Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Oder anders gefragt: wird sich ein Ziad D. vom ProstSchG beeindrucken lassen?
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
«Die 4. große Strafkammer des Landgerichts Oldenburg verurteilte Ziad D. am Dienstag zu vier Jahren und sechs Monaten Haft. Jenny M. lebt wieder bei ihren Eltern, sie ist im vergangenen Jahr Mutter geworden. Der Vater des Kindes ist Ziad D.s Bruder. Ein Paar sind auch sie nicht mehr.»
http://www.spiegel.de/panorama/just.... ... 63242.html, Spiegel-Online, 17.11.15
Der untaugliche Versuch solche Beziehungsmuster (Suchtbeziehungen) durch das Strafrecht zu "kurieren", insbesondere lediglich durch ein Strafrecht für das Feld der erotisch-sexuellen Dienste, der Fokus nur auf dieses Feld, der den alltäglichen Horror in ähnlichen Beziehungskonstellation strukturell deskandalisiert und dem Vergessen überliefert, er ist es, der zuerst als zynisch zu bezeichnen ist.
Die juristische Wertung "allgemeines Lebensrisiko" mag für Betroffene daneben im Einzelfall auch als zynisch zu empfinden sein. Wahrscheinlich könnte @kasharius dafür Beispiele nennen.
Signatur: Klaus Fricke, SIB-SWinfoBremen[at]gmx.de (Eingabe zwecks Auffindbarkeit über google etc)
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@Klaus
dieser zynisch anmutende Begriff des allgemeinen Lebensrisikos wird von der Rechtsprechung oder den Versicherern gern benutzt, um einen medizinischen Behandlungsfehler, oder die schädlichen Wirkungen eines Medikaments (z.B. in den Vioxx-Fällen) eben davon abzugrenzen. Der Tod oder die Schädigungen waren dann eben dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuschreiben und nicht dem behandelnden Arzt oder dem Medikament. Allerdings im strafrechtlichen Kontext höre ich ihn zugegebenermaßen nicht so häufig.
@ehemaliger_User
da solltest Du mal einen Juristen fragen
Kasharius grüßt
dieser zynisch anmutende Begriff des allgemeinen Lebensrisikos wird von der Rechtsprechung oder den Versicherern gern benutzt, um einen medizinischen Behandlungsfehler, oder die schädlichen Wirkungen eines Medikaments (z.B. in den Vioxx-Fällen) eben davon abzugrenzen. Der Tod oder die Schädigungen waren dann eben dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuschreiben und nicht dem behandelnden Arzt oder dem Medikament. Allerdings im strafrechtlichen Kontext höre ich ihn zugegebenermaßen nicht so häufig.
@ehemaliger_User
da solltest Du mal einen Juristen fragen

Kasharius grüßt
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Facebook: 15-Jährige tappte in Sex-Falle
Zwei Männer und eine Frau wollten das Mädchen angeblich auf den Strich schicken. Prozess um erpresserischen Menschenraub.
Zwei Männer und eine Frau wollten das Mädchen angeblich auf den Strich schicken. Prozess um erpresserischen Menschenraub.
Düsseldorf. Kontakte zum Rotlicht-Milieu hatten zwei 23-Jährige, die sich seit Dienstag wegen erpresserischen Menschenraubs, Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten müssen. Offenbar wollten sie daraus ein Geschäft machen und suchten über Facebook Kontakte zu jungen Mädchen und Frauen. Mit ihnen auf der Anklagebank sitzt eine 21-jährige Auszubildende. Sie soll geholfen haben, eine 15-Jährige zu bewachen, um sie auf den Strich zu schicken.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben sich die beiden im Mai vor drei Jahren dazu entschlossen, über das Internet junge Frauen anzusprechen, um zunächst freundschaftliche Beziehungen zu knüpfen. Danach sollten die Opfer dann zur Prostitution gezwungen werden. [...]
vi@ WZ - Facebook: 15-Jährige tappte in Sex-FalleNach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben sich die beiden im Mai vor drei Jahren dazu entschlossen, über das Internet junge Frauen anzusprechen, um zunächst freundschaftliche Beziehungen zu knüpfen. Danach sollten die Opfer dann zur Prostitution gezwungen werden. [...]
Zuletzt geändert von Sinnliche Sophie am 21.11.2015, 19:07, insgesamt 1-mal geändert.
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Scheint hier ja gerade eine echte Masche zu sein.
Schickte Loverboy fünf Frauen auf den Strich?
Ein 31-Jähriger steht seit Dienstag wegen Menschenhandels und Vergewaltigung vor Gericht.

Schickte Loverboy fünf Frauen auf den Strich?
Ein 31-Jähriger steht seit Dienstag wegen Menschenhandels und Vergewaltigung vor Gericht.
Düsseldorf. Am Anfang stand die Hoffnung auf eine gemeinsame Zukunft ohne finanzielle Sorgen. Doch wenn der Loverboy sein wahres Gesicht zeigte, folgten Psycho-Terror, Prügel und Vergewaltigungen. Das jedenfalls wirft die Staatsanwaltschaft einem 31-Jährigen vor, der seit Dienstag auf der Anklagebank des Landgerichtes sitzt. Jahrelang soll er fünf Frauen zur Prostitution gezwungen haben, um damit seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Bei seiner Verhaftung wurden 151.000 Euro und zwei BMW sichergestellt.
Dabei soll der Angeklagte immer mit der gleichen Masche vorgegangen sein. Nachdem er die Frauen zwischen 19 und 21 Jahren in Chats kennen lernte, so die Anklage, versuchte der 31-Jährige, sie zu überreden, zu ihm nach Bergisch-Gladbach zu kommen. Dabei habe der Mann bewusst nach psychisch labilen Opfern gesucht. [...]
vi@ WZ - Schickte Loverboy fünf Frauen auf den Strich?Dabei soll der Angeklagte immer mit der gleichen Masche vorgegangen sein. Nachdem er die Frauen zwischen 19 und 21 Jahren in Chats kennen lernte, so die Anklage, versuchte der 31-Jährige, sie zu überreden, zu ihm nach Bergisch-Gladbach zu kommen. Dabei habe der Mann bewusst nach psychisch labilen Opfern gesucht. [...]
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Urteile im Zuhälterprozess gefällt
Im mehrtägigen Zuhälterprozess gegen fünf Angeklagte sind in der Nacht auf Freitag die Urteile gefallen. Der Hauptangeklagte wurde zu viereinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bis 2.00 Uhr dauerten die Beratungen des Schöffensenates am Innsbrucker Landesgericht. Der Hauptangeklagte, ein 36-jähriger Rumäne, wurde wegen grenzüberschreitenden Prostitutionshandels, Menschenhandels und Vergewaltigung für viereinhalb Jahre schuldig gesprochen. Die Mitangeklagten wurden zu teilbedingten Haftstrafen und Geldstrafen verurteilt, zwei Angeklagte wurden freigesprochen.
Frau hatte Anzeige erstattet
Bereits der erste Prozesstag am Dienstag gab tiefe Einblicke ins Rotlicht-Milieu. Eines der Opfer, das unter Vortäuschung von Familiengründung und gutem Job hergeholt und anschließend zur Prostitution gezwungen wurde, hatte Anzeige erstattet. Die Frau wurde laut Anklage vom einem der Angeklagten vergewaltigt, auf ihrem Handy fanden sich noch Droh-SMS im Stile von „Ich zerstöre dich, du dreckige Nutte“. Einigen der Frauen, die in Bordellen arbeiteten, wurde außerdem ein Kredit aufgeschwatzt, was deren Abhängigkeit weiter verschärfte. Während die Staatsanwältin dem Haupttäter einen Gewinn von einer Million Euro aus der Zuhälterei vorrechnete, haben die Prostituierten Kreditschulden.
Verteidigung: „Frauen schätzten Rückhalt“
Demgegenüber mutete die Verantwortung der zwei Brüder im Alter von 32 und 36 Jahren bescheiden an. Auf die Frage nach ihrem Beruf antworteten sie „Chauffeur“ und „Bodyguard“. Als Bodyguard habe er seine verschiedenen Geliebten bewacht und Tag und Nacht vor potentiellen Gefahren beschützt, sagte der Hauptangeklagte. Verdient, so beide auf Fragen des Gerichts, hätten sie praktisch nichts, was über die Lebenshaltungskosten hinausgehe.
Die Verteidigung spielte die vielen Vorwürfe - darunter grenzüberschreitende Prostitution, Menschenhandel, Zuhälterei und Vergewaltigung - herunter. Die Frauen hätten den Rückhalt geschätzt, so einer der Rechtsanwälte, es sei bekannt, dass viele Frauen das schnelle Geld der Prostitution für einen Start im Westen nützten. Die Opfer seien nicht so unbedarft, wie die Staatsanwältin es darstelle, so die Verteidigung.
http://tirol.orf.at/news/stories/2754883/
Im mehrtägigen Zuhälterprozess gegen fünf Angeklagte sind in der Nacht auf Freitag die Urteile gefallen. Der Hauptangeklagte wurde zu viereinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bis 2.00 Uhr dauerten die Beratungen des Schöffensenates am Innsbrucker Landesgericht. Der Hauptangeklagte, ein 36-jähriger Rumäne, wurde wegen grenzüberschreitenden Prostitutionshandels, Menschenhandels und Vergewaltigung für viereinhalb Jahre schuldig gesprochen. Die Mitangeklagten wurden zu teilbedingten Haftstrafen und Geldstrafen verurteilt, zwei Angeklagte wurden freigesprochen.
Frau hatte Anzeige erstattet
Bereits der erste Prozesstag am Dienstag gab tiefe Einblicke ins Rotlicht-Milieu. Eines der Opfer, das unter Vortäuschung von Familiengründung und gutem Job hergeholt und anschließend zur Prostitution gezwungen wurde, hatte Anzeige erstattet. Die Frau wurde laut Anklage vom einem der Angeklagten vergewaltigt, auf ihrem Handy fanden sich noch Droh-SMS im Stile von „Ich zerstöre dich, du dreckige Nutte“. Einigen der Frauen, die in Bordellen arbeiteten, wurde außerdem ein Kredit aufgeschwatzt, was deren Abhängigkeit weiter verschärfte. Während die Staatsanwältin dem Haupttäter einen Gewinn von einer Million Euro aus der Zuhälterei vorrechnete, haben die Prostituierten Kreditschulden.
Verteidigung: „Frauen schätzten Rückhalt“
Demgegenüber mutete die Verantwortung der zwei Brüder im Alter von 32 und 36 Jahren bescheiden an. Auf die Frage nach ihrem Beruf antworteten sie „Chauffeur“ und „Bodyguard“. Als Bodyguard habe er seine verschiedenen Geliebten bewacht und Tag und Nacht vor potentiellen Gefahren beschützt, sagte der Hauptangeklagte. Verdient, so beide auf Fragen des Gerichts, hätten sie praktisch nichts, was über die Lebenshaltungskosten hinausgehe.
Die Verteidigung spielte die vielen Vorwürfe - darunter grenzüberschreitende Prostitution, Menschenhandel, Zuhälterei und Vergewaltigung - herunter. Die Frauen hätten den Rückhalt geschätzt, so einer der Rechtsanwälte, es sei bekannt, dass viele Frauen das schnelle Geld der Prostitution für einen Start im Westen nützten. Die Opfer seien nicht so unbedarft, wie die Staatsanwältin es darstelle, so die Verteidigung.
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Wieder einer der sich mit der Loverboy-Masche auf Flirt-Portalen in die Herzen zahlreicher Frauen gechattet hat. Für "ihre große Liebe" aus Essen sollten diese dann in Bordellen bundesweit anschaffen.

"Loverboy" köderte Frauen auf Flirt-Portalen für BordelleAls "Chris" soll ein 36-Jähriger aus Essen reihenweise Frauen über die Flirt-Portale "lovoo" und "badoo" in die Falle gelockt haben. Der 36-Jährige habe den Frauen die große Liebe und ewige Treue vorgegaukelt, um sie dann mit emotionalem Druck, Drohungen und Gewalt zur Prostitution zu bewegen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in Düsseldorf mit. Die sogenannte Loverboy-Masche habe bei mindestens fünf Frauen verfangen.
Ein Richter des Düsseldorfer Amtsgerichts schickte den Mann in Untersuchungshaft. Ihm wird Menschenhandel, Zuhälterei und räuberische Erpressung vorgeworfen.
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
LANDGERICHT ERFURT
LANGE HAFTSTRAFEN WEGEN MORDVERSUCH AN PROSTITUIERTER
Wegen versuchten Mordes an einer Prostituierten in Gotha hat das Landgericht Erfurt lange Haftstrafen gegen vier Maenner verhaengt. Das Gericht verurteilte am Mittwoch zwei Angeklagte zu je elf Jahren und zwei weitere zu je zehn Jahren Haft. Zudem muessen sie 30.000 € Schmerzensgeld an das Opfer zahlen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Maenner und die Frau im Juni 2014 in deren Wohnung brutal misshandelt, ausgeraubt und in einer lebensbedrohlichen und hilflosen Lage zurueckgelassen haben. Einer der Angeklagten hatte sich demnach als Freier ausgegeben, um in die Wohnung des Opfers zu gelangen. Im Badezimmer oeffnete er unbemerkt ein Fenster, um seine Mittaeter hereinzulassen. Mindestens zwei von ihnen sollen die Frau geschlagen und gewuergt haben, bis sie ohnmaechtig wurde. Danach folgten weitere Schlaege oder Tritte in das Gesicht der wehrlosen Frau. Die Maenner durchwuehlten die Wohnung und erbeuteten 700 €, zwei Haendys, Uhren und Schmuck. Anschliessend knebelten sie die Frau, so dass sie drohte zu ersticken. Sie verschlossen die Tueren und schnitten die Zugbaender der Rollos durch. Erst Stunden spaeter wurde die Frau gerettet.
Mit seinem Urteil ging das Gericht deutlich ueber die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die auf siebeneinhalb bis zehn Jahre plaediert hatte. Der Vorsitzende Markus von Hagen erklaerte, es sei unverstaendlich und nicht nachvollziehbar, in welcher Manier das Gesicht der Frau zertruemmert worden sei. Ihr wurden mehrfach Nase, Jochbein, beide Augenhoehlen und der Unterkiefer gebrochen. Bis heute hat sie 16 Titanplatten im Gesicht und leidet unter massiven Angstzustaenden und Schlafstoerungen.
Aktualisiert 02.03.2016
www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueri ... t-100.html
LANGE HAFTSTRAFEN WEGEN MORDVERSUCH AN PROSTITUIERTER
Wegen versuchten Mordes an einer Prostituierten in Gotha hat das Landgericht Erfurt lange Haftstrafen gegen vier Maenner verhaengt. Das Gericht verurteilte am Mittwoch zwei Angeklagte zu je elf Jahren und zwei weitere zu je zehn Jahren Haft. Zudem muessen sie 30.000 € Schmerzensgeld an das Opfer zahlen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Maenner und die Frau im Juni 2014 in deren Wohnung brutal misshandelt, ausgeraubt und in einer lebensbedrohlichen und hilflosen Lage zurueckgelassen haben. Einer der Angeklagten hatte sich demnach als Freier ausgegeben, um in die Wohnung des Opfers zu gelangen. Im Badezimmer oeffnete er unbemerkt ein Fenster, um seine Mittaeter hereinzulassen. Mindestens zwei von ihnen sollen die Frau geschlagen und gewuergt haben, bis sie ohnmaechtig wurde. Danach folgten weitere Schlaege oder Tritte in das Gesicht der wehrlosen Frau. Die Maenner durchwuehlten die Wohnung und erbeuteten 700 €, zwei Haendys, Uhren und Schmuck. Anschliessend knebelten sie die Frau, so dass sie drohte zu ersticken. Sie verschlossen die Tueren und schnitten die Zugbaender der Rollos durch. Erst Stunden spaeter wurde die Frau gerettet.
Mit seinem Urteil ging das Gericht deutlich ueber die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die auf siebeneinhalb bis zehn Jahre plaediert hatte. Der Vorsitzende Markus von Hagen erklaerte, es sei unverstaendlich und nicht nachvollziehbar, in welcher Manier das Gesicht der Frau zertruemmert worden sei. Ihr wurden mehrfach Nase, Jochbein, beide Augenhoehlen und der Unterkiefer gebrochen. Bis heute hat sie 16 Titanplatten im Gesicht und leidet unter massiven Angstzustaenden und Schlafstoerungen.
Aktualisiert 02.03.2016
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Blaulicht aus Stuttgart
14-Jährige zur Prostitution gedrängt?
Von red 08. März 2016 - 13:58 Uhr
Eine 14-Jährige wird über eine Online-Plattform als angeblich volljähriges Escort-Girl angeboten. Hat ein 26-jähriger Mann dabei die Strippen gezogen?
Stuttgart/Ludwigsburg: Polizeibeamte haben am Montagmorgen einen 26 Jahre alten Mann festgenommen, der im Verdacht steht, eine 14-Jährige sexuell ausgebeutet zu haben. Das teilen die Polizei und die Stuttgarter Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Erklärung mit.
Bereits im Oktober 2015 hatten Beamte in der Stuttgarter Pragstraße den Mercedes des 26-Jährigen kontrolliert, die 14-Jährige war als Beifahrerin im Wagen. Bei der Kontrolle ergab sich ein erster Verdacht, dass der 26-Jährige die Teenagerin mutmaßlich bei der Ausübung von Prostitution unterstützt. Ermittlungen ergaben, dass die 14-Jährige offenbar mit Hilfe des 26-Jährigen auf einer Internetplattform ihre Dienste als angeblich 18 Jahre alte Escort-Dame anbot.
Daraufhin durchsuchten die Ermittler die Wohnungen der beiden in Ludwigsburg. Der 26-Jährige wurde wegen eines bereits bestehenden Haftbefehls in einer anderen Sache festgenommen. Er soll bereits zwischen Mai und Juni 2015 zwei Mal versucht haben, eine 17-Jährige zur Prostitution zu drängen.
Wegen des dringenden Verdachts des versuchten Menschenhandels wurde der Verdächtige einem Richter vorgeführt. Der Mann befindet sich mittlerweile in Haft. Die Ermittlungen dauern an.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... f544d.html
14-Jährige zur Prostitution gedrängt?
Von red 08. März 2016 - 13:58 Uhr
Eine 14-Jährige wird über eine Online-Plattform als angeblich volljähriges Escort-Girl angeboten. Hat ein 26-jähriger Mann dabei die Strippen gezogen?
Stuttgart/Ludwigsburg: Polizeibeamte haben am Montagmorgen einen 26 Jahre alten Mann festgenommen, der im Verdacht steht, eine 14-Jährige sexuell ausgebeutet zu haben. Das teilen die Polizei und die Stuttgarter Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Erklärung mit.
Bereits im Oktober 2015 hatten Beamte in der Stuttgarter Pragstraße den Mercedes des 26-Jährigen kontrolliert, die 14-Jährige war als Beifahrerin im Wagen. Bei der Kontrolle ergab sich ein erster Verdacht, dass der 26-Jährige die Teenagerin mutmaßlich bei der Ausübung von Prostitution unterstützt. Ermittlungen ergaben, dass die 14-Jährige offenbar mit Hilfe des 26-Jährigen auf einer Internetplattform ihre Dienste als angeblich 18 Jahre alte Escort-Dame anbot.
Daraufhin durchsuchten die Ermittler die Wohnungen der beiden in Ludwigsburg. Der 26-Jährige wurde wegen eines bereits bestehenden Haftbefehls in einer anderen Sache festgenommen. Er soll bereits zwischen Mai und Juni 2015 zwei Mal versucht haben, eine 17-Jährige zur Prostitution zu drängen.
Wegen des dringenden Verdachts des versuchten Menschenhandels wurde der Verdächtige einem Richter vorgeführt. Der Mann befindet sich mittlerweile in Haft. Die Ermittlungen dauern an.
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Böblingen
Zuhälter prügelt 17-Jährige mit Peitsche
Von Gerlinde Wicke-Naber - 16. März 2016 - 21:03 Uhr
Das Böblinger Amtsgericht verurteilt einen 30 Jahre alten Mann zu einer Haftstrafe. Er darf aber zunächst nach Hause. Fünf Monate saß er bereits in Untersuchungshaft.
Weil er eine 17 Jahre alte Jugendliche als Prostituierte ausgebeutet hat und die junge Frau, als sie nicht spurte, mit der Reitgerte verprügelte, muss ein 30 Jahre alter Mann aus dem Kreis Böblingen ins Gefängnis. Weil der Angeklagte ein Geständnis ablegte und so dem Opfer eine Aussage vor Gericht ersparte, fiel die Strafe relativ milde aus - so der Deal, der gleich zu Beginn der Verhandlung zwischen dem Staatsanwalt, dem Richter sowie dem Anwalt des Angeklagten ausgehandelt wurde. Unter Einbeziehung einer früheren Strafe wegen versuchter räuberischer Erpressung wurde der 30-Jährige zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Fast fünf Jahre liegen die Taten des 30-Jährigen zurück, der in einer kleinen Kreisgemeinde wohnt. Ans Licht gekommen waren sie bei den Ermittlungen wegen Menschenhandels im Jahr 2014, die die Polizei unter anderem auch ins Bordell Paradise nach Leinfelden-Echterdingen (Kreis Esslingen) führte. Dort fanden die Beamten Listen mit Namen von Prostituierten, die dort gearbeitet hatten. Bei der Vernehmung einer jungen Frau erzählte diese vom Angeklagten. 17 Jahre alt war die junge Frau damals und bereits als Prostituierte tätig gewesen, im Umfeld der rockerähnlichen Gruppe Black Jackets. Von Singen flüchtete sie nach Böblingen und geriet über einen Bekannten an den Angeklagten, der sich wiederum im Umfeld der rockerähnlichen Gruppe United Tribunes bewegt haben soll. Er versprach ihr Schutz vor ihren Verfolgern aus Singen.
20 Freier an einem Tag
Als Gegenleistung erwartete er, dass die junge Frau für ihn anschaffen ging, was diese auch freiwillig tat. "Am Anfang wurde vereinbart, dass sie 50 Prozent ihrer Einnahmen an den Angeklagten abgibt. Dieser fuhr sie zu den Freiern und brachte sie in der leeren Wohnung seiner Eltern in Steinenbronn unter", erzählte der Vernehmungsbeamte des Landeskriminalamts. Bald habe die Frau ihre gesamten Einnahmen abgeben müssen. Und der Angeklagte begann, die 17-Jährige zu kontrollieren, verbot ihr den Kontakt zu früheren Bekannten. Als er sie einmal auf der Straße sah, wo sie mit einem Unbekannten sprach, bestrafte er sie dafür. Er zwang die Frau, sich nackt auszuziehen, und verprügelte sie dann mit einer Reitgerte. "Sie hatte tagelang Schmerzen und konnte nicht richtig gehen", berichtete der Beamte. Auch eine andere junge Frau, die für kurze Zeit in der Wohnung in Steinenbronn untergebracht worden war, sei vom Angeklagten und dessen Bruder verprügelt worden. Außerdem hätte der 30-Jährige ihr eine Waffe in den Mund gehalten und gedroht, die Frau zu erschießen.
Das Geschäft lief nicht so wie erhofft für den Zuhälter - "nur" ein bis zwei Freier am Tag hatte die 17-Jährige. Deshalb brachte der Mann das Mädchen in ein Bordell nach Darmstadt, später ins Paradise nach Leinfelden-Echterdingen. Dort habe die junge Frau "von morgens bis nachts" gearbeitet, so der Beamte. Fünf bis sechs Kunden habe sie pro Tag gehabt, einmal sogar 20 an einem Tag. "50 Euro pro Freier, Das ergibt eine Menge Geld". Ihre gesamten Einnahmen habe die junge Frau an den Zuhälter abgeben müssen. "Dieser kam alle zwei Tage zur Kontrolle."
Nach einigen Tagen im Bordell gelang der 17-Jährigen die Flucht, und sie tauchte unter. Der Angeklagte habe ihr noch einige Droh-SMS geschrieben und 50 000 Euro Ablöse gefordert. Die Frau antwortete nicht und legte sich ein neues Handy zu.
Familienfoto im Amtsgericht
Der 30-Jährige räumte alle Vorwürfe ein. Sein Mandant habe sich seit zwei Jahren nichts mehr zu Schulden kommen lassen, argumentierte der Verteidiger. Er forderte die Aufhebung des Haftbefehls, damit der 30-Jährige, der fünf Monaten in Untersuchungshaft gesessen hatte, zu seiner schwangeren Frau und seiner kleinen Tochter heim könne. Auch der Staatsanwalt sah dies so. Und so konnte der 30-Jährige das Böblinger Amtsgericht gemeinsam mit seiner Familie verlassen. Seine Haftstrafe muss er zu einem späteren Zeitpunkt antreten.
Skurril war die Szene im Foyer des Amtsgerichts nach dem Prozess: Zum Erinnerungsfoto postierte sich die gesamte Familie des Verurteilten - dazu gehört offenbar auch eine als Zeugin geladene junge Frau, die dann nicht aussagen musste. Auch sie soll der Mann verprügelt haben.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... c3b97.html
Wieder ein Beispiel, wie der "Schutz" einer Sexarbeiterin funktioniert: "Paradise" hat eine gastättenrechtliche Genehmigung, die Frauen im Laden werden durch die Polizei überwacht und trotzdem wurde das Opfer nicht entdeckt.
Zuhälter prügelt 17-Jährige mit Peitsche
Von Gerlinde Wicke-Naber - 16. März 2016 - 21:03 Uhr
Das Böblinger Amtsgericht verurteilt einen 30 Jahre alten Mann zu einer Haftstrafe. Er darf aber zunächst nach Hause. Fünf Monate saß er bereits in Untersuchungshaft.
Weil er eine 17 Jahre alte Jugendliche als Prostituierte ausgebeutet hat und die junge Frau, als sie nicht spurte, mit der Reitgerte verprügelte, muss ein 30 Jahre alter Mann aus dem Kreis Böblingen ins Gefängnis. Weil der Angeklagte ein Geständnis ablegte und so dem Opfer eine Aussage vor Gericht ersparte, fiel die Strafe relativ milde aus - so der Deal, der gleich zu Beginn der Verhandlung zwischen dem Staatsanwalt, dem Richter sowie dem Anwalt des Angeklagten ausgehandelt wurde. Unter Einbeziehung einer früheren Strafe wegen versuchter räuberischer Erpressung wurde der 30-Jährige zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Fast fünf Jahre liegen die Taten des 30-Jährigen zurück, der in einer kleinen Kreisgemeinde wohnt. Ans Licht gekommen waren sie bei den Ermittlungen wegen Menschenhandels im Jahr 2014, die die Polizei unter anderem auch ins Bordell Paradise nach Leinfelden-Echterdingen (Kreis Esslingen) führte. Dort fanden die Beamten Listen mit Namen von Prostituierten, die dort gearbeitet hatten. Bei der Vernehmung einer jungen Frau erzählte diese vom Angeklagten. 17 Jahre alt war die junge Frau damals und bereits als Prostituierte tätig gewesen, im Umfeld der rockerähnlichen Gruppe Black Jackets. Von Singen flüchtete sie nach Böblingen und geriet über einen Bekannten an den Angeklagten, der sich wiederum im Umfeld der rockerähnlichen Gruppe United Tribunes bewegt haben soll. Er versprach ihr Schutz vor ihren Verfolgern aus Singen.
20 Freier an einem Tag
Als Gegenleistung erwartete er, dass die junge Frau für ihn anschaffen ging, was diese auch freiwillig tat. "Am Anfang wurde vereinbart, dass sie 50 Prozent ihrer Einnahmen an den Angeklagten abgibt. Dieser fuhr sie zu den Freiern und brachte sie in der leeren Wohnung seiner Eltern in Steinenbronn unter", erzählte der Vernehmungsbeamte des Landeskriminalamts. Bald habe die Frau ihre gesamten Einnahmen abgeben müssen. Und der Angeklagte begann, die 17-Jährige zu kontrollieren, verbot ihr den Kontakt zu früheren Bekannten. Als er sie einmal auf der Straße sah, wo sie mit einem Unbekannten sprach, bestrafte er sie dafür. Er zwang die Frau, sich nackt auszuziehen, und verprügelte sie dann mit einer Reitgerte. "Sie hatte tagelang Schmerzen und konnte nicht richtig gehen", berichtete der Beamte. Auch eine andere junge Frau, die für kurze Zeit in der Wohnung in Steinenbronn untergebracht worden war, sei vom Angeklagten und dessen Bruder verprügelt worden. Außerdem hätte der 30-Jährige ihr eine Waffe in den Mund gehalten und gedroht, die Frau zu erschießen.
Das Geschäft lief nicht so wie erhofft für den Zuhälter - "nur" ein bis zwei Freier am Tag hatte die 17-Jährige. Deshalb brachte der Mann das Mädchen in ein Bordell nach Darmstadt, später ins Paradise nach Leinfelden-Echterdingen. Dort habe die junge Frau "von morgens bis nachts" gearbeitet, so der Beamte. Fünf bis sechs Kunden habe sie pro Tag gehabt, einmal sogar 20 an einem Tag. "50 Euro pro Freier, Das ergibt eine Menge Geld". Ihre gesamten Einnahmen habe die junge Frau an den Zuhälter abgeben müssen. "Dieser kam alle zwei Tage zur Kontrolle."
Nach einigen Tagen im Bordell gelang der 17-Jährigen die Flucht, und sie tauchte unter. Der Angeklagte habe ihr noch einige Droh-SMS geschrieben und 50 000 Euro Ablöse gefordert. Die Frau antwortete nicht und legte sich ein neues Handy zu.
Familienfoto im Amtsgericht
Der 30-Jährige räumte alle Vorwürfe ein. Sein Mandant habe sich seit zwei Jahren nichts mehr zu Schulden kommen lassen, argumentierte der Verteidiger. Er forderte die Aufhebung des Haftbefehls, damit der 30-Jährige, der fünf Monaten in Untersuchungshaft gesessen hatte, zu seiner schwangeren Frau und seiner kleinen Tochter heim könne. Auch der Staatsanwalt sah dies so. Und so konnte der 30-Jährige das Böblinger Amtsgericht gemeinsam mit seiner Familie verlassen. Seine Haftstrafe muss er zu einem späteren Zeitpunkt antreten.
Skurril war die Szene im Foyer des Amtsgerichts nach dem Prozess: Zum Erinnerungsfoto postierte sich die gesamte Familie des Verurteilten - dazu gehört offenbar auch eine als Zeugin geladene junge Frau, die dann nicht aussagen musste. Auch sie soll der Mann verprügelt haben.
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Großeinsatz der Bundespolizei
Mutmaßliche Schleuserin festgenommen
Von red/lsw 18. März 2016 - 16:22 Uhr
Stuttgart/Lörrach - Die Polizei hat bei einem Großeinsatz in mehreren Städten eine mutmaßliche Schleuserin gefasst. Die 35-Jährige soll mindestens zwei Frauen aus Nigeria nach Deutschland geschleust und zur Prostitution gezwungen haben, wie die Beamten am Freitag mitteilten.
Die Polizisten durchsuchten am Donnerstag Wohnungen in Stuttgart, Baden-Baden, Lörrach sowie Frankfurt, Augsburg, Lauterbach und Raunheim. Außerdem wurde eine Einrichtung im Frankfurter Rotlicht-Viertel durchsucht. Dabei fanden die Beamten umfangreiches Beweismaterial, etwa zahlreiche Handys. Die mutmaßliche Schleuserin wurde in Lörrach festgenommen. Sie ist nun in Haft und muss sich dem Vorwurf des Menschenhandels stellen.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... 3d068.html
Mutmaßliche Schleuserin festgenommen
Von red/lsw 18. März 2016 - 16:22 Uhr
Stuttgart/Lörrach - Die Polizei hat bei einem Großeinsatz in mehreren Städten eine mutmaßliche Schleuserin gefasst. Die 35-Jährige soll mindestens zwei Frauen aus Nigeria nach Deutschland geschleust und zur Prostitution gezwungen haben, wie die Beamten am Freitag mitteilten.
Die Polizisten durchsuchten am Donnerstag Wohnungen in Stuttgart, Baden-Baden, Lörrach sowie Frankfurt, Augsburg, Lauterbach und Raunheim. Außerdem wurde eine Einrichtung im Frankfurter Rotlicht-Viertel durchsucht. Dabei fanden die Beamten umfangreiches Beweismaterial, etwa zahlreiche Handys. Die mutmaßliche Schleuserin wurde in Lörrach festgenommen. Sie ist nun in Haft und muss sich dem Vorwurf des Menschenhandels stellen.
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
"Haus Manier" in Kalkar
Die Tränen des Bordellchefs
Kleve/Kalkar. Im Verfahren gegen einen Kalkarer Sexclub-Besitzer haben am Dienstag Frauen ausgesagt, die in dem Etablissement arbeiteten. Nach fünf Stunden Verhandlung zeigte Bordellbesitzer Jürgen R. Gefühle. Von
Der 70-Jährige Bordellbesitzer, dem vorgeworfen wird knapp 620.000 Euro Abgaben hinterzogen zu haben, brach in Tränen aus. Er nahm seine Brille ab und trocknete seine Augen. Der Gemütszustand des Mannes, der in Kalkar einen "Erotik Club" führt, änderte sich, als über seine Frau gesprochen wurde.
Sein Anwalt erklärte, dass sich sein Mandant derzeit in einer besonders schwierigen Situation befände. Neben der drohenden Haftstrafe ist offenbar die Frau des Sexclub-Besitzers schwer erkrankt. Ihre Lebenserwartung sei nur noch gering, so der Anwalt.
Vor dem Gefühlsausbruch standen die Prostituierten im Mittelpunkt des zweiten Verhandlungstags. Sechs Damen, die in dem Bordell "Haus Manier" gearbeitet hatten oder immer noch ihre Dienste anbieten, waren als Zeuginnen geladen. Zwei von ihnen waren schließlich auf der Schwanenburg erschienen.
Darunter war eine 31-jährige Polin, die seit einigen Jahren nicht mehr in dem Betrieb arbeitet. Sie war aus London angereist, wo sie jetzt als Putzfrau in einem Krankenhaus tätig ist. Die Frau schilderte unter anderem, wie das Leben in dem Freudenhaus ablief. "Wir mussten an der Theke warten, der Kunde kam und hat sich eine ausgesucht", sagt die 31-Jährige.
Die finanzielle Situation war offenbar zumindest vor einigen Jahren eine auskömmliche. So erklärte die Polin, dass sie im Monat 3000 Euro verdient hätte. Später seien es 2000 Euro gewesen. Da Steuern in diesem Geschäftsmodell nicht vorgesehen waren, handelt es sich um Nettobeträge. Alles, was die Frauen neben dem "normalen Service" an zusätzlichen Leistungen lieferten, wurde extra abgerechnet. Dieses Geld durften die Prostituierten behalten.
"Ich hatte mich verliebt"
Von Bedeutung für die Anklage war unter anderem, ob die Damen des Hauses selbst die Preise festlegen konnten. "Nein, die hat allein der Chef bestimmt. Eine Stunde kostete 150 Euro", sagt die 31-Jährige. Dies erklärten übereinstimmend auch andere Angestellte. Demnach wäre der Angeklagte als Arbeitgeber einzustufen. Er hätte, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die Abgaben entrichten müssen. Auf die Frage von Richter Christian Henckel, warum die Polin das Etablissement denn verlassen hätte, antwortet diese: "Ich hatte mich verliebt."
Die zweite Frau, die am Dienstag vor der großen Strafkammer aussagte, arbeitet aktuell noch in dem Bordell. Sie ist 36 Jahre alt und kommt aus Riga. Seit 2011 arbeitet sie für Jürgen R. und hatte zuvor reichlich Erfahrungen im Rotlichtmilieu gesammelt.
Über den Kalkarer Erotikclub sagt sie: "Ich habe für verschiedene Chefs gearbeitet. Für mich ist das 'Haus Manier' die beste Arbeitsstelle. Die Atmosphäre ist gut, und hier gibt es nicht so viel Konkurrenz wie in anderen Clubs. Alle Mädchen kommen immer wieder zurück, weil das Betriebsklima stimmt."
Die Preise seien ebenfalls in Ordnung. "In anderen Häusern habe ich weniger verdient", so die Lettin. Probleme hatte sie, ihren monatlichen Verdienst zu nennen. Der sei in den vergangenen Jahren gesunken. Ein Grund dafür ist, dass immer mehr Frauen in dem Gewerbe tätig sind und somit der Verteilungskampf zugenommen hat.
Nach den Zeugenvernehmungen wurde noch abgerechnet. Es ging um die Summen, die Jürgen R. hinterzogen haben soll. Nach Ansicht des Klever Staatsanwalts Hendrik Timmer liegt der von ihm verursachte Gesamtschaden bei 619.897 Euro. Richter Henkel kam bei seiner Rechnung auf etwa 540.000 Euro an hinterzogenen Steuern und fehlenden Sozialversicherungsbeiträgen. Ab einer halben Million Euro nicht gezahlter Abgaben kommt man nach den Grundsätzen des Bundesgerichtshofs nur schwer an eine bewährungsfähige Strafe vorbei.
Der Anwalt von Jürgen R. hatte bereits am ersten Verhandlungstag erklärt, dass sein Mandant der Anklage nicht entgegenstehe. Auf der Suche, wie der 70-Jährige zumindest einen Teil der im Raum stehenden Summen begleichen könnte, brachte Henkel das Grundstück mit dem darauf stehenden Bordell ins Spiel und bemerkte: "Sie haben da ja ein wahnsinnig wertvolles Grundstück." Denn belastet ist die Fläche an der Bundesstraße 57 mit 125.000 durch die Ehefrau, 130.000 Euro stammen von der Staatsanwaltschaft sowie 890.340 Euro von der Techniker Krankenkasse. Weitere Eintragungen in nicht unerheblicher Höhe hat die Finanzverwaltung vornehmen lassen. Der Angeklagte schätzt den Wert seines Objekts auf 200.000 bis 250.000 Euro.
Derzeit läuft der Betrieb im "Haus Manier" noch. "Im Moment ist es für mich schwierig aufzuhören. Ich muss Heizung, Licht und Wasser bezahlen", sagt der 70-Jährige, kurz bevor wird die Situation seiner Frau geschildert. Er weint. Am Ende der Verhandlung wird das bittere Schicksal des Mannes offenbar. Ein Schicksal, von denen es etliche in seinem Etablissement gab und gibt.
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/kle ... -1.5899658
Die Tränen des Bordellchefs
Kleve/Kalkar. Im Verfahren gegen einen Kalkarer Sexclub-Besitzer haben am Dienstag Frauen ausgesagt, die in dem Etablissement arbeiteten. Nach fünf Stunden Verhandlung zeigte Bordellbesitzer Jürgen R. Gefühle. Von
Der 70-Jährige Bordellbesitzer, dem vorgeworfen wird knapp 620.000 Euro Abgaben hinterzogen zu haben, brach in Tränen aus. Er nahm seine Brille ab und trocknete seine Augen. Der Gemütszustand des Mannes, der in Kalkar einen "Erotik Club" führt, änderte sich, als über seine Frau gesprochen wurde.
Sein Anwalt erklärte, dass sich sein Mandant derzeit in einer besonders schwierigen Situation befände. Neben der drohenden Haftstrafe ist offenbar die Frau des Sexclub-Besitzers schwer erkrankt. Ihre Lebenserwartung sei nur noch gering, so der Anwalt.
Vor dem Gefühlsausbruch standen die Prostituierten im Mittelpunkt des zweiten Verhandlungstags. Sechs Damen, die in dem Bordell "Haus Manier" gearbeitet hatten oder immer noch ihre Dienste anbieten, waren als Zeuginnen geladen. Zwei von ihnen waren schließlich auf der Schwanenburg erschienen.
Darunter war eine 31-jährige Polin, die seit einigen Jahren nicht mehr in dem Betrieb arbeitet. Sie war aus London angereist, wo sie jetzt als Putzfrau in einem Krankenhaus tätig ist. Die Frau schilderte unter anderem, wie das Leben in dem Freudenhaus ablief. "Wir mussten an der Theke warten, der Kunde kam und hat sich eine ausgesucht", sagt die 31-Jährige.
Die finanzielle Situation war offenbar zumindest vor einigen Jahren eine auskömmliche. So erklärte die Polin, dass sie im Monat 3000 Euro verdient hätte. Später seien es 2000 Euro gewesen. Da Steuern in diesem Geschäftsmodell nicht vorgesehen waren, handelt es sich um Nettobeträge. Alles, was die Frauen neben dem "normalen Service" an zusätzlichen Leistungen lieferten, wurde extra abgerechnet. Dieses Geld durften die Prostituierten behalten.
"Ich hatte mich verliebt"
Von Bedeutung für die Anklage war unter anderem, ob die Damen des Hauses selbst die Preise festlegen konnten. "Nein, die hat allein der Chef bestimmt. Eine Stunde kostete 150 Euro", sagt die 31-Jährige. Dies erklärten übereinstimmend auch andere Angestellte. Demnach wäre der Angeklagte als Arbeitgeber einzustufen. Er hätte, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die Abgaben entrichten müssen. Auf die Frage von Richter Christian Henckel, warum die Polin das Etablissement denn verlassen hätte, antwortet diese: "Ich hatte mich verliebt."
Die zweite Frau, die am Dienstag vor der großen Strafkammer aussagte, arbeitet aktuell noch in dem Bordell. Sie ist 36 Jahre alt und kommt aus Riga. Seit 2011 arbeitet sie für Jürgen R. und hatte zuvor reichlich Erfahrungen im Rotlichtmilieu gesammelt.
Über den Kalkarer Erotikclub sagt sie: "Ich habe für verschiedene Chefs gearbeitet. Für mich ist das 'Haus Manier' die beste Arbeitsstelle. Die Atmosphäre ist gut, und hier gibt es nicht so viel Konkurrenz wie in anderen Clubs. Alle Mädchen kommen immer wieder zurück, weil das Betriebsklima stimmt."
Die Preise seien ebenfalls in Ordnung. "In anderen Häusern habe ich weniger verdient", so die Lettin. Probleme hatte sie, ihren monatlichen Verdienst zu nennen. Der sei in den vergangenen Jahren gesunken. Ein Grund dafür ist, dass immer mehr Frauen in dem Gewerbe tätig sind und somit der Verteilungskampf zugenommen hat.
Nach den Zeugenvernehmungen wurde noch abgerechnet. Es ging um die Summen, die Jürgen R. hinterzogen haben soll. Nach Ansicht des Klever Staatsanwalts Hendrik Timmer liegt der von ihm verursachte Gesamtschaden bei 619.897 Euro. Richter Henkel kam bei seiner Rechnung auf etwa 540.000 Euro an hinterzogenen Steuern und fehlenden Sozialversicherungsbeiträgen. Ab einer halben Million Euro nicht gezahlter Abgaben kommt man nach den Grundsätzen des Bundesgerichtshofs nur schwer an eine bewährungsfähige Strafe vorbei.
Der Anwalt von Jürgen R. hatte bereits am ersten Verhandlungstag erklärt, dass sein Mandant der Anklage nicht entgegenstehe. Auf der Suche, wie der 70-Jährige zumindest einen Teil der im Raum stehenden Summen begleichen könnte, brachte Henkel das Grundstück mit dem darauf stehenden Bordell ins Spiel und bemerkte: "Sie haben da ja ein wahnsinnig wertvolles Grundstück." Denn belastet ist die Fläche an der Bundesstraße 57 mit 125.000 durch die Ehefrau, 130.000 Euro stammen von der Staatsanwaltschaft sowie 890.340 Euro von der Techniker Krankenkasse. Weitere Eintragungen in nicht unerheblicher Höhe hat die Finanzverwaltung vornehmen lassen. Der Angeklagte schätzt den Wert seines Objekts auf 200.000 bis 250.000 Euro.
Derzeit läuft der Betrieb im "Haus Manier" noch. "Im Moment ist es für mich schwierig aufzuhören. Ich muss Heizung, Licht und Wasser bezahlen", sagt der 70-Jährige, kurz bevor wird die Situation seiner Frau geschildert. Er weint. Am Ende der Verhandlung wird das bittere Schicksal des Mannes offenbar. Ein Schicksal, von denen es etliche in seinem Etablissement gab und gibt.
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Auch das CALIGULA in Berlin gerät jetzt in die Schlagzeilen
http://www.morgenpost.de/berlin/article ... ungen.html
Kasharius grüßt
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Mi, 04.05.2016
BANDIDOS - PROZESS AUF DER ZIELGERADEN
KOKAIN IM BORDELL
Steinfurt/Muenster - Waffen, Drogen, Prostitution - die Freundin des Bandidos-Aussteigers wusste eine Menge zu erzaehlen. "Sie sprudelte foermlich ueber", erinnerte sich die muensterische Kripobeamtin im Zeugenstand vor der Grossen Strafkammer des muensterischen Landgerichts an die zweitaegige Vernehmung der Frau. Sie war kurz zuvor mit dem ehemaligen Schatzmeister des Steinfurters Chapters aus Spanien zurueckgekehrt, wohin das Paerchen Wochen zuvor gefluechtet war.
Von Axel Roll
Foto
Nach den Aussagen des Kronzeugen bei der Polizei fanden auch in Steinfurt umfangreiche Razzien bei den "Bandidos" statt, bei den Drogen und Waffen gefunden wurden. Foto: Drunkenmoelle
Die Freundin des Kronzeugen, der inzwischen mit ihr ins Zeugenschutzprogramm aufgenommen worden ist, arbeitete vor ihrer Flucht als Prostituierte im Bordell "Golden Dreams" in Schuettdorf, das einem der sechs Angeklagten gehoerte. Wie sie der Polizei berichtet hatte, nahmen ihre Kolleginnen alle Kokain. "Sonst waere es dort nicht auszuhalten gewesen", gab die 45-jaehrige Polizistin die Worte der Zeugin wieder.
KOKAIN IMMER GRIFFBEREIT
Den Stoff soll es fuer 50 Euro das Gramm, abgepackt in Plastiktuetchen, beim Chef gegeben haben. Der soll immer 250 Gramm im Buero des Etablissements griffbereit gelagert haben. Nach dem Kauf haben die Frauen das Kokain im BH versteckt, so die Zeugin.
Weiterlesen auf:
www.wn.de/Muensterland/Kreis-Steinfurt/ ... im-Bordell
BANDIDOS - PROZESS AUF DER ZIELGERADEN
KOKAIN IM BORDELL
Steinfurt/Muenster - Waffen, Drogen, Prostitution - die Freundin des Bandidos-Aussteigers wusste eine Menge zu erzaehlen. "Sie sprudelte foermlich ueber", erinnerte sich die muensterische Kripobeamtin im Zeugenstand vor der Grossen Strafkammer des muensterischen Landgerichts an die zweitaegige Vernehmung der Frau. Sie war kurz zuvor mit dem ehemaligen Schatzmeister des Steinfurters Chapters aus Spanien zurueckgekehrt, wohin das Paerchen Wochen zuvor gefluechtet war.
Von Axel Roll
Foto
Nach den Aussagen des Kronzeugen bei der Polizei fanden auch in Steinfurt umfangreiche Razzien bei den "Bandidos" statt, bei den Drogen und Waffen gefunden wurden. Foto: Drunkenmoelle
Die Freundin des Kronzeugen, der inzwischen mit ihr ins Zeugenschutzprogramm aufgenommen worden ist, arbeitete vor ihrer Flucht als Prostituierte im Bordell "Golden Dreams" in Schuettdorf, das einem der sechs Angeklagten gehoerte. Wie sie der Polizei berichtet hatte, nahmen ihre Kolleginnen alle Kokain. "Sonst waere es dort nicht auszuhalten gewesen", gab die 45-jaehrige Polizistin die Worte der Zeugin wieder.
KOKAIN IMMER GRIFFBEREIT
Den Stoff soll es fuer 50 Euro das Gramm, abgepackt in Plastiktuetchen, beim Chef gegeben haben. Der soll immer 250 Gramm im Buero des Etablissements griffbereit gelagert haben. Nach dem Kauf haben die Frauen das Kokain im BH versteckt, so die Zeugin.
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Unlautere Geschäfte
Gestern erging das Urteil gegen einen der Steuerhinterziehung angeklagten Bordellbetreiber aus Kalkar.Foto: Kristin Dowe
Kalkar. Ein mildes Urteil erhielt der 70-jährige Betreiber eines Bordells in Kalkar wegen Steuerhinterziehung und nicht gezahlter Sozialabgaben
Verhältnismäßig glimpflich ist ein 70-jähriger Bordellbetreiber aus Kalkar davon gekommen, den die 9. Kammer des Landgerichts Kleve gestern wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsgeld in 133 Fällen und Steuerhinterziehung in 100 Fällen bei einem Gesamtschaden von 540 000 Euro verurteilte: Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung setzte die Kammer unter Vorsitz von Richter Christian Henckel als Strafmaß an – deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten beantragt hatte. Ohne Bewährung, wohl bemerkt.
So sah Staatsanwalt Hendrik Timmer es als erwiesen an, dass der Inhaber des Clubs sich durchaus über die rechtlichen Defizite seines Abrechnungssystems im Klaren war: „Der Angeklagte hat früher als Spielwarenhändler gearbeitet. Er wusste, was es bedeutet, Angestellte zu haben und kannte seine Pflichten als Arbeitgeber.“
Denn anders als der 70-Jährige das Gericht im Laufe des Prozesses glauben machen wollte, waren die in dem Club tätigen Prostituierten keine selbstständigen Unternehmerinnen, sondern abhängig beschäftigte Angestellte. So bestimmte der Kalkarer die Preispolitik in dem Etablissement (das „Stichgeld“, wie es im Rotlicht-Milieu treffend heißt) und die Prostituierten mussten sich an vorgegebene Arbeitszeiten halten – auch wenn es für sie einen gewissen Kulanzspielraum gab. Ihre Einnahmen mussten sie akribisch dokumentieren, dann wurde mit dem Chef Fifty-Fifty gemacht. Ein Prozedere, bei dem augenscheinlich beide Seiten profitierten, da die Damen kein unternehmerisches Risiko zu tragen hatten und der Angeklagte sich von der Werbung bis zu den Arbeitsutensilien um alles kümmerte. Dieser hatte dadurch deutlich mehr Geld in der Tasche.
Verteidiger Deckers präsentierte dem Gericht seinen Mandanten indes nicht als berechnenden Steuerbetrüger, sondern als einen Menschen, der sich unbeabsichtigt in diese missliche Lage gebracht hatte. Die Rechtsprechung spricht dann von einem „vermeidbarem Verbotsirrtum“ – will heißen, dass sich der Angeklagte spätestens nach der ersten Hausdurchsuchung hätte erkundigen müssen, wie die Einnahmen korrekt zu versteuern sind, was er aber nicht tat.
Recht gab das Gericht dem Verteidiger im Hinblick auf Versäumnisse des Finanzamtes, das sich in dem Fall offenbar auch nicht mit Ruhm bekleckert hatte: So hatte man dem Angeklagten die Anwendung des sogenannte „Düsseldorfer Verfahren“, ein vereinfachtes Prozedere für die Besteuerung von Prostitution, regelrecht aufgenötigt. Dabei wurde allerdings nicht geprüft, ob für die Anwendung überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, nämlich die Selbstständigkeit der dort tätigen Damen. Ein Argument, das die Kammer strafmildernd würdigte.
Ob die zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe für den Angeklagten nun eine ernsthafte Sanktion darstellt, bleibt abzuwarten, zeugt sein Verhalten nach den Taten aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht gerade von Einsicht. Timmer: „Selbst nach der Anklage hat er einfach weitergemacht.“
So bediente der Angeklagte sich einiger Kniffe, um sich den Forderungen von Finanzamt und Krankenkasse zu entziehen: Da wurde spontan eine Grundschuld eingetragen, eine Gütertrennung mit der Ehefrau vereinbart und 25 000 Euro auf das Treuhandkonto seines vormaligen Verteidigers geschoben.
Nichtsdestotrotz gelobt der 70-Jährige Besserung: Vor Gericht präsentierte er Mietverträge für die Damen, die fortan tatsächlich selbstständig in seinem Club tätig sein sollen. Die Internetseite ist zurzeit offline, das Auto verkauft – wie zum Zeichen, dass in Kalkar künftig eine ordentlich abgerechnet wird.
http://www.derwesten.de/staedte/nachric ... 91795.html
Interessant, das der Richter die Beteiligung am Düsseldorfer VErfahren als strafmildernd in dem Strafmass bewertet.
richtiger wäre das Düsseldorfer Verfahren als verfassungswidirg zu erklären.
Gestern erging das Urteil gegen einen der Steuerhinterziehung angeklagten Bordellbetreiber aus Kalkar.Foto: Kristin Dowe
Kalkar. Ein mildes Urteil erhielt der 70-jährige Betreiber eines Bordells in Kalkar wegen Steuerhinterziehung und nicht gezahlter Sozialabgaben
Verhältnismäßig glimpflich ist ein 70-jähriger Bordellbetreiber aus Kalkar davon gekommen, den die 9. Kammer des Landgerichts Kleve gestern wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsgeld in 133 Fällen und Steuerhinterziehung in 100 Fällen bei einem Gesamtschaden von 540 000 Euro verurteilte: Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung setzte die Kammer unter Vorsitz von Richter Christian Henckel als Strafmaß an – deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten beantragt hatte. Ohne Bewährung, wohl bemerkt.
So sah Staatsanwalt Hendrik Timmer es als erwiesen an, dass der Inhaber des Clubs sich durchaus über die rechtlichen Defizite seines Abrechnungssystems im Klaren war: „Der Angeklagte hat früher als Spielwarenhändler gearbeitet. Er wusste, was es bedeutet, Angestellte zu haben und kannte seine Pflichten als Arbeitgeber.“
Denn anders als der 70-Jährige das Gericht im Laufe des Prozesses glauben machen wollte, waren die in dem Club tätigen Prostituierten keine selbstständigen Unternehmerinnen, sondern abhängig beschäftigte Angestellte. So bestimmte der Kalkarer die Preispolitik in dem Etablissement (das „Stichgeld“, wie es im Rotlicht-Milieu treffend heißt) und die Prostituierten mussten sich an vorgegebene Arbeitszeiten halten – auch wenn es für sie einen gewissen Kulanzspielraum gab. Ihre Einnahmen mussten sie akribisch dokumentieren, dann wurde mit dem Chef Fifty-Fifty gemacht. Ein Prozedere, bei dem augenscheinlich beide Seiten profitierten, da die Damen kein unternehmerisches Risiko zu tragen hatten und der Angeklagte sich von der Werbung bis zu den Arbeitsutensilien um alles kümmerte. Dieser hatte dadurch deutlich mehr Geld in der Tasche.
Verteidiger Deckers präsentierte dem Gericht seinen Mandanten indes nicht als berechnenden Steuerbetrüger, sondern als einen Menschen, der sich unbeabsichtigt in diese missliche Lage gebracht hatte. Die Rechtsprechung spricht dann von einem „vermeidbarem Verbotsirrtum“ – will heißen, dass sich der Angeklagte spätestens nach der ersten Hausdurchsuchung hätte erkundigen müssen, wie die Einnahmen korrekt zu versteuern sind, was er aber nicht tat.
Recht gab das Gericht dem Verteidiger im Hinblick auf Versäumnisse des Finanzamtes, das sich in dem Fall offenbar auch nicht mit Ruhm bekleckert hatte: So hatte man dem Angeklagten die Anwendung des sogenannte „Düsseldorfer Verfahren“, ein vereinfachtes Prozedere für die Besteuerung von Prostitution, regelrecht aufgenötigt. Dabei wurde allerdings nicht geprüft, ob für die Anwendung überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, nämlich die Selbstständigkeit der dort tätigen Damen. Ein Argument, das die Kammer strafmildernd würdigte.
Ob die zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe für den Angeklagten nun eine ernsthafte Sanktion darstellt, bleibt abzuwarten, zeugt sein Verhalten nach den Taten aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht gerade von Einsicht. Timmer: „Selbst nach der Anklage hat er einfach weitergemacht.“
So bediente der Angeklagte sich einiger Kniffe, um sich den Forderungen von Finanzamt und Krankenkasse zu entziehen: Da wurde spontan eine Grundschuld eingetragen, eine Gütertrennung mit der Ehefrau vereinbart und 25 000 Euro auf das Treuhandkonto seines vormaligen Verteidigers geschoben.
Nichtsdestotrotz gelobt der 70-Jährige Besserung: Vor Gericht präsentierte er Mietverträge für die Damen, die fortan tatsächlich selbstständig in seinem Club tätig sein sollen. Die Internetseite ist zurzeit offline, das Auto verkauft – wie zum Zeichen, dass in Kalkar künftig eine ordentlich abgerechnet wird.
http://www.derwesten.de/staedte/nachric ... 91795.html
Interessant, das der Richter die Beteiligung am Düsseldorfer VErfahren als strafmildernd in dem Strafmass bewertet.
richtiger wäre das Düsseldorfer Verfahren als verfassungswidirg zu erklären.
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Landgericht Frankfurt 03.05.2016
VON NEONAZIS VERGEWALTIGT
Von Hanning Voigts
Foto
Die beiden angeklagten Neonazis sind unter anderem bei den "Nationalen Sozialisten Rhein-Main" aktiv. (Symbolbild)
Im Prozess gegen zwei Neonazis sagt vor dem Landgericht Frankfurt die Frau aus, die sie vergewaltigt haben sollen. Ein Video, das die Angeklagten von der Tat gemacht haben, zeigt so harte Szenen dass eine Anwaeltin und eine Gerichtsdienerin sie nicht ertragen.
Es ist kein leichter Gang fuer Katharina R.. Kaum sitzt die 36-jaehrige Sexarbeiterin auf dem Zeugenstuhl, laesst sie ihre Anwaeltin verkuenden, dass sie lieber unter Ausschluss der Oeffentlichkeit aussagen wuerde - nur mit einem Bekannten im Saal, als Beistand. Also muessen alle Beobachter auf den Flur, sehen R. aber bald wieder: Bereits nach kurzer Zeit braucht die Frau eine Pause und stuermt mit traenenverschmiertem Make-up aus dem Gerichtssaal.
Im September vergangenen Jahres sollen Kai K. und Nils I. Katharina R. misshandelt und vergewaltigt haben. Die beiden Neonazis, seit Jahren einschlaegig bekannte Kader der "Nationalen Sozialisten Rhein-Main", sollen ihr 300 Euro fuer Sex versprochen und sie in K's Wohnung in Sossenheim gelotst haben. Dort allerdings, so hat R. bei der Polizei ausgesagt, haetten die Maenner sie gezwungen, vor ihnen zu knien und sie zu befriedigen, sie haetten sie ins Gesicht, auf den Ruecken und aufs Gesaess geschlagen, mit der Hand und einer Peitsche. Am Ende habe Kai K. noch versucht, sie um ihr Geld zu betruegen.
Nachdem das Gericht R. befragt hat, wird ebenfalls hinter verschlossenen Tueren ein Video der Tat vorgespielt, das die Angeklagten selbst gefilmt haben. Es muessen harte Szenen sein, die die Richter zu sehen bekommen: Eine Anwaeltin und die Gerichtsdienerin ertragen den Film nicht und kommen mit angewiderten Gesichtern aus dem Saal.
Dann sagt eine 33-jaehrige Polizistin aus, dass Katharina R. am Tag nach der Tat vernommen hat. Die Beamtin schildert, dass die Frau einen mitgenommenen Eindruck gemacht habe. Sie habe geschildert, dass sie mit leichten Klapsen ja noch einverstanden gewesen sei, die Angeklagten haetten sie aber richtig geschlagen, besonders Kai K. Sie habe Angst gehabt und geweint, aber alles mitgemacht, "aus Angst, dass es noch schlimmer wird".
Neonazi ringt um Fassung
Kai K., 31 Jahre alt, ein bulliger Typ mit kurzgeschorenen Haaren, hoert den Schilderungen der Beamtin regungslos zu. Sein Kamerad Nils I. jedoch ringt bei der Aussage der Polizistin sichtbar um Fassung. Immer wieder streicht der schmale 25-Jaehrige sich mir den Haenden ueber das blasse Gesicht, er kaempft mit den Traenen und schnieft.
Am Ende sagt ein Sachverstaendiger zur Frage aus, ob die Angeklagten, zum Tatzeitpunkt offenbar betrunken, ueberhaupt Herr ihrer Sinne waren. Und er sieht keinen Hinweis darauf, dass die beiden Neonazis nicht wussten, was sie da taten. Vor allem Kai K., dem noch eine zweite Vergewaltigung und ein dritter Versuch vorgeworfen werden, sei durch "Dominanzstreben" und Respektlosigkeit gegenueber Katharina R. aufgefallen. Das zeige sich etwa in einem Satz, den er laut seinem Opfer gesagt haben soll: "Heroinhuren sind die besten, die machen alles mit." K. sei bei der stundenlangen Tat kuehl und planvoll vorgegangen.
Ein Urteil wird kommende Woche erwartet.
http://www.fr-online.de/gericht/landger ... 82582.html
Fuer mich alles abscheulich und eine Unverschaemtheit, zu sagen, man koenne mit (Heroin?)Huren alles machen, sie seien die Besten. Ich koennte heulen ...
VON NEONAZIS VERGEWALTIGT
Von Hanning Voigts
Foto
Die beiden angeklagten Neonazis sind unter anderem bei den "Nationalen Sozialisten Rhein-Main" aktiv. (Symbolbild)
Im Prozess gegen zwei Neonazis sagt vor dem Landgericht Frankfurt die Frau aus, die sie vergewaltigt haben sollen. Ein Video, das die Angeklagten von der Tat gemacht haben, zeigt so harte Szenen dass eine Anwaeltin und eine Gerichtsdienerin sie nicht ertragen.
Es ist kein leichter Gang fuer Katharina R.. Kaum sitzt die 36-jaehrige Sexarbeiterin auf dem Zeugenstuhl, laesst sie ihre Anwaeltin verkuenden, dass sie lieber unter Ausschluss der Oeffentlichkeit aussagen wuerde - nur mit einem Bekannten im Saal, als Beistand. Also muessen alle Beobachter auf den Flur, sehen R. aber bald wieder: Bereits nach kurzer Zeit braucht die Frau eine Pause und stuermt mit traenenverschmiertem Make-up aus dem Gerichtssaal.
Im September vergangenen Jahres sollen Kai K. und Nils I. Katharina R. misshandelt und vergewaltigt haben. Die beiden Neonazis, seit Jahren einschlaegig bekannte Kader der "Nationalen Sozialisten Rhein-Main", sollen ihr 300 Euro fuer Sex versprochen und sie in K's Wohnung in Sossenheim gelotst haben. Dort allerdings, so hat R. bei der Polizei ausgesagt, haetten die Maenner sie gezwungen, vor ihnen zu knien und sie zu befriedigen, sie haetten sie ins Gesicht, auf den Ruecken und aufs Gesaess geschlagen, mit der Hand und einer Peitsche. Am Ende habe Kai K. noch versucht, sie um ihr Geld zu betruegen.
Nachdem das Gericht R. befragt hat, wird ebenfalls hinter verschlossenen Tueren ein Video der Tat vorgespielt, das die Angeklagten selbst gefilmt haben. Es muessen harte Szenen sein, die die Richter zu sehen bekommen: Eine Anwaeltin und die Gerichtsdienerin ertragen den Film nicht und kommen mit angewiderten Gesichtern aus dem Saal.
Dann sagt eine 33-jaehrige Polizistin aus, dass Katharina R. am Tag nach der Tat vernommen hat. Die Beamtin schildert, dass die Frau einen mitgenommenen Eindruck gemacht habe. Sie habe geschildert, dass sie mit leichten Klapsen ja noch einverstanden gewesen sei, die Angeklagten haetten sie aber richtig geschlagen, besonders Kai K. Sie habe Angst gehabt und geweint, aber alles mitgemacht, "aus Angst, dass es noch schlimmer wird".
Neonazi ringt um Fassung
Kai K., 31 Jahre alt, ein bulliger Typ mit kurzgeschorenen Haaren, hoert den Schilderungen der Beamtin regungslos zu. Sein Kamerad Nils I. jedoch ringt bei der Aussage der Polizistin sichtbar um Fassung. Immer wieder streicht der schmale 25-Jaehrige sich mir den Haenden ueber das blasse Gesicht, er kaempft mit den Traenen und schnieft.
Am Ende sagt ein Sachverstaendiger zur Frage aus, ob die Angeklagten, zum Tatzeitpunkt offenbar betrunken, ueberhaupt Herr ihrer Sinne waren. Und er sieht keinen Hinweis darauf, dass die beiden Neonazis nicht wussten, was sie da taten. Vor allem Kai K., dem noch eine zweite Vergewaltigung und ein dritter Versuch vorgeworfen werden, sei durch "Dominanzstreben" und Respektlosigkeit gegenueber Katharina R. aufgefallen. Das zeige sich etwa in einem Satz, den er laut seinem Opfer gesagt haben soll: "Heroinhuren sind die besten, die machen alles mit." K. sei bei der stundenlangen Tat kuehl und planvoll vorgegangen.
Ein Urteil wird kommende Woche erwartet.
http://www.fr-online.de/gericht/landger ... 82582.html
Fuer mich alles abscheulich und eine Unverschaemtheit, zu sagen, man koenne mit (Heroin?)Huren alles machen, sie seien die Besten. Ich koennte heulen ...
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Zum obigen Artikel jetzt das Urteil
VERGEWALTIGUNGSPROZESS IN FRANKFURT
Von Hanning Voigts
Im Vergewaltigungsprozess gegen zwei Neonazis vor dem Frankfurter Landgericht wird einer der angeklagten, der 31 Jahre alte Nazikader Kai K., zu vier Jahren Haft verurteilt. Sein Kamerad wird freigesprochen. K. sei in seinem Frauenbild "massiv gestoert", so der Richter.
Weiterlesen auf:
www.fr-online.de/gericht/vergewaltigung ... 31388.html
VERGEWALTIGUNGSPROZESS IN FRANKFURT
Von Hanning Voigts
Im Vergewaltigungsprozess gegen zwei Neonazis vor dem Frankfurter Landgericht wird einer der angeklagten, der 31 Jahre alte Nazikader Kai K., zu vier Jahren Haft verurteilt. Sein Kamerad wird freigesprochen. K. sei in seinem Frauenbild "massiv gestoert", so der Richter.
Weiterlesen auf:
www.fr-online.de/gericht/vergewaltigung ... 31388.html
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
PROSTITUTION ALS "EXORBITANES" GESCHAEFTSMODELL
Verbrecherkartelle liefern Frauen und Kinder aus armen Laendern an Europas Bordelle und Strassenstriche. Sie nutzen die klassischen Routen des Rauschgift- und Waffenhandels. Ihre Renditen sind enorm.
Was wissen wir ueber den dunklen Kontinent des Menschenhandels? Alle Zahlen und Statistiken beruhen auf Schaetzungen - auf Ermittlungen, Opferaussagen, Prozessen aus Laendern, in denen sie Ware Mensch erbeutet und aus den Laendern, in denen sie ausgebeutet wird. Diese Informationen, die das United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) sammelt, erlauben Hochrechnungen, die den realen Verhaeltnissen nahekommen duerften.
Danach sind 55 bis 60 Prozent aller Opfer des weltweiten Menschenhandels junge Maedchen und Frauen. Durchschnittliche Einnahme des "Besitzers" pro Koerper: 65.000 Dollar - ein Annaeherungswert. In die Statistik gehoeren die regionalen Preise fuer sexuelle Dienstleistungen in den Ursprungslaendern ein wie auch die horrenden Gewinne in den Bordellen Westeuropas.
Weiterlesen auf:
www.welt.de/politik/deutschland/article ... odell.html
Verbrecherkartelle liefern Frauen und Kinder aus armen Laendern an Europas Bordelle und Strassenstriche. Sie nutzen die klassischen Routen des Rauschgift- und Waffenhandels. Ihre Renditen sind enorm.
Was wissen wir ueber den dunklen Kontinent des Menschenhandels? Alle Zahlen und Statistiken beruhen auf Schaetzungen - auf Ermittlungen, Opferaussagen, Prozessen aus Laendern, in denen sie Ware Mensch erbeutet und aus den Laendern, in denen sie ausgebeutet wird. Diese Informationen, die das United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) sammelt, erlauben Hochrechnungen, die den realen Verhaeltnissen nahekommen duerften.
Danach sind 55 bis 60 Prozent aller Opfer des weltweiten Menschenhandels junge Maedchen und Frauen. Durchschnittliche Einnahme des "Besitzers" pro Koerper: 65.000 Dollar - ein Annaeherungswert. In die Statistik gehoeren die regionalen Preise fuer sexuelle Dienstleistungen in den Ursprungslaendern ein wie auch die horrenden Gewinne in den Bordellen Westeuropas.
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