Straßenstrich
Nach Bürgerprotest: Prostituierte müssen Bußgeld zahlen
Protest der Bürgerinitiative gegen den Straßenstrich an der B 206 ist erfolgreich. Prostituierte müssen künftig bei jeder Kontrolle 100 Euro Bußgeld zahlen. Die Frauen könnten aber ausweichen.
Von Steffen Lüdke
Bockhorn. Wochenlang haben die Anwohner der Bundesstraße 206 bei Bockhorn protestiert, jetzt ist der Straßenstrich ins Visier der Behörden geraten: Seit Freitag kontrolliert die Polizei verschärft an den Rastplätzen der B 206. Keine der Prostituierten habe bisher die benötigte Sondernutzungsgenehmigung vorweisen können, sagte Polizeisprecherin Silke Westphal. Die Berichte der Polizei sind bereits an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) weitergeleitet worden. Der LBV wird nun jeweils ein Bußgeld von 100 Euro verhängen.
Zuvor hatte der LBV sich in die Debatte um den umstrittensten Straßenstrich in Schleswig-Holstein eingeschaltet und die Polizei darüber informiert, dass die Sexarbeiterinnen eine Genehmigung brauchen. Grundlage dafür ist das Bundesfernstraßengesetz, das eine Nutzung der Rastplätze an Bundesstraßen durch Prostituierte nicht vorsieht. Damit hatte der LBV als erste Behörde auf die empörten Proteste der Anwohner reagiert. Diese hatten mit einer Bürgerinitiative rund 600 Unterschriften gegen den Straßenstrich gesammelt. An den Rastplätzen stehen Tag für Tag rund ein Dutzend Prostituierte.
Die Polizisten hätten den Frauen die Gesetzeslage erklärt, so Westphal. Auch am Dienstag überprüften die Beamten die Prostituierten an zahlreichen Rastplätzen und nahmen ihre Personalien auf. In den kommenden Tagen sollen die Kontrollen fortgesetzt werden. Die Anwohner freuen sich über die Kontrollen, bis zum Dienstagabend aber sei keine Veränderung bemerkt worden. "An jedem Rastplatz stehen nach wie vor zwei Prostituierte. Es hat sich bislang nichts geändert", sagt Doris Laß, Mitbegründerin der Bürgerinitiative gegen den Straßenstrich.
Thorsten Conradt, Direktor des LBV, ist gespannt, ob die Frauen die Strafe zahlen werden. Für den Fall, dass sie auf eine andere Straße ausweichen, will er das Gesetz auch dort durchsetzen. Allerdings kann der LBV ein Bußgeld nur verhängen, solange die Prostituierten ihrer Arbeit an Bundes- oder Landstraßen nachgehen. Innerorts wäre die jeweilige Gemeinde zuständig.
Bis vor wenigen Monaten arbeiteten die Frauen noch in Neumünster. Die Stadt richtete daraufhin Sperrbezirke ein und vertrieb die Prostituierten. Der Kreis Segeberg prüft noch, ob er Sperrbezirke erlassen kann. Anders als in Neumünster seien keine Friedhöfe oder Schulen in der Nähe, teilte der Kreis mit. Diese hätten die Sperrbezirke in Neumünster möglich gemacht.
Neben dem LBV hat sich unterdessen auch das Umweltamt des Kreises von der Lage an der B 206 überzeugt. Anwohner Heino Bark führte zwei Mitarbeiterinnen der Behörde durch die Waldstücke an den Rastplätzen. Dorthin fahren die Prostituierten mit den Autos ihrer Freier. Das Ergebnis der Erkundung ist wenig überraschend: Prostituierte und Freier lassen Kondome und Taschentücher achtlos liegen. Toiletten und Mülleimer gibt es dort nicht. Eingreifen wird das Umweltamt aber wohl nicht. Die Verschmutzungen seien nicht eindeutig den Prostituierten zuzuordnen.
Auch wenn der LBV nun Bußgeld verhängt, will die Bürgerinitiative die gesammelten Unterschriften an den Petitionsausschuss des Landtags weiterleiten. "Wir wollen die Prostituierten nicht nur vertreiben", sagt Heino Brandt. Der Umgang mit Prostitution auf offener Straße müsse generell geregelt werden. "Nur so können für Anwohner und Prostituierte bessere Bedingungen geschaffen werden."
http://www.abendblatt.de/region/norders ... ahlen.html
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Wo hast Du derartiges gelesen ?Doris67 hat geschrieben:Das liest sich so, als hätten Anwohner neuerdings Polizeibefugnisse.............
Gruss Micha
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