Gesetzentwurf gegen Menschenhandel

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fraences
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Gesetzentwurf gegen Menschenhandel

Beitrag von fraences »

01. Gesetzentwurf gegen Menschenhandel
Inneres/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Situation von Opfern von Menschenhandel in Deutschland“(18/3256) vorgelegt. Damit soll die im Jahr 2008 in Kraft getretene Europaratskonvention gegen Menschenhandel umgesetzt werden.

In der Begründung verweist die Fraktion darauf, dass Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung sowie zur Arbeitsausbeutung erfolgen könne. Immer mehr Menschen würden im Zusammenhang mit Menschenhandel Opfer von physischer und psychischer Gewalt.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie Opfer von Menschenhandel wurden. Damit würden sie anerkannten Asylberechtigten und Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt, schreibt die Fraktion. Die „Mindestgültigkeitsdauer“ der Aufenthaltserlaubnis soll laut Vorlage auf ein Jahr festgesetzt werden. Auch soll Opfern von Menschenhandel dem Entwurf zufolge ein Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs gegeben und „die Erwerbstätigkeit ohne Einschränkungen erlaubt sein“.

Ferner soll mit dem Gesetzentwurf gewährleistet werden, dass Opfer von Menschenhandel ohne rechtmäßigen Aufenthaltsstatus oder Duldung ihre Ansprüche vor den Arbeitsgerichten geltend machen können. Auch soll nach dem Willen der Grünen-Fraktion ein Fonds für Härteleistungen für Opfer von Menschenhandel eingerichtet werden. Zudem sieht der Entwurf unter anderem die Einrichtung einer Berichterstatterstelle „Menschenhandel“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor, die die nationalen Entwicklungen im Bereich Menschenhandel beobachten und bewerten sowie Konzepte zur Verbesserung der rechtlichen und tatsächlichen Situation der Betroffenen entwickeln soll.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/032/1803256.pdf
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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Klaus Fricke
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RE: Gesetzentwurf gegen Menschenhandel

Beitrag von Klaus Fricke »

Kommentar zum Gesetzentwurf Grün/Bündnis - Zusammenfassung
Dysfunktional und defizitär


In der Anlage, zwecks besserer Handhabbarkeit, ein Kommentar von mir zum Gesetzentwurf. Dem Kommentar sind einige Eckpunkte des Entwurfes vorangestellt. Er wird von Zitaten zu kommentierten Aspekten des Entwurfes abgeschlossen. Im Kommentar benutze ich das Kürzel FesD / esD. Es steht für Feld der erotischen und sexuellen Dienstleistungen bzw für erotische und sexuelle Dienstleistungen. Das Kürzel lehnt sich an das des Berufsverbandes erotische und sexuelle Dienstleistungen an. Der Terminus ist darauf angelegt alle Erscheinungen und Aktiven in allen Segmenten des Pay for Sex zu umfassen.

Einleitend wird im Kommentar der Mainstream Diskurs um den Menschenhandel behandelt. Er wird als dysfunktional bewertet, da in ihm Menschenhandel mit dem FesD verschmilzt. Der Entwurf wird als Flickwerk charakterisiert, da er die Termini Ausbeutung und sexuelle Ausbeutung ebensowenig behandelt, wie er die Abspaltung der Erwerbstätigkeit im FesD vom sonstigen Wirtschaftsleben ( Doppelung des Ausbeutungsbegriffs) aufhebt. Insofern bleibt der Diskurs strukturell defizitär.

Anschliessend werden drei Aspekte des Entwurfes näher beleuchtet, die positive Impulse setzen könnten.

1. Das in D missachtete EU Recht auf informierte Entscheidung, dessen Missachtung ausländerspezifische Hilflosigkeit und Gefährdung durch Menschenhandel in die sexuelle Ausbeutung hoheitlich konstruiert und den Staat als Tatbeteiligten der ausbeuterische Zuhälterei, sexuellen Ausbeutung und des Menschenhandels begreift.

2. Vorteile der Zuordnung der Berichterstatterstellle Menschenhandel zum Bds.Mstr. Arbeit und Soziales (BMAS)

3. Die Feststellung des Tatbestandes der sozialen Ächtung und Schmähung des FesD in der Begründung zum Entwurf und an Beispielen dessen Bedeutung für juristisches und staatliches Handeln. Eingeordnet werden in diesem Zusammenhang sogenannte Bürgerinitiativen gegen FesD und der altfeministische Patriarchatsdiskurs in seinem aktuellen Form des Gendermainsstreaming. Die Agenda des Altfeminismus ist die der GleichENTrechtigung.
Anti FesD Bürgerinitiativen und Altfeminismus, treffen sich im Leistspruch Freiheit, darf nicht die der Andersdenkenden und -lebenden sein. Insofern sind Altfeminismus und Anti FesD Initiativen autoritativen und stigmatisierenden politischen Grundhaltungen zuzuordnen. Rassistisch-faschistoide Inhalte und Haltungen sind virulent (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Faschistoid).


Ich würde mich freuen, wenn der Artikel zur Diskussion anregt.
Dateianhänge
2014-12-10, Kmt. GstzEntw. Grün, Verb.f.Betrf.Mhdl.pdf
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Klaus Fricke
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RE: Gesetzentwurf gegen Menschenhandel

Beitrag von Klaus Fricke »

In der Anlage ein Kommentar zum u.g. Artikel von Norbert Cyrus auf boell.de.
Vielen Dank an Sonja Dolinsek von menschenhandel heute, deren Blog mich auf diesen Artikel aufmerksam gemacht hat.
Die Thematik ist aus der Zusammenfassung erahnbar


Lohnarbeit ein Straftatbestand?
Kommentar zu Norbert Cyrus - Vom 'Menschenhandel' zur 'Arbeitsausbeutung'


Z U S A M M E N F A S S U N G


In der Diskussion um die Reform des Strafrechtes zum Zweck des Schutzes vor Menschenhandel wird vorgeschlagen, den bisherigen Straftatbestand des Menschenhandels durch Trennung in die Straftatbestände des Handels und der Ausbeutung zu reformieren. Der Diskurs um den Begriff (Arbeits-)Ausbeutung ist im Strafrecht kaum geführt worden. Ein Diskurs der seit Existenz von Lohnarbeit und Kapital Potentiale hat.
Dateianhänge
2015-01-07, Lohnarbeit ein Straftatbestand.pdf
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