Umfang der Leistungserbringung bei Begleitagentur

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
Benutzeravatar
ETMC
verifizierte UserIn
verifizierte UserIn
Beiträge: 381
Registriert: 19.03.2006, 01:38
Wohnort: Wien
Ich bin: Keine Angabe

Umfang der Leistungserbringung bei Begleitagentur

Beitrag von ETMC »

Nur damit sich alle Escort betreiber mal drauf einstellen können - das blüht allen in den nächsten Monaten bzw bis Ende 2008.....

https://findok.bmf.gv.at/findok/link?be ... -W%2F06%22

Umfang der Leistungserbringung bei Begleitagentur
liebe Grüsse
ETMC
------------------------------
Wer Freiheiten aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.
Benjamin Franklin (1706-90),
------------------------------

Benutzeravatar
sheila
meinungsbildend
meinungsbildend
Beiträge: 220
Registriert: 24.12.2006, 20:50
Wohnort: wien
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von sheila »

meine Frage hat auch Recht, insbesondere Arbeitsrecht zu tun.

http://www.erotikforum.at/forum/livia-v ... post927702

- Ist eine solche offizielle Steuererklärung als Postituierte möglich in Österreich?

Wenn ja, dann nur mit dem "Deckel" als dessen Besitzerin rechtmässige anerkannte SW ist und registriert bei den Ämtern.
Wenn es Postings zu diesem Thema schon gibt, die ich nicht gelesen habe, Entschuldigung, und bitte um Hinweise!
"Liebe: ein Handel, wo beide Parteien gewinnen." G. C. Lichtenberg

Benutzeravatar
sheila
meinungsbildend
meinungsbildend
Beiträge: 220
Registriert: 24.12.2006, 20:50
Wohnort: wien
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von sheila »

Entschuldige ETMC,
kannst Du bitte kutz zusammenfanssen, was der Streitpunkt ist?
Dies ist ein Dschungel aus Sprachen der Finanzämter durch die ich nicht vorwärts komme.
Hat dich jemand angeklagt oder hast du jemanden angeklagt-den Finanzamt?
"Liebe: ein Handel, wo beide Parteien gewinnen." G. C. Lichtenberg

Benutzeravatar
Zwerg
Senior Admin
Senior Admin
Beiträge: 18076
Registriert: 15.06.2006, 19:26
Wohnort: 1050 Wien
Ich bin: engagierter Außenstehende(r)

Beitrag von Zwerg »

Deine Steuernummer hat meines Erachtens nichts mit einer Gewerbeberechtigung zu tun - also ist völlig unabhängig voneinander zu bewerten. Soll heißen: Die Finanz will ihr Geld, egal aus welchem Gewerbe Du Dein Einkommen beziehst.

Ob es nun tatsächlich Steuererklärungen unter dem Titel "Einkünfte aus Prostitution" gibt, kann ich natürlich nicht sagen.

Christian

Benutzeravatar
sheila
meinungsbildend
meinungsbildend
Beiträge: 220
Registriert: 24.12.2006, 20:50
Wohnort: wien
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von sheila »

Thanx
"Liebe: ein Handel, wo beide Parteien gewinnen." G. C. Lichtenberg

Benutzeravatar
ETMC
verifizierte UserIn
verifizierte UserIn
Beiträge: 381
Registriert: 19.03.2006, 01:38
Wohnort: Wien
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von ETMC »

es geht hier nicht um mich, ich recherchiere wegen der Ausländerbeschäftigung und dem Zur Verfügung stellen von Räumlichkeiten .... mit Steuer und Rotlicht hab ich im Moment noch RUHE....
liebe Grüsse
ETMC
------------------------------
Wer Freiheiten aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.
Benjamin Franklin (1706-90),
------------------------------

Benutzeravatar
ETMC
verifizierte UserIn
verifizierte UserIn
Beiträge: 381
Registriert: 19.03.2006, 01:38
Wohnort: Wien
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von ETMC »

Was all diese Fälle zeigen ist meiner Meinung nach folgendes:

wenn es zu einem neuen ProsG kommen sollte in Österreich, so sind andere Gesetzte auch anzupassen, siehe die Dinge die in Deutschland passieren.....

Also wäre wichtig:
1. ProsG soweit zu verändern, dass Sittenwidrigkeit und diverse Straftatbestände, sowie die registrierung und kontrolle vereinfacht und verändert gehören

2. Müssen das AuslBG (ausländerbeschäftigungsgesetz) und die Finanzgesetze aber auch mitgezogen werden

3. Müssen das STGB und die Landesgesetze zur Regelung der Prostitution sowie das Gemeinderecht verändert werden um eine wirkliche veränderung zu bewirken

Conclusio:
Nur die Änderung des ProsG bringt leider rein gar nichts wenn nicht durch Novellen alle Bereiche die bisher bekannt waren strutuell umgewandelt werden.

denn was haben wir alle davon wenn Prostitution nicht mehr sittenwidrig ist aber die Herren Beamten dann nach dem AslBG, dem Finanzstrafrecht oder per Gemeindeveordnung oder per Bürgermeisterverordung wieder in die alte zusperren, wegsperren - verdecken mentalität zurückfallen (können)

ps: @ Zwerg - ich freue mich auf unser (seeeehr langes) Gespräch
liebe Grüsse
ETMC
------------------------------
Wer Freiheiten aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.
Benjamin Franklin (1706-90),
------------------------------

Scherzbold
verifizierte UserIn
verifizierte UserIn
Beiträge: 5
Registriert: 29.03.2009, 22:26
Wohnort: Wien
Ich bin: Keine Angabe

Deklarierung von Prostitutionseinkünften in Erklärung

Beitrag von Scherzbold »

          Bild
Zwerg hat geschrieben:
Ob es nun tatsächlich Steuererklärungen unter dem Titel "Einkünfte aus Prostitution" gibt, kann ich natürlich nicht sagen.

Christian
Hallo Christian,

das sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Du hast in der Einkommensteuererklärung heute gar kein Feld, in das Du reinschreiben könntest, dass diese gewerblichen Einkünfte aus der Ausübung der Prostitution stammen.

Nur im Formular E1a (Beilage zur Einkommensteuererklärung) ist über die sogenannten Branchenkennzahlen eine Zuordnung zu gewissen Berufsgruppen vorgesehen. Unter diesen vorgegebenen Branchenkennzahlen befindet sich aber keine für Prostituierte. Für diese kommen dann nur Sammelfelder wie zBsp "Sonstige Dienstleistungen, anderwertig nicht genannt" in Frage, unter denen eine Fülle von Berufen zusammengefasst sind und die daher überhaupt keinen Rückschluss auf eine Tätigkeit als SW erlauben.

Anders ist es allerdings in jenem Formular Verf 24, mit dem man dem Finanzamt die Aufnahme seiner Tätigkeit anzeigen muss. In diesem gibt es tatsächlich ein Feld, in das man - theoretisch - eine möglichst genaue Berufsbezeichnung reinschreiben sollte.

Scherzbold