Link auf eigenen Shop im Ausland mit Hardcore-Videos

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Nymphe
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Link auf eigenen Shop im Ausland mit Hardcore-Videos

Beitrag von Nymphe »

Eine rechtliche Frage, daher vorsichtig formuliert. ;)

Angenommen, eine deutsche SW vertreibt Hardcore-Videoclips im Selbstmarketing z.B. via clips4sale.com o.ä. Dort ist sie als "Filmstudio-Betreiberin" ja erst mal anonym. Was ist jetzt, wenn sie in ihrem Shop dort einen Link auf ihre .de-Domain setzt, nach dem Motto, "wenn du dein Pornosternchen persönlich treffen willst, findest du Informationen unter ..." - und umgekehrt einen Link auf den Shop von ihrer SW-Homepage aus setzt.
Gibt das Probleme mit dem deutschen Jugendschutz oder sonst irgendwelchen Institutionen (vorausgesetzt natürlich, sie versteuert die Einnahmen aus den Clip-Verkäufen ordnungsgemäß)?

Danke!

Suchportalbetreiber
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Beitrag von Suchportalbetreiber »

Hi,
also meiner Meinung nach sind es zwei verschiedene paar Schuhe, wie herum der Link geht.

Geht er von der Cam-Portal-Seite auf Deine Seite, so ist der Link ja in der Verantwortung des Cam-Portals - und da Deine deutsche Seite hoffentlich jugendfrei gestaltet sein wird, sollte es da keine Probleme geben.

Umgekehrt, wenn Du von Deiner Seite aus auf eine Hardcore-Seite verlinkst - für diesen Link bist DU verantwortlich - kannst/solltest Du also nur dann machen, wenn das entsprechende Cam/Video-Portal auch den strengen deutschen Gesetzgebungen entspricht...

(was es vermutlich nicht wird ;-))

Grüße vom Suchportalbetreiber

foto2004
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Beitrag von foto2004 »

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Suchportalbetreiber hat geschrieben:
Umgekehrt, wenn Du von Deiner Seite aus auf eine Hardcore-Seite verlinkst - für diesen Link bist DU verantwortlich - kannst/solltest Du also nur dann machen, wenn das entsprechende Cam/Video-Portal auch den strengen deutschen Gesetzgebungen entspricht...

(was es vermutlich nicht wird ;-))

Grüße vom Suchportalbetreiber
Genau aus diesem Grund habe einige eine Offizielle Firma irgendwo um dem Deutschen Gesetz auszukommen.

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Beitrag von SexworkersFreund »

Genau aus diesem Grund habe einige eine Offizielle Firma irgendwo um dem Deutschen Gesetz auszukommen.
Find ich nicht gut.
Um sauber zu arbeiten, sollte man sich auch an die jeweiligen Gesetze halten.

..nur meine Meinung.

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Zwerg
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Zwickmühle

Beitrag von Zwerg »

Dann sollten die Gesetze auch so gestaltet sein, dass Sie erfüllbar sind.... Nur als Bsp. - in Österreich ist es nicht möglich "Jemand für sexuelle Dienstleistungen zu vermitteln" - und jetzt kann sich Jeder selbst ausmalen, in welche Bereiche (auch des Internets) diese Geschichte überall einwirkt.

In manchen Ländern (CH oder auch AT) gilt Sexarbeit als "Sittenwidrig" - also sind sämtliche Verträge im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit nicht rechtskräftig....

Oder: Die Steuerbehörde (die ja auch auf Grund von Gesetzen agiert) vertritt in manchen (willkürlichen) Fällen die Ansicht, dass migrantische SexarbeiterInnen anzustellen sind (also MitarbeiterInnen des jeweiligen Betriebes) - wenn der Betreiber sie nicht angemeldet hat (dazu noch später) dann hagelt es saftige Strafen, gegen die es so gut wie kein Rechtsmittel gibt.

Wenn jedoch ein Betreiber auch nur eine SexarbeiterIn (als Solche) anmelden würde, dann hätte er sofort ein Brieflein vom Staatsanwalt, da er dann in Augen des Gesetzes ein Zuhälter wäre (weisungsgebundene SW)... also was macht man jetzt? Welches Gesetz würdest gerne einhalten? Oder anderes rum: Welches würdest Du brechen?

Und da sag mir noch Einer (der aus einem Normaljob kommt und somit keine Ahnung von der Materie SW hat (dies meine ich wirklich nur auf Sexarbeit bezogen)) "um sauber zu arbeiten, sollte man sich auch an die jeweiligen Gesetze halten".....

Der Kommentar ist für mich persönlich mehr als entbehrlich....

christian

Sentenza
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Beitrag von Sentenza »

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Zwerg hat geschrieben:Die Steuerbehörde (die ja auch auf Grund von Gesetzen agiert) vertritt in manchen (willkürlichen) Fällen die Ansicht, dass migrantische SexarbeiterInnen anzustellen sind
Nein, die Abgabenbehörde vertritt nicht die Ansicht, dass sie anzustellen seien, sondern dass sie de facto (in wirtschaftlicher Betrachtungsweise, § 21 BAO) angestellt sind. (Mit den daraus folgenden abgabenrechtlichen Konsequenzen.)

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Beitrag von Suchportalbetreiber »

Hallo,
es paßt zwar nur halb zum Thema - aber ich möchte es einmal anbringen.

Es kommt mir sehr vor, als würden viele Sexworker und Betreiber von Seiten mit Scheinfirmen im Ausland davon ausgehen, daß die entsprechenden Ämter blöd sind, nicht ins Internet gucken und sich nicht eins und eins zusammenzählen können.

Ich kann jeder/jedem, der im Netz aktiv ist nur ans Herz legen:
=> sich eine vernünftige rechtskonforme Identität zu schaffen (Gesellschaft, Steueranmeldung, usw.)
=> nicht dem "Rat" zu folgen und sich eine zweite Schein-Identität zuzulegen

Gerade in letzer Zeit ist mir verstärkt aufgefallen, daß es bei den entsprechenden Ämtern scheinbar Mitarbeiter gibt, die gezielt und mit Fachwissen im Netz suchen um nicht rechtskonforme Inhalte aufzuspüren und aufzuzeigen - sowohl Verletzungen des Jugendschutzgesetzes (meist Bilder oder Links auf nicht jugendfreie Seiten) - als auch Sexworker, die ohne Steueranmeldung unterwegs sind.

Also bitte nicht davon ausgehen, daß man im Netz anonym ist (werden kann)

Grüße vom Suchportalbetreiber

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Beitrag von SexworkersFreund »

@Zwerg

Sofern ich diesen Thread richtig verstanden habe, ging es hier um die rechtslage in Deutschland.

Deine Frage: welches gesetz ich brechen würde, stellt sich mir nicht, da ich meinen Bereich (der aus meiner Sicht mit SW zu tun hat und indem ich mich auskenne) unter Einhaltung der Gesetze ausüben kann.

Ich denke nicht, dass man den von Dir geschilderten Problemen mit einer Scheinfirma in Panama entgehen kann.
(zumindest in Deutschland nicht)

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Zwerg
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Beitrag von Zwerg »

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SexworkersFreund hat geschrieben:
Um sauber zu arbeiten, sollte man sich auch an die jeweiligen Gesetze halten..
Es ging mir um diese Deine (globale) Aussage... und glaube mir, SexarbeiterInnen verzweifeln oft an nicht einhaltbaren oder auch sich zum Teil widersprechenden Gesetzen...

Das Du in Deinem Bereich kein Problem hast, finde ich schwer in Ordnung! Sollte auch für Jederfrau/mann so sein - ist es aber (gerade in Bezug auf Sexarbeit - und da kennen wir uns aus) leider nicht immer. Und dann kommen Dir Sprüche wie "siehe oben" ein wenig höhnisch vor. Speziell die Redewendung "sauber zu arbeiten" ist in meinen Augen unpassend.

christian

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Aoife
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Beitrag von Aoife »

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SexworkersFreund hat geschrieben:Sofern ich diesen Thread richtig verstanden habe, ging es hier um die rechtslage in Deutschland.
Auch in Deutschland ist die Rechtslage keineswegs widerspruchsfrei:
viewtopic.php?p=28903#28903

Auch wenn es hier nicht um Internetauftritte geht, in einem Land, in dem Behörden zur (gesetzlich verbotenen) Falschbeurkundung zwingen, bleibt es IMHO jedem selbst überlassen, welche Handlungsmöglichkeit er für sich selbst als ungefährlicher empfindet. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, andere dafür zu verurteilen, wenn sie einen anderen Weg wählen als wir es getan hätten. Dazu gibt es hochbezahlte Richter :002

Aber natürlich muß es erlaubt sein, andere zu informieren und zu warnen, vielleicht kommen sie dann ja zu einem anderen Entschluß. Kann es sein, SexworkersFreund, dass dein posting nur verurteilender wirkt, als es gemeint war?

Liebe Grüße, Aoife
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Beitrag von SexworkersFreund »

Selbstverständlich bezog sich mein Posting auf den hier im Threat konkreten Fall: "Video´s im Internet in Deutschland über eine Scheinfirma in X"
Der Themenaustausch stammt nicht von mir und hat mit meiner Aussage ( kein Urteil) nichts zu tun.

SW zu verurteilen, wäre aufgrund meines Job´s auch eine Verurteilung gegen mich selbst.

Ich denke, für die Mehrheit hier zu sprechen, dass es grundsätzlich hier ebenso darum geht, SW´s zu schützen.

Somit kann man es nicht für gut heißen, wenn es Internetportale gibt, die Gesetzgebungen umgehen, obwohl es ebenso möglich ist, den Dienst unter einhaltung der Gesetze zu betreiben.

Macht nun ein unbedarfter Kunde von solchen Angeboten Gebrauch, muss er mit unnötigem Ärger rechnen.
Der Kunde wird von der Scheinfirma dann u.U. nicht
geschützt.
In Deutschland interessiert den gesetzgeber, wo die Leistung erbracht wird.
auch wenn der Server in X steht, wird das Bildmaterial in D zur Verfügung gestellt, das Geld vereinnahmt und somit die Leistung erbracht.

Der Portalbetreiber ist u.U. fein raus, weil er die Erbringung seiner Leistung evtl. noch in X konstruiert bekommt.

Da wird er den Kunden natürlich nicht drauf hinweisen.