Bau(planungs)recht als Mittel der Prostitutionskontrolle
- Marc of Frankfurt
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Berliner Schwergewicht
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18-stone prostitute shatters the peace for neighbours
[veraltete Gewichtseinheit: 18 x 6,35 kg = 114,3 kg]
Published Date: 22 May 2009
By Allan Hall
NEIGHBOURS of an 18-stone prostitute in the German capital Berlin are trying to force her out of business saying she is a "one woman demolition job" when at work.
They complained of crystal glasses falling from shelves, paintings from walls and ornaments from mantelpieces whenever Ilnes Lorbach, 36, was entertaining men in her apartment in the upmarket Charlottenburg district of the city.
Carolso Hoffmann, a gallery owner who lives next door to her apartment, said: "It is like being in that Irvin Allen film Earthquake.
A court in Berlin this week heard a steady stream of complaints from people like him. One female neighbour said two Baccarat crystal glasses worth £100 each shattered during one particular session.
Ms Lorbach said she found life hard "as a mother and as a working woman" and tried to be "as discrete as possible". She told the Administrative Court in Berlin that she had up to ten clients a day at the apartment. Prostitution is legal in Germany.
A female judge in the case has reserved judgment on the neighbours' complaints for another date.
A precedent was set, however, in a similar case by Germany's highest court in Karlsruhe a couple of years ago which ruled that municipalities may forbid brothels if public order is under threat.
http://news.scotsman.com/world/18stone- ... 5293415.jp
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18-stone prostitute shatters the peace for neighbours
[veraltete Gewichtseinheit: 18 x 6,35 kg = 114,3 kg]
Published Date: 22 May 2009
By Allan Hall
NEIGHBOURS of an 18-stone prostitute in the German capital Berlin are trying to force her out of business saying she is a "one woman demolition job" when at work.
They complained of crystal glasses falling from shelves, paintings from walls and ornaments from mantelpieces whenever Ilnes Lorbach, 36, was entertaining men in her apartment in the upmarket Charlottenburg district of the city.
Carolso Hoffmann, a gallery owner who lives next door to her apartment, said: "It is like being in that Irvin Allen film Earthquake.
A court in Berlin this week heard a steady stream of complaints from people like him. One female neighbour said two Baccarat crystal glasses worth £100 each shattered during one particular session.
Ms Lorbach said she found life hard "as a mother and as a working woman" and tried to be "as discrete as possible". She told the Administrative Court in Berlin that she had up to ten clients a day at the apartment. Prostitution is legal in Germany.
A female judge in the case has reserved judgment on the neighbours' complaints for another date.
A precedent was set, however, in a similar case by Germany's highest court in Karlsruhe a couple of years ago which ruled that municipalities may forbid brothels if public order is under threat.
http://news.scotsman.com/world/18stone- ... 5293415.jp
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- Aoife
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... dann hoffen wir mal, dass die Richterin mit Augenmaß entscheidet.
Spricht doch eher gegen die Bauqualität.
Liebe Grüße, Eva
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
Misspellings are *very special effects* of me keyboard
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- Marc of Frankfurt
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Prostitutionskontroller per ...
... Nachbarschaft:
„Keine Prostitution“
06.02.2009 19:10 Uhr
Krumbach (pb) - „Es gab keine Anhaltspunkte, die auf Prostitution hindeuten“: Dies betonte Christian Owsinski, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Kempten, auf Anfrage. Er bestätigte, dass im Süden Krumbachs ein Anwesen kontrolliert worden war.
Nach Informationen unserer Zeitung wurde die Polizei wiederholt von Nachbarn des Anwesens kontaktiert. Unter den Nachbarn ging man offensichtlich davon aus, dass es sich bei dem Anwesen um eine Einrichtung handeln könnte, in der Prostitution betrieben wird. Pressesprecher Owsinski bestätigte, dass bei der Polizei diverse Hinweise eingegangen seien.
Kripo ermittelt
Daraufhin habe dann die Kriminalpolizei in Memmingen die Ermittlungen übernommen. Die Räumlichkeiten seien von Polizeibeamten kontrolliert worden. In der Einrichtung des Hauses habe es laut Owsinski aber keinerlei Anhaltspunkte gegeben, die auf Prostitution hindeuten würden.
http://www.augsburger-allgemeine.de/Hom ... ,4499.html
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... Nachbarschaft:
„Keine Prostitution“
06.02.2009 19:10 Uhr
Krumbach (pb) - „Es gab keine Anhaltspunkte, die auf Prostitution hindeuten“: Dies betonte Christian Owsinski, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Kempten, auf Anfrage. Er bestätigte, dass im Süden Krumbachs ein Anwesen kontrolliert worden war.
Nach Informationen unserer Zeitung wurde die Polizei wiederholt von Nachbarn des Anwesens kontaktiert. Unter den Nachbarn ging man offensichtlich davon aus, dass es sich bei dem Anwesen um eine Einrichtung handeln könnte, in der Prostitution betrieben wird. Pressesprecher Owsinski bestätigte, dass bei der Polizei diverse Hinweise eingegangen seien.
Kripo ermittelt
Daraufhin habe dann die Kriminalpolizei in Memmingen die Ermittlungen übernommen. Die Räumlichkeiten seien von Polizeibeamten kontrolliert worden. In der Einrichtung des Hauses habe es laut Owsinski aber keinerlei Anhaltspunkte gegeben, die auf Prostitution hindeuten würden.
http://www.augsburger-allgemeine.de/Hom ... ,4499.html
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- nina777
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Berliner Bezirk vs. Verwaltungsgericht?
2.6.2009
Urteil
Bordelle sollen künftig in Wohnungen erlaubt werden
Gegen die Stimmen der CDU hat die Bezirksverordneten-Versammlung Charlottenburg-Wilmersdorf auf ihrer jüngsten Sitzung beschlossen, dass das Bezirksamt im Verfahren gegen das Bordell "Salon Prestige" keine Berufung einlegen soll.
Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht nach einem Ortstermin der klagenden Bordellchefin Recht gegeben, ihren Betrieb in einem Wohnhaus in Halensee weiterführen zu dürfen. Das Bauamt hatte das Bordell in einem Wohngebiet als nicht zulässig einstuft.
Ob sich das Bezirksamt jedoch an den Auftrag von SPD, Grünen, FDP und Linken hält, bleibt abzuwarten. Wie der in der Bordell-Frage von den anderen Parteien viel gerügte CDU-Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) ist nämlich auch Bürgermeisterin Monika Thiemen (SPD) im Unterschied zu ihrer eigenen Fraktion der Meinung, dass der Bezirk in Berufung gehen sollte. Grund: Nur aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes seien allgemeingültige Schlüsse für das künftige Verwaltungshandeln abzuleiten. "Bleibt es bei diesem Verwaltungsgerichtsurteil, handelt es sich nur um eine Einzelfallentscheidung", kündigte Thiemen an. Bevor das Bezirksamt jedoch darüber entscheidet, ob es in Berufung geht, werde die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts abgewartet.
Als Einzelfallentscheidung wollen die Parteien mit Ausnahme der CDU das Bordell-Urteil des Verwaltungsgerichts allerdings nicht sehen. In ihrem Antrag haben sie deshalb das Bauamt aufgefordert, ab sofort keine Wohnungsbordelle mehr zu untersagen. Sie sollen künftig nur noch nach erheblichen Beschwerden und einer Prüfung der Belästigungssituation baurechtlich versagt werden. "Der Baustadtrat soll den Ermessensspielraum ausüben und auch an die Prostituierten denken, die in kleinen Wohnungsbordellen besser aufgehoben sind als in großen Einrichtungen", sagte FDP-Verordneter Wolfgang Weuthen. Außerdem soll das Amt alle bislang erlassenen Nutzungsuntersagungen gegen Bordelle im Lichte des Urteils des Verwaltungsgerichts überprüfen.
http://www.morgenpost.de/printarchiv/be ... erden.html
Urteil
Bordelle sollen künftig in Wohnungen erlaubt werden
Gegen die Stimmen der CDU hat die Bezirksverordneten-Versammlung Charlottenburg-Wilmersdorf auf ihrer jüngsten Sitzung beschlossen, dass das Bezirksamt im Verfahren gegen das Bordell "Salon Prestige" keine Berufung einlegen soll.
Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht nach einem Ortstermin der klagenden Bordellchefin Recht gegeben, ihren Betrieb in einem Wohnhaus in Halensee weiterführen zu dürfen. Das Bauamt hatte das Bordell in einem Wohngebiet als nicht zulässig einstuft.
Ob sich das Bezirksamt jedoch an den Auftrag von SPD, Grünen, FDP und Linken hält, bleibt abzuwarten. Wie der in der Bordell-Frage von den anderen Parteien viel gerügte CDU-Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) ist nämlich auch Bürgermeisterin Monika Thiemen (SPD) im Unterschied zu ihrer eigenen Fraktion der Meinung, dass der Bezirk in Berufung gehen sollte. Grund: Nur aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes seien allgemeingültige Schlüsse für das künftige Verwaltungshandeln abzuleiten. "Bleibt es bei diesem Verwaltungsgerichtsurteil, handelt es sich nur um eine Einzelfallentscheidung", kündigte Thiemen an. Bevor das Bezirksamt jedoch darüber entscheidet, ob es in Berufung geht, werde die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts abgewartet.
Als Einzelfallentscheidung wollen die Parteien mit Ausnahme der CDU das Bordell-Urteil des Verwaltungsgerichts allerdings nicht sehen. In ihrem Antrag haben sie deshalb das Bauamt aufgefordert, ab sofort keine Wohnungsbordelle mehr zu untersagen. Sie sollen künftig nur noch nach erheblichen Beschwerden und einer Prüfung der Belästigungssituation baurechtlich versagt werden. "Der Baustadtrat soll den Ermessensspielraum ausüben und auch an die Prostituierten denken, die in kleinen Wohnungsbordellen besser aufgehoben sind als in großen Einrichtungen", sagte FDP-Verordneter Wolfgang Weuthen. Außerdem soll das Amt alle bislang erlassenen Nutzungsuntersagungen gegen Bordelle im Lichte des Urteils des Verwaltungsgerichts überprüfen.
http://www.morgenpost.de/printarchiv/be ... erden.html
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Dehnbare Gesetze mal so mal so?
Das älteste Gewerbe der Welt ist gar keins
Verwaltungsgericht untersagt Bau des umstrittenen Bordells in Wandsbek
Von Per Hinrichs 5. Juni 2009, 04:00 Uhr
Das Behörden-Deutsch könnte nicht schöner parodiert werden. Das "Plangebiet" solle vor allem "durch Lärm und Immissionen besonders störenden Gewerbebetrieben vorbehalten bleiben", schnörkelten die Richter am Verwaltungsgericht am Donnerstag. "Vergnügungsstätten" hingegen seien "ausgeschlossen". Im Eilverfahren entschied das Gericht daher, dass das "Vorhaben zunächst nicht realisiert werden" könne.
Auf Deutsch: Der Puff von Wandsbek ist vorerst vom Tisch. Begründung: Er macht weder Krach noch Abgase. Damit haben die Richter auch noch die Geschichte der Prostitution umgeschrieben: das älteste Gewerbe der Welt ist nach Ansicht der Juristen, kein Gewerbe, sondern ein Vergnügen. Millionen Huren dürften ihnen was husten. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 11 E 929/09 macht dem Bordell-Projekt an der Angerburger Straße vorläufig den Garaus. Dort wollte ein Investor ein Freudenhaus errichten; den Segen der Bezirksversammlung und der Bezirksamts-Leiterin, Cornelia Schroeder-Piller (CDU), hatte er.
Genauso sicher war ihm der Protest diverser Anwohner, die sich gegen die vermutete Reizüberflutung des Viertels wehrten. Mehr als 2500 Unterschriften sammelten die Protestler, um den befürchteten "Mega-Puff" zu verhindern. An der Spitze des Protest setzte sich der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Jan Balcke, Motto: "Wir haben genug Rotlicht in Wandsbek!"
Der Meinung ist wohl nun auch Schroeder-Piller. Die Entscheidung "entspreche dem Wunsch, dass Bordell-Betriebe in diesem Gebiet ausgeschlossen werden", hieß es gestern. Merkwürdig nur, dass sie im Januar noch die Baugenehmigung erteilte, ohne die Bezirksversammlung im Vorwege zu informieren. Dennoch stimmten die Mehrheit der CDU, die Grünen und die FDP pro Puff. Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) schlug sich auf die Seite der Sexarbeiterinnen. Die SPD habe in Wandsbek "Vorurteile gegen Prostitution geschürt und bedient", zeterte er im April.
Tatsächlich sollte der Lusttempel nicht gerade zwischen Kindergärten und Altenheimen entstehen. Im Umfeld liegt der Friedrich-Ebert-Damm; eine trostlose sechsspurige Ausfallstraße, an der sich Autohändler angesiedelt haben. Die Richter aber meinten, dass die Klägerin einen Anspruch auf "Einhaltung der gebietstypischen Prägung des Gewerbegebiets" habe.
Noch kann sich der Betreiber aber Hoffnungen machen. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Vielleicht finden die nächsten Richter ja ein Bordell laut und störend genug...
http://www.welt.de/die-welt/article3863 ... keins.html
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Verwaltungsgericht untersagt Bau des umstrittenen Bordells in Wandsbek
Von Per Hinrichs 5. Juni 2009, 04:00 Uhr
Das Behörden-Deutsch könnte nicht schöner parodiert werden. Das "Plangebiet" solle vor allem "durch Lärm und Immissionen besonders störenden Gewerbebetrieben vorbehalten bleiben", schnörkelten die Richter am Verwaltungsgericht am Donnerstag. "Vergnügungsstätten" hingegen seien "ausgeschlossen". Im Eilverfahren entschied das Gericht daher, dass das "Vorhaben zunächst nicht realisiert werden" könne.
Auf Deutsch: Der Puff von Wandsbek ist vorerst vom Tisch. Begründung: Er macht weder Krach noch Abgase. Damit haben die Richter auch noch die Geschichte der Prostitution umgeschrieben: das älteste Gewerbe der Welt ist nach Ansicht der Juristen, kein Gewerbe, sondern ein Vergnügen. Millionen Huren dürften ihnen was husten. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 11 E 929/09 macht dem Bordell-Projekt an der Angerburger Straße vorläufig den Garaus. Dort wollte ein Investor ein Freudenhaus errichten; den Segen der Bezirksversammlung und der Bezirksamts-Leiterin, Cornelia Schroeder-Piller (CDU), hatte er.
Genauso sicher war ihm der Protest diverser Anwohner, die sich gegen die vermutete Reizüberflutung des Viertels wehrten. Mehr als 2500 Unterschriften sammelten die Protestler, um den befürchteten "Mega-Puff" zu verhindern. An der Spitze des Protest setzte sich der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Jan Balcke, Motto: "Wir haben genug Rotlicht in Wandsbek!"
Der Meinung ist wohl nun auch Schroeder-Piller. Die Entscheidung "entspreche dem Wunsch, dass Bordell-Betriebe in diesem Gebiet ausgeschlossen werden", hieß es gestern. Merkwürdig nur, dass sie im Januar noch die Baugenehmigung erteilte, ohne die Bezirksversammlung im Vorwege zu informieren. Dennoch stimmten die Mehrheit der CDU, die Grünen und die FDP pro Puff. Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) schlug sich auf die Seite der Sexarbeiterinnen. Die SPD habe in Wandsbek "Vorurteile gegen Prostitution geschürt und bedient", zeterte er im April.
Tatsächlich sollte der Lusttempel nicht gerade zwischen Kindergärten und Altenheimen entstehen. Im Umfeld liegt der Friedrich-Ebert-Damm; eine trostlose sechsspurige Ausfallstraße, an der sich Autohändler angesiedelt haben. Die Richter aber meinten, dass die Klägerin einen Anspruch auf "Einhaltung der gebietstypischen Prägung des Gewerbegebiets" habe.
Noch kann sich der Betreiber aber Hoffnungen machen. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Vielleicht finden die nächsten Richter ja ein Bordell laut und störend genug...
http://www.welt.de/die-welt/article3863 ... keins.html
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Hier gibt es nun das "Salon Prestige"-Urteil in voller Länge:
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... isiert.pdf
viewtopic.php?p=123004#123004
Lesen lohnt!
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... isiert.pdf
viewtopic.php?p=123004#123004
Lesen lohnt!
- annainga
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RE: Baurecht als Mittel der Prostitutionskontrolle?
danke für den link @thelord
ich zitiere einige stellen, die ich bemerkenswert finde, vielleicht als anregeung das urteil in volllänge zu lesen .....
(dort wird auch die merkwürdige Regelung der Wohnungsprostitution aufgegriffen:)
"die geforderte gleichzeitige Wohnnutzung als Voraussetzung würde vielmehr zu unverständlichen Ergebnissen führen, da dann eine Wohngemeinschaft von drei dort arbeitenden Prostituierten als weniger störend anzusehen wäre, als die Einzelnutzung von Wohnräumen ausschließlich als Betriebsstätte."
(inzwischen wird wohnungsprostitution überwiegend so bezeichnet, wenn nur 1 - 2 frauen in einer wohnung arbeiten, so auch in der neuen broschüre, "Prostitution in Bochum", zeitnah im forum als download zu finden)
".....die im Zusammenhang mit Prostitution vorgenommene typisierende Betrachtungsweise, wonach auch auf die "allgemeine sozialethische Bewertung" abgestellt wurde, steht im Widerspruch dazu, dass dem Baurecht eine Wertung der Nutzung in sozialethischer Hinsicht fremd ist."
"Das Prostitutionsgesetz unterstreicht die Abkehr von einer negativen sozialethischen Bewertung".
(ist das nicht ein schöner satz?! :-))
"Weiter kommt es nicht unmittelbar darauf an, was sich im Inneren einer von Prostituierten genutzten Räumlichkeit abspielt, sondern nur wie das dortige Geschehen nach außen dringt."
"Die Kammer verkennt nicht, dass das sog. Rotlichtmilieu in vielfältiger Weise kriminalitätsbelastet ist ..... Seit Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes sei eine Tendenz erkennbar, dass sich "die Spreu vom Weizen" trenne. (Seite 18)
"Für den Bereich der prostitutiven Einrichtungen gilt, dass diese durch das Prostitutionsgesetz zwar in das öffentliche Wirtschaftsrecht hineingewachsen sind, ohne dort jedoch einen angemessenen Regelungsrahmen vorzufinden."
(je mehr sexarbeiterinnen solche prozesse führen, um so eher wird dieser "regelungsrahmen" erstellt werden)
interessantes urteil, allerdings 1.instanz, berufung zugelassen.
lieben gruß, annainga
ich zitiere einige stellen, die ich bemerkenswert finde, vielleicht als anregeung das urteil in volllänge zu lesen .....
(dort wird auch die merkwürdige Regelung der Wohnungsprostitution aufgegriffen:)
"die geforderte gleichzeitige Wohnnutzung als Voraussetzung würde vielmehr zu unverständlichen Ergebnissen führen, da dann eine Wohngemeinschaft von drei dort arbeitenden Prostituierten als weniger störend anzusehen wäre, als die Einzelnutzung von Wohnräumen ausschließlich als Betriebsstätte."
(inzwischen wird wohnungsprostitution überwiegend so bezeichnet, wenn nur 1 - 2 frauen in einer wohnung arbeiten, so auch in der neuen broschüre, "Prostitution in Bochum", zeitnah im forum als download zu finden)
".....die im Zusammenhang mit Prostitution vorgenommene typisierende Betrachtungsweise, wonach auch auf die "allgemeine sozialethische Bewertung" abgestellt wurde, steht im Widerspruch dazu, dass dem Baurecht eine Wertung der Nutzung in sozialethischer Hinsicht fremd ist."
"Das Prostitutionsgesetz unterstreicht die Abkehr von einer negativen sozialethischen Bewertung".
(ist das nicht ein schöner satz?! :-))
"Weiter kommt es nicht unmittelbar darauf an, was sich im Inneren einer von Prostituierten genutzten Räumlichkeit abspielt, sondern nur wie das dortige Geschehen nach außen dringt."
"Die Kammer verkennt nicht, dass das sog. Rotlichtmilieu in vielfältiger Weise kriminalitätsbelastet ist ..... Seit Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes sei eine Tendenz erkennbar, dass sich "die Spreu vom Weizen" trenne. (Seite 18)
"Für den Bereich der prostitutiven Einrichtungen gilt, dass diese durch das Prostitutionsgesetz zwar in das öffentliche Wirtschaftsrecht hineingewachsen sind, ohne dort jedoch einen angemessenen Regelungsrahmen vorzufinden."
(je mehr sexarbeiterinnen solche prozesse führen, um so eher wird dieser "regelungsrahmen" erstellt werden)
interessantes urteil, allerdings 1.instanz, berufung zugelassen.
lieben gruß, annainga
- nina777
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Fulda
16.7.2009
Breite Mehrheit will Bordellbetriebe verbieten
EICHENZELL Die Eichenzeller Gemeindevertretung hat am Donnerstagabend beschlossen, dass im Industriepark Rhön keine Bordell-Betriebe erlaubt werden.
Damit darf der Club „Das 5. Element“, der Anfang August im früheren, umgebauten Verwaltungsgebäude von R+S Solutions eröffnen will, keine Sexdienstleistungen anbieten. Als Wellnessclub, in dem keine käuflichen Damen arbeiten, darf das Haus öffnen. Betreiber Florian Kamberi prüft rechtliche Schritte.
Mit den Stimmen von CDU, CWE und der SPD-Vertreter Erhard Roth und Berthold Liebert beschloss das Parlament eine Veränderungssperre. Damit wird per Baurecht gewerblicher Sex in Gebäuden im Industriegebiet bis auf Weiteres untersagt. Parallel dazu hat das Parlament ein Verfahren eingeleitet, um Prostitution in dem Gebiet auf Dauer zu verbieten.
Die Eichenzeller Kommunalpolitik fürchtet um den guten Ruf ihres Industriegebiets. Bürgermeister Dieter Kolb (parteilos) und die Fraktionsvorsitzenden Joachim Bohl (CDU) und Alfons Schäfer (CWE) erklärten übereinstimmend, wenn man Bordelle wie „Das 5. Element“ erlaube, gefährde man den guten Ruf und das Erscheinungsbild des Gewerbegebiets. „Wir haben viel Geld und Energie investiert, um den Wirtschaftsstandort Eichenzell aufzupolieren. Das alles würden wir gefährden, ließen wir jetzt Bordelle zu“, sagte Bohl.
SPD warnt vor langem Prozess
Schäfer warf dem Betreiber Kamberi vor, dieser habe mit falschen Karten gespielt, da er im Januar und Februar gegenüber der Gemeinde und unserer Zeitung versichert habe, er errichte kein Bordell, sondern einen Wellnessclub mit Sauna und Whirlpool. Erst im Mai, als die Bauarbeiten schon weit fortgeschritten gewesen seien, habe Kamberi mitgeteilt, er wolle einen bordellähnlichen Betrieb errichten.
SPD-Sprecher Bodo Chrostek sagte, er wolle nicht den Eindruck erwecken, dass er für das Bordell spreche, doch die Veränderungssperre komme fünf Monate zu spät. Er habe schon früh auf die mögliche Nutzung des Clubs als Bordell hingewiesen. Da die Geldgeber schon eine Million Euro in den Umbau investiert hätten, würden sie die Gemeinde in einen langen Prozess verwickeln. Kolb erwiderte, er habe Kamberis Zusicherung vertraut, kein Bordell eröffnen zu wollen. Falls Kamberi einen Schadenersatz verlange, könnten dies nur Planungskosten sein, da er für die Nutzung des Gebäudes als Bordell keine Erlaubnis habe.
Kamberi-Anwalt Gerald Alt aus Fulda sagte, er prüfe jetzt, wie das Gebäude weiter genutzt werden könne. Am Konzept, käufliche Liebe anzubieten, halte man grundsätzlich fest. Der Beschluss der Gemeindevertreter sei eine rechtlich unzulässige Verhinderungsplanung, da er sich nur gegen einen Betrieb richte. Ein kleineres Bordell im Industriegebiet habe die Gemeinde jahrelang geduldet.
GENEHMIGUNG
Der Club „Das 5. Element“ zeigt auf seiner Internetseite barbusige Frauen und verspricht „eine Welt der erotischen Genüsse in stilvoller Atmosphäre“. Er besitzt seit Januar 2009 eine Baugenehmigung zur Einrichtung eines seriösen Wellnessbetriebs mit Sauna, Schwimmbad und Restauration. Das Obergeschoss sollte nach dem Bauantrag als Abstellfläche genutzt werden. Tatsächlich entstanden dort für erotische Stunden nach Betreiber-Angaben 15 Suiten, zum Teil mit Pool. Für die Nutzung als Bordell brauchte der Club eine zweite Genehmigung. Nach dem bisherigen Bebauungsplan hätte der Club diese Erlaubnis einklagen können. Jetzt darf die Gemeinde den Betrieb als Bordell verbieten. „Das 5. Element“ legte am 22. Mai ein neues Nutzungskonzept vor, das die Einrichtung eines Bordells vorsah. Dieser Antrag wurde am 6. Juli zurückgezogen: Der Club wolle nur seriöse Entspannung bieten. Rathauschef Kolb will mit Kontrollen prüfen, dass im Club keine Prostitution angeboten wird.
http://www.fuldaerzeitung.de/newsroom/r ... 879,904955
http://www.hr-online.de/website/rubrike ... t_37548794
Breite Mehrheit will Bordellbetriebe verbieten
EICHENZELL Die Eichenzeller Gemeindevertretung hat am Donnerstagabend beschlossen, dass im Industriepark Rhön keine Bordell-Betriebe erlaubt werden.
Damit darf der Club „Das 5. Element“, der Anfang August im früheren, umgebauten Verwaltungsgebäude von R+S Solutions eröffnen will, keine Sexdienstleistungen anbieten. Als Wellnessclub, in dem keine käuflichen Damen arbeiten, darf das Haus öffnen. Betreiber Florian Kamberi prüft rechtliche Schritte.
Mit den Stimmen von CDU, CWE und der SPD-Vertreter Erhard Roth und Berthold Liebert beschloss das Parlament eine Veränderungssperre. Damit wird per Baurecht gewerblicher Sex in Gebäuden im Industriegebiet bis auf Weiteres untersagt. Parallel dazu hat das Parlament ein Verfahren eingeleitet, um Prostitution in dem Gebiet auf Dauer zu verbieten.
Die Eichenzeller Kommunalpolitik fürchtet um den guten Ruf ihres Industriegebiets. Bürgermeister Dieter Kolb (parteilos) und die Fraktionsvorsitzenden Joachim Bohl (CDU) und Alfons Schäfer (CWE) erklärten übereinstimmend, wenn man Bordelle wie „Das 5. Element“ erlaube, gefährde man den guten Ruf und das Erscheinungsbild des Gewerbegebiets. „Wir haben viel Geld und Energie investiert, um den Wirtschaftsstandort Eichenzell aufzupolieren. Das alles würden wir gefährden, ließen wir jetzt Bordelle zu“, sagte Bohl.
SPD warnt vor langem Prozess
Schäfer warf dem Betreiber Kamberi vor, dieser habe mit falschen Karten gespielt, da er im Januar und Februar gegenüber der Gemeinde und unserer Zeitung versichert habe, er errichte kein Bordell, sondern einen Wellnessclub mit Sauna und Whirlpool. Erst im Mai, als die Bauarbeiten schon weit fortgeschritten gewesen seien, habe Kamberi mitgeteilt, er wolle einen bordellähnlichen Betrieb errichten.
SPD-Sprecher Bodo Chrostek sagte, er wolle nicht den Eindruck erwecken, dass er für das Bordell spreche, doch die Veränderungssperre komme fünf Monate zu spät. Er habe schon früh auf die mögliche Nutzung des Clubs als Bordell hingewiesen. Da die Geldgeber schon eine Million Euro in den Umbau investiert hätten, würden sie die Gemeinde in einen langen Prozess verwickeln. Kolb erwiderte, er habe Kamberis Zusicherung vertraut, kein Bordell eröffnen zu wollen. Falls Kamberi einen Schadenersatz verlange, könnten dies nur Planungskosten sein, da er für die Nutzung des Gebäudes als Bordell keine Erlaubnis habe.
Kamberi-Anwalt Gerald Alt aus Fulda sagte, er prüfe jetzt, wie das Gebäude weiter genutzt werden könne. Am Konzept, käufliche Liebe anzubieten, halte man grundsätzlich fest. Der Beschluss der Gemeindevertreter sei eine rechtlich unzulässige Verhinderungsplanung, da er sich nur gegen einen Betrieb richte. Ein kleineres Bordell im Industriegebiet habe die Gemeinde jahrelang geduldet.
GENEHMIGUNG
Der Club „Das 5. Element“ zeigt auf seiner Internetseite barbusige Frauen und verspricht „eine Welt der erotischen Genüsse in stilvoller Atmosphäre“. Er besitzt seit Januar 2009 eine Baugenehmigung zur Einrichtung eines seriösen Wellnessbetriebs mit Sauna, Schwimmbad und Restauration. Das Obergeschoss sollte nach dem Bauantrag als Abstellfläche genutzt werden. Tatsächlich entstanden dort für erotische Stunden nach Betreiber-Angaben 15 Suiten, zum Teil mit Pool. Für die Nutzung als Bordell brauchte der Club eine zweite Genehmigung. Nach dem bisherigen Bebauungsplan hätte der Club diese Erlaubnis einklagen können. Jetzt darf die Gemeinde den Betrieb als Bordell verbieten. „Das 5. Element“ legte am 22. Mai ein neues Nutzungskonzept vor, das die Einrichtung eines Bordells vorsah. Dieser Antrag wurde am 6. Juli zurückgezogen: Der Club wolle nur seriöse Entspannung bieten. Rathauschef Kolb will mit Kontrollen prüfen, dass im Club keine Prostitution angeboten wird.
http://www.fuldaerzeitung.de/newsroom/r ... 879,904955
http://www.hr-online.de/website/rubrike ... t_37548794
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
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20. Juli 2009
Bordell "Pussy Club" klagt gegen Nutzungsverbot
Die Betreiber des Bordells „Pussy Club" ziehen vor Gericht. Sie wollen gegen das Nutzungsverbot der Stadt Heidelberg klagen. In einem Eilverfahren muss nun entschieden werden, ob die Kommune die Schließung durchsetzen kann. Dann wäre umgehend Schluss mit dem Betrieb.
Der Streit um das sogenannte Flatrate-Bordell in Heidelberg beschäftigt die Justiz. Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe muss über das Verbot der Stadt Heidelberg entscheiden.
Die Betreiber des „Pussy Clubs“ haben Widerspruch gegen das Nutzungsverbot der Stadt eingelegt. Die zuständige 5. Kammer werde das Eilverfahren (Az.: 5 K 1631/09) kurzfristig entscheiden, sagte ein Gerichtssprecher in Karlsruhe.
Heidelberg habe zugesagt, so lange nicht gegen das Bordell vorzugehen. Die Kommune hatte „Vollstreckungsmaßnahmen bis zur Räumung“ sowie ein Zwangsgeld von 15.000 Euro angedroht, wenn das Etablissement nicht bis Montag (20. Juli) seinen Betrieb einstellt.
Mit Blick auf das Eilverfahren hält sich die Stadt nun zurück. „Es soll wohl noch in dieser Woche eine Entscheidung vom Gericht geben“, sagte eine Sprecherin. Heidelberg stützt sein Verbot für den „Pussy Club“ auf das Baurecht der Stadt. Der Bebauungsplan lasse keine Vergnügungsstätten zu, heißt es in der Verfügung. Das Freudenhaus hält dagegen, dass bereits seit 1988 in den Räumen ein bordellartiger Betrieb genehmigt sei.
Parallel zu dem verwaltungsrechtlichen Verfahren geht die Stadt auch ordnungsrechtlich gegen die Betreiber des Bordells vor. Der Kommune ist die Werbung des Etablissements im Stadtteil Rohrbach ein Dorn im Auge. Dem Freudenhaus solle die „aggressive Werbung“ untersagt werden, sagte die Stadtsprecherin. Die Chefin des „Pussy Clubs“ habe bis zu diesem Freitag (24. Juli) Zeit für eine Stellungnahme. Danach werde über die Höhe eines möglichen Bußgeldes entschieden.
Im Bordell ging das Geschäft unterdessen am Montag nach Angaben eines Sprechers „ganz normal“ weiter. Lediglich der Wellness-Bereich im Untergeschoss laufe derzeit separat als Fitnessclub ohne Sexangebote.
Neben Heidelberg gibt es ein weiteres „Flatrate“-Bordell in Fellbach (Rems-Murr-Kreis). Beide Häuser stoßen landesweit auf Widerstand. In Fellbach hat sich ein „Aktionsbündnis gegen Sex- Flatrates“ gegründet.
http://www.welt.de/vermischtes/article4 ... erbot.html
Bordell "Pussy Club" klagt gegen Nutzungsverbot
Die Betreiber des Bordells „Pussy Club" ziehen vor Gericht. Sie wollen gegen das Nutzungsverbot der Stadt Heidelberg klagen. In einem Eilverfahren muss nun entschieden werden, ob die Kommune die Schließung durchsetzen kann. Dann wäre umgehend Schluss mit dem Betrieb.
Der Streit um das sogenannte Flatrate-Bordell in Heidelberg beschäftigt die Justiz. Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe muss über das Verbot der Stadt Heidelberg entscheiden.
Die Betreiber des „Pussy Clubs“ haben Widerspruch gegen das Nutzungsverbot der Stadt eingelegt. Die zuständige 5. Kammer werde das Eilverfahren (Az.: 5 K 1631/09) kurzfristig entscheiden, sagte ein Gerichtssprecher in Karlsruhe.
Heidelberg habe zugesagt, so lange nicht gegen das Bordell vorzugehen. Die Kommune hatte „Vollstreckungsmaßnahmen bis zur Räumung“ sowie ein Zwangsgeld von 15.000 Euro angedroht, wenn das Etablissement nicht bis Montag (20. Juli) seinen Betrieb einstellt.
Mit Blick auf das Eilverfahren hält sich die Stadt nun zurück. „Es soll wohl noch in dieser Woche eine Entscheidung vom Gericht geben“, sagte eine Sprecherin. Heidelberg stützt sein Verbot für den „Pussy Club“ auf das Baurecht der Stadt. Der Bebauungsplan lasse keine Vergnügungsstätten zu, heißt es in der Verfügung. Das Freudenhaus hält dagegen, dass bereits seit 1988 in den Räumen ein bordellartiger Betrieb genehmigt sei.
Parallel zu dem verwaltungsrechtlichen Verfahren geht die Stadt auch ordnungsrechtlich gegen die Betreiber des Bordells vor. Der Kommune ist die Werbung des Etablissements im Stadtteil Rohrbach ein Dorn im Auge. Dem Freudenhaus solle die „aggressive Werbung“ untersagt werden, sagte die Stadtsprecherin. Die Chefin des „Pussy Clubs“ habe bis zu diesem Freitag (24. Juli) Zeit für eine Stellungnahme. Danach werde über die Höhe eines möglichen Bußgeldes entschieden.
Im Bordell ging das Geschäft unterdessen am Montag nach Angaben eines Sprechers „ganz normal“ weiter. Lediglich der Wellness-Bereich im Untergeschoss laufe derzeit separat als Fitnessclub ohne Sexangebote.
Neben Heidelberg gibt es ein weiteres „Flatrate“-Bordell in Fellbach (Rems-Murr-Kreis). Beide Häuser stoßen landesweit auf Widerstand. In Fellbach hat sich ein „Aktionsbündnis gegen Sex- Flatrates“ gegründet.
http://www.welt.de/vermischtes/article4 ... erbot.html
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VG Karlsruhe
Diese Richterin rettet Flatrate-Puff!
Richterin Heidi Wagenblaß (50) vom Verwaltungsgericht Karlsruhe rettete den Flatrate-Puff
http://www.bild.de/BILD/news/2009/07/18 ... -puff.html
Von PETER KIEFER
Und plötzlich ist das Verbot verpufft...
Aktuell
Fellbacher Billig-Puff: Chefin geht auf die Konkurrenz los!
Fellbacher Billig-Puff!
Chefin geht auf
Konkurrenz los
„Pussy-club“
Wird der Billig-Puff
jetzt verboten?
Das umstrittene „Flatrate-Bordell“ im Heidelberger Stadtteil Rohrbach – eine von deutschlandweit vier „Pussy Club“-Filialen: Eigentlich hatte die Stadt den Laden verboten, am Montag sollte mit dem wilden Treiben in dem Billig-Puff Schluss sein. Doch ausgerechnet eine Frau hat das Etablissement in letzter Minute gerettet: Richterin Heidi Wagenblaß (50) vom Verwaltungsgericht in Karlsruhe.
Dort hatte der Anwalt des Billig-Bordells Widerspruch gegen das städtische Verbot mit dem Aktenzeichen 2009/0262 eingereicht. Begründung des Eilantrags: Der „drohende Ruin des wirtschaftlichen Unternehmens und der Verlust des Kundenstamms“.
Und tatsächlich: Richterin Wagenblaß stellte gestern die angedrohten Zwangsmaßnahmen wie Räumung und 15 000 Euro Strafe vorerst zurück – bis das Verwaltungsgericht eine Entscheidung trifft.
Die Prostituierten im „Pussy Club“ sollen deshalb nach Willen der Besitzerin (25) auch kommende Woche ihre Freier empfangen. Ein Sprecher des Bordells: „Unser Betrieb geht ganz normal weiter! Lediglich der Wellness-Bereich im Untergeschoss läuft jetzt separat und sexfrei als Fitness-Club.“
Dagegen sagte Rathaus-Sprecherin Heike Dießelberg gestern zu BILD: „Bis Freitag Früh lag uns kein Widerspruch vor. Somit geht die Verwaltung weiter von der Schließung am 20. Juli aus...“
Am Dienstag wolle das Amt sogar die erste Kontrolle durchführen.
.
Richterin Heidi Wagenblaß (50) vom Verwaltungsgericht Karlsruhe rettete den Flatrate-Puff
http://www.bild.de/BILD/news/2009/07/18 ... -puff.html
Von PETER KIEFER
Und plötzlich ist das Verbot verpufft...
Aktuell
Fellbacher Billig-Puff: Chefin geht auf die Konkurrenz los!
Fellbacher Billig-Puff!
Chefin geht auf
Konkurrenz los
„Pussy-club“
Wird der Billig-Puff
jetzt verboten?
Das umstrittene „Flatrate-Bordell“ im Heidelberger Stadtteil Rohrbach – eine von deutschlandweit vier „Pussy Club“-Filialen: Eigentlich hatte die Stadt den Laden verboten, am Montag sollte mit dem wilden Treiben in dem Billig-Puff Schluss sein. Doch ausgerechnet eine Frau hat das Etablissement in letzter Minute gerettet: Richterin Heidi Wagenblaß (50) vom Verwaltungsgericht in Karlsruhe.
Dort hatte der Anwalt des Billig-Bordells Widerspruch gegen das städtische Verbot mit dem Aktenzeichen 2009/0262 eingereicht. Begründung des Eilantrags: Der „drohende Ruin des wirtschaftlichen Unternehmens und der Verlust des Kundenstamms“.
Und tatsächlich: Richterin Wagenblaß stellte gestern die angedrohten Zwangsmaßnahmen wie Räumung und 15 000 Euro Strafe vorerst zurück – bis das Verwaltungsgericht eine Entscheidung trifft.
Die Prostituierten im „Pussy Club“ sollen deshalb nach Willen der Besitzerin (25) auch kommende Woche ihre Freier empfangen. Ein Sprecher des Bordells: „Unser Betrieb geht ganz normal weiter! Lediglich der Wellness-Bereich im Untergeschoss läuft jetzt separat und sexfrei als Fitness-Club.“
Dagegen sagte Rathaus-Sprecherin Heike Dießelberg gestern zu BILD: „Bis Freitag Früh lag uns kein Widerspruch vor. Somit geht die Verwaltung weiter von der Schließung am 20. Juli aus...“
Am Dienstag wolle das Amt sogar die erste Kontrolle durchführen.
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22.7.2009
Stadt will Pläne für Bordell in Lüner City durchkreuzen
LÜNEN An der Münsterstraße in Lünen sollte offenbar ein Bordell entstehen. Die Stadt will es aber nicht genehmigen.
Die Lüner Bauordnung bestätigte einen Bauantrag zur Nutzungsänderung für das Haus Münsterstraße 49 a. Der Antragsteller wolle dort „erotische Massage in Verrichtungsboxen“ anbieten.
Was die Stadt aber, unter Berufung auf ein Gerichtsurteil, für nicht für zulässig hält. Das hat sie dem Antragsteller auch so mitgeteilt und ein Anhörungsverfahren eingeleitet.
Der potenzielle Bordellbetreiber kann nun im Rahmen der Anhörung noch einmal seine Position darlegen, in der Hoffnung, die Stadt doch noch von der Genehmigungsfähigkeit zu überzeugen. Die Aussichten erscheinen aber gering.
Geringe Genehmigungsfähigkeit
Bleibt es bei einer Ablehnung, kann der Antragsteller klagen.
In den Räumen im Haus Münsterstraße 49, auf der dem Hauptbahnhof gegenüberliegenden Seite direkt am Bahnübergang, befand sich zuvor ein Sonnenstudio.
Der Name für das neue Etablissement stand schon über dem Eingang: „49 a“. Jetzt wurde er wieder verhüllt.
http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/l ... 928,619288
Stadt will Pläne für Bordell in Lüner City durchkreuzen
LÜNEN An der Münsterstraße in Lünen sollte offenbar ein Bordell entstehen. Die Stadt will es aber nicht genehmigen.
Die Lüner Bauordnung bestätigte einen Bauantrag zur Nutzungsänderung für das Haus Münsterstraße 49 a. Der Antragsteller wolle dort „erotische Massage in Verrichtungsboxen“ anbieten.
Was die Stadt aber, unter Berufung auf ein Gerichtsurteil, für nicht für zulässig hält. Das hat sie dem Antragsteller auch so mitgeteilt und ein Anhörungsverfahren eingeleitet.
Der potenzielle Bordellbetreiber kann nun im Rahmen der Anhörung noch einmal seine Position darlegen, in der Hoffnung, die Stadt doch noch von der Genehmigungsfähigkeit zu überzeugen. Die Aussichten erscheinen aber gering.
Geringe Genehmigungsfähigkeit
Bleibt es bei einer Ablehnung, kann der Antragsteller klagen.
In den Räumen im Haus Münsterstraße 49, auf der dem Hauptbahnhof gegenüberliegenden Seite direkt am Bahnübergang, befand sich zuvor ein Sonnenstudio.
Der Name für das neue Etablissement stand schon über dem Eingang: „49 a“. Jetzt wurde er wieder verhüllt.
http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/l ... 928,619288
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NDR: Ist ein Bordell ein Gewerbe oder ein Vergnügungsbetrieb
Realsatire:
Ist ein Bordell ein Gewerbe oder ein Vergnügungsbetrieb? Darf man also in einem Gewerbegebiet ein Bordell aufmachen?
http://www3.ndr.de/sendungen/extra_3/me ... ra816.html
Ist ein Bordell ein Gewerbe oder ein Vergnügungsbetrieb? Darf man also in einem Gewerbegebiet ein Bordell aufmachen?
http://www3.ndr.de/sendungen/extra_3/me ... ra816.html
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Bau(planungs)recht: BauNVO
Vermutlich gibt es hier genausoviele Meinungen wie es Politiker oder Anwälte gibt. Auch die Gerichte sind sich ja nicht einig.
1.) einzelne aktuelle Urteile:
Bordell ist "Vergnügungsstätte" im Sinne der Baunutzungsverordnung
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 21.04.2004 die Nutzungs-untersagung für einen Bordellbetrieb in Leonberg als rechtmäßig erachtet.
Das Gebäude befindet sich nach dem Bebauungsplan in einem Gewerbegebiet. Zwar sei, so das Gericht, ein Bordell grundsätzlich ein Gewerbe. Die Stadt habe aber in ihrem Bebauungsplan "Vergnügungsstätten" im Sinne der Baunutzungsverordnung wirksam von der gewerblichen Nutzung ausgeschlossen. Ein Bordell falle unter diesen Begriff.
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil v. 21.04.04, Az.: 3 K 4344/02
Quelle: http://www.ml-fachseminare.de/php/urtei ... t=4344#473
--------------------------------------------------------------------
Bordell ist Gewerbebetrieb eigener Art, nicht Vergnügungsstätte
Ein rd. 1.000 qm großes Bordell für rd. 30 Prostituierte, das ähnlich wie ein Hotel geführt wird, ist keine Vergnügungsstätte, sondern ein im Gewerbegebiet allgemein zulässiger Gewerbebetrieb eigener Art, urteilte das VG Karlsruhe am 10.07.2009.
Erfolglos blieben daher die Klagen von Anwohnern sowie in einem benachbarten Baugebiet wohnhaften Eigentümern gegen einen Bauvorbescheid zur beabsichtigten Errichtung eines Eroscenters. Das Bauvorhaben soll in einem als Gewerbegebiet festgesetzten Bereich errichtet werden.
Kein Nachbarschutz
Weder für die im selben Plan gelegenen Grundstücke noch für die Nachbarbaugebiete vermittele der Bebauungsplan Drittschutz. Hier dienten die Festsetzungen - u.a. der Ausschluss von Vergnügungsstätten - allein infrastrukturellen Erwägungen und nicht dem Nachbarschutz.
Keine gebietsfremde Nutzung
Darüber hinaus sei das geplante Bordell als Gewerbebetrieb eigener Art in einem Gewerbegebiet nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässig. Daher fehle es schon an einer gebietsfremden Nutzung im Plangebiet, gegen die sich Anlieger oder Nachbarn wenden könnten.
Kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot
Auch aus § 15 BauNVO könnten die Kläger keine Abwehrrechte herleiten. Das Vorhaben sei nicht als unzumutbar einzuordnen (keine qualifizierte Störung). Das Planungsrecht beurteile nicht den sittlichen Wert, sondern nur, wie das Geschehen nach außen dringe. Sittliche Erwägungen dürften auch nicht durch die "Hintertür" eingeführt werden, indem etwa das Störpotential überhöht eingeschätzt oder das ungestörte Wohnen im Sinne eines Unbehelligtbleiben von sittlichen Anmaßungen verstanden werde.
Quelle: http://www.lexisnexis.de/aktuelles/oeff ... ngsstaette
VG Karlsruhe, Urteil vom 10.07.2009 - 2 K 3262/80
--------------------------------------------------------------------
2.) Das Gesetz:
§ BauNVO [BauNutzungsVerordnung]
Wohnungsprostitution Bordell / bordellartiger Betrieb
Die Prostitution im Baurecht und deren eventuelle planungsrechtliche Zulässigkeit in einigen Baugebieten der BauNVO war in den letzten Jahren vermehrt Thema gerichtlicher Entscheidungen. Nachfolgend soll ein grundlegender Überblick über dieses Thema gegeben werden, der für sich jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
3. Definitionen:
Sexworkerarbeitsstätten

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[Graphik nachgetragen und formatiert: Marc]
1.) einzelne aktuelle Urteile:
Bordell ist "Vergnügungsstätte" im Sinne der Baunutzungsverordnung
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 21.04.2004 die Nutzungs-untersagung für einen Bordellbetrieb in Leonberg als rechtmäßig erachtet.
Das Gebäude befindet sich nach dem Bebauungsplan in einem Gewerbegebiet. Zwar sei, so das Gericht, ein Bordell grundsätzlich ein Gewerbe. Die Stadt habe aber in ihrem Bebauungsplan "Vergnügungsstätten" im Sinne der Baunutzungsverordnung wirksam von der gewerblichen Nutzung ausgeschlossen. Ein Bordell falle unter diesen Begriff.
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil v. 21.04.04, Az.: 3 K 4344/02
Quelle: http://www.ml-fachseminare.de/php/urtei ... t=4344#473
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Bordell ist Gewerbebetrieb eigener Art, nicht Vergnügungsstätte
Ein rd. 1.000 qm großes Bordell für rd. 30 Prostituierte, das ähnlich wie ein Hotel geführt wird, ist keine Vergnügungsstätte, sondern ein im Gewerbegebiet allgemein zulässiger Gewerbebetrieb eigener Art, urteilte das VG Karlsruhe am 10.07.2009.
Erfolglos blieben daher die Klagen von Anwohnern sowie in einem benachbarten Baugebiet wohnhaften Eigentümern gegen einen Bauvorbescheid zur beabsichtigten Errichtung eines Eroscenters. Das Bauvorhaben soll in einem als Gewerbegebiet festgesetzten Bereich errichtet werden.
Kein Nachbarschutz
Weder für die im selben Plan gelegenen Grundstücke noch für die Nachbarbaugebiete vermittele der Bebauungsplan Drittschutz. Hier dienten die Festsetzungen - u.a. der Ausschluss von Vergnügungsstätten - allein infrastrukturellen Erwägungen und nicht dem Nachbarschutz.
Keine gebietsfremde Nutzung
Darüber hinaus sei das geplante Bordell als Gewerbebetrieb eigener Art in einem Gewerbegebiet nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässig. Daher fehle es schon an einer gebietsfremden Nutzung im Plangebiet, gegen die sich Anlieger oder Nachbarn wenden könnten.
Kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot
Auch aus § 15 BauNVO könnten die Kläger keine Abwehrrechte herleiten. Das Vorhaben sei nicht als unzumutbar einzuordnen (keine qualifizierte Störung). Das Planungsrecht beurteile nicht den sittlichen Wert, sondern nur, wie das Geschehen nach außen dringe. Sittliche Erwägungen dürften auch nicht durch die "Hintertür" eingeführt werden, indem etwa das Störpotential überhöht eingeschätzt oder das ungestörte Wohnen im Sinne eines Unbehelligtbleiben von sittlichen Anmaßungen verstanden werde.
Quelle: http://www.lexisnexis.de/aktuelles/oeff ... ngsstaette
VG Karlsruhe, Urteil vom 10.07.2009 - 2 K 3262/80
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2.) Das Gesetz:
§ BauNVO [BauNutzungsVerordnung]
Wohnungsprostitution Bordell / bordellartiger Betrieb
Die Prostitution im Baurecht und deren eventuelle planungsrechtliche Zulässigkeit in einigen Baugebieten der BauNVO war in den letzten Jahren vermehrt Thema gerichtlicher Entscheidungen. Nachfolgend soll ein grundlegender Überblick über dieses Thema gegeben werden, der für sich jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
- §3 Reine Wohngebiete
... - §4 allgemeine Wohngebiete
Wohnungsprostitution ist eine typischerweise mit einem Wohngebiet unvereinbare gewerbliche Nutzung
(BVerwG NVwZ-RR 1998,540 / VGH Mannheim NJWE-MietR 1996,136).
Ein bordellartiger Betrieb ist eine Vergnügungsstätte, die sich nicht gem. §34 I BauGB in die nähere Umgebung einfügt (faktisches WA), insbesondere, wenn bislang keine Vergnügungsstätten in der maßgeblichen Umgebung vorhanden waren und durch den bordellartigen Betrieb konkret Konflikte zu der Nutzung der benachbarten Grundstücke ausgelöst werden
(VGH Mannheim Urt. v. 17.10.1996 - 8 S 2136/96)
Wohnungsprostitution ist eine gewerbliche Nutzung, die nicht den Bedürfnissen des Wohngebietes dient und die zudem den Charakter des Baugebietes als Wohngebiet beeinträchtigt
(NVwZ-RR 1996,84).
Wohnungsprostitution ist im Wohngebiet (reines & Allgemeines) bauplanungsrechtlich unzulässig. Ihre ausnahmsweise Zulassung gem. § 4 abs. 3 Nr. 2 BauNVO scheidet aus. Sie geht mit Störungen einher, die mit dem Charakter eines Baugebiets als Wohngebiet nicht vereinbar sein (VGH BW, 04.08.1995).
Nutzung von Wohnungen zum Zwecke der Prostitution ist unabhängig davon, ob man dies als bordellartigen Betrieb oder als Wohnungsprostitution bezeichnet in einem allgemeinen oder reinen Wohngebiet unter Beachtung der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise baurechtlich nicht zulässig. - §6 Mischgebiete
Wohnungsprostitution ist in einem Mischgebiet nicht generell, sondern allenfalls über §15 I BauNVO unzulässig
(VGH Mannheim NVwZ 1997,601)
Wohnungsprostitution ist eine gewerbliche Nutzung, die in einem Mischgebiet nicht generell unzulässig sei, da mit ihr nicht typischerweise Auswirkungen auf die Nachbarschaft verbunden sind, die das Wohnen wesentlich stören
(VGH Mannheim NVwZ 1997,601 / VBlBW 1996,468 - abweichend von den Entscheidungen des 8. Senats VGH Mannheim, Beschl. v. 3.4.1996 - 8 S 838/96 und des 5. Senats VBlBW 1991,220).
Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umgebung kann die Wohnungsprostitution nicht mit einem Bordell verglichen werden, da die mit einem Bordell üblicherweise einhergehenden negativen "milieubedingten Auswirkungen" mit der Wohnungsprostitution nicht verbunden sind.
Wohnungsprostitution könne in einem Mischgebiet daher nur unter Hinweis auf §15 BauNVO verhindert werden. Dafür müssen aber entsprechende Anhaltspunkte vorliegen
(NVwZ 1997,601 / VBlBW 1996,468).
Dies bestätigt auch einen erstinstanzlichen Beschluss des VG Sigmaringen
(VG Sigmaringen Beschl. v. 18.6.1996 - 6 K 699/96).
Wohnungsprostitution ist regelmäßig eine das Wohnen i.S. des §6 I BauNVO wesentlich störende gewerbliche Nutzung und daher in einem (faktischen) Mischgebiet nicht zulässig
(VGH Mannheim, Beschl. v. 3.4.1996 - 8 S 838/96)
Wohnungsprostitution gehört zu der gewerblichen Nutzung, die in einem Mischgebiet nicht generell zulässig ist, da mit diesen in nicht-typischer Weise Auswirkungen auf die Nachbarschaft verbunden sind, die das Wohnen wesentlich stören
(VBlBW 1996,468).
Bordellartige Betriebe, die nicht mehr unter den Begriff der Wohnungsprostitution fallen sind in Gebieten, die stark durch Wohnnutzung geprägt sind, nicht mehr gebietsverträglich, da sie die Gefahr von Konflikten zu der Nutzung der benachbarten Grundstücke auslösen
(VGH Mannheim Urt. v. 17.10.1996 - 8 S 2136/96).
Auf die Frage der konkreten Belästigung komme es in diesem Zusammenhang nicht an
(VGH Mannheim Beschl. v. 4.3.1997 - 8 S 471/97).
Bordellartige Betriebe sind wegen der damit typischerweise verbundenen Auswirkungen ("milieubedingte Unruhe") eine wesentliche Störung des Wohnens und daher nach §6 I BauNVO auch in einem Mischgebiet unzulässig
(VGH Mannheim VBlBW 1991,220).
Der 5. Senat des VGH Mannheim vertritt die Ansicht, dass ein bordellartiger Betrieb und die von ihm ausgehenden Auswirkungen eine wesentliche Störung des Wohnens darstellen und daher mit der Wohnungsnutzung unvereinbar und in einem Mischgebiet nicht zulässig sind
(VBlBW 1991,220).
Dieser Ansicht ist auch zunächst der 8. Senat gefolgt
(VGH Mannheim, Beschl. v. 3.4.1996 - 8 S 838/96).
Sind jedoch mehr als drei Prostituierte (insb. wenn diese nicht gemeldet sind) in einem Gebäude tätig und tritt durch die Art der Nutzung zur Prostitution der Aufenthaltszweck "Wohnen" zurück oder entfällt, so liegt ein Klein-Bordell vor
(VG Sigmaringen Urt. v. 23.10.1997 - 6 K 923/97).
Dies ist eine Vergnügungsstätte iSd §34 II BauGB das iVm §6 BauNVO, die an ihrem jetzigen Standort (Mischgebiet) nicht zulässig ist.
Vergnügungsstätten (auch Bordelle) sind zwar in einem Mischgebiet zulässig, soweit sie nicht wegen ihrer Zweckbestimmung oder ihres Umfangs nur in Kerngebieten zulässig sind, dies gilt jedoch nur für die Teile des Gebietes, die überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt sind. Allerdings muss sich das kleine Bordell in die Umgebungsbebauung einfügen; dies ist aber nicht der Fall, wenn diese durch Wohnbebauung geprägt ist
(VG Sigmaringen Urt. v. 23.10.1997 - 6 K 923/97).
Für Wohnungsprostitution hätte kein derart hoher Maßstab angesetzt werden müssen.
Ein vermeintlicher gewerblicher "Massagesalon", unter Ausübung der Prostitution von drei Prostituierten in einer Wohnung, stellt keine Wohnungsprostitution, sondern einen bordellartigen Betrieb dar, und ist in einem Mischgebiet typischerweise unzulässig
(VGH Mannheim NVwZ-RR 1998,550 / VBlBW 1998,225). - §7 Kerngebiete
Wohnungsprostitution ist eine kerngebietsuntypische Vergnügungsstätte
(Stühler NVwZ 1997,861)
Vergnügungsstätten (auch Bordelle) können wegen ihrer Zweckbestimmung oder ihres Umfangs uU. nur in Kerngebieten zulässig sein
(VG Sigmaringen Urt. v. 23.10.1997 - 6 K 923/97).
Ein bordellartiger Betrieb ist eine kerngebietstypische Vergnügungsstätte
(Stühler NVwZ 1997,861) - §8 Gewerbebetrieb
A-typische Art einer Vergnügungsstätte, die nach der Zweckbestimmung auch in einem Gewerbegebiet zulässig sein kann
(NJW 1984,1574).
VG Freiburg: Bordell ohne zusätzliche Einrichtungen wie Peep-Show, Diskothek u.a. zählen unter Gewerbebetriebe aller Art und sind deshalb in Gewerbegebiet und Industriegebiet zulässig (NVwZ 2001,1443).
3. Definitionen:
Sexworkerarbeitsstätten
- Terminwohnung = eine Wohnung, die zur Ausübung der Prostitution von mehreren Frauen genutzt wird, u.U. sind nicht alle Frauen polizeilich gemeldet
(das VG Sigmaringen nahm vorliegen einen Verstoß gegen § 15 I 2 BauNVO an, da die Wohnruhe auch durch Belästigungen und Pöbeleien der Freier erheblich beeinträchtigt wurde und im selben Haus auch ein "Studienkreis Nachhilfe" für Schüler stattfand, Verstoß gegen §3 I BWBauO - Beschl. v. 18.12.1996 - 6 K 1243/96)
Bislang ist nicht geklärt, ob Bordellbetriebe Vergnügungsstätten im Sinne der BauNVO sind, jedenfalls sie (nur) eine atypische Art der von der BauNVO gemeinten Vergnügungsstätten
(BVerfGE 68,213 / NJW 1984,1574 / NVwZ 1984,511).
eine Terminwohnung, die allein zur Ausübung der Prostitution genutzt wird, stellt keine "Wohnungsprostitution" dar, sondern einen bordellartigen Betrieb. - Bordell: A-typische Art einer Vergnügungsstätte, die nach der Zweckbestimmung auch in einem Gewerbegebiet zulässig sein kann
(BVerwG NJW 1984,1574).
Eine Wertung der Nutzung in moralischer Hinsicht ist dem Bauplanungsrecht fremd
(NJW 1984,1574; NVwZ 1983,559).
Sind jedoch mehr als drei Prostituierte (insb. wenn diese nicht gemeldet sind) in einem Gebäude tätig und tritt durch die Art der Nutzung zur Prostitution der Aufenthaltszweck "Wohnen" zurück oder entfällt, so liegt ein Klein-Bordell vor
(VG Sigmaringen Urt. v. 23.10.1997 - 6 K 923/97).
Dies ist eine Vergnügungsstätte iSd §34 II BauGB das iVm §6 BauNVO, die an ihrem jetzigen Standort (Mischgebiet) nicht zulässig ist.
Hat die Prostitutionsausübung in dem Haus bzw. Anwesen einen solchen Umfang, dass die Prostitutionstätigkeit diesen sein Gepräge gibt, liegt im Allgemeinen ein Klein-Bordell vor
(VGH Kassel NVwZ-RR 1992,622).
Dabei spielt die Zahl der Räumlichkeiten, die zur Prostitutionsausübung benutzt werden, im Verhältnis zu den anderen Räumen eine Rolle, aber auch ein sonstiges Verhalten, dass aus der Sicht eines außenstehenden Beobachters den Eindruck vermittelt, dass es sich bei der Prostitutionsunterkunft um einen unter gemeinsamer Leitung stehenden Betrieb handelt oder dort eine aufeinander abgestimmte Tätigkeit mehrer Prostituierten stattfindet. - Wohnungsprostitution = Nutzung eines Hauses durch mehrere Prostituierte
(VGH Mannheim, Beschl. v. 3.4.1996 - 8 S 838/96)
Wohnungsprostitution = Nutzung einer Wohnung durch 1-2 Prostituierte, die dort nicht nur wohnen, sondern auch diese zum Zwecke der Prostitution gewerblich nutzen
(BVerwG NVwZ-RR 1996,84).
Nach Ansicht des VGH München reicht jedoch das bloße Wohnen in der Wohnung nicht aus; hinzukommen müsse vielmehr, dass die gewerbliche Nutzung nach außen nur wohnähnlich in Erscheinung trete und dem Gebäude, in dem sie stattfindet, nicht sein Gepräge gebe
(VGH München UPR 1999,395 ( BayVBl 2000,280).
Wohnungsprostitution sind drei Prostituierte in einem Haus mit drei Wohnungen, die diese nicht nur zum Wohnen, sondern auch zum Ausüben ihres Gewerbes nutzen, ohne dass weitere "normale" Mieter in diesem Haus vorhanden sind
(VGH Mannheim VBlBW 1996,248 / NVwZ 1997,601).
Wohnungsprostitution liegt nach Stühler (NVwZ 2000,990) dann vor, wenn die Anzahl der Prostituiertem gegenüber den sonstigen Mietern des Gebäudes in der Minderzahl sind oder das Gebäude nicht auf andere Weise durch die Prostitution sein Gepräge erhält. Darüber hinaus wird man von Wohnungsprostitution nur sprechen können, wenn in der Wohnung 1 bis höchstens 2 Prostituierte ihrem Gewerbe nachgehen und auch für längere Zeit und nicht nur für einige Wochen oder Monate dort wohnen.
Bauplanungsrecht liegt "Wohnungsprostitution" vor, wenn kein strafbarer "Betrieb" iSd § 180a StGB (Förderung der Prostitution) vorhanden ist, die Anzahl der Prostituierten gegenüber den sonstigen Mietern des Gebäudes in der Minderzahl sind oder das Gebäude nicht auf andere weise durch die Prostituierung sein Gepräge erhält. Darüber hinaus kann man von "Wohnungsprostitution" nur sprechen, wenn in der Wohnung eine bis höchsten zwei Prostituierte ihrem "Gewerbe" nachgehen und auch für längere Zeit und nicht nur für einige Wochen und Monate dort wohnen
(Stühler NVwZ 2000,992).
Für Wohnungsprostitution im bauplanungsrechtlichen Sinne ist charakteristisch, dass sie normalerweise nicht mit negativen Auswirkungen auf die Nachbarschaft verbunden ist, weil keine anreizende Werbung betrieb wird, die Prostituierten sich selbst nicht außer des Hauses sehen lassen und insbesondere keine unbeteiligten Personen angesprochen werden
(VG Sigmaringen Beschl. v. 18.6.1996 - 6 K 699/96 und Beschl. v. 18.12.1996 - 6 K 1243/96) - bordellartiger Betrieb: Nutzung in einem Haus befindlicher Räume (bezeichnet als "Privatclub") durch drei bis vier Prostituierte
(VGH Mannheim VBlBW 1991,220).
Ein bordellartiger Betrieb und keine Wohnungsprostitution liegt laut VGH Mannheim vor, wenn zwei von drei Wohnungen regelmäßig durch vier Prostituierte genutzt werden, von denen aber nur zwei dort wohnen, während die beiden anderen dort nur gewerblich tätig waren
(VGH Mannheim Urt. v. 17.10.1996 - 8 S 2136/96).
Ein vermeintlicher gewerblicher "Massagesalon", unter Ausübung der Prostitution von drei Prostituierten in einer Wohnung, stellt keine Wohnungsprostitution, sondern einen bordellartigen Betrieb dar, und ist in einem Mischgebiet typischerweise unzulässig
(VGH Mannheim NVwZ-RR 1998,550 / VBlBW 1998,225). - Bei einem Swinger- oder Pärchenclub handelt es sich um Einrichtungen, in denen Singles oder Paare nach Zahlung einer Eintrittspauschale die Gelegenheit zu wechselndem Geschlechtsverkehr mit oder im Beisein des (Ehe-)Partners gemeinschaftlich und vor den Augen andere im größeren Kreis gegeben wird (Gewerbearchiv 1983,33ff.).
Die Nutzung von Räumlichkeiten, die als Beherbergungsbetrieb mit Schank- und Speisewirtschaft genehmigt wurden, als Swingerclub, der in seiner Internethomepage auf die Bedienung und Befriedigung der erotisch-sexuellen Interessen der Besucher abstellt, stellt eine Nutungsänderung als Vergnügungsstätte dar
(Hessischer VGH, Beschluss vom 27. März 2001).
Quelle: http://www.bodensee-anwaelte.de/baurech ... tution.htm

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[Graphik nachgetragen und formatiert: Marc]
> ich lernte Frauen zu lieben und zu hassen, aber nie sie zu verstehen <
- Marc of Frankfurt
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Rechte durch Rechtsprechung erstritten
Seit Juli'09 ist das VG-Urteil zum Club Prestige entgültig und bekommt damit Signalwirkung:
Bordelle können nicht mehr generell typisierend, sondern nur nach Einzelfallprüfung verboten werden.
Berlin-Wilmersdorf.
Der Bezirk wird im sogenannten Bordellprozess nicht in Berufung gehen,
teilte Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) der Berliner Woche mit.
Dies wurde auf einer Sitzung des Bezirksamtes beschlossen. Das Bezirksamt folgt damit der Auffassung der Mehrheit in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV), nicht aber der erwarteten Haltung der Mitglieder des Gremiums. Nach der Sitzung der Bezirksverordneten, wo gegen die Stimmen der CDU beschlossen worden war, im Verfahren gegen den „Salon Prestige“ auf Rechtsmittel zu verzichten, sagte Bürgermeisterin Monika Thiemen (SPD), dass sie dennoch der Auffassung des Baustadtrats sei, dass über die Legitimität von Wohnungsbordellen in Wohn- und Mischgebieten eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes herbeigeführt werden müsse, um Rechtssicherheit zu erlangen. Die CDU-Stimmen und die der Bürgermeisterin hätten ein Berufungsverfahren ergeben müssen.
Gestützt auf Urteile von Oberverwaltungsgerichten, die besagen, ein Bordell sei schon seiner Natur nach störend, erließ Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) gegen „Wohnungsbordelle“ Schließungsverfügungen.
Dagegen hatte die Betreiberin des Wilmersdorfer Salons Kerstin Berghäuser erfolgreich geklagt. Deshalb hatten die Bezirksverordneten beschlossen, dass „weitere bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagungen von Wohnungsbordellen grundsätzlich zu unterlassen sind“.
„Die neue Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts würdigt endlich die Besonderheiten des Einzelfalls und widerspricht der bisherigen Verwaltungspraxis der bezirklichen Bauabteilung diametral“, sagte René Wendt von den Grünen. „Auf der einen Seite der Stadtautobahn ein Großbordell zu genehmigen und auf der anderen Seite kleine Wohnungsbordelle dicht zu machen, spricht nicht für eine stringente und zeitgemäße Politik in der Bauverwaltung“, meint der Vorsitzende der SPD-Fraktion Fréderic Verrycken.
„Persönliche Niederlage“
Für die Linke stellt deren Fraktionsvorsitzender Hans-Ulrich Riedel fest: „Auch Prostitution ist ein steuerpflichtiges Gewerbe. Die ethische Bewertung gewerblicher Tätigkeit sollte eher beim Geschäftsgebaren von privatwirtschaftlichen Banken ansetzen“. Wolfgang Weuthen von der FDP sieht in dem Urteil eine persönliche Niederlage des Baustadtrates: „Das Urteil des Verwaltungsgerichtes bestätigt die Auffassung der FDP-Fraktion, dass der Kampf Stadtrat Gröhlers gegen Wohnungsbordelle nicht wie dieser stets betont, der zwingend erforderlichen Umsetzung geltenden Rechts dient, sondern lediglich den Versuch darstellt, persönliche Moralvorstellungen durchzusetzen“. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, die Englische Straße so umzubauen, dass dort höchstens Tempo 30 gefahren werden kann. In dem Industriegebiet befindet sich nur ein Wohnhaus, das zum Teil als Bordell genutzt wird. So lässt es sich der Bezirk etwas kosten, den Wirtschaftsverkehr zu behindern, um „der Forderung von Besuchern nach mehr Verkehrssicherheit gerecht zu werden“.
FW
Berliner Woche Nr 28. 25. Jahrgang, Mi 8.7.09, Seite 1
Pressemitteilung vom 29. Juni 2009:
HURRA - das Urteil ist rechtskräftig!
Das positive Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 05. 05. 2009 (Urteil der 19. Kammer - VG 19 A 91.07) ist rechtskräftig! „Salon Prestige darf weiter betrieben werden." Die Frist zur Einlegung der Berufung ist abgelaufen. Außerdem wurde zuvor auf politischer Ebene im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf die Entscheidung getroffen, das Urteil zu akzeptieren.
Damit folgte die Politik dem Gericht und erkannte die Realitäten an: prostitutive Einrichtungen sind so verschieden, dass man sie nicht per se über einen Kamm scheren kann und erst recht wird ihnen keine Typisierung, wie sie im Baurecht für andere Gewerbe üblich sind, gerecht.
Das Gericht hatte sich in einem aufwendigen Gerichtsverfahren erstmals mit den örtlichen Begebenheiten, aber auch mit den Geschäftsstrukturen und den Arbeitsbedingungen auseinandergesetzt. Zudem hatten alle angehörten Experten bestätigt, dass der Salon Prestige ruhig und diskret, fast unauffällig geführt wird und mit keinerlei Störungen in Verbindung gebracht werden kann.
Damit waren alle (klischeehaften) Vorwürfe des Bauamtes widerlegt worden, dass sich zudem immer nur auf Gerichtsurteile, hauptsächlich auf die von Eilverfahren bezogen hatte. Die Baugesetze, besonders das Bauplanungsrecht und die Baunutzungsverordnung nennen dagegen Prostitution und Bordelle mit keinem Wort und enthalten auch keinerlei Regelungen für diese Branche. Auch ist ihnen grundsätzlich eine sozialethische Bewertung fremd.
Das umfangreiche und herausragende Urteil dürfte danach sowohl Signalwirkung für alle anderen anhängigen Verfahren haben, als auch für die Politik und Verwaltung Anlass sein, nun endlich klare Regelungen und Rechtssicherheit - nach einer Einzelfallprüfung - zu schaffen und das Prostitutionsgesetz weiter umzusetzen.
Nach dem Aufsehen erregenden Prozess in Sachen Cafe Pssst! (im Jahre 2001) im Bereich des Gewerberechtes hat damit erneut das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf für Furore und für einen Paradigmenwechsel, nun im Baurecht, gesorgt.
Stephanie Klee
Presseerklärung vom Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen BSD:
http://busd.de/index.php?id=231
Link zum lesenswerten Urteil siehe oben.
.
Bordelle können nicht mehr generell typisierend, sondern nur nach Einzelfallprüfung verboten werden.
Berlin-Wilmersdorf.
Der Bezirk wird im sogenannten Bordellprozess nicht in Berufung gehen,
teilte Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) der Berliner Woche mit.
Dies wurde auf einer Sitzung des Bezirksamtes beschlossen. Das Bezirksamt folgt damit der Auffassung der Mehrheit in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV), nicht aber der erwarteten Haltung der Mitglieder des Gremiums. Nach der Sitzung der Bezirksverordneten, wo gegen die Stimmen der CDU beschlossen worden war, im Verfahren gegen den „Salon Prestige“ auf Rechtsmittel zu verzichten, sagte Bürgermeisterin Monika Thiemen (SPD), dass sie dennoch der Auffassung des Baustadtrats sei, dass über die Legitimität von Wohnungsbordellen in Wohn- und Mischgebieten eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes herbeigeführt werden müsse, um Rechtssicherheit zu erlangen. Die CDU-Stimmen und die der Bürgermeisterin hätten ein Berufungsverfahren ergeben müssen.
Gestützt auf Urteile von Oberverwaltungsgerichten, die besagen, ein Bordell sei schon seiner Natur nach störend, erließ Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) gegen „Wohnungsbordelle“ Schließungsverfügungen.
Dagegen hatte die Betreiberin des Wilmersdorfer Salons Kerstin Berghäuser erfolgreich geklagt. Deshalb hatten die Bezirksverordneten beschlossen, dass „weitere bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagungen von Wohnungsbordellen grundsätzlich zu unterlassen sind“.
„Die neue Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts würdigt endlich die Besonderheiten des Einzelfalls und widerspricht der bisherigen Verwaltungspraxis der bezirklichen Bauabteilung diametral“, sagte René Wendt von den Grünen. „Auf der einen Seite der Stadtautobahn ein Großbordell zu genehmigen und auf der anderen Seite kleine Wohnungsbordelle dicht zu machen, spricht nicht für eine stringente und zeitgemäße Politik in der Bauverwaltung“, meint der Vorsitzende der SPD-Fraktion Fréderic Verrycken.
„Persönliche Niederlage“
Für die Linke stellt deren Fraktionsvorsitzender Hans-Ulrich Riedel fest: „Auch Prostitution ist ein steuerpflichtiges Gewerbe. Die ethische Bewertung gewerblicher Tätigkeit sollte eher beim Geschäftsgebaren von privatwirtschaftlichen Banken ansetzen“. Wolfgang Weuthen von der FDP sieht in dem Urteil eine persönliche Niederlage des Baustadtrates: „Das Urteil des Verwaltungsgerichtes bestätigt die Auffassung der FDP-Fraktion, dass der Kampf Stadtrat Gröhlers gegen Wohnungsbordelle nicht wie dieser stets betont, der zwingend erforderlichen Umsetzung geltenden Rechts dient, sondern lediglich den Versuch darstellt, persönliche Moralvorstellungen durchzusetzen“. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, die Englische Straße so umzubauen, dass dort höchstens Tempo 30 gefahren werden kann. In dem Industriegebiet befindet sich nur ein Wohnhaus, das zum Teil als Bordell genutzt wird. So lässt es sich der Bezirk etwas kosten, den Wirtschaftsverkehr zu behindern, um „der Forderung von Besuchern nach mehr Verkehrssicherheit gerecht zu werden“.
FW
Berliner Woche Nr 28. 25. Jahrgang, Mi 8.7.09, Seite 1
Pressemitteilung vom 29. Juni 2009:
HURRA - das Urteil ist rechtskräftig!
Das positive Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 05. 05. 2009 (Urteil der 19. Kammer - VG 19 A 91.07) ist rechtskräftig! „Salon Prestige darf weiter betrieben werden." Die Frist zur Einlegung der Berufung ist abgelaufen. Außerdem wurde zuvor auf politischer Ebene im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf die Entscheidung getroffen, das Urteil zu akzeptieren.
Damit folgte die Politik dem Gericht und erkannte die Realitäten an: prostitutive Einrichtungen sind so verschieden, dass man sie nicht per se über einen Kamm scheren kann und erst recht wird ihnen keine Typisierung, wie sie im Baurecht für andere Gewerbe üblich sind, gerecht.
Das Gericht hatte sich in einem aufwendigen Gerichtsverfahren erstmals mit den örtlichen Begebenheiten, aber auch mit den Geschäftsstrukturen und den Arbeitsbedingungen auseinandergesetzt. Zudem hatten alle angehörten Experten bestätigt, dass der Salon Prestige ruhig und diskret, fast unauffällig geführt wird und mit keinerlei Störungen in Verbindung gebracht werden kann.
Damit waren alle (klischeehaften) Vorwürfe des Bauamtes widerlegt worden, dass sich zudem immer nur auf Gerichtsurteile, hauptsächlich auf die von Eilverfahren bezogen hatte. Die Baugesetze, besonders das Bauplanungsrecht und die Baunutzungsverordnung nennen dagegen Prostitution und Bordelle mit keinem Wort und enthalten auch keinerlei Regelungen für diese Branche. Auch ist ihnen grundsätzlich eine sozialethische Bewertung fremd.
Das umfangreiche und herausragende Urteil dürfte danach sowohl Signalwirkung für alle anderen anhängigen Verfahren haben, als auch für die Politik und Verwaltung Anlass sein, nun endlich klare Regelungen und Rechtssicherheit - nach einer Einzelfallprüfung - zu schaffen und das Prostitutionsgesetz weiter umzusetzen.
Nach dem Aufsehen erregenden Prozess in Sachen Cafe Pssst! (im Jahre 2001) im Bereich des Gewerberechtes hat damit erneut das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf für Furore und für einen Paradigmenwechsel, nun im Baurecht, gesorgt.
Stephanie Klee
Presseerklärung vom Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen BSD:
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Zuviel Sexgewerbe widerspricht dem Gewerbegiebtcharakter?
10.9.2009
Gericht verbietet zweites Bordell im Gewerbegebiet
Im Gewerbegebiet südlich des Doms zu Speyer darf kein weiterer Bordellbetrieb eingerichtet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, weil es sonst angesichts bereits vorhanderer Bordelle zu einer Konzentration des Sex-Gewerbes kommen würde. Der Kläger, der bereits Inhaber eines in dem Gewerbegebiet liegenden Bordellbetriebes ist, wollte dort ein weiteres Bordell betreiben. Dazu muss er in einem Gewerbegebiet die baurechtliche Zulassung beantragen. Die allerdings lehnte die Stadt Speyer zur Verhinderung einer Mehrzahl solcher Betriebe ab. Vor dem Verwaltungsgericht war die Klage des Bordellbetreibers gegen diese Entscheidung der Stadt allerdings erfolglos, teilte die Kammer gestern mit. Nun hatte er in nächster Instanz beim Oberverwaltungsgericht versucht, in Berufung zu gehen. Diesen Antrag allerdings hat das OVG nicht zugelassen.
Die Zulassung eines weiteren Bordellbetriebs widerspreche dem Charakter des Gewerbegebiets, argumentierten die Richter des Oberverwaltungsgerichtes. Aufgrund der in der Nähe bereits vorhandenen zwei Prostitutionsbetriebe käme es zu einer Konzentration dieser Nutzungsart, die das Gebiet negativ verändere. Denn die Konzentration von Einrichtungen des Sex-Gewerbes führe erfahrungsgemäß zu einer Gebietsabwertung ("trading-down-Effekt"), so die Richter. Es bestehe die Gefahr, dass das Gewerbegebiet sich für die ansonsten dort zulässigen Nutzungen in der Zukunft als unattraktiv erweise.
Beschluss vom 27. August 2009, Aktenzeichen: 8 A 10480/09.OVG
http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav ... 0000000042
Gericht verbietet zweites Bordell im Gewerbegebiet
Im Gewerbegebiet südlich des Doms zu Speyer darf kein weiterer Bordellbetrieb eingerichtet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, weil es sonst angesichts bereits vorhanderer Bordelle zu einer Konzentration des Sex-Gewerbes kommen würde. Der Kläger, der bereits Inhaber eines in dem Gewerbegebiet liegenden Bordellbetriebes ist, wollte dort ein weiteres Bordell betreiben. Dazu muss er in einem Gewerbegebiet die baurechtliche Zulassung beantragen. Die allerdings lehnte die Stadt Speyer zur Verhinderung einer Mehrzahl solcher Betriebe ab. Vor dem Verwaltungsgericht war die Klage des Bordellbetreibers gegen diese Entscheidung der Stadt allerdings erfolglos, teilte die Kammer gestern mit. Nun hatte er in nächster Instanz beim Oberverwaltungsgericht versucht, in Berufung zu gehen. Diesen Antrag allerdings hat das OVG nicht zugelassen.
Die Zulassung eines weiteren Bordellbetriebs widerspreche dem Charakter des Gewerbegebiets, argumentierten die Richter des Oberverwaltungsgerichtes. Aufgrund der in der Nähe bereits vorhandenen zwei Prostitutionsbetriebe käme es zu einer Konzentration dieser Nutzungsart, die das Gebiet negativ verändere. Denn die Konzentration von Einrichtungen des Sex-Gewerbes führe erfahrungsgemäß zu einer Gebietsabwertung ("trading-down-Effekt"), so die Richter. Es bestehe die Gefahr, dass das Gewerbegebiet sich für die ansonsten dort zulässigen Nutzungen in der Zukunft als unattraktiv erweise.
Beschluss vom 27. August 2009, Aktenzeichen: 8 A 10480/09.OVG
http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav ... 0000000042
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
- Marc of Frankfurt
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Swingerclub in Haßmersheim
Swingerclub weil Bordell verboten ist
Stuttgarter Invester Rudloff expandiert in Haßmersheim, Neckar-Odenwald-Kreis, BW.
Erotik-Hotel für Swingerpaare?
Von Wolfgang Müller
Eigentümer Hartmut Witte stellt in der Mälzerei grob die Planung vor.
Haßmersheim [zwischen Heidelberg und Heilbronn] - Der Putz an der Fassade bröckelt großflächig, im Inneren pfeift der Wind durch kaputte Fensterscheiben. Die alte Mälzerei im Haßmersheimer Gewerbegebiet hat schon bessere Tage gesehen. Sechs Etagen gammeln zwischen baufälligen Treppen vor sich hin. Doch das soll sich bald ändern. Wenn es nach ihrem Besitzer Hartmut Witte geht, soll die denkmalgeschützte Industriebrache aus dem Jahr 1912 bald bundesweit Aufsehen erregen. Denn mit der Stuttgarter Rudloff-Gruppe hat er einen Investor gefunden, der auf rund 8.000 Quadratmetern ein Vier- bis Fünf-Sterne-Hotel mit erotischem Ambiente für Swinger eröffnen will. Swinger sind Paare, die ohne finanzielles Interesse im gegenseitigen Einvernehmen ihre Partner tauschen.
"Die Planungen sind ausgereift", sagt Witte. Demnach will die Rudloff-Gruppe, die in der Immobilien- und Erotikbranche unter anderem in Stuttgart [ www.the-paradise.de in Echterdingen. Anm.] und Frankfurt tätig ist, zehn bis 15 Millionen Euro in den Umbau der Mälzerei investieren. Vorgesehen sind 100 Gästezimmer. Dazu ein Restaurant, mehrere Bars, ein Wellness- und ein Veranstaltungsbereich sowie ein Schwimmbad. Rund 1000 Quadratmeter würde der Bereich einnehmen, auf dem die Swinger ihre Neigungen ausleben. Zudem habe jedes einzelne Hotelzimmer eine erotische Note.
Aus der denkmalgeschützten Industrieruine könnte ein Luxushotel mit erotischem Ambiente werden, das bundesweit seinesgleichen sucht.Fotos: Wolfgang Müller
Zielgruppe
"Mit Bordell und Prostitution hat das Ganze aber rein gar nichts zu tun", versichert Witte. Das wäre gesetzlich auch nicht möglich. Denn Prostitution ist nur in Städten ab 35 000 Einwohnern erlaubt. In Haßmersheim leben aber nur rund 5000 Menschen. "Zielgruppe sind die etwa 4,5 Millionen Swingerpaare aus ganz Deutschland", betont Wittes Partner Bernd Aberle, der vor rund einem Jahr Anteile des Objekts gekauft hat. Die Anlage stehe aber auch "normalen Gästen" offen. "Die Rudloff-Gruppe rechnet in der Anlaufphase mit einer Auslastung von rund 70 Prozent," sagt Aberle.
Ende September haben Grundstücksbesitzer und Investor dem Gemeinderat hinter verschlossenen Türen ihre Planung vorgestellt. Die Verwaltung hat anschließend die Anlieger informiert. Seitdem brodelt in Haßmersheim die Gerüchteküche.
Am Montag, 19. Oktober, laden Eigentümer und Investor zu einer Bürgerinformationsveranstaltung in die Gaststätte zum Ritter ein.
"Wir wollen den Bürgern die Ängste nehmen", sagt Witte.
Für und Wider
Bürgermeister Marcus Dietrich hat sich noch keine abschließende Meinung gebildet. "Es gibt Für und Wider", sagt Dietrich. Immerhin: Das Hotel würde rund 70 Arbeitsplätze schaffen. Umliegende Firmen könnten vom Umbau als auch vom laufenden Betrieb profitieren. Und nicht zuletzt sagt der Investor Gewerbe- und Vergnügungssteuereinnahmen für die Gemeinde von bis zu 500 000 Euro jährlich voraus. Aber die Haßmersheimer sprechen auch vom Image der Gemeinde. Und von der Vorbildfunktion für Kinder.
Am 26. Oktober berät der Gemeinderat. Formal darf das Gremium dem Bauantrag gar nicht zustimmen. Denn die Baunutzungsverordnung untersagt in diesem Gewerbegebiet Vergnügungsstätten. Einzige Chance wäre eine Änderung des Bebauungsplans. "Am Ende wird die Entscheidung aber sicher unter moralischen Gesichtspunkten getroffen", glaubt der Bürgermeister.
http://www.stimme.de/heilbronn/nachrich ... 05,1666876
Welchen Club betreibt die Rudloff-Gruppe in Frankfurt?
.
Stuttgarter Invester Rudloff expandiert in Haßmersheim, Neckar-Odenwald-Kreis, BW.
Erotik-Hotel für Swingerpaare?
Von Wolfgang Müller
Eigentümer Hartmut Witte stellt in der Mälzerei grob die Planung vor.
Haßmersheim [zwischen Heidelberg und Heilbronn] - Der Putz an der Fassade bröckelt großflächig, im Inneren pfeift der Wind durch kaputte Fensterscheiben. Die alte Mälzerei im Haßmersheimer Gewerbegebiet hat schon bessere Tage gesehen. Sechs Etagen gammeln zwischen baufälligen Treppen vor sich hin. Doch das soll sich bald ändern. Wenn es nach ihrem Besitzer Hartmut Witte geht, soll die denkmalgeschützte Industriebrache aus dem Jahr 1912 bald bundesweit Aufsehen erregen. Denn mit der Stuttgarter Rudloff-Gruppe hat er einen Investor gefunden, der auf rund 8.000 Quadratmetern ein Vier- bis Fünf-Sterne-Hotel mit erotischem Ambiente für Swinger eröffnen will. Swinger sind Paare, die ohne finanzielles Interesse im gegenseitigen Einvernehmen ihre Partner tauschen.
"Die Planungen sind ausgereift", sagt Witte. Demnach will die Rudloff-Gruppe, die in der Immobilien- und Erotikbranche unter anderem in Stuttgart [ www.the-paradise.de in Echterdingen. Anm.] und Frankfurt tätig ist, zehn bis 15 Millionen Euro in den Umbau der Mälzerei investieren. Vorgesehen sind 100 Gästezimmer. Dazu ein Restaurant, mehrere Bars, ein Wellness- und ein Veranstaltungsbereich sowie ein Schwimmbad. Rund 1000 Quadratmeter würde der Bereich einnehmen, auf dem die Swinger ihre Neigungen ausleben. Zudem habe jedes einzelne Hotelzimmer eine erotische Note.
Aus der denkmalgeschützten Industrieruine könnte ein Luxushotel mit erotischem Ambiente werden, das bundesweit seinesgleichen sucht.Fotos: Wolfgang Müller
Zielgruppe
"Mit Bordell und Prostitution hat das Ganze aber rein gar nichts zu tun", versichert Witte. Das wäre gesetzlich auch nicht möglich. Denn Prostitution ist nur in Städten ab 35 000 Einwohnern erlaubt. In Haßmersheim leben aber nur rund 5000 Menschen. "Zielgruppe sind die etwa 4,5 Millionen Swingerpaare aus ganz Deutschland", betont Wittes Partner Bernd Aberle, der vor rund einem Jahr Anteile des Objekts gekauft hat. Die Anlage stehe aber auch "normalen Gästen" offen. "Die Rudloff-Gruppe rechnet in der Anlaufphase mit einer Auslastung von rund 70 Prozent," sagt Aberle.
Ende September haben Grundstücksbesitzer und Investor dem Gemeinderat hinter verschlossenen Türen ihre Planung vorgestellt. Die Verwaltung hat anschließend die Anlieger informiert. Seitdem brodelt in Haßmersheim die Gerüchteküche.
Am Montag, 19. Oktober, laden Eigentümer und Investor zu einer Bürgerinformationsveranstaltung in die Gaststätte zum Ritter ein.
"Wir wollen den Bürgern die Ängste nehmen", sagt Witte.
Für und Wider
Bürgermeister Marcus Dietrich hat sich noch keine abschließende Meinung gebildet. "Es gibt Für und Wider", sagt Dietrich. Immerhin: Das Hotel würde rund 70 Arbeitsplätze schaffen. Umliegende Firmen könnten vom Umbau als auch vom laufenden Betrieb profitieren. Und nicht zuletzt sagt der Investor Gewerbe- und Vergnügungssteuereinnahmen für die Gemeinde von bis zu 500 000 Euro jährlich voraus. Aber die Haßmersheimer sprechen auch vom Image der Gemeinde. Und von der Vorbildfunktion für Kinder.
Am 26. Oktober berät der Gemeinderat. Formal darf das Gremium dem Bauantrag gar nicht zustimmen. Denn die Baunutzungsverordnung untersagt in diesem Gewerbegebiet Vergnügungsstätten. Einzige Chance wäre eine Änderung des Bebauungsplans. "Am Ende wird die Entscheidung aber sicher unter moralischen Gesichtspunkten getroffen", glaubt der Bürgermeister.
http://www.stimme.de/heilbronn/nachrich ... 05,1666876
Welchen Club betreibt die Rudloff-Gruppe in Frankfurt?
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Kontaktsauna unerwünscht
"Trading-Down-Effekt"
So werden die [unterstellten] Auswirkungen in einem Gewerbegebiet bezeichnet, wenn sich dort Vergnügungseinrichtungen wie etwa Spielhallen oder Prostitutionsbetriebe ansiedeln.
Dies kann für das ansässige Gewerbe bedeuten, dass Käuferschichten abwandern und sich neue produzierende oder weiterverarbeitende Betriebe dort erst gar nicht ansiedeln, [sondern noch mehr umsatzstarke Betriebe aus der Vergnügungsbranche (Bsp. Las Vegas)].
[Nicht nur] im Fall des Flugplatzes Bitburg wurde die Änderung des Bebauungsplans und damit das Verbot des prostituierenden Gewerbes mit dieser Sorge begründet.
[Am Nürburgring hat man bewußt Unterhaltungsbetriebe angesiedelt und staatlich gefördert, aber der Staat hat wohl heftig Steuergelder fehlinvestiert.]
Mehr
http://www.volksfreund.de/totallokal/bi ... 52,2265953
So werden die [unterstellten] Auswirkungen in einem Gewerbegebiet bezeichnet, wenn sich dort Vergnügungseinrichtungen wie etwa Spielhallen oder Prostitutionsbetriebe ansiedeln.
Dies kann für das ansässige Gewerbe bedeuten, dass Käuferschichten abwandern und sich neue produzierende oder weiterverarbeitende Betriebe dort erst gar nicht ansiedeln, [sondern noch mehr umsatzstarke Betriebe aus der Vergnügungsbranche (Bsp. Las Vegas)].
[Nicht nur] im Fall des Flugplatzes Bitburg wurde die Änderung des Bebauungsplans und damit das Verbot des prostituierenden Gewerbes mit dieser Sorge begründet.
[Am Nürburgring hat man bewußt Unterhaltungsbetriebe angesiedelt und staatlich gefördert, aber der Staat hat wohl heftig Steuergelder fehlinvestiert.]
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4.1.2010
Rote Karte für ein neues Bordell
ESSLINGEN: „Eigenartiger Bauantrag“ für ehemalige Reichsbank schreckt das Rathaus auf - Bedenken wegen Nähe zum Mörike-Gymnasium
Wachsam verfolgt das Technische Rathaus alle Versuche, in Esslingen ein neues Bordell einzurichten. Diese Strenge bekommt jetzt auch ein Investor zu spüren, der ein Baugesuch für die frühere Filiale der Reichsbank eingereicht hat. Weil die Verwaltung den Verdacht hegt, dass dort ein Freudenhaus geplant wird, zückt sie die Rote Karte. Mit einem neuen Bebauungsplan soll diese Nutzung ausgeschlossen werden.
Der Bauantrag, der im Oktober eingegangen ist, hat im Rathaus die Alarmglocke schrillen lassen. Laut Plan sollen im Erd-, Ober- und Dachgeschoss zwölf Appartements eingerichtet werden. Sie bestehen jeweils aus einem Zimmer mit angeschlossenem Bad sowie einem Vorraum, der als Rezeption ausgewiesen wird. Auf jeder Etage sieht der Bauherr zudem einen Nebenraum mit Waschküche und Lager vor. Im Obergeschoss gibt es außerdem einen sieben Quadratmeter großen Aufenthaltsraum. Dass es sich bei diesem Konzept um einen normalen Beherbergungsbetrieb handeln soll, wie es der Antragsteller vorgibt, mag Daniel Fluhrer nicht so recht glauben. Den Leiter des Stadtplanungsamts treibt vielmehr die Sorge um, hinter dem offiziellen Baugesuch könnten sich Pläne für ein Bordell verbergen.
Rezeption vor jedem Zimmer
„Für diese Annahme gibt es bislang keinen eindeutigen Beleg“, räumt Fluhrer ein. Trotzdem behandelt die Verwaltung das Vorhaben mit spitzen Fingern. Für diese Vorsicht glaubt der Amtsleiter gute Gründe zu besitzen. „Für einen Beherbergungsbetrieb, der wie ein Boardinghouse funktioniert und einem längeren Aufenthalt dient, bräuchte man eine Kochgelegenheit“, erklärt er. Dass es stattdessen für jedes Zimmer eine Rezeption geben soll, irritiert ihn. Sein Fazit: „Der Bauantrag ist eigenartig.“
Während die Stellungnahme des Rathauses noch geprüft wird, steht für Fluhrer schon fest, dass es auf keinen Fall einen Blankoscheck geben wird. „Wir werden parallel den Bebauungsplan für das ganze Quartier ändern.“ Besonderes Wohngebiet statt Mischgebiet - so lautet das Vorhaben. Mit diesem Instrument könnten unerwünschte Nutzungen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Solche Vorsicht hält die Verwaltung für angebracht, weil sich in unmittelbarer Nähe des Bankgebäudes das Mörike-Gymnasium befindet. „Unsere Sorgfaltspflicht gebietet es uns, dass wir ein Bordell neben dieser Schule verhindern.“
In der Verantwortung sieht sich das Stadtplanungsamt aber auch gegenüber den übrigen Nachbarn. Die zwei- bis dreigeschossigen Häuser, die aus der Gründerzeit stammen, dienen überwiegend Wohnzwecken. Außerdem werden sie als Arztpraxen und für andere freiberufliche Tätigkeiten genutzt.
Die Denkmalschützer sind von der architektonischen Qualität des Viertels so angetan, dass sie die meisten Gebäude unter ihre Fittiche genommen haben. Das gilt auch für die ehemalige Filiale der Reichsbank selbst, die jetzt wegen der Baupläne ins Blickfeld gerückt ist. Der zweigeschossige Walmdachbau stammt aus dem Jahr 1909. Während die 1876 gegründete Reichsbank ihre Bauaufträge im Regelfall von ihren Hausarchitekten ausführen ließ, beauftragte sie in Esslingen ein renommiertes Büro aus Stuttgart. Die Entscheidung für Heinrich Jassoy verleiht der Esslinger Filiale unter den mindestens 125 Neubauten, die zwischen 1880 und 1914 reichsweit errichtet wurden, eine Sonderstellung. Der Bau wirkt wie ein Block und vermittelt dem Landesdenkmalamt zufolge „nicht zuletzt durch die robuste Tuffsteinverkleidung der Schauseiten den für Bankgebäude wünschenswerten Eindruck von Zuverlässigkeit“. Hohe, paarig angeordnete Fenster belichten den Innenraum optimal und erwecken einen würdevollen Eindruck. Fachleute stufen den Entwurf für jene Zeit als sehr fortschrittlich ein.
Zuletzt als Lager genutzt
Bis vor wenigen Jahren ist dieses Denkmal seiner ursprünglichen Funktion entsprechend genutzt worden. Zuletzt ging dort die Bank für Gemeinwirtschaft ihren Geschäften nach. Die Suche nach einem passenden Interessenten führte bislang noch zu keinem durchschlagenden Erfolg. So diente das Gebäude vorübergehend als Lager. Die „Projektentwicklung für Entertainment-Center“ aus Göppingen, die sich gegenwärtig um das Objekt bemüht, wird die Weichen für eine neue Zukunft nur unter einer Voraussetzung stellen können: Ein Bordell darf in ihren Plänen keine Rolle spielen.
Prostitution in esslingen
Im Gewerbegebiet Neckarwiesen gibt es seit mehr als 20 Jahren einen Bordellbetrieb. Das Rathaus duldet dort die Prostitution, weil in Städten dieser Größe eine solche Einrichtung nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann. Im Baurechtsamt geht man davon aus, dass es daneben in mehreren Stadtteilen auch Wohnungsprostitution gibt. Weil Wohnungen nur als Wohnungen genutzt werden dürfen, ist sie offiziell verboten. Solange es aber keine konkreten Hinweise und Beschwerden der Nachbarn gibt, wird die Verwaltung nicht aktiv.
http://www.ez-online.de/lokal/esslingen ... 506466.cfm
Rote Karte für ein neues Bordell
ESSLINGEN: „Eigenartiger Bauantrag“ für ehemalige Reichsbank schreckt das Rathaus auf - Bedenken wegen Nähe zum Mörike-Gymnasium
Wachsam verfolgt das Technische Rathaus alle Versuche, in Esslingen ein neues Bordell einzurichten. Diese Strenge bekommt jetzt auch ein Investor zu spüren, der ein Baugesuch für die frühere Filiale der Reichsbank eingereicht hat. Weil die Verwaltung den Verdacht hegt, dass dort ein Freudenhaus geplant wird, zückt sie die Rote Karte. Mit einem neuen Bebauungsplan soll diese Nutzung ausgeschlossen werden.
Der Bauantrag, der im Oktober eingegangen ist, hat im Rathaus die Alarmglocke schrillen lassen. Laut Plan sollen im Erd-, Ober- und Dachgeschoss zwölf Appartements eingerichtet werden. Sie bestehen jeweils aus einem Zimmer mit angeschlossenem Bad sowie einem Vorraum, der als Rezeption ausgewiesen wird. Auf jeder Etage sieht der Bauherr zudem einen Nebenraum mit Waschküche und Lager vor. Im Obergeschoss gibt es außerdem einen sieben Quadratmeter großen Aufenthaltsraum. Dass es sich bei diesem Konzept um einen normalen Beherbergungsbetrieb handeln soll, wie es der Antragsteller vorgibt, mag Daniel Fluhrer nicht so recht glauben. Den Leiter des Stadtplanungsamts treibt vielmehr die Sorge um, hinter dem offiziellen Baugesuch könnten sich Pläne für ein Bordell verbergen.
Rezeption vor jedem Zimmer
„Für diese Annahme gibt es bislang keinen eindeutigen Beleg“, räumt Fluhrer ein. Trotzdem behandelt die Verwaltung das Vorhaben mit spitzen Fingern. Für diese Vorsicht glaubt der Amtsleiter gute Gründe zu besitzen. „Für einen Beherbergungsbetrieb, der wie ein Boardinghouse funktioniert und einem längeren Aufenthalt dient, bräuchte man eine Kochgelegenheit“, erklärt er. Dass es stattdessen für jedes Zimmer eine Rezeption geben soll, irritiert ihn. Sein Fazit: „Der Bauantrag ist eigenartig.“
Während die Stellungnahme des Rathauses noch geprüft wird, steht für Fluhrer schon fest, dass es auf keinen Fall einen Blankoscheck geben wird. „Wir werden parallel den Bebauungsplan für das ganze Quartier ändern.“ Besonderes Wohngebiet statt Mischgebiet - so lautet das Vorhaben. Mit diesem Instrument könnten unerwünschte Nutzungen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Solche Vorsicht hält die Verwaltung für angebracht, weil sich in unmittelbarer Nähe des Bankgebäudes das Mörike-Gymnasium befindet. „Unsere Sorgfaltspflicht gebietet es uns, dass wir ein Bordell neben dieser Schule verhindern.“
In der Verantwortung sieht sich das Stadtplanungsamt aber auch gegenüber den übrigen Nachbarn. Die zwei- bis dreigeschossigen Häuser, die aus der Gründerzeit stammen, dienen überwiegend Wohnzwecken. Außerdem werden sie als Arztpraxen und für andere freiberufliche Tätigkeiten genutzt.
Die Denkmalschützer sind von der architektonischen Qualität des Viertels so angetan, dass sie die meisten Gebäude unter ihre Fittiche genommen haben. Das gilt auch für die ehemalige Filiale der Reichsbank selbst, die jetzt wegen der Baupläne ins Blickfeld gerückt ist. Der zweigeschossige Walmdachbau stammt aus dem Jahr 1909. Während die 1876 gegründete Reichsbank ihre Bauaufträge im Regelfall von ihren Hausarchitekten ausführen ließ, beauftragte sie in Esslingen ein renommiertes Büro aus Stuttgart. Die Entscheidung für Heinrich Jassoy verleiht der Esslinger Filiale unter den mindestens 125 Neubauten, die zwischen 1880 und 1914 reichsweit errichtet wurden, eine Sonderstellung. Der Bau wirkt wie ein Block und vermittelt dem Landesdenkmalamt zufolge „nicht zuletzt durch die robuste Tuffsteinverkleidung der Schauseiten den für Bankgebäude wünschenswerten Eindruck von Zuverlässigkeit“. Hohe, paarig angeordnete Fenster belichten den Innenraum optimal und erwecken einen würdevollen Eindruck. Fachleute stufen den Entwurf für jene Zeit als sehr fortschrittlich ein.
Zuletzt als Lager genutzt
Bis vor wenigen Jahren ist dieses Denkmal seiner ursprünglichen Funktion entsprechend genutzt worden. Zuletzt ging dort die Bank für Gemeinwirtschaft ihren Geschäften nach. Die Suche nach einem passenden Interessenten führte bislang noch zu keinem durchschlagenden Erfolg. So diente das Gebäude vorübergehend als Lager. Die „Projektentwicklung für Entertainment-Center“ aus Göppingen, die sich gegenwärtig um das Objekt bemüht, wird die Weichen für eine neue Zukunft nur unter einer Voraussetzung stellen können: Ein Bordell darf in ihren Plänen keine Rolle spielen.
Prostitution in esslingen
Im Gewerbegebiet Neckarwiesen gibt es seit mehr als 20 Jahren einen Bordellbetrieb. Das Rathaus duldet dort die Prostitution, weil in Städten dieser Größe eine solche Einrichtung nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann. Im Baurechtsamt geht man davon aus, dass es daneben in mehreren Stadtteilen auch Wohnungsprostitution gibt. Weil Wohnungen nur als Wohnungen genutzt werden dürfen, ist sie offiziell verboten. Solange es aber keine konkreten Hinweise und Beschwerden der Nachbarn gibt, wird die Verwaltung nicht aktiv.
http://www.ez-online.de/lokal/esslingen ... 506466.cfm
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
- nina777
- Senior Admin
- Beiträge: 5025
- Registriert: 08.05.2008, 15:31
- Wohnort: Minden
- Ich bin: SexarbeiterIn
19.1.2010
Erfolg vor Gericht für Bordell-Betreiberin
Pirmasens .
Ein offiziell als Zimmervermietung getarntes Bordell in Pirmasens muss nicht schließen. Das Verwaltungsgericht Neustadt entsprach gestern der Klage der Betreiberin und warf der Stadt Pirmasens, die mit dem Hinweis auf das Baurecht eine Schließungsverfügung erlassen hatte, "Ermessensfehler" vor.
Die Prostitution ist in Städten unter 50.000 Einwohnern per Landesverordnung verboten. Auf Druck der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) setzt Pirmasens diese Verordnung seit August 2008 auch um und gewährt nach eigenen Angaben nur noch den zu diesem Zeitpunkt schon bestehenden Betrieben Bestandsschutz. Auf den berief sich die Klägerin, die im Oktober 2008 innerhalb von Pirmasens umzog.
Das Gericht machte deutlich, dass dieser Bestandsschutz bei einem Betreiber- oder Standortwechsel verloren gehe. Die Stadt konnte vor Gericht aber nicht nachweisen, dass sie zu dem Zeitpunkt, als das Bordell umgezogen war, die Verordnung bereits einheitlich in die Praxis umsetzte.
http://www.rheinpfalz.de/cgi-bin/cms2/c ... 6388297750
Bordell muss nicht schließen
Verwaltungsgericht hebt Verfügung der Stadt wegen
Das Haus Michelle in der Uhlandstraße 11 muss nicht geschlossen werden. Das Verwaltungsgericht in Neustadt hat gestern der Klage von Hausbesitzerin Bärbel Helfrich stattgegeben und einen entsprechenden Bescheid der Stadtverwaltung "wegen Ermessensfehlern" aufgehoben.
Die Begründung des Urteils will Richterin Carmen Seiler-Dürr in etwa zwei Wochen nachreichen. Auch zu den Ermessensfehlern machte das Gericht keine Angaben. Mit Bescheid vom 28. Oktober 2008 hatte die Verwaltung Bärbel Helfrich untersagt, das Haus als Bordell zu nutzen und ihr drei Wochen später ein Zwangsgeld angedroht. Im Februar vergangenen Jahres setzte die Stadtverwaltung schließlich 3000 Euro Zwangsgeld fest, weil die drei Liebesmädchen trotzdem noch ihre Dienste anboten. Auch der städtische Rechtsausschuss entschied im Mai 2009 zu Gunsten der Verwaltung. Deshalb zog Bärbel Helfrich, die den Bordellbetrieb am 1. November 2008 von der Höh- ins eigene Haus in der Uhlandstraße verlegt hatte, vors Verwaltungsgericht.
Bei der gestrigen mündlichen Verhandlung machte Richterin Seiler-Dürr aber deutlich, dass der Bordellbetrieb zumindest "formell illegal" ist, weil für die Umnutzung keine Genehmigung vorliegt. Frau Helfrich habe auch nie einen entsprechenden Antrag bei der Stadt eingereicht. Bei der Verhandlung gehe es aber auch darum, ob die Nutzung als Bordell nachträglich genehmigungsfähig sei. Rechtsanwalt Thomas Besenbruch (Zweibrücken), sagte nach der Urteilsverkündung auf PZ-Anfrage, seine Mandantin werde einen entsprechenden Antrag beim Bauamt einreichen.
Vor dem Hintergrund der Rechtssprechungen des Bundesverwaltungsgericht deutete er das Urteil dahingehend, dass die Wohnungsprostitution in der Uhlandstraße "offensichtlich genehmigungsfähig ist". Die Stadt will die schriftliche Begründung aus Neustadt abwarten und nach einer Analyse über ihr weiteres Vorgehen entscheiden, sagte Sprecherin Dunja Maurer. In Neustadt wurden gestern die bekannten Argumente ausgetauscht: Die Stadt, die von der Juristin Stefanie Kleineher vom Rechtsamt vertreten wurde, hält käufliche Liebe in der Uhlandstraße für nicht zulässig, da es sich um ein allgemeines Wohngebiet handelt. Zudem befänden sich in unmittelbarer Nachbarschaft mit der Kirche St. Anton und einem Nonnenwohnheim zwei sensible Einrichtungen. Weiter verwies die Verwaltung auf die Rechtsverordnung "Zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstands".
Darin hat das Land geregelt, dass in Städten mit weniger als 50000 Einwohnern Prostitution verboten ist. Kleineher konnte allerdings nicht zweifelsfrei sagen, seit welchem Stichtag die Stadt die Vorgaben der Aufsichtsbehörde ADD, keine neuen Bordelle zuzulassen, auch umsetzt. Kleineher nannte zunächst den 1. Januar vergangenen Jahres, also nach der Inbetriebnahme des Hauses Michelle. Richterin Seiler-Dürr entgegnete daraufhin schroff: "Warum sitzen wir denn dann hier". Kleineher beauftragte sie, bei der Stadtverwaltung verbindliche Auskünfte einzuholen.
Als ein Telefongespräch keine zweifelsfreie Klärung brachte, bestand das Gericht auf einer schriftlichen Erklärung der Stadtverwaltung. Die mündliche Verhandlung wurde unterbrochen und erst wieder kurz vor 11 Uhr aufgenommen. In ihrem Fax verwies die Stadt auf eine E-Mail der ADD vom 24. Juli 2008, wonach Altbetriebe weiter geduldet würden und das Verbot für neue Bordelle aber sofort zu vollziehen sei. Diese Vorgaben seien in Absprache mit der Polizei mit Aktenvermerk vom 7. August 2008 sofort so umgesetzt worden, hieß es in dem Schreiben. Daran blieben aber Zweifel, zumal aus zwei anderen Verwaltungsvorgängen, auf die Helfrichs Anwalt hinwies, Stichtagsregelung zum 1. Januar 2009 im Gespräch waren. Das Haus Michelle war aber wie bereits berichtet zum 1. November 2008 in die Uhlandstraße umgezogen
http://www.pirmasenser-zeitung.de/cgi-b ... id=5958790
Erfolg vor Gericht für Bordell-Betreiberin
Pirmasens .
Ein offiziell als Zimmervermietung getarntes Bordell in Pirmasens muss nicht schließen. Das Verwaltungsgericht Neustadt entsprach gestern der Klage der Betreiberin und warf der Stadt Pirmasens, die mit dem Hinweis auf das Baurecht eine Schließungsverfügung erlassen hatte, "Ermessensfehler" vor.
Die Prostitution ist in Städten unter 50.000 Einwohnern per Landesverordnung verboten. Auf Druck der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) setzt Pirmasens diese Verordnung seit August 2008 auch um und gewährt nach eigenen Angaben nur noch den zu diesem Zeitpunkt schon bestehenden Betrieben Bestandsschutz. Auf den berief sich die Klägerin, die im Oktober 2008 innerhalb von Pirmasens umzog.
Das Gericht machte deutlich, dass dieser Bestandsschutz bei einem Betreiber- oder Standortwechsel verloren gehe. Die Stadt konnte vor Gericht aber nicht nachweisen, dass sie zu dem Zeitpunkt, als das Bordell umgezogen war, die Verordnung bereits einheitlich in die Praxis umsetzte.
http://www.rheinpfalz.de/cgi-bin/cms2/c ... 6388297750
Bordell muss nicht schließen
Verwaltungsgericht hebt Verfügung der Stadt wegen
Das Haus Michelle in der Uhlandstraße 11 muss nicht geschlossen werden. Das Verwaltungsgericht in Neustadt hat gestern der Klage von Hausbesitzerin Bärbel Helfrich stattgegeben und einen entsprechenden Bescheid der Stadtverwaltung "wegen Ermessensfehlern" aufgehoben.
Die Begründung des Urteils will Richterin Carmen Seiler-Dürr in etwa zwei Wochen nachreichen. Auch zu den Ermessensfehlern machte das Gericht keine Angaben. Mit Bescheid vom 28. Oktober 2008 hatte die Verwaltung Bärbel Helfrich untersagt, das Haus als Bordell zu nutzen und ihr drei Wochen später ein Zwangsgeld angedroht. Im Februar vergangenen Jahres setzte die Stadtverwaltung schließlich 3000 Euro Zwangsgeld fest, weil die drei Liebesmädchen trotzdem noch ihre Dienste anboten. Auch der städtische Rechtsausschuss entschied im Mai 2009 zu Gunsten der Verwaltung. Deshalb zog Bärbel Helfrich, die den Bordellbetrieb am 1. November 2008 von der Höh- ins eigene Haus in der Uhlandstraße verlegt hatte, vors Verwaltungsgericht.
Bei der gestrigen mündlichen Verhandlung machte Richterin Seiler-Dürr aber deutlich, dass der Bordellbetrieb zumindest "formell illegal" ist, weil für die Umnutzung keine Genehmigung vorliegt. Frau Helfrich habe auch nie einen entsprechenden Antrag bei der Stadt eingereicht. Bei der Verhandlung gehe es aber auch darum, ob die Nutzung als Bordell nachträglich genehmigungsfähig sei. Rechtsanwalt Thomas Besenbruch (Zweibrücken), sagte nach der Urteilsverkündung auf PZ-Anfrage, seine Mandantin werde einen entsprechenden Antrag beim Bauamt einreichen.
Vor dem Hintergrund der Rechtssprechungen des Bundesverwaltungsgericht deutete er das Urteil dahingehend, dass die Wohnungsprostitution in der Uhlandstraße "offensichtlich genehmigungsfähig ist". Die Stadt will die schriftliche Begründung aus Neustadt abwarten und nach einer Analyse über ihr weiteres Vorgehen entscheiden, sagte Sprecherin Dunja Maurer. In Neustadt wurden gestern die bekannten Argumente ausgetauscht: Die Stadt, die von der Juristin Stefanie Kleineher vom Rechtsamt vertreten wurde, hält käufliche Liebe in der Uhlandstraße für nicht zulässig, da es sich um ein allgemeines Wohngebiet handelt. Zudem befänden sich in unmittelbarer Nachbarschaft mit der Kirche St. Anton und einem Nonnenwohnheim zwei sensible Einrichtungen. Weiter verwies die Verwaltung auf die Rechtsverordnung "Zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstands".
Darin hat das Land geregelt, dass in Städten mit weniger als 50000 Einwohnern Prostitution verboten ist. Kleineher konnte allerdings nicht zweifelsfrei sagen, seit welchem Stichtag die Stadt die Vorgaben der Aufsichtsbehörde ADD, keine neuen Bordelle zuzulassen, auch umsetzt. Kleineher nannte zunächst den 1. Januar vergangenen Jahres, also nach der Inbetriebnahme des Hauses Michelle. Richterin Seiler-Dürr entgegnete daraufhin schroff: "Warum sitzen wir denn dann hier". Kleineher beauftragte sie, bei der Stadtverwaltung verbindliche Auskünfte einzuholen.
Als ein Telefongespräch keine zweifelsfreie Klärung brachte, bestand das Gericht auf einer schriftlichen Erklärung der Stadtverwaltung. Die mündliche Verhandlung wurde unterbrochen und erst wieder kurz vor 11 Uhr aufgenommen. In ihrem Fax verwies die Stadt auf eine E-Mail der ADD vom 24. Juli 2008, wonach Altbetriebe weiter geduldet würden und das Verbot für neue Bordelle aber sofort zu vollziehen sei. Diese Vorgaben seien in Absprache mit der Polizei mit Aktenvermerk vom 7. August 2008 sofort so umgesetzt worden, hieß es in dem Schreiben. Daran blieben aber Zweifel, zumal aus zwei anderen Verwaltungsvorgängen, auf die Helfrichs Anwalt hinwies, Stichtagsregelung zum 1. Januar 2009 im Gespräch waren. Das Haus Michelle war aber wie bereits berichtet zum 1. November 2008 in die Uhlandstraße umgezogen
http://www.pirmasenser-zeitung.de/cgi-b ... id=5958790
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
- Marc of Frankfurt
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WÜRZBURG
Amtsgericht verurteilt 75-Jährigen:
[Ungenehmigter Betrieb von] Prostitution[sarbeitsplätzen] im Büro kostet 1.500 Euro
Keine Nutzungsänderung beantragt
Eigentlich wäre der ganze Ärger nicht nötig gewesen. Dort, wo das von dem 75-Jährigen verwaltete Anwesen liegt, ist Prostitution nämlich erlaubt.
Der Rentner hätte halt nur einen Antrag auf Nutzungsänderung der Heidingsfelder Immobilie stellen müssen. [Das hat er sich aber evt. gar nicht getraut, weil er möglicherweise davon ausgehen mußte, daß in seinem gesellschaftlichen Umfeld das nicht genehmigt wird, weil es gesellschaftlich nicht gewünscht ist und moralisch nach wie vor verurteilt wird. Insofern beinhaltet der Satz der Würzburger Zeitung eine gewissen Scheinheiligkeit. Anm.]
Weil er das nicht getan hat, bekam er einen Bußgeldbescheid über 3500 Euro, gegen den er Einspruch einlegte. Nun steht der 75-Jährige vor dem Amtsrichter.
Der Rentner verwaltet eine 1964 als Werkstatt mit Büroräumen genehmigte Werkshalle. Inzwischen wird hier aber nicht mehr gehämmert und auch nicht mehr getippt. In den ehemaligen Büroräumen gibt's Sex gegen Geld, in der ehemaligen Werkshalle sind Appartements entstanden. Und außerdem wurde noch ein Treppenhaus angebaut. Wann die Nutzung des Gebäudes geändert wurde, weiß der Verwalter nicht. Und wem das Gebäude gehört, ist bislang auch nicht klar.
Den Polizeibeamten, die die Baukontrolleure alarmierten, war das egal. „Und das, obwohl ich ihnen gesagt habt, ich kann die Nutten raus tun, das ist kein Problem“, erklärt der Rentner dem Amtsrichter.
Darum geht's aber nicht. Wer eine Werkshalle zu einem Wohngebäude macht, muss eine Baugenehmigung einholen. Egal, was in der Immobilie stattfindet. Und wenn der Verwalter gleichzeitig Vermieter ist, ist er auch für den Antrag auf Nutzungsänderung zuständig.
Bußgeld in drei Raten fällig
Dennoch hat das Gericht ein Einsehen mit dem 75-Jährigen. „Das ist kein Schwarzbau“, sagt der Vorsitzende in der Urteilsbegründung“. Der Rentner habe „nichts errichtet, was nicht genehmigt worden wäre“. [Was ist das denn für eine Argumentation? Anm.] Deshalb reduziert das Gericht das Bußgeld um 2.000 auf 1.500 Euro. Und die darf der 75-Jährige laut der rechtskräftigen Entscheidung auch noch in drei Raten zahlen.
Inzwischen hat der Rentner übrigens die Nutzungsänderung beantragt. Genau wie eine Dame, die in derselben Straße, aber weiter vorne und innerhalb des Sperrgebiets, eine Erdgeschosswohnung zu Räumen für „Körpertherapie und Wellness“ umbauen will. Diesen Antrag hat der Bauausschuss aber einstimmig abgelehnt, weil es sich bei dem geplanten Wellness-Tempel „nach rechtlichen Gesichtspunkten“ um einen „bordellartigen Betrieb“ handelt.
Einen kleinen Nebenkriegsschauplatz eröffneten Reinhart Stumpf, der Verteidiger des 75-Jährigen und Amtsgerichtsdirektor Roland Stockmann während des Prozesses. Nachdem der städtische Baukontrollmeister Zeugengeld beantragt hatte, wies Stockmann darauf hin, dass die Stadt die „einzige Würzburger Behörde ist“, die der Justiz Zeugenaussagen während der Arbeitszeit quasi in Rechnung stelle. Stumpf fand das auch ärgerlich und vermutete, dass „der Aufwand, die der Stadt entgangene Arbeitszeit zu berechnen“, wahrscheinlich teurer sei als die Zeit, die der städtische Mitarbeiter im Gericht verbracht habe. Dann tat der der langjährige Fraktionschef der Würzburger Liste (WL), der bis 2008 im Stadtrat saß, seinen Unmut gegen dieses Gremium kund. Die Sitzungszeiten seien nicht auf Freiberufler [Dazu sollten auch Sexworker gezählt werden. Anm.] ausgerichtet, erklärte Stumpf. „Wir überlassen diese Plattform zweiten und dritten Qualitäten.“ Der Amtsgerichtsdirektor, der kein Freiberufler ist, sagte, dass auch ihm die Zeit fehle, sich politisch zu engagieren.
http://www.mainpost.de/lokales/wuerzbur ... 35,5440900
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Amtsgericht verurteilt 75-Jährigen:
[Ungenehmigter Betrieb von] Prostitution[sarbeitsplätzen] im Büro kostet 1.500 Euro
Keine Nutzungsänderung beantragt
Eigentlich wäre der ganze Ärger nicht nötig gewesen. Dort, wo das von dem 75-Jährigen verwaltete Anwesen liegt, ist Prostitution nämlich erlaubt.
Der Rentner hätte halt nur einen Antrag auf Nutzungsänderung der Heidingsfelder Immobilie stellen müssen. [Das hat er sich aber evt. gar nicht getraut, weil er möglicherweise davon ausgehen mußte, daß in seinem gesellschaftlichen Umfeld das nicht genehmigt wird, weil es gesellschaftlich nicht gewünscht ist und moralisch nach wie vor verurteilt wird. Insofern beinhaltet der Satz der Würzburger Zeitung eine gewissen Scheinheiligkeit. Anm.]
Weil er das nicht getan hat, bekam er einen Bußgeldbescheid über 3500 Euro, gegen den er Einspruch einlegte. Nun steht der 75-Jährige vor dem Amtsrichter.
Der Rentner verwaltet eine 1964 als Werkstatt mit Büroräumen genehmigte Werkshalle. Inzwischen wird hier aber nicht mehr gehämmert und auch nicht mehr getippt. In den ehemaligen Büroräumen gibt's Sex gegen Geld, in der ehemaligen Werkshalle sind Appartements entstanden. Und außerdem wurde noch ein Treppenhaus angebaut. Wann die Nutzung des Gebäudes geändert wurde, weiß der Verwalter nicht. Und wem das Gebäude gehört, ist bislang auch nicht klar.
Den Polizeibeamten, die die Baukontrolleure alarmierten, war das egal. „Und das, obwohl ich ihnen gesagt habt, ich kann die Nutten raus tun, das ist kein Problem“, erklärt der Rentner dem Amtsrichter.
Darum geht's aber nicht. Wer eine Werkshalle zu einem Wohngebäude macht, muss eine Baugenehmigung einholen. Egal, was in der Immobilie stattfindet. Und wenn der Verwalter gleichzeitig Vermieter ist, ist er auch für den Antrag auf Nutzungsänderung zuständig.
Bußgeld in drei Raten fällig
Dennoch hat das Gericht ein Einsehen mit dem 75-Jährigen. „Das ist kein Schwarzbau“, sagt der Vorsitzende in der Urteilsbegründung“. Der Rentner habe „nichts errichtet, was nicht genehmigt worden wäre“. [Was ist das denn für eine Argumentation? Anm.] Deshalb reduziert das Gericht das Bußgeld um 2.000 auf 1.500 Euro. Und die darf der 75-Jährige laut der rechtskräftigen Entscheidung auch noch in drei Raten zahlen.
Inzwischen hat der Rentner übrigens die Nutzungsänderung beantragt. Genau wie eine Dame, die in derselben Straße, aber weiter vorne und innerhalb des Sperrgebiets, eine Erdgeschosswohnung zu Räumen für „Körpertherapie und Wellness“ umbauen will. Diesen Antrag hat der Bauausschuss aber einstimmig abgelehnt, weil es sich bei dem geplanten Wellness-Tempel „nach rechtlichen Gesichtspunkten“ um einen „bordellartigen Betrieb“ handelt.
Einen kleinen Nebenkriegsschauplatz eröffneten Reinhart Stumpf, der Verteidiger des 75-Jährigen und Amtsgerichtsdirektor Roland Stockmann während des Prozesses. Nachdem der städtische Baukontrollmeister Zeugengeld beantragt hatte, wies Stockmann darauf hin, dass die Stadt die „einzige Würzburger Behörde ist“, die der Justiz Zeugenaussagen während der Arbeitszeit quasi in Rechnung stelle. Stumpf fand das auch ärgerlich und vermutete, dass „der Aufwand, die der Stadt entgangene Arbeitszeit zu berechnen“, wahrscheinlich teurer sei als die Zeit, die der städtische Mitarbeiter im Gericht verbracht habe. Dann tat der der langjährige Fraktionschef der Würzburger Liste (WL), der bis 2008 im Stadtrat saß, seinen Unmut gegen dieses Gremium kund. Die Sitzungszeiten seien nicht auf Freiberufler [Dazu sollten auch Sexworker gezählt werden. Anm.] ausgerichtet, erklärte Stumpf. „Wir überlassen diese Plattform zweiten und dritten Qualitäten.“ Der Amtsgerichtsdirektor, der kein Freiberufler ist, sagte, dass auch ihm die Zeit fehle, sich politisch zu engagieren.
http://www.mainpost.de/lokales/wuerzbur ... 35,5440900
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