polizeianzeige
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polizeianzeige
liebe forumsgemeinde !
in einem anderen forum (erotikforum) behauptet ein user, er hat von der polizei eine anzeige bekommen, da er bei einer polizeikontrolle mit einer (geheim)protituierten erwischt worden ist.
meine frage, läßt das österr. recht dies zu, dass ein freier beim besuch einer (geheim)protituierten eine anzeige von der polizei bekommt ? da müßte mann die beiden doch beim gv und der geldübergabe erwischt haben ? oder ....
in einem anderen forum (erotikforum) behauptet ein user, er hat von der polizei eine anzeige bekommen, da er bei einer polizeikontrolle mit einer (geheim)protituierten erwischt worden ist.
meine frage, läßt das österr. recht dies zu, dass ein freier beim besuch einer (geheim)protituierten eine anzeige von der polizei bekommt ? da müßte mann die beiden doch beim gv und der geldübergabe erwischt haben ? oder ....
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Ich halte es nicht nur für möglich, sonder auch für wahrscheinlich... wobei: Natürlich kenne ich den Fall nicht, also kann ich nur Mutmaßungen anstellen.
Ich kenne mehrere Personen die wegen "Anstiftung zu einer Verwaltungsvertretung" zur Anzeige gebracht worden sind - und kenne ich auch Einige, die bei der Berufung erfolgreich waren.
Liebe Grüße
christian
Ich kenne mehrere Personen die wegen "Anstiftung zu einer Verwaltungsvertretung" zur Anzeige gebracht worden sind - und kenne ich auch Einige, die bei der Berufung erfolgreich waren.
Liebe Grüße
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Rechtliche Argumente, um eine Anzeige zu bekämpfen, werden zitiert in Vorarlberg Online, 4. März 2009. Dr. Helmut Graupner, der als Rechtsanwalt durch Erfolge vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bewirkt hat, dass die Rechte von homosexuellen und lesbischen Männern und Frauen nun auch in Österreich etwas mehr beachtet werden, hat im Artikel einige grundsätzliche Kritikpunkte angeführt, auf die sich angezeigte Freier berufen könnten.
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- PlatinStern
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Ja....
Verstöße gegen das Hygienegesetz §6 (verbietet sowohl Sexarbeiterinnen wie Freiern den GV und FO ohne Kondom)
und die Sperrgebietsverordnung werden geahndet.
Beim ersten Verstoß ist es eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldstrafe bedingt, bei weiteren Verstößen gibt es je nach Fall eine Geldstrafe im 4-stelligen Bereich, bzw es ist ein Straftatbestand.
Zitat aus deiner Presseerklärung der Münchner Polizei
Im legalen Rotlichtmilieu wurden zehn Bordelle, überwiegend im Münchner Osten, überprüft. Hier gaben zwei Prostituierte Angebote für Oralverkehr ohne Kondom ab. Diesbezügliche Meldungen an das Gesundheitsamt werden durch das Fachkommissariat erstellt, sie haben im Wiederholungsfall mit einem Zwangsgeld im vierstelligen Eurobereich zu rechnen. Hiervon sind auch überführte Freier betroffen.
http://www.polizei.bayern.de/muenchen/n ... tml/116236
LG Tanja
Verstöße gegen das Hygienegesetz §6 (verbietet sowohl Sexarbeiterinnen wie Freiern den GV und FO ohne Kondom)
und die Sperrgebietsverordnung werden geahndet.
Beim ersten Verstoß ist es eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldstrafe bedingt, bei weiteren Verstößen gibt es je nach Fall eine Geldstrafe im 4-stelligen Bereich, bzw es ist ein Straftatbestand.
Zitat aus deiner Presseerklärung der Münchner Polizei
Im legalen Rotlichtmilieu wurden zehn Bordelle, überwiegend im Münchner Osten, überprüft. Hier gaben zwei Prostituierte Angebote für Oralverkehr ohne Kondom ab. Diesbezügliche Meldungen an das Gesundheitsamt werden durch das Fachkommissariat erstellt, sie haben im Wiederholungsfall mit einem Zwangsgeld im vierstelligen Eurobereich zu rechnen. Hiervon sind auch überführte Freier betroffen.
http://www.polizei.bayern.de/muenchen/n ... tml/116236
LG Tanja
Das Leben genießen, sich nicht über Kleinigkeiten ärgern und großzügig sein: dann gelingt der Tag heute, und der morgige auch. Liebe und tu, was du willst. (Aurelius Augustinus)
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- hat was zu sagen
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Ich denke auch, daß Anzeigen gegen Freier in D üblich sind - siehe Bericht "Blaue Briefe an 167 Freier Straßenstrich Charlottenstraße Düsseldorf"
http://www.rp-online.de/duesseldorf/due ... 50839.html
Fraglich nur, woher ein ortsfremder Freier weiß/wissen soll, daß er sich in einem Sperrgebiet befindet (?)
Grüße vom Suchportalbetreiber
http://www.rp-online.de/duesseldorf/due ... 50839.html
Fraglich nur, woher ein ortsfremder Freier weiß/wissen soll, daß er sich in einem Sperrgebiet befindet (?)
Grüße vom Suchportalbetreiber
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Rechtsunsicherheit zu erzeugen ist nun einmal eine beliebte Strategie untergeordneter Behörden,Suchportalbetreiber hat geschrieben:Fraglich nur, woher ein ortsfremder Freier weiß/wissen soll, daß er sich in einem Sperrgebiet befindet (?)
um geltendes Bundesrecht (ProstG) zu unterlaufen ...
Wenn das nicht so wäre, hätten wir zumindest bezüglich D hier wenig zu tun

http://www.sexworker.at/SWdeclaration.pdf
Liebe Grüße, Aoife
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
Misspellings are *very special effects* of me keyboard
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- hat was zu sagen
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@aoife ich kann aoife mit ihren statement nur recht geben
ich hatte einigemale, auch gegen die polizei, von übergeordneten
instanzen recht bekommen, aktive bürgerwehr isz hier gefragt
was anders ist es natürlich wenn ein gebundener freier hier angezeigt wird , er möchte so schnell und diskret wie möglich die strafsache abhandeln ....
aber ich nehme an, eine massage oder ein handjob ist in diesem sinne keine prostitution ... oder ?
der link dazu wäre > www.erotikforum.at
suche: sabine .... titel "Sabine bei Emmerich" seite 5, autor:record
ich hatte einigemale, auch gegen die polizei, von übergeordneten
instanzen recht bekommen, aktive bürgerwehr isz hier gefragt
was anders ist es natürlich wenn ein gebundener freier hier angezeigt wird , er möchte so schnell und diskret wie möglich die strafsache abhandeln ....
aber ich nehme an, eine massage oder ein handjob ist in diesem sinne keine prostitution ... oder ?
der link dazu wäre > www.erotikforum.at
suche: sabine .... titel "Sabine bei Emmerich" seite 5, autor:record
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- PlatinStern
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Sexuell motivierte Zeit gegen Geld ist Prostitution, egal, ob es dabei um einen Handjob, GV oder ne Massage mit "Finale" geht...
LG Tanja
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derzeit gültig (Wien)
§ 2. (1) Prostitution im Sinne dieses Gesetzes ist die Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper oder die Vornahme sexueller Handlungen, soweit Gewerbsmäßigkeit vorliegt.
(2) Anbahnung der Prostitution liegt vor, wenn jemand durch sein Verhalten in der Öffentlichkeit erkennen läßt, Prostitution ausüben zu wollen.
(3) Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn die Anbahnung, Duldung oder Handlung in der Absicht erfolgt, sich durch ihre wiederkehrende Begehung eine fortlaufende, wenn auch nicht regelmäßige Einnahme zu verschaffen.
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und jetzt kommt die Gretchenfrage "was sind sexuelle Handlungen"?
liebe Grüße
christian
§ 2. (1) Prostitution im Sinne dieses Gesetzes ist die Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper oder die Vornahme sexueller Handlungen, soweit Gewerbsmäßigkeit vorliegt.
(2) Anbahnung der Prostitution liegt vor, wenn jemand durch sein Verhalten in der Öffentlichkeit erkennen läßt, Prostitution ausüben zu wollen.
(3) Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn die Anbahnung, Duldung oder Handlung in der Absicht erfolgt, sich durch ihre wiederkehrende Begehung eine fortlaufende, wenn auch nicht regelmäßige Einnahme zu verschaffen.
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und jetzt kommt die Gretchenfrage "was sind sexuelle Handlungen"?
liebe Grüße
christian
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eine anmerkumg vorweg:
wenn ein aussenstehender denkt ein forum mit hauptmerkmal erotik sei banal, sollte er sich dieses ansehen !!!
ich bin immer wieder von dem hohen niveau überrascht !!
betreffend schutzabstand zu kirchen, darf ich mich aus einen anderen forum selbst zitieren:
eines verstehe ich aber nicht , 15o m schutzabstand zu kirchen,
wer will hier vor wem geschützt werden ? ich nehme an die bordelle,weil sex mit kindern wollen wir ja wirklich nicht !!!
´ja zwerg was ist eine sexuelle handlung !
ich beispielsweise habe einen fetisch, starke muskulöse frauen, hm bei alkohol kann man ja den promilleanteil messen , wie misst man den meine sexuelle eregung wenn ich so eine frau anspreche oder umgekehrt ?
was ich aber noch immer nicht verstehe und bitte um hilfe ,
wenn mich eine frau anspricht und ich folge ihr aufs zimmer was habe ich denn dann laut judikatur verbrochen ?
liebe grüße, amazonenfreund
wenn ein aussenstehender denkt ein forum mit hauptmerkmal erotik sei banal, sollte er sich dieses ansehen !!!
ich bin immer wieder von dem hohen niveau überrascht !!
betreffend schutzabstand zu kirchen, darf ich mich aus einen anderen forum selbst zitieren:
eines verstehe ich aber nicht , 15o m schutzabstand zu kirchen,
wer will hier vor wem geschützt werden ? ich nehme an die bordelle,weil sex mit kindern wollen wir ja wirklich nicht !!!
´ja zwerg was ist eine sexuelle handlung !
ich beispielsweise habe einen fetisch, starke muskulöse frauen, hm bei alkohol kann man ja den promilleanteil messen , wie misst man den meine sexuelle eregung wenn ich so eine frau anspreche oder umgekehrt ?
was ich aber noch immer nicht verstehe und bitte um hilfe ,
wenn mich eine frau anspricht und ich folge ihr aufs zimmer was habe ich denn dann laut judikatur verbrochen ?
liebe grüße, amazonenfreund
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Man hat in letzter Vergangenheit öfters behauptet "Der Kunde hätte die Dame aufgefordert/angestiftet eine Verwaltungsübertretung zu begehen"
Fahren wir 2 im Auto - ich lenke - Du sagst "fahr schneller als erlaubt" bist Du strafbar, wie wenn Du selbst schneller gefahren wärst..... alles klar? Mir auch nicht, aber es ist so...
Hier der Text:
§ 7. VStG Anstiftung und Beihilfe
Wer vorsätzlich veranlaßt, daß ein anderer eine Verwaltungsübertretung begeht, oder wer vorsätzlich einem anderen die Begehung einer Verwaltungsübertretung erleichtert, unterliegt der auf diese Übertretung gesetzten Strafe, und zwar auch dann, wenn der unmittelbare Täter selbst nicht strafbar ist.
Fahren wir 2 im Auto - ich lenke - Du sagst "fahr schneller als erlaubt" bist Du strafbar, wie wenn Du selbst schneller gefahren wärst..... alles klar? Mir auch nicht, aber es ist so...
Hier der Text:
§ 7. VStG Anstiftung und Beihilfe
Wer vorsätzlich veranlaßt, daß ein anderer eine Verwaltungsübertretung begeht, oder wer vorsätzlich einem anderen die Begehung einer Verwaltungsübertretung erleichtert, unterliegt der auf diese Übertretung gesetzten Strafe, und zwar auch dann, wenn der unmittelbare Täter selbst nicht strafbar ist.
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Übrigens: Um die Sache noch mehr spannend zu machen.... lies Dir mal dieses UVS Urteil durch (hat unser ETMC gefunden) viewtopic.php?t=2103&highlight=oralverkehr+prostitution
Die Gretchenfrage was ist "sexuelle Handlung" kann wahrscheinlich nur das Gretchen beantworten.... wobei ich jetzt natürlich nicht von Willkür des Gesetzgebers ausgehe.... sondern von einem ewigen Graubereich, der Willkür ermöglicht.
Liebe Grüße
christian
Die Gretchenfrage was ist "sexuelle Handlung" kann wahrscheinlich nur das Gretchen beantworten.... wobei ich jetzt natürlich nicht von Willkür des Gesetzgebers ausgehe.... sondern von einem ewigen Graubereich, der Willkür ermöglicht.
Liebe Grüße
christian
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RE: polizeianzeige
Drum ist immer schlauer man bezahlt nicht für eine sexuelle Handlung, sondern kauft ihr das Kondom um 100.- ab.
Diese Wischi Waschi Verordnungen gehörten mal ausjudiziert, aber wer tut sich das schon an.

Diese Wischi Waschi Verordnungen gehörten mal ausjudiziert, aber wer tut sich das schon an.

BEVOR DU ÜBER JEMANDEN URTEILST, ZIEH DIR SEINE SCHUHE AN UND GEH DEN SELBEN WEG......
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