Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
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Vermieter als Arbeitgeber dingfest machen
11.8.2009
Millionenschwerer Wirtschaftsprozess
Anklage: Schwarzarbeit im Rotlichtmilieu
Das Augsburger Landgericht blickt einem millionenschweren Wirtschaftsprozess mit pikanter Note entgegen. Es geht um Geschäfte im Rotlichtmilieu, die offenbar unversteuert blieben. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat, wie gestern Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai bestätigte, jetzt Anklage gegen eine Münchnerin erhoben, die in mehreren süddeutschen Städten Bordelle in Wohnungen betreibt.
Die 58-jährige Deutsche war diesen Januar nach mehrmonatigen Ermittlungen der Augsburger Kriminalpolizei sowie der Staatsanwaltschaft festgenommen worden. Seither sitzt sie in Aichach in Untersuchungshaft. Nach außen hin arbeiteten die Prostituierten, die etwa in Augsburg, Ingolstadt, München und Ulm ihre Freier empfingen, auf eigene Rechnung. Doch in Wahrheit soll es sich bei ihnen um Scheinselbstständige gehandelt haben.
Laut Anklage waren die Bordelle in den Wohnungen straff organisiert. Jede hatte eine sogenannte „Wirtschafterin“. Ihre Aufgabe war es, darauf zu achten, dass die Frauen die Arbeitszeiten und Arbeitsorte genau einhielten, und dass sie verführerisch aussahen. Ihr Outfit wurde laut Ermittlungen eine halbe Stunde vor Öffnung kontrolliert.
Von den Einnahmen mussten die jungen Frauen - viele kamen aus Osteuropa - offenbar einen erheblichen Teil abgeben. Laut Anklage hätte die Bordellkette für 20 Prostituierte auch Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge abführen müssen. Allein hier sollen Sozialversicherungsträger um 1,2 Millionen Euro geschädigt worden sein.
Im Zug einer Großrazzia hatten im Januar rund 110 Kriminalbeamte in Landshut, Dachau, Stuttgart und Hannover Wohnungsbordelle durchsucht und acht Personen festgenommen. Die Strafverfahren gegen die „Wirtschafterinnen“ der Bordelle, die des Menschenhandels und der Zuhälterei verdächtigt werden, sich zwischenzeitlich aber wieder auf freiem Fuß befinden, sind abgetrennt worden.
Ein ähnlicher Prozess droht auch der Führungsriege des „Colosseums“ in Augsburg, das als FFK-Club firmiert. Bereits im Frühjahr hat die Staatsanwaltschaft gegen vier Männer und eine Frau Anklage erhoben. Die 9. Strafkammer hat sie noch nicht zugelassen, da Verteidiger Einwände erheben.
http://www.augsburger-allgemeine.de/Hom ... ,4490.html
Millionenschwerer Wirtschaftsprozess
Anklage: Schwarzarbeit im Rotlichtmilieu
Das Augsburger Landgericht blickt einem millionenschweren Wirtschaftsprozess mit pikanter Note entgegen. Es geht um Geschäfte im Rotlichtmilieu, die offenbar unversteuert blieben. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat, wie gestern Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai bestätigte, jetzt Anklage gegen eine Münchnerin erhoben, die in mehreren süddeutschen Städten Bordelle in Wohnungen betreibt.
Die 58-jährige Deutsche war diesen Januar nach mehrmonatigen Ermittlungen der Augsburger Kriminalpolizei sowie der Staatsanwaltschaft festgenommen worden. Seither sitzt sie in Aichach in Untersuchungshaft. Nach außen hin arbeiteten die Prostituierten, die etwa in Augsburg, Ingolstadt, München und Ulm ihre Freier empfingen, auf eigene Rechnung. Doch in Wahrheit soll es sich bei ihnen um Scheinselbstständige gehandelt haben.
Laut Anklage waren die Bordelle in den Wohnungen straff organisiert. Jede hatte eine sogenannte „Wirtschafterin“. Ihre Aufgabe war es, darauf zu achten, dass die Frauen die Arbeitszeiten und Arbeitsorte genau einhielten, und dass sie verführerisch aussahen. Ihr Outfit wurde laut Ermittlungen eine halbe Stunde vor Öffnung kontrolliert.
Von den Einnahmen mussten die jungen Frauen - viele kamen aus Osteuropa - offenbar einen erheblichen Teil abgeben. Laut Anklage hätte die Bordellkette für 20 Prostituierte auch Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge abführen müssen. Allein hier sollen Sozialversicherungsträger um 1,2 Millionen Euro geschädigt worden sein.
Im Zug einer Großrazzia hatten im Januar rund 110 Kriminalbeamte in Landshut, Dachau, Stuttgart und Hannover Wohnungsbordelle durchsucht und acht Personen festgenommen. Die Strafverfahren gegen die „Wirtschafterinnen“ der Bordelle, die des Menschenhandels und der Zuhälterei verdächtigt werden, sich zwischenzeitlich aber wieder auf freiem Fuß befinden, sind abgetrennt worden.
Ein ähnlicher Prozess droht auch der Führungsriege des „Colosseums“ in Augsburg, das als FFK-Club firmiert. Bereits im Frühjahr hat die Staatsanwaltschaft gegen vier Männer und eine Frau Anklage erhoben. Die 9. Strafkammer hat sie noch nicht zugelassen, da Verteidiger Einwände erheben.
http://www.augsburger-allgemeine.de/Hom ... ,4490.html
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Bei dem ersten Fall wurden grosse Beträge am Fiskus vorbeigeschleust. Pech für die Hauptangeklagte: sie hat sogar noch Aufzeichnungen geführt was sie hinterzogen hat....
Die Augsburger Staatsanwaltschaft / Polizei braucht dringend ein Erfolgserlebnis, weil sie Millionen an Ermittlungskosten gegen den FKK-Club "Colosseum" in den Sand gesetzt hatte (und die Richter dann nicht mal ein Verfahren eröffneten).
SV-Betrug war dann die neue Masche, um gegen die Geschäftsführer des "Colosseum" vorzugehen.
Bin gespannt, was daraus wird.
Die Augsburger Staatsanwaltschaft / Polizei braucht dringend ein Erfolgserlebnis, weil sie Millionen an Ermittlungskosten gegen den FKK-Club "Colosseum" in den Sand gesetzt hatte (und die Richter dann nicht mal ein Verfahren eröffneten).
SV-Betrug war dann die neue Masche, um gegen die Geschäftsführer des "Colosseum" vorzugehen.
Bin gespannt, was daraus wird.
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Videoaufnahme vom SW-Bett als Beweismittel Steuerhinterziehu
13.8.2009
Steuerfahnder bei der Verkehrszählung
Jetzt ist es endgültig raus: Zumindest in einer Freiburger Bordellwohnungen wurden Freier ohne es zu wissen beim bezahlten Sex gefilmt. Mehrere Stunden Filmmaterial, das von einer in einer Blume versteckten Kamera aufgezeichnet wurde, liegt der Staatsanwaltschaft vor. Das ergab die Beweisaufnahme am fünften Verhandlungstag im Prozess vor dem Freiburger Amtsgericht gegen den wegen Steuerhinterziehung angeklagten Zuhälter zweifelsfrei.
Die Verteidiger bestritten die illegalen Aufnahmen nicht. Die Videokassetten fanden Steuerfahnder während einer Hausdurchsuchung. Der leitende Ermittler sagte vor Gericht aus, er habe rund drei Stunden der Aufzeichnung selbst gesichtet: "Es ist alles zu sehen." Dann habe er die Filme der Polizei gegeben, weil der Steuerfahndung außer einem handelsüblichen Videogerät die Auswertungstechnik fehle. Wegen der Aufnahmen wird gegen den Angeklagten getrennt ermittelt.
Welche Aussagekraft die Videos für das Steuerverfahren haben, ist indes noch nicht klar. Denn auch wenn so über Stunden dokumentiert ist, was sich im Bett einer der vom Angeklagten betriebenen Terminwohnungen abgespielt hat: Es sind nur Stunden und die Anklage wegen 613 000 Euro hinterzogener Umsatzsteuer bezieht sich auf mehrere Jahre. Zudem hat der Zuhälter in dieser Zeit viele solcher Etablissements unterhalten, mehr als ein Duzend Terminwohnungen konnten ihm während des Prozesses zugeordnet werden. Wo die restlichen Filme geblieben sind, wissen die Fahnder nicht, "vielleicht wurden die Kassetten auch einfach immer wieder überspielt", so der leitende Ermittler.
Beweise beleuchten immer nur kleine Teilaspekte
Hier zeigt sich das generelle Problem der Anklage: Alle sichergestellten Beweise erleuchten nur einen kleinen Teil oder einen begrenzten Zeitraum des zwielichtigen Geschäftes. Beispielsweise sind in einem im Abfall einer Prostituierten gefundenen Terminkalender zwar Tag, Dauer, Wohnung und teilweise auch die Preise vermerkt, aber eben nur von einer Frau und nur für ein Jahr. Dass es in diesem Geschäft keine saubere Buchführung gibt, verwundert keinen der Prozessbeteiligten, aber es ist auch für die Verteidiger letztlich ein Problem. Denn so müssen alle Einnahmen anhand der lückenhaften Daten hochgerechnet werden. Dass Steuern teils gezahlt, teils hinterzogen wurden, bestreiten weder die Verteidigung noch der Angeklagte selbst, es geht alleine um die Höhe der Schätzung.
Weiteres Beispiel: Die Kondome. Die Steuerfahnder hatten in der vergangenen Woche eine Rechnungen für rund 20 000 Kondome vorgelegt und pro Kondom einen Freier veranschlagt. Das sei viel zu hoch angesetzt, ließ der Angeklagte jetzt seine Anwälte mitteilen. Es war das erste Mal seit Prozessauftakt vor drei Wochen, dass der Angeklagte sich – wenn auch nur über seine Anwälte – äußerte. Deutlich wurde: Der Angeklagte selbst weiß selbst nicht, wie viel genau in seinen Wohnungen umgesetzt wurde. Die Verteidigung bezweifelt immer wieder die Korrektheit der Abrechnungen der Frauen. Deshalb habe der Angeklagte auch die Kameras angebracht und die Rekorder eingeschlossen, damit sie nicht abgeschaltet werden können. Diese Verkehrszählung gab es aber nicht in allen Wohnungen.
Über die Höhe der geschätzten Einnahmen wollen Staatsanwaltschaft, Finanzamt und Verteidigung heute, Donnerstag, außergerichtlich beraten. Wenn sie sich nicht einig werden, werden beide Seiten am kommenden Dienstag ihre Plädoyers vortragen. Aber auch wenn sie handelseinig werden bleiben wohl offene Fragen, die der Richterspruch klären muss:
Beispielsweise: Was ist überhaupt vom Zuhälter zu versteuern – nur sein 50-Prozent-Anteil oder die gesamten Einnahmen, auf die ja auch die Frauen schon Steuern zahlen? Weil auch solche grundsätzliche Fragen im Raum stehen, verfolgen nicht nur stets mehrere Finanzbeamte, sondern auch immer Angehörige des Freiburger Milieus gespannt den Prozess. Von Letzteren zumindest die, die sich überhaupt um ihre Steuerpflicht scheren und klare Abgabenregelungen für ihr Geschäft fordern.
http://www.badische-zeitung.de/freiburg ... 69554.html
Steuerfahnder bei der Verkehrszählung
Jetzt ist es endgültig raus: Zumindest in einer Freiburger Bordellwohnungen wurden Freier ohne es zu wissen beim bezahlten Sex gefilmt. Mehrere Stunden Filmmaterial, das von einer in einer Blume versteckten Kamera aufgezeichnet wurde, liegt der Staatsanwaltschaft vor. Das ergab die Beweisaufnahme am fünften Verhandlungstag im Prozess vor dem Freiburger Amtsgericht gegen den wegen Steuerhinterziehung angeklagten Zuhälter zweifelsfrei.
Die Verteidiger bestritten die illegalen Aufnahmen nicht. Die Videokassetten fanden Steuerfahnder während einer Hausdurchsuchung. Der leitende Ermittler sagte vor Gericht aus, er habe rund drei Stunden der Aufzeichnung selbst gesichtet: "Es ist alles zu sehen." Dann habe er die Filme der Polizei gegeben, weil der Steuerfahndung außer einem handelsüblichen Videogerät die Auswertungstechnik fehle. Wegen der Aufnahmen wird gegen den Angeklagten getrennt ermittelt.
Welche Aussagekraft die Videos für das Steuerverfahren haben, ist indes noch nicht klar. Denn auch wenn so über Stunden dokumentiert ist, was sich im Bett einer der vom Angeklagten betriebenen Terminwohnungen abgespielt hat: Es sind nur Stunden und die Anklage wegen 613 000 Euro hinterzogener Umsatzsteuer bezieht sich auf mehrere Jahre. Zudem hat der Zuhälter in dieser Zeit viele solcher Etablissements unterhalten, mehr als ein Duzend Terminwohnungen konnten ihm während des Prozesses zugeordnet werden. Wo die restlichen Filme geblieben sind, wissen die Fahnder nicht, "vielleicht wurden die Kassetten auch einfach immer wieder überspielt", so der leitende Ermittler.
Beweise beleuchten immer nur kleine Teilaspekte
Hier zeigt sich das generelle Problem der Anklage: Alle sichergestellten Beweise erleuchten nur einen kleinen Teil oder einen begrenzten Zeitraum des zwielichtigen Geschäftes. Beispielsweise sind in einem im Abfall einer Prostituierten gefundenen Terminkalender zwar Tag, Dauer, Wohnung und teilweise auch die Preise vermerkt, aber eben nur von einer Frau und nur für ein Jahr. Dass es in diesem Geschäft keine saubere Buchführung gibt, verwundert keinen der Prozessbeteiligten, aber es ist auch für die Verteidiger letztlich ein Problem. Denn so müssen alle Einnahmen anhand der lückenhaften Daten hochgerechnet werden. Dass Steuern teils gezahlt, teils hinterzogen wurden, bestreiten weder die Verteidigung noch der Angeklagte selbst, es geht alleine um die Höhe der Schätzung.
Weiteres Beispiel: Die Kondome. Die Steuerfahnder hatten in der vergangenen Woche eine Rechnungen für rund 20 000 Kondome vorgelegt und pro Kondom einen Freier veranschlagt. Das sei viel zu hoch angesetzt, ließ der Angeklagte jetzt seine Anwälte mitteilen. Es war das erste Mal seit Prozessauftakt vor drei Wochen, dass der Angeklagte sich – wenn auch nur über seine Anwälte – äußerte. Deutlich wurde: Der Angeklagte selbst weiß selbst nicht, wie viel genau in seinen Wohnungen umgesetzt wurde. Die Verteidigung bezweifelt immer wieder die Korrektheit der Abrechnungen der Frauen. Deshalb habe der Angeklagte auch die Kameras angebracht und die Rekorder eingeschlossen, damit sie nicht abgeschaltet werden können. Diese Verkehrszählung gab es aber nicht in allen Wohnungen.
Über die Höhe der geschätzten Einnahmen wollen Staatsanwaltschaft, Finanzamt und Verteidigung heute, Donnerstag, außergerichtlich beraten. Wenn sie sich nicht einig werden, werden beide Seiten am kommenden Dienstag ihre Plädoyers vortragen. Aber auch wenn sie handelseinig werden bleiben wohl offene Fragen, die der Richterspruch klären muss:
Beispielsweise: Was ist überhaupt vom Zuhälter zu versteuern – nur sein 50-Prozent-Anteil oder die gesamten Einnahmen, auf die ja auch die Frauen schon Steuern zahlen? Weil auch solche grundsätzliche Fragen im Raum stehen, verfolgen nicht nur stets mehrere Finanzbeamte, sondern auch immer Angehörige des Freiburger Milieus gespannt den Prozess. Von Letzteren zumindest die, die sich überhaupt um ihre Steuerpflicht scheren und klare Abgabenregelungen für ihr Geschäft fordern.
http://www.badische-zeitung.de/freiburg ... 69554.html
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Re: Videoaufnahme vom SW-Bett als Beweismittel Steuerhinterz
Dass der Ermittler das Material gesichtet hat, ist bereits ein verbotener Grundrechtseingriff. Selbstverständlich haben die Steuerbehörden das Verwertungsverbot gem BVerfG vom 27. Februar 2008 zu beachten (1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07): „Insbesondere müssen aufgefundene und erhobene Daten mit Kernbereichsbezug unverzüglich gelöscht und ihre Verwertung ausgeschlossen werden.“Badische Zeitung in nina777 hat geschrieben:Zumindest in einer Freiburger Bordellwohnungen wurden Freier ohne es zu wissen beim bezahlten Sex gefilmt. [...] Der leitende Ermittler sagte vor Gericht aus, er habe rund drei Stunden der Aufzeichnung selbst gesichtet: "Es ist alles zu sehen." [...] Welche Aussagekraft die Videos für das Steuerverfahren haben, ist indes noch nicht klar.
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14.8.2009
Freispruch für mutmaßlichen Zuhälter
Mit einem Freispruch mangels Beweisen endete gestern vor dem Landgericht der Prozess gegen einen 34- jährigen Mechaniker aus Rheinfelden. Der Haftbefehl gegen den zweifachen Familienvater wurde aufgehoben. Der Angeklagte war im August 2007 festgenommen worden und im April 2009 Instanz vom Amtsgericht Lörrach wegen schweren Menschenhandels in zwei Fällen in Verbindung mit Zuhälterei zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden.
Im Juli 2005 hatte die Kripo Lörrach vertrauliche Hinweise darauf bekommen, dass in Rheinfelden eine Gruppe Kosovo-Albaner nicht nur mit Drogen und Waffen in großen Stil handele, sondern sich auch mit Einbruchsdiebstählen und Menschenhandel beschäftige und Frauen gegen ihren Willen zur Prostitution zwinge. Die Kripo gründete die Ermittlungsgruppe „Kosovo“ und ermittelte verdeckt.
Im Juli 2006 ermittelte die Polizei eine junge Frau aus Rheinfelden, die laut Zeugenaussagen für den jetzigen Angeklagten angeschafft haben soll. Die junge Frau beschuldigte ihn in der Folge schwer. Sie gab an, dass er sie und zwei andere Mädchen von November 2004 bis Mai 2005 wie Gefangene in einer Wohnung in Karsau gehalten und von dort an Bordelle in Grenzach-Whylen, in der Schweiz und bis nach Griechenland vermittelt habe.
Die Hälfte ihre Lohnes hätte sie ihm abgeben müssen. Die Zeugin berichtete auch, dass sie im Beisein des Angeklagten in der Wohnung von anderen Männern vergewaltigt worden sei. Auch habe er dort vor ihren Augen ihren Hund erschossen, als sie mit der Arbeit im horizontalen Gewerbe aufhören wollte. Mehrere Male habe er sie mit vorgehaltener Pistole zum Weitermachen gezwungen und in einem Fall den Lauf gegen ihren Kopf gedrückt und die Waffen durchgeladen. Das metallische Klicken habe sie immer noch im Ohr, sagte die Zeugin aus.
Vor dem Amtsgericht in Lörrach muss die heute 29-jährige Zeugin sehr viel glaubwürdiger gewirkt haben als jetzt in der Berufungsverhandlung. Gestern sagte sie auf eigenen Antrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Dabei muss sie sich jedoch so in Widersprüche und nachweisliche Unwahrheiten verstrickt haben, dass der Staatsanwalt am Ende des Plädoyers den Antrag auf Freispruch auf die Unglaubwürdigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin stützte.
Das tat er, wie er selbst sagte, mit einem Bauchgrimmen. Bauchgrimmen deshalb, weil der Angeklagte ohne Zweifel diese Zeugin und andere zur Prostitution gebracht habe, ihm eine strafbare Zuhälterei aber nicht nachgewiesen werden könne. Strafbar ist Zuhälterei erst, wenn Mädchen ausgebeutet werden. Das ist erst der Fall, wenn sie weit mehr als 50 Prozent ihres Dirnenlohns abgeben.
Eine zweite Zeugin hatte angegeben, dass der Angeklagte zwar die Hälfte der Einnahmen bekommen habe, die Mädchen jedoch freie Kost und Logis hatten. „Das reicht nicht für eine strafbare Ausbeutung“, hatte die Vorsitzende Richterin angedeutet. Die zweite Zeugin hatte berichtet, dass der Angeklagte mit der Hauptmieterin befreundet gewesen sei. Auch sie sei für ihn anschaffen gegangen, weil sie ihn geliebt habe. Seine Freundin habe auf die Mädchen aufgepasst. Allein durften sie nicht auf die Straße, zum Einkaufen oder ins Schwimmbad gehen.
Diese Zeugin, die mit einem Bruder des Angeklagten verheiratet war und in Karsau wohnte, konnte Vergewaltigungen oder Erschießen eines Hundes nicht bestätigen. Nach dem Grundsatz, dass im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten zu entscheiden ist, wurde der 34-Jährige freigesprochen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
http://www.suedkurier.de/region/hochrhe ... 15,3901590
Freispruch für mutmaßlichen Zuhälter
Mit einem Freispruch mangels Beweisen endete gestern vor dem Landgericht der Prozess gegen einen 34- jährigen Mechaniker aus Rheinfelden. Der Haftbefehl gegen den zweifachen Familienvater wurde aufgehoben. Der Angeklagte war im August 2007 festgenommen worden und im April 2009 Instanz vom Amtsgericht Lörrach wegen schweren Menschenhandels in zwei Fällen in Verbindung mit Zuhälterei zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden.
Im Juli 2005 hatte die Kripo Lörrach vertrauliche Hinweise darauf bekommen, dass in Rheinfelden eine Gruppe Kosovo-Albaner nicht nur mit Drogen und Waffen in großen Stil handele, sondern sich auch mit Einbruchsdiebstählen und Menschenhandel beschäftige und Frauen gegen ihren Willen zur Prostitution zwinge. Die Kripo gründete die Ermittlungsgruppe „Kosovo“ und ermittelte verdeckt.
Im Juli 2006 ermittelte die Polizei eine junge Frau aus Rheinfelden, die laut Zeugenaussagen für den jetzigen Angeklagten angeschafft haben soll. Die junge Frau beschuldigte ihn in der Folge schwer. Sie gab an, dass er sie und zwei andere Mädchen von November 2004 bis Mai 2005 wie Gefangene in einer Wohnung in Karsau gehalten und von dort an Bordelle in Grenzach-Whylen, in der Schweiz und bis nach Griechenland vermittelt habe.
Die Hälfte ihre Lohnes hätte sie ihm abgeben müssen. Die Zeugin berichtete auch, dass sie im Beisein des Angeklagten in der Wohnung von anderen Männern vergewaltigt worden sei. Auch habe er dort vor ihren Augen ihren Hund erschossen, als sie mit der Arbeit im horizontalen Gewerbe aufhören wollte. Mehrere Male habe er sie mit vorgehaltener Pistole zum Weitermachen gezwungen und in einem Fall den Lauf gegen ihren Kopf gedrückt und die Waffen durchgeladen. Das metallische Klicken habe sie immer noch im Ohr, sagte die Zeugin aus.
Vor dem Amtsgericht in Lörrach muss die heute 29-jährige Zeugin sehr viel glaubwürdiger gewirkt haben als jetzt in der Berufungsverhandlung. Gestern sagte sie auf eigenen Antrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Dabei muss sie sich jedoch so in Widersprüche und nachweisliche Unwahrheiten verstrickt haben, dass der Staatsanwalt am Ende des Plädoyers den Antrag auf Freispruch auf die Unglaubwürdigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin stützte.
Das tat er, wie er selbst sagte, mit einem Bauchgrimmen. Bauchgrimmen deshalb, weil der Angeklagte ohne Zweifel diese Zeugin und andere zur Prostitution gebracht habe, ihm eine strafbare Zuhälterei aber nicht nachgewiesen werden könne. Strafbar ist Zuhälterei erst, wenn Mädchen ausgebeutet werden. Das ist erst der Fall, wenn sie weit mehr als 50 Prozent ihres Dirnenlohns abgeben.
Eine zweite Zeugin hatte angegeben, dass der Angeklagte zwar die Hälfte der Einnahmen bekommen habe, die Mädchen jedoch freie Kost und Logis hatten. „Das reicht nicht für eine strafbare Ausbeutung“, hatte die Vorsitzende Richterin angedeutet. Die zweite Zeugin hatte berichtet, dass der Angeklagte mit der Hauptmieterin befreundet gewesen sei. Auch sie sei für ihn anschaffen gegangen, weil sie ihn geliebt habe. Seine Freundin habe auf die Mädchen aufgepasst. Allein durften sie nicht auf die Straße, zum Einkaufen oder ins Schwimmbad gehen.
Diese Zeugin, die mit einem Bruder des Angeklagten verheiratet war und in Karsau wohnte, konnte Vergewaltigungen oder Erschießen eines Hundes nicht bestätigen. Nach dem Grundsatz, dass im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten zu entscheiden ist, wurde der 34-Jährige freigesprochen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
http://www.suedkurier.de/region/hochrhe ... 15,3901590
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14.8.2009
Angeklagter bestreitet Menschenhandel im „Party Club"
SELM Wegen schweren Menschenhandels und Drogenhandels im „Rotlichtmilieu“ musste sich ein 42-jähriger türkischer Staatsbürger aus Senden vor dem Schöffengericht in Lünen verantworten. Laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft sollte der Angeklagte in der Zeit von Januar – März 2007 als Geschäftsführer im Selmer „Party-Club“ eine rumänischen Frau unter Verabreichung von Kokain zur Prostitution gezwungen haben.
Zuvor soll er ihr ihren Pass abgenommen haben, damit sie nicht „türmen“ konnte.
Zeugin wieder in Rumänien?
Als die Rumänin ihre Tätigkeit im „Party-Club“ aufgeben wollte, soll er ihr die Herausgabe des Passes verweigert haben. Die Rumänin, die Zeugin N., erschien zur Hauptverhandlung nicht. Sie soll zwischenzeitlich wieder nach Rumänien zurück sein.
Der Angeklagte bestritt in der Hauptverhandlung die Tatvorwürfe. Er sei nie Geschäftsführer des „Party-Clubs“ gewesen, sondern nur mit dem Inhaber des Clubs, der Ende 2006/Anfang 2007 erschossen worden sei, bekannt gewesen.
Glaubwürdigkeit angezweifelt
Diese Angaben konnten dem Angeklagten nicht widerlegt werden. Über die Glaubwürdigkeit eines aus der Justizvollzugsanstalt Münster vorgeführten Zeugen gab es zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft erhebliche Meinungsverschiedenheiten.
Der Zeuge schilderte über seine ersten Begegnungen mit der Zeugin N., über seine Freundschaft zu der Zeugin und über Versuche, die Zeugin aus dem „Rotlichtmilieu“ herauszuholen. Mit der Abnahme des Passes und der Verabreichung von Drogen an seine Freundin habe der Angeklagte nichts zu tun gehabt. Im Übrigen lüge seine Freundin unter Einfluss von Drogen.
Nur Geldbuße
Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Oberstaatsanwältin Dr. Holznagel, nahm daraufhin den Anklagevorwurf des schweren Menschenhandels zurück und beschränkte die Anklage auf Nötigung und Erpressung. Weil der Anklage bisher straffrei war, stellte das Gericht daraufhin das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 1.000 Euro gegen den Angeklagten vorläufig ein.
http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/s ... 931,638806
Angeklagter bestreitet Menschenhandel im „Party Club"
SELM Wegen schweren Menschenhandels und Drogenhandels im „Rotlichtmilieu“ musste sich ein 42-jähriger türkischer Staatsbürger aus Senden vor dem Schöffengericht in Lünen verantworten. Laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft sollte der Angeklagte in der Zeit von Januar – März 2007 als Geschäftsführer im Selmer „Party-Club“ eine rumänischen Frau unter Verabreichung von Kokain zur Prostitution gezwungen haben.
Zuvor soll er ihr ihren Pass abgenommen haben, damit sie nicht „türmen“ konnte.
Zeugin wieder in Rumänien?
Als die Rumänin ihre Tätigkeit im „Party-Club“ aufgeben wollte, soll er ihr die Herausgabe des Passes verweigert haben. Die Rumänin, die Zeugin N., erschien zur Hauptverhandlung nicht. Sie soll zwischenzeitlich wieder nach Rumänien zurück sein.
Der Angeklagte bestritt in der Hauptverhandlung die Tatvorwürfe. Er sei nie Geschäftsführer des „Party-Clubs“ gewesen, sondern nur mit dem Inhaber des Clubs, der Ende 2006/Anfang 2007 erschossen worden sei, bekannt gewesen.
Glaubwürdigkeit angezweifelt
Diese Angaben konnten dem Angeklagten nicht widerlegt werden. Über die Glaubwürdigkeit eines aus der Justizvollzugsanstalt Münster vorgeführten Zeugen gab es zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft erhebliche Meinungsverschiedenheiten.
Der Zeuge schilderte über seine ersten Begegnungen mit der Zeugin N., über seine Freundschaft zu der Zeugin und über Versuche, die Zeugin aus dem „Rotlichtmilieu“ herauszuholen. Mit der Abnahme des Passes und der Verabreichung von Drogen an seine Freundin habe der Angeklagte nichts zu tun gehabt. Im Übrigen lüge seine Freundin unter Einfluss von Drogen.
Nur Geldbuße
Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Oberstaatsanwältin Dr. Holznagel, nahm daraufhin den Anklagevorwurf des schweren Menschenhandels zurück und beschränkte die Anklage auf Nötigung und Erpressung. Weil der Anklage bisher straffrei war, stellte das Gericht daraufhin das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 1.000 Euro gegen den Angeklagten vorläufig ein.
http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/s ... 931,638806
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30 Rockerclubs mit rund 650 Mitgliedern gibt es in Berlin.
Die Polizei rechnet Motoradkerls zur organisierten Kriminalität und zur Milieukriminalität in Drogenhandel und Prostitution.
Mit Razzien in Clubtreffpunkten will die Polizei stärke demonstrieren und Kriminalitätsprävention leisten.
33jähriges Mitglied der Rockergruppen Hells Angels und Bandidos verblutete in Berlin auf offener Straße.
Polizei befürchtet Bandenkrieg in der Hauptstadt.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 44,00.html
.
Die Polizei rechnet Motoradkerls zur organisierten Kriminalität und zur Milieukriminalität in Drogenhandel und Prostitution.
Mit Razzien in Clubtreffpunkten will die Polizei stärke demonstrieren und Kriminalitätsprävention leisten.
33jähriges Mitglied der Rockergruppen Hells Angels und Bandidos verblutete in Berlin auf offener Straße.
Polizei befürchtet Bandenkrieg in der Hauptstadt.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 44,00.html
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Rocker
30 Rockerclubs mit rund 650 Mitgliedern gibt es in Berlin.
Die Polizei rechnet Motoradkerls zur organisierten Kriminalität und zur Milieukriminalität in Drogenhandel und Prostitution.
Mit Razzien in Clubtreffpunkten will die Polizei stärke demonstrieren und Kriminalitätsprävention leisten.
33jähriges Mitglied der Rockergruppen Hells Angels und Bandidos verblutete in Berlin auf offener Straße.
Polizei befürchtet Bandenkrieg in der Hauptstadt.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 44,00.html
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Die Polizei rechnet Motoradkerls zur organisierten Kriminalität und zur Milieukriminalität in Drogenhandel und Prostitution.
Mit Razzien in Clubtreffpunkten will die Polizei stärke demonstrieren und Kriminalitätsprävention leisten.
33jähriges Mitglied der Rockergruppen Hells Angels und Bandidos verblutete in Berlin auf offener Straße.
Polizei befürchtet Bandenkrieg in der Hauptstadt.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 44,00.html
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Fortsetzung zum Posting 264
16.8.2009
Einigung im Zuhälterprozess
Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben sich außergerichtlich geeinigt im Amtsgerichtsprozess gegen den wegen Steuerhinterziehung angeklagten 37-jährigen Zuhälter
"Wir haben uns auf eine Summe unter 100 000 Euro verständigt", bestätigte einer der Verteidiger gegenüber der Badischen Zeitung.
Angeklagt war der Zuhälter, weil er 613 000 Euro Umsatzsteuer hinterzogen haben soll, die während der Jahre 2001 bis 2007 im Prostitutionsgeschäft mit einem über ganz Freiburg gespannten Netz von Terminwohnungen angefallen sein sollen. Nach fünf Verhandlungstagen und nahezu abgeschlossener Beweisaufnahme hatten sich dann Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung am vergangenen Donnerstag zu einem Gespräch außerhalb des Gerichtssaales getroffen.
Am Dienstag wird die Einigung offiziell dem vorsitzenden Richter mitgeteilt. Dann werden auch die Details des Deals offengelegt.
Abzuwarten bleibt dennoch, ob der Richter der Einigung mit seinem für die nächsten Tageangekündigten Urteil folgen wird und wie er sich allgemein zur Steuerpflicht im Terminwohnungsgeschäft einlassen wird.
http://www.badische-zeitung.de/freiburg ... 93422.html
Einigung im Zuhälterprozess
Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben sich außergerichtlich geeinigt im Amtsgerichtsprozess gegen den wegen Steuerhinterziehung angeklagten 37-jährigen Zuhälter
"Wir haben uns auf eine Summe unter 100 000 Euro verständigt", bestätigte einer der Verteidiger gegenüber der Badischen Zeitung.
Angeklagt war der Zuhälter, weil er 613 000 Euro Umsatzsteuer hinterzogen haben soll, die während der Jahre 2001 bis 2007 im Prostitutionsgeschäft mit einem über ganz Freiburg gespannten Netz von Terminwohnungen angefallen sein sollen. Nach fünf Verhandlungstagen und nahezu abgeschlossener Beweisaufnahme hatten sich dann Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung am vergangenen Donnerstag zu einem Gespräch außerhalb des Gerichtssaales getroffen.
Am Dienstag wird die Einigung offiziell dem vorsitzenden Richter mitgeteilt. Dann werden auch die Details des Deals offengelegt.
Abzuwarten bleibt dennoch, ob der Richter der Einigung mit seinem für die nächsten Tageangekündigten Urteil folgen wird und wie er sich allgemein zur Steuerpflicht im Terminwohnungsgeschäft einlassen wird.
http://www.badische-zeitung.de/freiburg ... 93422.html
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Streit mit Artemis-Betreiber um Frau wie damals in Troja?
Schuss am Ku'damm: Kontrahenten stritten um eine Frau Clan-Kämpfe, Hells Angels: Das Dezernat Organisierte Kriminalität hat derzeit viel zu tun. Bei der Schießerei am Montagabend auf dem Kurfürstendamm zwischen türkischen und libanesischen Rotlicht-Größen ging es aber offenbar nicht um Drogen oder Prostitution. Das Opfer ist den Ermittlern bestens bekannt.
Von Tanja Buntrock
20.8.2009 0:00 Uhr
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Krimi ... 70,2877688
Kriminalität: Clans auf der Spur
Langeweile kommt auch sonst selten auf - doch derzeit haben die Ermittler im Dezernat "Organisierte Kriminalität" beim Landeskriminalamt (LKA) besonders viel Arbeit: Erst vorige Woche eskalierte der seit Monaten schwelende Konflikt zwischen den Rockerbanden in der Stadt. Ein offenbar abtrünniges Hells-Angels-Mitglied wurde nachts in Hohenschönhausen auf der Straße ermordet. Der oder die Täter sind immer noch flüchtig. Montagabend bekämpften sich dann libanesische und türkische Rotlicht-Größen auf dem belebten Kurfürstendamm: Ein Schuss fiel - dabei wurde ein 27-jähriger polizeibekannter Serientäter durch einen Querschläger vor dem Lokal "Graffiti" verletzt. "Unsere Leute sind Tag und Nacht im Einsatz, schieben Überstunden, um die Fälle aufzuklären", sagte ein Beamter am Mittwoch.
Wie es sich derzeit darstellt, soll es bei dem blutigen Streit auf dem Ku'damm diesmal nicht um Drogen oder Prostitution gegangen sein, sondern um eine Frau: Dem Opfer - es gehört zu einem polizeibekannten libanesischen Großfamilienclan - soll vor kurzem die Freundin weggelaufen sein. Deshalb war der Libanese in Begleitung seiner drei Brüder am Montag mit Messern und Macheten auf einen 44-jährigen Türken losgegangen, denn bei ihm suchte die ehemalige Freundin Schutz. Laut einem Ermittler handelt es sich bei dem Türken um den Betreiber des größten Bordells in Berlin - dem "Artemis" Offiziell macht die Polizei dazu keine Angaben. Der mutmaßliche Schütze wurde nach der Vernehmung wieder entlassen - offenbar genügten die Beweise nicht für einen Haftbefehl. Es wird gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
Die kriminellen Machenschaften libanesischer Großfamilien und die Auseinandersetzungen zwischen den Mitgliedern der verfeindeten Rocker-Clubs Hells Angels und Bandidos sind zwei große Tätigkeitsfelder der Ermittler der Abteilung für Organisierte Kriminalität (OK). Unter der Führung des Leitenden Kriminaldirektors Bernd Finger (59) arbeiten die Ermittler in verschiedenen Kommissariaten: Sie kümmern sich unter anderem um organisierte Gewalt- und Rotlichtkriminalität, Waffen-, Drogen- und Menschenhandel, Zwangsprostitution, um die vietnamesischen Zigarettenschmugglerbanden, aber auch um die sogenannte Russen-Mafia. Ein nicht ungefährliches Terrain für die Beamten, denn bei den Tätern handelt es sich um Hochkriminelle, die ihre Streitigkeiten häufig auf äußerst brutale Weise austragen.
Die Szene schottet sich nach außen hin ab - deshalb ist es besonders schwierig für die Fahnder, in diesen Kreisen zu ermitteln. Die Beamten, die offen arbeiten, sind Szenekenner. Sie sind sammeln Informationen über die Drahtzieher und Strukturen der Banden. Ein klassisches Einsatzmittel bei der OK sind aber auch "verdeckte Ermittler" - also Polizisten, die in die Szene eingeschleust werden. "Eine hochsensible Angelegenheit", sagt ein Beamter. Zudem bedienen sich die Fahnder mitunter"auch "Vertrauenspersonen" - VP genannt. Beim Arbeiten mit einer VP bewegen sich die Ermittler in einer Grauzone: Die Hinweisgeber sind oft kriminell. Gegen ein Honorar geben sie Tipps aus der Szene - etwa über bevorstehende Großdeals. Oft verfolgen die VP mit dem Tipp an die Polizei auch eigene Interessen - zum Beispiel Rache an einem Gegner
Von Tanja Buntrock
20.8.2009 0:00 Uhr
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Krimi ... 70,2877688
Kriminalität: Clans auf der Spur
Langeweile kommt auch sonst selten auf - doch derzeit haben die Ermittler im Dezernat "Organisierte Kriminalität" beim Landeskriminalamt (LKA) besonders viel Arbeit: Erst vorige Woche eskalierte der seit Monaten schwelende Konflikt zwischen den Rockerbanden in der Stadt. Ein offenbar abtrünniges Hells-Angels-Mitglied wurde nachts in Hohenschönhausen auf der Straße ermordet. Der oder die Täter sind immer noch flüchtig. Montagabend bekämpften sich dann libanesische und türkische Rotlicht-Größen auf dem belebten Kurfürstendamm: Ein Schuss fiel - dabei wurde ein 27-jähriger polizeibekannter Serientäter durch einen Querschläger vor dem Lokal "Graffiti" verletzt. "Unsere Leute sind Tag und Nacht im Einsatz, schieben Überstunden, um die Fälle aufzuklären", sagte ein Beamter am Mittwoch.
Wie es sich derzeit darstellt, soll es bei dem blutigen Streit auf dem Ku'damm diesmal nicht um Drogen oder Prostitution gegangen sein, sondern um eine Frau: Dem Opfer - es gehört zu einem polizeibekannten libanesischen Großfamilienclan - soll vor kurzem die Freundin weggelaufen sein. Deshalb war der Libanese in Begleitung seiner drei Brüder am Montag mit Messern und Macheten auf einen 44-jährigen Türken losgegangen, denn bei ihm suchte die ehemalige Freundin Schutz. Laut einem Ermittler handelt es sich bei dem Türken um den Betreiber des größten Bordells in Berlin - dem "Artemis" Offiziell macht die Polizei dazu keine Angaben. Der mutmaßliche Schütze wurde nach der Vernehmung wieder entlassen - offenbar genügten die Beweise nicht für einen Haftbefehl. Es wird gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
Die kriminellen Machenschaften libanesischer Großfamilien und die Auseinandersetzungen zwischen den Mitgliedern der verfeindeten Rocker-Clubs Hells Angels und Bandidos sind zwei große Tätigkeitsfelder der Ermittler der Abteilung für Organisierte Kriminalität (OK). Unter der Führung des Leitenden Kriminaldirektors Bernd Finger (59) arbeiten die Ermittler in verschiedenen Kommissariaten: Sie kümmern sich unter anderem um organisierte Gewalt- und Rotlichtkriminalität, Waffen-, Drogen- und Menschenhandel, Zwangsprostitution, um die vietnamesischen Zigarettenschmugglerbanden, aber auch um die sogenannte Russen-Mafia. Ein nicht ungefährliches Terrain für die Beamten, denn bei den Tätern handelt es sich um Hochkriminelle, die ihre Streitigkeiten häufig auf äußerst brutale Weise austragen.
Die Szene schottet sich nach außen hin ab - deshalb ist es besonders schwierig für die Fahnder, in diesen Kreisen zu ermitteln. Die Beamten, die offen arbeiten, sind Szenekenner. Sie sind sammeln Informationen über die Drahtzieher und Strukturen der Banden. Ein klassisches Einsatzmittel bei der OK sind aber auch "verdeckte Ermittler" - also Polizisten, die in die Szene eingeschleust werden. "Eine hochsensible Angelegenheit", sagt ein Beamter. Zudem bedienen sich die Fahnder mitunter"auch "Vertrauenspersonen" - VP genannt. Beim Arbeiten mit einer VP bewegen sich die Ermittler in einer Grauzone: Die Hinweisgeber sind oft kriminell. Gegen ein Honorar geben sie Tipps aus der Szene - etwa über bevorstehende Großdeals. Oft verfolgen die VP mit dem Tipp an die Polizei auch eigene Interessen - zum Beispiel Rache an einem Gegner
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Verbotenes Sexbiz einer Heranwachsenden (18-21 Jahre) mit Mi
21.8.2009
22-Jährige zwingt 14-Jährige zur Prostitution
Lastrup/Cloppenburg (ma) - Wegen "Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger" hat das Cloppenburger Jugendschöffengericht eine 22 Jahre alte Frau aus Lastrup zu einer Jugendstrafe von acht Monaten (ausgesetzt zur Bewährung) verurteilt.
Die Angeklagte (zur Tatzeit war sie noch Heranwachsende) hatte nach Überzeugung des Gerichtes am 10. Mai vergangenen Jahres eine 14-Jährige einem Mann angeboten, der dann mit dem Mädchen den Geschlechtsverkehr ausübte.
Die Angeklagte kannte die 14-Jährige. Als das Mädchen sie fragte, ob sie wisse, wie und wo man Geld verdienen könne, hatte die 22-Jährige den Kontakt zu einem 55-Jährigen hergestellt. Die Angeklagte wusste von ihm, dass er für den Beischlaf viel Geld bezahlt. Unter dem Vorwand, eine Tagesreise nach Hamburg unternehmen zu wollen, war die 22-Jährige dann mit der 14-Jährigen in ein Hotel der Hafenstadt gefahren.
In dem Hotelzimmer wurde der 14-Jährigen ein Kissen auf das Gesicht gedrückt. Im Beisein der Angeklagten nahm der 55-Jährige dann die sexuellen Handlungen an dem Mädchen vor.
Die Angeklagte erklärte in dem Prozess, die 14-Jährige sei mit den Handlungen einverstanden gewesen. Sie habe ja schließlich auch Geld verdienen wollen. Dieser Aussage widersprach aber das Mädchen. Sie sei in dem Hotelzimmer massiv unter Druck gesetzt worden, sagte die 14-Jährige. Der 55-Jährige konnte trotz intensiver Fahndung nicht ermittelt werden.
http://www.ov-online.de/index.php?optio ... &id=237594
22-Jährige zwingt 14-Jährige zur Prostitution
Lastrup/Cloppenburg (ma) - Wegen "Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger" hat das Cloppenburger Jugendschöffengericht eine 22 Jahre alte Frau aus Lastrup zu einer Jugendstrafe von acht Monaten (ausgesetzt zur Bewährung) verurteilt.
Die Angeklagte (zur Tatzeit war sie noch Heranwachsende) hatte nach Überzeugung des Gerichtes am 10. Mai vergangenen Jahres eine 14-Jährige einem Mann angeboten, der dann mit dem Mädchen den Geschlechtsverkehr ausübte.
Die Angeklagte kannte die 14-Jährige. Als das Mädchen sie fragte, ob sie wisse, wie und wo man Geld verdienen könne, hatte die 22-Jährige den Kontakt zu einem 55-Jährigen hergestellt. Die Angeklagte wusste von ihm, dass er für den Beischlaf viel Geld bezahlt. Unter dem Vorwand, eine Tagesreise nach Hamburg unternehmen zu wollen, war die 22-Jährige dann mit der 14-Jährigen in ein Hotel der Hafenstadt gefahren.
In dem Hotelzimmer wurde der 14-Jährigen ein Kissen auf das Gesicht gedrückt. Im Beisein der Angeklagten nahm der 55-Jährige dann die sexuellen Handlungen an dem Mädchen vor.
Die Angeklagte erklärte in dem Prozess, die 14-Jährige sei mit den Handlungen einverstanden gewesen. Sie habe ja schließlich auch Geld verdienen wollen. Dieser Aussage widersprach aber das Mädchen. Sie sei in dem Hotelzimmer massiv unter Druck gesetzt worden, sagte die 14-Jährige. Der 55-Jährige konnte trotz intensiver Fahndung nicht ermittelt werden.
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19.8.2009
Deutsche und Spanische Polizei nimmt 54 Menschenhändler fest
Die festgenommenen Personen sollen einem Menschenhändlerring angehören, der nigereanische Frauen zur Prostitution zwang.
Madrid. Die Polizei in Spanien und Deutschland hat in beiden Ländern am heutigen Mittwoch 54 Personen festgenommen, denen zum Vorwurf gemacht wird, nigerianische Frauen durch Androhung von Voodoo-Zauber zur Prostitution gezwungen zu haben. Lediglich zu einer Verhaftung kam es dabei in Deutschland, die übrigen 53 Verdächtigen wurden in Spanien festgenommen.
Die 54 festgenommenen Personen sollen zu einem Menschenhändlerring gehören, der in Spanien und Deutschland aktiv ist. Die nigerianischen Frauen sind offenbar von den Menschenhändlern verschleppt und in Bordellen in Spanien und Deutschland zur Prostitution gezwungen worden.
Des Weiteren konnten die Beamten bei der Razzia eine große Menge von gefälschten Papieren, 100 Gramm Heroin und viel Voodoo-Zubehör beschlagnahmen. Die Zusammenarbeit der spanischen und deutschen lief seit Anfang des Jahres, um den Ring zu zerschlagen.
http://www.die-topnews.de/deutsche-und- ... est-370045
Deutsche und Spanische Polizei nimmt 54 Menschenhändler fest
Die festgenommenen Personen sollen einem Menschenhändlerring angehören, der nigereanische Frauen zur Prostitution zwang.
Madrid. Die Polizei in Spanien und Deutschland hat in beiden Ländern am heutigen Mittwoch 54 Personen festgenommen, denen zum Vorwurf gemacht wird, nigerianische Frauen durch Androhung von Voodoo-Zauber zur Prostitution gezwungen zu haben. Lediglich zu einer Verhaftung kam es dabei in Deutschland, die übrigen 53 Verdächtigen wurden in Spanien festgenommen.
Die 54 festgenommenen Personen sollen zu einem Menschenhändlerring gehören, der in Spanien und Deutschland aktiv ist. Die nigerianischen Frauen sind offenbar von den Menschenhändlern verschleppt und in Bordellen in Spanien und Deutschland zur Prostitution gezwungen worden.
Des Weiteren konnten die Beamten bei der Razzia eine große Menge von gefälschten Papieren, 100 Gramm Heroin und viel Voodoo-Zubehör beschlagnahmen. Die Zusammenarbeit der spanischen und deutschen lief seit Anfang des Jahres, um den Ring zu zerschlagen.
http://www.die-topnews.de/deutsche-und- ... est-370045
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Menschenhandel
Frau zur Prostitution veranlasst [gezwungen oder ihr gezeigt wie es geht? Anm.]
Von Martina Ricken am 27. August 2009 14:47 Uhr
HALTERN
Auf Wunsch eines 60-jährigen Gelsenkircheners ging eine junge Frau unter anderem auch auf einem Parkplatz in Haltern der Prostitution nach. In einer Gerichtsverhandlung wurde er des Menschenhandels schuldig gesprochen. [Wer ist in der Lage eine Beziehung mit so einem großen und gesellschaftlich mißbillitgten Altersunterschied neutral zu beurteilen, ohne Schuldzuweisungen, Machtmißbrauchsunterstellungen, Neidgefühle etc.? Anm.]
Der Mann war nicht gewalttätig und übte auch keinen Druck auf die Frau aus. Dennoch wurde er vom Landgericht Essen wegen Menschenhandels zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt [denn die Frau war noch unter dem Sonderschutzalter für Sexworker von 21 Jahren! Anm.].
Noch keine 21
„Ich habe alles freiwillig gemacht“, gab die Gelsenkirchenerin vor Gericht zu. Doch aufgrund der Tatsache, dass sie im Jahre 2007 noch keine 21 Jahre alt war, hatte sich der Angeklagte strafbar gemacht, als er sie „zur Prostitution veranlasste“, wie es im Juristendeutsch heißt.
Der Angeklagte hatte die Frau in der Boutique seines Bekannten in Buer kennen gelernt. Dort war es angeblich häufig zu sexuellen
Übergriffen an jungen Mädchen und Frauen durch die beiden Männer gekommen. Das jedenfalls hatte die Anklage mit zahlreichen Vorwürfen behauptet. Aber die Zeuginnen hatten vor Gericht die Vorwürfe abgeschwächt oder ganz zurückgenommen. Übrig blieb nur wenig, für das der Boutiquebesitzer aus Kirchhellen bereits zu einem Jahr mit Bewährung verurteilt wurde.
Nicht aufrecht zu halten
Auch beim 60-jährigen Gelsenkirchener konnten viele Anklagevorwürfe nicht aufrecht erhalten werden. Doch daran, dass er die Gelsenkirchenerin dazu brachte, zuerst in einem Club in Westerholt und dann in Haltern auf den Strich zu gehen, gab es nichts zu rütteln.
Fünfmal pro Woche brachte der Angeklagte die 20-Jährige zum Parkplatz in Nähe der Autobahn. Die Hälfte ihres Verdienstes gab die Prostituierte an ihn ab. Damit hatte sich der Gelsenkirchener des Menschenhandels strafbar gemacht, meinte die Jugendschutzkammer.
http://www.halternerzeitung.de/haltern/ ... 900,652019
Fälle freiwilliger verbotener Prostitution:
viewtopic.php?t=971
.
Frau zur Prostitution veranlasst [gezwungen oder ihr gezeigt wie es geht? Anm.]
Von Martina Ricken am 27. August 2009 14:47 Uhr
HALTERN
Auf Wunsch eines 60-jährigen Gelsenkircheners ging eine junge Frau unter anderem auch auf einem Parkplatz in Haltern der Prostitution nach. In einer Gerichtsverhandlung wurde er des Menschenhandels schuldig gesprochen. [Wer ist in der Lage eine Beziehung mit so einem großen und gesellschaftlich mißbillitgten Altersunterschied neutral zu beurteilen, ohne Schuldzuweisungen, Machtmißbrauchsunterstellungen, Neidgefühle etc.? Anm.]
Der Mann war nicht gewalttätig und übte auch keinen Druck auf die Frau aus. Dennoch wurde er vom Landgericht Essen wegen Menschenhandels zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt [denn die Frau war noch unter dem Sonderschutzalter für Sexworker von 21 Jahren! Anm.].
Noch keine 21
„Ich habe alles freiwillig gemacht“, gab die Gelsenkirchenerin vor Gericht zu. Doch aufgrund der Tatsache, dass sie im Jahre 2007 noch keine 21 Jahre alt war, hatte sich der Angeklagte strafbar gemacht, als er sie „zur Prostitution veranlasste“, wie es im Juristendeutsch heißt.
Der Angeklagte hatte die Frau in der Boutique seines Bekannten in Buer kennen gelernt. Dort war es angeblich häufig zu sexuellen
Übergriffen an jungen Mädchen und Frauen durch die beiden Männer gekommen. Das jedenfalls hatte die Anklage mit zahlreichen Vorwürfen behauptet. Aber die Zeuginnen hatten vor Gericht die Vorwürfe abgeschwächt oder ganz zurückgenommen. Übrig blieb nur wenig, für das der Boutiquebesitzer aus Kirchhellen bereits zu einem Jahr mit Bewährung verurteilt wurde.
Nicht aufrecht zu halten
Auch beim 60-jährigen Gelsenkirchener konnten viele Anklagevorwürfe nicht aufrecht erhalten werden. Doch daran, dass er die Gelsenkirchenerin dazu brachte, zuerst in einem Club in Westerholt und dann in Haltern auf den Strich zu gehen, gab es nichts zu rütteln.
Fünfmal pro Woche brachte der Angeklagte die 20-Jährige zum Parkplatz in Nähe der Autobahn. Die Hälfte ihres Verdienstes gab die Prostituierte an ihn ab. Damit hatte sich der Gelsenkirchener des Menschenhandels strafbar gemacht, meinte die Jugendschutzkammer.
http://www.halternerzeitung.de/haltern/ ... 900,652019
Fälle freiwilliger verbotener Prostitution:
viewtopic.php?t=971
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1.9.2009 CH
«Blue Lamp»: Prostitution oder Menschenhandel?
Zweite Runde im Prozess um das Bordell «Blue Lamp» in Selzach. Jetzt muss das Obergericht entscheiden, ob es sich um Menschenhandel handelt, wenn junge Frauen aus Osteuropa zwecks Prostitution importiert werden.
«Präjudiziell». So bezeichnet es Staatsanwalt Rolf von Felten und meint damit, dass der gestern vor Obergericht begonnene Prozess ein Musterprozess ist, welcher für kommende Prozesse massgebend sein kann. Es geht um die Frage, ob es um Menschenhandel geht, wenn junge Frauen aus armen Ländern Osteuropas in die Schweiz kommen, um sich zu prostituieren.
Im konkreten Fall, es geht um das ehemlaige «Blue Lamp» in Selzach, waren vorwiegend Rumäninnen damit beschäftigt, ihren Kunden ein paar angenehme Minuten zu bescheren. Gebracht wurden sie jeweils von «Freunden», während andere diese als Schlepper oder Menschenhändler bezeichneten. Die Betreiber des «Blue Lamp» hatten argumentiert, dass sie Zuhälter nicht akzeptiert hätten. Ihnen war aber vorgeworfen worden, dass sie genau das geduldet und keinesfalls eine passive Rolle eingenommen hatten.
Einige Punkte des vorinstanzlichen Urteils wie Förderung des Prostitution waren rechtskräftig geworden, nur in zwei Punkten war das Urteil angefochten worden: Menschenhandel und Vergewaltigung einer Prostituierten. Zwei der sechs Angeschuldigten hatten ihr Urteil akzeptiert, während vor allem die Haupttäter appellierten.
Nein zu Menschenhandel
Das Amtsgericht Solothurn-Lebern unter der Leitung von Daniel Wormser hatte im erstinstanzlichen Urteil den Strafgesetzbuch-Artikel der Vergewaltigung bejaht und den Menschenhandel, welcher eine schärfere Strafe als Förderung der Prostitution vorsieht, verneint. Insbesondere hatte das Gericht den Aussagen der jungen Frauen jeden Beweiswert abgesprochen, weil die Angeklagten, beziehungsweise deren Vertreter, nicht auch noch die Zeuginnen befragen konnten. Die Verteidiger reklamieren hier eine Verletzung der Verteidigungsrechte, während der Staatsanwalt die Aussagen nicht als entscheidend wertet.
Weitere Fälle hängig
Anderes als das Solothurner Pendant hatte das Amtsgericht Thal-Gäu die Frage des Menschenhandels gesehen. Es entschied in zwei Fällen auf Menschenhandel und bestrafte die Angeklagten dementsprechend. Weil auch diese Fälle bald vor Obergericht erscheinen, muss das oberste solothurnische Gericht die Frage grundsätzlich klären.
Die solothurnisch-juristische Selbstfindung beruht auf einer verschärften Praxis des Bundesgerichts in Sachen Menschenhandel, was jetzt zu unterschiedlichen Entscheidungen in ähnlichen Fällen geführt hat. Das Bundesgericht, so von Felten, hat inzwischen seine Praxis noch einmal präzisiert und damit ist für ihn klar, dass eine Verurteilung in diesem Punkt zwingend ist. Er forderte ein höheres Strafmass, als das Amtsgericht entschieden hatte, aber auch, weil das Amtsgericht generell sehr milde geurteilt habe. Sechs statt dreieinhalb Jahre für M., zwei Jahre statt 15 Monate für D. und zwölf Monate für H., der ausser Landes ist.
Ein ganz normales Puff
Die Verteidiger sehen das natürlich anders. Roland Winiger als Verteidiger von D. argumentierte, dass es nicht angehe, pauschal Prostituierte als fremdbestimmt zu sehen, nur weil sie aus einem armen Land stammen. Man müsse dies im Einzelfall beweisen, was der Staatsanwalt nicht getan habe. Winiger warf auch der Presse vor, sie habe das «Blue Lamp» als einer der schlimmsten Fälle geschildert. «Es war kein Gefängnis von ahnungslosen und keuschen Frauen.» Es sei ein ganz normales Puff mit gewissen Regeln gewesen. Beat Muralt als Verteidiger von M. versuchte die Vergewaltigung als weiblichen Racheakt zu schildern und Alexander Kunz fand, im Falle seines Mandanten sei die Zustimmung der Frau ausdrücklich gegeben.
Die Einvernahme der Angeklagten brachte nicht wesentlich neue Erkenntnisse. Im Zentrum stand vor allem die Beziehung zum Schloss in Nidau, ebenfalls ein Bordell. Zwischen diesen Häusern waren die Damen hin und her geschoben worden. Die beiden Angeklagten machten nicht den glaubwürdigsten Eindruck, weil sie sich in Widersprüche verstrickten.
http://www.bernerzeitung.ch/region/solo ... y/17908007
«Blue Lamp»: Prostitution oder Menschenhandel?
Zweite Runde im Prozess um das Bordell «Blue Lamp» in Selzach. Jetzt muss das Obergericht entscheiden, ob es sich um Menschenhandel handelt, wenn junge Frauen aus Osteuropa zwecks Prostitution importiert werden.
«Präjudiziell». So bezeichnet es Staatsanwalt Rolf von Felten und meint damit, dass der gestern vor Obergericht begonnene Prozess ein Musterprozess ist, welcher für kommende Prozesse massgebend sein kann. Es geht um die Frage, ob es um Menschenhandel geht, wenn junge Frauen aus armen Ländern Osteuropas in die Schweiz kommen, um sich zu prostituieren.
Im konkreten Fall, es geht um das ehemlaige «Blue Lamp» in Selzach, waren vorwiegend Rumäninnen damit beschäftigt, ihren Kunden ein paar angenehme Minuten zu bescheren. Gebracht wurden sie jeweils von «Freunden», während andere diese als Schlepper oder Menschenhändler bezeichneten. Die Betreiber des «Blue Lamp» hatten argumentiert, dass sie Zuhälter nicht akzeptiert hätten. Ihnen war aber vorgeworfen worden, dass sie genau das geduldet und keinesfalls eine passive Rolle eingenommen hatten.
Einige Punkte des vorinstanzlichen Urteils wie Förderung des Prostitution waren rechtskräftig geworden, nur in zwei Punkten war das Urteil angefochten worden: Menschenhandel und Vergewaltigung einer Prostituierten. Zwei der sechs Angeschuldigten hatten ihr Urteil akzeptiert, während vor allem die Haupttäter appellierten.
Nein zu Menschenhandel
Das Amtsgericht Solothurn-Lebern unter der Leitung von Daniel Wormser hatte im erstinstanzlichen Urteil den Strafgesetzbuch-Artikel der Vergewaltigung bejaht und den Menschenhandel, welcher eine schärfere Strafe als Förderung der Prostitution vorsieht, verneint. Insbesondere hatte das Gericht den Aussagen der jungen Frauen jeden Beweiswert abgesprochen, weil die Angeklagten, beziehungsweise deren Vertreter, nicht auch noch die Zeuginnen befragen konnten. Die Verteidiger reklamieren hier eine Verletzung der Verteidigungsrechte, während der Staatsanwalt die Aussagen nicht als entscheidend wertet.
Weitere Fälle hängig
Anderes als das Solothurner Pendant hatte das Amtsgericht Thal-Gäu die Frage des Menschenhandels gesehen. Es entschied in zwei Fällen auf Menschenhandel und bestrafte die Angeklagten dementsprechend. Weil auch diese Fälle bald vor Obergericht erscheinen, muss das oberste solothurnische Gericht die Frage grundsätzlich klären.
Die solothurnisch-juristische Selbstfindung beruht auf einer verschärften Praxis des Bundesgerichts in Sachen Menschenhandel, was jetzt zu unterschiedlichen Entscheidungen in ähnlichen Fällen geführt hat. Das Bundesgericht, so von Felten, hat inzwischen seine Praxis noch einmal präzisiert und damit ist für ihn klar, dass eine Verurteilung in diesem Punkt zwingend ist. Er forderte ein höheres Strafmass, als das Amtsgericht entschieden hatte, aber auch, weil das Amtsgericht generell sehr milde geurteilt habe. Sechs statt dreieinhalb Jahre für M., zwei Jahre statt 15 Monate für D. und zwölf Monate für H., der ausser Landes ist.
Ein ganz normales Puff
Die Verteidiger sehen das natürlich anders. Roland Winiger als Verteidiger von D. argumentierte, dass es nicht angehe, pauschal Prostituierte als fremdbestimmt zu sehen, nur weil sie aus einem armen Land stammen. Man müsse dies im Einzelfall beweisen, was der Staatsanwalt nicht getan habe. Winiger warf auch der Presse vor, sie habe das «Blue Lamp» als einer der schlimmsten Fälle geschildert. «Es war kein Gefängnis von ahnungslosen und keuschen Frauen.» Es sei ein ganz normales Puff mit gewissen Regeln gewesen. Beat Muralt als Verteidiger von M. versuchte die Vergewaltigung als weiblichen Racheakt zu schildern und Alexander Kunz fand, im Falle seines Mandanten sei die Zustimmung der Frau ausdrücklich gegeben.
Die Einvernahme der Angeklagten brachte nicht wesentlich neue Erkenntnisse. Im Zentrum stand vor allem die Beziehung zum Schloss in Nidau, ebenfalls ein Bordell. Zwischen diesen Häusern waren die Damen hin und her geschoben worden. Die beiden Angeklagten machten nicht den glaubwürdigsten Eindruck, weil sie sich in Widersprüche verstrickten.
http://www.bernerzeitung.ch/region/solo ... y/17908007
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01.09.2009
Prozess: Schülerin (13) reißt von zu Hause aus und landet bei Zuhälter
Wegen Förderung der Prostitution von Minderjährigen hat das Landgericht einen 38-Jährigen zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt.
Saarbrücken. „In hohem Maß unmoralisch, aber rechtlich schwer zu fassen.“ So beschrieb gestern der Vorsitzende Richter am Landgericht das „Geschäftsmodell“ eines 38-Jährigen aus Saarbrücken. Der Mann wurde wegen Förderung der Prostitution Minderjähriger in vier Fällen zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Nach Feststellung der Richter hatte er zwei Mädchen von 13 und 16 Jahren für sich anschaffen lassen.
Dazu hieß es in der Begründung des Urteils: Der Mann türkischer Abstammung und ohne geregeltes Einkommen sei darauf aus gewesen, möglichst junge Frauen der Prostitution zuzuführen. Seine Zielobjekte seien Mädchen in schwieriger Situation gewesen. Mädchen, die von zu Hause weggelaufen waren, die kein Geld, keine Unterkunft hatten. Junge Frauen, die deshalb bereit gewesen seien, manches zu tun.
Wie vor diesem Hintergrund das Anwerben der Mädchen aussah, das beschrieb eine Zeugin. Sie sei 2006 selbst von zu Hause weggelaufen und habe in der Landeshauptstadt eine 13-Jährige Ausreißerin getroffen. Die Zeugin weiter: Sie habe den Angeklagten gekannt und nach Unterkunft und Hilfe gefragt. Der habe gemeint, das Mädchen könnte ja mit Sex Geld verdienen.
Es sei einfach gewesen, die Schülerin, die von sich sagte, sie sei 16 Jahre alt, zu überreden. Motto: „Wenn Du schon mit jemandem schläfst, dann kannst Du es auch für Geld machen.“ Der Kontakt zu den Freiern sei in einem Hotel oder in der Wohnung eines Bekannten des Angeklagten abgelaufen. Alles habe 50 Euro gekostet. Das Geld habe der 38-Jährige kassiert. Die Mädchen hätten davon vielleicht mal zehn Euro bekommen, sagte die Zeugin.
Laut Anklage wurden insgesamt drei Mädchen zu Opfern des Zuhälters. Das Schicksal einer dieser jungen Frauen blieb strafrechtlich aber am Ende außen vor, weil sie zur Tatzeit über 18 Jahre alt und damit volljährig war. Außen vor blieb auch der Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen mit Blick auf die 13-Jährige. Denn dieser Vorwurf ist nur zu halten, wenn der Täter weiß, dass sein Opfer noch keine 14 Jahre alt ist. Und das war im konkreten Fall anders, da glaubte der Angeklagte, sein Opfer sei 16 Jahre alt. Also blieben zur Verurteilung am Ende nur besagte vier Fälle der Prostitution übrig, in denen die 13-Jährige und eine 16-Jährige ihre Körper verkauft hatten.
http://www.saarbruecker-zeitung.de/nach ... 57,3017363
Prozess: Schülerin (13) reißt von zu Hause aus und landet bei Zuhälter
Wegen Förderung der Prostitution von Minderjährigen hat das Landgericht einen 38-Jährigen zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt.
Saarbrücken. „In hohem Maß unmoralisch, aber rechtlich schwer zu fassen.“ So beschrieb gestern der Vorsitzende Richter am Landgericht das „Geschäftsmodell“ eines 38-Jährigen aus Saarbrücken. Der Mann wurde wegen Förderung der Prostitution Minderjähriger in vier Fällen zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Nach Feststellung der Richter hatte er zwei Mädchen von 13 und 16 Jahren für sich anschaffen lassen.
Dazu hieß es in der Begründung des Urteils: Der Mann türkischer Abstammung und ohne geregeltes Einkommen sei darauf aus gewesen, möglichst junge Frauen der Prostitution zuzuführen. Seine Zielobjekte seien Mädchen in schwieriger Situation gewesen. Mädchen, die von zu Hause weggelaufen waren, die kein Geld, keine Unterkunft hatten. Junge Frauen, die deshalb bereit gewesen seien, manches zu tun.
Wie vor diesem Hintergrund das Anwerben der Mädchen aussah, das beschrieb eine Zeugin. Sie sei 2006 selbst von zu Hause weggelaufen und habe in der Landeshauptstadt eine 13-Jährige Ausreißerin getroffen. Die Zeugin weiter: Sie habe den Angeklagten gekannt und nach Unterkunft und Hilfe gefragt. Der habe gemeint, das Mädchen könnte ja mit Sex Geld verdienen.
Es sei einfach gewesen, die Schülerin, die von sich sagte, sie sei 16 Jahre alt, zu überreden. Motto: „Wenn Du schon mit jemandem schläfst, dann kannst Du es auch für Geld machen.“ Der Kontakt zu den Freiern sei in einem Hotel oder in der Wohnung eines Bekannten des Angeklagten abgelaufen. Alles habe 50 Euro gekostet. Das Geld habe der 38-Jährige kassiert. Die Mädchen hätten davon vielleicht mal zehn Euro bekommen, sagte die Zeugin.
Laut Anklage wurden insgesamt drei Mädchen zu Opfern des Zuhälters. Das Schicksal einer dieser jungen Frauen blieb strafrechtlich aber am Ende außen vor, weil sie zur Tatzeit über 18 Jahre alt und damit volljährig war. Außen vor blieb auch der Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen mit Blick auf die 13-Jährige. Denn dieser Vorwurf ist nur zu halten, wenn der Täter weiß, dass sein Opfer noch keine 14 Jahre alt ist. Und das war im konkreten Fall anders, da glaubte der Angeklagte, sein Opfer sei 16 Jahre alt. Also blieben zur Verurteilung am Ende nur besagte vier Fälle der Prostitution übrig, in denen die 13-Jährige und eine 16-Jährige ihre Körper verkauft hatten.
http://www.saarbruecker-zeitung.de/nach ... 57,3017363
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
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- Registriert: 08.05.2008, 15:31
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Berlin
2.9.2009
Frühere Bordellbetreiber wegen Zwangsprostitution verurteilt
Zwei frühere Bordellbetreiber sind am Mittwoch wegen Menschenhandels und Freiheitsberaubung vom Landgericht Berlin zu Bewährungsstrafen von 22 und 24 Monaten verurteilt worden. Die 29- und 37-jährigen Angeklagten wurden schuldig gesprochen, zwischen 2002 und 2004 zwei damals 18 Jahre alte Polinnen in ihren Etablissements in Neukölln zur Prostitution gezwungen zu haben. Die beiden Polen müssen zudem insgesamt 7500 Euro an die beiden Opfer zahlen.
Dem Gericht zufolge wurde eine junge Frau unter dem Vorwand, als Putzfrau arbeiten zu können, von den Angeklagten in ihrer Heimat angesprochen und nach Deutschland gelockt. Hier sei sie fünf Monate in einer Neuköllner Wohnung eingesperrt gewesen und von dem 37-jährigen Angeklagten geschlagen worden, hieß es. Nur zur Arbeit im Bordell hatte sie die Wohnung verlassen dürfen. Die zweite Polin sei von anderen Tätern «abgekauft» worden, hieß es im Urteil.
Die milde Strafe wurde vom Gericht mit der überlangen Verfahrensdauer und den Geständnissen der Männer begründet. Sie sind nicht vorbestraft. Gegen den älteren Angeklagten wurde die höhere Strafe verhängt, weil er eines der Mädchen auch geschlagen hatte. Die Anwältin des Opfers betonte, dass die junge Frau noch heute Angst vor den Männern habe. Das Gericht wies die Angeklagten daher an, «jeglichen Kontakt» zu beiden Geschädigten und deren Familien in Polen und Deutschland zu meiden.
http://www.berlinonline.de/aktuelles/be ... 921250.php
Frühere Bordellbetreiber wegen Zwangsprostitution verurteilt
Zwei frühere Bordellbetreiber sind am Mittwoch wegen Menschenhandels und Freiheitsberaubung vom Landgericht Berlin zu Bewährungsstrafen von 22 und 24 Monaten verurteilt worden. Die 29- und 37-jährigen Angeklagten wurden schuldig gesprochen, zwischen 2002 und 2004 zwei damals 18 Jahre alte Polinnen in ihren Etablissements in Neukölln zur Prostitution gezwungen zu haben. Die beiden Polen müssen zudem insgesamt 7500 Euro an die beiden Opfer zahlen.
Dem Gericht zufolge wurde eine junge Frau unter dem Vorwand, als Putzfrau arbeiten zu können, von den Angeklagten in ihrer Heimat angesprochen und nach Deutschland gelockt. Hier sei sie fünf Monate in einer Neuköllner Wohnung eingesperrt gewesen und von dem 37-jährigen Angeklagten geschlagen worden, hieß es. Nur zur Arbeit im Bordell hatte sie die Wohnung verlassen dürfen. Die zweite Polin sei von anderen Tätern «abgekauft» worden, hieß es im Urteil.
Die milde Strafe wurde vom Gericht mit der überlangen Verfahrensdauer und den Geständnissen der Männer begründet. Sie sind nicht vorbestraft. Gegen den älteren Angeklagten wurde die höhere Strafe verhängt, weil er eines der Mädchen auch geschlagen hatte. Die Anwältin des Opfers betonte, dass die junge Frau noch heute Angst vor den Männern habe. Das Gericht wies die Angeklagten daher an, «jeglichen Kontakt» zu beiden Geschädigten und deren Familien in Polen und Deutschland zu meiden.
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Fortsetzung Posting #275
8.8.2009 CH
Wegweisender Entscheid des Obergerichts
Gute Nachrichten für die Staatsanwaltschaft, schlechte für Teile des Rotlichtmilieus: Das Solothurner Obergericht hat gegen zwei Angeklagte erstmals Schuldsprüche wegen Menschenhandels erlassen. Der Entscheid dürfte wegweisend sein.
Bordell «Blue Lamp»: Es war Menschenhandel
Das Obergericht hat im Fall des Bordells «Blue Lamp» auf Menschenhandel erkannt. Der Schuldspruch in diesem Punkt erfolgt aber nicht wegen wirtschaftlicher, sondern sozialer Abhängigkeit der Opfer. Das Urteil hat Folgen.
Das Obergericht des Kantons Solothurn hat ein Urteil der Vorinstanz teilweise korrigiert und auch das Strafmass im Fall des Haupttäters in der Sache «Blue Lamp» in Selzach erhöht. Haupttäter M. muss nun nicht bloss dreieinhalb, sondern sogar viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Sein Kumpan D. erhält, zusammen mit einer früheren Gefängnisstrafe wegen Diebstahls, insgesamt 23 Monate Gefängnis. Weil der Verurteilte bereits einige Zeit hinter schwedischen Gardinen war, verbleibt er in Freiheit.
Last but not least: Die Nebenangeklagte wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt und der Händler aus Ungarn freigesprochen. Dazu gibt es für die meisten noch eine unbedingte Busse zwischen 200 bis 1000 Franken.
Befragen ist nötig
Staatsanwalt Rolf von Felten hatte appelliert und damit Strafmass und Begründung kritisiert. Zu mild sei die Strafe, die Abhängigkeit der Frauen nicht berücksichtigt – das waren die Argumente, die von Felten auch vor Obergericht in der vergangenen Woche wiederholt hatte.
Die Verteidigung hatte vor allem damit argumentiert, dass die Rechte der Angeklagten verletzt worden seien. Sie hätten die Zeuginnen nicht selber befragen oder befragen lassen können. Tatsächlich folgte das Obergericht dieser Argumentationslinie und bewertete die Aussagen der Prostituierten nicht. Damit war zu wenig bewiesen, dass die osteuropäischen Frauen, die sich im «Blue Lamp» den Männern hergaben, aus wirtschaftlichen Gründen abhängig waren und die Angeklagten sich damit des Menschenhandels schuldig machten.
Auf gut Deutsch: Nur weil sie aus einem armen osteuropäischen Land stammen, kann man den Bordellbetreibern keinen Strick drehen. Das hat Folgen für die Ermittlung im Rotlichtmilieu. Die Staatsanwaltschaft muss relativ rasch den Angeklagten die Möglichkeit geben, sich zu verteidigen. Dies, weil in der Regel die Frauen ausgeschafft werden oder ausreisen und eine folgende Befragung im Heimatland umständlich und teuer wird.
Allein und ausgeliefert
So weit so schlecht, doch Staatsanwalt von Felten darf mit der Begründung zufrieden sein und ist es laut seinen Aussagen auch. Das Obergericht stellte zwar keine wirtschaftliche, aber eine soziale Abhängigkeit der Frauen fest. Illegal im Land konnten sie die Sprache nicht, hatten keine Bezugspersonen und waren damit den Bordellbetreibern ausgeliefert. Zudem wurden sie noch vom «Schloss» in Nidau ins «Blue Lamp» hin- und hergeschoben. Juristisch formuliert heisst dies, dass «ihre Zustimmung zur Prostitution im Blue Lamp unwirksam ist.» Womit der Menschenhandel laut Obergericht gegeben war.
«Beim nächsten Fall Colloseum aus Oensingen besteht eine ähnliche Situation», erklärt von Felten. Deshalb spricht der Staatsanwalt von einem «eher positiven Signal» für zukünftige Fälle. Zufrieden zeigte er sich auch mit dem erhöhten Strafmass im Fall von M., dessen Verurteilung im Fall der Vergewaltigung bestätigt wurde.
http://www.bernerzeitung.ch/region/solo ... y/23291150
Wegweisender Entscheid des Obergerichts
Gute Nachrichten für die Staatsanwaltschaft, schlechte für Teile des Rotlichtmilieus: Das Solothurner Obergericht hat gegen zwei Angeklagte erstmals Schuldsprüche wegen Menschenhandels erlassen. Der Entscheid dürfte wegweisend sein.
Bordell «Blue Lamp»: Es war Menschenhandel
Das Obergericht hat im Fall des Bordells «Blue Lamp» auf Menschenhandel erkannt. Der Schuldspruch in diesem Punkt erfolgt aber nicht wegen wirtschaftlicher, sondern sozialer Abhängigkeit der Opfer. Das Urteil hat Folgen.
Das Obergericht des Kantons Solothurn hat ein Urteil der Vorinstanz teilweise korrigiert und auch das Strafmass im Fall des Haupttäters in der Sache «Blue Lamp» in Selzach erhöht. Haupttäter M. muss nun nicht bloss dreieinhalb, sondern sogar viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Sein Kumpan D. erhält, zusammen mit einer früheren Gefängnisstrafe wegen Diebstahls, insgesamt 23 Monate Gefängnis. Weil der Verurteilte bereits einige Zeit hinter schwedischen Gardinen war, verbleibt er in Freiheit.
Last but not least: Die Nebenangeklagte wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt und der Händler aus Ungarn freigesprochen. Dazu gibt es für die meisten noch eine unbedingte Busse zwischen 200 bis 1000 Franken.
Befragen ist nötig
Staatsanwalt Rolf von Felten hatte appelliert und damit Strafmass und Begründung kritisiert. Zu mild sei die Strafe, die Abhängigkeit der Frauen nicht berücksichtigt – das waren die Argumente, die von Felten auch vor Obergericht in der vergangenen Woche wiederholt hatte.
Die Verteidigung hatte vor allem damit argumentiert, dass die Rechte der Angeklagten verletzt worden seien. Sie hätten die Zeuginnen nicht selber befragen oder befragen lassen können. Tatsächlich folgte das Obergericht dieser Argumentationslinie und bewertete die Aussagen der Prostituierten nicht. Damit war zu wenig bewiesen, dass die osteuropäischen Frauen, die sich im «Blue Lamp» den Männern hergaben, aus wirtschaftlichen Gründen abhängig waren und die Angeklagten sich damit des Menschenhandels schuldig machten.
Auf gut Deutsch: Nur weil sie aus einem armen osteuropäischen Land stammen, kann man den Bordellbetreibern keinen Strick drehen. Das hat Folgen für die Ermittlung im Rotlichtmilieu. Die Staatsanwaltschaft muss relativ rasch den Angeklagten die Möglichkeit geben, sich zu verteidigen. Dies, weil in der Regel die Frauen ausgeschafft werden oder ausreisen und eine folgende Befragung im Heimatland umständlich und teuer wird.
Allein und ausgeliefert
So weit so schlecht, doch Staatsanwalt von Felten darf mit der Begründung zufrieden sein und ist es laut seinen Aussagen auch. Das Obergericht stellte zwar keine wirtschaftliche, aber eine soziale Abhängigkeit der Frauen fest. Illegal im Land konnten sie die Sprache nicht, hatten keine Bezugspersonen und waren damit den Bordellbetreibern ausgeliefert. Zudem wurden sie noch vom «Schloss» in Nidau ins «Blue Lamp» hin- und hergeschoben. Juristisch formuliert heisst dies, dass «ihre Zustimmung zur Prostitution im Blue Lamp unwirksam ist.» Womit der Menschenhandel laut Obergericht gegeben war.
«Beim nächsten Fall Colloseum aus Oensingen besteht eine ähnliche Situation», erklärt von Felten. Deshalb spricht der Staatsanwalt von einem «eher positiven Signal» für zukünftige Fälle. Zufrieden zeigte er sich auch mit dem erhöhten Strafmass im Fall von M., dessen Verurteilung im Fall der Vergewaltigung bestätigt wurde.
http://www.bernerzeitung.ch/region/solo ... y/23291150
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Wie den Teufelskreis der Sexworkkriminalisierung öffnen?
Kommentar zum "wegweisenden Urteil"
Anmerkungen zur "sozialen Abhängigkeit"
Hier scheint verzweifelt versucht zu werden, ein juristisch-politisches Konstrukt fortzuentwickeln bzw. am Leben zu erhalten, welches ein strafrechliches Sondergesetz darstellt, um in der Prostitution Arbeitsausbeutung abzustrafen, wie das sonst in keiner anderen Branche zu beobachten ist.
Eine Schande, das Prostitutionskontrolle in Verbindung mit Migrationskontrolle weiterhin über den Weg der Kriminalisierung betrieben werden muß.
Aber wenn die öffentliche Meinung vertreten durch die Pressemedien eine Vorverurteilung herbeischreiben, scheint das wiederum zwangsläufig zu sein.
Sex & Geld = Prostitution scheint selbst in unserer Gesellschaft nach sexueller Revolution & Marktliberalismus immer noch nicht sozialverträglich und integrierbar zu sein. Putophobie und Xenophobie in einer unheiligen Allianz. So wird ein uraltes Bilderpaar des ausbeuterischen Zuhälters und der ausgebeuteten Prostituierten penetrant perpetuiert, weil und solange selbstbestimmte und freientschiedene Sexarbeit nicht vorstellbar und verständlich ist. Und die will natürlich auch keiner kennenlernen oder studieren, weil sonst das ganze Mythengebäude kippen könnte.
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Anmerkungen zur "sozialen Abhängigkeit"
- Das hieße z.B. jede Ehefrau, die mit ihrem Mann, dem Botschafter in ein fremdes Land fährt, wohin dieser versetzt wurde, ist fortan Opfer von Menschenhandel aufgrund sozialer Abhängigkeit?
- Heutzutage halten sich nicht nur in unseren Ländern soviele Ausländer aus den unterschiedlichsten Herkunftsländern der ganzen Welt auf, so daß es sogar in kleinen Orten Communities und Netzwerke von Gastarbeitern und Expats gibt. Diese informellen Strukturen der gegenseitigen Hilfe unter Landsleuten werden in diesem Pressebericht über das Urteil einfach unterschlagen, um weiterhin auf Menschenhandel abstellen zu können.
- Opferschutz hin oder her, es ist schon für das Prinzip eines fairen Verfahrens sehr problematisch, wenn Opferzeugenaussagen zukünftig nicht mehr im Gericht erhoben werden sollten, um sie vor einem Kreuzverhör der Verteidigung zu bewahren. Das entmündigt die Sexarbeiter formal so wie sie es bisher schon waren, wenn sie nur als Kronzeuginnen gegen die des Menschenhandels Angeklagten instrumentalisiert wurden, bevor es zu ihrer Abschiebung kam. Liegt also ganz auf der internationalen Linie und politischen Vorgabe durch das Palermo Protokoll, wonach der Wille der Opfer unerheblich ist. Hatte man zu oft feststellen müssen, daß die Frauen sich doch nicht als Opfer sehen, sondern nur gutes Geld verdienen wollten auch wenn das dann nicht jedesmal so wie in ihren Vorstellungen geklappt hatte, oder daß sie tatsächlich falsche Aussagen gemacht hatten, um nach einer Razzia nicht selbst als die Illegalen und somit selbst Täter dazustehen?
- Vergewaltigung ist nicht tolerierbar. Nie. Aber nie leicht eindeutig nachweisbar. Hier trifft brachiale männliche Gewalt auf raffinierte weibliche Macht. Zu dumm, wenn Leute privates und geschäftliches miteinander im Sexbiz ineinanderfließen lassen. Doch weil gerade im Sexbiz das Private das Geschäftliche ist, wird sich oft etwas finden lassen, wo sich die Akteure der Prostitution verstrickt haben.
- Dass der "Pendelverkehr" der Frauen zwischen verschiedenen Clubs je nach Geschäftslage auch zu Umsatzsteigerung und womöglich ganz in ihrem Sinne gewesen sein könnte, scheint nicht hinterfragt zu werden? Zeitarbeitsfirmen, Jobcenter, Tagelöhner-Jobzentralen und Filialsysteme verschieben auch Arbeitskräfte nach tagesaktueller Marktlage.
Hier scheint verzweifelt versucht zu werden, ein juristisch-politisches Konstrukt fortzuentwickeln bzw. am Leben zu erhalten, welches ein strafrechliches Sondergesetz darstellt, um in der Prostitution Arbeitsausbeutung abzustrafen, wie das sonst in keiner anderen Branche zu beobachten ist.
Eine Schande, das Prostitutionskontrolle in Verbindung mit Migrationskontrolle weiterhin über den Weg der Kriminalisierung betrieben werden muß.
Aber wenn die öffentliche Meinung vertreten durch die Pressemedien eine Vorverurteilung herbeischreiben, scheint das wiederum zwangsläufig zu sein.
Sex & Geld = Prostitution scheint selbst in unserer Gesellschaft nach sexueller Revolution & Marktliberalismus immer noch nicht sozialverträglich und integrierbar zu sein. Putophobie und Xenophobie in einer unheiligen Allianz. So wird ein uraltes Bilderpaar des ausbeuterischen Zuhälters und der ausgebeuteten Prostituierten penetrant perpetuiert, weil und solange selbstbestimmte und freientschiedene Sexarbeit nicht vorstellbar und verständlich ist. Und die will natürlich auch keiner kennenlernen oder studieren, weil sonst das ganze Mythengebäude kippen könnte.
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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 09.09.2009, 07:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wie den Teufelskreis der Sexworkkriminalisierung öffnen?
In Österreich hat ein Urteil des obersten Gerichtshofs (OGH) sogar explizit derartige Netzwerke der Hilfestellung als Menschenhandelsdelikte kriminalisiert ... so kann auch ein hilfsbereiter Freier, ohne sich dessen bewußt zu sein, mit einem Fuß im Kriminal stehen, wenn er z.B. in Russland eine SW kennen lernt und ihr Kontakte bei einem Betreiber in A verschafft.Marc of Frankfurt hat geschrieben: Diese informellen Strukturen der gegenseitigen Hilfe unter Landsleuten werden in diesem Pressebericht über das Urteil einfach unterschlagen, um weiterhin auf Menschenhandel abstellen zu können.
Bemerkenswert ist auch folgende Formulierung des OGH: "aufgrund der durch die Zugehörigkeit zur Rotlichtszene zwar getrübten, aber doch gegebenen Unbescholtenheit". Alle, die etwas mit Sexwork zu tun haben, sind somit "getrübt unbescholten" oder richtige Verbrecher, keinesfalls aber "unbescholten" ... so lautet also die Unschuldsvermutung (Art 6 EMRK) in der Interpretation eines Österreichischen Höchstgerichts.OGH 11Os18/03 vom 29. April 2003 hat geschrieben: Die Rechtsrüge [...] ist nicht begründet.
Nach den Urteilsfeststellungen hatte Silvia F***** ursprünglich keine Kontakte zu Österreich und war auch der deutschen Sprache nicht mächtig. Der Angeklagte schlug ihr vor, sich nach Österreich zu begeben und hier als Prostituierte zu arbeiten. In weiterer Folge empfahl er ihr aufgrund eines Inserates, sich in das Bordell Club L***** in Wörgl zu begeben, nahm mit dem Bordellbetreiber fernmündlich Kontakt auf und vereinbarte mit diesem einen Termin für die Anreise der F***** nach Wörgl.
Dieses Verhalten des Angeklagten kann nicht als bloßen Raten und Behilflichsein in untergeordneter Weise beurteilt werden. Auf die geschilderte Art hat der Angeklagte nämlich mit Rat und Tat dahin gewirkt, dass die Genannte im fremden Land der gewerbsmäßigen Unzucht nachgeht und solcherart eine qualifizierte Vermittlertätigkeit ausgeübt. Dem Schuldspruch nach § 217 Abs 1 StGB haftet demnach kein Rechtsfehler an (vgl Leukauf/Steininger Komm3 § 217 Rz 5, EvBl 1998/44).