ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
@Tanja_Regensburg
Bravo, Bravo, Bravo !!!!
Klatsch, Klatsch, Klatsch !!!!
Ich kann Dir in vollem Umfang zustimmen !!!!
Immerzu im Pseydo-Akademiker-Wissenschafts-Deutsch als Pseydo-Besserwisser (damit meine ich Klaus Fricke) mit Fingern auf andere zeigen und auf deren Fehler hinweisen, das schaffen nur diejenige, die nicht selbst auch bei ihrer eigenen, aelteren (vor 2013) Organisation vor der eigenen Haustuere kehren, die leeeider nicht so viele Unterstuetzer bekommen hat wie die Organisation von Tanja.
Tanja, Du hast Dich super klasse dagegen gewehrt, und zwar mit tollen, verstaendlichen Argumenten! Ich stimme Dir in vollem Umfang zu!
Ja, die CDU schaltet und waltet "dikatorisch", wie sie will und die SPD nickt demuetig ab.
Ja, das "C" und das "S" koennen sie streichen.
Aber noch muss das Gesetz erstmal nach der Sommerpause durch den Bundesrat und die Familienministerin, die Bundeskanzlerin nd der Bundespraesident muessen noch unterschreiben.
Liebe Gruesse von Hamsterchen
Bravo, Bravo, Bravo !!!!
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Ich kann Dir in vollem Umfang zustimmen !!!!
Immerzu im Pseydo-Akademiker-Wissenschafts-Deutsch als Pseydo-Besserwisser (damit meine ich Klaus Fricke) mit Fingern auf andere zeigen und auf deren Fehler hinweisen, das schaffen nur diejenige, die nicht selbst auch bei ihrer eigenen, aelteren (vor 2013) Organisation vor der eigenen Haustuere kehren, die leeeider nicht so viele Unterstuetzer bekommen hat wie die Organisation von Tanja.
Tanja, Du hast Dich super klasse dagegen gewehrt, und zwar mit tollen, verstaendlichen Argumenten! Ich stimme Dir in vollem Umfang zu!
Ja, die CDU schaltet und waltet "dikatorisch", wie sie will und die SPD nickt demuetig ab.
Ja, das "C" und das "S" koennen sie streichen.
Aber noch muss das Gesetz erstmal nach der Sommerpause durch den Bundesrat und die Familienministerin, die Bundeskanzlerin nd der Bundespraesident muessen noch unterschreiben.
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Hüstel, ... seit wann darf es doch noch in den Bundesrat?
"Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll im Juli 2017 in Kraft treten."
Offizielle Pressemitteilung, letzter Satz:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Presse/pres ... 26524.html
"Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll im Juli 2017 in Kraft treten."
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@Lucille
na ja, die Pressererklärung gibt die Auffassung der Bundesregierung bzw. des Bundesfamilienministeriums wieder. Die zitierte Passage ist eine Rechtsauffassung des Hauses Schwesig und bedeutet nur, daß der Bundesrat nicht zustimmen muss.
Aber befasst werden, kann er damit schon noch. Ich gehe demm nach und erkläre zeitnah.
Kasharius grüßt
na ja, die Pressererklärung gibt die Auffassung der Bundesregierung bzw. des Bundesfamilienministeriums wieder. Die zitierte Passage ist eine Rechtsauffassung des Hauses Schwesig und bedeutet nur, daß der Bundesrat nicht zustimmen muss.
Aber befasst werden, kann er damit schon noch. Ich gehe demm nach und erkläre zeitnah.
Kasharius grüßt
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Der Bundesrat hat am 13.05.2016 Stellung genommen und einen längeren Katalog mit Änderungsempfehlungen beschlossen (BR-Drucksache 156/16). U. a. wurde empfohlen, das Gesetz erst am 01.01.2018 in Kraft treten zulassen, weil die Länder Zeit zur Vorbereitung brauchen. Den Bundestag haben die Empfehlungen wenig gekümmert.
Nach dem Beschluss des Bundestages müsste nun noch der zweite Durchgang folgen, in dem das Gesetz erneut dem Bundesrat vorgelegt wird. Dann wird die Frage aktuell, ob es der Zustimmung des Bundesrates bedarf oder ob der Bundesrat ein Einspruchsrecht hat. Natürlich bleibt die Frage, ob der Bundesrat von seinen Rechten Gebrauch macht.
Soviel ich erkennen kann, ist der 2. Durchgang noch nicht erfolgt.
Nach dem Beschluss des Bundestages müsste nun noch der zweite Durchgang folgen, in dem das Gesetz erneut dem Bundesrat vorgelegt wird. Dann wird die Frage aktuell, ob es der Zustimmung des Bundesrates bedarf oder ob der Bundesrat ein Einspruchsrecht hat. Natürlich bleibt die Frage, ob der Bundesrat von seinen Rechten Gebrauch macht.
Soviel ich erkennen kann, ist der 2. Durchgang noch nicht erfolgt.
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@Friederike
Danke, danke, danke!
Das war das, was ich eigentlich sagen wollte.
Du kannst es super ausdruecken und erklaeren, was ich nicht so gut kann, deshalb habe ich bis jetzt resigniert nichts mehr dazu geschrieben.
Vor allem beim Bundespraesidenten Gauck, der als letzte Instanz das Gesetz unterschreiben muss, weiss ich, dass er das bzw. ein Gesetz nicht nur "so ueberfliegt", sondern sich das genau durchliest, bevor er unterschreibt und damit dann das Gesetz gueltig ist. Er hat naemlich schon mal ein Gesetz (ich weiss nicht mehr welches) nicht unterschrieben und alles ging von vorn los.
Es besteht vielleicht noch eine kleine Chance, wenigstens dem Bundespraesidenten Briefe von moeglichst vielen einzelnen betroffenen SW, aber auch von SW-Organisationen, zukommen zu lassen, z.B. was die Registrierung, Gesundheitsberatungen, das Aus kleiner Whg. mit 2 oder 3 SW wegen unmoeglicher Bauauflagen (2 Baedezimmer, eins fuer SW selber, eins fuer Kunden), anbetrifft.
@Kasharius
Ich finde nicht, dass Du es Dir alles nochmal genau durchlesen musst. Wir SW wissen, was drin steht.
Liebe Gruesse von Hamster(chen)
Danke, danke, danke!
Das war das, was ich eigentlich sagen wollte.
Du kannst es super ausdruecken und erklaeren, was ich nicht so gut kann, deshalb habe ich bis jetzt resigniert nichts mehr dazu geschrieben.
Vor allem beim Bundespraesidenten Gauck, der als letzte Instanz das Gesetz unterschreiben muss, weiss ich, dass er das bzw. ein Gesetz nicht nur "so ueberfliegt", sondern sich das genau durchliest, bevor er unterschreibt und damit dann das Gesetz gueltig ist. Er hat naemlich schon mal ein Gesetz (ich weiss nicht mehr welches) nicht unterschrieben und alles ging von vorn los.
Es besteht vielleicht noch eine kleine Chance, wenigstens dem Bundespraesidenten Briefe von moeglichst vielen einzelnen betroffenen SW, aber auch von SW-Organisationen, zukommen zu lassen, z.B. was die Registrierung, Gesundheitsberatungen, das Aus kleiner Whg. mit 2 oder 3 SW wegen unmoeglicher Bauauflagen (2 Baedezimmer, eins fuer SW selber, eins fuer Kunden), anbetrifft.
@Kasharius
Ich finde nicht, dass Du es Dir alles nochmal genau durchlesen musst. Wir SW wissen, was drin steht.
Liebe Gruesse von Hamster(chen)
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@Hamsterchen
ich meinte nicht das Gesetz - da glaube ich gerne, daß Ihr wisst was drin steht -, sondern das Gesetzgebungsverfahren. Und da hat @Friedericke meine geistige Nacht zum Tag gemacht...
.
Aber ich freue mich, daß Du mir Arbeit "erläßt". Hab ja bekanntermaßen derzeit alle Hände voll zu tun...
Kasharius grüßt lieb zurück
ich meinte nicht das Gesetz - da glaube ich gerne, daß Ihr wisst was drin steht -, sondern das Gesetzgebungsverfahren. Und da hat @Friedericke meine geistige Nacht zum Tag gemacht...

Aber ich freue mich, daß Du mir Arbeit "erläßt". Hab ja bekanntermaßen derzeit alle Hände voll zu tun...

Kasharius grüßt lieb zurück
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@all
aus der Rubrik Herr Lehrer, Herr Lehrer, im Keller brennt noch Licht aber ich hab es schon ausgemacht:
Die FRage der Befassung des Bundesrates ist im Grundgesetz wie hier schon mehrfach erwähnt in den Art. 77 und 78 geregelt. Da es sich beim dem ProstSchuG um eine Initiative der Bundesregierung handelte, musste der Bundesrat (gem. Art. 76 Abs. 2 GG) Stellung nehmen; was bekanntermaßen im Mai geschah. Nachdem der Bundestag es in zweiter und dritter Lesung beschlossen hatte, wurde es durch den Bundestagspräsidenten dem Bundesrat zugeleitet. Wie der Bundesrat dann weiter damit verfährt, regelt im Detail Art. 77 GG und ist von @Friedericke hier zutreffend skizziert worden. Aus Art. 78 GG folgt dann konkret, wann es entgültig zustande kommt; nämlich wenn er weder zustimmt, noch den Vermittlungsausschuss anruft oder Einspruch einlegt. Ergo kann der Bundesrat durch bloßes Nichtstun zum Inkrafttreten des Gesetzes beitragen. Nach meinem Empfinden ist das hier der Fall, den die in Art. 77 GG genannten Fristen dürften verstrichen sein. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Kasharius grüßt
aus der Rubrik Herr Lehrer, Herr Lehrer, im Keller brennt noch Licht aber ich hab es schon ausgemacht:
Die FRage der Befassung des Bundesrates ist im Grundgesetz wie hier schon mehrfach erwähnt in den Art. 77 und 78 geregelt. Da es sich beim dem ProstSchuG um eine Initiative der Bundesregierung handelte, musste der Bundesrat (gem. Art. 76 Abs. 2 GG) Stellung nehmen; was bekanntermaßen im Mai geschah. Nachdem der Bundestag es in zweiter und dritter Lesung beschlossen hatte, wurde es durch den Bundestagspräsidenten dem Bundesrat zugeleitet. Wie der Bundesrat dann weiter damit verfährt, regelt im Detail Art. 77 GG und ist von @Friedericke hier zutreffend skizziert worden. Aus Art. 78 GG folgt dann konkret, wann es entgültig zustande kommt; nämlich wenn er weder zustimmt, noch den Vermittlungsausschuss anruft oder Einspruch einlegt. Ergo kann der Bundesrat durch bloßes Nichtstun zum Inkrafttreten des Gesetzes beitragen. Nach meinem Empfinden ist das hier der Fall, den die in Art. 77 GG genannten Fristen dürften verstrichen sein. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Kasharius grüßt
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Ich habe es nicht näher verfolgt, aber eine Zeitlang zumindest war es ja umstritten, ob es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt oder nicht.
Ob das Gesetz tatsächlich schon dem Bundesrat zugeleitet wurde, weiß man nicht. Die Aussage des Berliner Justizsenators könnte darauf hindeuten, dass noch eine Befassung vorgesehen ist. Der Bundestagsbeschluss war am 07.07.2016, es könnte also noch im Verfahren sein. Es kann aber auch sein, dass der Senator keine Ahnung hat.
Wenn es sich um ein Zustimmungsgesetz handeln sollte, müsste, meine ich, der Bundesrat nach Art. 77 II auch einen Beschluss fassen, das Gesetz käme dann nicht durch Fristverstreichen zustande.
Dass der Bundespräsident am Schluss noch eingreift halte ich in diesem Fall für wenig wahrscheinlich, leider.
Ob das Gesetz tatsächlich schon dem Bundesrat zugeleitet wurde, weiß man nicht. Die Aussage des Berliner Justizsenators könnte darauf hindeuten, dass noch eine Befassung vorgesehen ist. Der Bundestagsbeschluss war am 07.07.2016, es könnte also noch im Verfahren sein. Es kann aber auch sein, dass der Senator keine Ahnung hat.
Wenn es sich um ein Zustimmungsgesetz handeln sollte, müsste, meine ich, der Bundesrat nach Art. 77 II auch einen Beschluss fassen, das Gesetz käme dann nicht durch Fristverstreichen zustande.
Dass der Bundespräsident am Schluss noch eingreift halte ich in diesem Fall für wenig wahrscheinlich, leider.
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Danke für die Info! Die Hoffnung stirbt zuletzt ...
Sehr optimistisch bin ich nicht, leider. Die Mechanik der GroKo verlangt danach, dass das jetzt durchläuft. und die SPD wird sich das abkaufen lassen für irgendwelche Sozialgesetzgebungen, Renten und so, anstatt für uns zu kämpfen.
Sehr optimistisch bin ich nicht, leider. Die Mechanik der GroKo verlangt danach, dass das jetzt durchläuft. und die SPD wird sich das abkaufen lassen für irgendwelche Sozialgesetzgebungen, Renten und so, anstatt für uns zu kämpfen.
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Lach, woher sollte ich mehr wissen?????Kasharius hat geschrieben:Die nächste Sitzung des Bundesrates ist für den 23.09.2016 vorgesehen; spätestens dann wissen wir vielleicht mehr. Ich versuche dran zu bleiben und vielleicht weiß auch der auch in diesen Dingen immer sehr kundige @Jupiter schon mehr.
Aber ich denke, dass der Bundesrat sich darauf beschränkt, zu prüfen, ob die verlangten Änderungen erfolgt sind (Durchlaufverfahren).
Hierzu wurde das Verfahren ja erläutert:

Kasharius hat geschrieben: Bundestagspräsidenten dem Bundesrat zugeleitet. Wie der Bundesrat dann weiter damit verfährt, regelt im Detail Art. 77 GG und ist von @Friedericke hier zutreffend skizziert worden. Aus Art. 78 GG folgt dann konkret, wann es entgültig zustande kommt; nämlich wenn er weder zustimmt, noch den Vermittlungsausschuss anruft oder Einspruch einlegt. Ergo kann der Bundesrat durch bloßes Nichtstun zum Inkrafttreten des Gesetzes beitragen.
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(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Prostitutionsgesetz: "Hamburg muss handeln"
CDU-Politiker Weinberg will Prostituierte besser schützen: Gegen die Registrierungspflicht hatte es auch in Hamburg Proteste gegeben.
Vom 1. Juli kommenden Jahres an sollen Prostituierte in Deutschland besser geschützt werden. Nach jahrelangen Diskussionen einigte sich die große Koalition im März auf ein neues Prostitutionsgesetz. Der frauenpolitische Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion Marcus Weinberg sieht Hamburg nun in der Pflicht, dafür auch die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Gegen die Registrierungspflicht hatte es auch in Hamburg Proteste gegeben.
Flatrate-Partys werden verboten
Wie Weinberg im Gespräch mit NDR 90,3 sagte, soll beispielsweise bei der geplanten, regelmäßigen Gesundheitsuntersuchung auch über Ausstiegsmöglichkeiten gesprochen werden. Weinberg hatte das Gesetz maßgeblich mit auf den Weg gebracht. Vom kommenden Sommer an müssen sich Prostituierte registrieren und regelmäßig untersuchen lassen. Bordellbetreiber brauchen eine Betriebsgenehmigung. Menschenunwürdige Praktiken wie etwa Flatrate-Partys werden verboten.
Weinberg: Senat muss Gesetz umsetzen
Er erwarte vom Hamburger Senat, bis zum 1. Juli 2017 trotz Sparzwängen in der Verwaltung, mehr Kontrolleure und Sozialarbeiter zur Verfügung zu stellen. Wenn Frauen fremdbestimmt in Armuts- oder Elendsprostitution leben müssten, könne der Staat sich nicht aus finanzieller Not aus der Verantwortung ziehen, so Weinberg. Nicht zuletzt profitiere auch die Stadt von dem neuen Gesetz: Durch höhere Steuereinnahmen, wenn sich jede Sexarbeiterin künftig anmelden muss.
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/ ... on220.html
CDU-Politiker Weinberg will Prostituierte besser schützen: Gegen die Registrierungspflicht hatte es auch in Hamburg Proteste gegeben.
Vom 1. Juli kommenden Jahres an sollen Prostituierte in Deutschland besser geschützt werden. Nach jahrelangen Diskussionen einigte sich die große Koalition im März auf ein neues Prostitutionsgesetz. Der frauenpolitische Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion Marcus Weinberg sieht Hamburg nun in der Pflicht, dafür auch die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Gegen die Registrierungspflicht hatte es auch in Hamburg Proteste gegeben.
Flatrate-Partys werden verboten
Wie Weinberg im Gespräch mit NDR 90,3 sagte, soll beispielsweise bei der geplanten, regelmäßigen Gesundheitsuntersuchung auch über Ausstiegsmöglichkeiten gesprochen werden. Weinberg hatte das Gesetz maßgeblich mit auf den Weg gebracht. Vom kommenden Sommer an müssen sich Prostituierte registrieren und regelmäßig untersuchen lassen. Bordellbetreiber brauchen eine Betriebsgenehmigung. Menschenunwürdige Praktiken wie etwa Flatrate-Partys werden verboten.
Weinberg: Senat muss Gesetz umsetzen
Er erwarte vom Hamburger Senat, bis zum 1. Juli 2017 trotz Sparzwängen in der Verwaltung, mehr Kontrolleure und Sozialarbeiter zur Verfügung zu stellen. Wenn Frauen fremdbestimmt in Armuts- oder Elendsprostitution leben müssten, könne der Staat sich nicht aus finanzieller Not aus der Verantwortung ziehen, so Weinberg. Nicht zuletzt profitiere auch die Stadt von dem neuen Gesetz: Durch höhere Steuereinnahmen, wenn sich jede Sexarbeiterin künftig anmelden muss.
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/ ... on220.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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Weinberg wiederholt seine zwanghaft pathologische Wunschvorstellung uns zur Untersuchungviehherde zu versklaven so oft, dass die Medien seine abtruse Wortwahl mittlerweile ungeprüft übernehmen - er ist nun mal ein perfider Machtmensch mit offensichtlich traumatischer Kindheit.
( pauschalisierende, diskriminierende Unterstellungen spiegele ich doch gerne zurück - "wie du mir, so ich dir"-Prinzip )
( pauschalisierende, diskriminierende Unterstellungen spiegele ich doch gerne zurück - "wie du mir, so ich dir"-Prinzip )
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