Frage (Def. Zwangsprostitution)
Frage (Def. Zwangsprostitution)
Hallo,
in einem Zeitungsartikel habe ich folgende Aussage gefunden:
"Die Männer kassierten für die Zimmer zwischen 50 und 120 Euro pro Tag. Das sei nicht strafbar. Die Kripobeamten setzen auf einen neuen Paragrafen zum Menschenhandel. Wenn einem Zuhälter nachgewiesen werde, dass er einer Prostituierten 50 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen abnimmt, dann sei der objektive Tatbestand des Menschenhandels erfüllt. „Dann brauchen wir die Aussage der Frauen nicht mehr.“
Viele Mädchen und junge Frauen aus Osteuropa, die den Großteil ihres Lohns abgeben müssten, fühlten sich nämlich gar nicht als Opfer. Wenn die von 100 Euro fünf Euro behalten dürften und zehn Freier am Tag hätten, dann kämen sie auf 50 Euro Verdienst pro Tag. „Das ist viel Geld für die Frauen. Deshalb zeigen sie ihre Zuhälter auch oft nicht an."
Quelle: https://www.hna.de/lokales/kassel/zwang ... 67353.html
Was meint ihr dazu?
Ich war vor einigen Monaten bei einer Prostituierten, die auf Nachfrage sagte, dass sie von den gezahlten 100 Euro 50 euro abgeben müsse.
in einem Zeitungsartikel habe ich folgende Aussage gefunden:
"Die Männer kassierten für die Zimmer zwischen 50 und 120 Euro pro Tag. Das sei nicht strafbar. Die Kripobeamten setzen auf einen neuen Paragrafen zum Menschenhandel. Wenn einem Zuhälter nachgewiesen werde, dass er einer Prostituierten 50 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen abnimmt, dann sei der objektive Tatbestand des Menschenhandels erfüllt. „Dann brauchen wir die Aussage der Frauen nicht mehr.“
Viele Mädchen und junge Frauen aus Osteuropa, die den Großteil ihres Lohns abgeben müssten, fühlten sich nämlich gar nicht als Opfer. Wenn die von 100 Euro fünf Euro behalten dürften und zehn Freier am Tag hätten, dann kämen sie auf 50 Euro Verdienst pro Tag. „Das ist viel Geld für die Frauen. Deshalb zeigen sie ihre Zuhälter auch oft nicht an."
Quelle: https://www.hna.de/lokales/kassel/zwang ... 67353.html
Was meint ihr dazu?
Ich war vor einigen Monaten bei einer Prostituierten, die auf Nachfrage sagte, dass sie von den gezahlten 100 Euro 50 euro abgeben müsse.
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- Admina
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- Ich bin: Keine Angabe
RE: Frage (Def. Zwangsprostitution)
Alles was über 50% Beteiligung am Dirnenlohn (so heißt es in der Justizsprache) wird als Ausbeutung verurteilt.
Es gibt aber auch Konzepte, wo wenig Prozent abgerechnet werden, aber "versteckte Zusatzkosten" für Werbung, Tagesgeld, Kostgeld, Handtuch und Bettwäschegeld, Übernachtungskosten,etc. das es dann auch mehr sein kann als 50 prozentige Abgabe sein kann.
Dann gibt es die Anmietung von Arbeitszimmer, wo eine feste Miete für die Infrastruktur (Einrichtung, Telefon- u. Internetbenutzung, Kundenstamm, Werbung. etc)bezahlt wird. Das liegt dann in Ermessen eines Jeden einzelnen.
Auch wenn eine Sexworkerin freiwillig für die Prostitution entschieden hat und mit den Preismodulitäten einverstanden ist (ob Prozentualle oder feste Mietbetrag einverstanden ist) kann sie vom Gesetz als Opfer des Menschenhandels definiert werden.
Gerade Menschen die unter 21 Jahre der Prostitution nachgehen oder aus dem Ausland kommen fallen unter dem Menschenhandelsparagraf §232.
§ 232 StGB - Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
(1) Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder dazu bringt, sexuelle Handlungen, durch die sie ausgebeutet wird, an oder vor dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen bringt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn
1.
das Opfer der Tat ein Kind (§ 176 Abs. 1) ist,
2.
der Täter das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt oder
3.
der Täter die Tat gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, begeht.
(4) Nach Absatz 3 wird auch bestraft, wer
1.
eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen bringt oder
2.
sich einer anderen Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um sie zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen zu bringen.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
http://www.juraforum.de/gesetze/stgb/23 ... beitskraft
http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenhandel
http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsprostitution
Deshalb ist es sehr problematisch,die geplante Freierbestrafung für Opfer von Menschenhandel, weil eine Prostituierte dem Gast gegen über zu verstehen geben kann, das sie freiwillig die Tätigkeit der Prostitution nachgeht und dies auch vermittelt, aber nach gesetzliche Definition es anders beurteilt wird.
Liebe Grüße, Fraences
Es gibt aber auch Konzepte, wo wenig Prozent abgerechnet werden, aber "versteckte Zusatzkosten" für Werbung, Tagesgeld, Kostgeld, Handtuch und Bettwäschegeld, Übernachtungskosten,etc. das es dann auch mehr sein kann als 50 prozentige Abgabe sein kann.
Dann gibt es die Anmietung von Arbeitszimmer, wo eine feste Miete für die Infrastruktur (Einrichtung, Telefon- u. Internetbenutzung, Kundenstamm, Werbung. etc)bezahlt wird. Das liegt dann in Ermessen eines Jeden einzelnen.
Auch wenn eine Sexworkerin freiwillig für die Prostitution entschieden hat und mit den Preismodulitäten einverstanden ist (ob Prozentualle oder feste Mietbetrag einverstanden ist) kann sie vom Gesetz als Opfer des Menschenhandels definiert werden.
Gerade Menschen die unter 21 Jahre der Prostitution nachgehen oder aus dem Ausland kommen fallen unter dem Menschenhandelsparagraf §232.
§ 232 StGB - Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
(1) Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder dazu bringt, sexuelle Handlungen, durch die sie ausgebeutet wird, an oder vor dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen bringt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn
1.
das Opfer der Tat ein Kind (§ 176 Abs. 1) ist,
2.
der Täter das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt oder
3.
der Täter die Tat gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, begeht.
(4) Nach Absatz 3 wird auch bestraft, wer
1.
eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen bringt oder
2.
sich einer anderen Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um sie zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen zu bringen.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
http://www.juraforum.de/gesetze/stgb/23 ... beitskraft
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http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsprostitution
Deshalb ist es sehr problematisch,die geplante Freierbestrafung für Opfer von Menschenhandel, weil eine Prostituierte dem Gast gegen über zu verstehen geben kann, das sie freiwillig die Tätigkeit der Prostitution nachgeht und dies auch vermittelt, aber nach gesetzliche Definition es anders beurteilt wird.
Liebe Grüße, Fraences
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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RE: Frage (Def. Zwangsprostitution)
@fraences
also es mag daran liegen, daß ich mir heute den Kopf verletzt habe aber deinen letzten Absatz habe ich nicht ganz verstanden...?
Ansonsten stellt sich eventuell die Frage, ob Eurer Meinung nach schon jetzt strafrechtliche Delikte existieren, nach denen sich eine Verurteilung von Kunden (wenn sie tatsächlich die Zwangslage von SW ausnutzen) stützen läßt; ich verweise mal auf die §§ 177-178 StGB..?!
Kasharius grüßt
also es mag daran liegen, daß ich mir heute den Kopf verletzt habe aber deinen letzten Absatz habe ich nicht ganz verstanden...?
Ansonsten stellt sich eventuell die Frage, ob Eurer Meinung nach schon jetzt strafrechtliche Delikte existieren, nach denen sich eine Verurteilung von Kunden (wenn sie tatsächlich die Zwangslage von SW ausnutzen) stützen läßt; ich verweise mal auf die §§ 177-178 StGB..?!
Kasharius grüßt

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Die Arbeiterinnen bei der Montage von Apple iPhones in China bekommen vom Umsatz statt 50% bei Sexwork nur 1,25% !!!
Uninformierten Sexworker-Migrant_innen nur 5 EUR von 100 belassen zu wollen ist natürlich zynisch bis ausbeutend! Zumal es nur etwas Aufklärung im Sexworker Forum oder Bundesverband Sexwork Deutschland bedarf, damit Sexworker wissen, wie man/frau legal sicher solo-selbständig arbeiten kann um dann 100% zu erhalten.
www.sexworker.at/prostg
Sicherheitstipps
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Re: Frage (Def. Zwangsprostitution)

Es erscheint mir auch recht hilfreich, die Arbeitslosigkeitsquoten für Frauen unter 25 Jahren in den unterschiedlichen Ländern miteinzubeziehen:gast3 hat geschrieben: Viele Mädchen und junge Frauen aus Osteuropa, die den Großteil ihres Lohns abgeben müssten, fühlten sich nämlich gar nicht als Opfer. Wenn die von 100 Euro fünf Euro behalten dürften und zehn Freier am Tag hätten, dann kämen sie auf 50 Euro Verdienst pro Tag. „Das ist viel Geld für die Frauen. Deshalb zeigen sie ihre Zuhälter auch oft nicht an."
Rumänien, 2012: 23,7%
http://countryeconomy.com/unemployment/romania
Bulgarien, 2013: 26,5%
http://countryeconomy.com/unemployment/bulgaria
Polen, 2013: 30,0%
http://countryeconomy.com/unemployment/poland
Ungarn, 2013: 27,7%
http://countryeconomy.com/unemployment/hungary
Dabei sei mal angenommen, dass jene Frauen, die im Ausland in der Prostitution tätig sind, im eigenen Lande nicht als arbeitslos gemeldet sind.
Zum Vergleich:
Deutschland, 2013: 7,0%
http://countryeconomy.com/unemployment/germany
Ausbeutung ist, so betrachtet, überhaupt relativ, wie traurig dies auch immer ist.
Guten Abend, schöne Unbekannte!
Joachim Ringelnatz
Joachim Ringelnatz
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Tolle Zahlenübersicht.
Schaffst du es auch noch die Größe d.h. Anzahl der jeweiligen Frauen-Altersgruppen der Länder herauszufinden?
Dann können wir versuchen eine Landkarten-Visualisierung des wirtschaftlichen Push-Pull-Faktors zwischen Deutschland und osteuropäischen Nachbarländern zu erstellen.
(Zahlenlisten/Tabellen in Postings funktionieren am übersichtlichsten, wenn man die Jahre oder Zahlen gleicher Zeichenlänge an den Anfang vor den Erläuterungstext setzt.)
Lieber Gast, du kannst dich kostenfrei und anonym im Sexworker Forum registrieren. Dann brauchen wir so hochkomplexe und wichtige Debatten nicht im Gästebuch zu führen. Danke.
www.sexworker.at/migration
Schaffst du es auch noch die Größe d.h. Anzahl der jeweiligen Frauen-Altersgruppen der Länder herauszufinden?
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Danke.Marc of Frankfurt hat geschrieben:Tolle Zahlenübersicht.
Schaffst du es auch noch die Größe d.h. Anzahl der jeweiligen Frauen-Altersgruppen der Länder herauszufinden?
Ich hab auch schon in diese Richtung gedacht. Um die aber richtig stimmig zu machen, müsste man eigentlich europaweit vorgehen.
Denn nehmen wir mal an, der Eindruck stimmt, dass Rumäninnen heutzutage in der Prostitution am häufigsten vertreten sind, so hat dies einen bedeutsame Auswirkung auf die Arbeitslosenquote im eigenen Lande.
Nur, die wird auch mitbestimmt von jenen Frauen, die in anderen Ländern als nur Deutschland tätig sind. So müsste man auch annähernd die genauen Zahlen, mindestens von Ländern wie Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Spanien und Italien (den drei letzteren besonders auch für Rumäninnen, der verwandten Sprachen wegen) auftreiben können. Das ist eben das unausweichliche Problem, wenn man von den Quoten in den Heimatsländern ausgeht.
Weiterhin bräuchte man da eine annähernd genaue, absolute Zahl davon, wie viele Frauen unter 25 es überhaupt in diesen Heimatsländern gibt. Sonst kann man eben nicht den Prozentsatz bestimmen. Das wird noch eine recht heidnische Arbeit... Das müsste man hinkriegen können, aber ob das bloss mittels Internetrecherche zustandezubringen wäre, scheint mir fürs Erste fraglich. Ich werde aber mal schauen. Zuerst mal, ob es denn irgendwo Zahlen gibt zum osteuropäischen Anteil in Deutschland, differenziert nach Herkunftsländern.
Wenn es um weitere Altersgruppen geht, zum Beispiel 25-30, 31-35, gibt es noch das Problem, dass die von mir zu Rat gezogene Webseite da nicht weiter differenziert, ausser 25-75. Aufgrund jener Angaben kann man also nur einigermassen zutreffend die Altersgruppe 'unter 25' zu beleuchten versuchen.
Ich finde es aber schon bemerkenswert, dass genau jene Länder, von denen mindestens der Eindruck besteht, sie wären in der (deutschen) Prostitution heutzutage am meisten vertreten, Rumänien und Bulgarien, gleichzeitig auch die 'niedrigsten' Quoten liefern. 'Niedrigsten' in Gänsefüssschen, wo es sich hier natürlich doch um recht erschütternde Zahlen handelt.
Interessant wäre es übrigens auch, die genaue Höhe der Arbeitslosengelder in den unterschiedlichen Ländern herauszubekommen. Die eben bestimmen die Untergrenze, in Vergleich mit welchem die Frauen bestimmen können, in welchem Masse Prostitution finanziell ertragreich für sie sein könnte. Heisst besonders auch, wie viel Abgabe an Drittpersonen (Ausbeutung also) sie sich leisten können.
Guten Abend, schöne Unbekannte!
Joachim Ringelnatz
Joachim Ringelnatz
RE: Frage (Def. Zwangsprostitution)
Das Juristen eine Definitions-Spektrum der Zwangsprostitution etablieren überrascht mich nicht.
Juristen halt...
Ich empfehle aber eine allgemein gültige Definition von "einwandfreien Arbeitssituationen" anzuwenden:
"Ist das Arbeitsverhältnis so angeleget das mann es über einen langen Zeitraum ausüben kann, ohne psychischen oder physischen Schaden zu nehmen?"
alles andere passt nicht und sollte nicht mit Umsatz und Wertschöpfung legitimiert werden.
Juristen halt...
Ich empfehle aber eine allgemein gültige Definition von "einwandfreien Arbeitssituationen" anzuwenden:
"Ist das Arbeitsverhältnis so angeleget das mann es über einen langen Zeitraum ausüben kann, ohne psychischen oder physischen Schaden zu nehmen?"
alles andere passt nicht und sollte nicht mit Umsatz und Wertschöpfung legitimiert werden.
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Das Wort "Zwangsprostitution" ist kein juristische Begriff, sondern ein literarischen.
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Frage Def Zwangsprostitution
ich hab mal eine Frage, bei meiner D3100 stimmt der Ausschnitt im Sucher nicht mit dem Ausschnitt auf dem fotografierten Bild überein.
Ist das normal?
Gruss
Ist das normal?
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