Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen
-
- Admina
- Beiträge: 7426
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen
Kommt es mir nur so vor das die Stadt Offenburg so großes Areal als Sperrgebiet ausgewiesen hat oder irre ich mich da?
Bei einer Einwohnerzahl von ca 60.000 Einwohner.
http://www.offenburg.de/html/media/dl.html?v=20780
http://www.offenburg.de/html/media/dl.html?v=20744
http://www.offenburg.de/html/prostituti ... o=d012b93f
Bei einer Einwohnerzahl von ca 60.000 Einwohner.
http://www.offenburg.de/html/media/dl.html?v=20780
http://www.offenburg.de/html/media/dl.html?v=20744
http://www.offenburg.de/html/prostituti ... o=d012b93f
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- verifizierte UserIn
- Beiträge: 893
- Registriert: 13.08.2010, 09:30
- Wohnort: Südbaden
- Ich bin: Keine Angabe
RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen
Fraences, das ist so richtig. Es sind genau die Zonen freigegeben, in denen entsprechende Einrichtungen bestehen. Es kommt sogar in den letzten Jahren immer wieder die Debatte in einer Randgemeinde hoch (Bezirk 4), dies weiter "irgendwie" einzuschränken.
Auch hier macht sich die Grenznähe zu Frankreich (Strasbourg) bemerkbar.
Gruß Jupiter
Auch hier macht sich die Grenznähe zu Frankreich (Strasbourg) bemerkbar.
Gruß Jupiter
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)
-
- Admina
- Beiträge: 7426
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen
Gericht: Stadt darf nicht komplett Sperrgebiet für Prostitution sein
Ganz Friedrichshafen ein Sperrgebiet für Prostitution? Das geht nicht einfach so, befand nun der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg und setzte eine entsprechende Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zumindest für ein Grundstück vorläufig außer Kraft. Damit dürfen vier Prostituierte in einem Hochhaus mitten in der Stadt weiter ihrem Gewerbe nachgehen, hieß es in dem am Montag in Mannheim veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 S 440/14).
Der VGH gab damit einem Eilantrag von vier Frauen statt. Sie hatten beantragt, die gesamte Verordnung für ungültig zu erklären. Darüber sei jedoch noch nicht entschieden, hieß es weiter.
In einer Gemeinde mit mehr als 50 000 Einwohnern dürfe die Prostitution nicht für das gesamte Gemeindegebiet untersagt sein, argumentierten die Richter. Laut Gesetz müssten dort Toleranzzonen verbleiben, "um ein unerwünschtes Abgleiten in die Illegalität zu verhindern".
Die Stadt Friedrichshafen habe solche Toleranzzonen zwar ausgewiesen. Bei der Mehrzahl handele es sich aber um Werks- und Betriebsgelände angestammter Betriebe. "Bei dieser Ausgangslage sei den Antragstellerinnen die Befolgung der Sperrgebietsverordnung vorläufig nicht zuzumuten", so die Richter.
http://www.t-online.de/regionales/id_69 ... -sein.html
Friedrichshafen: Sperrgebietsverordnung für ein Grundstück im Stadtzentrum vorläufig außer Vollzug gesetzt
Kurzbeschreibung: Die Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Verbot der Prostitution auf dem Gebiet der Stadt Friedrichshafen vom 11. April 2013 (Sperrgebietsverordnung) wird für ein mit einem zehnstöckigen Gebäude bebautes Grundstück im Stadtzentrum vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einer einstweiligen Anordnung vom 6. Juni 2014 beschlossen und damit Eilanträgen von vier Antragstellerinnen stattgegeben.
Die auf Betreiben der Stadt Friedrichshafen erlassene Sperrgebietsverordnung ist am 25. Juni 2013 in Kraft getreten. Sie verbietet jede Art der Prostitution im Stadtgebiet. Vom Verbot ausgenommen sind einige Toleranzzonen in Gewerbegebieten sowie baurechtlich genehmigte Nutzungen. Die Antragstellerinnen gehen in Wohnungen eines zehnstöckigen Gebäudes im Stadtzentrum der Prostitution nach. Die Stadt forderte sie im Januar 2014 unter Androhung von Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren auf, die Ausübung der Prostitution unverzüglich einzustellen. Daraufhin haben die Antragstellerinnen im März 2014 beim VGH beantragt, die Sperrgebietsverordnung für ungültig zu erklären. Über diesen Normenkontrollantrag ist noch nicht entschieden. Der VGH hat mit Beschluss vom 6. Juni 2014 jedoch auf einen Eilantrag der Antragstellerinnen die Sperrgebietsverordnung für das Grundstück, auf dem sie der Prostitution nachgehen, durch eine einstweilige Anordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Zwar könne nach Artikel 297 EGStGB durch Rechtsverordnung zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstands die Ausübung der Prostitution für das Gebiet von Gemeinden, gestaffelt nach ihrer Einwohnerzahl, verboten werden. In einer Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohnern dürfe die Prostitution aber nicht für das gesamte Gemeindegebiet, sondern nur für Teile dieses Gebiets verboten werden; Straßenprostitution dürfe allerdings für das gesamte Gemeindegebiet verboten werden. Das Gesetz gehe davon aus, dass Prostitution in größeren Städten herkömmlich unvermeidbar sei und dort Toleranzzonen verbleiben müssten, um ein unerwünschtes Abgleiten in die Illegalität zu verhindern. Es sei zweifelhaft, ob dieser Rahmen hier eingehalten sei. Die Antragstellerinnen hätten substantiiert und unwidersprochen eingewandt, dass in der Mehrzahl der festgelegten Toleranzzonen keine Flächen zum Erwerb oder zur Anmietung verfügbar seien, weil es sich überwiegend um Werks- und Betriebsgelände angestammter Betriebe und nicht um neu erschlossene Gewerbegebiete mit freien Flächen handele. Diesem Einwand sei in der Hauptsache nachzugehen.
Bei dieser Ausgangslage sei den Antragstellerinnen die Befolgung der Sperrgebietsverordnung vorläufig nicht zuzumuten. Würde die einstweilige Anordnung nicht ergehen und hätte der Normenkontrollantrag später Erfolg, so wäre die Existenzgrundlage der Antragstellerinnen möglicherweise unwiederbringlich zerstört. Es spreche viel dafür, dass ihnen nicht nur der Verlust des Arbeitsplatzes, sondern auch die Kündigung ihrer Mietverhältnisse drohe, weil sie ohne Ausübung ihrer Tätigkeit kaum in der Lage sein dürften, die Mietzahlungen für die Wohnungen aufzubringen. Die Folgen der einstweiligen Anordnung für die Allgemeinheit wögen demgegenüber weniger schwer. Die Verordnung werde nur für ein Grundstück außer Vollzug gesetzt. Die dort von der Wohnungsprostitution betroffene Teilöffentlichkeit sei nicht gesteigert schutzbedürftig. Das Gebäude liege in einem Kerngebiet. Die Ausübung der Prostitution sei dort bauplanungsrechtlich grundsätzlich zulässig. Dass im Gebäude bevorzugt Familien mit Kindern wohnten, sei nicht geltend gemacht und auch nicht ersichtlich. Der Senat verkenne nicht, dass Hausbewohner und eventuell auch Passanten, die davon unbehelligt bleiben wollten, durch eine nach außen in Erscheinung tretende Ausübung der Prostitution erheblich belästigt werden könnten. Unter Berücksichtigung der langjährigen passiven Duldung der Wohnungsprostitution und der polizeirechtlichen Möglichkeiten, gegen die - vereinzelt aufgetretene - Straßenprostitution in der Fußgängerzone vor dem Gebäude einzuschreiten, sei es der Allgemeinheit jedoch zuzumuten, die Ausübung der Wohnungsprostitution in dem Gebäude vorläufig weiterhin hinzunehmen. Den vom Antragsgegner angeführten strafrechtlichen Vorfällen, die von der Polizei mit der Ausübung der Prostitution in Verbindung gebracht würden, komme in der Folgenabwägung schon deshalb kein maßgebliches Gewicht zu, weil sie bereits 14 Jahre und länger zurücklägen.
Der Beschluss ist unanfechtbar (1 S 440/14).
http://vghmannheim.de/pb/,Lde/Friedrich ... GE=1212860
Ganz Friedrichshafen ein Sperrgebiet für Prostitution? Das geht nicht einfach so, befand nun der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg und setzte eine entsprechende Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zumindest für ein Grundstück vorläufig außer Kraft. Damit dürfen vier Prostituierte in einem Hochhaus mitten in der Stadt weiter ihrem Gewerbe nachgehen, hieß es in dem am Montag in Mannheim veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 S 440/14).
Der VGH gab damit einem Eilantrag von vier Frauen statt. Sie hatten beantragt, die gesamte Verordnung für ungültig zu erklären. Darüber sei jedoch noch nicht entschieden, hieß es weiter.
In einer Gemeinde mit mehr als 50 000 Einwohnern dürfe die Prostitution nicht für das gesamte Gemeindegebiet untersagt sein, argumentierten die Richter. Laut Gesetz müssten dort Toleranzzonen verbleiben, "um ein unerwünschtes Abgleiten in die Illegalität zu verhindern".
Die Stadt Friedrichshafen habe solche Toleranzzonen zwar ausgewiesen. Bei der Mehrzahl handele es sich aber um Werks- und Betriebsgelände angestammter Betriebe. "Bei dieser Ausgangslage sei den Antragstellerinnen die Befolgung der Sperrgebietsverordnung vorläufig nicht zuzumuten", so die Richter.
http://www.t-online.de/regionales/id_69 ... -sein.html
Friedrichshafen: Sperrgebietsverordnung für ein Grundstück im Stadtzentrum vorläufig außer Vollzug gesetzt
Kurzbeschreibung: Die Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Verbot der Prostitution auf dem Gebiet der Stadt Friedrichshafen vom 11. April 2013 (Sperrgebietsverordnung) wird für ein mit einem zehnstöckigen Gebäude bebautes Grundstück im Stadtzentrum vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einer einstweiligen Anordnung vom 6. Juni 2014 beschlossen und damit Eilanträgen von vier Antragstellerinnen stattgegeben.
Die auf Betreiben der Stadt Friedrichshafen erlassene Sperrgebietsverordnung ist am 25. Juni 2013 in Kraft getreten. Sie verbietet jede Art der Prostitution im Stadtgebiet. Vom Verbot ausgenommen sind einige Toleranzzonen in Gewerbegebieten sowie baurechtlich genehmigte Nutzungen. Die Antragstellerinnen gehen in Wohnungen eines zehnstöckigen Gebäudes im Stadtzentrum der Prostitution nach. Die Stadt forderte sie im Januar 2014 unter Androhung von Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren auf, die Ausübung der Prostitution unverzüglich einzustellen. Daraufhin haben die Antragstellerinnen im März 2014 beim VGH beantragt, die Sperrgebietsverordnung für ungültig zu erklären. Über diesen Normenkontrollantrag ist noch nicht entschieden. Der VGH hat mit Beschluss vom 6. Juni 2014 jedoch auf einen Eilantrag der Antragstellerinnen die Sperrgebietsverordnung für das Grundstück, auf dem sie der Prostitution nachgehen, durch eine einstweilige Anordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Zwar könne nach Artikel 297 EGStGB durch Rechtsverordnung zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstands die Ausübung der Prostitution für das Gebiet von Gemeinden, gestaffelt nach ihrer Einwohnerzahl, verboten werden. In einer Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohnern dürfe die Prostitution aber nicht für das gesamte Gemeindegebiet, sondern nur für Teile dieses Gebiets verboten werden; Straßenprostitution dürfe allerdings für das gesamte Gemeindegebiet verboten werden. Das Gesetz gehe davon aus, dass Prostitution in größeren Städten herkömmlich unvermeidbar sei und dort Toleranzzonen verbleiben müssten, um ein unerwünschtes Abgleiten in die Illegalität zu verhindern. Es sei zweifelhaft, ob dieser Rahmen hier eingehalten sei. Die Antragstellerinnen hätten substantiiert und unwidersprochen eingewandt, dass in der Mehrzahl der festgelegten Toleranzzonen keine Flächen zum Erwerb oder zur Anmietung verfügbar seien, weil es sich überwiegend um Werks- und Betriebsgelände angestammter Betriebe und nicht um neu erschlossene Gewerbegebiete mit freien Flächen handele. Diesem Einwand sei in der Hauptsache nachzugehen.
Bei dieser Ausgangslage sei den Antragstellerinnen die Befolgung der Sperrgebietsverordnung vorläufig nicht zuzumuten. Würde die einstweilige Anordnung nicht ergehen und hätte der Normenkontrollantrag später Erfolg, so wäre die Existenzgrundlage der Antragstellerinnen möglicherweise unwiederbringlich zerstört. Es spreche viel dafür, dass ihnen nicht nur der Verlust des Arbeitsplatzes, sondern auch die Kündigung ihrer Mietverhältnisse drohe, weil sie ohne Ausübung ihrer Tätigkeit kaum in der Lage sein dürften, die Mietzahlungen für die Wohnungen aufzubringen. Die Folgen der einstweiligen Anordnung für die Allgemeinheit wögen demgegenüber weniger schwer. Die Verordnung werde nur für ein Grundstück außer Vollzug gesetzt. Die dort von der Wohnungsprostitution betroffene Teilöffentlichkeit sei nicht gesteigert schutzbedürftig. Das Gebäude liege in einem Kerngebiet. Die Ausübung der Prostitution sei dort bauplanungsrechtlich grundsätzlich zulässig. Dass im Gebäude bevorzugt Familien mit Kindern wohnten, sei nicht geltend gemacht und auch nicht ersichtlich. Der Senat verkenne nicht, dass Hausbewohner und eventuell auch Passanten, die davon unbehelligt bleiben wollten, durch eine nach außen in Erscheinung tretende Ausübung der Prostitution erheblich belästigt werden könnten. Unter Berücksichtigung der langjährigen passiven Duldung der Wohnungsprostitution und der polizeirechtlichen Möglichkeiten, gegen die - vereinzelt aufgetretene - Straßenprostitution in der Fußgängerzone vor dem Gebäude einzuschreiten, sei es der Allgemeinheit jedoch zuzumuten, die Ausübung der Wohnungsprostitution in dem Gebäude vorläufig weiterhin hinzunehmen. Den vom Antragsgegner angeführten strafrechtlichen Vorfällen, die von der Polizei mit der Ausübung der Prostitution in Verbindung gebracht würden, komme in der Folgenabwägung schon deshalb kein maßgebliches Gewicht zu, weil sie bereits 14 Jahre und länger zurücklägen.
Der Beschluss ist unanfechtbar (1 S 440/14).
http://vghmannheim.de/pb/,Lde/Friedrich ... GE=1212860
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- Admina
- Beiträge: 7426
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen
Parkplatz-Prostituierte muss in Haft
Am Pfuhler Badesee bediente eine Drogensüchtige Freier. Unter anderem, um eine gerichtliche Geldstrafe bezahlen zu können. Nun muss sie dafür ins Gefängnis. Von Michael Böhm
Sie nennen sich „Parkplatzladys“ und sind vor allem im Westen Deutschlands unterwegs. Im September des vergangenen Jahres machten vier von ihnen einen Ausflug in den Süden. Genauer gesagt, nach Neu-Ulm. Über ihre Internetseite boten sie für einen Mittwochnachmittag ihre Dienste an. In diesem Fall lautete das Angebot: „Sex am Pfuhler Badesee – 50 Euro“.
Als die Polizei davon Wind bekam, schickte sie gegen 15 Uhr eine Streife auf den Parkplatz des Sees und die Beamten wurden schnell fündig. Zwei der Frauen wurden auf frischer Tat beim Geschlechtsverkehr mit Kunden ertappt, eine wartete im Auto gerade auf den nächsten Freier, die vierte im Bunde war für die Organisation der pikanten Treffen zuständig. An diesem Tag hatte sie bei der Planung aber offenbar kein glückliches Händchen, denn die Polizei machte ihr einen kräftigen Strich durch die Rechnung. Und das gleich drei Mal.
In den meisten Städten ist Prostitution nur an speziellen Orten erlaubt. In Neu-Ulm zählt der Pfuhler Badesee beispielsweise nicht dazu (siehe Infokasten). Die Polizei schritt also ein, beendete das verbotene Treiben und klärte die Frauen über die Sperrbezirkverordnung auf. Diese ließen sich davon aber nur kurzfristig beeindrucken, packten ihre Sachen, fuhren sogleich nach München weiter und versuchten dort ihr Glück. Erst an der Freisinger Landstraße, dann an der Ingolstädter Straße. Beide Male wurden sie von der Polizei erwischt. Gestern mussten sie sich nun vor dem Amtsgericht Neu-Ulm wegen der Ausübung verbotener Prostitution verantworten.
Drei der vier Damen aus Nordrhein-Westfalen erschienen erst gar nicht vor Richterin Antje Weingart. Die Staatsanwältin erließ daraufhin gegen die beiden Prostituierten Strafbefehle über Geldstrafen von 1125 und 2025 Euro. Die Organisatorin erhielt eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Am härtesten traf es schließlich die 36-Jährige, die mit ihrem Anwalt nach Neu-Ulm gekommen war.
Richterin Antje Weingart verurteilte sie zu einer viermonatigen Haftstrafe. „Für eine Bewährung müsste ich heute sagen können, dass ich glaube, dass sie in Zukunft nicht mehr straffällig werden. Und ich weiß beim besten Willen nicht, wie ich das begründen sollte“, erklärte Weingart.
Durch Drogen auf die schiefe Bahn geraten
Denn die verheiratete Mutter zweier Töchter (drei und fünf Jahre), die beide in Pflegefamilien leben, hat bereits eine lange kriminelle Geschichte hinter sich. Seit über 15 Jahren steht sie regelmäßig vor Gericht. Wegen Drogenmissbrauchs, Diebstahls oder verbotener Prostitution wurde sie bereits mehrere Male zu Haft- oder Geldstrafen verurteilt. Mit 13 begann sie, Heroin zu konsumieren, in der zwölften Klasse brach sie die Schule ab, zahlreiche Entgiftungen und Therapien führten nicht zum erhofften Erfolg. Zuletzt lebte sie gemeinsam mit ihrem Mann von Hartz IV.
Zwar behandelt sie ihre Heroinsucht seit einiger Zeit mit der medizinisch verschriebenen Ersatzdroge Methadon. Doch das verlorene Sorgerecht für ihre ältere Tochter, Panikattacken, die Einnahme von Psychopharmaka und eine immer noch ausstehende gerichtliche Geldstrafe von anfangs 12000 Euro machten es der Frau nach eigenen Angaben unmöglich, ihr Leben wieder auf gerade Bahnen zu bringen. Eine geplante Entgiftung soll nun Abhilfe schaffen.
„Ich will endlich wieder ein normales Leben führen und vor allem meine Tochter zurückbekommen“, sagte die Angeklagte mit tränenerstickter Stimme, bevor die Richterin das Urteil verkündete.
http://www.augsburger-allgemeine.de/neu ... 54977.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- Senior Admin
- Beiträge: 5025
- Registriert: 08.05.2008, 15:31
- Wohnort: Minden
- Ich bin: SexarbeiterIn
11.9.2014
Freie Wähler in Durlach zum Straßenstrich: "Der Ghettovergleich ist nicht falsch"
Karlsruhe (ks) - Die Prostitution in Karlsruhe bleibt Dauerthema: In einem Antrag an den Durlacher Ortschaftsrat fordern die Freien Wähler, den Sperrbezirk auf ganz Durlach auszuweiten. Dabei geht es der Fraktion insbesondere um den Schutz von Anwohnern und Passanten - diesen sehen die Freien Wähler mittlerweile ernsthaft in Gefahr. Die Stadtverwaltung lehnt den Antrag in einer Stellungnahme jedoch ab - sie verweist auf die laufenden Prüfungen des Regierungspräsidiums.
Bereits im Mai forderte der Karlsruher Gemeinderat eine Eindämmung der Straßenprostitution in der Fächerstadt. Geht es nach ihm, wird das horizontale Gewerbe bald nur noch nachts auf Karlsruhes Straßen angeboten. Weiter wird im Antrag eine Ausweitung des Sperrbezirks gefordert - das Regierungspräsidium (RP) prüft diesen zur Zeit.
"Die Haltestellen des KVV sind von den Damen belagert"
Doch nun schlagen die Durlacher Freien Wähler Alarm: Sie fordern, den Sperrbezirk auf ganz Durlach auszuweiten. Die von der Stadt vorgetragene Sorge, die Straßenprostitution könnte sich durch neue Sperrbezirke künftig verlagern, ist für die Fraktion schon bittere Realität: "Schon heute ist es in der Nähe der Otto- und Fiduciastraße gegen Abend kaum möglich, ungehindert von den Bushaltestellen zu den Wohngebieten und Firmen zu gelangen", heißt es in dem Antrag an den Ortschaftsrat Durlach.
Um das zu ändern, schlägt die Fraktion eine Umstrukturierung von Durlachs Straßen vor: So sollen die Maybach-, Diesel-, und Wachhausstraße zu Anliegerstraßen werden, um die Prostitution in diesem Gebiet künftig einzudämmen. Nicht-Anliegern wäre es dann verboten, diese Straßen zu befahren. Dazu heißt es im Antrag: "Nach der Kennzeichnung als Anliegerstraßen sollen vor allem abends und nachts intensive Kontrollen durchgeführt werden."
Freie Wähler fordern mehr Schutz für Jugendliche
Die aktuelle Situation in ihrem Stadtteil halten sie jedenfalls für kaum zumutbar: "Die Haltestellen des KVV sind von den Damen belagert - Passanten werden von ihnen angesprochen und Frauen, die alleine unterwegs sind, werden von Freiern belästigt", heißt es im Antrag. Und weiter: "Dies sehen wir als untragbaren Zustand bezüglich der persönlichen Rechte der Anwohner. Der Hinweis der Bürger, hier werde ein Ghetto geschaffen, ist nicht von der Hand zu weisen."
Der Antrag der Stadtverwaltung, den das RP derzeit prüft , sieht zwar eine eine zeitliche Begrenzung der Prostitutions-Erlaubnis auf die Zeit von 22 Uhr bis sechs Uhr vor. Doch das reicht den Durlacher Freien Wählern nicht - eine Tagverbot allein werde die jetzige Situation kaum verbessern. Im Antrag heißt es: "Insbesondere dort wohnende Jugendliche können abends nicht mehr nach Hause kommen, ohne mit der Straßenprostitution auf unangenehme Weise in Verbindung zu kommen."
Der Antrag steht nun auf der Tagesordnung des Durlacher Ortschaftsrats für seine Sitzung kommenden Mittwoch. Die Stadtverwaltung hat ihn jedoch bereits in einer Stellungnahme abgelehnt. So heißt es: "Obwohl die vorgebrachten Gründe allesamt nachvollzogen werden können, beinhalten sie keinen neuen Sachverhalt." Vielmehr ist die Stadtverwaltung sicher, dass die Durlacher Situation bereits im ersten Antrag berücksichtigt wurde. So oder so: Derzeit prüft die Stadtverwaltung nochmals die Situation - dabei will sie auch die Argumente der Freien Wähler berücksichtigen
http://www.ka-news.de/region/karlsruhe/ ... 66,1474449
Freie Wähler in Durlach zum Straßenstrich: "Der Ghettovergleich ist nicht falsch"
Karlsruhe (ks) - Die Prostitution in Karlsruhe bleibt Dauerthema: In einem Antrag an den Durlacher Ortschaftsrat fordern die Freien Wähler, den Sperrbezirk auf ganz Durlach auszuweiten. Dabei geht es der Fraktion insbesondere um den Schutz von Anwohnern und Passanten - diesen sehen die Freien Wähler mittlerweile ernsthaft in Gefahr. Die Stadtverwaltung lehnt den Antrag in einer Stellungnahme jedoch ab - sie verweist auf die laufenden Prüfungen des Regierungspräsidiums.
Bereits im Mai forderte der Karlsruher Gemeinderat eine Eindämmung der Straßenprostitution in der Fächerstadt. Geht es nach ihm, wird das horizontale Gewerbe bald nur noch nachts auf Karlsruhes Straßen angeboten. Weiter wird im Antrag eine Ausweitung des Sperrbezirks gefordert - das Regierungspräsidium (RP) prüft diesen zur Zeit.
"Die Haltestellen des KVV sind von den Damen belagert"
Doch nun schlagen die Durlacher Freien Wähler Alarm: Sie fordern, den Sperrbezirk auf ganz Durlach auszuweiten. Die von der Stadt vorgetragene Sorge, die Straßenprostitution könnte sich durch neue Sperrbezirke künftig verlagern, ist für die Fraktion schon bittere Realität: "Schon heute ist es in der Nähe der Otto- und Fiduciastraße gegen Abend kaum möglich, ungehindert von den Bushaltestellen zu den Wohngebieten und Firmen zu gelangen", heißt es in dem Antrag an den Ortschaftsrat Durlach.
Um das zu ändern, schlägt die Fraktion eine Umstrukturierung von Durlachs Straßen vor: So sollen die Maybach-, Diesel-, und Wachhausstraße zu Anliegerstraßen werden, um die Prostitution in diesem Gebiet künftig einzudämmen. Nicht-Anliegern wäre es dann verboten, diese Straßen zu befahren. Dazu heißt es im Antrag: "Nach der Kennzeichnung als Anliegerstraßen sollen vor allem abends und nachts intensive Kontrollen durchgeführt werden."
Freie Wähler fordern mehr Schutz für Jugendliche
Die aktuelle Situation in ihrem Stadtteil halten sie jedenfalls für kaum zumutbar: "Die Haltestellen des KVV sind von den Damen belagert - Passanten werden von ihnen angesprochen und Frauen, die alleine unterwegs sind, werden von Freiern belästigt", heißt es im Antrag. Und weiter: "Dies sehen wir als untragbaren Zustand bezüglich der persönlichen Rechte der Anwohner. Der Hinweis der Bürger, hier werde ein Ghetto geschaffen, ist nicht von der Hand zu weisen."
Der Antrag der Stadtverwaltung, den das RP derzeit prüft , sieht zwar eine eine zeitliche Begrenzung der Prostitutions-Erlaubnis auf die Zeit von 22 Uhr bis sechs Uhr vor. Doch das reicht den Durlacher Freien Wählern nicht - eine Tagverbot allein werde die jetzige Situation kaum verbessern. Im Antrag heißt es: "Insbesondere dort wohnende Jugendliche können abends nicht mehr nach Hause kommen, ohne mit der Straßenprostitution auf unangenehme Weise in Verbindung zu kommen."
Der Antrag steht nun auf der Tagesordnung des Durlacher Ortschaftsrats für seine Sitzung kommenden Mittwoch. Die Stadtverwaltung hat ihn jedoch bereits in einer Stellungnahme abgelehnt. So heißt es: "Obwohl die vorgebrachten Gründe allesamt nachvollzogen werden können, beinhalten sie keinen neuen Sachverhalt." Vielmehr ist die Stadtverwaltung sicher, dass die Durlacher Situation bereits im ersten Antrag berücksichtigt wurde. So oder so: Derzeit prüft die Stadtverwaltung nochmals die Situation - dabei will sie auch die Argumente der Freien Wähler berücksichtigen
http://www.ka-news.de/region/karlsruhe/ ... 66,1474449
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
-
- Senior Admin
- Beiträge: 5025
- Registriert: 08.05.2008, 15:31
- Wohnort: Minden
- Ich bin: SexarbeiterIn
13.10.2014
Stadt soll illegale Prostitution prüfen
Liberale verlangen Sperrbezirk für Waren
Um gegen sogenannte Wohnungsprostitution vorzugehen, fehlt es in Waren bislang an rechtlichen Möglichkeiten. Die FDP will jetzt eine schaffen.
22 Jahre nach dem Beschluss der Warener Stadtvertretung, in ihrer Kommune keine gewerbliche betriebliche Prostitution zuzulassen, muss sich das städtische Parlament in der Müritzstadt am Mittwoch erneut mit dem Problem herumschlagen. Anlass dafür ist ein Antrag des FDP-Abgeordneten Toralf Schnur, der den Bürgermeister beauftragen möchte, nach Möglichkeiten zu suchen, der offenkundigen illegalen Prostitution in dem Heilbad entgegen zu wirken.
Vorsorglich solle im Rathaus auch nach geeigneten Standorten Ausschau gehalten werden, wo legale Prostitution ausgeübt werden könnte. Allerdings - jetzt kann der Stadt, sollte dem Antrag der FDP stattgegeben werden, auf die Füße fallen, das man seinerzeit versäumt hat, beim Innenministerium in Schwerin eine Sperrbezirksverordnung zu beantragen. Die könnte festlegen, dass innerhalb der Altstadt oder in besonderer Nähe zu Kinder- und Jugendeinrichtungen jegliche Form der Prostitution verboten ist.
http://www.nordkurier.de/mueritz/libera ... 49910.html
Stadt soll illegale Prostitution prüfen
Liberale verlangen Sperrbezirk für Waren
Um gegen sogenannte Wohnungsprostitution vorzugehen, fehlt es in Waren bislang an rechtlichen Möglichkeiten. Die FDP will jetzt eine schaffen.
22 Jahre nach dem Beschluss der Warener Stadtvertretung, in ihrer Kommune keine gewerbliche betriebliche Prostitution zuzulassen, muss sich das städtische Parlament in der Müritzstadt am Mittwoch erneut mit dem Problem herumschlagen. Anlass dafür ist ein Antrag des FDP-Abgeordneten Toralf Schnur, der den Bürgermeister beauftragen möchte, nach Möglichkeiten zu suchen, der offenkundigen illegalen Prostitution in dem Heilbad entgegen zu wirken.
Vorsorglich solle im Rathaus auch nach geeigneten Standorten Ausschau gehalten werden, wo legale Prostitution ausgeübt werden könnte. Allerdings - jetzt kann der Stadt, sollte dem Antrag der FDP stattgegeben werden, auf die Füße fallen, das man seinerzeit versäumt hat, beim Innenministerium in Schwerin eine Sperrbezirksverordnung zu beantragen. Die könnte festlegen, dass innerhalb der Altstadt oder in besonderer Nähe zu Kinder- und Jugendeinrichtungen jegliche Form der Prostitution verboten ist.
http://www.nordkurier.de/mueritz/libera ... 49910.html
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
-
- Admina
- Beiträge: 7426
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen
Sperrbezirke: Jedes Bundesland regelt die Prostitution anders
Berlin und Rostock sind die einzigen Städte, die keine Sperrverordnung haben
Von Katrin Lange
Das Scheunenviertel in Berlins Mitte war vor 100 Jahren das, was wir heute als sozialen Brennpunktkiez bezeichnen würden. Zwischen dem Hackeschen Markt und dem Rosa-Luxemburg-Platz ballten sich Prostitution und Kriminalität inmitten heruntergekommener Mietskasernen. Das berüchtigtste Lokal war die Mulackritze, berühmt vor allem für die Hurenstube im Hinterzimmer. Um 1920 blühte in dem Viertel das Geschäft der leichtbekleideten Damen, die ihre Freier oft in armselige Hinterhofkämmerchen mitnahmen. Es war die Zeit, in der in Deutschland erstmals der Begriff Rotlichtviertel auftauchte. Gemeint war damit eine Konzentration des Bordell- und Prostitutionsmilieus. Jahrzehnte später kamen in diesen Gegenden noch Sexshops, Striptease-Bars, Pornokinos und Animierbars dazu. Im Gegensatz zu den Rotlichtvierteln entstanden Sperrbezirke – festgelegte Gebiete, in denen alle Dienstleistungen rund um das Sexgewerbe verboten waren.
Genaue Zahlen zur Prostitution in Deutschland gibt es nicht. Die Schätzungen reichen von 150.000 bis 700.000 Prostituierten. Als gesichert gilt, dass 90 Prozent davon Frauen sind. Vor einem Jahr hat "Die Welt" eine Rangliste der Hochburgen der Prostitution veröffentlicht. Die Zahlen basieren auf Schätzungen der Polizei in den Großstädten. Augsburg ist beim Thema Rotlicht der Spitzenreiter. Auf 100.000 Einwohner kommen in der bayrischen Stadt 244 Prostituierte. Ob es dort tatsächlich mehr Huren als in den anderen Kommunen gibt, ist jedoch fraglich. Prostitution auf der Straße ist dort verboten, das wird vom Kommissariat kontrolliert, genau wie das gesamte Rotlichtmilieu. Die hohe Zahl kann daher auf mehr Kontrollen zurückgeführt werden.
Berlin und München im Mittelfeld
Auf dem zweiten Platz liegt Trier mit 237, gefolgt von Nürnberg mit 225 und Erlangen mit 207 Prostituierten bezogen auf 100.000 Einwohner. Berlin und München liegen gemeinsam im Mittelfeld mit jeweils 200 Prostituierten. Hochgerechnet würde das bedeuten, dass in Berlin mindestens 7000 Damen ihre sexuellen Dienstleistungen anbieten. Am Ende der Skala der zehn Prostitutions-Hochburgen liegen Hannover (176), Saarbrücken (162) und Bremerhaven (150). Hamburg mit der berühmten Reeperbahn taucht überraschenderweise gar nicht unter den ersten zehn auf. Die Zahl der Prostituierten wird dort von der Polizei auf 2200 geschätzt, dass entspricht 122 auf 100.000 Einwohner.
Jedes Bundesland handhabt das Vorkommen, die Ausbreitung und die Kontrolle der Prostitution anders. Grundlage ist das jeweilige Polizeigesetz, in dem die Befugnisse der Polizei – zum Beispiel das Betreten und die Durchsuchung der Bordelle – sehr unterschiedlich geregelt sind. Jede Kommune kann die Prostitution mit ihren eigenen Instrumenten zulassen oder zurückdrängen. Das ist über Bebauungspläne, Sperrgebietsverordnungen und das Steuerrecht möglich.
Grundsätzlich ist Prostitution in Deutschland erlaubt. Mit dem Prostitutionsgesetz, das 2002 in Kraft trat, wurde die Sittenwidrigkeit weitgehend aufgehoben. Im Jahr 2011 wollte die Stadt Dortmund den Straßenstrich im gesamten Stadtgebiet verbieten lassen. Dieses Verbot wurde zwei Jahre später vom Verwaltungsgericht wieder aufgehoben – das Urteil gilt als Präzedenzfall für ganz Deutschland. Mehrere deutsche Städte haben mittlerweile einen streng kontrollierten Straßenstrich mit sogenannten Verrichtungsboxen eingeführt. Diese befinden sich oft am Rande der Städte in Industriegebieten. Dort stehen die Damen auf ausgewiesenen Parkplätzen, während die Freier im Kreis an ihnen vorbeifahren. Haben sie sich ein Mädchen ausgesucht, lassen sie es in das Auto einsteigen und fahren mit ihm in die Verrichtungsbox. Diese haben die Anmutung eines Carports. Sie sind an drei Seiten geschlossen, damit die Frauen die Box im Notfall verlassen können. Köln war die erste Stadt, die das Modell einführte und auch als Erfolg bewertete. Vor allem ist es eine Möglichkeit, um die Kriminalitätserscheinungen, die oft mit dem Rotlichtmilieu einhergehen, zurückzudrängen.
Zum Schutz von Anwohnern und Jugendlichen hat der Gesetzgeber Sperrbezirke festgelegt, in denen es keine sexuellen Dienstleistungen geben darf. Das gilt grundsätzlich für das gesamte Gebiet von Gemeinden bis 22.000 Einwohner. In Städten und Bezirken mit mehr als 50.000 Einwohnern ist die Prostitution zugelassen, dort können aber Sperrbezirke für begrenzte Gebiete festgelegt werden. In Frankfurt am Main ist die Prostitution zum Beispiel nicht in der Innenstadt erlaubt. In Baden-Württemberg herrscht ein grundsätzliches Verbot, in Gemeinden mit bis zu 35.000 Einwohnern der Prostitution nachzugehen und in Bayern und Thüringen in Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern.
Die einzigen Städte in Deutschland, die keine Sperrverordnung haben, sind Berlin und Rostock. Das heißt, dass es keine speziellen Regelungen für einzelne Orte und die Prostitution gibt. Eine bekannte Adresse in Berlin ist die Oranienburger Straße. Während die Touristen in den Straßencafés sitzen, stehen die Damen des Gewerbes am Straßenrand – ein Zustand, der bekannt und offenbar akzeptiert ist. Anders an der Kurfürstenstraße in Schöneberg. Dort treten immer wieder Konflikte zwischen Prostituierten und den Anwohnern auf.
Weltweit bekannt ist die Reeperbahn in Hamburg-St. Pauli, dort besonders die Herbertstraße und das Umfeld des Hans-Albers-Platzes. Weitere bekannte Rotlichtmeilen gibt es in Hannover im Steintorviertel, in Frankfurt am Main im nördlichen Bahnhofsviertel zwischen Taunusstraße und Niddastraße, in Bochum an der Gussstahlstraße, in Essen in der Stahlstraße, in Duisburg an der Vulkanstraße und in Dortmund an der Linienstraße. In Kiel ist im Hafen an der Straße Wall ein bekanntes Rotlichtviertel.
Seit Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes und der damit einhergehenden Liberalisierung entstanden neue Großbordelle, sogenannte Sauna- und FKK-Clubs. In Berlin eröffnete 2005 das Artemis mit 3000 Quadratmetern und in Stuttgart 2006 das Paradise mit 5800 Quadratmetern. Die Großbordelle führten zu einem Verdrängungswettkampf des Straßenstrichs.
http://www.morgenpost.de/printarchiv/be ... nders.html
Berlin und Rostock sind die einzigen Städte, die keine Sperrverordnung haben
Von Katrin Lange
Das Scheunenviertel in Berlins Mitte war vor 100 Jahren das, was wir heute als sozialen Brennpunktkiez bezeichnen würden. Zwischen dem Hackeschen Markt und dem Rosa-Luxemburg-Platz ballten sich Prostitution und Kriminalität inmitten heruntergekommener Mietskasernen. Das berüchtigtste Lokal war die Mulackritze, berühmt vor allem für die Hurenstube im Hinterzimmer. Um 1920 blühte in dem Viertel das Geschäft der leichtbekleideten Damen, die ihre Freier oft in armselige Hinterhofkämmerchen mitnahmen. Es war die Zeit, in der in Deutschland erstmals der Begriff Rotlichtviertel auftauchte. Gemeint war damit eine Konzentration des Bordell- und Prostitutionsmilieus. Jahrzehnte später kamen in diesen Gegenden noch Sexshops, Striptease-Bars, Pornokinos und Animierbars dazu. Im Gegensatz zu den Rotlichtvierteln entstanden Sperrbezirke – festgelegte Gebiete, in denen alle Dienstleistungen rund um das Sexgewerbe verboten waren.
Genaue Zahlen zur Prostitution in Deutschland gibt es nicht. Die Schätzungen reichen von 150.000 bis 700.000 Prostituierten. Als gesichert gilt, dass 90 Prozent davon Frauen sind. Vor einem Jahr hat "Die Welt" eine Rangliste der Hochburgen der Prostitution veröffentlicht. Die Zahlen basieren auf Schätzungen der Polizei in den Großstädten. Augsburg ist beim Thema Rotlicht der Spitzenreiter. Auf 100.000 Einwohner kommen in der bayrischen Stadt 244 Prostituierte. Ob es dort tatsächlich mehr Huren als in den anderen Kommunen gibt, ist jedoch fraglich. Prostitution auf der Straße ist dort verboten, das wird vom Kommissariat kontrolliert, genau wie das gesamte Rotlichtmilieu. Die hohe Zahl kann daher auf mehr Kontrollen zurückgeführt werden.
Berlin und München im Mittelfeld
Auf dem zweiten Platz liegt Trier mit 237, gefolgt von Nürnberg mit 225 und Erlangen mit 207 Prostituierten bezogen auf 100.000 Einwohner. Berlin und München liegen gemeinsam im Mittelfeld mit jeweils 200 Prostituierten. Hochgerechnet würde das bedeuten, dass in Berlin mindestens 7000 Damen ihre sexuellen Dienstleistungen anbieten. Am Ende der Skala der zehn Prostitutions-Hochburgen liegen Hannover (176), Saarbrücken (162) und Bremerhaven (150). Hamburg mit der berühmten Reeperbahn taucht überraschenderweise gar nicht unter den ersten zehn auf. Die Zahl der Prostituierten wird dort von der Polizei auf 2200 geschätzt, dass entspricht 122 auf 100.000 Einwohner.
Jedes Bundesland handhabt das Vorkommen, die Ausbreitung und die Kontrolle der Prostitution anders. Grundlage ist das jeweilige Polizeigesetz, in dem die Befugnisse der Polizei – zum Beispiel das Betreten und die Durchsuchung der Bordelle – sehr unterschiedlich geregelt sind. Jede Kommune kann die Prostitution mit ihren eigenen Instrumenten zulassen oder zurückdrängen. Das ist über Bebauungspläne, Sperrgebietsverordnungen und das Steuerrecht möglich.
Grundsätzlich ist Prostitution in Deutschland erlaubt. Mit dem Prostitutionsgesetz, das 2002 in Kraft trat, wurde die Sittenwidrigkeit weitgehend aufgehoben. Im Jahr 2011 wollte die Stadt Dortmund den Straßenstrich im gesamten Stadtgebiet verbieten lassen. Dieses Verbot wurde zwei Jahre später vom Verwaltungsgericht wieder aufgehoben – das Urteil gilt als Präzedenzfall für ganz Deutschland. Mehrere deutsche Städte haben mittlerweile einen streng kontrollierten Straßenstrich mit sogenannten Verrichtungsboxen eingeführt. Diese befinden sich oft am Rande der Städte in Industriegebieten. Dort stehen die Damen auf ausgewiesenen Parkplätzen, während die Freier im Kreis an ihnen vorbeifahren. Haben sie sich ein Mädchen ausgesucht, lassen sie es in das Auto einsteigen und fahren mit ihm in die Verrichtungsbox. Diese haben die Anmutung eines Carports. Sie sind an drei Seiten geschlossen, damit die Frauen die Box im Notfall verlassen können. Köln war die erste Stadt, die das Modell einführte und auch als Erfolg bewertete. Vor allem ist es eine Möglichkeit, um die Kriminalitätserscheinungen, die oft mit dem Rotlichtmilieu einhergehen, zurückzudrängen.
Zum Schutz von Anwohnern und Jugendlichen hat der Gesetzgeber Sperrbezirke festgelegt, in denen es keine sexuellen Dienstleistungen geben darf. Das gilt grundsätzlich für das gesamte Gebiet von Gemeinden bis 22.000 Einwohner. In Städten und Bezirken mit mehr als 50.000 Einwohnern ist die Prostitution zugelassen, dort können aber Sperrbezirke für begrenzte Gebiete festgelegt werden. In Frankfurt am Main ist die Prostitution zum Beispiel nicht in der Innenstadt erlaubt. In Baden-Württemberg herrscht ein grundsätzliches Verbot, in Gemeinden mit bis zu 35.000 Einwohnern der Prostitution nachzugehen und in Bayern und Thüringen in Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern.
Die einzigen Städte in Deutschland, die keine Sperrverordnung haben, sind Berlin und Rostock. Das heißt, dass es keine speziellen Regelungen für einzelne Orte und die Prostitution gibt. Eine bekannte Adresse in Berlin ist die Oranienburger Straße. Während die Touristen in den Straßencafés sitzen, stehen die Damen des Gewerbes am Straßenrand – ein Zustand, der bekannt und offenbar akzeptiert ist. Anders an der Kurfürstenstraße in Schöneberg. Dort treten immer wieder Konflikte zwischen Prostituierten und den Anwohnern auf.
Weltweit bekannt ist die Reeperbahn in Hamburg-St. Pauli, dort besonders die Herbertstraße und das Umfeld des Hans-Albers-Platzes. Weitere bekannte Rotlichtmeilen gibt es in Hannover im Steintorviertel, in Frankfurt am Main im nördlichen Bahnhofsviertel zwischen Taunusstraße und Niddastraße, in Bochum an der Gussstahlstraße, in Essen in der Stahlstraße, in Duisburg an der Vulkanstraße und in Dortmund an der Linienstraße. In Kiel ist im Hafen an der Straße Wall ein bekanntes Rotlichtviertel.
Seit Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes und der damit einhergehenden Liberalisierung entstanden neue Großbordelle, sogenannte Sauna- und FKK-Clubs. In Berlin eröffnete 2005 das Artemis mit 3000 Quadratmetern und in Stuttgart 2006 das Paradise mit 5800 Quadratmetern. Die Großbordelle führten zu einem Verdrängungswettkampf des Straßenstrichs.
http://www.morgenpost.de/printarchiv/be ... nders.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- aufstrebend
- Beiträge: 22
- Registriert: 13.11.2014, 13:08
- Ich bin: Keine Angabe
Woher bekomme ich denn zuverlässige, korrekte Informationen und Karten bzw. Beschreibungen von Sperrbezirken? Speziell Baden-Würtemberg?
Teilweise bekommt man sie auf der Homepage von Städten, aber das ist eher selten der Fall. Habe auch schon rumtelefoniert, aber teilweise will keiner irgendetwas wissen, oder die Kollegin ist gerade nicht da, oder sonstetwas.
Und wie ist das genau mit diesen Veränderungssperren? Können diese wirklich nur auf insgesamt 4 Jahre verlängert werden?
Mir ist zu Ohren gekommen, dass es auch dann wieder Tricks und Kniffe gibt, diese irgendwie fortzuführen. Es ist wirklich zum Verzweifeln.
Teilweise bekommt man sie auf der Homepage von Städten, aber das ist eher selten der Fall. Habe auch schon rumtelefoniert, aber teilweise will keiner irgendetwas wissen, oder die Kollegin ist gerade nicht da, oder sonstetwas.
Und wie ist das genau mit diesen Veränderungssperren? Können diese wirklich nur auf insgesamt 4 Jahre verlängert werden?
Mir ist zu Ohren gekommen, dass es auch dann wieder Tricks und Kniffe gibt, diese irgendwie fortzuführen. Es ist wirklich zum Verzweifeln.
Viele Grüße stuppi
-
- PlatinStern
- Beiträge: 1127
- Registriert: 20.06.2012, 10:16
- Wohnort: Strasbourg
- Ich bin: SexarbeiterIn
-
- aufstrebend
- Beiträge: 22
- Registriert: 13.11.2014, 13:08
- Ich bin: Keine Angabe
Das wirklich Traurige daran ist, dass sie damit die Attraktivität der Illegalität wieder erhöhen und so die Abhängigkeit von Menschen, die in solchen Milieus ihre Macht missbrauchen, ebenfalls.
Wann begreifen sie endlich, dass damit die Zahl von SW und Bordellen NICHT minimiert wird, sondern lediglich die "offiziellen" Zahlen zurückgehen? Und dass diese Institutionen GEBRAUCHT werden, und GEWUENSCHT sind, da immer die Nachfrage vorhanden ist und sein wird, wenn auch bei vielen nur hinter vorgehaltener Hand!
Und sogar bei einem kompletten Verbot würde das Ganze nicht aufhören, sondern sich lediglich verlagern, entweder in die Illegalität oder auf Bereiche, wo es erlaubt ist. Das ist unumgänglich! Das macht mich wirklich wütend.
Wann begreifen sie endlich, dass damit die Zahl von SW und Bordellen NICHT minimiert wird, sondern lediglich die "offiziellen" Zahlen zurückgehen? Und dass diese Institutionen GEBRAUCHT werden, und GEWUENSCHT sind, da immer die Nachfrage vorhanden ist und sein wird, wenn auch bei vielen nur hinter vorgehaltener Hand!
Und sogar bei einem kompletten Verbot würde das Ganze nicht aufhören, sondern sich lediglich verlagern, entweder in die Illegalität oder auf Bereiche, wo es erlaubt ist. Das ist unumgänglich! Das macht mich wirklich wütend.

Viele Grüße stuppi
-
- PlatinStern
- Beiträge: 1127
- Registriert: 20.06.2012, 10:16
- Wohnort: Strasbourg
- Ich bin: SexarbeiterIn
stuppi: Sie wissen das alles, und fördern absichtlich alles, was Sexarbeit illegal, gefährlich und am Ende fast unmöglich macht. Sie praktizieren mit voller Absicht Sexarbeitsverhinderungspolitik der zynischsten Art, auf Kosten der Sexarbeiter/-innen. Und ja, es ist höchste Zeit, wütend zu werden und zu handeln (und nicht zu verhandeln, Grundrechte sind nämlich nicht verhandelbar).
Mitglied der Confédération Nationale du Travail
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 4103
- Registriert: 08.07.2012, 23:16
- Wohnort: Berlin
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
@stuppi
Was Deine Frage zur Veränderungssperre und deren Geltungsdauer betrifft, stelle ich hier mal den Gesetzestext aus dem Baugesetzbuch BauGB ein. Zunächst die Grundvorschrift:
§ 14
Veränderungssperre
(1) Ist ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst, kann die Gemeinde zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre mit dem Inhalt beschließen, dass
1. Vorhaben im Sinne des § 29 nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.
(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
(3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
(4) Soweit für Vorhaben im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder im städtebaulichen Entwicklungsbereich eine Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 1 besteht, sind die Vorschriften über die Veränderungssperre nicht anzuwenden.
Und dann die Vorschrift zur Geltungdauer einer Veränderungssperre § 17
§ 17
Geltungsdauer der Veränderungssperre
(1) Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern.
(2) Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern.
(3) Die Gemeinde kann eine außer Kraft getretene Veränderungssperre ganz oder teilweise erneut beschließen, wenn die Voraussetzungen für ihren Erlass fortbestehen.
(4) Die Veränderungssperre ist vor Fristablauf ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen, sobald die Voraussetzungen für ihren Erlass weggefallen sind.
(5) Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist.
(6) Mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets oder des städtebaulichen Entwicklungsbereichs tritt eine bestehende Veränderungssperre nach § 14 außer Kraft. Dies gilt nicht, wenn in der Sanierungssatzung die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 1 ausgeschlossen ist.
Bei weiteren Fragen einfach melden.
Kasharius grüßt
Was Deine Frage zur Veränderungssperre und deren Geltungsdauer betrifft, stelle ich hier mal den Gesetzestext aus dem Baugesetzbuch BauGB ein. Zunächst die Grundvorschrift:
§ 14
Veränderungssperre
(1) Ist ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst, kann die Gemeinde zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre mit dem Inhalt beschließen, dass
1. Vorhaben im Sinne des § 29 nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.
(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
(3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
(4) Soweit für Vorhaben im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder im städtebaulichen Entwicklungsbereich eine Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 1 besteht, sind die Vorschriften über die Veränderungssperre nicht anzuwenden.
Und dann die Vorschrift zur Geltungdauer einer Veränderungssperre § 17
§ 17
Geltungsdauer der Veränderungssperre
(1) Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern.
(2) Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern.
(3) Die Gemeinde kann eine außer Kraft getretene Veränderungssperre ganz oder teilweise erneut beschließen, wenn die Voraussetzungen für ihren Erlass fortbestehen.
(4) Die Veränderungssperre ist vor Fristablauf ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen, sobald die Voraussetzungen für ihren Erlass weggefallen sind.
(5) Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist.
(6) Mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets oder des städtebaulichen Entwicklungsbereichs tritt eine bestehende Veränderungssperre nach § 14 außer Kraft. Dies gilt nicht, wenn in der Sanierungssatzung die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 1 ausgeschlossen ist.
Bei weiteren Fragen einfach melden.
Kasharius grüßt
-
- aufstrebend
- Beiträge: 22
- Registriert: 13.11.2014, 13:08
- Ich bin: Keine Angabe
Vielen Dank! Nur leider heisst das im Grunde genommen, dass sie wieder machen können, was sie wollen!
Das ist so schön allgemein formuliert, dass sie diese Veränderungssperre aber nur nutzen, um Prostitution zu verhindern, steht natürlich nirgends..."Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich" blabla..die planen einfach, Prostitution einzudämmen und in Schach zu halten, sonst nichts!
In meiner Umgebung ist es somit so gut wie unmöglich, etwas legal auszuüben für die nächsten Jahre. Ich werde die Tage mal eine Zusammenfassung meiner Umgebung posten, vielleicht kann da noch jemand ergänzen.

Das ist so schön allgemein formuliert, dass sie diese Veränderungssperre aber nur nutzen, um Prostitution zu verhindern, steht natürlich nirgends..."Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich" blabla..die planen einfach, Prostitution einzudämmen und in Schach zu halten, sonst nichts!
In meiner Umgebung ist es somit so gut wie unmöglich, etwas legal auszuüben für die nächsten Jahre. Ich werde die Tage mal eine Zusammenfassung meiner Umgebung posten, vielleicht kann da noch jemand ergänzen.
Viele Grüße stuppi
-
- PlatinStern
- Beiträge: 1127
- Registriert: 20.06.2012, 10:16
- Wohnort: Strasbourg
- Ich bin: SexarbeiterIn
-
- Senior Admin
- Beiträge: 5025
- Registriert: 08.05.2008, 15:31
- Wohnort: Minden
- Ich bin: SexarbeiterIn
17.12.2014
Straßenprostitution
Neuer Sperrbezirk umfasst halb Herten
HERTEN Die Bezirksregierung Münster hat über den Antrag der Städte Herten und Gelsenkirchen, einen großflächigen Sperrbezirk zu erlassen, positiv entschieden. Dies sei "zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands erforderlich" gewesen, da sich entlang der Gelsenkirchener Straße und der Münsterstraße ein "Straßenstrich" etabliert hat, auf dem zeitweise bis zu 30 Prostituierte ihre Dienste anbieten.
Ab 5. Januar 2015 gilt für große Teile der Städte Herten und Gelsenkirchen während der Tagesstunden von 6 bis 20 Uhr Winterzeit und von 6 bis 22 Uhr Sommerzeit ein Verbot der öffentlichen Prostitution. Die Stadt Herten hatte einen Sperrbezirk für das gesamte Stadtgebiet beantragt; dieser wird nun aber lediglich die südliche Hälfte der Stadt umfassen.
Rechtzeitig zum 5. Januar 2015 wollen beide Kommunen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ordnungsdiensten und der Polizei auf die betroffenen Frauen zugehen und sie über die neue Situation informieren. Dazu werden derzeit Informationsblätter in verschiedenen Sprachen hergestellt, die dann ausgehändigt werden sollen. Auch Beratungsangebote werden bereitgehalten.
Matthias Steck, 2. Beigeordneter der Stadt Herten, und Gelsenkirchens Rechtsdezernent Dr. Christopher Schmitt sind sich einig: "Im Mittelpunkt der Bemühungen unserer Städte steht eine für alle Beteiligten verträgliche Lösung. An erster Stelle steht allerdings der Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Dabei kommt dem Jugendschutz eine besondere Bedeutung zu. Wir befinden uns jetzt auf einem guten Weg."
Das zuvor von den beiden Städten auf den Weg gebrachte Bündel von kurzfristigen Maßnahmen hatte die zunehmende Vermüllung des Straßenstrichs und der angrenzenden Waldgebiete sowie das aggressive Verhalten und das auffällige "Werben" der Prostituierten gegenüber Passanten nicht nachhaltig eingedämmt.
Die Verwaltungen der Städte Gelsenkirchen und Herten arbeiten weiterhin gemeinsam in einem Arbeitskreis an der Einrichtung eines "abgegrenzten Kontaktbereichs", auch bekannt als "Verrichtungsplatz". Da die Realisierung eines solchen Bereichs, wie er etwa in Essen oder Bonn eingerichtet ist, eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird, halten beide Städte die jetzt vorgeschlagene Regelung als Zwischenschritt für unbedingt notwendig und begrüßen die Entscheidung der Bezirksregierung Münster.
Der neue Sperrbezirk wird in Herten folgenden Bereich umfassen:
Das gesamte südliche Stadtgebiet von der "Linie" Resser Weg/Konrad-Adenauer-Straße/Kaiserstraße im Norden bis zur Stadtgrenze Herne im Süden sowie von der Stadtgrenze Gelsenkirchen im Westen bis zur Stadtgrenze Recklinghausen im Osten.
Bis Ende 2019 verlängert wird zusätzlich der seit 2011 bestehende Sperrbezirk im Städtedreieck Herten/Marl/Recklinghausen an der Bundesstraße 225 in Höhe der Scherlebecker Fischteiche.
http://www.hertener-allgemeine.de/staed ... 95,1456664
Straßenprostitution
Neuer Sperrbezirk umfasst halb Herten
HERTEN Die Bezirksregierung Münster hat über den Antrag der Städte Herten und Gelsenkirchen, einen großflächigen Sperrbezirk zu erlassen, positiv entschieden. Dies sei "zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands erforderlich" gewesen, da sich entlang der Gelsenkirchener Straße und der Münsterstraße ein "Straßenstrich" etabliert hat, auf dem zeitweise bis zu 30 Prostituierte ihre Dienste anbieten.
Ab 5. Januar 2015 gilt für große Teile der Städte Herten und Gelsenkirchen während der Tagesstunden von 6 bis 20 Uhr Winterzeit und von 6 bis 22 Uhr Sommerzeit ein Verbot der öffentlichen Prostitution. Die Stadt Herten hatte einen Sperrbezirk für das gesamte Stadtgebiet beantragt; dieser wird nun aber lediglich die südliche Hälfte der Stadt umfassen.
Rechtzeitig zum 5. Januar 2015 wollen beide Kommunen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ordnungsdiensten und der Polizei auf die betroffenen Frauen zugehen und sie über die neue Situation informieren. Dazu werden derzeit Informationsblätter in verschiedenen Sprachen hergestellt, die dann ausgehändigt werden sollen. Auch Beratungsangebote werden bereitgehalten.
Matthias Steck, 2. Beigeordneter der Stadt Herten, und Gelsenkirchens Rechtsdezernent Dr. Christopher Schmitt sind sich einig: "Im Mittelpunkt der Bemühungen unserer Städte steht eine für alle Beteiligten verträgliche Lösung. An erster Stelle steht allerdings der Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Dabei kommt dem Jugendschutz eine besondere Bedeutung zu. Wir befinden uns jetzt auf einem guten Weg."
Das zuvor von den beiden Städten auf den Weg gebrachte Bündel von kurzfristigen Maßnahmen hatte die zunehmende Vermüllung des Straßenstrichs und der angrenzenden Waldgebiete sowie das aggressive Verhalten und das auffällige "Werben" der Prostituierten gegenüber Passanten nicht nachhaltig eingedämmt.
Die Verwaltungen der Städte Gelsenkirchen und Herten arbeiten weiterhin gemeinsam in einem Arbeitskreis an der Einrichtung eines "abgegrenzten Kontaktbereichs", auch bekannt als "Verrichtungsplatz". Da die Realisierung eines solchen Bereichs, wie er etwa in Essen oder Bonn eingerichtet ist, eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird, halten beide Städte die jetzt vorgeschlagene Regelung als Zwischenschritt für unbedingt notwendig und begrüßen die Entscheidung der Bezirksregierung Münster.
Der neue Sperrbezirk wird in Herten folgenden Bereich umfassen:
Das gesamte südliche Stadtgebiet von der "Linie" Resser Weg/Konrad-Adenauer-Straße/Kaiserstraße im Norden bis zur Stadtgrenze Herne im Süden sowie von der Stadtgrenze Gelsenkirchen im Westen bis zur Stadtgrenze Recklinghausen im Osten.
Bis Ende 2019 verlängert wird zusätzlich der seit 2011 bestehende Sperrbezirk im Städtedreieck Herten/Marl/Recklinghausen an der Bundesstraße 225 in Höhe der Scherlebecker Fischteiche.
http://www.hertener-allgemeine.de/staed ... 95,1456664
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
-
- PlatinStern
- Beiträge: 1127
- Registriert: 20.06.2012, 10:16
- Wohnort: Strasbourg
- Ich bin: SexarbeiterIn
Gelsenkirchen hat 260000 Einwohner und 105 km² Fläche, Herten 60000 und 37. Und unter diesen vielen Leuten und auf dieser großen Fläche stören angeblich ganze "bis zu" (also höchstens) 30 (!) Straßenhuren so sehr, daß man ihnen das halbe Stadtgebiet verbieten muß? Das ist doch nur noch mit böswilligem zynischem Hurenhaß zu erklären. Hoffentlich landet dieser Machtmißbrauch vor Gericht und wird dort zerrissen.
(auf die üblichen Vorwände "Jugendschutz" und "öffentlicher Anstand" gehe ich gar nicht erst ein, derart stinken die nach biedermeierlichem 19. Jahrhundert, und sind gerade aus Politikermund eine, traurige, Lachnummer)
(auf die üblichen Vorwände "Jugendschutz" und "öffentlicher Anstand" gehe ich gar nicht erst ein, derart stinken die nach biedermeierlichem 19. Jahrhundert, und sind gerade aus Politikermund eine, traurige, Lachnummer)
Mitglied der Confédération Nationale du Travail
-
- Admina
- Beiträge: 7426
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
@Doris
Das wird gerichtlich schwierig sein Heute ist vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig wegen ein Fall in FRankfurt am Main folgendes BVG Urteil gefällt worden.Keine Einschränkung der Ermächtigung zum Erlass einer Sperrgebietsverordnung infolge des Prostitutionsgesetzes
http://www.bverwg.de/presse/pressemitte ... 2014&nr=83
Das wird gerichtlich schwierig sein Heute ist vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig wegen ein Fall in FRankfurt am Main folgendes BVG Urteil gefällt worden.Keine Einschränkung der Ermächtigung zum Erlass einer Sperrgebietsverordnung infolge des Prostitutionsgesetzes
http://www.bverwg.de/presse/pressemitte ... 2014&nr=83
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- verifizierte UserIn
- Beiträge: 374
- Registriert: 15.05.2007, 13:16
- Wohnort: Essen
- Ich bin: Keine Angabe

Doris67 hat geschrieben:Gelsenkirchen hat 260000 Einwohner und 105 km² Fläche, Herten 60000 und 37. Und unter diesen vielen Leuten und auf dieser großen Fläche stören angeblich ganze "bis zu" (also höchstens) 30 (!) Straßenhuren so sehr, daß man ihnen das halbe Stadtgebiet verbieten muß?
- 1.Der überwiegende Teil des neuen Sperrbezirks ist innerhalb der Wohnbebauung Hertens.lediglich 2 Strassen sind überhaupt ausserorts oder im Gewerbegebiet
- 2.Der Sperrbezirk gilt Nur Tagsüber In der Winterzeit bleibt zwischen 20 Uhr und 6 Uhr und in der Sommerzeit zwischen 22 Uhr und 4 Uhr die Prostitution erlaubt.
- 3.Die Proteste und die Reaktionen der Politik sind von den dort anschaffenden Hurren auch mitverschuldest. Agressives Kobern, vor die Autos springen, auf einem Zubringer zur Autobahn , vermüllen eines Wald und Schrebergartengebietes am Stadtrand. einige haben sich benommen wie die Schweine.Der Strich hat jahrelang gut funktioniert überwiegend auf dem PendlerParkplatz und im Bereich zwischen den Ausfahrten.Eskaliert ist die Situatiion erst seit dort einige Prostituierte dazugekommen sind die sich nicht benehmen konnten. Die Städte wurden von der Entwicklung auch überrollt. Leidenstragende sind jetzt die Huren die immer schon dort waren und die selten Schwierigkeiten mit der Bevölkerung hatten.
- 4.Die jetzt getroffende Lösung soll nur eine Zwischenlösung sein. Zur Zeit wird nach einer Lösung ähnlich wie in Essen gesucht .Es soll ein abgetrennter Platz entstehen mit Betreuung durch Sozialarbeiterinnen.
Dann sollen alle Drei Strichs in Gelsenkirchen geschlossen werden und auf einen Platz konzentriert werden.
Gelsenkirchen und Herten machen es sich nicht so einfach wie Dortmund,das kann man den Kommunen nicht nachsagen
-
- PlatinStern
- Beiträge: 1127
- Registriert: 20.06.2012, 10:16
- Wohnort: Strasbourg
- Ich bin: SexarbeiterIn
-
- PlatinStern
- Beiträge: 1127
- Registriert: 20.06.2012, 10:16
- Wohnort: Strasbourg
- Ich bin: SexarbeiterIn
translena: Und warum arbeiten die Stadtverwaltungen dann nicht _mit_ den Huren statt gegen sie? Wenn es nur um ein paar geht die sich nicht benehmen können, sollte sich das doch intern regeln lassen, wenn man die Sexarbeiterinnen sich selbst organisieren läßt, so was funktioniert doch bereits seit der Antike.
Ich hab eher den Eindruck, daß die verantworlichen Politiker sich bei potentiellen Wählern anzubiedern suchen, auf Kosten der Huren, wie so oft. Ghettoisierte "Verrichtungsgebiete" (wenn ich das mal so nennen darf) und dazu passende Sperrgebiete waren jedenfalls noch nie eine Lösung, nur ein opportunistisches Unterdenteppichkehren.
Ich hab eher den Eindruck, daß die verantworlichen Politiker sich bei potentiellen Wählern anzubiedern suchen, auf Kosten der Huren, wie so oft. Ghettoisierte "Verrichtungsgebiete" (wenn ich das mal so nennen darf) und dazu passende Sperrgebiete waren jedenfalls noch nie eine Lösung, nur ein opportunistisches Unterdenteppichkehren.
Mitglied der Confédération Nationale du Travail