Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
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Menschenhndel mal ohne Sexarbeit
Moderne Sklaverei
Britin muss 25.000 Pfund Entschädigung zahlen
Erstmals ist in Großbritannien ein Urteil wegen "moderner Sklaverei" ergangen. Eine 68-Jährige muss einer ehemaligen Hausangestellten Entschädigung zahlen - weil sie die Afrikanerin nachweislich ausgebeutet hat, "gefühllos und habgierig", wie der Richter sagte.
London - Am Mittwoch verurteilte ein Gericht in London die Ex-Krankenhausdirektorin Saeeda K. zu einer Entschädigungszahlung von 25.000 Pfund (28.750 Euro). Die Angeklagte hatte in ihrem Privathaushalt eine Afrikanerin 18 Stunden am Tag nahezu ohne Bezahlung arbeiten lassen.
Nur dem schlechten Gesundheitszustand der ehemaligen Klinkleiterin sei es geschuldet, dass ihr eine Gefängnisstrafe erspart blieb, erklärte Richter Geoffrey Rivlin. Das Gericht verurteilte die 68-Jährige zudem wegen Menschenhandels. Sie hatte ein Krankenhaus in Tansania geleitet und die dort arbeitende, heute 49-jährige Mwanahamisi M. einfach mit nach Großbritannien genommen.
"Ich habe mich wie ein Dummkopf gefühlt", sagte die ehemalige Hausangestellte. "Ich wurde wie eine Sklavin behandelt." Die Frau hatte gehofft, mit den versprochenen 50 Pfund Wochenlohn die Ausbildung ihrer Tochter in Tansania bezahlen zu können. "Ich wollte mein Leben verbessern. Aber meine Hoffnungen wurden getrübt, ich wurde immer schwächer, und es ging mir nicht gut."
"Sie hätten sich locker eine anständige Bezahlung leisten können", sagte der Richter jetzt der Angeklagten Saeeda K. "Aber Sie entschieden sich, nichts zu geben." Er nannte das Verhalten der Frau gegenüber ihrer Hausangestellten "gefühllos und habgierig".
Die Afrikanerin hatte zunächst einen Hungerlohn von zehn Pfund pro Woche erhalten, nach einem Jahr aber gar nichts mehr. Sie durfte das Haus nicht verlassen und bekam lediglich Brot zu essen.
Spiegel Online 17.03.11
Ich habe noch nie gehört, dass wegen Menschenhandel verurteilte Zuhälter Entschädigung an ihre Opfer zahlen mussten... Wird da mit zweierlei Mass gerichtet?
Britin muss 25.000 Pfund Entschädigung zahlen
Erstmals ist in Großbritannien ein Urteil wegen "moderner Sklaverei" ergangen. Eine 68-Jährige muss einer ehemaligen Hausangestellten Entschädigung zahlen - weil sie die Afrikanerin nachweislich ausgebeutet hat, "gefühllos und habgierig", wie der Richter sagte.
London - Am Mittwoch verurteilte ein Gericht in London die Ex-Krankenhausdirektorin Saeeda K. zu einer Entschädigungszahlung von 25.000 Pfund (28.750 Euro). Die Angeklagte hatte in ihrem Privathaushalt eine Afrikanerin 18 Stunden am Tag nahezu ohne Bezahlung arbeiten lassen.
Nur dem schlechten Gesundheitszustand der ehemaligen Klinkleiterin sei es geschuldet, dass ihr eine Gefängnisstrafe erspart blieb, erklärte Richter Geoffrey Rivlin. Das Gericht verurteilte die 68-Jährige zudem wegen Menschenhandels. Sie hatte ein Krankenhaus in Tansania geleitet und die dort arbeitende, heute 49-jährige Mwanahamisi M. einfach mit nach Großbritannien genommen.
"Ich habe mich wie ein Dummkopf gefühlt", sagte die ehemalige Hausangestellte. "Ich wurde wie eine Sklavin behandelt." Die Frau hatte gehofft, mit den versprochenen 50 Pfund Wochenlohn die Ausbildung ihrer Tochter in Tansania bezahlen zu können. "Ich wollte mein Leben verbessern. Aber meine Hoffnungen wurden getrübt, ich wurde immer schwächer, und es ging mir nicht gut."
"Sie hätten sich locker eine anständige Bezahlung leisten können", sagte der Richter jetzt der Angeklagten Saeeda K. "Aber Sie entschieden sich, nichts zu geben." Er nannte das Verhalten der Frau gegenüber ihrer Hausangestellten "gefühllos und habgierig".
Die Afrikanerin hatte zunächst einen Hungerlohn von zehn Pfund pro Woche erhalten, nach einem Jahr aber gar nichts mehr. Sie durfte das Haus nicht verlassen und bekam lediglich Brot zu essen.
Spiegel Online 17.03.11
Ich habe noch nie gehört, dass wegen Menschenhandel verurteilte Zuhälter Entschädigung an ihre Opfer zahlen mussten... Wird da mit zweierlei Mass gerichtet?
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Re: Menschenhandel mal Arbeitsausbeutung ohne Sex
Erstmals eine Klinik-Direktorin und -Betreiberin als Menschenhändler verurteilt.

Erste verurteilte Menschenhändlerin
(Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft
bei 'sklavenartiger' Hausarbeit)
Pensionierte, verwitwete stellv. Krankenhausdirektorin und -betreiberin Saeeda Khan (68, Bild), "versklavte" Mwanahanisi Mruke (47 aus Tansania) 4 Jahre lang in ihrem £500,000 Haus Whitmore Road in Harrow, NW-London und muß nach Verurteilung 28.750 Euro Opferentschädigung zahlen (d.h. nur ca. 90 Pence für jede abgeleistete Zwangsarbeitsstunde).
Eine 9monatige Freiheitsstrafe wurde auf Bewährung ausgesetzt.
www.dailymail.co.uk/news/article-136386 ... slave.html (9th March 2011)
www.harrowtimes.co.uk/news/8916556.Slav ... olice_say/
www.harrowtimes.co.uk/news/8917113.Char ... _sentence/ (17th March 2011)
Das Urteil zeigt, dass Tätermotive, Tatauslöser und Täter selbst in den besten Kreisen zu finden sind.
Das bisherige Bild Menschenhandel und OK (bisher gekoppelt an Prostitution) muß korrigiert und erweitert werden.
Der Fall zeigt ferner, wie dringend Polizei-Razzien in den 'besseren Wohngegenden und Haushalten mit Dienstpersonal' notwendig sind, um solche versteckten Fälle überhaupt aufdecken zu können. ;-)
_________________
Deutsches Opferentschädigunggesetz (OEG) seit 1976 u. 1985
(Entschädigung als öffentliche Pflicht nach Sozialgesetzbuch).
http://de.wikipedia.org/wiki/Opferentsc ... ungsgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/oeg/index.html
HEIKE RABE (Juristin, Jg. 1970, Mitarbeiterin der ProstG Evaluation): Entschädigung und Entlohnung für Betroffene von Menschenhandel in Deutschland – Machbarkeitsstudie für einen Rechtshilfefonds (2009):
www.institut-fuer-menschenrechte.de/upl ... and_01.pdf
Zwei Indische Haus-Sklaven in New York

Varsha Sabhnani, 45, and her husband, Mahender, 51, naturalized citizens from India, have been on trial in U.S. District Court here for the past month. They are charged with what the federal criminal statutes refer to as involuntary servitude and peonage, or, in the common national parlance since 1865, the crime of keeping slaves.
Two tiny Indonesian served the couple in Long Island as live-in help for 5 years in the sylvan North Shore hamlet of Muttontown.
30. Nov. 2007
www.nytimes.com/2007/12/03/nyregion/03s ... wanted=all
Urteil: Millionaire, imigrant and international perfume maker Mahender Sabhnani, 51, was sentenced to 3 1/3 years and fined $12,500. He was convicted of helping his wife keep two Indonesian housekeepers as virtual slaves since 2002 and 2005 untill 2007, with no salary only sending $100 per month to their families. His wife, Varsha, was sentenced to 11 years in prison.
27. Jun. 2008
www.huffingtonpost.com/2008/06/27/mahen ... 09709.html
.

Erste verurteilte Menschenhändlerin
(Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft
bei 'sklavenartiger' Hausarbeit)
Pensionierte, verwitwete stellv. Krankenhausdirektorin und -betreiberin Saeeda Khan (68, Bild), "versklavte" Mwanahanisi Mruke (47 aus Tansania) 4 Jahre lang in ihrem £500,000 Haus Whitmore Road in Harrow, NW-London und muß nach Verurteilung 28.750 Euro Opferentschädigung zahlen (d.h. nur ca. 90 Pence für jede abgeleistete Zwangsarbeitsstunde).
Eine 9monatige Freiheitsstrafe wurde auf Bewährung ausgesetzt.
www.dailymail.co.uk/news/article-136386 ... slave.html (9th March 2011)
www.harrowtimes.co.uk/news/8916556.Slav ... olice_say/
www.harrowtimes.co.uk/news/8917113.Char ... _sentence/ (17th March 2011)
Das Urteil zeigt, dass Tätermotive, Tatauslöser und Täter selbst in den besten Kreisen zu finden sind.
Das bisherige Bild Menschenhandel und OK (bisher gekoppelt an Prostitution) muß korrigiert und erweitert werden.
Der Fall zeigt ferner, wie dringend Polizei-Razzien in den 'besseren Wohngegenden und Haushalten mit Dienstpersonal' notwendig sind, um solche versteckten Fälle überhaupt aufdecken zu können. ;-)
_________________
Deutsches Opferentschädigunggesetz (OEG) seit 1976 u. 1985
(Entschädigung als öffentliche Pflicht nach Sozialgesetzbuch).
http://de.wikipedia.org/wiki/Opferentsc ... ungsgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/oeg/index.html
HEIKE RABE (Juristin, Jg. 1970, Mitarbeiterin der ProstG Evaluation): Entschädigung und Entlohnung für Betroffene von Menschenhandel in Deutschland – Machbarkeitsstudie für einen Rechtshilfefonds (2009):
www.institut-fuer-menschenrechte.de/upl ... and_01.pdf
Zwei Indische Haus-Sklaven in New York

Varsha Sabhnani, 45, and her husband, Mahender, 51, naturalized citizens from India, have been on trial in U.S. District Court here for the past month. They are charged with what the federal criminal statutes refer to as involuntary servitude and peonage, or, in the common national parlance since 1865, the crime of keeping slaves.
Two tiny Indonesian served the couple in Long Island as live-in help for 5 years in the sylvan North Shore hamlet of Muttontown.
30. Nov. 2007
www.nytimes.com/2007/12/03/nyregion/03s ... wanted=all
Urteil: Millionaire, imigrant and international perfume maker Mahender Sabhnani, 51, was sentenced to 3 1/3 years and fined $12,500. He was convicted of helping his wife keep two Indonesian housekeepers as virtual slaves since 2002 and 2005 untill 2007, with no salary only sending $100 per month to their families. His wife, Varsha, was sentenced to 11 years in prison.
27. Jun. 2008
www.huffingtonpost.com/2008/06/27/mahen ... 09709.html
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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 03.07.2011, 11:10, insgesamt 6-mal geändert.
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Prozessauftakt
5.4.2011
Prozess um Menschenhandel
Leverkusen (RP) Ein 28-Jähriger soll in einem Leverkusener Bordell ein Mädchen gekauft und es zur Prostitution gezwungen haben. Das Opfer wurde per Videokonferenz zugeschaltet – zu groß war die Angst, ihrem Zuhälter wieder zu begegnen.
Leverkusen/Köln "Menschenhandel, Zuhälterei zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und versuchte Erpressung": Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, wegen derer sich der 28-Jährige gestern vor dem Landgericht in Köln verantworten musste, sind heftig. Und doch: Mit Pokerface hörte sich der Kölner mit der bulligen Statur die Anklage der Staatsanwaltschaft an – keine Regung huschte über sein Gesicht.
Selbst die Tatsache, dass das Opfer per Videokonferenz zugeschaltet werden musste, weil die Frau laut Gutachten psychisch so labil ist, dass sie dem Angeklagten nicht gegenübertreten konnte, beeindruckte den 28-Jährigen nicht.
Für 5000 Euro "abgekauft"?
Die beiden hatten sich im August 2009 in einem Club auf der Leverkusener Julius-Doms-Straße kennen gelernt. Er arbeitet dort als "Kassen-Mädchen", sie als Prostituierte. Laut Anklage riet er ihr, sich von ihrem Zuhälter zu trennen. Das tat die damals 19-Jährige, doch statt ihr aus dem Milieu zu helfen, wie sie es wollte, habe er sie weiter ins Bordell geschickt. Ihrem Ex-Zuhälter soll er 5000 Euro "Abschlag" gezahlt haben. Er habe die die 19-Jährige bei sich wohnen und von einem Freund bewachen lassen, außerdem habe er ihr ihre Einnahmen abgenommen – mit der Begründung, er wolle ein gemeinsames Sparbuch anlegen.
Der 28-Jährige soll das Mädchen auch in weitere Clubs geschickt haben, um es dort anschaffen zu lassen. Als sie Ende Oktober sagte, sie wolle dies nicht mehr, drohte er ihr laut Anklage mit Prügel und damit, ihren Verwandten von ihrem Job zu erzählen. Die 19-Jährige floh, versteckte sich bei einer Freundin. Er schickte ihr eine sms – gegen eine Zahlung von 10 000 Euro könne sie sich freikaufen. Das Geld könne sie "abarbeiten" – in einem Bordell in Amsterdam. Ja, er sei "auf den Geschmack gekommen, als das Opfer ihm Geld gegeben habe, um sich an den Kosten der gemeinsamen Wohnung zu beteiligen, räumte der Angeklagte über seinen Verteidiger Thomas Pusch ein. Und ja, er habe sie auch in andere Clubs vermittelt und immer wieder überredet, weiter anschaffen zu gehen.
Aber er habe ihr nie gedroht, sie nie geschlagen und sie nicht von ihrem Ex-Zuhälter "abgekauft". Das Mädchen habe ihm nie gesagt, dass sie überhaupt gar nicht mehr als "Hure" arbeiten wolle. Das mittlerweile 20-jährige Opfer wurde per Videokonferenz zugeschaltet.
Angstzustände
Sie leide unter Angstzuständen, habe ein Trauma erlitten und gehe bald in eine Reha, sagte die Frau aus. Sie habe immer wieder betont, dass sie nicht mehr anschaffen wolle. Dass der Angeklagte sie für 5000 Euro abgekauft habe, das wisse sie genau.
Am Donnerstag wird der Prozess fortgesetzt.
http://www.rp-online.de/bergischesland/ ... 83909.html
Prozess um Menschenhandel
Leverkusen (RP) Ein 28-Jähriger soll in einem Leverkusener Bordell ein Mädchen gekauft und es zur Prostitution gezwungen haben. Das Opfer wurde per Videokonferenz zugeschaltet – zu groß war die Angst, ihrem Zuhälter wieder zu begegnen.
Leverkusen/Köln "Menschenhandel, Zuhälterei zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und versuchte Erpressung": Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, wegen derer sich der 28-Jährige gestern vor dem Landgericht in Köln verantworten musste, sind heftig. Und doch: Mit Pokerface hörte sich der Kölner mit der bulligen Statur die Anklage der Staatsanwaltschaft an – keine Regung huschte über sein Gesicht.
Selbst die Tatsache, dass das Opfer per Videokonferenz zugeschaltet werden musste, weil die Frau laut Gutachten psychisch so labil ist, dass sie dem Angeklagten nicht gegenübertreten konnte, beeindruckte den 28-Jährigen nicht.
Für 5000 Euro "abgekauft"?
Die beiden hatten sich im August 2009 in einem Club auf der Leverkusener Julius-Doms-Straße kennen gelernt. Er arbeitet dort als "Kassen-Mädchen", sie als Prostituierte. Laut Anklage riet er ihr, sich von ihrem Zuhälter zu trennen. Das tat die damals 19-Jährige, doch statt ihr aus dem Milieu zu helfen, wie sie es wollte, habe er sie weiter ins Bordell geschickt. Ihrem Ex-Zuhälter soll er 5000 Euro "Abschlag" gezahlt haben. Er habe die die 19-Jährige bei sich wohnen und von einem Freund bewachen lassen, außerdem habe er ihr ihre Einnahmen abgenommen – mit der Begründung, er wolle ein gemeinsames Sparbuch anlegen.
Der 28-Jährige soll das Mädchen auch in weitere Clubs geschickt haben, um es dort anschaffen zu lassen. Als sie Ende Oktober sagte, sie wolle dies nicht mehr, drohte er ihr laut Anklage mit Prügel und damit, ihren Verwandten von ihrem Job zu erzählen. Die 19-Jährige floh, versteckte sich bei einer Freundin. Er schickte ihr eine sms – gegen eine Zahlung von 10 000 Euro könne sie sich freikaufen. Das Geld könne sie "abarbeiten" – in einem Bordell in Amsterdam. Ja, er sei "auf den Geschmack gekommen, als das Opfer ihm Geld gegeben habe, um sich an den Kosten der gemeinsamen Wohnung zu beteiligen, räumte der Angeklagte über seinen Verteidiger Thomas Pusch ein. Und ja, er habe sie auch in andere Clubs vermittelt und immer wieder überredet, weiter anschaffen zu gehen.
Aber er habe ihr nie gedroht, sie nie geschlagen und sie nicht von ihrem Ex-Zuhälter "abgekauft". Das Mädchen habe ihm nie gesagt, dass sie überhaupt gar nicht mehr als "Hure" arbeiten wolle. Das mittlerweile 20-jährige Opfer wurde per Videokonferenz zugeschaltet.
Angstzustände
Sie leide unter Angstzuständen, habe ein Trauma erlitten und gehe bald in eine Reha, sagte die Frau aus. Sie habe immer wieder betont, dass sie nicht mehr anschaffen wolle. Dass der Angeklagte sie für 5000 Euro abgekauft habe, das wisse sie genau.
Am Donnerstag wird der Prozess fortgesetzt.
http://www.rp-online.de/bergischesland/ ... 83909.html
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PE Stammheim
Nachtrag
zum Auftakt des 2. Pussy-Club-Prozesses wg. Menschenhandel (s.o. ab hier)
PRESSEMITTEILUNG
Doña Carmen e.V.
vom Freitag, 11. März 2011
Stuttgarter Staatsanwaltschaft inszeniert Schauprozess mit Stammheim-Kulisse
Wieder Flatrate-Prozess:
Mit den Anklagepunkten des banden- und gewerbsmässigen „Menschen-handels“, der „Zuhälterei“ und der „Ausbeutung von Prostituierten“ versuchte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft heute im zweiten Anlauf das zu erreichen, was ihr im vergangenen Jahr beim ersten Mal nicht gelang: die Organisatoren der Flatrate-Bordelle des Menschenhandels zu bezichtigen.
Die zweieinhalbstündige Verlesung der Anklage hat verdeutlicht, dass dieser Vorwurf auf einem brüchigen Fundament basiert. Gleichwohl ist der politisch motivierte Wille zur Bestrafung der Angeklagten ungebrochen.
Obwohl es im Wesentlichen um strittige Punkte von Beschäftigungs-verhältnissen geht, die in jeder anderen Wirtschaftsbranche dort verhandelt worden wären, wo sie hingehören, nämlich vors Arbeitsgericht, wird im Falle des Managements von Prostitution das Strafrecht instrumentalisiert.
Es geht darum, einen Wirtschaftszweig zu dämonisieren und die Verhältnisse in der Prostitution zu dramatisieren. Frauen in der Prostitution erhalten dadurch alles, nur keine Rechte.
Der zweite Stuttgarter Flatrate-Prozess verfolgt offenkundig politische Ziele: Die vom Bundesrat auf Initiative Baden-Württembergs geforderte
- Konzessionierung von Bordellen,
- die Einführung von Meldepflichten für Prostituierte,
- die Rundumüberwachung eines ganzen Wirtschaftszweigs und
- die generelle Kondompflicht bei Prostitution
sollen salonfähig werden und als gerechtfertigt erscheinen. Daher die interessierte Inszenierung als Schau-prozess gegen so genannte „Zuhälter“ und „Menschenhändler“.
Doña Carmen e.V. fordert:
Schluss mit der Inszenierung von Schauprozessen zur Kriminalisierung des Prostitutionsgewerbes!
www.donaCarmen.de/?p=437
zum Auftakt des 2. Pussy-Club-Prozesses wg. Menschenhandel (s.o. ab hier)
PRESSEMITTEILUNG
Doña Carmen e.V.
vom Freitag, 11. März 2011
Stuttgarter Staatsanwaltschaft inszeniert Schauprozess mit Stammheim-Kulisse
Wieder Flatrate-Prozess:
Mit den Anklagepunkten des banden- und gewerbsmässigen „Menschen-handels“, der „Zuhälterei“ und der „Ausbeutung von Prostituierten“ versuchte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft heute im zweiten Anlauf das zu erreichen, was ihr im vergangenen Jahr beim ersten Mal nicht gelang: die Organisatoren der Flatrate-Bordelle des Menschenhandels zu bezichtigen.
Die zweieinhalbstündige Verlesung der Anklage hat verdeutlicht, dass dieser Vorwurf auf einem brüchigen Fundament basiert. Gleichwohl ist der politisch motivierte Wille zur Bestrafung der Angeklagten ungebrochen.
Obwohl es im Wesentlichen um strittige Punkte von Beschäftigungs-verhältnissen geht, die in jeder anderen Wirtschaftsbranche dort verhandelt worden wären, wo sie hingehören, nämlich vors Arbeitsgericht, wird im Falle des Managements von Prostitution das Strafrecht instrumentalisiert.
Es geht darum, einen Wirtschaftszweig zu dämonisieren und die Verhältnisse in der Prostitution zu dramatisieren. Frauen in der Prostitution erhalten dadurch alles, nur keine Rechte.
Der zweite Stuttgarter Flatrate-Prozess verfolgt offenkundig politische Ziele: Die vom Bundesrat auf Initiative Baden-Württembergs geforderte
- Konzessionierung von Bordellen,
- die Einführung von Meldepflichten für Prostituierte,
- die Rundumüberwachung eines ganzen Wirtschaftszweigs und
- die generelle Kondompflicht bei Prostitution
sollen salonfähig werden und als gerechtfertigt erscheinen. Daher die interessierte Inszenierung als Schau-prozess gegen so genannte „Zuhälter“ und „Menschenhändler“.
Doña Carmen e.V. fordert:
Schluss mit der Inszenierung von Schauprozessen zur Kriminalisierung des Prostitutionsgewerbes!
www.donaCarmen.de/?p=437
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@Doña Carmen
Arbeitsgerichte sind zuständig für alle bürgerlich-rechtlichen Streitereien zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. zwischen arbeitnehmerähnlichen Personen und ihrer Auftraggeber.
Dieser Prozess wird vor der grossen Wirtschaftsstrafkammer verhandelt weil es nicht um eine Auseinandersetzung zwischen Betreiber und SexdienstleisterInnen geht.
Dass die Beweislage schwierig ist ist schon aus den anberaumten 24 Prozessterminen + Verlängerungsoption zu sehen. Und der Hauptanklagepunkt lautet: Hinterziehung von SV-Beiträgen (2,4 Mio EUR).
Für die oben genannten Delikte (Zuhälterei, Ausbeutung) wäre die grosse Strafkammer zuständig gewesen. Da hat die Staatsanwaltschaft wohl keinerlei Beweise.
Arbeitsgerichte sind zuständig für alle bürgerlich-rechtlichen Streitereien zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. zwischen arbeitnehmerähnlichen Personen und ihrer Auftraggeber.
Dieser Prozess wird vor der grossen Wirtschaftsstrafkammer verhandelt weil es nicht um eine Auseinandersetzung zwischen Betreiber und SexdienstleisterInnen geht.
Dass die Beweislage schwierig ist ist schon aus den anberaumten 24 Prozessterminen + Verlängerungsoption zu sehen. Und der Hauptanklagepunkt lautet: Hinterziehung von SV-Beiträgen (2,4 Mio EUR).
Für die oben genannten Delikte (Zuhälterei, Ausbeutung) wäre die grosse Strafkammer zuständig gewesen. Da hat die Staatsanwaltschaft wohl keinerlei Beweise.
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Strittiges Ende einer Beziehung
11.04.2011
Angeklagter muss ins Gefängnis
Ein 27-Jähriger musste sich wegen Zuhälterei und Menschenhandel vor dem Kölner Landgericht verantworten. Der Richter verurteilte den Mann zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis.
LEVERKUSEN / KÖLN - Für zwei Jahre und drei Monate muss Tuncay E. (alle Namen geändert) ins Gefängnis. Mit diesem Strafmaß lag der Vorsitzende Richter Jörg Michael Bern noch weit über dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die lediglich eine zweijährige Bewährungsstrafe forderte. Der 27-jährige Türke musste sich wegen Zuhälterei und Menschenhandel vor dem Kölner Landgericht verantworten. Die beiden Zeugen, die am Donnerstag der Verhandlung fern geblieben sind und auch sonst nicht zu erreichen waren, erschienen nun doch, um vor Gericht auszusagen. Ihre Angaben konnten die von Staatsanwalt Stephan Bartz vorgetragenen Vorwürfe jedoch nicht bestätigen. Demnach soll E. den Personen, die der 21-jährigen ehemaligen Prostituierten nach ihrer Flucht aus einem niederländischen Bordell Unterschlupf gewährten, Geld geboten haben, wenn sie den Aufenthaltsort der Geschädigten preisgäben. Zeuge Ibrahim R. versicherte jedoch, ein solches Angebot habe es nicht gegeben, und Bettina S. konnte nur berichten, was die Geschädigte selbst ihr erzählt hatte.
Diese Aussagen, das frühe Geständnis sowie das völlig leere Vorstrafenregister des Angeklagten bewog Staatsanwalt Bartz dazu, eine Freiheitsstrafe wegen gewerbsmäßigen Menschenhandels und Erpressung zu fordern und diese zur Bewährung aussetzen zu lassen. Zusätzlich sollte Tuncay E. 5000 Euro zur Wiedergutmachung zahlen. Allerdings hatte das Gericht bereits im Vorfeld signalisiert, dass Bewährung aus seiner Sicht nicht in Frage käme. Die Vertretung der Nebenklage, Uta Vester-Kattmann, forderte mit Blick auf die schwerwiegenden Folgen – ihren Angaben zu Folge leide ihre Mandantin unter Angst und sei in therapeutischer Behandlung – eine „angemessene“ Bestrafung.
Die Verteidigung zeigte sich bis auf den Punkt der Gewerbsmäßigkeit mit dem Plädoyer der Staatsanwalt einverstanden und hielt eine Strafe von einem Jahr und zwei Monaten – ebenfalls zur Bewährung – samt einer Entschädigung für angemessen.
In seiner Urteilsbegründung bezog sich das Gericht jedoch auf den Umstand, dass Paragraf 232 des Strafgesetzbuches für Menschenhandel eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vorsieht. Die aktuelle Tat sei zwar im unteren Viertel der Skala anzusiedeln, rechtfertige jedoch keine Bewährung. Zudem habe Tuncay E. die Naivität der zum Tatzeitpunkt gerade erst 19-Jährigen schamlos ausgenutzt, wodurch die Höhe der Strafe ebenfalls gerechtfertigt sei. Verteidiger Thomas Pusch kündigte umgehend Revision an.
http://www.ksta.de/html/artikel/1302525800132.shtml
Angeklagter muss ins Gefängnis
Ein 27-Jähriger musste sich wegen Zuhälterei und Menschenhandel vor dem Kölner Landgericht verantworten. Der Richter verurteilte den Mann zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis.
LEVERKUSEN / KÖLN - Für zwei Jahre und drei Monate muss Tuncay E. (alle Namen geändert) ins Gefängnis. Mit diesem Strafmaß lag der Vorsitzende Richter Jörg Michael Bern noch weit über dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die lediglich eine zweijährige Bewährungsstrafe forderte. Der 27-jährige Türke musste sich wegen Zuhälterei und Menschenhandel vor dem Kölner Landgericht verantworten. Die beiden Zeugen, die am Donnerstag der Verhandlung fern geblieben sind und auch sonst nicht zu erreichen waren, erschienen nun doch, um vor Gericht auszusagen. Ihre Angaben konnten die von Staatsanwalt Stephan Bartz vorgetragenen Vorwürfe jedoch nicht bestätigen. Demnach soll E. den Personen, die der 21-jährigen ehemaligen Prostituierten nach ihrer Flucht aus einem niederländischen Bordell Unterschlupf gewährten, Geld geboten haben, wenn sie den Aufenthaltsort der Geschädigten preisgäben. Zeuge Ibrahim R. versicherte jedoch, ein solches Angebot habe es nicht gegeben, und Bettina S. konnte nur berichten, was die Geschädigte selbst ihr erzählt hatte.
Diese Aussagen, das frühe Geständnis sowie das völlig leere Vorstrafenregister des Angeklagten bewog Staatsanwalt Bartz dazu, eine Freiheitsstrafe wegen gewerbsmäßigen Menschenhandels und Erpressung zu fordern und diese zur Bewährung aussetzen zu lassen. Zusätzlich sollte Tuncay E. 5000 Euro zur Wiedergutmachung zahlen. Allerdings hatte das Gericht bereits im Vorfeld signalisiert, dass Bewährung aus seiner Sicht nicht in Frage käme. Die Vertretung der Nebenklage, Uta Vester-Kattmann, forderte mit Blick auf die schwerwiegenden Folgen – ihren Angaben zu Folge leide ihre Mandantin unter Angst und sei in therapeutischer Behandlung – eine „angemessene“ Bestrafung.
Die Verteidigung zeigte sich bis auf den Punkt der Gewerbsmäßigkeit mit dem Plädoyer der Staatsanwalt einverstanden und hielt eine Strafe von einem Jahr und zwei Monaten – ebenfalls zur Bewährung – samt einer Entschädigung für angemessen.
In seiner Urteilsbegründung bezog sich das Gericht jedoch auf den Umstand, dass Paragraf 232 des Strafgesetzbuches für Menschenhandel eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vorsieht. Die aktuelle Tat sei zwar im unteren Viertel der Skala anzusiedeln, rechtfertige jedoch keine Bewährung. Zudem habe Tuncay E. die Naivität der zum Tatzeitpunkt gerade erst 19-Jährigen schamlos ausgenutzt, wodurch die Höhe der Strafe ebenfalls gerechtfertigt sei. Verteidiger Thomas Pusch kündigte umgehend Revision an.
http://www.ksta.de/html/artikel/1302525800132.shtml
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Re: Strittiges Ende einer Beziehung
Schwer verständliche Geschichte bzw. Darstellung. Kann man vieles und nichts herauslesen, wenn man nicht selbst Prozessbeobachter war:
> nach ihrer Flucht aus einem niederländischen Bordell
Warm wird hier nur ein 27jährige Zuhälter/Menschenhändler verurteilt?
Trägt ein Bordell-Betrieb aus dem Sexworker flüchten nicht auch einen Teil von Schuld?
> Die beiden Zeugen ... konnten die von Staatsanwalt Stephan Bartz vorgetragenen Vorwürfe jedoch nicht bestätigen.
> Paragraf 232 des Strafgesetzbuches für Menschenhandel
Dort wird die Schutzaltersgrenze 21 Jahre für Sexworker definiert.
> zum Tatzeitpunkt gerade erst 19-Jährigen
Das hätte auch das Bordell prüfen müssen.
> Naivität schamlos ausgenutzt,
Eine volljährige Sexarbeiterin kann sich also wie ein Kind auf Naivität berufen.Je naiver das Opfer, desto höher das Strafmaß?
> leide ihre Mandantin unter Angst und sei in therapeutischer Behandlung
Angst vor dem Mann und Täter, den Polizei- und Gerichtsverhören, den Bordellerlebnissen und Prostitutionskunden, den Eltern und Moralpredigten, der Öffentlichkeit und Medienberichterstattung...?
Die Ätiologie von PTSD ist in so einer emotionalen Gemengelage keinesfalls trivial.
> gewerbsmäßig
ist sowohl Prostitution als auch Vermittlungstätigkeit im Umfeld der Prostitution, wenn es einer regelmäßigen Einkommenerzielung dient.
Dass Einkommenerzielungsabsicht als strafverschärfend ausgelegt wird, ist gewissermaßen Klassenjustiz gegen alle diejenigen, die nicht von Haus aus vermögend sind um nur ehrenamtlich arbeiten zu können so wie z.B. Kaiserin Messalina aka Sexworker Lycisca 500-548 n.Chr.
> geständig
Was hat er gestaden (Erpressung, Ausbeutung oder 'nur' Vermittlungs- und Taxidienste)?
> völlig leere Vorstrafenregister
Diese beiden sonst stark strafmildernd wirksamen Qualitäten halten sich hier bei einem Ausländer und sog. Menschenhändler sehr in Grenzen.
Ob das Ergebnis des Berufungsverfahren auch noch einen Zeitungsartikel wert ist, falls sich das Strafmaß weiter reduziert und mit Freispruch endet, weil Strafe bereits während Untersuchungshaft und Prozesses abgesessen?
Am häufigsten finden sich hier im Forum Artikel über Polizeimaßnahmen (Razzien) und Prozesseröffnungen. Schon seltener sind Presseartikel über Verurteilungen. Solche zu Freisprüchen (auch von Berufungen) sind noch seltener...
Müßte sich mal einer die Zeit nehmen und eine schöne Statistik draus machen so wie hier.
Vgl. den Kachelmann-Prozess, wo alle Aussagen der 'naiven' Opferzeugin in sich zusammengebrochen sind.
SF-Doku "Kachelmanns Fall - Die Anzeige, der Medienrummel und die aufwendige Wahrheitssuche"
von Hansjürg Zumstein
(31.3.2011, 45 Minuten):
www.videoportal.sf.tv/video?id=9e924f5f ... f29af1e883
> nach ihrer Flucht aus einem niederländischen Bordell
Warm wird hier nur ein 27jährige Zuhälter/Menschenhändler verurteilt?
Trägt ein Bordell-Betrieb aus dem Sexworker flüchten nicht auch einen Teil von Schuld?
> Die beiden Zeugen ... konnten die von Staatsanwalt Stephan Bartz vorgetragenen Vorwürfe jedoch nicht bestätigen.
> Paragraf 232 des Strafgesetzbuches für Menschenhandel
Dort wird die Schutzaltersgrenze 21 Jahre für Sexworker definiert.
> zum Tatzeitpunkt gerade erst 19-Jährigen
Das hätte auch das Bordell prüfen müssen.
> Naivität schamlos ausgenutzt,
Eine volljährige Sexarbeiterin kann sich also wie ein Kind auf Naivität berufen.Je naiver das Opfer, desto höher das Strafmaß?
Was ist das für eine Satzkonstruktion? Da wird ihre Position in ihrer Herkunfsfamilie in einen Satz mit der Beschreibung der Zeugenaussage gepackt, möglicherweise nur, um das Wort 'Kind' unterzubringen? Macht sich da ein Journalist und die Zeitung zum Komplizen der Anklage?Kölner Stadtanzeiger hat geschrieben:Während ihrer Zeugenaussage, die aufgrund eines ärztlichen Attests aus einen Nebenzimmer in den Verhandlungssaal übertragen wurde, sprach das mittlere von fünf Kindern von offenen Gewaltdrohungen, während die Verteidigung lediglich von moralischer Erpressung ausgeht.
05.04.11
Strittiges Ende einer Beziehung
www.ksta.de/html/artikel/1301838023299.shtml
> leide ihre Mandantin unter Angst und sei in therapeutischer Behandlung
Angst vor dem Mann und Täter, den Polizei- und Gerichtsverhören, den Bordellerlebnissen und Prostitutionskunden, den Eltern und Moralpredigten, der Öffentlichkeit und Medienberichterstattung...?
Die Ätiologie von PTSD ist in so einer emotionalen Gemengelage keinesfalls trivial.
> gewerbsmäßig
ist sowohl Prostitution als auch Vermittlungstätigkeit im Umfeld der Prostitution, wenn es einer regelmäßigen Einkommenerzielung dient.
Dass Einkommenerzielungsabsicht als strafverschärfend ausgelegt wird, ist gewissermaßen Klassenjustiz gegen alle diejenigen, die nicht von Haus aus vermögend sind um nur ehrenamtlich arbeiten zu können so wie z.B. Kaiserin Messalina aka Sexworker Lycisca 500-548 n.Chr.
> geständig
Was hat er gestaden (Erpressung, Ausbeutung oder 'nur' Vermittlungs- und Taxidienste)?
> völlig leere Vorstrafenregister
Diese beiden sonst stark strafmildernd wirksamen Qualitäten halten sich hier bei einem Ausländer und sog. Menschenhändler sehr in Grenzen.
Ob das Ergebnis des Berufungsverfahren auch noch einen Zeitungsartikel wert ist, falls sich das Strafmaß weiter reduziert und mit Freispruch endet, weil Strafe bereits während Untersuchungshaft und Prozesses abgesessen?
Am häufigsten finden sich hier im Forum Artikel über Polizeimaßnahmen (Razzien) und Prozesseröffnungen. Schon seltener sind Presseartikel über Verurteilungen. Solche zu Freisprüchen (auch von Berufungen) sind noch seltener...
Müßte sich mal einer die Zeit nehmen und eine schöne Statistik draus machen so wie hier.
Vgl. den Kachelmann-Prozess, wo alle Aussagen der 'naiven' Opferzeugin in sich zusammengebrochen sind.
SF-Doku "Kachelmanns Fall - Die Anzeige, der Medienrummel und die aufwendige Wahrheitssuche"
von Hansjürg Zumstein
(31.3.2011, 45 Minuten):
www.videoportal.sf.tv/video?id=9e924f5f ... f29af1e883
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12.04.11
Verdacht gegen angehenden Arzt
Student als Zuhälter
Die Kölner Polizei durchsuchte am Dienstag die Wohnung eines angehenden Arztes und Diskobetreibers am Mediapark, der eine 20-Jährige zur Prostitution gezwungen haben soll. Die Vorwürfe sind gravierend - sie reichen vom Menschenhandel bis zur Vergewaltigung.
KÖLN - Er richtete für die junge Frau in der Schweiz ein Nummernkonto ein, schlug sie, wenn sie nicht genug Geld in einer Nacht verdiente oder würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit. Die Kölner Polizei durchsuchte am Dienstag die Wohnung eines angehenden Arztes und Diskobetreibers am Mediapark, der eine 20-Jährige über zwei Jahre zur Prostitution gezwungen haben soll. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind gravierend: Es geht um schweren Menschenhandel, räuberische Erpressung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Im Oktober 2010 hatte die heute 22-Jährige Strafanzeige gegen den 30-Jährigen erstattet und den Beamten von dem Martyrium erzählt. Nach einer anfangs glücklichen Zeit hätte ihr Freund sie auf den Strich geschickt - sie musste in verschiedenen Bordellen im Raum Köln anschaffen. Ihre gesamten Einnahmen habe sie dem 30-Jährigen aushändigen müssen. Zuerst arbeiteten die Frau nur an Wochenende im Bordell, weil sie in Düsseldorf studierte. „Doch der 30-Jährige drängte die Frau das Studium aufzugeben und nur noch als Prostituierte zu arbeiten“, sagte ein Polizeisprecher. Die strikte Vorgabe des Zuhälters: Pro Arbeitstag mindestens Geld in vierstelliger Höhe erwirtschaften. Später musste die junge Frau in der Schweiz im Edel-Bordell arbeiten. Das Geld überwies das Opfer auf ein Nummernkonto oder schmuggelte das Geld am Zoll vorbei nach Deutschland.
Die Ermittler fanden außerdem noch eine 26-Jährige, die auch für den Mann als Prostituierte arbeiten musste. Auch diese Frau zeigte den Täter an, zog dann ihr Anzeige nach Drohungen des vorbestraften 30-Jährigen zurück. Nun ist die Frau wieder bereit mit der Polizei zusammenzuarbeiten.
http://www.rundschau-online.de/html/art ... 1973.shtml
Verdacht gegen angehenden Arzt
Student als Zuhälter
Die Kölner Polizei durchsuchte am Dienstag die Wohnung eines angehenden Arztes und Diskobetreibers am Mediapark, der eine 20-Jährige zur Prostitution gezwungen haben soll. Die Vorwürfe sind gravierend - sie reichen vom Menschenhandel bis zur Vergewaltigung.
KÖLN - Er richtete für die junge Frau in der Schweiz ein Nummernkonto ein, schlug sie, wenn sie nicht genug Geld in einer Nacht verdiente oder würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit. Die Kölner Polizei durchsuchte am Dienstag die Wohnung eines angehenden Arztes und Diskobetreibers am Mediapark, der eine 20-Jährige über zwei Jahre zur Prostitution gezwungen haben soll. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind gravierend: Es geht um schweren Menschenhandel, räuberische Erpressung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Im Oktober 2010 hatte die heute 22-Jährige Strafanzeige gegen den 30-Jährigen erstattet und den Beamten von dem Martyrium erzählt. Nach einer anfangs glücklichen Zeit hätte ihr Freund sie auf den Strich geschickt - sie musste in verschiedenen Bordellen im Raum Köln anschaffen. Ihre gesamten Einnahmen habe sie dem 30-Jährigen aushändigen müssen. Zuerst arbeiteten die Frau nur an Wochenende im Bordell, weil sie in Düsseldorf studierte. „Doch der 30-Jährige drängte die Frau das Studium aufzugeben und nur noch als Prostituierte zu arbeiten“, sagte ein Polizeisprecher. Die strikte Vorgabe des Zuhälters: Pro Arbeitstag mindestens Geld in vierstelliger Höhe erwirtschaften. Später musste die junge Frau in der Schweiz im Edel-Bordell arbeiten. Das Geld überwies das Opfer auf ein Nummernkonto oder schmuggelte das Geld am Zoll vorbei nach Deutschland.
Die Ermittler fanden außerdem noch eine 26-Jährige, die auch für den Mann als Prostituierte arbeiten musste. Auch diese Frau zeigte den Täter an, zog dann ihr Anzeige nach Drohungen des vorbestraften 30-Jährigen zurück. Nun ist die Frau wieder bereit mit der Polizei zusammenzuarbeiten.
http://www.rundschau-online.de/html/art ... 1973.shtml
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13.04.2011
Wer nicht spurt, wird massiv bedroht
Würzburg/Kitzingen:Drei Männer sollen nachts Mädchen fürs Rotlicht-Milieu angeworben haben. Jetzt sind sie des Menschenhandels angeklagt.
Am Pizza-Stand vor einer großen Würzburger Diskothek gab es nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vorübergehend nachts nicht nur scharf belegte Hefeteig-Stückchen, sondern auch sehr spezielle "Berufsberatung" mit Adressen für den Einstieg ins Rotlicht-Milieu. Seit gestern wird vor einer Großen Strafkammer gegen einen italienischen und zwei türkische Staatsangehörige verhandelt, unter anderem wegen bandenmäßigem Menschenhandel, Zuhälterei, Freiheitsberaubung, Bedrohung und Körperverletzung.
Der Kopf der Bande, ein ehemaliger Türsteher mit hohen Spiel-Schulden vom Pokern, suchte laut Anklage in erster Linie Nachschub für einen FKK-Club in Böblingen. Mädchen und Frauen wurde versprochen, dass sie in dem Club an der Rezeption arbeiten sollen. Schnell wurde ihnen jedoch bewusst, manchen schon vor der Ankunft in Böblingen, dass es sich dabei nicht um einen Job im Stehen am Empfang handelte, sondern eine Tätigkeit, die meist im Liegen ausgeübt wird. Wer dann wieder aussteigen wollte, bekam Ärger.
Die Drohungen erinnern an Mafia-Filme: Da war von "lebendig begraben" die Rede und vom "einen Finger abschneiden" und einmal wörtlich: "Das wäre nicht das erste Ohr, das ich abschneide und meinem Hund zum Fressen gebe." Wenn Mädchen die "Arbeitsstelle" nicht antreten oder aussteigen wollten, wurde bei Gesprächen mit einem Klappmesser "gespielt" oder mit einer Pistole. Es wurden hohe Ablösesummen genannt, bis zu 50 000 Euro, und lange Kündigungsfristen und beiläufig wurde auf gute Kontakte zur Szene in Frankfurt oder Berlin hingewiesen.
Opfer müssen nicht aussagen
Bei Prozessbeginn konnte der Vorsitzende Richter Lothar Schmitt eine gute Nachricht verkünden: Es habe vorab Gespräche mit der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern gegeben, um den Opfern die Begegnung mit den Angeklagten und die Vernehmung vor Gericht zu ersparen: Über ein Dutzend Frauen müssen daher nicht noch einmal schildern, was sie erlebt haben. Unter der Voraussetzung, dass die Angeklagten glaubwürdige Geständnisse abliefern, könne man ihnen, so das Gericht, je nach Tatbeteiligung Höchststrafen von zwei bis zu sechs Jahren zusichern. Auf dieses Angebot sind alle eingegangen.
15-Jährige meldete sich freiwillig
Abgesehen von einer 15-Jährigen aus Kitzingen, die sich nach den Berufsaussichten in der Prostitution erkundigt hatte, standen die meisten Frauen und Mädchen, so ein Kripo-Beamter, unter erheblichem finanziellen Druck. Sie hatten keinen Arbeitsplatz und/oder Schulden und sahen angeblich keinen anderen Weg, die zu begleichen. Für die Entscheidung, im Rotlicht-Milieu tätig zu werden, mussten die Angeklagten daher kaum Druck ausüben. Umso massiver soll der laut Anklage danach geworden sein und dabei sind die Träume, schnell viel Geld zu verdienen, ebenso schnell geplatzt. Wenn sie einmal in Clubs arbeiteten - von Böblingen aus wurde auch weiter vermittelt - sind die Frauen gnadenlos abgezockt werden.
Eine junge Frau, die aus Mitleid eine kranke Kollegin ins Krankenhaus brachte, ist daraufhin verpflichtet und bestraft worden, doppelt so viel Freier zu bedienen, um den Ausfall auszugleichen. Frauen, die "Stress machten" ist außerdem angedroht worden, sie aus dem angenehmen Clubbetrieb "auf den Straßenstrich zu werfen". Als eine Frau nicht den erwarteten Umsatz machte, hat das der Kopf der Bande auf ihr Gewicht zurückgeführt und ihr Schlankheitspillen verordnet und jeglichen Alkoholkonsum untersagt.
Kein Interesse mehr
Bei der 15-Jährigen aus Kitzingen, die sich für einen Job interessiert hatte, aber als zu jung abgelehnt worden war, hat einer der Angeklagten zwei Jahre später nachgefragt, ob noch Interesse bestehe. Da sie immer noch nicht 18 war, sollte sie Fotos vorbeibringen, damit man einen falschen Pass herstellen könne. Doch zu der Zeit hatte die junge Frau aus Kitzingen die Lust an der Prostitution bereits verloren.
Die Verhandlung wird fortgesetzt.
http://www.infranken.de/nachrichten/lok ... 218,151761
Wer nicht spurt, wird massiv bedroht
Würzburg/Kitzingen:Drei Männer sollen nachts Mädchen fürs Rotlicht-Milieu angeworben haben. Jetzt sind sie des Menschenhandels angeklagt.
Am Pizza-Stand vor einer großen Würzburger Diskothek gab es nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vorübergehend nachts nicht nur scharf belegte Hefeteig-Stückchen, sondern auch sehr spezielle "Berufsberatung" mit Adressen für den Einstieg ins Rotlicht-Milieu. Seit gestern wird vor einer Großen Strafkammer gegen einen italienischen und zwei türkische Staatsangehörige verhandelt, unter anderem wegen bandenmäßigem Menschenhandel, Zuhälterei, Freiheitsberaubung, Bedrohung und Körperverletzung.
Der Kopf der Bande, ein ehemaliger Türsteher mit hohen Spiel-Schulden vom Pokern, suchte laut Anklage in erster Linie Nachschub für einen FKK-Club in Böblingen. Mädchen und Frauen wurde versprochen, dass sie in dem Club an der Rezeption arbeiten sollen. Schnell wurde ihnen jedoch bewusst, manchen schon vor der Ankunft in Böblingen, dass es sich dabei nicht um einen Job im Stehen am Empfang handelte, sondern eine Tätigkeit, die meist im Liegen ausgeübt wird. Wer dann wieder aussteigen wollte, bekam Ärger.
Die Drohungen erinnern an Mafia-Filme: Da war von "lebendig begraben" die Rede und vom "einen Finger abschneiden" und einmal wörtlich: "Das wäre nicht das erste Ohr, das ich abschneide und meinem Hund zum Fressen gebe." Wenn Mädchen die "Arbeitsstelle" nicht antreten oder aussteigen wollten, wurde bei Gesprächen mit einem Klappmesser "gespielt" oder mit einer Pistole. Es wurden hohe Ablösesummen genannt, bis zu 50 000 Euro, und lange Kündigungsfristen und beiläufig wurde auf gute Kontakte zur Szene in Frankfurt oder Berlin hingewiesen.
Opfer müssen nicht aussagen
Bei Prozessbeginn konnte der Vorsitzende Richter Lothar Schmitt eine gute Nachricht verkünden: Es habe vorab Gespräche mit der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern gegeben, um den Opfern die Begegnung mit den Angeklagten und die Vernehmung vor Gericht zu ersparen: Über ein Dutzend Frauen müssen daher nicht noch einmal schildern, was sie erlebt haben. Unter der Voraussetzung, dass die Angeklagten glaubwürdige Geständnisse abliefern, könne man ihnen, so das Gericht, je nach Tatbeteiligung Höchststrafen von zwei bis zu sechs Jahren zusichern. Auf dieses Angebot sind alle eingegangen.
15-Jährige meldete sich freiwillig
Abgesehen von einer 15-Jährigen aus Kitzingen, die sich nach den Berufsaussichten in der Prostitution erkundigt hatte, standen die meisten Frauen und Mädchen, so ein Kripo-Beamter, unter erheblichem finanziellen Druck. Sie hatten keinen Arbeitsplatz und/oder Schulden und sahen angeblich keinen anderen Weg, die zu begleichen. Für die Entscheidung, im Rotlicht-Milieu tätig zu werden, mussten die Angeklagten daher kaum Druck ausüben. Umso massiver soll der laut Anklage danach geworden sein und dabei sind die Träume, schnell viel Geld zu verdienen, ebenso schnell geplatzt. Wenn sie einmal in Clubs arbeiteten - von Böblingen aus wurde auch weiter vermittelt - sind die Frauen gnadenlos abgezockt werden.
Eine junge Frau, die aus Mitleid eine kranke Kollegin ins Krankenhaus brachte, ist daraufhin verpflichtet und bestraft worden, doppelt so viel Freier zu bedienen, um den Ausfall auszugleichen. Frauen, die "Stress machten" ist außerdem angedroht worden, sie aus dem angenehmen Clubbetrieb "auf den Straßenstrich zu werfen". Als eine Frau nicht den erwarteten Umsatz machte, hat das der Kopf der Bande auf ihr Gewicht zurückgeführt und ihr Schlankheitspillen verordnet und jeglichen Alkoholkonsum untersagt.
Kein Interesse mehr
Bei der 15-Jährigen aus Kitzingen, die sich für einen Job interessiert hatte, aber als zu jung abgelehnt worden war, hat einer der Angeklagten zwei Jahre später nachgefragt, ob noch Interesse bestehe. Da sie immer noch nicht 18 war, sollte sie Fotos vorbeibringen, damit man einen falschen Pass herstellen könne. Doch zu der Zeit hatte die junge Frau aus Kitzingen die Lust an der Prostitution bereits verloren.
Die Verhandlung wird fortgesetzt.
http://www.infranken.de/nachrichten/lok ... 218,151761
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13.4.2011
Angeblicher Liebhaber war Zuhälter
Vier Jahre und drei Monate muss ein Mann in Haft, weil er eine junge Frau zur Prostitution zwang
Mit großen Träumen und leicht verliebt kam die junge Rumänin Stefana nach Deutschland – gelockt von Nikolai S. Der steckte die Frau ins Bordell.
Frankfurt. Er versprach ihr das schönste Leben. In Deutschland. Als Haushaltshilfe sollte Stefana (19) gutes Geld verdienen können, damit ihrer Familie in der rumänischen Heimat unterstützen. Doch kaum war Stefana in der Bundesrepublik angekommen, hatte Nikolai S. (28) mit der zierlichen kleinen Frau anderes vor. Statt in einem wohlhabenden Haushalt verschaffte er ihr Arbeit im Bordell. Um sie gefügig zu machen, vergewaltigte er die Rumänin. Die war verzweifelt – aber auch mutig. Nach einem Sprung aus dem Fenster konnte sie entkommen, schaffte es bis zum Polizeirevier und zeigte Nikolai S. an.
Die große Liebe
Drei Verhandlungstage lang versuchte der wegen Zuhälterei und Menschenhandels, Vergewaltigung und Körperverletzung angeklagte Rumäne, die Richter des Landgerichts davon zu überzeugen, dass alles ganz anders gewesen sei. Ihn eine wahre Liebesgeschichte mit der mädchenhaften Frau verbinde.
Daran glaubten der Richter allerdings nicht. Er verurteilte den in Zuhälterkreisen bekannten Mann zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis.
Das Gericht ging für sein Urteil am Ende zwar lediglich von Vergewaltigung und Menschenhandel sowie Körperverletzung aus und ließ die Zuhälterei aus rechtlichen Gründen fallen. Gleichwohl blieb eine fühlbare Strafe übrig, die den unsanft mit den Gefühlen und Hoffnungen der Frau umgesprungenen Mann nun für längere Zeit von der Bildfläche verschwinden lassen wird. Im Strafmaß blieb die Strafkammer nur drei Monate hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurück.
Insbesondere der Auftritt von Stefana als Zeugin hatte das unter Vorsitz von Richter Thomas Striegl tagende Gericht überzeugt. Leise schilderte die Frau die Umstände, wie sie Nikolai über das Internet kennen gelernt habe. Sympathisch sei er gewesen, halt so sympathisch, wie jemand erscheinen könne, mit dem man über Tastatur und Bildschirm kommuniziert. Deshalb sei sie schließlich auch seiner Aufforderung gefolgt und nach Deutschland gekommen.
Sofort Zweifel
Schon als sie Nikolai S. leibhaftig vor sich sah, seien ihr die ersten Zweifel gekommen. Zu spät. Noch ehe sie sich richtig habe orientieren können in dem ihr fremden Land, habe er sie bereits in einem Bordell untergebracht und gezwungen, sich entsprechend einzukleiden. Nikolai S. wollte das neue Mädchen nicht nur anderen anbieten, er «nahm» sie sich auch selbst, vergewaltigte die junge Frau. «Wenn es ein Liebesverhältnis gewesen wäre, säße ich heute nicht hier», wiederholte die Zeugin auf das intensive Befragen des Vorsitzenden Richters immer wieder. Der Angeklagte dagegen schüttelte oft den Kopf, doch Stefana blieb im Zeugenstand fest bei ihrer Aussage. Sie lebt mittlerweile wieder in ihrer rumänischen Heimatstadt und war zu ihrer Zeugenaussage eigens nach Frankfurt gekommen.
http://www.fnp.de/fnp/region/lokales/fr ... 12.de.html
Angeblicher Liebhaber war Zuhälter
Vier Jahre und drei Monate muss ein Mann in Haft, weil er eine junge Frau zur Prostitution zwang
Mit großen Träumen und leicht verliebt kam die junge Rumänin Stefana nach Deutschland – gelockt von Nikolai S. Der steckte die Frau ins Bordell.
Frankfurt. Er versprach ihr das schönste Leben. In Deutschland. Als Haushaltshilfe sollte Stefana (19) gutes Geld verdienen können, damit ihrer Familie in der rumänischen Heimat unterstützen. Doch kaum war Stefana in der Bundesrepublik angekommen, hatte Nikolai S. (28) mit der zierlichen kleinen Frau anderes vor. Statt in einem wohlhabenden Haushalt verschaffte er ihr Arbeit im Bordell. Um sie gefügig zu machen, vergewaltigte er die Rumänin. Die war verzweifelt – aber auch mutig. Nach einem Sprung aus dem Fenster konnte sie entkommen, schaffte es bis zum Polizeirevier und zeigte Nikolai S. an.
Die große Liebe
Drei Verhandlungstage lang versuchte der wegen Zuhälterei und Menschenhandels, Vergewaltigung und Körperverletzung angeklagte Rumäne, die Richter des Landgerichts davon zu überzeugen, dass alles ganz anders gewesen sei. Ihn eine wahre Liebesgeschichte mit der mädchenhaften Frau verbinde.
Daran glaubten der Richter allerdings nicht. Er verurteilte den in Zuhälterkreisen bekannten Mann zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis.
Das Gericht ging für sein Urteil am Ende zwar lediglich von Vergewaltigung und Menschenhandel sowie Körperverletzung aus und ließ die Zuhälterei aus rechtlichen Gründen fallen. Gleichwohl blieb eine fühlbare Strafe übrig, die den unsanft mit den Gefühlen und Hoffnungen der Frau umgesprungenen Mann nun für längere Zeit von der Bildfläche verschwinden lassen wird. Im Strafmaß blieb die Strafkammer nur drei Monate hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurück.
Insbesondere der Auftritt von Stefana als Zeugin hatte das unter Vorsitz von Richter Thomas Striegl tagende Gericht überzeugt. Leise schilderte die Frau die Umstände, wie sie Nikolai über das Internet kennen gelernt habe. Sympathisch sei er gewesen, halt so sympathisch, wie jemand erscheinen könne, mit dem man über Tastatur und Bildschirm kommuniziert. Deshalb sei sie schließlich auch seiner Aufforderung gefolgt und nach Deutschland gekommen.
Sofort Zweifel
Schon als sie Nikolai S. leibhaftig vor sich sah, seien ihr die ersten Zweifel gekommen. Zu spät. Noch ehe sie sich richtig habe orientieren können in dem ihr fremden Land, habe er sie bereits in einem Bordell untergebracht und gezwungen, sich entsprechend einzukleiden. Nikolai S. wollte das neue Mädchen nicht nur anderen anbieten, er «nahm» sie sich auch selbst, vergewaltigte die junge Frau. «Wenn es ein Liebesverhältnis gewesen wäre, säße ich heute nicht hier», wiederholte die Zeugin auf das intensive Befragen des Vorsitzenden Richters immer wieder. Der Angeklagte dagegen schüttelte oft den Kopf, doch Stefana blieb im Zeugenstand fest bei ihrer Aussage. Sie lebt mittlerweile wieder in ihrer rumänischen Heimatstadt und war zu ihrer Zeugenaussage eigens nach Frankfurt gekommen.
http://www.fnp.de/fnp/region/lokales/fr ... 12.de.html
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Kommentar zum globalisierten Zuhälterparagraphen im StGB
Dissertation
„Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“
In der Reihe „Strafrecht in Forschung und Praxis“ des Dr. Kovac-Verlags hat Lukas Hempel seine Dissertation zum Thema veröffentlicht.
Das Buch gibt einen Überblick über die Probleme des materiellen Strafrechts in Bezug auf Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, wobei die gleichnamige Vorschrift des § 232 StGB im Fokus der Bearbeitung steht.
„Gleichwohl beschränkt sich der Verfasser nicht auf die Untersuchung dieser Kernvorschrift, sondern behandelt aufgrund des engen Zusammenhangs zu § 232 StGB ebenfalls den Tatbestand der Förderung des Menschenhandels gemäß § 233 a StGB, um so ein umfassendes Bild des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung im System des StGB vermitteln zu können“.
Das Buch ist im Dr. Kovac-Verlag erschienen und kann über amazon bestellt werden.
www.amazon.de/dp/383005579X/
Merkblatt der Mitternachtsmission
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=44253#44253
„Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“
In der Reihe „Strafrecht in Forschung und Praxis“ des Dr. Kovac-Verlags hat Lukas Hempel seine Dissertation zum Thema veröffentlicht.
Das Buch gibt einen Überblick über die Probleme des materiellen Strafrechts in Bezug auf Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, wobei die gleichnamige Vorschrift des § 232 StGB im Fokus der Bearbeitung steht.
„Gleichwohl beschränkt sich der Verfasser nicht auf die Untersuchung dieser Kernvorschrift, sondern behandelt aufgrund des engen Zusammenhangs zu § 232 StGB ebenfalls den Tatbestand der Förderung des Menschenhandels gemäß § 233 a StGB, um so ein umfassendes Bild des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung im System des StGB vermitteln zu können“.
Das Buch ist im Dr. Kovac-Verlag erschienen und kann über amazon bestellt werden.
www.amazon.de/dp/383005579X/
Merkblatt der Mitternachtsmission
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=44253#44253
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Meinungsführer im öffentl. Prostitutonsdiskurs
Dokumentation:
10 Jahre Aktionsbündnis gegen Frauenhandel
Inhalt / Ausgewählte Tagungsbeiträge:
Prof. Dr. Johannes Gründel, Professor für Moraltheologie
an der Ludwig-Maximilians-Universität München 2001:
Die Würde der Frau [und SexarbeiterInnen, Anm.] ist antastbar
Prof. Dr. Wilhelm Schmidbauer, Polizeipräsident München 2004:
Kampf der Polizei gegen den Menschenhandel
Miroslav Nemec, Schauspieler, München 2004:
Stopp dem Frauenhandel! Brennpunkt Osteuropa
Prof. Dr. Joachim Renzikowski, Gutachter Eval. ProstG 2006:
Freierbestrafung – Ja oder Nein?
Bischof Anton Cosa, Burkhard Haneke, 2007:
Armut – Migration – Frauenhandel:
Das Beispiel der Republik Moldau
Heike Rudat, Kriminaldirektorin LKA Berlin 2007:
An die Grenzen stoßen – Schwierigkeiten bei
der Bekämpfung des Menschenhandels
Dr. Michael Kilchling, Max-Planck-Institut für ausländisches
und internationales Strafrecht, Freiburg 2008:
Opfer werden – Opfer bleiben
Prof. Dr. Rüdiger Funiok SJ, 2009:
Fakten und Forderungen – Medienethische Aspekte
bei der Berichterstattung über Frauenhandel
Dr. Beate Merk, Bayerische Staatsministerin der Justiz 2010:
Bekämpfung des Frauenhandels – Priorität der Politik?
Sr. Dr. Lea Ackermann, Solwodi e.V. 2010:
Eine neue Ethik der Entrüstung
www.gegen-frauenhandel.de/news/dokument ... auenhandel
Siehe auch diese früheren Tagungen von Renovabis in München:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=78029#78029 2010
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=74041#74041 2010
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=51212#51212 2009
10 Jahre Aktionsbündnis gegen Frauenhandel
Inhalt / Ausgewählte Tagungsbeiträge:
Prof. Dr. Johannes Gründel, Professor für Moraltheologie
an der Ludwig-Maximilians-Universität München 2001:
Die Würde der Frau [und SexarbeiterInnen, Anm.] ist antastbar
Prof. Dr. Wilhelm Schmidbauer, Polizeipräsident München 2004:
Kampf der Polizei gegen den Menschenhandel
Miroslav Nemec, Schauspieler, München 2004:
Stopp dem Frauenhandel! Brennpunkt Osteuropa
Prof. Dr. Joachim Renzikowski, Gutachter Eval. ProstG 2006:
Freierbestrafung – Ja oder Nein?
Bischof Anton Cosa, Burkhard Haneke, 2007:
Armut – Migration – Frauenhandel:
Das Beispiel der Republik Moldau
Heike Rudat, Kriminaldirektorin LKA Berlin 2007:
An die Grenzen stoßen – Schwierigkeiten bei
der Bekämpfung des Menschenhandels
Dr. Michael Kilchling, Max-Planck-Institut für ausländisches
und internationales Strafrecht, Freiburg 2008:
Opfer werden – Opfer bleiben
Prof. Dr. Rüdiger Funiok SJ, 2009:
Fakten und Forderungen – Medienethische Aspekte
bei der Berichterstattung über Frauenhandel
Dr. Beate Merk, Bayerische Staatsministerin der Justiz 2010:
Bekämpfung des Frauenhandels – Priorität der Politik?
Sr. Dr. Lea Ackermann, Solwodi e.V. 2010:
Eine neue Ethik der Entrüstung
www.gegen-frauenhandel.de/news/dokument ... auenhandel
Siehe auch diese früheren Tagungen von Renovabis in München:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=78029#78029 2010
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=74041#74041 2010
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=51212#51212 2009
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- Registriert: 01.08.2006, 14:30
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Ausbeutung der nichtsexuellen Arbeitskraft
off topic
Größte Menschenhandelsanklage in der Landwirtschaft der U.S.A.
Farms Charged With Human Trafficking
National Briefing | WASHINGTON
By THE ASSOCIATED PRESS
Published: April 20, 2011
The Equal Employment Opportunity Commission has sued a California-based labor contractor, Global Horizons Inc., and farms in Washington and Hawaii, claiming they discriminated against more than 200 [male] Thai workers in what the authorities called the largest human trafficking case in the nation’s agriculture industry.
Global Horizons www.gmpusa.com confiscated the workers’ passports and threatened to deport them if they complained about conditions, commission officials said.
Named in the suit were the
- Captain Cook Coffee Company,
- Del Monte Fresh Produce www.freshDelmonte.com
- the Kauai Coffee Company,
- Kelena Farms Inc.,
- MacFarms of Hawaii and
- the Maui Pineapple Company, all in Hawaii, and
- Valley Fruit Orchards and
- Green Acre Farms of Washington.
The commission also filed a lawsuit in Mississippi against the marine services company Signal International claiming that 500 Indian workers faced discrimination and substandard living conditions in Mississippi and Texas.
www.nytimes.com/2011/04/21/us/21brfs-Washington.html
Mit PDF der Anklageschrift:
www.civilbeat.com/articles/2011/04/20/1 ... -laborers/
Gewerkschaft der Farmarbeiter-"Sklaven"
Coalition of Immokalee Workers:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=89375#89375
Größte Menschenhandelsanklage in der Landwirtschaft der U.S.A.
Farms Charged With Human Trafficking
National Briefing | WASHINGTON
By THE ASSOCIATED PRESS
Published: April 20, 2011
The Equal Employment Opportunity Commission has sued a California-based labor contractor, Global Horizons Inc., and farms in Washington and Hawaii, claiming they discriminated against more than 200 [male] Thai workers in what the authorities called the largest human trafficking case in the nation’s agriculture industry.
Global Horizons www.gmpusa.com confiscated the workers’ passports and threatened to deport them if they complained about conditions, commission officials said.
Named in the suit were the
- Captain Cook Coffee Company,
- Del Monte Fresh Produce www.freshDelmonte.com
- the Kauai Coffee Company,
- Kelena Farms Inc.,
- MacFarms of Hawaii and
- the Maui Pineapple Company, all in Hawaii, and
- Valley Fruit Orchards and
- Green Acre Farms of Washington.
The commission also filed a lawsuit in Mississippi against the marine services company Signal International claiming that 500 Indian workers faced discrimination and substandard living conditions in Mississippi and Texas.
www.nytimes.com/2011/04/21/us/21brfs-Washington.html
Mit PDF der Anklageschrift:
www.civilbeat.com/articles/2011/04/20/1 ... -laborers/
Gewerkschaft der Farmarbeiter-"Sklaven"
Coalition of Immokalee Workers:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=89375#89375
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Mafia in Deutschland
off topic
Das scheint mir eine ganz andere Dimension von OK zu sein, als es Sexwork vorgeworfen wird und abgesehen von Ausnahmen nachgewiesen werden kann:
Organisierte Kriminalität / Migration:
Italienische Mafia in Deutschland
Schutzgelderpressung (= illegale Security und Steuererhebung)
Auftragsmord aus Überzeugung (= illegale Selbstjustiz)
Schweigegelübde (= illegales Diskretionsgebot, Schweigepflicht, Beichtgeheimnis)
Wirtschaftskriminalität (= illegale Ökonomie)
Geldwäsche in der Gastronomie seit den 70er Jahren (= illegale Finanzierung, Investition)
Korrupte Politiker, Anwälte, Strohmänner (= illegale Partizipation und Interessenvertretung)
Feindliche Übernahmen (= illegale wirtschaftliche Expansion)
Intl. organisierte Kriminalität (= illegale Globalisierung, Migration und multinationale Unternehmen)
Familien-Clans und Blutverwandschaften (= illegale Aufbauorganisation und Arbeitsbeziehungen)
Bunker (= illegales Refugium für gesuchte Personen, Waffen, Drogen)
...
Buch "Von Kamen nach Corleone - Die Mafia in Deutschland" von Filmautorin Petra Reski:
www.amazon.de/dp/345550163X/
Buch "Gomorrha" von Roberto Saviano:
www.de.wikipedia.org/wiki/Roberto_Saviano
Im Forum:
www.google.de/search?q=mafia+site%3Asex ... wtopic.php
Das scheint mir eine ganz andere Dimension von OK zu sein, als es Sexwork vorgeworfen wird und abgesehen von Ausnahmen nachgewiesen werden kann:
Organisierte Kriminalität / Migration:
Italienische Mafia in Deutschland
Schutzgelderpressung (= illegale Security und Steuererhebung)
Auftragsmord aus Überzeugung (= illegale Selbstjustiz)
Schweigegelübde (= illegales Diskretionsgebot, Schweigepflicht, Beichtgeheimnis)
Wirtschaftskriminalität (= illegale Ökonomie)
Geldwäsche in der Gastronomie seit den 70er Jahren (= illegale Finanzierung, Investition)
Korrupte Politiker, Anwälte, Strohmänner (= illegale Partizipation und Interessenvertretung)
Feindliche Übernahmen (= illegale wirtschaftliche Expansion)
Intl. organisierte Kriminalität (= illegale Globalisierung, Migration und multinationale Unternehmen)
Familien-Clans und Blutverwandschaften (= illegale Aufbauorganisation und Arbeitsbeziehungen)
Bunker (= illegales Refugium für gesuchte Personen, Waffen, Drogen)
...
- WDR-Doku:
Von Kamen nach Corleone - die Welt der Familien-Banden
von Petra Reski
43 min
www.ardmediathek.de/ard/servlet/content ... Id=6484802
Buch "Von Kamen nach Corleone - Die Mafia in Deutschland" von Filmautorin Petra Reski:
www.amazon.de/dp/345550163X/
Buch "Gomorrha" von Roberto Saviano:
www.de.wikipedia.org/wiki/Roberto_Saviano
Im Forum:
www.google.de/search?q=mafia+site%3Asex ... wtopic.php
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 22.04.2011, 23:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mafia in Deutschland

Nun ja, der noch eine Stufe besser organisierte Verbrecher hat sich die Möglichkeit geschaffen, seine Verbrechen als legal erscheinen zu lassen ...Marc of Frankfurt hat geschrieben:off topic
Das scheint mir eine ganz andere Dimension von OK zu sein, als es Sexwork vorgeworfen wird und abgesehen von Ausnahmen nachgewiesen weren kann:
Organisierte Kriminalität / Migration:
Italienische Mafia in Deutschland
Dass SW nur Sündenbockfunktion übernehmen ist uns ja allen bekannt, aber selbst die hier beschriebene Mafia sit doch objektiv gesehen relativ harmlos im Vergleich zu einem Staat, der "legal" abkassiert, "legal" mordet. "legal" wertloses Papier als Geld ausgibt, "legal" durch gewaltsame Intervention seiner Schergen die Drogenpreise künstlich hoch hält ...
Liebe Grüße, Aoife
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
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Urteil
28.4.2011
28 Monate Knast für Shilquai Zuhälter
Ein kosovarischer Zuhälter einer ungarischen Roma-Prostituierten muss für über zwei Jahre hinter Gitter. Menschenhandel sah das Gericht allerdings als nicht erwiesen an.
Laut Anklage hat der heute 40-jährige Bauarbeiter aus Zürich eine 22-jährige Roma-Prostituierte aus Ungarn in seine Abhängigkeit gebracht und ab Herbst 2009 auf den berüchtigten Strassenstrich am Sihlquai geschickt. Der beschuldigte Kosovo-Albaner sackte dabei bis auf geringe Beträge die gesamten Einnahmen der Frau für sich ein und schüchterte die Geschädigte wiederholt ein.
So stellte er ihr in Aussicht, ihr Elternhaus mit ihrer gesamten Familie mit einer Bombe in die Luft zu jagen. Der Zuhälter flog erst auf, als er im November 2009 an der Konradstrasse sein Opfer nach einem Streit aus dem Personenwagen eines mutmasslichen Freiers riss und danach verprügelte.
Vier Jahre Freiheitsstrafe gefordert
In der letzten Woche musste sich der inhaftierte Beschuldigte wegen gewerbsmässigen Menschenhandels, Förderung der Prostitution, Nötigung und weiteren Delikten vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.
Die zuständige Staatsanwältin Silvia Steiner verlangte aufgrund eines erheblichen Verschuldens eine hohe Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie eine ebenso unbedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 30 Franken. Die Verteidigung forderte dagegen Freisprüche von den Hauptvorwürfen und die Haftentlassung ihres Klienten.
Kein Menschenhandel
In seinem nun eröffneten Urteil hat das Gericht einen Menschenhandel verneint. Hingegen lastete es dem Beschuldigten neben der Förderung der Prostitution auch Nötigung sowie weitere Nebendelikte an.
Es verurteilte den vorbestraften Zuhälter zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten. Verbunden mit einer unbedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 10 Franken. Zudem wurde er verpflichtet, der Geschädigten ein Schmerzensgeld von 2000 Franken zu bezahlen. Eine schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/ ... r-26106121
28 Monate Knast für Shilquai Zuhälter
Ein kosovarischer Zuhälter einer ungarischen Roma-Prostituierten muss für über zwei Jahre hinter Gitter. Menschenhandel sah das Gericht allerdings als nicht erwiesen an.
Laut Anklage hat der heute 40-jährige Bauarbeiter aus Zürich eine 22-jährige Roma-Prostituierte aus Ungarn in seine Abhängigkeit gebracht und ab Herbst 2009 auf den berüchtigten Strassenstrich am Sihlquai geschickt. Der beschuldigte Kosovo-Albaner sackte dabei bis auf geringe Beträge die gesamten Einnahmen der Frau für sich ein und schüchterte die Geschädigte wiederholt ein.
So stellte er ihr in Aussicht, ihr Elternhaus mit ihrer gesamten Familie mit einer Bombe in die Luft zu jagen. Der Zuhälter flog erst auf, als er im November 2009 an der Konradstrasse sein Opfer nach einem Streit aus dem Personenwagen eines mutmasslichen Freiers riss und danach verprügelte.
Vier Jahre Freiheitsstrafe gefordert
In der letzten Woche musste sich der inhaftierte Beschuldigte wegen gewerbsmässigen Menschenhandels, Förderung der Prostitution, Nötigung und weiteren Delikten vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.
Die zuständige Staatsanwältin Silvia Steiner verlangte aufgrund eines erheblichen Verschuldens eine hohe Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie eine ebenso unbedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 30 Franken. Die Verteidigung forderte dagegen Freisprüche von den Hauptvorwürfen und die Haftentlassung ihres Klienten.
Kein Menschenhandel
In seinem nun eröffneten Urteil hat das Gericht einen Menschenhandel verneint. Hingegen lastete es dem Beschuldigten neben der Förderung der Prostitution auch Nötigung sowie weitere Nebendelikte an.
Es verurteilte den vorbestraften Zuhälter zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten. Verbunden mit einer unbedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 10 Franken. Zudem wurde er verpflichtet, der Geschädigten ein Schmerzensgeld von 2000 Franken zu bezahlen. Eine schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/ ... r-26106121
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10.05.2011
Bewährungsstrafe für Schleuserin im Rotlichtmilieu
Saarbrücken . Wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung hat das Landgericht Saarbrücken eine 37-jährige Frau zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Damit blieb das Gericht am Dienstag unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verlangt hatte.
Die Frau aus Nigeria hatte in der Verhandlung gestanden, gemeinsam mit ihrem Ehemann von 2004 bis 2010 drei Frauen aus ihrem Heimatland nach Deutschland geschleust zu haben. Der Ehemann muss sich in einem separaten Verfahren verantworten, da er zurzeit in England im Gefängnis sitzt.
Für die Schleusung stellte das Paar den Frauen jeweils zwischen 30.000 und 40.000 Euro in Rechnung. Weitere Zahlungen sollten die Frauen - darunter die Nichte der 37-Jährigen und die Schwester ihres Ehemannes - für die gefälschten Ausweispapiere sowie für die Unterkunft Unterkünfte leisten.
Dieses Geld mussten die Frauen dann als Prostituierte abarbeiten. Dafür wurden sie an Bordelle in Saarbrücken, Köln, Wiesbaden, Karlsruhe und Kaiserslautern vermittelt. Eine der Frauen musste sich trotz ihrer Schwangerschaft prostituieren, nachdem zuvor eine erzwungene Abtreibung mit Tabletten misslungen war.
Die Angeklagte, die seit ihrer Festnahme am 20. Oktober 2010 in Untersuchungshaft saß, lebt seit dem Jahr 2000 in Deutschland und finanzierte sich laut Staatsanwaltschaft mit der Zwangsprostitution jahrelang ihren Lebensunterhalt. Dafür habe sie die Frauen systematisch unter Druck gesetzt, indem sie auf deren illegalen Status und die drohende Abschiebung hinwies.
In einem Fall wurde eine der Frauen noch in Nigeria mit einem Voodoo-Ritual verunsichert. Ihr wurden Haare und Fingernägel abgeschnitten. Bei Widerstand sollte damit ein Voodoo-Zauber durchgeführt werden, der bei der Frau Krankheiten auslösen sollte.
Die Angeklagte räumte nach einem Rechtsgespräch die Ausführungen der Saarbrücker Staatsanwaltschaft vollständig ein, sah von eigenen Aussagen allerdings ab. Das Gericht bewertete das Geständnis als strafmildernd, da somit auf die Aussagen der ausgebeuteten Frauen verzichtet werden konnte.
Die 37-Jährige muss jeweils 1.800 Euro Schmerzensgeld an ihre Nichte und an die junge Mutter zahlen, die trotz der Schwangerschaft in Bordellen arbeiten musste. Beide Frauen traten, vertreten durch ihre Anwälte, als Nebenklägerinnen auf.
http://nachrichten.t-online.de/bewaehru ... index?news
Bewährungsstrafe für Schleuserin im Rotlichtmilieu
Saarbrücken . Wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung hat das Landgericht Saarbrücken eine 37-jährige Frau zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Damit blieb das Gericht am Dienstag unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verlangt hatte.
Die Frau aus Nigeria hatte in der Verhandlung gestanden, gemeinsam mit ihrem Ehemann von 2004 bis 2010 drei Frauen aus ihrem Heimatland nach Deutschland geschleust zu haben. Der Ehemann muss sich in einem separaten Verfahren verantworten, da er zurzeit in England im Gefängnis sitzt.
Für die Schleusung stellte das Paar den Frauen jeweils zwischen 30.000 und 40.000 Euro in Rechnung. Weitere Zahlungen sollten die Frauen - darunter die Nichte der 37-Jährigen und die Schwester ihres Ehemannes - für die gefälschten Ausweispapiere sowie für die Unterkunft Unterkünfte leisten.
Dieses Geld mussten die Frauen dann als Prostituierte abarbeiten. Dafür wurden sie an Bordelle in Saarbrücken, Köln, Wiesbaden, Karlsruhe und Kaiserslautern vermittelt. Eine der Frauen musste sich trotz ihrer Schwangerschaft prostituieren, nachdem zuvor eine erzwungene Abtreibung mit Tabletten misslungen war.
Die Angeklagte, die seit ihrer Festnahme am 20. Oktober 2010 in Untersuchungshaft saß, lebt seit dem Jahr 2000 in Deutschland und finanzierte sich laut Staatsanwaltschaft mit der Zwangsprostitution jahrelang ihren Lebensunterhalt. Dafür habe sie die Frauen systematisch unter Druck gesetzt, indem sie auf deren illegalen Status und die drohende Abschiebung hinwies.
In einem Fall wurde eine der Frauen noch in Nigeria mit einem Voodoo-Ritual verunsichert. Ihr wurden Haare und Fingernägel abgeschnitten. Bei Widerstand sollte damit ein Voodoo-Zauber durchgeführt werden, der bei der Frau Krankheiten auslösen sollte.
Die Angeklagte räumte nach einem Rechtsgespräch die Ausführungen der Saarbrücker Staatsanwaltschaft vollständig ein, sah von eigenen Aussagen allerdings ab. Das Gericht bewertete das Geständnis als strafmildernd, da somit auf die Aussagen der ausgebeuteten Frauen verzichtet werden konnte.
Die 37-Jährige muss jeweils 1.800 Euro Schmerzensgeld an ihre Nichte und an die junge Mutter zahlen, die trotz der Schwangerschaft in Bordellen arbeiten musste. Beide Frauen traten, vertreten durch ihre Anwälte, als Nebenklägerinnen auf.
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12.5.2011
Streit im Bordell mit Lattenrost und Brotmesser
Tätliche Auseinandersetzung im Milieu vor Gericht: Angeklagte Ex-Prostituierte muss Geldstrafe zahlen
Natalie L. wollte mehr Geld verdienen. Bei dem Streit ging sie auf ihre Kollegin los
Die Kunden in einem Bordell in Niendorf staunten, als die schummrige Schmusestimmung plötzlich in einen wilden Streit umschlug. Zunächst hörten sie lautes Geschrei aus der Küche zwischen den Prostituierten Michele und Sandra. Der Krach setzte sich wenig später im Zimmer von Michele fort. Plötzlich ging Sandra zu Boden. Michele hatte ihr einen Lattenrost gegen den Kopf geschlagen. Kunde Nicky B. (42) schleppte das Opfer auf ein Sofa im Wohnzimmer. Sandra lag dort noch benommen in seinem Schoß, als Michele auftauchte, wild mit einem Brotmesser fuchtelte und Sandra anschrie: "Jetzt bringe ich dich um!" Der Messereinsatz verlief glimpflich. Sandra erlitt nur einen leichten Kratzer am rechten Oberschenkel.
Für den Vorfall, der sich vor einem Jahr in der Bordellwohnung im Krähenweg abspielte, musste sich Natalie L. (alias Michele, 22) gestern vor dem Hamburger Amtsgericht verantworten. Sie gestand die Taten ein, erklärte aber, die Sache mit dem Lattenrost sei ein Unfall gewesen. Und mit dem Messer habe sie ihre Kollegin nicht verletzen wollen. Bei dem Streit sei es um den schnöden Mammon gegangen.
Zusammen mit Petra T. (alias Sandra, 42) habe sie im Frühjahr 2010 das Bordell in Niendorf eröffnet. Der Eintrittspreis (Flatrate-Tarif) für die Kunden sei zu niedrig gewesen. Deshalb habe sie von ihrer Kollegin verlangt, die Preise zu erhöhen. Die Angeklagte: "Ich war die jüngste und hübscheste Frau in dem Bordell, und ich verdiente dort weniger als an meiner früheren Arbeitsstelle, einem Sex-Kino."
Während des Streits soll ihre Kollegin sie aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen haben. Die Angeklagte: "Ich wollte dann meine Sachen packen. Als ich den Lattenrost aus dem Zimmer schleppen wollte, habe ich sie bei einer Drehung unglücklich am Kopf getroffen."
Vor dem Gericht landete die Geschichte, weil Gunther K. (49), einer der Kunden, die Polizei rief. Als Zeuge erklärte er dem Gericht: "Ich war völlig perplex. Mit so einem Ende rechnet man nicht, wenn man sich einen schönen Abend machen will."
Auch nach der beruflichen Trennung ging der Zickenkrieg zwischen den Prostituierten weiter. Natalie L. beschimpfte Petra T. als "hässliche Alki-Fresse". Petra T. wollte der jungen Kollegin dafür ihren Ex-Mann Jörg, auch "Terror" genannt, auf den Hals schicken.
Das Gericht ließ gegen die junge Angeklagte Milde walten. Für die Frau sprach, dass sie gerade Mutter geworden ist, nicht mehr der Prostitution nachgeht und an einem Anti-Gewalt-Training teilnimmt. Das Urteil: 1050 Euro Geldstrafe.
http://www.welt.de/print/die_welt/hambu ... esser.html
Streit im Bordell mit Lattenrost und Brotmesser
Tätliche Auseinandersetzung im Milieu vor Gericht: Angeklagte Ex-Prostituierte muss Geldstrafe zahlen
Natalie L. wollte mehr Geld verdienen. Bei dem Streit ging sie auf ihre Kollegin los
Die Kunden in einem Bordell in Niendorf staunten, als die schummrige Schmusestimmung plötzlich in einen wilden Streit umschlug. Zunächst hörten sie lautes Geschrei aus der Küche zwischen den Prostituierten Michele und Sandra. Der Krach setzte sich wenig später im Zimmer von Michele fort. Plötzlich ging Sandra zu Boden. Michele hatte ihr einen Lattenrost gegen den Kopf geschlagen. Kunde Nicky B. (42) schleppte das Opfer auf ein Sofa im Wohnzimmer. Sandra lag dort noch benommen in seinem Schoß, als Michele auftauchte, wild mit einem Brotmesser fuchtelte und Sandra anschrie: "Jetzt bringe ich dich um!" Der Messereinsatz verlief glimpflich. Sandra erlitt nur einen leichten Kratzer am rechten Oberschenkel.
Für den Vorfall, der sich vor einem Jahr in der Bordellwohnung im Krähenweg abspielte, musste sich Natalie L. (alias Michele, 22) gestern vor dem Hamburger Amtsgericht verantworten. Sie gestand die Taten ein, erklärte aber, die Sache mit dem Lattenrost sei ein Unfall gewesen. Und mit dem Messer habe sie ihre Kollegin nicht verletzen wollen. Bei dem Streit sei es um den schnöden Mammon gegangen.
Zusammen mit Petra T. (alias Sandra, 42) habe sie im Frühjahr 2010 das Bordell in Niendorf eröffnet. Der Eintrittspreis (Flatrate-Tarif) für die Kunden sei zu niedrig gewesen. Deshalb habe sie von ihrer Kollegin verlangt, die Preise zu erhöhen. Die Angeklagte: "Ich war die jüngste und hübscheste Frau in dem Bordell, und ich verdiente dort weniger als an meiner früheren Arbeitsstelle, einem Sex-Kino."
Während des Streits soll ihre Kollegin sie aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen haben. Die Angeklagte: "Ich wollte dann meine Sachen packen. Als ich den Lattenrost aus dem Zimmer schleppen wollte, habe ich sie bei einer Drehung unglücklich am Kopf getroffen."
Vor dem Gericht landete die Geschichte, weil Gunther K. (49), einer der Kunden, die Polizei rief. Als Zeuge erklärte er dem Gericht: "Ich war völlig perplex. Mit so einem Ende rechnet man nicht, wenn man sich einen schönen Abend machen will."
Auch nach der beruflichen Trennung ging der Zickenkrieg zwischen den Prostituierten weiter. Natalie L. beschimpfte Petra T. als "hässliche Alki-Fresse". Petra T. wollte der jungen Kollegin dafür ihren Ex-Mann Jörg, auch "Terror" genannt, auf den Hals schicken.
Das Gericht ließ gegen die junge Angeklagte Milde walten. Für die Frau sprach, dass sie gerade Mutter geworden ist, nicht mehr der Prostitution nachgeht und an einem Anti-Gewalt-Training teilnimmt. Das Urteil: 1050 Euro Geldstrafe.
http://www.welt.de/print/die_welt/hambu ... esser.html
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.