1790 König Friedrich Wilhelm II. regelt die Prostitution in Berlin
Berlin ist nicht nur Residenz sondern auch Garnison. Der Anwesenheit der zahlreichen Soldaten ist es zuzuschreiben, dass im Zentrum der Hauptstadt zahlreiche Prostituierte ihrem Gewerbe nachgehen. Ein anonymer Zeitgenosse schildert aus eigener Anschauung:
„Die Mädchen wohnen, spinnen, nähen, stricken, singen oder gehen spazieren, solange nämlich Tag ist; bricht die Nacht herein, so gehen sie auf Verdienst aus, und da ist denn die Lindenallee, der Lustgarten, der Schlossplatz und der Tiergarten ihre Hauptpromenade. Ihre Losung ist gewöhnlich: >Guten Abend lieber Junge, so allein?< Folgt nun eine günstige Antwort, so ist der Handel bald geschlossen, und der Preis beläuft sich selten über zwei Groschen preußischer Kurant.“
Der neue König, selbst eifriger Besucher von Bordellen, möchte die Damen vom horizontalen Gewerbe nicht mehr auf der Straße und in Sonderheit nicht vor seiner Haustür sehen. So werden 1790 in seinem „Lusthauserlass“ die Straßen und Plätze um das Brandenburger Tor zum Sperrbezirk erklärt und verordnet, dass die Dirnen, die man an einer roten Schleife erkennt, in öffentlichen Freudenhäusern untergebracht werden:
Wir, Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, verfügen hiermit zur Steuerung der heimischen Unzucht öffentliche Häuser einzurichten. Wir verbieten, daß sich galante Frauenpersonen in der ganzen Stadt verbreiten und befehlen statt dessen, sie in diesen Häusern zu halten und, auf ihrer linken Schulter mit einer roten Nessel geschmückt, um sie für jedermann kenntlich zu machen. Sollte fürderhin eine galante Frauenperson außerhalb der öffentlichen Häuser bei der Ausübung ihres Dienstes betroffen werden, sollte sie der Gerichtsdiener unter Trommelschlag zurück in das Haus führen, wo ihre Dienstschwestern versammelt sind!
So zählt man im Jahr 1795 in 54 Freudenhäusern von Königs Gnaden 257 registrierte Dirnen. Diese wiederum sind in drei Klassen tätig, 16 in der ersten mit den höchsten Tarifen, 33 in der zweiten und 141 in der dritten. Von den Damen, die in der Spandauer Vorstadt in eigenen Wohnungen praktizieren, sind 93 in der ersten Klasse und 28 in der zweiten Klasse tätig.
Preussen Chronik
König Friedrich Wilhelm II. regelt Prostitution in Berlin
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Soldaten-Prostitution
Dokumente zur Mann-männliche Prostitution zu Zeiten von Kaisers Wilhelm II
So gab es den Soldatenstrich am Tempelhofer Feld, wo junge Grenadiere ihren spärlichen Sold aufbessern konnten und in beziehungsähnlichen Freundschaften zu Berliner Männern von diesen statt von ihren Müttern oder Ehefrauen daheim ihre Uniformen gewaschen bekamen...
Links:
Unter Wilhelm Zwo war es gar nicht so - Offene Gesellschaft Kaiserreich
Magnus Hirschfeld
Film: Die Prostitution
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So gab es den Soldatenstrich am Tempelhofer Feld, wo junge Grenadiere ihren spärlichen Sold aufbessern konnten und in beziehungsähnlichen Freundschaften zu Berliner Männern von diesen statt von ihren Müttern oder Ehefrauen daheim ihre Uniformen gewaschen bekamen...
Beschrieben wird ein Kontinuum von Freundschaftsformen über informelle Prostitution/Escort bis zur Straßenprostitution zu Zeiten des 2. preussischen Reiches über 100 Jahre später.Tilman Krause hat geschrieben:Unter Wilhelm Zwo war es gar nicht so
Die eindrücklichsten Belege dafür, daß von dieser Freizügigkeit nicht nur die besseren Kreise profitierten, finden sich in einem Buch, das in den zehn Jahren nach seinem ersten Erscheinen 1904 allein 28 Auflagen erlebte. Gemeint ist Magnus Hirschfelds als Aufklärungsschrift konzipierte Studie "Berlins Drittes Geschlecht", die eine Quelle ersten Ranges für das Leben der Homosexuellen um 1900 darstellt.
Solche Passagen einer begnadeten Hedwig Courths-Mahler für Schwule sollten nicht darüber hinwegtäuschen, daß Hirschfeld auch Soziologe genug ist, um die Genese dieser Beziehungen plausibel zu machen:Magnus Hirschfeld hat geschrieben:Die bei Bockwurst mit Salat und Bier geschlossenen Freundschaften zwischen Homosexuellen und Soldaten halten oft über die ganze Dienstzeit, nicht selten darüber hinaus. So mancher Urning erhält, wenn der Soldat schon längst als verheirateter Bauer fern von seiner geliebten Garnison Berlin in heimatlichen Gauen das Land bestellt, ,Frischgeschlachtetes' als Zeichen freundlichen Gedenkens...
Gewöhnlich kommt der Soldat, wenn der Dienst zu Ende, in die Wohnung seines Freundes, der ihm bereits sein Lieblingsessen eigenhändig gekocht hat, dessen gewaltige Mengen hastig verschlungen werden. Dann nimmt der junge Krieger in gesundheitsstrotzender Breite auf dem Sofa Platz, während der Urning, bescheiden auf einem Stuhle sitzend, ihm die mitgebrachte zerrissene Wäsche flickt oder die Weihnachtspantoffeln stickt, mit denen jener eigentlich überrascht werden sollte, die aber zu verheimlichen die Beherrschungskraft des glücklichen Liebhabers um ein Beträchtliches übersteigt.
Wenn nämlich der gesundheitsstrotzende junge Krieger wegen Überfütterung auf dem Sofa eingeschlafen war, blieb dem aufopferungsvollen schwulen Samariter immer noch der Soldatenstrich - ebenfalls ein Lieblingsthema der Karikatur der Zeit. Hier konnten Fans des Martialischen ihrem Fetisch huldigen. Besonders hoch im Kurst stand die Kavallerie, aber auch andere Truppenteile fanden ihre Liebhaber, wie die Selbstbezeichnungen der Militärfetischisten nahelegen, die sich streng voneinander sonderten in "Ulanenjusten", "Dragonerbräute", "Kürassierannas" oder "Kanoniersche". Übrigens lagen auch die Gründe nahe, warum für den schnellen Sex auf käufliche Soldaten zurückgegriffen wurde: Man war so vor Erpressung gefeit, der Hauptgefahr im schwulen Leben damals.Magnus Hirschfeld hat geschrieben:Die Gründe, welche den Soldaten zum Verkehr mit Homosexuellen veranlassen, liegen nahe; es ist einmal der Wunsch, sich das Leben in der Großstadt etwas komfortabler zu gestalten, besseres Essen, mehr Getränke, Zigarren und Vergnügungen (Tanzboden, Theater etc.) zu haben; dazu kommt, daß er - der oft sehr bildungsbedürftige Landwirt, Handwerker oder Arbeiter - im Verkehr mit dem Homosexuellen geistig zu profitieren hofft, dieser gibt ihm gute Bücher, spricht mit ihm über die Zeitereignisse, geht mit ihm ins Museum, zeigt ihm, was sich schickt und was er nicht tun soll; das oft drollige, komische Wesen des Urnings trägt auch zu seiner Erheiterung bei; wenn sein Freund ihm abends Couplets vorsingt oder ihm gar, mit dem Lampenschirm als Kapotte und einer Schürze weiblich zurecht gestutzt, etwas vortanzt, amüsiert er sich in seiner Naivität über alle Maßen.
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Magnus Hirschfeld
Film: Die Prostitution
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Königlicher Spezialbefehl wider die Hurerei
Königlicher Spezialbefehl wider die Hurerei
»Verordnung wider die Verführung junger Mädchens zu Bordells und zur Verhütung der Ausbreitung venerischen Übels« – so der volle Titel jener Preußischen Kabinettsorder, die unter dem Datum des 2. Februar 1792, im 3. Jahr nach der Französischen Revolution also, »auf Sr. Königlichen Majestät allergnädigsten Spezialbefehl« erlassen wurde.1)
Friedrich Wilhelm II. (1744–1797), durch seine Mätressenwirtschaft ebenso bekannt wie durch sein Mäzenatentum, ließ darin seine Besorgnis ausdrücken, »daß junge einfältige Mädchen, besonders aus kleinen Städten, unter arglistigen Vorspiegelungen, sie in vorteilhafte Dienste unterzubringen, nach Berlin gelockt, hier aber, ohne es zu wissen, in Bordells gebracht und wider ihres anfänglichen Vorsatz zu feilem Hurenleben, also zu ihrem Verderben, verleitet werden«. Mit preußischer Gründlichkeit und Strenge sollte fürderhin gegen dieses Übel angegangen werden.
Schon der erste Preußenkönig, Friedrich I. (1657–1713), der aus Berlin eine glänzende Residenzstadt machen wollte, hatte 1690, also noch als brandenburgischer Kurfürst, einen Befehl zur Tilgung aller »Freudenhäuser« erlassen.
Da die Prostitution im gesetzlosen Dunkel um so schlimmer blühte, mußten diese Etablissements bald wieder erlaubt werden.
Besonderer Beliebtheit erfreute sich damals ein Bordell an der Jungfernbrücke.
Friedrichs I. Nachfolger, der »Soldatenkönig« Friedrich Wilhelm I. (1688–1740), erwies sich als sehr großzügig, wenn es darum ging, seine Soldaten bei Laune zu halten, und die Zahl der Bordelle nahm unter seiner Regentschaft weiter zu.
Als 1717, wie Hans Ostwald in seiner Sittengeschichte »Die Berlinerin« berichtet, »die Bordelle und Hurenwinkel visitiert wurden, stellte es sich heraus, daß die Insassinnen zum größten Teil Soldatenkinder waren, die aus Mangel an Erziehung und schicklichem Broterwerb das Laster zu ihrem Erwerb gemacht hatten«.2)
Unter des Soldatenkönigs Sohn, Friedrich II. (1712–1786), gab es 1780 an die hundert derartiger Häuser in Berlin mit je 7 bis 9 Mädchen. Die meisten Bordelle hatten inzwischen auch die Erlaubnis erhalten, ihrem Betrieb eine Tanzwirtschaft anzugliedern.
Friedrich Wilhelm II., des Großen Friedrichs Neffe und Nachfolger, auch »der dicke Wilhelm« genannt, versuchte erst gar nicht, die Bordellwirtschaft zu verbieten. Es sollte nur alles seine preußisch- polizeiliche Ordnung haben.
54 registrierte Bordelle mit
257 »polizeilich inskribierten« Dirnen.
Hinzu kam eine Unzahl sogenannter »Winkeldirnen«.
Mit einer Verordnung vom 22. Dezember 1795 wurden die registrierten Prostituierten nach ihrem Einkommen in 3 Klassen eingeteilt, wonach sich auch die zu entrichtenden Beiträge für die »Heilungskasse« richteten.
In der 1. Klasse – hier hatten die Huren monatlich 1 Taler, die Wirte jährlich 20 Taler zu zahlen – gab es 6 Bordelle mit 16 Dirnen. Als das nobelste Haus galt das der Madame Schobitz in der Behrenstraße. Außerdem gab es in diesem Gewerbe viele für sich wohnende Mädchen, vornehmlich in der Friedrichstraße. Von diesen waren allein 63 in der ersten Klasse registriert.
Dieses Funkstück wurde unter http://www.luise-berlin.de/bms/bmstxt99 ... tm#seite76 entdeckt
»Verordnung wider die Verführung junger Mädchens zu Bordells und zur Verhütung der Ausbreitung venerischen Übels« – so der volle Titel jener Preußischen Kabinettsorder, die unter dem Datum des 2. Februar 1792, im 3. Jahr nach der Französischen Revolution also, »auf Sr. Königlichen Majestät allergnädigsten Spezialbefehl« erlassen wurde.1)
Friedrich Wilhelm II. (1744–1797), durch seine Mätressenwirtschaft ebenso bekannt wie durch sein Mäzenatentum, ließ darin seine Besorgnis ausdrücken, »daß junge einfältige Mädchen, besonders aus kleinen Städten, unter arglistigen Vorspiegelungen, sie in vorteilhafte Dienste unterzubringen, nach Berlin gelockt, hier aber, ohne es zu wissen, in Bordells gebracht und wider ihres anfänglichen Vorsatz zu feilem Hurenleben, also zu ihrem Verderben, verleitet werden«. Mit preußischer Gründlichkeit und Strenge sollte fürderhin gegen dieses Übel angegangen werden.
Schon der erste Preußenkönig, Friedrich I. (1657–1713), der aus Berlin eine glänzende Residenzstadt machen wollte, hatte 1690, also noch als brandenburgischer Kurfürst, einen Befehl zur Tilgung aller »Freudenhäuser« erlassen.
Da die Prostitution im gesetzlosen Dunkel um so schlimmer blühte, mußten diese Etablissements bald wieder erlaubt werden.
Besonderer Beliebtheit erfreute sich damals ein Bordell an der Jungfernbrücke.
Friedrichs I. Nachfolger, der »Soldatenkönig« Friedrich Wilhelm I. (1688–1740), erwies sich als sehr großzügig, wenn es darum ging, seine Soldaten bei Laune zu halten, und die Zahl der Bordelle nahm unter seiner Regentschaft weiter zu.
Als 1717, wie Hans Ostwald in seiner Sittengeschichte »Die Berlinerin« berichtet, »die Bordelle und Hurenwinkel visitiert wurden, stellte es sich heraus, daß die Insassinnen zum größten Teil Soldatenkinder waren, die aus Mangel an Erziehung und schicklichem Broterwerb das Laster zu ihrem Erwerb gemacht hatten«.2)
Unter des Soldatenkönigs Sohn, Friedrich II. (1712–1786), gab es 1780 an die hundert derartiger Häuser in Berlin mit je 7 bis 9 Mädchen. Die meisten Bordelle hatten inzwischen auch die Erlaubnis erhalten, ihrem Betrieb eine Tanzwirtschaft anzugliedern.
Friedrich Wilhelm II., des Großen Friedrichs Neffe und Nachfolger, auch »der dicke Wilhelm« genannt, versuchte erst gar nicht, die Bordellwirtschaft zu verbieten. Es sollte nur alles seine preußisch- polizeiliche Ordnung haben.
- §1 So bestimmte die Ordre vom 2. Februar 1792 gleich im 1. Paragraphen, daß mit 1 bis 2jähriger Zuchthausstrafe »nebst gänzlicher Aufhebung seiner Wirtschaft« belegt wird, wer ein Bordell betreibt, »ohne sich vorher dazu bey dem Polizei- Directorio gemeldet und schriftliche Erlaubnis erhalten zu haben«.
§2 Wobei, so ergänzte Paragraph 2, jede Dirne einzeln dem Polizeidirektorium vorzustellen und mit ihr ein von dieser Behörde genehmigter Vertrag gemacht werden müsse. »Zu keiner Entschuldigung« dürfe es dienen, daß der Wirt »die nichtgemeldete Person ... als seine Freundin aufgenommen oder als Dienstmagd gemiethet« habe. Die Meldepflicht galt trotzdem.
§3 Zweijährige Festungshaft sogar wurde im Paragraphen 3 jedem Bordellwirt angedroht, der eine »unmündige Weibsperson« zur »Lohnhurerey« anstellt.
§4 Paragraph 4 sagte jeder Bordellinsassin polizeilichen Schutz und Unterstützung zu, »die ihre Lebensart ändern und sich auf ehrbare Weise nähren will«. Ihr dürfe der »Austritt aus dem Hurenhause« nicht »verschränkt oder erschweret werden«, auch wenn sie beim Wirt Schulden gemacht oder von ihm Vorschüsse erhalten habe.
§§ 5-7 Geregelt wurde auch der Betrieb inner- und außerhalb der Etablissements. Untersagt war, »auf der Straße, vor dem Hause und in den Fenstern durch Gebehrden, Zeichen und Winke die Vorübergehenden anzulocken und einzuladen«. Bei Zuwiderhandlung drohten der Prostituierten 3 bis 7 Tage Gefängnis, dem Wirt das doppelte Strafmaß. In den Bordellen sollten »weder Wein, Brandwein, Liquers oder andere starke Getränke noch Essen« serviert werden. Erlaubt waren dagegen »Thee, Caffe, Chocolade, Bier« und andere »nicht erhitzende und berauschende Erfrischungen«.
§§8,9 Weitere Strafandrohung enthielten die Paragraphen 8 und 9. »Öffentliche Ausstellung« und eine vierbis zehnjährige Zuchthausstrafe drohten dem, der »eine unschuldige Weibsperson durch List oder Gewalt« in ein Bordell bringt. Wer dagegen jemandem »von welchem Stand er seyn möge, Gelegenheit gibt, mit einer anderen mitgebrachten Frauensperson in seinem Haus Unzucht zu treiben«, sollte mit einem Jahr Zuchthaus oder Festung bestraft werden.
§§ 10-17 Die folgenden sieben Paragraphen hatten die Vorbeugung und Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten zum Ziel. Sie reichten von der Anzeigepflicht über die Regel, wer bei Ansteckung die Unterhalts- und Heilungskosten zu tragen hat, bis zur Einrichtung einer »Heilungskasse«. In diese sollte »jeder Bordellwirt monatlich für jede Lohnhure, die er hält, 6 Groschen« einzahlen. Dafür sollte »jede inficierte Lohnhure sofort in die Charité ohne weitere ihr oder ihrem Wirte abzufordernde Kosten« unterkommen können – eine, wie man zugeben wird, für diese Zeit doch recht fortschrittliche Regelung.
§16 Bestimmte Paragraph 16, daß »in den vorzüglich bewohnten und frequentierten Plätzen der Stadt keine Bordelle geduldet werden«
§17 Paragraph 17, daß das bisher für Bordellwirte Gesagte auch für Wirtinnen dieses Gewerbes gilt.
Abschließend findet sich dann noch die Regelung, daß »Denuncianten« die Hälfte der eingetriebenen Geldstrafen – mit denen z. T. auch Haftstrafen abgegolten werden konnten – als Belohnung erhalten.
54 registrierte Bordelle mit
257 »polizeilich inskribierten« Dirnen.
Hinzu kam eine Unzahl sogenannter »Winkeldirnen«.
Mit einer Verordnung vom 22. Dezember 1795 wurden die registrierten Prostituierten nach ihrem Einkommen in 3 Klassen eingeteilt, wonach sich auch die zu entrichtenden Beiträge für die »Heilungskasse« richteten.
In der 1. Klasse – hier hatten die Huren monatlich 1 Taler, die Wirte jährlich 20 Taler zu zahlen – gab es 6 Bordelle mit 16 Dirnen. Als das nobelste Haus galt das der Madame Schobitz in der Behrenstraße. Außerdem gab es in diesem Gewerbe viele für sich wohnende Mädchen, vornehmlich in der Friedrichstraße. Von diesen waren allein 63 in der ersten Klasse registriert.
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1790 König Friedrich Wilhelm II. regelt Prostitution Berlin
1790 König Friedrich Wilhelm II. regelt die Prostitution in Berlin
Berlin ist nicht nur Residenz sondern auch Garnison. Der Anwesenheit der zahlreichen Soldaten ist es zuzuschreiben, dass im Zentrum der Hauptstadt zahlreiche Prostituierte ihrem Gewerbe nachgehen. Ein anonymer Zeitgenosse schildert aus eigener Anschauung:
„Die Mädchen wohnen, spinnen, nähen, stricken, singen oder gehen spazieren, solange nämlich Tag ist; bricht die Nacht herein, so gehen sie auf Verdienst aus, und da ist denn die Lindenallee, der Lustgarten, der Schlossplatz und der Tiergarten ihre Hauptpromenade. Ihre Losung ist gewöhnlich: >Guten Abend lieber Junge, so allein?< Folgt nun eine günstige Antwort, so ist der Handel bald geschlossen, und der Preis beläuft sich selten über zwei Groschen preußischer Kurant.“
Der neue König, selbst eifriger Besucher von Bordellen, möchte die Damen vom horizontalen Gewerbe nicht mehr auf der Straße und in Sonderheit nicht vor seiner Haustür sehen. So werden 1790 in seinem „Lusthauserlass“ die Straßen und Plätze um das Brandenburger Tor zum Sperrbezirk erklärt und verordnet, dass die Dirnen, die man an einer roten Schleife erkennt, in öffentlichen Freudenhäusern untergebracht werden:
Wir, Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, verfügen hiermit zur Steuerung der heimischen Unzucht öffentliche Häuser einzurichten. Wir verbieten, daß sich galante Frauenpersonen in der ganzen Stadt verbreiten und befehlen statt dessen, sie in diesen Häusern zu halten und, auf ihrer linken Schulter mit einer roten Nessel geschmückt, um sie für jedermann kenntlich zu machen. Sollte fürderhin eine galante Frauenperson außerhalb der öffentlichen Häuser bei der Ausübung ihres Dienstes betroffen werden, sollte sie der Gerichtsdiener unter Trommelschlag zurück in das Haus führen, wo ihre Dienstschwestern versammelt sind!
So zählt man im Jahr 1795 in 54 Freudenhäusern von Königs Gnaden 257 registrierte Dirnen. Diese wiederum sind in drei Klassen tätig, 16 in der ersten mit den höchsten Tarifen, 33 in der zweiten und 141 in der dritten. Von den Damen, die in der Spandauer Vorstadt in eigenen Wohnungen praktizieren, sind 93 in der ersten Klasse und 28 in der zweiten Klasse tätig.
http://www.preussen-chronik.de/_/ereign ... 04040.html
Berlin ist nicht nur Residenz sondern auch Garnison. Der Anwesenheit der zahlreichen Soldaten ist es zuzuschreiben, dass im Zentrum der Hauptstadt zahlreiche Prostituierte ihrem Gewerbe nachgehen. Ein anonymer Zeitgenosse schildert aus eigener Anschauung:
„Die Mädchen wohnen, spinnen, nähen, stricken, singen oder gehen spazieren, solange nämlich Tag ist; bricht die Nacht herein, so gehen sie auf Verdienst aus, und da ist denn die Lindenallee, der Lustgarten, der Schlossplatz und der Tiergarten ihre Hauptpromenade. Ihre Losung ist gewöhnlich: >Guten Abend lieber Junge, so allein?< Folgt nun eine günstige Antwort, so ist der Handel bald geschlossen, und der Preis beläuft sich selten über zwei Groschen preußischer Kurant.“
Der neue König, selbst eifriger Besucher von Bordellen, möchte die Damen vom horizontalen Gewerbe nicht mehr auf der Straße und in Sonderheit nicht vor seiner Haustür sehen. So werden 1790 in seinem „Lusthauserlass“ die Straßen und Plätze um das Brandenburger Tor zum Sperrbezirk erklärt und verordnet, dass die Dirnen, die man an einer roten Schleife erkennt, in öffentlichen Freudenhäusern untergebracht werden:
Wir, Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, verfügen hiermit zur Steuerung der heimischen Unzucht öffentliche Häuser einzurichten. Wir verbieten, daß sich galante Frauenpersonen in der ganzen Stadt verbreiten und befehlen statt dessen, sie in diesen Häusern zu halten und, auf ihrer linken Schulter mit einer roten Nessel geschmückt, um sie für jedermann kenntlich zu machen. Sollte fürderhin eine galante Frauenperson außerhalb der öffentlichen Häuser bei der Ausübung ihres Dienstes betroffen werden, sollte sie der Gerichtsdiener unter Trommelschlag zurück in das Haus führen, wo ihre Dienstschwestern versammelt sind!
So zählt man im Jahr 1795 in 54 Freudenhäusern von Königs Gnaden 257 registrierte Dirnen. Diese wiederum sind in drei Klassen tätig, 16 in der ersten mit den höchsten Tarifen, 33 in der zweiten und 141 in der dritten. Von den Damen, die in der Spandauer Vorstadt in eigenen Wohnungen praktizieren, sind 93 in der ersten Klasse und 28 in der zweiten Klasse tätig.
http://www.preussen-chronik.de/_/ereign ... 04040.html