofahrer an einer schizophrenen Erkrankung und führt dies zu Nachstellungen (Stalking), so begründet dies eine mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Ihm kann daher die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster hervor.


Im zugrunde liegenden Fall wurde einem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen. Denn nach dem Ergebnis eines medizinischen Gutachtens war er nicht in der Lage den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen gerecht zu werden. So wurde ihm eine paranoide oder schizoide Persönlichkeitsstörung attestiert. Der Autofahrer war mehrere Jahre als psychisch Auffällig in Erscheinung getreten und war als Stalker von mehreren Personen aufgetreten. Da dieser jedoch mit der Fahrerlaubnisentziehung nicht einverstanden war, erhob er Klage.

Fahrerlaubnisentziehung war rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Münster entschied gegen den Autofahrer. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei rechtmäßig gewesen. Unter Zugrundelegung der Ziffer 3.10.5 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung, Stand 2. November 2009, hat das Verwaltungsgericht dem Autofahrer die Voraussetzungen zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges aufgrund seiner schizophrenen Erkrankung ausgeschlossen. Denn eine schwere psychotische Krankheitserscheinung könne das Realitätsurteil eines Menschen so stark beeinträchtigen, dass selbst die Einschätzung normaler Verkehrssituationen gestört wird.
Stalking-Verhalten begründete Gefährdung des Straßenverkehrs
Das Verwaltungsgericht gab zu bedenken, dass es nur eine Frage des Zufalls und der Zeit gewesen sei, ob oder bis das Stalking-Verhalten des Autofahrers unter Zuhilfenahme eines PKW ausgeübt wird und es dabei zu einer Störung des Straßenverkehrs kommt. Die dadurch entstehende besondere Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer, rechtfertige die Entziehung der Befugnis Kraftfahrzeuge zu führen.

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RE: Stalking

Beitrag von Ursa Minor »

Stalking ist ein tabuisiertes Thema, weil die Opfer sich aus Scham nicht gerne outen. Zudem ist es unter Umständen schwierig nachzuweisen, da Stalker in der Regel raffiniert vorgehen.
Die Dunkelziffer dürfte hoch sein, da das Stalking durch soziale Medien noch einfacher geworden ist.
Ich war persönlich noch nie Opfer von Stalking. Aber ich weiss aus meinem Bekanntenkreis was es heisst Opfer von Stalking zu sein.
Es muss die Hölle sein, es erfahren zu müssen.

Zudem habe ich vor einiger Zeit von einer mir gut bekannten SDL erfahren das sie ihre Location aufgegeben hat, weil sie in diesem Ort von einem Mann (kein Kunde) gestalkt wurde.
Echt schlimm sowas!
Ob von Kunde oder nicht, als SW oder nicht. Es beschäftigt mich was dies für Auswirkungen für die Betroffenen hat.
Und ich kann mir vorstellen das SW ein gewisses Risiko haben gestalkt zu werden.

Daher bin ich froh gibt es Aufklärung und Hilfe. Es muss darüber gesprochen werden.

Maria357
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Beitrag von Maria357 »

Vielleicht bin ich etwas anders, aber ich habe kein Problem mich als Opfer von Stalking zu bezeichnen.
Es ist keine Scham, denn es kann wirklich Jedem passieren.
Es ist die Machtlosigkeit sich gegen Stalking zu wehren, denn es ist und bleibt sehr, sehr schwierig.

Die Polizei nimmt nur Anzeigen auf wenn man direkt nachweisen kann, dass man bedroht wird, aber NUR Todesdrohungen.
Selbst SMSen oder aufgenommene Telefongespräche müssen schon ganz gezielte Drohungen enthalten.
Es reicht nicht wenn der Stalker sagt oder schreibt: "Wehe wenn ich Dich finde, dann kannst du etwas erleben. Ich mache dich dann fix und fertig." usw.
Laut Polizei muss die Drohung eine Morddrohung sein zB. Ich bringe dich um, ich steche dich ab ect.

Alles andere könnte ja auch etwas Gutes bedeuten.
ZB. Wenn ich dich kriege kannst du etwas erleben .......
Mir wurde von der Kripo gesagt : Es könnte ja auch ein Heiratsantrag sein den ich dann erlebe oder ein wunderschönes Feuerwerk usw.
Ich habe es auch in den letzten Wochen immer wieder erlebt, dass die Kripo mir solche Antworten gibt und eine Anzeige einfach ablehnt.

Ich werde nie verstehen warum immer erst etwas passieren muss bevor die Polizei eingreift.
ZB. hat mich ein Kunde relativ lange bedroht, mir ständig aufgelauert, aber es waren keine Morddrohungen. Die Polizei kam erst nachdem mich dieser Kunde fast erwürgt hatte.

Es passiert immer wieder durch abgewiesene Kunden oder gar den Ex-Partner von dem man sich getrennt hat bzw. versucht zu trennen......
Es besteht einfach keine Akzeptanz gegenüber der Frau bzw. gegenüber ihrem : Nein.

Es macht sehr viel mit der Psyche. Eigentlich ähnlich wie beim Mobbing.
Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, Angst- und Panik -Attacken, Schlaflosigkeit, Magengeschwüre, Gewichtsverlust usw. usw.

Jetzt haben wir zwar ein schönes Gesetz gegen Stalking, aber es greift noch nicht. Jedenfalls nicht in OVP.

Zum Glück hat mich Christian damals von einigen Stalkern befreit.......
Anscheinend reagiert ein Mann ganz anders, wenn er gezielt von einem Mann angesprochen und zur Rede gestellt wird.
Wenn man als Sexworkerin allein arbeitet wird man bedeutend häufiger zum Opfer.
Ich möchte mich an dieser Stelle noch Mal ganz herzlich bei Christian bedanken !!!
"Freiheit ist Einsicht in die Notwendigkeit !"