LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
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02.09.2010
Kitzbühel
Winkler sieht keinen Bedarf für Bordell
Zwei Unternehmer wollen weiterhin um ihr geplantes Bordell in Kitzbühel kämpfen. Bürgermeister Klaus Winkler ist nach wie vor gegen ein Freudenhaus.
Kitzbühel – Der Beschluss des Landesgerichts gab ihnen Auftrieb. Das von der Bezirkshauptmannschaft angeordnete Zuschütten ihrer Baugrube 2007 sei demnach völlig unnötig gewesen, die TT berichtete. An besagter Baustelle bei der St. Johanner Straße in Kitzbühel wollen die beiden Unternehmer Christian Krimbacher und Wolfgang Haller seit Jahren ein Bordell errichten. Das Zuschütten der Grube hatte laut BM Klaus Winkler „absolut nichts mit den Bordellplänen zu tun“. Das sehen Krimbacher und Haller anders und wollen sich weiterhin für das Freudenhaus einsetzen.
„Es gibt nach wie vor einen gültigen Baubescheid, der, als Horst Wendling noch Bürgermeister war, ausgestellt wurde – und zwar mit der Widmung Bordell“, erklärt Krimbacher. Wendling sei für das Projekt gewesen, „deshalb haben wird das Haus ja überhaupt erst gekauft“, erinnert sich Haller. Unter Winklers Regiment sieht die Sache anders aus. „Aus meiner Sicht gibt es keinen gültigen Baubescheid mehr“, sagt der Bürgermeister. Darüber hinaus sehe er „überhaupt keinen Bedarf für ein Bordell in Kitzbühel. Eine Einschätzung, über die Haller nur schmunzeln kann: „Wenn‘s in Kitzbühel keinen Bedarf für ein Freudenhaus gibt, dann gibt‘s überhaupt nirgends einen Bedarf.“
Es gebe einige anhängige Verfahren, die illegale Prostitution betreffen würden, „was den Bedarf eindeutig beweist“, sagt Krimbacher. „Das umfangreiche Ermittlungsverfahren läuft. Da müssen wir erstmal abwarten“, meint Winkler dazu. Aufgeben wollen die beiden Unternehmer keinesfalls. „Wir haben jetzt schon so viel Geld investiert und wollen unsere Pläne auf jeden Fall umsetzen“, zeigen sich Krimbacher und Haller kampfbereit.
http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/%C3% ... ordell.csp
Kitzbühel
Winkler sieht keinen Bedarf für Bordell
Zwei Unternehmer wollen weiterhin um ihr geplantes Bordell in Kitzbühel kämpfen. Bürgermeister Klaus Winkler ist nach wie vor gegen ein Freudenhaus.
Kitzbühel – Der Beschluss des Landesgerichts gab ihnen Auftrieb. Das von der Bezirkshauptmannschaft angeordnete Zuschütten ihrer Baugrube 2007 sei demnach völlig unnötig gewesen, die TT berichtete. An besagter Baustelle bei der St. Johanner Straße in Kitzbühel wollen die beiden Unternehmer Christian Krimbacher und Wolfgang Haller seit Jahren ein Bordell errichten. Das Zuschütten der Grube hatte laut BM Klaus Winkler „absolut nichts mit den Bordellplänen zu tun“. Das sehen Krimbacher und Haller anders und wollen sich weiterhin für das Freudenhaus einsetzen.
„Es gibt nach wie vor einen gültigen Baubescheid, der, als Horst Wendling noch Bürgermeister war, ausgestellt wurde – und zwar mit der Widmung Bordell“, erklärt Krimbacher. Wendling sei für das Projekt gewesen, „deshalb haben wird das Haus ja überhaupt erst gekauft“, erinnert sich Haller. Unter Winklers Regiment sieht die Sache anders aus. „Aus meiner Sicht gibt es keinen gültigen Baubescheid mehr“, sagt der Bürgermeister. Darüber hinaus sehe er „überhaupt keinen Bedarf für ein Bordell in Kitzbühel. Eine Einschätzung, über die Haller nur schmunzeln kann: „Wenn‘s in Kitzbühel keinen Bedarf für ein Freudenhaus gibt, dann gibt‘s überhaupt nirgends einen Bedarf.“
Es gebe einige anhängige Verfahren, die illegale Prostitution betreffen würden, „was den Bedarf eindeutig beweist“, sagt Krimbacher. „Das umfangreiche Ermittlungsverfahren läuft. Da müssen wir erstmal abwarten“, meint Winkler dazu. Aufgeben wollen die beiden Unternehmer keinesfalls. „Wir haben jetzt schon so viel Geld investiert und wollen unsere Pläne auf jeden Fall umsetzen“, zeigen sich Krimbacher und Haller kampfbereit.
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23.10.2010
Bordellpläne sorgen für Debatten
In Wildschönau ist die Genehmigung für ein Freudenhaus an der Wildschönauer Landesstraße noch offen. Beim TT-Forum am Mittwoch in Niederau kommt die Bevölkerung zu diesem Thema zu Wort.
Wildschönau – Gerüchte über Pläne, dass ein Freudenhaus am Platz des ehemaligen Gasthauses und der einstigen Jugendherberge Mauth an der Wildschönauer Landesstraße entstehen soll, gibt es bereits lange. Auch von einem Swingerclub war die Rede. Bisher wurden jedoch Anträge von der Gemeindeführung abgelehnt. Seit Kurzem ist alles anders: Wie die TT berichtete, stellte Jasmina Jordan aus Zirl nicht nur einen Antrag auf den Betrieb eines Freudenhauses, sondern hat sogar bereits eine Zusage vom Gemeinderat erhalten.
In einer geheimen Abstimmung fasste das Dorfparlament nämlich einen mehrheitlichen, positiven Beschluss. Letztlich muss allerdings Bürgermeister Rainer Silberberger den Bescheid erlassen, der Gemeinderat spielt im Verfahren keine Rolle. Der Gemeindechef hat sich im Rahmen der Bedarfsprüfung an genaue Bestimmungen zu halten. Der Ermessensspielraum ist ganz gering, wie seitens des Amtes der Tiroler Landesregierung mitgeteilt wird.
Ob Silberbergers Bescheid positiv oder negativ ausfallen wird, steht angeblich noch nicht fest. Sollte er negativ sein, könnte die Antragstellerin Einspruch einlegen. Dann ist der Gemeindevorstand am Zug, der entweder den Bescheid bestätigen oder aufheben muss. Die nächste Instanz wäre die Landesregierung, die sich bei entsprechendem Antrag mit der Entscheidung des Gemeindevorstands beschäftigen muss. Nicht in der Sache selbst, sondern mit der Frage, ob eventuell ein Verwaltungsfehler vorliegt. Die letzte Instanz wäre dann der Oberste Gerichtshof.
Hier könnte auch der Instanzenweg betreffend der Grundwidmung enden, falls die Antragstellerin keine Sonderflächenwidmung für die Mauth erhält. Für ein Bordell ist eine solche notwendig. Eine Entscheidung darüber wurde im jüngsten Gemeinderat vertagt. Eine Flächenwidmung ist eine Verordnung der Gemeinde, bis zum Inkraftreten ist eine Auflagefrist einzuhalten, während auch Stellungnahmen dazu möglich sind. Das Land überprüft dann die Entscheidung. Letzte Instanz ist auch hier der Oberste Gerichtshof.
Ganz abgesehen von der juristischen Seite gehen seit dem Beschluss die Wogen im Hochtal hoch. Es gibt Befürworter und Gegner eines Bordells. Jasmina Jordan will im Haus ein Gastlokal – eine Discothek – und das Freudenhaus betreiben. Dabei soll es sich um ein so genanntes Laufhaus handeln, bei dem sich Prostituierte selber einmieten können.
Braucht die Wildschönau dieses Bordell? Eine Frage, die im Rahmen eines TT-Forums am Mittwoch, 27. Oktober, im Hotel Harfenwirt in Niederau/Hopfgarten gestellt wird. Dabei sind auch die Bürger am Wort. Beginn ist um 19.30 Uhr.
http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/%C3% ... batten.csp
Bordellpläne sorgen für Debatten
In Wildschönau ist die Genehmigung für ein Freudenhaus an der Wildschönauer Landesstraße noch offen. Beim TT-Forum am Mittwoch in Niederau kommt die Bevölkerung zu diesem Thema zu Wort.
Wildschönau – Gerüchte über Pläne, dass ein Freudenhaus am Platz des ehemaligen Gasthauses und der einstigen Jugendherberge Mauth an der Wildschönauer Landesstraße entstehen soll, gibt es bereits lange. Auch von einem Swingerclub war die Rede. Bisher wurden jedoch Anträge von der Gemeindeführung abgelehnt. Seit Kurzem ist alles anders: Wie die TT berichtete, stellte Jasmina Jordan aus Zirl nicht nur einen Antrag auf den Betrieb eines Freudenhauses, sondern hat sogar bereits eine Zusage vom Gemeinderat erhalten.
In einer geheimen Abstimmung fasste das Dorfparlament nämlich einen mehrheitlichen, positiven Beschluss. Letztlich muss allerdings Bürgermeister Rainer Silberberger den Bescheid erlassen, der Gemeinderat spielt im Verfahren keine Rolle. Der Gemeindechef hat sich im Rahmen der Bedarfsprüfung an genaue Bestimmungen zu halten. Der Ermessensspielraum ist ganz gering, wie seitens des Amtes der Tiroler Landesregierung mitgeteilt wird.
Ob Silberbergers Bescheid positiv oder negativ ausfallen wird, steht angeblich noch nicht fest. Sollte er negativ sein, könnte die Antragstellerin Einspruch einlegen. Dann ist der Gemeindevorstand am Zug, der entweder den Bescheid bestätigen oder aufheben muss. Die nächste Instanz wäre die Landesregierung, die sich bei entsprechendem Antrag mit der Entscheidung des Gemeindevorstands beschäftigen muss. Nicht in der Sache selbst, sondern mit der Frage, ob eventuell ein Verwaltungsfehler vorliegt. Die letzte Instanz wäre dann der Oberste Gerichtshof.
Hier könnte auch der Instanzenweg betreffend der Grundwidmung enden, falls die Antragstellerin keine Sonderflächenwidmung für die Mauth erhält. Für ein Bordell ist eine solche notwendig. Eine Entscheidung darüber wurde im jüngsten Gemeinderat vertagt. Eine Flächenwidmung ist eine Verordnung der Gemeinde, bis zum Inkraftreten ist eine Auflagefrist einzuhalten, während auch Stellungnahmen dazu möglich sind. Das Land überprüft dann die Entscheidung. Letzte Instanz ist auch hier der Oberste Gerichtshof.
Ganz abgesehen von der juristischen Seite gehen seit dem Beschluss die Wogen im Hochtal hoch. Es gibt Befürworter und Gegner eines Bordells. Jasmina Jordan will im Haus ein Gastlokal – eine Discothek – und das Freudenhaus betreiben. Dabei soll es sich um ein so genanntes Laufhaus handeln, bei dem sich Prostituierte selber einmieten können.
Braucht die Wildschönau dieses Bordell? Eine Frage, die im Rahmen eines TT-Forums am Mittwoch, 27. Oktober, im Hotel Harfenwirt in Niederau/Hopfgarten gestellt wird. Dabei sind auch die Bürger am Wort. Beginn ist um 19.30 Uhr.
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22.10.2010
Werbeverbot für Bordelle aufgehoben
Bordellwerbung ist in Tirol künftig möglich. Nach einer Beschwerde des Betreibers der Casa Bianca kippte das Höchstgericht das Verbot.
Innsbruck – Weil an der Rezeption Stapel von Werbefoldern, Visitenkarten und Werbefeuerzeugen zur freien Entnahme für die Gäste auflagen, mit denen für das Bordell geworben wurde, verhängte die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck im März 2007 gegen den Betreiber der „Casa Bianca“ eine Verwaltungsstrafe von 100 Euro. Nach einer Beschwerde bestätigte der Unabhängige Verwaltungssenat mit dem Verweis auf das geltende Werbeverbot für Bordelle die Strafe. Damit wollte sich der Inhaber des Innsbrucker Bordells nicht zufriedengeben und rief den Verfassungsgerichtshof an, der im Vorjahr ein Prüfungsverfahren gegen das Tiroler Landespolizeigesetz eingeleitet hat. Jetzt liegt die Entscheidung vor, das Höchstgericht hat das Werbeverbot gekippt.
Der Verfassungsgerichtshof betonte in seinem Erkenntnis, dass das in „§ 17 Abs. 5 lit. b Tiroler Landespolizeigesetz normierte generelle Verbot von Werbung für Bordelle im Gesetzesvorbehalt des Abs. 2 Art. 10 des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes keine Deckung findet“. Gleichzeitig räumt der VfGH jedoch ein, es liege allerdings im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Landesgesetzgebers, etwa aus Gründen des Jugendschutzes Werbung für Bordelle einzuschränken oder bestimmte Arten der Reklame zu verbieten. Bis zum 31. Oktober 2011 muss das Land Tirol jetzt das Gesetz novellieren.
Fest steht, dass das Werbeverbot gelockert wird. Künftig soll deshalb eine Reklame für Bordelle grundsätzlich erlaubt sein. „Insbesondere soll das Auflegen von Werbematerialien für ein Bordell innerhalb der Räumlichkeiten eines Bordells erlaubt sein.“ Nur in der Öffentlichkeit störend in Erscheinung tretende Werbung will das Land weiterhin unterbinden, heißt es in der Begründung für die geplante Novelle. Tabuzonen sind zum einen der Bereich von Schulen oder Kindergärten für die Heranbildung, zum andern wird auch auf den Stadt- und Ortsbildschutz verwiesen. Dort soll es ebenfalls Werbebeschränkungen geben. „Um nicht das charakteristische Gepräge durch eine in den Augen vieler Betrachter störende Bordellwerbung zu beeinträchtigen“, wird vom Land argumentiert.
Eigentlich hätte schon längst die Reform des Landespolizeigesetzes vorliegen können, doch die zuständige Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf (VP) konnte sich monatelang nicht mit der SPÖ inhaltlich über das Gesetz einigen. Möglicherweise wird die Novelle aber noch im November bzw. Dezember beschlossen.
http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/%C3% ... ehoben.csp
Werbeverbot für Bordelle aufgehoben
Bordellwerbung ist in Tirol künftig möglich. Nach einer Beschwerde des Betreibers der Casa Bianca kippte das Höchstgericht das Verbot.
Innsbruck – Weil an der Rezeption Stapel von Werbefoldern, Visitenkarten und Werbefeuerzeugen zur freien Entnahme für die Gäste auflagen, mit denen für das Bordell geworben wurde, verhängte die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck im März 2007 gegen den Betreiber der „Casa Bianca“ eine Verwaltungsstrafe von 100 Euro. Nach einer Beschwerde bestätigte der Unabhängige Verwaltungssenat mit dem Verweis auf das geltende Werbeverbot für Bordelle die Strafe. Damit wollte sich der Inhaber des Innsbrucker Bordells nicht zufriedengeben und rief den Verfassungsgerichtshof an, der im Vorjahr ein Prüfungsverfahren gegen das Tiroler Landespolizeigesetz eingeleitet hat. Jetzt liegt die Entscheidung vor, das Höchstgericht hat das Werbeverbot gekippt.
Der Verfassungsgerichtshof betonte in seinem Erkenntnis, dass das in „§ 17 Abs. 5 lit. b Tiroler Landespolizeigesetz normierte generelle Verbot von Werbung für Bordelle im Gesetzesvorbehalt des Abs. 2 Art. 10 des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes keine Deckung findet“. Gleichzeitig räumt der VfGH jedoch ein, es liege allerdings im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Landesgesetzgebers, etwa aus Gründen des Jugendschutzes Werbung für Bordelle einzuschränken oder bestimmte Arten der Reklame zu verbieten. Bis zum 31. Oktober 2011 muss das Land Tirol jetzt das Gesetz novellieren.
Fest steht, dass das Werbeverbot gelockert wird. Künftig soll deshalb eine Reklame für Bordelle grundsätzlich erlaubt sein. „Insbesondere soll das Auflegen von Werbematerialien für ein Bordell innerhalb der Räumlichkeiten eines Bordells erlaubt sein.“ Nur in der Öffentlichkeit störend in Erscheinung tretende Werbung will das Land weiterhin unterbinden, heißt es in der Begründung für die geplante Novelle. Tabuzonen sind zum einen der Bereich von Schulen oder Kindergärten für die Heranbildung, zum andern wird auch auf den Stadt- und Ortsbildschutz verwiesen. Dort soll es ebenfalls Werbebeschränkungen geben. „Um nicht das charakteristische Gepräge durch eine in den Augen vieler Betrachter störende Bordellwerbung zu beeinträchtigen“, wird vom Land argumentiert.
Eigentlich hätte schon längst die Reform des Landespolizeigesetzes vorliegen können, doch die zuständige Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf (VP) konnte sich monatelang nicht mit der SPÖ inhaltlich über das Gesetz einigen. Möglicherweise wird die Novelle aber noch im November bzw. Dezember beschlossen.
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28.10.2010
Wildschönau: Kein Bedarf für ein Bordell
In der Gemeinde Wildschönau dürfte in absehbarer Zeit kein Bordell entstehen. Nachdem der Bürgermeister dem geplanten Projekt per Bescheid die Genehmigung versagt hat, will jetzt auch die Betreiberin nicht mehr so recht.
Bordell passt nicht ins Tal
Bürgermeister Rainer Silberberger bescheidete das geplante Bordell aus mehreren Gründen negativ. Der Bedarf sei nicht gegeben, heißt es, weil im benachbarten Wörgl bereits ein Bordell bestehe, die Gemeinde Wilschönau nicht an einer Transitroute liege und ein Bordell nicht in die touristische Struktur des Tales passe.
Betreiberin will Bescheid nicht beeinspruchen
Bei einer Podiumsdiskussion im Hotel Harfenwirt am Mittwochabend meinte Projektwerberin Jasmin Jordan, sie werde diesen negativen Bescheid nicht beeinspruchen. Gegenüber dem ORF sagt die Antragsstellerin am Donnerstag: "Ich will ein Bordell nur nach meinem von mir vorgestellten Konzept verwirklichen. Wenn es nur Wiederspruch gibt, will ich auch nicht weiter für das Projekt kämpfen".
Gemeinde will noch abwarten
In der Gemeinde wartet man unterdessen noch ab, ob es nicht doch noch einen Einspruch gegen den ablehnenden Bescheid des Bürgermeisters gibt. Beeinsprucht niemand den Bescheid wird er in acht Tagen rechtskräftig.
http://tirol.orf.at/stories/478572/
Wildschönau: Kein Bedarf für ein Bordell
In der Gemeinde Wildschönau dürfte in absehbarer Zeit kein Bordell entstehen. Nachdem der Bürgermeister dem geplanten Projekt per Bescheid die Genehmigung versagt hat, will jetzt auch die Betreiberin nicht mehr so recht.
Bordell passt nicht ins Tal
Bürgermeister Rainer Silberberger bescheidete das geplante Bordell aus mehreren Gründen negativ. Der Bedarf sei nicht gegeben, heißt es, weil im benachbarten Wörgl bereits ein Bordell bestehe, die Gemeinde Wilschönau nicht an einer Transitroute liege und ein Bordell nicht in die touristische Struktur des Tales passe.
Betreiberin will Bescheid nicht beeinspruchen
Bei einer Podiumsdiskussion im Hotel Harfenwirt am Mittwochabend meinte Projektwerberin Jasmin Jordan, sie werde diesen negativen Bescheid nicht beeinspruchen. Gegenüber dem ORF sagt die Antragsstellerin am Donnerstag: "Ich will ein Bordell nur nach meinem von mir vorgestellten Konzept verwirklichen. Wenn es nur Wiederspruch gibt, will ich auch nicht weiter für das Projekt kämpfen".
Gemeinde will noch abwarten
In der Gemeinde wartet man unterdessen noch ab, ob es nicht doch noch einen Einspruch gegen den ablehnenden Bescheid des Bürgermeisters gibt. Beeinsprucht niemand den Bescheid wird er in acht Tagen rechtskräftig.
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Religiöse/Rassistische Diskriminierung in Serfau
Die folgende Pressemeldung der Südddeutschen Zeitung, Magazin 44/2010 ist zwar OT, aber doch relevant für uns, weil sie eine Haltung eines Teils der Tiroler Bevölkerung beschreibt, unter der vor allem ausländische SW in Tirol möglicherweise zu leiden haben. In weiterer Folge könnte diese Haltung letztlich auch zur SW-feindlichen Prostitutions-Politik des Landes beitragen.
In Serfau wurde ein Nachtportier entlassen, weil er jüdische Touristen aus den Niederlanden ins Hotel eingelassen hat und ihnen ein freies Zimmer geben wollte (es waren drei Zimmer für Gäste bezugsfertig, die ohne Reservierung in der Nacht anreisen). Die Religionszugehörigkeit der Touristen war an der Kipa zu erkennen. Der Hotelier hat sie bemerkt, als er gerade im Weggehen war und empört an der Rezeption angerufen: "Sind die jetzt draußen? Ich will hier keine Juden haben." Die Touristen werden des Hotels verwiesen, am nächsten Tag wird auch der Nachtportier entlassen.
In Serfau wurde ein Nachtportier entlassen, weil er jüdische Touristen aus den Niederlanden ins Hotel eingelassen hat und ihnen ein freies Zimmer geben wollte (es waren drei Zimmer für Gäste bezugsfertig, die ohne Reservierung in der Nacht anreisen). Die Religionszugehörigkeit der Touristen war an der Kipa zu erkennen. Der Hotelier hat sie bemerkt, als er gerade im Weggehen war und empört an der Rezeption angerufen: "Sind die jetzt draußen? Ich will hier keine Juden haben." Die Touristen werden des Hotels verwiesen, am nächsten Tag wird auch der Nachtportier entlassen.
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15.11.2010
Lizenz für viertes Innsbrucker Bordell in Sicht
In Innsbruck wird es demnächst eine weitere Bordell-Lizenz geben. Der Bescheid ist jedenfalls vor der Ausfertigung, heißt es bei der zuständigen Bundespolizeidirektion, und er fällt voraussichtlich positiv aus.
Gebäude muss noch errichtet werden
Drei Bordell-Standorte gibt es derzeit in Innsbruck, ein vierter kommt innerhalb der nächsten zwei Jahre voraussichtlich im Gewerbegebiet Rossau dazu. Das Ansuchen dafür soll demnächst grünes Licht bekommen. Allerdings muss das Gebäude dafür noch errichtet werden. Sobald die Genehmigung vorliegt, hat der Betreiber zwei Jahre Zeit, das Bordell aufzusperren, sonst verfällt die Lizenz.
Bedenken bei Standort Grassmayrkreuzung
Das Verfahren für ein weiteres neues Bordell im Bereich Grassmayrkreuzung bei der Olympiabrücke ist dagegen noch offen. In der Nähe zum geplanten Standort gibt es einen Spielplatz. Laut Polizeidirektor Thomas Angermair ist das ein möglicher Hinderungsgrund. Bedenken gibt es auch wegen benachbarter Wohnhäuser.
Der Betreiber dürfte jetzt weiter verhandeln, um zu einer Lösung zu kommen. Ob ein weiteres Bordell, es wäre das fünfte in Innsbruck, an diesem Standort realisiert werden kann, muss das weitere Verfahren zeigen.
http://tirol.orf.at/stories/481704/
Lizenz für viertes Innsbrucker Bordell in Sicht
In Innsbruck wird es demnächst eine weitere Bordell-Lizenz geben. Der Bescheid ist jedenfalls vor der Ausfertigung, heißt es bei der zuständigen Bundespolizeidirektion, und er fällt voraussichtlich positiv aus.
Gebäude muss noch errichtet werden
Drei Bordell-Standorte gibt es derzeit in Innsbruck, ein vierter kommt innerhalb der nächsten zwei Jahre voraussichtlich im Gewerbegebiet Rossau dazu. Das Ansuchen dafür soll demnächst grünes Licht bekommen. Allerdings muss das Gebäude dafür noch errichtet werden. Sobald die Genehmigung vorliegt, hat der Betreiber zwei Jahre Zeit, das Bordell aufzusperren, sonst verfällt die Lizenz.
Bedenken bei Standort Grassmayrkreuzung
Das Verfahren für ein weiteres neues Bordell im Bereich Grassmayrkreuzung bei der Olympiabrücke ist dagegen noch offen. In der Nähe zum geplanten Standort gibt es einen Spielplatz. Laut Polizeidirektor Thomas Angermair ist das ein möglicher Hinderungsgrund. Bedenken gibt es auch wegen benachbarter Wohnhäuser.
Der Betreiber dürfte jetzt weiter verhandeln, um zu einer Lösung zu kommen. Ob ein weiteres Bordell, es wäre das fünfte in Innsbruck, an diesem Standort realisiert werden kann, muss das weitere Verfahren zeigen.
http://tirol.orf.at/stories/481704/
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"Unverletzlichkeit der Wohnung" nicht für SW
17.11.2010
Tiroler Landtag schafft Hausrecht ab
Landespolizeigesetz macht Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl möglich
Das Hausrecht ist in Österreich ein besonders geschütztes Grundrecht. Dazu gehört, dass es ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl keine Erstürmung von Wohnungen geben darf. Das heute im Tiroler Landtag mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Liste FRITZ beschlossene Tiroler Landespolizeigesetz setzt dieses Grundrecht außer Kraft. Gebäude und Räume, die „dem Anschein nach der gesetzwidrigen Ausübung der Prostitution dienen“, dürfen von der Polizei jederzeit betreten werden. „Die Eigentümer oder Mieter dieser Gebäude oder Räume sind verpflichtet, das Betreten ihrer Gebäude oder Räume zu dulden. Die Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt ist zulässig“ heißt es im Gesetz.
„Es braucht nicht einmal mehr einen begründeten Verdacht. Und richterlichen Durchsuchungsbefehl sowieso keinen. Es reicht schon der pure Anschein“, ist der GRÜNE Landtagsabgeordnete Gebi Mair entrüstet. Dies sei ein Tiefpunkt im Verständnis der menschlichen Grundrechte, wenn derart massive polizeiliche Eingriffe in Grundrechte schon im Verwaltungsrecht möglich seien. Die Privatsphäre von BürgerInnen müsse vor polizeilicher Übermacht geschützt werden, ist er überzeugt.
Auch inhaltlich hatten die GRÜNEN im Landtag harsche Kritik am Gesetz geübt. Die Abgeordnete Christine Baur sprach davon, dass das Gesetz frauenfeindlich sei. Die Rechte von Menschen in der Sexarbeit blieben durch das Gesetz nämlich weiterhin schwach, die Rolle von Zuhältern würde gestärkt. „Immer noch gibt es die unselige Bedarfsprüfung von Bordellen durch die Gemeinde. Nun noch verstärkt dadurch, dass der jeweilige Gemeinderat eine Verordnung über das Verhalten von Bordellbesuchern, Einrichtung und Ausstattung der Räume erlassen muss. Ich wünsche mir stattdessen mehr Rechte für SexarbeiterInnen und eine Legalisierung, die ihre Position stärkt.“
http://www.imzoom.info/article.php/20101117161755631
Tiroler Landtag schafft Hausrecht ab
Landespolizeigesetz macht Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl möglich
Das Hausrecht ist in Österreich ein besonders geschütztes Grundrecht. Dazu gehört, dass es ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl keine Erstürmung von Wohnungen geben darf. Das heute im Tiroler Landtag mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Liste FRITZ beschlossene Tiroler Landespolizeigesetz setzt dieses Grundrecht außer Kraft. Gebäude und Räume, die „dem Anschein nach der gesetzwidrigen Ausübung der Prostitution dienen“, dürfen von der Polizei jederzeit betreten werden. „Die Eigentümer oder Mieter dieser Gebäude oder Räume sind verpflichtet, das Betreten ihrer Gebäude oder Räume zu dulden. Die Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt ist zulässig“ heißt es im Gesetz.
„Es braucht nicht einmal mehr einen begründeten Verdacht. Und richterlichen Durchsuchungsbefehl sowieso keinen. Es reicht schon der pure Anschein“, ist der GRÜNE Landtagsabgeordnete Gebi Mair entrüstet. Dies sei ein Tiefpunkt im Verständnis der menschlichen Grundrechte, wenn derart massive polizeiliche Eingriffe in Grundrechte schon im Verwaltungsrecht möglich seien. Die Privatsphäre von BürgerInnen müsse vor polizeilicher Übermacht geschützt werden, ist er überzeugt.
Auch inhaltlich hatten die GRÜNEN im Landtag harsche Kritik am Gesetz geübt. Die Abgeordnete Christine Baur sprach davon, dass das Gesetz frauenfeindlich sei. Die Rechte von Menschen in der Sexarbeit blieben durch das Gesetz nämlich weiterhin schwach, die Rolle von Zuhältern würde gestärkt. „Immer noch gibt es die unselige Bedarfsprüfung von Bordellen durch die Gemeinde. Nun noch verstärkt dadurch, dass der jeweilige Gemeinderat eine Verordnung über das Verhalten von Bordellbesuchern, Einrichtung und Ausstattung der Räume erlassen muss. Ich wünsche mir stattdessen mehr Rechte für SexarbeiterInnen und eine Legalisierung, die ihre Position stärkt.“
http://www.imzoom.info/article.php/20101117161755631
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Forts.:
Grundrecht der "Unverletzlichkeit der Wohnung / My Home is my Castle" gilt für Sexworker NICHT.
Hierzu sollte eine Sexworker Presseerklärung verfasst und verbreitet werden, wo auch ein Link zu unserer UN-Eingabe zur Lage in Österreich mit angehängt wird. Evt. hat ja jemand Zeit und Lust dazu...
Hierzu sollte eine Sexworker Presseerklärung verfasst und verbreitet werden, wo auch ein Link zu unserer UN-Eingabe zur Lage in Österreich mit angehängt wird. Evt. hat ja jemand Zeit und Lust dazu...
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 19.11.2010, 00:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Es ist erstaunlich, welches Grundrechtsverständis der Tiroler Landtag hat: Eben erst hat der Verfassungsgerichtshof das absolute Werbeverbot für Bordelle als verfassungswidrig aufgehoben (Link zum Erkenntnis G218/09 vom 23.09.2010) - und nun kommt schon das nächste Gesetz als Kandidat für eine Grundrechtsbeschwerde.
Wo der Landtag die Lage richtig einschätzt, ist das Hausrecht: Das ist praktisch totes Recht, weil der Verfassungsgerichtshof in der Vergangenheit den Begriff der Hausdurchsuchung so eng gefasst hat.
Relevant ist aber Art 8 EMRK im Verfassungsrang. Mit dem Gesetz wird der Landtag zwar das Eindringen von Polizei in eine Wohnung gesetzlich erlauben - damit sind aber noch nicht alle Voraussetzungen zur Anwendung des Gesetzes erfüllt, die Art 8 EMRK vorschreibt: Das Eindringen muss in jedem Einzelfall verhältnismäßig in einer demokratischen Gesellschaft sein, um zumindest eines oder mehrere der dort aufgezählten Ziele zu erfüllen. Da ähnliche Bestimmungen z.B. auch in Salzburg und Wien gelten, ist man sich dort möglicherweise auch der Problematik bewusst, weswegen dieses Recht zur Nachschau nach meinem Wissen nur bei etablierten Bordellen angewandt wird, wo dies das Gewerberecht ohnehin zulässt. Denn wo ein Eingriff in die Achtung der Wohnung wegen des bloßen Verdachts auf Prostitution nur dem Schutz der öffentlichen Ordnung und Moral dienen soll, gelten besonders strenge Maßstäbe (pressing social need im Fall Dudgeon gg UK, 22.10.1981, paras 51, 52, 60). Wenn eine Wohnung auch privat genutzt wird, wäre das Eindringen für die bloße Aufklärung von Verwaltungsdelikten jedenfalls eine Verletzung von Art 8 EMRK, selbst wenn der Verdacht begründet ist und es eine (im Gesetz nicht vorgesehene) richterliche Anordnung gäbe (Buck gg Deutschland, 28.04.2005, paras 47, 51).
Ich sehe keine Möglichkeit, die Bestimmungen dieser Landesgesetze anders verfassungskonform auszulegen, als auf ihre Anwendung zu verzichten. Sobald sich Polizei auf die Bestimmungen der Landesgesetze in Tirol oder Wien oder Salzburg beruft, um in eine private Wohnung einzufringen, hat die Betroffene die Legitimation, den Verfassungsgerichtshof wegen der Verletzung von Grundrechten und wegen der Anwendung eines verfassungswidrigen Landesgesetzes anzurufen und so ein Gesetzprüfungsverfahren zu initiieren. Die Chancen sind gut, dass dann diese Bestimmung aufgehoben wird, oder in Folge Österreich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der Verletzung von Art 8 EMRK verurteilt wird. Die Chancen dafür sind umso höher, als sich die internationale Gemeinschaft immer mehr bewusst wird, dass die Rechte der SW zu schützen sind.
PS. Dringender Aufruf: Um uns bei einer allfälligen Stellungnahme nicht durch Unkenntnis zu blamieren: Ist jemand in Wien ab 2004 oder Salzburg ab 2003 in der privaten Wohnung von der Polizei wegen des Verdachts auf Prostitution besucht worden?
Wo der Landtag die Lage richtig einschätzt, ist das Hausrecht: Das ist praktisch totes Recht, weil der Verfassungsgerichtshof in der Vergangenheit den Begriff der Hausdurchsuchung so eng gefasst hat.
Relevant ist aber Art 8 EMRK im Verfassungsrang. Mit dem Gesetz wird der Landtag zwar das Eindringen von Polizei in eine Wohnung gesetzlich erlauben - damit sind aber noch nicht alle Voraussetzungen zur Anwendung des Gesetzes erfüllt, die Art 8 EMRK vorschreibt: Das Eindringen muss in jedem Einzelfall verhältnismäßig in einer demokratischen Gesellschaft sein, um zumindest eines oder mehrere der dort aufgezählten Ziele zu erfüllen. Da ähnliche Bestimmungen z.B. auch in Salzburg und Wien gelten, ist man sich dort möglicherweise auch der Problematik bewusst, weswegen dieses Recht zur Nachschau nach meinem Wissen nur bei etablierten Bordellen angewandt wird, wo dies das Gewerberecht ohnehin zulässt. Denn wo ein Eingriff in die Achtung der Wohnung wegen des bloßen Verdachts auf Prostitution nur dem Schutz der öffentlichen Ordnung und Moral dienen soll, gelten besonders strenge Maßstäbe (pressing social need im Fall Dudgeon gg UK, 22.10.1981, paras 51, 52, 60). Wenn eine Wohnung auch privat genutzt wird, wäre das Eindringen für die bloße Aufklärung von Verwaltungsdelikten jedenfalls eine Verletzung von Art 8 EMRK, selbst wenn der Verdacht begründet ist und es eine (im Gesetz nicht vorgesehene) richterliche Anordnung gäbe (Buck gg Deutschland, 28.04.2005, paras 47, 51).
Ich sehe keine Möglichkeit, die Bestimmungen dieser Landesgesetze anders verfassungskonform auszulegen, als auf ihre Anwendung zu verzichten. Sobald sich Polizei auf die Bestimmungen der Landesgesetze in Tirol oder Wien oder Salzburg beruft, um in eine private Wohnung einzufringen, hat die Betroffene die Legitimation, den Verfassungsgerichtshof wegen der Verletzung von Grundrechten und wegen der Anwendung eines verfassungswidrigen Landesgesetzes anzurufen und so ein Gesetzprüfungsverfahren zu initiieren. Die Chancen sind gut, dass dann diese Bestimmung aufgehoben wird, oder in Folge Österreich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der Verletzung von Art 8 EMRK verurteilt wird. Die Chancen dafür sind umso höher, als sich die internationale Gemeinschaft immer mehr bewusst wird, dass die Rechte der SW zu schützen sind.
PS. Dringender Aufruf: Um uns bei einer allfälligen Stellungnahme nicht durch Unkenntnis zu blamieren: Ist jemand in Wien ab 2004 oder Salzburg ab 2003 in der privaten Wohnung von der Polizei wegen des Verdachts auf Prostitution besucht worden?
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18.11.2010
Gebi Mair bloggt
Sexarbeit im Tiroler Landtag
In der gestrigen Landtagssitzung wurde das Landespolizeigesetz verhandelt. Darin geht es um die Regelungen zur Sexarbeit in Tirol. Wir Grüne haben dafür lobbyiert, dass der Straßenstrich legalisiert wird. Derzeit war Sexarbeit in Tirol nämlich nur in genehmigten Bordellen erlaubt, ansonsten verboten. Die Realität sieht natürlich anders aus, einen Straßenstrich gibt es nicht nur in Innsbruck und Massagesalons gibt es im ganzen Land.
...... http://gebimair.blogspot.com/2010/11/se ... ndtag.html
Gebi Mair bloggt
Sexarbeit im Tiroler Landtag
In der gestrigen Landtagssitzung wurde das Landespolizeigesetz verhandelt. Darin geht es um die Regelungen zur Sexarbeit in Tirol. Wir Grüne haben dafür lobbyiert, dass der Straßenstrich legalisiert wird. Derzeit war Sexarbeit in Tirol nämlich nur in genehmigten Bordellen erlaubt, ansonsten verboten. Die Realität sieht natürlich anders aus, einen Straßenstrich gibt es nicht nur in Innsbruck und Massagesalons gibt es im ganzen Land.
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Damit dieser wichtige Aufruf nicht verloren geht hier nochmals als Zitat:


Liebe Grüße NinaLycisca hat geschrieben: Dringender Aufruf: Um uns bei einer allfälligen Stellungnahme nicht durch Unkenntnis zu blamieren: Ist jemand in Wien ab 2004 oder Salzburg ab 2003 in der privaten Wohnung von der Polizei wegen des Verdachts auf Prostitution besucht worden?
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06.12.2010
Justizbedienstete verriet Razzia
Zu zehn Monaten bedingter Haft und 1200 Euro Geldstrafe wurde eine einstige Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft verurteilt.
Innsbruck – Im Mai traf es viele Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Innsbruck bis ins Mark. Musste die Polizei doch über eine schon länger laufende Telefon überwachung feststellen, dass ausgerechnet eine Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft über eine bevorstehende Hausdurchsuchung das Rotlichtmilieu vorsorglich informiert hatte. Zwar konnten die Fahnder die Frau dabei nicht direkt abhören, konnten aufgrund der Gespräche der Verdächtigen aber eindeutig auf die Razzia-Informantin schließen. Seit über 20 Jahren zählte die Frau zum Gerichtspersonal des Landesgerichtes und war fast jedem Tiroler Verteidiger bekannt.
Ihr oberster Dienstherr, der leitende Oberstaatsanwalt Kurt Spitzer, musste sie daraufhin dennoch gleich fristlos entlassen.
„Da die Mitarbeiterin Vertragsbedienstete war, konnten wir sie dienstrechtlich nicht suspendieren, sondern mussten gleich die fristlose Entlassung aussprechen“, bestätigte dazu am Freitag Oberstaatsanwalt Richard Freyschlag auf Anfrage der TT, nachdem der Frau zuvor von der Korruptionsstaatsanwaltschaft am Innsbrucker Landesgericht der Prozess gemacht wurde. Dazu reiste Eberhard Pieber, stellvertretender Leiter der Wiener Korruptionsbehörde, an. Ein Novum in der Tiroler Justizgeschichte.
Außerhalb des normalen Prozessprogramms der Innsbrucker Staatsanwaltschaft führte dann Richterin Verena Offer den Justizprozess gegen die auch ihr wohl bekannte Angeklagte und einen Bekannten der Frau. Letztlich lautete die Verurteilung für den Razzia-Verrat dann auf zehn Monate bedingte Haft und 1200 Euro Geldstrafe wegen Amtsmissbrauchs. Der Bekannte wurde wegen falscher Beweisaussage vor der Polizei zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Weitere Disziplinarmaßnahmen drohen nicht.
http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/%C3% ... razzia.csp
Justizbedienstete verriet Razzia
Zu zehn Monaten bedingter Haft und 1200 Euro Geldstrafe wurde eine einstige Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft verurteilt.
Innsbruck – Im Mai traf es viele Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Innsbruck bis ins Mark. Musste die Polizei doch über eine schon länger laufende Telefon überwachung feststellen, dass ausgerechnet eine Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft über eine bevorstehende Hausdurchsuchung das Rotlichtmilieu vorsorglich informiert hatte. Zwar konnten die Fahnder die Frau dabei nicht direkt abhören, konnten aufgrund der Gespräche der Verdächtigen aber eindeutig auf die Razzia-Informantin schließen. Seit über 20 Jahren zählte die Frau zum Gerichtspersonal des Landesgerichtes und war fast jedem Tiroler Verteidiger bekannt.
Ihr oberster Dienstherr, der leitende Oberstaatsanwalt Kurt Spitzer, musste sie daraufhin dennoch gleich fristlos entlassen.
„Da die Mitarbeiterin Vertragsbedienstete war, konnten wir sie dienstrechtlich nicht suspendieren, sondern mussten gleich die fristlose Entlassung aussprechen“, bestätigte dazu am Freitag Oberstaatsanwalt Richard Freyschlag auf Anfrage der TT, nachdem der Frau zuvor von der Korruptionsstaatsanwaltschaft am Innsbrucker Landesgericht der Prozess gemacht wurde. Dazu reiste Eberhard Pieber, stellvertretender Leiter der Wiener Korruptionsbehörde, an. Ein Novum in der Tiroler Justizgeschichte.
Außerhalb des normalen Prozessprogramms der Innsbrucker Staatsanwaltschaft führte dann Richterin Verena Offer den Justizprozess gegen die auch ihr wohl bekannte Angeklagte und einen Bekannten der Frau. Letztlich lautete die Verurteilung für den Razzia-Verrat dann auf zehn Monate bedingte Haft und 1200 Euro Geldstrafe wegen Amtsmissbrauchs. Der Bekannte wurde wegen falscher Beweisaussage vor der Polizei zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Weitere Disziplinarmaßnahmen drohen nicht.
http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/%C3% ... razzia.csp
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Ungewünschte Kooperation Staatsanwaltschaft-Rotlicht
Und dann ist es auch noch eine weibliche Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft Insbruck, die mit den Rotlichtbetrieben zusammengearbeitet hat.Ein Novum in der Tiroler Justizgeschichte.
Leider erfahren wir nichts über ihre Motivation.
War ihr Beweggrund gar Mitleid mit ihren Geschlechtsgenossinen angesichts der menschenrechtlich höchst fragwürdigen Gewaltverhältnisse, die bei Razzien zu beobachten sind? In Frankfurt sind seinerzeit Sexworker bei Polizeirazzien aus dem Bordellfenster in den Tod gesprungen.
Wer war die Bekannte? Eine Prostitutionskundin, eine Sexarbeiterin?
Ferner war der "Wert" ihrer Informationen evt. wesentlich höher, als die ausgesprochenen Strafen?
Interessant, worauf stattdessen der Gerichtsreporter seinen Berichterstattungsschwerpunkt legt (Behördeninterna, Dienstrecht)...
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09.02.2011
Polizeidirektion genehmigt weiteres Bordell
Im Sommer 2012 soll in Innsbruck das insgesamt vierte Bordell seine Pforten öffnen. Der Betreiber spricht von einem neuartigen Konzept.
Innsbruck – „Eines kann ich jetzt schon sagen. Das Konzept für das neue Bordell wird einzigartig in Tirol sein“, erklärt der Betreiber des Millionenprojekts, ein bekannter Innsbrucker Gastronom. Details will der Geschäftsmann allerdings noch nicht verraten. „Ich kann nur versprechen, dass die Preise nicht übertrieben sein werden. Ich peile die goldene Mitte an.“
Fest steht, dass das Konzept recht überzeugend sein muss. Immerhin gelang es dem Wirt als erstem Antragsteller seit acht Jahren, von der Polizeidirektion eine Genehmigung für ein neues Bordell zu erhalten. „Wir haben uns im Dezember nach einem aufwändigen Bewilligungsverfahren entschieden, grünes Licht zu geben“, bestätigt Innsbrucks Polizeidirektor Thomas Angermair.
Für den Betreiber der krönende Abschluss einer langen Vorbereitungszeit – „seit zwei Jahren arbeite ich an den Plänen“. Wie der Gastronom versichert, „war auch die kürzlich verstorbene Bürgermeisterin Hilde Zach sehr angetan von meinen Ideen. Sie forderte mich zum Weitermachen auf.“
Standort für das Bordell wird der Stadtteil Rossau sein. „Wenn alles klappt, wollen wir im kommenden Sommer mit dem Bau beginnen. Die Eröffnung ist für den Sommer 2012 geplant“, so der Wirt.
Laut Polizeidirektor Angermair gibt‘s einen weiteren Antrag für eine Bordellgenehmigung in Innsbruck. „In diesem Fall ist die Entscheidung noch ausständig.“
Das seit Jänner geltende neue Landespolizeigesetz dürfte die Realisierung von Bordellprojekten etwas erleichtern: „Ab jetzt ist bei der Bedarfsprüfung das etwaige Vorhandensein eines illegalen Rotlichtmilieus zu berücksichtigen. Auch der Tourismus spielt eine Rolle“, erklärt Angermair: „Das heißt aber bei Weitem nicht, dass in Zukunft jedes Projekt genehmigt wird. Wildwuchs wollen wir keinen.“
http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/%C3% ... ordell.csp
Polizeidirektion genehmigt weiteres Bordell
Im Sommer 2012 soll in Innsbruck das insgesamt vierte Bordell seine Pforten öffnen. Der Betreiber spricht von einem neuartigen Konzept.
Innsbruck – „Eines kann ich jetzt schon sagen. Das Konzept für das neue Bordell wird einzigartig in Tirol sein“, erklärt der Betreiber des Millionenprojekts, ein bekannter Innsbrucker Gastronom. Details will der Geschäftsmann allerdings noch nicht verraten. „Ich kann nur versprechen, dass die Preise nicht übertrieben sein werden. Ich peile die goldene Mitte an.“
Fest steht, dass das Konzept recht überzeugend sein muss. Immerhin gelang es dem Wirt als erstem Antragsteller seit acht Jahren, von der Polizeidirektion eine Genehmigung für ein neues Bordell zu erhalten. „Wir haben uns im Dezember nach einem aufwändigen Bewilligungsverfahren entschieden, grünes Licht zu geben“, bestätigt Innsbrucks Polizeidirektor Thomas Angermair.
Für den Betreiber der krönende Abschluss einer langen Vorbereitungszeit – „seit zwei Jahren arbeite ich an den Plänen“. Wie der Gastronom versichert, „war auch die kürzlich verstorbene Bürgermeisterin Hilde Zach sehr angetan von meinen Ideen. Sie forderte mich zum Weitermachen auf.“
Standort für das Bordell wird der Stadtteil Rossau sein. „Wenn alles klappt, wollen wir im kommenden Sommer mit dem Bau beginnen. Die Eröffnung ist für den Sommer 2012 geplant“, so der Wirt.
Laut Polizeidirektor Angermair gibt‘s einen weiteren Antrag für eine Bordellgenehmigung in Innsbruck. „In diesem Fall ist die Entscheidung noch ausständig.“
Das seit Jänner geltende neue Landespolizeigesetz dürfte die Realisierung von Bordellprojekten etwas erleichtern: „Ab jetzt ist bei der Bedarfsprüfung das etwaige Vorhandensein eines illegalen Rotlichtmilieus zu berücksichtigen. Auch der Tourismus spielt eine Rolle“, erklärt Angermair: „Das heißt aber bei Weitem nicht, dass in Zukunft jedes Projekt genehmigt wird. Wildwuchs wollen wir keinen.“
http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/%C3% ... ordell.csp
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26.07.2011
Landeck
Antragsteller fordert rasche Entscheidung zu Bordell
Auch nach Fristende gibt es keine Entscheidung zum Bordell in Fließ. Der Antragsteller fordert nun, dass die Gemeinde aktiv wird.
Fließ – Sechs Monate hat ein Bürgermeister Zeit, um einen Antrag für ein Bordell zu bewilligen oder abzulehnen – in Fließ bekommt dieser Zeitrahmen jetzt besonderes Gewicht. Dort ist die Frist bereits Mitte Juni verstrichen, ohne dass es in Sachen Bordell eine Entscheidung gegeben hätte. Seit letztem Jahr schwebt der Antrag für das erste Bordell in der Region wie ein Damoklesschwert über der drittgrößten Gemeinde im Bezirk Landeck.
Der Antragsteller beharrt inzwischen auf seinem Recht und hat einen Devolutionsantrag gestellt, um das Verfahren zu beschleunigen, berichtete Bürgermeister Hans-Peter Bock in der vergangenen Gemeinderatssitzung.
Das Skurrile an der Geschichte: Die Verzögerung passt auch Bock nicht recht. „Ich hätte die Geschichte selbst gern vom Tisch“, betont er. Tatsächlich liege die Stellungnahme, auf die der Antragsteller so dringend besteht, praktisch ausformuliert in seiner Schublade.
Grund für die Fristüberschreitung sei ein Besichtigungstermin, auf den der Interessent für das Bordell bestanden hatte. Unglücklicherweise hat sich das Treffen, das der Bürgermeister abwarten wollte, dann auch noch verschoben, führt Bock aus. Da flatterte ihm plötzlich das Schreiben ins Haus, in dem gefordert wurde, dass der Antrag an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet wird. Er wäre damit nicht mehr Sache des Bürgermeisters, der sich derzeit noch mit seinem Anwalt über die weiteren Schritte berät.
Für Bock ist wichtig, dass die Frage, ob es im Fließer Ortsteil Nesselgarten demnächst ein Bordell geben soll, so bald wie möglich auf den Tisch kommt.
Auffassungsunterschiede gibt es darüber, wer in nächster Instanz tätig werden muss. Während der Bordellbetreiber laut Bock eine Entscheidung im Gemeinderat fordert, ist für Bezirkshauptmannstellvertreter Siggi Geiger die Rechtslage sonnenklar: „Es ist der Gemeindevorstand, der all die Punkte übernimmt, die der Bürgermeister nicht erledigt hat.“
Der Devolutionsantrag war übrigens nicht die einzige Überraschung für den Bürgermeister. Der Antragsteller für das Bordell habe den ersten Standort – die Fließerau – zugunsten des neuen, wenige Kilometer entfernten in Nesselgarten inzwischen zur Gänze aufgegeben, berichtet er. Dort will der Interessent ins ehemalige HaHo-Gebäude einziehen, so Bock. Im Dezember hatte er seinen ursprünglichen Antrag für einen Saunaclub um diesen Standort ausgeweitet. „Er sieht dort bessere Chancen“, betont der Bürgermeister. Inzwischen soll es aber auch Anfragen für ein Objekt in Urgen geben.
http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/%C3% ... ordell.csp
Landeck
Antragsteller fordert rasche Entscheidung zu Bordell
Auch nach Fristende gibt es keine Entscheidung zum Bordell in Fließ. Der Antragsteller fordert nun, dass die Gemeinde aktiv wird.
Fließ – Sechs Monate hat ein Bürgermeister Zeit, um einen Antrag für ein Bordell zu bewilligen oder abzulehnen – in Fließ bekommt dieser Zeitrahmen jetzt besonderes Gewicht. Dort ist die Frist bereits Mitte Juni verstrichen, ohne dass es in Sachen Bordell eine Entscheidung gegeben hätte. Seit letztem Jahr schwebt der Antrag für das erste Bordell in der Region wie ein Damoklesschwert über der drittgrößten Gemeinde im Bezirk Landeck.
Der Antragsteller beharrt inzwischen auf seinem Recht und hat einen Devolutionsantrag gestellt, um das Verfahren zu beschleunigen, berichtete Bürgermeister Hans-Peter Bock in der vergangenen Gemeinderatssitzung.
Das Skurrile an der Geschichte: Die Verzögerung passt auch Bock nicht recht. „Ich hätte die Geschichte selbst gern vom Tisch“, betont er. Tatsächlich liege die Stellungnahme, auf die der Antragsteller so dringend besteht, praktisch ausformuliert in seiner Schublade.
Grund für die Fristüberschreitung sei ein Besichtigungstermin, auf den der Interessent für das Bordell bestanden hatte. Unglücklicherweise hat sich das Treffen, das der Bürgermeister abwarten wollte, dann auch noch verschoben, führt Bock aus. Da flatterte ihm plötzlich das Schreiben ins Haus, in dem gefordert wurde, dass der Antrag an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet wird. Er wäre damit nicht mehr Sache des Bürgermeisters, der sich derzeit noch mit seinem Anwalt über die weiteren Schritte berät.
Für Bock ist wichtig, dass die Frage, ob es im Fließer Ortsteil Nesselgarten demnächst ein Bordell geben soll, so bald wie möglich auf den Tisch kommt.
Auffassungsunterschiede gibt es darüber, wer in nächster Instanz tätig werden muss. Während der Bordellbetreiber laut Bock eine Entscheidung im Gemeinderat fordert, ist für Bezirkshauptmannstellvertreter Siggi Geiger die Rechtslage sonnenklar: „Es ist der Gemeindevorstand, der all die Punkte übernimmt, die der Bürgermeister nicht erledigt hat.“
Der Devolutionsantrag war übrigens nicht die einzige Überraschung für den Bürgermeister. Der Antragsteller für das Bordell habe den ersten Standort – die Fließerau – zugunsten des neuen, wenige Kilometer entfernten in Nesselgarten inzwischen zur Gänze aufgegeben, berichtet er. Dort will der Interessent ins ehemalige HaHo-Gebäude einziehen, so Bock. Im Dezember hatte er seinen ursprünglichen Antrag für einen Saunaclub um diesen Standort ausgeweitet. „Er sieht dort bessere Chancen“, betont der Bürgermeister. Inzwischen soll es aber auch Anfragen für ein Objekt in Urgen geben.
http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/%C3% ... ordell.csp
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
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RE: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
Illegale Bordelle in Tirol ausgehoben
Die Polizei hat bei einer Schwerpunktkontrolle offenbar in ein Wespennest gestochen: Gleich fünf Etablissements wurden entdeckt.
Fünf Betriebe wurden ausgehoben
Im Innsbrucker Stadtteil Hötting ist die Polizei auf fünf illegale Bordelle gestoßen. Die Aktion fand im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle gegen unerlaubte Prostitution statt. Die Betriebe befanden sich in fünf Wohnungen in einem Mehrparteien-Mietshaus.
Die Etablissements wurden umgehend geschlossen, hieß es in einer Mitteilung der Bundespolizeidirektion Innsbruck am Sonntag. Vier Frauen aus Rumänien und Bulgarien zwischen 25 und 40 Jahren wurden wegen Ausübung der illegalen Prostitution angezeigt.
Die Beamten hatten die Kontrollen bereits am Freitag durchgeführt. Es gab den Verdacht, dass in dem Haus Bordellbetriebe ohne eine entsprechende Bewilligung geführt werden. Inzwischen gebe es auch Hinweise auf die Betreiber, darunter ein Tiroler. Die Ermittlungen seien aber noch am Laufen, hieß es am Sonntag.
Bereits 746 Anzeigen
Auch die Frage nach einem Mittelsmann sei noch offen, teilte ein Polizeibeamter auf Anfrage der APA mit. Gegen die verdächtigen Hintermänner soll Anzeige erstattet werden. Nach Angaben der Exekutive liegt der Strafrahmen für sie bei bis zu 36.330 Euro. Die angetroffenen Frauen wurden auch wegen Verstoß gegen das Meldegesetz angezeigt.
Im Zuge der Maßnahmen gegen illegale Prostitution habe die Polizei "mehrere Objekte in Innsbruck im Auge". Seit Anfang 2011 habe man wegen Anbahnung und Ausübung der illegalen Prostitution bereits 746 Anzeigen erstattet, hieß es.
http://kurier.at/nachrichten/4065591.php
Die Polizei hat bei einer Schwerpunktkontrolle offenbar in ein Wespennest gestochen: Gleich fünf Etablissements wurden entdeckt.
Fünf Betriebe wurden ausgehoben
Im Innsbrucker Stadtteil Hötting ist die Polizei auf fünf illegale Bordelle gestoßen. Die Aktion fand im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle gegen unerlaubte Prostitution statt. Die Betriebe befanden sich in fünf Wohnungen in einem Mehrparteien-Mietshaus.
Die Etablissements wurden umgehend geschlossen, hieß es in einer Mitteilung der Bundespolizeidirektion Innsbruck am Sonntag. Vier Frauen aus Rumänien und Bulgarien zwischen 25 und 40 Jahren wurden wegen Ausübung der illegalen Prostitution angezeigt.
Die Beamten hatten die Kontrollen bereits am Freitag durchgeführt. Es gab den Verdacht, dass in dem Haus Bordellbetriebe ohne eine entsprechende Bewilligung geführt werden. Inzwischen gebe es auch Hinweise auf die Betreiber, darunter ein Tiroler. Die Ermittlungen seien aber noch am Laufen, hieß es am Sonntag.
Bereits 746 Anzeigen
Auch die Frage nach einem Mittelsmann sei noch offen, teilte ein Polizeibeamter auf Anfrage der APA mit. Gegen die verdächtigen Hintermänner soll Anzeige erstattet werden. Nach Angaben der Exekutive liegt der Strafrahmen für sie bei bis zu 36.330 Euro. Die angetroffenen Frauen wurden auch wegen Verstoß gegen das Meldegesetz angezeigt.
Im Zuge der Maßnahmen gegen illegale Prostitution habe die Polizei "mehrere Objekte in Innsbruck im Auge". Seit Anfang 2011 habe man wegen Anbahnung und Ausübung der illegalen Prostitution bereits 746 Anzeigen erstattet, hieß es.
http://kurier.at/nachrichten/4065591.php
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
Innsbruck
17-jährige Prostituierte: Richter kritisiert Magistrat
Am Rande eines Rotlicht-Prozesses forderte ein Richter den Staatsanwalt auf, Ermittlungen gegen das Gesundheitsamt einzuleiten.
Von Thomas Hörmann
Innsbruck – „Wahnsinn, dass die Stadt Innsbruck einer 17-jährigen Prostituierten (einer Minderjährigen also; Anm.) einen Gesundheitspass ausstellt!“ Am Rande eines Rotlicht-Prozesses gegen drei ungarische Prostituierte (die TT berichtete) übte Norbert Hofer, Richter am Landesgericht, scharfe Kritik am Innsbrucker Gesundheitsamt. Mehr noch, der Vorsitzende des Schöffensenats forderte Staatsanwalt Hermann Hofer während der Urteilsverkündung auf, Ermittlungen gegen die städtische Gesundheitsbehörde einzuleiten.
Die Staatsanwaltschaft nimmt den richterlichen Ball eher vorsichtig auf: „Wir schauen uns die rechtlichen Grundlagen dieses Gesundheitszeugnisses an“, verkündet Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Nachsatz: „Ich gehe davon aus, dass ein Arzt grundsätzlich sagen kann, ob jemand krank oder gesund ist.“
Anders ausgedrückt: Ein Ermittlungsverfahren gegen Vertreter des Innsbrucker Gesundheitsamtes scheint vorerst noch nicht in Sicht.
Hans-Peter Rammer, stellvertretender Leiter des Innsbrucker Gesundheitsamtes, weist die richterliche Kritik zurück: „Unser Auftrag ist die öffentliche Gesundheitsvorsorge. Mit den Untersuchungen der Prostituierten wollen wir die Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten verhindern“, erklärt der Mediziner.
Etwa 100 Innsbrucker Prostituierte zählen zu den Stammkunden des städtischen Gesundheitsamtes. Ob die Damen im Geheimen oder offiziell in einem genehmigten Bordell arbeiten, ist für die Behörde nicht relevant. Entscheidend ist nur, ob sich die Prostituierten zu den regelmäßigen Untersuchungen einfinden. Vorgeschrieben ist eine „Standard-Untersuchung“ pro Woche, zum HIV-Test müssen die Damen im Halbjahresrhythmus antreten. Wer die Auflagen erfüllt, erhält den begehrten Gesundheitspass, der im Rotlicht-Jargon ganz lapidar „Deckel“ genannt wird.
Wer ohne diesen Deckel dem Geschäft mit der Liebe nachgeht, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Das Alter der Prostituierten spielt für das Gesundheitsamt nur eine Nebenrolle. „Wenn eine 17-Jährige auf den Strich gehen will, geht sie auf den Strich, mit oder ohne Gesundheitszeugnis“, sagt ein Insider.
Auch sei es für die Behörde schwer, das Alter der Liebesdienerinnen festzustellen. Vor allem Prostituierte aus den ehemaligen Ostblockländern verfügen oftmals über mehrere Identitäten und Ausweise.
Durchaus ein Problem, wie auch ein Polizist zugibt: „Die Qualität der Fälschungen ist bereits so hoch, dass selbst die Exekutive mitunter Mühe hat, echte von falschen Ausweisen zu unterscheiden.“
http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/%C3% ... istrat.csp
17-jährige Prostituierte: Richter kritisiert Magistrat
Am Rande eines Rotlicht-Prozesses forderte ein Richter den Staatsanwalt auf, Ermittlungen gegen das Gesundheitsamt einzuleiten.
Von Thomas Hörmann
Innsbruck – „Wahnsinn, dass die Stadt Innsbruck einer 17-jährigen Prostituierten (einer Minderjährigen also; Anm.) einen Gesundheitspass ausstellt!“ Am Rande eines Rotlicht-Prozesses gegen drei ungarische Prostituierte (die TT berichtete) übte Norbert Hofer, Richter am Landesgericht, scharfe Kritik am Innsbrucker Gesundheitsamt. Mehr noch, der Vorsitzende des Schöffensenats forderte Staatsanwalt Hermann Hofer während der Urteilsverkündung auf, Ermittlungen gegen die städtische Gesundheitsbehörde einzuleiten.
Die Staatsanwaltschaft nimmt den richterlichen Ball eher vorsichtig auf: „Wir schauen uns die rechtlichen Grundlagen dieses Gesundheitszeugnisses an“, verkündet Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Nachsatz: „Ich gehe davon aus, dass ein Arzt grundsätzlich sagen kann, ob jemand krank oder gesund ist.“
Anders ausgedrückt: Ein Ermittlungsverfahren gegen Vertreter des Innsbrucker Gesundheitsamtes scheint vorerst noch nicht in Sicht.
Hans-Peter Rammer, stellvertretender Leiter des Innsbrucker Gesundheitsamtes, weist die richterliche Kritik zurück: „Unser Auftrag ist die öffentliche Gesundheitsvorsorge. Mit den Untersuchungen der Prostituierten wollen wir die Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten verhindern“, erklärt der Mediziner.
Etwa 100 Innsbrucker Prostituierte zählen zu den Stammkunden des städtischen Gesundheitsamtes. Ob die Damen im Geheimen oder offiziell in einem genehmigten Bordell arbeiten, ist für die Behörde nicht relevant. Entscheidend ist nur, ob sich die Prostituierten zu den regelmäßigen Untersuchungen einfinden. Vorgeschrieben ist eine „Standard-Untersuchung“ pro Woche, zum HIV-Test müssen die Damen im Halbjahresrhythmus antreten. Wer die Auflagen erfüllt, erhält den begehrten Gesundheitspass, der im Rotlicht-Jargon ganz lapidar „Deckel“ genannt wird.
Wer ohne diesen Deckel dem Geschäft mit der Liebe nachgeht, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Das Alter der Prostituierten spielt für das Gesundheitsamt nur eine Nebenrolle. „Wenn eine 17-Jährige auf den Strich gehen will, geht sie auf den Strich, mit oder ohne Gesundheitszeugnis“, sagt ein Insider.
Auch sei es für die Behörde schwer, das Alter der Liebesdienerinnen festzustellen. Vor allem Prostituierte aus den ehemaligen Ostblockländern verfügen oftmals über mehrere Identitäten und Ausweise.
Durchaus ein Problem, wie auch ein Polizist zugibt: „Die Qualität der Fälschungen ist bereits so hoch, dass selbst die Exekutive mitunter Mühe hat, echte von falschen Ausweisen zu unterscheiden.“
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- Ich bin: Keine Angabe
RE: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
Landeck
Engel als Argument für Bordell
Der Antragsteller des Bordells in Fließ bleibt hartnäckig. Er argumentiert mit einem illegalen Straßenstrich in der Fließerau und einer Prostituierten namens „Secret Angel“.
Von Matthias Reichle
Fließ – Die Frau, die dem Interessenten für das Fließer Bordell ein gewichtiges Argument im Rahmen einer Bedarfsprüfung liefert, hat keinen Namen, dafür aber ein Pseudonym: „Secret Angel“. Die Prostituierte, die sich so kryptisch als Engel bezeichnet, soll in der Fließerau illegal Kunden bedient haben – es ist eine von mehreren Behauptungen, mit denen sich der Antragsteller nach über einem Jahr erstmals via Mittelsmann zu Wort meldet.
Man habe nicht mit dem Widerstand der Fließer gerechnet, betont der Mann, der anonym bleiben will (Name der Redaktion bekannt). Trotz mehreren Rückschlägen glaubt er an einen erfolgreichen Abschluss, weil er den klaren Bedarf für ein Bordell im Bezirk sieht – es wäre das erste.
Ihm liegt der Bericht eines Privatdetektivs vor, der festgestellt haben soll, dass im Bezirk Landeck verbotene Wohnungsprostitution stattfindet. „Genau in der Fließerau gibt es einen illegalen Straßenstrich“, führt der Sprecher des Bordellbetreibers weiter aus – dies sei durch mehrere Observationen im November 2010 festgestellt worden. Es handle sich um zwei Frauen – die noch bis Mai 2011 im Internet für ihren Service geworben haben sollen.
Der Hinweis kommt nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt. In der kommenden Woche wird der Fließer Gemeinderat über einen Devolutionsantrag des Antragstellers entscheiden – die TT hat berichtet. Die Begründung für den Schritt: Der Bürgermeister habe die Frist, innerhalb derer er den Bescheid für das Bordell erlassen hätte müssen, versäumt. Laut BM Bock haben die Mandatare nun zwei Möglichkeiten: selbst zu entscheiden – oder aber den Antrag zum Bürgermeister zurückzuschicken.
Es geht dabei nur noch um das Freudenhaus im Fließer Ortsteil Nesselgarten. Von der Fließerau hat sich der Antragsteller inzwischen zurückgezogen – weil der Gemeinderat den vorgeschlagenen Standort durch eine Einschränkung der Widmung „torpediert“ habe. Der neue Standort sei nun mit „vielen Fragezeichen zu sehen“, sagt der Sprecher. Aber: Die Vermietung an Prostituierte sei keinesfalls unzulässig.
Im Gegensatz zur Au, wo noch ein Saunaclub mit 10 bis 15 Frauen geplant war, sollen die Prostituierten in Nesselgarten selbstständig arbeiten. Man geht von weniger als zehn Frauen und 30 Besuchern pro Tag aus.
Das HaHo-Gebäude, das derzeit im Gespräch ist, ist äußerst umstritten: Bei den ersten Besprechungen 2009/2010 habe der Bordellbetreiber den Standort nach Bedenken des Bürgermeisters sofort fallen gelassen. Nun ist man auf den Platz zurückgekommen.
Den Widerstand in der Fließerau sieht der Bordellsprecher kritisch: auch deshalb, weil man der Gemeinde in Nesselgarten kein Mitspracherecht mehr gibt – und weil dort keine Kommunalsteuern abfallen würden. Man rechnet mit 5000 Euro pro Monat.
„Prostitution ist ein lukratives Gewerbe“, räumt er ein. Der Standort Fließ wurde gewählt, weil er ein Knotenpunkt ist. In der Stadt Landeck fand man kein geeignetes Gebiet. Jetzt hofft man, dass man gemeinsam mit der Gemeinde eine Lösung findet. Am liebsten würde man sich mit den Mandataren zusammensetzen, um die Sache auszudiskutieren – oder aber die Gemeinde findet ein Grundstück, das sie an den Antragsteller verkauft.
Das schließt Bürgermeister Hans-Peter Bock derzeit aus. Er verweist auf die anstehende Entscheidung des Gemeinderats. In Sachen illegaler Straßenstrich ist er vorsichtig und gibt sich grüblerisch bei der Frage, wer die Inserate in Auftrag gegeben hat – obwohl er derzeit nichts ausschließen will. „Ich würde dazu neigen, dass es zum Programm des Antragstellers gehört“, betont er.
Auf Nachfrage bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck bestätigt man dort, „dass derzeit kein Strafverfahren anhängig ist“. Sensible Bereiche würden von der Polizei überwacht.
Tiroler Tageszeitung, Printausgabe vom Sa, 20.08.2011
Engel als Argument für Bordell
Der Antragsteller des Bordells in Fließ bleibt hartnäckig. Er argumentiert mit einem illegalen Straßenstrich in der Fließerau und einer Prostituierten namens „Secret Angel“.
Von Matthias Reichle
Fließ – Die Frau, die dem Interessenten für das Fließer Bordell ein gewichtiges Argument im Rahmen einer Bedarfsprüfung liefert, hat keinen Namen, dafür aber ein Pseudonym: „Secret Angel“. Die Prostituierte, die sich so kryptisch als Engel bezeichnet, soll in der Fließerau illegal Kunden bedient haben – es ist eine von mehreren Behauptungen, mit denen sich der Antragsteller nach über einem Jahr erstmals via Mittelsmann zu Wort meldet.
Man habe nicht mit dem Widerstand der Fließer gerechnet, betont der Mann, der anonym bleiben will (Name der Redaktion bekannt). Trotz mehreren Rückschlägen glaubt er an einen erfolgreichen Abschluss, weil er den klaren Bedarf für ein Bordell im Bezirk sieht – es wäre das erste.
Ihm liegt der Bericht eines Privatdetektivs vor, der festgestellt haben soll, dass im Bezirk Landeck verbotene Wohnungsprostitution stattfindet. „Genau in der Fließerau gibt es einen illegalen Straßenstrich“, führt der Sprecher des Bordellbetreibers weiter aus – dies sei durch mehrere Observationen im November 2010 festgestellt worden. Es handle sich um zwei Frauen – die noch bis Mai 2011 im Internet für ihren Service geworben haben sollen.
Der Hinweis kommt nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt. In der kommenden Woche wird der Fließer Gemeinderat über einen Devolutionsantrag des Antragstellers entscheiden – die TT hat berichtet. Die Begründung für den Schritt: Der Bürgermeister habe die Frist, innerhalb derer er den Bescheid für das Bordell erlassen hätte müssen, versäumt. Laut BM Bock haben die Mandatare nun zwei Möglichkeiten: selbst zu entscheiden – oder aber den Antrag zum Bürgermeister zurückzuschicken.
Es geht dabei nur noch um das Freudenhaus im Fließer Ortsteil Nesselgarten. Von der Fließerau hat sich der Antragsteller inzwischen zurückgezogen – weil der Gemeinderat den vorgeschlagenen Standort durch eine Einschränkung der Widmung „torpediert“ habe. Der neue Standort sei nun mit „vielen Fragezeichen zu sehen“, sagt der Sprecher. Aber: Die Vermietung an Prostituierte sei keinesfalls unzulässig.
Im Gegensatz zur Au, wo noch ein Saunaclub mit 10 bis 15 Frauen geplant war, sollen die Prostituierten in Nesselgarten selbstständig arbeiten. Man geht von weniger als zehn Frauen und 30 Besuchern pro Tag aus.
Das HaHo-Gebäude, das derzeit im Gespräch ist, ist äußerst umstritten: Bei den ersten Besprechungen 2009/2010 habe der Bordellbetreiber den Standort nach Bedenken des Bürgermeisters sofort fallen gelassen. Nun ist man auf den Platz zurückgekommen.
Den Widerstand in der Fließerau sieht der Bordellsprecher kritisch: auch deshalb, weil man der Gemeinde in Nesselgarten kein Mitspracherecht mehr gibt – und weil dort keine Kommunalsteuern abfallen würden. Man rechnet mit 5000 Euro pro Monat.
„Prostitution ist ein lukratives Gewerbe“, räumt er ein. Der Standort Fließ wurde gewählt, weil er ein Knotenpunkt ist. In der Stadt Landeck fand man kein geeignetes Gebiet. Jetzt hofft man, dass man gemeinsam mit der Gemeinde eine Lösung findet. Am liebsten würde man sich mit den Mandataren zusammensetzen, um die Sache auszudiskutieren – oder aber die Gemeinde findet ein Grundstück, das sie an den Antragsteller verkauft.
Das schließt Bürgermeister Hans-Peter Bock derzeit aus. Er verweist auf die anstehende Entscheidung des Gemeinderats. In Sachen illegaler Straßenstrich ist er vorsichtig und gibt sich grüblerisch bei der Frage, wer die Inserate in Auftrag gegeben hat – obwohl er derzeit nichts ausschließen will. „Ich würde dazu neigen, dass es zum Programm des Antragstellers gehört“, betont er.
Auf Nachfrage bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck bestätigt man dort, „dass derzeit kein Strafverfahren anhängig ist“. Sensible Bereiche würden von der Polizei überwacht.
Tiroler Tageszeitung, Printausgabe vom Sa, 20.08.2011
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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Fakten und Infos über Prostitution
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29.3.2011
Am Strich geht das Rotlicht aus
Das harte Vorgehen der Polizei zeigt Wirkung: Am Innsbrucker Südring tummeln sich immer weniger Prostituierte.
Innsbruck – Der Innsbrucker Südring verliert an Reiz. Zumindest aus Sicht der Freier, die die Liebesdienste der zuletzt immer zahlreicher werdenden Prostituierten in Anspruch nahmen. Für Kunden wird‘s schwieriger, am Innsbrucker Straßenstrich Liebe käuflich zu erwerben. Die Gründe: das geänderte Landespolizeigesetz und das rigorose Vorgehen der Behörde.
„Wir haben seit Anfang Oktober Strafen in der Gesamthöhe von 115.000 Euro verhängt, 40.000 Euro wurden auch tatsächlich bezahlt“, fasst Georg Köll vom Strafamt der Innsbrucker Polizeidirektion die Rotlichtflaute in Zahlen.
Geheimprostituierte, die zum ersten Mal am Südring erwischt werden, müssen mit 400 Euro Strafe rechnen. Beim dritten Mal „sind‘s dann schon 1000 bis 1500 Euro“, sagt Köll. Der gesetzlich mögliche Höchstbetrag liegt bei 3630 Euro.
Aber es kann noch schlimmer kommen: Die Polizeibehörde hat jetzt auch die Möglichkeit, gegen unbelehrbare Prostituierte Haftstrafen zu verhängen. Der gesetzliche Rahmen reicht bis zu vier Wochen im Polizeianhaltezentrum (Polizeigefängnis).
Mit der Höhe der Strafen stieg auch die Effizienz der Polizei: Früher mussten Polizisten eine Prostituierte beim Anbahnungsgespräch mit einem Freier ertappen. Inzwischen – nach der Novellierung des Landespolizeigesetzes – reicht‘s für einen Strafbescheid, wenn eine aufreizend gekleidete Dame ihre Nächte wiederholt am Südring-Gehsteig verbringt.
In Zahlen ausgedrückt: 2010 erstattete die Innsbrucker Polizei 284 Anzeigen wegen illegaler Prostitution, 2011 waren‘s 1725 Anzeigen.
Da die Prostituierten der Meldepflicht nicht immer nachkommen, holen Polizisten die Damen inzwischen direkt vom Südring ins Wachzimmer und überreichen dort die Strafbescheide. „Ich bin auch regelmäßig als Schnellrichter unterwegs und verhänge an Ort und Stelle die Geldstrafen“, sagt Köll.
Die Auswirkungen auf die Szene: „Viele Prostituierte kehren Innsbruck den Rücken. Oder sie bleiben nur kurz. Sobald die ersten Anzeigen kommen, sind sie weg“, weiß Köll.
http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/Nach ... ht-aus.csp
Am Strich geht das Rotlicht aus
Das harte Vorgehen der Polizei zeigt Wirkung: Am Innsbrucker Südring tummeln sich immer weniger Prostituierte.
Innsbruck – Der Innsbrucker Südring verliert an Reiz. Zumindest aus Sicht der Freier, die die Liebesdienste der zuletzt immer zahlreicher werdenden Prostituierten in Anspruch nahmen. Für Kunden wird‘s schwieriger, am Innsbrucker Straßenstrich Liebe käuflich zu erwerben. Die Gründe: das geänderte Landespolizeigesetz und das rigorose Vorgehen der Behörde.
„Wir haben seit Anfang Oktober Strafen in der Gesamthöhe von 115.000 Euro verhängt, 40.000 Euro wurden auch tatsächlich bezahlt“, fasst Georg Köll vom Strafamt der Innsbrucker Polizeidirektion die Rotlichtflaute in Zahlen.
Geheimprostituierte, die zum ersten Mal am Südring erwischt werden, müssen mit 400 Euro Strafe rechnen. Beim dritten Mal „sind‘s dann schon 1000 bis 1500 Euro“, sagt Köll. Der gesetzlich mögliche Höchstbetrag liegt bei 3630 Euro.
Aber es kann noch schlimmer kommen: Die Polizeibehörde hat jetzt auch die Möglichkeit, gegen unbelehrbare Prostituierte Haftstrafen zu verhängen. Der gesetzliche Rahmen reicht bis zu vier Wochen im Polizeianhaltezentrum (Polizeigefängnis).
Mit der Höhe der Strafen stieg auch die Effizienz der Polizei: Früher mussten Polizisten eine Prostituierte beim Anbahnungsgespräch mit einem Freier ertappen. Inzwischen – nach der Novellierung des Landespolizeigesetzes – reicht‘s für einen Strafbescheid, wenn eine aufreizend gekleidete Dame ihre Nächte wiederholt am Südring-Gehsteig verbringt.
In Zahlen ausgedrückt: 2010 erstattete die Innsbrucker Polizei 284 Anzeigen wegen illegaler Prostitution, 2011 waren‘s 1725 Anzeigen.
Da die Prostituierten der Meldepflicht nicht immer nachkommen, holen Polizisten die Damen inzwischen direkt vom Südring ins Wachzimmer und überreichen dort die Strafbescheide. „Ich bin auch regelmäßig als Schnellrichter unterwegs und verhänge an Ort und Stelle die Geldstrafen“, sagt Köll.
Die Auswirkungen auf die Szene: „Viele Prostituierte kehren Innsbruck den Rücken. Oder sie bleiben nur kurz. Sobald die ersten Anzeigen kommen, sind sie weg“, weiß Köll.
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I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
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Finde die Gesetze und Regeln wenn man in dem Gewerbe arbeiten will in Tirol unter aller Kanone ist eh scheinheilig die Gesellschaft hier dabei hat sogar die Kirche hier bei uns ein Bordell..da das Maxim Haida in einem Haus untergebracht ist dass dem Stift Wilten gehört...!! Nur wenn eine Frau in dem Gewerbe arbeiten möchte und dies nicht in einem Bordell tut dann steht man ja hier mit einem Fuß im Häffn..dabei möchte ich nicht wissen wieviele Politiker etc. solche Dienste selbst in Anspruch nehmen...!! Echt arg ...