Steuern und Steuerpolitik
- Marc of Frankfurt
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Konzerne zahlen keine Steuern
http://zeitwort.at/index.php?page=Thread&threadID=4668
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- nina777
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2.6.2009
Beamte im Rotlichtmilieu unterwegs
Finanzämter jagen Prostituierte und Zuhälter
Prostituierte und Bordellbetreiber, die in Niedersachsen nicht vorschriftsgemäß ihre Steuern zahlen, müssen sich auf strenge Kontrollen gefasst machen. Im Auftrag der Oberfinanzdirektion Hannover machen sich Beamte auf den Weg ins Milieu.
Oldenburg. „Ihre Arbeit ist Teil eines zweijährigen Tests, mit dem Niedersachsen die Bereitschaft dieser Etablissements zum Zahlen von Steuern erhöhen will“, sagte Melchert Warnken, stellvertretender Leiter einer Task-Force, die von Oldenburg aus potenzielle Steuersünder in dem Milieu aufspürt. Die Informationen werden dann an die Finanzämter in der Testregion Oldenburg, Delmenhorst, Cloppenburg, Vechta und Wilhelmshaven weitergegeben. „Der Bundes- und der Landesrechnungshof haben in ihren Berichten schon vor Jahren festgestellt, dass nur ganz wenige Prostituierte und Bordellbesitzer steuerlich geführt werden“, erklärte Warnken. „Dem Fiskus gehen so jedes Jahr sehr viele Steuern verloren.“
Die Task-Force sucht nach geeigneten Wegen, die Huren und Zuhälter systematisch zu erfassen. Im Zentrum des Projektes steht die Kriminalanalyse-Software „NIMBUS“, mit deren Hilfe die Fahnder Stätten der Prostitution finden können. Dabei werden auch Anzeigen im Internet oder in Zeitungen durchsucht. Dann werden die Prüfer der Finanzämter – meist sind es Männer – in die Betriebe geschickt. Vorher wird der Einsatz mit der Polizei abgestimmt. Vor Ort müssen die Finanzbeamten viele offene Fragen klären: Wer ist der Inhaber des Freudenhauses? Arbeiten die Dirnen als Angestellte oder Selbstständige? Wie hoch ist der Gesamtumsatz? Die Ermittler verteilen zudem Informations-Broschüren zum Steuerrecht für die Rotlichtszene. „Nur selten wird total abgeblockt“, meinte Warnken.
Eineinhalb Jahre läuft der Test bereits, doch nach Auskunft der Task-Force können noch keine konkreten Ergebnisse genannt werden. Weder die Zahl der Bordelle und Modell-Wohnungen noch die Höhe zusätzlicher Steuereinnahmen könne bereits beziffert werden, erklärte Warnken. Ende des Jahres läuft das Projekt aus. „Dann müssen wir dem Finanzministerium Bericht erstatten.“ Das Projekt werde eventuell verlängert oder landesweit ausgeweitet.
http://www.abendblatt.de/region/norddeu ... elter.html
Beamte im Rotlichtmilieu unterwegs
Finanzämter jagen Prostituierte und Zuhälter
Prostituierte und Bordellbetreiber, die in Niedersachsen nicht vorschriftsgemäß ihre Steuern zahlen, müssen sich auf strenge Kontrollen gefasst machen. Im Auftrag der Oberfinanzdirektion Hannover machen sich Beamte auf den Weg ins Milieu.
Oldenburg. „Ihre Arbeit ist Teil eines zweijährigen Tests, mit dem Niedersachsen die Bereitschaft dieser Etablissements zum Zahlen von Steuern erhöhen will“, sagte Melchert Warnken, stellvertretender Leiter einer Task-Force, die von Oldenburg aus potenzielle Steuersünder in dem Milieu aufspürt. Die Informationen werden dann an die Finanzämter in der Testregion Oldenburg, Delmenhorst, Cloppenburg, Vechta und Wilhelmshaven weitergegeben. „Der Bundes- und der Landesrechnungshof haben in ihren Berichten schon vor Jahren festgestellt, dass nur ganz wenige Prostituierte und Bordellbesitzer steuerlich geführt werden“, erklärte Warnken. „Dem Fiskus gehen so jedes Jahr sehr viele Steuern verloren.“
Die Task-Force sucht nach geeigneten Wegen, die Huren und Zuhälter systematisch zu erfassen. Im Zentrum des Projektes steht die Kriminalanalyse-Software „NIMBUS“, mit deren Hilfe die Fahnder Stätten der Prostitution finden können. Dabei werden auch Anzeigen im Internet oder in Zeitungen durchsucht. Dann werden die Prüfer der Finanzämter – meist sind es Männer – in die Betriebe geschickt. Vorher wird der Einsatz mit der Polizei abgestimmt. Vor Ort müssen die Finanzbeamten viele offene Fragen klären: Wer ist der Inhaber des Freudenhauses? Arbeiten die Dirnen als Angestellte oder Selbstständige? Wie hoch ist der Gesamtumsatz? Die Ermittler verteilen zudem Informations-Broschüren zum Steuerrecht für die Rotlichtszene. „Nur selten wird total abgeblockt“, meinte Warnken.
Eineinhalb Jahre läuft der Test bereits, doch nach Auskunft der Task-Force können noch keine konkreten Ergebnisse genannt werden. Weder die Zahl der Bordelle und Modell-Wohnungen noch die Höhe zusätzlicher Steuereinnahmen könne bereits beziffert werden, erklärte Warnken. Ende des Jahres läuft das Projekt aus. „Dann müssen wir dem Finanzministerium Bericht erstatten.“ Das Projekt werde eventuell verlängert oder landesweit ausgeweitet.
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Pressemitteilung
01.06.2009 – Kirsten Tackmann
Steuerwillkür bei Sexarbeiterinnen beenden
„Die Doppelmoral der patriarchalen Gesellschaft im Umgang mit Prostitution zeigt sich auch in deren steuerlichen Behandlung“, erklärt die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Kirsten Tackmann, anlässlich des morgigen Internationalen Hurentages. Tackmann weiter:
„Die Bundesregierung muss endlich tätig werden und die Umsetzung des Prostitutionsgesetzes voranbringen.
Trotz diverser Absichtserklärungen des Bundesfinanzministeriums besteht für Sexarbeiterinnen bis zum heutigen Tag keine Rechtssicherheit bei der Besteuerung. Die Bundesländer verfahren hier willkürlich. Häufige Praxis ist die Besteuerung mittels einer Pauschale, deren Einzug den Bordellbetreibern bzw. -betreiberinnen aufgezwungen wird. Diese Tagespauschale wird zudem nach Gutdünken - und damit meist zu hoch - angesetzt und diskriminiert daher vor allem geringverdienende Prostituierte. Die steuerliche Behandlung von Prostituierten widerspricht den Grundsätzen der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung, und damit der Steuergerechtigkeit.
DIE LINKE wird sich auch weiterhin für die rechtliche und soziale Absicherung von Frauen stark machen, die sich selbstbestimmt für eine Tätigkeit als Sexarbeiterin entschieden haben.
http://www.linksfraktion.de/pressemitte ... 1266022306
01.06.2009 – Kirsten Tackmann
Steuerwillkür bei Sexarbeiterinnen beenden
„Die Doppelmoral der patriarchalen Gesellschaft im Umgang mit Prostitution zeigt sich auch in deren steuerlichen Behandlung“, erklärt die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Kirsten Tackmann, anlässlich des morgigen Internationalen Hurentages. Tackmann weiter:
„Die Bundesregierung muss endlich tätig werden und die Umsetzung des Prostitutionsgesetzes voranbringen.
Trotz diverser Absichtserklärungen des Bundesfinanzministeriums besteht für Sexarbeiterinnen bis zum heutigen Tag keine Rechtssicherheit bei der Besteuerung. Die Bundesländer verfahren hier willkürlich. Häufige Praxis ist die Besteuerung mittels einer Pauschale, deren Einzug den Bordellbetreibern bzw. -betreiberinnen aufgezwungen wird. Diese Tagespauschale wird zudem nach Gutdünken - und damit meist zu hoch - angesetzt und diskriminiert daher vor allem geringverdienende Prostituierte. Die steuerliche Behandlung von Prostituierten widerspricht den Grundsätzen der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung, und damit der Steuergerechtigkeit.
DIE LINKE wird sich auch weiterhin für die rechtliche und soziale Absicherung von Frauen stark machen, die sich selbstbestimmt für eine Tätigkeit als Sexarbeiterin entschieden haben.
http://www.linksfraktion.de/pressemitte ... 1266022306
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Tipps von einer Ex-Sexarbeiterin und Unternehmens- & Steuerberaterin aus Kanada
Stephanie: "Declaring your income" - "Du bist Sexarbeiter und Unternehmerin"
http://www.chezstella.org/stella/?q=en/belledignite
.
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Rechnet sich Sexarbeit oder ist es Selbst/ausbeutung aus Unw
analoger Artikel wie oben:
Oldenburgs Finanzbeamte besuchen Bordelle dienstlich
3. Juni 2009, 02:54 Uhr
Die Ämter haben steuersäumige Prostituierte im Visier - Im Auftrag der Oberfinanzdirektion werden die Damen nun überprüft
Oldenburg - Fünf Finanzämter rund um Oldenburg haben steuersäumige Prostituierte und Bordellbetreiber verstärkt im Visier. Im Auftrag der Oberfinanzdirektion Hannover machen sich die Beamten regelmäßig selbst auf den Weg ins Rotlichtviertel, um die Betriebe zu überprüfen. "Ihre Arbeit ist Teil eines zweijährigen Tests, mit dem Niedersachsen die Bereitschaft dieser Etablissements zum Zahlen von Steuern erhöhen will", sagte Melchert Warnken, stellvertretender Leiter einer Task-Force, die von Oldenburg aus potenzielle Steuersünder in dem Milieu aufspüren soll.
Die Informationen werden dann an die Finanzämter in der Testregion Oldenburg, Delmenhorst, Cloppenburg, Vechta und Wilhelmshaven weitergegeben. "Der Bundes- und der Landesrechnungshof haben in ihren Berichten schon vor Jahren festgestellt, dass nur ganz wenige Prostituierte und Bordellbesitzer steuerlich geführt werden", erklärte Warnken. "Dem Fiskus gehen so jedes Jahr sehr viele Steuern verloren."
Die Task-Force sucht nach geeigneten Wegen, die Huren und Zuhälter systematisch zu erfassen. Im Zentrum des Projektes steht die Kriminalanalyse-Software "Nimbus", mit deren Hilfe die Fahnder Stätten der Prostitution finden können. Dabei werden auch Anzeigen im Internet oder in Zeitungen durchsucht. Dann werden die Prüfer der Finanzämter - meist sind es Männer - in die Betriebe geschickt. Vorher wird der Einsatz allerdings mit der Polizei abgestimmt.
Vor Ort müssen die Finanzbeamten viele offene Fragen klären: Wer ist der Inhaber des Freudenhauses? Arbeiten die Dirnen als Angestellte oder Selbstständige? Wie hoch ist der Gesamtumsatz? Die Ermittler verteilen zudem Informationsbroschüren zum Steuerrecht für die Rotlichtszene. "Nur selten wird total abgeblockt", meinte Warnken.
Sogar "Vergleichszahlen Rotlicht" gibt die Oberfinanzdirektion Hannover den Fahndern an die Hand, damit sie Umsätze auch mal schätzen können. Demnach "beträgt der Mittelwert für die Bruttoeinnahmen einer Prostituierten für jeden Tag, an dem sie ihre Dienstleistungen anbietet, 199 Euro". Die Werte schwanken dabei von 106 bis 312 Euro. Zudem wird angemerkt, dass die Damen des horizontalen Gewerbes 40 bis 50 Prozent ihrer Einnahmen an den Betreiber des Bordells abgeben müssten.
Auch "Nachschauen" etwa in Bordellen sind geplant. Dafür existieren klare Anweisungen ("mindestens zwei Personen"), Prüflisten, Merkblätter und Vorladungsschreiben. Selbst Vorgaben, wann die Puffbesuche stattfinden sollen, gibt es: "Als Beginn der Nachschauen wird die Mittagszeit empfohlen. Prüfungen in der Nachtzeit werden derzeit nicht für erforderlich gehalten." Und wenn es denn mal später wird, dann nur "innerhalb der verlängerten Gleitzeit".
Der Test läuft eineinhalb Jahre, doch nach Auskunft der Task-Force können noch keine konkreten Ergebnisse genannt werden. Weder die Zahl der Bordelle und Model-Wohnungen noch die Höhe zusätzlicher Steuereinnahmen kann beziffert werden. Ende des Jahres läuft das Projekt aus. "Dann müssen wir dem Finanzministerium Bericht erstatten." Das Projekt werde eventuell verlängert oder landesweit ausgeweitet.
DW/dpa
http://www.welt.de/die-welt/article3849 ... tlich.html
Vergleich dieser Brutto-Umsatz-Kennzahlen-vor-Steuern mit Durchschnittsverdiensten in normalen Angestelltenverhältnissen, wo es bezahlten Urlaub, Krankengeld, Rentenversicherung etc. gibt, zeigt wie wenig Sexworker tatsächlich verdienen obwohl es nach so viel Cash aussieht!:
viewtopic.php?p=39022#39022 (sw-only)
Hier wird in nakten Zahlen das großes Opfer sichtbar, daß viele Sexarbeiter unwissentlich erbringen, wenn man die prekären Arbeitsbedingungen und tatsächlich kurze mögliche Lebensarbeitszeit bedenkt, wo das Altern und körperlicher Verschleiß nicht steuerlich abgesetzt werden können.
Schaut wie die Finanz-Analyse Software Palantir (Zauberkugel) die schuldigen Banken der Hypothekenkreditblase überführt hat:
viewtopic.php?p=58120#58120
und geheime internationale Hackernetzwerke im Internet enttarnen konnte:
viewtopic.php?p=58162#58162
.
Oldenburgs Finanzbeamte besuchen Bordelle dienstlich
3. Juni 2009, 02:54 Uhr
Die Ämter haben steuersäumige Prostituierte im Visier - Im Auftrag der Oberfinanzdirektion werden die Damen nun überprüft
Oldenburg - Fünf Finanzämter rund um Oldenburg haben steuersäumige Prostituierte und Bordellbetreiber verstärkt im Visier. Im Auftrag der Oberfinanzdirektion Hannover machen sich die Beamten regelmäßig selbst auf den Weg ins Rotlichtviertel, um die Betriebe zu überprüfen. "Ihre Arbeit ist Teil eines zweijährigen Tests, mit dem Niedersachsen die Bereitschaft dieser Etablissements zum Zahlen von Steuern erhöhen will", sagte Melchert Warnken, stellvertretender Leiter einer Task-Force, die von Oldenburg aus potenzielle Steuersünder in dem Milieu aufspüren soll.
Die Informationen werden dann an die Finanzämter in der Testregion Oldenburg, Delmenhorst, Cloppenburg, Vechta und Wilhelmshaven weitergegeben. "Der Bundes- und der Landesrechnungshof haben in ihren Berichten schon vor Jahren festgestellt, dass nur ganz wenige Prostituierte und Bordellbesitzer steuerlich geführt werden", erklärte Warnken. "Dem Fiskus gehen so jedes Jahr sehr viele Steuern verloren."
Die Task-Force sucht nach geeigneten Wegen, die Huren und Zuhälter systematisch zu erfassen. Im Zentrum des Projektes steht die Kriminalanalyse-Software "Nimbus", mit deren Hilfe die Fahnder Stätten der Prostitution finden können. Dabei werden auch Anzeigen im Internet oder in Zeitungen durchsucht. Dann werden die Prüfer der Finanzämter - meist sind es Männer - in die Betriebe geschickt. Vorher wird der Einsatz allerdings mit der Polizei abgestimmt.
Vor Ort müssen die Finanzbeamten viele offene Fragen klären: Wer ist der Inhaber des Freudenhauses? Arbeiten die Dirnen als Angestellte oder Selbstständige? Wie hoch ist der Gesamtumsatz? Die Ermittler verteilen zudem Informationsbroschüren zum Steuerrecht für die Rotlichtszene. "Nur selten wird total abgeblockt", meinte Warnken.
Sogar "Vergleichszahlen Rotlicht" gibt die Oberfinanzdirektion Hannover den Fahndern an die Hand, damit sie Umsätze auch mal schätzen können. Demnach "beträgt der Mittelwert für die Bruttoeinnahmen einer Prostituierten für jeden Tag, an dem sie ihre Dienstleistungen anbietet, 199 Euro". Die Werte schwanken dabei von 106 bis 312 Euro. Zudem wird angemerkt, dass die Damen des horizontalen Gewerbes 40 bis 50 Prozent ihrer Einnahmen an den Betreiber des Bordells abgeben müssten.
Auch "Nachschauen" etwa in Bordellen sind geplant. Dafür existieren klare Anweisungen ("mindestens zwei Personen"), Prüflisten, Merkblätter und Vorladungsschreiben. Selbst Vorgaben, wann die Puffbesuche stattfinden sollen, gibt es: "Als Beginn der Nachschauen wird die Mittagszeit empfohlen. Prüfungen in der Nachtzeit werden derzeit nicht für erforderlich gehalten." Und wenn es denn mal später wird, dann nur "innerhalb der verlängerten Gleitzeit".
Der Test läuft eineinhalb Jahre, doch nach Auskunft der Task-Force können noch keine konkreten Ergebnisse genannt werden. Weder die Zahl der Bordelle und Model-Wohnungen noch die Höhe zusätzlicher Steuereinnahmen kann beziffert werden. Ende des Jahres läuft das Projekt aus. "Dann müssen wir dem Finanzministerium Bericht erstatten." Das Projekt werde eventuell verlängert oder landesweit ausgeweitet.
DW/dpa
http://www.welt.de/die-welt/article3849 ... tlich.html
Vergleich dieser Brutto-Umsatz-Kennzahlen-vor-Steuern mit Durchschnittsverdiensten in normalen Angestelltenverhältnissen, wo es bezahlten Urlaub, Krankengeld, Rentenversicherung etc. gibt, zeigt wie wenig Sexworker tatsächlich verdienen obwohl es nach so viel Cash aussieht!:
viewtopic.php?p=39022#39022 (sw-only)
Hier wird in nakten Zahlen das großes Opfer sichtbar, daß viele Sexarbeiter unwissentlich erbringen, wenn man die prekären Arbeitsbedingungen und tatsächlich kurze mögliche Lebensarbeitszeit bedenkt, wo das Altern und körperlicher Verschleiß nicht steuerlich abgesetzt werden können.
Schaut wie die Finanz-Analyse Software Palantir (Zauberkugel) die schuldigen Banken der Hypothekenkreditblase überführt hat:
viewtopic.php?p=58120#58120
und geheime internationale Hackernetzwerke im Internet enttarnen konnte:
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- wald
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Belegung der Einnahmen Strassenstrich
Allgemeines zur Einnahmen Aufzeichung Strassenstrich !
Da nicht belegt werden kann wie viele Kunden man auf dem Strassenstrich hat und wie hoch die Einnahmen sind, geht das Finanzamt hier von Lebenskostenrechnungen aus (Achtung kann sein aber muß nicht sein !). Das bedeutet es wird ausgerechnet wie viel man zum Leben braucht und das muß man auch verdient haben (z.B.: Wohnungskosten, Auto, Essen/Trinken, Telefon etc., etc.).
Zur Verinfachung einer Steuererklärung sei hier auch auf die Pauschlierung gem. § 17 Estg. hingwiesen.
Beispiel:
Einnahmen: 15000,-
abzügl. 12% Pauschle Ausgaben - 1800,-
abzügl. bez. Sva - 1700,-
---------------------------------------------
Einkommen: 11500,-
Einkommensteuer daraus: 191,67
Achtung ! Dies bezieht sich nur auf Österreich die Berechnung der Steuer hier ist auf 2009 abgestimmt, vorher war der Steuerfreie Betrag 10000,- seit 1.1.09 11000,-.
Das alles befreit aber nicht von der Verpflichtung ordnungsgemäße Einnahmen aufzuzeichnen z.B. in einem Kalender etc.
Da nicht belegt werden kann wie viele Kunden man auf dem Strassenstrich hat und wie hoch die Einnahmen sind, geht das Finanzamt hier von Lebenskostenrechnungen aus (Achtung kann sein aber muß nicht sein !). Das bedeutet es wird ausgerechnet wie viel man zum Leben braucht und das muß man auch verdient haben (z.B.: Wohnungskosten, Auto, Essen/Trinken, Telefon etc., etc.).
Zur Verinfachung einer Steuererklärung sei hier auch auf die Pauschlierung gem. § 17 Estg. hingwiesen.
Beispiel:
Einnahmen: 15000,-
abzügl. 12% Pauschle Ausgaben - 1800,-
abzügl. bez. Sva - 1700,-
---------------------------------------------
Einkommen: 11500,-
Einkommensteuer daraus: 191,67
Achtung ! Dies bezieht sich nur auf Österreich die Berechnung der Steuer hier ist auf 2009 abgestimmt, vorher war der Steuerfreie Betrag 10000,- seit 1.1.09 11000,-.
Das alles befreit aber nicht von der Verpflichtung ordnungsgemäße Einnahmen aufzuzeichnen z.B. in einem Kalender etc.
- nina777
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18.6.2009
OVG Nordrhein-Westfalen: Keine "Sex-Steuer" ohne ministerielle Genehmigung
Der 14. Senat des OVG hat heute in fünf Berufungsverfahren entschieden, dass die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf "sexuelle Vergnügungen jeder Art in Bars, Bordellen, Swinger-Clubs oder ähnlichen Einrichtungen" in der Stadt Gelsenkirchen nicht rechtmäßig ist.
Eine solche Vergnügungssteuer darf nach dem Kommunalabgabengesetz NRW nur erhoben werden, wenn sie bei ihrer erstmaligen Erhebung in einer Gemeinde des Landes NRW vom Innenminister und vom Finanzminister genehmigt worden ist. Das war hier nicht der Fall.
Kläger waren fünf Personen, die als Veranstalter von "sexuellen Vergnügungen" der genannten Art zu Steuerbeträgen von zum Teil über 10.000,-- EUR im Jahr herangezogen worden waren. Bereits das VG Gelsenkirchen hatte so wie nunmehr das OVG entschieden und die Heranziehungsbescheide der Stadt Gelsenkirchen aufgehoben. Die Berufung der Stadt Gelsenkirchen gegen diese Urteile des VG sind mit den o .g. genannten Urteilen zurückgewiesen worden.
Das OVG hat die Revision zum BVerwG nicht zugelassen. Dagegen ist Beschwerde möglich, über die das BVerwG entscheidet.
Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 18.06.2009
Az.: 14 A 1577/07
http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitt ... /index.php
OVG Nordrhein-Westfalen: Keine "Sex-Steuer" ohne ministerielle Genehmigung
Der 14. Senat des OVG hat heute in fünf Berufungsverfahren entschieden, dass die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf "sexuelle Vergnügungen jeder Art in Bars, Bordellen, Swinger-Clubs oder ähnlichen Einrichtungen" in der Stadt Gelsenkirchen nicht rechtmäßig ist.
Eine solche Vergnügungssteuer darf nach dem Kommunalabgabengesetz NRW nur erhoben werden, wenn sie bei ihrer erstmaligen Erhebung in einer Gemeinde des Landes NRW vom Innenminister und vom Finanzminister genehmigt worden ist. Das war hier nicht der Fall.
Kläger waren fünf Personen, die als Veranstalter von "sexuellen Vergnügungen" der genannten Art zu Steuerbeträgen von zum Teil über 10.000,-- EUR im Jahr herangezogen worden waren. Bereits das VG Gelsenkirchen hatte so wie nunmehr das OVG entschieden und die Heranziehungsbescheide der Stadt Gelsenkirchen aufgehoben. Die Berufung der Stadt Gelsenkirchen gegen diese Urteile des VG sind mit den o .g. genannten Urteilen zurückgewiesen worden.
Das OVG hat die Revision zum BVerwG nicht zugelassen. Dagegen ist Beschwerde möglich, über die das BVerwG entscheidet.
Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 18.06.2009
Az.: 14 A 1577/07
http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitt ... /index.php
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Danke für Deine vielen Infopostings heute. (Tipps Bildbearbeitung. Bis die Tage :-)
___
Der verkaufte Staat
Eine Buchvorstellung wurde zum Tribunal gegen Steuerhinterzieher und ihre Helfer in der Politik
Buch von Sascha Adamek und Kim Otto:
»Schön reich – Steuern zahlen die anderen«
Von Rainer Balcerowiak
Razzia beim Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel (im Bild links) am 14. Februar 2008. Sein Fall rückte das Thema Steuerhinterziehung in den Fokus der Öffentlichkeit
Foto: AP
Auch Buchvorstellungen können hochpolitische Veranstaltungen sein. Besonders, wenn es sich um Autoren wie Sascha Adamek und Kim Otto handelt, die bereits vor einigen Jahren mit ihrem Lobbyisten-Thriller »Der gekaufte Staat« für Furore sorgten und die Diskussion um mehr Transparenz bei der Einflußnahme von Konzernen und Verbänden auf die Gesetzgebung deutlich beflügelten. Ihr neues Werk mit dem Titel »Schön reich – Steuern zahlen die anderen« widmet sich der politisch offenbar gewollten Entwicklung Deutschlands zu einer Steueroase für Unternehmer und Vermögende. Zur Buchvorstellung am Montag in Berlin waren mit Oskar Lafontaine (Die Linke) und Hermann Otto Solms (FDP) auch zwei hochkarätige Finanzexperten angekündigt worden, die aber beide aus Termingründen kurzfristig absagten.
Ausgangspunkt für die Recherchen zu dem Buch sei die Erkenntnis gewesen, daß der Fall Zumwinkel unter normalen Umständen niemals ans Licht der Öffentlichkeit gekommen wäre, da die deutschen Steuerbehörden überhaupt nicht über das Instrumentarium verfügten, um die Verschiebung von Vermögen ins Ausland und die Hinterziehung von dort erzielten Zinsen aufzuspüren, so Adamek.
Für den früheren Steuerfahnder Rudolf Schmenger, der infolge allzu erfolgreicher Prüfungen bei der Commerzbank in Frankfurt am Main nach direkter Intervention der Konzernspitze beim hessischen Finanzministerium im März 2003 zunächst kaltgestellt wurde, geht es bei der Frage der Steuergerechtigkeit in Deutschland nicht um Fehler im System, sondern um das System selbst. Zum einen sorgten die Steuergesetze mit ihren unzähligen Sonderregeln und Ausnahmetatbeständen dafür, daß sich einzelne Gruppen gezielt auf Kosten anderer bedienen könnten, so Schmenger. Doch selbst die Anwendung des geltenden Steuerrechtes werde gezielt unterlaufen oder gar unterbunden. So behindern die meisten Bundesländer standhaft eine bundeseinheitliche Steuerverwaltung, um den »Standortvorteil« einer äußerst laxen Kontrolle nicht zu gefährden. Nach übereinstimmenden Schätzungen von Experten fehlen in Deutschland rund 3000 Steuerfahnder, um die auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätze Summe der jährlich hinterzogenen Steuern wenigstens deutlich reduzieren zu können. Laut Schmenger kostet ein Steuerfahnder den Staat inklusive Pensionsrückstellungen 60000 bis 80000 Euro pro Jahr (5000-6666 pro Monat), sorge aber für durchschnittliche Steuermehrerlöse von 1,5 Millionen Euro.
Adamik und Otto stießen bei ihren Nachforschungen auf äußerst merkwürdige Praktiken in deutschen Finanzämtern. So würden Amtsleiter aufgrund der Fülle der zu bearbeitenden Fälle ihren Mitarbeitern oftmals sogenannte grüne Wochen verordnen, in denen alle Steuerklärungen ungeprüft durchgewunken werden. Auch würden einzelne Beamte »von oben« angehalten, bei bestimmten Unternehmen »die Sonnenbrille aufzusetzen«, so Otto. Da komme es dann durchaus vor, daß Thailandurlaube, der Bau von Swimming-Pools oder Hochzeitskleider als »Betriebsausgaben« durchgehen. Auch verfügten viele Finanzämter nicht über die nötige Software, um beispielweise die Zeichner eines Immobilienfonds erfassen zu können.
Für den Multimillionär Dieter Lehmkuhl, einen der Sprecher der Initiative Vermögensabgabe, ist vor allem die Nichtberücksichtigung von Vermögen bei der Besteuerung eine »schreiende Ungerechtigkeit«. Allerdings ist sein Appell bei den Adressaten bisher auf wenig Resonanz gestoßen. Und Schmenger hält die Forderung nach einer Vermögenssteuer bzw. -abgabe keinesfalls für den Königsweg zur Überwindung der Steuerungerechtigkeit. Solange es den Finanzämtern rechtlich und technisch nicht möglich sei, vorhandene Vermögen überhaupt zu erfassen, nutze es wenig, eine Abgabe einzuführen. Vielmehr müsse man sich darüber Gedanken machen, daß die Unternehmen gerademal 2,4 Prozent zum deutschen Steueraufkommen beitrügen, ein im OECD-Vergleich nahezu lächerlicher Wert. Doch angesichts der ganz großen Koalition der Steuerhinterzieher und ihrer politischen Helfer in fast allen Parteien, werden derartige Appelle in absehbarer Zeit wohl kaum Durchschlagskraft entfalten.
Sascha Adamek/Kim Otto: Schön reich - Steuern zahlen die anderen. Heyne-Verlag, München 2009, 272 Seiten, 17,95 Euro
http://www.jungewelt.de/2009/06-16/044.php
Sollen jetzt die clandestinen SexarbeiterInnen für das Problem fehlender Steuereinnahmen herhalten?
Eine Gruppe, die gekennzeichnet ist über keinen Lobbyapparat zu verfügen z.B. im Gegensatz zum Finanzsektor.
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Der verkaufte Staat
Eine Buchvorstellung wurde zum Tribunal gegen Steuerhinterzieher und ihre Helfer in der Politik
Buch von Sascha Adamek und Kim Otto:
»Schön reich – Steuern zahlen die anderen«
Von Rainer Balcerowiak
Razzia beim Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel (im Bild links) am 14. Februar 2008. Sein Fall rückte das Thema Steuerhinterziehung in den Fokus der Öffentlichkeit
Foto: AP
Auch Buchvorstellungen können hochpolitische Veranstaltungen sein. Besonders, wenn es sich um Autoren wie Sascha Adamek und Kim Otto handelt, die bereits vor einigen Jahren mit ihrem Lobbyisten-Thriller »Der gekaufte Staat« für Furore sorgten und die Diskussion um mehr Transparenz bei der Einflußnahme von Konzernen und Verbänden auf die Gesetzgebung deutlich beflügelten. Ihr neues Werk mit dem Titel »Schön reich – Steuern zahlen die anderen« widmet sich der politisch offenbar gewollten Entwicklung Deutschlands zu einer Steueroase für Unternehmer und Vermögende. Zur Buchvorstellung am Montag in Berlin waren mit Oskar Lafontaine (Die Linke) und Hermann Otto Solms (FDP) auch zwei hochkarätige Finanzexperten angekündigt worden, die aber beide aus Termingründen kurzfristig absagten.
Ausgangspunkt für die Recherchen zu dem Buch sei die Erkenntnis gewesen, daß der Fall Zumwinkel unter normalen Umständen niemals ans Licht der Öffentlichkeit gekommen wäre, da die deutschen Steuerbehörden überhaupt nicht über das Instrumentarium verfügten, um die Verschiebung von Vermögen ins Ausland und die Hinterziehung von dort erzielten Zinsen aufzuspüren, so Adamek.
Für den früheren Steuerfahnder Rudolf Schmenger, der infolge allzu erfolgreicher Prüfungen bei der Commerzbank in Frankfurt am Main nach direkter Intervention der Konzernspitze beim hessischen Finanzministerium im März 2003 zunächst kaltgestellt wurde, geht es bei der Frage der Steuergerechtigkeit in Deutschland nicht um Fehler im System, sondern um das System selbst. Zum einen sorgten die Steuergesetze mit ihren unzähligen Sonderregeln und Ausnahmetatbeständen dafür, daß sich einzelne Gruppen gezielt auf Kosten anderer bedienen könnten, so Schmenger. Doch selbst die Anwendung des geltenden Steuerrechtes werde gezielt unterlaufen oder gar unterbunden. So behindern die meisten Bundesländer standhaft eine bundeseinheitliche Steuerverwaltung, um den »Standortvorteil« einer äußerst laxen Kontrolle nicht zu gefährden. Nach übereinstimmenden Schätzungen von Experten fehlen in Deutschland rund 3000 Steuerfahnder, um die auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätze Summe der jährlich hinterzogenen Steuern wenigstens deutlich reduzieren zu können. Laut Schmenger kostet ein Steuerfahnder den Staat inklusive Pensionsrückstellungen 60000 bis 80000 Euro pro Jahr (5000-6666 pro Monat), sorge aber für durchschnittliche Steuermehrerlöse von 1,5 Millionen Euro.
Adamik und Otto stießen bei ihren Nachforschungen auf äußerst merkwürdige Praktiken in deutschen Finanzämtern. So würden Amtsleiter aufgrund der Fülle der zu bearbeitenden Fälle ihren Mitarbeitern oftmals sogenannte grüne Wochen verordnen, in denen alle Steuerklärungen ungeprüft durchgewunken werden. Auch würden einzelne Beamte »von oben« angehalten, bei bestimmten Unternehmen »die Sonnenbrille aufzusetzen«, so Otto. Da komme es dann durchaus vor, daß Thailandurlaube, der Bau von Swimming-Pools oder Hochzeitskleider als »Betriebsausgaben« durchgehen. Auch verfügten viele Finanzämter nicht über die nötige Software, um beispielweise die Zeichner eines Immobilienfonds erfassen zu können.
Für den Multimillionär Dieter Lehmkuhl, einen der Sprecher der Initiative Vermögensabgabe, ist vor allem die Nichtberücksichtigung von Vermögen bei der Besteuerung eine »schreiende Ungerechtigkeit«. Allerdings ist sein Appell bei den Adressaten bisher auf wenig Resonanz gestoßen. Und Schmenger hält die Forderung nach einer Vermögenssteuer bzw. -abgabe keinesfalls für den Königsweg zur Überwindung der Steuerungerechtigkeit. Solange es den Finanzämtern rechtlich und technisch nicht möglich sei, vorhandene Vermögen überhaupt zu erfassen, nutze es wenig, eine Abgabe einzuführen. Vielmehr müsse man sich darüber Gedanken machen, daß die Unternehmen gerademal 2,4 Prozent zum deutschen Steueraufkommen beitrügen, ein im OECD-Vergleich nahezu lächerlicher Wert. Doch angesichts der ganz großen Koalition der Steuerhinterzieher und ihrer politischen Helfer in fast allen Parteien, werden derartige Appelle in absehbarer Zeit wohl kaum Durchschlagskraft entfalten.
Sascha Adamek/Kim Otto: Schön reich - Steuern zahlen die anderen. Heyne-Verlag, München 2009, 272 Seiten, 17,95 Euro
http://www.jungewelt.de/2009/06-16/044.php
Sollen jetzt die clandestinen SexarbeiterInnen für das Problem fehlender Steuereinnahmen herhalten?
Eine Gruppe, die gekennzeichnet ist über keinen Lobbyapparat zu verfügen z.B. im Gegensatz zum Finanzsektor.
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- Lycisca
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Art 8 Abs 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
Das im Zeitungsartikel vorgestellte Konzept läuft offenbar darauf hinaus, dass der Fiskus mit geheimpolizeilichen Methoden nach SteuerhinterzieherInnen sucht.annainga hat geschrieben:neues konzept, um die steuereinnahmen zu erhöhen
Dabei stellt sich sofort die Frage nach der rechtlichen Legitimation: Derartige Methoden sind Eingriffe in das durch Art 8 Abs 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützte Privatleben. Eingriffe sind nach Abs 2 von Art 8 EMRK nur zulässig, wenn sie ausdrücklich gesetzlich angeordnet sind und darüberhinaus verhältnismäßig und unbedingt notwendig sind. Gesetzlich zulässig sind derartige Eingriffe aber nur im Bereich des Strafrechts bei schweren Verbrechen (Terrorismus, Organisierte Kriminalität, etc.). Der Fiskus führt demnach gesetzlose Erhebungen durch, die das Grundrecht auf Privatsphäre der Betroffenen verletzen.
Zusätzlich kommt beim Einsatz solcher Methoden gegen SW hinzu, dass der Fiskus in den Kernbereich des Privatlebens eingreift und Daten über das Sexualverhalten (z.B. Häufigkeit des Sexualverkehrs) sammelt und verwertet. Dies ist nach Art 8 der Europäischen Datenschutzrichtlinie ausdrücklich untersagt. Die Richtlinie kennt dabei keine Ausnahmen zugunsten des Fiskus. Betroffene Steuerzahler können sich dabei entweder auf das Datenschutzgesetz oder (nach EuGH im Urteil Österreichischer Rundfunk) direkt auf die Richtlinie berufen.
Im Fall Zumwinkel sind diese grundrechtlichen Probleme diskutiert worden ... doch hat es Herr Zumwinkel leider vorgezogen, sich gütlich zu einigen und "frei zu kaufen", statt im Gefängnis auf seine Rechte zu pochen ... und dann eine im Verhältnis zu seinem Vermögen geringe Entschädigung für die Grundrechtsverletzungen zu kassieren.
- Marc of Frankfurt
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OVG Münster: Von Gelsenkirchen erhobene «Sex-Steuer» ist rechtswidrig
zu OVG Münster, Urteil vom 18.06.2009 - 14 A 1577/07
Die Erhebung einer Vergnügungsteuer auf «sexuelle Vergnügungen jeder Art in Bars, Bordellen, Swinger-Clubs oder ähnlichen Einrichtungen» in der Stadt Gelsenkirchen ist mangels ministerieller Genehmigung nicht rechtmäßig.
Das hat der 14. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in fünf Berufungsverfahren entschieden (Urteile vom 18.06.2009, Az.: 14 A 1577/07 u.a.).
Vergnügungssteuer nur nach Ministergenehmigung
Eine solche Vergnügungsteuer dürfe nach dem Kommunalabgabengesetz NRW nur erhoben werden, wenn sie bei ihrer erstmaligen Erhebung in einer Gemeinde des Landes vom Innenminister und vom Finanzminister genehmigt worden sei, befand das OVG. Das sei hier nicht geschehen, entschied das Gericht in dem von ihm mitgeteilten Urteil.
Sachverhalt
Fünf Personen waren als Veranstalter von «sexuellen Vergnügungen» der genannten Art zu Steuerbeträgen von zum Teil über 10.000 Euro im Jahr herangezogen worden. Bereits das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Heranziehungsbescheide der Stadt Gelsenkirchen für rechtswidrig erklärt und aufgehoben.
beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 19. Juni 2009.
rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=283789&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10
Keine Sex-Steuer ohne ministerielle Genehmigung
18. Juni 2009 | Verbrauchssteuern
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute in fünf Berufungsverfahren entschieden, dass die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf “sexuelle Vergnügungen jeder Art in Bars, Bordellen, Swinger-Clubs oder ähnlichen Einrichtungen” in der Stadt Gelsenkirchen nicht rechtmäßig ist.
Eine solche Vergnügungssteuer darf nach dem Kommunalabgabengesetz NRW nur erhoben werden, wenn sie bei ihrer erstmaligen Erhebung in einer Gemeinde des Landes NRW vom Innenminister und vom Finanzminister genehmigt worden ist. Das war hier nicht der Fall.
Kläger waren fünf Personen, die als Veranstalter von „sexuellen Vergnügungen“ der genannten Art zu Steuerbeträgen von zum Teil über 10.000,– Euro im Jahr herangezogen worden waren. Bereits das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte so wie nunmehr das Oberverwaltungsgericht entschieden und die Heranziehungsbescheide der Stadt Gelsenkirchen aufgehoben. Die Berufung der Stadt Gelsenkirchen gegen diese Urteile des Verwaltungsgerichts sind heute mit den o .g. genannten Urteilen zurückgewiesen worden.
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 18. Juni 2009 – 14 A 1577/07 u.a.
rechtslupe.de/steuerrecht/verbrauchssteuern/keine-sex-steuer-ohne-ministerielle-genehmigung-310289
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zu OVG Münster, Urteil vom 18.06.2009 - 14 A 1577/07
Die Erhebung einer Vergnügungsteuer auf «sexuelle Vergnügungen jeder Art in Bars, Bordellen, Swinger-Clubs oder ähnlichen Einrichtungen» in der Stadt Gelsenkirchen ist mangels ministerieller Genehmigung nicht rechtmäßig.
Das hat der 14. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in fünf Berufungsverfahren entschieden (Urteile vom 18.06.2009, Az.: 14 A 1577/07 u.a.).
Vergnügungssteuer nur nach Ministergenehmigung
Eine solche Vergnügungsteuer dürfe nach dem Kommunalabgabengesetz NRW nur erhoben werden, wenn sie bei ihrer erstmaligen Erhebung in einer Gemeinde des Landes vom Innenminister und vom Finanzminister genehmigt worden sei, befand das OVG. Das sei hier nicht geschehen, entschied das Gericht in dem von ihm mitgeteilten Urteil.
Sachverhalt
Fünf Personen waren als Veranstalter von «sexuellen Vergnügungen» der genannten Art zu Steuerbeträgen von zum Teil über 10.000 Euro im Jahr herangezogen worden. Bereits das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Heranziehungsbescheide der Stadt Gelsenkirchen für rechtswidrig erklärt und aufgehoben.
beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 19. Juni 2009.
rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=283789&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10
Keine Sex-Steuer ohne ministerielle Genehmigung
18. Juni 2009 | Verbrauchssteuern
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute in fünf Berufungsverfahren entschieden, dass die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf “sexuelle Vergnügungen jeder Art in Bars, Bordellen, Swinger-Clubs oder ähnlichen Einrichtungen” in der Stadt Gelsenkirchen nicht rechtmäßig ist.
Eine solche Vergnügungssteuer darf nach dem Kommunalabgabengesetz NRW nur erhoben werden, wenn sie bei ihrer erstmaligen Erhebung in einer Gemeinde des Landes NRW vom Innenminister und vom Finanzminister genehmigt worden ist. Das war hier nicht der Fall.
Kläger waren fünf Personen, die als Veranstalter von „sexuellen Vergnügungen“ der genannten Art zu Steuerbeträgen von zum Teil über 10.000,– Euro im Jahr herangezogen worden waren. Bereits das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte so wie nunmehr das Oberverwaltungsgericht entschieden und die Heranziehungsbescheide der Stadt Gelsenkirchen aufgehoben. Die Berufung der Stadt Gelsenkirchen gegen diese Urteile des Verwaltungsgerichts sind heute mit den o .g. genannten Urteilen zurückgewiesen worden.
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 18. Juni 2009 – 14 A 1577/07 u.a.
rechtslupe.de/steuerrecht/verbrauchssteuern/keine-sex-steuer-ohne-ministerielle-genehmigung-310289
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- Marc of Frankfurt
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069 / 7675 2880 (tel/fax/ab)
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www.donaCarmen.de
Beispielkalkulation: Ab wann lohnt sich das Verfahren (nicht):
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Formular Finanzamt Rheinland-Pfalz:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=100047#100047
Fun Garden Urteil 2013 LG Kleve: Düsseldorfer Verfahren als Möglichkeit des Bordellbetreiber sich zu bereichern und sich in falscher Rechtssicherheit zu wähnen [Randnummer 134...]. FA Kleve und Gewerbeamt haben es dem Betreiber leicht gemacht gesetzeswidrig zu handeln...
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=136785#136785
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Steuern: Das "Düsseldorfer Modell" für Prostituierte bringt Baden-Württemberg jährlich sechs Millionen Euro ein
Das Rotlichtmilieu zahlt pauschal
Karlsruhe/Mannheim. Die Diskussion um sogenannte "Flatrate-Bordelle" hat das älteste Gewerbe der Welt wieder in die Schlagzeilen gerückt. Während viele Politiker die All-inclusive-Betriebe am liebsten sofort schließen würden, hat der Fiskus mit ihnen kein Problem. Seit 2006 kassiert die Finanzverwaltung nämlich auch im Rotlichtmilieu - und die moralisch an den Pranger gestellten "Flatrate"-Häuser sind bei diesem Thema zur Zusammenarbeit mit den Behörden bereit.
Drohung mit Kontrollen wirkt
Der lange Arm des Fiskus greift offenbar generell recht erfolgreich in ein Gewerbe, das über Einnahmen genauso selbstverständlich schweigt wie über Kunden. Dass Frauen, die mit der Ware Liebe ihren Lebensunterhalt verdienen, von Umsatzsteuervorauszahlungen nichts wissen und keine Einkommenssteuererklärungen abgeben wollen, musste auch die Finanzverwaltung akzeptieren. Weshalb für die Prostituierten ein Pauschalbetrag gilt, der zwar formaljuristisch nur als Vorauszahlung gilt, mit dem es der Fiskus aber stillschweigend gut sein lässt.
Die Besteuerung der Prostitution nach dem "Düsseldorfer Modell", wie die Pauschalierung heißt, wird in den vier Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Berlin praktiziert. Im Südwesten ist "frau" mit 25 Euro dabei, was Baden-Württemberg laut Konrad Vetter von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe pro Jahr sechs Millionen Euro in die Kassen bringt.
Zu dieser Summe steuern die etwa 60 Bordellbetriebe im Zuständigkeitsbereich der Steuerfahndung Mannheim rund 1,3 Millionen Euro bei. "Die Betreiber aller großen Häuser sind kooperativ", sagt Fahndungsleiter Hans Edinger. Selbst die wenigen "Bordsteinschwalben" der Mannheimer Industriestraße verweigern sich nicht. Anfangs holten sich Edinger und seine Fahnder Abfuhr in Serie, als sie im Milieu Listen über die Zahl der Frauen pro Betrieb verlangten. Die Aussicht, regelmäßig kontrolliert zu werden und Steuerfahnder im Bordell zu haben, schreckte die Szene allerdings derart auf, dass 25 Euro pro Prostituierte bald als das kleinere Übel galten. Immerhin hatte das oberste deutsche Gericht in Steuerfragen, der Bundesfinanzhof in München, 2006 entschieden, dass Kontrollbesuche der Fahnder im Bordell "die schützenswerten Interessen des Vermieters nicht verletzen".
Die Vorgabe des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2003, eine Branche mit geschätzt 400 000 gewerblich tätigen Frauen, täglich einer Million Kunden und mehr als sechs Milliarden Euro Umsatz jährlich zur Abgabenpflicht zu zwingen, gilt in den vier genannten Bundesländern mit dem "Düsseldorfer Modell" als umgesetzt. Unter Experten steht die Pauschalierung allerdings auf rechtlich wackeligen Füßen. Edinger wünscht sich denn auch eine "bessere gesetzliche Verankerung" der Prostitutionsbesteuerung, ohne allerdings weiter ins Detail zu gehen. Bis der Gesetzgeber reagiert, bleibt die Pauschale der einzig gangbare Weg, die Damen des horizontalen Gewerbes an ihre Steuerpflicht zu erinnern.
http://www.morgenweb.de/nachrichten/pol ... 78047.html
Das Rotlichtmilieu zahlt pauschal
Karlsruhe/Mannheim. Die Diskussion um sogenannte "Flatrate-Bordelle" hat das älteste Gewerbe der Welt wieder in die Schlagzeilen gerückt. Während viele Politiker die All-inclusive-Betriebe am liebsten sofort schließen würden, hat der Fiskus mit ihnen kein Problem. Seit 2006 kassiert die Finanzverwaltung nämlich auch im Rotlichtmilieu - und die moralisch an den Pranger gestellten "Flatrate"-Häuser sind bei diesem Thema zur Zusammenarbeit mit den Behörden bereit.
Drohung mit Kontrollen wirkt
Der lange Arm des Fiskus greift offenbar generell recht erfolgreich in ein Gewerbe, das über Einnahmen genauso selbstverständlich schweigt wie über Kunden. Dass Frauen, die mit der Ware Liebe ihren Lebensunterhalt verdienen, von Umsatzsteuervorauszahlungen nichts wissen und keine Einkommenssteuererklärungen abgeben wollen, musste auch die Finanzverwaltung akzeptieren. Weshalb für die Prostituierten ein Pauschalbetrag gilt, der zwar formaljuristisch nur als Vorauszahlung gilt, mit dem es der Fiskus aber stillschweigend gut sein lässt.
Die Besteuerung der Prostitution nach dem "Düsseldorfer Modell", wie die Pauschalierung heißt, wird in den vier Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Berlin praktiziert. Im Südwesten ist "frau" mit 25 Euro dabei, was Baden-Württemberg laut Konrad Vetter von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe pro Jahr sechs Millionen Euro in die Kassen bringt.
Zu dieser Summe steuern die etwa 60 Bordellbetriebe im Zuständigkeitsbereich der Steuerfahndung Mannheim rund 1,3 Millionen Euro bei. "Die Betreiber aller großen Häuser sind kooperativ", sagt Fahndungsleiter Hans Edinger. Selbst die wenigen "Bordsteinschwalben" der Mannheimer Industriestraße verweigern sich nicht. Anfangs holten sich Edinger und seine Fahnder Abfuhr in Serie, als sie im Milieu Listen über die Zahl der Frauen pro Betrieb verlangten. Die Aussicht, regelmäßig kontrolliert zu werden und Steuerfahnder im Bordell zu haben, schreckte die Szene allerdings derart auf, dass 25 Euro pro Prostituierte bald als das kleinere Übel galten. Immerhin hatte das oberste deutsche Gericht in Steuerfragen, der Bundesfinanzhof in München, 2006 entschieden, dass Kontrollbesuche der Fahnder im Bordell "die schützenswerten Interessen des Vermieters nicht verletzen".
Die Vorgabe des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2003, eine Branche mit geschätzt 400 000 gewerblich tätigen Frauen, täglich einer Million Kunden und mehr als sechs Milliarden Euro Umsatz jährlich zur Abgabenpflicht zu zwingen, gilt in den vier genannten Bundesländern mit dem "Düsseldorfer Modell" als umgesetzt. Unter Experten steht die Pauschalierung allerdings auf rechtlich wackeligen Füßen. Edinger wünscht sich denn auch eine "bessere gesetzliche Verankerung" der Prostitutionsbesteuerung, ohne allerdings weiter ins Detail zu gehen. Bis der Gesetzgeber reagiert, bleibt die Pauschale der einzig gangbare Weg, die Damen des horizontalen Gewerbes an ihre Steuerpflicht zu erinnern.
http://www.morgenweb.de/nachrichten/pol ... 78047.html
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Migranten - Gastarbeiter: Doppelbesteuerung
Für Deutsche Sexworker in der Schweiz:
Baseler Zeitung:
Schweizer Steuerverwaltung beschwert sich in Berlin
Seit kurzem müssen Deutsche, die in der Schweiz als Selbständige arbeiten, in der Heimat Steuern abliefern. Daran stört sich die hiesige Steuerverwaltung.
Stört sich an der doppelten Steuerlast für hier lebende Deutsche: Bundesbern protestiert in Berlin.
Mit der Besteuerung von selbständig Erwerbenden halte sich Deutschland nicht an die vereinbarten Spielregeln bei der Aushandlung des neuen Doppelbesteuerungsabkommens, kritisierte Pascal Duss von der Abteilung für Internationales der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Bern habe deshalb am 13. Juli in Berlin interveniert und sich gegen diese Form der doppelten Besteuerung beschwert. Duss bestätigte damit entsprechende Informationen der Zeitung «Le Temps».
Differenz in Berlin abgeben
Der deutsche Fiskus zieht neuerdings die Differenz ein, zwischen dem, was ein selbständig Erwerbender in Deutschland an Steuern hätte zahlen müssen und dem Betrag, den er tatsächlich in der Schweiz abgeliefert hat.
Betroffen von der neuen Steuerpraxis sind zum Beispiel Ärzte und Anwälte, die in der Schweiz eine Praxis oder Kanzlei haben, aber weiterhin in Deutschland wohnen. Gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahre 1971 wären sie eigentlich von den Steuern in Deutschland befreit.
Altes Gesetz reaktiviert
Das Bundesfinanzministerium von Peer Steinbrück hat jedoch ein Gesetz aus dem Jahre 1972 aus der Schublade gezogen und vor rund einem Jahr damit begonnen, es auf selbständig Erwerbende anzuwenden.
«Dieses Gesetz wurde ursprünglich erlassen, um Missbräuche zu verhindern. Aber normalerweise begeht jemand, der in Deutschland lebt und als Selbständiger in der Schweiz arbeitet, keinen Missbrauch», sagte Duss.
(oku/sda)
http://bazonline.ch/schweiz/standard/Sc ... y/20325651
.
Baseler Zeitung:
Schweizer Steuerverwaltung beschwert sich in Berlin
Seit kurzem müssen Deutsche, die in der Schweiz als Selbständige arbeiten, in der Heimat Steuern abliefern. Daran stört sich die hiesige Steuerverwaltung.
Stört sich an der doppelten Steuerlast für hier lebende Deutsche: Bundesbern protestiert in Berlin.
Mit der Besteuerung von selbständig Erwerbenden halte sich Deutschland nicht an die vereinbarten Spielregeln bei der Aushandlung des neuen Doppelbesteuerungsabkommens, kritisierte Pascal Duss von der Abteilung für Internationales der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Bern habe deshalb am 13. Juli in Berlin interveniert und sich gegen diese Form der doppelten Besteuerung beschwert. Duss bestätigte damit entsprechende Informationen der Zeitung «Le Temps».
Differenz in Berlin abgeben
Der deutsche Fiskus zieht neuerdings die Differenz ein, zwischen dem, was ein selbständig Erwerbender in Deutschland an Steuern hätte zahlen müssen und dem Betrag, den er tatsächlich in der Schweiz abgeliefert hat.
Betroffen von der neuen Steuerpraxis sind zum Beispiel Ärzte und Anwälte, die in der Schweiz eine Praxis oder Kanzlei haben, aber weiterhin in Deutschland wohnen. Gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahre 1971 wären sie eigentlich von den Steuern in Deutschland befreit.
Altes Gesetz reaktiviert
Das Bundesfinanzministerium von Peer Steinbrück hat jedoch ein Gesetz aus dem Jahre 1972 aus der Schublade gezogen und vor rund einem Jahr damit begonnen, es auf selbständig Erwerbende anzuwenden.
«Dieses Gesetz wurde ursprünglich erlassen, um Missbräuche zu verhindern. Aber normalerweise begeht jemand, der in Deutschland lebt und als Selbständiger in der Schweiz arbeitet, keinen Missbrauch», sagte Duss.
(oku/sda)
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Wie das Kondom Probleme für Sexworker bedeuten kann
Überwachungsvideo und Kondome
Wie aus Sicherheitsmaßnahmen schnell Sanktionsmittel werden können
solange die Pay6branche nicht entkriminalisiert ist und fair betrieben wird
Beweismittel der Steuerfahndung
Interner Querverweis:
viewtopic.php?p=63407#63407
Tabelle Kondomfunktionen im Sexbiz:
viewtopic.php?p=63429#63429
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Wie aus Sicherheitsmaßnahmen schnell Sanktionsmittel werden können
solange die Pay6branche nicht entkriminalisiert ist und fair betrieben wird
Beweismittel der Steuerfahndung
Interner Querverweis:
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Tabelle Kondomfunktionen im Sexbiz:
viewtopic.php?p=63429#63429
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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 24.08.2009, 19:00, insgesamt 2-mal geändert.