Kein Orgasmus - Freier macht Anzeige
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Kein Orgasmus - Freier macht Anzeige
Weil er keinen Orgasmus hatte - Freier zeigt wegen Betruges Hure an !
Ein Freier, der sich im Aachener Sträßchen (in Aachen) hinsichtlich käuflicher Liebe verwöhnen lassen wollte, wird dort wohl so schnell nicht mehr hingehen, denn nach seiner eigenen Aussage war er dort völlig unzufrieden.
Weil er keinen Orgasmus (für 30 Euro !) bekommen hatte, beschwerte er sich bei der Hure und wollte sein Geld zurück. Als diese sich weigerte, den Betrag zurückzuzahlen, rief der Freier die Polizei !
Im Polizeibericht liest sich das Ganze dann wie folgt:
den ganzen (lesenwerten Bericht) findet Ihr auf DCRS-ONLINE.com unter folgendem Link:
http://dcrs-online.com/weil-er-kein..et ... -200829275
Ein Freier, der sich im Aachener Sträßchen (in Aachen) hinsichtlich käuflicher Liebe verwöhnen lassen wollte, wird dort wohl so schnell nicht mehr hingehen, denn nach seiner eigenen Aussage war er dort völlig unzufrieden.
Weil er keinen Orgasmus (für 30 Euro !) bekommen hatte, beschwerte er sich bei der Hure und wollte sein Geld zurück. Als diese sich weigerte, den Betrag zurückzuzahlen, rief der Freier die Polizei !
Im Polizeibericht liest sich das Ganze dann wie folgt:
den ganzen (lesenwerten Bericht) findet Ihr auf DCRS-ONLINE.com unter folgendem Link:
http://dcrs-online.com/weil-er-kein..et ... -200829275
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RE: Weil er keinen Orgasmus hatte - Freier zeigt wegen Betru
Ich lach mich schlapp!
Und wegen so einem Kram kommen die Grünen auch noch?
LG - Tassja
Und wegen so einem Kram kommen die Grünen auch noch?
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Rechtsberatung für Paysexkunden
Tolle Nachricht.
Es geht da auch unterschwellig um den Unterschied
Dienstvertrag vs. Werkvertrag
Mit einem Handwerker schließt man einen Werkvertrag z.B. den Abfluß zu reparieren. Wenn der dann einen Vormittag lang die Wand aufgestemmt hat und wieder verputzt, dann sollte alles dicht sein. Ist es das nicht, gilt der Vertag als nicht erfüllt und es kann Minderung, Nachbesserung etc. geltend gemacht werden.
Nicht so bei einem Dienstvertrag. Da kommt es nur darauf an, daß der Fachmann nach bestem Wissen und Gewissen, nach den Regeln der Kunst das Problem sachgemäß in der veranschlagten Zeit bearbeitet hat. Ist z.B. beim Arzt der Fall. Wenn der Ausschlag nach Behandlung immer noch nicht weg ist, ist dennoch das volle Honorar fällig.
Schön zu sehen das Sexworker-Dienstleistungen in diese letzte Kategorie fallen.
Eine Orgasmusgarantie gibt es rechtlich gesehen also nicht. Sie kann aber natürlich individuell als Marketinginstrument eingesetzt werden :-)
Nachtrag:
Solch ein Marketing hat der Sexarbeitsstätte Pascha in München jetzt eine Großrazzia eingebracht:
viewtopic.php?p=43441#43441
Welche Leistungen eine Sexarbeiterin schon erbracht hat, noch bevor es zum gewünschten Orgasmus kommt:
viewtopic.php?p=62253#62253
Freier wird gewalttätig und raubt sein Geld zurück, weil er keine Befriedigung findet
(1000 Euro Geldbuße und 11 Monate auf Bewährung):
viewtopic.php?p=93821#93821
.
Es geht da auch unterschwellig um den Unterschied
Dienstvertrag vs. Werkvertrag
Mit einem Handwerker schließt man einen Werkvertrag z.B. den Abfluß zu reparieren. Wenn der dann einen Vormittag lang die Wand aufgestemmt hat und wieder verputzt, dann sollte alles dicht sein. Ist es das nicht, gilt der Vertag als nicht erfüllt und es kann Minderung, Nachbesserung etc. geltend gemacht werden.
Nicht so bei einem Dienstvertrag. Da kommt es nur darauf an, daß der Fachmann nach bestem Wissen und Gewissen, nach den Regeln der Kunst das Problem sachgemäß in der veranschlagten Zeit bearbeitet hat. Ist z.B. beim Arzt der Fall. Wenn der Ausschlag nach Behandlung immer noch nicht weg ist, ist dennoch das volle Honorar fällig.
Schön zu sehen das Sexworker-Dienstleistungen in diese letzte Kategorie fallen.
Eine Orgasmusgarantie gibt es rechtlich gesehen also nicht. Sie kann aber natürlich individuell als Marketinginstrument eingesetzt werden :-)
Nachtrag:
Solch ein Marketing hat der Sexarbeitsstätte Pascha in München jetzt eine Großrazzia eingebracht:
viewtopic.php?p=43441#43441
Welche Leistungen eine Sexarbeiterin schon erbracht hat, noch bevor es zum gewünschten Orgasmus kommt:
viewtopic.php?p=62253#62253
Freier wird gewalttätig und raubt sein Geld zurück, weil er keine Befriedigung findet
(1000 Euro Geldbuße und 11 Monate auf Bewährung):
viewtopic.php?p=93821#93821
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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 04.02.2011, 14:27, insgesamt 3-mal geändert.
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RE: Weil er keinen Orgasmus hatte - Freier zeigt wegen Betru
Das ist aber sehr beruhigend, dass es rechtlich gesehen keine Orgasmusgarantie gibt.
Man sollte sich das mal ausrechnen, wenn ein Kunde aus gesundheitlichen Gründen Erektionsprobleme hat, etc...
Dann würde er jedesmal Anspruch auf das Honorar haben, was er bezahlt hat, obwohl er sowieso nicht kann...
Schreckliche Vorstellung für alle SW.
Man sollte sich das mal ausrechnen, wenn ein Kunde aus gesundheitlichen Gründen Erektionsprobleme hat, etc...
Dann würde er jedesmal Anspruch auf das Honorar haben, was er bezahlt hat, obwohl er sowieso nicht kann...
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<i>::: Jasmin war SexarbeiterIn, später BetreiberIn und bis Ende 2010 für das Sexworker Forum mit besonderen Engagement in der Öffentlichkeitsarbeit tätig :::</i>
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Hallo Sara
hier der Link zum Polizeibericht :
http://www.presseportal.de/polizeipress ... rch=freier
Liebe Grüße Nina
hier der Link zum Polizeibericht :
http://www.presseportal.de/polizeipress ... rch=freier
Liebe Grüße Nina
Zuletzt geändert von nina777 am 01.10.2009, 11:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Da der Kunde nur sexuell motivierte Zeit bucht und nicht einzelne Dienstleistungen....bzw eine Orgasmusgarantie includiert ist.......
Wird er wohl akzeptieren müssen, das er entweder längere Zeit braucht und auch bucht oder aber nicht das erwünschte Ergebnis erzielt.
Busserl Tanja
Wird er wohl akzeptieren müssen, das er entweder längere Zeit braucht und auch bucht oder aber nicht das erwünschte Ergebnis erzielt.
Busserl Tanja
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Richtig, dann wäre so manches Vorurteil gegen Prostitution kein VorUrteil mehr ...Icemann hat geschrieben:Das wäre aber mal was anderes, eine Orgasmus Garantie.
Liebe Grüße, Eva
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
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RE: Kein Orgasmus - Freier macht Anzeige
Ich habe so einen "Fall" mal live miterlebt... in München Laufhaus/Terminwohnung, ziemlicher fortgeschrittener später Abend
- ich und eine Kollegin sind noch wach, plaudern in der Küche.
Da schelt ihre Glocke, sie macht noch auf - sie hat heute noch nichts verdient. Der Gast bucht einen Quicki (15 Minuten) zu € 50,-- - die zwei verschwinden in ein Zimmer und schon bald sind vertraute Geräusche zu vernehmen
ich gehe wieder in die Küche, denk mir ich bleib lieber noch wach bis der Gast wieder weg ist. Die Zeit vergeht... nach 25 Minuten ist von den beiden immer noch nichts zu sehen... ich klopf mal dezent an der Zimmertüre und frage ob alles ok ist?! Jaja, dauert noch - die Kollegin hört sich mehr als genervt an. Dann steckt sie den Kopf zur Türe raus und meint der Gast würde zwar rammeln wie ein Wildschwein könnte nicht "kommen" - hat wohl Drogen konsumiert, sie macht es aber noch schnell fertig. Wenn sie in 5 Minuten nicht fertig ist, soll ich einen auf Chefin machen und "ungemütlich" werden. Jesas...
- ich habe dann alles probiert, dauernd geklopft, Licht ausgedreht,...
... nach guten 50 Minuten hat der Gast dann das Zimmer wutenbrannt verlassen und hat doch tatsächlich sein Geld (€ 50!!) zurückverlangt, er wäre nämlich nicht "fertig" geworden. Er hat sich geweigert das Etablissement zu verlassen sollte er nicht sein Geld zurückbekommen oder ich nochmal (unendgeltlich natürlich) mit ihm aufs Zimmer gehen... Wir haben eine zeitlang mit ihm rumdiskutiert, er wollte es einfach nicht einsehen... wir mussten dann auch die Polizei zur Hilfe rufen, sonst hätte der noch bei uns im Flur übernachtet
Die Polizei wollte dann unsere Ausweise sehen, hat dem "Gast" unsere privaten Daten gegeben (Vor-, Zuname, Adresse) ihm geraten sich mit der ganzen Geschichte an einen Anwalt zu wenden und ihm einen Platzverweis ausgesprochen... die Anzeige die er gegen mich wegen "Ruhestörung" anbringen wollte, wurde nicht aufgenommen
Rausgekommen ist da dann gar nichts, nie wieder was davon gehört. Unangenehm ist es natürlich schon wenn man seine privaten Daten preisgeben muss....
Angie

Da schelt ihre Glocke, sie macht noch auf - sie hat heute noch nichts verdient. Der Gast bucht einen Quicki (15 Minuten) zu € 50,-- - die zwei verschwinden in ein Zimmer und schon bald sind vertraute Geräusche zu vernehmen




Die Polizei wollte dann unsere Ausweise sehen, hat dem "Gast" unsere privaten Daten gegeben (Vor-, Zuname, Adresse) ihm geraten sich mit der ganzen Geschichte an einen Anwalt zu wenden und ihm einen Platzverweis ausgesprochen... die Anzeige die er gegen mich wegen "Ruhestörung" anbringen wollte, wurde nicht aufgenommen

Rausgekommen ist da dann gar nichts, nie wieder was davon gehört. Unangenehm ist es natürlich schon wenn man seine privaten Daten preisgeben muss....
Angie
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na prima, das ist dann ja quasi eine einladung für jeden hoffnungsfrohen stalker so problemlos an die daten seines opfers zu kommen: einfach mal die polizei rufen, die wird dann schon freundlich auskunft geben.
da rückt man ja vom glauben ab *kopfschüttel*.
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liebe grüsse malin
eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)
eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)
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Ich hab lange überlegt, ob ich euch meine Story zu diesem Thema erzählen soll. Aber nach dem nun Angie den Anfang gemacht hat, möchte ich euch mein Erlebniss nicht vorenthalten.
Das ganze liegt allerdings schon Jahre zurück. Ich hatte einen Kunden der schon etwas beseuselt war, was ich aber anfangs nicht bemerkte. Ich gab mir die allergrößte Mühe in der halben Stunde die er gebucht hatte, aber keine Chanche ihn zu einem "glücklichen" Ende zu bringen.
Der Mann wurde darauf so richtig sauer und rief nach ewigem hin und her die Polizei.
Diese kamen dann auch und was dann passierte ist eigentlich zum schmunzeln.
Der Mann zeigte den beiden Polizisten das leere Kondom und beschwerte sich lauthals das es nicht zu einem Absch(l)uß gekommen sei.
Die zwei Gesetzeshüter klopften ihm auf die Schulter und lobten ihn für sein Verhalten, nur mit Kondom zu verkehren un verwiesen ihn des Hauses.
Zurück blieb eine, sich in den Boden schämende Valerie
Das ganze liegt allerdings schon Jahre zurück. Ich hatte einen Kunden der schon etwas beseuselt war, was ich aber anfangs nicht bemerkte. Ich gab mir die allergrößte Mühe in der halben Stunde die er gebucht hatte, aber keine Chanche ihn zu einem "glücklichen" Ende zu bringen.
Der Mann wurde darauf so richtig sauer und rief nach ewigem hin und her die Polizei.
Diese kamen dann auch und was dann passierte ist eigentlich zum schmunzeln.
Der Mann zeigte den beiden Polizisten das leere Kondom und beschwerte sich lauthals das es nicht zu einem Absch(l)uß gekommen sei.
Die zwei Gesetzeshüter klopften ihm auf die Schulter und lobten ihn für sein Verhalten, nur mit Kondom zu verkehren un verwiesen ihn des Hauses.
Zurück blieb eine, sich in den Boden schämende Valerie
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Wie werd ich ihn wieder los?
Das sind zwei unterschiedliche Kundenwünsche oder Kundentypen (Kategorien):
Die einen kommen wegen der gemeinsamen Zeit mit einem Traumtypen, um Körpergefühl, Berührung, Sexappeal und Lebensenergie mit zu bekommen (Weg ist das Ziel).
Die anderen kommen um ihren Druck loszuwerden durch das Erleben eines Orgasmus' (Mittel zum Zweck).
Die ersten behandeln Sexworker eher wie Dienstleister, Partner oder manchmal sogar wie Könige
und die anderen eher wie Nothelfer oder gar Sachen.
www.sexworker.at/freierforschung
Ich bin mal wieder -auch aus eigener Erfahrung- schockiert gleich zwei solche Erlebnisse lesen zu müssen. Es zeigt wie hilfreich und notwendig begleitende Berufsausbildung für Sexworker wäre, um solche teilweise traumatisierenden Erlebnisse in Zukunft verhindern zu können.
Hoffentlich lesen ganz viele junge (angehende) Sexworker dieses hier.
Es zeigt auch die prekäre Lage auf, in der Sexworker nach wie vor trotz Legalisierung immer noch stecken, indem sie ihre Anonymität schützen müssen, weil ihr Beruf so mißbilligt wird; und öffentlich keiner dafür dankt, daß wir Sexarbeiter in 99,999 % der Fälle den Kunden vollste Befriedigung schenken.
Es zeigt was für Folgen die öffentlich kultivierte Herabwürdigung oder Verurteilung von Sexarbeit haben, dass solch ein Anspruchsverhalten bei Männern bis hin zur Hurenfeindlichkeit (i.e. Frauenfeindlichkeit) zur Folge hat.
Der beste Schutz gegen solche Erlebnisse und Kundschaft ist:
-> Sexworker Academy
-> Geldtipps
.
Die einen kommen wegen der gemeinsamen Zeit mit einem Traumtypen, um Körpergefühl, Berührung, Sexappeal und Lebensenergie mit zu bekommen (Weg ist das Ziel).
Die anderen kommen um ihren Druck loszuwerden durch das Erleben eines Orgasmus' (Mittel zum Zweck).
Die ersten behandeln Sexworker eher wie Dienstleister, Partner oder manchmal sogar wie Könige
und die anderen eher wie Nothelfer oder gar Sachen.
www.sexworker.at/freierforschung
Ich bin mal wieder -auch aus eigener Erfahrung- schockiert gleich zwei solche Erlebnisse lesen zu müssen. Es zeigt wie hilfreich und notwendig begleitende Berufsausbildung für Sexworker wäre, um solche teilweise traumatisierenden Erlebnisse in Zukunft verhindern zu können.
Hoffentlich lesen ganz viele junge (angehende) Sexworker dieses hier.
Es zeigt auch die prekäre Lage auf, in der Sexworker nach wie vor trotz Legalisierung immer noch stecken, indem sie ihre Anonymität schützen müssen, weil ihr Beruf so mißbilligt wird; und öffentlich keiner dafür dankt, daß wir Sexarbeiter in 99,999 % der Fälle den Kunden vollste Befriedigung schenken.
Es zeigt was für Folgen die öffentlich kultivierte Herabwürdigung oder Verurteilung von Sexarbeit haben, dass solch ein Anspruchsverhalten bei Männern bis hin zur Hurenfeindlichkeit (i.e. Frauenfeindlichkeit) zur Folge hat.
Der beste Schutz gegen solche Erlebnisse und Kundschaft ist:
- alles unternehmen, um einen legalen Status zu erlangen
Papiere, nicht im Sperrgebiet, mit Steuernummer ...
(Kernkompetenz einer unternehmerischen Tätigkeit;-) - strukturelle Schutzmechanismen nutzen bzw. aufbauen,
wie in der Fremde arbeiten, im geschützen Betrieb... - tagsüber statt nachts arbeiten und lieber auf Geld verzichten
- höherpreisiger arbeiten und lieber auf Kunden verzichten
- mehrstufiger Kundenselektionsprozess
(geschickte Werbung, Infokontakte getrennt von Buchungs- und Bestätigungsanruf) - private Abenteuerlust aus coolem Geschäftsgebaren raushalten
- keine unter Drogen, Alkohol stehende Kunden annehmen
- nie in ein Hotelzimmer mit unerwartet mehreren Gästen gehen
- nie allein arbeiten, sondern am besten im Team unter Gleichen, wenn man nicht den passenden Freund, Security hat
(-> Kooperative, Privatwohng, Covern) - dem Zwang, Fortbildung selbst organisieren zu müssen, nachgeben
- sich nicht von BetreiberMarketing und deren WirtschaftsInteress täuschen lassen
viewtopic.php?p=43441#43441 (Pascha)
viewtopic.php?p=62334#62334 (HeavensGate) - möglichst nie aus Geldnot arbeiten müssen, sondern sofort Rücklagen aufbauen
- Altersvorsorge/Ausstiegspläne vorbereiten und in der Tasche haben
(Sexworker Outplacement)
www.sexworker.at/exit - Einwandbehandlung bzw. Handlungsstrategien vorbereiten:
- "So jetzt versuch ich noch ein letztes mal, sonst müssen wir uns verabschieden, oder du buchst Zeitverlängerung."
- "So Schatzi, du scheinst heute ja offensichtlich schon ausgepowert zu sein und unsere Zeit ist leider jetzt um."
- "Das wird ja heute nichts mehr, setz dich doch nicht so unter Druck, ich ruf Dir jetzt ein Taxi oder meinen Fahrer..."
- Kunden nur im äußersten Notfall das Geld zurückzuerstatten anzubieten und rauskomplimentieren, wenn das die ultima ratio ist um seine Sexarbeiterhaut retten zu können
- Ihm mit Anzeige und Rechtsanwalt drohen wegen Leistungsbetrug
(Dienstleistungserschleichung, "erotisches Schwarzfahren" [MoF])
http://zeitung.sexworker.at/eindrucke-e ... t-anzeige/
Dienstleistungsvertrag im BGB §§ 611-630: Annahmeverzug und Betriebsrisiko
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__615.html - Ihm als erster oder gleichzeitig mit der Polizei und Herausgabe seiner ladungsfähigen Privatadresse drohen
(Gegenklageandrohung)
-> Sexworker Academy
-> Geldtipps
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- Ich bin: Keine Angabe
geld zürück? ist das recht einer gast???
neulich auf der arbeit in club, bei ein gast der das minimumste genommen hat 55 euro für 15min fr einzeitig & gv im programm genommen hat bei mir. einer aus mazadonien romanische zigeuner wie er mir gesagt hat und bla bla wollte er machen mit mir trotz dem ziehte ich meine arbeit durch weil 15min wierklich sehr knap ist. Ich machte blow job und danach wollte er das ich auf ihn drauf gehe kurz danach merkte ich es geht runter und dann wollte ich condom abmachen damit ich einen neuen rüberziehe wegen ein blow job um es hoch zu bekommen doch er weigerte sich und gab die schuld an mich weil er es nicht hinbekommen hat.
wollte die cheffin und nach diese palaver sollte ich das geld aus der kasse rausstrecken was mich natürlich sehr aufgeregt hat.
ich mache meine arbeit was mit dem gast nicht stimmt kann ja ich nix für schlieslich endschied er für mich und in den club gibt es genügend frauen. Auserdem fand ich das total mies den ich kann nix dafür es gibt ja wierklich menschen die impotend oder was auch immer sind. Und die cheffin hat damals selber gearbeitet sie müsste mich doch verstehen aber es hat mich auch sehr enteuscht
meine frage ist hat das club recht den geld zürück geben lassen nur weil der gast unzufrieden war? jetz nicht das ich schlecht bin ich habe meine service durch gezogen und war immer freundlich nicht das ich kalte fratze gezogen habe
wollte die cheffin und nach diese palaver sollte ich das geld aus der kasse rausstrecken was mich natürlich sehr aufgeregt hat.
ich mache meine arbeit was mit dem gast nicht stimmt kann ja ich nix für schlieslich endschied er für mich und in den club gibt es genügend frauen. Auserdem fand ich das total mies den ich kann nix dafür es gibt ja wierklich menschen die impotend oder was auch immer sind. Und die cheffin hat damals selber gearbeitet sie müsste mich doch verstehen aber es hat mich auch sehr enteuscht
meine frage ist hat das club recht den geld zürück geben lassen nur weil der gast unzufrieden war? jetz nicht das ich schlecht bin ich habe meine service durch gezogen und war immer freundlich nicht das ich kalte fratze gezogen habe
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- - jetzt: Ruhepol_OF -
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- Ich bin: Keine Angabe
Ich hab noch nie in einem Club gearbeitet.
Aber es gibt nur sehr wenige Frauen, die einem Gast das Geld - oder einen Teil davon - zurück geben würden.
Es kommt für mich (ganz persönlich) darauf an, ob das Problem durch MICH verursacht wurde, oder durch den Gast.
Wenn ICH eine vereinbarte Leistung nach der Bezahlung dann wider Erwarten doch nicht erbringen kann oder will, dann geb ich manches Mal zumindest einen Anteil des Honorars zurück.
Liegt es am Gast; seiner Grobmotorik; seiner Unhöflichkeit; seiner gerade entdeckten Erkrankung o.ä. dann gebe ich NICHTS zurück, da ich ja willens war, meinen Teil der Vereinbarung zu erfüllen.
Betreiber von Wohnungen und Clubs denken da oft anders.
Hier geht es um die Zufriedenheit von Gästen.
Man möchte, daß der Gast - wenn nicht dieser SW, dann doch dem Etablissement erhalten bleibt.
Und ärgerliche Gäste kommen nie wieder....
Manche Betreiber geben Gästen ihr Geld zurück und teilen das Minus in der Kasse mit der Frau. D.h. sie kommt genauso für die Hälfte des Geldes auf, wie "das Haus".
Manche Betreiber geben zurück und ziehen es der Frau GANZ ab.
Manche Frauen, die sonst sehr gute Umsätze erzielen, bekommen bei solchen Dingen auch garnix abgezogen - "das Haus" verdient ja sonst gut an und mit der Frau und es geht hier vorrangig um "der Kunde ist König".
Ob hier irgendwer tatsächlich "das Recht" hat.... - da DU mit deinem Körper für das Geld gearbeitet hat und ansich auch DU das Geld hättest als erste in der Hand haben sollen, wird wohl rein rechtlich NIEMAND ein Recht haben, es dir weg zu nehmen.
Aber so etwas vor Gericht zu diskutieren, dürfte selbst in Deutschland wenig aussichtsreich sein.
Jenny
Aber es gibt nur sehr wenige Frauen, die einem Gast das Geld - oder einen Teil davon - zurück geben würden.
Es kommt für mich (ganz persönlich) darauf an, ob das Problem durch MICH verursacht wurde, oder durch den Gast.
Wenn ICH eine vereinbarte Leistung nach der Bezahlung dann wider Erwarten doch nicht erbringen kann oder will, dann geb ich manches Mal zumindest einen Anteil des Honorars zurück.
Liegt es am Gast; seiner Grobmotorik; seiner Unhöflichkeit; seiner gerade entdeckten Erkrankung o.ä. dann gebe ich NICHTS zurück, da ich ja willens war, meinen Teil der Vereinbarung zu erfüllen.
Betreiber von Wohnungen und Clubs denken da oft anders.
Hier geht es um die Zufriedenheit von Gästen.
Man möchte, daß der Gast - wenn nicht dieser SW, dann doch dem Etablissement erhalten bleibt.
Und ärgerliche Gäste kommen nie wieder....
Manche Betreiber geben Gästen ihr Geld zurück und teilen das Minus in der Kasse mit der Frau. D.h. sie kommt genauso für die Hälfte des Geldes auf, wie "das Haus".
Manche Betreiber geben zurück und ziehen es der Frau GANZ ab.
Manche Frauen, die sonst sehr gute Umsätze erzielen, bekommen bei solchen Dingen auch garnix abgezogen - "das Haus" verdient ja sonst gut an und mit der Frau und es geht hier vorrangig um "der Kunde ist König".
Ob hier irgendwer tatsächlich "das Recht" hat.... - da DU mit deinem Körper für das Geld gearbeitet hat und ansich auch DU das Geld hättest als erste in der Hand haben sollen, wird wohl rein rechtlich NIEMAND ein Recht haben, es dir weg zu nehmen.
Aber so etwas vor Gericht zu diskutieren, dürfte selbst in Deutschland wenig aussichtsreich sein.
Jenny
Polygamie ist nicht unmoralisch.
Aber das Vertrauen und die Gesundheit liebender Partner zu mißbrauchen, schon....
Aber das Vertrauen und die Gesundheit liebender Partner zu mißbrauchen, schon....
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- Gelehrte(r)
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- Registriert: 31.08.2007, 23:58
- Ich bin: Keine Angabe
Der von littlealina geschilderte Sachverhalt kann sich in jedem Pay6-Bereich abspielen. In einem Club oder einem vergleichbaren Geschäftsverhältnis spielen die Gepflogenheiten dieses Clubs oder die Einzelfallentscheidung der Leitung eine entscheidende Rolle.
Aber auch als Independent weiß ich nicht so richtig, wie ich damit umgehe und gerate jedesmal in schlittern. Meistens ärgere ich mich hinterher, dass ich zu entgegenkommend war.
Das Szenario dürfte immer gleich sein: SW und Kunde kommen zusammen und vereinbaren die Durchführung der sexuellen Dienstleistung, es kommt im Voraus (hoffentlich) zur Geldübergabe und anschließend beginnt der sexuelle Austausch. SW hat kein Problem und ist in der Lage und bereit, alle abgesprochenen Leistungen korrekt und vollständig zu erfüllen. Aus irgend einem Grund, der sich meistens nicht klären lässt, kommt Kunde nicht klar, fühlt sich nicht wohl, die Erotik und damit auch die Erregung ist auf Kundenseite nicht mehr vorhanden und die Durchführung nicht mehr möglich. Bei mir kann das z.B. bei einem 2 oder 3-stündigen Date nach etwa 30 Minuten der Fall sein. Kunde bricht ab. Was tun? Ich habe da keinen festen Plan. Hab mehr oder weniger alle Varianten durch: Ich habe schon den gesamten Betrag zurückgegeben (und mich dann schwarz geärgert), einen kleinen Betrag in Höhe von 50 Euro als "Fahrtkosten" behalten, 50% SW-50% Kunde, 1/3 SW-2/3 SW. Gibt es eine Standardlösung? Ich vertrete eigentlich die Auffassung, wenn ich mich ausgezogen habe und der sexuelle Austausch definitiv begonnen hat, gibt es nichts mehr zurück. Im konkreten Fall habe ich dann aber ein schlechtes Gewissen. Mit Vorbereitung, Anfahrt, Rückfahrt ist die eigentliche Date-Dauer bei einem 2-stündigen Date (abzüglich der 1/2 Stunde) der geringste Aufwand.
Ich sehe das weniger als juristisches Problem als eine Frage der eigenen "Geschäftsbedingungen" und der Usancen.
Aber auch als Independent weiß ich nicht so richtig, wie ich damit umgehe und gerate jedesmal in schlittern. Meistens ärgere ich mich hinterher, dass ich zu entgegenkommend war.
Das Szenario dürfte immer gleich sein: SW und Kunde kommen zusammen und vereinbaren die Durchführung der sexuellen Dienstleistung, es kommt im Voraus (hoffentlich) zur Geldübergabe und anschließend beginnt der sexuelle Austausch. SW hat kein Problem und ist in der Lage und bereit, alle abgesprochenen Leistungen korrekt und vollständig zu erfüllen. Aus irgend einem Grund, der sich meistens nicht klären lässt, kommt Kunde nicht klar, fühlt sich nicht wohl, die Erotik und damit auch die Erregung ist auf Kundenseite nicht mehr vorhanden und die Durchführung nicht mehr möglich. Bei mir kann das z.B. bei einem 2 oder 3-stündigen Date nach etwa 30 Minuten der Fall sein. Kunde bricht ab. Was tun? Ich habe da keinen festen Plan. Hab mehr oder weniger alle Varianten durch: Ich habe schon den gesamten Betrag zurückgegeben (und mich dann schwarz geärgert), einen kleinen Betrag in Höhe von 50 Euro als "Fahrtkosten" behalten, 50% SW-50% Kunde, 1/3 SW-2/3 SW. Gibt es eine Standardlösung? Ich vertrete eigentlich die Auffassung, wenn ich mich ausgezogen habe und der sexuelle Austausch definitiv begonnen hat, gibt es nichts mehr zurück. Im konkreten Fall habe ich dann aber ein schlechtes Gewissen. Mit Vorbereitung, Anfahrt, Rückfahrt ist die eigentliche Date-Dauer bei einem 2-stündigen Date (abzüglich der 1/2 Stunde) der geringste Aufwand.
Ich sehe das weniger als juristisches Problem als eine Frage der eigenen "Geschäftsbedingungen" und der Usancen.
Zuletzt geändert von Kajus am 19.03.2010, 08:48, insgesamt 1-mal geändert.