Sexwork & Gewerberecht

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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Marc of Frankfurt
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Regulationsproblem Sexwork

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Geschlechterforscherin über Prostitution
"Viel ideologischer Streit"

Die Soziologin Sabine Grenz erklärt, warum sich der Staat so schwer tut mit Regelungen für Bordelle, und ob das den Prostitution überhaupt etwas bringen würde.



? Frau Grenz, zwei Bundesländer wollen, dass Bordelle künftig ähnlich wie Gaststätten konzessioniert werden. Warum tut sich der Staat eigentlich mit Regelungen bislang so schwer?

! Reguliert worden ist die Prostitution schon lange, auch schon im 19. Jahrhundert. Die Frage ist wie. Die Regelungen, die jetzt gefunden werden sollen, dienen letztlich der Verbesserung der Geschäftsmöglichkeiten. Das ist weiterhin umstritten. Dass im Jahr 2002 unter Rot-Grün die Sittenwidrigkeit gestrichen wurde, hat ja nicht dazu geführt, dass jetzt alle einer Meinung sind, was die Prostitution angeht. So gibt es ja immer noch Stimmen, die sagen, jede Art der Prostitution sei Zwangsprostitution. Da wird noch viel gestritten, auch ideologisch. Man geht zwar davon aus, dass mehr Transparenz die Zwangsprostitution zurückdrängen kann, doch nachgewiesen ist das nicht. Es gibt Polizeileute, die sagen, dass Zwangsprostituierte schon jetzt nicht in den normalen Bordellen arbeiten, sondern dass es um Hotel-Prostitution geht. Die Frauen werden auf Hotelzimmer gebracht und wieder abgeholt. Das ist viel schwieriger aufzudecken.


? Die Frage ist also - bringt eine Formalisierung wirklich auch den Frauen etwas.

! Diejenigen, die die Lobbyarbeit für Verbesserungen der Geschäftsmöglichkeiten machen, sind meist die Bordellbesitzer - und nicht die Prostituierten, wie in den 70er oder 80er Jahren. Eine Art gewerkschaftliche Vertretung gibt es fast gar nicht. Ab und zu taucht in den Talkshows mal eine Sexarbeiterin auf. [Schade dass Sabine Grenz unser Netzwerk und Sexworker Forum noch nicht auf dem Schirm hat. Anm.]
  • Zur Person
    Sabine Grenz, Jahrgang 1967, ist Geschlechterforscherin und Soziologin in Berlin. Sie hat das Buch "(Un)heimliche Lust - Über den Konsum sexueller Dienstleistungen" geschrieben. Darin befasst sie sich mit der Motivation von Freiern.
? Also Verdi-Mitgliedschaft für Prostituierte?

! Die Frage ist doch, ob die Prostituierten das überhaupt wollen. Einige vielleicht. Doch bringt die Formalisierung auch Nachteile mit sich - man registriert sich, ist kontrollierbar. Es ist dann behördlich nachvollziehbar, dass man in der Prostitution gearbeitet hat. Viele wollen das nicht, weil das eine Phase in ihrem Leben ist, von der nicht jeder wissen soll. Das ist ja kein normaler Beruf, in dem man Karriere macht. Mit der Ausnahme vielleicht, wenn man sich von der Sex-Arbeiterin zur Bordellbetreiberin entwickelt.


? Kommt eigentlich die halblegale Ausstrahlung der Bordelle den Wünschen der Freier entgegen?

! Für einige macht es einen zusätzlichen Reiz aus, sich außerhalb der normalen Gesellschaft zu bewegen. Es heißt ja auch Halbwelt. Eine stärkere gesetzliche Reglementierung, wie sie auch jetzt wieder gefordert wird, trübt diesen Reiz für die Freier übrigens nicht, denn es bleibt ja für sie eine heimliche Angelegenheit. Die rechtliche Formalisierung der Prostitution hat ja gar nichts damit zu tun, ob das Geschäft für die Freier diskret gehandhabt wird oder nicht. Das "Schummrige" ist zum Teil nur eine Vorstellung von außen, denn es wirkt ja nicht jedes Bordell "schummrig", das ist ein diversifizierter Markt.


http://www.fr-online.de/in_und_ausland/ ... treit.html
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 24.07.2010, 05:15, insgesamt 1-mal geändert.

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Marc of Frankfurt
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Text der Marburg-Fraktion

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Bordelle

Konzessionen für die Rotlichtzone



Von Franziska Schubert

In Deutschland kann jeder ein Bordell eröffnen - auch vorbestrafte Menschenhändler, Vergewaltiger oder Gewalttäter.

Anders als etwa beim Betrieb einer Gaststätte ist dazu keinerlei Genehmigung nötig.

Manche Bordellbesitzer nutzen diese Lücke aus, um Prostituierte zu miserablen Konditionen arbeiten zu lassen; sie verlangen zum Beispiel horrende Mietpreise für die Zimmer.

[Über horrende Mietpreise für Kaufhäuser, wo dann die Kaufhauskette Konkursanmelden muß mehr hier:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=59740#59740 ]

Auch Standards etwa für sanitäre Anlagen sind nicht vorgeschrieben.

"Bei Gaststätten haben wir die Möglichkeit, die Zuverlässigkeit des Betreibers zu überprüfen, und können bei Gefährdungen, Straftaten, Alkoholismus oder Lärm einschreiten", betont Regina Linda, Leiterin des Ordnungsamtes im hessischen Marburg.

[Zur fragwürdig-gelenkten Expertise aus Marburg siehe die Kontroverse zum sog. Runden Tisch Marburg, wo zwar das BKA aus Wiesbaden und die Opferberatungsstelle FIM aus Frankfurt mitarbeitete aber keine Sexworker, Gewerkschaften oder gar Betreiber und Kundenvertretungen teilnehmen durften. Anm.]

Derartige Kontrollmöglichkeiten bestünden jedoch bei Bordellen oder sogenannten Laufhäusern nicht. Laufhäuser sind Bordelle, in denen Prostituierte ein Zimmer angemietet haben und bei geöffneter Tür auf Freier warten.

Wie weit die Kontrollbefugnisse der Behörden reichen, ist in jedem der 16 Bundesländer gesetzlich unterschiedlich geregelt. In Baden-Württemberg kann die Polizei meist nur einschreiten, wenn es einen Anlass gibt, beispielsweise eine Beschwerde gegen ein Bordell vorliegt. Oft haben die Behörden nur begrenzt eine Handhabe, um unzuverlässige Bordellbesitzer zur Ordnung zu rufen. Das Bundeskriminalamt befürwortet deshalb "bundesweit einheitliche Vorschriften".

Wie schwer es ermittelnde Behörden haben, gegen Auswüchse vorzugehen, zeigte sich im vergangenen Jahr am Fall zweier Flatrate-Bordelle in Baden-Württemberg. In Fellbach und Heidelberg boten Etablissements für 70 bis 100 Euro stundenlang Sex in allen Varianten mit Prostituierten feil. Anwohner, Frauenrechtsorganisationen und Politiker liefen Sturm gegen das Geschäftsmodell - es verstoße gegen die Menschenwürde der Frauen.

[Diese Vorwürfe hat doch m.E. der Prozess als haltlos erwiesen, wieso wird das gebetsmühlenartig Wiederholt? Anm.]

Die bestehenden Regelungen, kritisiert die baden-württembergische Sozialministerin Monika Stolz, reichen nicht aus, um Prostituierte vor menschenunwürdiger Behandlung oder Zwangsarbeit zu schützen. "Solange sich Prostitution in der ungeregelten Grauzone abspielt, regiert dort die Macht der Stärkeren, der Zuhälter, Menschenhändler und Geschäftemacher."

Im Bundesrat wirbt das Land gemeinsam mit dem Saarland für eine Neuregelung. Einen entsprechenden Entschließungsantrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, den Bordellbetrieb stärker gesetzlich zu reglementieren, hat Baden-Württemberg bereits in den Bundesrat eingebracht. Allerdings wurde die Abstimmung zunächst verschoben, bis die Innenministerkonferenz im Herbst Stellung zum Thema bezogen hat.

Vorgesehen ist demnach, dass künftig Bordelle eine behördliche Erlaubnis benötigen, um zu eröffnen. Etablissements, die Flatrate-Sex anbieten, könnten künftig einfach nicht genehmigt werden. Auch die in Bordellen tätigen Personen sowie sämtliche Verträge, die mit Prostituierten geschlossen wurden, müssten den Ämtern gemeldet werden. Verstöße würden mit einem Bußgeld geahndet. Zudem soll es eine Kondompflicht für die schätzungsweise eine Million Freier geben, die Tag für Tag die Dienste von Prostituierten nutzen.

Die Branche setzt im Jahr zwischen 10 bis 15 Milliarden Euro um. "Zuhälter haben es relativ leicht, verdeckt hohe Gewinne zu machen", sagt Elvira Niesner, die das Frankfurter Beratungszentrum "Frauenrecht ist Menschenrecht" (Fim) leitet, an das sich Opfer von Menschenhandel wenden können. Ihre Kritik: Die intransparenten Strukturen beförderten "Kriminalität, Zwang und Ausbeutung". Die Leidtragenden seien häufig Frauen, die aus einem fremden Land stammen. Gäbe es aber in Bordellen ein Zugangsrecht für Beratungsstellen, "könnten Opfer von Menschenhandel viel besser über ihre Lage informiert und ihnen geholfen werden".

Auch die Regierung versucht zwar durchaus, die lange Zeit als sittenwidrig eingestufte Prostitution als rechtmäßige Erwerbstätigkeit zu legalisieren. Allerdings konnte das Prostitutionsgesetz, das die rot-grüne Bundesregierung schuf und 2002 in Kraft getreten ist, die Situation bislang nicht durchschlagend verbessern. Auch das Bundesfamilienministerium, heißt es auf FR-Anfrage, prüfe, die rechtlichen Instrumentarien wie die Genehmigungspflicht für Bordelle auszubauen.


http://www.fr-online.de/in_und_ausland/ ... tzone.html

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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Nur freiwillige Wahl-Registrierung ist akzeptabel:
- Keine Berufspersonenregister für freiberuflichartige Sexworker! -


Australien:
Sexworker kandidieren für die Sexpartei



Bild


www.sexParty.org.au

Siehe Presseartikel:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=45744#45744
Länderberichte Australien

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Marc of Frankfurt
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Konzessionierung

Beitrag von Marc of Frankfurt »

15 Argumente gegen eine Konzessionierung von Prostitutionsstätten

Eine Stellungnahme von Doña Carmen e.V.



November 2011



Vorbemerkung

Die Forderung nach einer „Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten“ (Bordellkonzes-sionierung) entstammt ursprünglich einer 1993 veröffentlichten Auftragsarbeit für das BKA.

Sie wurde 2010 und 2011 von zwei relevanten politischen Gremien auf die politische Agenda gesetzt:

(1) Am 11.10.2010 legte der Senator für Inneres und Sport der Freien Hansestadt Bremen, Ulrich Mäurer (SPD) das Positionspapier „Regulierungsbedarfe im Zusammenhang mit der Prostitutionsausübung zur Bekämpfung …



PDF
www.donaCarmen.de/wp-content/uploads/20 ... rung-1.pdf





__
Nachfolge zum ProstG: Bundesratsvorlage / Familien-Ministerin fordert Konzessionierung:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=7572&start=23

Prostitutionsgesetze Deutschland (ProstG) etc.:
www.sexworker.at/prostg

Sog. Dortmunder "Modell"
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=7865

Baurecht:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1226

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gewerberecht/freiberuflichkeit

Beitrag von annainga »

was spricht für gewerbeordentliche einordnung und was dagegen?
was spricht für bzw. gegen freiberuflichkeit?

ich wurde von astrid gabb von madonna-ev.de gefragt, was sexarbeiter sich für ihre arbeit vorstellen.

wie seht ihr das?

wir würden hier gern vor- und nachteile einer einordnung sammeln.

lieben gruß, annainga

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RE: gewerberecht/freiberuflichkeit

Beitrag von fraences »

Ich fang mal an:

Vorteil Freiberuflichkeit:

-Brauche beim Gewerbeamt kein Gewerbe anmelden.

.Unter liege nicht der Gewerbeordnung

-Nur beim Finanzamt geführt ( wie es jetzt ist)

-Gewerbesteuer befreit als Freiberufler


Nachteil Gewerbe anmeldung

-Kann jeder Zeit das Gewerbe untersagt werden

- Muss diverse Auflagen erfüllen , die in der Praxis nicht umsetzbar sind

- Muss entweder für Empfang in Privatwohnung eine Nutzungsänderung machen , was oft nicht genehmigt wird und der Vermieter in Kenntnis gesetzt wird.

- zu viel Outing durch Gewerbeanmeldung

- Kostet Anmeldegebühr (20 Euro)

-Bei Veränderung (also wenn man in verschieden Orten /Regionen Termine macht, muss Angemeldet werden.
(Schwierig bei den Öffnungszeiten der Behörden und zu bürokratisch)
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RE: gewerberecht/freiberuflichkeit

Beitrag von Aoife »

Mal ganz abgesehen davon, was das für uns bedeuten würde ... wenn das die zentrale Rolle spielen würde, dann würde wahrscheinlich jeder sich als freiberuflich bezeichnen um die Gewerbesteuer zu sparen :002

Sexarbeit *ist* von der Sache her freiberuflich, da höchstpersönlich zu erbringen ... ein Gewerbetreibender kann einen Vertreter, beispielsweise einen Angestellten schicken um den Auftrag zu erfüllen, wir können (und wollen) das nicht.

Alle Versuche Sexarbeit als nicht freiberuflich einzustufen sind von Begehrlichkeiten (Steuereinnahmen, erhöhte Gewerbemieten, Kontrollzwänge) getrieben, und das "Angebot" im Gefolge des ProstG's eventuell Gewerblichkeit zuzugestehen ist eine Irreführung.

The minute you settle for less than you deserve you get even less than you settled for - In der Minute in der du dich mit weniger zufrieden gibst als dir zusteht bekommst du sogar noch weniger als das womit du dich zufrieden gegeben hast.

Liebe Grüße, Aoife
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
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RE: gewerberecht/freiberuflichkeit

Beitrag von annainga »

ein weiterer vorteil der freiberuflichkeit ist die niederlassungsfreiheit. freiberuflich tätige personen, die einzeln tätig sind, können ihre tätigkeit auch im wohngebiet ausüben (ärzte, anwälte, ...). ein zusammenschluss mehrerer freiberufler wird anders bewertet (vermehrtes verkehrsaufkommen durch kundenverkehr).

in einigen städten wird das bei sexarbeit bereits so gehandhabt. wohnungsprostitution mit ein oder zwei sexarbeitern wird geduldet, erst bei mehreren sexarbeitern wird genauer hingesehen.

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Jupiter
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Re: RE: gewerberecht/freiberuflichkeit

Beitrag von Jupiter »

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annainga hat geschrieben: in einigen städten wird das bei sexarbeit bereits so gehandhabt. wohnungsprostitution mit ein oder zwei sexarbeitern wird geduldet, erst bei mehreren sexarbeitern wird genauer hingesehen.
Nach meinem Verständnis, sollte hier unterschieden werden, ob die SW alleinige Besitzerin/Mieterin der Wohnung ist oder ob vom Mieter an verschiedene SW untervermietet wird (z.B. im wöchentlichen oder monatlichen Wechsel).
Bei Untervermietung wird wohl ein "Gewerblich Tätigkeit" für dem Mieter, der untervermietet (nicht für die SW) vorliegen.

Ich denke, nur die freiberufliche SW-Tätigkeit entspricht einer selbstbestimmten Tätigkeit. Bei Gewerbe wiehert doch gleich der Amtsschimmel mit irgendwelchen Regelungen.

Gruß Jupiter
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Beitrag von fraences »

Hier ein link, wo wir über Gewerberecht diskutiert haben:

http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=4403
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Erarbeitung einer gemeinsamen Liste

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Wenn ein gemeinsam von mehreren Sexworkern und Sexworker-Forum-Usern erarbeitetes Dokument gewünscht wird, sollten wir ein weiteres on-line Text-Werkzeug hinzunehmen, neben der Forum-Software, wo 'nur' Aussagen in Postings aneinandergehängt und allenfalls als Quote zitiert werden können.

Beim Note-Pad / Notizblock können wir gleichzeitig in einem Dokument editieren, bis ein brauchbarer gemeinsamer Text entstanden ist. Später kann er dann wieder in ein statisches Dokument (Posting, PDF, Webseite, Ausdruck) zurückverwandelt werden, oder in eine WIKI-Seite.


Entwicklung einer Sexworker Forum Position zum Gewerberecht Sexwork in Deutschland
http://sync.in/4R0gI4SsJA

Gebrauchsanweisung hat geschrieben:Willkommen bei Sync.in NotePad
Der Dokument-Text wird synchronisiert während man schreibt und ist damit für alle sofort gleich.
Jeder kann seinen Nicknamen eingeben und hat eine getrennte Textfarbe.
Statt Text zu löschen kann man auch durchstreichen.
Jede Textänderung kann zeitlich zurückverfolgt und wiederhergestellt werden.
Wichtige Texterstellungs-Stadien können gesondert mit Zeitmarke gesichert werden (Zeitstrahl).
Co_Autorinnen können über soziale Netzwerke/mail eingeladen werden indem man ihnen die URL sendet.
Rechts gibt es eine ein/ausblendbare Spalte mit Chat-Funktion.

Welcome to Sync.in!
This Note text is synchronized as you type, so that everyone viewing this page sees the same text. This allows you to collaborate seamlessly on documents!
You can invite new users to this Note by sharing the note address. Use the "Share this Note" button on the right to invite friends from a network of your choice.
Everything that anyone types is continuously being saved and everyone has different coloring for whatever they type. You can even come back later and use the Time Slider view to see how it progressed.

Hier die Diskussion Gewerberecht im SW-only Bereich:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=4410

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Beitrag von fraences »

Für mich ist folgendes nicht klar:

1. Gewerberecht ist Bundesrecht

2. Die Einordnung bordellartige Betriebe, Bordelle oder Prostitutionsstätte ist eine politische Entscheidung, das es dort aufgenommen werden kann??(Oder irre ich mich da?)

Mir wurde gestern gesagt, das es Landes bzw Kommunenrecht wäre das, bordellartige Betriebe nach §14 Anzeigepflicht der GeWo mit dem Bezeichnung "Betrieb eines Bordells" angemeldet werden kann.

So macht es Wuppertal seit 2010 und Freiburg seit 2012 nach den sie das Bordellkonzept verabschiedet hat.
Die 9 Standorte wurde nach der Baunutzungsordnung festgelegt.

Mir erscheint es, das sie das "Dortmunder Modell" übernommen haben. Aber ist das rechtens?

Grundsätzlich finde ich dieser Handhabung gut, aber weshalb sagen sie das GeWo eine politsiche Entscheidung ist, Und der Bund-Länder-Ausschuss gegen eine solche Einordnung von Bordelllen in der Gewo abzulehnen ist???

Was noch gesagt wurde von der Polizei, erst wenn es Gewerberäume sind können sie sich Eintritt verschaffen nach einem Paragraf (den muss ich nochmal nachfragen) verschaffen können.

Liebe Grüße, Fraences
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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

Nur kurz von mir liebe @freances:

1. Gewerberecht ist Bundesrecht, wird aber von den Ländern bzw. der Kommune ausgeführt (z.B. dann die Entgegenhame der Betriebsanzeige).

2. Ja, es ist, wie letztendlich jede Gesetzgebung, eine politische Frage. Es braucht aber auf jeden Fall eine Legaldefinition, welche Art von Sexarbeiterstätten (auch so´n schönes Wortungetüm) unter das Gesetz fallen soll. ich finde auch, die SW sollte Kriterien aufstellen, welche Betriebe und welche Kriterien zur Betriebsaufnahme erforderlich sein sollen.

Soweit von mir.

Kasharius grüßt