ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
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Arum
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Arum »

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Hamster hat geschrieben: Und dann gab er uns gestern einen, nein gleich ZWEI Gruende, um richtig, richtig wuetend zu werden. Erstens: die CDU/CSU-Fraktion, die dem ansonsten wirklich ziemlich guten Gesetzentwurf zu § 177 noch unterjubelte, dass mit der Gesetzesaenderung auch Ausweisungen erleichtert werden sollen.
Und das kam der Autorin irgendwie unerwartet??? Was hat die denn so die ganze Zeit gemacht? Nicht so richtig mitbekommen, dass der ganze Schlamassel von vorne herein als eine Kampfansage an Ausländerinnen gedacht war? So gut wie die meist fremdenfeindliche Massnahme des deutschen Staates seit 1945? Wenn auch diesmal aus Krokodilstränen der Betroffenheit gestrickt?
Guten Abend, schöne Unbekannte!

Joachim Ringelnatz

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Arum
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Beitrag von Arum »

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ehemaliger_User hat geschrieben: Wenn ich sehe, dass sich Prostitution weiter verändert von der Freiwilligkeit zur Armuts- und Zwangsprostitution, werde ich mich sehr dafür einsetzen, dass sie verboten wird.
Na, da werden wir mal schauen, ob die Gutherzige sich ebenso stark dafür einsetzen wird, dass deutsche Firmen junge Frauen in Rumänien usw. nicht zu schlimmen Niedrigstlöhnen in ihren Niederlassungen arbeiten lassen werden, solche Frauen etwa, die sonst der "Armutsprostitution" nachgegangen wären. Ich fürchte aber doch sehr, die Frau Maag betrachtet solche Wahl der Ausbeutung als eine Angelegenheit reinster Freiwilligkeit.
Guten Abend, schöne Unbekannte!

Joachim Ringelnatz

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lust4fun
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von lust4fun »

Die Debatte auf XING verdient Aufmerksamkeit:

https://www.xing.com/news/klartext/die- ... 536_datc_1


Liebe Grüße in dieser Zeit,
l4f

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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

Wenn ich es recht besehe, muss sich der Bundesrat noch mit dem ProstSchuG und den anderen Regelungen im SExualstrafrecht befassen. Und das wird erst nach der Sommerpause der Fall sein. Noch besteht Hoffnung und es hängt an den Grünen.

Wir bleiben dran!

Kasharius grüßt

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Lucille
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Beitrag von Lucille »

Hieß es nicht, der Bundesrat darf/braucht/muß/soll genau nicht zustimmungsberechtigt sein?
... so war doch der ' gelungene Schachzug ' mit der Alibi-Vorab-Anhörung im Bundesrat mit seinen ' Schein-Empfehlungen'...

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friederike
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von friederike »

Laut der Pressemeldung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.07.2016 bedarf das Gesetz nicht der Zustimmung des Bundesrates.

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Hamster
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Hamster »

Hier vielleicht noch mal etwas Nachhilfeunterricht, wie ein Gesetz entsteht:

Wie entsteht ein Gesetz?
[.....] Einleitung

Der Bundestag stimmt ab

Der erste Schritt zu einem neuen Bundesgesetz ist die sogenannte 'Gesetzesinitiative'. So nennt man es, wenn die Bundesregierung, der Bundesrat oder mehrere Abgeordnete des Bundestages, naemlich mindestens 30, einen Entwurf fuer das Gesetz gemacht haben. Ueber den Entwurf wird zunaechst einmal im Bundestag diskutiert. Danach wird er von Fachleuten genau ueberprueft und vielleicht noch ein bisschen veraendert. Der Bundestag stimmt schliesslich ueber den entgueltigen Entwurf ab. Meistens reicht dabei die 'relative Mehrheit'. Das bedeutet, dass dem Gesetz zugestimmt wurde, wenn mehr Abgeordnete dafuer gestimmt haben als dagegen. Bei besonders wichtigen Gesetzen reicht die relative Mehrheit aber nicht: Soll zum Beispiel ein kleiner Teil des Grundgesetzes geaendert werden, muessen mindestens zwei Drittel der Abgeordneten dafuer sein. Wenn der Bundestag fuer ein Gesetz gestimmt hat, sagt man auch, es hat es 'verabschiedet'.

Naechste Station: der Bundesrat

Die Zustimmung des Bundestages reicht aber noch nicht aus, um ein Gesetz gueltig zu machen. Als naechstes muss der Bundesrat darueber entscheiden. Je nachdem, was fuer eine Art von das Gesetz das ist, gibt es dafuer verschiedene Moeglichkeiten: Bei wichtigen Gesetzen, wie zum Beispiel Vertraegen mit anderen Staaten, muessen auch die Mitglieder des Bundesrates dafuer stimmen. Wenn sie das nicht tun, versuchen Bundestag und Bundesrat in dem so genannten Vermittlungsausschuss doch noch eine gemeinsame Loesung zu finden. Solche Gesetze nennt man Zustimmungsgesetze. Die andere Art von Gesetz ist das Einspruchsgesetz: Hier kann der Bundesrat nur sagen, ob er Bedenken gegen das Gesetz hat und es dadurch ablehnen. Das nennt man Einspruch. Wenn das passiert, muss der Bundestag noch einmal abstimmen. Wenn die Abgeordneten wieder fuer das Gesetz stimmen, kann der Bundesrat nichts mehr dagegen tun.

Auch der Bundespraesident entscheidet mit

Damit ein Gesetz schliesslich gueltig wird, muessen es noch einige wichtige Leute unterschreiben. Zunaechst ist das der zustaendige Minister - ein neues Steuergesetz wird zum Beispiel vom Finanzminister unterzeichnet. Danach unterschreibt die Bundeskanzlerin. Und als letzes muss der Bundespraesident unterzeichnen. Wenn alle unterschrieben haben, wird das Gesetz in einer besonderen Zeitschrift, dem Bundesgesetzblatt, veroeffentlicht. Zwei Wochen spaeter nach der Veroeffentlichung tritt das Gesetz dann meistens in Kraft.

www.neuneinhalb.wdr.de/lexikon/G/gesetz.php5

Und jetzt ein Link, in dem wirklich in leichter Sprache (wurde ja oft diskutiert) erklaert wird, wie ein Gesetz entsteht:

https://www.bundestag.de/leichte_sprach ... setzgebung

Und nun kleine Info von mir:
Der Bundesrat, das sind alle 16 Bundeslaender von Deutschland:

Baden-Wuerttemberg, Landeshauptstadt Stuttgart
Freistaat Bayern, Landeshauptstadt Muenchen
Berlin
Brandenburg, Landeshauptstadt Potsdam
Freie Hansestadt Bremen
Freie und Hansestadt Hamburg
Hessen, Landeshauptstadt Wiesbaden
Mecklenburg-Vorpommern, Landeshauptstadt Schwerin
Niedersachsen, Landeshauptstadt Hannover
Nordrhein-Westfalen, Landeshauptstadt Duesseldorf
Rheinland-Pfalz, Landeshauptstadt Mainz
Saarland, Landeshauptstadt Saarbruecken
Freistaat Sachsen, Landeshauptstadt Dresden
Sachsen-Anhalt, Landeshauptstadt Magdeburg
Schleswig-Holstein, Landeshauptstadt Kiel
Freistaat Thueringen, Landeshauptstadt Erfurt

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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

@Hamster

lieben Dank für die gelungene "Nachhilfe".

@all

ich halte das Gesetz für zustimmungspflichtig. Die vorab Befassung durch denm Bundesrat war erforderlich, da es sich beim dem Gesetz um einen Entwurf der Bundesregierung handelte. Egal ob man das Gesetz als Einspruchsgesetz behandelt oder für zustimmungsbedürftig hält, in jedem Fall muss sich der Bundesrat damit befassen.

Kasharius grüßt

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Jupiter
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Jupiter »

@Kasharius, braucht es wirklich eine neue extra Abstimmung im Bundesrat? Arbeitet die Bundesregierung die Änderungswünsche von Bundestag und Bundesrat ein, geht das Gesetz doch im Umlaufverfahren ohne neue Abstimmung durch, da ja schon über die Änderungswünsche jeweils abgestimmt wurde.

Gruß Jupiter
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.

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Lady Tanja
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Beitrag von Lady Tanja »

Man mag mich jetzt köpfen, aber:

Ich bin froh, daß es jetzt (erstmal) vorbei ist. Das Gesetz ist durch; nun können wir warten, wie die einzelnen Länder die Umsetzung vollziehen.

Bis dahin möchte ich eigentlich nur in Ruhe arbeiten und endlich mal nicht auf die nächste Abstimmungsrunde warten müssen.

Ich bin müde,

lieben Gruß,
LadyTanja

Klaus Fricke
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Klaus Fricke »

Was tun?

Politische Handlungsmöglichkeiten

Die Möglichkeiten, aktuell noch auf das Gesetz einzuwirken, sehe ich als äusserst begrenzt. Ich denke nicht, das dies die Option ist, die Vorrang haben sollte


Juristische Handlungsmöglichkeiten

a) SW und ihre Vertretungen
Sicher sollte der juristische Weg beschritten werden. Da sind der BesD und der bufas etc für die SW gefordert

b) Der BSD, auch der UEGD und einzelne Betreibende
von Sexarbeitsorten sind gefordert, wenn es um die Rechte der Betreibenden geht (die unauflöslich mit denen der SW verbunden sind).

Aus der Sicht eines kleinen Sexarbeitsortes, wie es unser "Haus9" ist, werden wir mit der Formulierung eines Betriebskonzeptes konfrontiert, in dem wir zu beschreiben haben, wie wir die Auflagen des Gesetzes im Betriebsalltag umzusetzen beabsichtigen. Zu den Pflichten, denen wir mit dem Betriebskonzept zu folgen haben, wird die Kontrolle der Mieterinnen gehören. Insbesondere werden wir, sofern wir eine Betriebserlaubnis erlangen wollen, zu kontrollieren und im Betriebskonzept festzuhalten und zu beschreiben haben, wie wir deren Anmeldebestätigung zu kontrollieren gedenken und wie wir dies dokumentieren und wie wir gedenken deren Handlungsmächtigkeit festzustellen.

Unsere Rechtsauffassung ist, dass es unzulässig ist, Daten über den sexuellen Umgang von Dritten zu sammeln, diese zu speichern und vor allem, diese an Dritte weiterzugeben. Unsere Rechtsauffassung ist, dass eine Feststellung der Handlungsmächtigkeit einer Person die Kompetenzen eines privaten Unternehmens weit überschreitet. Wir würden damit weit in das Recht auf freie Berufsausübung von Sexarbeitenden eingreifen und in deren Rechte auf eine freie Lebensführung eingreifen, ohne über die fachliche Kompetenz zu verfügen, solche Beurteilungen auch nur im Ansatz abgeben zu können. Eine solche Beurteilung kann nur in einem rechtsstaatlichen Verfahren, wahrscheinlich nur gerichtlich erfolgen. Wir bezweifeln, dass diese Prüfung durch uns rechtsstaatlich zulässig ist.

Wir sind, spätestens sobald der Gesetzestext, der verabschiedet wurde, veröffentlicht wird, aufgefordert ein Betriebskonzept zu verfassen, um unseren Betrieb weiterführen zu können. Wir haben schwere rechtliche Bedenken gegen die Pflichten, die uns in diesem Zusammenhang auferlegt werden. Unsere Absicht ist es, ab Mitte Oktober (bis dahin sind wir nicht in D) mit anderen Betreibenden und Organisationen für Betreibende wenigstens die o.g. Rechtsbedenken juristisch prüfen zu lassen und gegebenenfalls dagegen zu klagen.


Soziale Handlungsmöglichkeiten

In einem Video-Beitrag von Welt / N24 äussert die Sprecherin kurz vor dem 02.06.2016 gegenüber Johanna Weber, dass Emnid eine Erhebung getätigt hätte, aus der hervorgeht, dass eine deutliche Mehrheit junger Menschen in D sich gegen SW aussprechen würde. Dies widerspricht älteren Ergebnissen, nach denen eine Mehrheit der befragten Menschen in D sich für das Recht auf Ausübung undWahrnehmung von SW ausgesprochen haben.

Johanna Weber antwortet im Video ( der Link führt leider nicht direkt zu dem Beitrag, vielleicht kannn der BesD oder Johanna einen weiterführenden Link beisteuern ) nicht direkt auf diese Zahlen von N24 / Welt. Ich finde keine Erhebung über die Emnid berichtet, die die Aussage, dass eine deutliche Mehrheit junger Menschen SW ablehnt bestätigt (sofern Lesende dieser Zeilen einen Hinweis haben, würde ich mich sehr freuen, ihn zu erhalten). Es könnte also sein, dass es sich bei der Aussage der Redakteurin um eine Falschmeldung handelt. Davon gehe ich jedoch nicht aus. Sofern die Aussage valid ist, ist dies für die SW bedenklich. Die Kampagne zur Ächtung der SW hätte in diesem Fall bei jungen Menschen erhebliche Zustimmung.

Spätestens dass wäre ein Anlass für alle Pro-SW-Aktiven, ihre Bemühungen fortzusetzen sich in alle gesellschaftlichen Diskurse einzubringen, die Freiheitsrechte und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit berühren.


Opportunismus

Ich stimme der Position von Dona Carmen zu, dass eine fundamentale Opposition gegen die abolitionistische Auffassungen in Politik und Gesellschaft erforderlich ist und ein Taktieren mit den liberalen Kräften der Grünen und der SPD etc zur Abmilderung der Gesetzesvorhaben nicht zielführend ist. Auch die Kritik, dass es dies nie war, die Dona Carmen äussert, ist zulässig. Ich wage aber nicht zu beurteilen, ob sie richtig ist. Die fundamentale Kritik aus dem Diskurs ausschließen zu wollen, wie es akklamativ auf dem 2. Kongress des BesD geschah, ist, so meine Meinung, angesichts der Entwicklung, ein Fehler der deutschen Hurenbewegung gewesen. Die kritischen Nachfragen von Gerhard Wallentowitz und Norbert Holz an Frau Prof. Wersig hinwegzuklatschen, war eher ein Ausdruck diskursnegierender Verhaftung als emanzipatorischen Aufbruchs. Die Hurenbewegung hat sich damit keinen Dienst erwiesen. Die Diskursbereitschft und -fähigkeit sollte ausgeprägter sein.

Der abolitionistische Diskurs um den Menschenhandel, der zentrale Grundlage der Diffamierung der SW als kriminogen ist, der SW und die in ihr Aktiven der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit unterwirft, der die Hurophobie als menschenrechtlich begründet konstruiert, ist, jenseits der Diskussion um einzelne Gesetzesvorhaben, zurückzuweisen. Alle, die den Diskurs um den Menschenhandel als einen um die SW führen, kommen als Bündniskräfte für die SW nicht in Frage.

Alle die den Diskurs um Ausbeutung, gegen die Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich und gegen die moralische Bevormundung mit einem Ideal des besseren Menschen zum Ausgangspunkt ihres Handelns machen, könnten Bündniskräfte sein. Kräfte bei den Linken, die moralischen Strömungen in den Reihen der Linken gegen Sexarbeit aufgreifen - wie dies leider auch die Nachdenkseiten machen, die sonst kritisch alternative Positionen bündelnd zur Verfügung stellen - welche Ausbeutung in der Sexarbeit unter Vernachlässigung der strukturellen Gewalt kapitalistischer Verhältnisse in den Mittelpunkt ihrer Systemkritik stellen, sind reaktionäre Kräfte, die der Kategorie Links/Rechts Querfront ihre Begründung geben. Sie haben die Lehren aus den Zeiten des autoritären Sozialimperialsmus nicht gezogen, sind bestenfalls Verfechtende des Paternalismus im Gewand feministischer Rhetorik, sind Protagonisten eines linken Neofaschismus.

Sicher gibt es in einem System globaler Ausbeutung die Erscheinung, das Arbeitskraft transnational nachgefragt und aufgrund der unterschiedlichen Reproduktionskosten der Ware Arbeitskraft in verschiedenen Regionen der Welt unverhältnismässig ausgebeutet wird. Alle, die die Ausbeutung in den Mittelpunkt stellen und Verhältnisse anstreben, in denen Ausbeutung, in denen die Spaltung in Arm und Reich, in denen Ideologien des neuen Menschen, der Masstab des Richtigen sein soll, überwunden werden, mögen Bündniskräfte von SW sein. Die Kräfte, die vom Menschenhandel sprechen, und damit den Diskurs gegen das Recht auf SW führen, ist durch die fundamentale Dekonstruktion ihres moralischen Menschenhandelsbegriffes als faschistoide Gesinnung zu begegnen.

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Beitrag von Melanie_NRW »

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Lady Tanja hat geschrieben:Man mag mich jetzt köpfen, aber:

Ich bin froh, daß es jetzt (erstmal) vorbei ist. Das Gesetz ist durch; nun können wir warten, wie die einzelnen Länder die Umsetzung vollziehen.

Bis dahin möchte ich eigentlich nur in Ruhe arbeiten und endlich mal nicht auf die nächste Abstimmungsrunde warten müssen.

Ich bin müde,

lieben Gruß,
LadyTanja
Nein, vollstes Verständnis.. geht mir ähnlich.
Bin sogar froh, das man jetzt endlich mal alles schwarz auf weiß und in "trockenen Tüchern" hat.
Dieses ewige philosophieren und was wäre wenn... ist nun endlich vorbei.
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Beitrag von Jupiter »

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Melanie_NRW hat geschrieben: Bin sogar froh, das man jetzt endlich mal alles schwarz auf weiß und in "trockenen Tüchern" hat.
Dieses ewige philosophieren und was wäre wenn... ist nun endlich vorbei.
Leider wurde die kommunale Zuständigkeit nicht geklärt. Ich denke beim Genehmigungsverfahren wird sicher das Rechts- u. Odnungsamt der Kommune zuständig sein. Aber das Anmeldeverfahren ????? Falls bei der Polizei und ggf. der "Fütterung" polizeilicher Datenbanken, alles ohne einen wirksamen Datenschutz.

Anderseits hast du recht, es gibt kaum Einfluss und auf die Einrichtung eines "Runden Tisch" zur Umsetzung in den Ländern darf vereinzelt gehofft werden.
Gruß Jupiter
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Beitrag von Melanie_NRW »

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Jupiter hat geschrieben:          Bild

Leider wurde die kommunale Zuständigkeit nicht geklärt. Ich denke beim Genehmigungsverfahren wird sicher das Rechts- u. Odnungsamt der Kommune zuständig sein. Aber das Anmeldeverfahren ????? Falls bei der Polizei und ggf. der "Fütterung" polizeilicher Datenbanken, alles ohne einen wirksamen Datenschutz.
Menno.. das hatte ich so herrlich verdrängt eben... :Mel6
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Beitrag von Kasharius »

@Jupiter

is schon recht.

Kasharius grüßt und wartet ab

Klaus Fricke
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Klaus Fricke »

Erstarrung - Depression - Verantwortung

Das ProstSchG inklusive der Prüfung auf die Handlungsfähigkeit der SW wurde, trotz des Widerstandes der Pro-SW-Aktiven verabschiedet. Eventuell können auf dem juristischen Weg noch Verbesserungen für die SW auf den Weg gebracht werden.

Die Bestrebungen, die Stellung der SW, ihre Anliegen, in den Gesetzgebungsprozess einzubringen, müssen als gescheitert betrachtet werden. Glaubt man n24, Welt und Emnid sind bis zu 57 % der jungen Menschen für eine Abschaffung der Prostitution. Diese Aussage blieb seitens des BesD unwidersprochen, als sie in einem Interview Video mit Johanna Weber seitens einer n24 / Welt Redakteurin wiederholt geäussert wurde.

Ein bitteres Fazit. Das ProstSchG tritt unbeeinflusst durch die Pro-SW-Aktiven in Kraft und die Zustimmung zur SW sinkt, der BesD widerspricht dieser Darstellung nicht. Bei jungen Menschen, sinkt sie, so die passive Zustimmung des BesD, auf deutlich unter 50 %. Zeit sich damit auseinanderzusetzen. Alles andere wäre Zeitverschwendung.

Die verständliche posttraumatische Depression und Erstarrung der Pro-SW-Aktiven, ihre analytische Sprachlosigkeit zu diesem Desaster sollte schnellstens in einen Diskurs überführt werden, in dem die Bedingungsfaktoren, vor allem die der eigenen Unzulänglichkeiten betrachtet werden sollten.

Wo bleiben die selbstkritischen Einlassungen der wesentlichen Beteiligten, insbesondere des BesD, der sich 2013 in Frankfurt auf den Weg machte, die neue Spitze einer Deutschen Hurenbewegung zu sein? War nicht mehr drin? Was sind die Lehren? Wer trägt welche Verantwortung?

Die Verdrängung dieses Diskurses besorgt mich.
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von friederike »

Die jungen Leute werden auch älter ... :003

Eine Diskussion über Erfolge, Misserfolge oder Versagen unserer Hurenorganisationen erscheint mir nicht weiterführend. Was sollte das bringen? Wir hatten und haben es mit einem strammen Block von Ewiggestrigen zu tun, dem man mit Vernunftargumenten nicht zuleibe kommen konnte.

Wie so oft, kommt die Nagelprobe für das ProstSchG jetzt in der praktischen Umsetzung.

Wichtig ist wohl für die Zukunft, dass wir dem verbiesterten Feminismus mit seinen totalitären Ideen scharf entgegentreten und die Freiheit des Individuums verteidigen.

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Melanie_NRW »

@klaus

Manchmal vermisse ich hier den Like-Button, wie bei Facebook.

@Friederike

Stimmt, die Diskussion ist nicht mehr zielführend weil zu spät. Zu Spät weil sie nie geführt werden durfte und immer direkt im Keim erstickt wurde. Auch hier schon passiert.

Wobei ich nie verstanden habe, warum es nur eine Meinung geben darf... was dabei rauskommt sind frustrierte Aktivsten die deren Marschroute schon vor langer Zeit verlassen haben.

Ich hab das hier schon mal geschrieben. Meiner Meinung nach kann und darf es nicht nur eine Huren-Orga geben. Das wäre bzw ist falsch. Wir haben ja auch nicht nur eine Partei um die Interessen der Bürger zu vertreten.
Insofern ist es richtig und wichtig wenn sich für jede Ansicht und Meinung die passenden Vertreter/Orga findet.

Es gab ja nicht umsonst einige Austritte aus dem BesD. Statt sich aber mal selbstkritisch zu hinterfragen, tat man alles als Zickentum ab.

Auf der Strecke blieben dabei die eigentlichen Ziele.
Politik und Aktivismus ist nunmal ein Fulltime-Job. Love it or leave it. Macht man es nur halbherzig kommt eben sowas dabei raus.
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von friederike »

Insgesamt gesehen lag es meine ich nicht an der Lobbyarbeit. Es wurde niveauvoll argumentiert, es gab durchaus Bundesgenossen wie etwa den Deutschen Juristinnenbund, die Lobbyarbeit wurde auch gehört und wahrgenommen, auch von Presse und Öffentlichkeit. Es wurde allgemein vermerkt, dass die vermeintlich durch das Gesetz zu Schützenden dieses Gesetz vehement ablehnen.

Gegen die verhängnisvolle Koalition aus Schwedenmodell-Feministinnen und Staatsaufsichtsregulierern (mit einem kräftigen Schuss Anti-Osteuroparassismus übrigens) kann man kurzfristig kaum etwas bewegen. Das sind gesamtgesellschaftliche Entwicklungstendenzen, die man mit aller Kraft bekämpfen muss, aber mit langfristiger Perspektive. Korporatistische Regulierungswut, vertreten durch so unterschiedliche Politiker wie Maas (SPD), Schwesig (SPD), Weinberg (CDU), Pantel (CDU), Uhl (CSU), ist eine ganz allgemeine Gefahr für alle.

Das Gesetz muss jetzt erst einmal vor die Gerichte gebracht werden. Die Umsetzung muss verfolgt werden. Das Gesetz wird seine Schutzziele verfehlen, und das muss von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Schweden-Modell und Bevormundungsstaat müssen weiter bekämpft werden. Genug zu tun!

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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

Ich werde mir das jetzt verabschiedete Gesetz nochmal ansehen und hier dann einige Anmerkungen datzu machen, was für di Zukunft daraus folgt.

Ich denke wie @friederike auch, daß es wenig Sinn macht, jett Wunden zu lecken oder (Selbst)Zerfleischung zu betreiben. Natürlich wäre manchmal noch geschlosseneres Auftreten wünschenswert gewesen. Aber, so behaupte ich, das Ergebnis wäre auch dann aufgrund des von @friedericke beschriebenen Klimas das gleiche gewesen.

Jetzt folgt der Praxistest des Gesetzes und den sollten wir alle kämpferisch "begleiten".

Kasharius grüßt