ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
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Ist das krass...
Und Typen wie dieser Ulrich, der noch nicht mal das jetzige Gesetz kapiert hat, arbeiten am neuen...
Und er kommt aus Augsburg und ist stolz drauf die Frauen von der STraße vertrieben zu haben? Ob er auch für die jetztigen Pläne der Stadt verantwortlich ist, die ihre Flüchtlinge jetzt in ehemaligen KZ-Gebäuden unterbringen will?
Hab ich nich schon immer gesagt, das die Union zur Not das Gesetz auch selbst durchpreschen wird? Die SPD ist für die doch nur ein Hampelmann, der im Idealfall abnickt.
Und Typen wie dieser Ulrich, der noch nicht mal das jetzige Gesetz kapiert hat, arbeiten am neuen...
Und er kommt aus Augsburg und ist stolz drauf die Frauen von der STraße vertrieben zu haben? Ob er auch für die jetztigen Pläne der Stadt verantwortlich ist, die ihre Flüchtlinge jetzt in ehemaligen KZ-Gebäuden unterbringen will?
Hab ich nich schon immer gesagt, das die Union zur Not das Gesetz auch selbst durchpreschen wird? Die SPD ist für die doch nur ein Hampelmann, der im Idealfall abnickt.
Ein Freund meinte, ich hätte Wahnvorstellungen. Da wäre ich fast von meinem Einhorn gefallen!
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Sofern es denn zum Konflikt in der Koalition und zu einem eigenen Gesetzentwurf der CDU/CSU kommt, geht es dabei wohl auch darum die Claims eventueller Wählerschaften abzustecken. Und das Thema Sexarbeit eignet sich zur Emotionalisierung des Wahlvolkes, wie insgesamt Prüderie und Sexualfeindlichkeit von konservativer Seite gerne beschworen werden, um die eigenen Reihen fest zu schließen. Der (neo) Konservatismus amerikanischer Prägung und seine Moral crusades (Ronald Weitzer,
http://myweb.dal.ca/mgoodyea/files/Mora ... 202006.pdf) sind ein gutes Beispiel.
Eventuell würde eine Polarisierung dazu führen, das die sicher noch vorhandenen sozialdemokratisch denkenden Menschen in der SPD ihre Agenda stärker vertreten. Da müssten unsere Anliegen anschlussfähig sein. Damit wären unsere Positionen vielleicht ebenfalls Polarisationspunkte des öffentlichen Diskurses.
Ich weiß: hätte, wäre, wenn. Letztlich bleibt uns kaum etwas anderes, als den Diskurs auf allen Ebenen, in Nachbarschaft, Szene, Region und Bund zu führen und soweit unsere Kraft reicht, keine Gelegenheit auszulassen, dies zu tun.
http://myweb.dal.ca/mgoodyea/files/Mora ... 202006.pdf) sind ein gutes Beispiel.
Eventuell würde eine Polarisierung dazu führen, das die sicher noch vorhandenen sozialdemokratisch denkenden Menschen in der SPD ihre Agenda stärker vertreten. Da müssten unsere Anliegen anschlussfähig sein. Damit wären unsere Positionen vielleicht ebenfalls Polarisationspunkte des öffentlichen Diskurses.
Ich weiß: hätte, wäre, wenn. Letztlich bleibt uns kaum etwas anderes, als den Diskurs auf allen Ebenen, in Nachbarschaft, Szene, Region und Bund zu führen und soweit unsere Kraft reicht, keine Gelegenheit auszulassen, dies zu tun.
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02.02.2015
Kontrolle anstatt Schutz
Maria Wersig vom Deutschen Juristinnenbund über das Eckpunktepapier zum Prostituiertenschutz
In dieser Woche verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zum Schutz vor Menschenhandel - auf EU-Druck. Ein Gesetz zum Schutz von Prostituierten wurde dagegen erst einmal verschoben - Kritik an den Entwürfen wird dennoch laut.
Das Kabinett verabschiedete in dieser Woche unter dem Druck eines möglichen EU-Vertragsverfahrens einen Gesetzesentwurf zum Schutz vor Menschenhandel. Die Debatte um das Gesetz zum Schutz von Prostituierten wurde verschoben. Sie haben immer gefordert, beides streng zu trennen. Was ist an der Vermischung der Themen aus juristischer Sicht problematisch?
Einerseits geht es um Prostitution als legale Berufsausübung, die das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich in den Kontext von Artikel 12 Grundgesetz, Berufsfreiheit, gestellt hat. Eine Kriminalisierung der Prostitution mit dem Ziel, den Menschenhandel zu bekämpfen, steht dem entgegen und verschlechtert die Situation derjenigen, die in dem Beruf aus freien Stücken arbeiten. Deshalb muss man bei all diesen Vorschlägen schauen, was ist das Regelungsziel und wie wirkt das Recht? Es gibt viele Instrumente zur Bekämpfung von Menschenhandel: Veränderung des Strafgesetzbuches, um den Tatbestand konkreter zu fassen, bessere Aufenthaltsrechte für die Opfer. Mit der Regulierung der Prostitution den Menschenhandel einzudämmen, das funktioniert in vielen Fällen nicht.
Der Entwurf zum Prostituiertenschutzgesetz war hart umkämpft in der Koalition. In Kürze soll er weiter diskutiert werden. Ein Bündnis aus verschiedenen Organisationen hat sich in einem Offenen Brief an die Politik gewandt. Was sind Ihre Kritikpunkte?
Es gibt drei Vorschläge, die wir ablehnen, weil sie sich gegen die Prostituierten richten: die individuelle Anmeldepflicht, verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen und das Mindestalter von 21 Jahren für Prostituierte. Der Juristinnenbund kritisiert auch die Forderung nach einer bundesweiten Kondompflicht. Letzteres ist kaum durchsetzbar und birgt die Gefahr, dass die Sanktionen in erster Linie die Prostituierten und nicht ihre Kunden treffen. Und mit keiner dieser Maßnahmen kann man den Menschenhandel bekämpfen.
Sie kritisieren die Anmeldepflicht auch aus datenschutzrechtlichen Gründen...
Daten, die mit der Sexualität eines Menschen zu tun haben, sind besonders zu schützen. Die Anforderungen an die Ausgestaltung einer solchen Regelung sind hoch. Eine Anmeldekartei verletzt unserer Meinung nach das Persönlichkeitsrecht, ohne dass ein Mehrwert erkennbar wäre. Außerdem besteht die Gefahr der Stigmatisierung, wenn Prostituierte sich neben dem Finanzamt und ihrer Krankenversicherung auch noch bei der Polizei oder den Gewerbeämtern anmelden müssen. Hier geht es nicht um Schutz, sondern um Kontrolle.
Bei den verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen argumentieren Befürworter auch mit dem Schutz der Prostituierten. Was setzen Sie dem entgegen?
Der Schutz wird durch eine Zwangsmaßnahme nicht erhöht. Die Praxis in den Gesundheitsämtern hat viel erreicht mit anonymer und niedrigschwelliger Beratung. Darauf sollte man weiter setzen. Hinzu kommt, dass die Pflichtuntersuchungen sogar noch als Freibrief für Sex ohne Kondom gedeutet werden könnten.
Das Ziel der Reform von 2001 war es, die Prostitution zu normalisieren. Wenn ich den Berufsstand mit anderen gleichsetzen will, warum sind dann die beabsichtigten Untersuchungen des Gesundheitszustandes problematisch? Schließlich gibt es sie in anderen Bereichen auch, in denen Menschen mit Menschen arbeiten.
Es gibt für keine Berufsgruppe in Deutschland derzeit gesundheitliche Pflichtuntersuchungen. Das wurde mit guten Gründen mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2001 aufgegeben. Es gibt zwar für ErzieherInnen oder LehrerInnen Meldepflichten, für den Fall einer aktuellen Infektion mit einer Krankheit wie Masern. Meldepflichten sind aber nicht zu verwechseln mit Pflichtuntersuchungen.
Sie fordern ein Prostitutionsstättengesetz. Welche Vorteile hätte das?
Im Prostitutionsgesetz von 2002 war das Gewerberecht ausgespart, weil es dafür keine Mehrheit im Bundesrat gab. Aber es gab die Hoffnung, dass die Zielsetzung automatisch in das Gewerberecht übertragen wird. Das ist nicht passiert. Wir haben bundesweit einen Flickenteppich an Regelungen. Es gibt Bundesländer, in denen kann man bis heute kein Bordell anmelden. Mit einem Sondergesetz innerhalb des Gewerberechtes kann das Ziel der Reform, die Prostitution in die Normalität zu überführen, nachgebessert werden. Diesen Ansatz verfolgt auch das Eckpunktepapier des Bundesfrauenministeriums, das begrüßen wir.
http://www.neues-deutschland.de/artikel ... chutz.html
Kontrolle anstatt Schutz
Maria Wersig vom Deutschen Juristinnenbund über das Eckpunktepapier zum Prostituiertenschutz
In dieser Woche verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zum Schutz vor Menschenhandel - auf EU-Druck. Ein Gesetz zum Schutz von Prostituierten wurde dagegen erst einmal verschoben - Kritik an den Entwürfen wird dennoch laut.
Das Kabinett verabschiedete in dieser Woche unter dem Druck eines möglichen EU-Vertragsverfahrens einen Gesetzesentwurf zum Schutz vor Menschenhandel. Die Debatte um das Gesetz zum Schutz von Prostituierten wurde verschoben. Sie haben immer gefordert, beides streng zu trennen. Was ist an der Vermischung der Themen aus juristischer Sicht problematisch?
Einerseits geht es um Prostitution als legale Berufsausübung, die das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich in den Kontext von Artikel 12 Grundgesetz, Berufsfreiheit, gestellt hat. Eine Kriminalisierung der Prostitution mit dem Ziel, den Menschenhandel zu bekämpfen, steht dem entgegen und verschlechtert die Situation derjenigen, die in dem Beruf aus freien Stücken arbeiten. Deshalb muss man bei all diesen Vorschlägen schauen, was ist das Regelungsziel und wie wirkt das Recht? Es gibt viele Instrumente zur Bekämpfung von Menschenhandel: Veränderung des Strafgesetzbuches, um den Tatbestand konkreter zu fassen, bessere Aufenthaltsrechte für die Opfer. Mit der Regulierung der Prostitution den Menschenhandel einzudämmen, das funktioniert in vielen Fällen nicht.
Der Entwurf zum Prostituiertenschutzgesetz war hart umkämpft in der Koalition. In Kürze soll er weiter diskutiert werden. Ein Bündnis aus verschiedenen Organisationen hat sich in einem Offenen Brief an die Politik gewandt. Was sind Ihre Kritikpunkte?
Es gibt drei Vorschläge, die wir ablehnen, weil sie sich gegen die Prostituierten richten: die individuelle Anmeldepflicht, verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen und das Mindestalter von 21 Jahren für Prostituierte. Der Juristinnenbund kritisiert auch die Forderung nach einer bundesweiten Kondompflicht. Letzteres ist kaum durchsetzbar und birgt die Gefahr, dass die Sanktionen in erster Linie die Prostituierten und nicht ihre Kunden treffen. Und mit keiner dieser Maßnahmen kann man den Menschenhandel bekämpfen.
Sie kritisieren die Anmeldepflicht auch aus datenschutzrechtlichen Gründen...
Daten, die mit der Sexualität eines Menschen zu tun haben, sind besonders zu schützen. Die Anforderungen an die Ausgestaltung einer solchen Regelung sind hoch. Eine Anmeldekartei verletzt unserer Meinung nach das Persönlichkeitsrecht, ohne dass ein Mehrwert erkennbar wäre. Außerdem besteht die Gefahr der Stigmatisierung, wenn Prostituierte sich neben dem Finanzamt und ihrer Krankenversicherung auch noch bei der Polizei oder den Gewerbeämtern anmelden müssen. Hier geht es nicht um Schutz, sondern um Kontrolle.
Bei den verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen argumentieren Befürworter auch mit dem Schutz der Prostituierten. Was setzen Sie dem entgegen?
Der Schutz wird durch eine Zwangsmaßnahme nicht erhöht. Die Praxis in den Gesundheitsämtern hat viel erreicht mit anonymer und niedrigschwelliger Beratung. Darauf sollte man weiter setzen. Hinzu kommt, dass die Pflichtuntersuchungen sogar noch als Freibrief für Sex ohne Kondom gedeutet werden könnten.
Das Ziel der Reform von 2001 war es, die Prostitution zu normalisieren. Wenn ich den Berufsstand mit anderen gleichsetzen will, warum sind dann die beabsichtigten Untersuchungen des Gesundheitszustandes problematisch? Schließlich gibt es sie in anderen Bereichen auch, in denen Menschen mit Menschen arbeiten.
Es gibt für keine Berufsgruppe in Deutschland derzeit gesundheitliche Pflichtuntersuchungen. Das wurde mit guten Gründen mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2001 aufgegeben. Es gibt zwar für ErzieherInnen oder LehrerInnen Meldepflichten, für den Fall einer aktuellen Infektion mit einer Krankheit wie Masern. Meldepflichten sind aber nicht zu verwechseln mit Pflichtuntersuchungen.
Sie fordern ein Prostitutionsstättengesetz. Welche Vorteile hätte das?
Im Prostitutionsgesetz von 2002 war das Gewerberecht ausgespart, weil es dafür keine Mehrheit im Bundesrat gab. Aber es gab die Hoffnung, dass die Zielsetzung automatisch in das Gewerberecht übertragen wird. Das ist nicht passiert. Wir haben bundesweit einen Flickenteppich an Regelungen. Es gibt Bundesländer, in denen kann man bis heute kein Bordell anmelden. Mit einem Sondergesetz innerhalb des Gewerberechtes kann das Ziel der Reform, die Prostitution in die Normalität zu überführen, nachgebessert werden. Diesen Ansatz verfolgt auch das Eckpunktepapier des Bundesfrauenministeriums, das begrüßen wir.
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Eben auf spiegel.de entdeckt:
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 16671.html
Kann gar nicht so viel essen, wie ich kot*** möchte
VG certik
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VG certik
* bleibt gesund und übersteht die Zeit der Einschränkungen *
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04.02.2015
CDU/CSU - BUNDESTAGSFRAKTION
Schön/Weinberg: Mehr Schutz und Sicherheit für Prostituierte
Berlin (ots) - Koalition bringt Verbesserungen für Prostituierte auf den Weg
Die Frauenpolitikerinnen und -politiker der Koalition haben sich gestern über die Einzelheiten der Reform des Prostitutionsgesetzes geeinigt. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der frauenpolitische Sprecher, Marcus Weinberg:
Nadine Schön:
"Es ist uns gelungen, im Kampf gegen Zwangsprostitution wichtige Änderungen am Prostitutionsgesetz, das die rot-grüne Koalition im Jahr 2002 auf den Weg gebracht hatte, durchzusetzen. Wir schaffen umfassende Möglichkeiten für eine bessere Kontrolle und ermöglichen mehr Schutz und Hilfe für die Frauen, die unter den schlimmen Zuständen im Milieu leiden. Im Prostitutionsgewerbe wird es keine Anonymität mehr geben: Alle Prostituierten müssen sich künftig anmelden und den Nachweis über die Anmeldung auf Verlangen gegenüber Behörden vorlegen. Voraussetzung für die Anmeldung ist der Nachweis einer ärztlichen Gesundheitsberatung, durch die wir Prostituierten ermöglichen, Kontakt zu einer vertraulichen Stelle außerhalb des Milieus aufzunehmen. Unter 21-Jährige müssen sich jährlich neu anmelden, über 21-Jährige alle zwei Jahre. In diesem Zeitraum müssen sie erneut zwei Mal bei einem Arzt vorstellig werden. Wichtig ist für uns auch die Einführung der Kondompflicht, die die Selbstbestimmung der Prostituierten stärkt. Mit Verweis auf das Gesetz kann ungeschützter Geschlechtsverkehr abgelehnt werden. Ein klares Signal an den Freier, dass Prostituierte nicht als reine Objekte anzusehen sind. Mit der Einführung eines besonderen Schutzparagrafen für unter 21-Jährige wird der besonderen Situation der jungen Prostituierten Rechnung getragen. Ich freue mich, dass mit dieser Einigung allen Forderungen aus den Eckpunkten, die die CDU/CSU-Fraktion im Frühjahr beschlossen hat, Rechnung getragen wurde."
Marcus Weinberg:
"CDU und CSU ist die Novellierung des Prostitutionsgesetzes seit langem ein sehr wichtiges Anliegen. Für die Menschenhändler undAusbeuter von Prostituierten war gestern ein schlechter Tag. Deutschland wird bald nicht mehr das unkontrollierte Bordell Europas sein. Die selbstbestimmt in der legalen Prostitution arbeitenden Menschen bekommen Schutz und Schirm für ihre Tätigkeit.
Mit der Einigung beweisen die Koalitionsfraktionen Entschlossenheit, die unhaltbaren Zustände in der Prostitution anzugehen. Die langen Verhandlungen führten zu guten Ergebnissen im Sinne der Stärkung des Schutzes und der Sicherheit der Betroffenen. Die Union ist zufrieden mit der Einigung. Wir haben eine Lösung gefunden, die Prostituierte besser schützt und Fremdbestimmung bekämpft. Das Gesamtergebnis schafft ein sinnvolles Netz aus Beratung, Schutz, Sicherheit, und Kontrolle.
Insbesondere die persönliche Anmeldepflicht für alle Prostituierten und die Erlaubnispflicht für die Betreiber von Prostitutionsstätten stellen sicher, dass der Prostitutionsmarkt für Kriminelle weniger attraktiv wird. Prostituierte erhalten über die Anmeldepflicht auch Kontaktmöglichkeiten außerhalb des Milieus und können dort Unterstützung erhalten. Anzeichen von Zwangsprostitution können frühzeitig erkannt werden.
Bei den Gesundheitsberatungen haben wir es nicht bei rein freiwilligen Angeboten belassen, sondern es gibt die Pflicht für Prostituierte, sich regelmäßig medizinisch von einem Arzt oder Ärztin beraten zu lassen. Ob und inwiefern sich die Prostituierten im Rahmen der Beratungen auch gesundheitlich untersuchen lassen, steht ihnen frei.
Dem besonderen Schutzbedürfnis der unter 21-Jährgen wird mit einer höheren Beratungsdichte im Rahmen einer für die Altersgruppe spezifischen Anmeldepflicht und einem besonderen Beratungsanspruch Rechnung getragen.
Mit der Kondompflicht stärken wir die Prostituierten darin, sich gegen andersartige Wünsche von Freiern zu behaupten. Bei Verstößen wird allerdings nicht die Prostituierte bestraft, sondern der Freier und der Betreiber, der keine Kondome auslegt."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
http://www.presseportal.de/pm/7846/2942 ... stituierte
CDU/CSU - BUNDESTAGSFRAKTION
Schön/Weinberg: Mehr Schutz und Sicherheit für Prostituierte
Berlin (ots) - Koalition bringt Verbesserungen für Prostituierte auf den Weg
Die Frauenpolitikerinnen und -politiker der Koalition haben sich gestern über die Einzelheiten der Reform des Prostitutionsgesetzes geeinigt. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der frauenpolitische Sprecher, Marcus Weinberg:
Nadine Schön:
"Es ist uns gelungen, im Kampf gegen Zwangsprostitution wichtige Änderungen am Prostitutionsgesetz, das die rot-grüne Koalition im Jahr 2002 auf den Weg gebracht hatte, durchzusetzen. Wir schaffen umfassende Möglichkeiten für eine bessere Kontrolle und ermöglichen mehr Schutz und Hilfe für die Frauen, die unter den schlimmen Zuständen im Milieu leiden. Im Prostitutionsgewerbe wird es keine Anonymität mehr geben: Alle Prostituierten müssen sich künftig anmelden und den Nachweis über die Anmeldung auf Verlangen gegenüber Behörden vorlegen. Voraussetzung für die Anmeldung ist der Nachweis einer ärztlichen Gesundheitsberatung, durch die wir Prostituierten ermöglichen, Kontakt zu einer vertraulichen Stelle außerhalb des Milieus aufzunehmen. Unter 21-Jährige müssen sich jährlich neu anmelden, über 21-Jährige alle zwei Jahre. In diesem Zeitraum müssen sie erneut zwei Mal bei einem Arzt vorstellig werden. Wichtig ist für uns auch die Einführung der Kondompflicht, die die Selbstbestimmung der Prostituierten stärkt. Mit Verweis auf das Gesetz kann ungeschützter Geschlechtsverkehr abgelehnt werden. Ein klares Signal an den Freier, dass Prostituierte nicht als reine Objekte anzusehen sind. Mit der Einführung eines besonderen Schutzparagrafen für unter 21-Jährige wird der besonderen Situation der jungen Prostituierten Rechnung getragen. Ich freue mich, dass mit dieser Einigung allen Forderungen aus den Eckpunkten, die die CDU/CSU-Fraktion im Frühjahr beschlossen hat, Rechnung getragen wurde."
Marcus Weinberg:
"CDU und CSU ist die Novellierung des Prostitutionsgesetzes seit langem ein sehr wichtiges Anliegen. Für die Menschenhändler undAusbeuter von Prostituierten war gestern ein schlechter Tag. Deutschland wird bald nicht mehr das unkontrollierte Bordell Europas sein. Die selbstbestimmt in der legalen Prostitution arbeitenden Menschen bekommen Schutz und Schirm für ihre Tätigkeit.
Mit der Einigung beweisen die Koalitionsfraktionen Entschlossenheit, die unhaltbaren Zustände in der Prostitution anzugehen. Die langen Verhandlungen führten zu guten Ergebnissen im Sinne der Stärkung des Schutzes und der Sicherheit der Betroffenen. Die Union ist zufrieden mit der Einigung. Wir haben eine Lösung gefunden, die Prostituierte besser schützt und Fremdbestimmung bekämpft. Das Gesamtergebnis schafft ein sinnvolles Netz aus Beratung, Schutz, Sicherheit, und Kontrolle.
Insbesondere die persönliche Anmeldepflicht für alle Prostituierten und die Erlaubnispflicht für die Betreiber von Prostitutionsstätten stellen sicher, dass der Prostitutionsmarkt für Kriminelle weniger attraktiv wird. Prostituierte erhalten über die Anmeldepflicht auch Kontaktmöglichkeiten außerhalb des Milieus und können dort Unterstützung erhalten. Anzeichen von Zwangsprostitution können frühzeitig erkannt werden.
Bei den Gesundheitsberatungen haben wir es nicht bei rein freiwilligen Angeboten belassen, sondern es gibt die Pflicht für Prostituierte, sich regelmäßig medizinisch von einem Arzt oder Ärztin beraten zu lassen. Ob und inwiefern sich die Prostituierten im Rahmen der Beratungen auch gesundheitlich untersuchen lassen, steht ihnen frei.
Dem besonderen Schutzbedürfnis der unter 21-Jährgen wird mit einer höheren Beratungsdichte im Rahmen einer für die Altersgruppe spezifischen Anmeldepflicht und einem besonderen Beratungsanspruch Rechnung getragen.
Mit der Kondompflicht stärken wir die Prostituierten darin, sich gegen andersartige Wünsche von Freiern zu behaupten. Bei Verstößen wird allerdings nicht die Prostituierte bestraft, sondern der Freier und der Betreiber, der keine Kondome auslegt."
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Richtig verstanden?
Best Practice?
Widerstand!
- Anmeldepflicht für alle SW
- Sonderauflagen für SW unter 21 Jahren
- Erlaubnispflicht für alle Sexarbeitsorte
- Zwangsberatung
- Kondompflicht
- strafrechtliche Sonderbehandlung bleibt, bzw. erweitert sich spätestens bei fortgesetztem Verstoss gegen neue Auflagen
- Ordnungsrechtliche und baurechtliche Sonderbehandlung (Sperrbezirk, abstraktes Störungspotential, milieubedingte Störungen, störendes Gewerbe etc) bleiben
- Verschärfung der Auflagen für Werbung (AO Werbung verboten) ohne Klarstellung der grundsätzlichen Zulässigkeit der Werbung für erotische und sexuelle Dienstleistungen
- Verbot von Geschäftskonzepten (Gangbang, Flatrate)
Konkrete Ausgestaltung aller Auflagen und deren Kontrolle unterliegt den Länder und Kommunen (Willkür? Flickenteppich! Quasi rechtsfreie Räume?)
Wahrscheinlich habe ich in meiner Aufzählung der wohl vereinbarten Maßnahmen zur Nachsteuerung des ProstG von 2002, zwischen den Zeilen der Spiegelveröffentlichung lesend, noch den einen oder anderen Punkt vergessen. Was damit getan ist, um die Stellung von SW in Beruf und Alltag nachhaltig zu verbessern, bleibt das Geheimnis von Frau Schwesig und der anderen aus SPD/CDU kommenden Entscheidungstragenden.
Kein Wort zu Stigmatisierung, keins zu flächendeckend kommunal einzurichtenden, im eigentlichen Sinne des Wortes partizipativ organisierten Runden Tischen Sexarbeit, die ein Hebel zur Anerkennung von Sexarbeit und Sexarbeitenden im politischen und sonstigen Alltag sein könnten, kein Wort über freiwillig-qualifiziert-parteiliche (nicht lediglich akzeptierende, da hätten wir SOLWODI etc an Bord) Einstiegsberatung für SW (denn nur Ausstiegsberatung wäre, ob der Tatsache das SW ein anerkannter Beruf nach Art. 12 GG ist, eine Ungleichbehandlung und alleinige, durch öffentliche Mittel finanzierte Ausstiegsberatung ist ein Verstoss gegen die grundgesetzlich geschützte freie Berufswahl, in die der neutralitätsverpflichtete Staat sich nicht einmischen sollte, was er durch die Festlegung auf Ausstiegsberatung, das Unwertigkeitsurteil gegenüber der SW aktualisierend, tut), über Sprachmittlung und Übersetzung von wichtigen Informationen in die Muttersprachen Sexarbeitender, damit diese in die Lage versetzt werden informierte Entscheidungen zu treffen und deren Finanzierung etc.
Nicht einmal die Idee eines Programmes für Best Practice Modelle zu Rundem Tisch, Einstiegsberatung, Sprachmittlung in einem Feld das, da sind sich verbal alle einig, von sozialer Verachtung geprägt ist und in dem Migirerte, aktuell verstärkt von Rassimus bedroht und betroffen, die größte Gruppe stellen, in unseren vorgeblich weltoffenen und europäische Partnerschaft lebenden politischen Gemeinwesen.
Na das verlangt Widerstand, kann ich nur sagen
Best Practice?
Widerstand!
- Anmeldepflicht für alle SW
- Sonderauflagen für SW unter 21 Jahren
- Erlaubnispflicht für alle Sexarbeitsorte
- Zwangsberatung
- Kondompflicht
- strafrechtliche Sonderbehandlung bleibt, bzw. erweitert sich spätestens bei fortgesetztem Verstoss gegen neue Auflagen
- Ordnungsrechtliche und baurechtliche Sonderbehandlung (Sperrbezirk, abstraktes Störungspotential, milieubedingte Störungen, störendes Gewerbe etc) bleiben
- Verschärfung der Auflagen für Werbung (AO Werbung verboten) ohne Klarstellung der grundsätzlichen Zulässigkeit der Werbung für erotische und sexuelle Dienstleistungen
- Verbot von Geschäftskonzepten (Gangbang, Flatrate)
Konkrete Ausgestaltung aller Auflagen und deren Kontrolle unterliegt den Länder und Kommunen (Willkür? Flickenteppich! Quasi rechtsfreie Räume?)
Wahrscheinlich habe ich in meiner Aufzählung der wohl vereinbarten Maßnahmen zur Nachsteuerung des ProstG von 2002, zwischen den Zeilen der Spiegelveröffentlichung lesend, noch den einen oder anderen Punkt vergessen. Was damit getan ist, um die Stellung von SW in Beruf und Alltag nachhaltig zu verbessern, bleibt das Geheimnis von Frau Schwesig und der anderen aus SPD/CDU kommenden Entscheidungstragenden.
Kein Wort zu Stigmatisierung, keins zu flächendeckend kommunal einzurichtenden, im eigentlichen Sinne des Wortes partizipativ organisierten Runden Tischen Sexarbeit, die ein Hebel zur Anerkennung von Sexarbeit und Sexarbeitenden im politischen und sonstigen Alltag sein könnten, kein Wort über freiwillig-qualifiziert-parteiliche (nicht lediglich akzeptierende, da hätten wir SOLWODI etc an Bord) Einstiegsberatung für SW (denn nur Ausstiegsberatung wäre, ob der Tatsache das SW ein anerkannter Beruf nach Art. 12 GG ist, eine Ungleichbehandlung und alleinige, durch öffentliche Mittel finanzierte Ausstiegsberatung ist ein Verstoss gegen die grundgesetzlich geschützte freie Berufswahl, in die der neutralitätsverpflichtete Staat sich nicht einmischen sollte, was er durch die Festlegung auf Ausstiegsberatung, das Unwertigkeitsurteil gegenüber der SW aktualisierend, tut), über Sprachmittlung und Übersetzung von wichtigen Informationen in die Muttersprachen Sexarbeitender, damit diese in die Lage versetzt werden informierte Entscheidungen zu treffen und deren Finanzierung etc.
Nicht einmal die Idee eines Programmes für Best Practice Modelle zu Rundem Tisch, Einstiegsberatung, Sprachmittlung in einem Feld das, da sind sich verbal alle einig, von sozialer Verachtung geprägt ist und in dem Migirerte, aktuell verstärkt von Rassimus bedroht und betroffen, die größte Gruppe stellen, in unseren vorgeblich weltoffenen und europäische Partnerschaft lebenden politischen Gemeinwesen.
Na das verlangt Widerstand, kann ich nur sagen
Zuletzt geändert von Klaus Fricke am 04.02.2015, 14:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Prostitution: Koalition einigt sich auf Kondomzwang
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 16671.htmlGesetz zur Prostitution: Koalition einigt sich auf Kondomzwang für Freier
Käuflicher Sex ohne Kondom ist künftig bundesweit verboten. Darauf einigten sich Union und SPD. Ein Mindestalter für Prostituierte soll es aber nicht geben - ebenso wenig wie Zwangsuntersuchungen.
Berlin - Monatelang haben sie gestritten, gestern Abend stundenlang getagt. Nun haben sich die Fachpolitiker von Union und SPD über die letzten Punkte zur Reform des Prostitutionsgesetzes geeinigt. Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig ist dafür zuständig, wollte aber sichergehen, dass die Union ihren Gesetzentwurf dann auch mitträgt.
Unter anderem soll nun die Kondompflicht bundesweit in Bordellen eingeführt werden - der SPIEGEL hatte bereits im August über dieses Vorhaben berichtet. Allerdings sollen dabei nicht die Sexarbeiterinnen bestraft werden, sondern nur die Freier. Wie die Kontrolle funktionieren soll und welche Sanktionen es geben soll, sollen die Länder frei entscheiden können.
Frauen- und Prosituiertenverbände sowie viele SPD-Politiker hatten eine Kondompflicht bis zuletzt kritisiert, da dabei immer nur die Sexarbeiterinnen bestraft würden. Dies könne man am Beispiel Bayern sehen, wo nur sie und nicht die Freier mit Zwangsgeldern belangt werden. Ansonsten gibt es bislang nur im Saarland eine Kondompflicht, sie wird dort allerdings nicht kontrolliert.
Schon im August hatte es Gespräche gegeben, man einigte sich auf eine Anmeldepflicht für die Prostituierten und eine Betriebsstättenerlaubnis für Bordellbetreiber - ebenso wie auf das Verbot von Flatrate-Sex, Gangbang-Partys und Werbung für ungeschützten Verkehr.
Doch bis zuletzt waren vor allem drei Punkte strittig. So wollte die Union ein Mindestalter einführen, erst ab 21 Jahren hätte man demnach als Prostitutierte arbeiten dürfen. Dieses sogenannte Mindestalter wird es nicht geben, heißt es bei Teilnehmern der gestrigen Sitzung, allerdings soll es für die 18- bis 21-Jährigen demnächst besondere Auflagen geben. So soll ihre Anmeldung als Prosituierte immer nur für ein Jahr gelten, außerdem sollen sie alle sechs Monate zur medizinischen Beratung müssen, nicht nur einmal im Jahr wie ältere Prostituierte.
Statt der von der Union geforderten Zwangsgesundheitsuntersuchung, womit der sogenannte Bockschein wieder eingeführt worden wäre, sollen Prostituierte nun alle zwölf Monate zu einer "medizinischen Beratung" gehen, eine Untersuchung ist nicht notwendig.
Nur wenn ein Arzt eine solche Beratung bestätigt, kann sich eine Prostituierte künftig anmelden, um in dem Gewerbe zu arbeiten. Sie muss allerdings nicht bei einem Gynäkologen stattfinden, wie von der CSU gefordert, sondern kann auch bei einem niedergelassenen Arzt oder beim Gesundheitsamt stattfinden.
Zuletzt geändert von translena am 04.02.2015, 20:18, insgesamt 1-mal geändert.
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Diese Mail haben wir gerade an Frau Schön und Herrn Weinberg und an einen sehr kleinen Bremer Verteiler gesendet:
@ Melanie - Danke für den Link
Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages Frau Nadine Schön
Sehr geehrter Abgeordneter des Deutschen Bundestages Herr Marcus Weinberg
mit Bezug auf den oben verlinkten Artikel machen wir Sie auf die Stellungnahme des Deutschen Frauenrates und des deutschen Juristinnenbundes (und anderer) zu einer Nachsteuerung des ProstG ( http://www.djb.de/Kom/K4/pm15-02/ ) aufmerksam. Bezüglich der Pflichtberatung, die Sie befürworten, machen wir Sie u. a. auf die Kriterien zu Beratung und Prävention der Deutschen STI Gesellschaft für sexuelle Gesundheit (DSTIG), nach denen Beratung und präventive Massnahmen unter Zwang (Pflicht) kontraindiziert sind, aufmerksam.
Daneben interessiert uns ihr Ansatz des Schutzes von Sexarbeitenden und dabei insbesondere die Frage nach dem Schutz vor gesellschaftlicher Ächtung, vor öffentlicher Schmähung, vor Beleidigung aufgrund ihrer Berufstätigkeit, also des Schutzes vor Diffamierung, Stigmatisierung, sozialer Ausgrenzung und rechtlicher Diskriminierung aller im Feld der erotischen und sexuellen Dienstleistungen freiwillig und selbstbestimmt aktiven Menschen.
- Welche Formen gesellschaftlicher Ächtung von Sexarbeitenden und anderen im Feld der erotischen und sexuellen Dienstleistungen aktiven Personen haben sie bei Ihrer Entscheidung zum jetzigen Nachsteuerungs-Gesetzentwurf berücksichtigt?
- Wurde der Umfang von Stigmatisierung des Feldes der erotischen und sexuellen Dienstleistungen durch eine wissenschaftliche Expertise erhoben und gingen deren Erkenntnisse in Ihre Beratung ein?
- Beabsichtigen Sie ein Programm zur Reduzierung von Stigmatisierung des Feldes der erotischen und sexuellen Dienstleistungen, insbesondere ein Programm zur Erprobung von Best Practice Ansätzen mit der Zielsetzung der Reduzierung von öffentlicher Schmähung (siehe Aussagen des EU Parlamentes, Bericht Mary Honeyball) gegen Sexarbeitende?
Was halten Sie in diesem Zusammenhang von Praxismodellen wie
- Der flächendeckenden Einrichtung kommunal zu organisierender Runder Tische Sexarbeit, die sich am Modell des Runden Tisches Prostitution NRW orientieren?
- Freiwillger, parteilich konzipierter, in Selbsthilfe seitens professionaliserter Sexarbeitender durchgeführter, zu evaluierender Einstiegsberatung, insbesondere auch für junge Menschen, die der Sexarbeit nachgehen wollen?
- Unterstützung migrierter Sexarbeitender im Sinne der Kriterien der informierten Entscheidung durch bundesweit zur Verfügung gestellte Übersetzungen und Übersetzungsdienste für wichtige behördliche und sonstige Informationen und Mitteilungen, die im engen Sinne für Sexarbeit von hoher Bedeutung sind?
Mit freundlichen Grüßen
Lara Freudmann
Klaus Fricke
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Wie ist das wohl gemeint mit der Kondompflicht. Verkehr ist mir klar, aber ist das für frz. auch gemeint? Und das deutschlandweit?
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Deutschlandweit definitiv. Wie es mit FO ist bleibt abzuwartenNuttella66 hat geschrieben:Wie ist das wohl gemeint mit der Kondompflicht. Verkehr ist mir klar, aber ist das für frz. auch gemeint? Und das deutschlandweit?
wie das Gesetz genau ausgeführt wird, Ich vermute aber das Oralsex ganauso wie jetzt bereits in einigen Bundeeländern auch unter die Kondompflicht fallen wird.
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
FO verbieten? - Da hält sich kein Mensch dran. Obwohl ich persönlich es gut finden würde, alles nur mit Schutz anzubieten. Ich denke, das ist nicht realisierbar.
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Es wird eher darum gehen den Druck durch einige Betreiber auf die Sexworkerinnen zu nehmen. Es gibt grade bei uns im Ruhrgebiet sehr viele Clubs in denen FO Clubstandart ist. das heisst das du oft entweder nicht einmal dort arbeiten kannst wenn du kein FO anbietest oder kaum Kunden hast. Einige Clubs werben auch offen damit das dort AO Standart ist.Nuttella66 hat geschrieben:FO verbieten? - Da hält sich kein Mensch dran. Obwohl ich persönlich es gut finden würde, alles nur mit Schutz anzubieten. Ich denke, das ist nicht realisierbar.
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Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Bundesregierung/Prostitution
Stuttgart (ots) - Auf deutschen Straßen, in Bordellen oder Privatwohnungen herrschen zum Teil menschenunwürdige Zustände: da bieten gerade volljährig gewordene Frauen für wenige Euro ihren Körper an - aus existenzieller Not oder weil sie dazu gedrängt werden. Zwangs- und Armutsprostitution vor allem von Osteuropäerinnen gehört zum Alltag hierzulande, weshalb es höchste Zeit ist, die Liberalisierung des Gewerbes zu revidieren. Der Kompromiss der Koalition ist da ein wichtiger Schritt, auch wenn er die letzte Konsequenz vermissen lässt: Der Versuch, das Mindestalter der Frauen auf 21 Jahre anzuheben, ist an der SPD gescheitert.
Immerhin bemüht man sich nun, mehr Licht ins Dunkel zu bringen, weshalb die heftige Kritik der Opposition unverständlich ist. Die Melde- und Beratungspflicht ist keine Stigmatisierung, sondern der sinnvolle Versuch, einen Zugang zu den Frauen zu bekommen - ohne dass ein Zuhälter einschüchternd daneben steht. Dies, die Kondompflicht für Freier und andere nötige Maßnahmen speziell gegen Bordellbetreiber werden in Zukunft nicht verhindern, dass Deutschland ein Dorado für Sexkäufer bleibt. Aber die Reform der Prostitution sollte dazu beitragen, die Geschäftemacherei mit den Frauen und Ausbeutung zu begrenzen. Mehr war jetzt nicht zu erwarten.
http://www.finanzen.net/nachricht/aktie ... on-4164910
Stuttgart (ots) - Auf deutschen Straßen, in Bordellen oder Privatwohnungen herrschen zum Teil menschenunwürdige Zustände: da bieten gerade volljährig gewordene Frauen für wenige Euro ihren Körper an - aus existenzieller Not oder weil sie dazu gedrängt werden. Zwangs- und Armutsprostitution vor allem von Osteuropäerinnen gehört zum Alltag hierzulande, weshalb es höchste Zeit ist, die Liberalisierung des Gewerbes zu revidieren. Der Kompromiss der Koalition ist da ein wichtiger Schritt, auch wenn er die letzte Konsequenz vermissen lässt: Der Versuch, das Mindestalter der Frauen auf 21 Jahre anzuheben, ist an der SPD gescheitert.
Immerhin bemüht man sich nun, mehr Licht ins Dunkel zu bringen, weshalb die heftige Kritik der Opposition unverständlich ist. Die Melde- und Beratungspflicht ist keine Stigmatisierung, sondern der sinnvolle Versuch, einen Zugang zu den Frauen zu bekommen - ohne dass ein Zuhälter einschüchternd daneben steht. Dies, die Kondompflicht für Freier und andere nötige Maßnahmen speziell gegen Bordellbetreiber werden in Zukunft nicht verhindern, dass Deutschland ein Dorado für Sexkäufer bleibt. Aber die Reform der Prostitution sollte dazu beitragen, die Geschäftemacherei mit den Frauen und Ausbeutung zu begrenzen. Mehr war jetzt nicht zu erwarten.
http://www.finanzen.net/nachricht/aktie ... on-4164910
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Zitat: "Die Melde- und Beratungspflicht ist keine Stigmatisierung, sondern der sinnvolle Versuch, einen Zugang zu den Frauen zu bekommen - ohne dass ein Zuhälter einschüchternd daneben steht."
Was für ein Schwachsinn!
Mir muss keiner erklären, wie ein Kondom benutzt wird, garantiert habe ich schon mehr sexuelle Praktiken ausgeübt bzw. verfüge ich über garantiert mehr praxisbezogene Erfahrungen als mein "Zwangsberater(in)", über sexuell übertragbare Krankheiten bin ich bestens informiert (garantiert besser als ein Großteil der Allgemeinbevölkerung) und sollte ich Fragen bzw. Wissenslücken haben, kann ich dies(e) durchaus selbständig und anonym in Erfahrung bringen; ohne unter Vorlage des Personalausweises (?) mich öffentlich, jährlich "zwangsberaten" zu lassen. Höchstwarscheinlich wird dort schon eine "Akte" zur Person angelegt, welche den "Gegenstand/Inhalt der Beratung", Datum etc. und diverse selbstgetätigte Äußerungen, sowie subjektive Bemerkungen/Eindrücke des Beraters der zu belehrenden/beratenden Person(alien) enthält. Wer hat alles Einsicht in diese Daten und wo verbleiben diese Daten? Das frage ich mich jetzt schon.
Wie man im Grundtenor manch getätigter Aussagen aus Gesellschaft, Politik und Presse immer wieder heraushört, geht es diesen Leuten stets um Ausstieg aus sozial unwerter Arbeit. Diese Grundhaltung, die: würde ich sagen ein Großteil der Gesellschaft teilt; bei einem "Zwangs-berater/Zwangs-belehrer" wiederzufinden und dort vorstellig werden zu müssen bzw. öffentlich jährlich vorgeführt zu werden, hinterlässt bereits jetzt bei mir ein gewisses Unbehagen.
Was für ein Schwachsinn!
Mir muss keiner erklären, wie ein Kondom benutzt wird, garantiert habe ich schon mehr sexuelle Praktiken ausgeübt bzw. verfüge ich über garantiert mehr praxisbezogene Erfahrungen als mein "Zwangsberater(in)", über sexuell übertragbare Krankheiten bin ich bestens informiert (garantiert besser als ein Großteil der Allgemeinbevölkerung) und sollte ich Fragen bzw. Wissenslücken haben, kann ich dies(e) durchaus selbständig und anonym in Erfahrung bringen; ohne unter Vorlage des Personalausweises (?) mich öffentlich, jährlich "zwangsberaten" zu lassen. Höchstwarscheinlich wird dort schon eine "Akte" zur Person angelegt, welche den "Gegenstand/Inhalt der Beratung", Datum etc. und diverse selbstgetätigte Äußerungen, sowie subjektive Bemerkungen/Eindrücke des Beraters der zu belehrenden/beratenden Person(alien) enthält. Wer hat alles Einsicht in diese Daten und wo verbleiben diese Daten? Das frage ich mich jetzt schon.
Wie man im Grundtenor manch getätigter Aussagen aus Gesellschaft, Politik und Presse immer wieder heraushört, geht es diesen Leuten stets um Ausstieg aus sozial unwerter Arbeit. Diese Grundhaltung, die: würde ich sagen ein Großteil der Gesellschaft teilt; bei einem "Zwangs-berater/Zwangs-belehrer" wiederzufinden und dort vorstellig werden zu müssen bzw. öffentlich jährlich vorgeführt zu werden, hinterlässt bereits jetzt bei mir ein gewisses Unbehagen.
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5.2.2015
Von Despina Castiglione
Gespeichert und verdammt in alle Ewigkeit
Wenn man möchte, dass etwas gut wird, muss man meistens entweder Geld in die Hand nehmen und jemanden bezahlen, der Ahnung und Zeit hat, oder man macht es selbst. Gutes braucht eine gewisse Sorgfalt, und die braucht eben Zeit, und wie es mit der Zeit und dem Geld ist, nun, das ist allgemein bekannt.
Deshalb wasche ich beispielsweise meine Strümpfe von Hand, vor allem die Guten aus Nylon, weil sie auch nicht ganz billig sind und die Waschmaschine ihnen nicht gut tut. Anfangs musste ich mich überwinden, denn ich bin eher praktisch veranlagt, und wenn ich schon eine Waschmaschine besitze, möchte ich sie eigentlich auch gerne verwenden. Aber die Ergebnisse -sowohl im negativen Bereich die der Maschinenwäsche, als auch die positiven mit der Handwäsche- haben mich überzeugt, und ich stelle mich regelmäßig ans Waschbecken und betrachte das Strümpfewaschen schon fast als meditative Übung. Sie dürfen sich das gerne klischeemäßig vorstellen, ich höre Musik und singe unter Umständen sogar mit. Vielleicht tanze ich auch um das Waschbecken herum, zu viel verraten soll man ja aber auch nicht.
Ab und zu muss ich schmunzeln, wenn ich ein bestimmtes Paar zur Hand nehme, und hübsch aussehen tut es obendrein, wenn ich die Sachen zum trocknen aufhänge. Es macht mir wirklich mittlerweile Spaß, und trotzdem ist es Arbeit. Aber das Ergebnis lohnt, wie ich finde. Meine Strümpfe halten, seit ich sie von Hand wasche, mindestens drei Mal so lang. Ich mag es einfach, wenn etwas gut gemacht ist. Man muss sich halt nur etwas Mühe geben.
Deswegen habe ich auch vorhin Strümpfe gewaschen. Wegen der Notwendigkeit einerseits, aber auch wegen des meditativen Aspekts und des sich angesichts der ordentlich auf der Leine hindrapierten Strumpfwaren einstellenden Wohlgefühls.
Besonders gut war es nämlich um mein Wohlbefinden nicht bestellt, nachdem ich zur Kenntnis genommen hatte, worauf sich die Regierenden in Sachen Prostitutionsgesetz, das ja wahrscheinlich bald Prostituiertenschutzgesetz heißen wird, geeinigt hat.
Ich will jetzt nicht sagen, dass man sich nicht bemüht hätte.
Bei neuer Kleidung liest man halt den Waschzettel, oder man hört auf jemanden der sich auskennt. Ich habe ja keine Ahnung, wie man das macht, wenn man ein Gesetz entwirft. Auf jeden Fall sicher anders.
Wie dem auch sei, ich und meine geschätzten Kolleginnen, wir bekommen jetzt endlich "Schutz und Schirm" für unsere beglückende Tätigkeit, zumindest wenn ich dem Herrn Weinberg von der CDU glauben schenke. Für mich sieht das von Ferne momentan noch eher aus, als legte man den Huren doch eher Steine in den Weg, vor allem, falls sie jemals wieder in einem anderen Bereich Fuß fassen möchten, aber es ist ja auch alles noch ganz frisch und ich bin sehr gespannt, was genau in diesem Gesetzesentwurf stehen wird.
Das mit den Steinen, die einem für einen eventuellen Ausstieg in den Weg gelegt werden, kann mir persönlich relativ egal sein, ich fühle mich mit meinem Job wohl und werde wohl im Rotlicht alt und runzlig werden und niemals nicht in ein bürgerliches Angestelltenverhältnis zurückkehren. All jenen, die aber irgendwann mit der Sexarbeit abschließen wollen, vielleicht weil ihnen die eben doch spezielle Arbeit mit Sex doch nicht so gut tut, wie sie dachten, oder das Studium irgendwann nun mal vorbei ist, kann das aber nicht egal sein. Denen, die immer fordern, der Ausstieg aus der Sexarbeit müsste erleichtert werden, eigentlich auch nicht.
Der mir angedachte Schutz und Schirm schaut also so aus, dass ich mich nach einer verpflichtenden "Gesundheitsberatung", welche durch einen Arzt oder vielleicht auch beim Gesundheitsamt, aber eben ganz sicher nicht mehr anonym erfolgen kann, bei einer noch nicht näher bezeichneten Behörde anzumelden habe, um legal arbeiten zu können. Diese Behörde wird wohl kaum keine geringere sein wird als die jeweils örtlich zuständige Polizei, hätte man nicht auf eine Sonderregelung abgezielt, man hätte ja das Gewerberecht bemühen können. Über meine Anmeldung bekomme ich dann eine Bescheinigung, die ich auf Verlangen vorzeigen muss, um nachzuweisen, dass ich eine aufgeklärte, selbstständige und freiwillig handelnde Person bin.
Sollte jemals eine Kundschaft sich erdreisten, nach dieser Unsäglichkeit zu verlangen, werde ich der Bitte selbstverständlich gerne nachkommen. Nachdem ich den Personalausweis der Gegenseite zum Zwecke der korrekten Rechnungslegung abfotografiert habe, natürlich. Es soll ja alles seine Ordnung haben, nicht wahr? Nein, Papierrechnung per Post nachhause kostet nicht extra, ich werde schließlich nach Zeit bezahlt, und habe als kluge Geschäftsfrau den Verwaltungsaufwand mit einkalkuliert.
Dankenswerterweise bin ich alt genug, um nur alle zwei Jahre vorstellig werden zu müssen, Kolleginnen unter 21 dürfen sich jedes Jahr neu anmelden. So hält man den Datenbestand aktuell, die jungen Dinger sind ja so unglaublich sprunghaft und wissen nicht, was sie wollen.
Durch die Verknüpfung von relativ engmaschiger "Gesundheitsberatung" und Anmeldepflicht entstehen also hübsche Datensätze, sogar mit detaillierten Bewegungsprofilen, weil die Sexbranche nun mal eine ist, in der die Dienstleistenden relativ mobil sind. Manche, so habe ich gehört, fährt gerne zum arbeiten in eine andere Stadt, wegen der vielgerühmten Toleranz und Anerkennung, die unsereinem ja ständig entgegengebracht wird.
Wissen Sie, ich bin von wenigen Dingen so überzeugt, wie davon, dass diese umfangreichen und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wohl auch in finanzieller Hinsicht auf Kosten der Betroffenen erstellten Datensätze bei jeder Gelegenheit gegen sie verwendet werden. Ich denke mit Schaudern zum Beispiel an die Alleinerziehende, die vom nichtzahlenden aber rach- oder eifersüchtigen Expartner im Namen der moralischen Reinhaltung an den Karren gefahren bekommt, wenn sie das Geld für die lieben Kleinen zusammenvögelt, weil der Mindestlohn nach Abzug der Kitagebühren kaum mehr für die Miete, geschweige denn für den Sportverein oder die Klassenfahrt reicht. Da wird sicher einiges an schmutziger Wäsche gewaschen werden, nur sicher weniger zartfühlend als bei mir daheim.
Und das ist noch eine Kleinigkeit, ich mag mir gar nicht vorstellen, vielleicht bin ich auch einfach nicht boshaft genug, das zu können, welchen Missbrauch man mit diesem perfiden Konstrukt aus scheinheilig-pseudofreiwilliger Beratung, Sonderregistrierung und durchgängiger Kontrolle treiben kann. Personenbezogene Gesundheits- und Sozialdaten womöglich bei der Polizei, früher oder später aller Wahrscheinlichkeit nach länderübergreifend vernetzt gespeichert und laufend aktualisiert. Und das auch noch flächendeckend als Schutz, Fürsorge und Empowerment verkauft. Respekt. Keinem anderen Berufsstand würde man solche Arbeitsbedingungen zumuten. Schon gar nicht Politikern, die sich für Vorträge bei Banken und Lobbyistenvereinen bezahlen lassen. Oder Lobbyisten, die Politikern gern in vielfältiger Weise zu Diensten sind, wenn die Gegenleistung passt.
Hauptsache aber, es erklärt den armen Frauen mal jemand, wie man Kondome benutzt. Weil, dass man das jetzt muss, steht ja dann auch im neuen Gesetz, und wer weiß, ob die Kolleginnen im Bordell das mit den Kondomen so drauf haben.
Und damit komme ich zu einem der Punkte, die ich loben muss: Die Kondompflicht. Für die Kunden. Endlich. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass es genug Wahnsinnige gibt, die ungeschützten Verkehr nachfragen, und leider zu viele arme Seelen, die diese Nachfrage zu bedienen bereit sind, weil sie solch unangenehmer Kundschaft (es sträubt sich etwas in mir, dieses Wort zu verwenden) nichts entgegenzusetzen, dafür aber einen wahnsinnigen Erwerbsdruck im Rücken haben. Wenn da nur eine mit dem Verweis auf die neue gesetzliche Regelung ihrer Kundschaft die Lümmeltüte aufzwingt und sich vor welchem Unbill auch immer, der mit ungeschütztem Verkehr nun mal einhergehen kann, schützt, ist es ein Gewinn.
Und es wird niemandem schaden, wenn der Gesetzgeber klar stellt, dass die holde Männlichkeit in Gummi zu packen gefälligst in der Pflicht und Verantwortung des Kunden selbst liegt, weil alles andere einem körperlichen Angriff auf die Sexdienstleisterin gleich kommt.
Die bisher beispielsweise in Bayern bestehende Regelung, Sexdienstleistende für ungeschützten Verkehr zu bestrafen, ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, weil sie dafür sorgt, dass je schwächer, also abhängiger von dem verdienten Geld die Dienstleistende ist, um so höher ihre Erpressbarkeit durch bösartige Kunden. Gerade in Kombination mit den Sperrbezirksverordnungen entstehen da Konstrukte, bei denen man sich nur die Haare raufen kann, weil immer die Sexarbeitenden die Zeche zahlen, während übergriffige Kunden beruhigt nachhause gehen und ihre weiter ihre Keime verteilen können, weil sie weder von Bußgeldern noch Haftstrafen bedroht sind
So schaut das aus, das ist nicht schön, aber das ist die Realität und der Arbeitsalltag der ach so anerkannten und super geregelten Prostitution in Bayern, das ist Schutzpolitik nach christsozialem Verständnis, zur Not eben zu Lasten des zu Schützenden.
Ich bin ja sehr dafür, es bei den Sperrbezirken, wenn man wirklich seitens der Politik glaubt, dass man sie braucht, genau so zu handhaben, wie man es jetzt bei den Kondomen zu tun gedenkt: Wer die Musik bestellt, der zahlt. Wer eine Sexdienstleistung im Sperrbezirk nachfragt, wird bestraft. Insgesamt bin ich dafür, das diejenigen, die Verwerfliches tun, dafür zur Rechenschaft gezogen werden. So kompliziert ist das eigentlich doch gar nicht.
Mir deucht aber, dass es bei dem, was man sich für die Prostituierten jetzt ausgedacht hat, eben wieder nicht darum geht, die Sexdienstleistenden besser zu stellen. Die Kondompflicht für Freier ist ein Bonbon, mehr nicht, hingeworfen um sagen zu können: "Schaut, wir stärken die Dienstleistenden gegenüber den Freiern!" Der Rest ist Kontrolle, Sonderbehandlung und Ausgrenzung aus dem normalen Wirtschaftsleben, ist Datensammelei und ganz sicher nicht das, was man als einen mutigen Schritt hin zu Normalisierung, Anerkennung und Entkriminalisierung -also schlicht heraus aus der Grauzone und hinein in die Gesellschaft, zu der wir eh gehören, bezeichnen hätte können.
http://blogs.faz.net/stuetzen/2015/02/0 ... keit-4929/
Von Despina Castiglione
Gespeichert und verdammt in alle Ewigkeit
Wenn man möchte, dass etwas gut wird, muss man meistens entweder Geld in die Hand nehmen und jemanden bezahlen, der Ahnung und Zeit hat, oder man macht es selbst. Gutes braucht eine gewisse Sorgfalt, und die braucht eben Zeit, und wie es mit der Zeit und dem Geld ist, nun, das ist allgemein bekannt.
Deshalb wasche ich beispielsweise meine Strümpfe von Hand, vor allem die Guten aus Nylon, weil sie auch nicht ganz billig sind und die Waschmaschine ihnen nicht gut tut. Anfangs musste ich mich überwinden, denn ich bin eher praktisch veranlagt, und wenn ich schon eine Waschmaschine besitze, möchte ich sie eigentlich auch gerne verwenden. Aber die Ergebnisse -sowohl im negativen Bereich die der Maschinenwäsche, als auch die positiven mit der Handwäsche- haben mich überzeugt, und ich stelle mich regelmäßig ans Waschbecken und betrachte das Strümpfewaschen schon fast als meditative Übung. Sie dürfen sich das gerne klischeemäßig vorstellen, ich höre Musik und singe unter Umständen sogar mit. Vielleicht tanze ich auch um das Waschbecken herum, zu viel verraten soll man ja aber auch nicht.
Ab und zu muss ich schmunzeln, wenn ich ein bestimmtes Paar zur Hand nehme, und hübsch aussehen tut es obendrein, wenn ich die Sachen zum trocknen aufhänge. Es macht mir wirklich mittlerweile Spaß, und trotzdem ist es Arbeit. Aber das Ergebnis lohnt, wie ich finde. Meine Strümpfe halten, seit ich sie von Hand wasche, mindestens drei Mal so lang. Ich mag es einfach, wenn etwas gut gemacht ist. Man muss sich halt nur etwas Mühe geben.
Deswegen habe ich auch vorhin Strümpfe gewaschen. Wegen der Notwendigkeit einerseits, aber auch wegen des meditativen Aspekts und des sich angesichts der ordentlich auf der Leine hindrapierten Strumpfwaren einstellenden Wohlgefühls.
Besonders gut war es nämlich um mein Wohlbefinden nicht bestellt, nachdem ich zur Kenntnis genommen hatte, worauf sich die Regierenden in Sachen Prostitutionsgesetz, das ja wahrscheinlich bald Prostituiertenschutzgesetz heißen wird, geeinigt hat.
Ich will jetzt nicht sagen, dass man sich nicht bemüht hätte.
Bei neuer Kleidung liest man halt den Waschzettel, oder man hört auf jemanden der sich auskennt. Ich habe ja keine Ahnung, wie man das macht, wenn man ein Gesetz entwirft. Auf jeden Fall sicher anders.
Wie dem auch sei, ich und meine geschätzten Kolleginnen, wir bekommen jetzt endlich "Schutz und Schirm" für unsere beglückende Tätigkeit, zumindest wenn ich dem Herrn Weinberg von der CDU glauben schenke. Für mich sieht das von Ferne momentan noch eher aus, als legte man den Huren doch eher Steine in den Weg, vor allem, falls sie jemals wieder in einem anderen Bereich Fuß fassen möchten, aber es ist ja auch alles noch ganz frisch und ich bin sehr gespannt, was genau in diesem Gesetzesentwurf stehen wird.
Das mit den Steinen, die einem für einen eventuellen Ausstieg in den Weg gelegt werden, kann mir persönlich relativ egal sein, ich fühle mich mit meinem Job wohl und werde wohl im Rotlicht alt und runzlig werden und niemals nicht in ein bürgerliches Angestelltenverhältnis zurückkehren. All jenen, die aber irgendwann mit der Sexarbeit abschließen wollen, vielleicht weil ihnen die eben doch spezielle Arbeit mit Sex doch nicht so gut tut, wie sie dachten, oder das Studium irgendwann nun mal vorbei ist, kann das aber nicht egal sein. Denen, die immer fordern, der Ausstieg aus der Sexarbeit müsste erleichtert werden, eigentlich auch nicht.
Der mir angedachte Schutz und Schirm schaut also so aus, dass ich mich nach einer verpflichtenden "Gesundheitsberatung", welche durch einen Arzt oder vielleicht auch beim Gesundheitsamt, aber eben ganz sicher nicht mehr anonym erfolgen kann, bei einer noch nicht näher bezeichneten Behörde anzumelden habe, um legal arbeiten zu können. Diese Behörde wird wohl kaum keine geringere sein wird als die jeweils örtlich zuständige Polizei, hätte man nicht auf eine Sonderregelung abgezielt, man hätte ja das Gewerberecht bemühen können. Über meine Anmeldung bekomme ich dann eine Bescheinigung, die ich auf Verlangen vorzeigen muss, um nachzuweisen, dass ich eine aufgeklärte, selbstständige und freiwillig handelnde Person bin.
Sollte jemals eine Kundschaft sich erdreisten, nach dieser Unsäglichkeit zu verlangen, werde ich der Bitte selbstverständlich gerne nachkommen. Nachdem ich den Personalausweis der Gegenseite zum Zwecke der korrekten Rechnungslegung abfotografiert habe, natürlich. Es soll ja alles seine Ordnung haben, nicht wahr? Nein, Papierrechnung per Post nachhause kostet nicht extra, ich werde schließlich nach Zeit bezahlt, und habe als kluge Geschäftsfrau den Verwaltungsaufwand mit einkalkuliert.
Dankenswerterweise bin ich alt genug, um nur alle zwei Jahre vorstellig werden zu müssen, Kolleginnen unter 21 dürfen sich jedes Jahr neu anmelden. So hält man den Datenbestand aktuell, die jungen Dinger sind ja so unglaublich sprunghaft und wissen nicht, was sie wollen.
Durch die Verknüpfung von relativ engmaschiger "Gesundheitsberatung" und Anmeldepflicht entstehen also hübsche Datensätze, sogar mit detaillierten Bewegungsprofilen, weil die Sexbranche nun mal eine ist, in der die Dienstleistenden relativ mobil sind. Manche, so habe ich gehört, fährt gerne zum arbeiten in eine andere Stadt, wegen der vielgerühmten Toleranz und Anerkennung, die unsereinem ja ständig entgegengebracht wird.
Wissen Sie, ich bin von wenigen Dingen so überzeugt, wie davon, dass diese umfangreichen und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wohl auch in finanzieller Hinsicht auf Kosten der Betroffenen erstellten Datensätze bei jeder Gelegenheit gegen sie verwendet werden. Ich denke mit Schaudern zum Beispiel an die Alleinerziehende, die vom nichtzahlenden aber rach- oder eifersüchtigen Expartner im Namen der moralischen Reinhaltung an den Karren gefahren bekommt, wenn sie das Geld für die lieben Kleinen zusammenvögelt, weil der Mindestlohn nach Abzug der Kitagebühren kaum mehr für die Miete, geschweige denn für den Sportverein oder die Klassenfahrt reicht. Da wird sicher einiges an schmutziger Wäsche gewaschen werden, nur sicher weniger zartfühlend als bei mir daheim.
Und das ist noch eine Kleinigkeit, ich mag mir gar nicht vorstellen, vielleicht bin ich auch einfach nicht boshaft genug, das zu können, welchen Missbrauch man mit diesem perfiden Konstrukt aus scheinheilig-pseudofreiwilliger Beratung, Sonderregistrierung und durchgängiger Kontrolle treiben kann. Personenbezogene Gesundheits- und Sozialdaten womöglich bei der Polizei, früher oder später aller Wahrscheinlichkeit nach länderübergreifend vernetzt gespeichert und laufend aktualisiert. Und das auch noch flächendeckend als Schutz, Fürsorge und Empowerment verkauft. Respekt. Keinem anderen Berufsstand würde man solche Arbeitsbedingungen zumuten. Schon gar nicht Politikern, die sich für Vorträge bei Banken und Lobbyistenvereinen bezahlen lassen. Oder Lobbyisten, die Politikern gern in vielfältiger Weise zu Diensten sind, wenn die Gegenleistung passt.
Hauptsache aber, es erklärt den armen Frauen mal jemand, wie man Kondome benutzt. Weil, dass man das jetzt muss, steht ja dann auch im neuen Gesetz, und wer weiß, ob die Kolleginnen im Bordell das mit den Kondomen so drauf haben.
Und damit komme ich zu einem der Punkte, die ich loben muss: Die Kondompflicht. Für die Kunden. Endlich. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass es genug Wahnsinnige gibt, die ungeschützten Verkehr nachfragen, und leider zu viele arme Seelen, die diese Nachfrage zu bedienen bereit sind, weil sie solch unangenehmer Kundschaft (es sträubt sich etwas in mir, dieses Wort zu verwenden) nichts entgegenzusetzen, dafür aber einen wahnsinnigen Erwerbsdruck im Rücken haben. Wenn da nur eine mit dem Verweis auf die neue gesetzliche Regelung ihrer Kundschaft die Lümmeltüte aufzwingt und sich vor welchem Unbill auch immer, der mit ungeschütztem Verkehr nun mal einhergehen kann, schützt, ist es ein Gewinn.
Und es wird niemandem schaden, wenn der Gesetzgeber klar stellt, dass die holde Männlichkeit in Gummi zu packen gefälligst in der Pflicht und Verantwortung des Kunden selbst liegt, weil alles andere einem körperlichen Angriff auf die Sexdienstleisterin gleich kommt.
Die bisher beispielsweise in Bayern bestehende Regelung, Sexdienstleistende für ungeschützten Verkehr zu bestrafen, ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, weil sie dafür sorgt, dass je schwächer, also abhängiger von dem verdienten Geld die Dienstleistende ist, um so höher ihre Erpressbarkeit durch bösartige Kunden. Gerade in Kombination mit den Sperrbezirksverordnungen entstehen da Konstrukte, bei denen man sich nur die Haare raufen kann, weil immer die Sexarbeitenden die Zeche zahlen, während übergriffige Kunden beruhigt nachhause gehen und ihre weiter ihre Keime verteilen können, weil sie weder von Bußgeldern noch Haftstrafen bedroht sind
So schaut das aus, das ist nicht schön, aber das ist die Realität und der Arbeitsalltag der ach so anerkannten und super geregelten Prostitution in Bayern, das ist Schutzpolitik nach christsozialem Verständnis, zur Not eben zu Lasten des zu Schützenden.
Ich bin ja sehr dafür, es bei den Sperrbezirken, wenn man wirklich seitens der Politik glaubt, dass man sie braucht, genau so zu handhaben, wie man es jetzt bei den Kondomen zu tun gedenkt: Wer die Musik bestellt, der zahlt. Wer eine Sexdienstleistung im Sperrbezirk nachfragt, wird bestraft. Insgesamt bin ich dafür, das diejenigen, die Verwerfliches tun, dafür zur Rechenschaft gezogen werden. So kompliziert ist das eigentlich doch gar nicht.
Mir deucht aber, dass es bei dem, was man sich für die Prostituierten jetzt ausgedacht hat, eben wieder nicht darum geht, die Sexdienstleistenden besser zu stellen. Die Kondompflicht für Freier ist ein Bonbon, mehr nicht, hingeworfen um sagen zu können: "Schaut, wir stärken die Dienstleistenden gegenüber den Freiern!" Der Rest ist Kontrolle, Sonderbehandlung und Ausgrenzung aus dem normalen Wirtschaftsleben, ist Datensammelei und ganz sicher nicht das, was man als einen mutigen Schritt hin zu Normalisierung, Anerkennung und Entkriminalisierung -also schlicht heraus aus der Grauzone und hinein in die Gesellschaft, zu der wir eh gehören, bezeichnen hätte können.
http://blogs.faz.net/stuetzen/2015/02/0 ... keit-4929/
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Auch wenn die SPD jetzt wenigstens das Mindestalterthema verhindert hat: diese GroKo produziert in bemerkenswerter Weise einen spießigen und muffigen Bullshit nach dem anderen.
Unsere Bürokratie erblüht: nach dem unglaublichen Alptraum mit der Mindestlohnbürokratie und der grotesken Frauenquotenadministration bekommen wir nun eine weitere Monströsität mit den Prostitutionsämtern. Jetzt müssen doch erst einmal Prostitutionsberater und Prostitutionsberaterinnen eingestellt werden .... Ein echter Wahnsinn!
Ich kann mir gar nicht vorstellen, wie ein solches Beratungsgespräch ablaufen soll. Fragen habe ich keine, Erzählungen über meinen Arbeitsalltag mache ich auch nicht, was soll das also? Was passiert, wenn die Damen und Herren Berater keine Termine frei haben? Haften diese Experten für Falschberatung? Darf ich mir meine Beraterin oder meinen Berater aussuchen? Wann steht die Verordnung über die Qualifizierung? Welche Sprachkenntnisse werden diese Personen nachweisen müssen? usw. usw.
Ein undurchdachtes Gesetz, wieder einmal.
Noch ist es nicht durch den Bundestag, man wird also gespannt sein dürfen.
Unsere Bürokratie erblüht: nach dem unglaublichen Alptraum mit der Mindestlohnbürokratie und der grotesken Frauenquotenadministration bekommen wir nun eine weitere Monströsität mit den Prostitutionsämtern. Jetzt müssen doch erst einmal Prostitutionsberater und Prostitutionsberaterinnen eingestellt werden .... Ein echter Wahnsinn!
Ich kann mir gar nicht vorstellen, wie ein solches Beratungsgespräch ablaufen soll. Fragen habe ich keine, Erzählungen über meinen Arbeitsalltag mache ich auch nicht, was soll das also? Was passiert, wenn die Damen und Herren Berater keine Termine frei haben? Haften diese Experten für Falschberatung? Darf ich mir meine Beraterin oder meinen Berater aussuchen? Wann steht die Verordnung über die Qualifizierung? Welche Sprachkenntnisse werden diese Personen nachweisen müssen? usw. usw.
Ein undurchdachtes Gesetz, wieder einmal.
Noch ist es nicht durch den Bundestag, man wird also gespannt sein dürfen.
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5.2.2015
Das neue Prostitutionsgesetz ist eine Schande
Um es vorweg zu sagen: Das neue Prostitutionsgesetz ist eine Schande für Deutschland.
Seit Jahren kritisieren Kriminologen und sonstige Experten das Prostitutionsgesetz der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder. Zu Recht: Das rot-grüne Gesetz hat mehr die Zuhälter als die Frauen geschützt. Das rot-grüne Gesetz war vielmehr ein Prostitutionsförderungsgesetz, denn es brachte die Prostitutionsindustrie zum höchstlukrativen Geschäft und machte aus Deutschland das Bordell Europas.
Eine Schande, denn Prostitution ist eine grausame Verletzung der Menschenrechte und müsste deshalb aufs schärfste geächtet werden.
Was machen aber unsere Politiker aus der schwarz-roten Koalition: Anhand einiger kosmetischer Verbesserungen sollen die Gemüter der Frauenrechtler, der Jugendmedienschützer (seit Inkrafttreten des Gesetzes werden die deutschen Städte mit Werbung für Prostitution geradezu überschwemmt)und der Menschenrechtler besänftigt werden.
Die Prostitutionslobby, die schon 2002 die skandalöse Liberalisierung der Prostitution durchsetzte, hat sich wieder durchgesetzt.
Faszinierend, wie Manuela Schwesig, die ansonsten permanent über die Ungerechtigkeiten, die Frauen in dieser Welt widerfahren, heult und jammert, das neue Prostitutionsgesetz schönreden kann: "Ich freue mich, dass die Regierungsparteien meine Pläne zur Regulierung der legalen Prostitution unterstützen. Es wird erstmalig klare Regelungen für die legale Prostitution in Deutschland geben, die dem Schutz der Frauen dienen." Marcus Weinberg von der CDU ist froh, weil das neue Gesetz Prostitution WENIGER attraktiv für Kriminelle macht, ist es also immer noch - so gering waren am Ende die Ansprüche!
Nichts da. Kein Schutz. Das neue Gesetz verspottet diese armen Frauen, indem sie Maßnahmen eingeführt hat, die in der Praxis kaum etwas bewirken können, wie etwa Anmeldepflicht, gesundheitliche Untersuchungen und Kontaktstellen für Gespräche. Das neue Gesetz will nicht zur Kenntnis nehmen, dass die Frauen meist rein theoretisch als Selbständige "arbeiten", doch in Wahrheit in völliger Abhängigkeit leben. Gegen diese informelle Struktur kann das neue Gesetz gar nichts anrichten.
Die Frauen werden nach wie vor ausgebeutet werden. Die Geschäftsstrukturen der Prostitution sind stets am Rande der Kriminalität. Frauen geraten in dieses System aus Not und werden ausgebeutet.
Das lässt sich nicht durch ein paar kosmetische Striche reparieren. Was wir brauchen, ist etwas ganz anderes:
1.Prostitution muss als schwerer Verstoß der Menschenwürde- und Rechte klassifiziert werden.
2.Prostitutionsstätten müssen als solche bezeichnet werden und nicht als Sauna, FKK-Paradies usw.
3.Jegliche offene oder versteckte Werbung muss verboten werden.
4.Prostitution muss wieder als sittenwidrig klassifiziert werden.
Flankierend dazu sind Programme nötig, die diese armen Frauen, Opfer von skrupellosen Menschen, aus dieser erniedrigenden Situation herausholen.
Fernziel muss die weitgehende Beseitigung der Prostitution sein.
http://www.freiewelt.net/das-neue-prost ... -10053818/
Das neue Prostitutionsgesetz ist eine Schande
Um es vorweg zu sagen: Das neue Prostitutionsgesetz ist eine Schande für Deutschland.
Seit Jahren kritisieren Kriminologen und sonstige Experten das Prostitutionsgesetz der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder. Zu Recht: Das rot-grüne Gesetz hat mehr die Zuhälter als die Frauen geschützt. Das rot-grüne Gesetz war vielmehr ein Prostitutionsförderungsgesetz, denn es brachte die Prostitutionsindustrie zum höchstlukrativen Geschäft und machte aus Deutschland das Bordell Europas.
Eine Schande, denn Prostitution ist eine grausame Verletzung der Menschenrechte und müsste deshalb aufs schärfste geächtet werden.
Was machen aber unsere Politiker aus der schwarz-roten Koalition: Anhand einiger kosmetischer Verbesserungen sollen die Gemüter der Frauenrechtler, der Jugendmedienschützer (seit Inkrafttreten des Gesetzes werden die deutschen Städte mit Werbung für Prostitution geradezu überschwemmt)und der Menschenrechtler besänftigt werden.
Die Prostitutionslobby, die schon 2002 die skandalöse Liberalisierung der Prostitution durchsetzte, hat sich wieder durchgesetzt.
Faszinierend, wie Manuela Schwesig, die ansonsten permanent über die Ungerechtigkeiten, die Frauen in dieser Welt widerfahren, heult und jammert, das neue Prostitutionsgesetz schönreden kann: "Ich freue mich, dass die Regierungsparteien meine Pläne zur Regulierung der legalen Prostitution unterstützen. Es wird erstmalig klare Regelungen für die legale Prostitution in Deutschland geben, die dem Schutz der Frauen dienen." Marcus Weinberg von der CDU ist froh, weil das neue Gesetz Prostitution WENIGER attraktiv für Kriminelle macht, ist es also immer noch - so gering waren am Ende die Ansprüche!
Nichts da. Kein Schutz. Das neue Gesetz verspottet diese armen Frauen, indem sie Maßnahmen eingeführt hat, die in der Praxis kaum etwas bewirken können, wie etwa Anmeldepflicht, gesundheitliche Untersuchungen und Kontaktstellen für Gespräche. Das neue Gesetz will nicht zur Kenntnis nehmen, dass die Frauen meist rein theoretisch als Selbständige "arbeiten", doch in Wahrheit in völliger Abhängigkeit leben. Gegen diese informelle Struktur kann das neue Gesetz gar nichts anrichten.
Die Frauen werden nach wie vor ausgebeutet werden. Die Geschäftsstrukturen der Prostitution sind stets am Rande der Kriminalität. Frauen geraten in dieses System aus Not und werden ausgebeutet.
Das lässt sich nicht durch ein paar kosmetische Striche reparieren. Was wir brauchen, ist etwas ganz anderes:
1.Prostitution muss als schwerer Verstoß der Menschenwürde- und Rechte klassifiziert werden.
2.Prostitutionsstätten müssen als solche bezeichnet werden und nicht als Sauna, FKK-Paradies usw.
3.Jegliche offene oder versteckte Werbung muss verboten werden.
4.Prostitution muss wieder als sittenwidrig klassifiziert werden.
Flankierend dazu sind Programme nötig, die diese armen Frauen, Opfer von skrupellosen Menschen, aus dieser erniedrigenden Situation herausholen.
Fernziel muss die weitgehende Beseitigung der Prostitution sein.
http://www.freiewelt.net/das-neue-prost ... -10053818/
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- Admina
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
PRESSEMITTEILUNG
Ein rabenschwarzer Tag für Sexarbeiter/innen und das Prostitutionsgewerbe
Die Große Koalition hat sich am gestrigen Abend auf Eckpunkte eines neuen Prostitutionsgesetzes geeinigt. Tatsächlich handelt es sich um ein ‚Anti-Prostitutions-Gesetz‘, dass insbesondere die betroffenen Frauen zurückversetzt in Zeiten der Entmündigung und Überwachung, wie sie in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts gang und gäbe waren. Es ist keineswegs Zufall, dass die jetzt von der Großen Koalition beschlossene Meldepflicht für Sexarbeiter/innen – für die es keine vernünftige Begründung gibt – zuletzt unter den Nationalsozialisten per Runderlass des Reichsinnenministers 1939 eingeführt wurde.
Insofern hat Ministerin Schwesig (SPD) durchaus recht, wenn sie von einem „Durchbruch“ spricht: Es handelt sich um einen Durchbruch der Prostitutionsgegner. Mit dem sicherlich unzureichenden Prostitutionsgesetz von 2001 wird auch ein liberalerer Umgang mit Prostitution als Betriebsunfall der Zeitgeschichte zu Grabe getragen.
Kondomzwang, Zwang zu medizinischer Beratung und Meldezwang für Sexarbeiter/innen – all das dient nicht - wie vorgegeben - dem „Schutz“ der Frauen, sondern lediglich der Schaffung von Kontrollanlässen ihnen gegenüber. Auflagen im Rahmen der geplanten Erlaubnispflicht für Prostitutionsbetriebe dienen der Ausweitung von Kontrolle und Überwachung mit dem Ziel der Schließung.
Jede Auflage ist ein Kontrollanlass, ein Anlass für Sanktionen (Bußgelder, Ausweisungen), ein Anlass zur Schließung von Prostitutionsbetrieben, insbesondere im Bereich der Wohnungsprostitution. Denn eine Prostitutionsstätte beginnt bereits bei einer Wohnung, in der nur eine einzige (!) Frau sexuelle Dienstleistungen anbietet, ohne dort zu wohnen. Das ist Überwachung pur, alles andere ist Gerede. Sexarbeiter/innen werden wieder entmündigte „Kontrollmädchen“, Objekt paternalistischer und polizeilicher Zwangs-Fürsorge.
Wie tief muss eine SPD gesunken sein, die sich im Jahre 2015 mit der Idee eines bundesweiten Kondomzwangs bei Prostitution stolz als Nachlassverwalter eines Herrn Gauweiler inszeniert und dessen reaktionäre alpenländische Idee aus dem Jahre 1987 nun auf ganz Deutschland überträgt. Der Kondomzwang per Gesetz war nie ein überzeugendes Argument für safer sex, sondern stets nur ein Mittel zur Schaffung von Grauzonen: Denn Prostitutionsstätten-Betreiber werden diese Vorgabe nicht kontrollieren und einen Verstoß dagegen niemals ausschließen können. Genau das ist gewollt: Gesundheitsschutz wird instrumentalisiert und missbraucht als Mittel der Knebelung und Überwachung des Prostitutionsgewerbes!
Das neue Anti-Prostitutions-Gesetz der Bundesregierung ist der praktizierte Generalverdacht gegen eine Berufsgruppe, die damit offiziell zu einer gesellschaftlichen „Risikogruppe“ deklariert und stigmatisiert wird. Das bleibt nicht ohne Folgen für die Gesellschaft als Ganzes: Prostituierten-Rechte sind Frauen-Rechte. Der liberale Umgang mit Sexualität gerät ins Visier. Eine Gesellschaft der zunehmenden staatlichen Bevormundung, des hysterischen Kontrollwahns und der Verbots-Politik lässt grüßen.
Doña Carmen e.V. wird der fatalen und perspektivlosen Prostitutionspolitik der Großen Koalition auch weiterhin entgegentreten und den Widerstand dagegen organisieren.
Ein rabenschwarzer Tag für Sexarbeiter/innen und das Prostitutionsgewerbe
Die Große Koalition hat sich am gestrigen Abend auf Eckpunkte eines neuen Prostitutionsgesetzes geeinigt. Tatsächlich handelt es sich um ein ‚Anti-Prostitutions-Gesetz‘, dass insbesondere die betroffenen Frauen zurückversetzt in Zeiten der Entmündigung und Überwachung, wie sie in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts gang und gäbe waren. Es ist keineswegs Zufall, dass die jetzt von der Großen Koalition beschlossene Meldepflicht für Sexarbeiter/innen – für die es keine vernünftige Begründung gibt – zuletzt unter den Nationalsozialisten per Runderlass des Reichsinnenministers 1939 eingeführt wurde.
Insofern hat Ministerin Schwesig (SPD) durchaus recht, wenn sie von einem „Durchbruch“ spricht: Es handelt sich um einen Durchbruch der Prostitutionsgegner. Mit dem sicherlich unzureichenden Prostitutionsgesetz von 2001 wird auch ein liberalerer Umgang mit Prostitution als Betriebsunfall der Zeitgeschichte zu Grabe getragen.
Kondomzwang, Zwang zu medizinischer Beratung und Meldezwang für Sexarbeiter/innen – all das dient nicht - wie vorgegeben - dem „Schutz“ der Frauen, sondern lediglich der Schaffung von Kontrollanlässen ihnen gegenüber. Auflagen im Rahmen der geplanten Erlaubnispflicht für Prostitutionsbetriebe dienen der Ausweitung von Kontrolle und Überwachung mit dem Ziel der Schließung.
Jede Auflage ist ein Kontrollanlass, ein Anlass für Sanktionen (Bußgelder, Ausweisungen), ein Anlass zur Schließung von Prostitutionsbetrieben, insbesondere im Bereich der Wohnungsprostitution. Denn eine Prostitutionsstätte beginnt bereits bei einer Wohnung, in der nur eine einzige (!) Frau sexuelle Dienstleistungen anbietet, ohne dort zu wohnen. Das ist Überwachung pur, alles andere ist Gerede. Sexarbeiter/innen werden wieder entmündigte „Kontrollmädchen“, Objekt paternalistischer und polizeilicher Zwangs-Fürsorge.
Wie tief muss eine SPD gesunken sein, die sich im Jahre 2015 mit der Idee eines bundesweiten Kondomzwangs bei Prostitution stolz als Nachlassverwalter eines Herrn Gauweiler inszeniert und dessen reaktionäre alpenländische Idee aus dem Jahre 1987 nun auf ganz Deutschland überträgt. Der Kondomzwang per Gesetz war nie ein überzeugendes Argument für safer sex, sondern stets nur ein Mittel zur Schaffung von Grauzonen: Denn Prostitutionsstätten-Betreiber werden diese Vorgabe nicht kontrollieren und einen Verstoß dagegen niemals ausschließen können. Genau das ist gewollt: Gesundheitsschutz wird instrumentalisiert und missbraucht als Mittel der Knebelung und Überwachung des Prostitutionsgewerbes!
Das neue Anti-Prostitutions-Gesetz der Bundesregierung ist der praktizierte Generalverdacht gegen eine Berufsgruppe, die damit offiziell zu einer gesellschaftlichen „Risikogruppe“ deklariert und stigmatisiert wird. Das bleibt nicht ohne Folgen für die Gesellschaft als Ganzes: Prostituierten-Rechte sind Frauen-Rechte. Der liberale Umgang mit Sexualität gerät ins Visier. Eine Gesellschaft der zunehmenden staatlichen Bevormundung, des hysterischen Kontrollwahns und der Verbots-Politik lässt grüßen.
Doña Carmen e.V. wird der fatalen und perspektivlosen Prostitutionspolitik der Großen Koalition auch weiterhin entgegentreten und den Widerstand dagegen organisieren.
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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nina777: Der Autor dieses Hetzartikels ist ein lupenreiner Kathofaschist, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Mathias_von_Gersdorff .
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