Duldung von Wohnungsprostitution im Sperrbezirk?
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RE: Duldung von Wohnungsprostitution im Sperrbezirk?
Angelina, wenn die Stadt einen Gemeinderat eine Kommunalverwaltung hat ist dieser für das gesamte Stadtgebiet zuständig (Sperrgebiet meist das Rechts- u. Ordnungsamt oder ähnliche Bezeichnung).
Es gibt Großstädte, in denen die einzelnen Stadtbezirke jeweils ein eigenes Gremium und damit Hoheit haben.
Gruß Jupiter
Es gibt Großstädte, in denen die einzelnen Stadtbezirke jeweils ein eigenes Gremium und damit Hoheit haben.
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Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)
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RE: Duldung von Wohnungsprostitution im Sperrbezirk?
Ja das stimmt Alana, das ist mir auch schon aufgefallen. Sonst ist immer alles Sperrbezirk, nur der kleine Teil in der Verordnung nicht.
Ulm ist da wohl anders. Da kannst du wohl in nem größeren Gebiet der Tätigkeit nachgehen. Daher lieber andersrum.
Obwohl ich noch nicht alle Bereich verstanden habe. Bisher weiß ich nur, was in Söflingen zum Sperrbezirk gehört. Aber mit Absatz 1 über die Innenstadt kann ich bisher nichts anfangen. Was soll ich mit Eisenbahnbrücke und Fußweg vom Hohen Steg anfangen? Ich brauche Straßennamen. Wie soll man das als Nichtulmer verstehen?
Wie ist denn Absatz 2 genau gemeint? Gehören ALLE Teilorte die in Absatz 2 aufgezählt sind KOMPLETT zum Sperrgebiet? Hier sind eigentlich alle Teilorte aufgezählt, ausser Söflingen. Söflingen steht extra in Absatz 3.
Ulm ist da wohl anders. Da kannst du wohl in nem größeren Gebiet der Tätigkeit nachgehen. Daher lieber andersrum.
Obwohl ich noch nicht alle Bereich verstanden habe. Bisher weiß ich nur, was in Söflingen zum Sperrbezirk gehört. Aber mit Absatz 1 über die Innenstadt kann ich bisher nichts anfangen. Was soll ich mit Eisenbahnbrücke und Fußweg vom Hohen Steg anfangen? Ich brauche Straßennamen. Wie soll man das als Nichtulmer verstehen?
Wie ist denn Absatz 2 genau gemeint? Gehören ALLE Teilorte die in Absatz 2 aufgezählt sind KOMPLETT zum Sperrgebiet? Hier sind eigentlich alle Teilorte aufgezählt, ausser Söflingen. Söflingen steht extra in Absatz 3.
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RE: Duldung von Wohnungsprostitution im Sperrbezirk?
Danke Jupiter
Also in Heidenheim steht zb. in der Verordnung, die ganze Stadt inkl. der Teilorte.
In den Anderen Städten nicht. zb. Aalen da heisst es .."Es ist verboten, innerhalb der gesamten Markung der Stadt Aalen der Prostitution nachzugehen "
Deswegen dachte ich, wenn nichts von den Teilorten drinsteht in der Verordnung, zählen diese auch nicht zum Sperrbezirk.
@Maya28 da steht... Die Sperrbezirke in den Stadtteilen umfassen jeweils die im Zusammenhang bebau-ten Ortsteile von ..xxxx
ich glaub die liegen da auch noch mit drin, so versteh ich das auch.
Also in Heidenheim steht zb. in der Verordnung, die ganze Stadt inkl. der Teilorte.
In den Anderen Städten nicht. zb. Aalen da heisst es .."Es ist verboten, innerhalb der gesamten Markung der Stadt Aalen der Prostitution nachzugehen "
Deswegen dachte ich, wenn nichts von den Teilorten drinsteht in der Verordnung, zählen diese auch nicht zum Sperrbezirk.
@Maya28 da steht... Die Sperrbezirke in den Stadtteilen umfassen jeweils die im Zusammenhang bebau-ten Ortsteile von ..xxxx
ich glaub die liegen da auch noch mit drin, so versteh ich das auch.
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RE: Duldung von Wohnungsprostitution im Sperrbezirk?
Weißt du was, du hast recht Angelina.
Unter "die gesamte Markung Aalen" habe ich alles was zu Aalen gehört dazugezählt.
Aber auf der Homepage der Stadt Aalen kannst du einen speziellen Stadtplan anklicken. Hier kannst du rechts Gemarkung auswählen. Hier steht Gemarkung Aalen, Gemarkung Wasseralfingen, Gemarkung Unterkochen.... . Das gehört ja alles zu Aalen. Aber wenn in diesem Stadtplan das alles eine eigene Gemarkung ist, dann gehören diese Bereiche gar nicht zur "verbotenen Zone"?!
Ich glaub der Typ vom Ordnungsamt wird schon gernevt sein, wenn ich mich dort schon wieder melde, aber ich glaub das muss ich mal aufklären. Oder hattest du dich da schon näher erkundigt Anelina?
Ich hätte nämlich eine Wohnung in Wasseralfingen gehabt, wo der Vermieter einverstanden gewesen wäre. Die hab ich jetzt abgesagt :-(
Entweder sind wir so dumm oder die Verordnungen sind eine Wissenschaft für sich.
Unter "die gesamte Markung Aalen" habe ich alles was zu Aalen gehört dazugezählt.
Aber auf der Homepage der Stadt Aalen kannst du einen speziellen Stadtplan anklicken. Hier kannst du rechts Gemarkung auswählen. Hier steht Gemarkung Aalen, Gemarkung Wasseralfingen, Gemarkung Unterkochen.... . Das gehört ja alles zu Aalen. Aber wenn in diesem Stadtplan das alles eine eigene Gemarkung ist, dann gehören diese Bereiche gar nicht zur "verbotenen Zone"?!
Ich glaub der Typ vom Ordnungsamt wird schon gernevt sein, wenn ich mich dort schon wieder melde, aber ich glaub das muss ich mal aufklären. Oder hattest du dich da schon näher erkundigt Anelina?
Ich hätte nämlich eine Wohnung in Wasseralfingen gehabt, wo der Vermieter einverstanden gewesen wäre. Die hab ich jetzt abgesagt :-(
Entweder sind wir so dumm oder die Verordnungen sind eine Wissenschaft für sich.
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Gemarkungen sind eigenständige Orte und weil diese meist unter 35.000 Einwohner haben, ist dort das Arbeiten verboten. Auch wenn man diese zur Stadt dazu zählt, weil sie irgendwie alle aneinander hängen, sind das doch eigenständige Orte. So eine Sperrgebietsverordnung gilt somit immer für den Hauptort, ohne seine Vororte. Ein Stadtteil ist wieder was anderes, wenn sich dieser in den Stadtgrenzen der entsprechenden Stadt befindet. Fahr da mal durch, mitten in der Stadt sieht man oft ein Ortschild, Stadt zuende, neuer Ort beginnt.
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RE: Duldung von Wohnungsprostitution im Sperrbezirk?
Hab mich dort noch nicht erkundigt.
Hier steht's http://www.aalen.de/sixcms/detail.php?i ... _bereich=6
Teilorte und Stadtbezirke
Hier steht's http://www.aalen.de/sixcms/detail.php?i ... _bereich=6
Teilorte und Stadtbezirke
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Unlesbare Sperrgebietsverordnung will nur abschrecken !!!
Letztlich ist euer Problem der Verwaltungsstruktur eine Frage des kommunalen Verwaltungsrechtes, die mit einer Anfrage/Anruf beim Ordnungsamt der Stadt oder der der Stadt übergeordneten Behörde (Regierungspräsident) geklärt werden können sollte.
Es kann doch nicht sein, dass wir Sexarbeiter, um eine Sperrgebietsverordnung einer Stadt zu verstehen erst zu Fuß durch die Stadt laufen müssen, in der wir erst zukünftig einmal anreisen und arbeiten wollen, und erst ein Studium in deutschem Verwaltungsrecht abgeschlossen haben müssen...

Übersicht Sperrgebiet:
www.bit.ly/sperrgebiet
Es kann doch nicht sein, dass wir Sexarbeiter, um eine Sperrgebietsverordnung einer Stadt zu verstehen erst zu Fuß durch die Stadt laufen müssen, in der wir erst zukünftig einmal anreisen und arbeiten wollen, und erst ein Studium in deutschem Verwaltungsrecht abgeschlossen haben müssen...

Übersicht Sperrgebiet:
www.bit.ly/sperrgebiet
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 13.05.2012, 20:58, insgesamt 1-mal geändert.
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RE: Duldung von Wohnungsprostitution im Sperrbezirk?
Die Teilorte von Aalen gehören zum Sperrbezirk. Hab angefragt wegen der Audrucksweise "Markung Aalen".
Antwortet lautete:
Gem. § 1 der Verordnung ist es verboten, innerhalb der g e s a m t e n Markung der Stadt Aalen der Prostitution nachzugehen.
Natürlich gibt es verschiedene Gemarkungen, jedoch sind dies die entsprechenden Teilorte, und diese gehören insgesamt zur Stadt Aalen.
Antwortet lautete:
Gem. § 1 der Verordnung ist es verboten, innerhalb der g e s a m t e n Markung der Stadt Aalen der Prostitution nachzugehen.
Natürlich gibt es verschiedene Gemarkungen, jedoch sind dies die entsprechenden Teilorte, und diese gehören insgesamt zur Stadt Aalen.
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Google Map selber machen
Sooo jetzt zu deiner Bitte Marc.
Ich habe schon ein bisschen für die Karte gebraucht, jedoch nicht weil die Funktionen kompliziert sind. Im Gegenteil, die sind total einfach. Ich habe nur etwas gebraucht, da ich mich nicht in Ulm auskenne und erst mal alles suchen und verstehen musste, wie die Verordnung gemeint ist.
Wie man so eine Karte selbst bearbeiten kann:
www.google.de oben links auf Maps klicken.
Links auf meine Karten klicken.
Auf Erste Schritte.
Einloggen oder Google-Konto (ist kostenlos) eröffnen.
Schon wird eine Karte angezeigt. Oben gibt ihr den Ort und vielleicht die Straße die ihr sucht ein. Dann kann es losgehen.
Ihr findet oben auf der Karte drei Symbole. Eine Hand, eine Ortsmarke (sieht aus wie nie blaue Sprachblase) und eine Linie.
Mit der Hand könnt ihr die Karte hin und her verschieben.
Mit der Ortsmarke könnt ihr einfach Stellen markieren und eine Überschrift sowie Beschreibung eingeben. Bei meiner Karte habe ich jetzt die in der Verordnung genannten Straßen mit Ortsmarken markiert.
Wenn ihr auf die Linie klickt (bitte Maus gedrückt halten), dann klappen drei Funktionen auf. Linie zeichnen, Linie entlang von Straßen zeichnen und Form zeichnen.
Mit Linie zeichnen könnt ihr ganz frei irgendwo Linien zeichen. Einfach ein Linksklick auf die Karte. Mit einem Doppelklick beendet ihr das Linienzeichnen.
Mit Linie entlang von Straßen zeichnen macht ihr genau das. Ihr klickt einmal auf die Startposition in der Karte und bewegt die Maus einfach entlang der Straße. Hin und wieder müsst ihr, wenn ihr in eine andere Straße abbiegt, vorher die Stelle mit einem Mausklick markieren. Sonst kann es sein, dass die Linie sich einen anderen Weg sucht. Die Linie beendet ihr auch mit einem Doppelklick mit der Maus.
Mit Form zeichnen könnt ihr die Fläche farbig markieren. Einfach immer wieder die gewünschten Stellen mit einem Linksklick markieren. Mit Doppelklick beendet ihr es. Die vorher angeklickten Stellen könnt ihr dann wie gewünscht verschieben.
Ganz links, neben der Karte könnt ihr eine Überschrift und eine Beschreibung zu der Karte eingeben.
Zudem habt ihr zwei Optionen zur Auswahl:
1. Öffentlich - Für alle freigegeben. Diese Karte wird in Suchergebnissen und Nutzerprofilen veröffentlicht.
2. Nicht gelistet - Wird nur ausgewählten Personen angezeigt, die die URL dieser Karte besitzen.
Ich habe nicht gelistet ausgewählt. So finden meine Karte nur die, die den Link haben. Rechts oben von der Karte auf Link klicken. Dann wird euch der Link eurer Karte angezeigt, den ihr dann kopieren könnt.
Nicht vergessen oben links auf gespeichert zu gehen. Ihr könnt die Karte nachträglich jederzeit bearbeiten.
Ihr könnt auch andere User berechtigen, die Karte zu bearbeiten. Oben links auf Zusammenbearbeiten klicken.
Hier könnt ihr die E-Mail-Adressen der Personen eingeben und rechts die Rechte auswählen: Mitbearbeiter können andere Personen einladen oder Jedem das Bearbeiten dieser Karte ermöglichen
So ich hoffe das war gut erklärt und würde mich über ganz viele Karten hier bei sexworker freuen.
Die selbstgemachten Karten im SW-only:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=7595
Sammelthema Sperrgebietsverordnungen:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=3270
www.bit.ly/sexworkatlas
Ich habe schon ein bisschen für die Karte gebraucht, jedoch nicht weil die Funktionen kompliziert sind. Im Gegenteil, die sind total einfach. Ich habe nur etwas gebraucht, da ich mich nicht in Ulm auskenne und erst mal alles suchen und verstehen musste, wie die Verordnung gemeint ist.
Wie man so eine Karte selbst bearbeiten kann:
www.google.de oben links auf Maps klicken.
Links auf meine Karten klicken.
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Schon wird eine Karte angezeigt. Oben gibt ihr den Ort und vielleicht die Straße die ihr sucht ein. Dann kann es losgehen.
Ihr findet oben auf der Karte drei Symbole. Eine Hand, eine Ortsmarke (sieht aus wie nie blaue Sprachblase) und eine Linie.
Mit der Hand könnt ihr die Karte hin und her verschieben.
Mit der Ortsmarke könnt ihr einfach Stellen markieren und eine Überschrift sowie Beschreibung eingeben. Bei meiner Karte habe ich jetzt die in der Verordnung genannten Straßen mit Ortsmarken markiert.
Wenn ihr auf die Linie klickt (bitte Maus gedrückt halten), dann klappen drei Funktionen auf. Linie zeichnen, Linie entlang von Straßen zeichnen und Form zeichnen.
Mit Linie zeichnen könnt ihr ganz frei irgendwo Linien zeichen. Einfach ein Linksklick auf die Karte. Mit einem Doppelklick beendet ihr das Linienzeichnen.
Mit Linie entlang von Straßen zeichnen macht ihr genau das. Ihr klickt einmal auf die Startposition in der Karte und bewegt die Maus einfach entlang der Straße. Hin und wieder müsst ihr, wenn ihr in eine andere Straße abbiegt, vorher die Stelle mit einem Mausklick markieren. Sonst kann es sein, dass die Linie sich einen anderen Weg sucht. Die Linie beendet ihr auch mit einem Doppelklick mit der Maus.
Mit Form zeichnen könnt ihr die Fläche farbig markieren. Einfach immer wieder die gewünschten Stellen mit einem Linksklick markieren. Mit Doppelklick beendet ihr es. Die vorher angeklickten Stellen könnt ihr dann wie gewünscht verschieben.
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Zudem habt ihr zwei Optionen zur Auswahl:
1. Öffentlich - Für alle freigegeben. Diese Karte wird in Suchergebnissen und Nutzerprofilen veröffentlicht.
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Ich habe nicht gelistet ausgewählt. So finden meine Karte nur die, die den Link haben. Rechts oben von der Karte auf Link klicken. Dann wird euch der Link eurer Karte angezeigt, den ihr dann kopieren könnt.
Nicht vergessen oben links auf gespeichert zu gehen. Ihr könnt die Karte nachträglich jederzeit bearbeiten.
Ihr könnt auch andere User berechtigen, die Karte zu bearbeiten. Oben links auf Zusammenbearbeiten klicken.
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So ich hoffe das war gut erklärt und würde mich über ganz viele Karten hier bei sexworker freuen.
Die selbstgemachten Karten im SW-only:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=7595
Sammelthema Sperrgebietsverordnungen:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=3270
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RE: Duldung von Wohnungsprostitution im Sperrbezirk?
...sieht aus wie nie blaue Sprachblase...????
Und ich sollte mal einen Sprachkurs belegen lol
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RE: Duldung von Wohnungsprostitution im Sperrbezirk?
Die Grenzen der Gemeinden, Kreise u. kreisfreien Städte findet man im Kartenmaterial der jeweiligen Landesvermessungsämter.
Hier der Link für Baden-Württemberg: http://www.lv-bw.de/lvshop2/index.htm
Für die hier gewünschten Anwendung ist der Maßstab 1:25 000 richtig.
Die "Papierform" erhält man im Buchhandel, die digitale Version (CD) direkt dort.
Ich habe die CD beruflich in Benutzung, da ich immer mal wieder nachsehen muß, in welchem Bezirk ein Standort liegt.
Gruß Jupiter
Hier der Link für Baden-Württemberg: http://www.lv-bw.de/lvshop2/index.htm
Für die hier gewünschten Anwendung ist der Maßstab 1:25 000 richtig.
Die "Papierform" erhält man im Buchhandel, die digitale Version (CD) direkt dort.
Ich habe die CD beruflich in Benutzung, da ich immer mal wieder nachsehen muß, in welchem Bezirk ein Standort liegt.
Gruß Jupiter
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.
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Verordnung Sperrbezirk veraltet, Orte nicht mehr aktuell???
Die Verordnungen sind ja teilweise schon alt. Die von Aalen stammt von 1988.
Kann es sein, dass sich die Flurstücke seitdem geändert haben?
Auf der Homepage der Stadt Aalen verweisen sie auf das Geodatenportal, wo man sich die Flurstücke und den Bebauungsplan anzeigen lassen kann.
In der Verordnung der Gemarkung Aalen steht Ausgenommen vom Verbot des § 1 ist folgendes Gebiet: Teilgebiet des Bebauungsplanes "zwischen Erlau und der K1äranlage" (Plan - Nr. 47-02). Dieses Teilgebiet umfasst die Flurstücke...
Das ist Gemarkung Unterkochen, Flur Unterkochen.
Da ich jetzt die Google-Karte für Aalen bearbeitet habe, ist mir augefallen, dass nicht alle Flurstücke in diesem Bebauungsplan liegen. Dieser Bebauungsplan 47-02 liegt zwischen Erlau und der Kläranlage.
Der Flur 1543/3 liegt aber weit ausserhalb vom Bebauungsplan und ist nur eine lange Straße im Wald (K 3289). Gehört aber noch zur Gemarkung Unterkochen.
Der Flur 1546/1 liegt in der Stadtmitte und gehört zur Gemarkung Aalen, Flur Aalen. Er liegt zudem in der Nähe von einem katholischen Kindergarten. Was mich wieder sehr stutzig macht. 1546 liegt da wo die anderen sind, im Bebauungsplan 47-02.
Kann es sein, dass die Karte vom Geodatenportal fehlerhaft ist oder Fehler in der Verordnung sind? Oder haben sich die Flurstücke seit der Verordnung verändert?
Hier steht z. B. ...1548, 1548/4, 1543/3, 1548/2, 1548/1... Ich war der Meinung das sei ein Tippfehler auf der Homeage, dass hier 1543/3 steht. Ich dachte eher an 1548/3. Aber in der Kopie, die ich per E-Mail vom Ordnungsamt erhalten habe, steht es auch so.
Hmmm, ich habe keine Lust mich da noch mal zu melden, da der Herr glaub schon von mir genervt ist.
Mir fällt es aber schwer zu glauben, dass 1546/1 richtig ist.
Könnt ihr euch das mal ansehen?
Die Verordnung, dort kommt ihr unten zum Geodatenportal:
http://www.aalen.de/sixcms/detail.php?i ... _bereich=6
Meine erstellte Karte:
http://maps.google.de/maps/ms?hl=de&ie= ... 3c101e5644
Kann es sein, dass sich die Flurstücke seitdem geändert haben?
Auf der Homepage der Stadt Aalen verweisen sie auf das Geodatenportal, wo man sich die Flurstücke und den Bebauungsplan anzeigen lassen kann.
In der Verordnung der Gemarkung Aalen steht Ausgenommen vom Verbot des § 1 ist folgendes Gebiet: Teilgebiet des Bebauungsplanes "zwischen Erlau und der K1äranlage" (Plan - Nr. 47-02). Dieses Teilgebiet umfasst die Flurstücke...
Das ist Gemarkung Unterkochen, Flur Unterkochen.
Da ich jetzt die Google-Karte für Aalen bearbeitet habe, ist mir augefallen, dass nicht alle Flurstücke in diesem Bebauungsplan liegen. Dieser Bebauungsplan 47-02 liegt zwischen Erlau und der Kläranlage.
Der Flur 1543/3 liegt aber weit ausserhalb vom Bebauungsplan und ist nur eine lange Straße im Wald (K 3289). Gehört aber noch zur Gemarkung Unterkochen.
Der Flur 1546/1 liegt in der Stadtmitte und gehört zur Gemarkung Aalen, Flur Aalen. Er liegt zudem in der Nähe von einem katholischen Kindergarten. Was mich wieder sehr stutzig macht. 1546 liegt da wo die anderen sind, im Bebauungsplan 47-02.
Kann es sein, dass die Karte vom Geodatenportal fehlerhaft ist oder Fehler in der Verordnung sind? Oder haben sich die Flurstücke seit der Verordnung verändert?
Hier steht z. B. ...1548, 1548/4, 1543/3, 1548/2, 1548/1... Ich war der Meinung das sei ein Tippfehler auf der Homeage, dass hier 1543/3 steht. Ich dachte eher an 1548/3. Aber in der Kopie, die ich per E-Mail vom Ordnungsamt erhalten habe, steht es auch so.
Hmmm, ich habe keine Lust mich da noch mal zu melden, da der Herr glaub schon von mir genervt ist.
Mir fällt es aber schwer zu glauben, dass 1546/1 richtig ist.
Könnt ihr euch das mal ansehen?
Die Verordnung, dort kommt ihr unten zum Geodatenportal:
http://www.aalen.de/sixcms/detail.php?i ... _bereich=6
Meine erstellte Karte:
http://maps.google.de/maps/ms?hl=de&ie= ... 3c101e5644
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Bebauungspläne sind für die Sperrbezirke unerheblich. Mit den Bebauungsplänen kontrolliert die Gemeinde ihr Ortsbild und die Bebauung. Wenn in der Sperrbezirksverordnung Flustücke drinn stehen, dann gibts nichts besseres, um diese zu definieren. Allerdings ändern sich Bebauungspläne alle paar Jahre, während die meisten Verordnungen irgendwann mal in der Vergangenheit aufgestellt wurden. In der Zwischenzeit kann sich allerhand ändern, wie eben der Kindergarten, wo es damals keinen gab. Vorrang hat dann der Grundsatz, daß in der Nähe eines Kindergartens kein Sexworking stattfinden darf.
Es kann aber sein, daß zwischenzeitlich Grundstücke geteilt werden. Dann ist die Frage ob nur das erste Grundstück, das weiterhin die ursprüngliche Nummer behält oder ob alle Grundstücksteile weiterhin gelten. Das wäre mal eine Frage für eine juristische Fachgruppe im Internet. :-)
Es kann aber sein, daß zwischenzeitlich Grundstücke geteilt werden. Dann ist die Frage ob nur das erste Grundstück, das weiterhin die ursprüngliche Nummer behält oder ob alle Grundstücksteile weiterhin gelten. Das wäre mal eine Frage für eine juristische Fachgruppe im Internet. :-)
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RE: Duldung von Wohnungsprostitution im Sperrbezirk?
Mich interessiert es auch sehr, wie es rechtlich zu behandeln wäre.
Wenn ich mich nicht täusche, ist es sogar der Kindergarten, wo ich als Kind hingegangen bin. Das bedeutet die Verordnung erschien erst NACH dem Kindergarten.
Ich bin ungefähr 1985/86 in den Kindergarten gegangen. Die Verordnung kam 1988 raus. Der Kindergarten ist ca. 170 m von diesem Flur entfernt.
Entweder hat sich tatsächlich die Flurbezeichung geändert oder es ist doch ein Fehler in der Verordnung. Ooooder aus irgendeinem Grund gehört der eine Flur in der Stadtnähe doch zum Nichtsperrgebiet.
Okay in dieser Gegend werde ich sowieso nie eine Wohnung für diese Tätigkeit erhalten. Trotzdem würde es mich interessieren wie es rechtlich aussehen würde. Wenn ich dort arbeite und eine Kontrolle kommt und behauptet das sei Sperrgebiet. Dann kann ich mich auf die Vordnung berufen, oder?
Die Verordnung gilt! Wenn früher 1546/1 ein ganz anderer Bereich war und sich das geändert hat, dann ist es doch eigentlich deren Aufgabe, die Verordnung zu aktualisieren. Ich glaub vor Gericht könnte ich mich auf die Verordnung berufen. Was meint ihr?
Wenn ich mich nicht täusche, ist es sogar der Kindergarten, wo ich als Kind hingegangen bin. Das bedeutet die Verordnung erschien erst NACH dem Kindergarten.
Ich bin ungefähr 1985/86 in den Kindergarten gegangen. Die Verordnung kam 1988 raus. Der Kindergarten ist ca. 170 m von diesem Flur entfernt.
Entweder hat sich tatsächlich die Flurbezeichung geändert oder es ist doch ein Fehler in der Verordnung. Ooooder aus irgendeinem Grund gehört der eine Flur in der Stadtnähe doch zum Nichtsperrgebiet.
Okay in dieser Gegend werde ich sowieso nie eine Wohnung für diese Tätigkeit erhalten. Trotzdem würde es mich interessieren wie es rechtlich aussehen würde. Wenn ich dort arbeite und eine Kontrolle kommt und behauptet das sei Sperrgebiet. Dann kann ich mich auf die Vordnung berufen, oder?
Die Verordnung gilt! Wenn früher 1546/1 ein ganz anderer Bereich war und sich das geändert hat, dann ist es doch eigentlich deren Aufgabe, die Verordnung zu aktualisieren. Ich glaub vor Gericht könnte ich mich auf die Verordnung berufen. Was meint ihr?
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Die Flurstücke behalten immer ihre Nummer, egal was kommt. Die wurden irgendwann in grauer Vorzeit, als man mit der Kartografierung angefangen hat, mal vergeben und weil seit damals die ursprünglich größeren Grundstücke mehrfach geteilt wurden, haben sie hinter dem Schrägstrich noch eine zusätzliche Nummer. Aus einem 478 wird ein 478/1, 478/2 usw. Ich schätze aber, daß nach der Teilung der Grundstücke, alle Teile für die Sperrgebietsverordnung gültig bleiben, da ja ursprünglich die komplette Fläche beinhaltet war.
Wenn Sperrgebietsverordungen aufgestellt werden, dann achtet man nicht darauf, was sich alles in der Fläche befindet. Sind Schulen und Kindergärten drinn, dann gilt natürlich die Pflicht zur Wahrung eines gewissen Abstandes, egal ob Toleranzzone oder nicht. Da wird einfach allgemein eine Fläche ausgegeben, alle anderen Regeln gelten natürlich ungeachtet davon. Wenn man sich also eine Wohnung sucht, sollte man immer darauf achten, daß da nichts dergleichen in der Nähe ist und evtl. auch fragen ob sowas nicht geplant ist (z.B. privat geführte Kinderhorte und sowas).
Wenn Sperrgebietsverordungen aufgestellt werden, dann achtet man nicht darauf, was sich alles in der Fläche befindet. Sind Schulen und Kindergärten drinn, dann gilt natürlich die Pflicht zur Wahrung eines gewissen Abstandes, egal ob Toleranzzone oder nicht. Da wird einfach allgemein eine Fläche ausgegeben, alle anderen Regeln gelten natürlich ungeachtet davon. Wenn man sich also eine Wohnung sucht, sollte man immer darauf achten, daß da nichts dergleichen in der Nähe ist und evtl. auch fragen ob sowas nicht geplant ist (z.B. privat geführte Kinderhorte und sowas).