Das Prostitutionsgesetz hat die rechtliche und soziale Stellung der Frauen nicht wesentlich verbessert. Das ergibt eine Untersuchung des Sozialwissenschaftlichen Frauenforschungsinstituts in Freiburg (SOFFI), die das Bundesfamilienministerium in Auftrag gegeben hatte.
"Schleppende Umsetzung"
Die "Berliner Zeitung" berichtete, die Auswirkungen des Gesetzes seien "kaum spürbar". Auch gehe die Umsetzung des Gesetzes nur "schleppend" voran und sei bundesweit uneinheitlich. Damit laufe das vor genau fünf Jahren vom Bundestag beschlossene Gesetz "bislang weitgehend ins Leere".
Frauen klagen Lohn oft nicht ein
Die ehemalige rot-grüne Bundesregierung hatte das Prostitutionsgesetz 2002 eingeführt. Ziel war es, die rechtliche und soziale Situation der Prostituierten zu verbessern und die Prostitution als Dienstleistung anzuerkennen. So ist es jetzt möglich, dass die Frauen ihren Lohn einklagen, da der Vertrag mit ihren Kunden nicht mehr als sittenwidrig gilt. Nach der Studie gibt es jedoch weiter Sittenwidrigkeitsurteile in der Rechtsprechung. Nur wenige Prostituierte hätten zudem ihren Lohn eingeklagt.
Arbeitsverträge eher selten
Auch das Ziel, Prostituierte in die gesetzliche Sozialversicherung zu bringen, sei "eher nicht gelungen". Nur einzelne Prostituierte hätten ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, schreiben die Experten. Die Frauen hätten Sorge, ihre sexuelle Selbstbestimmung zu verlieren. Insgesamt haben sich die Arbeitsbedingungen damit nur wenig verbessert.
Fraktionen streiten über das Gesetz
In den Fraktionen der Parteien bleibt das Gesetz umstritten. Der frauenpolitischen Sprecherin der Grünen, Irmingard Schewe-Gerigk, geht die Reform nicht weit genug. Nötig sei eine bundesweit einheitliche Regelung, sagte sie der "Berliner Zeitung". Auch die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Ina Lenke, sprach sich für eine bundesweite Regelung aus. Dem frauenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Johannes Singhammer, geht das Gesetz dagegen zu weit. Mit der Aufhebung der Sittenwidrigkeit sei es gesetzlich möglich, eine arbeitslose Frau ins Rotlichtmilieu zu vermitteln. "Doch Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere", sagte er. Der Versuch, Prostitution als "quasi bürgerliches Berufsbild zu etablieren", habe verhängnisvolle Nebenwirkungen.
Gewerberecht soll klarer werden
Das Kabinett wird sich im Januar mit dem Thema befassen. Die Experten fordern unter anderem, das Gewerberecht klar zu stellen. Eine Erlaubnispflicht für das Führen von Bordellen sei ein geeigneter Weg. Der Gesetzgeber solle auch prüfen, ob sich das bestehende Werbeverbot von Prostitution und die Sperrbezirksverordnungen mit dem Prostitutionsgesetz vereinbaren lassen.
http://onnachrichten.t-online.de/c/99/6 ... 63502.html
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Frauenmord-Ermittler kämpfen gegen die Zeit
http://www.rundschau-online.de/html/art ... 8157.shtml
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::: NACHRICHTEN, 21. Dezember 2006 :::
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Zum Prost.G. auch dieser Zeitungskommentar,
der auch die Stellungnahme vom Frankfurter Verein Dona Carmen für die politischen und sozialen Rechte von Prostituierten benennt:
http://www.badische-zeitung.de/nachrich ... 94394.html
Foruminterner Querverweis:
Evaluation des Deutschen Prost.G.:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=5018#5018
der auch die Stellungnahme vom Frankfurter Verein Dona Carmen für die politischen und sozialen Rechte von Prostituierten benennt:
http://www.badische-zeitung.de/nachrich ... 94394.html
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http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=5018#5018