Lokalnachrichten: MÜNCHEN & BAYERN

Hier findet Ihr "lokale" Links, Beiträge und Infos - Sexarbeit betreffend. Die Themen sind weitgehend nach Städten aufgeteilt.
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Aoife
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Beitrag von Aoife »

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ehemaliger_User hat geschrieben:Arbeitszeit, Kleidung, Sexpraktiken, Preise – dies alles dürften die „Luden“, wie Zuhälter in der Szene auch heißen, den Frauen inzwischen vorschreiben.
Welche Qualifikationen auch immer erforderlich sein mögen, um bei der Polizei Karriere zu machen, Wahrheitsliebe gehört offensichtlich nicht dazu.

Liebe Grüße, Aoife

PS.: Dass das ProstG den Prostituierten nicht die erhofften Vorteile gebracht hat ist unter diesen Umständen ja wohl selbstverständlich, denn wenn die Polizei glaubt all dies sei durch das ProstG erlaubt worden, so wird sie eine Frau, die sich aufgrund derartiger Rechtsverletzungen um Hilfe an die Polizei wendet, nicht unterstützen.
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fraences
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Beitrag von fraences »

Was soll "Vertrauensaufbauende Massnahmen " durch die Polizei sein, wenn sie Kontrollzwang durch Registrierung ausüben?
Eine Beörde mit eine solche Vorgehensweise kann doch nicht erwarten , das man Vertrauen hat und die um Hilfe bittet.
Das ist für uns Deutsche SW schon schwierig, geschweige denn von ausländische SW, die in ihrem Heimatland eh schon schlechter Erfahrung mit Polizei machen.

Liebe Grüße, Fraences
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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Ein eleganter Promoartikel der Polizei. Warum erscheint der wohl jetzt? Er belegt die Medienmacht der Exekutive und kooperation mit konservativen Medien wie dem Merkur.

Diesen Menschenhandelsfall der monatelang gefangenen Chinesin hingegen hat die Polizei München wohl noch immer nicht gelöst:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=71586#71586

Habe oben die Fotos der leitenden Beamten hereinlayoutet.

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fraences
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Beitrag von fraences »

Rotlichtmilieu Raucher, Sex, Minderjährige: Razzia in München

Razzia im Rotlichtmilieu: Die Polizei hat zahlreiche Aninmier-Lokale gefilzt

16 Animierlokale hat die Polizei in München gefilzt. Dabei erwischten die Beamten eine Dame mit einem Gast beim Sex. In einem Cabaret-Club hielten sich Minderjährige auf.


München - Große Kontrollaktion der Münchner Polizei im Rotlichtmilieu: In der Zeit von Samstag, 09.07.2011, 20.00 Uhr, bis Sonntag, 10.07.2011, 05.45 Uhr, wurden im Stadtgebiet München 16 Animier- und Cabaretbetriebe sowie eine Tabledancebar kontrolliert. Es wurden insgesamt 144 Tänzerinnen bzw. Angestellte der Betriebe angetroffen, wie die Polizei berichtet.

Unerlaubte Prostitution

In einem Cabaretbetrieb wurde eine Dame wiederholt mit einem Gast im Separée angetroffen, während sie sexuelle Handlungen vornahm. Gegen diese Frau wird eine Anzeige wegen verbotener Ausübung der Prostitution erstellt. In einem anderen Cabaretbetrieb wurden zwei Jugendliche angetroffen, hier ergeht Anzeige nach dem Jugendschutzgesetz gegen den verantwortlichen Betreiber, welcher beide ohne Ausweiskontrolle eingelassen hatte. In einem weiteren Etablissement wurde geraucht, es ergeht eine Meldung an das Kreisverwaltungsreferat


http://www.abendzeitung-muenchen.de/inh ... 4ef8a.html
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Marc of Frankfurt
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Sexworker-Volkszählung

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Bild
Welt
11. 2010



Aus der "Zeittafel Strafgesetzliche Regulierung Prostitution"

2000
Erste internationale Definition Menschenhandel: Der Nexus von Zwang mit sexueller Gewalt wird aufgebrochen. Vereinten Nationen: Palermo Protokoll.
Der Fokus der Debatte auf Zwangsprostitution hat dazu geführt, dass die Abgrenzungs- und Überschneidungsmöglichkeiten der beiden Zusatzprotokolle (zu Menschenschmuggel und Menschenhandel) kaum thematisiert wurden.

2001
Infektionsschutzgesetz (IfSG) löst Bundesseuchengesetz und das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten ab.
Bayern führt daher die KondomZwangsProstitution ein (Bayerische Kondomverordnung).

2002
Rahmenbeschluss der Europäischen Union (Euro-Haftbefehl-Beschluss EuHB).

ProstG
www.sexworker.at/prostg (Posting #1, Seite 1)
Ziel war Abschaffung der Sittenwidrigkeit, wurde aber nicht ins Gesetz hineingeschrieben.
§ 3 erlaubt Betreibern ein „eingeschränktes Weisungsrecht“.

Vorabentscheidung durch Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft EuGH zum Fall er Niederländischen Sexarbeiterin aus dem Bordell Panorama in Villingen-Schwenningen von 1996 (BVerwG Az. 1 C 31.02):
Niederlassungs- bzw. Dienstleistungsfreiheit (Art. 43, 49 EG) gilt auch für EU-Sexworker.

2004-2007
EU-Osterweiterung (Bulgarien, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Polen, Estland, Lettland, Litauen und Tschechische Republik) und Dienstleistungsfreiheit für Unionsbürger d.h. Sexworker-Migrant_innen.

2005
37. StrÄndG zur Strafrechtsreform im Bereich Menschenhandel wg. Umsetzung völkerrechtlicher und europarechtlicher Vorgaben:
§ 232 StGB Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung
§ 233 StGB Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung
Auf den ersten Blick wurde die Verknüpfung von Schutzlosigkeit und Sex gelöst. Aber nur eine scheinbare "Gleichstellung" nur im Gesetzestext.
"Ausbeutung" wird nicht mehr nur wie bisher privat verortet. Sondern das Grundprinzip der Ökonomie nach Karl Marx (siehe auch diese marxistische Analyse der Sexarbeit) erhält damit erstmals den Rang eines Straftatbestandes im Bereich Migration und Sexwork.

2006
Fußball Weltmeisterschaft in D mit großer Menschenhandelshype.


[Krise des kapitalistischen Finanzsystems 2007/2008-]

2007
Evaluation des ProstG.





"Zeittafel Strafgesetzliche Regulierung Prostitution"
Ab 1866 (Reichsgründung Bismarck) bis heute:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=81901#81901

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Gefängnis wg. unerlaubtem Kobern

Beitrag von fraences »

Dreiste Dirne drängt sich Autofahrern auf


München - Nicht nur im Sperrbezirk sondern auch besonders dreist drängte sich eine unbelehrbahre 24-jährige Prostituierte in München mehreren Autofahrern auf.

Am vergangenen Montag bemerkten Polizisten kurz nach Mitternacht eine 24-jährige Ungarin, die im Sperrbezirk mehrfach Passanten und Autofahrer ansprach und ihnen sexuelle Leistungen gegen Bezahlung anbot. Dabei schreckte sie laut Polizeimeldung auch nicht davor zurück, sich einfach in die Autos potentieller Freier zu setzen, ohne deren Zustimmung abzuwarten.

Bei der Polizeikontrolle stellte sich heraus, dass sie bereits zuvor wegen verbotener Prostitution aufgefallen war. Gegen die Frau wurde eine Strafanzeige erstellt. Nach ihrer Vernehmung wurde sie auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wieder entlassen, so die Polizei.

Am nächsten Tag - nicht einmal 13 Stunden später - wurde die Frau erneut von einer Polizeistreife am Straßenrand entdeckt und erneut verwarnt. Allerdings ohne Erfolg, wie sich später herausstellte. Gegen 23.50 Uhr wurde die offenbar unbelehrbare Frau in Begleitung von zwei weiteren Ungarinnen erneut beim illegalen Anbahnen beobachtet. Die Frauen sprachen in der Ingolstädter Straße / Ecke Heidemannstraße die an einer Ampel wartenden Autofahrer an.

Die beiden Begleiterinnen wurden wegen einer Ordnungswidrigkeit angezeigt.

Die 24-jährige Wiederholungstäterin dagegen wurde festgenommen. Der Ermittlungsrichter erließ einen Haftbefehl gegen die Frau.


www.tz-online.de/aktuelles/muenchen-nor ... 87056.html
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Re: Unerlaubtes Kobern mit Knast bestraft

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Die 24-jährige Prostituierte aus Ungarn und Wiederholungstäterin wg. Verstoß der Münchner Sperrgebietsverordnung wurde festgenommen. Der Ermittlungsrichter erließ einen Haftbefehl gegen die Frau.

Auf Heißakquise, zwischenmenschliches Direktmarketing und Kobern auf der Straße im Sperrgebiet gibts bei Wiederholung Gefängnisstrafe.
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=3270


Ob die Sexarbeiter-Migrantin diese Sanktionsverschärfung erwartet hatte?
Ob es ihr Verdienst erlaubt dieses Risiko einzukalkulieren?
Ob eine persönliche Notlage sie zu Ordnunswidrikeits-übertretungen verleitet hat?
Ob sie liebestoll oder geldgeil war?
Ob sie unter Drogen stand?
Ob sie eine sog. Zwangsprostituierte ist?

Welche Form des staatlichen Zwanges ist erlaubt bzw. sinnvoll, um Leute in Zwangslagen von Regelverletzungen abzuhalten?

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Urkundenfälschung oder Menschenhandel?

Beitrag von fraences »

Minderjährige will als Prostituierte arbeiten

Die Münchner Staatsanwaltschaft hat Haftbefehl gegen eine Minderjährige erlassen, die mit Hilfe eines gefälschten Ausweises als Prostituierte arbeiten wollte. Die noch nicht ganz volljährige junge Frau war am Montag um 15 Uhr auf die Fachdienststelle des für Rotlichtkriminalität zuständigen Kommissariats 35 gekommen, um sich als Prosituierte anzumelden. Die Anmeldung ist freiwillig, die Frauen bekommen dafür von den Beamten eine sogenannte Sperrbezirksverordnung ausgestellt, mit der sie sich ausweisen können. Die Jugendliche legte eine rumänische ID-Karte vor, die sie als 23-Jährige auswies. Nach einer Prüfung des Landeskriminalamts stellte sich der Ausweis als eine Fälschung heraus. Die Jugendliche gab schließlich zu, sich die Karte beschafft zu haben, um in München als Prostituierte arbeiten zu können. Sie muss sich nun wegen Urkundenfälschung verantworten, die Polizei hat außerdem Ermittlungen wegen Menschenhandels eingeleitet.

http://www.sueddeutsche.de/l5U38E/34796 ... eiten.html
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Opfermythos kaum aufrechtzuerhalten

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Hier ein ähnlicher Fall, der sogar eine Razzia in den Medien gerechtfertigt hatte (siehe die mit dem Smiley-Stift markierte Stelle):
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=61688#61688

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RE: Lokalnachrichten: MÜNCHEN & BAYERN

Beitrag von fraences »

Abzocke in Erotik-Bars! Männer zahlen aus Scham

München - Männer aus aller Welt sind zur Wiesn-Zeit in zwei Nachtbars im Bahnhofsviertel offenbar von Animierdamen gnadenlos abgezockt worden. Die Scham hat sie zum Zahlen bewegt.

Peinlich, peinlich. Denn wie – bitteschön – soll man diese Wahnsinns-Rechnung der Ehefrau erklären? Zahlungskräftige Männer aus aller Welt sind zur Wiesn-Zeit in zwei Nachtbars im Bahnhofsviertel offenbar von Animierdamen gnadenlos abgezockt worden. Der bislang bekannte Schaden beläuft sich nach Polizeiangaben bereits auf 300.000 Euro. 30 Opfer erstatteten Anzeige – darunter ein Gast, der für Billig-Sekt und ein paar Bier im Separée satte 10.500 Euro zahlte. Tatsächlich müssen es noch viel mehr Opfer gewesen sein. Aus Scham jedoch haben sie vermutlich geschwiegen. Und gezahlt.


Es handelt sich um zwei Etablissements in der Schillerstraße, nämlich die Dolly- und die Mini Bar. Zwei von vielen Erotik-Clubs, in denen speziell zur Wiesn-Zeit so mancher feucht-fröhlicher Herrenabend im Absturz endete. Leichte Beute für noch leichter bekleidete Damen, die diese Männer mit unübersehbaren Argumenten ins Separée bugsiert haben sollen. Zum Teil wurden die Männer angeblich von der Straße abgeschleppt.

Nach den Ermittlungen der Polizei wurden die ohnehin schon angetrunkenen Männer im Separee regelrecht abgefüllt und schließlich mit sanftem Gesäusel aufgefordert, die Rechnung per EC-oder Kreditkarte zu bezahlen. Bei der Eingabe der Geheimzahl jedoch sollen ihnen die Damen über die Schulter geschaut und danach die Karten gleich nochmal und nochmal durchgezogen haben. In einigen Fällen sollen die Männer erst bei der Kreditkartenabrechnung auf den Betrug aufmerksam geworden sein. Andere standen schon am nächsten Tag blank da – Kartenlimit heillos überzogen! Unter den Opfern sind Deutsche, Österreicher und Schweizer genauso wie Briten, Amerikaner und Australier.

Am 15. Dezember rückte die Sitte (Kommissariat 35) an - im Schlepptau die Steuerfahndung, den Staatsanwalt und einen Mitarbeiter des KVR, der diverse gaststätten- und gewerberechtliche Verstöße in den Erotik-Bars feststellte. Auch die Privatwohnung des 64-jährigen Clubbetreibers wurde durchsucht. Die Polizei ermittelt auch gegen 13 Animierdamen (25 bis 54 Jahre) aus Polen, Rumänien, Kamerun, der Ukraine und Kasachstan. Sie alle sollen an dem lukrativen Deal beteiligt gewesen sein.

Dorita Plange

Das ist im Sperrbezirk erlaubt
Betrügereien und gaststättenrechtliche Verstöße: Sie machen nur einen kleinen Teil der Arbeit der Münchner Rotlichtpolizei aus. Im vergangenen Jahr hat die Sitte über 100 Verstöße gegen das Prostitutions-Verbot innerhalb der 27 Sperrbezirke festgestellt.

Grundsätzzlich gilt: Seit 1969 ist Sex nur noch in wenigen Vierteln erlaubt. "Innerhalb des Altstadtrings sind sexuelle Dienstleistungen komplett verboten", erklärt Uwe Dörnhöfer, stellvertretender Leiter der Sitte. Das betrifft alle Handlungen, auch etwa Oralverkehr oder SM-Spiele. Außerhalb der Altstadt sind vor allem Wohngebiete geschützt. In Gewerbegebieten wie in Pasing oder dem Euro-Industriepark, aber auch beispielsweise in der Landsberger Straße, sind Bordelle dagegen legal.

Parks oder Bahnflächen sind immer tabu und Straßen wie die Hansastraße gelten im Gegensatz zu anderen Städten auch nicht als Straßenstrich. Dörnhöfer: "Das sind reine Anbahnungszonen. Zur Ausübung der Prostitution müssen die Damen und Freier ins Bordell fahren."

Und was ist im Sperrbezirk erlaubt? "In Animier- oder Stripbars dürfen die Gäste mit den Damen in ein Separée gehen zum privatem Tanz." Falls aber die Sitte reinplatzt und da drin mehr passiert als eben dieser Tanz, gibt’s Ärger. "Wenn die Straftat erstmalig und nicht beharrlich begangen wird", sagt Dörnhöfer, "dann gibt’s nur ein Bußgeld von 300 Euro. Im anderen Fall aber handelt es sich um eine Straftat." Und die kann sogar in den Knast führen.

Die 100 Sitten-Verstöße, die die Münchner Polizei 2010 festgestellt hat, fanden nicht nur in Bars statt. "Beliebte Orte sind zum Beispiel Massagesalons, zweckentfremdete Wohnungen oder auch Hotels", so Dörnhöfer. Die Betreiber kommen meist ungeschoren davon. "Es ist schwer, nachzuweisen, dass Sex zum Geschäftskonzept gehört oder auf Anweisung geschieht. Sie berufen sich meist auf die Hausordnung, die das verbietet."

http://www.tz-online.de/aktuelles/muenc ... 38463.html

Wenn es nicht die Sperrgebietsverordnung gäbe, wäre so etwas nicht möglich- Letztendlich ist der Staat Bayern mitschuldig, das so was möglich ist. Gäbe es ein gesunden Konkurenzkampf, hätten solche Betriebe keine wirtschaftliche Grundlage.

[Sonderzeichen korrigiert]
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RE: Lokalnachrichten: MÜNCHEN & BAYERN

Beitrag von fraences »

Ein Blogeintrag der die Situation in Bayern passend beschreibt:

Finanzamt: “Steueropfer Bordellbetreiber” im katholischen Bayern und gierige Finanzämter

Dank der deutschen Untugenden wie Neid, Schadenfreude, Besserwisserei und falscher Gerechtigkeitsswahn hat kaum ein vom Finanzamt Verfolgter eine Lobby in Deutschland. Quelle: Rotlichtbezirk – Mein Dank an Sebastian für den Hinweis sagt Maria Lourdes

Denn – es gibt nur Steuersünder, aber niemals Steueropfer. Dies ist so und nimmt vor dem Hintergrund groteske Formen an, wenn diese “Steueropfer” Bordellbetreiber im katholischen Bayern sind.

Im „Amigo-Freistaat“ haben Bordell-Betreiber nun mal gar keine Lobby und jeder dieser Bordellbetreiber ist in den Augen eines „Otto Normalverbraucher“ ein Zuhälter, also ein Verbrecher.

Besonders gilt diese “gesellschaftliche Anerkennung der Bordellbetreiber” in den bayerischen Finanzämtern.


Ein Prostitutionsgesetz -erlassen durch Rot/Grün in 2002- wurde vom damaligen Ministerpräsidenten „Äh-Äh-Stoiber“ vehement abgelehnt. In der damaligen „Sonntags-Talk-Show bei Sabine Christiansen” brachte er dies deutlich zum Ausdruck: „wir lehnen das Prostitutionsgesetz in Bayern strikt ab und werden uns an den Bordellbetreibern schadlos halten“. Dass dieses „schadlos halten“ in letzter Instanz die wirtschaftliche Vernichtung der Bordellbetreiber nach sich zog, interessierte „Amigo-Stoiber“ herzlich wenig. Es ging um die Werte der CSU, da gibt es kein Pardon.



Wobei diese Werte bei genauer Betrachtung immer nur vor Wahlen hochstilisiert werden und floskelhaft von jedem dieser „Amigos“ in Endlosschleifen wiederholt werden. Die Wahrheit liegt -besser gesagt- schrieb Wihelm Schlötterer, ehemaliger Finanzbeamter in seinem Bestseller „Macht und Missbrauch“. Wer den „Schlöttterer“ kennt, weiß, wie korrupt sich die CSU bis in die jüngste Vergangenheit verhielt.



Trotz Erlass des Prostitutionsgesetz 2002 hängt das Strafrecht wie ein Damoklesschwert über den Betreibern von Prostitutions-Einrichtungen, da dieses Gesetz nicht -wie für eine wirkliche Legalisierung von Prostitution notwendig- vollständig entrümpelt wurde.

In manchen Bundesländern so z.B. Bayern -wie oben erwähnt- überhaupt keine Anerkennung fand.

Mit verheerenden Folgen für die legalen Bordellbetreiber im Freistaat – sie stehen vor dem Ruin und dürfen froh sein in letzter Instanz nicht im Gefängnis zu landen.


„Von oben, von ganz oben kämen die Anweisungen gegen Bordellbetreiber -mit aller Härte- vorzugehen“ betonte z.B. einer der Finanzprüfer in Regensburg. Die „Armee mit aller Härte“ war schnell gefunden, eifrig gierige Steuerfahnder und Finanzbeamte wurden wie ein Rudel Wölfe auf die Bordellbetreiber gehetzt.


Mit einer im nachhinein eng ausgelegten Steuerpflicht können wirtschaftlich bisher profitable und legale Betreiber, die subjektiv durchaus für Prostituierte angenehme sichere Arbeitsplätze schaffen mögen, selektiv runiniert werden im Sinne von „Eindämmung der Prostitution“.

“Für die steuerliche Beurteilung entscheidend ist nach Ansicht des Finanzamtes, wer nach außen hin als Unternehmer den Kunden gegenüber auftritt“.

Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse so der einhellige Tenor -natürlich von den Oberfinanzdirektionen vorgegeben- wurden dem Kunden (Freiern) gegenüber Prostitutionsleistungen durch den geprüften Unternehmer (Bordellbetreiber) erbracht.



Der Gesamtumsatz aus der Prostitution ist nach Meinung der Finanzämter dem Bordellbetreiber als nach außen hin aufgetretenen Unternehmer zuzurechnen. Allein nur aus der Tatsache heraus dass die Bordellbetreiber Werbung für das Bordell betreiben. Dies rechtfertige die Einstufung des Bordellbetreiber als Haftender für Umsatzsteuern einschließlich der Entgelte die die Prostituierten erhalten.

Dass die Prostituierten selbständig die sexuelle Dienstleistung mit ihren Freiern vereinbaren -und das Entgelt hierfür direkt und unmittelbar kassieren- intressiert die Finanzbeamten wenig. Auch dann noch nicht, wenn eine ordentliche Versteuerung dieser Umsätze, zumindest für den Bordellbetreiber unmöglich ist. Denn hierfür müsste der legale Bordellbetreiber die Umsätze der bei ihm selbständig arbeitenden Prostituierten auch kennen.

Kennt er diese Umsätze aber, steht er mit einem Bein im Gefängnis. „Dirigistische Zuhälterei“ ein Paragraph aus dem Jahre1902(!) kann dem Bordellbetreiber hier zur Last gelegt werden. Deshalb unterlassen es auch legal arbeitende Bordellbetreiber sich in die „Arbeit der Prostituierten“ einzumischen -schon gar nicht- deren Lohn und Einnahmen zu überwachen.


Ein Teufelskreis aus dem es scheinbar kein Entrinnen für die „legal arbeitenden Bordellbetreiber“ gibt. Zahlreiche Fälle mit derselben Vorgehensweise der Finanzämter sind dem Verfasser bekannt und halten auch vor Überprüfung bei den Finanzgerichten stand. Vor allem in München haben die Finanzämter für Aufregung im Rotlichtbezirk gesorgt.

Aber auch in kleineren Orten Bayern’s wie Rosenheim oder Passau wurden Bordellbetreiber wirtschaftlich in den Ruin getrieben. Ohne mit der Wimper zu zucken hatten die Finanzämter Haftungsbescheide in Millionenhöhe erlassen und dementsprechend zwangsvollstreckt. Die ehemaligen -legal betriebenen- Bordelle werden nun überwiegend von ausländischen Clans betrieben -die beliebig austauschbare Strohmänner vorschicken.


Das Ergebnis lässt somit nicht lange auf sich warten und Überwachungsorgane wie Ordnungsämter und Polizei sind machtlos im Kampf gegen illegale Prostituion und Ausbeutung, sprich dirigistischer Zuhälterei! Vom “Menschenhandel” als strafbare Handlung, (der nach intensiven Recherchen des Verfassers zwar nicht in dem Ausmaß stattfindet, wie uns von den Medien immer suggeriert wird, dennoch gibt es ihn), einmal abgesehen, ist die Vorgehensweise der Finanzämter äußerst schädlich für die Gemeinschaft und nicht zuletzt auch extrem steuerschädlich.


Grund hierfür, die übernehmenden Clans verstehen sich vorallem in einer Angelegenheit als wahre Meister: Der Vermeidung von Steuern und Abgaben.

Der legale (steuerzahlende) Bordellbetreiber ist vernichtet und die „verbrannte Erde“ umgepflügt für neue -meist kriminelle- Betreiber der Bordelle. Ganze Arbeit wurde hier verrichtet und nicht wenige der Finanzbeamten erzählen stolz am Stammtisch die Annektdoten einer Bordell-Razzia, in der sie den Prostituierten die Slips, Vibratoren und andere Sexspielzeuge (Arbeitsgeräte) aus dem Schrank hervorholten.

Dass sie in Wirklichkeit rot wurden bei dem Anblick zeigt wie konservativ bayerische Finanzbeamte mit dem Thema „Sex-Arbeit“ umgehen. Komplexbeladen halt – sonst wären sie ja nicht in diesem Job!


Geht’s noch? Freilich wir sind ja in Bayern -a weng wos geht owei-

Rotlichtbezirk Augsburg: Hier brauchte ein Kriminalbeamter ein Ergebnis, weil er vorher mit mehreren Versuchen gescheitert war den “FKK-Club Colloseum” hochzunehmen, schuf er sich schnell einen Nebenkriegsschauplatz der noch dazu medial aufgebauscht wurde, als wäre jetzt die “Camorra gesprengt”. Dies nur um der Augsburger Bevölkerung zu beweisen wie gut doch die Polizei -mit Sunny Crocket und Ricardo Tubbs- (Miami Vice) arbeitet.


Auf der Anklagebank der 10. Strafkammer saß eine attraktive Blondine. Die Mutter einer erwachsenen Tochter ist Chefin von gleich vier Bordellen in Augsburg, Ulm, Dachau und Zürich. Nach außen hin war die gelernte Krankenschwester -angeblich- lediglich als Vermieterin der Zimmer aufgetreten, in denen die Frauen tagsüber ihre Freier empfingen. Laut Gesetz waren sie damit selbstständige Unternehmerinnen, frei, ihren Körper als Ware anzubieten. Doch in Wahrheit soll es -angeblich- nicht so gewesen sein, wie Augsburger Kripobeamte in aufwendigen Ermittlungen herausfanden. Durch eine „anonyme Anzeige“ (aha!) seien sie diesem “Betrug im horizontalen Gewerbe” auf die Spur gekommen.

Im Januar wurde die 59-Jährige im Zug einer Razzia festgenommen. Bis November wartete sie in der Justizvollzugsanstalt Aichach auf ihren Prozess. Bei den Ermittlungen kam heraus, dass in jedem der Bordelle


bezahlte „Wirtschafterinnen“ die Einhaltung der „Hausordnung“ überwachten.
Die Prostituierten mussten feste Arbeitszeiten einhalten,
ihnen wurde vorgeschrieben, wie sie mehr oder weniger bekleidet ihre Kunden zu empfangen hatten und
welche Preise sie für bestimmte Sex-Praktiken verlangen durften.

Damit waren sie im Sinne des Gesetzgebers nicht mehr frei, sondern nur zum “Schein” Selbstständige. Das bedeutet, die Angeklagte hätte als Arbeitgeberin monatlich Arbeitnehmerbeiträge abführen müssen – was unterblieb. Auch von den Prostituierten selbst kam kaum Geld, da diese ihre Einnahmen fälschlich so niedrig angaben, dass sie kaum Beiträge zahlen mussten.


Ergebnis 3,5 Millionen Steuerschuld, 2 Jahre und 10 Monate Urlaub auf Staatskosten und Vermögen gepfändet!


Die von zwei Münchner Anwälten verteidigte Angeklagte hatte gleich zu Prozessbeginn alle Vorwürfe eingestanden (kein Wunder bei fast 8 Monaten U-Haft), was ihr und dem Gericht einen langwierigen Prozess mit dem Aufmarsch vieler Zeuginnen ersparte, worauf einige der älteren männlichen Zuschauer im Gerichtssaal erkennbar enttäuscht reagierten. Für die Beweisaufnahme reichten dem Gericht jedoch die Aussagen eines Steuerfahnders und einer Zollbeamtin!

Dass die Einornung der Prostituierten als Arbeitnehmerinnen rechtswidrig ist, zeigt ein Fall aus der katholischen Bischofstadt Passau. Hier musste das Finanzamt mit dieser Auffassung klein beigeben und den rechtswidrigen Haftungbescheid über angeblich nicht gezahlte Lohnsteuer auf Grund „AO §130 Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakt“ zurücknehmen.

Der Vorhalt als Unternehmer nach aussen hin aufzutreten blieb aber trotzdem Aufrecht erhalten.


Weil nicht sein kann, was nicht sein darf! Es geht nur am Rande um Steuern und auch nicht um “Schutz der Prostituierten”, es geht um „Eindämmung der Prostitution“ und die “selektive Vernichtung legaler Betreiber”, da ist jedes Mittel gerechtfertigt, da passen „legal betriebene Bordelle“ nicht ins Konzept, in einer Branche die der Staat schon traditionell bekämpfen muss.

Der Preis hierfür ist hoch, vor allem für Frauen die auf legalen Weg in der Prostitution „ihr Heil” suchen.


Das Prostitutionsgesetz hat nichts, aber auch gar nichts an den Bedingungen für die Prostituierten geändert – im Gegenteil. Für Bordellbetreiber geht die Hetzjagd weiter und wie das „Kaninchen vor der Schlange“ starrend, hoffen Sie durch das Netz der Fahnder zu fallen, was sich aber vor allem in Kleinstädten Bayern’s als Unmöglichkeit erweist. Jeder kennt jeden, vor allem die Neider kennen Einen und die sitzen meist -in nach üblen Schweiß riechenden- Finanzamtstuben.

Dabei erstreckt sich der Neid nicht nur auf materielle Werte, nein, was den Bordellbetreiber zum Opfer von Neidern werden lässt, liegt in der Phantasie bzw. sexualfeindlichen Erziehung begründet!

Sie fragen sich woher dieses Wissen stammt? Aus Zeugenprotokollen von „Verhören der Prostituierten bei Razzien“ und die müssen es ja schließlich wissen, wir reden hier von Profis im Sex-Geschäft. Hierbei muss es sich aber nicht immer um das starke Geschlecht sprich Finanzbeamte handeln, nein auch Frauen in Finanzämtern sind überfordert wenn sie von „strenger Sklavenerziehung“ oder „Verhalten einer Zofe“ hören. Kichern ist die Reaktion!

Was bleibt? Keine Anstellungsverhältnisse in der Prostitution.

Prostituierte können die Tätigkeit nur als Selbständig-Erwerbstätige ausüben, denn Arbeitsverträge beinhalten Arbeitspflichten des Arbeitnehmers und Weisungsrechte des Arbeitgebers, die nicht mit dem Grundsatz der sexuellen Selbstbestimmung vereinbar sind. Wird den Prostituierten von einem Betriebsinhaber die Ausübung der Tätigkeit (hier Prostitutions-Dienstleistung) vorgeschrieben und sie dabei überwacht, liegt strafbares Verhalten, dirigistische Zuhälterei vor.

Dumm nur von den Finanzbeamten dass sie mit ihrer Sichtweise und den Erlass von „rechtswidrigen Bescheiden“ selbst sich in Gefahr bringen. Bei einer Anfechtung der Bescheide oder einer Schadenersatzklage vor einem ordentlichen Gericht kann ein glänzend aufgelegter Richter schnell den Straftatbestand -Nötigung- erkennen und so einen hungrigen Staatsanwalt den nötigen Steilpass liefern.

Dies sicher aber nicht in Bayern, denn wie allgemein bekannt: „In Bayern gehen die Uhren anders“ und diese Uhren stellen die Politiker- äh die -Mia san mia-Amigos. „Schönen Gruß vom Schlötterer“ mehr sog i ned!

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Re: RE: Lokalnachrichten: MÜNCHEN & BAYERN

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fraences hat geschrieben:Dumm nur von den Finanzbeamten dass sie mit ihrer Sichtweise und den Erlass von „rechtswidrigen Bescheiden“ selbst sich in Gefahr bringen. Bei einer Anfechtung der Bescheide oder einer Schadenersatzklage vor einem ordentlichen Gericht kann ein glänzend aufgelegter Richter schnell den Straftatbestand -Nötigung- erkennen und so einen hungrigen Staatsanwalt den nötigen Steilpass liefern.
Leider wiedermal nur ein urbaner Mythos über den sogenannten Rechtsstaat: In ganz Deutschland kann kein Staatsanwalt ein Verbrechen verfolgen, das "von höchster Stelle" (und sei es auch nur auf Landesebene) angeordnet wurde. Weil er an die Weisungen des Justizministers gebunden ist.

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RE: Lokalnachrichten: MÜNCHEN & BAYERN

Beitrag von fraences »

Wirbel um Porno-Party in Fürstenfeldbruck

Fürstenfeldbruck – Eine Sexparty mit echten Pornostars: Das bietet ein Swingerclub in Fürstenfeldbruck zum Preis von 150 Euro. Die Stadt prüft nun, ob es sich dabei um unerlaubte Prostitution handelt.

So wirbt die Homepage des Swingerclubs "Burg Ibiza" in Fürstenfeldbruck für den "Gangbang mit Pornostars".
Sie tragen extravagante Namen wie „Laureen Pink“, „Sexy Susi“, „Marina“ und „Ashley Dark“ – und sie werden ab Dienstagnachmittag 15 Uhr bei einer „Porno Gangbangparty“ die zahlenden Kunden im Fürstenfeldbrucker Swingerclub "Burg Ibiza" bedienen. Acht Stunden soll das wilde Treiben insgesamt dauern.

Davon soll aber möglichst wenig an die Öffentlichkeit dringen. Gegenüber der Presse hüllt sich der Swingerclub in Schweigen. Am Telefon wurde tz online zunächst mitgeteilt, man möge die Fragen bitte per E-mail stellen. Doch auf eine schriftliche Anfrage kam eineinhalb Stunden später die kurze Antwort „Burg Ibiza nimmt keine Stellung zu diesen Fragen.“

So mussten wir uns bei der Recherche auf das Internet verlassen. Im Netz findet man auf einschlägigen Seiten so einiges zu den Porno-Partys in Fürstenfeldbruck, die bereits seit einigen Jahren im Swingerclub stattfinden.


Was bei einer solchen Veranstaltung konkret geboten ist, das erläutert die Homepage der „Burg Ibiza“ in einer Ausführlichkeit, die der Phantasie keinen Spielraum mehr lässt:

„Gangbang, ganz simpel ausgedrückt, bedeutet nichts anderes als Sex mit mehreren Männern zur gleichen Zeit zu haben. Es ist eine Form von Gruppensex, doch in diesem Fall ist es oft nur eine Frau, die sich mit mehreren Kerlen gleichzeitig vergnügt.“
Konkret geht es bei dieser Veranstaltung also um Sex gegen Bargeld. Prostitution nennt man so etwas auch. Und das wäre dem Swingerclub eigentlich verboten. Aber möglicherweise bewegt die "Burg Ibiza" sich ganz bewusst in einer Grauzone.

"Die Abgrenzung zur Prostitution ist bei solchen Veranstaltungen natürlich fließend", erklärt Christian Kieser, Rechtsamtsleiter der Stadt Fürstenfeldbruck gegenüber tz-online. Die Große Kreisstadt will auf den Hinweis der Redaktion nun herausfinden, ob man dem Swingerclub in dieser Hinsicht einen Riegel vorschieben kann. Kieser: "Wir werden die Veranstaltung prüfen, um festzustellen, ob hier uneralubte Prostitution vorliegt."

Das kostenpflichtige Gruppensex-Treiben in Fürstenfeldbruck wurde im vergangenen Jahr sogar schon gefilmt. Pornodarstellerin Laureen Pink hat im Juli auf ihrer Homepage geschrieben:

„In einem der wohl besten Clubs der Republik, der Burg-Ibiza in FFB, wurde eine DVD abgedreht --- und Sexy-Susi und ich sollten hier mit die Hauptrollen spielen. Das haben wir uns natuerlich nicht zweimal sagen lassen - und so durften wir in der Burg vor laufender Kamera richtig rumsauen....“


À propos Sexfilm: An dieser Stelle sollte man vermerken, dass die sogenannten „Pornostars“, die bislang in der „Burg Ibiza“ die zahlenden Herren bedienten, nicht wirklich zu den „Großen“ der Erotikszene gezählt werden. Lediglich Laureen Pink hat bislang in einigen größeren Produktionen mitgespielt.

Folgt man Erfahrungsberichten in Swinger-Foren, so herrschte bei den „Porno Gangbangparties“ schon immer ein größerer Andrang als im Hochsommer am Ballermann. Ein anonymer Mann schreibt über seinen Besuch bei einem solchen Event in Fürstenfeldbruck: „Von einem ausgewogenen Verhältnis konnte da nicht mehr die Rede sein, das war Chaos teilweise. Die hätten ein Schild aufhängen können:" Wegen Überfüllung geschlossen".

Doch damit könnte es unter Umständen bald Schluss sein. Spätestens dann, wenn die Stadt Fürstenfeldbruck den Sexpartys mit Pornostars einen Riegel vorschiebt

http://www.tz-online.de/aktuelles/muenc ... 75659.html
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Beitrag von ehemaliger_User »

und wo ist das Problem? Lasst doch den Menschen ihr Vergnügen!

Ist es schon Prostitution, wenn in Swingerclubs Frauen, die alleine kommen, keinen Eintritt bezahlen und sogar noch Kosmetik-Gutscheine bekommen?

Ist es auch schon Prostitution, wenn eine Disko Frauen mit kostenlosem Eintritt incl. einer Flasche Schampus bewirbt, Männer aber einen relativ hohen Eintritt mit Mindestverzehr bezahlen müssen?

Ist Euch schon aufgefallen, dass normalerweise auch in Bayern über SM-Studios nicht hergezogen oder wegen illegaler Prostitition ermittel wird? Sorry, ich hab vergessen, dass SM nichts mit Sex zu tun hat. Oder war da was mit hochstehende Politikern und Industriellen, die in solche Studios ihr seelisches Gleichgewicht wieder finden?
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RE: Lokalnachrichten: MÜNCHEN & BAYERN

Beitrag von fraences »

“10 Jahre Prostitutionsgesetz:

Auswirkungen auf das Rotlichtmilieu in München aus polizeilicher Sicht“



Bild
Anlässlich des 10-jährigen Bestehens des Prostitutionsgesetzes gab der Münchner Polizeipräsident Prof. Dr. Wilhelm Schmidbauer einen Überblick über die Auswirkungen auf das Rotlichtmilieu in München.


Von der allgemeinen Situation her gibt es in München aktuell 175 bordellartige Betriebe (teilen sich auf in
134 Bordellwohnungen,
24 Bordelle,
5 FKK-Clubs,
3 Laufhäuser,
8 SM-Studios und
1 Absteige) und
9 Anbahnungszonen.


Im Jahr 2011 konnten insgesamt 2881 Prostituierte [entspräche 16 SW je Betrieb] in München festgestellt werden, die dieser Tätigkeit nachgegangen sind. Als Vergleich kann herangezogen werden, dass im Jahr 2000 noch 1226 Prostituierte in einem Jahr in München kontrolliert wurden. Somit hat sich diese Anzahl in den dazwischen liegenden Jahren kontinuierlich erhöht, so dass sie sich mittlerweile mehr als verdoppelt hat.

Als Ergänzung kann noch angeführt werden, dass im Jahr 2000 um die 75% der Prostituierten eine deutsche Staatsangehörigkeit hatten.

Im Jahr 2011 lag dieser Anteil nur noch bei knapp 25%. Ursächlich dürfte hier hauptsächlich die EU-Osterweiterung sein.

Beispielsweise ist bei Prostituierten mit rumänischer Herkunft allein im Vergleich zwischen den Jahren 2010 und 2011 ein Zuwachs von 50% feststellbar. Auch bei den Prostituierten aus Ungarn und Tschechien liegt eine Steigerung vor, wenn auch nicht im gleichen Maße.


Der Bereich der männlichen Prostitution ist dagegen in München nach wie vor als sehr klein anzusehen. Hier spielt sich das meiste im Sperrbezirk der Stadt ab und beinhaltet somit immer auch eine verbotenen Prostitution. Im legalen Milieu konnten zwar im Jahr 2011 auch 132 [5%] männliche Prostituierte angetroffen werden. Allein 128 [4%] von diesen boten ihre Dienste aber als sogenannte Transsexuelle an. Lediglich 4 [1Promille] verrichteten ihre Arbeit auch nach dem äußeren Anschein als Männer.





Das Prostitutionsgesetz trat am 01.01.2002 in Kraft.

Hier stand die gute Absicht im Hintergrund, den Schutz für die Prostituierten zu erhöhen. Zum einen sollte die rechtliche Situation durch den Wegfall der Sittenwidrigkeit verbessert werden, zum anderen sollte dadurch auch der Zugang zu den Sozialversicherungssystemen ermöglicht werden. Die Absicht war, dass man den kriminellen Begleiterscheinungen der Prostitution den Boden entzieht und den betroffenen Personen den Ausstieg aus der Prostitution erleichtern wollte.

Nach 10 Jahren kann man hier nun folgende Auswirkungen feststellen. Da mit der Einführung des Prostitutionsgesetzes der Strafrechtsparagraph der “Förderung der Prostitution“ gestrichen wurde und die strafgesetzliche dirigierende Zuhälterei seitdem anders ausgelegt werden muss, wurde hier vor allem die Position der Zuhälter gestärkt.

Waren vorher bei der Arbeitsausübung gegenüber der Prostituierten so gut wie keine Vorschriften rechtlich möglich, sind jetzt Vorgaben, die zum Beispiel Arbeitszeiten, Preise oder auch Arbeitsorte betreffen, allgemein üblich.

Dies liegt daran, dass man den Prostituierten ja nun schließlich auch den Status einer normalen Arbeitnehmerin ermöglichen muss, was auf der anderen Seite natürlich im Widerspruch zur eigentlich strafbaren Zuhälterei steht. Somit kann die Prostituierte nach der jetzt herrschenden Gesetzeslage durch einen Zuhälter deutlich mehr dirigiert und ausgebeutet werden als früher [wenn sie denn mit einem zusammenarbeitet. Anm.].

[Der Professor scheint bewußt nicht zwischen Betreibern und Zuhältern untescheiden zu wollen. Anm.]

Allerdings wird die nun durch das Gesetz ermöglichte Annahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses von den Prostituierten in der Praxis kaum in Anspruch genommen. [Es wird auch von keinem Betrieb angeboten, weil sonst sofort Steuerfahndung und Kriminalpolizei wg. Zuhälterei auf der Matte stünden. Anm.]

Auch ein gerichtliches Eintreiben des Freierlohnes kommt so gut wie gar nicht vor. [weil meist Vorkasse verlangt wird und nicht auf Rechnung gearbeitet wird *LOL*]


Dazu gibt es auch keine weiteren Erkenntnisse, dass durch die Einführung des Prostitutionsgesetzes den betreffenden Personen, der Ausstieg aus der Prostitution erleichtert wurde. Vielmehr liegt, wie die Zahlen belegen, in den letzten Jahren ja eher ein deutlicher Zuwachs von Prostituierten in München vor. [Der kausale Zusammenhang ist sehr gewagt. Anm.]





Für die Bekämpfung der Rotlichtkriminalität ist beim Polizeipräsidium München das Fachkommissariat K 35 zuständig. Neben den notwendigen Ermittlungen zu begangenen Straftaten, wird hier vor allem auch das Rotlichtmilieu direkt vor Ort aufgesucht. Als Bindeglied zwischen Kriminal- und Schutzpolizei hat sich dabei die Ermittlungsgruppe “Milieu“ etabliert, durch die neben der Ermittlungstätigkeit auch regelmäßige Milieustreifen in den Münchener Prostitutionsbetrieben und Anbahnungszonen durchgeführt werden.

In der Hauptsache wird hier die Prostitution im legalen Bereich, also außerhalb des Sperrbezirks, überwacht [Toleranzzone]. Dies dient zum einen der Informationsgewinnung und zum anderen der Kontaktherstellung. Dadurch können milieutypische Straftaten erkannt und aufgedeckt werden bzw. es kommt wegen der Gefahr der Entdeckung erst gar nicht dazu [Präventions- und Abschreckungswirkung]. Dazu kann durch diese festen Ansprechpartner der Polizei ein zunehmender Informationsfluss von hilfesuchenden Prostituierten festgestellt werden. Das normalerweise stark abgeschottete Rotlichtmilieu wird somit für die Ermittler transparenter.


Als große Schwierigkeit hat sich hier in den letzten Jahren allerdings der große Zuwachs von Prostituierten aus Osteuropa herausgestellt. Zu der sprachlichen Komponente, dass die jeweiligen Frauen in der Regel oft nur ihre Muttersprache beherrschen, kommt dann häufig noch das fehlende Vertrauen in die Polizei. Dies rührt häufig von den Verhältnissen im jeweiligen Heimatland her, bei dem die Einstellung zur Polizei für die Prostituierten leider oft eher negativ behaftet ist. Korruption und der niedrige Stellenwert dieser Frauen dort sind oft der Grund dafür.

Die Zahlen von Fällen des Menschenhandels sind darum von der polizeilichen Ermittlungsseite her zwar rückläufig, zeigen aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht die wahre Situation. [reine Spekulation und Hypothese]

Gerade durch den erwähnten hohen Anstieg von Prostituierten aus Osteuropa muss von einer großen Dunkelziffer ausgegangen werden [Oder anders formuliert: gerade wegen der unvollständigen Umsetzung der Ziele des ProstG...]. Neben den bereits erwähnten Gründen, kommen hier noch einige wichtige Gesichtspunkte mit hinzu.

Die jeweiligen Frauen wurden oft schon im minderjährigen Alter in ihrem Heimatland zur Prostitution gebracht und entsprechend gefügig gemacht. Wenn sie dann nach einigen Jahren nach Deutschland kommen, ist diese Arbeit für sie oft schon Gewohnheit. Dazu kommen in manchen Fällen noch entsprechende Drohungen zum Nachteil der Familien im Heimatland, falls jemand nicht gehorsam sein sollte. Vor Ort werden sie von ihren Hintermännern entsprechend darauf vorbereitet, was sie der Polizei in Deutschland bei einer Kontrolle sagen sollen, damit hier für die Beamten auch ja kein Ansatzpunkt für mögliche Ermittlungen besteht.

[Der Professor scheint auch bewußt nicht zwischen Menschenhandelsopfern und Sexworker unterscheiden zu wollen. Anm.]


Prof. Dr. Schmidbauer steht dafür, dass die Polizei bei so menschenverachtenden Delikten wie dem Menschenhandel oder auch der Zuhälterei nicht einfach nur abwarten darf, bis die jungen Mädchen und Frauen geschlagen [Paternalismus: Mädchen und Frauen in einem sprachlichen Topf geworfen. Bei der Polizei arbeiten ja auch junge Burschen und Männer], genötigt, vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen werden. Vielmehr müssen hier die Möglichkeiten geschaffen werden, dass durch die Ermittlungsbehörden wieder entsprechend verstärkt gegen solche Täter vorgegangen werden kann.

Er bittet den Gesetzgeber darum durch geeignete Gesetzesänderungen eine positive Änderung des jetzigen Zustands herbeizuführen. Hierbei werden insbesondere die
- Aufnahme des § 181a StGB (Zuhälterei) als Katalogstraftat in den § 100a StPO [Fernmeldeüberwachung],
- die Anhebung des Einstiegalters für Prostituierte auf 21 Jahre oder auch
- die Einführung von Erlaubnis- und Anzeigepflichten für Betreiber von Prostitutionsbetrieben und [Zwangsregistrierung] für Prostituierte selbst, als mögliche Beispiele genannt.


Für München wird die Wichtigkeit des Sperrbezirks herausgestellt. Nur durch diese Dezentralisierung der bestehenden Prostitutionsbetriebe ist eine entsprechend effektive Überwachung des Rotlichtmilieus durch die Polizei überhaupt möglich. So kann auch die illegale Prostitution, die immer wieder im Sperrbezirk der Landeshauptstadt München stattfindet, auf einem möglichst niedrigen Level gehalten werden.

Prof. Dr. Schmidbauer betont, dass die Polizei gerade in München die Kriminalität im Rotlichtmilieu nach wie vor effektiv bekämpfen wird, um sie auf einem möglichst geringen Niveau halten. Damit wird dann auch das Sicherheitsgefühl für die Bürger in der bayerischen Landeshauptstadt entsprechend erhöht


www.polizei.bayern.de/muenchen/news/pre ... tml/153968
[Hervorhebungen und Anmerkungen Marc]





Der Augsburger Weg der bayerischen Prostitutionskontrolle:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=2678&start=12

ProstG
www.sexworker.at/prostg

10 Jahre ProstG, Anhörung Menschenhandel/EU-Gesetze...
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=112481#112481
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RE: Lokalnachrichten: MÜNCHEN & BAYERN

Beitrag von fraences »

Ungeschützter Sex: 61-jährige Prostituierte in Haft

Sie ist an Hepatitis B erkrankt und hat bei Oral- und Geschlechtsverkehr trotzdem keine Kondome benutzt: Eine Prostituierte ist im Visier der Behörden.


Einer 61-jährigen Prostituierten wird versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Sie hatte trotz Hepatitis B ungeschützten Geschlechtsverkehr.

Das Amtsgericht München hat den Haftbefehl gegen die 61 Jahre alte Prostituierte vollstreckt. Der Frau wird versuchte gefährliche Körperverletzung in mehreren Fällen vorgeworfen, weil sie trotz Krankheit ungeschützten Sex mit ihren Kunden betrieb. Wie die Polizei berichtet, bediente die 61-Jährige im Zeitraum vom 25. Juni bis 10. November 2011 mehrere Freier im Raum München und Südbayern. Die Prostituierte ist an Hepatitis B erkrankt und kennt laut Polizei die Ansteckungsgefahr. Trotzdem hat sie bei Oral- und Geschlechtsverkehr keine Kondome benutzt.

Nach Angaben der Polizei wurde jedoch nach bisherigen Erkenntnissen kein Freier infiziert. Die Prostituierte suchte die Männer überwiegend im Sperrbezirk auf. Deshalb wird der 61-Jährigen zusätzlich die verbotene Ausübung der Prostitution vorgeworfen.

http://www.augsburger-allgemeine.de/bay ... 85076.html
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RE: Lokalnachrichten: MÜNCHEN & BAYERN

Beitrag von fraences »

Verdorbene Fußpflege


Monica C. ist völlig in Tränen aufgelöst. 'Ich bin unschuldig', wiederholt die 41-Jährige unablässig. Ihre beiden Verteidiger können sie am Donnerstag im Münchner Amtsgericht nicht zu einem Schuldeingeständnis bewegen. Auch Richter Andreas Forstner redet mit Engelszungen auf die Frau ein, sie solle angesichts der erdrückenden Beweislage ihre Einsprüche gegen zwei Strafbefehle zurücknehmen und damit eine Geldstrafe über 8000 Euro akzeptieren. Doch die Frau will nicht zugeben, dass sie der Prostitution im Sperrbezirk nachgeht, wie es die Anklage behauptet. Im Flur des Gerichtsgebäudes warten derweil sieben Männer auf ihren Auftritt: Sie können bezeugen, dass Monica C. in ihrem Fußpflegestudio an der Verdistraße alles möglich tut, nur nicht Füße pflegen.

Die Beamten der PI 45 wissen davon schon länger. 'Wenn die Eingangstür geschlossen ist, ist ein Mann drin', sagt ein Polizist im Zeugenstand. Der 28-Jährige war schon mal selbst dort, als Scheinfreier. Ohne viele Worte habe ihn die Frau empfangen, die Tür hinter ihm geschlossen, ihren Oberkörper entblößt und Verhandlungen über ihre Dienstleistungen begonnen. Der Polizist zückte seinen Ausweis und schrieb eine Anzeige. Die Frau habe ein Riesentheater begonnen, schildert der Beamte den Besuch am 8.Dezember 2010. Die Angeklagte zeigte ihn sogar wegen sexueller Belästigung an. Auch vor Gericht bleibt sie bei der Darstellung, der Polizist habe sie betatscht. Richter Forstner droht ihr für den Fall einer falschen Verdächtigung mit einem weiteren Ermittlungsverfahren, was Monica C. allerdings nicht beeindruckt.

Auch die bisherigen Verfahren wegen verbotener Prostitution, wobei fünf Freier den Verdacht der Polizei bestätigten, konnten sie nicht dazu bewegen, ihr mutmaßliches Gewerbe aufzugeben. Erst vergangenen Dienstag warb sie wieder auf der Sexkontaktseite einer Boulevardzeitung für ihre 'verdorbene Fußpflege' - und gab dabei ihre Adresse im Sperrbezirk an. Möglicherweise kann nur ein Psychologe herausfinden, weshalb die Angeklagte so uneinsichtig ist. Das Gericht behielt sich eine Begutachtung von Monica C. vor

http://www.sueddeutsche.de/A5r38m/64477 ... flege.html
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RE: Lokalnachrichten: MÜNCHEN & BAYERN

Beitrag von Femina »

Die muß auch etwas schlicht in der Birne sein, wenn sie öffentlich mit dieser "verdorbenen Fußpflege" annonciert.
Damit zieht sie sich doch den Ärger an.

Und sich dann bei einem fremden Mann, mit dem kein längeres Vorgespräch stattgefunden hat,
gleich den Oberkörper frei zu machen..., also nee, die Verantwortung für ihre Unvorsichtigkeit muß sie selbst tragen.

Manchmal kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Liebe Grüße, Femina
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Beitrag von malin »

8000 euro ist aber auch mal ne echte hausnummer, dazu noch die prozess- und anwaltskosten...

klar ist sie doof wenn sie auf diese offensichtliche art und weise immer weiter macht, aber wie soll sie eine so hohe geldstrafe je bezahlen können?
liebe grüsse malin

eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)

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RE: Lokalnachrichten: MÜNCHEN & BAYERN

Beitrag von Femina »

Da kann sie nur noch drei Finger heben.
Wo nix zu holen ist, hat der Kaiser sein Recht verloren.



(Schon wieder so ein Spruch! - kann nicht anders. :003 )
Liebe Grüße, Femina
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