Anzeigen gegen SW Kassel etc. - Legale Wohnungsprostitution
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Soziales Unwerturteil vom Gericht wiederbelebt
Auch in Gebäuden mit Wohnungen und gewerblich genutzten Flächen muss Prostitution nicht geduldet werden
Die Beteiligten sind Eigentümer von Wohnungen oder gewerblich genutzten Einheiten eines Gebäudes, das in einem Gewerbegebiet liegt.
In einer Einheit befindet sich ein KFZ - Sachverständigenbüro, in einer weiteren eine KFZ - Reparaturwerkstatt, fünf weitere Wohnungen werden nur zu Wohnzwecken genutzt und in drei vermieteten Wohnungen wird der Prostitution nachgegangen.
Diese Nutzung zur Ausübung der Prostitution wollten die übrigen Wohnungseigentümer und die Eigentümer der gewerblich genutzten Einheiten nicht hinnehmen und verlangten von den Eigentümern der betroffenen Wohnungen Unterlassung.
Das Oberlandesgericht gab ihnen, wie schon das Landgericht, in vollem Umfang Recht.
Der Senat hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass die Ausübung der Prostitution auch heute noch mit einem sozialen Unwerturteil behaftet sei. Die Verbesserung der sozialen Stellung der Prostituierten durch das Prostitutionsgesetz habe hieran nichts geändert. Das soziale Unwerturteil führe auch in einem teils gewerblich genutzten Gebäude erfahrungsgemäß zu einer erschwerten Vermietbarkeit und Verkäuflichkeit der anderen Einheiten. Die hierin liegende Eigentumsstörung müssten die übrigen Eigentümer nicht hinnehmen.
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken
http://www.sozialticker.com/auch-in-geb ... 90211.html
Die Beteiligten sind Eigentümer von Wohnungen oder gewerblich genutzten Einheiten eines Gebäudes, das in einem Gewerbegebiet liegt.
In einer Einheit befindet sich ein KFZ - Sachverständigenbüro, in einer weiteren eine KFZ - Reparaturwerkstatt, fünf weitere Wohnungen werden nur zu Wohnzwecken genutzt und in drei vermieteten Wohnungen wird der Prostitution nachgegangen.
Diese Nutzung zur Ausübung der Prostitution wollten die übrigen Wohnungseigentümer und die Eigentümer der gewerblich genutzten Einheiten nicht hinnehmen und verlangten von den Eigentümern der betroffenen Wohnungen Unterlassung.
Das Oberlandesgericht gab ihnen, wie schon das Landgericht, in vollem Umfang Recht.
Der Senat hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass die Ausübung der Prostitution auch heute noch mit einem sozialen Unwerturteil behaftet sei. Die Verbesserung der sozialen Stellung der Prostituierten durch das Prostitutionsgesetz habe hieran nichts geändert. Das soziale Unwerturteil führe auch in einem teils gewerblich genutzten Gebäude erfahrungsgemäß zu einer erschwerten Vermietbarkeit und Verkäuflichkeit der anderen Einheiten. Die hierin liegende Eigentumsstörung müssten die übrigen Eigentümer nicht hinnehmen.
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken
http://www.sozialticker.com/auch-in-geb ... 90211.html
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ich habe genau das in einem kommentar geschrieben. aber auch in d ist die "sittenwidrigkeit" manchmal schwarze schrift auf weißem papier.
eine ausstehende forderung an einen zahlungsunwilligen kunden wurde laut "sittenwidrigem vertrag" abgewiesen.
berufung nicht möglich, weil der streitwert zu gering ist.
eine ausstehende forderung an einen zahlungsunwilligen kunden wurde laut "sittenwidrigem vertrag" abgewiesen.
berufung nicht möglich, weil der streitwert zu gering ist.
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An alle user: Schreibt mehr Leserbriefe
Schön wieder von Dir hier zu lesen. Danke für die Info und den Leserbrief.
Ich empfehle bei zukünftigen Leserbriefen noch einen Link hinzuzufügen z.B.
www.sexworker.at/prostg
LG,
Marc
Urteil:
viewtopic.php?p=50611#50611
.
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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 16.02.2009, 17:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Wie im Posting #1, Seite 1
jetzt auch in Oldenburg:
Da sieht man wie Prostitution in den Verwaltungen moderner Universitätsstädte im Jahre 2010 eingeordnet wird :-((
Andere teilweise aufgeklärtere Städte haben auf der Site der Stadt stattdessen eine Infobroschüre für Sexworker ins Internet gestellt.
Siehe die Broschüren von: Bochum, Kiel, München...
.
jetzt auch in Oldenburg:
- Anliegen A-Z: Prostitution, Überwachung
Ihre Ansprechpartner: Herr Frank, Telefon: 0441 - 235 2621
Sie können uns auch gerne eine E-Mail schreiben. Klicken Sie dazu bitte hier
gefahrenabwehr@stadt-oldenburg.de
Zuständige Organisationseinheit(en): Sicherheit und Ordnung
Dieser Fachdienst ist für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig. Zu seinen Aufgaben gehören die Abwehr von Gefahren, Waffenangelegenheiten, Feld-, Jagd- und Fischereiwesen, Betrieb des Tierheimes und das Marktwesen (Wochenmärkte, Vergnügungsmärkte), das kommunale Gewerberecht (Gewerbean- und -abmeldungen, Reisegewerbekarten, Maklerangelegenheiten, Handwerksrecht, Überwachung von Gaststätten) und die Erteilung von Verwarnungen oder der Erlass von Bußgeldbescheiden bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Leitung: Horst Hullmann
http://www.oldenburg.de/osiris/modul/se ... chung.html
Da sieht man wie Prostitution in den Verwaltungen moderner Universitätsstädte im Jahre 2010 eingeordnet wird :-((
Andere teilweise aufgeklärtere Städte haben auf der Site der Stadt stattdessen eine Infobroschüre für Sexworker ins Internet gestellt.
Siehe die Broschüren von: Bochum, Kiel, München...
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Hallo Annainga, magst du noch berichten wie du weiter vorgegangen bist? Hast du dein Vorhaben der Wohnungsprostitution "offiziell aufgegeben" und machst nun "Zimmervermietung o.ä." ?
Es wurde ja vermutet, dass nachdem du erst einmal mit deinem Antrag "offiziell an die Tür geklopft hast" du nun vermehrt mit einer Überprüfung zu rechnen hast...
War dem so? Welchen Weg hast du eingeschlagen?
Ich hoffe das mir diese neugierigen Fragen als Newbie nicht böse genommen werden, falls sie zu viel sind oder unangemessen wirken bitte einfach sagen, weiß noch nicht so ganz wie ich mich hier in dem Forum bewegen kann, darf, sollte...
Lg,
Anna
Es wurde ja vermutet, dass nachdem du erst einmal mit deinem Antrag "offiziell an die Tür geklopft hast" du nun vermehrt mit einer Überprüfung zu rechnen hast...
War dem so? Welchen Weg hast du eingeschlagen?
Ich hoffe das mir diese neugierigen Fragen als Newbie nicht böse genommen werden, falls sie zu viel sind oder unangemessen wirken bitte einfach sagen, weiß noch nicht so ganz wie ich mich hier in dem Forum bewegen kann, darf, sollte...
Lg,
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RE: Anzeige gegen Prostituierte in Kassel / Legale Sexarbeit
liebe anna, ja, gerne, nachdem ich inzwischen die niederlage verarbeitet habe.
nachdem die erste instanz, das amtsgericht in arnsberg keine entscheidung treffen konnte, da die sachlage kompliziert ist, wurde mir die möglichkeit der berufung zugesagt.
die 2. instanz wäre das verwaltungsgericht in münster gewesen. allerdings musste ich bzw. mein anwalt einen antrag auf berufung stellen.
dieser antrag auf berufung wird der 2.instanz vorgeschaltet und genau geprüft.
mein anwalt stellte diesen antrag, dieser antrag wurde abgelehnt.
das hört sich erstmal gemein an, ist aber ein schutz für den kläger, um höhere kosten als zu vermeiden. denn das verfahren für die 2.instanz hätte ich ansonsten bei ablehnung ebenfalls komplett allein tragen müssen.
uns so blieb mir das erspart und ich musste "nur" die kosten für die ersten eineinhalb verfahren, für das gericht, für meinen anwalt, für die gegenseite bezahlen.
als ergebnis bleibt: prostitution, selbst in diesem kleinen rahmen, in dem ich es anbieten wollte, ist mir gerichtlich verboten.
lieben gruß, annainga
PS na klar, mache ich in meinem haus, was ich will ;-) nur nichts offizielles, auch keine zimmervermietung.
überprüfungen gab es keine. deine fragen finde ich völlig ok, falls irgendeine vorhat, etwas ähnliches zu machen, gebe ich gerne genauer auskunft. denn nur weil es bei mir nicht geklappt hat, können die aussichten in anderen regionen wesentlich besser sein. z.B. hätte ich mein verfahren in allen städten über 30.000 einwohner in nrw relativ sicher gewonnen. aber ein unter 1000 einwohner dorf wird halt baurechtlich/gerichtlich anders bewertet.
nachdem die erste instanz, das amtsgericht in arnsberg keine entscheidung treffen konnte, da die sachlage kompliziert ist, wurde mir die möglichkeit der berufung zugesagt.
die 2. instanz wäre das verwaltungsgericht in münster gewesen. allerdings musste ich bzw. mein anwalt einen antrag auf berufung stellen.
dieser antrag auf berufung wird der 2.instanz vorgeschaltet und genau geprüft.
mein anwalt stellte diesen antrag, dieser antrag wurde abgelehnt.
das hört sich erstmal gemein an, ist aber ein schutz für den kläger, um höhere kosten als zu vermeiden. denn das verfahren für die 2.instanz hätte ich ansonsten bei ablehnung ebenfalls komplett allein tragen müssen.
uns so blieb mir das erspart und ich musste "nur" die kosten für die ersten eineinhalb verfahren, für das gericht, für meinen anwalt, für die gegenseite bezahlen.
als ergebnis bleibt: prostitution, selbst in diesem kleinen rahmen, in dem ich es anbieten wollte, ist mir gerichtlich verboten.
lieben gruß, annainga
PS na klar, mache ich in meinem haus, was ich will ;-) nur nichts offizielles, auch keine zimmervermietung.
überprüfungen gab es keine. deine fragen finde ich völlig ok, falls irgendeine vorhat, etwas ähnliches zu machen, gebe ich gerne genauer auskunft. denn nur weil es bei mir nicht geklappt hat, können die aussichten in anderen regionen wesentlich besser sein. z.B. hätte ich mein verfahren in allen städten über 30.000 einwohner in nrw relativ sicher gewonnen. aber ein unter 1000 einwohner dorf wird halt baurechtlich/gerichtlich anders bewertet.
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Re: RE: Anzeige gegen Prostituierte in Kassel / Legale Sexar
Kunden würde ich aber an deiner Stelle nur solche empfangen, die vorher schon vom Escort bekannt sind (-> verdeckte Ermittler)annainga hat geschrieben: klar, mache ich in meinem haus, was ich will
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RE: Anzeige gegen Prostituierte in Kassel / Legale Sexarbeit
gut, dass @lycisca darauf hinweist.
in manchen regionen sind sich die mitarbeiter bestimmter behörden nicht zu schade, um als "scheinfreier" zu arbeiten.
als unerfahren in diesem thema sollte man sich immer vorher informieren, was geht und was nicht geht.
das bundesland nrw ist überwiegend großzügig mit duldung von prostitution, vor allem von wohnungsprostitution ohne nach außen auftretender werbung.
von düsseldorf, köln, dortmund und bochum weiß ich, dass wohnungsprostitution geduldet wird (in düsseldorf selbst im sperrbezirk). überprüft ja, das macht das ordnungsamt, aber nicht als "scheinfreier", sondern per anruf oder besuch. es ist wirklich am besten, sich vorher beim ordnungsamt und bauamt nachzufragen, wenn man vorhat als wohnungsprostituierte zu arbeiten. das kann man erstmal anonym machen.
lieben gruß, annainga
in manchen regionen sind sich die mitarbeiter bestimmter behörden nicht zu schade, um als "scheinfreier" zu arbeiten.
als unerfahren in diesem thema sollte man sich immer vorher informieren, was geht und was nicht geht.
das bundesland nrw ist überwiegend großzügig mit duldung von prostitution, vor allem von wohnungsprostitution ohne nach außen auftretender werbung.
von düsseldorf, köln, dortmund und bochum weiß ich, dass wohnungsprostitution geduldet wird (in düsseldorf selbst im sperrbezirk). überprüft ja, das macht das ordnungsamt, aber nicht als "scheinfreier", sondern per anruf oder besuch. es ist wirklich am besten, sich vorher beim ordnungsamt und bauamt nachzufragen, wenn man vorhat als wohnungsprostituierte zu arbeiten. das kann man erstmal anonym machen.
lieben gruß, annainga
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