ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
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Einklagbarer Liebeslohn für legal-registrierte Sexarbeiter
Prostitutionsgesetz sieht keine Geld-zurück- oder Orgasmusgarantie vor
BILD: 14 Monate auf Bewährung
Kein Orgasmus! Freier prellt Hure um 1000 Euro
Von P. BRAUN
Köln – Sich mal richtig entspannen. Da ging ein Kölner (54) in den Puff. Sogar die betagte Mama (88) hatte ihm dazu geraten. Doch lesen Sie mal, wie der Besuch endete.
Der Freier stand jetzt vor dem Amtsgericht. Auf sexuelle Nötigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung lautete die Anklage. Denn er hatte eine Liebesdame mit nach Hause genommen, ihr 1000 Euro dafür versprochen. Doch zahlen wollte er dann nicht, soll sie sogar eingesperrt haben.
Die Mutter soll die Hure dann mit ihrer Krücke angegriffen haben. Das Verfahren gegen sie ist inzwischen eingestellt. Als Grund für den Ärger hatte der Angeklagte dem Gericht schon im letzten Termin einen erstaunlichen Grund präsentiert: Er habe ja keinen Orgasmus gehabt, deshalb auch nicht zahlen müssen. Richter Dr. Wolfgang Hilgert hörte es mit Erstaunen.
Urteil für den Freier: 14 Monate Haft auf Bewährung.
Als Auflage bekam er gleich noch aufgebrummt, die Nachbarn im Haus in Ruhe zu lassen. Denn auch die fühlen sich von ihm belästigt, wie sie dem Gericht klagten. Schluchzend verfolgte der Mann die Urteilsverkündung. Und bekam Trost von der Mama: Die eilte aus dem Zuschauerraum zu ihm, versorgte ihn mit einem Taschentuch.
http://www.bild.de/BILD/news/vermischte ... 13542.html
Mutti verkloppt Hure weil Sohn nicht kam
Von Louis Richter
Mutti verkloppt Hure weil Sohn nicht kamEine 87jährige Oma schickte ihren 54jährigen Sohn in den Puff, wie der Kölner Express jüngst berichtet. Der arbeitslose Hartz IV Empfänger wählte eine nette Thailänderin und nahm sie mit zu sich nach Hause. Für den Festpreis von 1000 Euro sollte sie das Mutter-Söhnchen einmal ordentlich verwöhnen, damit der frustierte Hartz IV Empfänger seinen Dampf ablassen kann.
Nach seiner Lehre bei der Dresdner Bank hat dieser nicht mehr viel zustande gebracht. Leisten kann er sich folglich nichts. Wäre da nicht seine Mutter, die sich liebevoll um den Sohnemann kümmert. 100 Euro steckte sie ihm zu und schickte ihn zu den käuflichen Frauen.
Die 87jährig wusste natürlich nicht, dass der Sohnemann sich gleich eine Dame für die ganze Nacht bestellt. Als es in der Wohnung des Sohnes schließlich ans Bezahlen ging, entstand Streit.
Schließlich schloss der 54jährige die Thailänderin einfach ein und rief Mama um Hilfe.
Diese zog nicht etwa ihrem Sohn die Ohren lang. Sondern stritt munter mit der Hure um den Preis. Schließlich habe er keinen Orgasmus bekommen.
Dann ihr Vorschlag: „Komm, wir fahren jetzt zur Bank, dann kriegst du dein Geld.“ Gesagt, getan? Denkste: Kaum aus der Wohnung raus, holte Oma mit ihrer Krücke aus, rammte sie der Thailänderin ins Kreuz, verprügelte sie und jagte sie fort.
Jetzt muss sich der 54jährige am Mittwoch vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. „Ich bin ein anständiger Mensch“, sagte er. Und fiel Richter Wolfgang Hilgert ständig ins Wort, kassierte dafür drei Verwarn-Gelder. Mutti drückte ihrem Sohn vom Zuschauerraum aus die Daumen.
Ihr Verfahren war aufgrund ihres hohen Alters eingestellt worden. Dafür kam es für den Hartz IV-Empfänger knüppeldick. 14 Monate auf Bewährung lautete das Urteil wegen sexueller Nötigung und Freiheitsberaubung. Das Mutter-Söhnchen weinte. Und sofort stürzte Mama mit dem Taschentuch herbei.
Immerhin: Auf Mutti ist und bleibt Verlass.
http://dcrs-online.com/mutti-verkloppt- ... -200820129
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BILD: 14 Monate auf Bewährung
Kein Orgasmus! Freier prellt Hure um 1000 Euro
Von P. BRAUN
Köln – Sich mal richtig entspannen. Da ging ein Kölner (54) in den Puff. Sogar die betagte Mama (88) hatte ihm dazu geraten. Doch lesen Sie mal, wie der Besuch endete.
Der Freier stand jetzt vor dem Amtsgericht. Auf sexuelle Nötigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung lautete die Anklage. Denn er hatte eine Liebesdame mit nach Hause genommen, ihr 1000 Euro dafür versprochen. Doch zahlen wollte er dann nicht, soll sie sogar eingesperrt haben.
Die Mutter soll die Hure dann mit ihrer Krücke angegriffen haben. Das Verfahren gegen sie ist inzwischen eingestellt. Als Grund für den Ärger hatte der Angeklagte dem Gericht schon im letzten Termin einen erstaunlichen Grund präsentiert: Er habe ja keinen Orgasmus gehabt, deshalb auch nicht zahlen müssen. Richter Dr. Wolfgang Hilgert hörte es mit Erstaunen.
Urteil für den Freier: 14 Monate Haft auf Bewährung.
Als Auflage bekam er gleich noch aufgebrummt, die Nachbarn im Haus in Ruhe zu lassen. Denn auch die fühlen sich von ihm belästigt, wie sie dem Gericht klagten. Schluchzend verfolgte der Mann die Urteilsverkündung. Und bekam Trost von der Mama: Die eilte aus dem Zuschauerraum zu ihm, versorgte ihn mit einem Taschentuch.
http://www.bild.de/BILD/news/vermischte ... 13542.html
Mutti verkloppt Hure weil Sohn nicht kam
Von Louis Richter
Mutti verkloppt Hure weil Sohn nicht kamEine 87jährige Oma schickte ihren 54jährigen Sohn in den Puff, wie der Kölner Express jüngst berichtet. Der arbeitslose Hartz IV Empfänger wählte eine nette Thailänderin und nahm sie mit zu sich nach Hause. Für den Festpreis von 1000 Euro sollte sie das Mutter-Söhnchen einmal ordentlich verwöhnen, damit der frustierte Hartz IV Empfänger seinen Dampf ablassen kann.
Nach seiner Lehre bei der Dresdner Bank hat dieser nicht mehr viel zustande gebracht. Leisten kann er sich folglich nichts. Wäre da nicht seine Mutter, die sich liebevoll um den Sohnemann kümmert. 100 Euro steckte sie ihm zu und schickte ihn zu den käuflichen Frauen.
Die 87jährig wusste natürlich nicht, dass der Sohnemann sich gleich eine Dame für die ganze Nacht bestellt. Als es in der Wohnung des Sohnes schließlich ans Bezahlen ging, entstand Streit.
Schließlich schloss der 54jährige die Thailänderin einfach ein und rief Mama um Hilfe.
Diese zog nicht etwa ihrem Sohn die Ohren lang. Sondern stritt munter mit der Hure um den Preis. Schließlich habe er keinen Orgasmus bekommen.
Dann ihr Vorschlag: „Komm, wir fahren jetzt zur Bank, dann kriegst du dein Geld.“ Gesagt, getan? Denkste: Kaum aus der Wohnung raus, holte Oma mit ihrer Krücke aus, rammte sie der Thailänderin ins Kreuz, verprügelte sie und jagte sie fort.
Jetzt muss sich der 54jährige am Mittwoch vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. „Ich bin ein anständiger Mensch“, sagte er. Und fiel Richter Wolfgang Hilgert ständig ins Wort, kassierte dafür drei Verwarn-Gelder. Mutti drückte ihrem Sohn vom Zuschauerraum aus die Daumen.
Ihr Verfahren war aufgrund ihres hohen Alters eingestellt worden. Dafür kam es für den Hartz IV-Empfänger knüppeldick. 14 Monate auf Bewährung lautete das Urteil wegen sexueller Nötigung und Freiheitsberaubung. Das Mutter-Söhnchen weinte. Und sofort stürzte Mama mit dem Taschentuch herbei.
Immerhin: Auf Mutti ist und bleibt Verlass.
http://dcrs-online.com/mutti-verkloppt- ... -200820129
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Neuer Mustervertrag: BetreiberIn-SexarbeiterIn
Arbeitsrecht der Sexarbeit:
Dienstvertrag statt Arbeitsvertrag
viewtopic.php?p=33135#33135
(sehr langes posting - sorry)
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Dienstvertrag statt Arbeitsvertrag
viewtopic.php?p=33135#33135
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Bericht von der Anhörung im Landtag NRW zum ProstG
Ein unsäglicher Artikel:
Die Welt: Eine ganz normale Arbeit?
Die Landesregierung soll Prostituierte mit allen Arbeitnehmer-Rechten ausstatten - fordern Opposition und Experten. Doch die Christdemokraten wollen nicht beim Anschaffen helfen, sondern beim Aussteigen
http://www.welt.de/wams_print/article18 ... rbeit.html
Sabrina mag Abenteuer. Ihre Freier besucht sie deshalb am liebsten zuhause, und bei schönem Wetter genießt sie es, auf dem Straßenstrich zu arbeiten. Weil sie zudem fleißig ist, hat Sabrina es weit gebracht: zu einer Eigentumswohnung und einem roten Sportwagen. Natürlich sorgt sie als Selbstständige auch fürs Alter vor und ist gegen alle Lebensrisiken versichert.
So schön ist also das Hurenleben. Zumindest bewirbt der "Bundesverband sexuelle Dienstleistungen" mit diesem Beispiel die selbstständige Prostitution. Zwar würde niemand behaupten, solch ein Einzelfall gebe die ganze Wirklichkeit wieder. Aber man kann natürlich, wie die Prostituiertenverbände, solche glücklichen Huren zum politischen Ziel erklären. Nur: Ist das realistisch? Und wünschenswert?
Diese Grundsatzfragen beschäftigten am Donnerstag den Landtag. Dort wurden auf Antrag der Grünen Experten angehört zu der Frage, wie sich das Prostitutionsgesetz in NRW umsetzen lasse. 2002 trat dieses Bundesgesetz der rot-grünen Koalition in Kraft. Es sah vor, käuflichen Sex fortan als sozialversicherungspflichtige Arbeit anzuerkennen und Prostituierten normale Arbeitsverträge zu ermöglichen.
Obendrein gestattete es grundsätzlich die Anmeldung von Bordellen, Sauna-Clubs und Wohnungsprostitution als Gewerbe. Kurz: Die Sex-Branche sollte vom Schmuddelimage befreit und nicht mehr länger als sittenwidrig verunglimpft werden. Sozialdemokraten und Grüne feierten dies als eine wahre Gleichstellungsgroßtat.
Offenbar gibt es jedoch zahlreiche Lokalverwaltungen, die diese Großtat vor Ort sabotieren. Jedenfalls klingt die Klage der Grünen-Politikerin Barbara Steffens so: "In der einen Kommune sollen Prostituierte ihre Tätigkeit als Gewerbe anmelden, in der anderen dürfen sie es nicht. Bordellbetreiber, die ihren seit langem still geduldeten Betrieb nun anmelden, werden plötzlich mit unerfüllbaren Auflagen überzogen. Andernorts fühlen sich Ordnungs- und Gewerbeämter gar nicht zuständig."
Wenn die örtlichen Entscheider blockieren, müssen sie eben von der Landesregierung per Gesetz gezwungen werden - das forderten nun zumindest zahlreiche Experten von Betroffenenverbänden, Prostituiertenhilfe und Opposition. Konkret verlangten sie, das Land solle Gewerbe- und Ordnungsämter verpflichten, Sex-Betriebe als Gewerbe anzuerkennen. Dann nämlich könne man ihnen Hygienestandards auferlegen, etwa eine Kondompflicht, und diese kontrollieren wie in jedem anderen Betrieb. Falls dies in die Zuständigkeit des Bundes falle, müsse NRW zumindest eine entsprechende Bundesratsinitiative starten.
Die sollte auch eine Reform des Strafrechts umfassen, empfahl die Rechtsexpertin Margarete von Galen, die als Anwältin für Bordellchefs arbeitet. Bislang gelte es als Menschenhandel, wenn Bordelle Frauen unter 21 Jahren aus dem Ausland anwürben. Dadurch werde es Sexbetrieben schwer gemacht, ein Gewerbe anzumelden. Der entsprechende Gesetzespassus, der Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren zurzeit noch schützt, solle laut von Galen daher abgeschafft werden. Grüne und Lobbyverbände forderten zudem, die Sperrbezirke auszudünnen - also die Ortsteile, in denen Prostitution verboten ist. Denn Sperrbezirke verknappen den Raum, in dem die landesweit rund 30 000 Prostituierten ihre Dienste anbieten können, wodurch die Mieten für Sex-Betriebe in die Höhe schnellen. Kurz: Sperrbezirke schaden dem Geschäft [der Frauen und nutzen den mehrheitlich? männlichen Immobilienbesitzern]. Und "Madonna e.V.", ein Verein zur Fortbildung von Prostituierten, regte sogar an, das Werbeverbot für Sex-Dienstleister zu lockern, weil auch dies geschäftsschädigend wirke.
Wie selbstverständlich wurde von all diesen Experten dabei vorausgesetzt, dass käufliche Liebe eine förderwürdige Branche sei.
Was aber, wenn man diese elementare Frage anders beantwortet und meint, die Arbeit von Prostituierten solle gar nicht möglichst reizvoll, sicher, auskömmlich und damit anziehend werden?
Es blieb der CDU-Politikerin Maria Westerhorstmann überlassen, diesen alternativen Gedanken anklingen zu lassen. Als einzige sprach die frauenpolitische Sprecherin der Unionsfraktion aus, es gehe doch nicht darum, Prostitution zu bewerben, sondern darum, Prostituierte zum Ausstieg zu bewegen. Entsprechend hinterfragte sie denn auch die Hoffnungen der Prostituiertenlobby und mäkelte, die Sex-Branche werde "viel zu oft schöngeredet".
Das beginne schon bei der Hoffnung, durch Versicherung, Gewerbe und Arbeitsverträge werde das gesamte Milieu sich in eine gewöhnliche Geschäftswelt verwandeln: Tatsächlich sei der Sumpf aus Zuhältern und Schleusern, in dem sich Prostituierte oft bewegen, dafür völlig ungeeignet. Vor allem die Strippenzieher im Hintergrund hätten "keinerlei Interesse, durchsichtige Verhältnisse zu schaffen, dafür profitieren sie zu sehr von den gewaltigen Geldströmen", die etwa der Prostituiertenhandel durch Europa fließen lasse (so erwirtschaftet laut der International Labour Organisation eine einzige Zwangsprostituierte pro Jahr einen Gewinn von etwa 60 000 Euro).
Auch in den Niederlanden, wo schon vor Jahren ein Prostitutionsgesetz umgesetzt wurde, entstand dadurch keine neue, saubere Rotlichtwelt ohne Kriminalität, wie der Strafrechtler Joachim Renzikowski anmerkte.
Außerdem erleben selbst kooperationswillige Finanzämter Bordell- und Clubbetreiber oft nicht gerade als vertrauenswürdig. Immer wieder stoßen sie dort auf "Trickserei und Täuschung", so Westerhorstmann. Da verdienen laut Steuererklärung plötzlich alle Mitarbeiterinnen den gleichen Lohn, und obendrein liegt der Verdienst bei allen Damen auch noch haarscharf unter der Summe, ab der die Steuerpflicht beginnt.
Auch die Hoffnung, man könne Hygienestandards, etwa eine Kondompflicht durchsetzen, wenn Bordelle erst als Gewerbe anerkannt würden, scheint den CDU-Frauen naiv. Wobei sie hier vom Bundesverband sexuelle Dienstleistungen (BSD) unterstützt werden. Dessen Sprecherin Stephanie Klee fragt rhetorisch: "Wie soll man denn kontrollieren, dass beim Geschlechtsverkehr wirklich Kondome benutzt wurden?" Im entscheidenden Moment seien die Prostituierte und der Freier nun mal allein.
Für unredlich hält Westerhorstmann schließlich den Versuch, Prostitution als selbstbestimmten, erfüllenden Beruf glücklicher Menschen zu verklären. Immerhin haben Prostituierte laut allen Untersuchungen (etwa im Auftrag des Bundesfamilienministeriums) überdurchschnittlich oft in ihrer Jugend Gewalt, Missbrauch und schwere seelische Störungen erlitten [Hier werden fragwürdige Studien als Beweis und Unterdrückungsmittel gegen SW Emanzipation instrumentalisiert].
Zudem sind Frauen, die aus freien Stücken den Beruf der Prostituierten wählen, eine kleine Minderheit unter den "Sexdienstleistern" [Das stimmt möglicherweise, zumindest was ihre öffentliche Sichtbarkeit betrifft. Ihre fehlende Sichtbarkeit oder evt. auch Existenz kann aber auch letztlich nur Folge der rechtlichen Diskriminierung und darausfolgenden unwürdigen Arbeitsrechte sein.]. Viel häufiger sind Süchtige, die anschaffen gehen, um ihre Drogen zu finanzieren, Zwangsprostituierte und halbprofessionelle Frauen, die Geld brauchen, um eine akute Notlage zu beheben [denn nur Frauen in so extremen Notlagen sind bereit sich in das stigmatisierte Feld zu begeben].
Und sie alle empfinden ihre Lage laut Experten von Diakonie und Caritas als extrem belastend. [Aber nicht weil Prostitution oder Sexarbeit per se diese Qualität hat, sondern weil sie gesellschaftlich so präkarisierend organisiert ist.]
Aus all dem zieht Maria Westerhorstmann die Konsequenz, die deutsche Politik sollte einmal nach Schweden schauen. Dort setzten die Sozialdemokraten 1999 durch, käuflichen Sex unter Strafe zu stellen. Allerdings wird nicht die Prostituierte mit Gefängnis bedroht, sondern der Freier. Das sogenannte Sex-Dienstleistungsgewerbe brach daraufhin weitgehend zusammen [aber nur soweit es öffentlich auf der Straße sichtbar war]. In Schweden wurde dieser harte Kurs indes mit einem Großangebot an Umschulungsmöglichkeiten für Prostituierte begleitet [Davon ist mir nichts bekannt. Auch gab es keine anerkannte Evaluation des Gesetzes und seiner Auswirkungen]. Und daran hapert es in NRW. Zusätzliches Geld will die Landesregierung in Ausstiegsprogramme nicht investieren [Sic]. Dabei sind sich alle Experten einig: Umschulungsangebote für jede Prostituierte wären wirklich eine Großtat [wenn sie denn richtig gemacht sind. Hier wird ebenfalls "schöngeredet".].
Stellungnahmen der SExperten:
[einige kennen wir ja von der Fachtagung Prostitution]
www.landtag.nrw.de -> Parlament -> Ausschüsse und Gremien -> A03

Unsere Sexworker-Interessenvertreterinnen:
Mechthild, Bochum und Stephanie, Berlin
Dort steht was folgende Sexwork-Experten vorgetragen haben:
auf landtag.nrw.de
Die Welt: Eine ganz normale Arbeit?
Die Landesregierung soll Prostituierte mit allen Arbeitnehmer-Rechten ausstatten - fordern Opposition und Experten. Doch die Christdemokraten wollen nicht beim Anschaffen helfen, sondern beim Aussteigen
http://www.welt.de/wams_print/article18 ... rbeit.html
Sabrina mag Abenteuer. Ihre Freier besucht sie deshalb am liebsten zuhause, und bei schönem Wetter genießt sie es, auf dem Straßenstrich zu arbeiten. Weil sie zudem fleißig ist, hat Sabrina es weit gebracht: zu einer Eigentumswohnung und einem roten Sportwagen. Natürlich sorgt sie als Selbstständige auch fürs Alter vor und ist gegen alle Lebensrisiken versichert.
So schön ist also das Hurenleben. Zumindest bewirbt der "Bundesverband sexuelle Dienstleistungen" mit diesem Beispiel die selbstständige Prostitution. Zwar würde niemand behaupten, solch ein Einzelfall gebe die ganze Wirklichkeit wieder. Aber man kann natürlich, wie die Prostituiertenverbände, solche glücklichen Huren zum politischen Ziel erklären. Nur: Ist das realistisch? Und wünschenswert?
Diese Grundsatzfragen beschäftigten am Donnerstag den Landtag. Dort wurden auf Antrag der Grünen Experten angehört zu der Frage, wie sich das Prostitutionsgesetz in NRW umsetzen lasse. 2002 trat dieses Bundesgesetz der rot-grünen Koalition in Kraft. Es sah vor, käuflichen Sex fortan als sozialversicherungspflichtige Arbeit anzuerkennen und Prostituierten normale Arbeitsverträge zu ermöglichen.
Obendrein gestattete es grundsätzlich die Anmeldung von Bordellen, Sauna-Clubs und Wohnungsprostitution als Gewerbe. Kurz: Die Sex-Branche sollte vom Schmuddelimage befreit und nicht mehr länger als sittenwidrig verunglimpft werden. Sozialdemokraten und Grüne feierten dies als eine wahre Gleichstellungsgroßtat.
Offenbar gibt es jedoch zahlreiche Lokalverwaltungen, die diese Großtat vor Ort sabotieren. Jedenfalls klingt die Klage der Grünen-Politikerin Barbara Steffens so: "In der einen Kommune sollen Prostituierte ihre Tätigkeit als Gewerbe anmelden, in der anderen dürfen sie es nicht. Bordellbetreiber, die ihren seit langem still geduldeten Betrieb nun anmelden, werden plötzlich mit unerfüllbaren Auflagen überzogen. Andernorts fühlen sich Ordnungs- und Gewerbeämter gar nicht zuständig."
Wenn die örtlichen Entscheider blockieren, müssen sie eben von der Landesregierung per Gesetz gezwungen werden - das forderten nun zumindest zahlreiche Experten von Betroffenenverbänden, Prostituiertenhilfe und Opposition. Konkret verlangten sie, das Land solle Gewerbe- und Ordnungsämter verpflichten, Sex-Betriebe als Gewerbe anzuerkennen. Dann nämlich könne man ihnen Hygienestandards auferlegen, etwa eine Kondompflicht, und diese kontrollieren wie in jedem anderen Betrieb. Falls dies in die Zuständigkeit des Bundes falle, müsse NRW zumindest eine entsprechende Bundesratsinitiative starten.
Die sollte auch eine Reform des Strafrechts umfassen, empfahl die Rechtsexpertin Margarete von Galen, die als Anwältin für Bordellchefs arbeitet. Bislang gelte es als Menschenhandel, wenn Bordelle Frauen unter 21 Jahren aus dem Ausland anwürben. Dadurch werde es Sexbetrieben schwer gemacht, ein Gewerbe anzumelden. Der entsprechende Gesetzespassus, der Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren zurzeit noch schützt, solle laut von Galen daher abgeschafft werden. Grüne und Lobbyverbände forderten zudem, die Sperrbezirke auszudünnen - also die Ortsteile, in denen Prostitution verboten ist. Denn Sperrbezirke verknappen den Raum, in dem die landesweit rund 30 000 Prostituierten ihre Dienste anbieten können, wodurch die Mieten für Sex-Betriebe in die Höhe schnellen. Kurz: Sperrbezirke schaden dem Geschäft [der Frauen und nutzen den mehrheitlich? männlichen Immobilienbesitzern]. Und "Madonna e.V.", ein Verein zur Fortbildung von Prostituierten, regte sogar an, das Werbeverbot für Sex-Dienstleister zu lockern, weil auch dies geschäftsschädigend wirke.
Wie selbstverständlich wurde von all diesen Experten dabei vorausgesetzt, dass käufliche Liebe eine förderwürdige Branche sei.
Was aber, wenn man diese elementare Frage anders beantwortet und meint, die Arbeit von Prostituierten solle gar nicht möglichst reizvoll, sicher, auskömmlich und damit anziehend werden?
Es blieb der CDU-Politikerin Maria Westerhorstmann überlassen, diesen alternativen Gedanken anklingen zu lassen. Als einzige sprach die frauenpolitische Sprecherin der Unionsfraktion aus, es gehe doch nicht darum, Prostitution zu bewerben, sondern darum, Prostituierte zum Ausstieg zu bewegen. Entsprechend hinterfragte sie denn auch die Hoffnungen der Prostituiertenlobby und mäkelte, die Sex-Branche werde "viel zu oft schöngeredet".
Das beginne schon bei der Hoffnung, durch Versicherung, Gewerbe und Arbeitsverträge werde das gesamte Milieu sich in eine gewöhnliche Geschäftswelt verwandeln: Tatsächlich sei der Sumpf aus Zuhältern und Schleusern, in dem sich Prostituierte oft bewegen, dafür völlig ungeeignet. Vor allem die Strippenzieher im Hintergrund hätten "keinerlei Interesse, durchsichtige Verhältnisse zu schaffen, dafür profitieren sie zu sehr von den gewaltigen Geldströmen", die etwa der Prostituiertenhandel durch Europa fließen lasse (so erwirtschaftet laut der International Labour Organisation eine einzige Zwangsprostituierte pro Jahr einen Gewinn von etwa 60 000 Euro).
Auch in den Niederlanden, wo schon vor Jahren ein Prostitutionsgesetz umgesetzt wurde, entstand dadurch keine neue, saubere Rotlichtwelt ohne Kriminalität, wie der Strafrechtler Joachim Renzikowski anmerkte.
Außerdem erleben selbst kooperationswillige Finanzämter Bordell- und Clubbetreiber oft nicht gerade als vertrauenswürdig. Immer wieder stoßen sie dort auf "Trickserei und Täuschung", so Westerhorstmann. Da verdienen laut Steuererklärung plötzlich alle Mitarbeiterinnen den gleichen Lohn, und obendrein liegt der Verdienst bei allen Damen auch noch haarscharf unter der Summe, ab der die Steuerpflicht beginnt.
Auch die Hoffnung, man könne Hygienestandards, etwa eine Kondompflicht durchsetzen, wenn Bordelle erst als Gewerbe anerkannt würden, scheint den CDU-Frauen naiv. Wobei sie hier vom Bundesverband sexuelle Dienstleistungen (BSD) unterstützt werden. Dessen Sprecherin Stephanie Klee fragt rhetorisch: "Wie soll man denn kontrollieren, dass beim Geschlechtsverkehr wirklich Kondome benutzt wurden?" Im entscheidenden Moment seien die Prostituierte und der Freier nun mal allein.
Für unredlich hält Westerhorstmann schließlich den Versuch, Prostitution als selbstbestimmten, erfüllenden Beruf glücklicher Menschen zu verklären. Immerhin haben Prostituierte laut allen Untersuchungen (etwa im Auftrag des Bundesfamilienministeriums) überdurchschnittlich oft in ihrer Jugend Gewalt, Missbrauch und schwere seelische Störungen erlitten [Hier werden fragwürdige Studien als Beweis und Unterdrückungsmittel gegen SW Emanzipation instrumentalisiert].
Zudem sind Frauen, die aus freien Stücken den Beruf der Prostituierten wählen, eine kleine Minderheit unter den "Sexdienstleistern" [Das stimmt möglicherweise, zumindest was ihre öffentliche Sichtbarkeit betrifft. Ihre fehlende Sichtbarkeit oder evt. auch Existenz kann aber auch letztlich nur Folge der rechtlichen Diskriminierung und darausfolgenden unwürdigen Arbeitsrechte sein.]. Viel häufiger sind Süchtige, die anschaffen gehen, um ihre Drogen zu finanzieren, Zwangsprostituierte und halbprofessionelle Frauen, die Geld brauchen, um eine akute Notlage zu beheben [denn nur Frauen in so extremen Notlagen sind bereit sich in das stigmatisierte Feld zu begeben].
Und sie alle empfinden ihre Lage laut Experten von Diakonie und Caritas als extrem belastend. [Aber nicht weil Prostitution oder Sexarbeit per se diese Qualität hat, sondern weil sie gesellschaftlich so präkarisierend organisiert ist.]
Aus all dem zieht Maria Westerhorstmann die Konsequenz, die deutsche Politik sollte einmal nach Schweden schauen. Dort setzten die Sozialdemokraten 1999 durch, käuflichen Sex unter Strafe zu stellen. Allerdings wird nicht die Prostituierte mit Gefängnis bedroht, sondern der Freier. Das sogenannte Sex-Dienstleistungsgewerbe brach daraufhin weitgehend zusammen [aber nur soweit es öffentlich auf der Straße sichtbar war]. In Schweden wurde dieser harte Kurs indes mit einem Großangebot an Umschulungsmöglichkeiten für Prostituierte begleitet [Davon ist mir nichts bekannt. Auch gab es keine anerkannte Evaluation des Gesetzes und seiner Auswirkungen]. Und daran hapert es in NRW. Zusätzliches Geld will die Landesregierung in Ausstiegsprogramme nicht investieren [Sic]. Dabei sind sich alle Experten einig: Umschulungsangebote für jede Prostituierte wären wirklich eine Großtat [wenn sie denn richtig gemacht sind. Hier wird ebenfalls "schöngeredet".].
Stellungnahmen der SExperten:
[einige kennen wir ja von der Fachtagung Prostitution]
www.landtag.nrw.de -> Parlament -> Ausschüsse und Gremien -> A03
Unsere Sexworker-Interessenvertreterinnen:
Mechthild, Bochum und Stephanie, Berlin
Dort steht was folgende Sexwork-Experten vorgetragen haben:
- Mechthild Eikel Leiterin des autonomen Hurenselbsthilfevereins Madonna e.V. Bochum.
- Christiane Howe Soziologin und Mitarbeiterin in vielen Projekten zur Sexarbeit, TU-Berlin.
- Stephanie Klee selbstständige Sexarbeiterin und Gründerin des Bundesverbandes Sexuelle Dienstleistungen Berlin.
- Heiner Minzel, 1.KHK, Leiter des KK 12 (Prostitution), Polizeipräsidium Dortmund.
- Mösgen, Finanzamt Dortmund West.
- Ortwin Schäfer, Mitarbeiter des Ordnungsamtes Dortmund.
- Dorothee Türnau, Mitarbeiterin der Beratungsstelle für Prostituierte Phoenix Hannover.
- Joachim Renzikowski Prof. für Strafrecht an der Uni Halle-Wittenberg.
- Giesela Zohren Ex-Betreiberin und Mitarbeiterin der Dortmunder Mitternachtsmission der ev. Diakonie.
auf landtag.nrw.de
- Dateianhänge
-
- Antrag der Grünen.pdf
- Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Prostitutionsgesetzes in NRW schaffen!
Antrag
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtag NRW 16.10.7 - (26.33 KiB) 554-mal heruntergeladen
-
- Presseerklaerungen CDU GRUENE NRW.pdf
- Nach den Erfahrungen in NRW blockt die CDU total. Bereits vor Ende der Anhörung wurde eine CDU-Presseerklärung ausgegeben, die genau das behauptete, was niemand von den ExpertInnen gesagt hatte.
Die Grünen haben in ihrer Erklärung dagegengehalten. - (64.87 KiB) 861-mal heruntergeladen
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 10.05.2008, 21:53, insgesamt 14-mal geändert.
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Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken
Werbeverbot für Sexarbeit
N-TV: Zurückhaltung ist gefragt
Sex-Werbung zu detailliert
Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschieden. Nach Auffassung des Gerichts ist es vor allem aus Gründen des Kinder- und Jugendschutzes geboten, solche Anzeigen zurückhaltend zu gestalten.
Das Gericht wies mit seinem grundlegenden Beschluss die Beschwerde eines Verurteilten gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Speyer zurück. Das Amtsgericht hatte den Betroffenen, der Inhaber einer Internetseite ist, zu einer Geldbuße von 750 Euro verurteilt. Auf seiner Internetseite hatte der Mann nach Feststellungen des Gerichts sehr detailliert für sexuelle Dienste geworben. Der Mann hielt der Verurteilung entgegen, seit 2002 sei Prostitution nicht mehr sittenwidrig, so dass auch seine Werbung gegen kein gesetzliches Verbot verstoßen könne.
Das OLG sah die Sache anders. Der Bundesgerichtshof habe zwar eine zurückhaltende Werbung als zulässig angesehen. Davon könne jedoch beim Inhalt der Internetseite des Verurteilten keine Rede sein. Außerdem habe der Gesetzgeber mit der Gesetzesänderung die Rechtslage von Prostituierten verbessern, aber nicht Verletzungen des Kinder- und Jugendschutzes den Weg ebnen wollen.
Donnerstag, 17. April 2008
n-tv.de/Zurueckhaltung_ist_gefragt_SexWerbung_zu_detailliert/170420084510/950199.html
Mehr zum Werbeverbot für SexarbeiterInnen:
http://www.it-recht-kanzlei.de/werbung- ... ution.html
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=35414#35414 (SW-only)
.
N-TV: Zurückhaltung ist gefragt
Sex-Werbung zu detailliert
- Inserate und Internetseiten, die mit detaillierten Leistungsbeschreibungen sowie Zeit- und Preisangaben für sexuelle Dienste werben, sind verboten.
Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschieden. Nach Auffassung des Gerichts ist es vor allem aus Gründen des Kinder- und Jugendschutzes geboten, solche Anzeigen zurückhaltend zu gestalten.
Das Gericht wies mit seinem grundlegenden Beschluss die Beschwerde eines Verurteilten gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Speyer zurück. Das Amtsgericht hatte den Betroffenen, der Inhaber einer Internetseite ist, zu einer Geldbuße von 750 Euro verurteilt. Auf seiner Internetseite hatte der Mann nach Feststellungen des Gerichts sehr detailliert für sexuelle Dienste geworben. Der Mann hielt der Verurteilung entgegen, seit 2002 sei Prostitution nicht mehr sittenwidrig, so dass auch seine Werbung gegen kein gesetzliches Verbot verstoßen könne.
Das OLG sah die Sache anders. Der Bundesgerichtshof habe zwar eine zurückhaltende Werbung als zulässig angesehen. Davon könne jedoch beim Inhalt der Internetseite des Verurteilten keine Rede sein. Außerdem habe der Gesetzgeber mit der Gesetzesänderung die Rechtslage von Prostituierten verbessern, aber nicht Verletzungen des Kinder- und Jugendschutzes den Weg ebnen wollen.
Donnerstag, 17. April 2008
n-tv.de/Zurueckhaltung_ist_gefragt_SexWerbung_zu_detailliert/170420084510/950199.html
Mehr zum Werbeverbot für SexarbeiterInnen:
http://www.it-recht-kanzlei.de/werbung- ... ution.html
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=35414#35414 (SW-only)
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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 18.05.2008, 22:48, insgesamt 1-mal geändert.
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München: Prostituierte bekommt Knast
Das ProstG von 2001 wurde der Öffentlichkeit und den SexarbeiterInnen verkauft als "Abschaffung der Sittenwidrigkeit der Prostitution".
Jetzt dieses Urteil:
Knast wegen Prostitution:

Wiederholte Ausübung der verbotenen Prostitution – Verurteilung zu sechs Monaten Freiheitsstraße
Am 11.01.2008 wurde aufgrund eines einschlägigen Inserates in einer Münchner Tageszeitung eine 57-jährige Frau von einem Scheinfreier der Münchner Polizei zunächst telefonisch und später persönlich kontaktiert. Dabei bot sie für 70 € in der Stunde Geschlechtsverkehr und Oralverkehr ohne Kondom an. Durch den Scheinfreier konnte die Kroatin in ihrer Wohnung überführt werden.
Die Gerichtsverhandlung fand am 06.05.2008 beim AG München statt. Die Angeklagte räumte den ihr zur Last gelegten Sachverhalt ein. Infolge des vierten Verstoßes dieser Art und wegen des Umstands, dass noch eine offene Bewährung hinsichtlich drei gleichgelagerter Fälle bestand, wurde die Angeklagte zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig. [Das heißt sie wurde direkt in Handschellen abgeführt ins Gefängnis.]
mucportal.de/blog/?p=11356
.
Jetzt dieses Urteil:
Knast wegen Prostitution:

Wiederholte Ausübung der verbotenen Prostitution – Verurteilung zu sechs Monaten Freiheitsstraße
Am 11.01.2008 wurde aufgrund eines einschlägigen Inserates in einer Münchner Tageszeitung eine 57-jährige Frau von einem Scheinfreier der Münchner Polizei zunächst telefonisch und später persönlich kontaktiert. Dabei bot sie für 70 € in der Stunde Geschlechtsverkehr und Oralverkehr ohne Kondom an. Durch den Scheinfreier konnte die Kroatin in ihrer Wohnung überführt werden.
Die Gerichtsverhandlung fand am 06.05.2008 beim AG München statt. Die Angeklagte räumte den ihr zur Last gelegten Sachverhalt ein. Infolge des vierten Verstoßes dieser Art und wegen des Umstands, dass noch eine offene Bewährung hinsichtlich drei gleichgelagerter Fälle bestand, wurde die Angeklagte zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig. [Das heißt sie wurde direkt in Handschellen abgeführt ins Gefängnis.]
mucportal.de/blog/?p=11356
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Marc of Frankfurt hat geschrieben:Das ProstG von 2001 wurde der Öffentlichkeit und den SexarbeiterInnen verkauft als "Abschaffung der Sittenwidrigkeit der Prostitution".
1.) Wenn man sich ProstG und Begründung genau ansieht, dass wird man zu dem Schluss kommen, dass der Gesetzgeber damals tatsächlich die Sittenwidrigkeit beseitigen wollte und nicht (wie ab und an in der veröffentlichten Meinung zu lesen ist) nur andere Rechtsfolgen.
2.) Ein solches Urteil passt mutmaßlich nicht mehr in die Zeit (die genaue Umstände sind mir nicht bekannt...), formal ist es wohl nicht zu beanstanden. Auch andere Tätigeiten, die nicht sittenwidrig sind, unterliegen in ihrer Ausführung gesetzlichen Regelungen. So wie man als Feuerwerker seine pyrotechnischen Gegenstände nicht irgendwo lagern darf, darf man halt auch Prostitution nicht irgendwo ausüben. Und wenn man der Sperrgebietsverordnung beharrlich zuwiderhandelt, dann fällt das halt dann unter StGB § 184 d.
3.) Es gibt Bundesländer, in denen sieht die Polizei es als primäres Ziel, Taten wie Mord und Totschlag aufzuklären, und weniger, eine Sperrgebitesverordnung mit Hilfe des Strafrechts durchzusetzen. Die Betroffene hätte also wohl Möglichkeiten gehabt, dieses Urteil zu vermeiden, und gerade dann, wenn man wegen solches Fälle noch Bewährung offen hat, ist es einfach nicht übermäßig vernünftig, weitere solche Delikte ausgerechnet in München zu begehen.
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Ich finde es eh komplett idiotisch, dass man als Freelancerin nicht normal in seiner Wohnung arbeiten kann. Solange man die Nachbarn nicht mit übermässig viel Lärm stört, ist doch nichts dagegen einzuwenden. Strassenprostitution hingegen wäre was Anderes, da es sich hierbei um einen öffentlichen Raum handelt.
Also diese Gesetze oder Verordnungen müssen schleunigst in den Papierkorb.
Ansonsten kotzt mich auch immer wieder an, wie der gleiche Staat, der so sehr Prostitution behindert, andrerseits groß bei den Frauen die Hand aufhält um seine ausufernde Bürokratie noch weiter bezahlen zu können.
Manchmal wünscht man sich echt eine radikal kapitalistische Politik wie in Neuseeland, wo man dem freien Markt und der Eigenverantwortung und Mündigkeit jedes Bürgers vertraut und der Staat sich auf seine elementaren Nachtwächteraufgaben beschränkt (aber das gilt in Europa ja als böser Neoliberalismus).
Es wundert mich gar nicht, dass da viele Damen lieber schwarz arbeiten. Ganz ehrlich: die haben doch bloss recht ! Wenn ich nur lese, dass in Österreich der Sexworker jede Woche zur Genitalinspektion muss um noch arbeiten zu dürfen, da würde ich auch auf Papa Staat, seine Schikanen und besonders auf seine kleptokratische Fiskalmafia scheissen ... (Aber ich rege mich schon wieder zuviel auf und klinge schon langsam wie ein Anarchist.)
Also diese Gesetze oder Verordnungen müssen schleunigst in den Papierkorb.
Ansonsten kotzt mich auch immer wieder an, wie der gleiche Staat, der so sehr Prostitution behindert, andrerseits groß bei den Frauen die Hand aufhält um seine ausufernde Bürokratie noch weiter bezahlen zu können.
Manchmal wünscht man sich echt eine radikal kapitalistische Politik wie in Neuseeland, wo man dem freien Markt und der Eigenverantwortung und Mündigkeit jedes Bürgers vertraut und der Staat sich auf seine elementaren Nachtwächteraufgaben beschränkt (aber das gilt in Europa ja als böser Neoliberalismus).
Es wundert mich gar nicht, dass da viele Damen lieber schwarz arbeiten. Ganz ehrlich: die haben doch bloss recht ! Wenn ich nur lese, dass in Österreich der Sexworker jede Woche zur Genitalinspektion muss um noch arbeiten zu dürfen, da würde ich auch auf Papa Staat, seine Schikanen und besonders auf seine kleptokratische Fiskalmafia scheissen ... (Aber ich rege mich schon wieder zuviel auf und klinge schon langsam wie ein Anarchist.)
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Schutz vor Prostitution kostet Kriminalisierung derselben
Forts. zur Sexualstrafrechtsreform
Berlin - Änderung im Sexualstrafrecht
Knutschen im Kino bleibt straffrei
Die Große Koalition hat ihre umstrittenen Pläne für ein erweitertes Sexualstrafrecht entschärft. Es bleibt nun dabei, dass sich nur über 18-Jährige strafbar machen, wenn sie andere Jugendliche mit Geld oder einem geldwerten Vorteil zu sexuellen Handlungen motivieren. Ursprünglich hatte der Entwurf vorgesehen, in solchen Fällen künftig auch 14- bis 17-Jährige zu bestrafen.
Die Politiker der Koalitionsfraktionen haben sich auf entsprechende Änderungen geeinigt, wie der Sprecher berichtete. Der Opferschutz solle ausgedehnt werden. So werden dem Entwurf zufolge künftig auch 16- und 17-Jährige geschützt, wenn sie mit Geld zu sexuellen Handlungen motiviert werden. Bislang galt der Schutz nur für unter 16-Jährige.
Der Sprecher betonte, auch nach dem ursprünglichen Entwurf sei es unmöglich gewesen, dass Jugendliche, die im Kino Zärtlichkeiten austauschen, bestraft werden. „Knutschen im Kino ist keine Prostitution.“ Schutzzweck des Gesetzes sei, ein Abgleiten von Kindern in die Prostitution zu verhindern.
Die „Neue Osnabrücker Zeitung“ hatte unter Berufung auf den rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb, berichtet, mit der Überarbeitung solle eine Strafbarkeit normaler Sexualkontakte zwischen Jugendlichen ausgeschlossen werden. Es solle vermieden werden, dass sich normales Experimentierverhalten Jugendlicher plötzlich in einer rechtlichen Grauzone abspielt und die Staatsanwaltschaft nach einer Party-Einladung mit spontaner Übernachtung ermitteln muss.
Ein Jugendlicher soll künftig nur dann eine Strafe befürchten, wenn er eine Zwangslage des Opfers bewusst für seine sexuellen Zwecke ausnutze. Die Änderungen am Gesetzentwurf betreffen nach Angaben Gehbs zudem das Verbot pornografischer Darstellungen. So seien unterschiedliche Strafrahmen für Jugendpornografie (intime Bilder von 14- bis 17-Jährigen) und Kinderpornografie vorgesehen.
Der Gesetzentwurf war bereits seit Monaten im Bundestag beraten worden und hatte ursprünglich schon Mitte Dezember verabschiedet werden sollen. Nach heftiger Kritik von FDP und Grünen meldeten auch die Koalitionsfraktionen weiteren Beratungsbedarf an und nahmen die Abstimmung kurzfristig von der Tagesordnung.
FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen sagte dazu: „Es war völlig unverständlich, warum der Gesetzentwurf der Koalition eine Aufhebung des Täteralters beim sexuellen Missbrauch vorsah.“ Die Einigung sehe vor, dass das Mindestalter des Täters wieder 18 Jahre betragen müsse. „Ein Schritt in die richtige Richtung ist auch der unterschiedliche Strafrahmen von Kinder- und Jugendpornografie“, sagte van Essen. Darüber hinaus müsse sichergestellt werden, dass der Gesetzentwurf sich nur eng auf die Umsetzung des entsprechenden EU-Rahmenbeschlusses beschränke.
ap
Aktualisiert am 13. Mai 2008 um 17:23
http://www.abendblatt.de/daten/2008/05/13/880669.html
siehe auch oben im Thema:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=28738#28738
.
Berlin - Änderung im Sexualstrafrecht
Knutschen im Kino bleibt straffrei
Die Große Koalition hat ihre umstrittenen Pläne für ein erweitertes Sexualstrafrecht entschärft. Es bleibt nun dabei, dass sich nur über 18-Jährige strafbar machen, wenn sie andere Jugendliche mit Geld oder einem geldwerten Vorteil zu sexuellen Handlungen motivieren. Ursprünglich hatte der Entwurf vorgesehen, in solchen Fällen künftig auch 14- bis 17-Jährige zu bestrafen.
Die Politiker der Koalitionsfraktionen haben sich auf entsprechende Änderungen geeinigt, wie der Sprecher berichtete. Der Opferschutz solle ausgedehnt werden. So werden dem Entwurf zufolge künftig auch 16- und 17-Jährige geschützt, wenn sie mit Geld zu sexuellen Handlungen motiviert werden. Bislang galt der Schutz nur für unter 16-Jährige.
Der Sprecher betonte, auch nach dem ursprünglichen Entwurf sei es unmöglich gewesen, dass Jugendliche, die im Kino Zärtlichkeiten austauschen, bestraft werden. „Knutschen im Kino ist keine Prostitution.“ Schutzzweck des Gesetzes sei, ein Abgleiten von Kindern in die Prostitution zu verhindern.
Die „Neue Osnabrücker Zeitung“ hatte unter Berufung auf den rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb, berichtet, mit der Überarbeitung solle eine Strafbarkeit normaler Sexualkontakte zwischen Jugendlichen ausgeschlossen werden. Es solle vermieden werden, dass sich normales Experimentierverhalten Jugendlicher plötzlich in einer rechtlichen Grauzone abspielt und die Staatsanwaltschaft nach einer Party-Einladung mit spontaner Übernachtung ermitteln muss.
Ein Jugendlicher soll künftig nur dann eine Strafe befürchten, wenn er eine Zwangslage des Opfers bewusst für seine sexuellen Zwecke ausnutze. Die Änderungen am Gesetzentwurf betreffen nach Angaben Gehbs zudem das Verbot pornografischer Darstellungen. So seien unterschiedliche Strafrahmen für Jugendpornografie (intime Bilder von 14- bis 17-Jährigen) und Kinderpornografie vorgesehen.
Der Gesetzentwurf war bereits seit Monaten im Bundestag beraten worden und hatte ursprünglich schon Mitte Dezember verabschiedet werden sollen. Nach heftiger Kritik von FDP und Grünen meldeten auch die Koalitionsfraktionen weiteren Beratungsbedarf an und nahmen die Abstimmung kurzfristig von der Tagesordnung.
FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen sagte dazu: „Es war völlig unverständlich, warum der Gesetzentwurf der Koalition eine Aufhebung des Täteralters beim sexuellen Missbrauch vorsah.“ Die Einigung sehe vor, dass das Mindestalter des Täters wieder 18 Jahre betragen müsse. „Ein Schritt in die richtige Richtung ist auch der unterschiedliche Strafrahmen von Kinder- und Jugendpornografie“, sagte van Essen. Darüber hinaus müsse sichergestellt werden, dass der Gesetzentwurf sich nur eng auf die Umsetzung des entsprechenden EU-Rahmenbeschlusses beschränke.
ap
Aktualisiert am 13. Mai 2008 um 17:23
http://www.abendblatt.de/daten/2008/05/13/880669.html
siehe auch oben im Thema:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=28738#28738
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Täter-Opfer-Denken
Knutschen ist keine Prostitution
Der Entwurf für ein neues Sexualstrafrecht wurde in letzter Minute entschärft
Die Koalition hat die Entscheidung über das neue Sexualstrafrecht verschoben. Jugendliche würden unnötig kriminalisiert, lautete der Vorwurf.
". . . who cares, what picture you see?" - geht es ums Knutschen im Kino, ist in der Tat gleichgültig, welcher Streifen über die Leinwand flimmert. Dafür, dass sich der Staatsanwalt nicht für das interessiert, was möglicherweise im Halbdunkel zwischen Jugendlichen geschieht, hat die Koalition in letzter Minute gesorgt: Die Novelle zum Sexualstrafrecht ist kurz vor ihrer Verabschiedung entschärft worden. Ausgangspunkt der Aufregung ist eine Richtlinie der EU, bei deren Umsetzung die Bundesregierung einmal mehr übers Ziel hinausschießt. Die EU will verhindern, dass Jugendliche in die Prostitution abgleiten, und die Kinderpornographie bekämpfen. Die 27 EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie umzusetzen. Die deutsche Variante dieser Idee sah bisher etwa so aus: Ein 17-Jähriger, der seiner 16-jährigen Freundin ein Eis spendiert oder sie ins Kino einlädt, um mit ihr zu knutschen, bezahlt (Einladung) für Sex, verleitet sie also zur Prostitution. Fotografiert er sie mit ihrer Einwilligung, stellt er, je nach Situation, kinderpornographische Bilder her. Grob gesagt: Ein Jugendlicher wird, sobald er die aktive Rolle (Täter) übernimmt, einem Erwachsenen über 18 Jahren gleichgestellt. Der andere Beteiligte (Opfer) wird geschützt wie eine Person unter 16 Jahren (anfassen) oder sogar unter 14 Jahren (fotografieren). Die Folge: Es wird ein Maximum möglicher intimer Situationen mit der maximalen Härte des Gesetzes verfolgt. Kritiker wenden ein, so würden Sexualkontakte Jugendlicher kriminalisiert, eine normale Entwicklung unmöglich gemacht. Alles halb so wild, kontert die Bundesregierung: "Knutschen im Kino ist keine Prostitution." So etwas sei nie erfasst worden, auch nicht vom ursprünglichen Gesetzentwurf. Das freilich ist Auslegungssache. Und weil Staatsanwälte verpflichtet sind, jedem Verdacht auf eine strafbare Handlung nachzugehen, haben die betroffenen Jugendlichen im schlimmsten Fall ein Ermittlungsverfahren am Hals. Selbst wenn sich Wochen später herausstellt, dass doch kein strafwürdiges Delikt vorliegt, ist das eine verheerende Erfahrung - der türkische Fall "Marco" lässt grüßen. Nun also die Klarstellung. Nach der entschärften Variante trifft die große Keule des Gesetzes nur noch Erwachsene über 18 Jahren, die Jugendliche mit Belohnungen zum Sex veranlassen, und solche Jugendliche, die eine Zwangslage - was das ist, bleibt indessen weiter der Auslegung zugänglich - ihres Partners bewusst ausnutzen. Auch bei den Fotos rudert die Koalition offenbar zurück: Es wird zwischen Kinder- (bis 14) und Jugendporno (bis 18) unterschieden, letzterer soll milder bestraft werden. Minderjährige, die solche Fotos mit Einwilligung ihres Partners anfertigen, bleiben ganz straffrei. Was daraus wird, ist offen. Angeblich soll die Neuregelung noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Zunächst einmal jedoch ist in den Bundestagsfraktionen von "Beratungsbedarf" die Rede.
CHRISTOPH FAISST
http://www.hz-online.de/index.php?mode= ... &id=404312
Der Entwurf für ein neues Sexualstrafrecht wurde in letzter Minute entschärft
Die Koalition hat die Entscheidung über das neue Sexualstrafrecht verschoben. Jugendliche würden unnötig kriminalisiert, lautete der Vorwurf.
". . . who cares, what picture you see?" - geht es ums Knutschen im Kino, ist in der Tat gleichgültig, welcher Streifen über die Leinwand flimmert. Dafür, dass sich der Staatsanwalt nicht für das interessiert, was möglicherweise im Halbdunkel zwischen Jugendlichen geschieht, hat die Koalition in letzter Minute gesorgt: Die Novelle zum Sexualstrafrecht ist kurz vor ihrer Verabschiedung entschärft worden. Ausgangspunkt der Aufregung ist eine Richtlinie der EU, bei deren Umsetzung die Bundesregierung einmal mehr übers Ziel hinausschießt. Die EU will verhindern, dass Jugendliche in die Prostitution abgleiten, und die Kinderpornographie bekämpfen. Die 27 EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie umzusetzen. Die deutsche Variante dieser Idee sah bisher etwa so aus: Ein 17-Jähriger, der seiner 16-jährigen Freundin ein Eis spendiert oder sie ins Kino einlädt, um mit ihr zu knutschen, bezahlt (Einladung) für Sex, verleitet sie also zur Prostitution. Fotografiert er sie mit ihrer Einwilligung, stellt er, je nach Situation, kinderpornographische Bilder her. Grob gesagt: Ein Jugendlicher wird, sobald er die aktive Rolle (Täter) übernimmt, einem Erwachsenen über 18 Jahren gleichgestellt. Der andere Beteiligte (Opfer) wird geschützt wie eine Person unter 16 Jahren (anfassen) oder sogar unter 14 Jahren (fotografieren). Die Folge: Es wird ein Maximum möglicher intimer Situationen mit der maximalen Härte des Gesetzes verfolgt. Kritiker wenden ein, so würden Sexualkontakte Jugendlicher kriminalisiert, eine normale Entwicklung unmöglich gemacht. Alles halb so wild, kontert die Bundesregierung: "Knutschen im Kino ist keine Prostitution." So etwas sei nie erfasst worden, auch nicht vom ursprünglichen Gesetzentwurf. Das freilich ist Auslegungssache. Und weil Staatsanwälte verpflichtet sind, jedem Verdacht auf eine strafbare Handlung nachzugehen, haben die betroffenen Jugendlichen im schlimmsten Fall ein Ermittlungsverfahren am Hals. Selbst wenn sich Wochen später herausstellt, dass doch kein strafwürdiges Delikt vorliegt, ist das eine verheerende Erfahrung - der türkische Fall "Marco" lässt grüßen. Nun also die Klarstellung. Nach der entschärften Variante trifft die große Keule des Gesetzes nur noch Erwachsene über 18 Jahren, die Jugendliche mit Belohnungen zum Sex veranlassen, und solche Jugendliche, die eine Zwangslage - was das ist, bleibt indessen weiter der Auslegung zugänglich - ihres Partners bewusst ausnutzen. Auch bei den Fotos rudert die Koalition offenbar zurück: Es wird zwischen Kinder- (bis 14) und Jugendporno (bis 18) unterschieden, letzterer soll milder bestraft werden. Minderjährige, die solche Fotos mit Einwilligung ihres Partners anfertigen, bleiben ganz straffrei. Was daraus wird, ist offen. Angeblich soll die Neuregelung noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Zunächst einmal jedoch ist in den Bundestagsfraktionen von "Beratungsbedarf" die Rede.
CHRISTOPH FAISST
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Wie Ehe und Prostitution juristisch verkoppelt sind:
Prostitution
Ein Grund zur Eheanfechtung?
Zwei ältere Urteile:
Zur Wahl des Lebensmodells: Werde ich Ehepartnerin oder Prostituierte?
Beides sind _Konnexinstitute_ und nicht unabhängig wählbar!
[InfoMail PROstitution #12 vom 7.9.2006]
Frankreich:
Eheanfechtung und Eheannulierung wg. verschwiegener Nicht-mehr-Jungfraulichkeit:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=37767#37767
Italien:
Kirche verbietet Eheschließung für impotenten Mann:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=38420#38420
Deutschland:
Zum Schutz der Institution Ehe, wurde Ehe mit transexueller Geschlechtsumwandlung ungültig, statt dass die Ehe der zwei Menschen geschützt und erhalten blieb:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=40406#40406
Daniela aus Berlin bei VOX-„Auswanderer sucht Frau“ 2011:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=97294#97294
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Ein Grund zur Eheanfechtung?
Zwei ältere Urteile:
Zur Wahl des Lebensmodells: Werde ich Ehepartnerin oder Prostituierte?
Beides sind _Konnexinstitute_ und nicht unabhängig wählbar!
[InfoMail PROstitution #12 vom 7.9.2006]
- Eherechtsurteil: Prostitution "vorher" ist kein Grund zum Verzweifeln, Urteil vom 11.08.2006.
Informiert eine osteuropäische Frau ihren Bräutigam nicht darüber, dass sie vor längerer Zeit kurzzeitig als Prostituierte tätig war, so hat der Mann dennoch nicht das Recht, die Ehe nach 9 Monaten - nach der "Beichte" seiner Frau annullieren zu lassen.
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hielt die kurze Zeit als Liebesdienerin für nicht so erheblich, dass ihr daraus eine _arglistige Täuschung_ vorgeworfen werden könnte.
Allenfalls vorehelicher Geschlechtsverkehr mit Verwandten des Partners hätte offenbart werden müssen. (AZ: 9 WF 127/06)
www.valuenet.de/php/newsContent.php?objid=1001016 - BGH-Urteil: Vaterschaftsanfechtung weil Mutter der Prostitution nachging:
(Entscheidungen des BGH vom 29.03.2006 Aktenzeichen XII ZR 207/03)
Der Bundesgerichtshof sah es als unstreitig an, dass die Kindesmutter zur Zeit der Eheschließung der Prostitution nachging. Dies hatte der Kläger auch in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht zugestanden.
Damit habe der Kläger schon zu Beginn der Geburt von den Umständen Kenntnis erlangt, die Zweifel an der Vaterschaft zu Tage gebracht hätten.
Auch wenn die Kindesmutter behauptet, sie habe regelmäßig Kondome genutzt, so sei allein die Tatsache, dass die Kindesmutter gewerbsmäßigen „Mehrverkehr“ hatte, geeignet, Zweifel an der Vaterschaft des Kindes zu wecken.
Darüber hinaus sei allgemein bekannt, dass die Zuverlässigkeit der Verhütung mit Kondomen deutlich geringer sei als mit anderen Verhütungsmitteln.
Daher wurde die Revision und damit die Vaterschaftsanfechtungsklage, abgewiesen.
Siehe auch hier:
www.anwalt24.de/profil/54206/klaus_will ... stituierte
Frankreich:
Eheanfechtung und Eheannulierung wg. verschwiegener Nicht-mehr-Jungfraulichkeit:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=37767#37767
Italien:
Kirche verbietet Eheschließung für impotenten Mann:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=38420#38420
Deutschland:
Zum Schutz der Institution Ehe, wurde Ehe mit transexueller Geschlechtsumwandlung ungültig, statt dass die Ehe der zwei Menschen geschützt und erhalten blieb:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=40406#40406
Daniela aus Berlin bei VOX-„Auswanderer sucht Frau“ 2011:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=97294#97294
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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 18.04.2011, 07:28, insgesamt 2-mal geändert.
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Namenschutzrecht auch für Prostitutionsbetriebe
Urteil:
Auch Bordell genießt Namens-Schutz
Koblenz (dpa) - Auch ein Bordell genießt namensrechtlichen Schutz. Das berichtet die Fachzeitschrift «OLG-Report» unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz.
Prostituierte
Lupe - Artikelbild vergrössern
Eine Prostituierte wartet in einem Bordell auf Kunden.
© dpa
Anders als das Landgericht billigte das OLG dem klagenden Bordellbetreiber den Namensschutz zu. Maßgeblich sei, dass der Tatbestand der irreführenden Werbung erfüllt sei. Dies sei immer der Fall, wenn von einem Konkurrenten Verwechslungen beim Kunden billigend in Kauf genommen würden. Ein Bordell sei in dieser Situation rechtlich ebenso schutzwürdig wie jedes andere Unternehmen.
http://www.giessener-allgemeine.de/Home ... id,13.html
Das Urteil:
http://tinyurl.com/4qtllf
http://www.olgko.justiz.rlp.de
Die streitenden Parteien:
http://www.club-pearls.de vs. http://www.club-pearls-trier.de
Brothel Entitled to Trademark Protection
Brothels in Germany are technically legal, but cannot register as businesses
[falsch: SexarbeiterInnen wird i.a. eine Gewerbeanmeldung verweigert (Bund-Länder Ausschuß Gewerberecht) aber es werden Gewerbesteuern verlangt (Gewerbe im Steuerrecht sei was anderes als Gewerbe im Gewerberecht - verstehe das wer will). Betriebe müssen ein Gewerbe anmelden (Zimmervermietung o.Ä. denn "Betrieb mit Sexarbeitsplätzen" gibt es noch nicht als Kategorie). Anm. Marc]
An appeals court in Koblenz has ruled that a German brothel could not adopt the name of an already existing bordello.
A brothel in Germany has won trademark protection, with appeal judges ruling that a madam could not copy the name “Club Pearls” from an existing house of ill repute [was für ein diskriminierender, antiquierter Terminus], a legal magazine reported on Friday.
A lower court had rejected a pimp's claim that he legally owned the name, the magazine, OLG Report, said.
[Wer einen Betreiber = business owner als pimp = Zuhälter übersetzt, bezeugt seine Anti-Sexwork-Vorurteile]
The judges in Koblenz, in western Germany, said a second brothel using the name would confuse customers about whether or not it was under the same ownership.
They granted an injunction sought by the owner of the original "Club Pearls," located in the state of Rhineland Palatinate.
Brothels operate in a legal twilight zone in Germany: They are legal, but they cannot register as business corporations.
DPA news agency (df)
http://www.dw-world.de/dw/article/0,214 ... 12,00.html
Was unser nationaler Auslandssender, die altehrwürdige Deutsche Welle hier für Unsauberheiten und Unsinn in die Welt verbreitet.
Wer hat die Zeit und formuliert für uns einen Protestbrief an die Deutsche Welle?
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Auch Bordell genießt Namens-Schutz
Koblenz (dpa) - Auch ein Bordell genießt namensrechtlichen Schutz. Das berichtet die Fachzeitschrift «OLG-Report» unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz.
Prostituierte
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Eine Prostituierte wartet in einem Bordell auf Kunden.
© dpa
Demnach ist auch ein solches Etablissement ein Unternehmen, das sich gegen die unerlaubte Nutzung seines Namens durch einen Konkurrenten rechtlich wehren kann.
(Beschluss vom 10.01.2008; Az. 6 W 885/07)
Anders als das Landgericht billigte das OLG dem klagenden Bordellbetreiber den Namensschutz zu. Maßgeblich sei, dass der Tatbestand der irreführenden Werbung erfüllt sei. Dies sei immer der Fall, wenn von einem Konkurrenten Verwechslungen beim Kunden billigend in Kauf genommen würden. Ein Bordell sei in dieser Situation rechtlich ebenso schutzwürdig wie jedes andere Unternehmen.
http://www.giessener-allgemeine.de/Home ... id,13.html
Das Urteil:
http://tinyurl.com/4qtllf
http://www.olgko.justiz.rlp.de
Die streitenden Parteien:
http://www.club-pearls.de vs. http://www.club-pearls-trier.de
Brothel Entitled to Trademark Protection
Brothels in Germany are technically legal, but cannot register as businesses
[falsch: SexarbeiterInnen wird i.a. eine Gewerbeanmeldung verweigert (Bund-Länder Ausschuß Gewerberecht) aber es werden Gewerbesteuern verlangt (Gewerbe im Steuerrecht sei was anderes als Gewerbe im Gewerberecht - verstehe das wer will). Betriebe müssen ein Gewerbe anmelden (Zimmervermietung o.Ä. denn "Betrieb mit Sexarbeitsplätzen" gibt es noch nicht als Kategorie). Anm. Marc]
An appeals court in Koblenz has ruled that a German brothel could not adopt the name of an already existing bordello.
A brothel in Germany has won trademark protection, with appeal judges ruling that a madam could not copy the name “Club Pearls” from an existing house of ill repute [was für ein diskriminierender, antiquierter Terminus], a legal magazine reported on Friday.
A lower court had rejected a pimp's claim that he legally owned the name, the magazine, OLG Report, said.
[Wer einen Betreiber = business owner als pimp = Zuhälter übersetzt, bezeugt seine Anti-Sexwork-Vorurteile]
The judges in Koblenz, in western Germany, said a second brothel using the name would confuse customers about whether or not it was under the same ownership.
They granted an injunction sought by the owner of the original "Club Pearls," located in the state of Rhineland Palatinate.
Brothels operate in a legal twilight zone in Germany: They are legal, but they cannot register as business corporations.
DPA news agency (df)
http://www.dw-world.de/dw/article/0,214 ... 12,00.html
Was unser nationaler Auslandssender, die altehrwürdige Deutsche Welle hier für Unsauberheiten und Unsinn in die Welt verbreitet.
Wer hat die Zeit und formuliert für uns einen Protestbrief an die Deutsche Welle?
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Jugendschutz
Umstrittenes Gesetz zum Schutz gegen Prostitution vom Bundestag beschlossen
Süddeutsche:
Bundestag beschließt umstrittenes Sexualstrafrecht
Das neue Gesetz soll Prostitution bei Jugendlichen bekämpfen. Strafbar sind künftig auch Besitz und Verbreitung pornografischer Schriften, die Jugendliche unter 18 darstellen.
Kinder und Jugendliche sollen künftig besser vor sexuellem Missbrauch und einem Abgleiten in die Prostitution geschützt werden. Der Bundestag hat das lange umstrittene neue Sexualstrafrecht zum Schutz von Jugendlichen mit den Stimmen der Koalition beschlossen.
Die Neuregelung sieht vor, dass sich Erwachsene strafbar machen, die Jugendliche unter 18 Jahren für sexuelle Kontakte bezahlen. Nach kontroverser Debatte setzte die Bundesregierung das Täteralter hier auf 18 fest.
Ohne diese Sonderregelung hätten auch Kontakte unter Jugendlichen Gegenstand von Strafverfahren werden können. Denn "Entgelt" meint nicht nur die Bezahlung von Geld für Sex, sondern auch jegliche andere Form der materiellen Gegenleistung.
Ohne das Täteralter 18 hätte sich auch ein 17-Jähriger strafbar machen können, der ein 16-jähriges Mädchen ins Kino einlädt und danach sexuellen Kontakt mit ihr hat.
Bei dem zweiten Tatmerkmal des Gesetzes, der Ausnutzung einer Zwangslage, gilt aber das bei Straftaten üblicherweise angewandte Täteralter 14 Jahre.
Generell verboten sind sexuelle Kontakte zu Kindern unter 14 Jahren. Das entsprechende Gesetz wird unverändert beibehalten.
Strafbar sind künftig auch der Besitz und die Verbreitung pornografischer Schriften, die Jugendliche unter 18 darstellen. Das bereits bestehende Gesetz für Pornografie bei Kindern bis 14 wurde entsprechend geändert.
Bravo-Lovestories bleiben erlaubt
Bikini-Fotos oder "Lovestories" in Jugendzeitschriften gelten weiterhin nicht als Pornografie und sind daher vom Verbot ausgenommen. Selbst wenn es sich um Jugendpornografie handelt, bleiben die Herstellung und der Besitz solcher Schriften straflos, wenn die dargestellte Person eingewilligt hat. Daher werden auch künftig zwei 17-Jährige, die in gegenseitigem Einverständnis von sich und für sich pornografische Bilder hergestellt haben, nicht bestraft.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) versicherte: "Kein Jugendlicher, der seine Sexualität entdeckt und sie im sozialadäquaten Umgang mit Partnern erprobt, muss künftig den Staatsanwalt fürchten."
Zypries sagte, dass es nicht um eine "überzogene Sexualmoral" gehe. "Vielmehr schaffen wir einen vernünftigen Ausgleich zwischen einer ungestörten sexuellen Entwicklung und einem verbesserten Schutz junger Menschen vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch."
Mit dem neuen Gesetz wird im Wesentlichen ein EU-Rahmenbeschluss gegen die sexuelle Ausbeutung von Jugendlichen umgesetzt.
(AFP/dpa/buma/ihe)
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/ ... 93/181632/
Pressemitteilung vom 20.06.2008 | 16:14
Bundesministerium der Justiz (BMJ) :
http://www.pressrelations.de/new/standa ... m?r=328795
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Süddeutsche:
Bundestag beschließt umstrittenes Sexualstrafrecht
Das neue Gesetz soll Prostitution bei Jugendlichen bekämpfen. Strafbar sind künftig auch Besitz und Verbreitung pornografischer Schriften, die Jugendliche unter 18 darstellen.
Kinder und Jugendliche sollen künftig besser vor sexuellem Missbrauch und einem Abgleiten in die Prostitution geschützt werden. Der Bundestag hat das lange umstrittene neue Sexualstrafrecht zum Schutz von Jugendlichen mit den Stimmen der Koalition beschlossen.
Die Neuregelung sieht vor, dass sich Erwachsene strafbar machen, die Jugendliche unter 18 Jahren für sexuelle Kontakte bezahlen. Nach kontroverser Debatte setzte die Bundesregierung das Täteralter hier auf 18 fest.
Ohne diese Sonderregelung hätten auch Kontakte unter Jugendlichen Gegenstand von Strafverfahren werden können. Denn "Entgelt" meint nicht nur die Bezahlung von Geld für Sex, sondern auch jegliche andere Form der materiellen Gegenleistung.
Ohne das Täteralter 18 hätte sich auch ein 17-Jähriger strafbar machen können, der ein 16-jähriges Mädchen ins Kino einlädt und danach sexuellen Kontakt mit ihr hat.
Bei dem zweiten Tatmerkmal des Gesetzes, der Ausnutzung einer Zwangslage, gilt aber das bei Straftaten üblicherweise angewandte Täteralter 14 Jahre.
Generell verboten sind sexuelle Kontakte zu Kindern unter 14 Jahren. Das entsprechende Gesetz wird unverändert beibehalten.
Strafbar sind künftig auch der Besitz und die Verbreitung pornografischer Schriften, die Jugendliche unter 18 darstellen. Das bereits bestehende Gesetz für Pornografie bei Kindern bis 14 wurde entsprechend geändert.
Bravo-Lovestories bleiben erlaubt
Bikini-Fotos oder "Lovestories" in Jugendzeitschriften gelten weiterhin nicht als Pornografie und sind daher vom Verbot ausgenommen. Selbst wenn es sich um Jugendpornografie handelt, bleiben die Herstellung und der Besitz solcher Schriften straflos, wenn die dargestellte Person eingewilligt hat. Daher werden auch künftig zwei 17-Jährige, die in gegenseitigem Einverständnis von sich und für sich pornografische Bilder hergestellt haben, nicht bestraft.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) versicherte: "Kein Jugendlicher, der seine Sexualität entdeckt und sie im sozialadäquaten Umgang mit Partnern erprobt, muss künftig den Staatsanwalt fürchten."
Zypries sagte, dass es nicht um eine "überzogene Sexualmoral" gehe. "Vielmehr schaffen wir einen vernünftigen Ausgleich zwischen einer ungestörten sexuellen Entwicklung und einem verbesserten Schutz junger Menschen vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch."
Mit dem neuen Gesetz wird im Wesentlichen ein EU-Rahmenbeschluss gegen die sexuelle Ausbeutung von Jugendlichen umgesetzt.
(AFP/dpa/buma/ihe)
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/ ... 93/181632/
Pressemitteilung vom 20.06.2008 | 16:14
Bundesministerium der Justiz (BMJ) :
http://www.pressrelations.de/new/standa ... m?r=328795
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Personalmangel/Arbeitslosigkeit und Altersgrenzen
Mindestalter für Gesundheitsberufe aufgehoben
Freitag, 20. Juni 2008
Berlin – Ein neues Gesetz hat die Altersuntergrenzen für verschiedene nicht ärztliche Gesundheitsberufe aufgehoben. Darauf weist die SPD-Bundestagsfraktion am Freitag hin.
Hintergrund: Bisher machten verschiedene Gesetze die Ausbildung von einem Mindestalter abhängig, nämlich das Hebammengesetz, das Logopädengesetz, das Masseur- und Physiotherapeutengesetz, das Rettungsassistentengesetz und das pharmazeutisch-technischen Assistentengesetz.
„Bewerberinnen und Bewerber, die die schulischen Voraussetzungen erfüllen, aber das entsprechende Alter noch nicht erreicht haben, verlieren Zeit und müssen diese Lücke mit anderen Maßnahmen überbrücken. Das ist nicht zeitgemäß und entspricht bildungspolitisch nicht unseren Grundsätzen“, erklärte die Bundestagsfraktion.
Als einzige Ausnahme bleibe die im Rettungsassistentengesetz enthaltene Altersgrenze von 18 Jahren unberührt, da die Auszubildenden regelmäßig als Fahrer des Rettungswagens eingesetzt würden.
Durch das neue Gesetz sollen die Ausbildungseinrichtungen aufgrund ihrer fachlichen Kompetenzen, Alter und Reife der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigen können. Damit werde den Schulen mehr Verantwortung für die Auswahl geeigneter Bewerber übertragen.
© hil/aerzteblatt.de
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=32784
Die überwiegende Mehrheit der angehörten Sachverständigen plädierte für den Wegfall der Altersgrenze, sie bekräftigten, dass persönliche Eignung für einen Beruf und Lebensalter nicht zwangsläufig miteinander zusammenhängen müssen.
http://www.die-topnews.de/1-keine-alter ... ehr-310788
Die Konfrontation mit dem Themen, Unfall, Tod und Krankheit wird anders gehandhabt und scheint leichter handhabbar als das Thema Sexualität. Was für Branchenunterschiede.
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Freitag, 20. Juni 2008
Berlin – Ein neues Gesetz hat die Altersuntergrenzen für verschiedene nicht ärztliche Gesundheitsberufe aufgehoben. Darauf weist die SPD-Bundestagsfraktion am Freitag hin.
Hintergrund: Bisher machten verschiedene Gesetze die Ausbildung von einem Mindestalter abhängig, nämlich das Hebammengesetz, das Logopädengesetz, das Masseur- und Physiotherapeutengesetz, das Rettungsassistentengesetz und das pharmazeutisch-technischen Assistentengesetz.
„Bewerberinnen und Bewerber, die die schulischen Voraussetzungen erfüllen, aber das entsprechende Alter noch nicht erreicht haben, verlieren Zeit und müssen diese Lücke mit anderen Maßnahmen überbrücken. Das ist nicht zeitgemäß und entspricht bildungspolitisch nicht unseren Grundsätzen“, erklärte die Bundestagsfraktion.
Als einzige Ausnahme bleibe die im Rettungsassistentengesetz enthaltene Altersgrenze von 18 Jahren unberührt, da die Auszubildenden regelmäßig als Fahrer des Rettungswagens eingesetzt würden.
Durch das neue Gesetz sollen die Ausbildungseinrichtungen aufgrund ihrer fachlichen Kompetenzen, Alter und Reife der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigen können. Damit werde den Schulen mehr Verantwortung für die Auswahl geeigneter Bewerber übertragen.
© hil/aerzteblatt.de
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=32784
Die überwiegende Mehrheit der angehörten Sachverständigen plädierte für den Wegfall der Altersgrenze, sie bekräftigten, dass persönliche Eignung für einen Beruf und Lebensalter nicht zwangsläufig miteinander zusammenhängen müssen.
http://www.die-topnews.de/1-keine-alter ... ehr-310788
Die Konfrontation mit dem Themen, Unfall, Tod und Krankheit wird anders gehandhabt und scheint leichter handhabbar als das Thema Sexualität. Was für Branchenunterschiede.
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Gesundheitszwang
Kriminalfall zum Infektionsschutzgesetz IfSG
Medizin
TBC-Kranke brechen aus Klinik aus
Samstag, 28. Juni 2008 04:00
Der Ausbruch von vier Männern aus einer Spezialklinik für gefährliche Infektionskrankheiten im oberpfälzischen Parsberg hat gestern eine Großfahndung ausgelöst. Mit einem Hubschrauber, Hunden und acht Streifenbesatzungen suchte die Polizei nach den Flüchtigen. Nach Angaben der Klinik leiden die Männer zwischen 22 und 30 Jahren unter Tuberkulose. Eine Ansteckungsgefahr bestehe aber nicht mehr, sagte der Chefarzt der Klinik, Ralf Mütterlein. Die Polizei hatte zuvor vor einem hohen Infektionsrisiko gewarnt.
Die vier russischstämmigen Männer waren in der Nacht zu gestern aus dem Bezirkskrankenhaus Parsberg geflüchtet. Sie hatten mit einem Stemmeisen eine Balkontür aufgebrochen und sich mit zusammengeknoteten Bettlaken neun Meter abgeseilt. Einen von ihnen griffen Polizisten wenige Stunden später auf. Der 30-Jährige wurde rund zehn Kilometer von dem Krankenhaus in der Nähe der Autobahn 3 gefasst. Die drei übrigen Männer sind weiter auf der Flucht.
Die Klinik ist eine Spezialeinrichtung für Tuberkulose-Kranke, die sich einer Behandlung verweigern. Alle Patienten werden von Gesundheitsämtern geschickt und auf richterlichen Beschluss eingeliefert. Die vier Ausbrecher wurden zwischen Februar und Mai in die geschlossene Einrichtung eingewiesen. Alle wären in den kommenden acht Wochen entlassen worden, sagte Mütterlein. Drei der entwischten Männer hätten Drogenprobleme, zwei von ihnen hätten schon im Gefängnis gesessen. Auf Medikamente sind die Ausbrecher nach Angabe des Arztes nicht angewiesen. Beim vorzeitigen Abbruch der Therapie steige jedoch das Infektionsrisiko.
http://www.morgenpost.de/printarchiv/pa ... k_aus.html
TBC
http://de.wikipedia.org/wiki/Tuberkulose
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Medizin
TBC-Kranke brechen aus Klinik aus
Samstag, 28. Juni 2008 04:00
Der Ausbruch von vier Männern aus einer Spezialklinik für gefährliche Infektionskrankheiten im oberpfälzischen Parsberg hat gestern eine Großfahndung ausgelöst. Mit einem Hubschrauber, Hunden und acht Streifenbesatzungen suchte die Polizei nach den Flüchtigen. Nach Angaben der Klinik leiden die Männer zwischen 22 und 30 Jahren unter Tuberkulose. Eine Ansteckungsgefahr bestehe aber nicht mehr, sagte der Chefarzt der Klinik, Ralf Mütterlein. Die Polizei hatte zuvor vor einem hohen Infektionsrisiko gewarnt.
Die vier russischstämmigen Männer waren in der Nacht zu gestern aus dem Bezirkskrankenhaus Parsberg geflüchtet. Sie hatten mit einem Stemmeisen eine Balkontür aufgebrochen und sich mit zusammengeknoteten Bettlaken neun Meter abgeseilt. Einen von ihnen griffen Polizisten wenige Stunden später auf. Der 30-Jährige wurde rund zehn Kilometer von dem Krankenhaus in der Nähe der Autobahn 3 gefasst. Die drei übrigen Männer sind weiter auf der Flucht.
Die Klinik ist eine Spezialeinrichtung für Tuberkulose-Kranke, die sich einer Behandlung verweigern. Alle Patienten werden von Gesundheitsämtern geschickt und auf richterlichen Beschluss eingeliefert. Die vier Ausbrecher wurden zwischen Februar und Mai in die geschlossene Einrichtung eingewiesen. Alle wären in den kommenden acht Wochen entlassen worden, sagte Mütterlein. Drei der entwischten Männer hätten Drogenprobleme, zwei von ihnen hätten schon im Gefängnis gesessen. Auf Medikamente sind die Ausbrecher nach Angabe des Arztes nicht angewiesen. Beim vorzeitigen Abbruch der Therapie steige jedoch das Infektionsrisiko.
http://www.morgenpost.de/printarchiv/pa ... k_aus.html
TBC
http://de.wikipedia.org/wiki/Tuberkulose
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Stigma Schwarzarbeit Razzia Kriminalisierung
Schwarzarbeit in der Prostitution
Prostituierte als Nachbarin
VON CAROLA SIEDENTOP
Statt in Bordellen gehen immer mehr Frauen ihrem Gewerbe in normalen Wohnungen nach. Foto: ddp
Mönchengladbach (RP)
Statt in Bordellen gehen immer mehr Frauen ihrem Gewerbe in normalen Wohnungen nach. Die Zahl der Prostituierten ist gewachsen, und es gibt immer mehr Schwarzarbeit in der Branche.
Die einschlägigen Etablissements mit den roten Lämpchen am Eingang sind längst nicht mehr die Hochburgen der Prostitution. Und auch auf dem Straßenstrich spielt sich kaum noch etwas ab. Die käufliche Liebe blüht in kleinen Wohnungen in unscheinbaren Mehrfamilienhäusern.
„Das ist ein absoluter Trend“, sagt Hans-Georg Krull vom Ordnungsamt. Und das bestätigt auch die Polizei. Deshalb kann es schon mal passieren, dass Mutti gerade ihre Kinder zur Schule bringen will, während an der Tür nebenan der Freier eingelassen wird. Nicht nur die Prostituierten, auch ihre Kunden schätzen die Anonymität in großen Wohnblöcken. Prostitution hat in der Stadt zugenommen, „und es gibt immer mehr Schwarzarbeit in der Branche“, erklärt Krull.
Detektivarbeit im Privat-Bordell
Der Kommunale Ordnungs- und Servicedienst der Stadt kümmertsich, wenn das Gewerbe verbotenerweise in Privatwohnungen betrieben wird, Prostituierte schwarz arbeiten, keine Sozialversicherung, Rentenversicherung oder Steuern zahlen. Oft ist dabei echte Detektivarbeit gefragt. Die Mitarbeiter durchsuchen Kontakt- und Werbeanzeigen in einschlägigen Zeitungen, suchen sich Telefonnummern und Adressen raus. Immer häufiger gibt es auch Hinweise aus der Bevölkerung. Viele werden skeptisch, wenn die Nachbarin ihre Wohnung offensichtlich nicht nur privat nutzt.
Dann wird geprüft ob die jeweiligen Damen – oder Herren – auch ordnungsgemäß ein Gewerbe angemeldet haben. Ist das nicht der Fall, wird das Team vom Ordnungsdienst aktiv. Es fährt zu den Bordellen oder Wohnungen und klingelt. „Wir überprüfen dann vor Ort die Personalien und stellen fest, wer sich hinter den Pseudonymen verbirgt“, erklärt Krull. Denn meistens haben Chantal, Yasmin oder Ivanka im Pass ganz andere Namen stehen. Gibt es Unregelmäßigkeiten, informieren sie zuständigen Behörden.
Seit einem Jahr gibt es den der Kommunalen Ordnungs- und Servicedienst der Stadt. 12 Mitarbeiter mahnen Hundebesitzer, Kot ausfzusammeln, kümmern sich um wilde Müllkippen oder falsches Parken.
5404 Einsätze hatte der Ordnungsdienst 2007, die meisten in Rheydt-Mitte (1670), gefolgt von Stadtmitte (1662).
„Prostitution an sich ist nicht illegal und für uns auch kein Problemfeld mehr“, sagt Polizeisprecher Jürgen Lützen. Die Fälle von Menschenhandel, bei denen Frauen aus dem Ausland verschleppt und zur Prostitution gezwungen werden, seien rückläufig. Ein Großteil der Prostituierten in Mönchengladbach kommt aus Osteuropa – inzwischen können sie ganz legal in deutschland arbeiten. Die Verdienstmöglichkeiten sind für viele verlockend.
Doch die Frauen aus Osteuropa müssen ebenso wie Handwerker oder Arbeiter die deutschen Vorschriften beachten – ein Gewerbe anmelden und Sozialabgaben zahlen. „Aber es gibt jede Menge, die illegal arbeiten“, berichtet der Fachmann vom Ordnungsamt. Zum Teil würden die Frauen aus dem Ausland – gerade, wenn sie schwarz arbeiten – die Preise drücken. Während für die Liebesdienst normalerweise rund 50 Euro fällig waren, sind jetzt nur noch 30 Euro auf dem Markt üblich, schildert Krull. Eine hohe Dunkelziffer vermutet er auch bei Frauen, die nur gelegentlich dieser Beschäftigung nachgehen und sie nicht offiziell anmelden.
http://www.rp-online.de/public/article/ ... barin.html
Steuern:
viewtopic.php?t=808
Polizei als Schein Freier:
viewtopic.php?p=38928#38928
Studentinnen/Hobby Sexarbeit:
viewtopic.php?t=2371
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Prostituierte als Nachbarin
VON CAROLA SIEDENTOP
Statt in Bordellen gehen immer mehr Frauen ihrem Gewerbe in normalen Wohnungen nach. Foto: ddp
Mönchengladbach (RP)
Statt in Bordellen gehen immer mehr Frauen ihrem Gewerbe in normalen Wohnungen nach. Die Zahl der Prostituierten ist gewachsen, und es gibt immer mehr Schwarzarbeit in der Branche.
Die einschlägigen Etablissements mit den roten Lämpchen am Eingang sind längst nicht mehr die Hochburgen der Prostitution. Und auch auf dem Straßenstrich spielt sich kaum noch etwas ab. Die käufliche Liebe blüht in kleinen Wohnungen in unscheinbaren Mehrfamilienhäusern.
„Das ist ein absoluter Trend“, sagt Hans-Georg Krull vom Ordnungsamt. Und das bestätigt auch die Polizei. Deshalb kann es schon mal passieren, dass Mutti gerade ihre Kinder zur Schule bringen will, während an der Tür nebenan der Freier eingelassen wird. Nicht nur die Prostituierten, auch ihre Kunden schätzen die Anonymität in großen Wohnblöcken. Prostitution hat in der Stadt zugenommen, „und es gibt immer mehr Schwarzarbeit in der Branche“, erklärt Krull.
Detektivarbeit im Privat-Bordell
Der Kommunale Ordnungs- und Servicedienst der Stadt kümmertsich, wenn das Gewerbe verbotenerweise in Privatwohnungen betrieben wird, Prostituierte schwarz arbeiten, keine Sozialversicherung, Rentenversicherung oder Steuern zahlen. Oft ist dabei echte Detektivarbeit gefragt. Die Mitarbeiter durchsuchen Kontakt- und Werbeanzeigen in einschlägigen Zeitungen, suchen sich Telefonnummern und Adressen raus. Immer häufiger gibt es auch Hinweise aus der Bevölkerung. Viele werden skeptisch, wenn die Nachbarin ihre Wohnung offensichtlich nicht nur privat nutzt.
Dann wird geprüft ob die jeweiligen Damen – oder Herren – auch ordnungsgemäß ein Gewerbe angemeldet haben. Ist das nicht der Fall, wird das Team vom Ordnungsdienst aktiv. Es fährt zu den Bordellen oder Wohnungen und klingelt. „Wir überprüfen dann vor Ort die Personalien und stellen fest, wer sich hinter den Pseudonymen verbirgt“, erklärt Krull. Denn meistens haben Chantal, Yasmin oder Ivanka im Pass ganz andere Namen stehen. Gibt es Unregelmäßigkeiten, informieren sie zuständigen Behörden.
Seit einem Jahr gibt es den der Kommunalen Ordnungs- und Servicedienst der Stadt. 12 Mitarbeiter mahnen Hundebesitzer, Kot ausfzusammeln, kümmern sich um wilde Müllkippen oder falsches Parken.
5404 Einsätze hatte der Ordnungsdienst 2007, die meisten in Rheydt-Mitte (1670), gefolgt von Stadtmitte (1662).
„Prostitution an sich ist nicht illegal und für uns auch kein Problemfeld mehr“, sagt Polizeisprecher Jürgen Lützen. Die Fälle von Menschenhandel, bei denen Frauen aus dem Ausland verschleppt und zur Prostitution gezwungen werden, seien rückläufig. Ein Großteil der Prostituierten in Mönchengladbach kommt aus Osteuropa – inzwischen können sie ganz legal in deutschland arbeiten. Die Verdienstmöglichkeiten sind für viele verlockend.
Doch die Frauen aus Osteuropa müssen ebenso wie Handwerker oder Arbeiter die deutschen Vorschriften beachten – ein Gewerbe anmelden und Sozialabgaben zahlen. „Aber es gibt jede Menge, die illegal arbeiten“, berichtet der Fachmann vom Ordnungsamt. Zum Teil würden die Frauen aus dem Ausland – gerade, wenn sie schwarz arbeiten – die Preise drücken. Während für die Liebesdienst normalerweise rund 50 Euro fällig waren, sind jetzt nur noch 30 Euro auf dem Markt üblich, schildert Krull. Eine hohe Dunkelziffer vermutet er auch bei Frauen, die nur gelegentlich dieser Beschäftigung nachgehen und sie nicht offiziell anmelden.
http://www.rp-online.de/public/article/ ... barin.html
Steuern:
viewtopic.php?t=808
Polizei als Schein Freier:
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Studentinnen/Hobby Sexarbeit:
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Hallo Marc,
gestatte mir zu diesem Posting zwei Anmerkungen:
Bezüglich dem Ausspionieren von Privatwohnungen bitte ich zu beachten was Lysisca in einem anderen Threat geschreiben hat.
viewtopic.php?t=1062&start=60
demnach entspricht diese Praxis nämlich nicht Eu-Recht, zumindest wenn du selbst in deiner eigenen Wohnung den Service anbietest.
Bezüglich einer Gewerbeanmeldung kann ich nur für die Praxis in Sachsen sagen, daß das nicht stimmt. ich wollte nämlich ein solches Gewerbe anmelden und war dewegen neulich auf dem Gewerbeamt. Dort wurde mir, nachdem ich meine Tätigkeiten aufgelistet hatte bedeutet, daß dies nicht zulässig wäre. Die Amtsleiterin würde hier jeden Fall gesondert prüfen und meinen Fall sicher (gebührenpflichtig!) ablehnen. Für mich würde eine Steuernummer (Angabe des Verdienstes m.W. unter Gewerbe, sonstige Einnahmen ) genügen. Nun, die hab ich sowieso.
Aber vielleicht ist die Praxis in NRW auch eine andere...
lg, Hanna
gestatte mir zu diesem Posting zwei Anmerkungen:
Bezüglich dem Ausspionieren von Privatwohnungen bitte ich zu beachten was Lysisca in einem anderen Threat geschreiben hat.
viewtopic.php?t=1062&start=60
demnach entspricht diese Praxis nämlich nicht Eu-Recht, zumindest wenn du selbst in deiner eigenen Wohnung den Service anbietest.
Bezüglich einer Gewerbeanmeldung kann ich nur für die Praxis in Sachsen sagen, daß das nicht stimmt. ich wollte nämlich ein solches Gewerbe anmelden und war dewegen neulich auf dem Gewerbeamt. Dort wurde mir, nachdem ich meine Tätigkeiten aufgelistet hatte bedeutet, daß dies nicht zulässig wäre. Die Amtsleiterin würde hier jeden Fall gesondert prüfen und meinen Fall sicher (gebührenpflichtig!) ablehnen. Für mich würde eine Steuernummer (Angabe des Verdienstes m.W. unter Gewerbe, sonstige Einnahmen ) genügen. Nun, die hab ich sowieso.
Aber vielleicht ist die Praxis in NRW auch eine andere...
lg, Hanna
Augen gab uns Gott ein Paar / um zu schauen rein und klar / um zu GLAUBEN was wir lesen / wär ein Aug' genug gewesen (aus HH. zur Teleologie)
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Gewerbeunzucht statt Gewerbeschein
Prostitution gilt in D immer noch als Gewerbeunzucht trotz des Gesetzes von 2002. Eine Gewerbeanmeldung ist also gar nicht möglich, jedenfalls nicht unter Sexarbeit ... Manche Journalisten machen auch ihre Hausaufgaben wohl nicht.
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Rechtsgeschichte
Historische Unterdrückungs-§§
Geschichtstafel Prostitutionsgesetze ab 1800:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=81901#81901
- Lex Heinze
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=3037 - 1958 brachte das Wiesbadener Tagblatt in seinem Lokalteil einen Gerichtsbericht, in dem es um einen Fall von "schwerer Kuppelei" ging. Ein 19-Jähriger hatte sich nicht um seine Eltern geschert und sich in der Mansarde der elterlichen Wohnung Tisch und Bett mit seiner "Verlobten" geteilt. Die Dritte Strafkammer des Landgerichts urteilte im Namen des Volkes: Zwei Monate Gefängnis für die Mutter, einen Monat für den Vater. In seinem Kommentar schüttelte das Tagblatt ein wenig den Kopf.
- Zu der Zeit war Ehebruch noch ein Straftatbestand; wer wollte, konnte mittels der Justiz Rache üben und die "Andere", die Ehebrecherin, ins Gefängnis bringen.
http://www.wiesbadener-tagblatt.de/regi ... id=3460631 - Gehorsamsparagraph
- „Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu; er bestimmt insbesondere Wohnort und Wohnung. Die Frau ist nicht verpflichtet, der Entscheidung des Mannes Folge zu leisten, wenn sich die Entscheidung als Mißbrauch seines Rechts darstellt.“
Abgeschafft vor 50 Jahren. - Frauenwahlrecht existiert hingegen erst seit knapp 100 Jahren.
http://de.wikipedia.org/wiki/Frauenwahlrecht - ius primae noctis
Babylon
http://www.morgenpost.de/kultur/article ... Nacht.html
Geschichtstafel Prostitutionsgesetze ab 1800:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=81901#81901
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 10.05.2012, 13:01, insgesamt 5-mal geändert.
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- SW Analyst
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- Ich bin: Keine Angabe
Politisch/Sozialwissenschaftliches Sachbuch

Das Prostitutionsgesetz: Aktuelle Forschungsergebnisse, Umsetzung und Weiterentwicklung (Broschiert)
von Claudia Fischer-Czech (Herausgeber), Barbara Kavemann (Herausgeber), Heike Rabe (Herausgeber)
Preis: EUR 24,90
erscheint demnächst
http://www.amazon.de/dp/3866492111
Über das Buch:
Sechs Jahre nach Inkrafttreten des deutschen Prostitutionsgesetzes (2002) zieht dieses Buch Bilanz:
Wie wirkt sich das Gesetz auf Prostitution in Deutschland aus?
Welche Probleme, Perspektiven ergeben sich, wie sieht die Wirklichkeit aus?
Um die deutsche Situation besser einordnen zu können, werden europäische Perspektiven vergleichend herangezogen. Ein wichtiges Buch unter anderem für JuristInnen wie auch die Soziale Arbeit und die Polizei.
Aus dem Inhalt:
Prostitutionsdiskurse international
Barbara Kavemann, Das deutsche Prostitutionsgesetz im europäischen Vergleich
Bärbel Uhl, Europäische Entwicklungen im Umgang mit Prostitution
Julia O Connell Davidson, Eine Frage der Einwilligung - Sexsklaverei und Sexarbeit in Großbritannien
Stefanie Tränkle, Strafen um zu schützen : Das Gesetz zur inneren Sicherheit in Frankreich
Aktuelle deutsche Forschungsergebnisse zu Prostitution
Barbara Kavemann, Claudia Fischer, Die Untersuchung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes
Claudia Fischer, Ausstiegshilfen aus der Prostitution
Joachim Renzikowski, Das Prostitutionsgesetz und strafrechtlicher Handlungsbedarf
Rebecca Pates, Daniel Schmidt, Die Verwaltung der Prostitution - Sachsen, Polen, Tschechien
Margrit Brückner, Christa Oppenheimer, Gewalt in der Prostitution
Sabine Grenz, Freier auf der Suche nach dem perfekten sexuellen Erlebnis
Aktuelle Fragestellungen und Probleme in der Praxis
Doris Winter, Arbeitsbedingungen in der Prostitution
Ina Holznagel, Die Praxis der Staatsanwaltschaft
Heike Rabe, Überlegungen zur Umsetzung des Prostitutionsgesetzes in das Gewerberecht
Michael Ernst-Pörksen, Zur pauschalen Besteuerung sexueller Dienstleistungen
Ansätze Sozialer Arbeit
Andrea Weppert, Beratung von Prostituierten unter veränderten gesetzlichen Voraussetzungen
Anne Rossenbach, Monika Kleine, Angelika Wiedenau, Geestemünder Straße - Neue Strategien zur Unterstützung für Straßenprostituierte
Mechthild Eickel, Neu starten - berufliche Integration mit Prostituierten bei MADONNA e.V. in Bochum
Über die Autorinnen:
Prof. Dr. Barbara Kavemann, SoFFI.K.-Berlin
Ass. jur. Heike Rabe, SoFFI.K.-Berlin
Dipl. Soz. Päd. Claudia Fischer-Czech, SoFFI.K.-Berlin
Siehe oben im Thema ihre Evaluationsstudie ProstG im Auftrag der Bundesregierung:
viewtopic.php?p=24213#24213
(kostenfrei)
Jetzt ist es endlich erschienen:
viewtopic.php?p=59294#59294
Nachtrag: Buchrezension:
http://www.querelles-net.de/index.php/q ... ew/831/816
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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 14.08.2010, 10:55, insgesamt 3-mal geändert.