«Prostitutions-Artikel wird die illegale Sexarbeit wohl nicht eindämmen»
Quelle: BRUNO KISSLING
Im Kanton Solothurn steht ein neuer Prostitutionsartikel zur Abstimmung. Professorin Maritza Le Breton über die Grenzen der Regeln im ältesten Gewerbe der Welt
Im Kanton Solothurn steht ein neuer Prostitutionsartikel zur Abstimmung. Maritza Le Breton, ist ein solcher überhaupt sinnvoll?
Maritza Le Breton: Grundsätzlich macht mich die zunehmende Regulierung des Sexgewerbes skeptisch: Nützen all die Gesetze wirklich den Frauen oder doch anderen Interessen? Wer legal sexuelle Dienstleistungen anbietet, dem kann ein Prostitutionsartikel helfen. Wie sonst in der Gesellschaft gibt es aber auch Sexarbeiterinnen, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten müssen. Da sind neue Gesetze meist unnütz.
Wer profitiert vom Sexgesetz?
In erster Linie vereinfachen die neuen Register der Salonbetreiber es den Behörden, den Überblick zu haben, wer wo arbeitet. Arbeiten Betreiber und Behörden zusammen, kann dies dem Schutz der legal arbeitenden Frauen dienen. Auf der symbolischen Ebene hilft ein Gesetz zudem, Sexarbeit als Arbeit zu anerkennen.
Verringert das neue Gesetz das Solothurner Sexgewerbe?
Nein. Die Forschung zeigt klar: Das Sexgewerbe ist globalisiert und wird durch so kleinräumige Erlasse nicht eingedämmt. Was all die neuen Prostitutionsgesetze im Detail bewirken, ist wissenschaftlich jedoch noch nicht erforscht.
Wird der Prostitutionsartikel zumindest die illegale Sexarbeit eindämmen?
Auch das ist kaum denkbar. Kleinere Betriebe werden sich vielmehr fragen, ob sie die Bürokratie noch meistern können oder sich doch lieber in die Illegalität verabschieden.
Der Solothurner Artikel nimmt Betreiber, Sexarbeiterinnen UND Freier in die Pflicht. Sind solche Regeln im Sexgewerbe überhaupt durchsetzbar?
Die Formulierungen mögen zwar etwas schwammig sein. Dass Angebots- und Nachfrageseite erwähnt werden, ist aber sicher positiv. Denn ohne Konsumenten gäbe es kein Geschäft.
Besonders schwierig zu kontrollieren wird die faktische Kondompflicht?
Die Betreiber zu Prävention und Information zu verpflichten, ist schon mal gut. Wie die Polizei dies überwachen will, bin ich aber gespannt (lacht). Aufgrund unserer Untersuchung des Sexgewerbes in Basel müssen wir davon ausgehen, dass die Nachfrage nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr wieder steigt, seit die Bedrohung durch Aids als Lebensgefahr zurückgeht. Darum reicht eine gut gemeinte Kondompflicht nicht. Meint es die Politik ernst, braucht es zur Sensibilisierung Begleitmassnahmen. Und das kostet Geld.
Um juristisch Klarheit zu schaffen, bräuchte es dereinst wohl eine Klage. Doch kaum eine Sexarbeiterin wird je einen Kunden vor Gericht zerren?
Das Bild der migrantischen Sexarbeiterin, die nicht in der Lage ist, für sich zu schauen, teile ich nicht. Gute Arbeitsbedingungen und Sensibilisierung für das Thema – sprich: Empowerment durch niederschwellige Beratungsangebote – können Frauen Mut machen. Ein Beispiel für eine solche mutige Frau ist der letztjährige Kinofilm «Anna in Switzerland».
Gewalt im Sexgewerbe verhindert aber auch ein Prostitutionsartikel nicht?
Wie das Beispiel Häusliche Gewalt zeigt, geht das Problem zurück, sobald man es gesetzlich definiert und an die Öffentlichkeit zerrt. Leider ist Gewalt im Sexgewerbe kaum Thema. Nur an der Euro 2008, als viele eine Flut ausländischer Sexarbeiterinnen fürchteten, wurde öffentlich darüber diskutiert.
Sie wünschen sich also ein nationales Prostitutionsgesetz?
Einheitliche Regeln sind immer einfacher umsetzbar. Fragt sich nur, in welche Richtung diese gingen. Die Stimmen, die sich für ein Verbot der Sexarbeit aussprechen, nehmen nämlich zu. Das jedoch wäre kontraproduktiv und würde nur die bestehende Doppelmoral zementieren.
Diese Doppelmoral schafft aber auch ein Ja am 8. März nicht aus der Welt?
Frauen entscheiden sich aus verschiedensten Gründen für Sexarbeit. Wollen wir dies auch offiziell akzeptieren, kommen wir nicht darum herum, dass sich in unseren Köpfen etwas ändert. Denn die Nachfrage kommt ja ebenso aus der Mitte unserer Gesellschaft.
Juristisch ist der Fall jedoch klar: Obwohl Prostitution in der Schweiz seit 1942 legal ist, sind Verträge im Sexgewerbe für die Bundesrichter weiter unsittlich und damit nicht durchsetzbar.
Diese Haltung zementiert die unsägliche Doppelmoral gerade noch: Sexarbeiterinnen brauchen eine Arbeitsbewilligung, zahlen Steuern und AHV, doch die Leistung, die dafür erbracht wird, gilt im 21. Jahrhundert noch immer als unsittlich. Das verstehe ich nicht.
Sie forschen nicht nur über Sexarbeit in der Schweiz, wie sieht uns Europa in dieser Frage?
Generell gilt die Schweiz als liberale Insel, die auf Entkriminalisierung setzt. Wie bei uns werden aber auch in anderen Ländern Stimmen lauter, die Freier bestrafen wollen. Schweden hat das vor 15 Jahren beschlossen. Damit starb die Prostitution aber nicht aus, sondern die Sexarbeiterinnen folgten den Freiern in den Untergrund. Mit dem Tänzerinnen-Statut machten auch wir unsere Erfahrungen: Zum Schutz vor Ausbeutung durften aussereuropäische Frauen in Striptease-Clubs nicht animieren.
Heute wird das Statut mit ebendieser Begründung wieder aufgehoben, da die Regelung Frauen nicht vor illegaler Prostitution schützte. Was bei uns oft vielen schwerfällt zu verstehen: Viele Frauen sehen die Arbeit in der globalisierten Sex-Ökonomie als temporäre Verdienstmöglichkeit und folglich als kurz- oder mittelfristige Existenzoption.
Angesichts der oft prekären und belastenden Arbeitsbedingungen, der ausgrenzenden Aufenthaltssituation und Abhängigkeitsverhältnisse sowie Stigmatisierungen, erweisen sich die Emanzipationsbestrebungen jedoch als brüchig. Alternativ können die Frauen ja nicht einfach auf dem Bau oder in der Landwirtschaft anheuern.
Sexarbeit und Menschenhandel werden oft im selben Atemzug genannt. Wo drohen Überschneidungen, wo muss man unterscheiden?
Wie im Ausland wird Sexarbeit auch bei uns fälschlicherweise oft mit Menschenhandel gleichgesetzt. Klar gibt es Menschenhandel im Sexgewerbe. Die Zahlen sprechen aber eine klare Sprache: Bis zu 25 000 Frauen arbeiten laut Schätzungen im Sexgewerbe. Dagegen wird geschätzt, dass in der Schweiz jedes Jahr 1500 bis 3000 Personen von Menschenhandel betroffen sind.
Der Grat zwischen einem Opfer des Menschenhandels und einer selbstbewussten Sexarbeiterin ist aber oft sehr schmal.
Aus Interviews in Basel wissen wir, dass sich einige Frauen zwar über ihre Bedingungen beklagen, die Arbeit aber unter Kontrolle haben. Dokumente oder Verdienst abzunehmen etwa sind klare Grenzüberschreitungen. Wichtig ist im Kampf gegen Menschenhandel, dass alle Stellen gut zusammenarbeiten. Immer wieder helfen zudem ehemalige Freier den Frauen.
Was kann die Politik tun, um Frauen besser vor Menschenhandel zu schützen?
Eigentlich liegen die gesetzlichen Grundlagen seit längerem vor. Doch zu lang ging nichts in der Schweiz, kritisierte vor einiger Zeit auch die UNO. Der Bund muss nun den Aktionsplan gegen Menschenhandel konsequent umsetzen. Ein wichtiger Fokus: der Opferschutz. Wenn es schon zu einem der seltenen Prozesse kommt, dürfen die Opfer nicht noch darunter leiden.
Welche konkreten Möglichkeiten sehen Sie, um die Sexarbeit zu entstigmatisieren?
Zwar bleibt auf Gesetzesebene viel zu tun. Mindestens so sehr frage ich mich aber, warum immer die Frauen und nicht die Konsumenten stigmatisiert werden. Um dem entgegenzuhalten, schlagen wir Ausbildungskurse für Frauen vor, die beschlossen haben, in die Sexarbeit einzusteigen. Das soll nicht die Prostitution fördern, sondern die Position der Frauen stärken.
Damit sehen Sie den Solothurner Sexartikel mit verschiedenen Auflagen zum Schutz der Frauen zumindest als Schritt in die richtige Richtung?
Ob nur die Behörden oder auch die Frauen von den neuen Regeln werden profitieren können, hängt ganz davon ab, wie die Vorlage bei einem Ja umgesetzt wird.
(az Solothurner Zeitung)
[Recommendation Widget - powered by veeseo]
Video-Empfehlungen
Der Solothurner Fasnachtsumzug im Schnelldurchlauf
Der erkrankte Volksschauspieler Jörg Schneider ist an den...
Dr Zyyschtig mit Guggekonzärt, Gässle und Ladäärne
[Recommendation Widget - powered by veeseo]
Artikel zum Thema
Berner Sexartikel ist gut gestartet, Solothurn zieht nun nach
«Heute ist unsere Arbeit komplexer, aber auch professioneller»
Xenia-Stellenleiterin: «Registerblätter in Salons sind unnütze Bürokratie»
Weniger Motorfahrzeugsteuergelder für andere Zwecke
Verschwindet im Kanton Solothurn bald jeder fünfte Bauernbetrieb?
Hotel, Massagesalon und Privatwohnung: Wohin das Sexgewerbe...
KOMMENTAR SCHREIBEN KOMMENTAR-REGELN
Name
Vorname
E-Mail
Kommentar
http://www.solothurnerzeitung.ch/soloth ... -128888006
LokalNachrichten SOLOTHURN
-
- Admina
- Beiträge: 7439
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
LokalNachrichten SOLOTHURN
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- Senior Admin
- Beiträge: 5025
- Registriert: 08.05.2008, 15:31
- Wohnort: Minden
- Ich bin: SexarbeiterIn
10.3.2015
Solothurn sagt Ja zu Gummi-Paragrafen
Wer kontrolliert die Kondom-Pflicht für Freier?
Strengere Sitten für Freier im Kanton Solothurn. Mit dem neuen Wirtschaftsgesetz wird die Kondom-Pflicht eingeführt. Sexarbeit-Beratungsstellen sind aber skeptisch.
Das Solothurner Stimmvolk segnete gestern ein neues Wirtschafts- und Arbeitsgesetz ab. Mit der obsiegenden Variante wurden nicht nur längere Ladenöffnungszeiten bachab geschickt, sondern auch die Sexarbeit neu geregelt. Für Freier gelten nun strengere Sitten. Das neue Gesetz verpflichtet nämlich auch die «Kunden und Kundinnen».
Konkret: «Kunden und Kundinnen von Sexarbeit dürfen Sexarbeit nur unter Einsatz der grundlegenden Massnahmen zum Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten in Anspruch nehmen.» Will heissen: Kondom-Pflicht für Freier!
Pionier-Kanton Solothurn
Solothurn ist offenbar der erste Kanton in der Schweiz, der die Kondom-Pflicht so ins Gesetz schreibt. Ursula Kocher, Leiterin der Frauenberatung Dora Flora, die in Zürich den Strassenstrich betreut, ist jedenfalls keine andere derartige Regelung bekannt.
Was hält sie von der Kondom-Pflicht? «Theoretisch macht es natürlich Sinn, dass eigentlich beide Seiten verpflichten werden sollten, sich vor übertragbaren Krankheiten zu schützen», sagt sie Blick.ch. «Das Problem sehe ich aber in der Durchsetzung. Ich kann mir nicht vorstellen, wer und wie eine Kondom-Pflicht effektiv kontrollieren könnte – vor allem nicht die Verstösse der Freier.»
Beratungsstelle plädiert für Aufklärungsarbeit
Kocher stellt lieber die Aufklärungsarbeit in den Vordergrund. Zudem appelliert sie an die Verantwortlichkeit der Sexarbeiterinnen und der Freier. Man müsse ihnen klar machen, dass jede und jeder für sich selber verantwortlich sei.
«Vor allem bei den Sexarbeiterinnen ist der Körper das einzige Kapital. Wenn sie krank werden, können sie nicht mehr arbeiten – und nichts mehr verdienen», so Kocher. «In Zürich arbeiten wir von der Frauenberatung Flora Dora ganz stark mit diesem präventiven Ansatz, und die Zürcher Aids-Hilfe Don Juan macht das gleiche auf Seiten der Freier.»
«Schwarzmarkt» für Sex ohne Gummi
Zudem befürchtet Kocher, dass der «Schwarzmarkt» für Sex ohne Gummi gerade durch die Kondom-Pflicht angekurbelt werden könnte. «Dies würde die Sexarbeiterinnen zusätzlich unter Druck setzen und ihre Verletzlichkeit weiter vergrössern», so Kocher. «Eine positive Folge könnte sein, dass sie allenfalls eine Möglichkeit hätten, einen Freier anzuzeigen. Dies ist aber nicht im Sinn der Sexarbeiterin ist – schliesslich ist der Freier ihr Kunde.»
Einer nationalen Regelung für eine Kondom-Pflicht steht Kocher denn auch skeptisch gegenüber: «Ich halte es für zielführender, die Präventionsbemühungen ausbauen und weiter zu unterstützen.»
«Es werden keine Polizisten daneben stehen»
Jonas Motschi, Chef des zuständigen Solothurner Amts für Wirtschaft und Arbeit, macht klar: «Wir werden nicht kontrollieren gehen, ob jemand geschützt oder ungeschützt verkehrt. Es werden keine Polizisten daneben stehen!»
Dann ist die Kondom-Pflicht bloss ein Papiertiger? «Nein, es ist richtig, dass dieser Passus als Straftatbestand im Gesetz steht. Es ermöglicht den Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern, Anzeige zu erstatten, wenn jemand partout ungeschützten Sex will. Es gibt den Anbieterinnen ein Instrument zum Selbstschutz in die Finger und stärkt sie», ist Motschi überzeugt. «Und es ist ein klares Signal an die Freier: Immer mit!»
Mit dem Gesetz werde das Sexgewerbe insgesamt neu geregelt und besser kontrollierbar, sagt Motschi. «Ich erhoffe mir jedenfalls eine positive Wirkung in einem Bereich, in dem nicht alles so einfach zu regeln und durchzusetzen ist.»
http://www.blick.ch/news/politik/soloth ... 51502.html
Solothurn sagt Ja zu Gummi-Paragrafen
Wer kontrolliert die Kondom-Pflicht für Freier?
Strengere Sitten für Freier im Kanton Solothurn. Mit dem neuen Wirtschaftsgesetz wird die Kondom-Pflicht eingeführt. Sexarbeit-Beratungsstellen sind aber skeptisch.
Das Solothurner Stimmvolk segnete gestern ein neues Wirtschafts- und Arbeitsgesetz ab. Mit der obsiegenden Variante wurden nicht nur längere Ladenöffnungszeiten bachab geschickt, sondern auch die Sexarbeit neu geregelt. Für Freier gelten nun strengere Sitten. Das neue Gesetz verpflichtet nämlich auch die «Kunden und Kundinnen».
Konkret: «Kunden und Kundinnen von Sexarbeit dürfen Sexarbeit nur unter Einsatz der grundlegenden Massnahmen zum Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten in Anspruch nehmen.» Will heissen: Kondom-Pflicht für Freier!
Pionier-Kanton Solothurn
Solothurn ist offenbar der erste Kanton in der Schweiz, der die Kondom-Pflicht so ins Gesetz schreibt. Ursula Kocher, Leiterin der Frauenberatung Dora Flora, die in Zürich den Strassenstrich betreut, ist jedenfalls keine andere derartige Regelung bekannt.
Was hält sie von der Kondom-Pflicht? «Theoretisch macht es natürlich Sinn, dass eigentlich beide Seiten verpflichten werden sollten, sich vor übertragbaren Krankheiten zu schützen», sagt sie Blick.ch. «Das Problem sehe ich aber in der Durchsetzung. Ich kann mir nicht vorstellen, wer und wie eine Kondom-Pflicht effektiv kontrollieren könnte – vor allem nicht die Verstösse der Freier.»
Beratungsstelle plädiert für Aufklärungsarbeit
Kocher stellt lieber die Aufklärungsarbeit in den Vordergrund. Zudem appelliert sie an die Verantwortlichkeit der Sexarbeiterinnen und der Freier. Man müsse ihnen klar machen, dass jede und jeder für sich selber verantwortlich sei.
«Vor allem bei den Sexarbeiterinnen ist der Körper das einzige Kapital. Wenn sie krank werden, können sie nicht mehr arbeiten – und nichts mehr verdienen», so Kocher. «In Zürich arbeiten wir von der Frauenberatung Flora Dora ganz stark mit diesem präventiven Ansatz, und die Zürcher Aids-Hilfe Don Juan macht das gleiche auf Seiten der Freier.»
«Schwarzmarkt» für Sex ohne Gummi
Zudem befürchtet Kocher, dass der «Schwarzmarkt» für Sex ohne Gummi gerade durch die Kondom-Pflicht angekurbelt werden könnte. «Dies würde die Sexarbeiterinnen zusätzlich unter Druck setzen und ihre Verletzlichkeit weiter vergrössern», so Kocher. «Eine positive Folge könnte sein, dass sie allenfalls eine Möglichkeit hätten, einen Freier anzuzeigen. Dies ist aber nicht im Sinn der Sexarbeiterin ist – schliesslich ist der Freier ihr Kunde.»
Einer nationalen Regelung für eine Kondom-Pflicht steht Kocher denn auch skeptisch gegenüber: «Ich halte es für zielführender, die Präventionsbemühungen ausbauen und weiter zu unterstützen.»
«Es werden keine Polizisten daneben stehen»
Jonas Motschi, Chef des zuständigen Solothurner Amts für Wirtschaft und Arbeit, macht klar: «Wir werden nicht kontrollieren gehen, ob jemand geschützt oder ungeschützt verkehrt. Es werden keine Polizisten daneben stehen!»
Dann ist die Kondom-Pflicht bloss ein Papiertiger? «Nein, es ist richtig, dass dieser Passus als Straftatbestand im Gesetz steht. Es ermöglicht den Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern, Anzeige zu erstatten, wenn jemand partout ungeschützten Sex will. Es gibt den Anbieterinnen ein Instrument zum Selbstschutz in die Finger und stärkt sie», ist Motschi überzeugt. «Und es ist ein klares Signal an die Freier: Immer mit!»
Mit dem Gesetz werde das Sexgewerbe insgesamt neu geregelt und besser kontrollierbar, sagt Motschi. «Ich erhoffe mir jedenfalls eine positive Wirkung in einem Bereich, in dem nicht alles so einfach zu regeln und durchzusetzen ist.»
http://www.blick.ch/news/politik/soloth ... 51502.html
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
-
- wissend
- Beiträge: 299
- Registriert: 08.01.2016, 22:18
- Wohnort: Schweiz
- Ich bin: Außenstehende(r)
RE: LokalNachrichten SOLOTHURN
Solothurn
"Puff-Detektiv sucht nach illegalen Etablissements"
Im Kanton Solothurn will man derzeit sämtliche Sexarbeiterinnen aufspüren.
Seit einem Jahr benötigen alle Bordelle im Kanton Solothurn eine Bewilligung. Viele haben jedoch noch keine. Beamte des Kantons müssen nun die illegalen Betriebe ermitteln.
«Wir sind am Abklappern», sagt Daniel Morel, Leiter der Abteilung Arbeitsbedingungen beim Amt für Wirtschaft des Kanton Solothurn. Gemeinsam mit der Polizei kontrolliert er Erotik-Etablissements auf das Vorliegen einer Bewilligung. Momentan gebe es nur 15 bewilligte Sexarbeitsbetriebe im Kanton, schreibt die «Solothurner Zeitung».
Seit Anfang 2016 muss eine Baubewilligung oder Bestätigung vorliegen, die belegt, dass die baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies verlangt das Wirtschafts- und Arbeitsgesetz des Kantons Solothurn. Eines der Probleme sei, dass nicht alle Betriebe von der neuen Regelung Notiz genommen hätten.
Ausserdem seien Cabarets, die keine Sexarbeit anbieten, davon ausgenommen. Sie gelten als Gastwirtschaftsbetriebe.
Keine Liste, deshalb die Puff-Detektive
Dumm nur: Es gibt nirgends eine offizielle Liste, wieviele Bordelle es im Kanton Solothurn gibt und wo sie sich befinden. Deshalb muss das Amt eine solche erarbeiten. «Gewisse Puffs sehen wir sofort, auf andere werden wir erst mit Hilfe der Polizei aufmerksam», sagt Jonas Motschi, Chef des Amtes für Wirtschaft und Arbeit. Zudem geht ein Team von Beamten auch Hinweisen aus der Bevölkerung nach.
Hinweise erhalten die Beamten auch durch Reklamen und Recherchen im Internet. «Wir gehen davon aus, dass es rund 50 Betriebe im Kanton gibt», so Motschi. Ein Blick auf eine inoffizielle Liste im Internet zeigt aber: Bereits dort sind mehr als 50 Sexbetriebe aufgelistet, es dürften noch zahlreiche weitere kleine Freudenhäuser geben, die nur ein kleiner Kundenkreis kennt.
Krankenkassen und Arbeitsbewilligung für Angestellte Pflicht
Doch nicht nur die Häuser und ihre Betreiber benötigen eine Bewilligung, auch die Frauen müssen neu in einem Register aufgeführt werden. Die Polizei muss bei einer Kontrolle ein solches einsehen können. Krankenkassen und Arbeitsbewilligung für die Angestellten sind zudem Pflicht.
Das passt aber nicht allen. «Wenn man die Frauen schützen wolle, müsste man ihnen auch Rechte geben und nicht nur Pflichten auflegen», kritisiert Melanie Munoz von der Fachstelle Lysistrada in Olten. Viel dringender bräuchten die Frauen arbeitsrechtlich verbindliche Arbeitsverträge.
(stm)
http://m.20min.ch/schweiz/bern/story/16596108
"Puff-Detektiv sucht nach illegalen Etablissements"
Im Kanton Solothurn will man derzeit sämtliche Sexarbeiterinnen aufspüren.
Seit einem Jahr benötigen alle Bordelle im Kanton Solothurn eine Bewilligung. Viele haben jedoch noch keine. Beamte des Kantons müssen nun die illegalen Betriebe ermitteln.
«Wir sind am Abklappern», sagt Daniel Morel, Leiter der Abteilung Arbeitsbedingungen beim Amt für Wirtschaft des Kanton Solothurn. Gemeinsam mit der Polizei kontrolliert er Erotik-Etablissements auf das Vorliegen einer Bewilligung. Momentan gebe es nur 15 bewilligte Sexarbeitsbetriebe im Kanton, schreibt die «Solothurner Zeitung».
Seit Anfang 2016 muss eine Baubewilligung oder Bestätigung vorliegen, die belegt, dass die baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies verlangt das Wirtschafts- und Arbeitsgesetz des Kantons Solothurn. Eines der Probleme sei, dass nicht alle Betriebe von der neuen Regelung Notiz genommen hätten.
Ausserdem seien Cabarets, die keine Sexarbeit anbieten, davon ausgenommen. Sie gelten als Gastwirtschaftsbetriebe.
Keine Liste, deshalb die Puff-Detektive
Dumm nur: Es gibt nirgends eine offizielle Liste, wieviele Bordelle es im Kanton Solothurn gibt und wo sie sich befinden. Deshalb muss das Amt eine solche erarbeiten. «Gewisse Puffs sehen wir sofort, auf andere werden wir erst mit Hilfe der Polizei aufmerksam», sagt Jonas Motschi, Chef des Amtes für Wirtschaft und Arbeit. Zudem geht ein Team von Beamten auch Hinweisen aus der Bevölkerung nach.
Hinweise erhalten die Beamten auch durch Reklamen und Recherchen im Internet. «Wir gehen davon aus, dass es rund 50 Betriebe im Kanton gibt», so Motschi. Ein Blick auf eine inoffizielle Liste im Internet zeigt aber: Bereits dort sind mehr als 50 Sexbetriebe aufgelistet, es dürften noch zahlreiche weitere kleine Freudenhäuser geben, die nur ein kleiner Kundenkreis kennt.
Krankenkassen und Arbeitsbewilligung für Angestellte Pflicht
Doch nicht nur die Häuser und ihre Betreiber benötigen eine Bewilligung, auch die Frauen müssen neu in einem Register aufgeführt werden. Die Polizei muss bei einer Kontrolle ein solches einsehen können. Krankenkassen und Arbeitsbewilligung für die Angestellten sind zudem Pflicht.
Das passt aber nicht allen. «Wenn man die Frauen schützen wolle, müsste man ihnen auch Rechte geben und nicht nur Pflichten auflegen», kritisiert Melanie Munoz von der Fachstelle Lysistrada in Olten. Viel dringender bräuchten die Frauen arbeitsrechtlich verbindliche Arbeitsverträge.
(stm)
http://m.20min.ch/schweiz/bern/story/16596108